AN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER FIFA

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1 AN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER FIFA Zirkular Nr Zürich, 23. April 2019 GS/nro/cds Bewerbungsverfahren für die FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, die FIFA freut sich, das Bewerbungsverfahren für den genannten FIFA-Wettbewerb zu eröffnen, und lädt alle Mitgliedsverbände ein, sich am Bewerbungsverfahren zu beteiligen, indem sie die beiliegende Interessenerklärung ausfüllen und einreichen. Mit dieser Interessenerklärung verpflichten sich die betreffenden Mitgliedsverbände noch nicht zur Eingabe einer Bewerbung, sondern liefern der FIFA lediglich einen Anhaltspunkt für die interessierten Mitgliedsverbände. Nach Eingabe ihrer Interessenerklärung erhalten die interessierten Mitgliedsverbände die Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen und können dann ihr Interesse an einer Kandidatur bestätigen. Diese Bestätigung ist verbindlich. 1. Interessenerklärung Um Ihr Interesse an der Ausrichtung dieses Wettbewerbs anzumelden, müssen Sie die beiliegende Interessenerklärung ordnungsgemäss ausfüllen und bis spätestens am 21. Mai 2019 um Uhr MEZ bei der FIFA einreichen. Die ausgefüllte Interessenerklärung ist beim FIFA-Bewerbungsteam per einzureichen. Fédération Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 Postfach 8044 Zürich Schweiz T: +41 (0)

2 2. Übersicht über das Bewerbungsverfahren In der Anlage finden Sie eine von der FIFA-Administration verfasste Übersicht über das Bewerbungsverfahren, die einige wichtige Veranstaltungsvorgaben darlegt und den Mitgliedsverbänden, die an einer Bewerbung für die FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 bzw. an deren Ausrichtung interessiert sind, Aufschluss darüber gibt: ob sie am Verfahren teilnehmen dürfen, ob angesichts der geltenden Infrastrukturvorgaben für sie eine Bewerbung realistisch ist, was bei der Vorbereitung einer Bewerbung für den Wettbewerb zu beachten ist. 3. Zeitplan des Bewerbungsverfahrens Eckdaten des Bewerbungsverfahrens 1 : Datum Beschreibung 21. Mai 2019 Frist für die Mitgliedsverbände, ihr Interesse an der Ausrichtung der FIFA U- 20-Weltmeisterschaft 2021 zu erklären, indem sie die vollständig ausgefüllte und ordnungsgemäss unterzeichnete Interessenserklärung einreichen 24. Mai 2019 Versand der Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen an die Mitgliedsverbände, die ihr Interesse erklärt haben 21. Juni 2019 Frist für die Mitgliedsverbände, ihr Interesse an einer Kandidatur zu bestätigen, indem sie die unterzeichneten Bewerbungsbedingungen einreichen 30. August 2019 Eingabefrist für die definitiven Bewerbungen, einschliesslich aller unterzeichneten Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen (Veranstaltungsvertrag, Spielortverträge, Stadionverträge, Regierungsgarantien usw.) 4. Quartal 2019 Voraussichtliche Ernennung des Ausrichters/der Ausrichter durch den FIFA- Rat 1 Änderungen durch die FIFA vorbehalten 2

3 4. Nächste Schritte Die Mitgliedsverbände, die ihr Interesse an der Ausrichtung des Wettbewerbs angemeldet haben, erhalten von der FIFA die Bewerbungsbedingungen sowie die Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen, die die Vorgaben für eine Bewerbung und die Ausrichtung des Wettbewerbs darlegen. Sämtliche Unterlagen, die die FIFA den Mitgliedsverbänden im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren abgibt, sind auf Englisch. Die FIFA wird weder Übersetzungen in andere Sprachen abgeben noch Eingaben in anderen Sprachen akzeptieren. Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben oder Hilfe benötigen, steht Ihnen das FIFA- Bewerbungsteam unter gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen FÉDÉRATION INTERNATIONALE DE FOOTBALL ASSOCIATION Fatma Samoura Generalsekretärin Anlagen: Interessenerklärung Kopie an: FIFA-Rat Organisationskommission für FIFA-Wettbewerbe 3

4 INTERESSENERKLÄRUNG betreffend die Ausrichtung und Durchführung der Endrunde der FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 Mit dem ordnungsgemässen Ausfüllen und Ausfertigen der nachfolgenden Interessenerklärung und deren Einreichen bei der FIFA bestätigen wir, dass sich der...[name des Mitgliedsverbands angeben] ( Mitgliedsverband ) für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für die Ausrichtung und Durchführung der Endrunde der FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 interessiert und von der FIFA die Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen erhalten möchte. Der Mitgliedsverband hat ein Interesse an der Eingabe einer: Einzelbewerbung gemeinsamen Bewerbung mit dem: [Name des (der) anderen an der gemeinsamen Bewerbung beteiligten Verbands (Verbände) angeben] Rechtmässig ermächtigt von und im Namen von:... [Name des Mitgliedsverbands angeben] Unterschrift:.. Unterschrift:.. Name:.. Name:.. Funktion:.. Funktion:.. Datum:.. Datum:..

5 FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 Übersicht über das Bewerbungsverfahren

6 Inhalt 1 Einleitung Zweck dieses Dokuments Haftungsausschluss/Vorbehalte Struktur des Verfahrens Teilnahmeberechtigung Fristen und Ablauf des Verfahrens Wettbewerbsformat Format Inhalt der Bewerbungsunterlagen Kurzes Bewerbungsdossier Bewerbungsinformationsvorlagen Inhalt der Bewerbungsunterlagen Veranstaltungsvertragsdokumente Staatliche Begleitunterlagen Infrastruktur: wichtigste Veranstaltungsvorgaben

7 1 Einleitung 1.1 Zweck dieses Dokuments Dieses Dokument der FIFA-Administration bietet einen Überblick über das Bewerbungsverfahren, das mit der Wahl des Ausrichters oder der Ausrichter der Endrunde der FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 ( Weltmeisterschaft ) endet. Es wird allen Mitgliedsverbänden als Anhang zum FIFA-Zirkular zugestellt, mit dem die FIFA das Bewerbungsverfahren lanciert und über wichtige Punkte des Verfahrens informiert. Es soll ein faires und transparentes Verfahren gewährleisten, indem: alle Mitgliedsverbände das Verfahren kennen, insbesondere den Zeitplan und das Auswahlverfahren, es den Mitgliedsverbänden, die an einer Bewerbung für die Weltmeisterschaft bzw. an deren Ausrichtung interessiert sind, Aufschluss darüber gibt: o o o ob sie am Verfahren teilnehmen dürfen, ob angesichts der geltenden Infrastrukturvorgaben für sie eine Bewerbung realistisch ist, was bei der Vorbereitung einer Bewerbung für die Weltmeisterschaft zu beachten ist, 1.2 Haftungsausschluss/Vorbehalte Dieses Dokument bietet lediglich eine Übersicht mit allgemeinen Informationen zu den wichtigsten Punkten des Bewerbungsverfahrens für die Weltmeisterschaft. Die FIFA behält sich das Recht vor, die hierin dargelegten Informationen jederzeit zu ändern. Die FIFA kann in Bezug auf das Bewerbungsverfahren in keiner Weise durch irgendetwas in diesem Reglement behaftet werden. Dieses Dokument ist weder ein Reglement zur Regelung des Bewerbungsverfahrens noch Teil von dessen rechtlichem Rahmen. Der rechtliche Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird grundsätzlich von den FIFA-Statuten, dem FIFA- Ethikreglement, den von den FIFA offiziell herausgegebenen Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen sowie anderen massgebenden Dokumenten und Weisungen geregelt. 3

8 2 Struktur des Verfahrens 2.1 Teilnahmeberechtigung Alle teilnahmeberechtigten FIFA-Mitgliedsverbände Gemäss Art. 69 der FIFA-Statuten dürfen alle Mitgliedsverbände der AFC, der CAF, der Concacaf, der CONMEBOL, der OFC und der UEFA am Bewerbungsverfahren für die Weltmeisterschaft teilnehmen. Einzelbewerbungen und gemeinsame Bewerbungen zulässig Jeder teilnahmeberechtigte Mitgliedsverband, der sein Interesse angemeldet und sich für das Bewerbungsverfahren registriert hat, darf alleine oder mit anderen teilnahmeberechtigten Mitgliedsverbänden eine Bewerbung erstellen und einreichen. Im FIFA-Zirkular Nr zur Lancierung des Bewerbungsverfahrens für die Weltmeisterschaft ist dargelegt, wie einzelne oder gemeinsame Bewerber ihr Interesse anmelden können. 2.2 Fristen und Ablauf des Verfahrens Nach dem Beginn des Verfahrens am 23. April 2019 können die Mitgliedsverbände, die sich für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft bewerben möchten, bis zum 21. Mai 2019 eine Interessenerklärung einreichen. Im Anschluss erhalten die Bewerberverbände die vollständigen Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen, einschliesslich der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bewerbungsverfahren ( AGB ), die Gewähr dafür bieten, dass die Grundsätze des Bewerbungsverfahrens eingehalten werden. Die AGB müssen bis zum 21. Juni 2019 zurückgeschickt werden und dienen der FIFA auch als Bestätigung der am Verfahren beteiligten Bewerberverbände. Die Bewerbungsdossiers müssen schliesslich bis zum 30. August 2019 bei der FIFA eingehen. Die FIFA wird danach eine eingehende Evaluation möglicherweise samt Inspektionen vor Ort durchführen, ehe sie dem FIFA-Rat die Ergebnisse vorlegt. Die Wahl des Ausrichters der Weltmeisterschaft soll dann bei der Sitzung des FIFA-Rats im vierten Quartal 2019 erfolgen. 4

9 FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 Zeitplan des Bewerbungsverfahrens* *Änderungen vorbehalten 5

10 3 Wettbewerbsformat 3.1 Format Die Weltmeisterschaft hat das gleiche Format wie Sie wird mit 24 Teams ausgetragen, die zuerst in sechs Vierergruppen eine Gruppenphase bestreiten, ehe die K.-o.-Phase mit dem Achtelfinale folgt. Insgesamt werden wie unten grafisch dargestellt 52 Spiele ausgetragen. Gruppe A: Gruppe B: Gruppe C: Gruppe D: Gruppe E: Gruppe F: A1 A2 A3 A4 B1 B2 B3 B4 C1 C2 C3 C4 D1 D2 D3 D4 E1 E2 E3 E4 F1 F2 F3 F4 3 Spiele je Team Das erst- und das zweitklassierte Team jeder Gruppe qualifizieren sich für das Achtelfinale. Die vier besten Gruppendritten sind ebenfalls für das Achtelfinale qualifiziert. K.-o.-Phase mit 16 Teams Finale Spiel um Platz drei Finale Viertelfinale Halbfinale Halbfinale Viertelfinale Achtelfinale Achtelfinale 6

11 4 Inhalt der Bewerbungsunterlagen 4.1 Kurzes Bewerbungsdossier Das Dossier ist eine kurze Zusammenfassung der Bewerbung des Verbands sowie von dessen Veranstaltungsstrategie und -vision für die Weltmeisterschaft. Darin sollte der Verband aufzeigen, wie er für die Weltmeisterschaft optimale Veranstaltungsbedingungen bieten und so den Standard der Weltmeisterschaft wahren und deren Popularität weiter steigern kann. Im Dossier muss sich der Verband ferner ausdrücklich dazu verpflichten, bei all seinen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Durchführung der Weltmeisterschaft die international anerkannten Menschenrechte gemäss den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen einzuhalten und zu diesem Zweck angemessene Massnahmen zu ergreifen, um keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen oder zu solchen beizutragen und etwaige solche Auswirkungen zu bekämpfen. Da ein wesentlicher Teil der Menschenrechtsrisiken auf Tätigkeiten von Drittparteien zurückgehen kann, muss der Verband zudem angemessene Massnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die direkt den Betrieb, Produkte oder Dienstleistungen seiner Geschäftspartner betreffen, zu verhindern oder einzudämmen, selbst wenn er diese Auswirkungen weder verursacht noch dazu beigetragen hat. 4.2 Bewerbungsinformationsvorlagen Die Bewerbungsinformationsvorlagen beinhalten bestimmte betriebliche, technische und andere detaillierte Informationen, die die Bewerberverbände in standardisierter Form einreichen müssen, und dienen insbesondere dazu, die Bewertung der Bewerbungen zu erleichtern. Zudem liefern sie der FIFA wichtige Informationen für die WM-Betriebsplanung. Folgende Vorlagen müssen bei der FIFA eingereicht werden: Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 1: Übersicht über das gastgebende Land. Allgemeine Informationen zum gastgebenden Land, einschliesslich Feiertagen und Veranstaltungen, sowie für die Weltmeisterschaft vorgeschlagener Zeitplan. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 2: Übersicht über die Spielorte. Allgemeine und meteorologische/klimatische Informationen zu den vorgeschlagenen Spielorten. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 3: Pläne zu den Spielorten. Pläne zu jeder Stadt, in denen die vorgeschlagenen Stadien, Trainingsanlagen und Hotels sowie Krankenhäuser, Flughäfen und andere wichtige Verkehrsknotenpunkte eingezeichnet sind. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 4: Übersicht mit sportlichen Informationen. Informationen zu FIFA- und anderen grossen Sportveranstaltungen, die vom Land bereits organisiert wurden, sowie allgemeine Informationen zu Nationalteams, Ligen und Klubs. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 5: Übersicht über Stadien. Wichtige Informationen zu den vorgeschlagenen Stadien, einschliesslich Angaben zur Sitzplatzkapazität, zu Spielfeldern, Abmessungen, 7

12 technischen Einrichtungen etc. sowie gegebenenfalls zum Bau und/oder Umbau der vorgeschlagenen Stadien. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 6: Übersicht über Trainingsanlagen. Wichtige Informationen zu den vorgeschlagenen Trainingsanlagen, einschliesslich Angaben bezüglich Alter, Besitzverhältnisse, Standort, Distanz zu den Teamhotels, Spielfelder, Grösse etc. der Anlagen. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 7: Übersicht über medizinische Einrichtungen. Wichtige Informationen zum allgemeinen Gesundheitssystem im gastgebenden Land, Gesundheits- und Impfempfehlungen für ausländische Besucher sowie Informationen zu Umwelteinflüssen, die sich negativ auf die Gesundheit von Spielern und Zuschauern auswirken könnten. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 8: Sicherheitsübersicht. Wichtige Informationen zur allgemeinen Sicherheitslage sowie zu den grundlegenden Sicherheitsstrukturen im gastgebenden Land. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 9: Hotelübersicht. Wichtige Informationen zu den vorgeschlagenen Hotels, einschliesslich Angaben betreffend Alter, Besitzverhältnisse, Standort, Distanz zu wichtigen Orten sowie Anzahl Gästezimmer, Sitzungszimmer und Mehrzweckräume etc. der Hotels. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 10: Übersicht zu den Transfers zwischen den Spielorten. Wichtige Informationen zu den Distanzen und geschätzten Reisezeiten zwischen den Spielorten sowie Schätzungen zur für jedes Transportmittel (Auto, Eisenbahn und Flugzeug) vorhandenen Kapazität. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 11: Übersicht zu den Transfers an den Spielorten. Wichtige Informationen zu den Distanzen und geschätzten Reisezeiten zwischen wichtigen Orten (Stadien, Hotels, Trainingsanlagen, Flughäfen etc.). Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 12: finanzielle Übersicht. Einzelheiten zum WM-Budget, einschliesslich Ertragsprognose (sowohl für die WM-bezogenen Einnahmen als auch für Zuschüsse) sowie Angaben zu Kosten und finanziellen Verpflichtungen. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 13: Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsübersicht. Wichtige Informationen zum U-20-Fussball im gastgebenden Land sowie zur Art und Weise, wie die Weltmeisterschaft zur Förderung des Sports im Land beitragen soll. Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 14: Übersicht betreffend Menschen- und Arbeitsrechte. Analyse der grössten Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit der Bewerbung sowie Angaben zu den Massnahmen und Beschwerdemechanismen, die zur Bekämpfung dieser Risiken vorgeschlagen werden. 8

13 5 Inhalt der Bewerbungsunterlagen Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen die Mitgliedsverbände mehrere Dokumente einreichen, die für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft entscheidend sind, sollten sie zum Ausrichter bestimmt werden. Diese Dokumente werden im Folgenden dargelegt. Sämtliche Unterlagen, die die FIFA den Mitgliedsverbänden im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren abgibt, sind englisch. Die FIFA wird weder Übersetzungen in andere Sprachen abgeben noch Eingaben in anderen Sprachen akzeptieren. 5.1 Veranstaltungsvertragsdokumente Diese Dokumente beziehen sich auf das verbindliche übergeordnete rechtliche Rahmenwerk zwischen der FIFA und den einzelnen Parteien (Regierungen, Behörden der Spielorte, Stadien, Trainingsanlagen etc.) im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Weltmeisterschaft, in dem die damit verbundenen Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien geregelt sind. Die FIFA verlangt von den Mitgliedsverbänden insbesondere folgende Dokumente: Veranstaltungsvertrag Spielortvertrag für jeden vorgeschlagenen Spielort Stadionvertrag für jedes vorgeschlagene Stadion Vertrag für Trainingsanlagen für jede vorgeschlagene Trainingsanlage Rechtsgutachten eines unabhängigen Juristen Die FIFA wird den Mitgliedsverbänden während des Bewerbungsverfahrens entsprechende Vorlagen abgeben, die unterzeichnet und in unveränderter Form zusammen mit der Bewerbung an die FIFA zurückzuschicken sind. 5.2 Staatliche Begleitunterlagen Als Voraussetzung für eine etwaige Ernennung zum Ausrichter müssen sich die Mitgliedsverbände die volle Unterstützung durch die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden im jeweiligen gastgebenden Land sichern, etwa in Form von Regierungsgarantien hinsichtlich operativer, steuerlicher und administrativer Unterstützung. Aus diesem Grund müssen die Mitgliedsverbände im Rahmen ihrer Bewerbung einige staatliche Begleitunterlagen in Form von Dokumenten einholen, die die Regierungen oder andere zuständige nationale, regionale oder kommunale Behörden der betreffenden Länder ausstellen müssen. Dazu zählen folgende Dokumente: Regierungserklärung 9

14 Regierungsgarantien Rechtsgutachten eines unabhängigen Juristen Folgende Regierungsgarantien müssen von den Mitgliedsverbänden eingereicht werden: Regierungsgarantie Nr. 1: Einreise- und Ausreisebewilligungen Regierungsgarantie Nr. 2: Arbeitsbewilligungen Regierungsgarantie Nr. 3: Devisen Regierungsgarantie Nr. 4: Sicherheit Regierungsgarantie Nr. 5: Justiz und Recht Regierungsgarantie Nr. 6: Nutzung und Schutz gewerblicher Rechte Regierungsgarantie Nr. 7: Telekommunikation und IT Regierungsgarantie Nr. 8: Steuerbefreiung Die FIFA wird den Mitgliedsverbänden während des Bewerbungsverfahrens entsprechende Vorlagen abgeben, die unterzeichnet und in unveränderter Form zusammen mit der Bewerbung an die FIFA zurückzuschicken sind. Angesichts der Bedeutung der Weltmeisterschaft muss die Regierung Garantien abgeben, damit die rechtliche Grundlage geschaffen werden kann, die die FIFA, deren juristische Personen und der ausrichtende Verband für die erfolgreiche Durchführung der Weltmeisterschaft im gastgebenden Land benötigen. Die bestehenden allgemeinen Gesetze und Vorschriften im gastgebenden Land bieten diesbezüglich in der Regel keine ausreichende rechtliche Grundlage. Damit die jeweiligen Regierungsgarantien auch umgesetzt, erfüllt und durchgesetzt werden, muss die Regierung alle nötigen gesetzgebenden Massnahmen veranlassen, um die erforderlichen Sondergesetze, -vorschriften und -verfügungen zu erlassen. Operative Unterstützung Die FIFA, ihre juristischen Personen und der ausrichtende Verband müssen sich im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft auf die öffentlichen Dienste verlassen können. Diese umfassen Dienste in den Bereichen Sicherheit, Einreise, Ausstellung von Visa und Arbeitsbewilligungen, Zoll, öffentlicher Verkehr und Veranstaltungsinfrastruktur. Administrative Unterstützung Der ausrichtende Verband muss dafür sorgen, dass bei der Koordination aller staatlichen Belange alle beteiligten staatlichen Behörden des gastgebenden Landes ausreichende administrative Unterstützung bieten. Dies beinhaltet auch alle Massnahmen, die zur Leistung dieser Unterstützung nötig sind. Steuerliche Unterstützung 10

15 Die Förderung des Fussballs sowie die Austragung von fussballbezogenen Veranstaltungen gehören zu den statutarischen Zielen der FIFA. Zur Finanzierung dieser Ziele sowie der damit verbundenen Organisations- und Betriebstätigkeiten muss die FIFA Einnahmen erzielen. Angesichts ihres Zwecks ist die FIFA ein gemeinnütziger Verein. Dennoch werden alle Einnahmen, die die FIFA weltweit erzielt, in der Schweiz nach den ordentlichen für Vereine geltenden Steuersätzen besteuert. Die Weltmeisterschaft hat einen ganz besonderen Charakter sowie aufgrund der langen Vorbereitungszeit, die ungeachtet der kurzen Turnierdauer von nur wenigen Wochen nötig ist, eine ganz spezifische organisatorische und rechtliche Struktur. Angesichts dessen müssen die Regierungen und die Behörden der Spielorte mit Blick auf die Vorbereitung, den Betrieb und die Liquidation der Weltmeisterschaft fortwährende steuerliche Unterstützung leisten, indem sie die Besteuerung ausserhalb der Schweiz beschränken und die Steuerverfahren im gastgebenden Land vereinfachen. Weitere Belange Der ausrichtende Verband muss von der Regierung des gastgebenden Landes die Verpflichtung (in Form von Erklärungen) einholen, dass sie die FIFA, deren juristische Personen und den ausrichtenden Verband dabei unterstützen, negative Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte, einschliesslich der Arbeitnehmerrechte, infolge der Durchführung der Weltmeisterschaft zu verhindern. 11

16 6 Infrastruktur: wichtigste Veranstaltungsvorgaben Veranstaltungsvorgaben beziehen sich auf die Vorgaben, die der ausrichtende Verband und andere massgebende Parteien (Behörden der Spielorte, Betreiber der Stadien und Trainingsanlagen etc.) im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Weltmeisterschaft erfüllen müssen. Im Folgenden werden lediglich einige zentrale Infrastrukturvorgaben dargelegt, damit mögliche Bewerberverbände ihre Eignung zur Veranstaltung der Weltmeisterschaft abschätzen können. Diese Übersicht beinhaltet in keiner Weise eine abschliessende Beschreibung aller Veranstaltungsvorgaben. Während des Bewerbungsverfahrens wird die FIFA den Mitgliedsverbänden, die ihr Interesse an der Veranstaltung der Weltmeisterschaft bestätigt haben, zusammen mit den Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen weitere Vorgaben abgeben. Die FIFA kann im Zusammenhang mit den Vorgaben und den Pflichten für die Weltmeisterschaft jederzeit zusätzliche detaillierte Auflagen machen. STADIEN Kriterien Mindestanzahl Stadien Vorgaben Die FIFA wird nach Abschluss des Stadionauswahlverfahrens die Zahl der Stadien für die Weltmeisterschaft festlegen. Je nach Stadien und Spielfeldqualität/-art sind für die Austragung der Weltmeisterschaft vier bis acht Stadien nötig. Sitzplatzkapazität Die Bewerberverbände müssen in ihrer Bewerbung mindestens sechs Stadien vorschlagen. Maximal dürfen deren acht vorgeschlagen werden. Jedes Stadion darf ausschliesslich über Sitzplätze verfügen und muss die folgende Sitzplatzkapazität aufweisen: mindestens 5000 Sitzplätze für Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei mindestens Sitzplätze für das Eröffnungsspiel und das Finale Exklusive Nutzung Die Bewerberverbände dürfen auch Stadien mit anderen Sitzplatzkapazitäten vorschlagen, sofern diese ihrem Geschäftsmodell und den jeweiligen Voraussetzungen in ihrem Land (demografische, politische und soziale Verhältnisse, Wirtschaft, Infrastruktur etc.) entsprechen, wie in ihrem Bewerbungsdossier dargelegt. Alle Stadien müssen ab 14 Tage vor dem ersten Spiel am betreffenden Spielort bis fünf Tage nach der letzten Nutzung im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft exklusiv zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit dürfen die Stadien für keine anderen Zwecke genutzt werden. Zwecks Qualitätssicherung dürfen die Spielfelder in den Stadien ab 28 Tage vor dem Eröffnungsspiel nicht mehr genutzt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmebewilligung der FIFA vor. 12

17 Keine Werbung Abmessungen Jedes Stadion muss frei von Werbung, Marketing, PR, Merchandising und Markenangaben sein und darf Dritten keine Rechte zur Ausübung irgendwelcher geschäftlicher Tätigkeiten einräumen. Die Spielfelder müssen gemäss Spielregeln folgende Masse aufweisen: Länge: 105 m Breite: 68m Spielunterlage Rundfunk und Medien Um das Spielfeld herum muss zudem ein Streifen von 3 5 m vorhanden sein, damit ein sicheres Auslaufen gewährleistet ist. Die Spielfelder sollten im Idealfall aus Naturrasen bestehen und höchste internationale Qualitätsstandards aufweisen. Kunstrasen- und Hybridverstärkungen sind zulässig, sofern die FIFA zuvor eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Jedes Stadion muss über Folgendes verfügen: Medientribüne an zentraler, erhöhter Lage, ausgestattet mit folgender Zahl individuell nummerierter Sitzplätze mit und ohne Tische: Sitzplätze mit Tischen und Sitzplätze ohne Tische für Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei Sitzplätze mit Tischen und Sitzplätze ohne Tische für das Eröffnungsspiel und das Finale gemischte Zone mit ausreichenden Einrichtungen für Sende- und Aufzeichnungstätigkeiten sowie mit folgender Fläche: m 2 für Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei m 2 für das Eröffnungsspiel und das Finale Medienkonferenzraum im Stadion mit folgender Kapazität: Sitzplätze für Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei Sitzplätze für das Eröffnungsspiel und das Finale gesichertes Rundfunkgelände mit uneingeschränkter Sicht auf die Satellitenbahn, ausgestattet mit Kabelwegen und -schienen sowie folgenden Flächen: m² für Gruppen-, Achtel- und Viertelfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei m² für das Eröffnungsspiel, Halbfinalspiele und das Finale eigene Stromversorgung für den Sendebetrieb (technische sowie nationale Stromversorgung), die vor Ort absolut redundant sowie von der übrigen Stromversorgung im Stadion und untereinander unabhängig sein muss. Die technische Stromversorgung muss mit einer voll leistungsfähigen, sendespezifischen zweiten Stromquelle auf dem Rundfunkgelände gewährleistet sein und während der Betriebszeiten unterbrechungsfrei funktionieren. Sie bedient alle kritischen und Live-Sendesysteme, ungeachtet 13

18 Parkplätze Stromversorgung im Stadion des Standorts im Stadion oder auf dem Rundfunkgelände, z. B. Übertragungswagen, Kameras oder Kommentatorenplätze. Die nationale Stromversorgung muss über eine voll leistungsfähige zweite Stromquelle verfügen, die aber weder sendespezifisch noch auf dem Rundfunkgelände angesiedelt sein muss. Sie deckt auf dem Rundfunkgelände den gesamten Bedarf, der nicht durch die technische Stromversorgung abgedeckt wird. Jedes Stadion muss in der inneren und äusseren Einfriedung sowie ausserhalb der äusseren Einfriedung mit ausreichend Parkplätzen ausgestattet sein. Jedes Stadion muss über eine redundante Stromversorgung mit ausreichender Kapazität für alle Benutzer der Stadionanlage (einschliesslich Rundfunkgelände) verfügen. Die folgenden Systeme und Dienste müssen an diese redundante Stromversorgung angeschlossen sein (falls nötig durch die temporäre Installation von Generatoren): alle lebenswichtigen, sicherheitsrelevanten und lizenzierungsabhängigen Systeme mindestens 50 % der Flutlichtanlage (sodass eine gleichmässige Beleuchtung gewährleistet ist) mindestens eine Grossleinwand Stadionkontrollraum(-räume) (alle Dienste) sämtliche vorhandenen Gebäudeleitsysteme Medienkonferenzraum (alle Dienste) gemischte Zone (alle Dienste) Rundfunkgelände für nationalen Strombedarf Alle Stromanlagen, die für eine FIFA-Weltmeisterschaft temporär genutzt werden, müssen sicher und zweckmässig sein. Videobildschirme Flutlicht Genutzt werden dürfen nur Ausrüstung und Kabel, die für den jeweiligen Zweck bei der Weltmeisterschaft taugen, z. B. im Freien Hitze, Kälte oder Nässe standhalten oder in unmittelbarer Nähe von Personal und/oder Zuschauern eingesetzt werden können. Jedes Stadion muss über Folgendes verfügen: mindestens eine Ergebnistafel oder eine Grossleinwand für die Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei mindestens eine Grossleinwand für das Eröffnungsspiel und das Finale Jedes Stadion muss für das Spielfeld mit einer Flutlichtanlage ausgestattet sein, die: die FIFA-Beleuchtungsstandards erfüllt oder übertrifft, eine hochwertige Spielbeleuchtung im Sinne der Spieler, Offiziellen, Zuschauer und Sendeanstalten bietet, 14

19 sich für internationale Spiele eignet, bei denen alle Teams und Spieler als vollwertige Profis zu betrachten sind. Die Einhaltung dieser Flutlichtvorgaben muss von den Stadionbetreibern durch unabhängige Tests nach Massgabe der Beleuchtungsstandards und -richtlinien der FIFA nachgewiesen werden. TRAININGSANLAGEN Kriterien Mindestanzahl Trainingsanlagen Vorgaben Die Bewerberverbände müssen pro Stadion mindestens vier Trainingsanlagen vorschlagen. Exklusive Nutzung der Spielfelder Alle Trainingsanlagen müssen ab 14 Tage vor dem ersten Spiel am betreffenden Spielort bis einen Tag nach der letzten Nutzung am Spielort exklusiv zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit dürfen die Trainingsanlagen für keine anderen Zwecke genutzt werden. Keine Werbung Maximale Entfernung vom dazugehörigen Teamhotel Zwecks Qualitätssicherung dürfen die Spielfelder in den Stadien ab 28 Tage vor dem Eröffnungsspiel nicht mehr genutzt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmebewilligung der FIFA vor. Jede Trainingsanlage muss frei von Werbung, Marketing, PR, Merchandising, Lizenzierung, Markenangaben und Handelsbezeichnungen jeder Art sein und darf Dritten keine Rechte zur Ausübung irgendwelcher geschäftlicher Tätigkeiten auf der Trainingsanlage während der exklusiven Nutzungsperiode einräumen. Jede Trainingsanlage darf höchstens 30 Fahrminuten vom dazugehörigen Teamhotel entfernt sein. Bei der Paarung der Teamhotels und der Trainingsanlagen sind sowohl die Entfernung als auch die infrastrukturelle Eignung zu berücksichtigen. Anzahl Spielfelder und Spielunterlage Jede Trainingsanlage muss mindestens ein Spielfeld aufweisen. Die Spielfelder dürfen aus synthetischem Material, Naturrasen oder Hybridmaterial sein, solange die FIFA-Vorschriften eingehalten werden. Die Spielfelder müssen höchste internationale Qualitätsstandards erfüllen und mit dem gleichen Rasentyp ausgestattet sein wie die Spielfelder auf den anderen Trainingsanlagen und im Stadion am betreffenden Spielort, es sei denn, die FIFA hat eine Ausnahmebewilligung erteilt. Die Trainingsanlagen, die für die Schiedsrichter vorgeschlagen werden, müssen mindestens zwei Spielfelder aufweisen. 15

20 Abmessungen Die Spielfelder müssen gemäss Spielregeln folgende Masse aufweisen: Länge: 105 m Breite: 68m Umkleidekabinen Um das Spielfeld herum muss zudem ein Streifen von 3 5 m vorhanden sein, damit ein sicheres Auslaufen gewährleistet ist. Die FIFA kann in Ausnahmefällen leicht kleinere Spielfelder zulassen. Jede Trainingsanlage, die mehr als 20 Fahrminuten vom Teamhotel entfernt liegt, muss über eine Umkleidekabine für die Spieler und Betreuer verfügen. Diese muss mindestens 50 m 2 gross sein und in der Nähe des Spielfelds liegen. Trainingsanlagen, die über keine Umkleidekabine verfügen und maximal 20 Fahrminuten vom Teamhotel entfernt sind, müssen für Spieler und Betreuer zum Umkleiden sowie zum Aufbewahren von Kleidern und Ausrüstung einen überdachten Bereich vorsehen. Dieser muss 29 Personen ausreichend Platz bieten und in der Nähe des Spielfelds liegen. Flutlicht Parkplätze und Zugänge Privatsphäre In der Nähe sollten sich zudem mindestens fünf Toiletten (zwei Urinale und drei Toiletten nach westlichem Standard) und drei Duschen (mit Warm- und Kaltwasser) befinden, die mit einer Lüftung, Heizung und/oder Klimaanlage ausgestattet sowie an den Strom angeschlossen sind. Nur zwei Trainingsanlagen pro Spielort müssen mit einer Flutlichtanlage ausgestattet sein, die: die FIFA-Beleuchtungsstandards erfüllt oder übertrifft, eine hochwertige Beleuchtung im Sinne der Spieler und/oder Offiziellen internationaler Stufe bietet. Jede Trainingsanlage muss über ausreichend Parkplätze mit einer gesonderten Zufahrt für Teambusse verfügen. Die Haltestelle der Teambusse sollte sich so nahe wie möglich beim Eingang der Trainingsanlage befinden und für andere Parteien wie die Medien gesperrt sein. Das Spielfeld der Trainingsanlage darf nicht einsehbar sein, sofern an diesem Spielort daneben eine zweite Trainingsanlage vorgesehen ist. Bei zwei nebeneinanderliegenden Trainingsanlagen sind um die Trainingsanlagen herum mit undurchsichtigem Material abgedeckte Sicherheitszäune von mindestens zwei Metern Höhe aufzustellen, damit die Teams ungestört trainieren können und der Zugang zu den Trainingsanlagen kontrolliert werden kann. 16

21 INTERNATIONALES SENDEZENTRUM Kriterien Standort Grösse Erreichbarkeit Infrastruktur Hilfseinrichtungen Exklusive Nutzung Vorgaben Das internationale Sendezentrum darf sich beim Stadion, in dem das Finale ausgetragen wird, oder an einem anderen Standort befinden, solange die nachfolgenden Vorgaben erfüllt sind. Das internationale Sendezentrum muss mehrere Räume mit einer Fläche von insgesamt mindestens 400 m 2 aufweisen. Es muss zudem mit einem tragfähigen, hindernisfreien und ebenen Boden ausgestattet sein, der schweren Lasten und Bauten standhält (Traglast von mindestens 1000 kg pro m²). Das internationale Sendezentrum sollte nach Möglichkeit mit dem Nahverkehr oder per Fuss zu erreichen sein und höchstens 30 Minuten von verschiedenen Unterkünften entfernt sein. Für Autos und Minibusse müssen Parkplätze vorhanden sein, die rund um die Uhr und für die Lieferung schweren Materials auch für Lastwagen zugänglich sind. Für das internationale Sendezentrum ist ein gedecktes, gesichertes Gelände mit einer Aussenfläche vorzusehen, die freie Sicht auf den Himmel (Satelliten) garantiert. Für die Anlieferung schweren Materials per Lkw sind Laderampen vorzusehen. Weitere Vorgaben sind eine Belüftung und Klimaanlage und/oder eine Bewilligung zur Installation eines eigenen technischen Bereichs für eine solche Versorgung sowie ein Zugang, den Personen, die vor Ort arbeiten, täglich nutzen können. Das internationale Sendezentrum muss über eine Beleuchtung, Toiletten und eine Abfallentsorgung verfügen. Auf dem Gelände sollten während der Dauer der Nutzung im Idealfall Getränke und Esswaren erhältlich oder in der Nähe Restaurants vorhanden sein. Weitere Vorgaben sind eine absolut redundante technische und nationale Stromversorgung, Glasfaserverbindungen für die internationale Übertragung und/oder Telekommunikationsverbindungen und -infrastruktur. Das internationale Sendezentrum muss in der Regel ab 14 Tagen vor dem Eröffnungsspiel bis sieben Tage nach dem Finale (je nach Dauer der Auf- und Abbauarbeiten) exklusiv zur Verfügung stehen. In dieser Zeit muss es täglich rund um die Uhr zugänglich sein. 17

22 WM-BEZOGENE VERANSTALTUNGEN Kriterien Auslosung (einschliesslich Teamworkshop) Vorgaben Sofern die Auslosung im gastgebenden Land organisiert wird, sollte der betreffende Veranstaltungsort über eine Kapazität für mindestens 150 Personen verfügen. Dazu kommen weitere Flächen, die während der Weltmeisterschaft genutzt werden, wie Büros, Sitzungszimmer, Sendebereiche, Geschäftsflächen, Medienzentren, Akkreditierungszentren, Saal für das Auslosungsdiner etc. UNTERBRINGUNG Kriterien Vorgaben Unterbringung der FIFA-Kundengruppen Grundsätze Zur Unterbringung der FIFA-Kundengruppen an jedem Spielort ist ein ausreichender Hotelbestand nachzuweisen. Zudem sind Vorschläge für die Aufteilung der FIFA-Kundengruppen auf die einzelnen Hotels vorzulegen. Die Hotels müssen über einen passenden Standard verfügen und alle anderen für die jeweilige Kundengruppe geltenden Vorgaben erfüllen. Spitzenzeiten Als FIFA-Kundengruppen gelten: FIFA ausrichtender Verband Teams Schiedsrichter VIP/VVIP Geschäftspartner Teilnehmer des Hospitality-Programms gastgebende Rundfunkanstalt Medien und Medienrechtslizenznehmer Zur Unterbringung der FIFA-Kundengruppen zu Spitzenzeiten besteht an jedem Spielort u. a. folgender Bedarf: Hotel für das FIFA-Hauptquartier o ein Hotel am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des Finales o 4 5 Sterne o Mindestbedarf: 250 Gästezimmer 18

23 o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich Suiten, Mehrzweckräumen (die Platz für 80 Arbeitsplätze bieten), Sitzungszimmern, Lagerräumen, Restaurant(s), Fitnessraum und/oder Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc. Teamhotels: o mindestens ein Hotel an jedem Spielort o 4 5 Sterne o Mindestbedarf: 150 Gästezimmer o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich Suiten, Mehrzweckräumen (die Platz für vier Esssäle bieten), mindestens vier Sitzungszimmern mit einer Fläche von je 60 m 2, Restaurant(s)/Küche(n), Fitnessraum, Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc. FIFA-Spielorthotels: o ein Hotel an jedem Spielort o 4 5 Sterne o Mindestbedarf: 50 Gästezimmer o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich Suiten, Mehrzweckräumen (die Platz für 20 Arbeitsplätze bieten), Sitzungszimmern, Lagerräumen, Restaurant(s), Fitnessraum und/oder Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc. Hotel für das Hauptquartier der Schiedsrichter: o ein Hotel am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des Finales o 4 5 Sterne o Mindestbedarf: 150 Gästezimmer o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich von mindestens zwei Mehrzweckräumen mit einer Fläche von 200 m 2, Sitzungszimmern, Restaurant(s), Fitnessraum, Schwimmbecken, erstklassiger WLAN- Verbindung etc. FIFA-VIP-Hotels: o ein Hotel am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des Finales o 5 Sterne o Mindestbedarf: 150 Gästezimmer (falls am Spielort des Eröffnungsspiels) 200 Gästezimmer (falls am Spielort des Finales) o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich Suiten, Mehrzweckräumen, Sitzungszimmern, Restaurant(s), Fitnessraum und/oder Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc. 19

24 weitere Hotels (für Geschäftspartner, Hospitality, gastgebende Rundfunkanstalt, Medien und Medienrechtslizenznehmer) o ein Hotel an jedem Spielort o 3 5 Sterne o Mindestbedarf pro Hotel: 100 Gästezimmer am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des Finales 40 Gästezimmer an allen anderen Spielorten Dieser Bedarf besteht zusätzlich zum Bedarf für die vorher genannten Hotels und darf nicht durch diese Hotels gedeckt werden. o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich Sitzungszimmern, Restaurant(s), Fitnessraum und/oder Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc. 20

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