Richtlinien der Gemeinde Röhrmoos zur Vergabe von Baugrundstücken im Fördermodell zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur

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1 Gemeinde Röhrms Stand Richtlinien der Gemeinde Röhrms zur Vergabe vn Baugrundstücken im Fördermdell zur Erhaltung einer ausgewgenen Bevölkerungsstruktur A. Präambel Die steigenden Grundstückspreise im Grßraum München veranlassen die Gemeinde Röhrms, ein Fördermdell zu Deckung des Whnbedarfs der rtsansässigen Bevölkerung aufzulegen. Nach Einschätzung der Gemeinde ist es ansnsten den Bevölkerungsgruppen des unteren und mittleren Einkmmensbereichs nur schwer möglich, zu bezahlbaren Knditinen Whnraum zu erwerben. Ziel des Fördermdells ist es, eine ausgewgene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und zu sichern. Für die vn der Gemeinde im Fördermdell zu vergebenden Grundstücke werden deshalb Persnen der örtlichen Bevölkerung nach szialen Gesichtspunkten gemäß den Kriterien dieser Richtlinien ausgewählt. B. Allgemeine Regelungen zur Vergabe 1. Die Gemeinde schreibt Grundstücke, die im Rahmen dieses Fördermdells vergeben werden sllen, öffentlich aus. Um ein Grundstück können sich alle Persnen bewerben, die die Antragsvraussetzungen (C.) erfüllen und die entsprechenden Angaben zu den Vergabekriterien (D.) machen. 2. Die Bewertung des Antrags erflgt gemäß dem nachstehenden Punktesystem (D.) in Bezug auf die einzelnen Vergabekriterien. 3. Die Vergabe der Grundstücke erflgt in der Reihenflge, die sich aus der erreichten Gesamtpunktzahl der Antragssteller aus der Vergabebewertung ergibt. Antragssteller mit der jeweils höheren Punktezahl dürfen sich vr den Antragstellern mit der niedrigeren Punktezahl eine Bauparzelle aussuchen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Ls über die Reihenflge. Zieht ein Antragsteller seinen Antrag auf Zuteilung vr der ntariellen Beurkundung zurück, s wird der Bauplatz den anderen Antragsstellern in der Reihenflge der Punktezahl angebten. 4. Die Antragsteller haben die für die Vergabe nach diesen Richtlinien erfrderlichen Angaben zu machen, geeignete Belege vrzulegen und deren Richtigkeit zu versichern. Die Angaben sind auf einen bestimmten Stichtag bezgen. Stichtag ist derjenige Tag, an dem die vn der Gemeinde in der Ausschreibung gesetzte Frist zur Abgabe der Antragsunterlagen abläuft. Änderungen, die sich nach Ein

2 reichung der Unterlagen bis einschließlich zum Stichtag ergeben, hat der Antragsteller der Gemeinde unaufgefrdert mitzuteilen. 5. Maßgeblich für die Vergabe sind die Umstände, die in der Persn des Antragstellers vrliegen, sweit nichts anderes geregelt ist. Familien können selbst nach dem Günstigkeitsprinzip entscheiden, wer den Antrag stellt. C. Antragsberechtigung 1. Natürliche Persn Der Antragssteller muss eine natürliche Persn sein. Die Staatsangehörigkeit des Antragsstellers ist für dessen Antragsberechtigung ebens hne Bedeutung wie dessen Ortsansässigkeit. 2. Vlljährigkeit Der Antragsteller muss vlljährig ( 2 BGB) sein. 3. Finanzielle Leistungsfähigkeit Der Antragssteller muss seine finanzielle Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Grundstücksfinanzierung und die Gebäudeerrichtung vr ntarieller Beurkundung des Kaufvertragesn spätestens 2 Mnate nach Bekanntgabe der Zuteilungsentscheidung, durch Bankfinanzierungsbestätigung der gleichwertige Unterlagen nachweisen. Der Antragssteller muss ferner bereits mit Antragstellung im Bewerbungsverfahren eine Bestätigung einer der EU-Aufsicht unterliegenden Bank vrlegen, die beinhaltet, dass es er aufgrund seiner aktuellen Einkmmens- und Vermögensverhältnisses in der Lage ist, die finanziellen Anfrderungen des Grunderwerbs und der Gebäudeerrichtung zu tragen. Für letztere Bestätigung ist auf die durchschnittliche Grundstücksgröße im Baugebiet swie geschätzte durchschnittliche Bauksten abzustellen. 4. Whnbedarf Dem Antragsteller darf kein zu Whnzwecken nutzbarer Immbilienbesitz im Eigentum der im Erbbaurecht gehören. Der Immbilienbesitz des Ehegatten der Lebenspartners (LPartG) des Antragsstellers wird diesem zugerechnet. Immbilienbesitz mit unangemessener Whnungsgröße bleibt unberücksichtigt. Als unangemessener Whnraum gelten: für Alleinstehende weniger als 35 m² Whnfläche, für zwei Haushaltsangehörige weniger als 50 m² Whnfläche, für drei Haushaltsangehörige weniger als 65 m² Whnfläche, - 2 -

3 für vier Haushaltsangehörige weniger als 80 m² Whnfläche, für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich diese Whnfläche um 15 m². Gehören Persnen dem Haushalt an, die auf einen Rllstuhl angewiesen sind, wird die ben genannte Whnfläche zusätzlich um 15 m² erhöht. Immbilienbesitz, der mit einem Nießbrauchrecht / Whnrecht Dritter auf deren Lebenszeit belastet ist, bleibt unberücksichtigt. Immbilien, die derzeit vm Bewerber nicht zu Whnzecken nutzbar sind, weil sie mit einem Nießbrauchsrecht der Whnrecht Dritter belastet sind, sind wertmäßig im Vermögen zu berücksichtigen (s. im Flgenden C. 7.). 5. Keine vrmaliger Zuschlag auf ein Grundstück im Fördermdell Der Antragssteller darf in der Vergangenheit nicht bereits ein Grundstück im Rahmen eines Fördermdells (der eines vergleichbaren Vergabemdells) der Gemeinde erhalten haben. 6. Einkmmensgrenze Antragsberechtigt sind nur Persnen, deren Einkmmen flgende Grenzen nicht übersteigt: Einkmmensgrenze für Ein-Persnenhaushalt ,00 Einkmmensgrenze für Zwei-Persnenhaushalt ,00 für jedes haushaltsangehörige ( 18 WFG) Kind mit Kindergeldberechtigung zusätzlich 7.000,00 Haushalte mit höherem Jahreseinkmmen werden nicht berücksichtigt. Einkmmen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 4 EStG. Maßgeblich ist dabei das Gesamteinkmmen des Antragstellers, dessen Ehegatten der Lebenspartners (LPartG) swie der haushaltsangehörigen ( 18 WFG) Kinder (mit Kindergeldberechtigung) des Antragstellers jeweils im Jahresdurchschnitt der letzten drei Steuerjahre. Es sind die Einkmmenssteuerbescheide der letzten 3 abgeschlssenen Veranlagungszeiträume vrzulegen. Liegt der Steuerbescheid des vergangenen Veranlagungszeitraums nch nicht vr, ist eine vn einem Steuerberater bestätigte Steuerschätzung anstelle des nch ausstehenden Steuerbescheides vrzulegen. Oben genannte Einkmmensgrenzen werden entsprechend dem jeweils aktuellen Lebenshaltungsindex des Statistischen Bundesamtes erhöht. Eine erstmalige Anpassung erflgt drei Jahre nach Beschlussfassung dieser Richtlinien durch den Gemeinderat im Turnus vn jeweils drei Jahren

4 7. Vermögen Das gesamte Vermögen des Antragstellers und dessen Ehegatten der Lebenspartners (LPartG) darf die Grenze vn ,00 nicht überschreiten. Hierzu ist eine Eigenerklärung vm Antragsteller abzugeben, deren Richtigkeit dieser zu versichern hat. In Zweifelsfällen behält sich die Gemeinde vr, Unterlagen zur Bewertung vn Vermögensgegenständen beim Antragssteller anzufrdern. Zum Vermögen gehören insbesndere Immbilien (auch in anderen Gemeinden), Geldguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile, Schmuck, Kunstgegenstände. Vermögensgegenstände unter einem Wert vn 1000,00 bleiben unberücksichtigt. Das Immbilienvermögen (Grundstücke, Gebäude, Whnungen) der Eltern des Antragsstellers und der Eltern, des Ehepartners der Lebenspartners (LPartG) wird dem Antragsteller in Höhe der Erbqute bei gesetzlicher Erbflge zugerechnet. Dies gilt auch dann, wenn es davn abweichende letztwillige Verfügungen der Eltern der andere erbrechtliche Gestaltungen gibt. Nicht berücksichtigt wird jedch eine Whneinheit der Eltern bis zu 250 qm Whnfläche bzw. ein Baurecht der Eltern für eine entsprechende Whneinheit, s dass nur größeres Immbilienvermögen der Eltern den Kindern zugerechnet wird. D. Vergabekriterien und Vergabebewertung (Bepunktung) Die Anträge werden anhand flgender Kriterien mittels Zumessung vn Punkten pr Vergabekriterium bewertet. 1. Ortsansässigkeit und örtliche Berufstätigkeit pr vllem Jahr Hauptwhnsitz des Antragsstellers in der Gemeinde 4 Punkt(e) [max. 20 Punkte] pr vllem Jahr Arbeitsplatz (Haupterwerbstätigkeit) des Antragstellers in der Gemeinde Unterbrechungen vn maximal 6 Mnaten sind unschädlich. Die Unterbrechung bleibt bei der Zeitdauer unberücksichtigt. 2 Punkt(e) [max. 10 Punkte] Hauptwhnsitz und Arbeitsplatz werden nur alternativ bepunktet. 2. Haushaltsangehörigkeit vn Kindern, Schwerbehinderten (GdB) der Pflegebedürftigen (gesetzlicher Pflegegrad) je haushaltsangehöriger Persn ( 18 WFG) 1 Punkt(e) [max. 7 Punkte] zusätzlich je kindergeldberechtigtem Kind 3 Punkt(e) - 4 -

5 [max. 15 Punkte] Die Kindergeldberechtigung ist jeweils durch Vrlage des Kindergeldbescheids nachzuweisen. zusätzlich je haushaltsangehöriger Persn mit einer Schwerbehinderung (GdB ab 50) der einem gesetzlichen Pflegegrad 1 bis 3 zusätzlich je haushaltsangehöriger Persn mit einer Schwerbehinderung (GdB ab 80) der einem gesetzlichen Pflegegrad 4 bis 5 1 Punkt(e) [max. 2 Punkte] 2 Punkt(e) [max. 4 Punkte] Der Grad der Behinderung ist jeweils durch Kpie des Schwerbehindertenausweise bzw. Feststellungsbescheid nachzuweisen. Der gesetzliche Pflegegrad ist jeweils durch Feststellungsbescheid bzw. Bestätigung der Krankenkasse nachzuweisen. 3. Derzeitige Whnverhältnisse bei Bürgern, deren derzeitige Whnung weniger als einen Whnraum vn 15 m 2 Whnfläche pr Haushaltsangehörigem ( 18 WFG) aufweist, je haushaltsangehöriger Persn, für die die Fläche geringer ausfällt 2 Punkt(e) [max. 6 Punkte] 4. Summe der Einkünfte für jede vlle Unterschreitung der Grenze nach C. 5. um 5000,00 Maßgebend ist der Dreijahresdurchschnitt des Gesamtbetrags der Einkünfte des Antragsstellers, des Ehegatten, des Lebenspartners swie der haushaltsangehörigen Kinder ( 18 WFG) gemäß Einkmmenssteuerbescheid. 1 Punkt(e) [max. 6 Punkte] 5. Ehrenamtliches Engagement pr 60 Stunden Jahresaufwand für ein Ehrenamt in einer gemeinnützigen Einrichtung bzw. einem Verein in der Gemeinde Maßgebend ist der Zeitaufwand in vllen Stunden pr Jahr. Zum Nachweis des Aufwands ist eine entsprechende schriftliche Bestätigung einer vertretungsberechtigten Persn der Einrichtung bzw. des Vereins erfrderlich. 5 Punkt(e) [max. 20 Punkte] E. Vertragsbedingungen Die Vergabe des Bauplatzes erflgt durch ntariellen Vertrag (je nach Vergabe als Verkauf der Erbbaurecht) nach dem jeweils aktuellen Muster der Gemeinde

6 Der Antragsteller kann die Übertragung eines Miteigentumsanteils auf seinen Ehegatten der Lebenspartner (LPartG) verlangen, sfern zu erwarten ist, dass das Erwerbsbjekt vn beiden gemeinsam bewhnt wird. Der Vertrag wird zur Sicherung der Anfrderungen des Fördermdells insbesndere flgende Regelungen enthalten (sg. Förderbindung), wbei maßgeblich ausschließlich die Frmulierung in der Ntarurkunde ist: Baupflicht für Baubeginn innerhalb vn 3 Jahren ab Bebaubarkeit, innerhalb vn 5 Jahren Bezugsfertigkeit, Selbstnutzungspflicht für 15 Jahre und Veräußerungsverbt bis zum Ablauf der Selbstnutzungspflicht. Bei Verstß gegen die vrstehende Förderbindung steht der Gemeinde ein durch Vrmerkung gesichertes Wiederkaufsrecht zum vrmaligen Kaufpreis der eine Nachzahlung zum Verkehrswert zu (Wahlrecht der Gemeinde). Die Nachzahlungsverpflichtung reduziert sich, sweit die Förderbindung teilweise beflgt wurde. F. Schlussbemerkung Es besteht kein Rechtsanspruch auf Grundstückszuteilung. Die Gemeinde kann in begründeten Einzelfällen vn diesen Richtlinien abweichen. Röhrms, den Dieter Kugler Erster Bürgermeister - 6 -

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