Expositionsbeschreibung. Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien
|
|
- Karl Bauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand Expositionsbeschreibung Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert die Unternehmen in 6 Abs. 1 Nummer 3 auf, Art und Ausmaß der Exposition der Beschäftigten zu ermitteln. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Falls keine Arbeitsplatzgrenzwerte vorliegen, ist die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen durch geeignete Beurteilungsmethoden nachzuweisen. Diese Expositionsbeschreibung stellt ein geeignetes Beurteilungsverfahren für die Beurteilung der inhalativen Exposition gegenüber mineralischen Stäuben beim manuellen Ein- und Ausbetten sowie beim Strahlen zahntechnischer Werkstücke dar. Sie basiert auf Messungen von Stäuben an Arbeitsplätzen. Für die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten liegt eine ausreichende Anzahl von Expositionsermittlungen mit eindeutigem Befund (Schutzmaßnahmen ausreichend) vor. Es sind verfahrensbedingt auch in Zukunft bei Verwendung der gleichen Einsatzmaterialien keine Änderungen hinsichtlich der Exposition am Arbeitsplatz zu erwarten. Daher können diese Ergebnisse unmittelbar zur Beurteilung der Konzentrationen von Quarz, Cristobalit, sowie der einatembaren und alveolengängigen Staubfraktion in der Luft herangezogen werden. Weitere Messungen sind nicht erforderlich, wenn die in dieser Expositionsbeschreibung aufgeführten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Diese Expositionsbeschreibung kann entsprechend 6 und 7 Gefahrstoffverordnung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Festlegung der Maßnahmen verwendet werden. Darüber hinaus kann bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz [2] und 3 Betriebssicherheitsverordnung [3] diese Expositionsbeschreibung mit herangezogen werden. Die Verpflichtungen zum Einsatz von Stoffen und/oder Verfahren mit geringerem Risiko, zur Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen und zur Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten bleiben bestehen. Diese Expositionsbeschreibung behandelt ausschließlich die inhalativen Gefährdungen. Es sind auch dermale Gefährdungen durch den Kontakt mit mineralischen Stäuben möglich. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. 2 Anwendungsbereich Diese Expositionsbeschreibung umfasst die Ver- und Bearbeitung quarz- und cristobalithaltiger Einbettmassen beim Einbetten, Ausbetten und Strahlen zahntechnischer Werkstücke. Es werden Kriterien für die unmittelbare Anwendung von Schutzmaßnahmen, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine messtechnische Überwachung, für die beschriebenen Tätigkeiten festgelegt. Seite 1 von 6
2 3 Arbeitsverfahren Einbettmassen bestehen aus einer pulverförmigen Komponente und einem Liquid. Die Verarbeitung des Pulvers erfolgt durch Portionieren aus größeren Gebinden oder durch Verwendung von Portionsbeuteln. Nach dem Anrühren und Mischen wird die Einbettmasse in die Muffel mit dem Wachsmodell des zu gießenden Werkstücks und den Gießkanälen eingefüllt. Beim Ausbetten wird die Masse (Gussform) vom Gusswerkstück getrennt. Dies kann manuell durch Anfeuchten der Form und Zerdrücken (mit Spindelpresse) und/oder durch Anfeuchten und manuelles Abschlagen mit dem Hammer erfolgen. Noch anhaftende Reste der Masse am Werkstück werden anschließend durch Strahlen in der Strahlbox entfernt. Die Tätigkeiten sind in den Dentallaboratorien weitgehend identisch, allerdings variiert die Anzahl der Vorgänge. 4 Gefahrstoffe Die verwendeten Einbettmassen weisen einen Gehalt an Quarz und/oder Cristobalit von bis zu 80 % auf. Weitere Bestandteile wie z. B. Magnesiumoxid und Ammoniumphosphatverbindungen können enthalten sein. Im Folgenden werden die Expositionen gegenüber silikogenen Stäuben für die Modifikationen Quarz und Cristobalit sowie für die einatembare und alveolengängige Staubfraktion betrachtet. In Tabelle 1 werden für diese Stoffe Angaben zu Arbeitsplatzgrenzwerten sowie zur Einstufung aufgeführt. Weiterhin werden Angaben zur CAS- und EG-Nr. gemacht. Gefahrstoff CAS-Nr. EG-Nr. Einstufung Arbeitsplatzgrenzwert [4] Spitzenbegrenzung Quarz Einstufung nach TRGS 906 [5] Krebserzeugend beim Menschen (Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit ausgesetzt sind) derzeit kein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt Cristobalit Einstufung nach TRGS 906 [5] Krebserzeugend beim Menschen (Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit ausgesetzt sind) derzeit kein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt Einatembare Fraktion Alveolengängige Fraktion Keine Einstufung 10 mg/m³ 2 (II) Keine Einstufung 1,25 mg/m³ * 2 (II) Tabelle 1: Gefahrstoffe, deren Arbeitsplatzgrenzwerte und Einstufung * Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat den Grenzwert für die alveolengängige Staubfraktion (granuläre biobeständige Stäube) in der Sitzung vom 18./ neu festgelegt. Die Veröffentlichung wird im Rahmen der Änderung der TRGS 900 in 2014 erfolgen. Seite 2 von 6
3 5 Gefahrstoffexposition Grundlage der statistischen Auswertung sind Messwerte in Dentallaboratorien aus dem Zeitraum von 2003 bis 2013 beim Ein- und Ausbetten sowie beim Strahlen zahntechnischer Werkstücke. Vom Messtechnischen Dienst der BG ETEM wurden folgende Messungen in der Luft am Arbeitsplatz durchgeführt: 25 Messungen auf Quarz in 23 Dentallaboratorien 7 Messungen auf Cristobalit in 7 Dentallaboratorien und 20 Messungen der einatembaren Staubfraktion in 17 Dentallaboratorien 24 Messungen der alveolengängigen Staubfraktion in 20 Dentallaboratorien Die Messungen erfolgten in Anlehnung an die TRGS 402 [6] nach den in der IFA-Arbeitsmappe aufgeführten Methoden [7]. In Tabelle 2 sind für die berücksichtigten Stoffe die Minimal- und Maximalwerte sowie die Perzentile (50 %- und 95 %-Werte) dieser Messungen dargestellt. Die Messwerte beziehen sich auf die Arbeitsschicht. Es wurden nur Messungen berücksichtigt, die über eine Dauer von mindestens zwei Stunden in dem Arbeitsbereich erfolgten, obwohl die jeweiligen Tätigkeiten teilweise in kürzeren Zeiten erledigt sind. Stoff Minimalwert mg/m³ Maximalwert mg/m³ 50 % - Wert mg/m 3 95 % - Wert mg/m 3 Quarz < 0,005 0,045 0,0068 0,034 Cristobalit < 0,005 0,015 n. a.* n. a.* Einatembare Staubfraktion Alveolengängige Staubfraktion < 0,67 3,25 0,95 2,48 < 0,13 0,61 0,22 0,516 Tabelle 2: Statistische Auswertung der Messwerte für den Zeitraum 2003 bis 2013 *n. a.: Wert nicht angegeben, da wegen der geringen Anzahl der Messwerte eine statistische Auswertung nicht erfolgen kann Die Messungen belegen gemäß Anlage 3 der TRGS 402, dass in den untersuchten Fällen bei den beschriebenen Tätigkeiten in Dentallaboratorien die Arbeitsplatzgrenzwerte für die einatembare und alveolengängige Staubfraktion eingehalten werden. Die Konzentration für Quarz und Cristobalit in der Luft am Arbeitsplatz lagen überwiegend unter der Bestimmungsgrenze des angewandten Analyseverfahrens. Von den 25 Messungen auf Quarz konnte in 21 Fällen Quarz nicht nachgewiesen werden (höchste Bestimmungsgrenze 0,005 mg/m³). Der Anteil an Cristobalit in der Einbettmasse lag bei allen während der Messungen verarbeiteten Produkten deutlich unter dem Anteil an Quarz. Daraus wird abgeleitet, dass die Cristobalitkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz kleiner als die jeweils gemessene Quarzkonzentration ist. Die insgesamt vorliegenden 7 Messwerte für Cristobalit bestätigen diese Annahme für jeden Einzelfall. Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit ausgesetzt sind, sind nach TRGS 906 als krebserzeugend eingestuft. Da für Quarz und Cristobalit derzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte festgelegt sind, muss die Beurteilung der Messwerte mit dem Nachweis erfolgen, dass das Minimierungsgebot nach 7 Abs. 4 und 10 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung umgesetzt wurde. Seite 3 von 6
4 Werden an den Arbeitsplätzen Staubvermeidungsmaßnahmen und/oder Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik genutzt, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot hinsichtlich der Expositionen gegenüber Quarz und Cristobalit umgesetzt ist. Der Stand der Technik für Schutzmaßnahmen ist dann umgesetzt, wenn die Gerätetechnik nach dem DGUV Test Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Erfassungseinrichtungen und Absaugsystemen für Dentallaboratorien GS-IFA-M 20, Ausgabe 12/2012 [8] positiv geprüft wurde. 6 Schutzmaßnahmen Aufgrund der dargestellten Ergebnisse sind keine weiteren Expositionsmessungen bei den Tätigkeiten Ein-, Ausbetten und Strahlen zahntechnischer Werkstücke notwendig. Um eine Minimierung der Konzentration von Stäuben, insbesondere mineralischer Stäube zu erreichen, sind folgende Schutzmaßnahmen erforderlich: beim Einbetten: Verwendung staubarmer Einbettmassen Verwendung von Portionsbeuteln Nutzung von Vakuumrührgeräten Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches durch Feuchtreinigung oder Absaugen beim Ausbetten: Anfeuchten der Form vor dem Zerdrücken bzw. Zerschlagen Kann eine Staubfreisetzung nicht vermieden werden, müssen technische Schutzmaßnahmen (z. B. Absaugeinrichtungen) angewendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen (siehe Anlage Tabelle 3) Bestimmungsgemäßer Betrieb der Absaugeinrichtungen Regelmäßige Reinigung, Wartung und Prüfung der Wirksamkeit der Absaugtechnik entsprechend den Herstellervorgaben mit Dokumentation Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches durch Feuchtreinigung oder Absaugen beim Strahlen: Bestimmungsgemäßer Betrieb der Strahleinrichtungen entsprechend den Herstellervorgaben Regelmäßige Reinigung, Wartung und Prüfung der Strahleinrichtungen Einsatz von Absauganlagen nach dem Stand der Technik (siehe Anlage Tabelle 3) Bestimmungsgemäßer Betrieb der Absaugeinrichtungen Regelmäßige Reinigung, Wartung und Prüfung der Wirksamkeit der Absaugtechnik entsprechend den Herstellervorgaben mit Dokumentation Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches durch Absaugen 7 Anwendungshinweise Die Anwenderin oder der Anwender dieser Expositionsbeschreibung muss bei Verfahrensänderungen und ansonsten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, die Gültigkeit der Voraussetzungen überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Hierzu zählt unter anderem die Prüfung der unveränderten Gültigkeit dieser Expositionsbeschreibung. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach 6 GefStoffV. Die Expositionsbeschreibung gibt dem Betrieb praxisgerechte Hinweise, wie er sicherstellen kann, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte bzw. die Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind bzw. der Stand der Technik erreicht ist. Seite 4 von 6
5 Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach 7 Abs. 4 der GefStoffV erfüllt wird. Bei Anwendung dieser Expositionsbeschreibung bleiben andere Anforderungen der GefStoffV, insbesondere die Informationsermittlung ( 6) und die Verpflichtung zur Beachtung der Rangordnung der Schutzmaßnahmen ( 7), bestehen. 8 Überprüfung Diese Expositionsbeschreibung wurde im Januar 2014 erarbeitet. Sie wird in regelmäßigen Abständen (3 Jahre) überprüft. Sollten Änderungen notwendig sein, werden diese veröffentlicht. Literatur [1] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S 2514) [2] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S 1246 ff.), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes v. 19. Oktober 2013 (BGBl. I S 3836) [3] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S 3777), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes v. 8. November 2011 (BGBl. I S 2178) [4] Technische Regel für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) Ausgabe: Januar 2006, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013 S v [Nr. 47] [5] Technische Regel für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Tätigkeiten (TRGS 906), Ausgabe: Juli 2005, zuletzt geändert und ergänzt: Mai 2007 [6] Technische Regel für Gefahrstoffe: Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (TRGS 402), Ausgabe: Januar 2010, GMBl 2010 Nr. 12 S ( ), berichtigt: GMBl 2011 S. 175 [Nr. 9] [7] IFA-Arbeitsmappe: Messung von Gefahrstoffen (Stand 2. Aktualisierung 2013) [8] Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Absaugsystemen für Dental-Laboratorien - Prüfgrundsatz GS-IFA-M 20, Ausgabe 12/2012 Seite 5 von 6
6 Stand Anlage zu Expositionsbeschreibung Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien Hersteller staubtechnisch geprüfter Absauganlagen nach dem Grundsatz für die Prüfung und Zertifizierung von Absaugsystemen für Dentallaboratorien- Prüfgrundsatz GS-IFA-M 20, Ausgabe 12/2012. Hersteller Modell Bemerkung Harnisch + Rieth GmbH & Co. KG Küferstr Winterbach Freuding Labors GmbH Am Schleifwegacker Stetten (Allgäu) Freuding Labors GmbH Am Schleifwegacker Stetten (Allgäu) Zubler Gerätebau GmbH Buchbrunnenweg Ulm Renfert GmbH Untere Gießwiesen Hilzingen D-LE 255 S/D AT A 40 V 6000 Silent TS control Tabelle 3: Übersicht der Hersteller staubtechnisch geprüfter Absauganlagen Baugleich mit V 6000 der Fa. Zubler Die aufgeführten staubtechnisch geprüften Absauganlagen sind mit dem folgenden Prüfzeichen gekennzeichnet: Seite 6 von 6
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger. Gefahrstoffverordnung DGUV Information
213-730 DGUV Information 213-730 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien
MehrDGUV Information
213-730 DGUV Information 213-730 Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung
MehrExpositionsbeschreibung
19. November 2009 Expositionsbeschreibung Staubexpositionen in Kohlekraftwerken Teil 1: Anlieferung und Bekohlungsanlagen 1 Allgemeines In Arbeitsbereichen von Kohlekraftwerken wie z.b. in der Anlieferung
Mehr"Schweißen von PVC-Bahnen im Freien mit THF-haltigen Quellschweißmitteln"
"Schweißen von PVC-Bahnen im Freien mit THF-haltigen Quellschweißmitteln" 15.02.2013 Expositionsbeschreibung 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln,
MehrEinsatz von Flügelglättern
Expositionsbeschreibung Einsatz von Flügelglättern Stand September 2016 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in den 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte
MehrGenügen die Maßnahmen in unserem
Wissen l Für bessere Luft im Labor Stäube schaden der Gesundheit was Arbeitsschutz dagegen tun kann Für bessere Luft im Labor Autor: Wolfgang J. M. Kohlhaas, Haan Trauriger Trend in der Zahntechnik: Die
MehrExpositionsbeschreibung Einsatz von Montageschaum
Expositionsbeschreibung Einsatz von Montageschaum 07. Dezember 2017 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung fordert den Arbeitgeber in den 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
MehrExpositionsbeschreibung
22. Januar 2009 Expositionsbeschreibung Manuelles Kolbenlöten mit bleifreien Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in
MehrExpositionsbeschreibung. Verarbeitung von Nichtedelmetall-Legierungen in Dentallaboratorien
Stand 20.02.2015 Expositionsbeschreibung Verarbeitung von Nichtedelmetall-Legierungen in Dentallaboratorien 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert die Unternehmen in 6 Abs. 1 Nummer 3 auf,
MehrExpositionsbeschreibung Einsatz von Stampfern und Rüttelplatten im Freien
Expositionsbeschreibung Einsatz von Stampfern und Rüttelplatten im Freien 08. Mai 2018 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [6] fordert den Arbeitgeber in den 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte
MehrExpositionsbeschreibung Vergießen elektronischer Bauteile mit Vergussmassen, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten
Datum 06/2016 Expositionsbeschreibung Vergießen elektronischer Bauteile mit Vergussmassen, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert die Unternehmen
MehrKohlenmonoxid-Expositionen beim Einsatz von Flügelglättern vom Februar 2009
Kohlenmonoxid-Expositionen beim Einsatz von Flügelglättern vom Februar 2009 Vorbemerkung BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung [1] werden von den Trägern der
MehrWie Sie wissen, ob Sie Blei ausgesetzt waren
Expositionsbeschreibung Nachschleifen von Holzoberflächen nach dem Abbeizen bleiweißhaltiger Beschichtungen 27. Januar 2011 1. Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 6 und
MehrExpositionsbeschreibung Maschinelles Verarbeiten von Gussasphalt. Ausgabe Juni 2008 (Stand )
Expositionsbeschreibung Maschinelles Verarbeiten von Gussasphalt Ausgabe Juni 2008 (Stand 27.10.2008) 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln, ob
MehrExpositionsbeschreibung Schweißen von Bitumenbahnen
Expositionsbeschreibung Schweißen von Bitumenbahnen Ausgabe März 2005 Stand 13.05.2005 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte
MehrExpositionsbeschreibung Exposition gegenüber Formaldehyd im Schreiner-/Tischlerhandwerk
Exposition gegenüber Formaldehyd im Schreiner-/Tischlerhandwerk Ausgabe: Januar 2016 Dr. Werner Kraus 1 /Marnix Poppe 2 1 Allgemeines Bei der Verarbeitung von mit Harnstoff-Formaldehydharz hergestellten
MehrExpositionsbeschreibung
30. April 2010 Expositionsbeschreibung Manuelles Kolbenlöten mit bleifreien Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in
MehrExpositionsbeschreibung Beschichtungsarbeiten von Industriefußböden mit Methylmethacrylat-Harzen November 2012
Expositionsbeschreibung Beschichtungsarbeiten von Industriefußböden mit Methylmethacrylat-Harzen November 2012 1. Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln,
MehrStaub bei Elektroinstallationsarbeiten
Branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung
MehrÜber die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub
Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung Dellemann, Staub 25.01.2011 Staubarten Staub Definitionen, Eigenschaften, Grenzwerte Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft, entstanden
MehrBetriebs- und branchenbezogene Projekte zum Schutz gegenüber Stäuben
Betriebs- und branchenbezogene Projekte zum Schutz gegenüber Stäuben 5. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe 30. Juni und 01.Juli 2015 Siegburg Dipl. Ing. (FH) M. Piskorz, TAB, BG ETEM 17.05.2015
MehrNeue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium
MehrVerfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)
Regierungspräsidium Kassel Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) DFG Workshop Die Gefahrstoffverordnung: Probenahme Messtechnik Bewertung am 26.09.2006 in Dortmund 26.09.2006 Gliederung Gefahrstoffverordnung
MehrExpositionsbeschreibung Exposition gegenüber Formaldehyd in der industriellen Möbelfertigung
Exposition gegenüber Formaldehyd in der industriellen Möbelfertigung Ausgabe: Januar 2016 Dr. Werner Kraus 1, Marnix Poppe 2 1 Allgemeines Bei der Verarbeitung von mit Harnstoff-Formaldehydharz hergestellten
MehrNeue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )
1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am
MehrVSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung
VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung Dr. BAuA, Gruppe Gefahrstoffmessungen 1 Gliederung 1. Grundlage TRGS 420 Anwendungsbereich Erläuterungen Anwendung VSK Aufstellung VSK Aufnahme VSK 2. Beispiele
MehrSchweißen von Bitumenbahnen
Expositionsbeschreibung Schweißen von Bitumenbahnen Ausgabe April 2009 (Stand 22. 06. 2009) 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte
MehrExpositionsbeschreibung Maschinelles Verarbeiten von Gussasphalt
Expositionsbeschreibung Maschinelles Verarbeiten von Gussasphalt Ausgabe November 2005 Stand 12.12.2005 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln,
MehrBG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Kohlenmonoxid-Expositionen beim Einsatz von Flügelglättern BGI 790-022 Februar 2009 Inhaltsverzeichnis
MehrBranchen- oder tätigkeitsspezifische. Staub bei Elektroinstallationsarbeiten DGUV Information
213-100 DGUV Information 213-100 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen
MehrDurchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
MehrHerstellen von Bitumendach- und -dichtungsbahnen
Expositionsbeschreibung Herstellen von Bitumendach- und -dichtungsbahnen Ausgabe Februar 2018 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 6 und 7 auf, Art und Ausmaß der Exposition
MehrHerstellen von Bitumendach- und dichtungsbahnen
Expositionsbeschreibung Herstellen von Bitumendach- und dichtungsbahnen Ausgabe April 2009 (Stand 22. 06. 2009) 1. Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln,
MehrNeuer Staubgrenzwert - Absenkung für die A-Staubfraktion in der TRGS 900
Neuer Staubgrenzwert - Absenkung für die A-Staubfraktion in der TRGS 900 Margret Böckler - 17. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK 20.05.2014 Gefährdungen durch Stäube Die Freisetzung gesundheitsgefährdender
MehrBGI BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung. Gefahrstoffverordnung. BG-Information. Allgemeiner Teil
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 790-001 BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Allgemeiner
MehrInformation BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Kohlenmonoxid-Expositionen beim Einsatz von Flügelglättern BGI/GUV-I 790-022 Februar 2009 Herausgeber Deutsche
MehrAnschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz
Expositionsbeschreibung Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz 27. Januar 2011 (1. überarbeitete Fassung) 1. Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 6 und 7 auf,
MehrExpositionsbeschreibung Verarbeiten von Gussasphalt von Hand im Wohn- und Industriebau. Ausgabe Juni 2008 (Stand )
Expositionsbeschreibung Verarbeiten von Gussasphalt von Hand im Wohn- und Industriebau Ausgabe Juni 2008 (Stand 27.10.2008) 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder
MehrSchwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015
8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell
MehrNeuerungen in der TRGS 900
Neuerungen in der TRGS 900 Durchgeführt am 20.05.2014 Im Rahmen des VDSI-Afterwork Referent: Eckart Hillenkamp, AREGUS Services Wie ist die Gesetzgebung aufgebaut? 2 Was ist eine TRGS? TRGS steht für Technischen
MehrExpositionsbeschreibung
18. Juni 2009 Expositionsbeschreibung Verzinken in galvanotechnischen Betrieben 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................
MehrBG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Einsatz von Kaltschweißmitteln für PVC-Bodenbeläge i BGI 790-019 Februar 2008 Inhalt Seite Vorbemerkung...
MehrDGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze
DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
MehrLuftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Technische Regeln für Gefahrstoffe Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Ausgabe: Mai 1996 TRGS 560 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen,
MehrExpositionsbeschreibung
Expositionsbeschreibung Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert die Unternehmen in 6 Abs. 1 Nummer 3 auf, Art und Ausmaß der
MehrExpositionen von Chrom(VI)-Verbindungen in Arbeitsbereichen der Oberflächenbehandlung - Galvanik
Expositionen von Chrom(VI)-Verbindungen in Arbeitsbereichen der Oberflächenbehandlung - Galvanik Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen der Kategorie 1 oder 2 nach der Stoffrichtlinie bzw.
MehrExpositionsbeschreibung Heißverarbeiten von Bitumen im Gießverfahren zum Verkleben von Dämmstoffen und Bitumenbahnen
Expositionsbeschreibung Heißverarbeiten von Bitumen im Gießverfahren zum Verkleben von Dämmstoffen und Bitumenbahnen Ausgabe März 2005 Stand 19.05.2005 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube BGI/GUV-I 504-44 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
MehrHeißverarbeiten von Bitumen im Gießverfahren zum Verkleben von Dämmstoffen und Bitumenbahnen
Expositionsbeschreibung Heißverarbeiten von Bitumen im Gießverfahren zum Verkleben von Dämmstoffen und Bitumenbahnen Ausgabe Februar 2018 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan
MehrVerbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:
MehrDer neue Allgemeine Staubgrenzwert Dr. Karlheinz Guldner
Der neue Allgemeine Staubgrenzwert Dr. Karlheinz Guldner 26.03.2015 Gliederung Ausgangslage Arbeitsauftrag für eine Schutzmaßnahmen-TRGS Struktur der TRGS Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte Seite
MehrTRGS Umsetzung des neuen Staubgrenzwertes in Gießereien
TRGS 900 - Umsetzung des neuen Staubgrenzwertes in Gießereien Dr. Ralph Hebisch BAuA, Dortmund Gruppe 4.4 Gefahrstofflabor hebisch.ralph@baua.bund.de 1 30. September 2014 Dr. Ralph Hebisch, 5. BDG-Umwelttag
MehrStaub auf Baustellen. - Neue Regelungen und die Umsetzung in die Praxis. Norbert Kluger Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach, 9.
Staub auf Baustellen - Neue Regelungen und die Umsetzung in die Praxis Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach, Die Herausforderung Am Bau hohe Staubbelastungen Abbrucharbeiten Umbauarbeiten Stemm-, Schleif-,
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
Technischer Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht : Anpassung an EU-Recht (RL 98/24/EG, RL 99/38/EG) Anpassung an Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) (Gefährdungsbeurteilung) Paradigmenwechsel in der Grenzwertproblematik
MehrDiese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin Diese Schrift
MehrExpositionsbeschreibung
Expositionsbeschreibung Quecksilberexpositionen bei der Herstellung von Leuchtmitteln Diese Expositionsbeschreibung wurde von der Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
MehrTRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze BGI/GUV-I 504-23f
MehrA r b e i t e n v o n S ä u r e s c h u t z b a u M o n t e u r e n
Expositionsbeschreibung A r b e i t e n v o n S ä u r e s c h u t z b a u M o n t e u r e n Mai 2006 1. Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7 und 9 auf, zu ermitteln, ob
MehrGefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4
Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:
MehrWie gehen wir mit DNEL um? Reinhold Rühl, BG BAU, Frankfurt
Wie gehen wir mit DNEL um? Reinhold Rühl, BG BAU, Frankfurt Sankt Augustiner Expertentreff 2010 DNEL? REACH-Verordnung: Derived No Effect Level Abgeleitete Null-Effekt-Konzentration DNEL geben die aus
MehrExplosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
MehrVerbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:
Gebäude Gefährdungsb. Nr. hr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:
MehrAntragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1
Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen 1 Es werden Gefahrstoffe mit den nachgenannten Gefährlichkeitsmerkmalen
MehrAktuelle Informationen zur TRGS 504 «Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber A- und E-Staub» Dirk Dahmann, Bochum
Aktuelle Informationen zur TRGS 504 «Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber A- und E-Staub» Dirk Dahmann, Bochum TRGS 504, Dahmann 22.06.2015 Inhalt Vorbemerkung A-Staub und E-Staub der Eintrag in die
MehrDie Gefahrstoffverordnung 2005
Die Gefahrstoffverordnung 2005 Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Branchenlösungen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Dr. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 1 2 Aufbau
MehrAusschuss für Gefahrstoffe (AGS)
TRGS 002 Seite 1 Technische Regeln für Gefahrstoffe Ausgabe: Mai 2002 ergänzt bis: BArbBl. Heft 10/2005 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 002 Die Technischen Regeln
MehrTRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS
MehrGrundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung
Prüfgrundsätze Ausgabe: Dezember 2005 Entstaubungseinrichtungen Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung Fachausschüsse Steine und Erden Prüf- und Zertifizierungsstelle
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
MehrGrundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung Stand
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung Stand 09.2010 Fachausschuss Steine und Erden/Glas und Keramik Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV-Test Theodor-Heuss-Str.
MehrDer neue Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW)
Der neue Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) Dirk Dahmann, Bochum Vorbemerkungen Die aktuelle Beschlusslage des Ausschuss für Gefahrstoffe ist noch nicht in TRGS-Form (TRGS 900) umgesetzt. Damit lag bei Redaktionsschluss
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Seite 1 von 6 (Fassung 6.12.2016) GMBl 2016 S. 843-846 v. 21.10.2016 [Nr. 43] Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung und Aufhebung von
MehrExpositionsbeschreibung
Expositionsbeschreibung Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert die Unternehmen in 6 Abs. 1 Nummer 3 auf, Art und Ausmaß der Exposition der Beschäftigten
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrStaub war gestern! Hilfsmittel für Betriebe und Vollzug
Staub war gestern! Hilfsmittel für Betriebe und Vollzug Angela Crone Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz GDA-Fachveranstaltung Sicherheit- und Gesundheitsschutz managen in Gießen 30. August 2018
Mehr2-Aminoethanol Luftgrenzwert (Monoethanolamin, MEA)
VSI-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung 2-Aminoethanol Luftgrenzwert (Monoethanolamin, MEA) Ausgabe 12/2017 Nr. 01 Inhaltsverzeichnis 1 Einstufung und Kennzeichnung von 2-Aminoethanol als Stoff und
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrStand: November Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung
Stand: November 2016 Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung TRGS 001 (Dezember 2006) Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung
MehrKrebserzeugende Stäube beim Bauen und Renovieren - Probleme und Lösungen Teil 2 von 2
Krebserzeugende Stäube beim Bauen und Renovieren - Probleme und Lösungen Teil 2 von 2 Reinhold Rühl, BG BAU 131. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium Stäube auf Baustellen Regelungen Berufserkrankungen
MehrDie 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse
MehrNeuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe 6. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. 18. September 2013 Dr. Lothar Neumeister, Fachgebiet Gefahrstoffe 20.09.2013 Struktur
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Beryllium BGI/GUV-I
MehrInhalative Exposition Indexberechnung
0370 1 Beurteilung von Einzelstoffen Stoffindex Die bei der Ermittlung der inhalativen Exposition gewonnenen Ermittlungsergebnisse sind im Hinblick auf eine Gefährdung der Beschäftigten und die Wirksamkeit
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und in kontaminierten Bereichen - Altlasten Was ist zu tun? Wer hat es wann zu tun? Andreas Feige-Munzig BG BAU Prävention andreas.feige-munzig@bgbau.de TRGS
MehrBetriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 1. Inhalt, Ziele und Auswirkung der BetrSichV 2. Betriebs- und Anlagensicherheit 3. Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln 4. Überwachungsbedürftige Anlagen
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrAusgabe: Juni 2014 *) GMBl 2014 S. 997 v [Nr. 48] geändert und ergänzt: GMBl 2016 S v [Nr. 43]
TRGS 420 Seite 1 von 11 Seiten Ausgabe: Juni 2014 *) GMBl 2014 S. 997 v. 11.09.2014 [Nr. 48] geändert und ergänzt: GMBl 2016 S. 842-843 v. 21.10.2016 [Nr. 43] Technische Regeln für Gefahrstoffe Verfahrens-
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrBeurteilungsmaßstäbe nach TRGS 402
Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition Dr. Wolfgang Pflaumbaum Hamburg, 11. März 2009 Beurteilungsmaßstäbe nach TRGS 402 Verbindliche Grenzwerte
MehrIG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"
Reutlingen - 26. 7. 2017 IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick" 3. Forum: Physische Belastungen im Schatten der psychischen Belastungen die
Mehr