Neuorganisation des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums JMLB (ab Wintersemester 2018/19)

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1 Neuorganisation des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums JMLB (ab Wintersemester 2018/19) (Stand: ) Aufgrund der Neuorganisation des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums des JMLB zum Wintersemester 2018/19 ergeben sich Änderungen im Modulkatalog, die für alle Studierenden gelten, die zum ihr bildungswissenschaftliches Begleitstudium aufnehmen. Für alle Studierenden, die bis zum bereits mindestens eine Modulteilprüfung im bildungswissenschaftlichen Begleitstudium absolviert haben, behalten die alten Modulbeschreibungen L1-7 ihre Gültigkeit. Es besteht jedoch auch für diese Studierenden die Möglichkeit von den alten L1-7 Modulen in die neuen L1a-7a Module zu wechseln. Der Antrag auf einen Wechsel wird im Prüfungsamt (ASPA) gestellt. Im Zuge dessen werden dort die bisher erbrachten Leistungen anerkannt. Hierzu gelten entsprechende Anerkennungsregelungen (s. Abschnitt III.). Im Folgenden finden Sie einen zusammenfassenden (I.) und einen detaillierten (II.) Abgleich der alten L1-7 Module und neuen L1a-7a Module sowie eine Übersicht der entsprechenden Anerkennungsregelungen für den Wechsel von den L1-7 zu L1a-7a Modulen (III.). Zudem können Sie jederzeit im Friedolin-System den aktuell gültigen Modulkatalog einsehen. Bitte lesen Sie zunächst das gesamte Dokument! Sollten Sie darüber hinaus Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Instituts für Erziehungswissenschaft, Herrn Christian Seidler Auch das Referat für Lehrämter das Akademische Studien- und Prüfungsamt sowie das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Seite 1 von 33

2 I. Abgleich alte und neue Module: Überblicksversion Folgende Darstellung erleichtert es Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen zu erhalten. Modulcode L 1 L 1a Modultitel Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lernens VL: Grundlagen des pädagogischen Lehrens und Lernens (WiSe) VL: Grundlagen der Pädagogische Psychologie (SoSe) S Bildungswissenschaftliche Grundlagen VL: Professionsbezogene Einführung in die Schulpädagogik (WiSe) VL: Institutionelle Rahmenbedingungen der Erziehung (WiSe) VL: Methoden der empirischen Bildungsforschung (SoSe) VL: Grundlagen der Pädagogische Psychologie (SoSe) Leistungspunkte (ECTS credits) 10 LP 10 LP Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) getrennte Klausur in den Vorlesungen (zu je 30%) und Seminarbeitrag (Essay oder Präsentation oder Projektdarstellung etc.) im Seminar (40%). Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. Vier getrennte Klausuren in den Vorlesungen (i. d. R. 60 Minuten). Jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. Nach Absolvierung aller Modulteilprüfungen werden lediglich die drei am besten bewerteten Klausurergebnisse zu je 1/3 in der Modulgesamtnote zusammengefasst (d.h. 3 aus 4 es gibt ein Streichergebnis ). Modulcode L 2 L 2a Modultitel (deutsch) Grundlagen der Schulpädagogik Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) VL: Einführung in die Unterrichtsforschung (WiSe) S (jedes Semester) VL: Einführung in die Unterrichtsforschung (WiSe) Seite 2 von 33

3 Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP 5 LP S: Angebote im Bereich der Kompetenzbereiche des Lehrer/innenberufs (Unterrichten, Beurteilen, Erziehen, Innovieren) (jedes Semester) Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Erfolgreicher Leistungsnachweis im Seminar (b/nb) und Klausur in der Vorlesung (100%); jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. Erfolgreicher Leistungsnachweis im Seminar (b/nb) und Klausur in der Vorlesung (100%); jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. Modulcode L 3 L 3a Modultitel (deutsch) Diagnostizieren Beraten Innovieren Evaluieren Schulpraktische Studien Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) S: Begleitveranstaltung Pädagogische Psychologie S: Begleitveranstaltung Forschungsmethoden T: fakultatives Tutorium zum Begleitseminar Forschungsmethoden S: Begleitveranstaltung Individuelle Förderung S: Begleitveranstaltung Lehrer/innenhandeln im Unterricht Leistungspunkte (ECTS credits) 10 LP 10 LP Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Erfolgreiche Durchführung und schriftliche Ausarbeitung eines Projekts im Rahmen der Begleitveranstaltung Pädagogischer Psychologie (benotet, 50% der Gesamtnote) sowie erfolgreiche Planung, Durchführung und Reflexion sowie schriftliche Dokumentation einer Beobachtung eines eigenen Unterrichtsversuchs im Rahmen der Begleitveranstaltung Forschungsmethoden (benotet,50% der Gesamtnote) Beide Teilprüfungen müssen bestanden werden. Planung, Durchführung und Reflexion sowie schriftliche Dokumentation einer Beobachtung eines eigenen Unterrichtsversuchs (benotet, 50% der Modulnote). Die anderen 50% der Modulnote bildet eine Fallanalyse aus der eigenen Unterrichtspraxis. Jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. Modulcode L 4 L 4a Seite 3 von 33

4 Modultitel (deutsch) Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) Pädagogische Fallanalysen und Sprecherziehung (allgemeine Schlüsselqualifikationen) VL (WiSe) S (jedes Semester) Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche S: Vertiefungsseminar S: Schlüsselqualifikationen (Sprechwissenschaft) Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP 5 LP Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Test im Seminar (b/nb) Klausur in der Vorlesung (100%) Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. Die inhaltliche Ausrichtung und Strukturierung der jeweiligen Veranstaltung obliegt ebenso wie die Ausgestaltung der zu Beginn des Seminars festgelegten Leistungsanforderungen den verantwortlichen Lehrkräften (erfolgreicher Leistungsnachweis im Seminar: 100% der Modulnote). Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Dozentinnen/Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltungen mit. Modulcode L 5 L 5a Modultitel (deutsch) Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) Vorbereitungsmodul: Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftliche Prüfung begleitetes Selbststudium Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften schriftliche Prüfung begleitetes Selbststudium Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP 5 LP Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Klausur (4 Stunden) In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten: Klausur (4 Stunden): In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Bereiche zu bearbeiten. Der/die Kandidat/in gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm/ihr gewählten Bereich an. Drei Themen aus der Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs Seite 4 von 33

5 600. Allgemeine und Historische Pädagogik,2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik,3. Pädagogische Psychologie,4. Schulpädagogik. Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus den Bereichen 1 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6) im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6) in einem der Bereiche 1 3 absolviert werden. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Drei Themen aus dem Angebot der Lehrveranstaltung und des Lektürekanons werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten. Modulcode L 6 L 6a werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten. Modultitel (deutsch) Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) Vorbereitungsmodul: Schulreform und Schulentwicklung mündliche Prüfung begleitetes Selbststudium Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften mündliche Prüfung begleitetes Selbststudium Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP 5 LP Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Mündliche Prüfung (30 Minuten) In der mündlichen Prüfung ist ein Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten: Mündliche Prüfung (30 Minuten): In der mündlichen Prüfung sind Themen aus einem aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Bereiche zu bearbeiten. Der/die Kandidat/in gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm/ihr gewählten Bereich an. Seite 5 von 33

6 600. Allgemeine und Historische Pädagogik,2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik,3. Pädagogische Psychologie,4. Schulpädagogik. Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus den Bereichen 1 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung in einem der Bereiche 1 3 absolviert werden. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Präsentation und Verteidigung eines Themas. Das Thema der Präsentation wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. Modulcode L 7 L 7a Bezüglich der Themenbereichswahl bzw. der Kombinationsmöglichkeiten von Themenbereichen im Rahmen der mündlichen Staatsexamensprüfung in den Bildungswissenschaften sind die verbindlichen Vorgaben des Anhangs der Staatsprüfungsordnung zu beachten. Modultitel (deutsch) Wissenschaftliche Hausarbeit Erziehungswissenschaft /Bildungswissenschaften Wissenschaftliche Hausarbeit Bildungswissenschaften Dauer des Moduls 4 Monat 4 Monate Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) Wissenschaftliche Hausarbeit (50 bis 60 Seiten) Wissenschaftliche Hausarbeit (50 bis 60 Seiten) Leistungspunkte (ECTS credits) 20 LP 20 LP Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Wissenschaftliche Hausarbeit Wissenschaftliche Hausarbeit Seite 6 von 33

7 II. Abgleich alte und neue Module: Detaillierte Version Folgende Darstellung erleichtert es Ihnen einen detaillierten Einblick in die Änderungen zu erhalten keine Änderung bedeutet, dass die alte Regelung unverändert übernommen wurde. Modulcode L 1 L 1a Modultitel (deutsch) Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lernens Bildungswissenschaftliche Grundlagen Modultitel (englisch) Educational and Psychological Principles of Learning Educational foundations Modul-Verantwortliche/r Prof. Dr. Nils Berkemeyer, Prof. Dr. Bärbel Kracke N.N. Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Häufigkeit des Angebots (Modulturnus) Keine Voraussetzungen empfohlen wird der Abschluss des Eingangspraktikums siehe 4, Abs. 1 der Ordnung für das Praxissemester in Lehramtsstudiengängen nach dem Jenaer Modell der Lehrerbildung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Praxissemesterordnung) Pflichtmodul jedes Semester Jedes 2. Semester (jährlich) Dauer des Moduls 2 Semester Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) VL Grundlagen des pädagogischen Lehrens und Lernens (WiSe) VL Grundlagen der Pädagogische Psychologie (SoSe) S VL: Professionsbezogene Einführung in die Schulpädagogik (WiSe) VL: Institutionelle Rahmenbedingungen der Erziehung (WiSe) Seite 7 von 33

8 VL: Methoden der empirischen Bildungsforschung (SoSe) VL: Grundlagen der Pädagogische Psychologie (SoSe) Leistungspunkte (ECTS credits) 10 LP Arbeitsaufwand (work load) in: - Präsenzstunden - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitungen) Inhalte Lern- und Qualifikationsziele Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) 300 h 90 h 210 h In den Vorlesungen werden grundlegende Fragen des Lernens auspädagogischer und psychologischer Sicht behandelt. Im begleitenden Seminar werden Einzelthemen der Vorlesungen vertieft. In den L1- Seminaren werden Inhalte der Vorlesungen exemplarisch vertieft, um ein grundlegendes Verständnis der Handlungsfelder von Lehrkräften und dem Lernen von Schülerinnen und Schülern anzubahnen. Die Studierenden sollen neben pädagogischen und psychologischen Grundkenntnissen die Fähigkeit erwerben, ihre intuitiven Lehrtheorien im Licht aktueller wissenschaftlichen Theorien zu hinterfragen und ihr eigenes Lernen zu reflektieren. Ziel ist es den Rollenwechsel vom Schüler zum Lehrer vorzubereiten. aktive Teilnahme am Seminar getrennte Klausur in den Vorlesungen (zu je 30%) und Seminarbeitrag (Essay oder Präsentation oder Projektdarstellung etc.) im Seminar (40%). Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. 300 h 120 h 180 h In den Vorlesungen werden Grundlagen der Bildungswissenschaften behandelt: Fragen der Professionsentwicklung, schulische und außerschulische Rahmenbedingungen von Erziehung, Methoden der empirischen Bildungsforschung sowie pädagogischpsychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens. Die Studierenden erwerben grundlegende Kenntnisse in den oben genannten Bereichen. Keine Vier getrennte Klausuren in den Vorlesungen (i. d. R. 60 Minuten). Jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. Nach Absolvierung aller Modulteilprüfungen werden lediglich die drei am besten bewerteten Klausurergebnisse zu je 1/3 in der Modulgesamtnote Seite 8 von 33

9 zusammengefasst (d.h. 3 aus 4 es gibt ein Streichergebnis ). Zusätzliche Informationen zum Modul Es wird dringend empfohlen, die Vorlesung Grundlagen despädagogischen Lehrens und Lernens im ersten Semester zu besuchen. Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflichtbei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit. Es wird dringend empfohlen, die vier Vorlesungen in den ersten beiden Semestern zu besuchen. Die Modulgesamtnote geht in die Berechnung der Endnote für das bildungswissenschaftliche Begleitstudium ein. Empfohlene Literatur Wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Prüfungsnummern PNr Pädagogische Grundlagen des Lernens: Klausur PNr Psychologische Grundlagen des Lernens: Klausur PNr Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lernens: Seminarbeitrag PNr Professionsbezogene Einführung in die Schulpädagogik: Klausur PNr Institutionelle Rahmenbedingungen der Erziehung: Klausur PNr Methoden der empirischen Bildungsforschung: Klausur PNr Grundlagen der Pädagogischen Psychologie: Klausur Seite 9 von 33

10 Modulcode L 2 L 2a Modultitel (deutsch) Grundlagen der Schulpädagogik Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche Modultitel (englisch) Principles of School Education Introduction to the educational areas of competence Modul-Verantwortliche/r Lehrstuhl für Schulpädagogik und Unterrichtsforschung Prof. Dr. Alexander Gröschner Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Häufigkeit des Angebots (Modulturnus) Keine Voraussetzung Empfohlen für die Belegung des Moduls L 3 Pflichtmodul jedes 2. Semester (ab Wintersemester) Empfohlen wird der Abschluss des Moduls L 1a Dauer des Moduls 1-2 Semester Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) VL Einführung in die Unterrichtsforschung (WiSe) S (jedes Semester) VL: Einführung in die Unterrichtsforschung (WiSe) S: Angebote im Bereich der Kompetenzbereiche des Lehrer/innenberufs (Unterrichten, Beurteilen, Erziehen, Innovieren) Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP Arbeitsaufwand (work load) in: 150 h 60 h Seite 10 von 33

11 - Präsenzstunden - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitungen) 90 h Inhalte Lern- und Qualifikationsziele Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Zusätzliche Informationen zum Modul In der Vorlesung Einführung in die Unterrichtsforschung" werden zentrale Themen bezogen auf alle vier Kompetenzbereiche unterrichtlichen und schulischen Lehrer/innenhandelns sowie Methoden, Instrumente und zentrale Ergebnisse der Unterrichtsforschung vorgestellt. In den Seminaren wird ein Kompetenzbereich des Lehrer/innenberufs (Unterrichten, Beurteilen, Erziehen, Innovieren) vertieft. Die Studierenden kennen Methoden, Instrumente und zentrale Ergebnisse der Unterrichtsforschung und vertiefen diese Kenntnisse mit Blick auf die vier Kompetenzbereiche des Lehrer/innenberufs (Unterrichten, Beurteilen, Erziehen, Innovieren). Sie können unterrichtliche Interaktionsprozesse interpretieren und analysieren. Sie verfügen zudem in einem der vier Kompetenzbereiche des Lehrer/innenberufs über vertiefte Kenntnisse. aktive Teilnahme am Seminar Erfolgreicher Leistungsnachweis im Seminar (b/nb) und Klausur in der Vorlesung (100%); jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. Aktive Teilnahme am Seminar (u.a. Stundengestaltungen, Referate o.ä.) Die Modulnote geht in die Berechnung der Endnote für das bildungswissenschaftliche Begleitstudium ein. Seite 11 von 33

12 Die inhaltliche Ausrichtung und Strukturierung der jeweiligen Veranstaltung obliegt den verantwortlichen Seminarleiter/innen ebenso wie die Dokumentation und die Prüfung der zu Beginn des Seminars festgelegten Leistungsanforderungen; ein ausführlicher Kommentar hierzu befindet sich in jeder Seminarbeschreibung im Modul L2. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. Empfohlene Literatur Wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Die inhaltliche Ausrichtung und Strukturierung der jeweiligen Veranstaltung obliegt ebenso wie die Ausgestaltung der zu Beginn des Seminars festgelegten Leistungsanforderungen den verantwortlichen Dozentinnen/Dozenten; ein ausführlicher Kommentar hierzu befindet sich in jeder Seminarbeschreibung im Modul L2a. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Dozentinnen/Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltungen mit. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an dem Seminar nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. Prüfungsnummern PNr Grundlagen der Schulpädagogik: Leistungsnachweis im Seminar PNr Grundlagen der Schulpädagogik: Klausur PNr Kompetenzbereiche des Lehrer/innenberufs (Unterrichten, Beurteilen, Erziehen, Innovieren): Leistungsnachweis PNr Einführung in die Unterrichtsforschung: Klausur Seite 12 von 33

13 Modulcode L 3 L 3a Modultitel (deutsch) Diagnostizieren Beraten Innovieren Evaluieren Schulpraktische Studien Modultitel (englisch) Diagnostics Counseling Innovation Evaluation Practical field experience Modul-Verantwortliche/r Prof. Dr. Andreas Frey Prof. Dr. Alexander Gröschner, Prof. Dr. Bärbel Kracke Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Häufigkeit des Angebots (Modulturnus) Empfohlen wird der Abschluss des Moduls L 2 Modul L5 und L6 Pflichtmodul jedes Semester Modul L 4a Dauer des Moduls 1 Semester Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) S: Begleitveranstaltung Pädagogische Psychologie S: Begleitveranstaltung Forschungsmethoden T: fakultatives Tutorium zum Begleitseminar Forschungsmethoden S: Begleitveranstaltung Lehrer/innenhandeln im Unterricht S: Begleitveranstaltung Individuelle Förderung Leistungspunkte (ECTS credits) 10 LP Arbeitsaufwand (work load) in: 300 h 60 h Seite 13 von 33

14 - Präsenzstunden - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitungen) 240 h Inhalte Lern- und Qualifikationsziele Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) In den beiden erziehungswissenschaftlichen Projektseminaren des Praxissemesters mit den thematischen Schwerpunkten Diagnostizieren Beraten und Innovieren Evaluieren werden grundlegende pädagogisch-psychologische und forschungsmethodische Kenntnisse zu beiden Themenbereichen vermittelt. Die Kenntnisse dienen dazu, während des Praxissemesters eigenständige Projekte in den Schulen durchzuführen. Im Bereich Forschungsmethoden ist eine eigene kleine empirische Studie in der Gruppe zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Das Begleitseminar in Forschungsmethoden wird durch ein fakultatives Tutorium unterstützt. Die Studierenden kennen Schlüsselkonzepte der Themenbereiche Diagnostizieren Beraten und Innovieren Evaluieren, Sie können einfache Diagnoseinstrumente und verfahren handhaben und ausgewählte Evaluationsinstrumente anwenden. Erfolgreiche Absolvierung des Praktikums und regelmäßige Teilnahme an den Projektseminaren. Erfolgreiche Durchführung und schriftliche Ausarbeitung eines Projekts im Rahmen der Begleitveranstaltung Pädagogischer Psychologie (benotet, 50% der Gesamtnote) sowie erfolgreiche Planung, Durchführung und Reflexion sowie schriftliche Dokumentation einer Beobachtung eines eigenen Unterrichtsversuchs im Rahmen der Begleitveranstaltung In den beiden bildungswissenschaftlichen Begleitseminaren des Praxissemesters mit den thematischen Schwerpunkten Lehrer/innenhandeln im Unterricht und Individuelle Förderung werden grundlegende Kenntnisse zu beiden Themenbereichen vermittelt. Die Kenntnisse dienen dazu, während des Praxissemesters das eigene Handeln im Schulkontext auf verschiedenen Ebenen (Unterricht, Kollegium, Eltern, Schüler/innen) zu reflektieren. Dabei geht es um die systematische Beobachtung, Planung und Analyse von Interaktionen zwischen schulischen Akteuren (Schüler/innen, Lehrer/innen, pädagogisches Personal, Eltern) in unterschiedlichen Settings (Unterricht, Beratungsgespräche). Die Studierenden können Unterricht analysieren, planen, durchführen und reflektieren. Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt dabei auf der Gestaltung der Lehrer/innen-Schüler/innen- Interaktion unter Berücksichtigung der Heterogenität der Schüler/innenschaft. Parallele Durchführung des Praxissemesters und regelmäßige Teilnahme an den Begleitseminaren Planung, Durchführung und Reflexion sowie schriftliche Dokumentation einer Beobachtung eines eigenen Unterrichtsversuchs (benotet, 50% der Modulnote). Die anderen 50% der Modulnote bildet eine Fallanalyse aus der eigenen Unterrichtspraxis. Jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. Seite 14 von 33

15 Forschungsmethoden (benotet,50% der Gesamtnote) Beide Teilprüfungen müssen bestanden werden. Zusätzliche Informationen zum Modul Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. Die Modulnote geht in die Berechnung der Endnote für das bildungswissenschaftliche Begleitstudium ein. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Dozentinnen/Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltungen mit. Empfohlene Literatur Wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Prüfungsnummern PNr Diagnostizieren Beraten Innovieren Evaluieren: Durchführung und schriftliche Auswertung einer emp. Studie zu Forschungsmethoden PNr Diagnostizieren Beraten Innovieren Evaluieren: Durchführung und schriftliche Auswertung eines Projekts zu Päd. Psychologie PNr Schulpraktische Studien: Planung und Durchführung und Reflexion sowie schriftliche Dokumentation einer Beobachtung eines eigenen Unterrichtsversuchs PNr Schulpraktische Studien: Fallanalyse aus der eigenen Unterrichtspraxis Seite 15 von 33

16 Modulcode L 4 L 4a Modultitel (deutsch) Modultitel (englisch) Pädagogische Fallanalysen und Sprecherziehung (allgemeine Schlüsselqualifikationen) Educational Case Analyses and Speech Training (General Key Qualifications) Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche Deepening educational areas of competence Modul-Verantwortliche/r Prof. Dr. Nils Berkemeyer, Prof. Dr. Gunther Graßhoff Prof. Dr. Nils Berkemeyer Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Häufigkeit des Angebots (Modulturnus) keine Voraussetzungen L 5 und L 6 Pflichtmodul jedes 2. Semester (ab Wintersemester) Modul L 3a; Empfohlen wird der Abschluss der Module L 1a und 2a Wenn Studierende das Praxissemester verzögert absolvieren, kann auf Antrag die Veranstaltung der Sprechwissenschaft vorgezogen absolviert werden. jedes Semester Dauer des Moduls 1-2 Semester 2 Semester Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) VL (WiSe) S (jedes Semester) S: Vertiefungsseminar S: Schlüsselqualifikationen (Sprechwissenschaft) Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP 5 LP Seite 16 von 33

17 Arbeitsaufwand (work load) in: - Präsenzstunden - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitungen) Inhalte Lern- und Qualifikationsziele Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung 150 h 60 h 90 h Anhand ausgewählter Fälle werden in der Vorlesung Beispiele pädagogischer Praxis im schulischen oder außerschulischen Kontext, sowie gelingende oder schwierige Lern-, Sozialisations-, Erziehungs-und Bildungsprozesse thematisiert und prototypisch reflektiert. Die Vorlesung beinhaltet Themen von zwei Schwerpunktbereichen (Sozialpädagogik und Schulentwicklung). Im sprechwissenschaftlichen Seminar werden Grundkenntnisse zur mündlichen Kommunikation, zum physiologischen Stimmgebrauch, zur Artikulation sowie zur Rhetorik der Rede und des Gesprächs vermittelt. Ziel ist die Anwendung rhetorischer Verfahren und die Entwicklung der eigenen sprecherischen Kompetenz. Die Reflexion von Fallbeispielen soll das pädagogische und diagnostische Verständnis verbessern und damit die Studierenden auf den Umgang mit Heterogenität und Individualisierung vorbereiten. Zudem sollen in den Bereichen der Sprecherziehung und der angewandten Rhetorik Schlüsselkompetenzen in strukturierter mündlicher Kommunikation erworben werden. In den Vertiefungsseminaren beschäftigen sich die Studierenden interessensgeleitet mit ausgewählten Aspekten und Fragestellungen erziehungs- bzw. bildungswissenschaftlicher Teildisziplinen (z.b. Schulpädagogik, Historische Pädagogik, Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung, empirische Forschungsmethoden, Pädagogische Psychologie). Im sprechwissenschaftlichen Seminar werden Grundkenntnisse zur mündlichen Kommunikation, zum physiologischen Stimmgebrauch, zur Artikulation sowie zur Rhetorik der Rede und des Gesprächs vermittelt. Die Studierenden erwerben Kenntnisse in einer erziehungs- bzw. bildungswissenschaftlichen Teildisziplin. Sie analysieren und reflektieren diese unter Rückbezug auf das Praxissemester und leiten ggf. Konsequenzen für die Lehrer/innenprofessionalität ab. Zudem werden in den Bereichen der Sprecherziehung und der angewandten Rhetorik Schlüsselkompetenzen in strukturierter mündlicher Kommunikation erworben. Ziel ist die Anwendung rhetorischer Verfahren und die Entwicklung der eigenen sprecherischen Kompetenz. Aktive Teilnahme an den Seminaren (z.b. Referate, Hausarbeiten o.ä.) Seite 17 von 33

18 Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Zusätzliche Informationen zum Modul Test im Seminar (b/nb) Klausur in der Vorlesung (100%) Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. Dauer des Moduls: 1 oder 2 Semester Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflichtbei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit. Die inhaltliche Ausrichtung und Strukturierung der jeweiligen Veranstaltung obliegt ebenso wie die Ausgestaltung der zu Beginn des Seminars festgelegten Leistungsanforderungen den verantwortlichen Lehrkräften (erfolgreicher Leistungsnachweis im Seminar: 100% der Modulnote). Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Dozentinnen/Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltungen mit. Die Modulnote geht in die Berechnung der Endnote für das bildungswissenschaftliche Begleitstudium ein. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Dozentinnen/Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltungen mit. Empfohlene Literatur Wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Prüfungsnummern PNr Pädagogische Fallanalysen und Sprecherziehung: Klausur PNr Pädagogische Fallanalysen und Sprecherziehung: Test im Seminar PNr Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche: Leistungsnachweis im Seminar PNr Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche: Leistungsnachweis sprechwissenschaftlicher Test Seite 18 von 33

19 Modulcode L 5 L 5a Modultitel (deutsch) Modultitel (englisch) Vorbereitungsmodul: Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftlicheprüfung Exam Preparation Module: Basic Knowledge in Educational Science Written Examination Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften schriftliche Prüfung State exam preparation educational science written examination Modul-Verantwortliche/r vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer Studiengangsverantwortliche/r; alle vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer/innen Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt Pflichtmodul jedes Semester Häufigkeit des Angebots (Modulturnus) 1 Semester Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) begleitetes Selbststudium Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP Arbeitsaufwand (work load) in: - Präsenzstunden 150 h mind. 4 h ca. 140 h 150 h mind. 4 h ca. 146 h Seite 19 von 33

20 - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitungen) Inhalte Lern- und Qualifikationsziele Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Schulrelevante pädagogische Themen (1) der Allgemeinen Pädagogik und der Historischen Pädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus der Erwachsenenbildung oder (2) Förderpädagogik und Sozialpädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus dem Sozialmanagement oder (3) der Pädagogischen Psychologie oder (4)der Schulpädagogik. Nachweis von allgemeinem und berufsfeldbezogenem pädagogischen Wissen aus einem der oben genannten Themenbereiche. Die Kompetenzen der Kandidaten werden thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt unter Heranziehung des in 3Abs. 4 (für Gymnasium) und 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Klausur (4 Stunden) In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten: 600. Allgemeine und Historische Pädagogik,2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik,3. Pädagogische Psychologie,4. Schulpädagogik. Innerhalb der Themenbereiche, die im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegt sind, werden die Inhalte behandelt, die in der aktuell gültigen Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs verankert sind. Die Studierenden verfügen über allgemeines und berufsfeldbezogenes bildungswissenschaftliches Wissen aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Themenbereiche. Sie können dieses Wissen unter Berücksichtigung von Fallbeispielen, praktischen Erfahrungen in Fachkontexten sowie möglichen Konsequenzen für die Lehrer/innenprofessionalisierung reflektieren. Die Kompetenzen der Kandidaten/-innen werden thematisch auf die vom/von der Kandidaten/-in ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt unter Heranziehung des in 3 Abs. 4 (für Gymnasium) und 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Klausur (4 Stunden): In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Bereiche zu bearbeiten. Der/die Kandidat/in gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm/ihr gewählten Bereich an. Drei Themen aus der Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten. Seite 20 von 33

21 Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus den Bereichen 1 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6) im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6) in einem der Bereiche 1 3 absolviert werden. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Drei Themen aus dem Angebot der Lehrveranstaltung und des Lektürekanons werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten. Zusätzliche Informationen zum Modul Je nach Teilnehmerzahl Coaching, Konsultationen, Kolloquium. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. Bezüglich der Themenbereichswahl bzw. der Kombinationsmöglichkeiten von Themenbereichen im Rahmen der schriftlichen Staatsexamensprüfung in den Bildungswissenschaften sind die verbindlichen Vorgaben des Anhangs der Staatsprüfungsordnung zu beachten. -- Empfohlene Literatur Wird vom Modulverantwortlichen bekannt gegeben. Siehe aktuelle Prüfungsliteraturlisten Prüfungsnummern PNr Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Allgemeine und Historische Pädagogik Klausur PNr Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Förderpädagogik und Sozialpädagogik Klausur PNr Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Pädagogische Psychologie Klausur PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften Allgemeine und Historische Pädagogik Klausur PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften Förderpädagogik und Sozialpädagogik Klausur PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften Pädagogische Psychologie Klausur PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften Schulpädagogik Klausur Seite 21 von 33

22 PNr Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Schulpädagogik Klausur Seite 22 von 33

23 Modulcode L 6 L 6a Modultitel (deutsch) Modultitel (englisch) Vorbereitungsmodul: Schulreform und Schulentwicklung mündliche Prüfung Exam Preparation Module: School Reform and School Development Oral Examination Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften mündliche Prüfung State exam preparation educational science oral examination Modul-Verantwortliche/r vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer Studiengangsverantwortliche/r; alle vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer/innen Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt Pflichtmodul jedes Semester Häufigkeit des Angebots (Modulturnus) 1 Semester Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) begleitetes Selbststudium Leistungspunkte (ECTS credits) 5 LP Arbeitsaufwand (work load) in: - Präsenzstunden 150 h mind. 4 h ca. 140 h 150 h mind. 4 h ca. 146 h Seite 23 von 33

24 - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitungen) Inhalte Lern- und Qualifikationsziele Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Schulrelevante pädagogische Themen (1) der Allgemeinen Pädagogik und. Der Historischen Pädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus der Erwachsenenbildung oder (2) Förderpädagogik und Sozialpädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus dem Sozialmanagement oder (3) der Pädagogischen Psychologie oder (4)der Schulpädagogik. Nachweis von Kenntnissen über den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, über Schulreform und über erzieherische Dimensionen des Unterrichts, über Erziehungsinstitutionen und Organisationsformen des Schulwesens. Die Kompetenzen der Kandidaten werden thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt unter Heranziehung des in 3Abs. 4 (für Gymnasium) und 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Mündliche Prüfung (30 Minuten) In der mündlichen Prüfung ist ein Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten: 600. Allgemeine und Historische Pädagogik,2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik,3. Pädagogische Psychologie,4. Schulpädagogik. Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus den Bereichen 1 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung im Bereich 4 Innerhalb der Themenbereiche, die in der Staatsprüfungsordnung festgelegt sind, werden die Inhalte behandelt, die in der aktuell gültigen Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs verankert sind. Die Studierenden verfügen über allgemeines und berufsfeldbezogenes bildungswissenschaftliches Wissen aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Themenbereiche. Sie können dieses Wissen unter Berücksichtigung von Fallbeispielen, praktischen Erfahrungen in Fachkontexten sowie möglichen Konsequenzen für die Lehrer/innenprofessionalisierung reflektieren. Die Kompetenzen der Kandidaten/-innen werden thematisch auf die vom/von der Kandidaten/-in ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt unter Heranziehung des in 3 Abs. 4 (für Gymnasium) und 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Mündliche Prüfung (30 Minuten): In der mündlichen Prüfung sind Themen aus einem aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Bereiche zu bearbeiten. Der/die Kandidat/in gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm/ihr gewählten Bereich an. Bezüglich der Themenbereichswahl bzw. der Kombinationsmöglichkeiten von Themenbereichen im Rahmen der mündlichen Staatsexamensprüfung in den Bildungswissenschaften sind die verbindlichen Vorgaben des Anhangs der Staatsprüfungsordnung zu beachten. Seite 24 von 33

25 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung in einem der Bereiche 1 3 absolviert werden. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Präsentation und Verteidigung eines Themas. Das Thema der Präsentation wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. Zusätzliche Informationen zum Modul Je nach Teilnehmerzahl Coaching, Konsultationen oder Kolloquium. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. -- Empfohlene Literatur wird vom Modulverantwortlichen bekanntgegeben siehe aktuelle Prüfungsliteraturlisten Prüfungsnummern PNr Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Allgemeine und Historische Pädagogik mündliche Prüfung PNr Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Förderpädagogik und Sozialpädagogik mündliche Prüfung PNr Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Pädagogische Psychologie mündliche Prüfung PNr Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Schulpädagogikmündliche Prüfung PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften: Allgemeine und Historische Pädagogik mündliche Prüfung PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften: Förderpädagogik und Sozialpädagogik mündliche Prüfung PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften: Pädagogische Psychologie mündliche Prüfung PNr Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften: Schulpädagogik mündliche Prüfung Seite 25 von 33

26 Modulcode L 7 L 7a Modultitel (deutsch) Wissenschaftliche Hausarbeit Erziehungswissenschaft /Bildungswissenschaften Wissenschaftliche Hausarbeit Bildungswissenschaften Modultitel (englisch) Written Thesis in Educational Science Scientific thesis Modul-Verantwortliche/r vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer/innen Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Häufigkeit des Angebots (Modulturnus) Zulassung zum zweiten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt Wahlpflichtmodul jedes Semester Dauer des Moduls 4 Monat Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, ) Wissenschaftliche Hausarbeit (50 bis 60 Seiten) Leistungspunkte (ECTS credits) 20 LP Arbeitsaufwand (work load) in: - Präsenzstunden - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitungen) 600 h 0 h 600 h Seite 26 von 33

27 Inhalte Lern- und Qualifikationsziele Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Zusätzliche Informationen zum Modul Im Rahmen der wissenschaftlichen Hausarbeit muss eine bildungswissenschaftliche Fragestellung entfaltet und mitwissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden. Die Studierenden können eine bildungswissenschaftliche Fragestellungselbstständig wissenschaftlich bearbeiten. Die Kompetenzen der Kandidaten/-innen werden unter Heranziehung des in 3 Abs.4 (für Gymnasium) und 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Wissenschaftliche Hausarbeit Die wissenschaftliche Hausarbeit kann in den Bildungswissenschaften, in einem der gewählten Prüfungsfächer oder in einer der gewählten Fachdidaktiken angefertigt werden. ( 16 Absatz 1der Staatsprüfungsordnung für Gymnasium, 17 Absatz 1 der Staatsprüfungsordnung für Regelschule). Seite 27 von 33

28 III. Anerkennung von Prüfungsleistungen bei gewünschtem Wechsel von L1-7 Modulen in L1a-7a Module Bis SoSe 2018: L1 Ab WiSe 2018/2019: L1a* PNr Titel PNr Titel Pädagogische Grundlagen des Lernens: Klausur nur im WS Professionsbezogene Einführung in die Schulpädagogik: Klausur nur im WS Psychologische Grundlagen des Lernens: Klausur nur im SS Institutionelle Rahmenbedingungen der Erziehung: Klausur nur im WS Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lernens: Seminarbeitrag Methoden der empirischen Bildungsforschung: Klausur nur im SS Grundlagen der Pädagogischen Psychologie: Klausur nur im SS * Vier getrennte Klausuren in den Vorlesungen. Jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. Nach Absolvierung aller Modulteilprüfungen werden lediglich die drei am besten bewerteten Klausurergebnisse zu je 1/3 in der Modulgesamtnote zusammengefasst (d.h. 3 aus 4 es gibt ein Streichergebnis ). Anerkennungsregelung für Studierende, die von den alten L1-7 Modulen in die neuen L1a-7a Module wechseln möchten: Fall Bereits erbrachte Prüfungsleistung(en) (alte Prüfungsnr.) Anzuerkennen als Prüfungsleistung(en) (neue Prüfungsnr.) ** ** s. neues L4a-Modul Seite 28 von 33

29 Bis SoSe 2018: L2 PNr Titel PNr Titel Grundlagen der Schulpädagogik: Leistungsnachweis im Seminar Ab WiSe 2018/2019: L2a Kompetenzbereiche des Lehrer/innenberufs (Unterrichten, Beurteilen, Erziehen, Innovieren): Leistungsnachweis im Seminar Grundlagen der Schulpädagogik: Klausur Einführung in die Unterrichtsforschung: Klausur nur im WS Anerkennungsregelung für Studierende, die von den alten L1-7 Modulen in die neuen L1a-7a Module wechseln möchten: Fall Bereits erbrachte Prüfungsleistung(en) (alte Prüfungsnr.) Anzuerkennen als Prüfungsleistung(en) (neue Prüfungsnr.) Seite 29 von 33

30 Bis SoSe 2018: L3 Ab WiSe 2018/2019: L3a PNr Titel PNr Titel Diagnostizieren - Beraten - Innovieren - Evaluieren: Durchführung und schriftliche Auswertung einer emp. Studie zu Forschungsmethoden Schulpraktische Studien: Planung, Durchführung und Reflexion sowie schriftliche Dokumentation einer Beobachtung eines eigenen Unterrichtsversuchs (Schulpädagogik: Diagnostizieren - Beraten - Innovieren - Evaluieren: Durchführung und schriftliche Auswertung eines Projekts zu Päd.Psychologie Lehrer/innenhandeln im Unterricht ) Schulpraktische Studien: Fallanalyse aus der eigenen Unterrichtspraxis (Pädagogische Psychologie: Individuelle Förderung ) Anerkennungsregelung für Studierende, die von den alten L1-7 Modulen in die neuen L1a-7a Module wechseln möchten: Fall Bereits erbrachte Prüfungsleistung(en) (alte Prüfungsnr.) Anzuerkennen als Prüfungsleistung(en) (neue Prüfungsnr.) Seite 30 von 33

31 Bis SoSe 2018: L4 Ab WiSe 2018/2019: L4a PNr Titel PNr Titel Pädagogische Fallanalysen und Sprecherziehung: Klausur Vertiefung in bildungswissenschaftliche Kompetenzbereiche: Leistungsnachweis im Seminar Pädagogische Fallanalysen und Sprecherziehung: Test im Vertiefung in bildungswissenschaftliche Kompetenzbereiche: Seminar Leistungsnachweis sprechwissenschaftlicher Test Anerkennungsregelung für Studierende, die von den alten L1-7 Modulen in die neuen L1a-7a Module wechseln möchten: Fall Bereits erbrachte Prüfungsleistung(en) (alte Prüfungsnr.) Anzuerkennen als Prüfungsleistung(en) (neue Prüfungsnr.) Seite 31 von 33

32 Bis SoSe 2018: L5 Ab WiSe 2018/2019: L5a PNr Titel PNr Titel Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Allgemeine und Historische Pädagogik Klausur Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften: Allgemeine und Historische Pädagogik Klausur Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Förderpädagogik und Sozialpädagogik Klausur Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaft: Förderpädagogik und Sozialpädagogik Klausur Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Pädagogische Psychologie Klausur Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaft: Pädagogische Psychologie Klausur Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft: Schulpädagogik Klausur Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaft: Schulpädagogik Klausur Zum Bestehen des Moduls L5a sind nach der neuen Regelung künftig folgende Prüfungen notwendig: oder oder oder ERLÄUTERUNG: In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten: 1. Allgemeine und Historische Pädagogik, 2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik, 3. Pädagogische Psychologie, 4. Schulpädagogik. Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus den Bereichen 1-3 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6a) im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6a) in einem der Bereiche 1-3 absolviert werden. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Anerkennungsregelung für Studierende, die von den alten L1-7 Modulen in die neuen L1a-7a Module wechseln möchten: Fall Bereits erbrachte Prüfungsleistung(en) (alte Prüfungsnr.) Anzuerkennen als Prüfungsleistung(en) (neue Prüfungsnr.) Seite 32 von 33

33 Bis SoSe 2018: L6 Ab WiSe 2018/2019: L6a PNr Titel Gewichtung PNr Titel Gewichtung Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Allgemeine und Historische Pädagogik mündliche Prüfung Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften: Allgemeine und Historische Pädagogik mündliche Prüfung Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Förderpädagogik und Sozialpädagogik mündliche Prüfung Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaft: Förderpädagogik und Sozialpädagogik mündliche Prüfung Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Pädagogische Psychologie mündliche Prüfung Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaft: Pädagogische Psychologie mündliche Prüfung Vorbereitungsmodul Schulreform und Schulentwicklung: Schulpädagogik mündliche Prüfung Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaft: Schulpädagogik mündliche Prüfung Zum Bestehen des Moduls L6a sind nach der neuen Regelung künftig folgende Prüfungen notwendig: oder oder oder ERLÄUTERUNG: In der mündlichen Prüfung ist ein Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten: 1. Allgemeine und Historische Pädagogik, 2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik, 3. Pädagogische Psychologie, 4. Schulpädagogik. Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5a) ein Thema aus den Bereichen 1-3 gewählt, muss die mündliche Prüfung im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5a) ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung in einem der Bereiche 1-3 absolviert werden. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Anerkennungsregelung für Studierende, die von den alten L1-7 Modulen in die neuen L1a-7a Module wechseln möchten: Fall Bereits erbrachte Prüfungsleistung(en) (alte Prüfungsnr.) Anzuerkennen als Prüfungsleistung(en) (neue Prüfungsnr.) Seite 33 von 33

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