SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2012"

Transkript

1 MINISTÈRE DE L'ÉCOLOGIE, SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2012 Verkehrsbeschränkungen DU DÉVELOPPEMENT DURABLE, DES TRANSPORTS ET DU LOGEMENT MINISTÈRE DE L'INTÉRIEUR, DE L'OUTRE-MER DES COLLECTIVITÉS TERRITORIALES ET DE L'IMMIGRATION

2 Inhalt Verbote 3 Allgemeines Fahrverbot 3 Zusätzliche Fahrverbote 3 Ausnahmeregelungen 6 Ständig gültige oder generelle Ausnahmeregelungen 6 Ausnahmeregelung durch Präfektoralerlass 6 Dauerhafte Fahrverbote 8 Verbote in angrenzenden Ländern 10 Spezialtransporte 12 Öffentlicher Verkehr für die Beförderung von Kindern 12 Sondertransporte 12 Transport von Rundholz 13 Unwetterpläne 14 Geltende Gesetzgebung 15 Zeitplan für besondere Fahrverbote 16 2

3 Verbote Die allgemeinen und zusätzlichen Fahrverbote betreffen Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge undfahrzeuggruppen siond für den Straßentranspôrt von gefährlicher und ungefähtlicher Güter bestimmt, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge. Allgemeines Fahrverbot Das allgemeine Fahrverbot gilt das ganze Jahr über auf dem französischen Straßennetz: von samtags 22 Uhr bis sonntags 22 Uhr; am Vortag vor Feiertagen von 22 Uhr bis 22 Uhr am nächsten Tag. Zusätzliche Fahrverbote Zusätzliche Fahrverbote gelten in einem Teil des Rhône-Alpes- Straßennetzes im Winter (siehe Seite 4) und auf dem gesamten französischen Straßennetz im Sommer. Der Winter in der Region Rhône-Alpes Samstag, Sonntag, Samstag, Sonntag, Samstag, bis18 Uhr 22 bis 24 Uhr Sonntag, bis 22 Uhr Samstag, Sonntag, Samstag Sonntag Im Sommer auf dem gesamten Straßennetz Samstag, Sonntag Samstag, Sonntag Samstag, bis 19 Uhr Sonntag bis 22 Uhr Samstag, Sonntag, Samstag, Sonntag, Zusätzliche fahrverbote, wichtige daten 11., 18. und 25. Februar 3., 10. März 21., 28. Juli, 4., 11. und 18. August. Die feiertage in frankreich 2012 Neujahr: Sonntag, 1. Januar Ostermontag: Montag, 9. April T ag der Arbeit: Dienstag, 1. Mai. Befreiungstag 1945: Dienstag, 8. Mai Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 17. Mai Pfingstmontag Montag, 28.Mai Nationalfeiertag: Samstag, 14. Juli Maria Himmelfahrt: Mittwoch, 15. August Allerheiligen: Donnerstag, 1. November Waffenstillstand 1918: Sonntag, 11. November Weihnachten: Dienstag, 25. Dezember 3

4 Das in der Wintersaison vom Fahrverbot betroffene Straßennetz Rhône-Alpes Verkehrsachse: Bourg-en- Bresse / Chamonix A40 - von Pont-d Ain (Abzweigung A40 / A42) bis Passy-le-Fayet (Abzweigung A40/RD1205) RD von Pont-d Ain (Abzweigung RD1084 / RD1075) bis Bellegarde RD von Bellegarde bis Annemasse RD von Annemasse bis Passy-le-Fayet RN205 - von Passy-le-Fayet bis Chamonix Verkehrsachse: Lyon / Grenoble / Briançon A48 - von Coiranne (Abzweigung A48/A43) bis Saint-Égrève (Abzweigung A48 / A480) A480 - von Saint-Égrève (Abzweigung A48/A480) bis Pont-de-Claix (Abzweigung A480 / RN85) RN85 - von Pont-de-Claix (Abzweigung A480/RN85) bis Vizille (Abzweigung RN85 / RD1091) RD von Vizille (Abzweigung RN85 / RD1091) bis Briançon Verkehrsachse: Lyon / Chambéry / Tarentaise / Maurienne A43 - vom Autobahnkreuz A46 Süd / A43 bis zum Autobahnkreuz A43 / A432 Richtung Lyon-Chambéry A43 - vom Autobahnkreuz A43 /A432 bis zum Fréjus- Tunnel A430 - von Pont-Royal (Abzweigung A43/A430) bis Gilly-sur-Isère (Anschluss A430 / RN90) RD von Pont-Royal bis Gilly-sur-Isère (Anschluss A430 / RN90) RN90 - von Gilly-sur-Isère (Anschluss A430/RN90) bis Bourg-Saint-Maurice RD von Bourg-Saint- Maurice bis Séez RD306 (Rhône) und RD1006 (Isère und Savoie) - von Saint- Bonnet-de-Mure bis Freney RN201 - Durchfahrt von Chambéry (VRU) Verkehrsachse: Annemasse / Sallanches / Albertville RD von Annemasse bis Sallanches RD von Sallanches bis Albertville Verkehrsachsen: Bellegarde und Saint-Julien-en- Genevois / Annecy / Albertville A41 Norden - von Saint-Julien-en-Genevois (Anschluss A40 / A41 Norden) bis Cruseilles (Anschluss A410 / A41 Norden) RD von Saint-Julien-en- Genevois bis Annecy RD von Bellegarde bis Annecy RD Umgehungsstraaße von Annecy RD von Annecy bis Ugine RD von Ugine bis Albertville Verkehrsachse: Chambéry / Annecy / Scientrier A410 - von Scientrier (Anschluss A410 / A40) bis Cruseilles (Anschluss A410 / A41 Nord) A41 Nord - von Cruseilles (Anschluss A410 / A41 Nord) bis zum Anschluss an die A43 in Chambéry RD zwischen Chambéry und Annecy RD ziwschen Annecy und Bonneville Verkehrsachse: Grenoble / Chambéry A41 Süd - zwischen Grenoble und der A43 (autobahnkreuz Francin) bis Montmélian Richtung Süd-Nord RD zwischen Montmélian (73) und Pontcharra (38) Die Achsen des Rhône- Alpes-Straßennetzes, die im Winter verboten sind Bourg-en-Bresse / Chamonix. Lyon / Chambéry / Tarentaise / Maurienne. Lyon / Grenoble / Briançon. Bellegarde und Saint- Julien-en-Genevois / Annecy / Albertville. Annemasse / Sallanches / Albertville. Chambéry / Annecy / Scientrier. Grenoble / Chambéry. Alle Verkehrsachsen sind in beide Richtungen verboten vorbehaltlich gegenteiliger Angaben (im Text unterstrichen) 4

5 Fahrverbot im Pariser Raum (Ile-de-France) Im Pariser Raum gibt es außer den Allgemeinen und zusätzlichen Verkerhrseinschränkungen Sonderfahrverbote. Für diese Verbote gibt es keine Ausnahmeregelungen. Die Uhrzeiten mit Sonderfahrverbot im Pariser Raum (mit gleichzeitiger allgemeiner Fahrverbotsregelung und ohne die fünf Samsatage im Sommer) Paris außerhalb des Pariser Raums außerhalb des Pariser Raums Paris Montag 6 bis 10 Uhr Freitag 16 bis 21 Uhr Samstag 10 bis 18 Uhr 22 bis 24 Uhr 22 bis 24 Uhr Sonntag 00 bis 24 Uhr 00 bis 24 Uhr Vorabend vor Feiertagen 16 bis 24 Uhr 22 bis 24 Uhr Feiertag 00 bis 24 Uhr 00 bis 24 Uhr Tag nach Feiertagen 6 bis 10 Uhr Die vom Fahrverbot im Pariser Raum betroffenen Autobahnabschnitte (außer für Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge) Die Autobahnen A6a und A6b vom Pariser Außenring bis zu deren Anschluss zu den Autobahnen A6 und A10 (Gemeinde Wissous). Die Autobahn A106 vom Anschlusss zur A6b bis zum Flughafen Orly. Die Autobahn A16 vom Anschluss zur A6a und A6b bis zum Anschluss zur RN104- Est (Gemeinde Lisses). Die Autobahn A10 vom Anschluss zur A6a und A6b bis zur RN20 (Gemeinde Champlan). Die Autobahn A13 vom Pariser Außenring bis zum Autobahnkreuz Poissy/Orgeval (Gemeinde Oreval). Die Autobahn A12 vom Anschluss an dieautobahn A13 (Autobahnkreuz Rocquencourt) bis zur RN10 (Gemeinde Montigny-le-Bretonneux). Échangeur Poissy - Orgeval A12 A13 A13 Jonction RN10 Montigny-le-bretonneux RN20 Champlan A10 A6a Paris A6a A6b Orly A106 RN104-Est Lisses 5

6 Ausnahmeregelungen Ständig gültige oder generelle Ausnahmeregelungen Ständig gültige Ausnahmeregelungen werden ohne Sondergenehmigung unter bestimmten Bedingungen für Fahrzeuge gewährt, die Folgendes transportieren: lebende Tiere, verderbliche Erzeugnisse oder Lebensmittel (siehe Anhang I, Erlass vom 11. Juli 2011 auf Bereich Spediteure ) ; Rübenmark während der Zeit der Rübenernte; landwirtschaftliche Erzeugnisse während der Erntezeit (in den Landwirtschaftsbetrieben angebaute Produkte, einschließlich Getreide und Stroh); Zeitungen und Zeitschriften; industrielle Röntgen- und Gammageräte; auf LKWs beförderte Luftfracht; Feuerwerkskörper; verflüssigte gasförmige Kohlenwasserstoffe oder Erdölprodukte, die für die Organisation ordnungsgemäß genehmigter Sportwettkämpfe benötigt werden; medizinische Gase, Krankenhausabfälle, Wäsche und Waren, die für den Betrieb öffentlicher oder privater Krankenanstalten erforderlich sind; Auf- und Abbau von Installationen für wirtschaftliche, sportliche, kulturelle, pädagogische oder politische Veranstaltungen, die in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen organisiert werden. Büro- oder Fabrikumzüge im Stadtbereich; ambulanter Verkauf, Verkauf von Produkten auf Messen oder Märkten. Ausnahmeregelung durch Präfektoralerlass Die Präfekten der Departements können kurz- oder langfristige Ausnahmegenehmigungen gewähren. Kurzfristige Ausnahmegenehmigungen Die in Form eines zeitlich begrenzten Ausnahme-Rechtsakts erteilten Genehmigungen sind nicht Gegenstand individueller Sonderentscheidungen. Sie betreffen einen unentbehrlichen und dringenden Transport zu folgenden Zwecken: Bewältigung der Folgen - einschließlich der wirtschaftlichen Folgen - von Krisensituationen wie z. B. Naturkatastrophen, Um sich im Einzelnen über die abweichenden Bedingungen zu informieren, sehen Sie in der Spalte Abweichungen im Bereich Spediteure unter gouv.fr Aufhebung des Fahrverbots Die Präfekten der Departements können das allgemeine Fahrverbot und die zusätzlichen Verkehrsbeschränkungen aufheben, wenn keine Harmonisierung mit den Verkehrsbeschränkungen der angrenzenden Länder besteht, um deren Folgen abzuschwächen; Sie können das allgemeine Fahrverbot, die zusätzlichen Verkehrsbeschränkungen und die Sonderfahrverbote im Pariser Raum unter den nebenstehend genannten außergewöhnlichen Umständen ( Außergewöhnliche Ausnahmegenehmigungen ) aufheben, wenn die betroffenen Fahrzeuge innerhalb der 72 Stunden vor Beginn des Fahrverbots stillgelegt waren. 6

7 außergewöhnlichen klimatischen oder natürlichen Ereignissen oder Phänomenen wie Trockenheit, Überschwemmungen, Schneefall; Vorbeugung eines Risikos im Zusammenhang mit einem schweren Unfall oder einem Schaden, der Personen, Güter oder die Umwelt gefährden könnte. Kurzfristige individuelle Ausnahmegenehmigungen Sie werden gewährt für: einen unverzichtbar und dringend geltenden Transport wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses wie einer Panne des Stromleitungsnetzes, eines Heizungsdefekts in einem Krankenhaus oder eines Wasserrohrbruchs; l bei dem Transport von Abfällen zur Entsorgung von Müllhalden und Schlachtereien; bei dem Transport von Gefahrengut, das in Häfen beladen wird oder dringende Entladungen in Häfen darstellt; die Treibstoffversorgung von Tankstellen an Autobahnen oder Flughäfen mittels Tankfahrzeugen; die Versorgung eines von Knappheit bedrohten Verteilungszentrums. Wenn die Strecke durch mehrere Departements verläuft, wird die Ausnahmegenehmigung nach Genehmigung der Präfekten der betroffenen Departements gewährt. Langfristige individuelle Ausnahmegenehmigungen Sie werden für maximal ein Jahr gewährt und gelten für: Fahrzeuge für den Transport von Waren, die für den ununterbrochenen Betrieb bestimmter Abteilungen oder Produktionseinheiten erforderlich sind; Fahrzeuge, die zur Erfüllung öffentlicher Dienste oder Notdienste beitragen, um einem sofortigen gemeinschaftlichen Bedarf gerecht zu werden; Versorgung mit sauberer Wäsche und Abtransport der Schmutzwäsche von Hotelstrukturen mit einer Gesamtkapazität von 1000 Zimmern und mehr. Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung Die Ausnahmegenehmigung muss sich an Bord des Fahrzeugs befinden und von ihrem Besitzer mit Angabe des Transportdatums und des Kraftfahrzeugkennzeichens ausgefüllt sein. D i e a u ß e r g e w ö h n l i c h e n Ausnahmegenehmigungen werden bei Umständen, die den Rahmen des Departements überschreiten, vom Präfekten Zone de défense et de sécurité erteilt. Die kurz-oder langfristigen individuellen Ausnahmegenehmigen werden vom Präfekten des Departements des Abfahrtorts oder, wenn die Transporte aus dem Ausland kommen, des Einreisedepartements in Frankreich gewährt. 7

8 Dauerhaft gültiges Fahrverbot Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Straßen des französischen Verkehrsnetzes für den Schwerlastverkehr gesperrt. Nachstehend werden die wesentlichen durch Präfektorialerlass erteilten Fahrverbote für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen aufgeführt (oder andere Tonnagen, die im Text angegeben werden). Es werden ebenfalls die Fahrverbote genannt, die für die öffentlichen Verkehrsmittel gelten (nicht erschöpfende Liste). Zone Île-de-France (Pariser Raum) Autobahntunnel der A14 unter La Défense. Zone Ost Nationalstraße N59 zwischen Lunéville (54) und Sélestat (67) gesperrt für alle Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen, die auf Durchreise sind. Nationalstraße N66 gesperrt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zwischen Remiremont (88) und Cernay (68); Verboten für Fahrzeuge mit einem PTAC (zugelassenen Gesamtgewicht unter Beladung) oder einem PTRA (zugelassenem Gesamt-Zuggewicht ) von über 19 Tonnen, von 6.00 Uhr bis Uhr, bei einem Belade- bzw. Verladeort in Lothringen oder im Elsass. Zone Nord Autobahn A22 (12 km), Nationalstraße N356 (5 km), Nationalstraß N227 (3 bis 4 km) gesperrt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen, die sich auf der Durchreise befinden, von der Autobahn A1 kommen und in Richtung Süd-Nord fahren. Durch Missachtung dieser Verbote kann der Transporteur auf eine ungeeignete Verkehrsachse gelangen, auf der er sich und die anderen Fahrbahnbenutzer tödlicher Gefahr aussetzt. Beachten Sie unter allen Umständen die Anweisungen der Polizeikräfte und die Straßenbeschilderung. Als Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden, gelten Fahrzeuge, die von der Autobahn A1 südlich des Autobahnkreuzes Nr. 20 (Faches- Thumesnil) her kommen, in Richtung Belgien fahren, und vor dem Autobahnkreuz zwischen den Autobahnen A14 und A17 in Belgien (Autobahnkreuz Aalbeke) keine Ware be- oder entladen müssen oder bei einer Einrichtung ihres Unternehmens anhalten müssen und keine Zollaktionen vornehmen müssen. Die Benutzer werden von der Autobahn A1 (Paris) Richtung Belgien über den gemeinsamen Autobahnabschnitt A22 (PR 0 bis 2), und von der Autobahn A27 nach Belgien geleitet. 8

9 Zone Süd Autobahn A7 verboten fûr Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zwischen der Ausfahrt Arenc (13) und Les Ports, Richtung A7 zur A. Die Autobahn A (4 km) verboten für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen in Marseille (13) zwischen dem Autobahnkreuz Vieux Port und dem Autobahnkreuz Cap Pinède. Verbindungsstück zwischen den Autobahnen A50 (Toulon Est) und A57 (Toulon Ouest) Der Tunnel von Toulon (83) ist für Fahrzeuge mit mehr als 19 Tonnen, die für den Gütertransport bestimmt sind, und für Busse in Richtung Marseille gesperrt. Autobahn A8 Der Straßentransport von Ethylenoxid ist auf dem Autobahnabschnitt A8 zwischen dem gebührenpflichtigen Autobahnabschnitt zwischen Antibes und Italien verboten, es sei denn, es wird eine Ausnahmegenehmigung wegen eines Falles höherer Gewalt erteilt. Für diese Art von Transport ist der Seeweg zwischen Lavera und Tavazzano zu bevorzugen. Nationalstraße N7 gesperrt für Fahrzeuge mit mehr als 6 Tonnen auf der Durchfahrt des Ballungsraums von Orange (84) ab der Kreuzung der RD976 bis zur Kreuzung der RD950; Verboten für Fahrzeuge mit mehr als 16 Tonnen auf der Durchfahrt von Mondragon (84). Nationalstraße N85 verboten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem Gesamtzuggewicht von mehr als 26 Tonnen, ohne Reaktionsbremsen, von der Grenze zwischen den Departements 38 / 05 und Gap. Nationalstraße N580 verboten für Fahrzeuge mit mehr als 25 Tonnen in Avignon (84) zwischen der Brücke Pont de l'europe und dem Kai Quai Saint-Lazare. Nationalstraße N94 Pass Col du Montgenèvre (05) verboten für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht oder Gesamtzuggewicht von mehr als 26 Tonnen, Nationalstraße verboten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem Gesamtzuggewicht von mehr als 26 Tonnen, ohne Reaktionsbremsen, zwischen dem Kreisverkehr Süd von Embruns (05) und der italienischen Grenze. Zone Süd-Ost (Sud-Est) Autobahnen A7 und A6 (25 km) gesperrt zwischen Ternay (69) und Anse (69). Autobahn A40 im Mont-Blanc-Tunnel gesperrt für Fahrzeuge, die Gefahrengut transportieren. Autobahn A43 Tunnel Fréjus gesperrt für Fahrzeue, die Gefahrengut der Kategorie 1 und je nach Verpackung auch der anderen Kategorien transportieren. Autobahn A47 am Autobahnzubringer zwischen der Autobahn A47 (Richtung Ost-West "Est-Ouest) bis zurautobahn A7 in Richtung Lyon Mitte (Lyon centre)/ Autobahnkreuz Ternay (69). Nationalstraße N7 verboten für Fahrzeuge mit mehr als 6 Tonnen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in Tain l'hermitage (26). Nationalstraße N7 verboten fürfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zwischen Vienne (38) und der Mautstelle Roussillon in Richtung Nord-Süd. Nationalstraße N82 gesperrt für Fahrzeuge mit Gütertransporten, die von der RD56 in Balbigny (42) kommen. Nationalstraße N85 Steigung Laffrey, in Abwärtsrichtung verboten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und für Fahrzeuge für den öffentlichen Personentransport. Nationalstraße N122 verboten Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bzw. Gesamtzuggewicht von über 4 Tonnen, die nicht mit Verlangsamern ausgestattet sind, außer in Richtung des Aurillac (15). Außenring Nord (Périphérique Nord) von Lyon (69) gesperrt für Fahrzeuge mit einer Höhe von über 3,50 Metern. Tunnel unter Fourvière (69) gesperrt für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen und für Fahrzeuge, die über 4,50 Meter hoch sind. 9

10 10 Fahrverbote in den angrenzenden Ländern Es gibt einige an Frankreich angrenzende Länder, die andere Fahrverbotsregelungen haben. Diese Fahrverbotsregelungen erschweren zusammen mit den in Frankreich geltenden Fahrverboten den Grenzübertritt. Spanien Im spanischen Baskenland ist der Verkehr von Lkws mit mehr als 7,5 Tonnen Sonntags und an Feiertagen in Richtung Frankreich- Spanien und auf dn großen Verkerhsachsen, insbesondere, den Verkehrsachsen A8 und N1 nach dem Grenzübergang an der französisch-spanischen Grenze Biriatou gestattet. Genaue Informationen zur den Verkehrseinschränkungen bei Sondertransporten und Gefahrguttranporten sowie zu vereinzelten Verkehrsbeschränkungen für Lkws mit mehr als 7,5 Tonnen im spanischen Baskenland sind auf der Website der Verkehrsdirektion Euskadi einzusehen: Für die Ostküste Spaniens: italien Der Verkehr von Lkws mit mehr als 7,5 Tonnen ist sonntags verboten: von 8 Uhr bis 24 Uhr von Oktober bis Mai; von 7 Uhr bis 24 Uhr von Juni bis September; von 7 Uhr bis 24 Uhr an den Samstagen im Sommer von Ende Juni bis Anfang September. Die Kombination der französischen Verkehrseinschränkungen mit der italieneischen Verkehrsregelung führt dazu, dass der transalpine Übergang im Sommer von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 24 Uhr nicht möglich ist. Luxemburg LKws mit mehr als 7,5 Tonnen mit oder ohne Sattelzug, die für den Gütertransport dienen und aus Belgien oder Deutschland kommen und in Richtung Frankreich fahren, haben Fahrverbot auf den Öffentlichen Verkehrswegen des Grossherzogtums Luxemburg: samstags von Uhr bi Sonntag, von 21 bis 45 Uhr; am Vorabend vor Feiertagen von Uhr bis zum nächsten Tag Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website

11 Angrenzende Länder, die von den Fahrverbotsregelungen betroffen sind Deutschland Lkws mit über 7,5 Tonnen sowie Sattenschlepper dürfen an Sonnund Feiertagen zwischen 00 Uhr und 22 Uhr nicht fahren. Diese Bestimmungen gelten für das gesamte deutsche Straßennetz. Von diesen Einschränkungen sind Transporte von verderblicher Ware nicht betroffen (einschließlich die entsprechenden Leertransporte). Im Juli und im August finden samstags von 7 Uhr bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und in geringerem Ausmaß auf den Abschnitten der Bundesstraßen in den Sommerferien zusätzliche Einschränkungen Anwendung. Weitere Informationen (auf Deutsch) erhalten Sie auf der Website Schweiz Es ist verboten, sonntags, an Feiertagen und nachts zu fahren. Mit Ausnahme der Fahrzeuge, die für den Personentransport bestimmt sind, gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wie folgt: für Schwerkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen; für Sattelkraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht über 5 Tonnen beträgt; für Fahrzeuge, die einen Lastanhänger ziehen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge unterliegen ferner dem ständig geltenden Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website Sondergenehmigungen In der Schweiz können nur für dringende Transporte (die unbedingt sonntags oder nachts erfolgen müssen) Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Automobildienst Sehen Sie für die Kantone Basel- Stadt, Basel-Land und Graubünden die Angaben der Verkehrsbrigade ein. 11

12 Spezialtransporte Öffentlicher Verkehr für die Beförderung von Kindern Man versteht unter dem öffentlichen Transport von Kindern mit Fahrzeugen, die für den öffentlichen Personenverkehr eingesetzt werden (Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz) den hauptsächlich für Personen unter 18 Jahre und aus einem beliebigen Grund organisierten Verkehr ist der öffentliche Transport von Kindern am Samstag, den 6. August von 0.00 bis Uhr außerhalb der Zone, die aus dem Abfahrtsdepartement und den angrenzenden Departements besteht, verboten. Sicherheitsgurt Achten Sie darauf, dass die Kinder in entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen den Sicherheitsgurt anlegen. Alkoholtest Reisebusse, die ab 2010 zugelassen werden, müssen mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet sein. Obligatorische Liste der beförderten Fahrgäste (Artikel 60 ter des frz. Erlasses vom 2. Juli 1982 über die gemeines Personenbeförderung). Seit 2009 muss sich in jedem Reisebus, der einen gemeinsamen Personentransport übernimmt, ein namentliche Passagiersliste befinden. Die Liste ist vom Organisator des Fahrdienstes an das Transportunternehmen weiterzugen. Sie muss den Kontrolleuren gegen Aufforderung vorgelegt werden. Dieses formlose Dokumente muss bestimmte Angaben enthalten. Unter anderem: den Namen und den Vornamen jedes Passagiers und im Rahmen eines gemeinsamen Transports von Kindern für jedes Kind den Namen einer zu kontaktierenden Person. Dieses Dokument wird nicht verlangt, wenn der Transport im Departement und den angrenzenden Departements erfolgt, in dem die Passagiere eingestiegen sind. Sondertransporte Der Transport oder der Verkehr von Gütern, Maschinen oder Fahrzeugen mit außergewöhnlichem Charakter aufgrund ihrer Abmessungen oder ihres Gewichts, die die gesetzlich festgelgten Grenzen nicht beachten, muss vorher genehmigt werden. Es gibt zwei Arten von Genehmigungen: die namentliche Einzelgenehmigung und die lokale Genehmigung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Präfektur bzw. in anderen Ländern bei der Präfektur des Departements, in dem Sie nach Frankeich einreisen. Hinweis bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzungen (frz. Verkhrsordnung Code de la Route Art. R ) Außerhalb der Ballungsräume ist die Geschwindigkeit der Fahrzeuge für den öffentlichen Personenverkehr auf 90 km/h begrenzt. Jedoch ist diese Höchstgeschwindigkeit in folgenden Fällen auf 100 km/h erhöht: - auf den Autobahnen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 10 Tonnen, die besondere, per Erlass des Verkehrsministeriums festgelegte technische Eigenschaften besitzen; - auf den Autobahnen und den Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen für Fahrzeuge mit einem Gewicht von maximal 10 Tonnen. Im Betrieb werden diese Höchstgeschwindigkeiten für Omnibusse und Reisebusse mit stehenden Passagieren auf 70 km/h reduziert.scende a 70 km/h. 12

13 Bei Konvois mit Verkehrsgenehmigung gilt ein Fahrverbot in folgenden Fällen: auf der Autobahn, mit Ausnahme von Sondergenehmigungen des Präfekten nach Artikel 11 des frz. Erlasses vom 4. Mai 2006 (JORF Nr. 110 vom 12. Mai 2006 Seite 6923 Text Nr. 33); auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz von Samstag oder vom Vorabend von Feiertagen um 12 Uhr bis Montag oder den auf den Feiertag folgenden Tag um 6 Uhr, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Präfekten vor, sofern absoluter Bedarf besteht und die lokalen Umstände nach Mitteilung der Präfekten der Durchfahrtsdepartements berücksichtigt werden; in diesen Zeiträumen auf den Strecken, auf denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge besteht, die Güter und Gefahrengut transportieren, die jedes Jahr per Erlass vominnenministerium und dem Verkehrsminister festgelegt werden; während der Frostsperren auf Strecken, die davon betroffen sind; bei Schnee, Glatteis oder schlechter Sicht. Diese Bestimmungen gelten nicht für Konvois und Militärtransporte oder für die Fahrzeuge von Befehls- und Einsatzfahrzeugen der zivilen Sicherheit. Diese unterliegen Sonderbestimmungen. Transport von Rundholz Unter Rundholz versteht man Baumstamm- oder Astlängen, die durch Absägen erhalten wurden. Der Verkehr ist bis zu maximal 57 Tonnen (6-Achser) oder 48 Tonnen (5-Achser) für Fahrzeuge gestattet, die eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer wirtschaftlich geeigneten Alternative zum Straßentransport haben, unter den Bedingungen und auf den Strecken, die zuvor vom Präfekten des Departements festgelegt wurden. Es besteht Fahrverbot: auf der Autobahn für alle Fahrzeuge, die auf horizontalem Boden nicht schneller als 50 km/h fahren können; auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz von Samstag oder vom Vorabend von Feiertagen um 12 Uhr bis Montag oder den auf den Feiertag folgenden Tag um 6 Uhr, es sei denn. Der Präfekt kann jedoch in dringlichen Fällen unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse Ausnahmegenehmigungen erteilen; bei Schnee, Glatteis oder schlechter Sicht. Referenzen: frz. Verkehrsordnung 'Code de la route' Artikel R bis R und R bis R der frz. Verkehrsordnung. Erlass vom 4. Mai 2006 in Bezug auf Sondertransporte von Ware, Geräten oder Fahrzeugen und Fahrzeuggeinheiten mit mehr als einem Sattelanhänger. (geändert per Erlass vom 4. September 2007 und Erlass vom , , ). Mehr Informationen über Sondertransporte oder die Einholung einer Genehmigung erhalten Sie auf der Website gouv.fr Referenzen: Erlass Nr vom 23. Juni 2009 über den Transport von Rundholz ergänzend zu den Artikeln R bis R der frz. Verkehrsordnung. 13

14 Unwetterpläne Um auf schwierige Wetterverhältnisse wegen Schneefall oder Glatteis vorbereitet zu sein, werden von den für den Straßenbetrieb zuständigen Straßendiensten Unwetterpläne aufgestellt. Diese Pläne werden auch Schnee- bzw. Schneeund Glatteisplan genannt. Sie dienen im wesentlichen dazu, die Sicherheit der Straßenbenutzer und den fließenden Verkehr zu gewährleisten, da sie Staus auf den Haupverkehrsachsen und Autobahnen verhindern. Es werden diesbezüglich spezielle Maßnahmen ergriffen: Das Streuen von Salz oder das Schneeräumen auf den am stärksten betroffenen Straßen; Verkehrsflusslenkung, Einrichtung von Entlastungsstrecken, eventuelles Schließen von Straßen- oder Autobahnabschnitten bei einem Verkehrsstau... Bestimmte Bestimmungen betreffen unmittelbar Lkws und verbieten mittels Bevorratungsmaßnahmen im Vorhinein die Zufahrt zu eingeschneiten Gebieten. Mit diesen vorbeugenden Maßnahmen wird die vollständige Sperrung einer Verkehrsachse, der Einsatz der technischen Schneeräumgeräte und bei Bedarf der Notdienste vermieden. bremsweg Bei einer Geschwidngikeit von 50 km/h braucht ein LKW 44 m bis zum Stillstand, im Gegensatz zu 100 m auf einer Fahrbahn mit dünner Schneedecke. Um die Arbeit der Räumgeräte zu erleichtern, sollten bestimmte Vorschriften wie z.b. die Konvoibildung hinrer Schneeräummaschien, das Fahrbahnwechselverbot oder das Überholverbot auf einer schneebedeckten vereisten Straße beachtet werden. Um auf verschneiter Straße zu fahren "Hat eine Straße eine oder mehrerefahrbahnen in ein und dieselbefahrtrichtung, dürfen die Fahrerder Fahrzeuge, deren zulässigesgesamtgewicht mit Ladung über3,5 Tonnen hinausgeht oder Fahrervon Fahrzeugeinheiten, derenlänge über 7 Meter hinausgeht,ausschließlich die beiden Fahrbahnenzum rechten Fahrbahnrand hinbenutzen, es sei denn, sie bereiteneinen Richtungswechsel vor, wobeidarauf zu achten ist, dass die anderen Fahrzeuge möglichst wenigbehindert werden." (Art. R und R 'Code de la route'). 14

15 Geltende Gesetzgebung Erlass vom 2. Juli 1982, abgeändert durch den Erlass vom 3. August 2007, welcher insbesondere den Transport von Kindern erläutert. Erlass vom 11. Juli 2011 über das Fahrverbot von Fahrzeugen für Gütertransporte in bestimmten Zeiträumen. Erlass 2011 über zusätzliche Fahrverbote im Jahr 2012 für Fahrzeuge, die Güter transportieren. Erlass vom 30. Juli 2008 über die Anwendung der Entscheide, die vom frz. interministeriellen Ausschuss für Straßensicherheit am 13. Februar 2008 angekündigt wurden. Erlass vom 29. September 2008 über gut sichtbare Sicherheitswesten. Erlass vom 30. September 2008 über die Vorankündigung von Fahrzeugen durch Warnmittel. Reflektierende Sicherheitsweste und Warndreieck (Erlass vom 30. Juli 2008) Sicherheitsweste und Warndreieck sind in allen Fahrgestellen mit Aufbau, die in Frankreich angemeldet sind und aus dem Ausland kommenden Fahrzeugen, die in Frankreich fahren, obligatorisch. Sie müssen mit der geltenden Gesetzgebung übereinstimmen. Die Konformität der Sicherheitsweste wird durch die CE-Markierung bestätigt, die des Dreiecks durch die Markierung E 27 R. Die Missachtung dieser Pflichten wird mit einem Bussgeld der Kategorie vier geahndet. Erlass vom 30. Juli 2008 Fernseher, Videospielkonsolen und DVD-Player Diese Geräte dürfen beim Fahren nicht benutzt werden. Die Missachtung dieser Vorschriften wird mit einer Geldbuße, der Kategorie vier geahndet, die Geräte werden konfisziert und es werden zwei Punkte vom Führerschein abgezogen. Lassen Sie sich in Echtzeit informieren Bei besonders schweren Unwettern bietet Bison Futé den Spediteuren an, kostenlos in Echtzeit per Mail die Informationen über die Fahrverbote und die Aufhebungen der Fahrverbote auf dem französischen Straßennetz zu erhalten. Siehe unter Abonnement des Angebots für Spediteure unter (Bereich Spediteure) Langsamer fahren Weniger Unfälle Weniger CO 2 Günstiger 15

16 Kalender 2012 Besondere Fahrverbote für bestimmte Verkehrsnetze Erinnerung an grundsätzliche Fahrverbote für das gesamte Verkehrsnetz (Außer der Insel von Frankreich - p.5) Bestimmte Tage für Verbot - An Samstagen - An Tagen vor Feiertagen - An Sonntagen - An Feiertagen - An Samstagen, die auch Feiertage sind - An Sonntagen, die auch Tage vor Feiertagen sind Bestimmte Stunden für Verbot 22 bis - 24 Uhr 00 bis - 22 Uhr 00 bis - 24 Uhr Zusätzliche Fahrverbote Bestimmte Tage für Verbot Der Winter in der Region Rhône-Alpes 11., 18. und 25. Februar 3. und 10. März Im Sommer auf dem gesamten Straßennetz 21., 28. Juli 4., 11. und 18. August Bestimmte Stunden für Verbot 7 bis - 18 Uhr und 22 bis - 24 Uhr 7 bis - 19 Uhr Alle genauenangaben bzgl. Fahrbeschränkungen für Schwerlastzüge sind auf der Internet-Seite zu finden. Gemeinschaftliche Transporte mit Kindern sind untersagt Samstag, 4. August 2012 Bestimmte Tage für Verbot / Bestimmte Stunden für Verbot APPEL GRATUIT DEPUIS UN POSTE FIXE Hauptstädtisches Frankreich Im Pariser Raum (Ile-de-France) Paris zur Provinz Provinz zur Paris Rhône- Alpes Sonntag 1. Januar Neujahr Montag 2. Januar Samstag, 11. Februar und und Samstag, 18. Februar und und Samstag, 25. Februar und und Samstag, 3. März und und Samstag, 10. März und und Sonntag 8. April Ostermontag: Montag 9. April Dienstag, 10. April Montag 30. April et Dienstag 1. Mai Tag der Arbeit Mittwoch 2. Mai Montag 7. Mai und Dienstag 8. Mai Befreiungstag Mittwoch 9. Mai Mittwoch 16. Mai Donnerstag 17. Mai Christi Himmelfahrt Freitag 18. Mai Sonntag 27. Mai Pfingstmontag 28. Mai Dienstag 29. Mai Freitag 13. Juli Samstag 14. Juli Nationalfeiertag Samstag, 21. Juli Samstag, 28. Juli Samstag, 4. August Samstag, 11. August Dienstag 14. August Mittwoch 15. August Maria Himmelfahrt Donnerstag 16. August Samstag 18. August Mittwoch 31. Oktober Donnerstag 1. Nov. Allerheiligen Freitag 2. November Samstag 10. November Sonntag 11. Nov. Waffenstillstand Montag 12. November Montag 24. Dezember und Dienstag 25. Dezember Weihnachten Mittwoch 26. Dezember Montag 31. Dezember und Dienstag 1. Januar Mittwoch 2. Januar CNIR - 111, rue Camélinat Rosny-sous-Bois - DGITM/PLA/ A - Décembre 2011 /Imprimée sur du papier certifié écolabel européen/

SCHWERE LASTFAHRZEUGE Zeitplan für Besondere Fahrverbote

SCHWERE LASTFAHRZEUGE Zeitplan für Besondere Fahrverbote SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2018 Zeitplan für Besondere Fahrverbote DIE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN Die allgemeinen und zusätzlichen Fahrverbote betreffen Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen mit einem höchstzulässigen

Mehr

SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2014

SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2014 SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2014 Verkehrsbeschränkungen MINISTÈRE DE L'INTÉRIEUR MINISTÈRE DE L'ÉCOLOGIE, DU DÉVELOPPEMENT DURABLE ET DE L ÉNERGIE Inhalt Verbote 3 Allgemeines Fahrverbot 3 Zusätzliche Fahrverbote

Mehr

SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2016. Zeitplan für Besondere Fahrverbote

SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2016. Zeitplan für Besondere Fahrverbote SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2016 Zeitplan für Besondere Fahrverbote DIE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN Die allgemeinen und zusätzlichen Fahrverbote betreffen Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen mit einem höchstzulässigen

Mehr

Inhalt. Allgemeines Fahrverbot für das gesamte französische Straßennetz 3 Zusätzliche Fahrverbote 3

Inhalt. Allgemeines Fahrverbot für das gesamte französische Straßennetz 3 Zusätzliche Fahrverbote 3 LASTKRAFTWAGEN 2009 Verkehrsbeschränkungen für den StraSSentransport mittels Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t: Gefahrgut und nicht gefährliche Güter Fahrverbot für den öffentlichen

Mehr

Feiertage/Fahrverbote im November 2017

Feiertage/Fahrverbote im November 2017 Feiertage/Fahrverbote im November 2017 Feiertage ohne Fahrverbote Datum Land Mi. 01.11.2017 Algerien, Andorra, Belgien, Bulgarien (Arbeitstag), Litauen, Monaco, Schweden, Schweiz nur in Glarus, Luzern,

Mehr

Fahrbeschränkungen für das Baskenland 2018

Fahrbeschränkungen für das Baskenland 2018 Fahrbeschränkungen für das Baskenland 2018 Die Regionalregierung des Baskenlandes hat spezielle Fahrbeschränkungen für LKWS in ihrem Bereich -zusätzlich zu den gesamtspanischen- veröffentlicht. Den Text

Mehr

7. Sisteron to Bourg-Saint-Maurice

7. Sisteron to Bourg-Saint-Maurice 7. Sisteron to Bourg-Saint-Maurice 300.0 Kilometer; 3 Stunden, 44 Minuten 0 km 20 40 60 Seite 1 0 km 09:00 0.0 km 09:01 0.3 km 09:05 4.7 km 09:00 09:02 0.1 km 1.1 km 09:16 17.5 km 09:29 34.1 km 09:16 17.9

Mehr

Übersicht über Wintervorschriften für Lkw in Europa

Übersicht über Wintervorschriften für Lkw in Europa Übersicht über Wintervorschriften für Lkw in Europa Alle Jahre wieder kommt der Winter schneller als erwartet und jedes Mal stellt man sich die Frage, wie genau die Vorschriften für Winterreifen, Schneeketten

Mehr

Spikereifen / sonstige Hinweise. Land Winterreifenpflicht Schneekettenpflicht

Spikereifen / sonstige Hinweise. Land Winterreifenpflicht Schneekettenpflicht Albanien Belgien Bosnien- Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Symmetrische Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich. Winterreifenpflicht in der Zeit vom 15. November

Mehr

Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten ABSCHNITT II Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro ( ), Fahrverbot in Monaten Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG a) Straßenverkehrs-Ordnung

Mehr

1. DBBL 2. DBBL Nord-West 2. DBBL Süd-Ost Bemerkung Auslosung PK1 Anfang August

1. DBBL 2. DBBL Nord-West 2. DBBL Süd-Ost Bemerkung Auslosung PK1 Anfang August Montag 27.08.2018 Dienstag 28.08.2018 Mittwoch 29.08.2018 Donnerstag 30.08.2018 Freitag 31.08.2018 Samstag 01.09.2018 Sonntag 02.09.2018 Montag 03.09.2018 Dienstag 04.09.2018 Mittwoch 05.09.2018 Donnerstag

Mehr

Geschwindigkeitsvorschriften in Europa (km/h) Land Kfz-Art innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn. Pkw 50 70/90 [b] Gespann 50 70/90 [b]

Geschwindigkeitsvorschriften in Europa (km/h) Land Kfz-Art innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn. Pkw 50 70/90 [b] Gespann 50 70/90 [b] Geschwindigkeitsvorschriften in Europa (km/h) Pkw 50 70/90 [b] Åland Gespann 50 70/90 [b] Motorrad 50 70/90 [b] Auf Åland gibt es keine Schnellstraßen und keine Autobahnen Pkw 40 80 90 110 Albanien Gespann

Mehr

Winterausrüstungspflicht in Europa

Winterausrüstungspflicht in Europa Winterausrüstungspflicht in Europa Für die Fahrt in Schneeregionen gelten in den meisten Ländern unterschiedliche Verkehrsbestimmungen. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ärger und Bußgelder vermeiden können. Land

Mehr

VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUER BÜRGER E.V.

VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUER BÜRGER E.V. VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUER BÜRGER E.V. LKW- MAUT EINFÜHRUNG 2018 FÜHRT DIE MAUT ZUR VERKEHRSENTLASTUNG AUF DER B31? Stand 31.01.2017 1 MAUT FÜR BUNDESSTRASSEN AB 2018 Das Verkehrsaufkommen auf der B31

Mehr

Betriebsreglement der TABA LISIBACH AG

Betriebsreglement der TABA LISIBACH AG Betriebsreglement der TABA LISIBACH AG 1. Allgemeines 1.1. Sinn Das vorliegende Betriebsreglement gibt Auskunft über die Firma TABA LISIBACH AG. Es orientiert Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten sowie Besucher

Mehr

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) Änderung vom 7. Januar 2005 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Ausnahmeregelungen für kleine Fahrzeuge (Gesamtmasse zwischen 2,8 t und 3,5 t) 1 Abs. 2 FPersV

Ausnahmeregelungen für kleine Fahrzeuge (Gesamtmasse zwischen 2,8 t und 3,5 t) 1 Abs. 2 FPersV Köln, 30. Januar 2008 Ausnahmeregelungen für kleine Fahrzeuge (Gesamtmasse zwischen 2,8 t und 3,5 t) 1 Abs. 2 FPersV Handwerkerregelung gilt nun räumlich unbegrenzt vom Standort des Fahrzeugs zur Beförderung

Mehr

Länderinformationen Frankreich - Anschriften

Länderinformationen Frankreich - Anschriften Länderinformationen Frankreich - Anschriften A.F.T.R.l. Telefon: 0033 (1) 53 53 02 40 Association Francaise des Transporteurs Routiers Telefax: 0033 (1) 53 76 13 03 48, rue de la Bienfaisance E-Mail: aftri@aftri.com

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale 17.02.2017 FRANKREICH: FAQ zu Umweltzonen und Einführung der Umweltplakette Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Paris hat zum 01.07.2016 eine Umweltzone (Zone

Mehr

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Sonn- und Feiertage 135 135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) In der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. S. 450), geändert durch Gesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) und vom

Mehr

Theorieplan Januar 2014

Theorieplan Januar 2014 Januar 2014 Mittwoch 01.01.2014 Neujahr Donnerstag 02.01.2014 13 9 Freitag 03.01.2014 Samstag 04.01.2014 Sonntag 05.01.2014 Montag 06.01.2014 6 3 Dienstag 07.01.2014 14 10 Mittwoch 08.01.2014 7 4 Donnerstag

Mehr

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Sonn- und Feiertage 135 135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) In der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. S. 450), geändert durch Gesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) und Gesetz

Mehr

Bezauberndes Savoyen

Bezauberndes Savoyen Frühlingsfahrt des SPD-Ortsvereins in die französischen Alpen Region Rhone-Alpes vom 20. bis 25. Mai 2008 Bezauberndes Savoyen Die diesjährige Reise des Ortsvereins führte nach Frankreich in die Region

Mehr

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen. Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung

Mehr

WILLKOMMENS- BROSCHÜRE FÜR FAHRER

WILLKOMMENS- BROSCHÜRE FÜR FAHRER IHR AUF KÜHLFAHRZEUGE SPEZIALISIERTER FAHRZEUGBAUER WILLKOMMENS- BROSCHÜRE Willkommen... WILLKOMMEN AM HAUPTFIRMENSITZ DES KONZERNS! Der Eingang zum Firmengelände ist an der Pförternerloge und erfolgt

Mehr

Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit

Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Sehr geehrte Aussteller, mit den Verkehrs- und Einfahrtsregeln für den Auf- und Abbau möchten wir Ihnen und Ihren Standbaufirmen

Mehr

BIS ZU 20 HIN- UND RÜCKFAHRTEN TÄGLICH ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND FRANKREICH

BIS ZU 20 HIN- UND RÜCKFAHRTEN TÄGLICH ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND FRANKREICH BIS ZU 20 HIN- UND RÜCKFAHRTEN TÄGLICH ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND FRANKREICH KÜRZESTE REISEZEIT UND ANZAHL VERBINDUNGEN die Schweiz Paris Bis zu 19 tägliche Hin- und Rückfahrten Genf Paris 2H58 Bis

Mehr

PRODUKTE DEZEMBER 2017

PRODUKTE DEZEMBER 2017 PRODUKTE DIE STRECKENKARTE Brüssel - Paris 1:22 24 Abfahrten pro Tag Brüssel - London 2:01 10 Abfahrten pro Tag Paris - Turin 5:34 3 Abfahrten pro Tag Paris - London 2:15 18 Abfahrten pro Tag Genf - Paris

Mehr

PRODUKTE OKTOBER 2018

PRODUKTE OKTOBER 2018 PRODUKTE DIE STRECKENKARTE Brüssel - Paris 1:22 24 Abfahrten pro Tag Brüssel - London 2:01 10 Abfahrten pro Tag Paris - Turin 5:34 3 Abfahrten pro Tag Paris - London 2:15 18 Abfahrten pro Tag Genf - Paris

Mehr

TGV LYRIA TOCHTERUNTERNEHMEN DER SNCF (74 %) UND CFF (26 %); GEGRÜNDET IN :03 6 Abfahrten pro Tag. 3:08 9 Abfahrten pro Tag

TGV LYRIA TOCHTERUNTERNEHMEN DER SNCF (74 %) UND CFF (26 %); GEGRÜNDET IN :03 6 Abfahrten pro Tag. 3:08 9 Abfahrten pro Tag PRODUKTE DIE STRECKENKARTE Brüssel - Paris 1:22 24 Abfahrten pro Tag Brüssel - London 2:01 10 Abfahrten pro Tag Paris - Turin 5:34 3 Abfahrten pro Tag Paris - London 2:15 18 Abfahrten pro Tag Genf - Paris

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1989R4060 DE 01.01.1992 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EWG) Nr. 4060/89 DES

Mehr

TGV INNERFRANZÖSISCH ÜBER 230 REISEZIELE ZU WETTBEWERBSFÄHIGEN REISEZEITEN. 1:25 21 Abfahrten pro Tag. 3:09 16 Abfahrten pro Tag

TGV INNERFRANZÖSISCH ÜBER 230 REISEZIELE ZU WETTBEWERBSFÄHIGEN REISEZEITEN. 1:25 21 Abfahrten pro Tag. 3:09 16 Abfahrten pro Tag PRODUKTE DIE STRECKENKARTE Brüssel - Paris 1:22 24 Abfahrten pro Tag Brüssel - London 2:01 10 Abfahrten pro Tag Paris - Turin 5:34 3 Abfahrten pro Tag Paris - London 2:15 18 Abfahrten pro Tag Genf - Paris

Mehr

Übersichtsliste Winterreifenpflicht in Europa

Übersichtsliste Winterreifenpflicht in Europa Übersichtsliste Winterreifenpflicht in Europa Albanien Winterreifen sind keine Pflicht aber empfohlen und sollten vier Millimeter Profil haben. Andorra Keine Winterreifenpflicht, Winterreifen können aber

Mehr

KW Januar Montag 4.1. Donnerstag Neujahr

KW Januar Montag 4.1. Donnerstag Neujahr KW 1 1. - 7. Januar 2018 1.1. Montag 4.1. Donnerstag Neujahr 2.1. Dienstag 5.1. Freitag 3.1. Mittwoch 6.1. Samstag Heilige Drei Könige 7.1. Sonntag KW 2 8. - 14. Januar 2018 8.1. Montag 11.1. Donnerstag

Mehr

Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in 30 Abs. 3 StVO bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren.

Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in 30 Abs. 3 StVO bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 28. August 2013 Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Seite 1 von

Mehr

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht Das Arbeitszeitgesetz zur Wochenruhezeit: ArbZG 9 Sonn und Feiertagsruhe. (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. 1) (2) In mehrschichtigen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2008D0691 DE 01.01.2012 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. August

Mehr

Schichtkalender 2017.

Schichtkalender 2017. Werk Regensburg Schichtkalender 2017. Januar bis Dezember 2017 für Werk 6 Schichteinteilung 4 -Schicht-Modell TU Kurzfristig notwendige Arbeitszeitmaßnahmen und Produktionsunterbrechungen sind nicht berücksichtigt.

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr: Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: FTG Neugefasst durch 08.05.1995 Bek. vom: Gültig ab: 01.04.1995 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr: 1134 Gesetz über die Sonntage

Mehr

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden Änderung vom 2. März 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Mehr

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die öffentlichen Ruhetage

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die öffentlichen Ruhetage 5.4 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die öffentlichen Ruhetage Vom 6. Oktober 964 (Stand. September 007) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 38 Ziffer der Kantonsverfassung vom

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 14.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 RICHTLINIE 2004/112/EG DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 zur Anpassung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle

Mehr

Schichtkalender 2017.

Schichtkalender 2017. Werk Regensburg Schichtkalender 2017. Januar bis Dezember 2017 für Werk 6 Schichteinteilung A, B (11-schichtig) Kurzfristig notwendige Arbeitszeitmaßnahmen und Produktionsunterbrechungen sind nicht berücksichtigt.

Mehr

Neufassung der Art und Art der Verkehrsregelnverordnung

Neufassung der Art und Art der Verkehrsregelnverordnung Neufassung der Art. 78 85 und Art. 91 93 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) 2. Abschnitt: Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte Artikel 78 Bewilligungsfreie Ausnahmetransporte 1 Fahrzeuge, die nur wegen

Mehr

Information zu Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am 21. und 22. März 2008 (Karfreitag und Karsamstag)

Information zu Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am 21. und 22. März 2008 (Karfreitag und Karsamstag) Information zu Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am 21. und 22. März 2008 (Karfreitag und Karsamstag) Die Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos für Tirol informiert über folgende Beschränkungen

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr

Mehr

Inhalt. - Aus dieser Übersicht können keine Rechte abgeleitet werden. RDW Telefoon Divisie Regelgeving Toelating Fax

Inhalt. - Aus dieser Übersicht können keine Rechte abgeleitet werden. RDW Telefoon Divisie Regelgeving Toelating Fax Inhalt... 2 Gezogenes Arbeitsgerät (ohne Ladung)... 3 Intermodaler Transport von Flatrack- und Open-Top-Ladestrukturen... 4 Flussdiagramm für den intermodalen Transport von Flatrack- und Open-Top-Ladestrukturen...

Mehr

Projekt LKW-Navigation Kurzbeschreibung zur Datenübergabe Stand

Projekt LKW-Navigation Kurzbeschreibung zur Datenübergabe Stand Stadtplanwerk Ruhrgebiet Projekt LKW-Navigation Kurzbeschreibung zur Datenübergabe Stand 20.11.2013 Ihre Ansprechpartnerin im RVR zu technischen Fragen: Christine Andrae Tel. 0201-2069-236 andrae@rvr-online.de

Mehr

Was ist generell bei den Fahrzeugenlenkern zu beachten!

Was ist generell bei den Fahrzeugenlenkern zu beachten! Pferdetransporte Ausgangslage: Beim Transport von Turnierpferden können verschiedene Transportmittel eingesetzt werden. Das geeignete Fahrzeug muss die tierschutzrelevanten Grundlagen sowie die Auflagen

Mehr

VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.v.

VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.v. VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.v. LKW- MAUT EINFÜHRUNG VERKEHRSENTLASTUNG FÜR B31 AB 2018? 1 MAUT FÜR BUNDESSTRASSEN AB 2018 Planung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant

Mehr

Schichtkalender 2017.

Schichtkalender 2017. Werk Regensburg Schichtkalender 2017. Januar bis Dezember 2017 für Werk 6 Schichteinteilung A, B, C (11-schichtig) Kurzfristig notwendige Arbeitszeitmaßnahmen und Produktionsunterbrechungen sind nicht

Mehr

1Tag Elsass 2. Übersicht: Kilometer (5 Stunden, 41 Minuten)

1Tag Elsass 2. Übersicht: Kilometer (5 Stunden, 41 Minuten) 1Tag Elsass 2 Übersicht: 312.3 Kilometer (5 Stunden, 41 Minuten) km Anweisung Teilstrecke Richtung 0.0 Abfahrt Etap Hotel Basel Pratteln auf örtliche 40 m (Nord) 0.1 RECHTS abbiegen (Ost) auf Grüssenhölzliweg

Mehr

Inhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO)

Inhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO) 2.12 Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (Bonn, den 18. Juli 2000 33/36.24.02-50) Vorbemerkungen Für alle

Mehr

Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr

Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr Verkehrszeichen Reiter Viehtrieb, Tiere Straßenbahn Kraftomnibusse Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h Kraftfahrräder, Kleinkrafträder und Mofas Mofas Schlechter

Mehr

Theorieplan Januar 2015

Theorieplan Januar 2015 Theorieplan Januar 2015 Donnerstag 01.01.2015 Freitag 02.01.2015 Samstag 03.01.2015 Sonntag 04.01.2015 Montag 05.01.2015 9 6 Dienstag 06.01.2015 1 11 Mittwoch 07.01.2015 10 7 Donnerstag 08.01.2015 2 12

Mehr

PRODUKTE DEZEMBER 2017

PRODUKTE DEZEMBER 2017 PRODUKTE DIE STRECKENKARTE Brüssel - Paris 1:22 24 Abfahrten pro Tag Brüssel - London 2:01 10 Abfahrten pro Tag Paris - Turin 5:34 3 Abfahrten pro Tag Paris - London 2:15 18 Abfahrten pro Tag Genf - Paris

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen & Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen BMVBW/S 33/36.24.02-50 vom 18.7.2000, VkBl 2000 S 406, geändert im VkBl

Mehr

40 t bei Motorwagen mit mehr als vier Achsen beziehungsweise 44 t im unbegleiteten kombinierten Verkehr UKV (vgl. Ziffer 4);

40 t bei Motorwagen mit mehr als vier Achsen beziehungsweise 44 t im unbegleiteten kombinierten Verkehr UKV (vgl. Ziffer 4); Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA CH-Bern, September 2014 MERKBLATT FÜR DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR MIT DER SCHWEIZ MIT

Mehr

Weiterbildung der Berufskraftfahrer

Weiterbildung der Berufskraftfahrer Weiterbildung der Berufskraftfahrer Antworten auf häufig gestellte Fragen. K. Willems - abgeändert 18/08/2011 1. Muss ich den Kode 95 jetzt schon in den Führerschein eintragen lassen? NEIN, das ist nicht

Mehr

Deutscher Speditions- und Logistikverband DSLV. Lkw-Fahrverbote in Europa 2013

Deutscher Speditions- und Logistikverband DSLV. Lkw-Fahrverbote in Europa 2013 Deutscher Speditions- und Logistikverband DSLV Lkw-Fahrverbote in Europa 2013 Vorwort Der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr in Europa unterliegt in vielen europäischen Staaten einem zeitweisen Fahrverbot.

Mehr

Änderungen ADR 07 betr. Tunnels

Änderungen ADR 07 betr. Tunnels Änderungen ADR 07 betr. Tunnels Deutsche Übersetzung der Dokumente ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1 vom 24. Februar 2006 ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1/Corr.1 vom 8. Juni 2006 Anmerkung Diese Dokument enthält die

Mehr

Umweltzonen in Europa Fahrverbote in Paris

Umweltzonen in Europa Fahrverbote in Paris Umweltzonen in Europa Fahrverbote in Paris ADAC Klassik Interessenvertretung 20. Juni 2016 www.adac.de/klassik Umweltzonen in Europa Europaweit werden in den Städten zunehmend verschiedene Zufahrtsbeschränkungen

Mehr

Factsheet und Übersicht zur Verwendung der Händlerschilder

Factsheet und Übersicht zur Verwendung der Händlerschilder Factsheet und Übersicht zur Verwendung der Händlerschilder FAQ An wen werden Händlerschilder ausgestellt? Händlerschilder werden grundsätzlich nur solchen Betrieben ausgestellt, die unter Anhang 4 der

Mehr

Parkordnung für das Gelände der Universität Greifswald

Parkordnung für das Gelände der Universität Greifswald Parkordnung für das Gelände der Universität Greifswald Vom 18. Juni 2018 Zur Gewährleistung eines geordneten Universitätsbetriebes erlässt die Rektorin aufgrund von 84 Abs. 6 LHG M-V vom 25. Januar 2011

Mehr

Jeder Fahrer muss in der Kontrolle sagen können: Meine Ladung habe ich richtig gesichert. Ich verstoße nicht gegen 23 Fahrzeugführer der StVO.

Jeder Fahrer muss in der Kontrolle sagen können: Meine Ladung habe ich richtig gesichert. Ich verstoße nicht gegen 23 Fahrzeugführer der StVO. Wichtig für den Fahrzeugführer: Jede Ladung, die sich auf der Ladefläche während einer Vollbremsung bewegt (verrutscht, umfällt, hinund herrollt, herabfällt oder Lärm erzeugt), muss gesichert werden. Jeder

Mehr

Verkehrsunfallbilanz 2014 Teil 3 Neuruppin, 16. März 2015

Verkehrsunfallbilanz 2014 Teil 3 Neuruppin, 16. März 2015 Verkehrsunfallbilanz 2014 Teil 3 Neuruppin, 16. März 2015 16.03.2015 Verkehrsunfallbilanz 2014, Polizeidirektion Nord 1 Festgestellte und geahndete Verkehrsverstöße Alkohol/ Drogen 885 Geschwindigkeit

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der

Mehr

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108.

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108. Frage Nummer 107 Gilt die Gurtpflicht ebenfalls für Passagiere die auf den Rücksitzen Platz genommen haben? Nein Frage Nummer 108 Was die Reifen betrifft: Die Reifen dürfen keine Mängel aufweisen. Eine

Mehr

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) Feiertagsgesetz Sachsen SächsSFG 1042 Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) Vom 10. November 1992 (GVBl. S. 536), zuletzt geändert am 30. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 2) Der Sächsische

Mehr

FQN Fahrerqualifizierungsnachweis (bzw. CQC)

FQN Fahrerqualifizierungsnachweis (bzw. CQC) FQN Fahrerqualifizierungsnachweis (bzw. CQC) Wer ist betroffen: Fahrer im Besitz des Führerscheines C oder CE (eventuell CAP KC) Fahrer im Besitz des Führerscheines D bzw. DE und CAP KD 1 Fahren ohne im

Mehr

Parkplätze für Reisebusse

Parkplätze für Reisebusse Parkplätze für Reisebusse Radweltmeisterschaften, 16-24. September 2017 S e i t e 2 1. Hintergrund Aufgrund der umfangreichen Umleitungen und Sperrungen im Straßennetz des Großraums Bergen ist es während

Mehr

KRAIBURG WINTEREINSATZ Profilempfehlungen für Lastkraftwagen und Omnibusse /2015

KRAIBURG WINTEREINSATZ Profilempfehlungen für Lastkraftwagen und Omnibusse /2015 KRAIBURG WINTEREINSATZ Profilempfehlungen für Lastkraftwagen und Omnibusse - 2014/2015 KRAIBURG Austria GmbH & Co. KG, Webersdorf 11, A-5132 Geretsberg, t.: +43 (0) 7748/7241-0, kraiburg-retreading.com

Mehr

2,55 m. Fuhrpark Der Fuhrpark von GRUBER Logistics kann in 3 Kategorien unterteilt werden:

2,55 m. Fuhrpark Der Fuhrpark von GRUBER Logistics kann in 3 Kategorien unterteilt werden: Der Fuhrpark von Gruber Logistics Im Allgemeinen können die Fahrzeuge für den Straßengütertransport in zwei Gruppen unterteilt werden Der Sattelzug Der Eurocombi oder Lang-Lkw, also ein überlanger Lkw

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Vom Gemeinderat erlassen am , revidiert am , teilrevidiert am Art. 1

Vom Gemeinderat erlassen am , revidiert am , teilrevidiert am Art. 1 622.1 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Verkehrsordnung der Gemeinde Vaz/Obervaz für das Befahren von Alp-, Wald- und Feldstrassen der Gemeinde mit Motorfahrzeugen Gestützt auf Art. 3 SVG sowie

Mehr

Hattingen hat den Winter im Griff

Hattingen hat den Winter im Griff Hattingen hat den Winter im Griff Sicherheit bei Eis uns Schnee! Im Winter machen Schnee und Eis den Fußgängern und Auto-Fahrern oft das Leben schwer. Für die Straßen gibt es die Fahrzeuge die Schnee weg

Mehr

1 Zweck. 2 Begriffe. 3 Ruhegebot und Ausnahmen Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen vom (Stand

1 Zweck. 2 Begriffe. 3 Ruhegebot und Ausnahmen Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen vom (Stand 555. Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen vom 0..996 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 47 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Mehr

Auszug Bußgeld-Katalog

Auszug Bußgeld-Katalog Auszug Bußgeld-Katalog Straßenverkehr (Stand Januar 2010) Zu schnell gefahren? Seite: 2 + 3 Sicherheitsabstand Seite: 4 eingehalten? Autobahn und Schnellstraßen Falsch verhalten? Seite: 5 Vorfahrt missachtet?

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Nomborn über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege vom

Satzung. der Ortsgemeinde Nomborn über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege vom Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege vom 06.03.1978 Der Ortsgemeinderat Nomborn hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

- für alle Fahrzeuge, wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden.

- für alle Fahrzeuge, wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden. Verl. d. BMVBW v. 18.07.2000 (VkBl S. 406); geändert v. 13.11.2000 (VkBl S. 680) betr. Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Hans Scheitter GmbH & Co.KG

Hans Scheitter GmbH & Co.KG 2010 Beschläge in Schmiedeeisen, Messing und Kupfer JANUAR Neujahr 01 Samstag 02 Sonntag 03 Montag 04 Dienstag 05 Mittwoch 06 Donnerstag 07 Freitag 08 Samstag 09 Sonntag 10 Montag 11 Dienstag 12 Mittwoch

Mehr

Themenübersicht für die theoretische Ausbildung

Themenübersicht für die theoretische Ausbildung Themenübersicht für die theoretische Ausbildung Grundwissen für alle Klassen Thema 1: Persönliche Voraussetzungen/ Risikofaktor Mensch Thema 2: Rechtliche Rahmenbedingungen Thema 3: Verkehrszeichen und

Mehr

Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen des Landkreises Kitzingen

Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen des Landkreises Kitzingen Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen des Landkreises Kitzingen 1 Allgemeines Die vorliegende Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen wird vom Landkreis Kitzingen erlassen. Als Betriebspersonal

Mehr

Spikebestimmungen in Europa

Spikebestimmungen in Europa Spikebestimmungen in Europa sbestimmungen für Spikereifen innerhalb Europas. Länderwahl Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

Mo Mo A E F FL I L PL SLO. *Feiertag in Bayern (Gemeinden mit überwiegend kath. Bevölkerung) + Saarland (kein Fahrverbot)

Mo Mo A E F FL I L PL SLO. *Feiertag in Bayern (Gemeinden mit überwiegend kath. Bevölkerung) + Saarland (kein Fahrverbot) 2008 August Fr 1 31 Sa 2 So 3 Mo 4 32 Di 5 Mi 6 Do 7 CZ D H HR I SK SLO F BAYERN BADEN-WURTTEMBERG BERLIN BRANDENBURG BREMEN NIEDERSACHSEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ

Mehr

IMS HANDBUCH ARBEITSANWEISUNG

IMS HANDBUCH ARBEITSANWEISUNG Titel: IMS HANDBUCH ARBEITSANWEISUNG Hofordnung Sicherheitshinweise für Anlieferung und Abholung Stand: Nummer: File: Erstellt von: Datum: 585-AS-AA Ausgabe: Seite(n): 1# 1 (2) H:\Documents\Dokumente\SIFA\STAPLER\Personenschutz\

Mehr

Theorieplan für 2018

Theorieplan für 2018 Theorieplan für 2018 Themenübersicht für die theoretische Ausbildung Grundwissen für alle Klassen Thema 1: Persönliche Voraussetzungen/ Risikofaktor Mensch Thema 2: Rechtliche Rahmenbedingungen Thema 3:

Mehr

Theoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg HzG. Fragebogen zur theoretischen Prüfung

Theoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg HzG. Fragebogen zur theoretischen Prüfung Recht & Organisation Theoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5.500 kg HzG Fragebogen zur theoretischen Prüfung 1.) Wann ist der Lenker eines Feuerwehrfahrzeuges berechtigt, die

Mehr

Am Wochenende nach Südfrankreich

Am Wochenende nach Südfrankreich Am Wochenende nach Südfrankreich Es gibt Wochenenden, an denen sagt einem der Wetterbericht, dass man fliegen muss. Ein solches Wochenende war am 14. und 15. Oktober 2017. Eine stabile Hochdrucklage mit

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg vom 30. März 999 (Stand. Januar 05) 65. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel der Fischereiverordnung vom 8.

Mehr

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Vorbemerkung... 3 Geltungsbereich...

Mehr

Sicher unterwegs! Punktekatalog

Sicher unterwegs! Punktekatalog Sicher unterwegs! Punktekatalog Zukünftig werden die nachfolgenden Verkehrsverstöße mit einem bis drei Punkten geahndet. Abhängig vom Punktestand werden die umseitig aufgeführten Maßnahmen ergriffen. Das

Mehr

Multi Service Europe übernimmt für Sie

Multi Service Europe übernimmt für Sie MAUTSTRASSEN ITALIEN Die Gesamtfläche von Italien beträgt 301.323 Quadratkilometer. Dies ist mehr als das Siebenfache der gesamten niederländischen Landesfläche. Die Entfernung von Nord nach Süd beträgt

Mehr