Inhalt. Allgemeines Fahrverbot für das gesamte französische Straßennetz 3 Zusätzliche Fahrverbote 3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. Allgemeines Fahrverbot für das gesamte französische Straßennetz 3 Zusätzliche Fahrverbote 3"

Transkript

1 LASTKRAFTWAGEN 2009 Verkehrsbeschränkungen für den StraSSentransport mittels Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t: Gefahrgut und nicht gefährliche Güter Fahrverbot für den öffentlichen Transport von Kindern mittels Bussen am Samstag, den 11. Juli, und am Samstag, den 1. August 2009

2 Inhalt Fahrverbote 3 Allgemeines Fahrverbot für das gesamte französische Straßennetz 3 Zusätzliche Fahrverbote 3 Ausnahmeregelungen 6 Permanente oder allgemeine Ausnahmen 6 Sondergenehmigungen der Präfekturen 8 Ständige Fahrverbote 10 Fahrverbote in Anrainerstaaten 12 Transport von Kindern mit öffentlichen Verkehrsmitteln 13 Sondertransporte 14 Feiertage in Frankreich im Jahr Schlechtwetterpläne 15 Geltende Vorschriften 15 Die wichtigsten Verkehrsschilder 16

3 Fahrverbote Die Fahrverbote betreffen Fahrzeuge oder Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t., die dem Straßentransport von Gefahrgut und nicht gefährlichen Gütern dienen, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und Maschinen. Zusätzliche Fahrverbote an folgenden Tagen: 14., 21. und 28. Februar, 7. März, 11., 18. und 25. Juli, 1. und 8. August Allgemeines Fahrverbot für das gesamte französische Straßennetz samstags von 22 Uhr bis sonntags 22 Uhr. an Vorabenden von Feiertagen von 22 Uhr bis 22 Uhr am darauf folgenden Tag. Zusätzliche Fahrverbote In der Wintersaison auf einem Teil des Straßennetzes der Region Rhône-Alpes: Samstag, den 14. Februar, 21. Februar, 28. Februar und 7. März 2009, Fahrverbot von 7 Uhr bis 18 Uhr und von 22 Uhr bis 22 Uhr sonntags. Der Verkehr auf dem Straßennetz der Region Rhône-Alpes ist somit an diesen vier Samstagen von 18 Uhr bis 22 Uhr erlaubt. 3 Achtung: Am Samstag, dem 7. Februar 2009, kann die Präfektur wegen der Skiweltmeisterschaft in Val d Isère evtl. zusätzliche Fahrverbote verhängen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Bison Futé ( In der Sommersaison auf dem gesamten Straßennetz: Samstag, den 11. Juli, 18. Juli, 25. Juli, 1. August und 8. August 2009, Fahrverbot von 7 Uhr bis 19 Uhr und von Mitternacht bis 22 Uhr sonntags. Der Verkehr ist somit an diesen fünf Samstagen von 19 Uhr bis 24 Uhr erlaubt.

4 Das von dem Fahrverbot in der Wintersaison betroffene Straßennetz der Region Rhône-Alpes: 4 Verkehrsachse: Bourg-en-Bresse / Chamonix A40 - von Pont-d Ain (Abzweigung A40/A42) bis Passy-le-Faye (Abzweigung A40/RD1205) RD von Pont-d Ain (Abzweigung RD1084/ RD1075) bis Bellegarde RD von Bellegarde bis Annemasse RD von Annemasse bis Passy-le-Fayet RN205 - von Passy-le- Fayet bis Chamonix Verkehrsachse: Lyon / Grenoble / Briançon A48 - von Coiranne (Abzweigung A48/A43) bis Saint-Egrève (Abzweigung A48 / A480) A480 - von Saint-Egrève (Abzweigung A480/A48) bis Pont-de-Claix (Abzweigung A480 / RN85) RN85 - von Pont-de-Claix (Abzweigung A480/RN85) bis Vizille (Abzweigung RN85 / RD1091) RD von Vizille (Abzweigung RN85/ RD1091) bis Briançon Verkehrsachse: Lyon / Chambéry / Tarentaise / Maurienne A43 - vom Kreuz A46-Süd/A43 bis zum Kreuz A43/A432 Richtung Lyon-Chambéry A43 - vom Kreuz A43/ A432 bis zum Tunnel Fréjus A430 - von Pont-Royal (Abzweigung A43/A430) bis Gilly-sur-Isère (Anschluss A430/RN90) RD von Pont-Royal bis Gilly-sur-Isère (Anschluss A430/RN90) RN90 - von Gilly-sur-Isère (Anschluss A430/RN90) bis Bourg-Saint-Maurice RD von Bourg- Saint-Maurice bis Séez RD306 (Rhône) und RD1006 (Isère und Savoie) - von Saint-Bonnet-de- Mure bis Freney RN201 - Durchfahrt Chambéry (VRU [städtische Schnelltransitroute]) Verkehrsachse: Annemasse / Sallanches / Albertville RD von Annemasse bis Sallanches RD von Sallanches bis Albertville Verkehrsachse: Bellegarde et Saint-Julien-en- Genevois / Annecy / Albertville A41 nord - von Saint-Julienen-Genevois (Anschluss A40/A41 Nord) bis Cruseilles (Anschluss A410 / A41 nord) RD von Saint-Julienen-Genevois bis Annecy RD von Bellegarde bis Annecy RD Umgehung Annecy RD von Annecy bis Ugine RD von Ugine bis Albertville Verkehrsachse: Chambéry / Annecy / Scientrier A410 - von Scientrier (Anschluss A410/A40) bis Cruseilles (Anschluss A410 /A41 nord) A41 nord - von Cruseilles (Anschluss A410/A41 Nord) bis zum Anschluss zur A43 in Chambéry RD von Chambéry bis Annecy RD von Annecy bis Bonneville Verkehrsachse: Grenoble / Chambéry A41 Süd - von Grenoble bis A43 (Kreuz Francin) bis Montmélian in Süd-Nord- Richtung RD von Montmélian (73) bis Pontcharra (38). Alle Verkehrsachsen sind in beiden Richtungen gesperrt, sofern nichts Anderweitiges im Text angegeben ist (siehe Unterstreichungen).

5 Erweitertes Sonderfahrverbot für den Großraum Paris (Ile-de-France) Im Großraum Paris (Ile-de-France) gilt auf einigen Autobahnen ein im Vergleich zur allgemeinen Regelung und zu den zusätzlichen Regelungen erweitertes Fahrverbot. Zu diesem Verbot werden keine Sondergenehmigungen erteilt. Es gilt für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t., die dem Straßentransport von Gefahrgut und nicht gefährlichen Gütern dienen. Achtung: Seit Oktober 2008 ist der Tunnel auf der A14 unter Paris-La Défense wegen Bauarbeiten für Lastkraftwagen gesperrt. FAHRVERBOTE FÜR DEN GROSSRAUM PARIS (ILE-DE-FRANCE) UNTER EINBEZUG DER ALLGEMEINEN REGELUNG UND DER SONDERREGELUNG* paris-provinz provinz-paris Freitags 16 Uhr - 21 Uhr - Samstags 10 Uhr - 18 Uhr 22 Uhr - 24 Uhr 22 Uhr - 24 Uhr Sonntags 00 Uhr - 24 Uhr 00 Uhr - 24 Uhr Vortag von Feiertagen 16 Uhr - 24 Uhr 22 Uhr - 24 Uhr Feiertags 00 Uhr - 24 Uhr 00 Uhr - 24 Uhr Montags oder am auf Feiertage folgenden Tagen - 06 Uhr - 10 Uhr 5 * ohne die 5 Samstage im Sommer. Vom Fahrverbot betroffene Autobahnabschnitte im Großraum Paris-Ile-de-France (mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und Maschinen): Autobahnen A6a und A6b vom Pariser Boulevard Périphérique (Umgehungsring) bis zur Überleitung zu den Autobahnen A6 und A10 (Gemeinde Wissous). Autobahn A106 von der Überleitung zur A6b bis zum Flughafen Orly. Autobahn A6 von der Überleitung zur A6a und zur A6b bis zur Überleitung zur RN104-Ost (Gemeinde Lisses). Autobahn A10 von der Überleitung zur A6a und zur A6B bis zur RN20 (Gemeinde Champlan). Autobahn A13 vom Pariser Boulevard Périphérique (Umgehungsring) bis zum Kreuz Poissy/Orgeval (Gemeinde Orgeval). Autobahn A12 von der Überleitung zur Autobahn A13 (Autobahndreieck Rocquencourt) bis zur RN10 (Gemeinde Montigny-le-Bretonneux).

6 Ausnahmeregelungen Permanente oder allgemeine Ausnahmen In folgenden Fällen gilt eine dauerhafte Ausnahmeregelung ohne Sondergenehmigung: 6 1- Für Fahrzeuge, die ausschließlich lebende Tiere oder verderbliche Ware bzw. Lebensmittel transportieren, sofern die Lademenge an transportierten Tieren, Produkten oder Lebensmitteln mindestens der Hälfte der Nutzlast des Fahrzeugs entspricht oder mindestens die Hälfte der Ladefläche oder des Nutzvolumens des Fahrzeugs einnimmt. Im Falle mehrerer Lieferpunkte müssen diese Mindestladeanforderungen nach der ersten Entladung nicht mehr erfüllt sein, wenn danach weitere Entladestellen angefahren werden, die im Umkreis des ersten Lieferpunktes liegen und auf seine angrenzenden Departements beschränkt sind, oder wenn die weitere Entladung in einem Umkreis von maximal 150 km vom ersten Lieferpunkt erfolgt. Die oben genannten Fahrzeuge unterliegen nicht den Auflagen zur Mindestbeladung und können leer fahren, wenn es sich bei ihren Fahrten um Sammeltransporte in dem ursprünglich angefahrenen Gebiet und in den angrenzenden Departements handelt oder wenn das Fahrzeug in einem Umkreis von 150 km um den zuerst angefahrenen Punkt weitere Sammelstellen anfährt. Fahrzeuge, die Rennpferde transportieren, sind von den Auflagen zur Mindestbeladung ausgenommen. Fahrzeuge, die Brieftauben transportiert haben, dürfen im gesamten Straßennetz leer fahren. 2 a - Für Fahrzeuge, die zur Erntezeit Landwirtschaftsprodukte aufnehmen und befördern und diese vom Ort der Ernte zum Ort der Lagerung, der Verpackung, der Behandlung oder der Weiterverarbeitung innerhalb eines Gebietes befördern, das den Ursprungsort und die angrenzenden Departements oder den Ursprungsort und angrenzende Gebiete in einem Umkreis von maximal 150 km umfasst. 2 b - Für Fahrzeuge, die während der Rübenernte Rübenmark von den Rübenfabriken zu den Lageroder Verarbeitungsstätten befördern. Diese Fahrzeuge dürfen keine Autobahnen benutzen. 3 a - Für Warentransporte, die für die Durchführung regelmäßig zugelassener Veranstaltungen wirtschaftlicher, sportlicher, kultureller, erzieherischer oder politischer Art unabdingbar sind. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die Veranstaltung, für die der Transport unerlässlich ist, am Transporttag oder spätestens am darauf folgenden Tag stattfindet. 3 b - Für Fahrzeuge, die Feuerwerkskörper für Veranstaltungen transportieren, wenn diese am Tag selbst oder am darauf folgenden Tag im Rahmen einer regelmäßig erteilten Genehmigung abgeschossen werden. 3 c - Für Fahrzeuge, die gasförmigen Kohlenwasserstoff in Form von Flüssiggas, n.a.g., VN-Nummer 1965, oder Erdölprodukte mit den VN-Nummern 1202, 1203, 1223 befördern, die für den Ablauf von regelmäßig zugelassen Sportveranstaltungen notwendig sind, sofern die Veranstaltung am selben Tag wie der Transport stattfindet oder spätestens an dem Tag, der auf den Transport folgt. 4 - Für Fahrzeuge, die ausschließlich Presseartikel befördern. 5 - Für Fahrzeuge, die Büro-oder Fabrikumzüge im Stadtgebiet durchführen. 6 - Für Fahrzeuge, die speziell für den ambulanten Verkauf von Produkten ausgestattet sind, die innerhalb der Herkunftsregion und der an diese angrenzenden Departements oder in der Herkunftsregion in einem Umkreis von 150 km befördert werden. 7 - Für Fahrzeuge von Gewerbetreibenden, die ihre Produkte auf Messen oder Märkten vertreiben, wenn es sich um Fahrten innerhalb der Herkunftsregion und der an diese angrenzenden Departements oder in der Herkunftsregion und der an diese angrenzenden Gebiete in einem Umkreis von 150km handelt.

7 8 - Für Fahrzeuge, die zur Durchführung von Luftfrachtersatzverkehr dienen und im Besitz eines entsprechenden Luftfrachtbriefes sein müssen. 9 - Für Fahrzeuge, die Krankenhausabfälle und Waren transportieren, die zum Betrieb von Krankenhäusern dienen Für Fahrzeuge, die medizinische Gase transportieren Für Fahrzeuge, die Geräte für die industrielle Gammaradiographie transportieren. Als verderbliche Produkte oder Lebensmittel gelten (Anhang I Erlass von): a) Folgende bei Umgebungstemperatur leicht verderbliche oder nicht haltbare Lebensmittel: Eier in der Schale; Fisch, Krustentiere und lebende Muscheln; alle Lebensmittel, die gekühlt aufbewahrt werden müssen, alle gefrorenen oder tiefgekühlten Waren und insbesondere Fleischwaren, Fischereiprodukte, Milch und Milchprodukte, Eiprodukte und Produkte auf Ei-Basis, Hefe, pflanzliche Produkte einschließlich gekühlter Fruchtsäfte und verzehrfertig zugeschnittene Rohkost; sämtliche Lebensmittel, die ständig warm gehalten werden müssen. b) Folgende besonderen verderblichen Waren: frisches Obst und Gemüse, so auch Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch; Schnittblumen, Pflanzen und Topfpflanzen; Honig; Tierkadaver. 7 Leerfahrten Alle Fahrzeuge, die dauerhaft unter die Ausnahmeregelung fallen, dürfen innerhalb eines Bereichs, der sich auf die Region des letzten Lieferpunktes und die diese angrenzenden Departements oder auf die Region des letzten Lieferpunktes und die angrenzenden Regionen in einem Umkreis von maximal 150 km beschränkt, leer fahren. Fahrten mit Ladung Die unter Punkt 3, 6 und 7 genannten Fahrzeuge dürfen nach dem Ende der Veranstaltung bzw. des Verkaufs innerhalb eines Bereichs, der sich auf die Region des Veranstaltungs- oder Verkaufsortes und die angrenzenden Departements oder auf die Region des Veranstaltungs- oder Verkaufsortes und die angrenzenden Regionen in einem Umkreis von maximal 150 km beschränkt, mit Ladung fahren. Ursprungsregion Sofern nicht anderslautend geregelt, gilt die Region als Ursprungsregion, in der das Fahrzeug zu seinem jeweiligen Einsatz abgefahren bzw. nach Frankreich eingefahren ist.

8 Sondergenehmigungen der Präfekturen Individuelle Kurzzeit-Sondergenehmigungen. Der Präfekt des Departements, in dem der Abfahrtsort liegt, kann eine Fahrerlaubnis für einen Zeitraum erteilen, der maximal dem Zeitraum des Fahrverbots entspricht, für welchen die Sondergenehmigung beantragt wird. Für aus dem Ausland kommende Transporte wird diese Genehmigung durch die Präfektur des Departements erstellt, in dem das Fahrzeug nach Frankreich einreist. Diese Sondergenehmigungen können in folgenden Fällen erteilt werden: 1 - Für Fahrzeuge, die dringend notwendige Transporte durchführen, wobei dies insbesondere für den Transport von Gütern gilt, die für die Versorgung im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Umständen bestimmt sind, wie zum Beispiel Trockenheit, Überschwemmungen, Naturkatastrophen oder humanitäre Katastrophen. Während der Zeiträume eines allgemeinen Fahrverbots sind in den Präfekturen Notdienste für die Erteilung individueller Sondergenehmigungen von kurzer Dauer eingerichtet. 2 - Für Fahrzeuge, die Abfälle transportieren, die sie von Wertstoff- und Schlachthöfen abholen Für Fahrzeuge, die Hotelkomplexe mit einer Gesamtkapazität von und mehr Zimmern mit sauberer Wäsche versorgen und schmutzige Wäsche abholen. 4 - Für Fahrzeuge, Tankfahrzeuge, die folgende Strukturen beliefern: a) Autobahntankstellen; b) Flughäfen mit Kraftstoff für Flugzeuge. 5 - Für Fahrzeuge, die dem Transport von Gefahrgut dienen, das für dringende Beladungen in Seehäfen bestimmt ist oder aus dringenden Entladungen in Seehäfen stammt.

9 Individuelle Langzeit-Sondergenehmigungen für maximal ein Jahr. 1 - Der Präfekt des Departements, in dem der Ort liegt, an dem die Fahrzeuge beladen werden (bzw. nach Frankreich einfahren), kann nach Beratung mit dem Präfekten des Departements, in dem der Zielort dieser Fahrzeuge liegt (bzw. in dem sie Frankreich wieder verlassen), eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge erteilen, mit denen Güter transportiert werden, die für den fortlaufenden Betrieb bestimmter Dienststellen oder Produktionseinheiten notwendig sind. Falls diese Genehmigungen den Transport von Gefahrgut betreffen, können sie nur nach Stellungnahme der Interministeriellen Kommission für den Transport von Gefahrgut erteilt werden. 2 - Der Präfekt des Departements, in dem der Abfahrtsort der Fahrzeuge liegt, kann eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge ausstellen, die zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen oder zur Bereitstellung von Notdiensten beitragen sollen, um so einen dringenden öffentlichen Bedarf zu decken. Aufhebung von Fahrverboten. 1 - Grenzdepartements Wegen der fehlenden Harmonisierung der Fahrverbote zwischen den Staaten mit gemeinsamer Grenze können die Präfekten der Grenzdepartements allgemeine Fahrverbote sowie zusätzliche Einschränkungen aufheben. 2 - Außergewöhnliche Umstände Im Falle außergewöhnlicher Umstände und wenn die dem Straßentransport von Gütern dienenden Fahrzeuge oder Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t., mit Ausnahme von Spezialfahrzeugen und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und Maschinen während der zwölf Stunden stillstanden, die dem Beginn eines allgemeinen oder auf eine Sonderregelung zurückzuführenden-fahrverbots vorausgehen, können die Präfekten des Departements in Absprache mit den Präfekten des Verteidigungsgebietes und den Präfekten der Nachbardepartements diesen Fahrzeugen per Erlass eine Fahrerlaubnis erteilen, die sie befugt, während eines Teils oder während des gesamten Zeitraums des Fahrverbots innerhalb eines bestimmten Gebiets zu fahren. 9 Die für das Fahrzeug verantwortliche Person, die mit einer ständigen Ausnahmegenehmigung oder einer Sondergenehmigung der Präfektur von kurzer oder langer Dauer fährt, muss bei Straßenkontrollen nachweisen können, dass der ausgeführte Transport in Übereinstimmung mit den Regelungen der jeweiligen Ausnahmegenehmigung stattfindet. Fahrerlaubnisse von kurzer oder langer Dauer müssen in der vorgeschriebenen Form ausgestellt werden. Die Fahrerlaubnis ist im Fahrzeug mitzuführen. Sie ist nur gültig, wenn sie vom Inhaber vor Fahrtantritt mit Angabe des Datums der Fahrt und des amtlichen Kennzeichens ausgefüllt wurde. Fahrerlaubnisse können von der ausstellenden Behörde widerrufen werden, wenn der Begünstigte die hiermit verbundenen Auflagen nicht eingehalten oder zum Erhalts dieser Genehmigung falsche Angaben gemacht hat.

10 Ständige Fahrverbote Aus Gründen der Verkehrssicherheit (gefährliche Steigungsstrecken, Gefährlichkeit von Straßen bei Nacht, etc.) sind bestimmte Straßen des nationalen Straßennetzes für den Lastkraftwagenverkehr gesperrt. Es folgt eine Auflistung der wichtigsten Sperrungen durch die jeweilige Präfektur für Fahrzeuge über 7,5t. (oder sonstige im Text angegebene Tonnagen), die im Güterverkehr oder in öffentlichen Verkehren fahren. Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen der Polizei sowie die Verkehrsschilder. Er wird darauf hingewiesen, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass die Fahrer auf jeden Fall den Hinweisen der Ordnungskräfte Folge zu leisten und die Straßenbeschilderung zu beachten haben. 10 Großraum Paris (Ile-de-France) Nationalstraße N118 (8 km) in Richtung Provinz/Paris zwischen der Überleitung zur A86 auf der Höhe Vélizy Sud (78) und Sèvres (92). Tunnel auf der A14 unter Paris-La Défense (bis 2012). Ostgebiet Nationalstraße N59 zwischen Lunéville (54) und Sélestat (67): Fahrzeuge über 3,5t. Nationalstraße N420 zwischen Épinal (88) und Molsheim (67) : Saales-Pass von 22 Uhr bis 6 Uhr für öffentliche Verkehrsmittel mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem zulässigen Gesamtgewicht in Fahrbereitschaft über 19t. gesperrt. Nationalstraße N415 zwischen Saint-Dié (88) und Colmar (68): Bonhomme-Pass von 22 Uhr bis 6 Uhr für öffentliche Verkehrsmittel mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem zulässigen Gesamtgewicht in Fahrbereitschaft über 19t. gesperrt. Nationalstraße N66 zwischen Remiremont (88) und Cernay (68): Bussang-Pass von 22 Uhr bis 6 Uhr für öffentliche Verkehrsmittel mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem zulässigen Gesamtgewicht in Fahrbereitschaft über 19t. gesperrt. Nordgebiet Autobahn A22 (12 km), Nationalstraße N356 (5 km) und Nationalstraße N227 (3 bis 4 km): Transitverkehr von der A1 südlich vom Kreuz Nr. 20 (Fâches-Thumesnil) kommend mit Fahrtrichtung Belgien, ohne dass vor dem in Belgien gelegenen Kreuz der Autobahnen A14 und A17 (Kreuz Aalbeke) eine Beladung, eine Entladung, ein Halt bei einer firmeneigenen Betriebsstätte oder eine Zolltransaktion durchgeführt werden muss. Der Verkehr wird von der Autobahn A1 (Paris) nach Belgien über den gemeinsamen Streckenabschnitt der Autobahn A22 (PR 0-2) und anschließend über die Autobahn A27 nach Belgien geleitet.

11 Südostgebiet Autobahnen A7 und A6-25 km - (Rhône) zwischen Ternay und Anse in Süd-Nord- Richtung. Autobahn A40 im Mont-Blanc Tunnel: Gefahrguttransporte. Autobahn A43 im Tunnel Fréjus: Fahrzeuge, die Gefahrgut der Klasse 1 transportieren, andere Klassen je nach Verpackung. Autobahn A47 (Rhône) auf der Verbindung von der A47 in Ost-West-Richtung zur A7 in Richtung Lyon-Zentrum (Kreuz Ternay). Nationalstraße N7 (Drôme) von 22 Uhr bis 6 Uhr in Tain l Hermitage. Nationalstraße N7 (Isère) zwischen Vienne und Mautstelle Roussillon in Nord-Süd-Richtung. Nationalstraße N82 (Loire) in Balbigny: Gütertransportfahrzeuge, die von der RD56 kommen. Nationalstraße N85 (Isère) zwischen Laffrey und Vizille (Richtung Laffrey Vizille): Fahrzeuge über 8t. und öffentliche Verkehrsmittel. Nationalstraße N122 (Cantal), außer im Einzugsgebiet Aurillac : Fahrzeuge, die nicht mit Dauerbremse ausgestattet sind. Nordumfahrung (Boulevard périphérique nord) Lyon (Rhône) : Fahrzeuge über 3,50 m Höhe. Tunnel unter Fourvière (Rhône): Fahrzeuge über 7,5t. und Fahrzeuge über 4,50 m Höhe. Südgebiet Autobahn A557 zwischen Ausfahrt Arenc (13) und Les Ports, Richtung A7 A55. Autobahn A55 (4 km) in Marseille (13) zwischen der Teilanschlussstelle Vieux Port und dem Kreuz Cap Pinède. Verbindung zwischen den Autobahnen A50 (Toulon Ost) und A57 (Toulon West): Der Tunnel Toulon (83) ist für Gütertransporte über 19t. gesperrt. Nationalstraße N7 Durchfahrt durch den Ballungsraum Orange (84) zwischen der Kreuzung mit der RD976 und der Kreuzung mit der RD950; Durchfahrt durch den Ballungsraum Nizza (06); Durchfahrt durch den Ballungsraum Mondragon (84): Fahrzeuge über 16t. Nationalstraße N7 (Vaucluse) im Verlauf durch den Ballungsraum Mondragon (84): für Fahrzeuge über 16t. Nationalstraße N85 im Verlauf der Durchfahrt durch den Ballungsraum Mouans-Sartoux (06). Nationalstraße N98 Durchfahrt durch den Ballungsraum Nizza (06); Durchfahrt durch den Ballungsraum Menton (06). Nationalstraße N580 in Avignon (84), zwischen der Europabrücke (pont de l Europe) und dem Quai Saint-Lazare (Überleitung zur RD225): Fahrzeuge über 25t. Nationalstraße N94 (9 km) am Montgenèvre- Pass (05) zwischen La Vachette und der italienischen Grenze: Fahrzeuge über 26t. Nationalstraße N107 in Avignon (84) auf der Umgehungsstraße Rocade Charles-de-Gaulle zwischen der Kreuzung Carrefour Pierre Sémard und der Anschlussstelle zur RD225. Nationalstraße N85 (Hautes-Alpes) zwischen dem Gipfel des Bayard-Passes und Gap in Richtung Grenoble-Gap: Fahrzeuge über 26t., die nicht mit Dauerbremsen ausgestattet sind. Nationalstraße N86 (Gard) zwischen Remoulins und Saint-Gervasy: Fahrzeuge über 19t. Nationalstraße N94 (Hautes-Alpes) Fahrzeuge über 26t., Sondergenehmigung nur für Lieferantenverkehr. 11

12 Fahrverbote in Anrainerstaaten Außerhalb Frankreichs gelten andere Fahrverbote. Zusammen mit den französischen Fahrverboten kann dies zu längeren Wartezeiten an den Grenzen führen. 12 Spanien Im spanischen Baskenland dürfen Lkws über 7,5t. an Sonn- und Feiertagen in Richtung Frankreich - Spanien auf den großen Verkehrsachsen verkehren, so insbesondere auf der A8 und der N1 hinter der französischspanischen Grenze bei Biriatou. Fahrverbote für Lastkraftwagen an Sonnund Feiertagen betreffen die Nebenstraßen und einen Teil des Autobahnnetzes, besonders in Richtung Spanien - Frankreich. Nähere Einzelheiten zu den Verkehrsbeschränkungen für Sonder- und Gefahrguttransporte sowie zu den punktuellen Verkehrsbeschränkungen für Lastkraftwagen über 7,5t. auf dem Gebiet des spanischen Baskenlandes sind auf der Website der Verkehrsdirektion Euskadi (Baskenland) verfügbar: Italien Für Lastkraftwagen über 7,5t. gelten folgende Sonntagsfahrverbote: 8 Uhr bis 24 Uhr von Oktober bis Mai; 7 Uhr bis 24 Uhr von Juni bis September. Dieses allgemeine Fahrverbot wird durch ein Sonderverbot ergänzt: 7 Uhr bis 24 Uhr samstags im Sommer, von Ende Juni bis Anfang September. Aufgrund der zeitlichen Überschneidung der französischen und italienischen Fahrverbote ist die transalpine Grenzüberfahrt von samstags 7 Uhr bis sonntags 24 Uhr verboten. Hinzu kommen weitere Fahrverbote an einigen Feiertagen. Diese sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments jedoch noch nicht bekannt. Luxemburg Im Großherzogtum Luxemburg gilt auf öffentlichen Straßen für Lastkraftwagen über 7,5t. mit oder ohne Anhänger, die Sachen aus Belgien oder Deutschland in Richtung Frankreich transportieren, an Samstagen und vor Feiertagen ab Uhr ein Fahrverbot bis Sonntag (bzw. bis zum Feiertag) Uhr. Weitere Informationen finden Sie unter: Deutschland Lastkraftwagen über 7,5t. und Sattelschlepper dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen Mitternacht und 22 Uhr nicht fahren. Dieses Fahrverbot gilt für das gesamte deutsche Straßennetz. Ausgenommen hiervon ist der Transport verderblicher Lebensmittel (einschließlich der entsprechenden Leerfahrten). Zusätzlich zu diesen allgemeinen Einschränkungen gilt im Juli und August von 7 Uhr bis 20 Uhr an Samstagen auf bestimmten Autobahnen sowie in geringerem Maße auch auf während der Sommerschulferien überlasteten Abschnitten von Bundesstraßen ein Fahrverbot.

13 Schweiz Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht. Unter Ausnahme von Fahrzeugen, die dem Personentransport dienen, gilt das Fahrverbot an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen für: schwere Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t; Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 5t. Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t. ziehen. Für diese Fahrzeuge gilt darüber hinaus von 22 Uhr bis 5 Uhr ein generelles Nachtfahrverbot. Sondergenehmigungen Sondergenehmigungen können ausschließlich für dringende Transporte erteilt werden, die unbedingt sonntags oder in der Nacht erfolgen müssen. Sie werden bei dem Standortkanton oder bei dem Kanton beantragt, an dem die Fahrt beginnt. Für aus dem Ausland kommende Fahrzeuge beginnt der genehmigungsbedürftige Transport im ersten Kanton nach der Einfahrt in die Schweiz. Für die Ausstellung der Sondergenehmigung ist im Allgemeinen das Straßenverkehrsamt ( zuständig. In den Kantonen Basel-Stadt, Basel- Land und Graubünden liegt die Zuständigkeit bei der Kantonspolizei, Fachdienst Verkehr ( Transport von Kindern mit öffentlichen Verkehrsmitteln Unter Transport von Kindern mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrer), versteht man organisierte Fahrten aus einem beliebigen Anlass, bei denen hauptsächlich Personen unter 18 befördert werden. Beförderung von Kindern in Bussen: Fahrverbot am 11. Juli und am 1. August. 13 Im Jahr 2009 gilt an zwei Tagen ein Fahrverbot für den Transport von Kindern mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Samstag, den 11. Juli 2009, und Samstag, den 1. August 2009, von 0 Uhr bis 24 Uhr: Fahrverbot in dem Gebiet außerhalb des Abfahrtsdepartements und der angrenzenden Departements. Als ein einziges Departement gelten: die Stadt Paris und die Departements Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis un Val-de-Marne. Der Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle zählt mit zu folgenden Departements: Val d Oise, Seine-Saint-Denis und Seine-et-Marne. Der Flughafen Orly zählt mit zu folgenden Departements: Val-de-Marne und Essonne. Bei Reisebussen, die Kinder befördern und aus dem Ausland kommen, gilt als Abfahrtsdepartement das an das Ausland angrenzende Departement, in dem die Einreise erfolgt.

14 14 Sondertransporte Für den Transport oder den Verkehr von Waren, Maschinen oder Fahrzeugen, deren Abmessungen oder Masse die vorgeschriebenen Höchstgrenzen überschreiten, muss vorab eine Genehmigung eingeholt werden. Es existieren zwei Arten von Genehmigungen: individuelle, namentliche Genehmigungen und Genehmigungen für ein bestimmtes Gebiet. Um zu erfahren, welche Abteilung für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist, informieren Sie sich bei Ihrer Präfektur, oder, falls Sie aus dem Ausland kommen, bei der Präfektur des Departements, in dem die Einreise in das französische Staatsgebiet stattfindet. Für Schwertransporte, denen eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, gilt dennoch ein Fahrverbot: auf Autobahnen, sofern von der Präfektur keine Sondergenehmigung nach Artikel 11 des Erlasses vom 4. Mai 2006 (JORF Nr. 110 vom 12. Mai 2006, Seite 6923, Text Nr. 33) erteilt wurde; auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz an Samstagen oder vor Feiertagen von 12 Uhr bis Montag (bzw. dem Tag nach dem Feiertag) 6 Uhr. sofern von der Präfektur keine Sondergenehmigung wegen absoluter Notwendigkeit sowie unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände, gegebenenfalls nach Stellungnahme der Präfekten der zu durchquerenden Departements, erteilt wurde; während der Zeiträume und auf den Strecken, für die vom Innen- und vom Verkehrsminister jedes Jahr per Erlass ein Fahrverbot für Güter- und Gefahrguttransporte verhängt wird; während der Straßensperrungen für den Schwerlastverkehr wegen der Gefahr des Frostaufbruchs; bei Schnee, Glatteis oder ungenügenden Sichtverhältnissen. Diese Bestimmungen finden weder auf militärische Konvois und Transporte noch auf Fahrzeuge der Ausbildungs- und Einsatzeinheiten des Zivilschutzes Anwendung, für die Sonderregelungen gelten. Weitere Informationen zu den Vorschriften für Sondertransporte oder zur Beantragung einer Genehmigung erhalten Sie auf der Website der Verkehrssicherheitsbehörde ( Feiertage in Frankreich im Jahr 2009 Neujahr Ostermontag Tag der Arbeit Siegestag 1945 Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Nationalfeiertag Donnerstag, 1. Januar Montag, 13. April Freitag, 1. Mai Freitag, 8. Mai Donnerstag, 21. Mai Montag, 1. Juni Dienstag, 14. Juli Samstag, 15. August Quellen: Artikel R.433-1, R und R433.6 der französischen Straßenverkehrsordnung und Erlass vom 4. Mai 2006 über Sondertransporte von Waren, Geräten oder Fahrzeugen und Satteleinheiten mit mehr als einem Anhänger (geändert durch den Erlass vom 4. September 2007). Allerheiligen Mariä Himmelfahrt Waffenstillstand 1918 Weihnachten Sonntag, 1. November Mittwoch, 11. November Freitag, 25. Dezember

15 Schlechtwetterpläne Für schwierige Witterungsverhältnisse bei Schnee oder Glatteis geben die Straßenbetriebsdienste Unwetterpläne heraus. Mit diesen Plänen für extreme Schnee- oder Glatteisverhältnisse soll im Wesentlichen wie folgt sichergestellt werden: Gewährleistung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch Einsatz-, Informations- und Hilfsmittel; Gewährleistung des Verkehrsflusses durch die Vermeidung der Sperrung von Fernstraßen und Autobahnen: vorrangige Streuung oder Schneeräumung von besonders staugefährdeten Streckenabschnitten; Verkehrsregelung; Ausweisung von Entlastungsstrecken, eventuelle Sperrung von Straßen- oder Autobahnabschnitten, auf denen der Verkehr zum Erliegen gekommen ist, etc. Einige Bestimmungen gelten speziell für Lkws, denen bereits im Vorfeld die Zufahrt zu eingeschneiten Gebieten untersagt und vorgeschrieben wird, Parkplätze anzufahren. Durch diese Maßnahmen im Vorfeld kann eine Vollsperrung von Verkehrsachsen vermieden werden, und der Einsatz von Räumfahrzeugen sowie bei Bedarf von Rettungsdiensten wird erleichtert. Die Arbeit der Einsatzkräfte wird auf jeden Fall durch ein entsprechendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer ob nun Lkw-, Pkw- oder Zweiradfahrer unterstützt, so insbesondere dadurch, dass sie sich an die ausgegebenen Hinweise halten. Geltende Vorschriften Erlass vom 2. Juli 1982, geändert durch den Erlass vom 3. August 2007, der insbesondere den Transport von Kindern neu definiert. Erlass vom 28. März 2006 bezüglich des Fahrverbots für Gütertransporte in bestimmten Zeiträumen. Erlass vom Dezember 2008 bezüglich der ergänzenden Fahrverbote im Jahr 2009 für Gütertransporte. Verordnung vom 30. Juli 2008 zur Umsetzung der Entscheidungen, die anlässlich der Sitzung des interministeriellen Ausschusses für Verkehrssicherheit vom 13. Februar 2008 angekündigt wurden. Erlass vom 29. September 2008 über Warnwesten. Erlass vom 30. September 2008 über Fahrzeugwarndreiecke. 15 Verordnung vom 30. Juli zur Umsetzung der Entscheidungen, die anlässlich der Sitzung des interministeriellen Ausschusses für Verkehrssicherheit vom 13. Februar angekündigt wurden: Pflicht zum Mitführen einer retroreflektierenden Sicherheitsweste sowie eines Warndreiecks in jedem karrossierten Fahrzeug (zusätzlich zum Warnblinker). Seit dem 1. Oktober 2008 wird bei einem Verstoß - wie bereits heute bei nicht eingeschalteten Warnblinkern ein Bußgeldbescheid der Klasse 4 erhoben (pauschal 135 Euro, reduzierter Satz 90 euros). Diese Entscheidung betrifft in Frankreich zugelassene Fahrzeuge sowie auch ausländische Fahrzeuge, die in Frankreich verkehren. Die Weste und das Dreieck müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Konformität der Weste wird durch die CE-Markierung betätigt, die des Dreiecks durch die Kennzeichnung «E 27 R»; Am Steuer dürfen keine Fernseher, Videospielkonsolen oder DVD-Player benutzt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld der Klasse 4 (pauschal 135 Euro, reduzierter Satz 90 Euro), der Einziehung des Geräts und mit zwei Führerscheinpunkten geahndet; Für öffentliche Verkehrsmittel, die Personen transportieren, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. In folgenden Fällen gilt allerdings eine Höchstgeschwindigkeit von100 km/h: - auf Autobahnen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über10t.; - auf Autobahnen und Straßen mit Fahrbahnen, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind, für Fahrzeuge, deren Gewicht kleiner oder gleich10t.

16 Die wichtigsten Verkehrsschilder Verbotsschilder (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Durchfahrt für alle Fahrzeuge in beiden Richtungen verboten. Verbot für Fahrzeuge, Sattelmotorfahrzeuge, Sattellastzüge mit Anhänger oder Fahrzeugkombinationen für den Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem zulässigen Gesamtgewicht in Fahrbereitschaft über 3,5t., generell Motorfahrzeuge mit Ausnahme von Zweirädern ohne Beiwagen zu überholen. Falls das Überholverbot für ein anderes zulässiges Gesamtgewicht bzw. zulässiges Gesamtgewicht in Fahrbereitschaft gilt, so ist die abweichende Gewichtsbegrenzung auf einem Zusatzschild angegeben. Einfahrt für Gütertransporte verboten. Dieses Schild kann durch ein Zusatzschild ergänzt werden, auf dem eine Tonnage angegeben ist; in einem solchen Fall betrifft das Verbot nur Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht oder zulässiges Gesamtgewicht in Fahrbereitschaft das angegebene Gewicht übersteigt. Einfahrt verboten für Fahrzeuge, die mehr als eine bestimmte Menge an explosiven oder leicht entzündlichen Produkten transportieren. Einfahrt verboten für Gefahrguttransporter, die als solche gekennzeichnet sind. 16 Einfahrt verboten für Fahrzeuge, die wassergefährdende Güter transportieren und als solche gekennzeichnet sind; zu Art und Menge der verbotenen Stoffe siehe Erlass vom 1. Juni 2001 über den Straßentransport von Gefahrgut. Einfahrt verboten für Fahrzeuge, die dem öffentlichen Personentransport dienen. StraSSenverkehrszeichen an Bahnübergängen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Schienengleicher Bahnübergang mit Schranken, die bei der Durchfahrt von Zügen manuell bedient werden. Dieses Schild kann bei schienengleichen Bahnübergängen mit Schranken oder Halbschranken, die bei der Durchfahrt von Zügen automatisch geschlossen bzw. geöffnet werden, durch das Zusatzschild «AUTOMATIS- CHES SIGNAL» ergänzt werden. Schienengleicher Bahnübergang ohne Schranke oder Halbschranke. Dieses Schild kann durch das Zusatzschild «WARNBLINKER» oder das Zusatzschild «STOP» ergänzt werden. Hinweis auf die Position von schienengleichen eingleisigen Bahnübergängen mit automatischen optischen und akustischen Signalen ohne Schranke oder Halbschranke. Blinkende rote Ampel: Haltepflicht. Bei einer blinkenden roten Ampel oder einer Gruppe von zwei abwechselnd blinkenden roten Ampeln müssen alle Fahrzeuge anhalten. Sie werden vor schienengleichen Bahnübergängen, Straßenbahnüberquerungen, beweglichen Brücken und Gefahrenzonen wie Lawineneinzugsgebieten oder an Feuerwehrausfahrten verwendet. Gebotsschilder (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Notfallspur auf der rechten Seite. Besondere Verkehrsregeln für die Fahrspuren auf der gewählten Strecke. Schilder zeigen besondere Verkehrsregeln an, so etwa die Anzahl der Fahrspuren, die Fahrtrichtung je Spur oder auch Hinweise für eine oder mehrere Spuren der Fahrbahn. Notausgang. Délégation à la Sécurité et à la Circulation routières (cnir)- - rcs paris b Januar 2009 Alle Informationen zu den Einschränkungen für Lkw können Sie beziehen über: Audiotex: Website: APPEL GRATUIT DEPUIS UN POSTE FIXE

SCHWERE LASTFAHRZEUGE Zeitplan für Besondere Fahrverbote

SCHWERE LASTFAHRZEUGE Zeitplan für Besondere Fahrverbote SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2018 Zeitplan für Besondere Fahrverbote DIE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN Die allgemeinen und zusätzlichen Fahrverbote betreffen Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen mit einem höchstzulässigen

Mehr

SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2014

SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2014 SCHWERE LASTFAHRZEUGE 2014 Verkehrsbeschränkungen MINISTÈRE DE L'INTÉRIEUR MINISTÈRE DE L'ÉCOLOGIE, DU DÉVELOPPEMENT DURABLE ET DE L ÉNERGIE Inhalt Verbote 3 Allgemeines Fahrverbot 3 Zusätzliche Fahrverbote

Mehr

Umweltzone in Frankfurt/Main

Umweltzone in Frankfurt/Main Umweltzone in Frankfurt/Main In Frankfurt/Main ist seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone in Kraft. Sie umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings". Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5,

Mehr

Verkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel

Verkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

ArbZ 1.3.1 Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

ArbZ 1.3.1 Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) in der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. Nr. 17, S. 450) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (GBl. Nr. 22, S. 1034)

Mehr

Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Feiertagsgesetz FTG 700.400 Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) In der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. S. 540) zuletzt geändert am 25. November 2014 (GBl. S. 548) Erster Abschnitt

Mehr

Unterschiedliche Verkehrsmittel Lehrerinformation

Unterschiedliche Verkehrsmittel Lehrerinformation Lehrerinformation 1/10 Arbeitsauftrag Verschiedene Verkehrsmittel werden verglichen und möglichen Nutzen und Nutzern zugeordnet. Die in Bezug auf Nachhaltigkeit vorbildlichen Ansätze werden diskutiert.

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind

Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind Straßenverkehrsamt Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind I. Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abschnitt B II.

Mehr

Abschleppen und Schleppen

Abschleppen und Schleppen und Schleppen Grundsätze Dem Begriff des Abschleppens liegt der Nothilfegedanke zugrunde. Es sollen im Verkehr betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge bis zur nächsten Werkstatt oder aber auch zum Verschrottungsplatz

Mehr

Zahlen zu technischen Fragen

Zahlen zu technischen Fragen Zahlen zum Führerschein 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? 3,5 t 2) Wie lange dauert die Probezeit? 2 Jahre 3) Auf wie viel Jahre verlängert

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995 ERSTER ABSCHNITT.

Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995 ERSTER ABSCHNITT. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995 Gesetzliche Feiertage sind: ERSTER ABSCHNITT Allgemeines 1 Neujahr, Erscheinungsfest (6.

Mehr

Achtung Bahn! VGF-Ratgeber für alle, die in der Stadt unterwegs sind

Achtung Bahn! VGF-Ratgeber für alle, die in der Stadt unterwegs sind Achtung Bahn! VGF-Ratgeber für alle, die in der Stadt unterwegs sind Verehrte Fahrgäste! Verehrte Verkehrsteilnehmer! Wer auf Frankfurts Straßen unterwegs ist, sei es zu Fuß oder mit dem Rad, im Auto oder

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Der Punkte- Führerschein

Der Punkte- Führerschein 10 Der Punkte- Führerschein Wie funktioniert der Punkteführerschein? R Wie können Sie Ihr Punktekonto wieder auffüllen? R Februar 01 BIZART Der Punkteführerschein Wie funktioniert der Punkteführerschein?

Mehr

Achtung am Bahnübergang!

Achtung am Bahnübergang! Ein Zug kommt Nik beachtet weder Regeln noch Zeichen und tritt aufs Gaspedal Achtung am Bahnübergang! Wir schaffen das schon. Locker bleiben. Impressum: Deutsche Bahn AG Kommunikation Potsdamer Platz 2

Mehr

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5

Mehr

Verkehrsleitfaden. Stand: August 2011

Verkehrsleitfaden. Stand: August 2011 Stand: August 2011 1 Pariser Straße Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann ab 01.01.2012 nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden, die mit

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Umweltzone in Tübingen

Umweltzone in Tübingen Umweltzone in Tübingen In Tübingen ist seit 1. März 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Tübingen ADAC e.v. Seite 1 ADAC e.v. Seite 2 Betroffene Fahrzeuge:

Mehr

Schnell gebildet und rasch erklärt

Schnell gebildet und rasch erklärt Schnell gebildet und rasch erklärt Einführung Rettungsgasse Die wichtigsten Fragen und Antworten Was ist die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen

Mehr

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF 8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:

Mehr

Die Führerscheine der Klassen B und B+E

Die Führerscheine der Klassen B und B+E Die Führerscheine der Klassen B und B+E Der Führerschein der Klasse B ist gültig, um folgende Fahrzeuge zu steuern: 1. Personenwagen bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer mit einem höchstzulässigen

Mehr

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG)

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG) Feiertagsgesetz Rheinland-Pfalz LFtG RP 987 Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG) Vom 15. Juli 1970 (GVBl. S. 225) zuletzt geändert am 27. Oktober 2009 (GBVl. S. 358)

Mehr

Notwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan

Notwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan (kôtsû) 4 Straßenverkehrsordnung (kôtsû kisoku) 4-1 Die japanische Straßenverkehrsordnung In Japan gibt es gesonderte Verkehrsregeln für Fußgänger, Kraftfahrzeuge (Autos und Motorräder) und Fahrräder.

Mehr

AMBASCIATA D ITALIA Berlino Ufficio Emigrazione ed Affari Sociali. Mautsystem auf italienischen Autobahnen

AMBASCIATA D ITALIA Berlino Ufficio Emigrazione ed Affari Sociali. Mautsystem auf italienischen Autobahnen AMBASCIATA D ITALIA Berlino Ufficio Emigrazione ed Affari Sociali Mautsystem auf italienischen Autobahnen In Italien umfasst das mautpflichtige Autobahnnetz fast 5800km, wovon die Hälfte von der Gesellschaft

Mehr

Gefahr erkannt Gefahr gebannt

Gefahr erkannt Gefahr gebannt Ihre Unfallversicherung informiert Toter Winkel Gefahr erkannt Gefahr gebannt Gesetzliche Unfallversicherung Die Situation Liebe Eltern! Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, weil LKW-Fahrer

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG

UR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die Familienangehörigen Kontakt mit ihrem Heimatkonsulat aufnehmen, da dieses nicht nur mit den Gewohnheiten und Gebräuchen des Landes sondern auch mit allen den Rückführungsprozess

Mehr

Bußgelder im Ausland. Inhalt. 1 Vorsicht es kann teuer werden

Bußgelder im Ausland. Inhalt. 1 Vorsicht es kann teuer werden Bußgelder im Ausland Inhalt 1 Vorsicht es kann teuer werden 1 2 Und so sieht es in den beliebtesten Auto-Reiseländern der Deutschen aus 2 3 Bußgeldübersicht Europa 5 1 Vorsicht es kann teuer werden Ein

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins

Mehr

Verkehrsleitfaden. Stand: Juli 2015

Verkehrsleitfaden. Stand: Juli 2015 Stand: Juli 2015 Auszug aus Technische Info 08/09/2015 1 Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden,

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Die Lizenz zum Fahren

Die Lizenz zum Fahren Die Lizenz zum Fahren Nur mit dem passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers

Mehr

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für

Mehr

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?

Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige

Mehr

Kommunikations-Management

Kommunikations-Management Tutorial: Wie kann ich E-Mails schreiben? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory E-Mails schreiben können. In myfactory können Sie jederzeit schnell und einfach E-Mails verfassen egal

Mehr

Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes

Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes Kreis Siegen-Wittgenstein Fachgebiet 32.3 Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes mit Sonderprüfungen ohne Sonderprüfungen auf öffentlichen Straßen

Mehr

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug Gurttragvorschriften Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat mehrere Änderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch

Mehr

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern Telefon: 0341 65 11 336 24-Stunden-Hotline: 0172 340 71 35 Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern *örtliche Änderungen und Regelungen nicht inbegriffen Land Art Innerorts Außerorts Schnellstraße

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! » Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität

Mehr

Gentechnisch verändert?

Gentechnisch verändert? Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung

Mehr

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?

Mehr

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit

Mehr

Willkommen. Wegweiser zur Messe München International und zum ICM Internationales Congress Center München MESSE MÜNCHEN INTERNATIONAL

Willkommen. Wegweiser zur Messe München International und zum ICM Internationales Congress Center München MESSE MÜNCHEN INTERNATIONAL Willkommen Wegweiser zur Messe München International und zum ICM Internationales Congress Center München MESSE MÜNCHEN INTERNATIONAL Mit Blick auf ein Europa ohne Grenzen baut München kontinuierlich die

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Feinstaub-Plaketten von TÜV SÜD. Jetzt aktuell. Freie Fahrt in Umweltzonen. TÜV SÜD Auto Service GmbH

Feinstaub-Plaketten von TÜV SÜD. Jetzt aktuell. Freie Fahrt in Umweltzonen. TÜV SÜD Auto Service GmbH Jetzt aktuell Wer mit seinem Auto unbeschränkt in ganz Deutschland auch in den Ballungsräumen mit eingerichteten Umwelt zonen unterwegs sein will, braucht ein schadstoff armes Fahrzeug und eine Feinstaub-Plakette.

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Logistics. Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen. DB SCHENKERsystem fix day

Logistics. Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen. DB SCHENKERsystem fix day Logistics Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen DB SCHENKERsystem fix day Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich 3 2. Zusatzleistungen, die in Verbindung mit dem Produkt angeboten

Mehr

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

OBU 2.0. Wer zuerst kommt, fährt am besten. Jetzt kommt die Software-Version. Nutzerflyer_1606_RZ 17.06.2005 14:10 Uhr Seite 1

OBU 2.0. Wer zuerst kommt, fährt am besten. Jetzt kommt die Software-Version. Nutzerflyer_1606_RZ 17.06.2005 14:10 Uhr Seite 1 Jetzt kommt die OBU 2.0 Das Update für Ihre OBU. Nutzerflyer_1606_RZ 17.06.2005 14:10 Uhr Seite 1 Wer zuerst kommt, fährt am besten. Nutzerflyer_1606_RZ 17.06.2005 14:10 Uhr Seite 2 Jetzt updaten: OBU

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten

Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Fragen und Antworten Seite 1 von 6 Das Eidgenössische Department des Innern

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Das ändert sich 2016 für Auto-, Motorrad- und LKW- Fahrer

Das ändert sich 2016 für Auto-, Motorrad- und LKW- Fahrer Das ändert sich 2016 für Auto-, Motorrad- und LKW- Fahrer Auch in 2016 ändern sich Bestimmungen und Gesetze, über die Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer Bescheid wissen sollten. Verkürzte Kfz-Besteuerung

Mehr

A n t r a g auf Erlaubnis von

A n t r a g auf Erlaubnis von Veranstalter (Name, Anschrift und Telefon) A n t r a g auf Erlaubnis von Landratsamt Rhön-Grabfeld Straßenverkehrsbehörde Siemensstraße 10 97616 Bad Neustadt a.d.saale Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Hin zum perfekten Preis

Hin zum perfekten Preis Hin zum perfekten Preis Ein Blick auf den Preis entscheidet oft darüber, ob ein Besucher Ihres Inserats sich weiterhin für Ihr Angebot interessiert oder nicht. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der angegebenen

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr

Mehr

Schienennetznutzungsbedingungen - Besonderer Teil (SNB-BT) der. DE Infrastruktur GmbH

Schienennetznutzungsbedingungen - Besonderer Teil (SNB-BT) der. DE Infrastruktur GmbH Schienennetznutzungsbedingungen - Besonderer Teil (SNB-BT) der DE Infrastruktur GmbH Gültig ab 15.12.2015 SNB-BT -2- Ergänzend/ Abweichend zu/von den SNB-AT gemäß den Konditionenempfehlungen des Verbandes

Mehr

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL WAS IST EIN VERKEHRSUNFALL? Ein Verkehrsunfall ist ein

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr