Masterplan Fachhochschulen Bund und Kantone

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1 EDK CDIP CDPE CDEP Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique Conferenza svizzera dei direttori cantonali della pubblica educazione Conferenza svizra dals directurs chantunals da l'educaziun publica Sperrfrist: , Uhr Hintergrundinformationen 29. Apr il Masterplan Fachhochschulen Bund und Kantone Kompetenzverteilung und Zuständigkeiten im Fachhochschulbereich Bund und Kantone tragen gemeinsam die Verantwortung für das Fachhochschulsystem Schweiz. Beide sind in ihren Zuständigkeitsbereichen rechtsetzend tätig. Die Rolle des Bundes wird durch das Fachhochschulgesetz definiert. Der Bund regelt heute die Studiengänge Technik, Wirtschaft und Gestaltung (TWG). Das Fachhochschulgesetz sieht vor, dass sich der Bund mit einem Drittel an den effektiv notwendigen Kosten beteiligt. Mit dem In-Kraft-Treten des teilrevidierten Fachhochschulgesetzes (voraussichtlich Mitte 2005) werden auch die heute ausschliesslich kantonal geregelten und finanzierten Studiengänge Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst (GSK) in die Regelungskompetenz des Bundes überführt. Die Kantone sind Träger der Fachhochschulen. Sie finanzieren den Grossteil der Aufwendungen der öffentlichen Hand, im Jahr 2003 waren das rund 970 Millionen Franken. Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung regelt die Abgeltungen, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern von Fachhochschulen leisten. Die Kantone regeln heute die Studienbereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst durch interkantonales Recht (Diplomanerkennungsrecht der EDK). Für die Pädagogischen Hochschulen (PH) sowie weitere Studiengänge im pädagogisch-therapeutischen Bereich sind und bleiben die Kantone vollumfänglich für Regelung, Finanzierung und Vollzug zuständig wendeten die Kantone rund 340 Millionen Franken auf. Bei den Arbeiten am Masterplan Fachhochschulen wurden die PH nicht miteinbezogen, da dieser Bereich nicht gemeinsam gesteuert wird. Fac hhochs chulbe reich im Übe rblick Im Studienjahr 2003/2004 zählten die Fachhochschulen insgesamt Studierende 1 in Diplomstudiengängen. Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Statistik wird die Zahl der Studierenden zwischen 2004 und 2007 um 16,5% ansteigen (ohne Pädagogische Hochschulen). 1 Bundesamt für Statistik: Studierende im Diplomstudium (ohne PH)

2 2 Studiengänge Regelung TWG (Technik, Wirtschaft, Gestaltung) Bund: Fachhochschulgesetz GSK (Gesundheit, Soziale Arbeit, Kunst) Kantone (EDK/GDK): Interkantonale Diplomanerkennungsreglemente Anzahl Studiengänge Prognostizierter Anstieg von von rund auf % von rund auf % Total 5000 Studierende mehr + 16,5% (ohne PH) Übe rblick Finanzsitua tion Für die Planungsperiode hat der Bund im Fachhochschulbereich insgesamt Millionen Franken eingestellt (vgl. BFT-Botschaft). Beiträge Bund in Mio. Fr. TWG GSK Total Total Tab elle 1 : Beit räge B und in s ges am t für die Pl anungs period e Für die Planungsperiode haben die Kantone in ihren Finanzplänen Millionen Franken eingestellt 3 : Beiträge Kantone in Mio. Fr. TWG GSK Total Total Tab elle 2 : Fina nz plan ung Ka ntone (Kos te n ins g es amt: Betri ebs k os ten un d Kos t en für G ros s projek te im Ber eic h I nfras t ruk tur. Für Infras truk tu rproje k te s i nd für dies e n Zeit raum i ns ges a mt 348 Mil lione n Fran k en bu dgetie rt.) Dazu kommen weitere Mittel. Es handelt sich dabei um von den Schulen akquirierte Drittmittel und Studiengebühren für Aus- und Weiterbildungsangebote, teilweise inklusive Mittel für Forschungsförderung des Bundes. Weitere Mittel TWG GSK Total Total Tab elle 3 : Weit ere Mi ttel 2 Studierende, deren Studium von der öffentlichen Hand subventioniert wird. 3 Für die Pädagogischen Hochschulen zahlen die Kantone im gleichen Zeitraum noch Millionen Franken.

3 3 Fehlende Mittel für die Pla nungsperiode In der Planungsperiode werden die Kosten bei den Fachhochschulen stark ansteigen, vor allem aufgrund der zunehmenden Studierendenzahlen. Insgesamt ist bei einer ungebremsten Entwicklung der Kosten bis im Jahr 2007 von einem Fehlbetrag von rund einer halben Milliarde Franken bei den Betriebskosten auszugehen. Ziel ist es, mit Hilfe der im Masterplan vorgeschlagenen Massnahmen den Fehlbetrag von insgesamt einer halben Milliarde auf 50 Millionen Franken zu reduzieren. D iv er genz z w isc hen vo r - han denen und be nötigt en Mit teln i n Mio. Frank en ( ) A) Laufende Betriebskosten: Fehlbetrag bei ungebremstem Wachstum ( ) B) Laufende Betriebskosten: Reduktion des Fehlbetrags, bei Umsetzung der im Masterplan vorgeschlagenen Massnahmen ( ) TWG (BBT-Bereich) GSK (kantonal) Total Tab elle 4 : Über s ic ht fehlen de Mit tel be i unge brems t er Ent w ic k lu ng (A) res p. bei U ms etz u ng des Mas te rplans (B). Auf di es er D ars tel lung s ind Ra umk os t en (k a lk ulat oris c h e Abs c hreibu ngen) nic ht ent halten. Gemeinsam festgelegte Grundsätze Im Rahmen des Masterplans Fachhochschulen einigen sich Bund und Kantone auf folgende Grundsätze: Gemeinsame Finanzierungskriterien: Bund und Kantone einigen sich auf gemeinsame Kriterien für die Finanzierung des Fachhochschulsystems. Dazu gehören quantitative Kriterien (die Mindestgrösse eines Studiengangs) und die Festlegung eines Standardkostensatzes (vgl. unten). Priorität für die Ausbildung: Die Fachhochschulen haben einen vierfachen Leistungsauftrag: Ausbildung, Forschung und Entwicklung, Weiterbildung und Dienstleistungen. Höchste Priorität kommt der Sicherstellung einer hochstehenden Ausbildung zu. In zweiter Linie soll die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung ausgebaut werden. Der Anteil für Forschung und Entwicklung am Gesamtaufwand liegt heute bei 5 Prozent im GSK-Bereich und 13 Prozent im TWG-Bereich. Gerade bei den noch jüngeren GSK-Studiengängen sind zusätzliche Anstrengungen bei der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung notwendig. Der Ausbau der Forschungsaktivitäten darf jedoch nicht zulasten der Ausbildung erfolgen. Gegenüber dem Stand 2002 sollen in den Jahren insgesamt zusätzlich 168 Millionen Franken eingesetzt werden. Dies würde eine Aufstockung auf 10 Prozent (GSK) respektive 17 Prozent (TWG) bedeuten. Wichtig ist ein Ausbau der Forschung und Entwicklung insbesondere in Bereichen, in denen Master-Studiengänge angeboten werden. Gemeinsam festgelegte Massnahmen Mit folgenden Massnahmen soll, gemäss der gemeinsamen Prioritätensetzung, eine Optimierung des Mitteleinsatzes erreicht und damit der Fehlbetrag von einer halben Milliarde Franken auf 50 Millionen Franken reduziert werden können. Durchschnittskosten pro Studienplatz senken Bund und Kantone einigen sich auf einen durchschnittlichen Standardkostensatz pro studierende Person. Beim Standardkostensatz handelt es sich um einen festgelegten Betrag (Kostensatz), der die jährlichen Ausbildungskosten eines Studierenden (ohne Gebäudekosten und grossen Gebäudeunterhalt) je Fachbereich abdeckt. Bei der Berechnung des Kostensatzes geht man aus von einem effizienten und effektiven Mitteleinsatz. Der vorgeschlagene Standardkostensatz wird im Zeitraum von für den TWG-Bereich auf durchschnittlich Franken, für den GSK-Bereich auf

4 Franken veranschlagt. Insbesondere im TWG-Bereich verlangt dies eine erhebliche Senkung der Durchschnittskosten. Der Standardkostensatz wird künftig für die Subventionierung durch den Bund und als Basis für die Finanzierung durch die Kantone (Trägerbeiträge und Fachhochschulvereinbarung) gelten. Die Fachhochschulen können beispielsweise mit folgenden Massnahmen einen verbesserten Mitteleinsatz erreichen: verstärkter Einbezug des Mittelbaus in die Lehre, bessere Auslastung der Infrastruktur, Führung von Studierendenverbänden statt fixen Klassen, Erweiterung der Studiengänge nur dort, wo keine Infrastrukturfolgen anfallen. Ab 2008 ist geplant, dass Bund und Kantone für die Berechnung der Standardkostensätze bei einem Bachelor-Studiengang pro Jahrgang und Ausbildungsort von 60 Studierenden ausgehen und ein Master-Studiengang mindestens 30 Studierende aufweist. Für einzelne Fachbereiche und gesamtschweizerische Spezialangebote ist von geringeren Zielgrössen auszugehen. Einsparungen: 276 Millionen Franken. Weiterbildung zu Marktpreisen anbieten Weiterbildung an Fachhochschulen soll künftig vollkostendeckend angeboten werden. Dieser Schritt hat in Abstimmung mit den universitären Hochschulen zu erfolgen: Öffentliche Subventionen (heute 10 25%) sollen reduziert und ab 2007 ganz aufgehoben werden. Weiterbildungsangebote, die spezifisch dem Transfer von Forschungsergebnissen dienen, dürften künftig teilweise durch Master-Studiengänge ersetzt werden. Einsparungen: 53 Millionen Franken. Dienstleistungen zu Marktpreisen anbieten Dienstleistungen an Dritte sollen bereits ab sofort zu vollen Kosten angeboten werden. Subventionen der Kantone (heute bis 25%) werden aufgehoben. Für Fälle von Dienstleistungen, für die kein echter Markt besteht, sollten mindestens die direkten Kosten (Infrastruktur, Administration, etc.) gedeckt sein. Einsparungen: 72 Millionen Franken. Studiengebühren moderat erhöhen Die jährlich anfallenden Studiengebühren an den Fachhochschulen (dazu gehören Semestergebühren, Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren) erfahren eine Anpassung an die Studiengebühren der Universitäten, die bisher insgesamt etwas höher lagen. Die Gebühren an den Fachhochschulen werden damit ebenfalls bei Franken pro Jahr liegen, was an einem Teil der Fachhochschulen zu einer Erhöhung von Franken führen wird. Einsparungen: 26 Millionen Franken. Finanzielle Unterstützung Restrukturierungen Der Bund stellt für 2006/2007 Mittel in Aussicht, um die Träger bei gezielten Restrukturierungsmassnahmen zu unterstützen (Zusammenlegung oder Schliessung von Studiengängen). Für die nächste Planungsperiode soll die Datenlage weiter verbessert werden: Planungsgrundlagen verbessern Für die Planungsperiode sollen zusätzliche Steuerungsinformationen über das Fachhochschulsystem erhoben werden, insbesondere im Infrastrukturbereich.

5 5 Masterplan Bund und Kantone Im November 2002 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren den Bund (EDI/EVD) eingeladen, sich in einem Masterplan über die konkrete Umsetzung und Finanzierung der mit der BFT-Botschaft intendierten Entwicklungen zu verständigen. Seit Juni 2003 arbeiten drei Arbeitsgruppen Bund Kantone in den Bereichen Berufsbildung, Fachhochschulen, Universitäten an der konkreten Umsetzung der gemeinsamen Ziele für die Jahre unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel. In einem weiteren Projekt (Hochschullandschaft 2008) sollen in einer längerfristigen Perspektive gemeinsam Elemente für eine schweizerische Hochschulpolitik ab 2008 erarbeitet werden. Pro jektor ganisa tion Masterp lan Behördlicher Steuerungsausschuss Vorsteher EDI und EVD Delegation Vorstand EDK Koordinationsorgan Staatssekretär GWF, C. Kleiber (Präsidium) Generalsekretär EDK, H. Ambühl Direktor BBW, G. M. Schuwey Direktor BBT, E. Fumeaux Politische Gesamtsteuerung des Projektes Operative Gesamtsteuerung des Projektes Masterplan für die Umsetzungsplanung Hochschullandschaft per 2008 Arbeitsgruppe 1: Berufsbildung U. Renold (Stv. Direktorin BBT) - Kantone/EDK - Bund - Organisationen der Arbeitswelt - Gewerkschaften Arbeitsgruppe 2: Fachhochschulen Co- RR R. Huber (Präs. FH-Rat), E. Fumeaux (Direktor BBT) - EFHK - EDK - GDK - KFH - Arbeitgeber - Gewerkschaften Arbeitsgruppe 3: Universitäten RR M. Annoni (Präsident SUK) - BBW - CRUS - ETH - SUK - Staatssekretariat für Wiss. u. Forschung Projektgruppe Hochschullandschaft C. Kleiber (Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung) Zusammensetzung: - Kantone/EDK - SUK - FH-Rat - ETH-Rat - BBT, BBW - KFH, CRUS - Studierende Abk ürzung en BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) BBW (Bundesamt für Bildung und Wissenschaft) CRUS (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten) EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) EFHK (Eidgenössische Fachhochschulkommission) FH-Rat (Fachhochschulrat) GWF (Gruppe für Wissenschaft und Forschung) KFH (Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz) RR (Regierungsrat) GDK (Gesundheitsdirektorenkonferenz) SUK (Schweizerische Universitätskonferenz) Für weitere Auskünfte Gabriela Fuchs, Kommunikationsbeauftragte Generalsekretariat EDK, Tel.: , fuchs@edk.unibe.ch Thomas Baumeler, Leistungsbereich Fachhochschulen BBT, Tel.: , thomas.baumeler@bbt.admin.ch

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