Das Aschenputtel-Prinzip. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete.
|
|
- Oldwig Maus
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Aschenputtel-Prinzip. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete. 1
2 Gefördert aus Mitteln von: Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46, Münster Voigt@ggua.de
3 In Bayern wurden Anfang Dezember mehrere hundert Menschen aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten verpflichtet, aus den Kommunen, in denen sie zum Teil seit Jahren lebten, wieder in die Landeseinrichtung Bamberg zu ziehen. Aus der offiziellen Begründung in einem Bescheid der Bez. Reg. Oberfranken:
4 Die Geschichte einer Schlosserei vom Niederrhein, die gern einen jungen Asylsuchenden für eine betriebliche Ausbildung einstellen wollte.
5 1. Ab wann besteht Arbeitsmarktzugang?
6 Ein Beispiel. Mail vom Wir wollen als Schlosserei einen 25 Jahre alten Flüchtling aus Armenien ausbilden. Er hat eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender erstmals gültig bis , mehrfach verlängert. Er wohnt in Xanten, nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung.
7 Ein Beispiel. Mail vom Wir haben einen Ausbildungsvertrag der zuständigen Ausländerbehörde Kreis Wesel geschickt mit der Bitte um Erlaubnis. Die Aussage der Behörde ist, dass die Erlaubnis erst 3 Monate nach Asylantragstellung gegeben werden kann, nicht aber 3 Monate nach Einreise.
8 BüMA
9 Aufenthaltsgestattung
10 Aufenthaltsgestattung deklaratorisch, d.h. die Wirkung der Aufenthaltsgestattung entsteht unabhängig vom Besitz des Papiers mit der Stellung eines Asylgesuchs Eine BüMA hat die gleiche Wirkung wie die Aufenthaltsgestattung, auch bezogen auf den Arbeitsmarktzugang Erlass des Landes Niedersachsen vom Erlass NRW vom
11 Änderung 24. Oktober 2015: 61 AsylG. Aufenthaltspflicht in Landes- Erstaufnahmeeinrichtungen für alle Asylsuchenden bis zu 6 Monate. Solange gilt ein Arbeitsverbot! Aufenthaltspflicht in Landes- Aufnahmeeinrichtungen dauerhaft für neue Asylsuchende aus Sicheren Herkunftsstaaten Dabei gilt ein Arbeitsverbot! Ansonsten kann nach drei Monaten Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
12 Änderung 24. Oktober 2015: 131 SGB III Neue Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagentur: Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen und aufgrund 61 des Asylgesetzes keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, können bis zum 31. Dezember 2018 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels sowie Leistungen nach den 44 und 45 erbracht werden, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Bei einem Asylbewerber, der aus einem sicheren Herkunftsstaat nach 29a des Asylgesetzes stammt, wird vermutet, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist.
13 2. Gibt es eine Altersgrenze für die Ausbildung?
14 Ein Beispiel. Mail vom Gibt es diese Einschränkung wirklich? Ich konnte dazu nichts im Internet finden. Laut mündlicher Auskunft der Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde gibt es eine Altersbeschränkung für die Zulassung zur betrieblichen Ausbildung, welche bei 21 Jahre liegt. Im beschriebenen Fall ist der Flüchtling 25 Jahre alt.
15
16 3. Ist eine Zustimmung des Operativen Service der BA für eine Ausbildung erforderlich?
17 Ein Beispiel. Mail vom Bis jetzt habe ich eine mündliche Zusage der Sachbearbeiterin. Die Aussage war, dass die Rechtslage nicht eindeutig wäre und ihre Vorgesetzte sich noch rückversichern wolle, aber sie lediglich noch die ZAV um Zustimmung fragen wolle.
18 Ein Beispiel. Mail vom Nach Rückfrage was das zu bedeuten habe kam die Aussage, es hängt nur noch an der ZAV, eventuell braucht auch die nicht mehr zustimmen.
19 Wartefrist von 3 Monaten und Zuweisung in die Kommune Erlaubnis zur Beschäftigung? Erlaubnis zur Beschäftigung! ABH Zustimmungsfrei Zustimmung zur Beschäftigung? immer betriebliche Ausbildung, Praktika nach 22 Abs. 1 MiLoG Freiwilligendienste Ohne Hochschulabsolventen Vorrangprüfung: mit deutschem Abschluss. BA Nach 15 Monaten. In speziellen Fällen schon ab Zustimmung Nach 4 Jahren zur Aufenthalt: Beschäftigung! Vorrangprüfung dem 4. Monat. Jede andere Tätigkeit Lohnprüfung
20 Arbeitsverbot während des Asylverfahrens ( 61Abs. 2 Satz 4 AsylG): Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß 29a, der nach dem 31. August 2015 einen ABH Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfahrens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden.
21 Arbeitsverbot bei Duldung ( 60a Abs. 6 AufenthG): Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn 1. er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, 2. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder 3. er Staatsangehöriger eines sicheren ABH Herkunftsstaates nach 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde. Zu vertreten hat ein Ausländer die Gründe nach Satz 1 Nummer 2 insbesondere, wenn er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt.
22 Ohne Zustimmung der BA möglich: Voraussetzung: Drei Monate in Deutschland und nicht mehr verpflichtet, in der Landesaufnahmeeinrichtung zu leben betriebliche Ausbildung, FSJ, Praktika nach 22 Abs. 1 MiLoG oder im Rahmen eines EU-geförderten Programms Mit inländischem Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung mit ausländischem Hochschulabschluss, wenn die Kriterien der Blauen Karte erfüllt werden (mind brutto / Jahr) für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung Nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung (Arbeitserlaubnis durch Ausländerbehörde ist dennoch erforderlich) ( 32 Abs. 2 u. 3 BeschV)
23 Ohne Vorrangprüfung möglich: mit ausländischem Hochschulabschluss in einem Mangelberuf (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT- Fachkräfte), wenn sie die erleichterten Kriterien der Blauen Karte nach 2 Abs. 2 BeschV erfüllen (mind. ca brutto / Jahr) mit einem inländischen, qualifizierten (mindestens zweijährigen) Ausbildungsabschluss, für eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung Personen mit einem ausländischen, als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss, für eine diesem Abschluss entspr. Beschäftigung wenn es sich um einen Mangelberuf der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit handelt befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. ä.), die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Nach 15 Monaten: jede andere Beschäftigung (eine Lohnprüfung findet weiterhin statt). Leiharbeit ist ab jetzt möglich.
24 Beispiel Bayern
25 Beispiel Bayern Erlass der bayerischen Innenministeriums vom
26 Beispiel Bayern Erlass der bayerischen Innenministeriums vom
27 4. Nach abgelehntem Asylverfahren: Duldung für die Ausbildung möglich?
28 Ein Beispiel. Mail vom Hallo Herr Voigt, dank Ihrer Hilfe haben wir es geschafft. Herr V. hat am seine Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt des Kreises Wesel erhalten und ist bereits mit der Ausbildung angefangen. Die Arbeitserlaubnis ist gültig bis zum Ausbildungsende, vorbehaltlich der halbjährlichen Verlängerung der BüMA.
29 Ein Beispiel. Mail vom Da er über 21 Jahre alt ist, bekommt er keine automatische Duldung für die Zeit seiner Ausbildung. Sollte sein Asylantrag abgelehnt werden, darf er die Ausbildung nicht beenden. Für unser Unternehmen ist er bereits jetzt eine Bereicherung und kommt bei seinen Kollegen trotz Verständigungsschwierigkeiten gut an.
30 Stichwort: Duldung für die Ausbildung
31 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Dringende persönliche Gründe im Sinne von Satz 3 können insbesondere vorliegen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnimmt oder aufgenommen hat und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach 29a des Asylgesetzes stammt. In den Fällen nach Satz 4 kann die Duldung für die Aufnahme einer Berufsausbildung für ein Jahr erteilt werden.
32 Und nach der Ausbildung?
33 18a AufenthG Einem geduldeten Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach 39 zugestimmt hat und der Ausländer im Bundesgebiet a)eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat oder ( )
34 5. Praktikum?
35 Ein Beispiel. Hätte der junge Mann vor Beginn der Ausbildung in dem Betrieb ein unbezahltes Praktikum zur Orientierung absolvieren können? Hätte er dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt? Hätte diese dafür eine Zustimmung des Operativen Service der BA benötigt?
36 Stichwort Praktikum Ein Praktikum ist normalerweise eine Beschäftigung, für die eine Erlaubnis der ABH und eine Zustimmung der BA erforderlich sind. Ausnahmen: Ohne Erlaubnis der ABH und ohne Zustimmung der BA möglich, da keine Beschäftigung : unbezahlte Praktika im Rahmen des allgemeinen Schulbesuchs, Maßnahmen nach 45 SGB III (Aktivierung und berufl. Eingliederung) sowie Hospitationen
37 Stichwort Praktikum Ein Praktikum ist normalerweise eine Beschäftigung, für die eine Erlaubnis der ABH und eine Zustimmung der BA erforderlich sind. Ausnahmen: Ohne Zustimmung der BA, aber mit Erlaubnis der ABH: Praktika gem. 22 Abs. 1 MiLoG: z. B.: Praktika im Rahmen von 54a SGB III (Einstiegsqualifizierung), ausbildungsorientierende Praktika bis drei Monate, ausbildungsbegleitende Praktika Praktika im Rahmen eines EU-geförderten Programms
38 6. Ausbildungsförderung?
39 Ein Beispiel. Könnte der junge Mann während seiner Ausbildung Ausbildungsbeihilfe erhalten? Wie kann er ansonsten seinen Lebensunterhalt sichern? Könnte er im Rahmen von Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) oder Assistierter Ausbildung (AsA) gefördert werden?
40 Aufenthaltsgestattung / BüMA Besteht Zugang zu folgenden Leistungen bzw. Instrumenten? Berufsausbildungsbeihilfe, BAB ( 56 SGB III) sowie BAföG nein Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, BvB (51 SGB III): Außerbetriebliche Berufsausbildung, BaE ( 76 SGB III) Ausbildungsbegleitende Hilfen, abh ( 75 SGB III) Assistierte Ausbildung ( 130 SGB III) nein nein nein nein Nur unter den Bedingungen des 59 Abs. 3 SGB III bzw. 8 Abs. 3 BAföG besteht Zugang auch zu diesen Instrumenten.
41 Duldung Besteht Zugang zu folgenden Leistungen bzw. Instrumenten? BAB ( 56 SGB III) (nur bei betrieblicher Berufsausbildung!), sowie BAföG Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, BvB (51 SGB III): Außerbetriebliche Berufsausbildung, BaE ( 76 SGB III) Ausbildungsbegleitende Hilfen, abh ( 75 SGB III) Ab : Nach 15 Monaten nein nein Ab : nach 15 Monaten Assistierte Ausbildung ( 130 SGB III) Ab : Nach 15 Monaten Nur unter den Bedingungen des 59 Abs. 3 SGB III bzw. 8 Abs. 3 BAföG besteht (ggf. bereits vor Ablauf der Wartfrist) Zugang auch zu diesen Instrumenten.
42 Für folgende Instrumente besteht keine ausländerrechtliche Einschränkung. Auch Personen mit Aufenthaltsgestattung, BüMA und Duldung können diese spätestens beanspruchen, wenn sie drei Monate in Deutschland leben und einer Kommune zugewiesen sind. Unter bestimmten Bedingungen auch schon vorher. Instrument Beratung ( 29ff SGB III) Vermittlung ( 35ff SGB III) Förderung a. d. Vermittlungsbudget ( 44 SGB III) Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung ( 45 SGB III) Berufliche Weiterbildung ( 81 SGB III) Einstiegsqualifizierung ( 54a SGB III) Eingliederungszuschuss Teilh. behinderter Menschen am Arbeitsleben ( 112ff SGB III) Zugang besteht? ja ja ja ja ja ja ja ja
Teilhabe fördern oder Exklusion produzieren? Arbeit und Ausbildung von Personen mit Fluchthintergrund.
Teilhabe fördern oder Exklusion produzieren? Arbeit und Ausbildung von Personen mit Fluchthintergrund. 1 Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr.
MehrFörderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrWillkommenskultur braucht Willkommensstruktur. Die gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit Fluchthintergrund.
Willkommenskultur braucht Willkommensstruktur. Die gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit Fluchthintergrund. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium
MehrDuldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?
Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Wer ist das nochmal? Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Ausbildung? gute Bleibeperspektive Syrien, Eritrea, Irak, Iran Mittlere
MehrHerzlich willkommen! Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 1 Willkommenskultur
MehrWillkommenskultur braucht Willkommensstruktur. Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur.
Willkommenskultur braucht Willkommensstruktur. Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Willkommenskultur
MehrBeschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation
Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:
MehrÜberblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1. Ausbildung und Beschäftigung im noch laufenden Asylverfahren Während des laufenden Asylverfahrens haben die
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrMöchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht
Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht über Bild ändern ) 1 Aufenthaltsgestattung und Duldung
MehrFlüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover Arbeitsmarktintegration: langwieriger Prozess "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit
MehrTeilhabe fördern oder Exklusion produzieren? Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang von Personen mit Fluchthintergrund. Aktuelle Änderungen.
Teilhabe fördern oder Exklusion produzieren? Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang von Personen mit Fluchthintergrund. Aktuelle Änderungen. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird
MehrForum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung
forum:a Fachtagung: UPDATE RECHT, 13.02.17 Forum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung Benita Suwelack, Diakonisches Werk Darmstadt - Dieburg, Flüchtlingsberatung Begriffsklärung Begriffsklärung Arbeitserlaubnis
MehrJUNGE GEFLÜCHTETE IN AUSBILDUNG
JUNGE GEFLÜCHTETE IN AUSBILDUNG Herzlich willkommen! 2 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de
MehrBeschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz. Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt -
Beschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt - Erwerbstätigkeit Grundsätzliches für Gestattungs- oder Duldungsinhaber 1. Genereller Zugang zum Arbeitsmarkt Wer
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach
Mehr21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung. Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer
21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer 5-stufiger Prozess im Ankunftszentrum Leistungsberechnung/Zuweisung Unterkunft
MehrAusbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe?
Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe? Handwerkskammer Berlin Berlin, 16.11.2015 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Wer darf arbeiten
MehrDas Aschenputtel-Prinzip. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen? Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge.
Das Aschenputtel-Prinzip. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen? Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge. 1 Gefördert aus Mitteln von: Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe
MehrGemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Zuständigkeit: Agentur für Arbeit Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag
MehrHerzlich willkommen! 1. Die Aufenthaltspapiere für Drittstaatsangehörige 2. Arbeitsmarktzugang 3. Ausbildungsförderung
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrHerzlich willkommen! I Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 1 Projekt AQ
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen
MehrBrigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service. Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber
Brigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber Integrationsgesetz seit Anfang August 2016 in Kraft Aussetzen der Vorrangprüfung für
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit Berlin, 06.07.2016 1 Überblick Aufenthaltsstatus Arbeitsmarktzugang Unterstützungsmöglichkeiten 2 Aufenthaltsstatus
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Ausbilderfrühstück für Druckberufe Berlin, 17.11.2015 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer
MehrHerzlich willkommen! Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds
Herzlich willkommen! Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds 1 Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und anderes. Gefördert durch das Bundesministerium
MehrNeue Perspektiven beim Zugang zu Bildung und Arbeit
Neue Perspektiven beim Zugang zu Bildung und Arbeit ESF- Projekt Netzwerk Integration Dr. Barbara Weiser Stand: 30.11.2009 Diese Veröffentlichung wurde mit finanzieller Unterstützung der EU und des Bundesministeriums
MehrReferentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen
MehrDAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN GLIEDERUNG Ablauf des Asylverfahrens Positive Entscheidung und Aufenthaltsverfestigung Negative Entscheidung Aufenthaltsbeendigung Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und abgelehnte
MehrAsylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn
Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn Servicestelle IQ Sachsen-Anhalt Süd SPI - Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbh Stand Mai
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber-Service Oberberg 21.03.2016 Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber Informationsveranstaltung in Hückeswagen Übersicht Themen des heutigen Abend: 1. Personenkreise
MehrIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Bedingungen für eine Arbeitsaufnahme, Praktikum oder Ausbildung aus Sicht der Agentur für Arbeit Landau Allgemeine Rechtliche Grundlagen Arbeitsmarktzugang
MehrAusbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte
Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte Ein Angebot von: Unterstützt und gefördert durch: Das Teilprojekt "Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge" ist Teilprojekt des IvAF-Projektverbundes
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrNeuerungen in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen
Neuerungen in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge - Projektverbund Baden Nicole Schmider Caritasverband Freiburg-Stadt e.v. 1 Neuerungen
MehrArbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel
Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel Arbeitsmarktzugang für Aufenthaltsdokument Das bedeutet für die genannten Gruppen Asylberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Bad Honnef, 17. Mai 2016 Ali Doğan Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW Laut BAMF wurden 2015 im EASY-System
MehrÜberblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
MehrBeschäftigung ausländischer Fachkräfte Begriffe und Rechtsgrundlagen
Sven Hasse Rechtsanwalt Fachanwalt für Migrationsrecht & Fachanwalt für Verwaltungsrecht Beschäftigung ausländischer Fachkräfte Begriffe und Rechtsgrundlagen IQ Netzwerk 23. Februar 2017 Ø EU-Bürger +
MehrZugang zum Arbeitsmarkt von Asylsuchenden und Geduldeten
GEWERBERECHT G79 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Ass. Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Zugang zum Arbeitsmarkt von Asylsuchenden
MehrAusländerrechtliche Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Migrantinnen und Migranten mit ungesichertem Aufenthaltsstatus
Ausländerrechtliche Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Migrantinnen und Migranten mit ungesichertem Aufenthaltsstatus Caritasverband für die Diözese Osnabrück Projekt Netzwerk Integration Dr.
MehrÜbersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. Kapitel 2 Abschnitt 1 Allgemeines
www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: November 2014 Übersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt
MehrWelche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden?
Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 1 Asylsuchende: sind eingereist und registriert erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG
MehrHerzlich willkommen! I Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Kommunales Integrationszentrum Hennef 27. Juni 2016 Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten BildrahmenBild einfügen: Ali Doğan Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für
MehrStand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts
MehrZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN UND GEDULDETEN
MERKBLATT ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN UND GEDULDETEN Auch Personen, die sich mit einer Duldung oder zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, können unter bestimmten
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Übersicht Begriffsklärung
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe fördern oder Exklusion produzieren? Zugang zu Arbeit und sozialen Leistungen von Personen mit Fluchthintergrund. 2 Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Willkommenskultur braucht Willkommensstruktur. Die gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. 2 Gefördert aus Mitteln von: Projekt Q Qualifizierung
MehrÜbersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. Kapitel 2 Abschnitt 1 Allgemeines
www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: Oktober 2013 Übersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt
MehrWillkommenskultur 2.0 Die neue Beschäftigungsverordnung
Willkommenskultur 2.0 Die neue Beschäftigungsverordnung Arbeitszuwanderung von drittstaatsangehörigen Personen 1 Die Neuordnung des Beschäftigungsrechts Beschäftigungsverordnung (BeschV) für neu einreisende
MehrRechtliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern
Rechtliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern Asylbewerber (Personen mit Aufenthaltsgestattung): Rechtsgrundlage: 61 AsylVfG Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung
MehrArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum)
Beschäftigungsmöglichkeiten Informationsveranstaltung Tipps für Unternehmen ausländischer zur Integration von Geflüchteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum) Stand: 20.03.2018
MehrEinstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer
Einstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer Einstellungskriterien ausländischer Arbeitnehmer EU-Bürger, EWR-Bürger und Schweizer Bürger Alle freizügigkeitsberechtigten Bürger der Europäischen Union
MehrVortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 06.03.2017 in der Citykirche www.staedteregion-aachen.de 1 Ablauf Überblick Differenzierung Begriff Flüchtlinge Aufenthaltsstatus
MehrFlüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?
Flüchtlinge und Asylbewerber Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen? Drei grundsätzliche Gruppen von Flüchtlingen Anerkannte Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
MehrBESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1 Bei der ist nach folgenden Personenkreisen zu unterscheiden: Asylsuchende mit noch nicht abgeschlossenen Verfahren (Aufenthaltsgestattung liegt vor) Geduldete Menschen,
MehrHERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt
HERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt Unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Informationen der Bundesagentur
MehrAUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBERINNEN, ASYLBEWERBER UND FLÜCHTLINGE VORTRAG STADT XY STAND MÄRZ 2016
AUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBERINNEN, ASYLBEWERBER UND FLÜCHTLINGE VORTRAG STADT XY STAND MÄRZ 2016 Das Netzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de
MehrDas kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Unternehmensservice W.I.R Stand: 25.08.16 Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Flüchtlinge suchen Schutz in Deutschland:
MehrVortrag von Benita Suwelack (Hessischer Flüchtlingsrat - BLEIB in Hessen) Beim Projekt WISSEN MACHT STARK. Erbach,
Vortrag von Benita Suwelack (Hessischer Flüchtlingsrat - BLEIB in Hessen) Beim Projekt WISSEN MACHT STARK. Erbach, 7.05.2015 I. Das ESF-Netzwerk BLEIB in Hessen II. Arbeitsmarktzugang und Arbeitserlaubnisverfahren:
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert durch:
MehrFlüchtlinge und Arbeit
Delegiertenversammlung IG Metall Ulm 16.09.2015 Flüchtlinge und Arbeit Anna Wüstefeld, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Agenda Begrifflichkeiten Zugang zum Arbeitsmarkt Hospitation Praktikum
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow Berlin, 12.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds
MehrDIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG
DIE 3 + 2 - REGELUNG Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung 05.04.2017 HAMBURG Was ist die 3+2 Regelung überhaupt? Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus
MehrArbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden Rechtliche Grundlagen DGB-Tagung, Fachkraft Flüchtling? 01.12.2015 Franziska Voges, passage ggmbh Meilensteine auf dem Weg bis heute Seit Anfang 2000:
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Input beim Jour Fixe des RAV Mitte Berlin, bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer darf arbeiten / eine Ausbildung
MehrArbeitsmarktzugang für junge Flüchtlinge rechtliche Grundlagen. Samstag, 21. Januar 2017 Stadtteilzentrum Q 1 Bochum
Arbeitsmarktzugang für junge Flüchtlinge rechtliche Grundlagen Samstag, 21. Januar 2017 Stadtteilzentrum Q 1 Bochum Referentin: Kirsten Eichler, FR NRW 1 Partizipationsmöglichkeiten von jungen Flüchtlingen
MehrMärz Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
März 2016 Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Agenda Integration in den Arbeitsmarkt: Wer, wie und was ist zu beachten? Derzeitige Situation im Kreis Paderborn Was sind die Aktivitäten
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung Berlin, 20.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds Überblick
MehrAsylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn
Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn Servicestelle IQ Sachsen-Anhalt Süd SPI - Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbh Stand Juli
MehrThemen der Schulung. Hürden überwinden beim Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt. Workshop 2: Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt
Hürden überwinden beim Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt Workshop 2: Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Dienstag, 16.10.2012 10.00 Uhr 13.00 Uhr Referentin: Kirsten Eichler Materialien/Referentin:
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrFrühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Rechtsanwältin Kerstin Müller
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht 20.05.2016 Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 42 AsylG keine erneute Entscheidung der Ausländerbehörde
MehrAgentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch. Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche
Agentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche Dürfen Flüchtlinge arbeiten? Ob AusländerInnen in Deutschland erwerbstätig sein
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) November 2013 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge Grundsätzliches Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der Europäischen
MehrWillkommenskultur braucht Willkommensstruktur. Die gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit Fluchthintergrund.
Willkommenskultur braucht Willkommensstruktur. Die gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit Fluchthintergrund. 1 Gefördert aus Mitteln von: Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe
MehrPotenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen. Informationen für Arbeitgeber
Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen Informationen für Arbeitgeber Warum lohnt es sich für Betriebe, geflüchtete Menschen zu beschäftigen? Im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrAllgemeine Erteilungsvoraussetzungen/ Gesetzliche Erteilungsverbote 5,10,11
Aufenthalte Ausbildung und Erwerbstätigkeit 16 AufenthG: Studenten/Schulbesuch/Sprachkurs 17 AufenthG zur Berufsausbildung mit Zustimmung Bundesagentur ----------------- 19a AufenthG: Blaue-Karte-EU 19
MehrRechtsgrundlagen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtsgrundlagen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Webinar-Sitzung im Rahmen der BEST WSG-Pilotierung Kulturelle Begegnungen Gewohntes und Ungewohntes Angela Touré Integrationslotsin und Trainerin
MehrArbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge Chancen für Unternehmen.
09.03.2016 Arbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge Chancen für Unternehmen. Warum ist das Thema Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge so wichtig? Seite 2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MehrARBEITSMARKTINTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN MÖGLICHKEITEN UND ERFAHRUNGEN WN KOMPETENZ CENTER
ARBEITSMARKTINTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN MÖGLICHKEITEN UND ERFAHRUNGEN 24.11.2015 8. WN KOMPETENZ CENTER Joachim Bothe Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. ELNet, Teilprojekt
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen
MehrÜbersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. Kapitel 2 Abschnitt 1 Allgemeines
www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: April 2015 Übersicht: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt
MehrHerzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrFachforum 5 Duldung, und dann?
Fachforum 5 Duldung, und dann? Ali Ismailovski, Café Zuflucht Aachen Norbert Suing, jmd2start Aachen 1 Mit dem am 06.08.2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz (BGBl. 2016 I S. 1939ff) wurden die Regelungen
MehrMigrationsbeauftragte Kreis Segeberg. Dienstleistungen für geflüchteter Menschen Informationsveranstaltung
Migrationsbeauftragte Kreis Segeberg Dienstleistungen für geflüchteter Menschen Informationsveranstaltung Ablauf eines Asylverfahrens Dienstleistungen geflüchteter Menschen - Informationsveranstaltung
MehrTeilhabe fördern oder Exklusion produzieren? Zugang zu Arbeit und sozialen Leistungen von Personen mit Fluchthintergrund.
Teilhabe fördern oder Exklusion produzieren? Zugang zu Arbeit und sozialen Leistungen von Personen mit Fluchthintergrund. 1 Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius
Mehr