Das Titelsystem. Barmenia BARMENIA-AUSSENDIENST. Versicherungen. Teilnahmemodalitäten gültig ab

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1 Versicherungen BARMENIA-AUSSENDIENST Das Titelsystem Teilnahmemodalitäten gültig ab für hauptberufliche Einfirmenvertreterinnen und Einfirmenvertreter nach 84,92,92 a HGB Allgemeine Versicherungs-AG Krankenversicherung a. G. Lebensversicherung a. G. Hauptverwaltung Kronprinzenallee Wuppertal

2 DIE AUSBILDUNG UND DAS TITEL- SYSTEM Das Ansehen und die Stellung der - Unternehmen in Öffentlichkeit und Wirtschaft werden stark von dem Ansehen des Außendienstes geprägt. Daher fördern wir die Qualifikation unserer Vermittler, damit die - Außendienstmitarbeiter innerhalb des gesamten Versicherungsaußendienstes eine besondere Stellung einnehmen. Die Ausbildung zum/zur "Versicherungsfachmann/frau (IHK)" ist in der Versicherungswirtschaft einheitlich geregelt und umfasst im ersten Tätigkeitsjahr - mindestens 222 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) in den verschiedenen Versicherungssparten/ -zweigen sowie in Kundenberatung/Verkauf und in Rechtsgrundlagen für den Versicherungsvermittler, - die beaufsichtigte systematische -praktische - Einarbeitung durch die Zusammenarbeit mit Führungskräften (Leiter der Bezirksdirektion, Bezirks-/Organisationsleiter). Die Ausbildung schließt verpflichtend ab mit der Sachkundeprüfung zum/zur geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau (IHK). Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich über diese Ausbildung hinaus von der Persönlichkeit und vom fachlichen Können her für die Führung von echten Leistungstiteln zu qualifizieren und dafür eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Darum geht die Ausbildungszeit mit anschließender Pflichtprüfung bei einer IHK nahtlos in ein -Titelsystem über, an dem Sie freiwillig teilnehmen können. WELCHE VERGÜTUNGEN SIND MIT DEN BARMENIA-TITELN VERBUNDEN? Für jeden erworbenen Teil erhalten Sie einmalig eine Titelvergütung: "Hauptvertreter/in" EUR, "Generalagent/in" EUR, "Leiter/in einer Geschäftsstelle" EUR, "Leiter/in einer Haupt-Geschäftsstelle" EUR. Die Titelvergütung wird nachträglich im Mai des Jahres gezahlt, in dem Sie den Titel erworben haben. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung ungekündigt ist. Sollten Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Auszahlung der Titelvergütung ausscheiden, ist die Titelvergütung zurückzuzahlen. Die Titelvergütung wird nicht mit anderen Vergütungen verrechnet, gehört aber bei selbstständigen Vertretern zu den Betriebseinnahmen. Die Versteuerung ist selbst zu veranlassen

3 IHRE AUFSTIEGSCHANCEN IM BARMENIA-AUSSENDIENST Sonderregelung bezüglich der Titelprüfung zum/zur Hauptvertreter/in Die Prüfung Hauptvertreter/in entfällt, wenn Sie die Prüfung als "Versicherungsfachmann/Versicherungsfachfrau (BWV)" bzw. Versicherungsfachmann/-frau (IHK) abgelegt und bestanden haben. Der Titel Hauptvertreter/Hauptvertreterin wird Ihnen dann bei Erfüllung der übrigen Anforderungen dieser Titelstufe verliehen. Die Zahlung der Titelvergütung erfolgt nach den bekannten Bedingungen. Diese Regelung gilt auch für Vermittler/innen, die vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit für die bereits den Titel "Versicherungsfachmann/-fachfrau" durch erfolgreiches Ablegen der Prüfung erworben haben. Ebenso gilt sie für Vermittler/innen mit einem erfolgreichen Berufsabschluss (IHK-Prüfung) als "Versicherungskaufmann/-kauffrau" bzw. "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen". Sonderregelung bezüglich der Titelprüfung zum/zur Leiter/in einer Haupt-Geschäftsstelle Die Prüfung Leiter/in einer Haupt- Geschäftsstelle entfällt, wenn Sie die Prüfung zum/zur "Versicherungsfachwirt/ Versicherungsfachwirtin (IHK)" abgelegt und bestanden haben. Der Titel Leiter/Leiterin einer Haupt-Geschäftsstelle wird Ihnen dann bei Erfüllung der übrigen Anforderungen dieser Titelstufe verliehen. Die Zahlung der Titelvergütung erfolgt nach den bekannten Bedingungen. Diese Regelung gilt auch für Vermittler/innen, die vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit für die bereits den Titel "Versicherungsfachwirt/-fachwirtin (IHK)" durch erfolgreiches Ablegen der Prüfung erworben haben. Diese Sonderregelung gilt nicht für den im Anerkennungsverfahren erworbenen Titel Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)

4 Die Titelstufen müssen grundsätzlich nacheinander durchlaufen werden. Für die Berechnung der Mindestdauer der hauptberuflichen Vermittlertätigkeit gilt folgende Stichtagsregelung: Bei Beginn des Vertragsverhältnisses bis zum 1. April eines Jahres wird dieses Jahr als volles Kalenderjahr gewertet. Leiter/in einer Haupt-Geschäftsstelle 4. -Titelprüfung oder Ausbildung zum/zur Versicherungsfachwirt/-fachwirtin (IHK) Leiter/in einer Geschäftsstelle 3. -Titelprüfung nach 6 Kalenderjahren Generalagent/-in 2. -Titelprüfung nach 4 Kalenderjahren Hauptvertreter/in 1. -Titelprüfung nach zwei Kalenderjahren oder Sachkundeprüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-fachfrau (IHK); Innerhalb von 18 bis 24 Monate nach Tätigkeitsbeginn - 4 -

5 ANFORDERUNGEN, DIE SIE ERFÜLLEN MÜSSEN, UM EINEN TITEL ZU ERWERBEN 1. TITELSTUFE "HAUPTVERTRETER/IN" 1.1 Sie sind mindestens zwei Kalenderjahre als hauptberufliche/r Einfirmenvertreter/in der tätig. 1.2 Ihr Nettoabsatz¹ beträgt mindestens AE p. a. (= 375 AE im Monatsdurchschnitt) im "Bewertungsjahr"². 1.3 Sie bestehen die -Prüfung zum/zur Hauptvertreter/in oder die Sachkundeprüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK). 2. TITELSTUFE "GENERALAGENT/IN" 2.1 Sie sind mindestens vier Kalenderjahre als hauptberufliche/r Einfirmenvertreter/in der tätig. 2.2 Ihr Nettoabsatz ¹ beträgt mindestens AE p. a. (= 500 AE im Monatsdurchschnitt) im "Bewertungsjahr" ². 2.3 Sie führen seit mindestens zwei Kalenderjahren den Titel "Hauptvertreter/in". 2.3 An der Titelprüfung zum/r "Generalagent/in" nehmen Sie mit Erfolg teil. ¹ Netto-Absatz = Eingereichtes Geschäft abzüglich Antrags- und Policenstorno, zuzüglich WIK. Der Absatz der nebenberuflichen Vermittler, die Sie nach dem System Anteilprovision betreuen, wird Ihrem Absatz hinzugerechnet. 2 Als "Bewertungsjahr" wird das Kalenderjahr vor der vorgesehenen Titelprüfung angesehen

6 3. TITELSTUFE "LEITER/IN EINER GESCHÄFTSSTELLE" 3.1 Sie sind mindestens sechs Kalenderjahre als hauptberufliche/r Einfirmenvertreter/in der tätig. 3.2 Ihr Nettoabsatz ¹ beträgt mindestens AE p. a. (= 625 AE im Monatsdurchschnitt) im "Bewertungsjahr" ². 3.3 Sie führen seit mindestens zwei Kalenderjahren den Titel "Generalagent/in". Als "Bewertungsjahr" wird das Kalenderjahr vor der vorgesehenen Titelprüfung angesehen. 3.4 An der Titelprüfung zum/r "Leiter/in einer Geschäftsstelle" nehmen Sie mit Erfolg teil. Die 3. Titelstufe kann übersprungen und eine direkte Teilnahme an der Prüfung zur 4. Titelstufe zugelassen werden, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen der 4. Titelstufe erfüllen. 4. TITELSTUFE" LEITER/IN EINER HAUPT-GESCHÄFTSSTELLE" 4.1 Sie sind mindestens sechs Kalenderjahre als hauptberufliche/r Einfirmenvertreter/in der tätig. 4.2 Ihr Nettoabsatz beträgt mindestens AE p. a. (= 750 AE im Monatsdurchschnitt) im "Bewertungsjahr" ². 4.3 Sie führen seit mindestens zwei Kalenderjahren den Titel "Generalagent/in". 4.4 An der Titelprüfung zum/r "Leiter/in einer Hauptgeschäftsstelle" nehmen Sie mit Erfolg teil. Zum/zur Leiter/In einer Haupt-Geschäftsstelle können Sie auch ohne Prüfung ernannt werden, wenn Sie die Prüfung zum Versicherungsfachwirt/-fachwirtin (IHK) bestanden haben. Die Ernennung kann 1 Jahr nach Bestehen der Titelstufe 3 erfolgen oder wenn die Voraussetzungen für das Überspringen der Titelstufe 3 erfüllt sind

7 TITELPRÜFUNG - WER PRÜFT WAS? Die Titelprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung (Dauer ca. 1½ Stunden) werden Sie Fragen zu Fachwissen in den einzelnen Sparten sowie zu grundlegendem, spartenübergreifendem Versicherungswissen beantworten. Im mündlichen Teil der Prüfung (Dauer ca. 15 Minuten) können Sie Ihre Verkaufsfähigkeit demonstrieren. Hier wird Ihnen z. B. eine zielgruppenorientierte Fallstudie vorgestellt, aus der heraus Sie eine geeignete Verkaufsstrategie entwickeln sollen. Die schriftliche und die mündliche Prüfung werden getrennt bewertet. Die Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Teilen jeweils mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. In der ersten und zweiten Titelstufe können Sie selbst einen Prüfungsschwerpunkt wählen zwischen den Bereichen Vorsorge und Sache/Vermögen : Prüfungsinhalte im Bereich Vorsorge sind: Kranken-, Pflege-, Unfall- und Lebensversicherung. Prüfungsinhalte im Bereich Sach/Vermögen sind: Hausratversicherung, Gebäude-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung. In der Titelstufe 3 und 4 sind alle Sparten Prüfungsinhalt. Die Prüfungsanforderungen steigen von Titelstufe zu Titelstufe. Auf die jeweilige Titelprüfung werden Sie nochmals am Vortag in einem Vorbereitungsseminar eingestimmt, damit Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet sind. Der "Prüfungsausschuss" wird jeweils Mitglieder aus dem Kreis der Bereichs-/Bezirksdirektoren und den Hauptabteilungen Außendienst/ Makler und Vermittlerservice umfassen. Wenn Ihnen das Bestehen eines Prüfungsteiles oder beider Prüfungsteile nicht im ersten Anlauf gelingen sollte, können Sie im folgenden Jahr den nicht bestandenen Prüfungsteil oder die Gesamtprüfung wiederholen, wenn die übrigen Anforderungen weiterhin erfüllt sind. VERLEIHUNG DER TITEL Alle Titel werden ausschließlich in der gemeinsamen Abendveranstaltung am Tag der Titelprüfung durch den Vorstand verliehen. Diejenigen Vermittler, die die Prüfung zum "Versicherungsfachmann/-frau (IHK)" abgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen zur Verleihung des Titels "Hauptvertreter/in" (siehe oben) erfüllen, werden zum Termin der Titelprüfung eingeladen. Ebenso zur Titelprüfung eingeladen werden Vermittler, die die Prüfung zum/zur Versicherungsfachwirt/-fachwirtin (IHK) abgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen zur Verleihung des Titels Leiter/in einer Haupt-Geschäftsstelle erfüllen. Während der Prüfung nehmen diese Vermittler/innen dann an einem Fachvortrag mit einem jeweils aktuellen Thema teil

8 WAS ES SONST NOCH ZU SAGEN GIBT Grundsätzlich kann die erste Titelstufe übergangen und die direkte Teilnahme an der zweiten Fachprüfung ("Gerneralagent/in") zugelassen werden. Dafür müssen Sie aber bereits nach zweijähriger Vermittlertätigkeit für die alle Voraussetzungen für die zweite Titelstufe erfüllen und Inhaber des Ausweises "Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)" durch Prüfung sein oder die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann/-frau (IHK) bestanden haben. Entsprechend verkürzen sich dann die Zeitspannen zu den nachfolgenden Titelstufen. Bei Nichtbestehen der Fachprüfung für die Titelstufe "Generalagent/-in" erfolgt in diesem Fall auch keine Ernennung zum/zur Hauptvertreter/in. Die Möglichkeit der Ernennung zum Hauptvertreter/in besteht für Sie dann erst im nächsten Jahr, sofern alle weiteren erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entsprechend können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen im nächsten Jahr erneut an der Fachprüfung für die Titelstufe "Generalagent/-in" teilnehmen. Eigentlich sollte es unnötig sein zu betonen, dass bei auftretenden Unregelmäßigkeiten die Zulassung zur Titelprüfung, die Gutschrift einer Titelvergütung oder die Titelaberkennung vorbehalten bleiben. Und dass die das Recht haben muss, zu einem späteren Zeitpunkt eventuell die genannten Bedingungen und Vergütungen zu ändern. Falls Sie noch Fragen haben, auch zu Ihrem persönlichen Möglichkeiten, ist Ihr Bezirksdirektor gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg zum baldigen Aufstieg im -Außendienst. Krankenversicherung a. G. DER VORSTAND Ihre Bezirksdirektion wird Sie Ende eines Jahres daran erinnern, sich rechtzeitig - wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - zur Titelprüfung anzumelden. Diese Anmeldung leitet Ihr Bezirksdirektor an die Hauptabteilung Vermittlerservice weiter. Von dort werden Sie dann zur Teilnahme an den Titelprüfungen eingeladen, die voraussichtlich im März/April eines jeden Jahres stattfinden werden

9 Versicherungen V 2120 a 01/08

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