Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung

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1 Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis. Die Sachkunde wird unter anderem durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen. Die neuen Regelungen sind in 34i Gewerbeordnung (GewO) und der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung ImmVermV) enthalten. Mit den neuen Vorschriften setzt der Gesetzgeber die Wohnimmobilienkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 (Richtlinie 2014/17/EU) um. Ziel ist es kohärente, flexible und gerechte Immobilienkreditverträge zur Entwicklung eines transparenteren, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts und gleichzeitig zur Förderung einer nachhaltigen Kreditvergabe und aufnahme beizutragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen. Nähere Informationen zu den Geltungsbereichen der neuen Regelungen zur Erlaubniserteilung und Registrierung finden Sie auf unserer Internetseite unter der Dokumentnummer Was ist Ziel der Prüfung? Der Sachkundeprüfung nach 34i GewO mit dem erfolgreichen Ablegen erbringt der Teilnehmer/in den Nachweis, dass er/sie über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit notwendig sind. 2. Wer muss seine Sachkunde bei der IHK nachweisen? Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Immobiliardarlehensvermittler tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler die notwendige Sachkunde nachweist. Auch Mitarbeiter, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehensprodukten mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen ( 34i Abs. 6 GewO). Wer vermittelt Immobiliar-Verbraucherdarlehen? Personen, die nach 34i Absatz 1 Satz 1 GewO gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des 506 des BGB vermitteln oder Dritte zu diesen Verträgen beraten. Dies gilt auch für Beschäftige des Erlaubnisinhabers. Ihr Ansprechpartner: Susanne Abazid Tel: Fax: susanne.abazid@berlin.ihk.de 1/6

2 3. Wer ist von der Prüfung befreit? Von der Prüfung sind befreit: Personen, die eine gleichgestellte Berufsqualifikation erworben haben (Näheres siehe unter Punkt 4.). Personen, die seit dem 21. März 2011 ununterbrochen unselbständig oder selbständig eine Tätigkeit im Sinne des 34i Absatz 1 Satz 1 ausüben, wenn sie bei Beantragung der Erlaubnis nach 34i Absatz 1 die ununterbrochene Tätigkeit nachweisen können ( alte Hasen - Regelung). 4. Welche Nachweise anderer Qualifikationen werden im Rahmen der Erlaubniserteilung als gleichwertig anerkannt? Der Nachweis der Sachkunde kann durch andere Qualifikationen und teilweise ergänzende Erfahrungen auf dem Gebiet der Immobiliardarlehensvermittlung erbracht werden. Diese sind der Sachkundeprüfung gleichgestellt und werden als gleichwertig anerkannt. Folgende Berufsqualifikationen werden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß 4 Imm- VermV als gleichwertig anerkannt: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung a) als Immobilienkaufmann oder als Immobilienkauffrau, b) als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, c) als Sparkassenkaufmann oder Sparkassenkauffrau, d) als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung, wenn aa) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. I S. 1187) abgelegt wurde oder bb) die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat, e) als Geprüfter Immobilienfachwirt oder als Geprüfte Immobilienfachwirtin, f) als Geprüfter Bankfachwirt oder Geprüfte Bankfachwirtin, g) als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung, h) als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen; Als Vorläufer des Geprüften Fachwirt oder wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK) wird der Versicherungsfachwirt IHK anerkannt; als Vorläufer des Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung wird der Versicherungskaufmann anerkannt. 2/6

3 2. ein Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt (FH) oder Finanzfachwirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt; 3. ein Abschlusszeugnis als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder als Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt. 4. Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde bei der antragstellenden Person vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich zu dem Abschluss nach Satz 1 eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird. 5. Ein vor dem 21. März 2016 abgelegter Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e. V., Industrie- und Handelskammer Potsdam, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Sparkassenakademie Niedersachsen, Sparkassenakademie Schloss Waldthausen, Sparkassenakademie Baden-Württemberg, Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein/Niederlassung Lübeck oder Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (BFZ) gemeinnützige GmbH steht der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gleich. Nichtamtlicher Hinweis: Ausbildungsprogramm für die Qualifikation Bauspar- und Finanzfachmann/- fachfrau (BWB), Berufsbildungswerk der Bausparkassen (BWB) e. V., Dezember 2012, Lernzielkatalog, Herausgeber: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen, Januar Wer ist zuständig? Die Sachkundeprüfung wird durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen. Sie errichten dafür Prüfungsausschüsse. Näheres zur Sachkundeprüfung wie z. B. Bewertung, Wiederholbarkeit ist in der Prüfungsordnung geregelt. 6. Wie läuft die Sachkundeprüfung ab? Der Teilnehmer kann sich bei jeder IHK zur Prüfung anmelden, die die Sachkundeprüfung anbietet. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil von maximal 150 Minuten und einem praktischen Prüfungsteil von in der Regel 20 Minuten. Die Prüfungssprache ist deutsch. 3/6

4 Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Teilnehmer sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Zum praktischen Prüfungsteil wird der Teilnehmer nur zugelassen, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde. Grundsätzlich sind zwei Arten der Prüfung zu unterscheiden: Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst Der schriftliche Prüfungsteil Im schriftlichen Prüfungsteil soll der Teilnehmer anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und diese anwenden kann. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst 1. fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, 2. Finanzierung und Kreditprodukte. Der praktische Prüfungsteil Im praktischen Prüfungsteil wird ein simuliertes Kundenberatungsgespräch (Rollenspiel) durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer weist hierbei seine Fähigkeit nach, dass er kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten, Kundenprofile erstellen, Bedarfsermittlung durchführen und Produkte darstellen und dazu informieren kann ( 1 Abs. 2 Nr. 1 ImmVermV). Befreiung von der praktischen Prüfung Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit ( 3 Abs. 5 ImmVermV), die 1. eine Erlaubnis nach 34d Absatz 1, 34e Absatz 1, 34f Absatz 1 oder 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung haben, 2. einen Sachkundenachweis im Sinne des 34d Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach 19 Absatz 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 15. Mai 2007 (BGBl. I S. 733, 1967), die zuletzt durch Artikel 276 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gleichgestellten Abschluss besitzen, 3. einen Sachkundenachweis im Sinne des 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzen oder 4. einen Sachkundenachweis nach 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzen. Weitere Details zur Durchführung der Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. 4/6

5 7. Prüfungstermine Die Jahresplanung der bundeseinheitlichen Prüfungstermine zum Geprüften/r Fachmann/-frau für Immobilardarlehensvermittlung IHK finden Sie unter Termine und Ablauf. 8. Wie melde ich mich zur Sachkundeprüfung an? Die Anmeldung und Bezahlung der Prüfungsgebühr erfolgt über das Online-Anmeldeportal der IHK Berlin, das ab Mitte August zur Verfügung stehen wird. Nähere Informationen zum Vorgehen finden Sie dort. Bitte registrieren Sie sich dort. Sie erhalten dann Ihr persönliches Kennwort, um sich einzuloggen. Dann kann die Anmeldung für Ihren Wunschtermin erfolgen. Bitte beachten Sie unseren Anmeldeschluss! Nach der Anmeldung erfolgt die Bezahlung der Prüfungsgebühr per epayment; Näheres dazu finden Sie im Portal. Die schriftliche Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Bei den Teilprüfungen (nur der schriftliche Prüfungsteil) ist zu beachten, dass die entsprechenden Nachweise für die Anerkennung des praktischen Prüfungsteils hochgeladen werden müssen. 9. Wie melde ich mich von der Sachkundeprüfung ab? Nach der Gebührenordnung (Dokumentnummer 5828) der IHK Berlin ist bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung die halbe Gebühr zu entrichten. Bei Rücktritt vor Anmeldeschluss wird eine Gebühr in Höhe von 65,00 erhoben. Diese wird in Form einer Gutschrift zum Originalgebührenbescheid schriftlich an den Empfänger des Gebührenbescheids verschickt. Bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung und unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird der Prüfungsversuch mit Nicht bestanden bewertet! 10. Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es? Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als Navigationssystem dienen, um ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen. Drei Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung aller Beteiligten eingeführt. So steht G für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind P für im praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte 5/6

6 S für im schriftlichen Prüfungsteil relevante Inhalte Durch die Zuordnung der Lerninhalte zu unterschiedlichen Taxonomiestufen, die im Rahmenplan genau erläutert werden, wird außerdem erkennbar, ob erlerntes Wissen lediglich reproduziert oder zur Findung von Lösungen herangezogen werden muss. Den Rahmenstoffplan finden Sie auf unserer Internetseite unter Unterlagen zur Vorbereitung/Rahmenplan. 11. Wie wird die Sachkundeprüfung bewertet? Die Sachkundeprüfung wird mit Punkten bewertet, wie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin festgelegt. Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in allen geprüften Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt haben. Den praktischen Prüfungsteil haben Sie bestanden, wenn Sie ebenfalls mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt haben. Haben Sie beide Prüfungsteile bestanden, erhalten Sie nach dem praktischen Prüfungsteil die Bescheinigung über das erfolgreiche Ablegen der Prüfung. Haben Sie an einer Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) teilgenommen, erhalten Sie die Bescheinigung ebenfalls nach der Prüfung. In beiden Fällen gilt, dass Sie die Bescheinigung nur dann sofort erhalten, wenn Sie die Prüfungsgebühr bezahlt haben. 12. Was kostet die Sachkundeprüfung? Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung der IHK Berlin festgelegt. Sie betragen: Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 325,00 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 215,00 Wiederholung von Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler Wiederholung Voll- oder Teilprüfung 100 % Wiederholung praktischer Prüfungsteil 205,00 Ersatzbescheinigung 40,00 Bitte beachten Sie, dass Sie die Prüfung nur antreten können, wenn die Prüfungsgebühr vor Beginn der Prüfung bezahlt wurde. Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblatts kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen. 6/6

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