AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

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1 AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis 08. Jahrgang Merseburg, den 06. November 2014 Nummer 31 I N H A L T Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen: Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Bau und Regionalentwicklung am Sitzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb für Arbeit am Bekanntmachungen des Landkreises Saalekreis: Dezernat III / Umweltamt Untere Forstbehörde: Umweltverträglichkeitsprüfung (Erstaufforstung in der Gemarkung Günthersdorf, Landkreis Saalekreis) 2 Dezernat II / Straßenverkehrsamt - SG Verkehr: Verordnung über die Beförderungsentgelte- und bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung) 2 Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis: - Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung (Wasserversorgungssatzung).6 - Ergänzende Bestimmungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV vom 20. Juni 1980), (BGBl. I S. 684) gültig ab Impressum Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen Jugendhilfeausschuss Datum: 10. November 2014 Zeit: Uhr Ort: Merseburg, Jugendamt, Beratungsraum, Kloster 4 Tagesordnung: öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung 5. Abstimmung und Berufung eines Vertreters des Jugendhilfeausschusses in den Beirat der Kreisvolkshochschule 6. Erster gemeinsamer Psychiatriebericht der Versorgungsregion der Stadt Halle (Saale) und dem Landkreis Saalekreis 7. Gesundheitsberichterstattung "Einschüler im Landkreis Saalekreis 2013" 8. Vorbereitung einer Ausschreibung zur Gesundheitsprävention im Saalekreis - Übergang Kita - Schule 9. Beratung des Etats Budget des Jugendamtes 10. Mitteilungen 11. Anfragen und Anregungen Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Bau und Regionalentwicklung Datum: 12. November 2014 Zeit: Uhr Ort: Merseburg, Domplatz 2, Sitzungszimmer (R. 101) Tagesordnung: öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Verpflichtung der sachkundigen Einwohner 4. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung 5. Information über Bauinvestitionen 6. Information zum Kommunalen Investitionsprogramm 7. Vorabinformation zum Beteiligungsbericht Berichtsjahr Mitteilungen 9. Anfragen und Anregungen Betriebsausschuss Eigenbetrieb für Arbeit Datum: 18. November 2014 Zeit: Uhr Ort: Merseburg, Eigenbetrieb für Arbeit Jobcenter Saalekreis, Geusaer Str. 81 e, Beratungsraum im 5. OG linker Flügel, Zi. 522

2 Seite 2 Amtsblatt Nr November 2014 Tagesordnung: öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Feststellung der Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (Protokoll vom ) 5. Aktueller Bericht der Betriebsleitung inkl. Bericht zur Ausbildungsmarktstatistik 6. Geschäftspolitik Beratung und Beschlussempfehlung zum Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Saalekreis 8. Vorschlag des Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsanstalt nach 131 Abs. 2 GO LSA nichtöffentliche Sitzung 9. Feststellung der Einwendungen zu den Niederschriften des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung (Protokoll vom ) 10. Vergabeentscheidung Durchführung der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 45 SGB III - Sonderprojekt: Impuls 50plus Aktivierung von besonders arbeitsmarktfernen Älteren nach dem Finanzierungsmodell C des Bundesprogramms Perspektive 50plus (veröffentlicht im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt 41/2014 am unter dem Kennzeichen ) 11. Vergabeentscheidung Durchführung der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 45 SGB III Berufsorientierung und Vermittlung für Jugendliche (Einzugsbereich: LK SK, GS Halle, GS Querfurt) (veröffentlicht im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt 41/2014 am unter dem Kennzeichen ) 12. Vergabeentscheidung Durchführung der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 45 SGB III Berufsorientierung und Vermittlung für Jugendliche (Einzugsbereich: LK SK, GS Merseburg) (veröffentlicht im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt 41/2014 am unter dem Kennzeichen ) öffentliche Sitzung 13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 14. Anfragen und Mitteilungen Bekanntmachungen des Landkreises Saalekreis Dezernat III / Umweltamt Untere Forstbehörde: Öffentliche Bekanntmachung Des Landkreises Saalekreis gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Erstaufforstung in der Gemarkung Günthersdorf, Landkreis Saalekreis). Beim Landkreis Saalekreis wurde die Erteilung einer Genehmigung nach 9 Waldgesetz für das Land Sachsen- Anhalt zur Erstaufforstung des Grundstückes in der Gemarkung Günthersdorf, Flur 2, Flurstücke 657; 659; 661; 663; 665 (teilweise) und Flurstücke 464; 576 (komplett) beantragt. Die Größe der zur Aufforstung vorgesehenen Fläche beträgt 3,5861 ha. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG Bund) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von der Erstaufforstungsfläche keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können währen der Dienststunden in der Kreisverwaltung des Saalekreises, Umweltamt, bei der unteren Forstbehörde eingesehen werden. Handschak Dezernent Dezernat II / Straßenverkehrsamt - SG Verkehr Verordnung über die Beförderungsentgelte- und bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis -Taxitarifverordnung- Auf Grund des 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 147 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154), in Verbindung mit 1 Absatz 1 Ziffer 29c der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht vom 07. Mai 1994 (GVBl. LSA Nr. 22, S. 568), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. Oktober 2011 (GVBl. LSA S. 724) und des 66 Absatz 4 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 288), Erledigung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch den Landrat in eigener Zuständigkeit, wird verordnet: 1 Geltungsbereich (1) Die in dieser Verordnung festgelegten Beförderungsentgelte und -bedingungen gelten für die im Territorium des Landkreises Saalekreis zugelassenen Taxiunternehmen. (2) Die Rechte und Pflichten der Taxiunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), den zur Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften und der zum Verkehr mit Taxen erteilten Genehmigung bleiben durch diese Verordnung unberührt. 2 Pflichtfahrgebiet und Bereithaltungsrecht (1) Das Territorium des Landkreises sowie der Stadt Halle (Saale) sind zugleich Pflichtfahrgebiet. (2) Taxen dürfen ausschließlich in der für den Betriebssitz ausgewiesenen Betriebssitzregion (Anlage 1) bereitgehalten werden. Die Bereithaltung in einer anderen Region des Pflichtfahrgebietes ist untersagt.

3 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 3 3 Beförderungsentgelte (1) Die festgesetzten Beförderungsentgelte sind Festpreise. Sie dürfen weder unter- noch überschritten werden. Der Tarif für ausgewählte Fahrleistungen ist unterteilt in einen Tagtarif an Werktagen von bis Uhr und einen Nachttarif an Werktagen von bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Er gilt unabhängig von der Größe der Taxe und der Anzahl der Fahrgäste. (2) Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus darf der Fahrpreis vor Antritt der Fahrt für die gesamte Wegstrecke frei vereinbart werden. Es besteht darüber Informationspflicht gegenüber dem Fahrgast. (3) Die Beförderungsentgelte dürfen erst nach Beendigung der Fahrt gefordert werden. Der Taxifahrer kann vom Fahrgast vorschussweise nur einen Betrag bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgeltes verlangen, wenn ein begründeter Anlass besteht. (4) Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, auf Verlangen des Fahrgastes eine Quittung auszustellen, die folgende Angaben enthalten muss: a) Name und Anschrift des Taxiunternehmens b) Datum c) amtliches Kennzeichen und Ordnungsnummer d) Höhe des Beförderungsentgeltes e) Umsatzsteueranteil f) örtliche Bezeichnung der Abfahrts- und Ankunftsstelle g) Name und Unterschrift des Fahrers (5) Die Fahrpreise innerhalb des Pflichtfahrgebietes sind unter Anwendung von geeichten Fahrpreisanzeigern, die den Bestimmungen des 28 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl. S. 1573) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen müssen, zu berechnen. Der Fahrpreisanzeiger muss eine automatische Umschaltung von Tag auf Nachttarif/Sonn- und Feiertag und zurück sicherstellen. (6) Der Fahrpreis Schnellübersicht Taxitarif (Anlage 2) - setzt sich zusammen aus: a) dem Grundbetrag Der Grundbetrag für jede Fahrt beträgt b) dem Entgelt für Fahrleistung Tagtarif, werktags von bis Uhr Kilometerpreis bis 2 km ab 3. km bis 10. km ab 11. km Fortschaltbetrag/Taktung 3,50 EUR. 2,50 EUR/km 1,80 EUR/km 1,70 EUR/km 0,10 EUR Nachttarif, werktags von bis Uhr, sonn- und feiertags ganztägig Kilometerpreis bis 2 km ab 3. km bis 10. km ab 11. km c) dem Entgelt für Wartezeiten 2,70 EUR/km 2,00 EUR/km 1,80 EUR/km Für Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden für je 60 Sekunden 0,42 EUR pro Stunde berechnet 25,00 EUR d) den Zuschlägen für Großraumtaxen bei ausdrücklicher Bestellung oder Nutzung durch 5 und mehr Fahrgäste 7,00 EUR (einmalig schaltbar) e) der Umsatzsteuer Der Fahrpreis ist ein Bruttosatz. In ihm ist der jeweils geltende Umsatzsteuersatz enthalten (Auf den Fahrpreis darf keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden). 4 Sondervereinbarungen (1) Beförderungen, die im Auftrag und auf Rechnung von Kostenträgern innerhalb des Geltungsbereiches nach 2 Absatz 1 durchgeführt werden, sind als Sondervereinbarungen in Abweichung von 3 dieser Verordnung unter folgenden Voraussetzungen zulässig: a) Die Ordnung des Verkehrsmarktes darf durch die Vereinbarung nicht gestört werden. b) Beförderungsentgelte und -bedingungen müssen zwischen Kostenträgern und Unternehmen schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, eine Mindestfahrtenanzahl oder einen Mindestumsatz im Monat und das Abrechnungsverfahren festlegen. c) Die Sondervereinbarung ist der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. (2) Für Fahrten vom und zum Flughafen Leipzig/Halle gelten die Tarife der Vereinbarung zum Bereithaltungsrecht am Flughafen Leipzig/Halle für Taxen in der jeweils gültigen Fassung. 5 Sonderfahrten (1) Bei Fahrten mit Taxi für Hochzeiten, Kirchtaufen, Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen und für Fahrten als Frauentaxi sowie Einkaufsfahrten kann das Beförderungsentgelt frei vereinbart werden (2) Der Einsatz als Frauentaxi kann bei entsprechender Anforderung in der Zeit zwischen bekannt gegebenem Sonnenuntergang und -aufgang erfolgen. (3) Einkaufsfahrten sind ausschließlich Fahrten zur Beschaffung von Waren des täglichen Bedarfs, Vereinbarungen sind nur innerhalb der Betriebssitzregion (Anlage 1) zulässig. Als berechtigter Personenkreis gelten Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen und Senioren. 6 Verwendung des Fahrpreisanzeigers (1) Eine Beförderungsfahrt darf nur mit einem einwandfrei arbeitenden und gültig geeichten Fahrpreisanzeiger angetreten werden. (2) Ist der Fahrpreisanzeiger gestört, so sind von Beginn der Störung an die gemäß 3 Absatz 6 b dieser Verordnung geltenden Entgelte zu berechnen. Der Grundbetrag, das Entgelt für Wartezeiten und die Zuschläge werden zusätzlich berechnet. Nach Abschluss der Fahrt, in welcher die Störung festgestellt wurde, ist der Fehler beheben zu lassen. Werden bei der Reparatur Eichmarken oder -plomben entfernt oder beschädigt, ist beim zuständigen Eichamt (Halle/Saale) die Eichung unverzüglich nachzuholen. 7 Beförderungsbedingungen (1) Der Fahrer hat einen Abdruck der Taxitarifverordnung mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzuzeigen.

4 Seite 4 Amtsblatt Nr November 2014 (2) Der Fahrer ist berechtigt, den Fahrgästen die Plätze zuzuweisen, wobei er die Wünsche der Fahrgäste nach Möglichkeit berücksichtigen soll. (3) Gepäck, ausgenommen kleines Handgepäck, ist im Kofferraum des Fahrzeuges unterzubringen. Soweit es die Betriebssicherheit zulässt, kann der Fahrer gestatten, das Gepäck auch anders unterzubringen. Die Beförderung von Gegenständen, die über die Wagenumgrenzungen hinausragen, ist ausgeschlossen. (4) Die Kosten für die Beseitigung der von Fahrgästen verursachten Verunreinigungen oder Schäden an der Taxe sind vom Fahrgast zu tragen. (5) Der Taxifahrer hat den kürzesten befahrbaren Weg zum Fahrziel zu wählen, dies gilt nicht, wenn der Fahrgast selbst einen anderen Fahrweg bestimmt. (6) Taxen dürfen nicht als Mietwagen eingesetzt werden. 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen nach 61 Absatz 1 Nr. 4 PBefG eine Ordnungswidrigkeit dar und werden nach Maßgabe des 61 Absatz 2 PBefG mit einer Geldbuße bis EUR geahndet. (2) Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der derzeit gültigen Fassung ist die Genehmigungsbehörde. 9 Schlussbestimmungen (1) Durch diese Verordnung werden die Vorschriften des PBefG und der BOKraft nicht berührt. (2) Die Überwachung der Taxenbetriebe nach dieser Verordnung obliegt der Genehmigungsbehörde des Landkreises Saalekreis. 10 Inkrafttreten (1) Diese Taxitarifverordnung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Taxitarifverordnung des Landkreises Saalekreis vom 07. November 2007 mit den Änderungen vom 05. November 2008 und vom 01. Juli 2012 außer Kraft. Merseburg, den Frank Bannert Landrat Anlage 1 Einteilung des Landkreises Saalekreis in 6 Betriebssitzregionen gemäß 47 Absatz 2 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz Die Regionen umfassen nachfolgende Städte und Gemeinden: Region 1 Salzatal mit den Ortsteilen Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz, Zappendorf Teutschenthal mit den Ortsteilen Angersdorf, Dornstedt, Holleben, Langenbogen, Steuden, Teutschenthal, Zscherben Region 2 Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen Brachwitz, Döblitz, Dößel, Domnitz, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg, Wettin Petersberg mit den Ortsteilen Brachstedt, Gutenberg, Krosigk, Kütten, Morl, Nehlitz, Ostrau,,Petersberg, Sennewitz, Teicha, Wallwitz Region 3 Kabelsketal mit den Ortsteilen Dieskau, Dölbau, Gröbers, Großkugel Landsberg mit den Ortsteilen Braschwitz, Hohenthurm, Niemberg, Oppin, Peißen, Queis, Reußen, Schwerz, Sietzsch, Spickendorf Region 4 - umfasst das Stadtgebiet Merseburg mit den Ortsteilen Beuna, Geusa, Meuschau und Trebnitz Region 5 Barnstädt Farnstädt mit dem Ortsteil Alberstedt Nemsdorf-Göhrendorf Obhausen mit dem Ortsteil Esperstedt Querfurt mit den Ortsteilen Gatterstädt, Grockstädt, Leimbach, Lodersleben, Schmon, Vitzenburg, Weißenschirmbach, Ziegelroda Schraplau Steigra mit dem Ortsteil Albersroda Region 6 Bad Dürrenberg mit den Ortsteilen Nempitz, Oebles-Schlechtewitz, Tollwitz Bad Lauchstädt mit den Ortsteilen Delitz am Berge, Klobikau, Milzau, Schafstädt Braunsbedra mit den Ortsteilen Frankleben, Großkayna, Krumpa, Roßbach Leuna mit den Ortsteilen Friedensdorf, Güntherdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen Mücheln mit den Ortsteilen Branderoda, Gröst, Langeneichstädt, Oechlitz, Wünsch Schkopau mit den Ortsteilen Burgliebenau, Döllnitz, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Schkopau, Wallendorf Innerhalb einer festgelegten Region, können sich die Taxiunternehmen an allen zugelassenen Taxiständen bereithalten (falls vorhanden).

5 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 5 Anlage 2 Taxitarife Schnellübersicht Grundbetrag Entgelt 3,50 EUR Nachzulesen in Taxitarifverordnung 3 Abs. 6 Buchstabe a Kilometerpreis Tagtarif werktags von bis Uhr bis 2 km ab 3. bis 10. km ab 11 km 2,50 EUR/km 1,80 EUR/km 1,70 EUR/km 3 Abs. 6 Buchstabe b Kilometerpreis Nachttarif werktags von bis Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig bis 2 km ab 3. bis 10. km ab 11 km 2,70 EUR/km 2,00 EUR/km 1,80 EUR/km 3 Abs. 6 Buchstabe b Entgelt für Wartezeiten pro Minute pro Stunde 0,42 EUR 25,00 EUR 3 Abs. 6 Buchstabe c Zuschläge Zuschlag für Großraumtaxen bei ausdrücklicher Bestellung oder Nutzung durch 5 und mehr Fahrgäste (einmalig schaltbar) 7,00 EUR 3 Abs. 6 Buchstabe d Bei Störung des Fahrpreisanzeigers Entgelte nach 6 Abs. 2 ist entsprechend der Tarifabschnitte Tag/ 3 Abs. 6 Buchstabe b Nacht für jeden angefangenen Besetzt-km zu berechnen

6 Seite 6 Amtsblatt Nr November 2014 Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis

7 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 7

8 Seite 8 Amtsblatt Nr November 2014

9 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 9

10 Seite 10 Amtsblatt Nr November 2014

11 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 11

12 Seite 12 Amtsblatt Nr November 2014

13 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 13

14 Seite 14 Amtsblatt Nr November 2014

15 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 15

16 Seite 16 Amtsblatt Nr November 2014

17 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 17

18 Seite 18 Amtsblatt Nr November 2014

19 06. November 2014 Amtsblatt Nr. 31 Seite 19

20 Seite 20 Amtsblatt Nr November 2014 Impressum Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis; im Internet unter: Herausgeber: Der Landrat; Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, Merseburg, Tel / 40-0; Postanschrift: Postfach 1454, Merseburg Verantwortlich: Geschäftsstelle Kreistag / Öffentlichkeitsarbeit Satz/Druck: Landkreis Saalekreis Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat in der Information der Kreisverwaltung, Domplatz 9, im Bürgerbüro Hansering 19 in Halle sowie in der Bürgerinformation Kirchplan 1 in Querfurt zur Einsichtnahme aus. Den Stadtverwaltungen und gemeinsamen Verwaltungsämtern der Gemeinden wird das Amtsblatt zur Bekanntmachung zur Verfügung gestellt. Es kann abonniert werden. Bezug und Informationen: Landkreis Saalekreis, Geschäftsstelle Kreistag, Postfach 1454, Merseburg, Tel / , sabine.runge@saalekreis.de

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