Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 111/15 Kontakt: Derivatives Clearing Supervision, T , clearing@eurexclearing.
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1 eurex clearing rundschreiben 068/15 Datum: 26. Juni 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Aktienindexderivate: A. Einführung von Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index B. Erweiterung der Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index auf maximal 60 Monate Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 111/15 Kontakt: Derivatives Clearing Supervision, T , clearing@eurexclearing.com Zielgruppe: Alle Abteilungen Anhänge: Geänderte Abschnitte von: 1. Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG 2. Bedingungen für die Nutzung der Trade-Entry- Funktionalitäten (Allgemeine Teilnahmebedingungen) 3. Designated Market Maker Application Form (nur in englischer Sprache) Zusammenfassung: Mit Wirkung zum 20. Juli 2015 bietet Eurex Clearing das Clearing auf an der Eurex Exchange gehandelte Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index an. In diesem Zusammenhang wird ein Designated Market-Making-Programm ( Select Dividend Package ) und ein Permanent Market-Making-Programm, inklusive Erlösbeteiligung bis zum 31. Dezember 2015 angeboten. Zudem wird die Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index auf maximal 60 Monate erweitert. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Clearing der jeweiligen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG. Spezielle Informationen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevante Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG sind dem Eurex Rundschreiben 111/15 zu entnehmen. Eurex Clearing AG Mergenthalerallee Eschborn Postanschrift: Frankfurt/Main Deutschland T F memberservices@ eurexclearing.com Internet: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hugo Bänziger Vorstand: Dr. Thomas Book (Vorsitzender), Heike Eckert, Matthias Graulich, Thomas Laux, Erik Tim Müller Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main HRB Nr USt-IdNr. DE Amtsgericht Frankfurt/Main
2 eurex clearing rundschreiben 068/15 Aktienindexderivate: A. Einführung von Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index B. Erweiterung der Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index auf maximal 60 Monate Mit Wirkung zum 20. Juli 2015 bietet Eurex Clearing das Clearing-Angebot auf an der Eurex Exchange gehandelte Futures und Optionen (FGDV, OGDV) auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index an. In diesem Zusammenhang wird ein Designated Market-Making-Programm ( Select Dividend Package ) und ein Permanent Market-Making-Programm, inklusive Erlösbeteiligung bis zum 31. Dezember 2015 angeboten. Zudem wird die Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index auf maximal 60 Monate erweitert. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Clearing der jeweiligen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG. Spezielle Informationen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevante Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG sind dem Eurex Rundschreiben 111/15 zu entnehmen. A. Einführung von Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index 1. Produktparameter Basiswert Index Währung Indextyp ISIN Bloomberg Reuters STOXX Global Select Dividend 100 EUR Preisindex US26063V1180 SDGP Index.SDGP Eurex-Produkte Futures Währung Indextyp ISIN Kürzel Produkttyp STOXX Global Select Dividend 100 Index Optionen STOXX Global Select Dividend 100 Index EUR Preisindex DE000A160XM9 FGDV FINX EUR Preisindex DE000A160XN7 OGDV OINX Seite 1 von 5
3 eurex clearing rundschreiben 068/15 2. Produktübersicht STOXX Global Select Dividend 100 Index EUR 10,00 pro Indexpunkt Durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag. In Punkten, auf eine Dezimalstelle. Futures: 0,5 Punkte; entspricht einem Wert von EUR 5,00. Optionen: 0,1 Punkte; entspricht einem Wert von EUR 1,00. Futures: Bis zu 9 Monate die drei nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. Optionen: Bis zu 60 Monate die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember und die vier darauf folgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember sowie die zwei darauf folgenden Jahresmonate aus dem Zyklus Dezember. Der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Handelstag an Eurex Exchange ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Handelstag. Handelsschluss für die auslaufenden Serien: Futures 22:00 Uhr MEZ; Optionen 17:30 Uhr MEZ Der Schlussabrechnungstag ist der auf den letzten Handelstag folgende Börsentag, da der Schlussabrechnungspreis außerhalb der Eurex Exchange Handelszeiten berechnet wird. Basiswert Kontraktwert Erfüllung Preisermittlung Minimale Preisveränderung Laufzeiten Letzter Handelstag/ Schlussabrechnungstag Schlussabrechnungspreis Der Schlussstand des STOXX Global Select Dividend 100 Index am letzten Handelstag. Ausübungspreise Optionsserien können für Laufzeiten bis zu zwölf Monaten Ausübungspreise mit Preisabstufungen von 50 Punkten oder für Laufzeiten von mehr als 12 Monaten von 100 Punkten haben. 3. Produktgruppen Die zu den neuen Produkten gehörigen Produktgruppen lauten wie folgt: Produkt Settlement Location Unit Regulatorischer Status Abwicklungsart Produktart Produktsegment Produktwährung Produktgruppe Produktgruppenkürzel STOXX Global Select Dividend 100 Index-Futures E/I Futures in EUR Nein Nicht für US- Handel zugelassen bar F Aktienindex EUR X N C F Q E STOXX Global Select Dividend 100 Index-Optionen E/I Options in EUR Nein Nicht für US- Handel zugelassen bar O Aktienindex EUR X N C O Q E Seite 2 von 5
4 eurex clearing rundschreiben 068/15 4. Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) entnehmen Sie bitte Anhang 1 dieses Rundschreibens. 5. Eurex Trade Entry Services Die neuen Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index werden zu den Eurex Trade Entry Services mit der folgenden Block-Trade Size zugelassen: Produkt Minimum Block Trade Size Futures/Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index 100 Teilnehmer, die bereits für die Eurex Trade Entry Services registriert sind, können die entsprechenden Services für die neuen Index-Futures ohne weitere Formalität nutzen. Teilnehmer, die die Eurex Trade Entry Services neu nutzen wollen, sollten durch Unterzeichnung und Rücksendung der entsprechenden Erklärung ihre Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bestätigen. Außerdem sollte bei Nicht-Clearing-Mitgliedern gleichzeitig deren General Clearer die entsprechende Anerkennungserklärung unterzeichnen und zurücksenden. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Eurex-Website unter dem Link: Ressourcen > Formulare Die geänderten Abschnitte der Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry-Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) entnehmen Sie bitte Anhang 2 dieses Rundschreibens. 5.1 Eurex Flexible Options- und Futures-Service Der Eurex Flexible Options- und Futures-Service wird, unter Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen, ebenfalls für die Optionen und Futures auf den neuen STOXX Global Select Dividend 100 Index zur Verfügung stehen. 6. Geschäftsentgelte Für die Derivate auf STOXX Global Select Dividend 100 Index gelten die üblichen Entgelte für Handel, Clearing und Abwicklung für Derivate auf die STOXX -Indizes, wie nachfolgend aufgeführt: Kontrakt Währung Reduziertes Entgelt pro Kontrakt (Kontraktzahl > Schwellenwert) Standard Entgelt pro Kontrakt (Kontraktzahl Schwellenwert) Schwellenwert A-Konten (Kontraktzahl) Schwellenwert P-Konten (Kontraktzahl) Orderbuch-Geschäfte Futures auf STOXX Indizes EUR 0,30 n. a. n. a. n. a. Optionen auf STOXX Indizes EUR 0,30 0, Off-Book-Geschäfte Futures auf STOXX Indizes EUR 0,45 n. a. n. a. n. a. Optionen auf STOXX Indizes EUR 0,30 0, Seite 3 von 5
5 eurex clearing rundschreiben 068/15 7. Market-Making Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Produkte wird ein neues Designated Market Making-Programm ( Select Dividend Package ) angeboten, in dem die bereits zugelassenen EURO STOXX Select Dividend 30 Indexund die neuen STOXX Global Select Dividend 100 Index-Futures zusammengefasst sind. Quote-Verpflichtungen müssen für beide Index-Futures erfüllt werden, um sich für die Anreize zu qualifizieren. Im Gegenzug der Erfüllung der Market Maker-Verpflichtungen des Select Dividend Package erhalten Designated Market Maker eine Rückerstattung von 50 Prozent der Entgelte für die auf M-Konten abgeschlossenen Kontrakte (Orderbuch und Off-Book-Geschäfte an Eurex Exchange) in den jeweiligen Produkten bis einschließlich 31. Dezember 2015; und Permanent Market Makers in den neuen STOXX Global Select Dividend 100 Index-Optionen sowie in den bereits zugelassenen EURO STOXX Select Dividend 30 Index-Optionen eine Rückerstattung von 75 Prozent der Entgelte für die auf M-Konten abgeschlossenen Kontrakte (Orderbuch und Off-Book-Geschäfte an Eurex Exchange) in den jeweiligen Produkten bis einschließlich 31. Dezember Danach gelten die üblichen PMM-Rückerstattungen für Aktienindexoptionen (55% Orderbuch und 45% Off-Book). Die Rückerstattung erfolgt monatlich, sofern die Market Maker-Verpflichtungen erfüllt wurden. Marktteilnehmer, die sich für die genannten Produkte als Designated Market Maker erstmals registrieren möchten, werden gebeten, hierfür das beigefügte Formular aus Anhang 3 zu nutzen und an Nicolae Raulet, Global Product R&D, unter der Faxnummer oder nicolae.raulet@eurexchange.com zurückzusenden. Ein Antrag für Permanent Market-Making ist nicht erforderlich. 7.1 Erlösbeteiligungsprogramme für DMMs und PMMs DMMs und PMMs können zusätzlich an einem bis zum 31. Dezember 2015 laufenden Erlösbeteiligungsprogramm für das jeweilige Paket bzw. Produkt teilnehmen. Die Ausgestaltung des Erlösbeteiligungsprogramms ist wie folgt: 1. Die Höhe der Erlösbeteiligung beträgt 30 Prozent der Nettoerlöse in Index-Futures bzw. -Optionen auf die STOXX Global Select Dividend 100- und EURO STOXX Select Dividend 30-Indizes, wobei die Optionen einzeln betrachtet werden. 2. Die Ausschüttung erfolgt monatlich an die sich qualifizierenden Market Maker. Die genaue Aufteilung der Ausschüttung ist im Absatz 7.2 beschrieben. 3. Die Höhe der Ausschüttung ist abhängig vom Gesamtvolumen der Orderbuchtransaktionen, welches der Market Maker auf dem M-Konto im jeweiligen Produkt getätigt hat. 7.2 Aufteilung der Ausschüttung Die maximale Anzahl Market Maker, die sich für das Erlösbeteiligungsprogramm qualifizieren können, ist generell auf fünf pro Paket bzw. Indexoption und Monat beschränkt. Market Maker, die sich für das Erlösbeteiligungsprogramm qualifizieren, erhalten bis zu 30 Prozent der Nettoerlöse (Transaktionsentgelte minus sämtliche Rabatte), die in dem Select Dividend Package bzw. in der entsprechenden Indexoption generiert werden. 10 Prozent werden an alle sich hierfür qualifizierenden Market Maker gleich verteilt. 20 Prozent werden gemäß dem Anteil des Handelsvolumens des Market Maker an der Summe der Handelsvolumina aller sich qualifizierenden Market Maker bestimmt, wobei zur Bestimmung des Handelsvolumens nur Orderbuchumsätze auf dem M-Account herangezogen werden. Seite 4 von 5
6 eurex clearing rundschreiben 068/15 8. Risikoparameter Die Risikoparameter entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Marktdaten > Clearing-Daten > Risikoparameter und Initial Margins 9. Eurex Clearing Prisma-Fähigkeit Alle Futures und Optionen bezogen auf Aktien und Aktienindizes sind für die Nutzung innerhalb von Eurex Clearing Prisma zugelassen. Rückfragen bezüglich der Prisma-Fähigkeit konkreter Eurex-Produkte richten Sie bitte an Risk Control unter Tel Änderungen der Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG Die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG sind dem Eurex Rundschreiben 111/15 zu entnehmen. 11. Änderungen der Regelwerke der Eurex Clearing Ab dem 20. Juli 2015 werden die vollständigen geänderten Versionen der zwei genannten Regelwerke auf der Website der Eurex Clearing zum Herunterladen unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt: Ressourcen > Regelwerke B. Erweiterung der Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index auf maximal 60 Monate Zum 20. Juli 2015 wird die Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index auf maximal 60 Monate erweitert. Weitere Informationen sowie die geänderten Regelwerke der Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG sind dem Eurex Rundschreiben 111/15 zu entnehmen. Gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer der Clearing-Bedingungen gelten die mit diesem Rundschreiben mitgeteilten Änderungen und Ergänzungen der Clearing-Bedingungen als durch jedes Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied und jeden Registrierten Kunden angenommen, sofern diese nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG vor dem Ende des Geschäftstages vor dem tatsächlichen Inkrafttreten den Änderungen oder Ergänzungen der Clearing-Bedingungen widersprechen. Das Recht zur Beendigung der Clearing-Vereinbarung oder der Clearing-Lizenz gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer Absatz 2, Ziffer Absatz 4 und Ziffer 13 der Clearing-Bedingungen bleibt unberührt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Derivatives Clearing Supervision unter Tel oder per an clearing@eurexclearing.com. 26. Juni 2015 Seite 5 von 5
7 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.4 Clearing von Index-Futures-Kontrakten Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Clearing von Transaktionen in den in Ziffer 1.3 der Eurex-Kontraktspezifikationen Schlussabrechnungspreis (4) Maßgebend für die EURO STOXX 50 Index, EURO STOXX Select Dividend 30 Index, EURO STOXX 50 ex. Financials Index, STOXX Europe 50 Index, STOXX Europe 600 Index, STOXX Europe Large 200 Index, STOXX Europe Mid 200 Index, STOXX Europe Small 200 Index, EURO STOXX Sector Index und STOXX Europe 600 Sector Index, EURO STOXX Index, EURO STOXX Large Index, EURO STOXX Mid Index, EURO STOXX Small Index Futures-Kontrakte ist der Wert des jeweiligen Index auf der Grundlage des Durchschnitts der jeweiligen STOXX Indizes-Berechnungen an diesem Tag in der Zeit von 11:50 Uhr MEZ bis 12:00 Uhr MEZ. (5) Maßgebend für die STOXX Global Select Dividend 100 Index Futures-Kontrakte ist der Schlussstand des dieser Kontrakte zugrunde liegenden Index am letzten Handelstag.
8 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 2 (65) Maßgebend für die Dow Jones Global Titans 50 SM Index (EUR)-Futures-Kontrakte, die Dow Jones Global Titans 50 SM Index (USD)-Futures-Kontrakte sowie die Futures-Kontrakte auf die Dow Jones Sector Titans-Indizes ist der Wert des jeweiligen Dow Jones-Index auf der Grundlage des Durchschnitts der jeweiligen Dow Jones-Index-Berechnungen an diesem Tag in der Zeit von 16:50 Uhr MEZ bis 17:00 Uhr MEZ. (76) Maßgebend für die MSCI Index Futures-Kontrakte auf Preis-Indizes ist der Schlussstand des Preis-Index am letzten Handelstag. (87) Maßgebend für die MSCI Index Futures-Kontrakte auf (Net oder Gross) Total Return-Indizes ist der Schlussstand des (Net oder Gross) Total Return Index am letzten Handelstag. MSCI Index Futures auf Preis- und Gross Total Return Indizes sind als solche in den Eurex-Kontraktspezifikationen gekennzeichnet. Alle weiteren, nicht gesondert gekennzeichneten MSCI Index Futures basieren auf Net Total Return Indizes. (98) Maßgebend für die Sensex Index Futures-Kontrakte ist der Schlusswert des Sensex Index auf der Grundlage der umsatzgewichteten Durchschnittskurse (VWAP) aller enthaltenen Wertpapiere über die letzten 30 Minuten des Handels an der Bombay Stock Exchange (BSE). (109)Maßgebend für die RDX USD Index und RDX EUR Index Futures-Kontrakte ist der Wert des Index auf der Grundlage der mittels des elektronischen Handelssystems der London Stock Exchange (International Orderbook) ermittelten Schlusspreise für die im Index enthaltenen Werte und Wertrechte. (1110)Maßgebend für die ATX - und ATX five-futures-kontrakte ist der Wert des jeweiligen Index auf Grundlage der mittels des elektronischen Handelssystems der Wiener Börse AG ermittelten Auktionspreise für die im jeweiligen Index enthaltenen Wertpapiere einer von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmten untertägigen Auktion. (1211)Maßgebend für die CECE EUR Index Futures-Kontrakte ist der Wert des Index auf der Grundlage der mittels des jeweiligen elektronischen Handelssystems ermittelten Schlusspreise für die im Index enthaltenen Werte und Wertrechte. (1312)Maßgebend für die TA-25 Index Futures-Kontrakte ist der von der Tel Aviv Stock Exchange ermittelte Schlussabrechnungspreis für Futures- und Optionskontrakte auf den TA-25 Index. (1413)Sollten außergewöhnliche Umstände vorliegen, insbesondere wenn aufgrund technischer Probleme der Handel aussetzt oder wenn es aus sonstigen Gründen nicht zu einer Preisfeststellung in einem oder mehreren Wertpapieren oder Wertrechten kommt, kann von der Eurex Clearing AG der Schlussabrechnungspreis in einem anderen Verfahren festgelegt werden.
9 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 3 Abschnitt 3 Clearing von Optionskontrakten 3.4 Clearing von Indexoptionskontrakten Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Clearing von Transaktionen in den in Ziffer 2.4 der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich benannten Indexoptionskontrakte Schlussabrechnungspreis (4) Maßgebend für die EURO STOXX 50 Index, EURO STOXX Select Dividend 30 Index, EURO STOXX 50 ex. Financials Index, STOXX Europe 50 Index, STOXX Europe 600 Index, STOXX Europe Large 200 Index, STOXX Europe Mid 200 Index, STOXX Europe Small 200 Index sowie EURO STOXX Europe Sector Index und STOXX Europe600 Sector Index, EURO STOXX Index, EURO STOXX Large Index, EURO STOXX Mid Index, EURO STOXX Small Index Options- Kontrakte ist der Wert des jeweiligen Index auf der Grundlage des Durchschnitts der jeweiligen STOXX Indizes-Berechnungen in der Zeit von 11:50 Uhr MEZ bis 12:00 Uhr MEZ. (5) Maßgebend für die STOXX Global Select Dividend 100 Index Options-Kontrakte ist der Schlussstand des dieser Kontrakte zugrunde liegenden Index am letzten Handelstag. (65) Maßgebend für die Dow Jones Global Titans 50 SM Index Options-Kontrakte ist der Wert des Index auf der Grundlage des Durchschnitts der Dow Jones Global Titans 50 SM Index-Berechnungen an diesem Tag in der Zeit von 16:50 Uhr MEZ bis 17:00 Uhr MEZ. (76) Maßgebend für die MSCI Index Options-Kontrakte auf Preis-Indizes ist der Schlussstand des Preis-Index am letzten Handelstag. (87) Maßgebend für die MSCI Index Options-Kontrakte auf Net Total Return-Indizes ist der Schlussstand des Net Total Return Index am letzten Handelstag. (98) Maßgebend für die Sensex Index Options-Kontrakte ist der Schlusswert des Sensex Index auf der Grundlage der umsatzgewichteten Durchschnittskurse (VWAP) aller enthaltenen Wertpapiere über die letzten 30 Minuten des Handels an der Bombay Stock Exchange (BSE).
10 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 4 (109)Maßgebend für die RDX USD Index und RDX EUR Options-Kontrakte ist der Wert des Index auf der Grundlage der mittels des elektronischen Handelssystems der London Stock Exchange (International Orderbook) ermittelten Schlusspreise für die im Index enthaltenen Werte und Wertrechte. (1110) Maßgebend für die ATX - und ATX five-options-kontrakte ist der Wert des jeweiligen Index auf Grundlage der mittels des elektronischen Handelssystems der Wiener Börse AG ermittelten Auktionspreise für die im jeweiligen Index enthaltenen Wertpapiere einer von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmten untertägigen Auktion. (1211) Maßgebend für die CECE EUR Index Options-Kontrakte ist der Wert des Index auf der Grundlage der mittels des jeweiligen elektronischen Handelssystems ermittelten Schlusspreise für die im Index enthaltenen Werte und Wertrechte. (1312)Sollten außergewöhnliche Umstände vorliegen, insbesondere wenn aufgrund technischer Probleme der Handel aussetzt oder wenn es aus sonstigen Gründen nicht zu einer Preisfeststellung in einem oder mehreren Wertpapieren kommt, kann von der Eurex Clearing AG der Schlussabrechnungspreis in einem anderen Verfahren festgelegt werden. Abschnitt 4 Clearing von Off-Book-Geschäften 4.3 Clearing von Off-Book Flexiblen Eurex Futures-Kontrakten Spezifikationen Flexible Eurex Futures-Kontrakte 4. Schlussabrechnungspreis für Flexible Futures-Kontrakte (Barausgleich) Für Flexible Eurex Futures-Kontrakte auf Indizes (mit Ausnahme von MSCI Indizes sowie des STOXX Global Select Dividend 100 Index), für die ein Barausgleich festgelegt wurde, wird der Schlussabrechnungspreis von der Eurex Clearing AG festgelegt. Grundsätzlich maßgebend ist der
11 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 5 Schlusswert des zugrundeliegenden Index an dem jeweiligen, individuell festgelegten Schlussabrechnungstag 2. Ziffer gilt entsprechend. Für Flexible Eurex Futures-Kontrakte auf MSCI Indizes sowie auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index, für die ein Barausgleich festgelegt wurde, wird der Schlussabrechnungspreis von der Eurex Clearing AG festgelegt. Grundsätzlich maßgebend ist der Schlusswert des zugrundeliegenden Index am dem Schlussabrechnungstag vorausgehenden Handelstag. Ziffer Abs. (5), (76) und (87) gilt entsprechend. 4.4 Clearing von außerhalb des Orderbuches abgeschlossenen Flexiblen Eurex Optionskontrakten Spezifikationen Flexible Eurex Optionskontrakte 6. Schlussabrechnungspreise für Flexible Optionskontrakte (Barausgleich) Für Flexible Eurex Options-Kontrakte auf Indizes (ausser MSCI Indizes und dem STOXX Global Select Dividend 100 Index), für die ein Barausgleich festgelegt wurde, wird der Schlussabrechnungspreis von der Eurex Clearing AG festgelegt. Grundsätzlich maßgebend ist der Schlusswert des zugrundeliegenden Index an dem jeweiligen, individuell festgelegten Schlussabrechnungstag. Ziffer gilt entsprechend. Für den Fall, dass der Schlussabrechnungstag von Flexiblen Index- Optionskontrakten und der Schlussabrechnungstag der entsprechenden an den Eurex-Börsen zum Handel zugelassenen Index-Optionskontrakte identisch sind, erfolgt die Ermittlung des Schlussabrechnungspreises für diese Flexiblen Index-Optionskontrakte entsprechend des in Ziffer beschriebenen Verfahrens. Für Flexible Eurex Options-Kontrakte auf MSCI Indizes sowie auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index, für die ein Barausgleich festgelegt wurde, wird der Schlussabrechnungspreis von der Eurex Clearing AG festgelegt. Grundsätzlich maßgebend ist der Schlusswert des zugrundeliegenden Index am dem jeweiligen, individuell festgelegten 2 Für die Festlegung des Schlussabrechnungspreises für Flexible Futures-Kontrakte auf den Dow Jones Global Titans 50 SM Index, ist dessen Wert um 17:30 Uhr (MEZ) maßgebend.
12 Anhang 1 zu Eurex Clearing-Rundschreiben Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 6 Schlussabrechnungstag vorausgehenden Handelstag. Ziffer Abs. (5), (76) und (87) gilt entsprechend. **************
13 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 068/15 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 1 ***************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ****************************************************************************** 9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie 9.2 EFPI-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die folgenden Produkte zum EFPI-Trade-Service zugelassen: Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (FEDV) Futures-Kontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (FGDV) 9.3 EFS-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die folgenden Produkte zum EFS-Trade-Service zugelassen: Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (FEDV) Futures-Kontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (FGDV) 9.4 Block-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat für den Block-Trade-Service die nachfolgend aufgeführten Produkte und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie zugelassen. Die Zulassung gilt unabhängig davon, ob die jeweiligen Geschäfte, im Rahmen einer Options-Strategie, einer Options-Volatilitätsstrategie oder als Kombinationsgeschäft Option-Aktie, bestehend aus außerhalb des Orderbuches abgeschlossenen Options- und Wertpapiergeschäften, in das Eurex-System eingegeben werden.
14 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 068/15 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite Zugelassene Produkte: Produkt Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Aktienindexoptionen Optionskontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (OEDV) 100 Optionskontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (OGDV) 100 Aktienindex-Futures Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (FEDV) 100 Futures-Kontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (FGDV) Vola-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die folgenden Produkte zum Vola-Trade-Service zugelassen: Optionskontrakt Futures-Kontrakt Optionskontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (OEDV) Optionskontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (OGDV) Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (FEDV) Futures-Kontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (FGDV)
15 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 068/15 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite Flexible Options- und die Flexible Futures-Trade-Service Die Eurex Clearing AG hat die nachfolgend genannten Produkte zum Flexible Optionsund zum Flexible Futures-Trade-Service zugelassen. Eurex Clearing AG kann im Einzelfall, abhängig von der Art der Abwicklung der entsprechenden Kontrakte, für bestimmte Produkte die Zulassung für diese Services ausschließen oder die Verfügbarkeit der Services einschränken. I. Flexible Eurex Optionskontrakte Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Optionskontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (OEDV) Optionskontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (OGDV) II. Flexible Eurex Futures-Kontrakte Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index (FEDV) Futures-Kontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index (FGDV)
16 Anhang 2 zu Eurex Clearing-Rundschreiben 068/15 GCP Eurex TES Bedingungen für die Nutzung der Eurex-Trade-Entry- Stand Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 4 Annex A zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen: Off-Book-Nutzungszeiten (alle Zeitangaben entsprechen mitteleuropäischer Zeit MEZ) Aktienindex-Futures-Kontrakte Produkt Produkt-ID Beginn-Ende EURO STOXX Select Dividend 30 Index Futures FEDV 08:00-22:00 STOXX Global Select Dividend 100 Index Futures FGDV 08:00-22:00 Aktienindexoptionskontrakte Produkt Produkt-ID Beginn-Ende Optionskontrakte auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index OEDV 09:00-19:00 Optionskontrakte auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index OGDV 09:00-19:00 ***************
17 Attachment 3 to Eurex Clearing Circular 068/15 Please return by fax or to: Nicolae Raulet Fax no nicolae.raulet@eurexchange.com Designated Market Maker Agreement for Futures on EURO STOXX Select Dividend 30 Index and STOXX Global Select Dividend 100 Index ( Select Dividend Package ) dated as of: 1. Eurex Frankfurt AG ( EFAG ) and Eurex Clearing AG ( ECAG ) and ( Participant ) (name of Participant/Member ID) hereby enter into this Designated Market Maker Agreement (the Agreement ) under the conditions outlined below with respect to the following products: Futures on Currency Index type Eurex code EURO STOXX Select Dividend 30 EUR Price FEDV STOXX Global Select Dividend 100 EUR Price FGDV for the period from 20 July until 31 December The Participant will a) Fulfil the Market-Making Obligations as set out by the Management Board of Eurex Deutschland and the Executive Board of Eurex Zürich AG ( Eurex Market-Making Obligations ) and published via Eurex circular. The current Eurex Market-Making Obligations for the Select Dividend Package were published in Eurex circular 111/15 and can be amended from time to time. b) Provide EFAG with the name of a manager, who has the authorisation and expertise necessary to fulfil the commitments required under the Eurex Market-Making Obligations. Valid as of 20 July 2015 Page 1 of 3
18 Attachment 3 to Eurex Clearing Circular 068/15 c) Provide EFAG with the name of a manager who has the authorisation and expertise necessary to make decisions and act as coordinator for the Participant, who will be available for EFAG and ECAG with respect to this Agreement. d) Inform EFAG in the event the Participant is or will be unable to fulfil the Eurex Market-Making Obligations without undue delay and at the latest within one business day. 3. ECAG will a) Refund 50 percent of all transaction fees on M-Accounts in the aforementioned products until December 31, The refund for the respective month will be calculated at the beginning of the subsequent month. No refunds will be made for contracts traded on A- or P-Accounts or if the Quote Obligations are not fulfilled. b) Offer a revenue sharing for fulfilling both STOXX Select Dividend Futures ( Select Dividend Package ) as detailed in Eurex Clearing circular 068/ EFAG shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: a) The Participant does not comply with the Eurex Market-Making Obligations for four consecutive months counted as of the date of this Agreement. Conformance of the Participant with the Eurex Market-Making Obligations shall be monitored by EFAG. EFAG will determine in its sole discretion whether the Participant has fulfilled the Eurex Market-Making Obligations. b) The Participant does not comply with any other of its obligations stated under No. 2 above. 5. The Participant shall, upon occurrence of one of the following events, be entitled to terminate this Agreement: 1. A significant change in the Contract Specifications for Futures Contracts and Options Contracts at Eurex Deutschland and Eurex Zürich for the aforementioned products. 2. A significant change to the Eurex Market-Making Obligations. 6. The Participant and EFAG and ECAG shall severally be entitled to terminate this Agreement without giving any reason with one calendar month s prior notice. Valid as of 20 July 2015 Page 2 of 3
19 Attachment 3 to Eurex Clearing Circular 068/15 SHOULD BE FILLED OUT BY THE PERSON DESIGNATED IN ACCORDANCE WITH PARAGRAPH 2. b) Place, date Name Position Phone Fax (Signature/Stamp of the company) address Please send the completed Agreement to the fax number or address indicated above. Valid as of 20 July 2015 Page 3 of 3
Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************
MehrAnhang: Mit Wirkung zum 2. November 2015 passt Eurex Clearing das Designated Market-Making-Programm in VSTOXX Mini Futures (FVS) an.
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