Republik Italien. Im Namen des Italienischen Volkes. Rechnungshof. Die Vereinigten Sektionen für die Region Trentino- Südtirol haben

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Republik Italien. Im Namen des Italienischen Volkes. Rechnungshof. Die Vereinigten Sektionen für die Region Trentino- Südtirol haben"

Transkript

1 Entscheidung Nr. 1/PARI/2015 Republik Italien Im Namen des Italienischen Volkes Rechnungshof Die Vereinigten Sektionen für die Region Trentino- Südtirol haben unter dem Vorsitz des Präsidenten Diodoro VALENTE und zusammengesetzt aus den Richtern: Raffaele DAINELLI Marcovalerio POZZATO Alessandro PALLAORO Gianfranco POSTAL Massimo AGLIOCCHI Präsident der Sektion Rat Rat Rat (Berichterstatter) Referendar die nachstehende ENTSCHEIDUNG im Billigungsverfahren betreffend die Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 gefällt: Aufgrund der Art. 100 Abs. 2 und 103 Abs. 2 der Verfassung; Aufgrund des mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670 genehmigten vereinheitlichten Textes der Verfassungsgesetze betreffend das Sonderstatut für Trentino-Südtirol und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen; Aufgrund des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 305 mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen betreffend Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol über die Errichtung der Kontrollsektionen des Rechnungshofes von Trient und von Bozen und das diesen zugeteilte Personal; Aufgrund des mit königlichem Dekret vom 12. Juli 1934, Nr genehmigten Einheitstextes der Gesetze über die Ordnung des Rechnungshofes mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen; 1

2 Aufgrund des Gesetzes vom 14. Jänner 1994, Nr. 20 betreffend Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit und Kontrolle des Rechnungshofes mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen; Aufgrund des gesetzesvertretenden Dekretes vom 10. Oktober 2012, Nr. 174 betreffend Dringende Maßnahmen auf dem Sachgebiet der Finanzen und der Tätigkeit der Gebietskörperschaften ; Aufgrund des Gesetzes vom 27. Dezember 2013, Nr. 147 betreffend Bestimmungen über die Erstellung des Jahres- und Mehrjahreshaushalts des Staates - Stabilitätsgesetz 2014 ; Aufgrund des Gesetzes vom 23. Dezember 2014, Nr. 190 betreffend Bestimmungen über die Erstellung des Jahres- und Mehrjahreshaushalts des Staates - Stabilitätsgesetz 2015 ; Aufgrund der Verordnung betreffend die Organisation der Kontrollaufgaben des Rechnungshofes (Beschluss Nr. 14/DEL/2000 mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen); Aufgrund des Regionalgesetzes vom 15. Juli 2009, Nr. 3 mit seinen späteren Änderungen betreffend Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen der Region; Aufgrund des Art. 1 des Regionalgesetzes vom 13. Dezember 2012, Nr. 8 mit seinen späteren Änderungen betreffend Bestimmungen für die Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2013 und des Mehrjahreshaushaltes Finanzgesetz 2013 ; Aufgrund des Regionalgesetzes vom 4. Oktober 2013, Nr. 7 betreffend Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 und Dreijahreshaushalt , sowie des Regionalgesetzes vom 4. August 2014, Nr. 7 betreffend Änderung des Haushaltsvoranschlages der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 und Dreijahreshaushalt ; Aufgrund des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 9 betreffend die Genehmigung der allgemeinen Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino- Südtirol für das Haushaltsjahr 2013; Aufgrund des Beschlusses der Vereinigten Kontrollsektionen des Rechnungshofes vom 14. Juni 2013, Nr. 7/2013, der Richtlinien für das Billigungsverfahren betreffend die Allgemeine Rechnungslegung der Region enthält; Aufgrund des Beschlusses der Sektion der Autonomien des Rechnungshofes vom 14. Mai 2014, Nr. 14/2014 betreffend den Inhalt des Billigungsverfahrens sowohl in Bezug auf den Vergleich zwischen der Rechnungslegung und den Haushalts- und Buchhaltungsunterlagen der Körperschaft als auch in Bezug auf den Zusammenhang zwischen der Billigung und dem Bericht über die Rechnungslegung (Art des königlichen Dekretes vom 12. Juli 1934, Nr. 1214), auch unter Berücksichtigung der mit Gesetzesdekret Nr. 174/2012, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 213/2012, eingeführten Neuerungen; Aufgrund des Beschlusses des Regionalausschusses vom 25. Mai 2015, Nr. 115, mit dem die allgemeine Rechnungslegung der Region für das Haushaltsjahr 2014 genehmigt wurde; Aufgrund des Beschlusses des Präsidenten der Vereinigten Sektionen des Rechnungshofes für die Region Trentino-Südtirol vom 3. Juni 2015, Nr. 1/2015, mit dem die Sitzung zur Billigung der allgemeinen Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol auf den 25. Juni 2015 anberaumt wurde; Aufgrund des Dekretes des Präsidenten der Vereinigten Sektionen des Rechnungshofes für die Region Trentino-Südtirol vom 3. Juni 2015, Nr. 1/2015, mit dem der Rat Gianfranco Postal zum Berichterstatter für die Billigung der allgemeinen Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol ernannt wurde; 2

3 Nach Einsichtnahme in das Schreiben der Kontrollsektion Trient vom 8. Juni 2015, Nr. 568, mit welchem dem Präsidenten der Region die Ergebnisse der Überprüfung der Allgemeinen Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2014 zwecks eventueller Erläuterungen und Gegenäußerungen übermittelt und die Region zur Sitzung vom 15. Juni 2015 eingeladen wurden; Nach Kenntnisnahme der Tatsache, dass die Region keine schriftliche Bemerkungen eingereicht hat und dass an genannter Sitzung der Sekretär des Regionalausschusses, Dr. Alexander Steiner, sowie die Leiterin Dr.in Claudia Anderle im Auftrag des Präsidenten der Region teilgenommen haben; nach Kenntnisnahme weiters der Tatsache, dass bei der Kontrollsektion Trient das vom Sekretär des Regionalausschusses unterzeichnete Schreiben der Region vom 18. Juni 2015, Nr /P am 19. Juni, Prot. Nr. 607 eingegangen ist, in dem Erläuterungen zu den in der Sitzung vom 15. Juni behandelten Fragen in Zusammenhang mit den aus der Überprüfung hervorgegangenen Ergebnissen abgegeben werden; Aufgrund des von der Kontrollsektion des Rechnungshofes für Trentino-Südtirol mit Sitz in Trient erlassenen Beschlusses vom 16. Juni 2015, Nr. 12/FRG/2015, mit dem diese Sektion den beiliegenden Bericht zum Ergebnis der Überprüfungen der Allgemeinen Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 genehmigt und dessen Übermittlung an die Vereinigten Sektionen für die Region Trentino-Südtirol und an den regionalen Staatsanwalt bei der Rechtsprechungssektion für die Region Trentino-Südtirol mit Sitz in Trient verfügt hat; Nach Einsichtnahme in den am 24. Juni 2015 hinterlegten Schriftsatz, in dem die regionale Staatsanwaltschaft bei der Rechtsprechungssektion für die Region Trentino Südtirol mit Sitz in Trient ihre Schlussfolgerungen formuliert hat; Nach Anhören des vom Präsidenten der Region bevollmächtigten Regionalassessors RA Dr. Giuseppe Detomas, des Berichterstatters, Rat Gianfranco Postal, und des regionalen Staatsanwalts, Rat Paolo Evangelista in der öffentlichen Verhandlung vom 25. Juni ZUM SACHVERHALT Die Ergebnisse der Allgemeinen Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 sind nachstehende: (Beträge in Euro) KOMPETENZ TITEL I Einnahmen aus Abgaben ,64 TITEL II Außersteuerliche Einnahmen ,22 TITEL III - Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgütern und aus Krediteinhebungen 0,00 TITEL IV Aufnahme von Anleihen 0,00 Gesamtbetrag der auf Rechnung Kompetenz festgestellten Einnahmen ,86 TITEL I Laufende Ausgaben ,10 TITEL II Ausgaben auf Kapitalkonto ,39 TITEL III Tilgung von Anleihen 0,00 Gesamtbetrag der auf Rechnung Kompetenz zweckgebundenen Ausgaben ,49 Zusammenfassung: Gesamtbetrag der auf Rechnung Kompetenz festgestellten Einnahmen ,86 Gesamtbetrag der auf Rechnung Kompetenz zweckgebundenen Ausgaben ,49 Fehlbetrag auf Rechnung Kompetenz ,63 3

4 RÜCKSTÄNDE EINNAHMENRÜCKSTÄNDE: Noch einzuhebende Beträge für das Haushaltsjahr ,89 Noch einzuhebende Beträge für die vorhergehenden Haushaltsjahre ,22 Gesamtbetrag der Einnahmenrückstände (zum 31. Dezember 2014) ,11 AUSGABENRÜCKSTÄNDE: Noch zu zahlende Beträge für das Haushaltsjahr ,38 Noch zu zahlende Beträge für die vorhergehenden Haushaltsjahre ,27 Gesamtbetrag der Ausgabenrückstände (zum 31. Dezember 2014) ,65 VERWALTUNGSÜBERSCHUSS INSGESAMT (*) Kassenbestand beim Schatzamt zum 1. Jänner ,87 Einhebungen ,32 Zahlungen ,79 Kassenbestand beim Schatzamt zum 31. Dezember ,40 Einnahmenrückstände ,11 Ausgabenrückstände ,65 Verwaltungsüberschuss insgesamt ,86 (*) im Regionalgesetz Nr. 3/2009 über das Rechnungswesen als Abschlussüberschuss bezeichnet VERMÖGENSRECHNUNG zum zum Finanzaktiva , ,51 Verfügbare Aktiva , ,76 Nicht verfügbare Aktiva , ,01 Aktiva insgesamt , ,28 Finanzpassiva , ,65 Verschiedene Passiva 0,00 0,00 Passiva insgesamt , ,65 Vermögensbestand , ,63 Vermögensverschlechterung ,55 In der Kassagebarung werden Einnahmen in Höhe von ,32 Euro und Zahlungen in Höhe von ,79 Euro verzeichnet. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von ,47 Euro, der durch die Kassaverfügbarkeit zum 1. Jänner 2014 gedeckt wurde. Der Kassenfonds zum 31. Dezember 2014 beträgt ,40 Euro. Der Bestand zum 31. Dezember 2014 wird auch in den vom Schatzmeister unterzeichneten Niederschriften zur Kassenüberprüfung bestätigt. Die aus der Allgemeinen Rechnungslegung 2014 der Region hervorgehenden Daten der Kassenflüsse entsprechen denjenigen der Datenbank des Informationssystems für Transaktionen der öffentlichen Körperschaften (SIOPE). Es wurde festgestellt, dass die Ziele des mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vereinbarten Stabilitätspakts erreicht wurden, insbesondere wurde das Ziel von 32 Millionen Euro mit einem Finanzsaldo von 38,473 Millionen Euro und einem Überschuss von 6,473 Millionen Euro erreicht. Die Region hat mit Schreiben vom 13. April 2015, Nr /P die Einhaltung des Stabilitätspaktes bestätigt. 4

5 Der Staatsanwalt hat auf seine schriftlichen Schlussfolgerungen verwiesen. ZUR RECHTSFRAGE Die im Haushaltsgesetz und in den späteren Änderungsmaßnahmen festgelegten Grenzen der Zweckbindungen und Zahlungen wurden beachtet; Der Stabilitätspakt wurde mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vereinbart und die Region hat die vorgesehene Bescheinigung über die Erreichung der Ziele übermittelt; Die Bemerkungen über die Art und Weise, in der sich die Autonome Region Trentino- Südtirol an die Gesetze gehalten hat, sind im Bericht enthalten, der dieser Entscheidung im Sinne des Art. 10 Abs. 2 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 305 beigelegt ist; AUS DIESEN GRÜNDEN auf der Grundlage der durchgeführten Überprüfungen und gemäß den vom regionalen Staatsanwalt in der Verhandlung vorgebrachten Anträge: - BILLIGEN die Vereinigten Sektionen des Rechnungshofes für die Region Trentino- Südtirol die Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014, mit Ausnahme aus den im beigelegten Bericht erwähnten Gründen der Allgemeinen Vermögensrechnung ; - GENEHMIGEN sie den beigelegten Bericht, der im Sinne des Art. 41 des mit königlichem Dekret vom 12. Juli 1934, Nr genehmigten Einheitstextes betreffend die Ordnung des Rechnungshofes sowie des Art. 10 Abs. 2 des DPR Nr. 305/1988 mit seinen späteren Änderungen verfasst wurde; - ORDNEN sie an, dass die Rechnungslegung, die Gegenstand dieses Verfahrens ist, mit dem Sichtvermerk des Rechnungshofes versehen und dem Präsidenten der Region Trentino-Südtirol zurückgegeben wird, damit sie dem Regionalrat zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Genehmigung vorgelegt werden kann; - VERFÜGEN sie, eine Kopie dieser Entscheidung, zusammen mit dem beiliegenden Bericht, dem Präsidenten des Regionalrates und dem Präsidenten der Autonomen Region Trentino-Südtirol sowie dem Regierungskommissär der Provinz Trient, dem Präsidium des Ministerrates sowie dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zu übermitteln. So entschieden in der nicht öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2015 in Trient. DER BERICHTERSTATTER Gianfranco Postal DER PRÄSIDENT Diodoro Valente Diese Entscheidung wurde am.. im Sekretariat hinterlegt. Der Leiter Francesco Perlo 5

6 Bericht über die Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino - Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 Berichterstatter: Rat Gianfranco POSTAL VEREINIGTE SEKTIONEN FÜR DIE REGION TRENTINO- SÜDTIROL

7 RECHNUNGSHOF Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Südtirol Bericht über die Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol HAUSHALTSJAHR 2014

8

9 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlage der Kontrolle Allgemeine Aspekte der Verwaltung Zusammenfassung der Finanz- und Vermögensverwaltung Vergleich mit vorhergehenden Haushaltsjahren ( ) Einnahmen Ausgaben Indizes Einnahmenindizes Ausgabenindizes Verwaltungsergebnis Anfängliche und endgültige Voranschläge Haushaltsausgeglichenheit Ergebnisse der Einnahmen Ergebnisse der Ausgaben Zweckbindungen und Einsparungen Zahlungen Funktionen/Ziele (F/Z) F/Z 13 Standortentwicklung F/Z 10 An die Provinzen übertragene Befugnisse F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen F/Z 1 Institutionelle Organe Rückstände Einnahmenrückstände Ausgabenrückstände Nichtbestehen von Rückständen Ältere Rückstände Verwaltungsüberschuss Kassa Zahlungen und Einnahmen SIOPE Interner Stabilitätspakt Regelung und Vereinbarungen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen 4.2. Einhaltung des internen Stabilitätspaktes Allgemeine Vermögensrechnung Bestand und Änderungen Finanz- und Vermögensverwaltung im Fünfjahreszeitraum ( ) Bemerkungen zur Klassifizierung und Bewertung der Vermögensposten Stichprobenüberprüfung von Kapiteln Einführung Kap Aufwandsspesen Kap Ausgaben für die Durchführung von strategischen Investitionsprojekten für die Standortentwicklung Programm der Autonomen Provinz Trient Abrechnung der Autonomen Provinz Trient Bemerkungen zur Verwaltung des Programms der Autonomen Provinz Trient Programm der Autonomen Provinz Bozen Abrechnung der Autonomen Provinz Bozen Bemerkungen zur Verwaltung des Programms der Autonomen Provinz Bozen Sich aus der Überprüfung ergebende allgemeine Bemerkungen zu den Projekten für die Gebietsentwicklung in ihrer Gesamtheit Finanzinstrumente Bemerkungen zu den Finanzinstrumenten... RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

10 7. Beteiligungen Bemerkungen und kritische Aspekte, die bereits anlässlich der Billigung der Rechnungslegung 2013 hervorgehoben wurden Analyse des derzeitigen Stands der Gesellschaften mit regionaler Beteiligung 7.3. Die instrumentalen Gesellschaften Bemerkungen zu den instrumentalen Gesellschaften Gesellschaften mit regionaler Beteiligung, deren Gesellschaftszweck in keinem Zusammenhang mit den Zuständigkeitsbereichen der Region steht (nicht instrumentale Gesellschaften) Bemerkungen zu den nicht instrumentalen Gesellschaften Interne Kontrolle System zur Planung, Vorgabe der Ziele und Bewertung der Ergebnisse Organisation, externe Aufträge und Vertragswesen Organisation Personalverwaltung Überstunden Zusätzliche Besoldungselemente Weiterbildung Ausgaben für das Personal Externe Aufträge Vertragswesen Bekanntmachung und Transparenz Transparenzpflichten der Region Transparenzpflicht für die Gesellschaften mit regionaler Beteiligung Anpassung des rechtlichen Rahmens und Reformvorschläge Der institutionelle Rahmen Gesetzliche Grundlagen und Verfassungsgerichtsverfahren Die Gesetzgebung des Staates Gesetzgebung der Autonomen Region Trentino-Südtirol Bemerkungen zu den Regionalgesetzen Bemerkungen zu den Bestimmungen zur Deckung der aus den Regionalgesetzen des Jahres 2014 erwachsenden Ausgaben Weitere Bemerkungen zu den Regionalgesetzen Bemerkungen zu den Pflichten zur Anpassung der regionalen Gesetzgebung im Sinne des Art. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 16. März 1992, Nr Anpassung des Regionalgesetzes vom 2. Mai 2013, Nr. 3 in Sachen Transparenz, Bekanntmachung und Information (Gesetz Nr. 190/2012 und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013) Anpassung der Regionalgesetze auf dem Sachgebiet der Harmonisierung der öffentlichen Haushalte mit Bezug auf die Region, die örtlichen Körperschaften und die anderen Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist (Verfassungsgesetz Nr. 1/2012, Gesetz Nr. 243/2012, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 118/2011, geändert durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 126/2014) Umsetzung des Gesetzesdekrets Nr. 174/2012, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 213/ Weitere Anpassungen an Bestimmungen, die für den regionalen Gesetzgeber bindend sind (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 267/2000, Gesetz Nr. 244/2007, in Gesetz umgewandeltes Gesetzesdekret Nr. 138/2001, Gesetz vom 27. Dezember 2013, Nr. 147, in Gesetz umgewandeltes Gesetzesdekret vom 24. April 2014, Nr. 66) Schlussfolgerungen betreffend die Anpassungspflichten der Regionalgesetze... RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

11 12.6. Zum 31. Dezember 2014 anhängige Verfassungsgerichtsverfahren zwischen Staat und Region Die wichtigsten Erkenntnisse Schlussfolgerungen, Bemerkungen und reformbedürftige Aspekte Begründetheit und Zuverlässigkeit der allgemeinen Rechnungslegung Stichprobenüberprüfung von Kapiteln Bemerkungen zum Kap Ausgaben für die Durchführung von strategischen Investitionsprojekten für die Standortentwicklung Bemerkungen zu den Gesellschaften Instrumentale Gesellschaften Nicht instrumentale Gesellschaften Transparenzpflichten der Region, der Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist, und der Einrichtungen mit regionaler Beteiligung, einschließlich der Gesellschaften Bemerkungen zu den Regionalgesetzen Allgemeine Bemerkungen zu den Bestimmungen zur Deckung der aus den Regionalgesetzen des Jahres 2014 erwachsenden Ausgaben Weitere Bemerkungen zu den Regionalgesetzen Bemerkungen zu den Pflichten zur Anpassung der regionalen Gesetzgebung im Sinne des Art. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 16. März 1992, Nr Anpassung des Regionalgesetzes vom 2. Mai 2013, Nr. 3 in Sachen Transparenz, Bekanntmachung und Information (Gesetz Nr. 190/2012 und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013) Anpassung der Regionalgesetze und Umsetzung der staatlichen Gesetze zur Harmonisierung der Haushalte der öffentlichen Verwaltungen mit Bezug auf die Region, die örtlichen Körperschaften und die anderen Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist Weitere Anpassungen an staatliche Bestimmungen, die für den regionalen Gesetzgeber bindend sind (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 267/2000, Gesetz Nr. 244/2007, in Gesetz umgewandeltes Gesetzesdekret Nr. 138/2011, Gesetz vom 27. Dezember 2013, Nr. 147, in Gesetz umgewandeltes Gesetzesdekret vom 24. April 2014, Nr. 66)... ANMERKUNGEN RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

12 1. Rechtliche Grundlage der Kontrolle Dieser Bericht wird in Durchführung des Art. 6 Abs. 1, 2, 3 und 3-bis und des Art. 10 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 305 Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol für die Errichtung der Kontrollsektionen des Rechnungshofes von Trient und von Bozen und für das ihnen zugeteilte Personal, zuletzt geändert durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 166/2011, sowie in Durchführung der nachstehenden Bestimmungen verfasst: a) Art. 3 Abs. 4 ff. und Art. 6 des Gesetzes vom 14. Jänner 1994, Nr. 20 Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Gerichtsbarkeit und Kontrolle des Rechnungshofes. b) Art. 7 Abs. 7 und Art. 11 des Gesetzes vom 5. Juni 2003, Nr. 131 Bestimmungen über die Anpassung der Rechtsordnung der Republik an das Verfassungsgesetz vom 18. Oktober 2001, Nr. 3. Laut Art. 7 Abs. 7 überprüft der Rechnungshof zwecks Koordinierung der öffentlichen Finanzen die Einhaltung der Haushaltsausgeglichenheit seitens der Gemeinden, Provinzen, Großstädte mit besonderem Status und Regionen im Hinblick auf den internen Stabilitätspakt und auf die Verpflichtungen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben. Der Art. 11 regelt die Koordinierung mit der jeweiligen Rechtsordnung der Regionen mit Sonderstatut. c) Art. 1 (Verstärkte Beteiligung des Rechnungshofes an der Überprüfung der Finanzgebarung der Regionen) des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2012, Nr. 174 Dringende Maßnahmen in Sachen Finanzen und Tätigkeit der Gebietskörperschaften, umgewandelt mit Gesetz Nr. 213/2012. Die oben erwähnten Verweise auf das Gesetz Nr. 131/2003 und auf das Gesetzesdekret Nr. 174/2012 sind im Lichte der verfassungsrichterlichen Auslegung zu verstehen, und zwar mit besonderem Bezug auf die Erkenntnisse Nr. 60/2013, Nr. 39/2014 und Nr. 88/2014, auf die später eingegangen wird. Hinsichtlich der spezifischen Aspekte der öffentlichen Finanzen ist für Trentino-Südtirol insbesondere auf nachstehende Bestimmungen zu verweisen: d) Art. 79 des Sonderstatuts geändert durch das Gesetz Nr. 191/2009 infolge des Einvernehmens zwischen der Regierung und den Autonomen Provinzen in dem bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Wortlaut. Durch das Stabilitätsgesetz 2015 (Gesetz Nr. 190/2014, Art. 1 Abs. 407) wurde der VI. Abschnitt des Sonderstatuts, insbesondere der Art. 79, erneut geändert. Genannter Art. 79 (in dem bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Wortlaut) besagt, dass die Zielsetzungen der öffentlichen Finanzen, einschließlich der Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt, für die Region und die Autonomen Provinzen jährlich auf der Grundlage eines Einvernehmens mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen festgelegt werden. e) Beschluss der Sektion für die Autonomien Nr. 14/SEZAUT/2014/INPR, mit dem die Richtlinien über das Billigungsverfahren betreffend die Allgemeine Rechnungslegung der Region im Sinne des Art. 1 Abs. 5 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2012, Nr. 174 festgesetzt wurden. An die im genannten Beschluss vorgesehenen Richtlinien halten sich alle regionalen Kontrollsektionen im Sinne des Art. 6 Abs. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 174/2012. Den Verfahrensaspekten gilt besonderes Augenmerk angesichts des spezifischen Charakters des Billigungsverfahrens, in dem die Kontrolltätigkeit nach den Modalitäten eines Streitverfahrens abgeschlossen wird. Diese Aspekte können auch die Billigung der allgemeinen Rechnungslegungen der Regionen mit Sonderstatut und der Autonomen Provinzen betreffen, für die die oben genannten Richtlinien als operative Grundlage unter Beachtung der jeweiligen Rechtsordnungen und Sonderstatuten heranzuziehen sind. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

13 2. Allgemeine Aspekte der Verwaltung 2.1. Zusammenfassung der Finanz- und Vermögensverwaltung Der Regionalausschuss der Autonomen Region Trentino-Südtirol hat mit Beschluss vom 25. Mai 2015, Nr. 115 die allgemeine Rechnungslegung für das betreffende Haushaltsjahr genehmigt und am 29. Mai 2015 der regionalen Kontrollsektion des Rechnungshofes das entsprechende Buchhaltungsdokument unterbreitet 1. Die finanzielle Tätigkeit der Region für das Haushaltsjahr 2014 beruht auf dem Regionalgesetz vom 4. Oktober 2013, Nr. 7 zur Genehmigung des Haushaltsvoranschlags der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 und des Dreijahreshaushalts sowie auf dem Beschluss des Regionalausschusses vom 22. Oktober 2013, Nr. 211 betreffend die Genehmigung des technischen Begleitberichts zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 und Dreijahreshaushalt Die Änderung des Haushaltsvoranschlages der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2014 und des Dreijahreshaushaltes sowie des technischen Begleitberichts wurde mit Regionalgesetz vom 4. August 2014, Nr. 7 bzw. mit den Beschlüssen vom 18. März 2014, Nr. 59 und vom 12. September 2014, Nr. 184 genehmigt. Was die finanziellen Angaben betrifft, sind im endgültigen Haushaltsvoranschlag auf Rechnung Kompetenz Einnahmen in Höhe von ,00 Euro und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro angeführt. Die Mehrausgabe in Höhe von ,00 Euro wurde durch den in den vorhergehenden Haushaltsjahren erwirtschafteten Überschuss gedeckt, der mit Regionalgesetz vom 29. Oktober 2014, Nr. 9 betreffend die allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2013 endgültig festgestellt wurde 2. Bei Abschluss des Haushaltsjahres 2014 betragen die festgestellten Einnahmen ,86 Euro, während Ausgaben in Höhe von ,49 Euro zweckgebunden wurden. Die Differenz in Höhe von ,63 Euro wurde durch den Überschuss aus den vorhergehenden Haushaltsjahren gedeckt. Bei den Rückständen wurde Nachstehendes festgestellt: - Die Einnahmenrückstände betragen ,11 Euro (davon ,26 Euro bei den Einnahmen aus Abgaben und ,85 Euro bei den außersteuerlichen Einnahmen): der Gesamtbetrag umfasst Rückstände der Kompetenzgebarung in Höhe von ,89 Euro und Rückstände der vorhergehenden Haushaltsjahre in Höhe von ,22 Euro. - Die Ausgabenrückstände betragen ,65 Euro (davon ,15 Euro für die laufenden Ausgaben und ,50 Euro für die Ausgaben auf Kapitalkonto): der Gesamtbetrag umfasst Rückstände der Kompetenzgebarung in Höhe von ,38 Euro und Rückstände der vorhergehenden Haushaltsjahre in Höhe von ,27 Euro. Der Kassensaldo beträgt ,40 Euro. Die Einhebungen und die Zahlungen belaufen sich auf ,32 Euro bzw. auf ,79 Euro. Der Verwaltungsüberschuss beträgt ,86 Euro. Die Vermögensrechnung weist bei Abschluss des Haushaltsjahres Aktiva in Höhe von ,28 Euro und Passiva in Höhe von ,65 Euro mit einem Überschuss von ,63 Euro auf. Die Region hat nicht auf Verschuldungsformen zurückgreifen müssen. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

14 2.2. Vergleich mit vorhergehenden Haushaltsjahren ( ) Für eine bessere Bewertung des Haushaltsjahres 2014 sind in den zwei nachstehenden Tabellen die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben betreffend den Dreijahreszeitraum mit den jeweiligen prozentualen Änderungen angegeben. Jeder Tabelle folgt eine kurze Erläuterung der wichtigsten festgestellten Änderungen Einnahmen Tabelle 1 Vergleich der wichtigsten Einnahmenposten im Dreijahreszeitraum Änderungen % 2013/ /13 Einnahmenrückstände zum , , ,09 6,64% -6,04% Anfängliche Voranschläge Haushalt , , ,00 4,15% 10,76% Endgültige Voranschläge , , ,00 15,33% 0,03% Kompetenzfeststellungen , , ,86-9,98% -1,95% Einheb. auf Rechnung Rückstände , , , % -1,07% Einheb. auf Rechnung Kompetenz , , ,97-7,87% -3,50% Einhebungen insgesamt , , ,32 4,85% -3,18% Geringere Rückst. vorher. Jahre 605, , , % -98,96% Rückst. vorher. Jahre zum , , ,22-4,22% -4,97% Rückst. Kompetenz zum , , ,89-30,41% 17,89% Rückstände insgesamt zum , , ,11-6,04% -3,80% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahre Insgesamt sind bei der Einnahmengebarung im Dreijahreszeitraum keine relevanten Änderungen im absoluten Wert zu verzeichnen. Die prozentualen Differenzen bei den geringeren Rückständen der vorhergehenden Haushaltsjahre und den Rückständen der Kompetenzgebarung zum 31. Dezember weisen hingegen eine beträchtliche Schwankung auf. Es wird außerdem eine Abnahme der Kompetenzfeststellungen (-9,98% im Jahr 2013 gegenüber 2012 und -1,95% im Jahr 2014 gegenüber 2013) und der Rückstände der vorhergehenden Haushaltsjahre (ca. -4% jährlich) verzeichnet, die sich auch auf die gesamten Ausgabenrückstände zum 31. Dezember (-6,04 im Jahr 2013 gegenüber 2012 und -3,80% im Jahr 2014 gegenüber dem vorhergehenden Haushaltsjahr) auswirkt Ausgaben Tabelle 2 Vergleich der wichtigsten Ausgabenposten im Dreijahreszeitraum Änderungen % 2013/ /13 Ausgabenrückstände zum , , ,21 11,10% 313,06% Anfängliche Voranschläge Haushalt , , ,00 118,94% -47,28% Endgültige Voranschläge , , ,00 128,00% -29,51% Zweckbind. auf Rechn. Komp , , ,49 139,43% -31,88% Zahlungen auf Rechn. Rückstände , , ,68-20,48% 429,28% Zahlungen auf Rechn. Kompetenz , , ,11 87,54% -37,44% Zahlungen insgesamt , , ,79 81,70% -26,40% Geringere Rückst. vorher. Jahre , , ,26-20,70% -26,82% Einsparungen auf Rechn. Komp , , ,51 74,90% -14,43% Rückst. vorher. Jahre zum , , ,27 66,97% 452,94% Rückst. Kompetenz zum , , ,38 432,08% -20,84% Rückstände insgesamt zum , , ,65 313,06% 41,59% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahre Aus der Tabelle gehen große Unterschiede bei allen Ausgabenposten sowohl in absoluten Zahlen als auch im Prozentsatz deutlich hervor, was auf die den Autonomen Provinzen RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

15 Trient und Bozen bzw. den Gesellschaften mit deren Beteiligung entrichteten Kredite in der Kompetenzgebarung 2013 und 2014 zurückzuführen ist, wie in der Folge näher erläutert wird Indizes Nachstehend werden die wichtigsten Indizes der Gebarung für den Dreijahreszeitraum wiedergegeben, die auf der Grundlage der in den vorhergehenden Tabellen enthaltenen Beträge berechnet wurden Einnahmenindizes Tabelle 3 Beschreibung Volumen Feststellungen (Feststellungen /endgültige Voranschläge auf Rechnung Kompetenz) Einnahmenvol. insg. (Einheb. insg./einnahmenrückst. zum endg. Voranschläge Komp.) Einhebungskapazität (Einheb. auf Rechn. Kompetenz /endg. Voranschläge auf Rechn. Kompetenz) 114,37% 89,27% 87,51% 42,96% 40,87% 40,98% 103,69% 82,83% 79,91% Einhebungstempo (Kompetenzeinhebungen/Kompetenzfeststellungen) 90,66% 92,78% 91,32% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahre Aus der Tabelle ergibt sich, dass das Volumen der Feststellungen und die Einhebungskapazität im Dreijahreszeitraum gesunken sind. Der in den Jahren 2013 und 2014 verzeichnete niedrige Wert der genannten Indizes ist auf eine seit 2013 bestehende Garantie in Höhe von 40 Millionen Euro zugunsten der Investitionsbank Trentino-Südtirol AG zurückzuführen, die im Laufe der Haushaltsjahre nicht verwendet wurde. Ständig auf niedrigem Niveau liegen die Indizes des Volumens der Gesamteinnahmen (ca. 41%, was auf die Schwierigkeiten der Körperschaft bei der Einhebung der geschuldeten Beträge hindeutet) und des Einhebungstempos (ca %) Ausgabenindizes Tabelle 4 Beschreibung Volumen Zweckbindung (Zweckbindungen/endg. Voranschläge auf Rechn. Kompetenz) 82,29% 86,42% 83,51% Ausgabenvol. insgesamt (Zahlungen insg./rückstände zum endg. Voranschläge Komp.) 63,40% 54,49% 41,75% Zahlungsfähigkeit (Zahlungen auf Rechn. Kompetenz/endg. Voranschl. Kompetenz) 69,90% 57,49% 51,03% Zahlungstempo (Zahlungen auf Rechn. Kompetenz/Zweckbindungen auf Rechn. Kompetenz) 84,94% 66,53% 61,10% LAUFENDE AUSGABEN Volumen Zweckbindung (Zweckbindungen/endgültige Voranschläge auf Rechn. Kompetenz) Ausgabenvolumen insg. (Zahlungen insg./rückstände zum endg. Voransch. Kompetenz) 75,77% 76,17% 81,70% 66,58% 69,14% 36,67% Zahlungsfähigkeit (Zahlungen auf Rechn. Kompetenz/endg. Voranschlag Kompetenz) 70,12% 70,93% 75,80% Zahlungstempo (Zahlungen auf auf Rechn. Komp./Zweckbindungen auf Rechn. Kompetenz) 92,54% 93,12% 92,78% AUSGABEN AUF KAPITALKONTO Volumen Zweckbindung (Zweckbindungen/endgültige Voranschläge auf Rechn. Kompetenz) Ausgabenvolumen insg. (Zahlungen insg./rückstände zum end. Voranschl. Komp.) 95,66% 90,60% 84,67% 57,83% 48,58% 48,44% Zahlungsfähigkeit (Zahlungen auf Rechn. Kompetenz/endg. Voranschlag Kompetenz) 69,43% 52,01% 35,14% Zahlungstempo (Zahlungen auf Rechn. Kompetenz/Zweckbindungen auf Rechn. 72,58% 57,40% 41,51% Kompetenz) Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahre RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

16 Wie aus obiger Tabelle hervorgeht, ist das Volumen der Zweckbindungen (welches den Durchführungsstand der geplanten Ausgaben misst) im Jahr 2014 um 3 Punkte gegenüber 2013 gesunken und im Vergleich zum Jahr 2012 unverändert geblieben (ca. 83%). Bedenklich ist die Situation der anderen Indizes, die im Dreijahreszeitraum vor allem bei den Ausgaben auf Kapitalkonto einen starken Rückgang verzeichnen. Dies ist wie bereits erwähnt auf den hohen außerordentlichen Kredit zurückzuführen, der den Provinzen Trient und Bozen und den Gesellschaften mit deren Beteiligung gewährt wurde (von den im Zweijahreszeitraum zweckgebundenen 700 Millionen Euro wurden 55% ausgezahlt). 3. Verwaltungsergebnis 3.1. Anfängliche und endgültige Voranschläge Die jährliche Finanzplanung der Region besteht aus zwei Dokumenten: dem Haushaltsvoranschlag und dem technischen Begleitbericht. Im Haushaltsvoranschlag 3 sind die Einnahmen nach Titeln und Kategorien eingeteilt und die Ausgaben in dreizehn Funktionen/Ziele zusammengefasst. Im technischen Begleitbericht 4 zur Gebarung und Rechnungslegung sind die Einnahmen- und Ausgabengrundeinheiten in Kapitel aufgeteilt. Der Haushaltsvoranschlag sieht Einnahmen in Höhe von ,00 Euro und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro vor. Die Differenz von ,00 Euro wurde durch den bei Abschluss des Haushaltsjahres 2013 festgestellten Überschuss gedeckt. Der Haushaltsvoranschlag wurde bei Ablauf der XIV. Legislaturperiode als technischer Haushaltsvoranschlag genehmigt, wie im Begleitbericht erläutert wird. Während des Haushaltsjahres wurde mit Regionalgesetz vom 4. August 2014, Nr. 7 die Änderung des Haushaltsvoranschlages der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2013 und des Dreijahreshaushalts genehmigt, wobei eine durch den Überschuss des vorhergehenden Haushaltsjahres zu deckende Erhöhung um ,00 Euro vorgesehen wurde. Die Änderung betrifft im Wesentlichen einen Ansatz in Höhe von 200 Millionen Euro in der Funktion/Ziel Standortentwicklung. Die Änderungen zum technischen Begleitbericht wurden mit Beschluss des Regionalausschusses vom 12. September 2014, Nr. 184 vorgenommen. Im Haushaltsjahr wurden außerdem im Sinne des Art. 13 des Regionalgesetzes Nr. 3/2009 einige ausgleichende Änderungen der Ausgaben beschlossen 5. Zur Zusammenfassung des Haushaltsvoranschlags wurden in der nachstehenden Tabelle die im Haushaltsgesetz vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenbeträge sowie die endgültigen Voranschläge aufgrund des Nachtragshaushalts wiedergegeben. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

17 Tabelle 5 EINNAHMEN 1. Titel Einnahmen aus Abgaben 2. Titel Außersteuerliche Einnahmen 3. Titel Einnahmen aus der Veräußerung von Voranschläge 2014 ANFÄNGLICHE (RG 7/2013) ENDGÜLTIGE (mit Änderungen RG 7/2014) Änderungen ,00% ,00% Vermögensgütern und aus Krediteinhebungen ,00% 4. Titel Sonderbuchführungen ,00% Einnahmen insgesamt ,00% AUSGABEN 1. Titel Laufende Ausgaben 2. Titel Ausgaben auf Kapitalkonto 3. Titel Tilgung von Anleihen und Darlehen 4. Titel Sonderbuchführungen ,03% ,16% ,00% ,00% Ausgaben insgesamt ,25% ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERG. HAUSHALTSJAHR ,18% (AUSGABEN PRO FUNKTION/ZIEL) F/Z 1 Institutionelle Organe ,72% F/Z 2 Allgemeine Verwaltung ,00% F/Z 3 Friedensrichter ,00% F/Z 4 Europ. Integration, Minderheiten ,19% F/Z 5 Sprachminderheiten ,56% F/Z 6 Humanitäre Hilfe ,00% F/Z 7 Örtliche Körperschaften ,00% F/Z 8 Wahldienst ,00% F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen ,46% F/Z 10 An die Aut. Provinzen übertr. Befug ,59% F/Z 11 Finanzielle Dienste und Rücklagen ,00% F/Z 12 Nicht zuweisbare Dienste ,00% F/Z 13 Standortentwicklung ,00% Ausgaben insgesamt ,25% Quelle: Rechnungshof Im Vergleich zu den anfänglichen Voranschlägen ist der endgültige Haushaltsvoranschlag unverändert, was die Einnahmen betrifft, während die Ausgaben um 39,25% gestiegen sind. Die Differenz wird zur Gänze durch den Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr gedeckt. Die Änderungen bei den Ausgaben betreffen vor allem: - eine Verringerung um 31,5 Millionen Euro in der F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen mit entsprechender Erhöhung in der F/Z 10 An die Provinzen übertragene Befugnisse aufgrund der neuen Bestimmung (Art. 3 des Regionalgesetzes Nr. 6/2014), laut der die für die Maßnahmen im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 1/2005 Familienpaket und Sozialvorsorge bestimmten Mittel in den Einheitsfonds für die Finanzierung der den Autonomen Provinzen Trient und Bozen übertragenen Befugnisse einfließen; - eine Erhöhung in der F/Z 13 Standortentwicklung infolge des zusätzlichen Ansatzes von 200 Millionen Euro für die Gebietsentwicklung (Art. 1 des Regionalgesetzes Nr. 6/2014). Es ist darauf hinzuweisen, dass die Region die Durchlaufposten nicht unterscheidet und diese in den Einnahmen- und Ausgabenkapiteln statt in dem dazu bestimmten 4. Titel Sonderbuchführungen einträgt. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

18 3.2. Haushaltsausgeglichenheit Die Region überprüft gemäß den Kriterien laut ihrem Buchhaltungsgesetz die Einhaltung der Ausgeglichenheit des Haushaltsvoranschlags 6. Das Gleichgewicht wurde erreicht und in der nachstehenden Tabelle sind die Ergebnisse der Überprüfung in Bezug auf den Voranschlag des Haushaltsjahres 2014 angeführt. Die Ausgeglichenheit wurde auch bei Jahresabschluss gewährleistet. Tabelle 6 HAUSHALTSGLEICHGEWICHT - VORANSCHLÄGE UND ÄNDERUNGEN ÜBERPRÜFUNG DER RECHNUNGSLEGUNG VORANSCHLAG RG NR. 7/2013 MIT ÄNDERUNG RG NR. 7/2014 Feststellungen / Zweckbindungen I. Titel Einnahmen aus Abgaben , , ,64 II. Titel Außersteuerliche Einnahmen , , ,22 Einnahmen I.+II. Titel insgesamt , , ,86 I. Titel Laufende Ausgaben , , ,10 II. Titel Ausgaben auf Kapitalkonto , , ,39 Ausgaben I.+II. Titel insgesamt , , ,49 Überprüfung Art. 5 Abs. 7 RG Nr. 3/2009 = Einnahmen insgesamt (I.+II. Titel) minus laufende Ausgaben (I. Titel) III. Titel Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgütern und aus Krediteinhebungen , , , , ,00 - Einnahmen I.+II.+III. Titel insgesamt , , ,86 Angewandter Überschuss des vorhergehenden Haushaltsjahres (Überprüfung Art. 5 Abs. 6 RG Nr. 3/2009) Einnahmen insgesamt + angewandter Überschuss Quelle: Rechnungshof , , , , , , Ergebnisse der Einnahmen Die auf das Haushaltsjahr 2014 bezogene Kompetenzgebarung verzeichnet endgültige Einnahmenvoranschläge in Höhe von ,00 Euro und festgestellte Einnahmen in Höhe von ,86 Euro mit einer Mindereinnahme in Höhe von ,14 Euro (12,49%). Die Einhebungen auf Rechnung Kompetenz belaufen sich auf ,97 Euro und machen 91,32% der Feststellungen aus. In der nachstehenden Übersicht werden die Beträge der Voranschläge, der Feststellungen und der Einhebungen mit den prozentualen Abweichungen zwischen Feststellungen und endgültigen Voranschlägen und zwischen Einhebungen und Feststellungen für die einzelnen Kategorien der Einnahmen angegeben. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

19 Tabelle 7 Kategorien nach Titeln Endgültige Voranschläge (a) Feststellungen (b) Differenz (b/a) Einhebungen ( c ) Differenz (c/b) Kat. 2 Vom Staat abgetretene Abgaben , ,64 0,58% ,60-9,02% I. Titel Einnahmen aus Abgaben , ,64 0,58% ,60-9,02% Kat. 3 Verschiedene Einkünfte, Rückzahlungen, verschiedene Eintreibungen und sonstige laufende Einnahmen Kat. 4 Vermögenseinnahmen und Einnahmen aus der Nutzung von Gütern , ,02-74,18% ,31-2,60% , ,20 32,32% ,06-0,60% II. Titel Außersteuerliche Einnahmen , ,22-46,09% ,37-1,30% Kat. 5 Veräußerung von Gütern und Vermögenswerten 2.000, ,00% - 0,00% Kat. 6 Krediteinhebung , ,00% - 0,00% III. Titel Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgütern und aus Krediteinhebungen Einnahmen , ,00% - 0,00% Kat. 7 Durchlaufposten - - 0,00% - 0,00% IV. Titel Sonderbuchführungen - - 0,00% - 0,00% Gesamtbetrag der Einnahmen I., II., , ,86-12,49% ,97-8,68% III. und IV. Titel Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr 2014 Aus der Tabelle geht hervor, dass sich die höchste Abweichung zwischen Voranschlägen und Feststellungen im 3. Titel Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgütern und aus Krediteinhebungen abzeichnet und auf der bestehenden Garantie zugunsten der Investitionsbank Trentino-Südtirol AG in Höhe von 40 Millionen Euro beruht 7 (der im Kap Eintreibung der von der Region aufgrund der geleisteten Garantien entrichteten Beträge vorgesehene Betrag wurde im Haushaltsjahr nicht verwendet). Eine bedeutende Abweichung zeichnet sich auch zwischen den Voranschlägen und den Feststellungen im 2. Titel Außersteuerliche Einnahmen, und zwar vor allem im Kap (Kat. 3) Aufnahme von Kassavorschüssen zur Deckung vorübergehender Fehlbeträge des Schatzamtskonto (-15 Millionen Euro), weil sich im Haushaltsjahr keine Kassavorschüsse als notwendig erwiesen. Positiv ist der Index der Feststellungen im Verhältnis zu den Voranschlägen in der Kat. 4 (+32,32%), was auf das Kap Dividenden von Gesellschaften und Körperschaften mit Beteiligung der Region zurückzuführen ist, in dem 7,7 Millionen Euro veranschlagt und ,12 Euro festgestellt wurden Ergebnisse der Ausgaben Die auf das Haushaltsjahr 2014 bezogene Kompetenzgebarung verzeichnete endgültige Voranschläge in Höhe von ,00 Euro, Zweckbindungen in Höhe von und Zahlungen in Höhe von ,11 Euro. In nachstehender Übersicht werden die Beträge der endgültigen Voranschläge sowie die Zweckbindungen und die Zahlungen mit den prozentualen Abweichungen nach Titeln dargelegt. Es folgt eine detaillierte Beschreibung der Ausgaben. Tabelle 8 Kategorien nach Titeln Endültige Voranschläge (a) Zweckbindungen (b) Differenz (b/a) Zahlungen ( c ) Differenz (c/b) I. Titel Laufende Ausgaben , ,10-18,30% ,42-7,22% II. Titel Ausgaben auf Kapitalkonto , ,39-15,33% ,69-58,49% III. Titel Tilgung von Anleihen und Darlehen Ausgaben - - 0,00% - 0,00% IV. Titel Sonderbuchführungen - - 0,00% - 0,00% Gesamtbetrag der Ausgaben I., II., , ,49-16,49% ,11-38,90% III. und IV. Titel Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr 2014 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

20 Zweckbindungen und Einsparungen Die nachstehende Übersicht enthält für jede Funktion/Ziel die zweckgebundenen, auch nach Titeln aufgeteilten Beträge sowie den Prozentsatz der zweckgebundenen Beträge im Vergleich zu den endgültigen Voranschlägen. Tabelle 9 Zweckgebundene Ausgaben Funktionen / Ziele Laufende Ausgaben Ausgaben auf Kapitalkonto Zweckbindungen insgesamt Z weckb. insg. auf Vo ranschl. F/Z 1 Institutionelle Organe , ,21 99,90% F/Z 2 Allgemeine Verwaltung , , ,08 92,85% F/Z 3 Friedensgerichte , , ,00 80,82% F/Z 4 Europ. Integration, Minderheiten , , ,00 99,85% F/Z 5 Sprachminderheiten in der , , ,00 88,09% Region F/Z 6 Humanitäre Hilfe , ,60 98,61% F/Z 7 Örtliche Körperschaften , , ,60 47,14% F/Z 8 Wahldienst , ,00 100,00% F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen , ,00 99,91% F/Z 10 An die Prov. übertrag , , ,00 97,17% Befugnisse F/Z 11 Finanzielle Dienste und , , ,00 31,09% Rücklagen F/Z 12 Nicht zuweisbare Dienste , , ,00 94,18% F/Z 13 Standortentwicklung , ,00 100,00% Gesmtbetrag der , , ,49 83,51% zweckgebundenen Ausgaben Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr 2014 Ingesamt erreichten die Zweckbindungen 83,51% der Voranschläge. Dieses Ergebnis wurde vor allem von der F/Z 11 Finanzielle Dienste und Rücklagen beeinflusst, in der 31,09% der veranschlagten Beträge zweckgebunden wurden. Letzterer Prozentsatz ist aufgrund des besonderen Charakters dieser F/Z, die hauptsächlich im Haushaltsjahr nicht verwendete Fonds, Kassavorschüsse, Rücklagen und Garantien umfasst, normalerweise niedrig. Die nachstehende Tabelle enthält die entsprechenden Beträge der Einsparungen und deren prozentualen Anteil am veranschlagten Betrag. Tabelle 10 Einsp. Funktionen / Ziele Laufende Ausgaben auf auf Einsparungen Ausgaben Kapitalkonto Voransc hl. F/Z 1 Institutionelle Organe , ,79 0,10% F/Z 2 Allgemeine Verwaltung ,11 0, ,92 7,15% F/Z 3 Friedensgerichte , ,00 19,18% F/Z 4 Europ. Integration, Minderheiten , ,00 0,15% F/Z 5 Sprachminderheiten in der Region , , ,00 11,91% F/Z 6 Humanitäre Hilfe , ,40 1,39% F/Z 7 Örtliche Körperschaften , , ,40 52,86% F/Z 8 Wahldienst ,00% F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen , ,00 0,09% F/Z 10 An die Prov. übertrag , ,00 2,83% Befugnisse F/Z 11 Finanzielle Dienste und , , ,00 68,91% Rücklagen F/Z 12 Nicht zuweisbare Dienste , ,00 5,82% F/Z 13 Standortentwicklung ,00% Gesamtbetrag der Einsparungen , , ,51 16,49% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr Zahlungen Ausgabeneinsparungen Die auf Rechnung Kompetenz getätigten Zahlungen belaufen sich auf ,11 Euro, davon ,42 Euro für die laufenden Ausgaben und ,69 Euro RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

21 für die Ausgaben auf Kapitalkonto. Die Zahlungen machen 61,10% der im Haushaltsjahr 2014 zweckgebundenen Beträge aus. In der nachstehenden Übersicht sind die Beträge der getätigten Zahlungen nach Funktion/Ziel mit Angabe des Prozentsatzes im Verhältnis zum zweckgebundenen Betrag aufgezeigt. Tabelle 11 Zahlungen Funktionen / Ziele Laufende Ausgaben Ausgaben auf Kapitalkonto Zahlungen insgesamt Z ahlungen insg. auf Z weckbind. F/Z 1 Institutionelle Organe , ,12 99,13% F/Z 2 Allgemeine Verwaltung , , ,32 59,65% F/Z 3 Friedensgerichte , , ,22 62,02% F/Z 4 Europ. Integration, Minderheiten , ,21 47,91% F/Z 5 Sprachminderheiten in der , ,82 39,37% Regioni F/Z 6 Humanitäre Hilfe , ,60 72,58% F/Z 7 Örtliche Körperschaften , , ,12 75,78% F/Z 8 Wahldienst , ,84 19,14% F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen , ,00 99,03% F/Z 10 An die Prov. übertrag , , ,00 90,24% Befugnisse F/Z 11 Finanzielle Dienste und 1.449, ,59 0,00% Rücklagen F/Z 12 Nicht zuweisbare Dienste , ,27 89,53% F/Z 13 Standortentwicklung , ,00 30,00% Gesamtbetrag der Zahlungen , , ,11 61,10% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr 2014 Wie aus der Tabelle hervorgeht, wurden in der F/Z 11 Finanzielle Dienste und Rücklagen keine Zahlung auf Kapitalkonto in Bezug auf den zweckgebundenen Betrag getätigt. Insbesondere umfasst das Kap Ausgaben für die Beteiligung am Ausgleich der öffentlichen Finanzen den gesamten zweckgebundenen Betrag in Höhe von ,00 Euro 8, der noch nicht ausgezahlt wurde Funktionen/Ziele (F/Z) Was die Aufteilung der Zweckbindungen in Funktionen/Ziele anbelangt, ist der bedeutendste Betrag bei der F/Z 10 An die Autonomen Provinzen übertragene Befugnisse zu verzeichnen, der ca. 40% der Ausgaben ausmacht. Es folgt dann die F/Z 13 Standortentwicklung mit fast 34% der Zweckbindungen. Unter Berücksichtigung auch der F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen, die von den Provinzen verwaltet wird, betragen die Zuweisungen der Region an die Autonomen Provinzen und an die Gesellschaften mit deren Beteiligung insgesamt 82% der gesamten Zweckbindungen. Das nachstehende Diagramm gibt die Zweckbindungen getrennt nach Funktion/Ziel wieder. In der Folge werden einige Aspekte der wichtigsten F/Z erläutert. Diagramm 1 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

22 F/Z 13 Standortentwicklung Mit Art. 1 des Regionalgesetzes vom 13. Dezember 2012, Nr. 8 ergänzt durch Art. 1 des Regionalgesetzes vom 24. Juli 2014, Nr. 6 hat die Region ein Projekt zur Unterstützung strategischer Investitionen im Bereich der regionalen Gebietsentwicklung durch die Entrichtung von zwanzigjährigen Krediten 9 an die Autonomen Provinzen oder an die von ihnen abhängigen Gesellschaften für einen Gesamtbetrag von 700 Millionen Euro gefördert. Die entsprechenden Mittel werden dem Kap im 2. Titel der Ausgaben angelastet. Die Gesamtbewegungen 2013 und 2014 sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. Auf die Details dieser komplexen und großzügigen Finanzierung wird im Kapitel Stichprobenüberprüfung von Kapiteln eingegangen. Tabelle 12 MASSNAHMEN ZUR DURCHFÜHRUNG STRATEGISCHER INVESTITIONSPROJEKTE FÜR DIE GEBIETSENTWICKLUNG (STAND ZUM ) P R O V. T R I E N T P R O V. B O Z E N JAHR UND GESETZ 2013 (RG 8/13) 2014 (RG 6/14) 2013 (RG 8/12) 2014 (RG 6/14) EMPFÄNGER UND MASSNAHME Direkte Finanzierung Aut. Prov. TN : - Finanzinstrumente SGR Cassa del Trentino S.p.A. - Finanzierung von Investitionsprogrammen der örtlichen Körperschaften Trentino sviluppo S.p.A. - Unternehmens- und Gebietsentwicklung Direkte Finanzierung Aut. Prov. TN : Rotationsfonds Cassa del Trentino S.p.A. - öffentliche Arbeiten Trentino sviluppo S.p.A. - Stärkung der Trentiner Unternehmen PROVINZ TRIENT INSGESAMT Südtirol Finance AG - Finanzinstrumente SGR Südtirol Finance AG - Finanzierung von Investitionsprogrammen der örtlichen Körperschaften Direkte Finanzierung Aut. Prov. BZ : - Investitionen und verschiedene Finanzierungen PROVINZ BOZEN INSGESAMT PROGRAMME/ ZWECKBINDUNGEN (KREDITE REGION) ZUM NOCH AUSZUZAHLENDE BETRÄGE AUSBEZAHLTE BETRÄGE 2013/ GESAMTBETRAG Quelle: Rechnungshof Für die Kompetenz 2014 wurden die Zweckbindungen mit den Beschlüssen vom 24. September 2014, Nr. 192 (60 Millionen Euro 10 ) und vom 10. Dezember 2014, Nr. 247 (140 Millionen Euro 11 ) verfügt. Auf deren Grundlage wurden sodann 30 Millionen Euro der Trentino Sviluppo S.p.A und 30 Millionen Euro der Autonomen Provinz Bozen entrichtet F/Z 10 An die Provinzen übertragene Befugnisse Diese Funktion/Ziel bezieht sich im Wesentlichen auf die Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Einheitsfonds zur Finanzierung der übertragenen Befugnisse 12, die ca. 97,34% der Ausgaben ausmachen. Die sonstigen Initiativen betreffen die Informatikdienste und RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

23 die Maßnahmen zugunsten der örtlichen Körperschaften und deren Verbände. Die Zuweisungen der Mittel an die beiden Provinzen und an deren Körperschaften wurden mit den Beschlüssen vom 18. Juni 2014, Nr. 132, vom 21. Juli 2014, Nr. 154 und vom 10. Dezember 2014, Nr. 248 vorgenommen. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Art. 3 des Regionalgesetzes Nr. 6/2014 auch die Mittel für einige im Regionalgesetz Nr. 1/2005 Familienpaket und Sozialvorsorge vorgesehene Maßnahmen in den Einheitsfonds für die Finanzierung der den Autonomen Provinzen Trient und Bozen übertragenen Befugnisse eingeflossen sind F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen Die Ausgaben in Zusammenhang mit dieser Funktion/Ziel beziehen sich im Wesentlichen auf das Kap betreffend z. T. die Maßnahmen auf dem Sachgebiet des Familienpakets und der Sozialvorsorge. In diesem Kapitel wurden 43,5 Millionen Euro vorgesehen, zweckgebunden und ausgezahlt. Die sonstigen Initiativen im Rahmen der Funktion/Ziel betreffen die Maßnahmen zugunsten der öffentlichen Betriebe für Pflegeund Betreuungsdienste und ihrer Verbände, die Ausgaben für die Einhebung von Beiträgen, die für die Zusatzrentenfonds bestimmt sind und die Maßnahmen zur Errichtung von Gesundheitsfonds F/Z 1 Institutionelle Organe Die in der F/Z 1 Institutionelle Organe zweckgebundene Ausgabe beläuft sich auf ,21 Euro und entspricht 1,72% der gesamten Zweckbindungen. Die F/Z 1 umfasst die Ausgaben für den Regionalrat und den Regionalausschuss. Für die Organisation und die Tätigkeit des Regionalrates wurden 10 Millionen Euro zweckgebunden und ausgezahlt, d. h. 41,12% weniger im Vergleich zu den Zweckbindungen des vorhergehenden Haushaltsjahres (17,00 Millionen Euro), was auf die Neuberechnung der Ausgabe für die Leibrenten zurückzuführen ist. Der Regionalrat verfügt über einen eigenen Haushalt im Sinne des Art. 16 des Regionalgesetzes über das Rechnungswesen Nr. 3/2009 und eine eigene Geschäftsordnung laut Art. 31 des Sonderautonomiestatuts. Durch die weiteren Zweckbindungen in der F/Z 1 in Höhe von ,21 Euro werden die Ausgaben für die Amtsentschädigungen an die Vertreter des Ausschusses, die nicht dem Rat angehören, die Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationsentschädigungen des Präsidenten der Region und der Assessorinnen und Assessoren gedeckt. Im betreffenden Haushaltsjahr wurden die Rechnungslegungen der Regionalratsfraktionen (im Sinne des Art. 1 Abs. 10 des Gesetzesdekrets Nr. 174/2012, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 213/2012) zum ersten Mal kontrolliert, wobei mit Ausnahme der Rechungslegung einer Fraktion über den Betrag von 2.830,40 Euro deren Ordnungsmäßigkeit festgestellt wurde Rückstände Die Einnahmenrückstände 14 belaufen sich auf ,11 Euro, davon sind ,22 Euro noch einzuhebende Beträge aus vorhergehenden Haushaltsjahren und ,89 Euro für das Kompetenzjahr einzuhebende Beträge. Die Ausgabenrückstände 15 belaufen sich auf ,65 Euro, davon betreffen ,27 Euro vorhergehende Haushaltsjahre und ,38 Euro die Kompetenz. Die Verzeichnisse der Einnahmen- und Ausgabenrückstände für das Haushaltsjahr 2014, die festgestellt, zweckgebunden und auf das Haushaltsjahr 2015 übertragen wurden, wurden vom Regionalausschuss mit den Beschlüssen vom 22. April 2015, Nr. 65 (Einnahmenrückstände in Höhe von ,89 Euro) bzw. Nr. 66 (Ausgabenrückstände in Höhe von ,38 Euro) bestätigt. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

24 Die auf den letzten Dreijahreszeitraum bezogene Entwicklung der Einnahmen- und Ausgabenrückstände ist mit Angabe der jeweiligen Prozentsätze in der nachstehenden Übersicht wiedergegeben. Tabelle 13 Entwicklung der Rückstände im Dreijahreszeitraum Änderungen % 2013/ /2013 Einnahmenrückstä , , ,11-6,04% -3,80% Ausgabenrückstän , , ,65 313,06% 41,59% Differenz , , ,46-61,34% -87,82% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahre Wie aus der Tabelle hervorgeht, ist im Dreijahreszeitraum ein leichter Rückgang bei den Einnahmenrückständen zu verzeichnen, während die Ausgabenrückstände bedeutende Änderungen erfahren haben, die im Wesentlichen auf die umfangreichen Maßnahmen zur Durchführung strategischer Investitionsprojekte für die Gebietsentwicklung (Kap ) laut den Regionalgesetzen Nr. 8/2012 und Nr. 6/2014 zurückzuführen sind Einnahmenrückstände Aus der nachstehenden Tabelle, in der die Beträge nach Titel und Jahr angeführt sind, geht hervor, dass die Rückstände im Wesentlichen die Einnahmen des 1. Titels, d. h. die der Region zustehenden staatlichen Abgaben, betreffen. Zum 31. Dezember 2014 scheinen im 1. Titel insgesamt ,26 Euro (96,16% der Gesamtsumme) und im 2. Titel ,85 Euro auf, während im 3. Titel 0,00 Euro aufscheinen. Tabelle 14 Aufteilung der Einnahmenrückstände nach Titeln 2012 % sul tot % sul tot % sul tot. I. Titel Einnahmen aus Abgab ,53 99,95% ,60 99,95% ,26 96,16% II. Titel Außerst. Einnahmen ,18 0,05% ,49 0,05% ,85 0,04% III. Titel Veräußerung von Vermögensgütern 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Gesamtbetrag ,71 100,00% ,09 100,00% ,11 100,00% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr Im nachstehenden Diagramm werden die Einnahmenrückstände betreffend den 1. Titel Einnahmen aus Abgaben nach Jahr dargestellt. Daraus geht klar hervor, das die meisten Rückstände die Kompetenzgebarung 2009 und 2010 und sich vor allem auf das Kap (Mehrwertsteuer betreffend den Binnenhandel) beziehen. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

25 Diagramm 2 Die Regionalverwaltung hat auf Hinweis dieser Sektion beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen um Bestätigung der Zuverlässigkeit der in der Rechnungslegung der Region eingetragenen Beträge der Einnahmenrückstände sowie der Übereinstimmung mit den entsprechenden im Staatshaushalt eingetragenen Ausgabenrückständen angesucht. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat mit Schreiben vom 30. April 2015, Prot. Nr die Daten bestätigt und Folgendes präzisiert: Der Gesamtbetrag wird schätzungsweise auf ca. 496 Millionen festgelegt, da zum 31. Dezember 2014 die vom Staat vorgenommenen und noch nicht getilgten Zweckbindungen zugunsten der Region ca. 641 Millionen betragen, von denen ca. 596 Millionen verfallen sind. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, dass die von der Region für die Jahre 2009 und 2010 festgestellten Rückstände in Höhe von ca. 173 Millionen Euro bzw. 203 Millionen Euro unter den noch zu entrichtenden Beträgen gemäß der von dieser Abteilung vorgenommenen Quantifizierung (291 Millionen Euro für das Jahr 2009 und 238 Millionen Euro für das Jahr 2010) liegen. Es wird außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass die von der Region für die Jahre 2013 und 2014 festgestellten Rückstände den vom Staat eingegangenen Verpflichtungen entsprechen, die in Erwartung einer Mitteilung im Sinne des Dekrets vom 20. Juli 2011 des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen seitens der zuständigen Ämter betreffend die Ausgleiche durch direkte Einhebung der Steuereinnahmen provisorisch bestimmt werden Ausgabenrückstände Die Beträge der Ausgabenrückstände sind in der nachstehenden Tabelle nach Titel und Funktion/Ziel angeführt. Die höchsten Ausgabenrückstände sind in der F/Z 13 (66,41%) zu verzeichnen, es folgt die F/Z 10 mit 16,52 %. In beiden Fällen handelt es sich um Beträge, die den beiden Provinzen und den von ihnen abhängigen Gesellschaften zu entrichten sind. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

26 Tabelle 15 Ausgabenrückstände auf Rechnung Kompetenz zum 31. Dezember 2014 I. Titel II. Titel % auf LAUFENDE AUSGABEN AUSGABEN AUF KAPITALKONTO insgesamt Gesamt. F/Z 1 Institutionelle Organe ,09 0, ,09 0,02% F/Z 2 Allgemeine Verwaltung , , ,10 3,91% F/Z 3 Friedensgerichte , , ,19 1,10% F/Z4 Europäische Integration , , ,28 1,18% F/Z 5 Sprachminderheiten , , ,14 0,40% F/Z 6 Humanitäre Hilfe ,30 0, ,30 0,32% F/Z 7 Örtliche Körperschaften , , ,11 0,12% F/Z 8 Wahldienst ,48 0, ,48 0,02% F/Z 9 Vorsorge und Sozialwesen ,00 0, ,00 0,12%... F/Z 10 Übertragene Befugnisse , , ,82 16,52% F/Z 11 Finanzielle Dienste , , ,41 9,80% F/Z 12 Nicht zuweisbare Dienste , , ,73 0,08% F/Z 13 Standortentwicklung 0, , ,00 66,41% Gesamtbetrag , , ,65 100,00% Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr Nichtbestehen von Rückständen In der nachstehenden Tabelle sind im Detail die bei der Neufeststellung ermittelten geringeren Einnahmen- und Ausgabenrückstände angegeben. Tabelle 16 Differenz Rückstände Inexistenz Einnahmenrückstände Inexistenz und Einsparungen Ausgabenrückstände Einnahmen aus Abgaben 0,00 Laufende Ausgaben ,81 Außerst. Einnahmen ,52 Ausgaben auf Kapitalkonto ,45 Differenz Einnahmenrückst ,52 Differenz Ausgabenrückst ,26 Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahr 2014 Die erwähnenswertesten neu festgestellten geringeren Ausgabenrückstände betreffen: F/Z 2 Allgemeine Verwaltung: Haushaltsgrundeinheit Personalverwaltung mit ,72 Euro; Haushaltsgrundeinheit Aus dem Dienst ausgeschiedenes Personal mit ,66 Euro; Haushaltsgrundeinheit Vermögensverwaltung mit ,79 Euro; F/Z 3 Friedensrichter: Haushaltsgrundeinheit Verwaltungspersonal mit ,06 Euro; F/Z 4 Europäische Integration, Minderheiten und Maßnahmen regionalen Belangs: Haushaltsgrundeinheit Maßnahmen für die europäische Integration, die Minderheiten und regionalen Belangs mit ,71 Euro Ältere Rückstände In der nachstehenden Übersicht sind die Gesamtbeträge der Einnahmen- und Ausgabenrückstände getrennt nach Titel und Jahr angegeben. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

27 Tabelle 17 Ältere Rückstände Insgesamt Einnahmen I Titel Einnahmen II Titel Einnahmen III Titel Aufn. Anleihen Insgesamt Ausgaben I Titel Ausgaben II Titel Tilg. Darlehen Insgesamt Quelle: von der Rionalverwaltung übermittelte Daten Wie aus der Tabelle hervorgeht, scheinen im 1. Titel die ältesten Einnahmenrückstände auf, die die Haushaltsjahre 2009 und 2010 betreffen und wie oben erwähnt sich auf die vom Staat zuzuweisenden Erträge aus der im Gebiet der Region eingehobenen Mehrwertsteuer beziehen. Die Region teilt mit 17, dass der Staat im Laufe des Jahres 2014 nur ein Teil der festen Anteile an den Steuereinnahmen in Höhe von 50 Millionen als Teilsaldo 2009 entrichtet hat. Abschließend wird die prozentuale Verteilung der Einnahmen- und Ausgabenrückstände nach Jahr grafisch dargestellt: Diagramm 3 Einnahmenrückstände zum nach Jahr Ausgabenrückstände zum nach Jahr ,02% ,02% ,54% ,31% ,17% ,41% ,07% ,67% ,16% ,09% ,54% Quelle: Rechnungshof Mit Beschluss der Sektionen für die Autonomien vom 17. Februar 2015, Nr. 4/SEZAUT/20157INPR wurden die Richtlinien betreffend den Übergang zum neuen Buchhaltungssystem der Regionen und der örtlichen Körperschaften (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 118/2011, ergänzt und berichtigt durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 126/2014) genehmigt. Es wurde außerdem über die korrekte außerordentliche Neufeststellung der Einnahmen- und Ausgabenrückstände sowie über die Errichtung eines angemessenen Fonds für zweifelhafte Forderungen als Grundlagen für die Anwendung des neuen Buchhaltungssystems und für die Wahrung des Gesamtsgleichgewichts der öffentlichen Finanzen beschlossen. Während auf gesamtstaatlicher Ebene vorgesehen wird, dass die außerordentliche Neufeststellung der Rückstände mit Bezug auf den 1. Jänner 2015 gleichzeitig mit der Genehmigung der Rechnungslegung 2014 stattfinden muss, wird die Frist für die Anwendung der Bestimmung gemäß Art. 2 des Regionalgesetzes Nr. 2/2014 um ein Jahr verschoben Verwaltungsüberschuss Der Verwaltungsüberschuss 2014, der ,86 Euro beträgt, ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 fast um die Hälfte geschrumpft und entspricht einem Viertel des Verwaltungsüberschusses RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

28 Diese beachtliche Verminderung ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass der Verwaltungsüberschuss zur Umsetzung der Investitionsprojekte für die Gebietsentwicklung verwendet wurde, die in den Regionalgesetzen Nr. 8/2012 und Nr. 6/2014 vorgesehen sind. Hierfür wurde nämlich zum 31. Dezember 2014 ein Gesamtbetrag von 700 Millionen Euro zweckgebunden, welcher der Differenz zwischen dem Überschuss zum und zum ( ,55 Euro) entspricht. Die nachstehende Tabelle enthält einen Vergleich der Verwaltungsergebnisse der letzten drei Jahre. Tabelle 18 Vergleich der Verwaltungsüberschüsse im Dreijahreszeitraum / / 2013 Kassenfonds zum , ,10 11,72% ,87-42,66% Einhebungen (+) , ,14 4,85% ,32-3,18% Zahlungen (-) , ,37 81,70% ,79-26,40% Kassa zum [A] , ,87-42,66% ,40-20,66% Einnahmenrückst (+) , ,09-6,04% ,11-3,80% Ausgabenrückst (-) , ,21 313,06% ,65 41,59% Rückstände Differenz [B] , ,88-61,34% ,46-87,82% ÜBERSCHUSS [A]+[B] , ,75-52,01% ,86-47,75% Quelle: Rechungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region T-S Haushaltsjahre Im Haushaltsjahr 2014 weisen das Ergebnis der Kompetenz- und Rückständegebarung sowie der finanzielle Überschuss zum nachstehende Beträge auf: Tabelle 19 Gesamtbetrag der Kompetenzfeststellungen Gesamtbetrag der Kompetenzzweckbindungen Saldo Kompetenzgebarung , , ,63 Geringere festgestellte Einnahmenrückstände (-) ,52 Geringere festgestellte Ausgabenrückstände (+) ,26 Saldo Rückständegebarung Saldo Kompetenzgebarung Saldo Rückständegebarung Überschuss der vorhergehenden Haushaltsjahre Gebarungsergebnis 2014 ZUSAMMENFASSUNG , , , ,75 VERWALTUNGSÜBERSCHUSS zum ,86 Quelle: Rechungshof aufgrund der Daten der Rechungslegung der Region T-S Haushaltsjahr 2014 Der Verwaltungsüberschuss ist mit keiner Verpflichtung belastet Kassa In der Kassagebarung werden Einnahmen in Höhe von ,32 Euro (davon ,97 Euro auf Rechnung Kompetenz und ,35 Euro auf Rechnung Rückstände) sowie Zahlungen in Höhe von ,79 Euro (davon ,11 Euro auf Rechnung Kompetenz und ,68 Euro auf Rechnung Rückstände) verzeichnet. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von ,47 Euro, der durch den Kassenbestand zum 1. Jänner 2014 gedeckt wurde. Der Kassenfonds zum beläuft sich auf ,40 Euro. Die Bewegungen, die zum Kassenbestand geführt haben, werden in folgender Tabelle wiedergegeben. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

29 Tabelle ,87 R/Kompetenz R/Rückstände insgesamt I. Tit. Einnahmen aus Abgaben , , ,98 II. Tit. Außersteuerliche Einnahmen , , ,34 Einnahmen aus der Veräußerung von III. Tit. Vermögensgüter und aus Aufnahme von Darlehen GESAMTBETRAG DER EINHEBUNGEN , , ,32 I. Tit. Laufende Ausgaben , , ,66 II. Tit. Ausgaben auf Kapitalkonto , , ,13 Rückzahlung von Darlehen ZAHLUNGEN INSGESAMT Kassarechnung Haushaltsjahr 2014 Bestand zum 1. Jänner , , ,79 Bestand zum 31. Dezember 2014 Quelle: Rechnungshof aufgrund der Daten der Rechnungslegung der Region für das Haushaltsjahr 2014 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr ,40 Der Bestand zum 31. Dezember 2014 wird auch in den vom Schatzmeister 18 unterzeichneten Niederschriften zur Kassenüberprüfung bestätigt, aus der folgende Ergebnisse hervorgehen: Tabelle 21 Niederschriften zur Kassenüberprüfung Kassenfonds zum 1. Jänner ,87 Eingehobene Aufträge (von 1 bis 175) Verwaltung Bank für Trient und Bozen ,12 Noch zu bearbeitende Einnahmescheine Verwaltung Bank für Trient und Bozen - Eingehobene Aufträge (von 1 bis 2675) Verwaltung UNICREDIT ,20 Noch zu bearbeitende Einnahmescheine Verwaltung UNICREDIT - GESAMTBETRAG DER EINNAHMEN ,19 Bezahlte Aufträge (von 1 bis 179) Verwaltung Bank für Trient und Bozen ,42 Vorläuf. noch zu bearbeitende Ausgabenscheine Verwaltung BTB - Bezahlte Aufträge (von 1 bis 3089) Verwaltung BTB ,37 Vorläuf. noch zu bearbeitende Ausgabenscheine Verwaltung UNICREDIT - GESAMTBETRAG DER AUSGABEN ,79 Endsaldo zum 31. Dezember ,40 Quelle: Von der Region mit Schreiben vom , Prot /P (unser Prot. 230/2015 Anl. 9 und. 10) übermittelte Erklärungen der Schatzmeister der Bank für Trient und Bozen und UNICREDIT Laut Art. 22 des Buchhaltungsgesetzes (Nr. 3/2009) überprüft das für die buchhalterische Kontrolle zuständige Amt der Region die verwaltungsgerichtliche Rechnungslegung der Einnahmen, die vom Rechnungsführer dem genannten Amt innerhalb 31. März des Jahres nach jenem, auf das sich die Rechnungslegung bezieht, vorgelegt wurde. Wenn die Rechnungslegung keine Mängel aufweist, muss sie vom Amt dem Rechnungshof innerhalb 60 Tagen übermittelt werden. Auch in Hinblick auf die verwaltungsgerichtliche Rechnungslegung der Einnahmen des Regionalrates ist der Art. 22 des Buchhaltungsgesetzes anzuwenden. Was die Verwaltung der Einnahmen und der Ausgaben anbelangt, verweist der Art. 10 der Ordnungsbestimmungen über das Rechnungswesen des Regionalrates (Beschluss des Präsidiums des Regionalrates vom 14. November 2011, Nr. 245/2011) nämlich auf das Buchhaltungsgesetz der region. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Regionalausschuss dem Sekretariat der Rechtsprechungssektion Trient die verwaltungsgerichtlichen Rechnungslegungen bis zum Haushaltsjahr 2014 übermittelt hat. Der Regionalrat hat hingegen die verwaltungsgerichtlichen Rechnungslegungen nach dem Haushaltsjahr 2011 noch nicht übermittelt Zahlungen und Einnahmen SIOPE Das Informationssystem für Transaktionen der öffentlichen Körperschaften (SIOPE) erfasst gemäß Art. 28 des Gesetzes Nr. 289/2002 und Art. 14 Abs des Gesetzes Nr. 196/2009 die von den Schatzmeistern aller öffentlichen Verwaltungen getätigten Einhebungen und Zahlungen. Ab 1. Jänner 2013 wurde das SIOPE-Kodifizierungssystem

30 für Regionen und Autonome Provinzen gemäß Ministerialdekret vom 31. August 2012 den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 68/2011 sowie des II. Titels des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 118/2011 angepasst. Die aus dem Informationssystem SIOPE hervorgehenden Daten, die mit jenen aus der Rechnungslegung der Region übereinstimmen, werden in der nachstehenden Tabelle dargelegt. Die Einnahmen und Zahlungen werden nach ihrer Größe (mit Gruppierung der kleineren Posten) angeführt, wobei der prozentuale Anteil der einzelnen Posten am entsprechenden Titel berechnet wurde. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Klassifizierung nach Titeln in der SIOPE-DATENBANK von der Klassifizierung laut dem Buchhaltungssystem der Region leicht unterscheidet. Insbesondere werden die außersteuerlichen Einnahmen laut Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol dem 2. Titel (Außersteuerliche Einnahmen) zugeordnet, während sie im SIOPE- Kodifizierungssystem unter dem 3. Titel (ebenfalls als außersteuerliche Einnahmen) klassifiziert werden. Tabelle 22 TITEL 1: EINNAHMEN AUS EIGENEN STEUERN DER REGION, AUS STAATLICHEN STEUERN ODER DEREN ANTEILE, DIE DER REGION ODER DER AUTONOMEN PROVINZ ABGETRETEN WERDEN MwSt ,77% 1414 Vermögenssteuer ,77% 1415 Sonstige Steuern ,47% TITEL 3: AUSSERSTEUERLICHE EINNAHMEN Nettogewinne der Sonderbetriebe und Gesellschaften mit Beteiligung, 3120 Dividenden ,11% 3240 Weitere laufende Einnahmen ,34% sonstige geringfügige Posten - Restposten ,55% GESAMTBETRAG DER EINHEBUNGEN TITOLO 1: LAUFENDE AUSGABEN Laufende Übertragungen an andere Regionen und die Autonomen 1531 Provinzen ,62% 1101 Ausgaben für institutionelle Organe ,65% Feste Kompetenzausgaben für das Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis 4,56% 1634 Laufende Übertragungen an private soziale Einrichtungen für nicht soziale ,70% 1549 Laufende Übertragungen an Körperschaften und regionale Agenturen ,90% 1221 Pflichtbeiträge für das Personal ,57% Laufende Übertragungen an andere Körperschaften der örtlichen Verwaltungen 0,99% 1362 IT- und Software-Wartung ,96% 1535 Sonstige laufende Übertragungen an die Gemeinden ,93% 1364 Sonstige Ausgaben für Dienste ,70% 1213 Weitere Kompetenzausgaben und zusätzliche Besoldungselemente für das ,62% Nebendienstleistungen, Ausgaben für Reinigungsdienst, Umzüge und Trägerarbeit 0,47% Sonstige geringfügige Posten - Restposten ,33% TITEL 2: AUSGABEN AUF KAPITALKONTO Kreditgewährung an andere Körperschaften der öffentlichen Verwaltungen ,13% Übertragungen auf Kapitalkonto zugunsten anderer Regionen und der 2231 Autonomen Provinzen ,53% 2502 Kreditgewährung an andere Regionen und die Autonomen Provinzen ,74% 2122 Ankauf bzw. Realisierung von Software ,74% Sonstige geringfügige Posten - Restposten ,87% GESAMTBETRAG DER ZAHLUNGEN Quelle: Rechnungshof ZAHLUNGEN Aufgrund der mit gesetzesvertretendem Dekret Nr. 118/2011 eingeführten Reform zur Harmonisierung der Buchhaltungssysteme der Gebietskörperschaften müssen die Einnahmenflüsse im Allgemeinen die Deckung der Ausgabenflüsse gewährleisten. Voraussetzung für die korrekte Anwendung des neuen Systems ist eine detaillierte Wiedergabe des Kassenfonds zum 31. Dezember 2014 getrennt nach gebundenen und RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

31 nicht gebundenen Mitteln. Laut Art. 2 des Regionalgesetzes Nr. 2/2014 wird die Anwendung der Reformbestimmung in der Region Trentino-Südtirol um ein Jahr verschoben. 4. Interner Stabilitätspakt 4.1. Regelung und Vereinbarungen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Der interne Stabilitätspakt für das Haushaltsjahr 2014 wird durch Art des Sonderstatuts in der vor den mit Gesetz vom 23. Dezember 2014, Nr. 190 (Stabilitätsgesetz) 20 eingeführten Änderungen geltenden Fassung geregelt. Im Sinne des Abs. 3 des genannten Artikels vereinbart die Region mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die aus dem internen Stabilitätspakt erwachsenden Verpflichtungen unter Bezugnahme auf die im jeweiligen Zeitraum zu erreichenden Haushaltsergebnisse. Der nach gemischter Kompetenz berechnete Saldo besteht aus der Summe der Beträge, die sich für die laufenden Posten aus der Differenz zwischen Feststellungen und Zweckbindungen und für die Posten auf Kapitalkonto aus der Differenz zwischen Einhebungen und Zahlungen ergeben, ohne die Ausgaben, die aus der Gewährung von Krediten und aus Aktienbeteiligungen und Mittelzuführungen herrühren, sowie ohne eventuelle weitere in der Vereinbarung vorgesehene Ausgaben. Für das Haushaltsjahr 2014 sieht der Stabilitätsakt für die Region Trentino-Südtirol in Anwendung des Art. 1 Abs. 455 des Gesetzes vom 24. Dezember 2012, Nr. 228 (Stabilitätsgesetz 2013) die Erreichung der Ziele des programmatischen Saldos des Haushaltsjahres 2011 mit folgenden zusätzlichen Beiträgen: a) in der Tabelle laut Art. 32 Abs. 10 des Gesetzes vom 12. November 2011, Nr. 183 angegebene Beträge für das Jahr 2013; b) Beitrag laut Art. 28 Abs. 3 des Gesetzesdekrets vom 6. Dezember 2011, Nr. 201 umgewandelt mit Änderungen durch Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011, Nr. 214, neu festgelegt durch Art. 35 Abs. 4 des Gesetzesdekrets vom 24. Jänner 2012, Nr. 1 umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 24. März 2012, Nr. 27 und durch Art. 4 Abs. 11 des Gesetzesdekrets vom 2. März 2012, Nr. 16 umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 26. April 2012, Nr. 44; c) Beträge laut Dekret des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen bezogen auf die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016, erlassen in Umsetzung des Art. 16 Abs. 3 des Gesetzesdekrets vom 6. Juli 2012, Nr. 95 umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 7. August 2012, Nr. 135; d) Beträge der Tabelle laut Abs. 454 des Gesetzes Nr. 228/2012; d-bis) weitere Beiträge zu Lasten der Sonderautonomien. Zwecks Überwachung der Einhaltung des internen Stabilitätspakts, muss die Region Trentino-Südtirol laut Art. 1 Abs. 460 des Gesetzes Nr. 228/2012, geändert durch Art. 1 Abs. 501 des Gesetzes Nr. 147/2013, dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Informationen über die Modalitäten für die Festlegung ihrer Ziele und alle drei Monate Informationen über die Gebarung übermitteln 21. Zwecks Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Paktes sieht Art. 1 Abs. 461 geändert durch Art. 1 Abs. 502 des Gesetzes Nr. 147/2013 vor, dass die Region Trentino- Südtirol innerhalb 31. März des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eine vom gesetzlichen Vertreter der Körperschaft und von dem für den Finanzdienst Verantwortlichen unterschriebene Bescheinigung der erzielten Ergebnisse übermitteln muss. Die unterbliebene Übermittlung der Bescheinigung bedeutet die Nichteinhaltung des Stabilitätspaktes Einhaltung des internen Stabilitätspaktes Der unten angeführte Vorschlag des Stabilitätspaktes wurde dem Minister für Wirtschaft und Finanzen am 31. März vom Präsidenten der Region übermittelt. Der darin vorgesehene programmatische Finanzsaldo für das Haushaltsjahr 2014 betrug 30,996 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

32 Millionen Euro und wurde durch Erhöhung des programmatischen Finanzsaldos des Haushaltsjahrs 2011 (der einen Fehlbetrag von 26,046 Millionen Euro aufwies) um 57,042 Millionen Euro festgelegt. Tabelle 23 Am 20. Juni forderte das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die Region auf, den Abkommensvorschlag zu überarbeiten, und legte den Beitrag zu Lasten der Region infolge des Inkrafttretens des Art. 46 des Gesetzesdekrets Nr. 66/2014 neu fest. Dabei sah das Ministerium für das Haushaltsjahr 2014 einen programmatischen Finanzsaldo von 31,996 Millionen Euro vor, wobei der programmatische Saldo des Haushaltsjahres 2011 um 58,042 Millionen Euro erhöht wurde. Am 15. Oktober 2014 wurde zwischen der Regierung, der Region Trentino-Südtirol und den Provinzen Trient und Bozen ein Abkommen in Sachen öffentliche Finanzen abgeschlossen, das vom Regionalausschuss mit Beschluss vom 24. Oktober 2014, Nr. 206 genehmigt wurde und mit dem der programmatische Saldo für das Jahr 2014 endgültig auf 32 Millionen Euro festgesetzt wurde. Hinsichtlich der Auflagen und der Ergebnisse hat die Regionalverwaltung im Laufe des Haushaltsjahres dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die Monitoringsdaten alle drei Monate übermittelt 24 und am Ende des Haushaltsjahres erklärt, dass das geplante Ziel erreicht wurde. In der nachstehenden Tabelle werden die Beträge wiedergegeben, welche die Region dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen übermittelt hat, aus denen die Einhaltung des Stabilitätspaktes hervorgeht; insbesondere wurde das Ziel von 32 Millionen Euro mit einem Finanzsaldo von 38,473 Millionen Euro und einem Überschuss von 6,473 Millionen Euro erreicht. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

33 Tabelle 24 INTERNER STABILITÄTSPAKT 2014 (Gesetz Nr. 228/2012, geändert durch das Gesetz Nr. 147/2013) MONITORING DER ERGEBNISSE DES STABILITÄTSPAKTES 2014 TRENTINO-SÜDTIROL (Tausend Euro) ENDGÜLTIGE EINNAHMEN E1 GESAMTBETRAG I. TITEL - EIGENE ABGABEN UND ZUWEISUNGEN Feststellungen (1) E2 GESAMTBETRAG II. TITEL - BEITRÄGE UND ÜBERTRAGUNGEN Feststellungen (1) E3 GESAMTBETRAG III. TITEL- AUSSERSTEUERLICHE EINNAHMEN Feststellungen (1) - - E4 Gesamtbetrag der laufenden Ausgaben Feststellungen (1) E5 AUSSTEHENDE ERTRÄGE Feststellungen (1) - - E COR GESAMTBETRAG DER LAUFENDEN NETTOEINNAHMEN ( E4 - E5 ) Feststellungen (1) E6 GESAMTBETRAG IV. TITEL- EINNAHMEN AUS DER VERÄUSSERUNG VON GÜTERN, ÜBERTRAGUNG AUF KAPITALKONTO UND KREDITEINHEBUNGEN Einhebungen (2) - - E7 absetzbar: Einnahmen aus Krediteinhebungen Einhebungen (2) - - E8 absetzbar: Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgütern und -rechten, Ablösungen - Einhebungen (2) E CAP GESAMTBETRAG DER NETTOEINNAHMEN AUF KAPITALKONTO Einhebungen (2) - - E FIN GESAMTBETRAG DER ENDGÜLTIGEN NETTOEINNAHMEN (E COR + E CAP) ENDGÜLTIGE AUSGABEN S1 Laufende Ausgaben für das Gesundheitsw esen Zw eckbindungen (1) - - S2 Sonstige laufende Ausgaben Zw eckbindungen (1) S COR GESAMTBETRAG I. TITEL - LAUFENDE AUSGABEN Zw eckbindungen (1) S3 Ausgaben für das Gesundheitsw esen auf Kapitalkonto Zahlungen (2) - - S4 Sonstige Ausgaben auf Kapitalkonto Zahlungen (2) S5 GESAMTBETRAG II. TITEL - AUSGABEN AUF KAPITALKONTO Zahlungen (2) S6 absetzbar: Ausgaben aufgrund von Kreditgew ährung Zahlungen (2) S7 absetzbar: Aktienbeteiligungen und Zuw eisungen Zahlungen (2) - - S8 absetzbar: nicht vereinbarte Ausgaben Zahlungen (2) - - S CAP GESAMTBETRAG DER NETTOAUSGABEN AUF KAPITALKONTO Zahlungen (2) MS COR Höhere laufende Ausgaben aufgrund von Sektorengesetzen und übertragenen Funktionen (Mailänder Abkommen) Zw eckbindungen (1) - - MS COR1 Höhere laufende Ausgaben aufgrund von Sektorengesetzen und übertragenen Funktionen (Mai Zw eckbindungen (1) - - MS CAP Höhere Ausgaben auf Kapitalkonto aufgrund von Sektorengesetzen und übertragenen Funktionen (Mailänder Abkommen) Zahlungen (2) - - MS CAP1 Höhere Ausgaben auf Kapitalkonto aufgrund von Sektorengesetzen und übertragenen Funktione Zahlungen (2) - - S FIN GESAMTBETRAG DER ENDGÜLTIGEN AUSGABEN (S COR + S CAP + MS COR +MS COR1+ MS CAP+MS CAP1) SAL 14 FINANZSALDO aufgrund gemischter Kompetenz (E FIN - S FIN) OB 14 PROGRAMMATISCHES ZIEL, NACH GEMISCHTER KOMPETENZ VEREINBART QO OB 14 ZIELANTEIL DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN (Art. 1 Abs. 139 des Gesetzes Nr. 220/2010) - - OBR 14 NEUBERECHNETES JÄHRLICHES ZIEL FÜR DIE ENDGÜLTIGEN AUSGABEN (3) D S 14 DIFFERENZ ZWISCHEN ENDGÜLTIGEM SALDO UND PROGRAMMATISCHEM ZIEL (SAL 14 - OBR 14) (4) (1) Kompetenzgebarung (2) Kompetenzgebarung + Rückständegebarung (3) Falls OB 14 positiv ist, w ird OBR 14 mit nachstehender Formel OBR 14 = OB 13 - QO OB 14 berechnet. Falls OB 14 negativ oder gleich 0 ist, w ird OBR 14 mit nachstehender Formel OBR 14 = OB 14 + QO OB 14 berechnet. (4) Lediglich für die Jahresübersicht: Falls die Differenz positiv oder gleich 0 ist, w urde der Stabilitätspakt eingehalten. Bei negativer Differenz sind die Posten des Vordruckes von UE CR 14 bis S SZ 14 auszufüllen. Es wurde die Übereinstimmung der Ergebnisse des Paktes mit den Daten der Rechnungslegung festgestellt. Bei der Überprüfung wurden auch die Finanzflüsse berücksichtigt, die auf den Bestimmungen der Regionalgesetze Nr. 8/2012 und Nr. 6/2014 Gebietsentwicklung beruhen, auf deren Grundlage im Zweijahreszeitraum 384,853 Millionen Euro (Gewährung von Krediten) ausgezahlt wurden. Bei der Berechnung, mit der die Einhaltung des Stabilitätspaktes überprüft wird, werden diese Zahlungen von den bestrittenen Ausgaben auf Kapitalkonto abgezogen. Demzufolge wirken sich die Maßnahmen im Sinne der oben genannten Regionalgesetze nicht auf das Ergebnis des Stabilitätspaktes aus, vorausgesetzt, dass das zu diesem Zweck entstandene Rechtsverhältnis zwischen Region und Provinzen weiterhin als Kreditgewährung definiert wird. Schließlich wird die Übersicht zur Bescheinigung betreffend die Überprüfung der Einhaltung der Ziele des internen Stabilitätspaktes 2014 wiedergegeben, die am 27. März 2015 dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen von der Region übermittelt wurde. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

34 Tabelle Allgemeine Vermögensrechnung 5.1. Bestand und Änderungen Die Allgemeine Vermögensrechnung beträgt bei Abschluss des Haushaltsjahres ,63 Euro netto. Die Rechnung ist im zweiten Teil der Rechnungslegung enthalten und gliedert sich in Sektionen 25, Übersichten und Beilagen 26. Im Vergleich zum vorhergehenden Haushaltsjahr weist die Allgemeine Vermögensrechnung nachstehende Ergebnisse auf: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

35 Tabelle 26 ALLGEMEINE VERMÖGENSRECHNUNG Haushaltsjahre zum zum Differenz 2013/2014 AKTIVA FINANZAKTIVA Einnahmenrückständ , , ,98 Kassarechnung , , ,47 insgesamt , , ,45 VERFÜGBAR unbewegliche Güter , ,88 - bewegliche Güter , ,96 - Kredite , , ,00 Wertpapiere , , ,56 insgesamt , , ,44 UNVERFÜGBAR unbewegliche Güter , , ,30 bewegliche Güter , , ,60 insgesamt , , ,90 GESAMTBETRAG AKTIVA , , ,89 PASSIVA FINANZPASSIVA Ausgabenrückstände , , ,44 GESAMTBETRAG PASSIVA , , ,44 NETTOWERT = VERMÖGEN , , ,55 Quelle: Rechnungshof Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 verschlechterte sich das Vermögen 2014 um insgesamt ,55 Euro aufgrund der nachstehenden Ergebnisse: Die AKTIVA belaufen sich auf ,28 Euro mit einem Überschuss von Euro gegenüber dem am Ende des Haushaltsjahres 2013 erreichten Gesamtbetrag ( ,39 Euro); dies ergibt sich aus der Summe des Rückgangs der Finanzaktiva ( ,45 Euro 27 ) und des Anstiegs der verfügbaren Aktiva ( ,44 Euro 28 ) sowie der nicht verfügbaren Aktiva ( Euro 29 ); Die PASSIVA zum 31. Dezember 2014 belaufen sich auf ,65 Euro und bestehen zur Gänze aus Finanzpassiva (Ausgabenrückstände). Im Vergleich zum Wert am Ende des Haushaltsjahres 2013 ( ,21 Euro) sind sie um ,44 Euro angestiegen. Obiges vorausgeschickt wird im nachstehenden Diagramm die Zusammensetzung des Vermögens der Region zum in Zahlen und Prozentsätzen erläutert. Diagramm 4 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

36 Es wird daran erinnert, dass die Verfügbaren Aktiva, die 77% des Vermögens der Region ausmachen, die im Sinne der Regionalgesetze Nr. 8/2012 und 6/2014 ausgezahlten und auszuzahlenden KREDITE in Höhe von 700 Millionen Euro umfassen, die in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst werden. Tabelle 27 CESSIONE DI CREDITI --> quote erogate e da erogare totale erogati di cui: da erogare Provincia autonoma di Trento Cassa del Trentino SpA Trentino sviluppo SpA Provincia autonoma di Bolzano Alto Adige Finance SpA TOTALE Fonte: Corte dei Conti 5.2. Finanz- und Vermögensverwaltung im Fünfjahreszeitraum ( ) Angesichts der bedeutsamen Transaktionen, die in den zwei vergangenen Jahren den Haushalt der Region grundsätzlich verändert haben, werden im nachstehenden Diagramm die wichtigsten Posten der Rechnungslegungen des letzten Fünfjahreszeitraums angeführt. Diagramm 5 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

37 Die wichtigste Änderung im Fünfjahreszeitraum ist bei dem Verwaltungsüberschuss zu verzeichnen, der im Jahr Millionen Euro betrug, im Haushaltsjahr 2012 mit 935 Millionen Euro einen Spitzenwert erreichte und im Jahr 2014 auf 235 Millionen Euro geschrumpft ist. Der 2014 eingetretene drastische Rückgang im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 ist zur Gänze auf die Finanzierung des Fonds für die Gebietsentwicklung zurückzuführen. Weitere erhebliche Änderungen betreffen die Zweckbindungen, die im Jahr Millionen Euro (500 Millionen für den Fonds zur Gebietsentwicklung) und im Jahr Millionen Euro (200 Millionen für den Fonds zur Gebietsentwicklung) betrugen, sowie die Ausgabenrückstände, die in den Jahren 2013 und 2014 von den Zweckbindungen stark beeinflusst sind, die den beiden Provinzen und den Gesellschaften mit deren Beteiligung noch nicht ausgezahlt wurden (237,147 Millionen im Jahr 2013, 315,147 Millionen im Jahr 2014). Die Änderung im Kassenfonds ergibt sich aus den neuen Modalitäten für die Überweisung der staatlichen Steuereinnahmen an die Region, die seit 1. September 2011 angewandt werden 30. Zur vollständigen Übersicht über die Rechnungslegung wurde im Diagramm der Posten Nettovermögen eingefügt, der im Fünfjahreszeitraum einen Anstieg um ca. 279 Millionen Euro verzeichnet hat und im letzten Haushaltsjahr leicht zurückgegangen ist Bemerkungen zur Klassifizierung und Bewertung der Vermögensposten Es wird darauf hingewiesen, dass die Region die Klassifizierung und Bewertung der Vermögensposten gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 vorgesehenen Buchführungsgrundsätzen nicht übernommen hat, aufgrund der das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft (ESVG 95) eingeführt wurde. Genannte EU-Verordnung ist im Sinne des Sonderstatuts und des Art. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 266/1992 auch für die Region Trentino-Südtirol direkt anwendbar. Seit September 2014 wird das neue, mit der am 26. Juni 2013 veröffentlichten Verordnung 549/2013/EU festgelegte System ESVG 2010 eingeführt. Die Region hat nicht der vom Rechnungshof bei der Billigung der vorhergehenden Rechnungslegungen formulierten Aufforderung zur Übernahme der Klassifizierung und Bewertung der Vermögensposten gemäß dem oben erwähnten ESVG Folge geleistet. Nach Kenntnisnahme der Tatsache, dass sich die Region mit Schreiben vom 18. Juni 2015, Nr /P (eingegangen am 19. Juni, Prot. Nr. 607) nochmals formell dazu verpflichtet hat, das ESVG zu übernehmen, wird allerdings bestätigt, dass für das Haushaltsjahr 2014 die oben angeführten Ergebnisse der allgemeinen Vermögensrechnung nicht zur korrekten Wiedergabe der Bestandteile des Vermögens geeignet sind, da sie nicht den Kategorien, Klassifizierungskriterien und Methoden gemäß dem Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene laut Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates (ESVG 95) ersetzt durch die auf die Autonome Region Trentino-Sϋdtirol direkt anwendbare Verordnung (EU) Nr. 549/2013 (ESVG 2010) entsprechen. 6. Stichprobenüberprüfung von Kapiteln 6.1. Einführung Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzesdekretes Nr. 174/2012 (umgewandelt mit Gesetz Nr. 213/2012) und gemäß den vom Rechnungshof Sektion für die Autonomien in der Versammlung vom 20. März 2013 (mit Beschluss Nr. 9/SEZAUT/2013/INPR vom 26. März 2013) genehmigten Billigungsrichtlinien wurden Kontrollen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Zahlungen in einigen Ausgabenkapiteln des Haushaltsjahres 2014 vorgenommen. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

38 Für die Stichprobenüberprüfung wurden folgende Kapitel gewählt: Aufwandsspesen des Präsidenten der Region und der Assessoren Ausgaben für die Durchführung von strategischen Investitionsprojekten für die Standortentwicklung". Auf der Grundlage der schriftlichen Dokumentation sowie der Antwortschreiben der Regionalverwaltung wurden in Bezug auf jedes einzelne Kapitel die wichtigsten Ausgaben und die jeweiligen Beträge zurückverfolgt Kap Aufwandsspesen Laut Art. 56 Abs. 5 des Regionalgesetzes Nr. 15/1983 Ordnung der Ämter der Region und Bestimmungen über die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung des Personals sind die Ausgaben in Zusammenhang mit dem Amt des Präsidenten des Regionalausschusses und der Assessoren dem Kapitel Aufwandsspesen des Präsidenten anzulasten. Die Auszahlung der Beträge wird mit Dekret des Präsidenten der Region Nr. 8/L/2002, geändert durch Dekret des Präsidenten Nr. 8/L/2011, geregelt. Am 31. März 2014 wurde eine neue Verordnung für die Verwaltung der Repräsentationsspesen Dekret Nr erlassen, die am 23. April 2014 in Kraft getreten ist 32. Mit Beschluss des Regionalausschusses vom 22. Jänner 2014, Nr. 3 wurden auf dem überprüften Kap ,00 Euro zweckgebunden. Am 18. März 2014 hat der Regionalausschuss beschlossen, die eigenen Repräsentationsausgaben mit Wirkung ab 27. Februar 2014 (Tag, an dem die Regionalregierung gewählt wurde) zu kürzen. Aus diesem Grund wurde sodann der Beschluss vom 31. März 2014, Nr. 72 genehmigt, der die Genehmigung der oben angeführten neuen Verordnung verfügt sowie Folgendes vorsieht: a) Freistellung des Betrages von ,79 Euro im Kap unter Berücksichtigung der bis zum 26. Februar getätigten Ausgaben 33 ; somit bleiben für das Jahr 2014 auf dem genannten Kap ,21 Euro zweckgebunden, von denen ,00 Euro für den neuen Ausschuss ab 27. Februar 2014 vorgesehen sind und 866,21 Euro die bis zum 26. Februar getätigten Ausgaben, sprich die von den vorhergehenden Assessoren bereits verwendeten Beträge betreffen 34, d. h. die Repräsentationsspesen vom 1. Jänner 2014 bis zum 26. Februar 2014, welche der vorhergehende Ausschuss für die ordentliche Verwaltung bestritten hat. b) Aufteilung in gleichem Maße (5.000,00 Euro für jeden Regionalassessor) der im Haushalt 2014 im Kapitel der Aufwandsspesen bereitgestellten Mittel ( Euro), unter Berücksichtigung der von den vorhergehenden Assessoren bereits verwendeten Beträge. Der neue Regionalausschuss wurde vom Regionalrat in der Sitzung vom 27. Februar 2014 ernannt. Der Präsident der Region und die Mitglieder des vorhergehenden Regionalausschusses sind nach Ablauf der Legislaturperiode des Regionalrates (21. November 2013) nur zwecks Durchführung der ordentlichen Verwaltungsgeschäfte im Amt verblieben 35. Nachfolgend werden die Repräsentationsausgaben aufgelistet, die von der vorhergehenden Regionalregierung getätigt wurden: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

39 Tabelle 28 Aufteilung der Ausgaben des vorhergehenden Ausschusses - Zeitraum Präsident belegt ausgezahlt auf Rechnung Kompetenz ausgezahlt auf Rechnung Rückstände Ausgezahlter Gesamtbetrag 1.978, , ,00 Vizepräsident Stellver. des Präsidenten Assessorin Stocker Assessor Chiocchetti Assessor Bizzo 1.232,21 866,21 217, , , , , Gesamtbetrag 4.546,82 866, , ,91 Wie aus der Tabelle hervorgeht, haben die Mitglieder des vorhergehenden Regionalausschusses in dieser Zeitspanne (vom 22. November 2013 bis zum 26. Februar 2014) Repräsentationsspesen in Höhe von 4.397,91 Euro getätigt, die im Haushaltsjahr 2014 gezahlt wurden, davon 3.531,70 Euro auf Rechnung Rückstände und 866,21 Euro auf Rechnung Kompetenz. Vom 27. Februar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 sind die abgerechneten Repräsentationsspesen dem neuen, vom neuen Regionalrat gewählten Ausschuss anzulasten, wobei sich diese wie folgt zusammensetzen: Tabelle 29 Aufteilung der Ausgaben des neuen Ausschusses - Zeitraum Belegt Ausgezahlt auf Rechnung Kompetenz Ausgezahlt auf Rechnung Rückstände Ausgezahlter Gesamtbetrag Assessor Detomas Assessor Noggler Assessorin Plotegher 3.743, , ,58 19,75 19,75-19, Gesamtbetrag 3.763, , ,33 In der nachstehenden Tabelle werden die wesentlichen Merkmale der im Jahr 2014 bezahlten Repräsentationsspesen angeführt: Tabelle 30 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

40 DEKR. NR. DATUM DEKRET BETRAG DEKRET ZAHLUNGSANWEI- SUNG BEANTRAGENDE PERSON BELEG- DATUM ANTRAGS- VORDRUCK (Anlage) BELEGTER BETRAG ART DER AUSGABE KLASSIFIZIE- RUNG DER RÜCKSTÄNDE/ AUSGABE (LAUT KOMPE-TENZ VERORDNUNG) VORHERGEHENDER REGIONALAUSSCHUSS - RÜCKSTÄNDE (ordentliche Verwaltung) Verordnung Nr. Assessorin ,09 05/12/2013 C (Angebot) 366,00 Miete Saal a R Stocker , , , , ,00 Assessor Chiocchetti Assessor Chiocchetti Präsident Pacher Präsident Pacher Präsident Pacher 16/12/ /12/ /12/ /12/2013 A (besonderer Anlass) B (im Voraus getätigter kumulativer Kauf) A (besonderer Anlass) A (besonderer Anlass) 360,00 Mahlzeit a R 118,95 27/12/2013 C (Angebot) 350,00 31/12/ /12/2013 B (im Voraus getätigter kumulativer Kauf) A (besonderer Anlass) 793,00 Skulptur c R 64,66 Plakette c R Beitrag für Veranstaltung 1.100,00 Sportpokale c R 528,00 Dienstleistung für weihnachtliche Kaffepause 3.531,70 VORHERGEHENDER REGIONALAUSSCHUSS - KOMPETENZ - (ordentliche Verwaltung) Verordnung Nr. 8/L/2002 A Assessorin ,51 (besonderer Stocker 2 08/01/2014 Anlass) 6,51 Getränke h C ,70 Assessorin Stocker 31/01/2014 C (Angebot) 500,00 Schützenball d C 31/01/2014 C (Angebot) 150,00 Maturaball d C 24/01/2014 C (Angebot) 200,00 Maturaball d C 10/01/2014 A 9,70 Obst für Treffen h C 866,21 NEUER REGIONALAUSSCHUSS - Kompetenz - Verordnung Nr. 8/L/2002 (für Ausgaben vom bis ) A Assessor ,50 22/03/2014 (besonderer 112,50 Mahlzeit a C Detomas Anlass) NEUER REGIONALAUSSCHUSS - KOMPETENZ - Verordnung Nr. 28/2014 (für Ausgaben vom bis , , , , , , / , ,00 Assessor Detomas Assessor Detomas Assessor Noggler Assessor Detomas Assessor Detomas Assessor Detomas Assessor Detomas Assessor Detomas 02/06/ /06/ /08/ /10/ /10/ /10/ /11/ /11/2014 A (besonderer Anlass) A (besonderer Anlass) A (besonderer Anlass) A (besonderer Anlass) A (besonderer Anlass) B (im Voraus getätigter kumulativer Kauf) B (im Voraus getätigter kumulativer Kauf) B (im Voraus getätigter kumulativer Kauf) 300,00 Glückwunschkarten Repräsentationsgeschenk 500,00 Gadgets b C 19,75 Getränke e C 300,00 Skulptur b C 463,60 Glocke b C 854,00 Pokale b C 913,48 Schreibmateria l 300,00 Bücher b C 3.650,83 GESAMTBETRAG 8.161,24 davon: Rückstände 3.531,70 Kompetenz 4.629,54 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr g d i b b R R R C C

41 Die Repräsentationsspesen bis zum 22. April 2014 dem letzten Tag der Anwendbarkeit der alten Regelung laut Verordnung Nr. 8/L/2002, welche im Art. 1 9 Ausgabenkategorien 36 vorsah betreffen das Amt des Präsidenten und der Regionalassessoren (s. Dekret vom 1. Juli 2002, Nr. 8/L) und sind (laut Mitteilung der Region) wie folgt aufgeteilt: Tabelle 31 Buchst. a) Buchst. b) Buchst. c) Buchst. d) Buchst. e) Buchst. f) Buchst. g) Buchst. h) Buchst. i) INSGESAMT 577,09 0, , ,00 0,00 0,00 118,95 16,21 528, ,91 Die Repräsentationsspesen, die ab dem 23. April 2014 (Tag des Inkrafttretens der neuen Verordnung) bis 31. Dezember 2014 getätigt wurden, sind hingegen ausschließlich den Assessoren vorbehalten (s. Beschluss des Regionalausschusses Nr. 72/2014) und sind (laut Mitteilung der Region) aufgrund der neuen Ausgabenkategorien 37 wie folgt gegliedert: Tabelle 32 Buchst. a) Buchst. b) Buchst. c) Buchst. d) Buchst. e) INSGESAMT 112, ,08 0,00 0,00 19, ,33 In der neuen Verordnung werden auch jene Spesen ausdrücklich angeführt, welche nicht in die Kategorie der Repräsentationsspesen fallen 38, und zwar: reine Zuwendungen, Ausgaben als Gastgeber bei nicht offiziellen Anlässen, Geschenke, Zuwendungen und wirtschaftliche Vergünstigungen an Bedienstete, Arbeitsessen für Verwalter und/oder Bedienstete der Körperschaft, Ausgaben, die nicht ausreichend durch Unterlagen gerechtfertigt sind. Im überprüften Kapitel der Rechnungslegung 2014 scheinen nachstehende Beträge auf: Tabelle 33 Kap Aufwandsspesen des Präsidenten der Region und der Assessoren Voranschläge ,00 Zweckbindungen ,21 Auf Rechnung Kompetenz getätigte Zahlungen Auf Rechnung Rückstände getätigte Zahlungen 4.629, ,70 Insgesamt getätigte Zahlungen 8.161,24 Rückstände auf Rechnung Kompetenz ,67 Rückstände auf Rechnung Rückstände 0,00 Rückstände insgesamt ,67 Einsparungen auf Rechnung Rückstände ,63 Wie aus der Tabelle hervorgeht, wurden für das Jahr ,21 Euro zweckgebunden und 4.629,54 Euro bezahlt; auf Rechnung Kompetenz verbleiben Rückstände in Höhe von ,67 Euro. Die beachtlichen Einsparungen auf Rechnung Rückstände ergeben sich dadurch, dass von den Rückständen in Höhe von ,33 Euro am Ende des Jahres 2013 im Jahr 2014 lediglich 3.531,70 Euro bezahlt wurden; der Restbetrag stellt eine Einsparung dar, da der Betrag unter dem Posten noch auszuzahlende Beträge auf Rechnung Rückstände gleich 0 ist. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

42 Die Regionalverwaltung hat eine Kopie der Dekrete und der Zahlungsaufträge für die 2014 ausgezahlten Ausgaben bereitgestellt. Es wurden die Dekrete und die entsprechenden Zahlungsaufträge samt Ausgabenbelegen kontrolliert. Der Gesamtbetrag der überprüften Beträge laut nachstehender Tabelle entspricht den in der Rechnungslegung 2014 angegebenen Beträgen. Tabelle 34 ÜBERPRÜFUNG Belegte Ausgaben 8.161,24 Auf Rechnung Kompetenz ausgezahlter Betrag Auf Rechnung Rückstände ausgezahlter Betrag 4.629, ,70 Ausgezahlter Gesamtbetrag 8.161, Kap Ausgaben für die Durchführung von strategischen Investitionsprojekten für die Standortentwicklung Art. 1 des Regionalgesetzes vom 13. Dezember 2012, Nr. 8 fördert ein Projekt mit dem Titel Gebietsentwicklung zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft, auch mittels Initiativen in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Körperschaften. Darauf aufbauend haben die beiden Provinzen Maßnahmenprogramme (auf Landesebene) genehmigt, die von der Region gutgeheißen wurden und welche die Grundlage für die den beiden Provinzen und/oder den Gesellschaften mit deren Beteiligung gewährten Finanzierungen der Region sind. Für das Projekt Gebietsentwicklung hat die Region in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 im Kap des Regionalhaushalts insgesamt 700 Millionen Euro für die Gewährung von Krediten mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren 39 zugunsten der Provinzen Trient und Bozen bereitgestellt. Im Jahr 2013 wurde im Sinne des genannten Gesetzes die Bereitstellung der ersten 500 Millionen Euro genehmigt, die unter den beiden Provinzen aufgeteilt wurden (250 Millionen zugunsten der Autonomen Provinz Trient und 250 Millionen zugunsten der Autonomen Provinz Bozen). Mit Art. 1 des Regionalgesetzes vom 24. Juli 2014, Nr. 6 hat die Region die zusätzliche Finanzierung des Projektes Gebietsentwicklung durch Bereitstellung von 200 Millionen Euro verfügt, die den beiden Provinzen zuzuweisen sind (100 Millionen für Trient und 100 Millionen für Bozen). Die Region hat den Art. 1 des Regionalgesetzes Nr. 8/2012 mit Beschluss vom 23. April 2013, Nr. 77 umgesetzt, mit dem neben der Zweckbindung von 500 Millionen Euro unter anderem Folgendes verfügt wurde: 1. für die Kreditzuweisungen seitens der Region muss jede Provinz ein Programm vorlegen, in dem der Anteil des der Provinz und den von dieser abhängigen Gesellschaften zuzuweisenden Kredits, die Modalitäten für die Verwendung der Beträge sowie die Fristen für die Aktivierung der Maßnahmen angegeben sind; 2. die Auszahlungen seitens der Region erfolgen auf der Grundlage des von den Provinzen gemeldeten Bedarfs; 3. eine jede Provinz muss jährlich die Abrechnung der empfangenen Beträge vorlegen; 4. die Provinzen und die von diesen abhängigen Gesellschaften müssen der Region am Ende der Laufzeit der Kredite die gewährten Beträge in einer einmaligen Zahlung rückerstatten. Die buchhalterischen Daten 2014 des Kap werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

43 Tabelle 35 Kap Strategische Investitionsprojekte für die Standortentwicklung Voranschläge ,00 Zweckbindungen ,00 Auf Rechnung Kompetenz getätigte Zahlungen Auf Rechnung Rückstände getätigte Zahlungen , ,00 Insgesamt getätigte Zahlungen ,00 Rückstände auf Rechnung Kompetenz ,00 Rückstände auf Rechnung Rückstände ,00 Rückstände insgesamt ,00 Einsparungen auf Rechnung Rückstände 0,00 Nachstehend wird auf die im Beschluss des Regionalausschusses Nr. 77/2013 vorgesehenen Programme der beiden Provinzen eingegangen, die 2013 eingeleitet und 2014 geändert/ergänzt wurden Programm der Autonomen Provinz Trient Regionalgesetz Nr. 8/2012 Zu Beginn des Jahres 2014 gestaltete sich das von der Autonomen Provinz Trient im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 8/2002 erstellte Gesamtprogramm wie folgt: Tabelle 36 PROGRAMM 2013 DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT - BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 115/2013, GEÄNDERT DURCH BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 199/2013 PROGRAMMIERT ART DER MASSNAHME ENTRICHTET 2013 a) b) c) d) ,00 Cassa del Trentino - Finanzierung Investitionsprogramme der ört. Körpersch , ,00 Trentino Sviluppo - Projekte für Unternehmens- und Gebietsentwicklung ,00 Aut.Prov.TN - Errichtung Rotationsfonds ,00 (auch für Gesellschaften mit ,00 Landesbeteiligung) ,00 Autonome Provinz Trient - Finanzinstrumente 0, ,00 INSGESAMT ,00 Das Programm wurde mit den Landesbeschlüssen vom 3. Mai 2013, Nr. 781 und vom 4. Oktober 2013, Nr genehmigt, wobei festgelegt wurde, dass einige Beträge von der Region direkt an die im Programm angegebenen Gesellschaften mit Landesbeteiligung auszuzahlen und die Maßnahmen binnen einzuleiten waren. Das Programm wurde von der Region mit Beschluss des Regionalausschusses vom 11. Juni 2013, Nr. 115 genehmigt (später in Bezug auf die Aufteilung der Mittel auf die Maßnahmen laut Buchst. a) und c) mit Beschluss vom 8. Oktober 2013, Nr. 199 geändert). Für das Programm 2013 (bezogen auf das Regionalgesetz Nr. 8/2012) wurden im Laufe des Jahres 2014 weitere 12 Millionen Euro zugunsten der Cassa del Trentino S.p.A. (mit Dekret des Präsidenten der Region vom 7. Oktober 2014, Nr. 56 ) entrichtet, so dass das Programm 2013 am Endes des Jahres 2014 folgendes ist: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

44 Tabelle 37 PROGRAMM 2013 DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT - BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 115/2013, GEÄNDERT DURCH BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 199/2013 PROGRAMMIERT ART DER MASSNAHME ENTRICHTET IM JAHR 2013 UND 2014 a) ,00 Cassa del Trentino - Finanzierung ,00 Investitionsprogramme der ört. Körpersch. b) ,00 Trentino Sviluppo - Projekte für Unternehmens- und Gebietsentwicklung ,00 Aut.Prov.TN - Errichtung Rotationsfonds c) ,00 (auch für Gesellschaften mit ,00 Landesbeteiligung) d) ,00 Autonome Provinz Trient - Finanzinstrumente 0, ,00 INSGESAMT ,00 Regionalgesetz Nr. 6/2014 Laut Regionalgesetz Nr. 6/2014 welches eine weitere Zuweisung für das Projekt Gebietsentwicklung genehmigt erfolgt die Zuweisung von je 100 Millionen Euro an jede Autonome Provinz nach Vorlegung eines Programms (auch Teilprogramms 41 ) seitens der Provinz, in welchem die zu finanzierenden Maßnahmen, die der Provinz und/oder den von dieser abhängigen Gesellschaften zuzuweisenden Beträge, die Modalitäten für deren Verwendung sowie die Fristen für die Einleitung der Maßnahmen angegeben sind. Genanntes Programm wurde von der Autonomen Provinz Trient mit Beschluss vom 22. September 2014, Nr genehmigt und sieht eine Kreditgewährung zugunsten der Cassa del Trentino S.p.A. in Höhe von ,00 Euro und eine Kreditgewährung zugunsten der Trentino Sviluppo S.p.A. in Höhe von ,00 Euro vor. Dieses zweite Programm (das erste bezieht sich auf das Regionalgesetz Nr. 8/2012 ) wurde von der Region mit Beschluss vom 24. September 2014, Nr. 192 genehmigt, mit dem auch 30 Millionen Euro (erste nach Genehmigung des zweiten Programms der Provinz Trient zweckgebundene Rate) Trentino Sviluppo S.p.A. zugewiesen wurden; die 30 Millionen Euro wurden mit Dekret des Präsidenten der Region vom 13. Oktober 2014, Nr. 58 entrichtet. Laut Beschluss des Regionalausschusses Nr. 192/2014 dient die Kreditgewährung zugunsten der Cassa del Trentino S.p.A. zur Finanzierung von Investitionsprogrammen der örtlichen Körperschaften für öffentliche Bauarbeiten wie z. B. Trinkwasserleitungen, Abwasserentsorgung, Schulgebäude usw.. Die Kreditgewährung zugunsten der Trentino Sviluppo S.p.A. ist hingegen für die Umsetzung des Programms dieser Gesellschaft mit Landesbeteiligung, d. h. die Verwirklichung von kontextbezogenen Maßnahmen zur Infrastrukturbildung sowie die Förderung der Unternehmensentwicklung bestimmt. Das Programm umfasst insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung von Projekten, die die Präsenz der Trentiner Unternehmen auf dem gesamtstaatlichen und internationalen Markt stärken sollen 42. Im Beschluss wird zur Kenntnis genommen, dass die oben angeführten Maßnahmen und jene, die zwecks Verwendung der Ressourcen des Jahres 2013 ergriffen werden, innerhalb 2016 eingeleitet werden. Die Einleitung der Maßnahmen sollte ursprünglich innerhalb 2013, sodann innerhalb 2014 erfolgen, nun innerhalb Die Beträge betreffend das zweite, 100 Millionen umfassende Programm werden den beiden Gesellschaften auf der Grundlage des von der Provinz gemeldeten Finanzbedarfs sowie des Auszahlungsprogramms entrichtet, sofern dies mit dem Kassenbestand vereinbar ist. Die Provinz muss jährlich über die für sich und für ihre Gesellschaften erhaltenen Beträge eine Abrechnung vorlegen. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

45 Mit Beschluss vom 10. Dezember 2014, Nr. 247 hat die Region die verbleibenden 70 Millionen Euro für die Finanzierung des von der Provinz Trient vorgelegten Programms (Beschluss der Landesregierung vom 22. September 2014, Nr. 1619) zugewiesen und zweckgebunden, indem der Trentino Sviluppo S.p.A. 10 Millionen und der Cassa del Trentino S.p.A. 60 Millionen Euro zugewiesen wurden. In der nachstehenden Tabelle ist das laut Regionalgesetz Nr. 6/2014 vorgesehene Programm der Provinz Trient zusammengefasst 43 : Tabelle 38 PROGRAMM 2014 DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT - BESCHLÜSSE DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 192/2014 UND NR. 247/2014 PROGRAMMIERT ART DER MASSNAHME ZUWEISUNGEN ENTRICHTUNGEN a) ,00 Kreditgewährung an Cassa del Trentino S.p.A. (für öffentliche Arbeiten) ,00 0,00 b) ,00 Kreditgewährung an Trentino Sviluppo S.p.A. (für Unterstützung Trentiner Unternehmen) , , ,00 INSGESAMT , ,00 Gesamtprogramm der Autonomen Provinz Trient Für das Gesamtprogramm (Regionalgesetze Nr. 8/2012 und 6/2014) der von der Provinz Trient vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Region im Laufe des Jahres ,00 Euro und im Laufe des Jahres Euro entrichtet, was einer Gesamtsumme (die als vorläufig zu betrachten ist, da das Gesamtprogramm noch nicht zur Gänze umgesetzt ist) von Euro entspricht. Die Finanzdaten 2013 und 2014 des Gesamtprogramms der bis dato umgesetzten Maßnahmen der Autonomen Provinz für die Gebietsentwicklung werden in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben (Programm 2013 und Programm 2014): Tabelle 39 GEBIETSENTWICKLUNG - AUTONOME PROVINZ TRIENT PROGR AMM RG 8/2012 PROGRAMMIERT ART DER MASSNAHME ENTRICHTUNGEN Cassa del Trentino - Finanzierung a) ,00 Investitionsprogramme der ,00 örtlichen Körperschaften Trentino Sviluppo - Projekte für b) ,00 Unternehmens- und ,00 Gebietsentwicklung Aut.Prov.TN - Errichtung c) ,00 Rotationsfonds (auch für ,00 Gesellsch.mit Landesbet.) d) ,00 Aut.Prov. TN - Finanzinstrumente 0,00 PROGR AMM RG 6/2014 Kreditgewährung an Cassa del a) ,00 Trentino S.p.A. (für öff. 0,00 Arbeiten) Kreditgewährung an Trentino b) ,00 Sviluppo S.p.A. (Unterstützung ,00 Trentiner Unternehmen) ,00 INSGESAMT ,00 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

46 Für das Programm der Provinz Trient betragen die Rückstände insgesamt Euro. Von der Region an die Autonome Provinz Trient getätigte Zahlungen Was im Detail die von der Region getätigten Zahlungen anbelangt, werden in der nachstehenden Tabelle die Empfänger der Auszahlungen, die Zahlungsaufträge und die Dekrete der Region, auf denen die Zahlungen beruhen, angeführt (diese Unterlagen wurden von der Region in Beantwortung eines Antrags seitens des Rechnungshofes geliefert 44 ); aus Gründen der Vollständigkeit und Kontinuität werden auch die Daten des Jahres 2013 angeführt, da sich die im überprüften Haushaltskapitel angesetzten Mittel auf ein einziges Projekt beziehen ( Gebietsentwicklung, vorgesehen und gefördert mit Regionalgesetz vom 13. Dezember 2012, Nr. 8). das sich über zwei Haushaltsjahre erstreckt hat. Tabelle 40 ZAHLUNGEN FONDS FÜR DIE REGIONALE GEBIETSENTWICKLUNG - AUTONOME PROVINZ TRIENT EMPFÄNGER ZAHLUNGSAUFTRAG BEDARF DEKRET BEZUGSPROGRAMM Cassa del Trentino S.p.A. Trentino Sviluppo S.p.A. Nr. 1706/2013 ( ,00 Euro) Nr. 2302/2014 ( Euro) Nr. 1706/2013 ( ,00) Nr. 2457/2013 ( ,00 Euro) Nr. 3391/2013 (30.000,00 Euro) Nr. 2456/2014 ( ,00 Euro) Anträge seitens der örtlichen Körperschaften auf Finanzierungen von Investitionen durch die Provinz Anträge seitens der örtlichen Körperschaften auf Finanzierungen von Investitionen durch die Provinz Verwiklichung der Tätigkeiten laut dem in Durchführung des Art. 33 des LG Nr. 6/1999 genehmigten Plans Verwiklichung der Tätigkeiten laut dem in Durchführung des Art. 33 des LG Nr. 6/1999 genehmigten Plans Verwiklichung der Tätigkeiten laut dem in Durchführung des Art. 33 des LG Nr. 6/1999 genehmigten Plans Finanzierung von Projekten zur Unternehmens- und Gebietsentwicklung vom , Nr. 39 vom , Nr. 56 vom , Nr. 39 vom , Nr. 64 vom , Nr. 83 vom , Nr. 58 Kreditgewährung an Cassa del Trentino zur Finanzierung von Investitionsprogrammen der örtlichen Körperschaften Kreditgewährung an Cassa del Trentino zur Finanzierung von Investitionsprogrammen der örtlichen Körperschaften Kreditgewährung an Trentino Sviluppo für die Finanzierung von Projekten zur Unternehmens- und Gebietsentwicklung Kreditgewährung an Trentino Sviluppo für die Finanzierung von Projekten zur Unternehmens- und Gebietsentwicklung Kreditgewährung an Trentino Sviluppo für die Finanzierung von Projekten zur Unternehmens- und Gebietsentwicklung Kreditgewährung für die Finanzierung von Projekten zur Unternehmens- und Gebietsentwicklung Autonom Provinz Trient Nr. 2470/2013 ( ,00 Euro) Nr. 3075/2013 ( ,00 Euro) Aktivierung der Projekte zur Unternehmensentwicklun g und Errichtung von Fonds (auch durch Gewährung von Krediten Aktivierung der Projekte zur Unternehmensentwicklun g und Errichtung von Fonds (auch durch Gewährung von Krediten an Gesellschaften mit Gesamtbetrag Zahlungsaufträge ,00 Euro vom , Nr. 64 vom , Nr. 77 Kreditgewährung für Errichtung von Rotationsfonds, eines Fonds für die Förderung von Bausparprojekten, weitere Projekte zur Gebietsentwicklung Kreditgewährung für Errichtung von Rotationsfonds, eines Fonds für die Förderung von Bausparprojekten, weitere Projekte zur Gebietsentwicklung Wie ersichtlich, ist ein Teil der Finanzmittel aufgrund des von der Provinz gemeldeten Bedarfs für Maßnahmen bestimmt, die in dem in Durchführung des Art. 33 des Landesgesetzes Trient Nr. 6/1999 Bestimmungen für die über die Gesellschaften Trentino RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

47 Sviluppo S.p.A. und Tecnofin Strutture S.p.A. durchgeführten Maßnahmen genehmigten Plan vorgesehen sind Abrechnung der Autonomen Provinz Trient Das Regionalgesetz Nr. 8/2012 und die entsprechenden, von der Region erlassenen Verwaltungsakte sehen die Abrechnung seitens der beiden Provinzen über die erhaltenen Beträge vor. Die Provinzen müssen zudem die Abrechnung der Kredite erstellen, die den von ihnen abhängigen Gesellschaften gewährt wurden. Dies vorausgeschickt, hat der Rechnungshof mit Schreiben vom 13. April 2015, Nr. 338 die Region um die Abrechnung der beiden Provinzen über die von der Region erhaltenen Beträge aus dem Kap des Haushalts der Region ersucht. Die Region hat am 23. April 2015 geantwortet und die ihr von der Provinz Trient übermittelten Unterlagen weitergeleitet 46. Diese hatte die Abrechnung zum 20. Juni 2014 vorgelegt, die sich lediglich auf das Programm betreffend die 250 Millionen Euro bezieht (Regionalgesetz Nr. 8/2012), da das Regionalgesetz Nr. 6/2014 (welches weitere 100 Millionen Euro vorsieht) am 24. Juli 2014 erlassen wurde. Mit einer zweiten Mittelung vom 28. Mai 2015 hat die Region ihr erstes Antwortschreiben vom 23. April 2015 ergänzt, sich jedoch darauf beschränkt, das Schreiben der Autonomen Provinz Trient vom 25. Mai 2015 betreffend die aktualisierte Abrechnung mit weiteren Details über die Verwendung der vermutlich auf das Jahr 2014 bezogenen Mittel zu übermitteln. Die Regionalverwaltung hat genannte Akte nicht überprüft und, wie es scheint, auch nicht kontrolliert, so dass dieser Rechnungshof nicht über ein aktualisiertes Gesamtbild weder der Abrechnungen noch der damit zusammenhängenden Überprüfungen seitens der Region verfügt. So muss unter anderem auch darauf hingewiesen werden, dass: a) sich die Abrechnungen als reine Auflistung von Aktionen erweisen, die mit den dazu zweckgebundenen Mitteln angegeben werden; b) sich die Abrechnungen nicht auf eine einzige allgemeine Zeitspanne beziehen, sondern lediglich einige nicht ausreichende zeitliche Bezugnahmen enthalten; c) nicht hervorgeht, dass die Region die in ihre Zuständigkeit fallende Kontrolle über die genannten Abrechnungen durchgeführt hat; d) diese auch nicht an den Regionalrat weitergeleitet wurden, wie laut Regionalgesetz Nr. 8/2012 vorgesehen ist. Für die Abrechnung hat sich die Autonomen Provinz Trient darauf beschränkt, ein Schreiben zu verfassen, welches die in den verschiedenen Einsatzgebieten verwendeten Mittel hervorhebt, jedoch keine Informationen über die Verwendung der ausbezahlten Mittel und auch keine Abrechnung der Kredite, die den von ihr abhängigen Gesellschaften zugewiesen wurden, enthält, wie im Beschluss des Regionalausschusses vom 23. April 2013, Nr. 77 vorgesehen (und in anderen regionalen Maßnahmen bekräftigt) worden war. Nachstehend wird die Abrechnung, welche die Provinz Trient der Region übermittelt hat, wiedergegeben: 1. Kreditgewährung an die Cassa del Trentino: Im Landesprogramm wurde die Kreditgewährung für die Finanzierung von Investitionsprogrammen der örtlichen Körperschaften bestimmt; die Provinz teilt im Einklang mit dem Programm mit, dass die Cassa del Trentino die gewährten Beträge für die Auszahlung der Mittel zur Finanzierung von Investitionen seitens der örtlichen Körperschaften bestimmt hat; es wurden Maßnahmen festgesetzt, für die 46,6 Millionen Euro entrichtet werden können. Von den 46,6 Millionen wurden 6,5 Millionen entrichtet. Die verbleibende Summe der Kreditgewährung (ca. 3,9 Millionen) wird für dieselbe Zielsetzung bei weiteren Anträgen verwendet 47. Nachstehend die Finanzdaten der von der Region entrichteten Beträge für Maßnahmen, die von der Cassa del Trentino durchgeführt werden: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

48 Tabelle 41 PROGRAMM DER PROVINZ TRIENT (Cassa del Trentino) REGIONALE PROGRAMMIERUNG LAUT ABRECHNUNG DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT LAUT BESCHLÜSSEN DER REGION PROGRAM M RG NR. 8/2012 PROGRAM M RG NR. 6/2014 ART DER MASSNAHME ENTRICHTUNGEN SEITENS DER REGION VON DER REGION GEWÄHRTER KREDIT MÖGLICHE ENTRICHTUNGEN GETÄTIGTE ENTRICHTUNG EN ZUR VERFÜGUNG Cassa del Trentino für Finanzierung der a) ,00 Investitionsprogramme der , , , , ,00 örtlichen Körperschaften Kreditgewährung an Cassa del a) ,00 Trentino S.p.A. (für öffentliche 0,00 Arbeiten) DIE BETRÄGE STEHEN NOCH NICHT ZUR VERFÜGUNG Mit Schreiben vom 28. Mai 2015 hat die Region nachdem ihr die Provinz eine weitere Abrechnung hat zukommen lassen 48 die nachstehende Aktualisierung übermittelt: bis zum 6. März 2015 belaufen sich die von der Cassa del Trentino entrichteten Beträge 49 auf ca. 7,6 Millionen Euro zugunsten der Trentiner Gemeinden zur Finanzierung von Investitionen für öffentliche Arbeiten und auf ca. 8,4 Millionen Euro zur Finanzierung von Beiträgen an die Talgemeinschaften für Maßnahmen betreffend das bestehende Bauvermögen. 2. Kreditgewährung zugunsten der Autonomen Provinz Trient ( Euro): Das Programm der Autonomen Provinz Trient sah die Verwendung von Millionen Euro für die Errichtung von Rotationsfonds für die Unterstützung von Projekten zur Unternehmensentwicklung und eines Fonds für die Förderung von Bausparprojekten (Projekt Bausparen) der bei den Rentenfonds eingetragenen Personen sowie für weitere Projekte zur Gebietsentwicklung vor, die auch mittels Gewährung von Krediten an die Gesellschaften mit Landesbeteiligung erfolgen kann. Aus der mitgeteilten Abrechnung der Provinz geht hervor, dass 50 Millionen für die Errichtung eines verschiedentlich gespeisten Rotationsfonds verwendet wurden, der den Zugang der Unternehmen zu Krediten erleichtern soll, und zwar im Sinne des Landesgesetzes vom 13. Dezember 1999, Nr. 6 Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale. Der Fonds wurde mit einem Betrag von insgesamt 80 Millionen Euro errichtet (40 Millionen regionale Mittel und 40 Millionen, die von den Banken bereitgestellt wurden, die der Initiative mittels Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung beigetreten sind); bis zum 28. Mai 2014 wurden bei den dazu berechtigten Kreditinstituten 145 Gesuche vorgelegt, die von den genannten Instituten überprüft wurden. Der Restbetrag (10 Millionen) der Kreditgewährung der Region zur Finanzierung des Fonds für den erleichterten Zugang zu Krediten seitens der Unternehmen wird für weitere Anträge verwendet werden. Die von der Provinz übermittelte Abrechnung weist 10 Millionen Euro für die Errichtung eines Fonds zur Förderung des Bausparens für die Finanzierung der im Sinne des Art des Landesgesetzes vom 15. Mai 2013, Nr. 9 vorgesehenen Maßnahmen aus. Die Provinz teilt mit, dass sie die Studie über die Machbarkeit des Fonds eingeleitet hat. Nachstehend wird eine Übersicht der Programmierung/Abrechnung der direkt für die Autonome Provinz Trient bestimmten Kreditgewährung wiedergegeben, welche die Provinz am 20. Juni 2014 übermittelt hat: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

49 Tabelle 42 PROGRAMM DER PROVINZ TRIENT (Provinz) REGIONALE PROGRAMMIERUNG LAUT ABRECHNUNG DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT LAUT BESCHLÜSSEN DER REGIONART DER MASSNAHME ENTRICHTUNGE N SEITENS DER REGION FÜR ROTATIONSFONDS DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT ANZAHL GESUCHE SEITENS DER UNTERNEHME N BETRAG AKTIVIERTER FONDS DAVON REGIONALE MITTEL ZUR VERFÜGUNG FÜR WEITERE ANTRÄGE , , , ,00 PROGRAM M RG NR. 8/2012 c) ,00 Autonome Provinz Trient Errichtung Rotationsfonds (auch für die Gesellschaften mit Landesbeteiligung) ,00 FÜR FONDS ZUR FÖRDERUNG VON BAUSPARPROJEKTEN ,00 WERDEN ZUR ZEIT AUF MACHBARKEIT ÜBERPRÜFT d) ,00 Finanzinstrumente 0,00 DER BETRAG STEHT NOCH NICHT ZUR VERFÜGUNG 3. Kreditgewährung zugunsten von Trentino Sviluppo: Der von der Region ausbezahlte Betrag von ,00 Euro wurde für die Finanzierung von 57 Maßnahmen zum Erwerb von Immobilien, Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen sowie für Beteiligungen mittels Unterzeichnung von Gesellschaftskapital im Gesamtbetrag von 53,1 Millionen Euro verwendet. Nachstehend die Gesamtübersicht: Tabelle 43 PROGRAMM DER PROVINZ TRIENT (Trentino Sviluppo S.p.A.) REGIONALE PROGRAMMIERUNG LAUT ABRECHNUNG DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT LAUT BESCHLÜSSEN DER REGION ART DER MASSNAHME ENTRICHTUNGEN SEITENS DER REGION VERWENDET ZUR VERFÜGUNG PROGRAMM RG 8/2012 PROGRAMM RG 6/2014 Trentino Sviluppo für Projekte zur a) ,00 Unternehmens- und ,00 Gebietsentwicklung Kreditgewährung an Trentino b) ,00 Sviluppo S.p.A. (Stärkung der ,00 Trentiner Unternehmen) , , Bemerkungen zur Verwaltung des Programms der Autonomen Provinz Trient 1. Die Abrechnung muss Mindestdetails zu den Empfängern, den Gründen und den entrichteten Beträgen sowie deren Verwendung enthalten (dies ist in den von der Provinz übermittelten Unterlagen nicht der Fall); außerdem muss die Abrechnung strukturiert sein und nicht nur den in den Beschlüssen des Regionalausschusses und im Landesprogramm vorgeschriebenen Maßnahmentypologien entsprechen, sondern auch den zeitlichen Abschnitten (Haushalt) der Finanzgebarung der Region und der Provinzen (oder der instrumentalen Einrichtungen), auf die sich die Abrechnung der verwendeten Mittel bezieht. 2. Es muss hervorgehoben werden, dass die Autonomen Provinzen auch für jenen Teil, den sie ihren instrumentalen Einrichtungen zur Verfügung stellen, zur Abrechnung gegenüber der Region in Bezug auf die in den Beschlüssen des Regionalausschusses enthaltenen Verfügungen sowie gegenüber dem Regionalrat verpflichtet sind, wie ausdrücklich im genannten Gesetz vorgeschrieben ist. Die Überprüfung seitens des Rechnungshofes findet nachträglich statt, und zwar im Zusammenhang mit dem Verfahren für die Billigung der allgemeinen Rechnungslegung der Region für das Haushaltsjahr 2014 und mit der nachfolgenden Kontrolle laut Art. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 174/2012 sowie mit der Stichprobenüberprüfung des Haushaltskapitels Es ist also in erster Linie Aufgabe der Region, die RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

50 Abrechnungen zu überprüfen und deren Übereinstimmung mit dem Regionalgesetz Nr. 8/2012 und den Beschlüssen des Ausschusses zu dessen Umsetzung festzustellen, während der Rechnungshof für die nachträgliche externe Kontrolle zuständig ist. 3. Weiters wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, der Region im Rahmen der Abrechnung die völlige Einhaltung der EU-Verträge, der europäischen Bestimmungen, im Besonderen der EU-Verordnungen betreffend Staatsbeihilfen und De-minimis- Beihilfen sowie aller anderen in diesem Bericht ausdrücklich erwähnten Bestimmungen zu bestätigen, mit besonderem Bezug auf Art. 97 und 119 der Verfassung, Art. 10 des Gesetzes Nr. 243/2012, Art. 3 des Gesetzes Nr. 350/2012 und Art. 62 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 118/2011, geändert durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 126/ Schließlich wird es als angebracht, wenn nicht sogar als notwendig erachtet, dass immer im Rahmen der Abrechnung die Gründe für einen derart beschränkten Einsatz der Mittel und die entsprechenden Perspektiven angeführt werden, da die aufgrund des Gesetzes Nr. 8/2012 eingeleiteten Initiativen laut demselben Gesetz und der zu dessen Umsetzung erlassenen Beschlüsse des Ausschusses der raschen Bereitstellung aller verfügbaren Ressourcen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise sowie der Finanzierung von rasch umsetzbaren Investitionsprogrammen dienen sollen und für Maßnahmen bestimmt sind, die angesichts der derzeitigen Liquiditätsengpässe die Finanzierung von Projekten für die Unternehmens- und Gebietsentwicklung gewährleisten (dies die Wesensmerkmale laut Beschluss der Region, der auch von den beiden Provinzen übernommen wurde 51 ) Programm der Autonomen Provinz Bozen Regionalgesetz Nr. 8/2012 Zu Beginn des Jahres 2014 kann das von der Autonomen Provinz Bozen im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 8/2012 erstellte Gesamtprogramm (unter Berücksichtigung der mit Beschluss des Regionalausschusses vom 5. Februar 2014, Nr. 24 vorgenommenen Änderungen) wie folgt zusammengefasst werden: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

51 Tabelle 44 PROGRAMM AUTONOME PROVINZ BOZEN - BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 183/2013, GEÄNDERT DURCH BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 24/2014 PROGRAMMIERT a) ,00 ART DER MASSNAHME (SÜDTIROL FINANCE AG) Rotationsf. für Invest. der ört. Körpersch. im Bereich des Breitbandnetzes ENTRICHTET ,00 b) ,00 Risikofonds zur Gewährung von Garantien für den Export ,00 c) ,00 Finanzinstrumente Art. 1 Abs. 3 0,00 d) ,00 Rotationsfonds zur Finanzierung von Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen ,00 e) ,00 Finanzierung des Projektes "Bausparen" ,00 f) ,00 Rotationsfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Gewerbeflächen 0,00 g) ,00 Finanzierung des Risikokapitals für Innovations- oder Entwicklungsprojekte ,00 h) ,00 Geschlossene Fonds für im Landesgebiet tätige Betriebe (Mini Bonds) 0,00 i) ,00 Kreditgewährung an Unternehmen (Mezzanin-Finanzierungen) ,00 l) ,00 Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften ,00 m) ,00 Erhöhungen des Risikokapitals von Garantiekonsortien , ,00 GESAMTBETRAG ,00 Das Programm wurde mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung vom 2. September 2013, Nr genehmigt, ergänzt was die Aufteilung der Beträge auf die verschiedenen Maßnahmen anbelangt durch Beschluss vom 21. Oktober 2013, Nr und geändert was die Frist für die Aktivierung 52 der Maßnahmen angeht durch Beschluss vom 8. Jänner 2014, Nr. 9. Bereits im Beschluss betreffend das Einvernehmen (vom 22. April 2013, Nr. 617) hatte die Autonome Provinz Bozen beantragt, die von der Region entrichteten Beträge der im Sinne des Art des Landesgesetzes Nr. 22/2012 errichteten Gesellschaft Südtirol Finance AG zuzuweisen. Das Programm wurde mit Beschluss des Regionalausschusses vom 23. Juli 2013, Nr genehmigt (ergänzt durch Beschluss vom 24. September 2013, Nr und geändert durch Beschluss vom 5. Februar 2014, Nr ). Die im Jahr 2013 vorgenommenen Entrichtungen wurden für die in der oben angeführten Tabelle aufgelisteten Zwecke verwendet, nachdem mit Dekret des Präsidenten der Region vom 11. Februar 2014, Nr. 17 die 75 Millionen, die von der Autonomen Provinz Bozen als Bedarf (zum 24. September 2013) für die Aktivierung der im Art. 1 Abs. 3 des Regionalgesetzes Nr. 8/2012 vorgesehenen Finanzinstrumente beantragt wurden, auf die verschiedenen Maßnahmentypologien neu aufgeteilt wurden, weil sich die Verfahren für die Aktivierung der Finanzinstrumente laut Buchst. c) des Programms in die Länge gezogen hatten. So wurden unter anderem 10 Millionen Euro für die Finanzierung von Risikokapital für Innovations- und Entwicklungsprojekte, 15 Millionen Euro für die Kreditgewährung (Mezzanin-Finanzierungen) an Unternehmen, 12 Millionen Euro für die Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften entrichtet. Mit dem Beschluss des Regionalausschusses vom 18. Juni 2014, Nr. 134 wurden das Programm und die Aufteilung der Beträge auf die verschiedenen Maßnahmen u. a. auch RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

52 die drei oben angeführten (und bereits finanzierten) Maßnahmen abgeändert, und zwar: - der Posten g) Finanzierung von Risikokapital für Innovations- und Entwicklungsprojekte, für den 10 Millionen Euro entrichtet wurden, wurde gestrichen; - der Posten i) Kreditgewährung (Mezzanin-Finanzierung) an Unternehmen 57, für den die Region 15 Millionen entrichtet hatte, wurde von 15 auf 5 Millionen herabgesetzt; - der Posten l) Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften, für den 12 Millionen entrichtet wurden (von den 20 im Programm vorgesehenen), wurde gestrichen. Nachstehend die Übersicht der oben beschriebenen Situation. Tabelle 45 PROGRAMM AUTONOME PROVINZ BOZEN - BESCHLÜSSE DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 183/2013 UND NR. 24/2014, GEÄNDERT DURCH DEN BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 134/2014 PROGRAMMIERT MIT BESCHLUSS NR. 24/2014 ART DER MASSNAHME (SÜDTIROL FINANCE AG) ENTRICHTET 2013 PROGRAMMIERT MIT BESCHLUSS NR. 134/2014 a) ,00 b) ,00 Rotationsfonds für Investitionen der örtlichen Körperschaften im Bereich des Breitbandnetzes Risikofonds zur Gewährung von Garantien für den Export ,00 a) , ,00 b) ,00 c) ,00 Finanzinstrumente Art. 1 Abs. 3 0,00 c) ,00 d) ,00 Rotationsfonds zur Finanzierung von Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen ,00 d) ,00 e) ,00 Finanzierung des Projektes "Bausparen" ,00 e) ,00 f) ,00 g) ,00 h) ,00 i) ,00 nicht vorhand.posten l) ,00 m) ,00 Rotationsfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Gewerbeflächen Finanzierung des Risikokapitals für Innovations- oder Entwicklungsprojekte Geschlossene Fonds für im Landesgebiet tätige Betriebe (Mini Bonds) Kreditgewährung an Unternehmen (Mezzanin-Finanzierungen) Kreditgewährung zur Finanzierung von Rotationsfonds LG Nr. 9/1991 Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften Erhöhungen des Risikokapitals von Garantiekonsortien 0,00 f) , ,00 nicht mehr vorhand.posten 0,00 g) , ,00 h) ,00 0,00 l) , ,00 nicht mehr vorhand.posten ,00 m) , ,00 GESAMTBETRAG , ,00 Von der Zweckbindung des Jahres 2013 wurden im Laufe des Jahres 2014 weitere 50 Millionen Euro zugunsten der Südtirol Finance AG entrichtet (Dekret des Präsidenten der Region vom 11. Februar 2014, Nr. 17): 42 Millionen sind für die Finanzierung von Rotationsfonds für Investitionen der örtlichen Körperschaften im Bereich des Breitbandnetzes (Buchst. a) und 8 Millionen für die Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften (Buchst. l) des Programms laut Beschluss Nr. 24/2014 bestimmt. Die Gesamtübersicht der Zahlungen 2014 bezogen auf das Programm 2013 ist nachstehende: RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

53 Tabelle 46 PROGRAMM AUTONOME PROVINZ BOZEN - BESCHLÜSSE DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 183/2013 UND NR. 24/2014, GEÄNDERT DURCH BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 134/2014 PROGRAMMIERT MIT BESCHLUSS NR. 24/2014 ART DER MASSNAHME (Südtirol Finance AG) ENTRICHTET 2014 PROGRAMMIERT MIT BESCHLUSS NR. 134/2014 a) ,00 b) ,00 Rotationsfonds für Investitionen der örtlichen Körperschaften im Bereich des Breitbandnetzes Risikofonds zur Gewährung von Garantien für den Export ,00 a) ,00 b) ,00 c) ,00 Finanzinstrumente Art. 1 Abs. 3 c) ,00 d) ,00 Rotationsfonds zur Finanzierung von Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen d) ,00 e) ,00 Finanzierungs des Projektes "Bausparen" e) ,00 f) ,00 g) ,00 h) ,00 i) ,00 nicht vorhand. Posten l) ,00 m) ,00 Rotationsfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Gewerbeflächen Finanzierung des Risikokapitals für Innovations- oder Entwicklungsprojekte Geschlossene Fonds für im Landesgebiet tätige Betriebe (Mini Bonds) Kreditgewährung an Unternehmen (Mezzanin-Finanzierungen) Kreditgewährung zur Finanzierung von Rotationsfonds LG Nr. 9/1991 Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften Erhöhungen des Risikokapitals von Garantiekonsortien f) ,00 nicht mehr vorhand.posten g) ,00 h) ,00 l) , ,00 nicht mehr vorhand.posten m) , ,00 GESAMTBETRAG , ,00 Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, entsprechen die 8 Millionen Euro laut dem alten Buchst. l) nicht mehr dem Programm, so wie dieses zuletzt mit dem Beschluss des Regionalausschusses vom 18. Juni 2014, Nr. 134 festgesetzt wurde. In den vom Regionalausschuss und vom Präsidenten der Region erlassenen Akten ist keinerlei Hinweis auf die endgültige Zuweisung und die entsprechende tatsächliche Verwendung der im Jahr 2014 mit Bezug auf die alte Klassifizierung der Maßnahmen entrichteten Geldmittel zu finden. Im Dekret des Präsidenten der Region vom 11. Februar 2014, Nr. 17 (mit dem die 50 Millionen Euro mit Zahlungsauftrag vom 24. Februar 2014, Nr. 379 ausbezahlt wurden) wurden die 8 Millionen der Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften laut Buchst. l) 58 zugewiesen, während laut der dem Schreiben der Region vom 6. März 2015, Nr beiliegenden Tabelle die 8 Millionen des Zahlungsauftrags Nr. 379/2014 dem Buchst. l) zur Finanzierung von Rotationsfonds laut Landesgesetz vom 15. April 1991, Nr. 9 bestimmt sind (im Beschluss des Regionalausschusses Nr. 134/2014 enthaltene Definition). Regionalgesetz Nr. 6/2014 Ein erstes Teilprogramm laut dem Regionalgesetz Nr. 6/2014 zur Zuweisung der weiteren Geldmittel für das Projekt Gebietsentwicklung wurde von der Autonomen Provinz Bozen im Betrag von 30 Millionen Euro mit Beschluss vom 23. September 2014, Nr und später von der Region mit Beschluss vom 24. September 2014, Nr. 192 genehmigt, wobei letztere auch die finanziellen Zuweisungen für die Maßnahmen verfügt und zweckgebunden hat. Das Programm beinhaltet Kreditgewährungen zugunsten der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Landwirtschaft, für Finanzierungen an die Gemeinden zum Ankauf von Baugrund, für die Finanzierung mittels Rotationsfonds von Maßnahmen zur Wiedergewinnung und Sanierung von Bausubstanz, für die Finanzierung von Rotationsfonds zur Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten gemäß Landesgesetz Nr. 9/ RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

54 Die Vervollständigung des Programms der Autonomen Provinz Bozen gemäß Regionalgesetz Nr. 6/2014 in Höhe von weiteren 70 Millionen Euro, wurde von der Region mit Beschluss vom 10. Dezember 2014, Nr. 247 nach Erlass des Beschlusses der Südtiroler Landesregierung vom 2. Dezember 2014, Nr gutgeheißen. Die Maßnahmen betreffen Finanzierungen zugunsten der Gemeinden und die Finanzierung von Rotationsfonds der Autonomen Provinz Bozen. Nachstehend die Gesamtübersicht der Maßnahmen laut Regionalgesetz Nr. 6/2014 (100 Millionen Euro): Tabelle 47 PROGRAMM AUTONOME PROVINZ BOZEN - BESCHLÜSSE DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 192/2014 UND NR. 247/2014 PROGRAMMIERT ART DER MASSNAHME ZUWEISUNGEN ENTRICHTUNGEN BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 192/ a) ,00 Autonome Provinz Bozen für Investitionen im Bereich der Landwirtschaft ,00 b) ,00 Autonome Provinz Bozen für Finanzierungen an die Gemeinden für den Ankauf von Baugrund ,00 c) ,00 Autonome Provinz Bozen zur Finanzierung mittels Rotationsfonds von Maßnahmen betreffend Bausubstanz d) ,00 Autonome Provinz Bozen zur Finanzierung von Rotationsfonds zur Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten AUTONOME ,00 PROVINZ BOZEN BESCHLUSS DES REGIONALAUSSCHUSSES NR. 247/ a) ,00 b) ,00 c) ,00 Autonome Provinz Bozen für die Finanzierung von Investitionen seitens der Gemeinden Autonome Provinz Bozen für Finanzierungen an die Gemeinden für den Ankauf von Baugrund Autonome Provinz Bozen zur Finanzierung von Rotationsfonds zur Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten , ,00 GESAMTBETRAG , ,00 Von den programmierten 100 Millionen Euro wurden 30 Millionen Euro mit Dekret des Präsidenten der Region vom 13. Oktober 2014, Nr. 58 entrichtet. Gesamtprogramm der Autonomen Provinz Bozen Vom Gesamtprogramm in Höhe von 350 Millionen Euro (Regionalgesetze Nr. 8/2012 und 6/2014) hat die Region insgesamt Millionen Euro entrichtet: 150 Millionen Euro für das Programm laut Regionalgesetz Nr. 8/2012 und 30 Millionen für das Programm laut Regionalgesetz Nr. 6/2014. Die Finanzdaten 2013 und 2014 des Gesamtprogramms der Maßnahmen der Autonomen Provinz Bozen für die Gebietsentwicklung, die bis dato umgesetzt wurden, werden in der nachstehenden Tabelle aufgelistet (Programm 2013 und Programm 2014): RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

55 Tabelle 48 GEBIETSENTWICKLUNG - AUTONOME PROVINZ BOZEN Beschluss Nr. 24/2014 ART DER MASSNAHMEN Beschluss Nr. 134/2014 ENTRICHTUNGEN a) ,00 Rotationsfonds für Investitionen der ört. Körperschaften - Breitbandnetz b) ,00 Risikofonds zur Gewährung von Garantien für den Export a) , ,00 b) , ,00 c) ,00 Finanzinstrumente Art. 1 Abs. 3 c) ,00 0,00 d) ,00 Rotationsfonds für Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen d) , ,00 e) ,00 Finanzierung des Projektes "Bausparen" e) , ,00 PROGRAMM RG 8/2012 f) ,00 Rotationsfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Gewerbeflächen g) ,00 Finanzierung des Risikokapitals für Innovations- oder Entwicklungsprojekte h) ,00 i) ,00 NON PRESENTE l) ,00 m) ,00 Geschlossene Fonds für im Landesgebiet tätige Betriebe (Mini Bonds) Kreditgewährung an Unternehmen (Mezzanin-Finanzierungen) Kreditgewährung zur Finanzierung von Rotationsfonds LG Nr. 9/1991 Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften Erhöhungen des Risikokapitals von Garantiekonsortien f) ,00 0,00 NICHT VORLIEGEND ,00 g) ,00 0,00 h) , ,00 l) ,00 0,00 NICHT VORLIEGEND ,00 m) , , ,00 GESAMTBETRAG PROGRAMM , ,00 Beschluss Nr. 192/2014 a) Autonome Provinz Bozen für Investitionen im Bereich der Landwirtschaft (Beschluss RA Nr. 192) , ,00 b) Autonome Provinz Bozen für Finanzierungen an die Gemeinden für den Ankauf von Baugrund (Beschluss RA Nr. 192) , ,00 Autonome Provinz Bozen zur Finanzierung mittels Rotationsfonds von c) ,00 0,00 Maßnahmen betreffend Bausubstanz (Beschluss RA Nr. 192) PROGRAMM RG 6/2014 d) Autonome Provinz Bozen zur Finanzierung von Rotationsfonds zur Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten (Beschluss RA Nr. 192) , ,00 Beschluss Nr. 247/2014 Autonome Provinz Bozen für die Finanzierung von Investitionen seitens a) ,00 0,00 der Gemeinden (Beschluss RA Nr. 247) Autonome Provinz Bozen für Finanzierungen an die Gemeinden für den b) , ,00 Ankauf von Baugrund (Beschluss RA Nr. 247) Autonome Provinz Bozen zur Finanzierung von Rotationsfonds zur c) ,00 0,00 Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten (Beschluss RA Nr. 247) GESAMTBETRAG PROGRAMM 2014 GESAMTBETRAG , , , ,00 Das Programm der Autonomen Provinz Bozen weist Rückstände in Höhe von 170 Millionen Euro auf. Von der Region zugunsten der Autonomen Provinz Bozen getätigte Zahlungen Was die Einzelheiten der Zahlungen anbelangt, werden in nachstehender Tabelle das Verzeichnis der Empfänger, die Zahlungsaufträge, die von der Provinz angegebenen Gründe für den finanziellen Bedarf sowie die Dekrete der Region als Unterlage der getätigten Zahlungen angeführt. Aus Gründen der Vollständigkeit und Kontinuität werden auch die Daten des Jahres 2013 angeführt, da sich die im überprüften Haushaltskapitel angesetzten Mittel auf ein einziges Projekt beziehen ( Gebietsentwicklung, vorgesehen und gefördert mit Regionalgesetz vom 13. Dezember 2012, Nr. 8), das sich über zwei Haushaltsjahre erstreckt hat. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

56 Tabelle 49 ZAHLUNGEN FONDS FÜR REGIONALE GEBIETSENTWICKLUNG - AUTONOME PROVINZ BOZEN EMPFÄNGER ZAHLUNGSAUFTRAG BEDARF DEKRET BEZUGSPROGRAMM Südtirol Finance AG Nr. 2506/2013 (Euro ,00) Breitbandnetz und Vorschuss an die RAS vom , Nr. 66 Rotationsfonds für Maßnahmen zur Förderung des Breitbandnetzes Nr. 2641/2013 (Euro ,00) Fonds zur Leistung von Exportgarantien vom , Nr. 68 Errichtung eines Risikofonds zugunsten der Unternehmen mit Exporttätigkeit Autonome Provinz Bozen Nr. 2784/2013 (Euro ,00) Aktivierung von Finanzinstrumenten vom , gemäß Art. 1 Nr. 71 Abs. 3 des RG Nr. 8/2012 Nr. 2784/2013 (Euro ,00) Nr. 2784/2013 (Euro ,00) Nr. 2641/2013 (Euro ,00) Aktivierung von Finanzinstrumenten gemäß Art. 1 Abs. 3 des RG Nr. 8/2012 Finanzierung von Investitionen im örtlichen Wirtschaftssystem (auch Mini Bonds) als Vorschuss an die Provinz vom , Nr. 71 vom , Nr. 71 vom , Nr. 68 Nr. 2784/2013 Aktivierung von vom (Euro ,00) Finanzinstrumenten gemäß Art. 1 Nr , Abs. 3 des RG Nr. 8/2012 Nr. 2784/2013 (Euro ,00) Nr. 2784/2013 (Euro ,00) Nr. 379/2014 (Euro ,00) Nr. 379/2014 (Euro ,00) Nr. 2455/2014 (Euro ,00) Nr. 2455/2014 (Euro ,00) Nr. 2455/2014 (Euro ,00) Aktivierung von Finanzinstrumenten gemäß Art. 1 Abs. 3 des RG Nr. 8/2012 vom , Nr. 71 Aktivierung von vom Finanzinstrumenten gemäß Art. 1 Nr , Abs. 3 des RG Nr. 8/2012 Rotationsfonds für Investitionen im Bereich des Breitbandnetzes Finanzierung von Investitionen im örtlichen Wirtschaftssystem allgemeiner Bedarf 30 Millionen allgemeiner Bedarf 30 Millionen allgemeiner Bedarf 30 Millionen Nr. 2455/2014 allgemeiner (Euro ,00) Bedarf 30 Millionen vom , Nr. 17 vom , Nr. 17 vom , Nr. 58 vom , Nr. 58 vom , Nr. 58 vom , Nr. 58 Rotationsfonds zur Finanzierung von Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen (Schreiben der Region) Projekt Bausparen (Schreiben der Region) Finanzierung des Risikokapitals für innovative Projekte (Schreiben der Region) Kreditgewährung an Unternehmen, um den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern - Mezzanin- Finanzierungen (Schreiben der Region) Kreditgewährung an Unternehmen, um den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern - Mezzanin- Finanzierungen (Schreiben der Region) Öffentlich-private Partnerschaften (Schreiben der Region) Erhöhungen des Risikokapitals von Garantiekonsortien (Schreiben der Region) Rotationsfonds für Entwicklungsmaßnahmen im Bereich des Breitbandnetzes (Dekret Region Nr.17/2014) öffentlich-private Partnerschaften (Dekret Region Nr. 17/2014) Investitionen im Bereich der Landwirtschaft Finanzierungen an die Gemeinden für den Ankauf von Baugrund Rotationsfonds zur Finanzierung von Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen Rotationsfonds zur Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten GESAMTBETRAG DER ZAHLUNGSAUFTRÄGE Euro ,00 RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

57 Abrechnung der Autonomen Provinz Bozen Mit Schreiben vom 23. April 2014, Nr. 7550/P hat die Region die ihr von der Autonomen Provinz Bozen übermittelte Abrechnung über die erhaltenen Beträge aus dem Kap des Haushalts der Region übermittelt. Die Provinz Bozen hat mit Schreiben vom 23. Juli 2014 der Region die Unterlagen zugesandt, welche ihr der Präsident der Südtirol Finance AG (der die Mittel des Jahres 2013 zugewiesen wurden) hatte zukommen lassen. Die von der Region dem Rechnungshof gelieferten Informationen sind wenig klar in Bezug auf den der Provinz Bozen zur Verfügung gestellten Betrag (250 Millionen Millionen). Aus der übermittelten und nachstehend wiedergegebenen Tabelle betreffend die zugewiesenen und entrichteten Mittel geht Folgendes hervor: 1. Für das in der Tabelle mit dem Buchst. g) gekennzeichnete Projekt Beteiligung am Risikokapital (das im Programm laut Beschluss des Regionalausschusse Nr. 24/2014 unter Buchst. g) Finanzierung des Risikokapitals von im Landesgebiet tätigen Unternehmen, die sich mit Innovations- und Entwicklungsprojekte beschäftigen, angeführt ist und mit dieser Bezeichnung im Programm laut Beschluss des Regionalausschusses Nr. 134/2014 nicht mehr erwähnt wird) wurden von der Region Euro entrichtet (Zahlungsauftrag vom 24. Oktober 2013, Nr. 278, Dekret vom 21. Oktober 2013, Nr. 71 (Bedarf laut Dekret Nr. 66/2013), das was die Aufteilung der Beträge anbelangt, durch Dekret vom 11. Februar 2014, Nr. 17 geändert wurde): die von der Gesellschaft Südtirol Finance vorgelegte Übersicht zur Abrechnung weist keine Beträge auf. 2. Der erste Buchst. h) in der Tabelle Geschlossene Fonds italienischen Rechts, die in Minibonds investieren, welcher im Beschluss des Regionalausschusses vom 5. Februar 2014, Nr. 24 dem Buchst. h) entsprach, verwandelt sich im Programm des Beschlusses des Regionalausschusses vom 18. Juni 2014, Nr. 134 in den Buchst. g) Finanzierung von geschlossenen Investitionsgesellschaften italienischen Rechts, die in Obligationen (Mini Bonds), die von im Landesgebiet tätigen Betrieben ausgegeben wurden, investieren. 3. Der zweite Buchst. h) in der Tabelle Gewährung von Mezzanin-Finanzierungen entspricht dem Buchst. h) Kreditgewährung (Mezzanin-Finanzierungen) an Unternehmen, um den Zugang derselben zu Bankkrediten zu erleichtern des Programms laut Beschluss des Regionalausschusses vom 18. Juni 2014, Nr. 134 und bildete den Buchst. i) des Programms laut Beschluss des Regionalausschusses vom 5. Februar 2014, Nr Für das unter dem zweiten Buchst. h) in der Tabelle ausgewiesene Projekt Gewährung von Mezzanin-Finanzierungen hat die Region 15 Millionen Euro entrichtet (Zahlungsauftrag vom 11. Oktober 2013, Nr und Zahlungsauftrag vom 24. RECHNUNGSHOF Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Region Trentino-Südtirol Haushaltsjahr

REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Die Vereinigten Sektionen für die RegionTrentino-Südtirol

REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Die Vereinigten Sektionen für die RegionTrentino-Südtirol Entscheidung Nr. 1/2016/PARI REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Die Vereinigten Sektionen für die RegionTrentino-Südtirol haben unter dem Vorsitz den Präsidenten Josef Hermann

Mehr

Eröffnung des Gerichtsjahres Bericht des Präsidenten der Kontrollsektion Bozen. Josef Hermann Rössler

Eröffnung des Gerichtsjahres Bericht des Präsidenten der Kontrollsektion Bozen. Josef Hermann Rössler Eröffnung des Gerichtsjahres 2017 Bericht des Präsidenten der Kontrollsektion Bozen Josef Hermann Rössler Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Staatsanwalt, geschätzte Kollegen, sehr geehrte Behördenvertreter,

Mehr

STELLUNGNAHME DES RECHNUNGSPRÜFERKOLLEGIUMS

STELLUNGNAHME DES RECHNUNGSPRÜFERKOLLEGIUMS STELLUNGNAHME DES RECHNUNGSPRÜFERKOLLEGIUMS zum Gesetzentwurf der Region betreffend Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2018-2020 samt Begleitbericht und

Mehr

REPUBLIK ITALIEN RECHNUNGSHOF KONTROLLSEKTION FÜR DIE REGION TRENTINO SÜDTIROL SITZ TRIENT. In der öffentlichen Verhandlung vom 27.

REPUBLIK ITALIEN RECHNUNGSHOF KONTROLLSEKTION FÜR DIE REGION TRENTINO SÜDTIROL SITZ TRIENT. In der öffentlichen Verhandlung vom 27. Beschluss Nr. 24/2015/FRG REPUBLIK ITALIEN RECHNUNGSHOF KONTROLLSEKTION FÜR DIE REGION TRENTINO SÜDTIROL SITZ TRIENT zusammengesetzt aus den Richtern: Dr. Diodoro VALENTE Dr. Gianfranco POSTAL Dr. Massimo

Mehr

REPUBLIK ITALIEN DER RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für die Region Trentino-Südtirol. Sitz Trient. Ratssitzung vom 22. Februar 2018

REPUBLIK ITALIEN DER RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für die Region Trentino-Südtirol. Sitz Trient. Ratssitzung vom 22. Februar 2018 Beschluss Nr. 9/2018/FRG REPUBLIK ITALIEN DER RECHNUNGSHOF Kontrollsektion für die Region Trentino-Südtirol Sitz Trient Zusammengesetzt aus den Richtern: Dr in Anna Maria Rita LENTINI Dr in Stefania FUSARO

Mehr

REGIONALGESETZ VOM 15. DEZEMBER 2016, NR. 16. Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2017 der Region 1

REGIONALGESETZ VOM 15. DEZEMBER 2016, NR. 16. Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2017 der Region 1 REGIONALGESETZ VOM 15. DEZEMBER 2016, NR. 16 Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2017 der Region 1 I. KAPITEL Bestimmungen zur Anpassung an die Transparenzregelung Art. 1 Änderungen zum Regionalgesetz

Mehr

AMTSBLATT REGIONALGESETZ VOM 19. JUNI 2009, NR. 2

AMTSBLATT REGIONALGESETZ VOM 19. JUNI 2009, NR. 2 AMTSBLATT Neue Bestimmungen über die Veröffentlichung und den Vertrieb des Amtsblattes der Autonomen Region Trentino- Südtirol 1 Art. 1 Gegenstand und Zielsetzungen (1) Das Amtsblatt der Autonomen Region

Mehr

REPUBLIK ITALIEN Der RECHNUNGSHOF Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Trient

REPUBLIK ITALIEN Der RECHNUNGSHOF Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Trient Beschluss Nr. 3/2017/FRG REPUBLIK ITALIEN Der RECHNUNGSHOF Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Trient zusammengesetzt aus den Richtern: Dott. Diodoro VALENTE Dott. Gianfranco

Mehr

REGIONALGESETZ VOM 29. OKTOBER 2014, NR. 10

REGIONALGESETZ VOM 29. OKTOBER 2014, NR. 10 REGIONALGESETZ VOM 29. OKTOBER 2014, NR. 10 Bestimmungen auf dem Sachgebiet des Rechtes auf Bürgerzugang der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften,

Mehr

REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof. Die Vereinigten Sektionen für die Region Trentino-Südtirol

REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof. Die Vereinigten Sektionen für die Region Trentino-Südtirol Entscheidung Nr. 2/PARI/2018 REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Die Vereinigten Sektionen für die Region Trentino-Südtirol unter dem Vorsitz des Präsidenten Josef Hermann RÖSSLER

Mehr

REGIONALGESETZ VOM 13. DEZEMBER 2012, NR. 8

REGIONALGESETZ VOM 13. DEZEMBER 2012, NR. 8 HAUSHALT UND RECHNUNGSWESEN REGIONALGESETZ VOM 13. DEZEMBER 2012, NR. 8 Bestimmungen für die Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2013 und des Mehrjahreshaushaltes 2013-2015 der Autonomen Region Trentino-Südtirol

Mehr

KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3

KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3 KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3 Errichtung eines Fonds zugunsten der Hypothekenbank Trentino-Südtirol - Sektion für öffentliche Arbeiten - oder zugunsten einer anderen Sonderkreditanstalt

Mehr

VORSORGE REGIONALGESETZ VOM 25. JULI 1992, NR. 7

VORSORGE REGIONALGESETZ VOM 25. JULI 1992, NR. 7 Maßnahmen der Ergänzungsvorsorge zugunsten der zu den freiwilligen Beitragszahlungen ermächtigten Personen und der Bauern, Halb- und Teilpächter 1 2 3 4 5 I. TITEL Allgemeine Bestimmungen I. KAPITEL Organisatorische

Mehr

Begleitbericht zur Rechnungslegung des Arbeitsförderungsinstitutes 2013 sowie zur Aufstellung der Rückstände

Begleitbericht zur Rechnungslegung des Arbeitsförderungsinstitutes 2013 sowie zur Aufstellung der Rückstände Begleitbericht zur Rechnungslegung des Arbeitsförderungsinstitutes 2013 sowie zur Aufstellung der Rückstände Der Haushaltsvoranschlag des Arbeitsförderungsinstitutes für 2013 ist mit Dekret des Landesrates

Mehr

Entscheidung Nr DC vom 10. November Verfassungsergänzungsgesetz über die Verwaltung der Schulden der Sozialversicherung

Entscheidung Nr DC vom 10. November Verfassungsergänzungsgesetz über die Verwaltung der Schulden der Sozialversicherung 1 Entscheidung Nr. 2010-616 DC vom 10. November 2010 Verfassungsergänzungsgesetz über die Verwaltung der Schulden der Sozialversicherung Der Verfassungsrat ist am 27. Oktober 2010 vom Premierminister gemäß

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol ÜBERSETZUNG Entscheidung Nr. 2/PARI/2016 REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol unter dem Vorsitz des Präsidenten

Mehr

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO 16. Mai 2001 Allgemeines Haushaltsrecht H 05 01 VV- 70-72 Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung 70 - Zahlungen Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden.

Mehr

REGIONALRAT REGIONALGESETZ VOM 16. JULI 1972, NR. 15. Bestimmungen über das Volksbegehren bei der Bildung der Regional- und Landesgesetze 1

REGIONALRAT REGIONALGESETZ VOM 16. JULI 1972, NR. 15. Bestimmungen über das Volksbegehren bei der Bildung der Regional- und Landesgesetze 1 REGIONALGESETZ VOM 16. JULI 1972, NR. 15 Bestimmungen über das Volksbegehren bei der Bildung der Regional- und Landesgesetze 1 I. TITEL Initiativrecht Art. 1 (1) Jeder in den Wählerlisten für die Wahl

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol ÜBERSETZUNG Entscheidung Nr. 1/PARI/2018 REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region TrentinoAlto Adige/Südtirol unter dem Vorsitz des Präsidenten

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol ÜBERSETZUNG Entscheidung Nr. 1/PARI/2014 REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Unter dem Vorsitz des amtierenden

Mehr

IN DER REGION BEKLEIDETE ÄMTER:

IN DER REGION BEKLEIDETE ÄMTER: Dr. Alfons BENEDIKTER Geboren in Pettneu am Arlberg (A) am 14. März 1918 und verstorben am 3. November 2010 Legislaturperioden: erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste, siebte, achte, neunte, zehnte

Mehr

Dezember 2015 FREIE UNIVERSITÄT BOZEN ÄNDERUNG AM HAUSHALTS- VORANSCHLAG

Dezember 2015 FREIE UNIVERSITÄT BOZEN ÄNDERUNG AM HAUSHALTS- VORANSCHLAG Dezember FREIE UNIVERSITÄT BOZEN ÄNDERUNG AM HAUSHALTS- VORANSCHLAG FÜR DAS JAHR I. VORWORT Vorliegendes Dokument ändert den Haushaltsvoranschlag für das Jahr ab. Diese Änderung ist vorwiegend aus folgenden

Mehr

Kontrollsektionen für die Region Trentino-Südtirol (Sitze von Trient und Bozen)

Kontrollsektionen für die Region Trentino-Südtirol (Sitze von Trient und Bozen) Kontrollsektionen für die Region Trentino-Südtirol (Sitze von Trient und Bozen) Anhörung zu den Problematiken betreffend die Statuten der Regionen mit Sonderautonomie, insbesondere mit Bezug auf die von

Mehr

DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN

DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT 2008 DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN AUFTEILUNG DER AUSGABEN NACH FUNKTIONEN AUTONOME

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol ÜBERSETZUNG Entscheidung Nr. 1/PARI/2018 REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol unter dem Vorsitz des Präsidenten

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol ÜBERSETZUNG Entscheidung Nr. 2/PARI/2017 REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol unter dem Vorsitz des Präsidenten

Mehr

GENERALSTAATSADVOKATUR VERFASSUNGSGERICHTSHOF. Rekurs im Sinne des Art. 127 der Verfassung

GENERALSTAATSADVOKATUR VERFASSUNGSGERICHTSHOF. Rekurs im Sinne des Art. 127 der Verfassung Bollettino Ufficiale n. 33/I-II del 16/08/2011 / Amtsblatt Nr. 33/I-II vom 16/08/2011 222 60867 Ordinanze, sentenze e ricorsi - Parte 2 - Anno 2011 Stato Corte Costituzionale CORTE COSTITUZIONALE - RICORSO

Mehr

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente

Mehr

REGIONALGESETZ VOM 5. FEBRUAR 2013, NR. 1. Änderungen zu den Regionalbestimmungen betreffend die Gemeindeordnung und die Wahl der Gemeindeorgane 1

REGIONALGESETZ VOM 5. FEBRUAR 2013, NR. 1. Änderungen zu den Regionalbestimmungen betreffend die Gemeindeordnung und die Wahl der Gemeindeorgane 1 REGIONALGESETZ VOM 5. FEBRUAR 2013, NR. 1 Änderungen zu den Regionalbestimmungen betreffend die Gemeindeordnung und die Wahl der Gemeindeorgane 1 I. KAPITEL WEITERE ÄNDERUNGEN ZU DEN REGIONALGESETZEN ÜBER

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis

Mehr

Finanzprotokoll Anlage des Übereinkommens zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung

Finanzprotokoll Anlage des Übereinkommens zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung Übersetzung Finanzprotokoll Anlage des Übereinkommens zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung 0.424.091.1 Abgeschlossen in Paris am 1. Juli 1953 Von der Bundesversammlung genehmigt

Mehr

Der neue Revisionsdienst in den Südtiroler Gemeinden. Dr. Klaus Unterweger Südtiroler Gemeindenverband Lienz,

Der neue Revisionsdienst in den Südtiroler Gemeinden. Dr. Klaus Unterweger Südtiroler Gemeindenverband Lienz, Der neue Revisionsdienst in den Südtiroler Gemeinden Dr. Klaus Unterweger Südtiroler Gemeindenverband Lienz, 22.10.2009 Rechtliche Ausgangslage Reform des Titels V des 2. Teils der Verfassung gemäß Verfassungsgesetz

Mehr

Protokoll über das durch das Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie errichtete Gericht

Protokoll über das durch das Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie errichtete Gericht Originaltext Protokoll über das durch das Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie errichtete Gericht 0.732.021.1 Abgeschlossen in Paris am 20. Dezember 1957

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN. der RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN. der RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen ÜBERSETZUNG Beschluss Nr. 3/2015/SCBOLZ/FRG REPUBLIK ITALIEN der RECHNUNGSHOF Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen zusammengesetzt aus den Richtern: Präsident Raffaele

Mehr

Hinweis im Sinne des Gesetzes vom 31. Dezember 1996, Nr. 675

Hinweis im Sinne des Gesetzes vom 31. Dezember 1996, Nr. 675 Anlage 1 Hinweis im Sinne des Gesetzes vom 31. Dezember 1996, Nr. 675 Die erworbenen Daten werden ausschließlich von der Landesverwaltung, und zwar für institutionelle Zwecke verwendet. Gemäß Artikel 13

Mehr

Finanzen. Sachen von den auf das 1986 in

Finanzen. Sachen von den auf das 1986 in 1 Der Minister für Wirtschaft und Finanzen Aufgrund der Artikel 8 und 9 dess gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 23 vom 14. März 2011, die die Gemeindesteuer auf Immobilien einführen und regeln; Aufgrund

Mehr

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

7 DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 1. Februar 1973, Nr. 49 1)

7 DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 1. Februar 1973, Nr. 49 1) LGBZ Current Ed. VERFASSUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN p. 1/5 7 DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 1. Februar 1973, Nr. 49 1) Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol: Organe

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2008 RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg

Mehr

Bollettino Ufficiale n. 2/I-II del 08/01/2013 / Amtsblatt Nr. 2/I-II vom 08/01/

Bollettino Ufficiale n. 2/I-II del 08/01/2013 / Amtsblatt Nr. 2/I-II vom 08/01/ Bollettino Ufficiale n. 2/I-II del 08/01/2013 / Amtsblatt Nr. 2/I-II vom 08/01/2013 145 82457 Ordinanze, sentenze e ricorsi - Parte 2 - Anno 2012 Erkenntnisse, Urteile, Rekurse und Beschlüsse - 2 Teil

Mehr

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2014 C(2014) 10123 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms Interreg V-A Deutschland

Mehr

vom 20. Januar

vom 20. Januar 0.110.035.96 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 15 ausgegeben am 23. Januar 2009 Kundmachung vom 20. Januar 2009 des Beschlusses Nr. 110/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 10.05.2017 Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen

Mehr

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drücksache V/1496 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/ 1 68070 5287/67 Bonn, den 28. Februar 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:

Mehr

REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. hat DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF,

REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. hat DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF, Bollettino Ufficiale n. 35/I-II del 27/08/2013 / Amtsblatt Nr. 35/I-II vom 27/08/2013 62 85628 Erkenntnisse, Urteile, Rekurse und Beschlüsse - 2 Teil - Jahr 2013 Staat - Autonome Provinz Bozen/Südtirol

Mehr

- 1 - VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom

- 1 - VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom - 1 - VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds,

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1454 Landtag 19. Wahlperiode 19.12.17 Mitteilung des Senats vom 19. Dezember 2017 Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Mehr

ENTWURF EINES BERICHTS

ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Haushaltskontrollausschuss 23.1.2014 2013/2235(C) ENTWURF EINES BERICHTS betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft

Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft 1 Finanzen der Studierendenschaft Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer von ihr nach Maßgabe dieser Rahmenvorgaben und

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN. der RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN. der RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen ÜBERSETZUNG Beschluss Nr. 3/2017/SCBOLZ/FRG REPUBLIK ITALIEN der RECHNUNGSHOF Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen zusammengesetzt aus den Richtern: Präsident Josef Hermann

Mehr

VORSORGE REGIONALGESETZ VOM 28. FEBRUAR 1993, NR. 3

VORSORGE REGIONALGESETZ VOM 28. FEBRUAR 1993, NR. 3 VORSORGE REGIONALGESETZ VOM 28. FEBRUAR 1993, NR. 3 Einführung der freiwilligen Regionalversicherung für die Rente zugunsten der im Haushalt tätigen Personen 1 2 I. TITEL Allgemeine Bestimmungen I. KAPITEL

Mehr

REPUBLIK ITALIEN DER RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen

REPUBLIK ITALIEN DER RECHNUNGSHOF. Kontrollsektion für Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen Beschluss Nr. 3/2019/SCBOLZ/FRG REPUBLIK ITALIEN DER RECHNUNGSHOF Kontrollsektion für Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen zusammengesetzt aus den Richtern: Präsident Rat Rat Josef Hermann RÖSSLER Alessandro

Mehr

Artikel 1 Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes

Artikel 1 Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes 459/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 6 1 von 6 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,

Mehr

Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Hochschule Rapperswil

Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Hochschule Rapperswil Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 34. Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Hochschule Rapperswil vom 6. Dezember 06 (Stand. Januar 07) Die Regierung des Kantons St.Gallen

Mehr

ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN

ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zum Europäischen

Mehr

Organe des Konsortiums Seniorendienste sind. Vollversammlung

Organe des Konsortiums Seniorendienste sind. Vollversammlung Organe des Konsortiums Seniorendienste sind die Vollversammlung der Verwaltungsrat der Präsident die Direktorin der Rechnungsprüfer Vollversammlung Die Vollversammlung besteht aus je einem Vertreter der

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2017 STATO PATRIMONIALE AKTIVA 2017 2016 bis: 31.12.2017 bis: 31.12.2016 A) FORDERUNGEN GEGENÜBER DEM STAAT UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN VERWALTUNGEN AUFGRUND DER BETEILIGUNG AM DOTATIONSFONDS B) ANLAGEGÜTER

Mehr

Konsolidierung. Die vorliegende Konsolidierung enthält darüber hinaus die Abänderungen, die nach dem 25. April 2007 vorgenommen worden sind durch:

Konsolidierung. Die vorliegende Konsolidierung enthält darüber hinaus die Abänderungen, die nach dem 25. April 2007 vorgenommen worden sind durch: 2. APRIL 1991 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates in Sachen Anordnung und Zwangsgeld Konsolidierung Im Belgischen Staatsblatt vom

Mehr

O R D N U N G. für die TREUHANDVERWALTUNG. des Bundes

O R D N U N G. für die TREUHANDVERWALTUNG. des Bundes O R D N U N G für die TREUHANDVERWALTUNG des Bundes beschlossen vom Bundesrat des BEFG am 19. Mai 2012 Sie tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft BEFG Ordnung für die Treuhandverwaltung des Bundes, vom Bundesrat

Mehr

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges

Mehr

www.region.tnst.it/europa GESUCH UM FINANZIERUNG -Initiativen zur Förderung der europäischen Integration-

www.region.tnst.it/europa GESUCH UM FINANZIERUNG -Initiativen zur Förderung der europäischen Integration- AUTONOME REGION TRENTINO - SÜDTIROL REGIONE AUTONOMA TRENTINO - ALTO ADIGE Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe REGION AUTONÓMA TRENTIN - SÜDTIROL Ofize per l integrazion europea y per

Mehr

(Vor- und Zuname des/der gesetzlichen Vertreters/in) (Vorwahl) (Telefonnummer)

(Vor- und Zuname des/der gesetzlichen Vertreters/in) (Vorwahl) (Telefonnummer) Stempelmarke zu 16,00 Euro Identifikationsnummer Datum Die Stempelmarke kann auch mittels Bezahlung durch F23 (Steuerkodex 456T) entrichtet werden. AUTONOME PROVINZ BOZEN-SÜDTIROL Abteilung Deutsche Kultur

Mehr

ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT. Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK

ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT. Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK ÖFFENTLICHE STATISTIK DER DER SCHWEIZ ÖFFENTLICHE STATISTIK ETHIKRAT DER SCHWEIZ DER SCHWEIZ Reglement ÖFFENTLICHE STATISTIK DER SCHWEIZ DER SCHWEIZ Zweite, überarbeitete Auflage Januar 008 Herausgeber:

Mehr

Struktur der ELER-Förderung im Saarland

Struktur der ELER-Förderung im Saarland Struktur der ELER-Förderung im Saarland Zahlstelle ELER/EGFL Leiterin Verena Voigt Beteiligte Stellen nach EU-Struktur Art.65 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Einrichtung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1989 Ausgegeben am 15. Dezember Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1989 Ausgegeben am 15. Dezember Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1989 Ausgegeben am 15. Dezember 1989 249. Stück 596. Bundesgesetz: Bundesfinanzgesetznovelle

Mehr

Transparente Gemeindefinanzen ein erster Entwurf

Transparente Gemeindefinanzen ein erster Entwurf November 2014 Liste Schuh 1 Transparente Gemeindefinanzen ein erster Entwurf ÜBERBLICK ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS 2013 UND ENTWICKLUNG 2011-2014 Im letzten Stadtboten wurde eine interessante Diskussion in

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN. der RECHNUNGSHOF. Regionale Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN. der RECHNUNGSHOF. Regionale Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen ÜBERSETZUNG Beschluss Nr. 2/2017/SCBOLZ/FRG REPUBLIK ITALIEN der RECHNUNGSHOF Regionale Kontrollsektion für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Sitz Bozen zusammengesetzt aus den Richtern: Präsident

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Antrag um Gewährung eines Beitrages

Antrag um Gewährung eines Beitrages Antrag um Gewährung eines Beitrages Im Sinne des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, Art. 81 Ansuchen um Beitragsgewährung für Investitionsausgaben für das Jahr 2017 im Sinne des Landesgesetzes vom

Mehr

Entwurf (Einbringung in den Landtag)

Entwurf (Einbringung in den Landtag) Entwurf (Einbringung in den Landtag) G e s e t z zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über

Mehr

PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST

PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST Geschäftsordnung der ständigen Ausschüsse der Parlamentarischen Versammlung EURONEST angenommen von der Parlamentarischen Versammlung Euronest am Mai 2011 sowie am

Mehr

vom 20. November 2009

vom 20. November 2009 432.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 369 ausgegeben am 30. Dezember 2009 Gesetz vom 20. November 2009 über das Liechtensteinische Landesmuseum (LLMG) Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

RATAA/ /06/08/2018-A cr_taas-14/08/ a

RATAA/ /06/08/2018-A cr_taas-14/08/ a RATAA/0016115/06/08/2018-A cr_taas-14/08/2018-0001811-a CONSIDERAZIONI FINALI J Il Collegio, a conclusione delle verifiche esposte nei unti precedenti e sulla base degli elementi acquisiti,

Mehr

1.3 Haushalts- und Kassenordnung (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

1.3 Haushalts- und Kassenordnung (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. - Körperschaft des öffentlichen Rechts - (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Schleswig- Holstein hat auf Grund des 5 Abs. 2 b der Satzung

Mehr

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol

ÜBERSETZUNG REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES. Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol ÜBERSETZUNG Entscheidung Nr. 2/PARI/2014 REPUBLIK ITALIEN IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Unter dem Vorsitz des amtierenden

Mehr

S A T Z U N G. Art. 4 Erlöschen der Mitgliedschaft. Art. 1 Name, Dauer und Sitz. Art. 2 Zweck. Art. 3 Mitgliedschaft

S A T Z U N G. Art. 4 Erlöschen der Mitgliedschaft. Art. 1 Name, Dauer und Sitz. Art. 2 Zweck. Art. 3 Mitgliedschaft S A T Z U N G Art. 1 Name, Dauer und Sitz Unter dem Namen Verband der Sportvereine Südtirols (abgekürzt VSS) wurde am 28. November 1970 in Bozen ein Dachverband der Sportvereine des Landes Südtirol auf

Mehr

Sitzungsvorlage Nummer: 121/2015 Bearbeiter: Herr Neubauer TOP: 4 ö

Sitzungsvorlage Nummer: 121/2015 Bearbeiter: Herr Neubauer TOP: 4 ö Bürgermeisteramt Dettingen unter Teck Sitzungsvorlage Nummer: 121/2015 Bearbeiter: Herr Neubauer TOP: 4 ö Gemeinderat Sitzung am 21.09.2015 öffentlich I. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan

Mehr

BESCHLUSS Nr ÄNDERUNG DER FINANZVORSCHRIFTEN DER OSZE

BESCHLUSS Nr ÄNDERUNG DER FINANZVORSCHRIFTEN DER OSZE PC.DEC/1225 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat GERMAN Original: ENGLISH 1120. Plenarsitzung StR-Journal Nr. 1120, Punkt 4 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 1225 ÄNDERUNG

Mehr

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa VERTEIDIGUNGSPLANUNG

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa VERTEIDIGUNGSPLANUNG Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa VERTEIDIGUNGSPLANUNG 25. November 1993 Dokumentenreihe "Sofortprogramm", Nr. 4 Hinweis: Dieses Dokument wurde auf der 49. Plenarsitzung des Besonderen

Mehr

Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) SR 0.232.141.11; AS 1978 941 Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen am 14. Oktober 2015

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 11.06.1998 KOM(1998) 378 endg. 98/0211 (ACC) Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES zur Genehmigung einer Vereinbarung zwischen der Europäischen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 9.12.2003 KOM(2003) 761 endgültig 2003/0295 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.5.2018 COM(2018) 318 final 2018/0163 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES über die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel

Mehr

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2017 Beschluss des Schulrates vom 31.05.2018 Nr. 1 Genehmigung des Jahresabschlusses Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 18. Oktober 1995, Nr. 20, in geltender Fassung, Nach Einsichtnahme in das Landesgesetz

Mehr

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG CA/90/12 Orig.: en München, den 05.10.2012 BETRIFFT: Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche bei Vorliegen eines von einer anderen europäischen ISA erstellten internationalen oder

Mehr

BERICHTIGTER DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN AUFTEILUNG DER AUSGABEN NACH FUNKTIONEN

BERICHTIGTER DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN AUFTEILUNG DER AUSGABEN NACH FUNKTIONEN DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN LANDESABGABEN VOM STAAT ABGETRETENE ABGABEN BERICHTIGTER DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN

Mehr

2185 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5

2185 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 2185 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,

Mehr

Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol

Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol ÜBERSETZUNG Rechnungshof Vereinigte Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol Bericht über die allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen über das Finanzjahr 2011 Entscheid über

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG)

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG) Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG) KInvFErrG Ausfertigungsdatum: 24.06. Vollzitat: "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

Kapitel I der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG. Allgemeine Bedingungen

Kapitel I der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG. Allgemeine Bedingungen Kapitel I der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Allgemeine Bedingungen Stand 09.01.2017 Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Abschnitt 1 Allgemeine Clearing-Bestimmungen 1 Allgemeine

Mehr