DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN

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1 DIE FINANZAUTONOMIE DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT 2008 DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN AUFTEILUNG DER AUSGABEN NACH FUNKTIONEN AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL

2 DIE FINANZAUTONOMIE Die Finanzautonomie einer öffentlichen Gebietskörperschaft wird in erster Linie mit dem Steuerföderalismus in Beziehung gebracht, d.h. mit der Möglichkeit, die Quelle der eigenen Ressourcen und im besonderen die Steuereinhebung, direkt festzulegen. Die Autonome Provinz Bozen ist zwar nur mit beschränkten Besteuerungsmöglichkeiten ausgestattet, genießt aber trotzdem einen hohen Grad an finanzieller Autonomie, deren Grundlage sich vor allem aus dem Autonomiestatut (DPR Nr. 670) und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen ergibt. Die Gesamtheit der dort enthaltenen Bestimmungen verknüpfen die staatliche Finanzierung des Landes mit einer Reihe von Parametern und berechtigen zu einer Abtretung von bestimmten staatlichen Steuereinnahmen nach vorbestimmten 400, ,7 7,4% ZWECKBESTIMMTE RESSOURCEN 92,6% RESSOURCEN ZUR FREIEN VERWENDUNG Kriterien, die daher nicht von Fall zu Fall verhandelbar sind. Die genannte Finanzautonomie kommt vor allem bei den Ausgaben zur Geltung, da der Großteil der vom Staat an das Land zugewiesenen Mittel keiner Zweckbestimmung unterliegt und somit vom Land für selbst festgelegte Zwecke verwendet werden kann. Der Anteil an Landesressourcen, der eine Zweckbestimmung hat, beträgt 7,4% der gesamten Einnahmen: es handelt sich fast ausschließlich um Fonds, die vom Staat oder von der Region für Funktionen übertragener Kompetenzen zugewiesen werden oder um Finanzierungen von seiten des Staates und der Europäischen Union für Ziele von gemeinschaftlichem Interesse. Die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes gleichen sich bei 5.385,9 Millionen Euro aus. Einen Anteil in Höhe von 36 Millionen stellen die Durchlaufposten dar. Die in diesen Seiten enthaltenen Analysen berücksichtigen nur die effektiven Einnahmen und Ausgaben, welche sich auf 5.025,9 Millionen Euro belaufen.

3 DIE EINNAHMEN NACH DEREN HERKUNFT ,4 ÜBERSCHUSS ,5 DARLEHEN 4,0% VERMÖGENSEINKÜNFTE 9,0% 2,1% 3.823,0 444,0 8,8% ZUWENDUNGEN VON STAAT, REGION, EUROPÄISCHE UNION EINKÜNFTE AUS STEUERN UND ABGABEN 76,1% VERSCHULDUNG: EINE ENTSCHEIDUNG FÜR DIE UNABHÄNGIGKEIT AUF DEM ENERGIESEKTOR Die beträchtliche Verschuldung im Haushalt 2008 hat ein ganz bestimmtes Entwicklungsziel: sie soll für finanzielle Beteiligungen an Gesellschaften dienen, die im Energiesektor tätig sind.

4 DIE STEUERLICHEN EINNAHMEN 485,1 LANDESABGABEN 12,7% 3.337,9 VOM STAAT ABGETRETENE ABGABEN 87,3% STEUERLAST Im Jahr 2008 beträgt die Steuerlast des Landes pro Einwohner, d.h. der durchschnittlich vorgesehene Betrag für die Zahlung der der autonomen Provinz Bozen zustehenden Abgaben für jeden ansässigen Bürger (ansässige Bevölkerung am : Einwohner) 7.759,66 Euro.

5 DIE WICHTIGSTEN LANDESABGABEN 332,0 IRAP* 61,0 REGIONALER ZUSCHLAG IRPEF 5 18,0 KRAFTFAHRZEUGSTEUER KRAFTFAHRZEUGHAFTPFLICHTVERSICHERUNGSSTEUER 14,5 ZUSCHLAG AUF DEN STROMVERBRAUCH 9,6 ANDERE 10,3% 3,7% 3,0% 2,0% * = REGIONALE WERTSCHÖPFUNGSSTEUER 12,6% 68,4%

6 DIE WICHTIGSTEN VOM STAAT EINGEHOBENEN UND DEM LAND WIEDERZUGEWIESENEN ABGABEN 1.474, ,6 141,0 321,0 64,0 67,0 56,0 FABRIKATIONSSTEUER AUF BENZIN, ÖLE U. GAS IRPEG** STEUERN AUF DEN VERBRAUCH VON TABAKWAREN STEUERN AUF EINNAHMEN AUS KAPITAL STEMPEL- U. REGISTERSTEUERN 9,6% 4,2% IRPEF* MWST UND ERSATZANTEILE 2,0% 4,7% 1,9% 1,7% 31,7% % 44,2% 155,3 ANDERE ABGABEN DER VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHRE * = EINKOMMENSSTEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN ** = EINKOMMENSSTEUER DER JURIDISCHEN PERSONEN

7 DIE EINNAHMEN AUS ZUWENDUNGEN 395,4 VOM STAAT FÜR ÜBERTRAGENE FUNKTIONEN: 347,8 FÜR MASSNAHMEN AUF SEKTORENGESETZE: 43,8 FÜR FINANZIELLE LASTEN AUF DARLEHEN: 3,8 FÜR PROGRAMME VON EUROPÄISCHEM INTERESSE: 10,9% % 48,6 VON DER REGION FÜR ÜBERTRAGENE FUNKTIONEN 89,1% VON DER EUROPÄISCHEN UNION Die Einnahmen aus Zuweisungen vom Staat und von der Europäischen Union vorgesehen für Programme von gemeinschaftlichem Interesse, werden im laufenden Landeshaushalt auf dem Verwaltungswege eingeschrieben, und scheinen deshalb in dieser Tabelle nicht auf.

8 WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNG DER AUSGABEN Die Finanzplanung des Landes berücksichtigt sowohl die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes als auch die politischen Legislaturabkommen. Unter den Kriterien, nach denen sich die Haushaltspolitik richtet, sind auch jene der Effizienz und Wirtschaftlichkeit, mit der Tendenz zur Setzung von konkreten Zielen, die in einem kurzen bis mittelfristige Zeitraum realisierbar sind. Eine unmittelbare Folge dieser Politik ist die bewusste Eindämmung der allgemeinen Betriebsausgaben, mit dem Ziel, die Investitionsausgaben den laufenden Ausgaben, vor allem bei der Verwendung von außerordentlichen Finanzmitteln, vorzuziehen. LAUFENDE AUSGABEN 3.281,2 65,29% 34,65% 6% INVESTITIONEN 1.741,6 GESAMTAUSGABE: 5.025,9 TILGUNG VON DARLEHEN 3,1 Auf das Ausmaß der laufenden Ausgaben wirken sich im besonderen die Ausgaben für den Landesgesundheitsdienst, die Maßnahmen auf dem Gebiet der Sozialfürsorge und die Lasten für wichtige vom Staat übertragene Funktionen, besonders für die Entlohnung des Schulpersonals, aus. Das Volumen der Investitionsausgaben wird maßgeblich von der Ausgabe für die finanzielle Beteiligung an Gesellschaften geprägt, die im Energiesektor tätig sind.

9 LAUFENDE AUSGABEN 3.281,2 INVESTITIONSAUSGABEN 1.741,6 % % BETRIEB DER INSTITUTIONELLEN ORGANE 7,3 0,2 GÜTER U. IMMOBILIEN 344,6 19,8 PERSONAL (einschließlich Schulpersonal) 942,9 28,7 BEWEGLICHE GÜTER, MASCHINEN, GERÄTE 38,2 2,2 ANKAUF VON GÜTERN U. DIENSTE 240,9 7,3 ZUWENDUNGEN FÜR INVESTITIONEN 848,5 48,7 LAUFENDE ZUWENDUNGEN 1.925,3 58,7 AKTIENBETEILIGUNGEN UND KAPITALEINBRINGUNGEN 441,5 25,4 ANDERE LAUFENDE AUSGABEN 164,8 5,0 KREDITE U. BEVORSCHUSSUNGEN FÜR PRODUKTIONSZWECKE 35,0 2,0 ANDERE INVESTITIONSAUSGABEN 33,8 1,9 Bei den Landesausgaben überwiegen die "Zuwendungen", d.h. die Auszahlungen zugunsten von anderen Subjekten (Sanitätsbetriebe, Gemeinden, Körperschaften ohne Gewinnabsichten, Vereinigungen, Unternehmen, Familien usw.). ZUWENDUNGEN 2.773,7 55,2% DIREKTE AUSGABEN 2.249,1 44,8%

10 AUFTEILUNG DER AUSGABEN NACH FUNKTIONEN GESAMTAUSGABE 5.025,9 MASSNAHMEN AUF DEM GEBIET DES SOZIALWESENS (ÖFFENTLICHE FÜRSORGE, GESUNDHEITSWESEN UND BESCHÄFTIGUNG) 28,5% BILDUNG UND KULTUR 14,4% TRANSPORT- UND KOMMUNIKATIONSWESEN 3,0% 721,3 ÖFFENTLICHE ARBEITEN, RAUMORDNUNG U. UMWELT 7,9% 1.431,4 148,4 353,5 FINANZIELLE DIENSTLEISTUNGEN, RESERVEN, NICHT ZUTEILBARE DIENSTE 652,9 396,7 599,8 33,8 MASSNAHMEN ZUR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 7,0% 13,0% ALLGEMEINE VERWALTUNG U. DIENSTE & KATASTER UND GRUNDBUCH 180,2 11,9% 507,9 LOKALFINANZEN GEFÖRDERTER WOHNBAU BRAND- UND ZIVILSCHUTZ 0,7% 10,1% 3,6%

11 GESAMTAUSGABE 5.025,9 LAUFENDE AUSGABEN 3.281,2 INVESTITIONSAUSGABEN 1.741,6 TILGUNG VON DARLEHEN 3,1 ALLGEMEINE VERWALTUNG U. DIENSTE & KATASTER U. GRUNDBUCH 589,4 10,4 BRAND- UND ZIVILSCHUTZ 16,0 17,8 BILDUNG U. KULTUR 659,2 62,1 GEFÖRDERTER WOHNBAU 33,0 147,2 MASSNAHMEN AUF DEM GEBIET DES SOZIALWESENS 1.326,9 104,5 TRANSPORT- U. KOMMUNIKATIONSWESEN 100,2 48,2 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 89,1 264,4 ÖFFENTLICHE ARBEITEN, RAUMORDNUNG, UMWELT 43,4 353,3 LOKALFINANZEN 254,7 253,2 FINANZIELLE DIENSTE, RESERVEN, NICHT ZUTEILBARE DIENSTE 169,3 480,5 3,1

12 MASSNAHMEN AUF DEM GEBIET DES SOZIALWESENS GESAMTAUSGABE 1.431,4 28,5% LAUFENDE AUSGABEN 1.326,9 INVESTITIONSAUSGABEN 104,5 272,2 FAMILIE UND SOZIALWESEN 250,9 21, , ,1 SCHUTZ DER GESUNDHEIT 82,7 4,1 ARBEIT U. BESCHÄFTIGUNG 3,6 0,5

13 UNTERRICHT UND KULTUR GESAMTAUSGABE 721,3 14,4% LAUFENDE AUSGABEN 659,2 INVESTITIONSAUSGABEN 62,1 592,6 BILDUNG 1 561,8 30,8 31,3 BERUFSBILDUNG 2 28,1 3,2 79,1 DENKMALPFLEGE U. KULTUR 63,7 15,4 18,3 SPORT UND FREIZEIT 5,6 12,7 1 DAVON FÜR DIE ENTLOHNUNG DER DIREKTOREN, LEHRPERSONEN UND INSPEKTOREN DER SCHULE 434,4 2 DAVON FÜR PROJEKTE, DIE VOM EUROPÄISCHEN SOZIALFOND FINANZIERT WERDEN 5,4

14 ÖFFENTLICHE ARBEITEN, RAUMORDNUNG UND UMWELT GESAMTAUSGABE 396,7 7,9% LAUFENDE AUSGABEN 43,4 INVESTITIONSAUSGABEN 353,3 167,7 ÖFFENTLICHE BAUARBEITEN UND INFRASTRUKTUREN 2,5 165,2 152,5 STRASSENNETZ 22,8 129,7 20,6 WASSERBAUTEN U. BODENSCHUTZ 0,6 2 36,1 GEWÄSSERRESSOURCEN U. ENERGIE 0,4 35,7 2,6 RAUMORDNUNG 2,5 0,1 17,2 UMWELTSCHUTZ 14,6 2,6

15 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG GESAMTAUSGABE 353,5 7,0% LAUFENDE AUSGABEN 89,1 INVESTITIONSAUSGABEN 264,4 11 LANDWIRTSCHAFT 25,2 84,8 40,9 FORST- U. BERGWIRTSCHAFT 6,5 34,4 24,2 HANDEL U. DIENSTLEISTUNGEN 14,8 9,4 26,7 INDUSTRIE U. BODENSCHÄTZE 1,7 25,0 43,5 HANDWERK 3,8 39,7 44,1 FREMDENVERKEHR U. GASTGEWERBE 28,5 15,6 64,1 WEITERE MASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT 8,6 55,5

16 DIE AUSGABEN NACH FUNKTION/ZIEL INSTITUTION. ORGANE U. BEZIEHUNGEN 11,6 INDUSTRIE UND BODENSCHÄTZE 26,7 ALLGEMEINE VERWALTUNGSDIENSTE 572,4 HANDWERK 43,5 BRAND- UND ZIVILSCHUTZ 33,7 FREMDENVERKEHR UND GASTGEWERBE 44,1 BILDUNG 592,6 WEITERE MASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT 64,1 -DAVON SCHULPERSONAL BERUFSBILDUNG -DAVON VOM E.S.F. FINANZIERTE MASSNAHMEN DENKMALPFLEGE UND KULTUR SPORT UND FREIZEIT GEFÖRDERTER WOHNBAU FAMILIE UND SOZIALWESEN SCHUTZ DER GESUNDHEIT ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG TRANSPORT- U. KOMMUNIKATIONSWESEN LANDWIRTSCHAFT FORST- U. BERGWIRTSCHAFT HANDEL U. DIENSTLEISTUNGEN (434,4) 31,3 (5,4) 79,1 18,3 180,2 272, ,1 4,1 148, ,9 24,2 STRASSENNETZ ÖFFENTLICHE BAUARBEITEN U. INFRASTRUKTUREN WASSERBAUTEN UND BODENSCHUTZ GEWÄSSERRESSOURCEN U. ENERGIE RAUMORNUNG UMWELTSCHUTZ LOKALFINANZEN KATASTER U. GRUNDBUCH FINANZIELLE DIENSTE, RESERVEN, NICHT ZUTEILBARE LASTEN, DAVON: - FINANZIELLE LASTEN - FINANZIELLE BETEILIGUNGEN - RESERVE- UND SONDERFONDS - VON DER E.U. FINANZIERTE INTERSEKTORIELLE PROGRAMME - ANDERE 152,5 167,7 20,6 36,1 2,6 17,2 507,9 15,7 653,1 (18,0) (441,5) (162,1) (0,3) (27,3) ENDSUMME 5.025,9

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