Allen Lesern ein frohes Osterfest!

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1 Jahrgang 24 Donnerstag, den 3. April 2014 Nummer 4 Allen Lesern ein frohes Osterfest!

2 Oppurg Nr. 4/2014 Verwaltungsgemeinschaft Oppurg Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Oppurg Dienstgebäude: Oppurg, Am Türkenhof 5 Tel.: (03647) Fax: (03647) Internet: info@vg-oppurg.de Gemeinschaftsvorsitzender: Herr Bernd Klimesch (03647) / Fax: (03647) klimesch@vorsitzender.vg-oppurg.de Allgemeine Verwaltung: Frau Elke Münchow (03647) und muenchow@verwaltung.vg-oppurg.de Ordnungsamt: Frau Ursula Ludwig (03647) ludwig@ordnungsamt.vg-oppurg.de Frau Grit Pfeifer (03647) pfeifer@ordnungsamt.vg-oppurg.de Einwohnermeldeamt: Frau Carmen Röhler (03647) roehler@meldeamt.vg-oppurg.de Bauamt: Herr René Voigt (03647) voigt@bauamt.vg-oppurg.de Frau Martina Wöller (03647) woeller@bauamt.vg-oppurg.de Kämmerei: Frau Elke Kupke (03647) (Leiterin) kupke@finanzen.vg-oppurg.de Frau Yvonne Strümpfel (03647) struempfel@finanzen.vg-oppurg.de Frau Sylvia Pohl (03647) pohl@finanzen.vg-oppurg.de Frau Bärbel Grashof (03647) grashof@finanzen.vg-oppurg.de Frau Simone Thielsch (03647) thielsch@finanzen.vg-oppurg.de Schiedsstelle: Schiedspersonen: Herr Jürgen Höhn Frau Kerstin Herrmann Terminvereinbarungen: über die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (03647) Standesamt/Urkundenstelle: in der Stadtverwaltung Pößneck (03647) Allgemeine Dienstzeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr Sprechzeiten der Ämter: Einwohnermeldeamt, Kämmerei, Bauwesen, Ordnungswesen Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Zusätzliche Sprechzeit des Einwohnermeldeamtes: jeden 1. Samstag im Monat Uhr Nächste Samstags-Sprechzeit im Einwohnermeldeamt: In dringenden Angelegenheiten können Sie mit dem jeweiligen Mitarbeiter auch einen Termin außerhalb der Sprechzeit vereinbaren. Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Saale-Orla e. G. Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: DE BIC: GENODEF1PN1 Titelseite: Foto: B. Klimesch Nächste Ausgabe Redaktionsschluss: Donnerstag, Erscheinungstag: Mittwoch, Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth, Langenorla, Lausnitz, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Quaschwitz, Solkwitz, Weira, Wernburg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg. Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg sowie den amtlichen Teil der Mitgliedsgemeinden: der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Bernd Klimesch Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil der Gemeinden: der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstüke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

3 Oppurg Nr. 4/2014 Zusätzliche Öffnungszeiten der Verwaltung (im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahrens zu den Gemeinderatswahlen): am Freitag, dem 11. April 2014: bis 18:00 Uhr - zur Abgabe von Wahlvorschlägen am Gründonnerstag, dem 17. April 2014: bis Uhr - zur Leistung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge neuer Wählergruppen und Wiederabgabe von Wahlvorschlägen nach erfolgter Mängelbeseitigung Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth, Langenorla, Lausnitz, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Quaschwitz, Solkwitz, Weira und Wernburg wird in der Zeit vom 5. Mai bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag: 8:00-12:00 Uhr Dienstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr Freitag: 8:00-12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Raum 4, Am Türkenhof 5, Oppurg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 9. Mai 2014 bis 12:00 Uhr, bei der in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Raum 4, Am Türkenhof 5, Oppurg Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Saale-Orla- Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 4. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Oppurg) vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Oppurg, den Klimesch Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Oppurg im Auftrag der Gemeinden Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth, Langenorla, Lausnitz, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Quaschwitz, Solkwitz, Weira und Wernburg

4 Oppurg Nr. 4/2014 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 25. Mai Die Wählerverzeichnisse für die Wahlen der Gemeinderatsmitglieder in den Gemeinden Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth, Langenorla, Lausnitz, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Quaschwitz, Solkwitz, Weira und Wernburg und die Wahl der Kreistagsmitglieder im Saale-Orla-Kreis wird in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (5. bis 9. Mai 2014) während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag: 8:00-12:00 Uhr Dienstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr Freitag: 8:00-12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Raum 4, Am Türkenhof 5 in Oppurg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (5. bis 9. Mai 2014) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Raum 4, Am Türkenhof 5 in Oppurg schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (4. Mai 2014) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Nichtamtlicher Teil a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (23. Mai 2014), bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Raum 4, Am Türkenhof 5 in Oppurg mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (24. Mai 2014), Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. 7. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 25. Mai 2014 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Oppurg, den Klimesch Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Oppurg im Auftrag der Gemeinden Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Grobengereuth, Langenorla, Lausnitz, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Quaschwitz, Solkwitz, Weira und Wernburg Ihre Finanzverwaltung informiert: Bankverbindungen unserer Mitgliedsgemeinden Gemeinde Kreditinstitut IBAN BIC Bodelwitz KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Döbritz KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK

5 Oppurg Nr. 4/2014 Gertewitz KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Grobengereuth Raiffeisen-Volksbank Saale-Orla eg DE GENODEF1PN1 KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Langenorla KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Lausnitz KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Nimritz KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Oberoppurg Raiffeisen-Volksbank Saale-Orla eg DE GENODEF1PN1 KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Oppurg Raiffeisen-Volksbank Saale-Orla eg DE GENODEF1PN1 KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Quaschwitz KSK Saale Orla DE HELADEF1SOK Solkwitz Raiffeisen-Volksbank Saale-Orla eg DE GENODEF1PN1 Weira KSK Saale-Orla DE HELADEF1SOK Wernburg Raiffeisen-Volksbank Saale-Orla eg DE GENODEF1PN1 Geburtstagsgratulationen im Monat April Die Gemeinde Bodelwitz gratuliert recht herzlich: am Herrn Karl Lindig zum 82. Geburtstag am Frau Brigitte Alster zum 78. Geburtstag am Frau Anita Weidermann zum 78. Geburtstag am Frau Marlene Christmann zum 78. Geburtstag am Herrn Karl Pohlmann zum 74. Geburtstag am Herrn Gerhard Walther zum 81. Geburtstag Die Gemeinde Döbritz gratuliert recht herzlich: am Frau Irma Reimann zum 86. Geburtstag am Herrn Bruno Reimann zum 87. Geburtstag Die Gemeinde Grobengereuth gratuliert recht herzlich: am Frau Ilse Pechmann, Grobengereuth zum 80. Geburtstag am Herrn Roland Pechmann, Daumitsch zum 75. Geburtstag am Herrn Dieter Engler, Grobengereuth zum 79. Geburtstag am Frau Irene Vogel, Daumitsch zum 97. Geburtstag am Herrn Bernd Hüttner, Grobengereuth zum 74. Geburtstag Die Gemeinde Langenorla gratuliert recht herzlich: am Frau Jutta Pavel, Langenorla zum 81. Geburtstag am Herr Gerhard Querengässer, Kleindembach zum 77. Geburtstag am Herrn Franz Seiferth, Langenorla zum 81. Geburtstag am Frau Christiane Anske, Langenorla zum 79. Geburtstag am Frau Hildegard Stache, Langendembach zum 94. Geburtstag am Frau Katharina Jahn, Langenorla zum 79. Geburtstag am Herrn Heinz Gäbler, Langenorla zum 79. Geburtstag am Herrn Herbert Heller, Langendembach zum 76. Geburtstag am Herrn Herbert Thiel, Langendembach zum 77. Geburtstag am Frau Anita Berg, Kleindembach zum 76. Geburtstag am Herr Dieter Müller, Langendembach zum 72. Geburtstag am Frau Christa Eismann, am am am am Langenorla Frau Sigrid Kunze, Langenorla Herrn Martin Schweinitz, Langenorla Frau Elke Büttner, Kleindembach Herrn Klaus Gernhardt, Kleindembach zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag Die Gemeinde Lausnitz gratuliert recht herzlich: am Frau Helga Krahmer zum 75. Geburtstag am Frau Ruth Danner zum 85. Geburtstag am Herr Karl Heinz Jünger zum 70. Geburtstag Die Gemeinde Nimritz gratuliert recht herzlich: am Frau Ingeborg Elst zum 79. Geburtstag am Herrn Hermann Weiße zum 75. Geburtstag am Herrn Werner Müller zum 82. Geburtstag am Frau Anneliese Post zum 93. Geburtstag Die Gemeinde Oberoppurg gratuliert recht herzlich: am Frau Rita Gzuk zum 79. Geburtstag am Herrn Harald Schmidt zum 86. Geburtstag am Herrn Manfred Reichardt zum 73. Geburtstag Die Gemeinde Oppurg gratuliert recht herzlich: am Frau Anni Depzik, Kolba zum 82. Geburtstag am Herrn Horst Linke, Oppurg zum 79. Geburtstag am Herr Alfred Haase, Kolba zum 70. Geburtstag am Frau Anneliese Kirschner zum 77. Geburtstag am Frau Hermine Etzdorf, Oppurg zum 75. Geburtstag am Herrn Gerhard Fürll, Rehmen zum 81. Geburtstag am Frau Helga Linke, Oppurg zum 79. Geburtstag am Herrn Heinz Köhler, Oppurg zum 86. Geburtstag am Herr Burghard Muhm, Oppurg zum 72. Geburtstag am Frau Ingrid Sykora, Oppurg zum 76. Geburtstag am Herr Günter Müller, Kolba zum 70. Geburtstag am Frau Hildegard Zeise, Oppurg zum 79. Geburtstag am Frau Elfriede Printzen, Oppurg zum 75. Geburtstag am Frau Hella Pechtl, Oppurg zum 70. Geburtstag am Frau Margot Blumenstein, Kolba zum 87. Geburtstag am Frau Marianne Köhler, Oppurg zum 86. Geburtstag am Frau Adelheid Neugebauer, Oppurg zum 82. Geburtstag am Herrn Jürgen Lindig, Oppurg zum 77. Geburtstag

6 Oppurg Nr. 4/2014 Die Gemeinde Quaschwitz gratuliert recht herzlich: erhältlich. Die Anträge für 2014 müssen bis spätestens 15. Mai am am Herrn Helmut Freitag Frau Irmgard Hässelbarth zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag im Forstamt Neustadt eingegangen sein. Ab in den Wald. Die Gemeinde Weira gratuliert recht herzlich: am Frau Liselotte Militzer zum 86. Geburtstag am Frau Liebgard Eckl zum 84. Geburtstag am Herrn Jürgen Jacob zum 73. Geburtstag am Frau Isolde Lahann zum 87. Geburtstag am Frau Marlies Koch zum 70. Geburtstag Die Gemeinde Wernburg gratuliert recht herzlich: am Herrn Kurt Reinhard zum 78. Geburtstag am Frau Helga Zeh zum 78. Geburtstag am Herrn Karlheinz Große zum 77. Geburtstag am Frau Martha Grünig zum 84. Geburtstag am Frau Ingrid Oschatz zum 70. Geburtstag am Herrn Alfred Staps zum 85. Geburtstag am Herrn Horst Rothe zum 83. Geburtstag q q q q q q q q Unter diesem Motto veranstaltet das Thüringer Forstamt Neustadt, die Forstwirtschaftliche Vereinigung Saale- Orla und der Waldbesitzerverband Thüringens in den nächsten Wochen Waldexkursionen für Waldbesitzer, Waldinteressierte und Naturliebhaber. Geführt werden diese Exkursionen jeweils von den Revierförstern, die vor allem die Waldpflege, Holznutzung und den Waldumbau als Vorsorge vor weiteren Naturkatastrophen im Wald zum Thema haben. Themen und Termine: - Kyrill- sieben Jahre danach - Nachbehandlung und Pflege der Schadflächen, am Samstag, den , 9:00 Uhr, Treffpunkt ehemalige Gaststätte Keila. - Kyrill, Emma immer wiederkehrende Borkenkäfer-, Sturm- und Nassschneeereignisse, am Samstag, den , 9:00 Uhr, Treffpunkt Schmorda, Parkplatz. - Gratiskräfte der Natur - Exkursion mit dem Waldbesitzerverband, Treffpunkt am Freitag, den , 15:00 Uhr in Köthnitz, Dorfplatz. Weitere Termine werden noch bekanntgegeben, auch unter und Na dann: Ab in den Wald! Ihr Forstamt Neustadt Bekanntmachungen von Behörden Gratulation zum Ehejubiläen Die Gemeinde Oppurg gratuliert dem Ehepaar Frau Hella und Herrn Klaus Pechtl recht herzlich zum Fest der goldenen Hochzeit und wünscht alles Gute, beste Gesundheit und noch schöne gemeinsame Jahre. Die Gemeinde Solkwitz gratuliert dem Ehepaar Frau Ingrid und Herrn Lothar Wölfel recht herzlich zum Fest der goldenen Hochzeit und wünscht alles Gute, beste Gesundheit und noch schöne gemeinsame Jahre. Standesamtliche Nachrichten Sterbefälle Herr Siegfried Spindler, Lausnitz Frau Ellen Escher, Bodelwitz Frau Siegrun Grießer, Weira Das Einverständnis zu den vorstehenden Veröffentlichungen liegt vor. Informationen von Behörden Thüringer Forstamt Neustadt Anträge auf Einkommensverlustprämie Wie auch in den vergangenen Jahren, so können die Anspruchsberechtigten für die Einkommensverlustprämie (vormals: Erstaufforstungsprämie) jetzt die Anträge für das Jahr 2014 stellen. Die Antragsformulare sind bei den zuständigen Revierleitern Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße Gera Az.: Gera, Änderungsbeschluss Nr Erweiterung der Zielstellung des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) Nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794) in Verbindung mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörden vom (GVBI. S. 97), wird für das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom , Az.: , festgestellte und durch Beschlüsse des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom , Az.: , vom , Az.: , vom , Az.: und und vom Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1 vom , Az.: und geänderte Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) der Verfahrenszweck des Flurbereinigungsverfahrens erweitert. Zusätzlich zum bisherigen Verfahrenszweck dient das Verfahren jetzt auch der Bereitstellung von Land für die Durchführung der Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla), Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom Zum Zweck der Erweiterung der Zielstellung des Flurbereinigungsverfahrens müssen zum Flurbereinigungsgebiet keine zusätzlichen Grundstücke hinzugezogen werden. 2. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer bilden weiterhin die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neustadt (Orla). 3. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind weiterhin beteiligt (Beteiligte): - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageeigentum; - als Nebenbeteiligte insbesondere

7 Oppurg Nr. 4/2014 a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirken Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zu dem Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes; f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. 4. Fortbestehen der zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung Für alle in das Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) einbezogenen Grundstücke gelten bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die seit dem Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses Neustadt (Orla) vom bestehenden Einschränkungen des Eigentums nach 34 FlurbG weiter; daher ist in folgenden Fällen die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Ersatzanpflanzungen anordnen. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b) und c) zuwiderhandelt, begeht nach 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. 5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an in der Stadt Neustadt (Orla), in den Gemeinden Kospoda, Linda bei Neustadt, in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis für die Gemeinden Dreitzsch, Miesitz, Lemnitz, Schmieritz, Rosendorf und Triptis sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg für die Gemeinden Oppurg, Lausnitz, Langenorla und Weira zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Gründe: Die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) mit Beschluss vom ist auf Antrag des Straßenbauamtes Ostthüringen erfolgt, um die von dem Unternehmensträger des Straßenbauvorhabens B 281, Neubau Ortsumgehung Neustadt (Orla), verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes zu mindern bzw. zu vermeiden sowie den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Grundlage für die vom Straßenbauamt Ostthüringen beantragte Erweiterung der Zielstellung des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) ist die Realisierung der Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) gemäß Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom in einer Größe von ca. 23 ha, wobei sich 90 % der hierfür benötigten Flächen im Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) befinden. Es handelt sich hierbei um eine komplexe landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme, mit der die Orla (Gewässer II. Ordnung) zwischen Neustadt (Orla) und Neunhofen renaturiert und zusätzlicher Retentionsraum für den Hochwasserfall zum Schutz von Neunhofen und der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen werden soll. Die Eigentumszuordnung der für die Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung benötigten Flächen soll mit dem Flurbereinigungsplan an die Stadt Neustadt (Orla) erfolgen. Durch die Erweiterung der Zielstellung des Flurbereinigungsverfahrens können dem Unternehmensträger die innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens für die Realisierung der Maßnahme benötigten Flächen bereitgestellt werden. Die Stadt Neustadt (Orla) hat für diese Maßnahme bereits Tauschgrundstücke für die Landabfindung der Betroffenen erworben und stellt diese hierfür zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße 5, Gera, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Jens Lüdtke Amtsleiter Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße Gera (Flurbereinigungsbehörde) Gera, den Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) Landkreis Saale-Orla Aktenzeichen I Vorläufige Anordnung Nr. 11 In dem Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß 88 Nr. 3 in Verbindung mit 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung 1. Auf Antrag des Straßenbauamtes Ostthüringen vom , geändert mit Antrag vom , bevollmächtigt durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landentwicklung und Verkehr, werden den bisher Berechtigten die Nutzung und der Besitz der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für die Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung entsprechend Planfeststellungsbeschluss vom Ausbau der B 281 zwischen Neustadt (Orla), Neunhofen und Lausnitz entzogen, und der Vorhabensträger, die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, vertreten durch das Straßenbauamt Ostthüringen, wird mit Wirkung vom in den Besitz und die Nutzung eingewiesen. Gleichzeitig wird dem Vorhabensträger das Recht eingeräumt: auf den in der Anlage 1 aufgeführten Flächen die Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen E1, E2, E3 und E4 gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom vorzunehmen. Der Vorhabensträger darf sich hierbei auch Dritter bedienen, auf die sich das Betretungs- und Benutzungsrecht ebenfalls erstreckt. Die bisher Nutzungsberechtigten werden auf ihre Schadensminderungspflicht in Bezug auf eine Wiederbestellung der

8 Oppurg Nr. 4/2014 landwirtschaftlichen Flächen ab dem Sommer/Herbst 2014 hingewiesen. Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieser Anordnung. Der genaue Umfang der Inanspruchnahme der Grundstücke ergibt sich aus der beigefügten Karte im Maßstab 1: 2.000, die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung ist. Die Karte wird nicht mit veröffentlicht. Sie liegt, wie unter 2. angegeben, zur Einsichtnahme aus. 2. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karte liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinde Neustadt (Orla) in der Stadtverwaltung Neustadt (Orla) Markt 1, Neustadt (Orla) für die Flurbereinigungsgemeinde Kospoda in der Gemeindeverwaltung Kospoda Ortsstraße 19, Kospoda für die Flurbereinigungsgemeinden Schmieritz, Miesitz und Dreitzsch und die angrenzenden Gemeinden Lemnitz, Rosendorf und Triptis in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Markt 1, Triptis sowie für die angrenzende Gemeinde Linda in der Gemeindeverwaltung Linda Ortsstraße, Linda und für die angrenzenden Gemeinden Oppurg, Lausnitz, Langenorla und Weira in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg Am Türkenhof 5, Oppurg während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus. Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG). II Auflagen 1. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Maßnahmen den bisherigen Nutzern die für die Realisierung des trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen in Anspruch zu nehmenden Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten. 2. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Erforderlichenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 3. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 4. Soweit Einzäunungen beseitigt werden müssen, hat der Vorhabensträger die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen neu einzuzäunen. 5. Nach Beendigung der Maßnahmen müssen die durch die Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen eventuell verursachten Schäden von dem Vorhabensträger wieder beseitigt werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrts- oder Baustraßen genutzt wurden. III Entschädigung Die Flurbereinigungsbehörde setzt gegebenenfalls folgende Entschädigungen sowie die Zuweisung von Ersatzflächen durch gesonderten Verwaltungsakt auf der Grundlage der jeweils gültigen rechtlichen Gegebenheiten nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung fest. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Entschädigung wie folgt festgesetzt: 1. Entschädigung von Gehölzen und baulichen Anlagen Die Entschädigung des Substanzverlustes (z. B. von Gehölzen und baulichen Anlagen) ergibt sich auf der Grundlage eines im Auftrag des Unternehmensträgers erstellten Gutachtens. 2. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem jeweiligen Bewirtschafter eine Aufwuchsentschädigung auf der geltenden Grundlage der jeweils jährlich aktuell ermittelten Richtsätze für Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grund- stücken im Freistaat Thüringen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena und unter Beachtung der in einem Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom , Az: 5S/37160, enthaltenen Maßgaben mit Änderungen ab dem wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem und der dazugehörigen Ergänzung mit konkretisierenden Regelungen für die Berechnung der Entschädigungsposition entgangene Möglichkeit zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen vom gewährt. 3. Nutzungsentschädigung Die Nutzungsentschädigung steht für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, grundsätzlich dem Pächter zu. Dabei werden folgende Regelungen getroffen: a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern für die Dauer des Entzuges nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Vorhabensträger benötigte Fläche, soweit keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, eine jährliche Nutzungsentschädigung auf der Grundlage der unter III, 2. dieser vorläufigen Anordnung aufgeführten Richtsätze gezahlt. Wird ein Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt. c) Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Vorhabensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. d) Die Nutzungsentschädigung steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des in Anspruch genommenen Grundstücks weiter zu bezahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des entzogenen Grundstücks sicherzustellen. e) Der selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ebenfalls die Nutzungsentschädigung. Endet nach dem Beginn jährlicher Entschädigungszahlungen an den Pächter der entschädigungsrelevante Pachtvertrag, ist die Entschädigung im Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom Festsetzungen der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen als Enteignungsentschädigung gemäß 88 Nr. 6 Satz 2 FlurbG, hier Änderung ab dem 1. Januar 2005 wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem, geregelt. Nach dem Ende des Pachtverhältnisses ist Punkt 2.9 des o.g. Erlasses zu beachten, in dem es heißt, Der Pächter erhält ab sofort keine Entschädigung mehr, weder den Deckungsbeitrag I, d.h. die Marktleistung abzüglich der variablen Kosten noch den jährlich durch Aktivierung des Zahlungsanspruches möglichen Beihilfebetrag (Nutzungsentschädigung). Der nicht selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ab sofort die ortsübliche Pacht als Entschädigung. Gründe: Das Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) ist eine Unternehmensflurbereinigung, die nach den Bestimmungen der 87 ff. FlurbG durchgeführt wird. Gemäß 88 Nr. 3 FlurbG in Verbindung mit 36 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde ermächtigt, auf Antrag des Unternehmensträgers aus dringenden Gründen vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Besitz und die Nutzung von Grundstücken oder die Ausübung anderer Rechte zu regeln. Der Erlass der vorläufigen Anordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt, da 1. der Planfeststellungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) vom erlassen wurde, 2. o. g. Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat und somit eine wirksame Planungsgrundlage für die vorläufige Anordnung gegeben ist, 3. der Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Anordnung des Flurbereini-

9 Oppurg Nr. 4/2014 gungsverfahrens Neustadt (Orla) vom , zuletzt geändert durch Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1 vom , unanfechtbar und für sofort vollziehbar erklärt worden ist, 4. mit Beschluss vom der Verfahrenszweck des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) erweitert wurde hinsichtlich der Bereitstellung von Land für die Durchführung der Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) und 5. der Antrag auf vorläufige Anordnung für den Vorhabensträger vorliegt. Die B 281 ist gemäß Landesentwicklungsplan 2004 als großräumige Verbindung ausgewiesen und damit der Verbindungsstufe I nach RIN (Richtlinie für integrierte Netzgestaltung) zuzuordnen. Die geplante Straßenbaumaßnahme dient der Gewährleistung einer hohen Durchlassfähigkeit auf der Bundesstraße B 281, um eine effiziente Erschließung des dicht besiedelten Raums zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) soll als großflächige komplexe landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme die Orla zwischen Neustadt (Orla) und Neunhofen renaturiert werden und zusätzlicher Retentionsraum für den Hochwasserfall zum Schutz von Neunhofen (ein Ortsteil der Stadt Neustadt) geschaffen werden. Die Orla weist in ihrem gesamten Verlauf in Bezug auf die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie schwere strukturelle Mängel auf. Sie ist darüber hinaus als Schwerpunktgewässer für den Hochwasserschutz auf Grund der Europäischen Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie ausgewiesen worden. Auf Grund des gegenwärtig vorhandenen Verlaufs der Orla erfolgt bei Hochwasserereignissen kaum ein Überlauf der Orla in das vorhandene Gelände, was eine erhebliche Hochwassergefahr für die betroffenen Orte an der Orla zur Folge hat. Die Hochwassergefahr hat auch insbesondere im Oberlauf der Orla durch die enorme Steigerung versiegelter Flächen im Zusammenhang mit den umfangreichen Straßenbaumaßnahmen sowie Schaffung von Gewerbegebieten erheblich zugenommen. Mit der geplanten Renaturierungsmaßnahme wird angestrebt, eine Überflutung der Überschwemmungsgebietsflächen bei Hochwasserereignissen zuzulassen und somit dem Hochwasserschutz der Unterliegergemeinden Rechnung zu tragen. Vor diesem Hindergrund ist es gerechtfertigt, die für den Zeitraum ab eingeordnete Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen E 1, E 2, E 3 und E 4 als dringenden Grund im Sinne des 36 Abs. 1 S. 1 FlurbG zu werten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße Gera einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Cöster stellv. Amtsleiter Anlage 1 B 281, Um- und Ausbau zwischen Neustadt (Orla), Neunhofen und Lausnitz Verzeichnis der Flächen zur vorläufigen Besitzeinweisung zum Gemarkung Flur Flur- Gesamt- dauernd stück fläche entzogene in m 2 Fläche in m 2 Neunhofen 5 745/ Neunhofen 5 280/ Neunhofen 5 748/ Neunhofen 5 749/ Neunhofen 5 750/ DS Neunhofen 5 287/ Neunhofen 5 751/ Neunhofen Neunhofen 5 287/ Neunhofen 5 752/ Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neustadt/O / Neunhofen Neunhofen 5 624/ Neunhofen Neunhofen Neunhofen 5 270/ Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Rückbau der Talsperre Noßbach I. Für das o.g. Vorhaben führt das Landratsamt Saale-Orla-Kreis als Anhörungs- und Feststellungsbehörde auf Antrag der Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 35 in Erfurt vom ein Planfeststellungsverfahren nach 68 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in Verbindung mit 105 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und des Verwaltungsverfahrensgesetz gem. 72 ff. VwVfG durch. II. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Rückbau der Talsperre Noßbach, der in die nachfolgenden wesentlichen Maßnahmen unterteilt wird: Baustelleneinrichtung einschließlich Zuwegung Anlegen eines Restgewässers im Stauwurzelbereich Ablassen der Talsperre und Umsetzen der Fauna Rückbau des Absperrdammes Rückbau des Entnahmebauwerkes einschließlich Grundablass und der Hochwasserentlastung Profilierung des Noßbaches Wegebau und Stauraumgestaltung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

10 Oppurg Nr. 4/2014 Das Planungsgebiet befindet sich östlich der Gemeinde Langenorla, OT Kleindembach. Für das Bauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie naturschutzrechtlichen /-fachlichen Kompensationsmaßnahmen werden die vom Rückbau betroffenen Flurstücke 96/1, 664/654, 670/654, 714, 419, 654/1, 654/17, 418/2 und 418/4 der Flur 3 in der Gemarkung Kleindembach beansprucht. III. Die vorliegenden Planungsunterlagen enthalten insbesondere die Planzeichnungen und die dazu eingereichten ergänzenden Unterlagen. Teil I: Technische Darstellung und Beschreibung des Vorhabens mit Variantenuntersuchung Teil II: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVU) Teil III: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) Teil IV: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Die o.g. Planungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, den bis einschließlich Freitag, den in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Saale- Orla-Kreis/Fachdienst Umwelt/Zimmer 402, Oschitzer Straße 4, Schleiz während der Dienststunden Montag 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00.bis 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 8:00 bis 12 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Freitag 8:00bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg, Bauamt Zimmer 13 zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Zeitraum von Montag, den bis einschließlich Freitag, den wie folgt öffentlich aus: Montag 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 8:00 bis 12 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Die Auslegung der Planungsunterlagen wird im Anzeiger - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. IV. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gem. 73 Abs. 4 VwVfG Einwendungen gegen den Plan erheben. Vereinigungen, die aufgrund der Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können nach 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG Stellungnahmen zu dem beantragten Vorhaben abgeben. Einwendungen oder Stellungnahmen sind bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Auslegungszeitraums, d.h. bis einschließlich Montag, den 02. Juni 2014 beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, Schleiz oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg schriftlich oder zur Niederschrift gegen den Plan zu erheben bzw. vorzubringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen per elektronischer Datenübermittlung genügen dem Schriftformerfordernis nicht und bleiben daher unberücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Es ist ausreichend, wenn die Einwendungen bei einer der benannten Stellen fristgemäß erhoben werden. Maßgeblich ist dabei der Tag des Eingangs der Einwendungen oder Stellungnahmen. Bei Einwendungen oder Stellungnahmen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben, 17 VwVfG. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nicht leserlich angegeben haben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Eingangsbestätigung der zugesandten Einwendungen oder Stellungnahmen nicht erfolgt. 2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen können später nur nach 70 Abs. 1 Halbsatz 1 i.v.m. 14 WHG geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Stellungsnahmen von Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der VwGO gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, nach 73 Abs. 4 Sätze 5 und 6 VwVfG ausgeschlossen. 3. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, dem sog. Erörterungstermin, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die form- und fristgerechte Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 73 Abs. 6 Sätze 3 und 4 VwVfG); sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis kann gem. 73 Abs. 6 Satz 6 VwVfG i.v.m. 67 Abs. 2 Nrn. 1 und 4 VwVfG auf einen Erörterungstermin verzichten, wenn einem dahingehenden Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfang entsprochen wird oder alle Beteiligten auf einen Erörterungstermin verzichtet haben. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. 4. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entscheiden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. 5. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterverstellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Die Ziffern 1-5 gelten auch für die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Rückbauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. Diese Bekanntmachung ist gem. 27a VwVfG auch unter www. saale-orla-kreis.de einsehbar. Schleiz, den i.a. gez. Rauner FDL Umwelt Allgemeine Informationen Informationen des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla In Erfüllung der Informationspflicht nach 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz gibt der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla nachfolgend die für das Jahr 2014 geplanten, beitragsfähigen Investitionsvorhaben öffentlich bekannt. Gemeinde Bodelwitz: - Anschluss Bahrener Weg an die zentrale Kläranlage Pößneck

11 Oppurg Nr. 4/2014 Gleichzeitig möchten wir alle Grundstückseigentümer des Bahrener Weges in Bodelwitz zur Info-Veranstaltung am , 19:00 Uhr im Sportlerheim in Bodelwitz einladen. Gemeinde Oppurg: - Anschluss der Straße Über der Bahn an die zentrale Kläranlage Pößneck Die Beitragserhebung für beitragspflichtige Investitionen erfolgt auf der Grundlage der - zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht - gültigen Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla, veröffentlicht im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises. Die jeweiligen Planungsunterlagen liegen im Zweckverband Wasser und Abwasser Orla, Im Tümpfel 3 in Pößneck zur Einsichtnahme aus. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin mit uns. Telefon Kundenservice: Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla für das Jahr 2014 wurde im Amtsblatt des Saale-Orla- Kreises Nr. 12 vom veröffentlicht. Ortsstraße 70 bis 76 h Dienstag, Ortsstraße 77 bis 83 Mittwoch, Kleindembach An der Bahn 2 Mittwoch, An der Bahn 3 bis 16 Freitag, Dorfstraße 1 bis 4 Dorfstraße 5 bis 12 Montag, Jenaer Straße 1 bis 11 Jenaer Straße 12 bis 28 + Feuerwehr Dienstag, Fräßtal 1 bis 7 Mittwoch, Schweinitzer Weg 1 bis 12 Schweinitzer Weg 13 bis 23 Montag, Eichtalweg 1 bis 5 Montag, Eichtalweg 6 bis 13 Dienstag, Pößneck Im Tümpfel 3 Telefon Telefax Frau Hendel Werte Kundinnen, werte Kunden! Die Fäkalschlammentsorgung wird in Ihrer Gemeinde durch unser Vertragsunternehmen erfolgen: UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbh Waldstraße 11, Neunhofen Telefon Telefax Hinweis: Bei jährlich einmaliger Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen wird von einem Schlammanfall von ca. 1 m 3 pro Person und Jahr ausgegangen. Das ist ein Faustwert, der schwanken kann. Die Einschätzung der abzufahrenden Menge obliegt dem Personal des Entsorgungsunternehmens. Sollte aus persönlichen Gründen eine zeitliche Abstimmung oder ein anderer Termin erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte direkt an die UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbh. Eine Fäkalschlammentsorgung ohne Ihre persönliche Teilnahme ist möglich, muss uns jedoch vorab mitgeteilt werden (Lage, Zugänglichkeit). Sollte im Rahmen Ihres Wartungsvertrages die Schlammentsorgung nicht notwendig sein, bitten wir um kurzfristige telefonische Information, sowie Übersendung des entsprechenden Nachweises. Abfuhrtermine auch im Internet unter de abrufbar. Ort Anschrift Abfuhr geplant Langenorla Ortsstraße 82 a bis 95 Montag, Ortsstraße 96 bis 105 a Dienstag, Ortsstraße 105 b bis 109 Mittwoch, Schimmersburg 1 Langendembach Ortsstraße 1 bis 13 Mittwoch, Ortsstraße 14 bis 26 c Freitag, Ortsstraße 27 bis 35 a Montag, Ortsstraße 36 bis 48 Dienstag, Ortsstraße 53 bis 69 Mittwoch, Langendembacher Straße 1 bis 13 Dienstag, Langendembacher Straße 14 bis 21 Mittwoch, Werner-Seelenbinder- Weg 1 bis 3 Veranstaltungen in unseren Mitgliedsgemeinden Veranstaltungen der Ortsgruppen der Volksolidarität Kolba , 14:00 Uhr Frühlingserwachen (Programm) Lehrlingswohnheim der Volkssolidarität in Pößneck jeden Mittwoch Sitz-Tanz, Gaststätte Zum Bären Lausnitz , 14:00 Uhr Frühlingserwachen (Programm) Lehrlingswohnheim der Volkssolidarität in Pößneck Oppurg , 14:00 Uhr Osterfeier (mit Schulchor Oppurg), Sportlerheim , 14:00 Uhr Frühlingserwachen (Programm) Lehrlingswohnheim der Volkssolidarität in Pößneck Wernburg Kaffeenachmittag Die Ortsgruppe Langenorla der Volkssolidarität lädt ein Alle Mitglieder der Volkssolidarität - Ortsgruppe Langenorla, alle Senioren, Vorruheständler und interessierten Bürger der Gemeinde Langenorla werden für Donnerstag, den 24. April 2014, 14:30 Uhr ganz herzlich zum Seniorennachmittag nach Langenorla in das Gasthaus Zum Orlatal eingeladen.

12 Oppurg Nr. 4/ Jahre FSV Orlatal Herzliche Einladung zu unserer Kleindembacher Kleiderbörse Am Samstag, dem , laden wir alle herzlich in den Saal der Gaststätte Zum Goldenen Stern nach Kleindembach zur Kinderkleiderbörse ein. Alles rund ums Kind finden Sie bei uns zum kleinen Preis. Angeboten werden kann alles von A wie Autositz bis Z wie Zipfelmütze. Verkaufsinteressenten werden gebeten, sich rechtzeitig einen Tisch zu reservieren. Unser Verkauf ist ab 9:30 Uhr für Schwangere und ab 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr für alle geöffnet. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt: hausbackener Kuchen (auch im Straßenverkauf), Kaffee, Getränke und Wiener stehen für alle bereit. Haben Sie noch Fragen Sie erreichen uns unter der Nummer Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team der Kleiderbörse Osterbrunnenfest in Kleindembach am Samstag, dem 19. April 2014, 15:30 Uhr Wieder einmal wurde durch den Verein Freizeit & Kultur Langenorla eine tolle Osterkrone für das Osterfest in Kleindembach gefertigt. Die bunt geschmückte und sehr aufwendig verzierte Krone ist wieder ein Blickfang auf dem Festplatz. Programm zu den Festtagen zum 65jährigen Bestehen des Fußballsportvereins Orlatal Donnerstag, 1. Mai 2014 ab 13:00 Uhr Fußballturnier der Ortsteile um den Pokal des Bürgermeisters der Gemeinde Langenorla Freitag, 2. Mai :00 Uhr Punktspiel F-Junioren FSV Orlatal - BW Neustadt/O. II ab 19:00 Uhr offenes Skatturnier im Sportlerheim des FSV Samstag, 3. Mai :00 Uhr Punktspiel FSV Orlatal II - Bodelwitzer SV II 15:00 Uhr Punktspiel FSV Orlatal I - SG Ranis/Knau II 20:00 Uhr Tanz im Festzelt für jedermann mit Saitensprung Sonntag, 4. Mai 2014 ab 10:00 Uhr Fußballturnier der Jüngsten (Bambinis) ab 13:00 Uhr Volleyballturnier um den Sparkassen-Cup Dazu ein überdimensionaler Fußball-Kicker und natürlich an allen Tagen Versorgung mit Speisen und Getränken! Reit- und Springturnier des Ludwigshofer Reit- und Fahrvereins e.v. Am 03./ findet wieder das alljährliche Reit- und Springturnier des Ludwigshofer Reit- und Fahrvereins e.v. statt. Es werden wieder zahlreiche Dressur- und Springprüfungen stattfinden. Neu in diesem Jahr ist der Wettbewerb im Vierkampf, der aus Dressur und Springen, sowie Laufen (2000/3000 m Geländelauf) und Schwimmen besteht. Und es gibt noch eine Neuheit in diesem Jahr! Alle Dressur-Prüfungen werden ausschließlich am Samstag auf dem Gelände des Reit- und Fahrsportzentrum Sprigade in Wernburg stattfinden. Die Spring-Prüfungen finden ausschließlich am Sonntag wie gewohnt auf dem Springplatz auf dem Gelände der Agrarprodukte Ludwigshof eg in Ranis- Ludwigshof statt. Besucher sind an beiden Tagen herzlich willkommen! Für das leibliche Wohl aller Gäste wird wieder bestens gesorgt! Es lädt ein: der Ludwigshofer Reit- und Fahrverein e.v. Die Osterkrone im vergangenen Jahr Das Fest beginnt 15:30 Uhr. Für das leibliche Wohl sorgt der Förderverein der Grundschule Langenorla mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen. Auch der Osterhase wird sich gegen 16:15 Uhr mit dem neu dekorierten Riesenosterei auf dem Festplatz einfinden. Im Randprogramm werden eine Losbude für die Kleinen und Eierzielwurf für die Großen für Spaß und Unterhaltung sorgen. Die Plätze 1-3 werden prämiert. Der Startschuss zur größten Eiersuche im Orlatal fällt 17:00 Uhr. Unter den 500 Ostereiern befindet sich auch wieder ein goldenes Ei, das bei Fund mit einem besonderen Präsent gewürdigt wird. Zum Schluss wird ein Osterfeuer entzündet. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Veranstalter des Osterbrunnenfestes wünschen allen Bürgern der Gemeinde Langenorla ein schönes Osterfest. Feuerwehrverein Kleindembach e.v. Orlabahnmuseum Die Eisenbahnfreunde Langenorla öffnen am Sonntag, dem 27. April 2014, in der Zeit von 14:00-17:00 Uhr das Orlabahnmuseum im Bahnhofsgebäude Kleindembach und freuen sich auf zahlreiche Besucher. 4. Sulbser Festtage In diesem Jahr schon im Mai!!! Rock in der Scheune mit jungen Bands aus der Region Beat in der Scheune mit Antitoxin WIR FREUEN UNS AUF EIN TOLLES SOMMERWOCHEN- ENDE IN SOLKWITZ. DIE VERANSTALTER ROCK IN DER SCHEUNE : An alle Musiker, Bands, die ihre eigene Musik spielen wollen! Auch in diesem Jahr suchen wir euch, um die Scheune am Freitag, den wieder ordentlich rocken zu lassen. Meldet euch unter oder

13 Oppurg Nr. 4/2014 Mitgliedsgemeinden GEMEINDE BODELWITZ 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Bodelwitz, den Gemeinde Bodelwitz Staps Bürgermeisterin Siegel Bekanntmachung Amtlicher Teil Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelwitz Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelwitz für das Haushaltsjahr 2014, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am (Beschluss Nr. 4/2014), öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach 57 Abs. 3 in Verbindung mit 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 liegt zur Einsichtnahme vom in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg zu den Dienstzeiten aus. Bodelwitz, den Staps Bürgermeisterin Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelwitz Saale-Orla-Kreis für das Haushaltsjahr 2014 Auf der Grundlage des 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bodelwitz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) 271 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer in allen Gliederungen. (DR 1) Gemäß 18 Abs. 3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt. Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben des gesamten Vermögenshaushaltes. (DR 2) Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden eingesetzt für die entstehende Mehrausgabe Gewerbesteuerumlage. (DR 3) Gemeinderatswahlen am Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Bodelwitz Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, dem 22. April 2014, 19:30 Uhr im Sportlerheim Bodelwitz statt. Tagesordnung: Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Bodelwitz, den Peterlein Stellvertreter des Wahlleiters Nichtamtlicher Teil Frohe Ostern! Ein frohes Osterfest wünschen Ihnen Ihr Gemeinderat und Ihre Bürgermeisterin. Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, dem , 19:30 Uhr im Sportlerheim statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen oder der Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg unter Termine. Interessierte Einwohner sind zum öffentlichen Teil der Beratung herzlich eingeladen. Glückwünsche nach Ehekirchen Bodelwitz sendet herzliche Glückwünsche an den Bürgermeister der Partnergemeinde Günter Gamisch. Lieber Günter, wir gratulieren Dir zur Wiederwahl! Mit 86,2 % der Stimmen wird Deine bisherige Arbeit absolut bestätigt, alles Gute und weiterhin viel Erfolg! Holzkauf aus dem Gemeindewald Grundsätzlich hat die Gemeinde einen Beförsterungsvertrag zur Bewirtschaftung des Gemeindewaldes. Manchmal sind aber auch Einzelbäume zu fällen bzw. Holzbruch zu entfernen. Dann kann das Holz auch an interessierte Bürger verkauft werden. Um den Ankauf von Holz durch Privatpersonen (Selbstschlagen oder Lesen) transparent zu gestalten, möchten wir hiermit über die Vorgehensweise informieren: In der Gemeinde gibt es eine Holzverkaufsliste. Jeder Interessent kann sich bei der Bürgermeisterin oder bei Lutz Schauerhammer in diese Liste eintragen lassen, wird dann zu gegebener Zeit benachrichtigt und schließt mit der Gemeinde einen Vertrag ab. Weitere Modalitäten werden dann mit dem Interessenten besprochen.

14 Oppurg Nr. 4/2014 Fahrt nach Ehekirchen Vom September 2014 ist ein Besuch unserer Gemeinde in Ehekirchen geplant. An diesem Wochenende findet das traditionelle Hochzeitsfest statt. Wer gern mitfahren möchte, meldet sich bitte bei mir unter oder bei Frau Münchow unter Der genaue Ablauf der Reise wird noch bekanntgegeben. Dankeschön Im Rahmen einer Baumpflanzaktion im Stadtweg und im Zedlitzweg wurden von einem sich aktiv für den Naturschutz engagierenden, langjährigen Gemeinderationsmitglied 100 Laubbäume gesponsert. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Aufruf zum Frühjahrsputz Liebe Bürgerinnen und Bürger, die ersten Blumen geben unseren Gärten wieder Farbe, der Frühling ist angekommen. Bitte helfen auch Sie, unser Dorf in Ordnung zu halten. Die Straßenränder müssen gekehrt werden, und vielleicht kann der ein oder andere Anwohner auch das Gras zwischen Gehweg und Straße oder Gehweg und Seitenstreifen entfernen. Wer in diesem Jahr für die Reinigungsarbeiten zuständig ist, entnehmen Sie bitte unserer Straßenreinigungssatzung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Gemeinderatswahlen am Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Langenorla Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, dem 22. April 2014, 18:30 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde, Jenaer Straße 18 in Kleindembach statt. Tagesordnung: Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Langenorla, den Kupke Wahlleiter Nichtamtlicher Teil Informationen des Bürgermeisters Einbruch im Seebachweg Im Seebachweg wurde vor zwei Wochen nachts eine Garage aufgebrochen und eine Brieftasche aus einem Pkw entwendet. Bitte verschließen Sie Ihre Gebäude und Autos sorgfältig und melden Sie Auffälligkeiten sofort der Polizei! Katja Staps Bürgermeisterin GEMEINDE LANGENORLA Osterbrunnen in Kleindembach Auch in diesem Jahr ist der wunderschön gestaltete Osterbrunnen erneut ein richtiger Hingucker geworden. Ein herzliches Dankeschön an den Freizeit- und Kulturzirkel und den Feuerwehrverein Kleindembach sowie an die weiteren fleißigen Helfer und Bereitsteller von Bindematerial. Diese Aktivitäten zur schönen, attraktiven Gestaltung unseres Dorfbildes bringen mit Sicherheit eine große Ausstrahlung auch über unsere Ortsgrenze hinaus. Georg Graven Bürgermeister Fest der Völkerverständigung am 10. Mai 2014 Amtlicher Teil Bekanntmachung - Beschlüsse des Gemeinderates 39. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Beschluss Nr. 39/01/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla erteilt zum Bauantrag der Eheleute Angelika und Bernhard Lätzsch, Langenorla, Az auf dem Grundstück Gemarkung Kleindembach, Flur 2 Flurstück Nr. 85/48 das gemeindliche Einvernehmen gemäß 36 BauGB. Dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Vorhaben und Erschließungsplanes Am Kaulsbache auf Änderung der Dachneigung wird zugestimmt. Beschluss Nr. 39/02/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von ehem. genutztem Wohnraum in Gewerberäume, Az , von Frau Vivian Ohle in Langenorla, Flurstück Nr. 84. Beschluss Nr. 39/03/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses, Az , in Langendembach, Flurstück Nr. 99/4. Beschluss Nr. 39/04/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Langenorla beschließt, ein Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte Zwergenland in Langenorla, Ortsteil Kleindembach, durchzuführen. Langenorla, den Graven Bürgermeister 17:45 Uhr Gedenkfeier am Mahnmal Porzellanwerk als zentrale Veranstaltung 18:45 Uhr Kranzniederlegung am Ehrenmal auf dem Friedhof in Kleindembach 18:45 Uhr Kranzniederlegung in Langenorla oberer Friedhof am Grab der ermordeten Italiener Mit einer zahlreichen Teilnahme an der Gedenkfeier können wir als Gemeinde Langenorla ein deutliches Zeichen für eine würdige Gedenkkultur setzen. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, recht zahlreich an dieser Zeichen setzenden Veranstaltung teilzunehmen. Georg Graven Bürgermeister Einladung zum Maibaumstellen in Kleindembach und Langendembach Am Mittwoch, dem 30. April 2014, laden wir gegen 17:30 Uhr zum Maibaumstellen auf dem Dorf- und Festplatz in Kleindembach ein: - gegen 17:45 Uhr: musikalischer Umzug mit dem Maibaum zum Festplatz Uhr: Maibaumstellen, anschließend lockeres Verweilen bei Musik, Bier und traditionellen Thüringer Grillspezialitäten. Es lädt ein: Der Feuerwehrverein Kleindembach e.v. In Langendembach findet das Maibaumsetzen am , ab 17:00 Uhr am Vereinshaus statt. 19:00 Uhr wird zum Hexenfeuer auf dem Festplatz eingeladen. Es lädt ein: Tradition verbindet e. V. Langendembach

15 Oppurg Nr. 4/2014 Geburtstage der Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr und die Feuerwehrvereine der Gemeinde Langenorla gratulieren recht herzlich zum Geburtstag Bernd Pavel Anne Lauterbach GEMEINDE NIMRITZ Fäkalschlammentsorgung Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla teilt mit, dass die Fäkalschlammentsorgung in der Gemeinde Langenorla in folgenden Zeiträumen durchgeführt wird: im Ortsteil Langenorla vom im Ortsteil Langendembach vom im Ortsteil Kleindembach vom Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 11 unter der Rubrik Allgemeine Informationen. Nichtamtlicher Teil Maibaumsetzen in Nimritz Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Nimritz laden herzlich zum traditionell stattfindenden Maibaumsetzen am Mittwoch, dem ab 17:00 Uhr auf dem Dorfplatz ein. Für Speisen und Getränke ist gesorgt! Freiwillige Feuerwehr Nimritz GEMEINDE OPPURG Nichtamtlicher Teil Frühjahrsputz in der Gemeinde Lausnitz Alle Einwohner der Gemeinde Lausnitz werden zum gemeinsamen Frühjahrsputz am Samstag, dem ab 9:00 Uhr eingeladen. Treffpunkt ist auf dem Dorfplatz. Ziel dieser Aktion ist es, das optische Erscheinungsbild unserer Gemeinde durch das Einsammeln von Abfällen und illegal abgelagertem Müll sowie der Säuberung verschiedener Bereiche zu verbessern. Die Schwerpunkte der Maßnahme beziehen sich auch auf Reinigungen auf dem Friedhof und dem Spiel- und Sportplatz. Für das leibliche Wohl nach der Aktion wird gesorgt. Für die mithelfenden Kinder gibt es süße Leckereien! Ich hoffe auf eine rege Teilnahme! Ritter Bürgermeister Einladung zum Maibaumsetzen Am Mittwoch, dem , laden wir gegen 17:00 Uhr zum Maibaumsetzen auf dem Dorfplatz ein. Anschließend wird traditionell auf dem Sportplatz das Maifeuer abgebrannt. Der Rost brennt! Es laden ein: Feuerwehrverein Lausnitz e. V. Freiwillige Feuerwehr Lausnitz Ostereiersuchen in Lausnitz Am Karfreitag, dem 18. April 2014, 16:00 Uhr sind alle Kinder recht herzlich zum Ostereiersuchen eingeladen. Der Osterhase freut sich schon! Amtlicher Teil Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung vom Beschluss Nr. 50/1/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg genehmigt das Protokoll der 49. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Beschluss Nr. 50/2/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg stimmt dem Abschluss des Landpachtvertrages zwischen der Gemeinde Oppurg und der Landgenossenschaft Oppurg eg zu und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung. Beschluss Nr. 50/3/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg beschließt die überplanmäßige Ausgabe nach 58 Abs. 1 ThürKO in Höhe von ,00 für den Ersatzneubau der Brücke über die Orla in Kolba. Die Finanzierung ist gesichert durch Entnahme aus der Rücklage. Beschluss Nr. 50/4/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg erteilt den Zuschlag für die Baumaßnahme Ersatzneubau der Brücke über die Orla in Kolba an die Firma Schwall & Mayer GmbH, Zum Mühlberg 9, Neustadt/Orla zur Angebotssumme von ,99 brutto. Die Vergabe der Bauleistung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gera. aus der nicht öffentlichen Sitzung vom Beschluss Nr. 50/5/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Oppurg genehmigt das Protokoll der 49. nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Oppurg, den Timmler Bürgermeisterin

16 Oppurg Nr. 4/2014 Gemeinderatswahlen am 25. Mai 2014 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Oppurg Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, dem 22. April 2014, 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Oppurg statt. Tagesordnung: Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Oppurg, den Salzmann Wahlleiter dass die Gemeinde auch die Dorfbeleuchtung erneuern wird. Es werden an den gekennzeichneten Bereichen LED-Leuchten angebracht. Mit dem Brückenbau wird im April 2014 begonnen, mit einer geplanten Bauzeit von ca. 4 Monaten. Der Kreisbauhof und die Firma Herms Schmidt, Ingenieurbau GmbH Saalfeld werden die Baumaßnahme durchführen. Es wird für die Anwohner zu Einschränkungen der Erreichbarkeit ihrer Grundstücke kommen. Bitte wenden Sie sich bei Problemen immer an den vor Ort eingesetzten Bauleiter. Mit dem gemeindlichen Bauvorhaben Neubau der Brücke in Kolba über die Orla wird Anfang April begonnen. Die Fa. Schwall & Mayer aus Neustadt/Orla hat den Auftrag erhalten. Wie bereits in der Einwohnerversammlung am umfangreich über den Neubau und auch über die Einschränkungen der Anwohner und Bürger in Kolba informiert, gilt auch hier der Hinweis, dass Sie sich bei Problemen immer an den Bauleiter vor Ort wenden. Die Bauzeit wird voraussichtlich bis Ende September dauern. Ich wünsche uns für beide Baumaßnahmen gutes Gelingen. Ihre Bürgermeisterin Christine Timmler Nichtamtlicher Teil Nächste öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, dem , 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Oppurg statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen oder der Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg unter Termine. Interessierte Einwohner sind zum öffentlichen Teil der Beratung herzlich eingeladen. Informationen der Bürgermeisterin Liebe Bürgerinnen und Bürger, es ist mir bei Ortsbegehungen aufgefallen, dass Äste von Bäumen, Hecken und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßen- bzw. Fußgängerbereichen hineinragen. Dem Bewuchs müssen die Fußgänger ausweichen und Fahrzeuge begeben sich ganz ungewollt auf die andere Straßenseite. Bitte beachten Sie, dass keine Äste und Pflanzen die Fußwege bzw. den Verkehrsraum behindern. In der letzten Gemeinderatssitzung in Kolba wurden wir von Bürgern bezüglich von Müllablagerungen und Hundekot angesprochen. Dies ist immer wieder ein Thema, betreffend für alle drei Ortsteile unserer Gemeinde. Wir können noch mehr Mülltonnen oder Müllkörbe aufstellen, dies würde aber leider auch dazu führen, dass u. a. noch mehr privater Hausmüll und noch mehr Pizzapackungen etc. darin landen. Und wenn gerade mal kein Behältnis zur Verfügung steht, wird es einfach in die Landschaft geworfen. Die Beräumung der Müllablagerungen bezahlen wir alle von unseren Steuergeldern, denn die Gemeinde muss die Abgabe des Mülls bezahlen. Zum Hundekot habe ich schon sehr oft im Anzeiger darum gebeten, dass die Hundehalter diese Hinterlassenschaften mitnehmen. Es ist erschreckend, wie viel Hundekot an den Straßenrändern in den Ortschaften, im Oppurger Schlosspark oder auf den grünen Wiesen liegt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor allem aber unsere Kinder, haben dann kein Verständnis mehr für die Hunde und deren Hundehalter. Ich bitte Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, diesen Problemen mehr Augenmerk zu schenken und auch die Courage zu haben, die Mitbewohner auf dieses Fehlverhalten hinzuweisen. Ich bitte doch um mehr Rücksichtnahme auf die Mitmenschen unserer Gemeinde und das Ortschaftsbild bezüglich der angesprochenen Probleme. Es gibt natürlich auch vorbildliche Mitmenschen in unserer Gemeinde, die ihren Müll bzw. Hundekot selbst entsorgen. Danke dafür. Brückenbaumaßnahmen in Rehmen und Kolba In Rehmen haben die Bautätigkeiten bereits begonnen. Die Baumaßnahme Neubau der Brücke über die Gamse erfolgt über den Landkreis. Aufgrund der zu schaffenden Baufreiheit für den Brückenbau wurde mit der Erdverkabelung der Stromleitung und der Dorfbeleuchtung bereits begonnen. Die TEN - Thüringer Energienetze haben sich für die Erdverkabelung entschieden, so Hydrantenüberprüfung in Oppurg und Kolba Am Dienstag, dem , findet ab 17:00 Uhr in Kolba die jährliche Hydrantenüberprüfung statt. In Oppurg werden am Mittwoch, dem , ab 17:00 Uhr die Hydranten überprüft. Während dieser Überprüfung kann es zu leichten Trübungen des Trinkwassers kommen. Die Überprüfung wird durch die Feuerwehr Oppurg stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis. R. Dette Feuerwehr Oppurg Geburtstagsgratulationen Die Freiwillige Feuerwehr Rehmen und der Feuerwehrverein Rehmen e. V. gratulieren recht herzlich zum Geburtstag: am 25. März Anja Hornik am 31. März Thomas Wolschendorf am 10. April Gunter Tannert am 10. April Jochen Winner am 17. April Stephanie Fürll am 26. April Michael Hofmann am 29. April Hubert Pöltl Maibaumsetzen Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind am 30. April herzlich zum traditionellen Maibaumsetzen in den Ortsteilen eingeladen: Rehmen: Uhr Oppurg: Kolba: Uhr Zeit wird durch Aushang bekannt gegeben Regelschule Oppurg Schulnachrichten Schulsekretärin Frau Schaar nimmt Abschied von der RS Oppurg Am Mittwoch, dem 5. März 2014, wurde unsere Sekretärin Frau Schaar nach 43 Jahren Dienst in der RS Oppurg verabschiedet. Im April wird sie in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen. Die Schulleiterin Frau Knabe sprach ihren ausdrücklichen Dank für die geleistete Arbeit aus. Stellvertretend für die Schüler der Schule bedankte sich Kevin Patzer bei Frau Schaar für ihre Engelsgeduld, ihr offenes Ohr in Problemsituationen und ihre stete Freundlichkeit. Manchmal hatten wir das Gefühl, unsere Sekretärin arbeite nicht nur in der Schule, sondern lebe dort.

17 Oppurg Nr. 4/2014 Kindergartennachrichten Kindergarten Pfiffikus in Bodelwitz Hallo, hier melden sich wieder die kleinen Pfiffikusse aus dem Kindergarten in Bodelwitz. Ganz nach dem Motto Milch macht müde Männer munter starteten wir eine große Milchparty in unserem Kindergarten. Organisiert wurde sie von Frau Schulz vom Landesverband Thüringer Milch, die uns Kindern sehr verständlich den Weg der Milch von der Kuh bis in unsere Kaufhausregale erklärt hat. Cool daran war, dass alle Milchprodukte nicht nur sehr gut schmeckten, sondern auch sehr gesund waren. Trotz ihrer Aufgabenfülle und Aufgabenvielfalt wirkte Frau Schaar nie wirklich gestresst. Zeitnah und für alle zufriedenstellend wurden von ihr die Aufträge der Schulleitung sowie die Bitten der Lehrer erfüllt, Schülerprobleme im Handumdrehen gelöst, wenn es möglich war. Auch das Landratsamt, vertreten durch Frau Treichel, und die Schulelternsprecherin Frau Müller verabschiedeten die gute Seele unserer Schule und bedankten sich für ihre zuverlässige Arbeit. Wir alle wünschen nun Frau Schaar noch einmal Gesundheit, Freude und Zufriedenheit für die Zukunft. K. Pflügner Energie ist nicht gleich Energie... Stecker in die Steckdose und schon wird der leere Akku des Handys wieder aufgeladen. Doch woher kommt eigentlich dieser Strom? Was kostet er uns und wie umweltfreundlich ist er? Diesen und anderen Fragen gingen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6b im Geografie-Unterricht nach und beschäftigten sich im Rahmen einer Projektarbeit mit regenerativen Energiequellen. In Gruppenarbeit machten es sich die Kinder zur Aufgabe, sich über die Möglichkeiten zur Nutzung von Biogas, Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft zu informieren. Ideenreichtum war gefragt, als es schließlich um den Bau eigener Modelle ging, um die Theorie anschaulich darzustellen. Wir durften selber Joghurts mit verschiedenen Früchten anrühren und auch selbst Käsespieße zubereiten. Auch der selbstgemachte Quark mit Gurken und Kräutern und die frische Bananenmilch schmeckten uns hervorragend. Auch unsere Faschingsfeier, die Anfang März stattfand, war ein toller Erfolg. Die Ergebnisse konnten sich sehen lassen: ob ein Windrad aus Kugelschreiber und Plastikbechern, ein Wasserrad aus Joghurtbechern oder schwarze Filmdosen, mit deren Hilfe Wasser erwärmt werden konnte - der Kreativität waren hier keine Grenzen gesetzt. Und das Beste: Alle Modelle funktionierten auch wirklich! Höhepunkt bildete schließlich ein Ausflug in die Biogas-Anlage nach Laskau. Unter fachkundiger Aufsicht erfuhren die Schüler viel Wissenswertes über den Aufbau, die Funktionsweise und die Bedeutung einer solchen Anlage. Den vielen Fragen unserer Kleinen gaben die Mitarbeiter der Biogas-Anlage gern freudig und mit großem Eifer Auskunft. Am Ende blieb neben vielen neuen Eindrücken und Staunen auch die Erkenntnis, dass hier Energie und Strom zwar nicht geruchsfrei, dafür aber sauber und umweltfreundlich gewonnen werden können. Chr. Treml, Lehrer Mit viel Stimmung und guter Laune ging die Zeit viel zu schnell vorbei. Jeder von uns hatte ein tolles Kostüm an und wir hatten sehr viel Spaß. An dieser Stelle möchten wir uns beim Bäcker Schneider für die preisgünstigen Pfannkuchen bedanken. Sie waren total lecker! So, dann bis zum nächsten Mal. Eure Pfiffikusse

18 Oppurg Nr. 4/2014 Kindergarten Zwergenland in Langenorla Liebe Großeltern, werte Gäste, es war uns eine besondere Freude, euch zum Frühlingsbeginn in unserem Kindergarten Zwergenland mit einem kleinen Programm erfreuen zu können. Für alle Großeltern der Krippenkinder in der Käfergruppe gab es eine DVD zu Eindrücken im Kindergartenalltag zu sehen. Danke Steffen Möller. Kindergarten Zwergenland in Nimritz Fasching im Zwergenland Am Montag, dem , feierten wir FASCHING in unserem Kindergarten. Für die kleinen Prinzessinnen und Prinzen, Indianer und Cowboys, Bienen und Käfer, Engel und Teufel, Batmans, Meerjungfrau, Spinne, Krokodil usw. begann der Tag mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet. Bald danach besuchten uns viele Oppurger Schlossnarren und brachten uns ein schönes Faschingsständchen, wofür wir uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken. Bei fröhlichen Liedern klatschten und schunkelten wir mit ihnen und hatten viel Spaß bei einer großen Polonaise. Danach war die Stimmung schon perfekt und unsere Kinder hatten viele Freude an anderen lustigen Faschingsspielen. Zur Stärkung gab es Knabberzeug und Hexentrank! Und am Nachmittag wurde nach leckerem Pfannkuchen-Vesper weiter gefeiert! In unserem frühlingshaft geschmückten Turnraum gaben sich alle große Mühe ihr Gelerntes zu präsentieren. Bewegungslieder, Tänze, kleine Spiele zeigten wir in einem bunten Programm. Mit einer Thüringer Bratwurst vom Rost und kleinen Getränken ließen wir den Freitagnachmittag ausklingen. Frühlingslied (1. Strophe) Das Eis zerspringt der Schneemann schmilzt die Sonnenstrahlen wärmen und bald beginnt am Weidenbaum das Bienenvolk zu schwärmen. Es grüßen euch ganz herzlich die Kinder und Team des Kindergartens Zwergenland Faschingszeit, schöne Zeit - auch bei uns war es soweit. Richtiges Zähneputzen Mit phantasiereichen Kostümen überraschten uns dieses Jahr die Eltern. In regelmäßigen Abständen besuchen uns die Zahnarzt- Schwestern aus der Zahnarztpraxis Frau Dr. B. Franz in Döbritz. Sie zeigen uns an einem großen Zahnmodell, wie wir richtig die Zähne putzen sollen. Auch am Montag, dem , waren sie wieder bei uns zu Besuch und schauten nach, ob wir das Zähne putzen noch gut können. Alle Kinder geben sich immer große Mühe dabei, denn es möchte keiner, dass die Zahnteufel in ihrem Mund ihr Unheil treiben. Ideenreich und vielseitig zeigten sich die Kinder in ihren Kostümen, die dieses Jahr besonders kreativ ausfielen. Danke allen engagierten Eltern.

19 Oppurg Nr. 4/2014 Kindergarten Haus der kleinen Spatzen in Oppurg Flugzeug und mussten erkennen, ob sie nah oder weit weg sind. Am 28. März geht es dann nach draußen und das richtige Überqueren der Straße wird geübt. Bei uns ist das Wasser los In unserem Spatzenhaus dreht sich zurzeit alles um das Thema Wasser. Die Spatzenfreunde haben im Wassertunnel bereits Bote fahren lassen, Wasser bunt gefärbt, Eiswürfel hergestellt und zugeschaut, wie aus rohen Eiern und kochendem Wasser - den Dampf konnte man auch sehen - gekochte Eier wurden. Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Pfarramt Langenorla Gottesdienste Im Spatzennest wurden Wassermengen abgemessen und verglichen. So. Judika, Uhr Langendembach Uhr Kleindembach (mit Abendmahl) Palmsonntag, Uhr Gräfendorf (mit Abendmahl) Uhr Freienorla (Passionskonzert mit dem Chor Neue Töne ) Karfreitag, Uhr Langenorla (mit Abendmahl) Uhr Freienorla (mit Abendmahl) Karsamstag, Uhr Pößneck (Osternacht in der Stadtkirche) Ostersonntag, Uhr Freienorla (mit Taufe) Uhr Langenorla Uhr Langendembach Ostermontag, Uhr Schweinitz Uhr Kleindembach Freitag, Uhr Pößneck (DRK-Pflegeheim, Trauergottesdienst für die Verstorbenen des letzten Jahres Kinderbibelkreis Samstag, 26.4., Uhr im Pfarrhaus Langenorla (für Kindergartenkinder) Christenlehre Samstag, 5.4., Uhr in der Kirche Freienorla Konfirmanden-Unterricht Donnerstag, 10.4., Uhr im Pfarrhaus Langenorla Gemeindenachmittag Dienstag, 29.4., Uhr im Pfarrhaus Langenorla Dienstag, 20.5., Uhr im Pfarrhaus Gräfendorf Monatsspruch April 2014 Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden. Johannes 1 6,20 Ein gesegnetes Osterfest wünscht Ihnen Ihr Pfarrer Christoph Fuss Wasser ist im Alltag nicht wegzudenken - ohne Wasser wird unser Geschirr nicht sauber. Verkehrserziehung im Kindergarten Gottesdienste in Lausnitz und Weira Donnerstag, (Gründonnerstag) Uhr Weira mit Tischabendmahl Sonntag, (Ostersonntag) Uhr Lausnitz Uhr Weira Kirchgemeindeverband Oppurg Gottesdienste und Veranstaltungen Am 5. März kamen Frau Hill und Herr Schubert von der Verkehrswacht Pößneck wieder in unseren Kindergarten. Diesmal hörten die Schulanfänger Geräusche von Fahrzeugen, Straßenbahn, 6.4. Judika 08:30 Uhr Oberoppurg 10:00 Uhr Oppurg Freitag 17:00 Uhr Ranis Kirche Ökumenischer Kreuzweg der Jugend mit Projektband aus Oppurg Palmsonntag 09:00 Uhr Rehmen Gründonnerstag 18:00 Uhr Döbritz m. Abendmahl Karfreitag 09:00 Uhr Kolba m. Abendmahl

20 Oppurg Nr. 4/ :00 Uhr Nimritz m. Abendmahl 17:00 Uhr Solkwitz m. Abendmahl Ostersonntag 08:30 Uhr Oberoppurg 10:00 Uhr Oppurg Ostermontag 13:00 Uhr Kirche Ranis Emmausweg von Ranis nach Krölpa mit Stationsandachten und Abendmahls-Gottesdienst mit anschließendem Kaffetrinken in Krölpa :00 Uhr Oberoppurg Goldene Hochzeit Reichardt Solkwitz 14:00 Uhr Goldene Hochzeit Wölfel Quasimodogeniti 09:00 Uhr Rehmen 4.5. Miserikordias Domini 10:00 Uhr Oppurg Bibelabend Montag, Uhr Kolba Gemeindenachmittag Mittwoch, Uhr Oberoppurg Seniorennachmittag Donnerstag, Uhr Oppurg Kinderstunde Samstag, Uhr Oppurg Pfarrhaus Fastengruppe am Wernburg 19:00 Uhr Ostermusical-Probe Wernburg/Pfarramt am :00 Uhr Wernburg/Pfarramt am :00 Uhr Herzliche Einladung zur Osterfreizeit vom bis im evangelischen Rüstzeitenheim Sonnenschein in Ebersdorf (für Mädchen und Jungen von 6-13 Jahren). Anmeldung bis bei Ulla Stubenrauch, Tel.: Unkostenbeitrag 40 Nach Anmeldung erfolgt eine schriftliche Mitteilung mit genauen Angaben. Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen! Ein frohes und gesegnetes Osterfest wünscht Ihnen allen Ihr Pfr. W. Stötzner! KGV Gössitz-Wernburg Gottesdienste Sonntag, den 6.4. Judika Wilhelmsdorf 09:30 Uhr Moxa 09:00 Uhr Bodelwitz 10:15 Uhr Sonntag, den Palmsonntag Wilhelmsdorf 09:30 Uhr Gössitz 10:00 Uhr Jubelkonfirmation Donnerstag, den Gründonnerstag Bahren/Dorfgemeinschaftshaus 18:00 Uhr Andacht zum Gründonnerstag mit anschl. gemeinsamen Essen der Passahspeisen Freitag, den Karfreitag Wilhelmsdorf 09:00 Uhr Gössitz 15:00 Uhr Bodelwitz 15:00 Uhr m. Abendmahl Wernburg 17:00 Uhr m. Abendmahl Sonntag, den Ostersonntag Wilhelmsdorf 10:00 Uhr Ostermusical anschl. Ostereiersuche auf dem Dorfplatz Montag, den Ostermontag Daumitsch 10:00 Uhr Wernburg 10:00 Uhr Wandern auf dem Emmausweg von Ranis nach Krölpa am :00 Uhr (Beginn in Ranis/Stadtkirche) 15:00 Uhr (Abschluss im Pfarramt Krölpa) Sonntag, den Quasimodogeniti Wilhelmsdorf 09:00 Uhr Neuapostolische Kirche Gemeindezentrum Rockendorf Friedebacher Straße 26 a Sie sind herzlich eingeladen zu unseren Gottesdiensten: jeden Sonntag - 09:30 Uhr jeden Mittwoch - 19:30 Uhr bei Fragen: Ansprechpartner: Ralf Franz August-Bebel-Straße 40, Ranis Tel Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas VERSAMMLUNG PÖßNECK GOTTESDIENSTE JEHOVAS ZEUGEN Zusammenkunftsort: Königreichssaal Flurstraße 3, Pößneck Zusammenkunftszeiten: Freitag, Uhr Bibelstudium, Thema: Komm Jehova doch näher Schulkurs und Ermunterungen für Evangeliumsverkündiger Sonntag, 9.30 Uhr Biblischer Vortrag, anschließend Wachtturm-Studium Uhr Gedenkfeier zum Tod Jesu Christi Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Freier Eintritt und keine Kollekte. Die Bibel online in rund 50 Sprachen: jw.org Themen im April 2014: Fr: So: Christi Wiederkunft erfolgt unsichtbar Halte standhaft bis ans Ende an deiner Zuversicht fest 12. u Kreiskongress Motto: Gottes Wort ist nützlich zum Lehren

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