Sicht bar keit. Daten zur Sichtbarmachung rassistischer Diskriminierung. Warum sich die Suche nach neuen Wegen lohnt
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- Berthold Beyer
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1 Sicht bar keit Daten zur Sichtbarmachung rassistischer Diskriminierung Warum sich die Suche nach neuen Wegen lohnt
2 Ein Beitrag von Rainer Stocker Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich zum Gebot der Gleichbehandlung und dem Schutz vor Diskriminierung. Dieses Bekenntnis findet seine gesetzliche Grundlage unter anderem in den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das zum Ziel hat, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen ( 1 AGG). Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsdaten spielen beim Erreichen dieses Ziels eine wichtige Rolle. Mit ihrer Hilfe können unter anderem Diskriminierungserfahrungen sichtbar gemacht, strukturelle Benachteiligungen von gesellschaftlichen Teilgruppen in Bereichen wie Arbeit, Bildung oder Wohnen aufgedeckt und Maßnahmen zur Prävention und zum Abbau von Diskriminierung und zur Verbesserung des (gesetzlichen) Diskriminierungsschutzes entwickelt werden. 1 Mit Blick auf die einzelnen AGG-Dimensionen stellt sich die Datengrundlage in Deutschland jedoch unterschiedlich dar. So wird zum Beispiel zur näherungsweisen Bestimmung der ethnischen Herkunft bzw. 1 Für einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Arten von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten (englisch «Equality Data») und deren vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sei auf das European Handbook on Equality Data verwiesen: Makkonen, Timo (2016): European Handbook on Equality Data Revision. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher (Hg.). Brüssel. 34 zur Messung rassistischer Diskriminierung mangels anderer Indikatoren meist das Konzept des Migrationshintergrunds verwendet, das auf Daten zu Staatsangehörigkeit und Geburtsland aufbaut. Dieses Konzept umfasst jedoch nicht alle Menschen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, da es auf Angehörige der dritten, spätestens der vierten Generation von Eingewanderten keine Anwendung mehr findet. Umgekehrt werden der Kategorie aber auch Personen zugerechnet, die in aller Regel keine Erfahrungen mit rassistischer Diskriminierung machen, so zum Beispiel Deutsche, die im Ausland geboren wurden. Die Verwendung des Migrationshintergrunds zum Zwecke der Sichtbarmachung rassistischer Diskriminierung wird daher nicht nur von Wissenschaftler*innen und Nichtregierungsorganisationen zunehmend kritisiert, sondern auch von Seiten der Vereinten Nationen (UN). Im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zur UN-Antirassismus-Konvention (ICERD) wurde wiederholt bemängelt, dass geeignete und zuverlässige Daten zur Bestimmung der ethnischen Vielfalt der Bevölkerung und damit zur Sichtbarmachung und Verfolgung rassistischer Diskriminierung in Deutschland fehlten. Die Bundesregierung verweist darauf, dass in der Bundesrepublik keine Daten zur ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung erhoben werden, und begründet dies in erster Linie mit den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der Daten zu Ethnizität und Religion zur
3 Verfolgung von Gruppen wie Jüdinnen und Juden oder Sinti und Roma missbraucht wurden. Zurecht wird von Seiten der Bundesregierung zudem darauf hingewiesen, dass Vertreter*innen der genannten Gruppen vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen und wegen der Gefahr möglicher Stigmatisierungen nach wie vor Vorbehalte gegenüber der Erhebung solcher Daten haben. Richtig ist aber auch, dass andere Communities wie zum Beispiel die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland die Erhebung demografischer Daten für die von ihnen vertretene Gruppe explizit fordern und darin nicht eine Gefahr, sondern im Gegenteil ein Mittel zum Schutz vor Diskriminierung sehen. Damit sind bereits zwei weitere Herausforderungen angesprochen, die sich bei der Erhebung von differenzierten Daten zur ethnischen Herkunft, aber auch zur Religion stellen. Zum einen müssen die verwendeten Fragen und Kategorien von den Befragten akzeptiert und als geeignet betrachtet werden, um ihre Selbstidentifikation mit einer bestimmten Gruppe oder auch von ihnen wahrgenommene Fremdzuschreibungen möglichst treffend wiederzugeben. Das ist aber nicht nur bei der Entwicklung neuer und möglicherweise differenzierterer Kategorien zu beachten. Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für das bisher verwendete Konzept des Migrationshintergrunds, wie die oben dargestellte Kritik zeigt. Zum anderen stellen sich Fragen des Datenschutzes, 35 da Angaben zu ethnischer Herkunft oder rassistischen Zuschreibungen sowie zur Religion im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes besondere Arten personenbezogener Daten sind, deren Erhebung und Verarbeitung nur unter ganz bestimmten und sehr eng gefassten Voraussetzungen erlaubt ist. Wichtig ist deshalb unter anderem, dass die Befragten über Sinn und Zweck der Erhebung aufgeklärt und entsprechende Daten ausschließlich auf freiwilliger Basis sowie unter Wahrung der Anonymität der Befragten erhoben werden. Das Gesagte macht deutlich, dass die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Dimensionen ethnische Herkunft und Religion ein komplexes Unterfangen ist. Dennoch lohnt sich die Diskussion darüber, wie die Instrumente zur Messung von Diskriminierung aufgrund dieser (aber auch anderer) Dimensionen verbessert werden können. Empirische Belege spielen bei der Anerkennung von strukturellen Problemlagen und der Suche nach geeigneten politischen Lösungen durch Politik und Verwaltung eine wichtige Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Situation von Gruppen, die in statistischer Hinsicht bisher häufig unsichtbar bleiben, dargestellt und untersucht werden kann. Das betrifft im Übrigen auch andere AGG-Dimensionen. So sind beispielsweise die Vulnerabilitäten von LSBTI-Personen mit den zur Verfügung stehenden Daten bisher kaum abbildbar. Entsprechend empfehlen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beauftragte
4 der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in ihrem gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag, bisher verwendete Kategorien zur Identifikation der von Diskriminierung betroffenen Gruppen auf den Prüfstand zu stellen und nach präziseren bzw. differenzierteren Kategorien zu forschen. 2 Als Beitrag zu dieser Diskussion hat die Antidiskriminierungsstelle eine Expertise in Auftrag gegeben, die 2018 erscheinen wird. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wird dabei dokumentiert, welche diskriminierungsrelevanten Fragestellungen und Kategorien im Mikrozensus aber auch anderen großen sozialwissenschaftlichen Erhebungen (z.b. SOEP, ALLBUS) derzeit berücksichtigt werden. Darauf aufbauend sollen unter Beteiligung von Vertreter*innen zu befragender Gruppen und der Wissenschaft die bestehende Datengrundlage bewertet und Forschungslücken identifiziert werden. Zudem geht es um die Frage, auf welche Weise neue Fragestellungen und Kategorien entwickelt und erprobt werden können. Grundsätzlich sind bei der Diskussion über die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten alle relevanten Gruppen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung zu beteiligen. Nur so können Lösungen gefunden werden, die von den Befragten akzeptiert werden, die methodisch umsetzbar und für die Entwicklung politischer Maßnahmen geeignet sind. Rainer Stocker ist Referent im Referat Forschung und Grundsatzangelegenheiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 2 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017): Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Berlin. 36
5 Herausgebende neue deutsche organisationen Potsdamer Straße 99, Berlin Redaktion Meral El, Gün Tank, Koray Yılmaz-Günay Übersetzung ins Deutsche Nossa Schäfer, Koray Yılmaz-Günay Lektorat Elisabeth Göske Design Büro Farbe V.i.S.d.P. Ferda Ataman Gün Tank Berlin, Dezember 2017
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