Amts- und Informationsblatt

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1 Amts- und Informationsblatt Seiffen Deutschneudorf Heidersdorf Ausgabe Ausgabe 10/2015, 3/2011, Erscheinungstag VORANKÜNDIGUNG MIT KIND UND KEGEL Papier ist geduldig Grafik: Hans Reichelt Titelblattentwurf: Hans Reichelt Künstlerische REDAKTIONSSCHLUSS Arbeiten mit Papier Karina Wustrow, Berlin Ausstellung in den erweiterten Räumen von Bibliothek/Galerie Seiffen für das Aprilheft 2011 Ausstellung ist der noch 21. März bis Mitte 2011, November Uhr 2015 in der Bibliothek Seiffen Spiel und Bastelei für Familien Haus des Gastes Seiffen Ein Museumstag voller Spielüberraschungen: Kreiseldinge, Bau- und Legespiele, dreidimensionale Puzzle, die legendäre laufende Kuh. Ein Kurzfilm zeigt bewegliche Originalspielzeuge der Sammlung in Funktion. Für kreative große und kleine Gäste Samstag, findet ein Gestaltungswettbewerb mit kellner.steckfiguren statt. R - Members Club a tribute to 10 Rammstein - 16 Uhr Sonntag 11. Oktober 2015 Spielzeugmuseum Seiffen Vorbands: Shakediemess und Meister der Lügen (siehe Seite 5) Einlass: Uhr Beginn: Uhr Anfragen unter Telefon: /87712 Redaktionsschluss für das Novemberheft 2015 ist am , Uhr in der Bibliothek Seiffen Gemeindeverwaltung Seiffen: Telefon: Gemeindeverwaltung /8770, Fax: Seiffen: Gemeindeverwaltung Deutschneudorf: Sprechzeiten der Gemeindeverwaltungen Heidersdorf: Meldestelle, Telefon: /87 Telefon 70, Fax: Telefon: /218, Fax: 449 Telefon: /45212, Fax: Meldestelle, gemeinde@seiffen.de Telefon Gemeindeverwaltung gemeinde@deutschneudorf.de Deutschneudorf info@heidersdorf.de Gemeindeverwaltung Heidersdorf: Internet: gemeinde@seiffen.de Internet: im Haus der erzgebirgischen Tradition: Internet: Telefon: /45212 Montag Internet: geschlossen Telefon: donnerstags /218 Fax: /4322 Montag Termine nach Uhr Vereinbarung Uhr Montag Termin gemeinde@deutschneudorf.de nach Vereinbarung info@heidersdorf.de Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Uhr Uhr Internet: Uhr Uhr Mittwoch Internet: Uhr Donnerstag Mittwoch Termine nach Uhr Vereinbarung Uhr Mittwoch Termin nach Vereinbarung Donnerstag Uhr Freitag Donnerstag Uhr Uhr Donnerstag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Das Rathaus bleibt am Donnerstag, Uhr den Freitag Uhr Freitag Uhr 10. März 2011 geschlossen (siehe Seite 13) H In Wahlangelegenheiten gelten die dafür bekannt gemachten Öffnungszeiten

2 Heft 10 Oktober 2015 Seite 2 Öffnungszeiten Kurort Seiffen Gemeindeverwaltung Seiffen Montag geschlossen 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 8.00 Uhr Uhr Tourist-Information, Hauptstraße 73 (Museum), Tel /8438, info@touristinfo-seiffen.de Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Bibliothek, Hauptstraße 95, Tel /8288, bibliothekseiffen@gmx.de Montag/Donnerstag Uhr Uhr geschlossen Spielzeugmuseum, Tel täglich Uhr Freilichtmuseum, Tel täglich Uhr Kindereinrichtung Spielzeugland, Tel. 8344, Fax kindereinrichtung@seiffen.de GWG Seiffen und Umgegend eg, Tel / gwg-seiffen@t-online.de, Kurort Seiffen, Hauptstraße 169, Terminvereinbarung telefonisch möglich! Sprechzeiten jeden 1. Mittwoch im Monat Uhr bis Uhr Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei: Montag, Freitag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Taxi u. Mietwagen C. Börner, Seiffen, Tel.: /889422, Funk: 0162/ , Krankenfahrten, Schülerverkehr, Flughafentransfer, Kurierfahrten, Rollstuhlbeförderung Taxi & Mietwagen Clement, Seiffen, Tel. 0172/ und 0174/ Krankenfahrten Einkaufsfahrten Flughafentransfer Kurierfahrten Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Dresden Beschwerden bei Süd-Ost-Luft (böhmische Luft) bitte melden bei: Bearbeiterin: Frau Oelke, Tel. 0351/ , Fax: 0351/ kornelia.oelke@smul.sachsen.de Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bearbeiter: Herr Böhme, Tel , Fax: uwe.boehme@smul.sachsen.de (Fragebogen) FOTOSTUDIO Eva Schalling, Hauptstraße 60, Tel Donnerstag Uhr oder nach Vereinbarung Medizinische Einrichtungen DM J. Dietze, Facharzt für Allgemeinmedizin Am Rathaus 3, Seiffen, Tel /8241 Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Uhr Dr. med. Gunter Schneider, Facharzt für Allgemeinmedizin Schwartenbergweg 7, Telefon /8314 Montag Uhr und Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Zahnarztpraxis Dr. H.-F. Budai, Dr. Carola Budai, Fachzahnärzte Kinderzahnheilkunde, Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie Feldweg 23, Seiffen, Tel.: /7272 Mo 8 12 und Uhr; Die/Do Uhr; Fr 8 12 Uhr Diakonie Sozialstation Seiffen, Am Rathaus 3, Rufnummer Seiffen 8481 Heilpraktiker P. Richter, Telefon /8531, Oberseiffenbach Physiotherapie Kerstin Bilz, Rufnummer Seiffen 8418, Am Schindelberg 2a Montag bis Donnerstag Uhr sowie nach Freitag Uhr Vereinbarung Physiotherapie Anke Börner Deutschneudorfer Str. 6, Tel /88808, Termine nach Vereinbarung und Donnerstag ab 8.00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag ab 9.00 Uhr Rats-Apotheke Seiffen, Inhaber M. Maschek, Fachapotheker für Offizin- Pharmazie, Am Rathaus 1, Tel. 8210, Fax 7310 Montag bis Freitag Uhr / Samstag Uhr Unser Service-Angebot: Blutdruck messen, Blutzucker- und Cholesterinbestimmung, Anmessen von Kompressionsstrümpfen und -strumpfhosen, Verleih von elektr. Milchpumpen und Babywaagen Massage-Home-Service Nadine Gläßer Zertifizierte Ernährungsberatung u. Diabetes Typ II Beratung Nadine Gläßer, Tel.: 0162/ KOSMEO-Kosmetik, Naildesign, Fußpflege D. Schalling, Am Rathaus 3, Tel.: / Mobile Fußpflege & Kosmetik Elisabeth Mazanec-Müller Tel.: / und 0162/ Öffnungszeiten der Grünschnittdeponie an der Wettinhöhe vom bis Mittwoch Uhr Samstag Uhr Grünschnittwertmarken sind in der Touristinformation Seiffen erhältlich. WERTSTOFFENTSORGUNG PAPIERTONNE wöchentlich Freitag GELBER SACK , täglich freitags in der geraden KW Gelbe Säcke sind in der Tourist-Information (Museum) erhältlich. RESTABFALL täglich donnerstags in der ungeraden KW In der Touristinformation, Hauptstr. 73 (Museum) sind blaue Säcke für Restabfall käuflich zu erwerben! Bitte beachten Sie, dass seit eine neue Gebührensatzung in Kraft getreten ist. Daraus resultiert eine neue Gebühr für Restabfallsäcke in Höhe von 2,90 je Stück. Diese können zusätzlich zur Rest abfalltonne verwendet werden. Die Entsorgung erfolgt dann kostenfrei, da durch den Kaufpreis die Gebühr für eine Schüttung bereits entrichtet wurde. Bitte beachten Sie, dass nur ausschließlich die erworbenen Säcke entsorgt werden! Für alle Fälle FFW-Rufnummern Gerätehaus Seiffen, Jahnstraße 15, Gerätehaus Oberseiffenbach, Oberseiffenbacher Str. 23: Bundespolizei-Inspektion Cämmerswalde: Tel Arztbereitschaftsdienst Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist ab sofort über die bundesweite Nummer zu erreichen! Notruf 112 Rettungsleitstelle Marienberg Tel oder Tel (bundeseinheitliche Rufnummer für Leitstellen) Die Notrufnummer 112 ist weiterhin uneingeschränkt verwendbar.

3 Seite 3 Heft 10 Oktober 2015 Gemeinde Kurort Seiffen / Erzgeb. Amtliche Bekanntmachungen Offenlage des Entwurfes der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaften Sayda/ Dorfchemnitz, Seiffen/Heiderdsorf/ Deutschneudorf und der Gemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Neuhausen Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. September 2015 den Entwurf der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Sayda/Dorfchemnitz, der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, der Gemeinde Neuhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen/Heidersdorf/Deutschneudorf, bestehend aus der Planzeichnung der Änderungsflächen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie der 1. Änderung des Landschaftsplanes zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf der 1. Änderung wird in der Fassung vom Juni 2015, mit den genannten Inhalten nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gemeinsam mit dem gültigen gemeinsamen Flächennutzungsplan, Stand Juli 2008, einschließlich des gültigen Landschaftsplanes Stand Oktober 2007 im Zeitraum vom bis während der nachfolgenden Zeiten im Zimmer 1 des Rathauses Seiffen, Am Rathaus 4, Kurort Seiffen/Erzgeb., öffentlich ausgelegt: Öffnungszeiten: Montag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Landschaftsplan mit der Darstellung der umweltbezogenen Verhältnisse, deren Bewertung und deren angestrebten Entwicklung sowie dem Gesamtkonzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft der bestehenden Satzung Stand Oktober 2007 sowie der 1. Änderung des Landschaftsplanes in der Fassung vom Juni Umweltbericht mit der Beschreibung der Umweltauswirkungen durch Bestandsaufnahme und Prognose des Umweltzustandes und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen Stand Juli 2008 sowie der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Juni Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Seiffen, Am Rathaus 4 in Kurort Seiffen, Zimmer 1 während der oben genannten Öffnungszeiten abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Gemeinderat bzw. der Gemeinschaftsausschuss deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können. Kurort Seiffen, den Wittig Bürgermeister Beschlüsse aus der 6. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Beschluss: GR-06/15/01ö Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Beschluss: GR-06/15/02ö 1. Die während der öffentlichen Auslegungen und Beteiligungen des Vorentwurfs des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaften Sayda / Dorfchemnitz, Seiffen / Heidersdorf / Deutschneudorf und der Gemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Neuhausen eingegangenen Stellungnahmen und vorgebrachten Anregungen und im Abwägungsprotokoll (Anlage) aufgeführten Entscheidungen wurden geprüft und werden vom Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. beschlossen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Aufgrund der 5 i. V. m. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), sowie nach 89 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs- GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb., die vorliegende Abwägung sowie die Auslegung, gemäß 3 und 4 Baugesetzbuch, des Entwurfes der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes bestehend aus den Planzeichnungen (Begründung Anlage 2), dem Text (Begründung Teil I und II) und dem Umweltbericht (Teil III) in der Fassung vom Februar Der Entwurf liegt vom bis aus. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

4 Heft 10 Oktober 2015 Seite 4 Stellenausschreibung Für das Haus des Gastes in Seiffen suchen wir ab 1. Januar 2016 einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin für die Bewirtschaftung, Hausmeistertätigkeiten und die Durchführung des Reinigungsdienstes. Die Stelle ist vorerst befristet für 1 Jahr mit einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von maximal 52 Stunden. Die Arbeitszeiten regeln sich nach den Dienstplänen und umfassen auch Wochenenden und Feiertage. Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach Mindestlohn in Höhe von maximal 450,00. Wesentliche Aufgabeninhalte sind u. a. die Reinigung des Hauses, die Übernahme von Hausmeistertätigkeiten vornehmlich im Innenbereich, die Betreuung und Überwachung der technischen Anlagen, das Einrichten der Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die Mitwirkung bei Werbemaßnahmen, die Übergabe und das Überwachen der Räumlichkeiten bei Vermietungen. Wir erwarten von Ihnen handwerkliches und technisches Verständnis, kompetentes und verbindliches Auftreten im Umgang mit Dritten und ein hohes Maß an persönlichem Engagement und Einsatzbereitschaft. Wenn wir Ihr Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre schriftliche vollständige Bewerbung. Diese richten Sie bitte bis zum 31. Oktober 2015 an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Seiffen Bürgermeister Am Rathaus 4, Kurort Seiffen Wittig Bürgermeister Nichtamtliche Bekanntmachungen NACHRUF Die Gemeinde Seiffen trauert um Herrn Karl Heinz Seifert Als langjähriges Mitglied des Gemeinderates und stv. Bürgermeister stellte er sich unermüdlich und uneigennützig in den Dienst der Gemeinde. Er hat sich mit viel Menschlichkeit um die kommunalen Belange der Gemeinde Seiffen in hohem Maße verdient gemacht. Sein Tod hinterlässt eine große Lücke. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Seiner Frau Monika und allen Angehörigen sprechen wir unser aller Mitgefühl aus. Gemeindeverwaltung und Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. Die Bibliothek Seiffen informiert: Ein besonderes Bibliotheksprojekt zum Thema Das Geheimnis der bewegten Bilder von der Camera Obscura über das Daumenkino bis zum Film startete in diesem Jahr in verschiedensten Bibliotheken Sachsens. Initiator ist der Sächsische Kinder- und Jugendfilmdienst e.v. Inzwischen gehören Filme, ob im Fernsehen, Kino oder auf digitalen Medien zum Alltag von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Wie ein Film entsteht, welche Schritte dazu nötig sind und was in einer Kamera geschieht das vermittelt dieses Projekt hautnah. Hierbei wird ein großes Stück Filmgeschichte gezeigt, von den Anfängen bis zur Gegenwart. Wie wird ein Film überhaupt gemacht? Weshalb bewegen sich Zeichentrickfiguren von selbst? Was geschieht in einer Kamera? Auf all diese Fragen können wir ganz praktisch eine Antwort erwarten. Mit Daumenkino, Zwirbelscheiben und Lebensrad werden Bilder in Bewegung gesetzt. Selbst eine begehbare Camera obscura wird an diesem Tag aufgebaut und praxisnah geschildert, wie das Prinzip Fotografie funktioniert. Eingeladen sind Interessierte am 20. Oktober 2015, um Uhr in die Bibliothek Seiffen. Der Hort der Grundschule hat diese Veranstaltung im Herbstferienprogramm bereits fest verankert. Eintritt zur Veranstaltung: 2,50 Die Tourist-Information Kurort Seiffen informiert! Öffnungszeiten der Touristinformation Montag bis Sonntag Uhr Gelbe Säcke, Abfallsäcke und Grünschnittmarken sind zu folgenden Zeiten erhältlich: Montag Freitag Uhr Samstag Uhr Werte Einwohner und Gäste, Ab sofort bitten wir Sie, während der Öffnungszeiten der Touristinformation, Ihre Meldescheine abzugeben und die Kurtaxe einzuzahlen. Oder Sie nutzen die Zahlung per Überweisung oder Lastschrift. Hatten Sie in einem Monat keine Gäste, informieren Sie uns bitte trotzdem. Ebenso können Meldescheinblöcke erworben werden. Veranstaltungsmeldungen: Bitte melden Sie Ihre Veranstaltungen in der Touristinformation Seiffen, damit die Mitarbeiterinnen diese im Veranstaltungsplan, in der Presse sowie im Internet ( u.a.) veröffentlichen können. An alle Gastgeber: Bitte melden Sie uns Ihre freien Kapazitäten, um unseren Gästen einen schnellstmöglichen Service bei kurzfristigen Übernachtungsanfragen bieten zu können. Aktuelle Gästebonuskarten/Seiffen (sind bei Anreise dem Gast auszuhändigen) liegen in der Touristinfo zur Abholung bereit. Gästeehrung: Wir ehren Gäste, die 10-mal, 15-mal, 20-mal und öfter in Seiffen verweilten. Diese werden mit einem kleinen Geschenk und einer Urkunde überrascht.

5 Seite 5 Heft 10 Oktober 2015 Folgende Gäste konnten wir im August / September beglückwünschen: zum 20. Mal Dr. Helga und Achim Streich aus Berlin zum 20. Mal Ursula und Paul Müller aus Schweinfurt zum 35. Mal Familie Göke aus Bielefeld Veranstaltungen Oktober Änderungen vorbehalten! Alle Angaben ohne Gewähr! Täglich, außer Sonntag, Feiertag und bei Veranstaltungen Uhr Kirchenführung mit kleinem Orgelspiel in der Bergkirche jeden Montag Uhr Montagswanderung, die unterhaltsame, kurzweilige und informative Wanderung zu Seiffen und Umgebung. Treffpunkt: Touristinformation Seiffen, (witterungsabhängig) jeden Mittwoch während der Öffnungszeiten in der Modellbahnausstellung an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18b lösen eines Kriminalfalls jeden 2. Freitag im Monat Uhr Vereinsabend des Aquarienvereins Spielzeugdorf Seiffen e.v., wechselnde Themen, Gasthof Oberlochmühle 15, Gäste sind herzlich willkommen! jeden Freitag Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eg, Bahnhofstr. 12; jeden Samstag Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eg, Bahnhofstr. 12; jeden Sonntag im Advent Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eg, Bahnhofstr. 12; zusätzliche Termine: Montag Freitag Uhr Montag Freitag Uhr Montag Freitag Uhr Montag Freitag Uhr Montag Freitag Uhr Basteln eines Original Seiffener Souvenirs in der Schauwerkstatt Seiffener Volkskunst eg, Bahnhofstr. 12; Tel.: Basteln Sie sich Ihr eigenes Souvenir April bis Oktober immer Donnerstag ab Uhr Rodeln mit Zeitnahme an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18 b Oktober Uhr Flutlichtrodeln bei Stockbrot, Bratwurst und Feuerstelle an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18 b Uhr Flutlichtrodeln bei Stockbrot, Bratwurst und Feuerstelle an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18 b Uhr öffentliche Sonderführung durch die aktuelle Ausstellung, im Spielzeugmuseum Seiffen, Hauptstr. 73, Uhr Familienaktionstag, MIT KIND UND KEGEL Spielen, Probieren und Gestalten im Spielzeugmuseum Seiffen, Hauptstraße 73, Uhr Geführte Wanderung entlang des Historischen Bergbausteiges, Treffpunkt: Bergkirche Seiffen, Deutschneudorfer Straße Uhr Flutlichtrodeln bei Stockbrot, Bratwurst und Feuerstelle an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18 b Uhr 16. Tage des traditionellen Handwerks: Erleben Sie eine in Deutschland einmalige touristische Veranstaltung. Folgende Werkstätten haben für Sie geöffnet: Kunstgewerbe Frieder & André Uhlig, Emil A. Schalling KG, Räuchermann-Manufaktur Klaus Merten, Wendt & Kühn KG Uhr Basteln für und mit Kindern in der Schauwerkstatt Richard Glässer GmbH, Hauptstr. 80, Seiffen Uhr Schautage in der Wendt und Kühn Figurenwelt Seiffen, Hauptstraße Uhr Flutlichtrodeln bei Stockbrot, Bratwurst und Feuerstelle an der Sommerrodelbahn, Bahnhofstraße 18 b Uhr 16. Tage des traditionellen Handwerks: Erleben Sie eine in Deutschland einmalige touristische Veranstaltung. Folgende Werkstätten haben für Sie geöffnet: Kunstgewerbe Frieder & André Uhlig, Emil A. Schalling KG, Räuchermann-Manufaktur Klaus Merten, Wendt & Kühn KG Uhr Schautage in der Wendt und Kühn Figurenwelt Seiffen, Hauptstraße Uhr Konzert mit Pfarrer Michael Harzer und Kantor Tobias Braun in der Bergkirche Uwe Steimle mit seinem neuen Programm Heimatstunde im Haus des Gastes Seiffen, Hauptstr. 156, Einlass ab Uhr, Beginn Uhr Kartenvorverkauf in der Touristinformation, Hauptstr. 73, Tel VVK: 23,00, AK: 25,00 Führung entlang des historischen Bergbausteiges 2015 am, den , um 10:00 Uhr Treffpunkt: Bergkirche Haupteingang Deutschneudorfer Str., Kurort Seiffen Infos unter Tel.: Wer den Spuren unserer traditionsreichen bergbaulichen Vergangenheit intensiv folgen möchten, ist hiermit zur Führung entlang des historischen Bergbausteiges mit unserem Bergbaufreund Christoph Ulbricht recht herzlich eingeladen.

6 Heft 10 Oktober 2015 Seite 6 Seiffener Weihnacht 2015 Für die Absicherung der diesjährigen Seiffener Weihnacht werden wieder samstags und sonntags an allen vier Adventswochenenden Helferinnen und Helfer als Kassierer und Einweiser benötigt. Einsatzzeiten: personelle Voraussetzungen: Uhr Mindestalter 18 Jahre freundliches und selbstbewusstes Auftreten Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Zimmer 11 bei Frau Klenke, telefonisch erreichbar unter Wittig, Bürgermeister Haus des Gastes Seiffen Hauptstr. 156, Kurort Seiffen Samstag, , Uhr Einlass Uhr Uwe Steimle mit seinem neuen Programm Heimatstunde Kartenvorverkauf (23,- ) in der Touristinformation Hauptstraße Kurort Seiffen Telefon: / info@touristinfo-seiffen.de Abendkasse: 25,00 Lassen wir uns wieder gefangen nehmen vom Zauberer von Ost, der es wie kaum ein anderer schafft, scharfzüngig und zugleich charmant den Finger in die zahlreichen westöstlichen Wunden zu legen. Eine Interpretation der Welt nach 1989 neue Geschichten von Uwe Steimle. Scharfzüngig und charmant, liebenswert und skurril, lakonisch und authentisch getragen vom Bemühen, Brücken zu bauen. Kartenvorverkauf für folgende Veranstaltungen Uwe Steimle mit seinem neuen Programm Heimatstunde am im Haus des Gastes, Einlass Uhr, Beginn Uhr Karten im Vorverkauf 23,00, Abendkasse 25,00 Don-Kosaken-Chor Serge Jaroff Festliches Weihnachtskonzert am im Haus des Gastes, Einlass Uhr, Beginn Uhr Karten im Vorverkauf 20,00, Abendkasse 23,00 Die große Ladiner Weihnacht am im Haus des Gastes, Einlass Uhr, Beginn Uhr Alle Karten ab sofort im Vorverkauf in der Touristinformation, Hauptstraße 73, Spielzeugmuseum, 1. OG, Kurort Seiffen Mo. Fr Uhr Sa Uhr Vorankündigung: Weihnachtsmärchen am Buß- und Bettag, Mittwoch, 18. November 2015, Uhr Haus des Gastes Seiffen Kartenvorverkauf beginnt am 1. November 2015 sowohl in der Bibliothek als auch Touristinformation Seiffen Vorverkauf hat begonnen Getränke und kleine Snacks werden bereitgestellt Uwe Steimles neues Programm Der äußerst vielseitige Uwe Steimle Kino-Held, mit eigener TV-Sendung Steimles Welt-Kulturerbe, und ausgewiesener Bestseller-Autor präsentiert sein neues Kabarett-Programm mit neuen Texten und viel Spielwitz nach seinem gleichnamigen und neuesten Buch Heimatstunde. Aus dem Osten kommt das Licht und Uwe Steimle erklärt uns, warum. Uwe Steimle beschreibt sich gerne als den größten Kleinbürger. Mit seiner lakonischen Art und seiner feinen Ironie hat er sich ein treues Publikum erobert. Nach seinem erfolgreichen Buch und Programm Meine Oma, Marx und Jesus Christus legt er nun mit Heimatkunde nach: Jetzt, wo die Zukunft Wirklichkeit wird haben wir in Wirklichkeit keine Zukunft mehr.

7 Seite 7 Heft 10 Oktober 2015 Informativ geführte Wanderung Foto: Eva Schalling Sommerferien im Schulhort Seiffen Unser schönstes Ferienerlebnis war, dass wir in der Kidsarena waren. Wir hatten dort sehr viel Spaß. Es gibt sogar immer freitags in der Hortwohnung ein gemeinsames Frühstück. Auch manchmal haben wir einen Waldtag. Da gehen wir raus und laufen in den Wald. Der Hort ist einfach cool. Einmal in den Ferien sind wir in den Sonnenlandpark gefahren. Dann sind wir noch zur Sommerrodelbahn in Seiffen gelaufen. Das war schön. In den Ferien schauen wir auch mindestens einmal einen Kinofilm an, z.b. 5 Freunde 3. Der Hort ist einfach toll. geschrieben von: Karl, Kim, Leni, Fleurie und Elena aus der 4. Klasse im Schulhort Jeden Montag Uhr Erleben Sie die wunderschöne Landschaft und Natur rund um das Spielzeugdorf Seiffen mit einem versierten Wanderführer! Jeden Montag zeigt er Ihnen die Schönheiten des Ortes und der Umgebung und erklärt alles Wissenswerte. Treffpunkt: Touristinformation, Hauptstraße 73 Kosten: ohne Gästekarte 2,00, mit Gästekarte frei Auf diesem Wege möchten wir die Möglichkeit nutzen, uns bei allen zu bedanken, die uns bei der Feriengestaltung unterstützt haben. Für einen sportlich gelungenen Vormittag auf der Kegelbahn danken wir Herrn Kai Weber vom Kegelverein Seiffen. Immer wieder eine Überraschung hat Angela aus der Bibliothek mit ihren spannenden Geschichten für uns. Besonderer Dank gilt Frau Katrin Schönherr vom Deutschen Frauenbund, Landesverband Sachsen, mit der wir gemeinsam unsere Highlights wie Kidsarena, Geo-Cachen, Ausfahrt in den Sonnenlandpark, Sommerrodelbahn und Kletterwand planten. Ganz besonders haben wir uns über das Angebot von Frau Carina Hensel gefreut, die uns bei großer Hitze ihren Pool zur Verfügung stellte. Danach durften wir noch in ihrer gemütlichen Ferienwohnung unser selbst gemachtes Mittagessen Nudelsalat einnehmen. Vielen Dank für diesen tollen Tag. Das Hortteam Vereinsnachrichten Anton-Günther-Chor Seiffen e.v. Unsere Chorprobe findet an jedem Freitag, um Uhr im Haus des Gastes Seiffen statt. Sangesfreudige Männer sind jederzeit recht herzlich eingeladen. Haben Sie ein Fest oder Jubiläum? Der Anton-Günther-Chor Seiffen würde sich freuen, auch auf Ihrer Festveranstaltung auftreten zu dürfen. Weitere Auskünfte: Maik Hlawatschek, Hauptstraße 87, Tel. (037362) , mobil

8 Heft 10 Oktober 2015 Seite 8 Aquarienverein Spielzeugdorf Seiffen e.v. Vereinsabend am 9. Oktober 2015, Gasthof Oberlochmühle Thema: Beitrag von Felix Kaden / Jahresplan 2016 Berg- und Hüttenknappschaft e.v. Die Seiffener Berg- und Hüttenknappschaft möchte sich hiermit nochmals bei allen Mitwirkenden und Besuchern des 17. Glückauf bedanken. Natürlich sammeln wir auch weiterhin Schrott. Ansprechpartner dafür sind alle Mitglieder. Ich kann jederzeit unter angerufen werden. Mit einem herzlichen Glück auf! Tourismusverein Seiffen e.v. MESSE LEBENSART Die Messe LEBENSART erlebte vom August im historischen Arial der Saigerhütte Olbernhau ihre Premiere. Mit einem vielseitigen Angebot zu Garten, Wohnen und Lifestyle luden 70 Händler ein. Rund 6000 Besucher zeigten sich von der Art der Veranstaltung begeistert. Auch wir konnten ein positives Ergebnis verzeichnen, unser Seiffner Prospektmaterial (z. B. das Gastgeberverzeichnis) wurde von den Besuchern, die nicht nur aus unserer Region kamen, gern mitgenommen. Bergschreiber Kai Nickerl HSV Eintracht Seiffen e.v. Vermietung der Räumlichkeiten im Sportlerheim Seiffen Für Ihre Familienfeier, eine gesellige Zusammenkunft oder anderweitige Nutzung bieten wir zur Vermietung an: Clubraum (ca. 30 Personen) Kegelbahn mit Vorraum (ca. 15 Personen) Geschirr und Geschirrspüler stehen zur Verfügung Rassekaninchenzuchtverein Seiffen u. Umgeb. e.v. Es besteht die Möglichkeit, Standardgetränke (Bier, Limo, Cola, Wasser) vor Ort bereitzustellen. Ihre Anfragen nehmen wir gern unter unserer Vereinstelefonnummer oder persönlich im Sportlerheim entgegen. Vorstand Unsere nächste Versammlung findet am Freitag, den 9. Oktober 2015 im Gasthof Oberlochmühle statt. Beginn Uhr. Elke Heidenreich An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung der vielen privaten und gewerblichen Sponsoren. Nur gemeinsam ist eine solche Veranstaltung möglich. Dank den Kindern, Eltern und Lehrern unserer Grundschule und dem Kindergarten in Seiffen. Natürlich danken wir auch den privaten Spendern und Kuchenbäckern. So wurde auch die Kuchentafel wieder eine Augenweide! Dieses Jahr konnte die 22. Jumbofahrt mit 47 behinderten Kindern + Jugendlichen starten. 58 Fahrzeuge mit Polizei und Rollstuhltransportfahrzeug gingen bei Traumwetter auf die 80-km-Tour. Unsere fleißigen Freunde in Pobershau hatten an Rätzens Brettmühle den Mittagstisch für ca. 150 Personen gedeckt. Wie immer sehr lecker und reichlich. Die Motorradfahrer kamen aus allen Teilen Deutschlands (von Rostock bis ins Allgäu). Der Zuspruch war der Beste in den letzten Jahren. EUCH ALLEN EIN HERZLICHES D A N K E S C H Ö N!

9 Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Seite 9 Heft 10 Oktober 2015 Gemeinde Deutschneudorf Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl X zum Bürgermeister zum Oberbürgermeister zum Landrat am Sonntag, dem 01. November 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 22. November 2015) in der Gemeinde Deutschneudorf 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde (Name der Gemeinde/Stadt) Deutschneudorf wird in der Zeit vom (20. Tag vor der Wahl) bis (16. Tag vor der Wahl) während der folgenden Öffnungszeiten Montag von bis und von bis Uhr von bis und von bis Uhr Mittwoch von bis und von bis Uhr Donnerstag von bis und von bis Uhr Freitag von bis und von bis Uhr (Ort der Einsichtnahme) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, Kurort Seiffen/Erzgeb. für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

10 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a) kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Heft Die Auszüge 10 Oktober dürfen 2015 nur für diesen Zweck verwendet Seite und 10 unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der (16. Tag vor der Wahl) Einsichtsfrist, spätestens am bis Uhr, bei der (Gemeinde/Stadt, Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, Kurort Seiffen/Erzgeb. 3. einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. (21. Tag vor der Wahl) Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen. X Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl ( ) und für den etwaigen zweiten Wahlgang ( ) gestellt werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum Uhr, bei der Gemeinde (2. Tag vor der Wahl) (2. Tag vor der Wahl) (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Gemeindeverwaltung Seiffen, Rathaus Zimmer 5, Am Rathaus 4, Kurort Seiffen/Erzgeb. mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden.

11 als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Seite 11 Wer den Antrag für einen anderen stellt, Heft muss 10 durch Oktober Vorlage 2015 einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, Uhr, stellen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind Wahlschein und nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten - Wahlgangs, ein Merkblatt für Uhr, die Briefwahl. ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Holt Mit dem der Wahlschein Wahlberechtigte erhält persönlich der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass - einen er die amtlichen Briefwahl Stimmzettel an Ort und für Stelle die Bürgermeisterwahl, ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet - einen amtlichen und Stimmzettelumschlag in den für die Briefwahl, gelegt werden kann. - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Die Ausgabestelle Abholung von des Wahlschein Wahlscheines, und Briefwahlunterlagen die Wahlscheinnummer für einen und anderen Wahlbezirk ist nur möglich, angegeben wenn sind die Berechtigung zur und Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor - ein Merkblatt für die Briefwahl. Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis Uhr eingehen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Ort, Datum Unterschrift Kurort Seiffen/Erzgeb., Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf Ort, Datum Unterschrift Kurort Seiffen/Erzgeb., Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf

12 Heft 10 Oktober 2015 Seite 12 Bekanntmachung der Sitzungstermine des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Deutschneudorf Der Gemeindewahlausschuss tagt voraussichtlich an den folgenden Terminen. Die Sitzungen sind jeweils öffentlich, es hat jedermann Zutritt Konstituierende Sitzung Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge Feststellung des Wahlergebnisses Beschluss über Zulassung geänderter Wahlvorschläge zum etwaigen zweiten Wahlgang Feststellung des Wahlergebnisses zum etwaigen zweiten Wahlgang Die ortsübliche Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung erfolgt rechtzeitig durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Deutschneudorf am Gemeindeamt Deutschneudorf und Landwarenhaus Deutscheinsiedel Schwirz Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Mitteilung zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Deutschneudorf Am erscheint ein Sonderdruck des Amtsblattes mit der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge sowie der Wahlbekanntmachung. Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Deutschneudorf am 1. November 2015 und im Falle eines zweiten Wahlganges am 22. November 2015 Soweit am 1. November 2015 kein Bewerber die erforderliche Mehrheit zur Wahl als Bürgermeister erreicht, erfolgt die Bekanntmachung des Wahlergebnisses am Montag, dem 2. November 2015 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Deutschneudorf am Gemeindeamt Deutschneudorf und am Landwarenhaus Deutscheinsiedel. Ein Sonderdruck des Amtsblattes erscheint am 12. November 2015 mit den zugelassenen Wahlvorschlägen, falls ein zweiter Wahlgang am 22. November 2015 stattfindet. Findet kein zweiter Wahlgang am 22. November 2015 statt, erscheint der Sonderdruck mit dem Ergebnis zur Bürgermeisterwahl vom 1. November 2015 ebenfalls am 12. November Im Falle eines zweiten Wahlganges am 22. November 2015 wird das Ergebnis des zweiten Wahlganges der Bürgermeisterwahl im Amtsblatt Dezember, Erscheinungstag , bekanntgegeben. Kurort Seiffen, den Wittig Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Deutschneudorf Nichtamtliche Bekanntmachungen Einweihung des grenzüberschreitenden Spiele- und Natur-Erlebnispfades Die offizielle Einweihung des grenzüberschreitenden Spiele- und Natur-Erlebnispfades Zwei Länder Eine Region findet am Samstag, den , Beginn Uhr, statt. Treffpunkt ist am Europaspielplatz in Deutschneudorf. An insgesamt 8 Stationen auf deutscher Seite, bestückt mit Schautafeln sowie Spiel- und Wissenselementen, gibt es jede Menge zu entdecken. Die Wanderung führt ab Deutschneudorf (Spielplatz) über den Salzweg bis nach Deutschkatharinenberg (Huthaus). Kinder mit ihren Eltern und Großeltern und natürlich alle Interessierten sind zur Erkundung dieses Teilstückes des Erlebniswanderpfades recht herzlich eingeladen. Auf eine rege Teilnahme freuen sich die Gemeinde Deutschneudorf und der Verein Fortuna-Fundgrube e.v. (Rückfragen unter ) Vereinsnachrichten Mitteilungen des Erzgebirgszweigvereins Deutschneudorf e.v. Nochmaliger Dank an Sponsoren Die Liste der Sponsoren für die Kirmes 2015, die im letzten Amtsblatt veröffentlicht wurde, war leider nicht vollständig. Der EZV Deutschneudorf bedankt sich auch bei folgenden Spendern für ihre Unterstützung: Firma Andreas Heidenreich Firma Eckhard Schreiter Firma Johannes Heidrich Firma Wolfgang Heidrich Frau Ginette Gröschl Hess Holzspielzeug GmbH & Co. KG Malerfachbetrieb Frank Gude Tischlerei Thomas Ullrich Volkskunstwerkstatt Eckert

13 Seite 13 Heft 10 Oktober 2015 Mitteilung des SV Blau-Weiß Deutschneudorf e.v. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Sportvereins Deutschneudorf findet am Donnerstag, dem , Uhr, im Sportheim Deutschneudorf statt. Spielansetzungen sowie Ergebnisse der Abteilung Fußball sind unter ersichtlich. Öffnungszeiten Deutschneudorf Pfarramtskanzlei Deutschneudorf: Uhr Freitag Uhr Museum Haus der erzgebirgischen Tradition, Tel.: /68899 Mittwoch bis Sonntag Uhr Bibliothek im Haus der erzgebirgischen Tradition: Mittwoch Uhr Bibliothek, Siedlung 10, Deutscheinsiedel Uhr Fachzahnärztin Andrea Pflugbeil, Tel.: /212 Montag,, Donnerstag Uhr und Uhr Mittwoch und Freitag Uhr Arztsprechstunden bei Frau Dipl.-Med. M. Kaden, Tel.: /428 Montag Uhr und Uhr Uhr Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Wertstoffhof Deutschkatharinenberg Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Besucherbergwerk Deutschneudorf, Deutschkatharinenberg 14, Deutschneudorf, Tel.: /12942, Montag geschlossen bis Sonntag Führungen 10.30, 12.00, und Uhr Neue Ausstellung Bergbauzeitreise.

14 Heft 10 Oktober 2015 Seite 14 Gemeinde Heidersdorf Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Heidersdorf Die Auslegung der am von der Jagdgenossenschaft Heidersdorf beschlossenen Satzung erfolgt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit vom bis zu den Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Heidersdorf. gez. Werner Jagdvorsteher Öffnungszeiten Heidersdorf Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Jörg Preißler + DS Uta Preißler Mortelbachstraße 15, Tel / Montag/Freitag Uhr und Uhr Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Ernährungsberatung Anke Zinke Tel.: Physiotherapie Carolin Thierfelder, Tel /4451 Montag Freitag Uhr Samstags nach Vereinbarung DM J. Dietze, Facharzt für Allgemeinmedizin Alte Straße 16, Tel /4103 Montag und Donnerstag Uhr und Freitag Uhr Gemeinsame Informationen Amtliche Bekanntmachungen Offenlage des Entwurfes der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaften Sayda/ Dorfchemnitz, Seiffen/Heiderdsorf/ Deutschneudorf und der Gemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Neuhausen genannten Zeiten im Zimmer 1 des Rathauses Seiffen, Am Rathaus 4, Kurort Seiffen/Erzgeb., öffentlich ausgelegt: Öffnungszeiten: Montag Uhr Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen/ Heidersdorf/Deutschneudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. September 2015 den Entwurf der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Sayda/Dorfchemnitz, der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, der Gemeinde Neuhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen/Heidersdorf/ Deutsch neudorf, bestehend aus der Planzeichnung der Änderungsflächen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie der 1. Änderung des Landschaftsplanes zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf der 1. Änderung wird in der Fassung vom Juni 2015, mit den genannten Inhalten nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gemeinsam mit dem gültigen gemeinsamen Flächennutzungsplan, Stand Juli 2008, einschließlich des gültigen Landschaftsplanes Stand Oktober 2007 im Zeitraum vom bis während der nachfolgend Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Landschaftsplan mit der Darstellung der umweltbezogenen Verhältnisse, deren Bewertung und deren angestrebten Entwicklung sowie dem Gesamtkonzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft der bestehenden Satzung Stand Oktober 2007 sowie der 1. Änderung des Landschaftsplanes in der Fassung vom Juni Umweltbericht mit der Beschreibung der Umweltauswirkungen durch Bestandsaufnahme und Prognose des Umweltzustandes und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen Stand Juli 2008 sowie der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Juni 2015.

15 Seite 15 Heft 10 Oktober 2015 Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Seiffen, Am Rathaus 4, Kurort Seiffen, Zimmer 1, während der oben genannten Öffnungszeiten abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Gemeinderat bzw. der Gemeinschaftsausschuss deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können. Kurort Seiffen, den Wittig Bürgermeister der Gemeinde Seiffen und Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen/Heidersdorf/Deutschneudorf Beschlüsse aus der 3. öffentlichen Sitzung des Gemeinschaftsausschusses am Beschluss GA-03/15/01ö Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Beschluss GA-03/15/02ö 1. Die während der öffentlichen Auslegungen und Beteiligungen des Vorentwurfs des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaften Sayda/Dorfchemnitz, Seiffen/Heidersdorf/ Deutschneudorf und der Gemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Neuhausen eingegangenen Stellungnahmen und vorgebrachten Anregungen und im Abwägungsprotokoll (Anlage) aufgeführten Entscheidungen wurden geprüft und werden vom Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen/Heidersdorf/Deutschneudorf beschlossen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Aufgrund der 5 i. V. m. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), sowie nach 89 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs- GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), beschließt der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen/Heidersdorf/Deutschneudorf, die vorliegende Abwägung sowie die Auslegung, gemäß 3 und 4 Baugesetzbuch, des Entwurfes der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes bestehend aus den Planzeichnungen (Begründung Anlage 2), dem Text (Begründung Teil I und II) und dem Umweltbericht (Teil III) in der Fassung vom Februar Der Entwurf liegt vom bis aus. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Nichtamtliche Bekanntmachungen Werte Einwohner der Gemeinden Seiffen und Deutscheinsiedel, im Zeitraum bis erfolgt eine Prüfung der Hydranten durch die ETW in der Gemeinde Seiffen. Dadurch kann es zu kurzzeitigen Druckschwankungen und nicht gesundheitsgefährdenden Trübungen des Trinkwassers in Seiffen und Deutscheinsiedel kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Wittig Bürgermeister Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Seiffen, Telefon: Fax: Redaktionelle Zusammenstellung: Bibliothek Seiffen, Telefon: /8288, BibliothekSeiffen@gmx.de Gesamtherstellung: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh, Industriestraße 7, Marienberg, Tel , Fax Auflage: Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles ist für die Gemeinde Seiffen Bürgermeister Martin Wittig, für die Gemeinde Heidersdorf Bürgermeister Andreas Börner und für die Gemeinde Deutsch neudorf Stellv. Bürgermeister Wolfgang Bilz. Für den Inhalt der anderen Beiträge zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie die dafür geltende Satzung. Wir gehen davon aus, dass die auf Fotos abgebildeten Personen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben. Nachlesbar ist das Amtsblatt ab dem letzten Werktag im Internet unter

16 Heft 10 Oktober 2015 Seite 16 Anzeige Landhotel Quelle Heidersdorf Freitag, , Uhr Kabarett Die Herkuleskeule aus Dresden Weihnachten in den Dolomiten mit den Ladinern Seiffen. Zur großen Ladiner -Weihnacht 2015 kommen die beiden Südtiroler am Freitag, in das Haus des Gastes nach Seiffen. Joakin, Front-Sänger der Ladiner, hat extra seine hübsche Tochter Nicol mit dabei. Das sehr musikalisch talentierte Mädchen singt und spielt schon seit 10 Jahren Geige. Mit 7 Jahren war sie bereits in der Florian-Silbereisen-Sendung zu Gast und mit 8 Jahren gewann sie den Musikantenkaiser. Joakin und Otto Die beiden Ladiner haben mit dem Grand-Prix- Siegertitel Beuge Dich vor grauem Haar Musikgeschichte geschrieben. Seitdem gehören sie zu den ganz Großen des volkstümlichen Schlagers. Danch stiegen sie schließlich in den obersten Olymp volkstümlichen Musikschaffens. Neben den bekannten Weihnachtsliedern können Sie auch die traditionelle Hausmusik mit Naturinstrumenten mit den Ladinern genießen. Ein weihnachtliches Bühnenbild mit Videoeinspielungen und wunderschönen Bildern aus den verschneiten Dolomiten lässt die vorweihnachtliche Zeit mit viel Gefühl spürbar erleben. Als Einstimmung auf das Weihnachtsfest dürfen sich die Besucher auf eine warmherzige Ladiner-Weihnacht aus den Bergen freuen. Mit dem Programm: Café Sachsen renoviert KARTENVORVERKAUF im Landhotel Quelle, Tel oder in Olbernhau, Brandauer Straße 20, Tel oder Kartenvorverkauf: 16 Euro Danach Musik aus der Konserve. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Das Blatt könnt Ihr ausmalen, ausschneiden und dann in der Bibliothek abgeben. Sichern Sie sich noch heute Ihre Karte im Vorverkauf. HAUS DES GASTES SEIFFEN Freitag, Beginn: Uhr, Einlass: Uhr VVK: Touristinfo Tel.: & an allen bek. VVK-Stellen

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20 Heft 10 Oktober 2015 Seite 20 Wir gratulieren unseren Jubilaren und wünschen alles erdenklich Gute für Gesundheit und Wohlergehen Seiffen Büschel, Roland Jahre Modes, Margot Jahre Hiemann, Helfried Jahre Kreißl, Gisela Jahre Flath, Günter Jahre Moser, Egon Jahre Emmerich, Lothar Jahre Bilz, Werner Jahre Schubert, Werner Jahre Seidel, Wolfgang Jahre Wenig, Johannes Jahre Schmerler, Eva Jahre Einhorn, Wolfgang Jahre Lorenz, Gottfried Jahre Hänel, Christiane Jahre Hoyer, Ruth Jahre Lauckner, Annemarie Jahre Ullrich, Lisa Jahre Schlesier, Isolde Jahre Süß, Isolde Jahre Krause, Helmut Jahre Zimmermann, Ingeborg Jahre Jäger, Gisela Jahre Brendel, Ella Jahre Hensel, Walter Jahre Schmidt, Werner Jahre Pietsch, Christel Jahre Heidenreich, Helge Jahre Mayer, Horst Jahre Mehnert, Anna Jahre Deutschneudorf Kaden, Ingeburg Jahre Werner, Heinz Jahre Schalling, Elfriede Jahre Walther, Gottfried Jahre Sachse, Helmut Jahre Pflugbeil, Gottfried Jahre Unger, Ruth Jahre Daiß, Wolfgang Jahre Ullrich, Anneliese Jahre Deutscheinsiedel Richter, Helga Jahre Müller, Gisela Jahre Heidersdorf Krauß, Wolfgang Jahre Dietze, Ursula Jahre Müller, Ingeborg Jahre Uhlig, Reiner Jahre Wittenberg, Olga Jahre Uhlig, Rosalinde Jahre Schmieder, Ehrenfried Jahre Nitschel, Horst Jahre Depold, Horst Jahre Strangfeld, Klaus-Peter Jahre Ebisch, Werner Jahre Straube, Johannes Jahre Gärtner, Siegfried Jahre Zimmermann, Reiner Jahre Barth, Christinchen Jahre Unsere Gottesdienste in Seiffen, Deutschneudorf und Deutscheinsiedel im Oktober Oktober Sonnabend Uhr Musikalische Andacht in Seiffen zum 25. Tag der Deutschen Einheit Wach auf, wach auf, du deutsches Land 4. Oktober 18. Sonntag nach Trinitatis/Erntedankfest 9.30 Uhr Predigtgottesdienst in Seiffen, mit Pfarrer i.r. Gläser, zugl. Sonntagsschule Uhr Familiengottesdienst in Deutschneudorf Uhr Familiengottesdienst in Deutscheinsiedel 11. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 9.30 Uhr Bläsergottesdienst zur Jahreslosung in Seiffen Uhr Lichtblickgottesdienst in Deutschneudorf 18. Oktober 20. Sonntag nach Trinitatis (Predigt über Mark. 10, 2 16: Das passt ) 8.30 Uhr Gottesdienst in Deutscheinsiedel 9.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Seiffen, zugl. Sonntagsschule 25. Oktober 21. Sonntag nach Trinitatis (Predigt über 1. Mose 13, 1 18: Clever und gefährlich 9.30 Uhr Gottesdienst in Seiffen, zugl. Sonntagsschule Uhr Abendmahlsgottesdienst in Deutschneudorf 31. Oktober Reformationsfest Uhr Gemeinsamer Familiengottesdienst in Deutscheinsiedel Zu Besuch in der Malerwerkstatt Uhr Musik zum Reformationstag mit einer Kurzandacht in Seiffen, Pfarrer Michael Harzer und Kantor Tobias Braun musizieren Werke für Gesang und Orgel u.a. von Heinrich Schütz und Johann Sebastian Bach 1. November Seiffener Kirchweihfest 9.30 Uhr Festgottesdienst mit der Seiffener Bergknappschaft, dem Posaunenchor und dem Kirchenchor, zugl. Sonntagsschule Für alle Heidersdorfer Jubilare Ab dem 70. Geburtstag wird es künftig quartalsweise eine Einladung des Bürgermeisters zu einer gemütlichen Kaffeerunde geben. Die Termine werden jeweils im Amtsblatt und an den Anschlagtafeln bekanntgegeben. Die erste Kaffeerunde wird im Monat Januar 2016 für die Jubilare der Monate Oktober bis Dezember 2015 stattfinden. Über den genauen Termin wird zu gegebener Zeit informiert. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am Jürgen und Ruth Beer und am Hermann und Karin Nestler. Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht noch viele schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit.

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