1/2012. im Recht. Magazin für Referendare und Berufseinsteiger. Im Interview. Aktuelles Thema. Diversity

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1/2012. im Recht. Magazin für Referendare und Berufseinsteiger. Im Interview. Aktuelles Thema. Diversity"

Transkript

1 Magazin für Referendare und Berufseinsteiger im Recht Im Interview Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank: Ich bin sehr fremdbestimmt. Aktuelles Thema Investigativer Journalismus Eine Herauforderung für den Presseanwalt Diversity Papa Anwalt kein Job für Angsthasen 1/2012 ein Produkt von Kanzleien in Deutschland

2 Sie lieben komplexe Aufgaben? Und knacken die härteste Nuss? Dann sind Sie bei uns richtig: Denn wir suchen Kollegen mit Biss. Sie stehen noch mitten im Studium, befinden sich kurz vor dem Abschluss oder verfügen schon über erste Berufserfahrung? Sie haben bereits viel gelernt und hart an Ihrer Entwicklung gearbeitet? Wenn Sie Heraus for derungen suchen und Verantwortung in engagierten Teams übernehmen möchten, dann freuen wir uns, gemeinsam mit Ihnen in unseren Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance die beste Lösung für jede noch so anspruchsvolle Aufgabe zu finden. Es ist Ihre Zukunft. Wie weit wollen Sie kommen? Entdecken Sie mehr Möglichkeiten unter Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine private company limited by guarantee (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

3 Inhalt KIRnews 3 Aktuelles Thema Das deutsche Presserecht 5 Business to be developed der Jurist als Marketingexperte in Großkanzleien 18 Interview Ich bin sehr fremdbestimmt. 11 Aktuelle Rechtsentwicklung Die Entwicklung des Kapital anlagerechts der Wertpapiere und Derivate im Jahr Wehrtechnik: Vielseitige Talente mit Technik-Verständnis gefragt 15 Diversity Papa Anwalt kein Job für Angsthasen 21 Fachanwaltschaft Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 23 Referendariat Referendariat im Wirtschaftsteil der Gerichte 26 Fortbildung Einen Sommer lang im Silicon Valley 29 Mein Lieblingsbuch Dr. Frank Bräutigam 32 Impressum Redaktion: Tim Proll-Gerwe Lektorat: Tim Proll-Gerwe Redaktionsadresse: KIR Redaktion Waldseestr Baden-Baden KIR@nomos.de Herausgeber: Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Bildnachweis: istockphoto Fotolia Grafik und Layout: Annette Carugno Anzeigenbetreuung: sales friendly Verlagsdienstleistungen Siegburger Str Bonn Telefon: 0228 / Telefax: 0228 / nomos@sales-friendly.de Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urherrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz zuge lassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Namentlich gezeichnete Artikel müssen nicht die Meinung der Herausgeber/Redaktion wiedergeben. Unverlangt eingesandte Manuskripte für die keine Haftung übernommen wird gelten als Veröffent lichungsvorschlag zu den Bedingungen des Verlages. Es werden nur unver öffentlichte Originalarbeiten angenommen. Die Verfasser erklären sich mit einer nicht sinnentstellenden redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Liebe Leserinnen und Leser, während Griechenland, Spanien und Portugal wirtschaftlich am Abgrund stehen und die USA längst mit 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschuldet sind, hatte Deutschland das Glück, im Jahr 2011 immerhin noch drei Prozent Wirtschaftswachstum verzeichnen zu können. Dennoch gibt es auch hierzulande Bürger, deren Spareinlagen im Zuge der weltweiten Finanzkrise verloren gingen. Diese Vorgänge aufzuarbeiten ist eines der vielen Tätigkeitsfelder des Rechtsanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht, dem die aktuelle Ausgabe der Karriere im Recht besondere Aufmerksamkeit schenkt. So freue ich mich sehr, dass zwei der bekanntesten Anlegeranwälte Deutschlands, Klaus Nieding und Andreas Tilp, sich bereit erklärt haben, uns ihr Fachgebiet ein Stück näher zu bringen. Eine besondere Freude ist es mir zudem, dass die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, Sabine Lautenschläger, die Inhalte unseres Nachwuchsheftes würdigt, indem sie sich trotz ihres vollen Terminkalenders die Zeit für ein ausführliches Interview genommen hat. Einen noch volleren Terminkalender als ohnehin schon hat seit dem 16. Dezember 2011 Gernot Lehr. Denn an diesem Tag wurde der renommierte Presserechtsanwalt von niemand Geringerem als Bundespräsident a.d. Christian Wulff mandatiert, um ihn bei dessen Presse- und Urlaubsaffäre zu beraten. Es folgte ein Vorgang, durch den Herr Lehr zum meistzitierten Anwalt der Republik wurde und an dessen Ende bekanntlich der Rücktritt seines Mandanten stand. Dass sich der Partner der Wirtschaftskanzlei Redeker Sellner Dahs dennoch bereit erklärt hat, seinen vor Bekanntwerden der Affäre zugesagten Beitrag zum Presserecht für die Karriere im Recht pünktlich fertig zu stellen, verpflichtet mich ebenfalls zu besonderem Dank. Über diese Beiträge hinaus bietet Ihnen Karriere im Recht wie gewohnt weitere spannende Themen, die auf unterhaltsame Art und Weise den Spaß an der Juristerei fördern und Ihnen zeigen sollen, dass man mit Jura auch abseits des Lehrplans Spannendes machen kann zum Beispiel im Wehrtechnikrecht praktizieren oder sogar in der Marketingabteilung einer Wirtschaftskanzlei arbeiten. Die nächste Ausgabe der Karriere im Recht mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht erscheint im Oktober dieses Jahres und auch hier freuen wir uns wieder über Ihre Beitragsvorschläge zur Referendarsstation an kir@nomos.de. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich eine anregende Lektüre. Tim Proll-Gerwe Redaktion Nomos Karriere im Recht

4 Weder 9-to-5-Jobber. Noch 24/7-Maniacs. Sondern Sie. Glade Michel Wirtz sucht Juristinnen und Juristen (mit Prädikatsexamina, Promotion, ggf. LL. M.) für die Bereiche Corporate und Competition. Wir arbeiten hoch spezialisiert und international ausschließlich im Gesellschaftsrecht und im Kartellrecht. Auch wenn Sie als Referendar(in) oder promotions begleitend als wissen schaftliche(r) Mitarbeiter(in) bei uns tätig werden möchten, lernen wir Sie gerne kennen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Kasernenstraße 69 D Düsseldorf

5 KIRnews KiRnews Inflationäre Einstiegsgehälter und 50 Tage Jahresurlaub Erstmals seit der Finanzkrise haben Wirtschaftskanzleien hierzulande die Einstiegsgehälter wieder kräftig angehoben. Zahlreiche Sozietäten zahlen mittler weile ein jährliches Salär von Euro und mehr, was Steigerungsraten zwischen zehn und 25 Prozent innerhalb der letzten zwei Jahre entspricht. Absoluter Spitzen reiter ist Milbank Tweed Hadley & McCloy: Sagenhafte Euro Festgehalt zahlt die Sozietät mit Büros in München und Frankfurt ihren Berufseinsteigern. Auf Platz zwei der großzügigsten Sozietäten rangiert Willkie Farr & Gallagher, die immerhin noch Euro zahlen. Die Kanzleien selbst sehen die Entwicklung nicht unkritisch, einige Managing Partner bestätigten gegenüber Karriere im Recht, dass sich die Gehälter rein betriebswirtschaftlich überhaupt nicht lohnen würden im war for talents allerdings sei man ohne entsprechende Maßnahmen kaum mehr fähig, die besten Absolventen für sich gewinnen zu können. Das Beispiel Milbank bestätigt diese Aussagen, denn die Sozietät, die vorher kaum auf dem Zettel junger Absolventen stand, verzeichnete einen signifikanten Anstieg an Bewerbungen. Den Bekanntheitsgrad bei jungen Absolventen schlagartig steigern konnte auch Mayer Brown: Die Kanzlei, mit Euro jährlich ebenfalls sehr großzügig, gesteht ihren Associates alternativ 50 Tage Jahresurlaub zu bei einer entsprechenden Anpassung des Salärs. Diese ungewöhnliche und für Transaktionskanzleien auch schwer umzusetzende Maßnahme ist eine ganz neue Methode, dem Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs eine andere, erfrischende Note zu geben. Ob Mayer Brown das Konzept tatsächlich ohne administrative Schwierigkeiten umsetzen kann, wird sich freilich erst in ein bis zwei Jahren zeigen. Den Recruitment-Verantwortlichen darf man ob dieser innovativen Maßnahme jedoch erst mal gratulieren. Kein Ansammeln von Urlaubsansprüchen Der EuGH hat mit Urteil vom entschieden, dass eine gesetzliche Regelung oder in Tarifverträgen geschlossene Vereinbarungen, wonach die Abgeltungsansprüche wegen angesammelten Urlaubs nach einem bestimmten Zeitraum ausgeschlossen sind, nicht gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen (C- 214/10, Rechtssache Schulte). Im konkreten Fall hatte ein seit 1964 beim selben Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber auf die Abgeltung des nicht genommenen Jahresurlaubs von je 30 Tagen für die zurückliegenden drei Jahre geklagt. Grund für das Nicht-Nehmen des jährlichen Erholungsurlaubs war die durch einen Infarkt hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit. Da eine entsprechende tarifrechtliche Regelung jedoch lediglich eine 15-monatige Übertragungsfrist mit Beginn des abgelaufenen Kalenderjahres vorsah, versagte der Arbeitgeber die vollständige entgeltliche Abgeltung der Urlaubsansprüche. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer. In der Folge wurde dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine nationale Regelung oder nationale Gepflogenheiten, nach denen die Übertragung von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub bei Arbeitsunfähigkeit zeitlich begrenzt ist, mit der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung (2003/88/EG ) vereinbar seien. Diese Frage bejahte der EuGH mit seinem Urteil. Die Luxemburger Richter bekräftigten, dass unter bestimmten Umständen ein Arbeitnehmer, der während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähig ist, berechtigt sei, zur Erfüllung des Erholungszwecks diese Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich anzusammeln (so etwa Schultz-Hoff vom , C-350/06). Dabei müsse jedoch der Erholungszweck noch erfüllbar sein, was nur bis zu einer bestimmten zeitlichen Grenze gegeben sei. Einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten bezeichnete der EuGH dabei als vernünftig. Ok: PartG mbb Das Bundesjustizministerium hat Mitte Februar einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbb) vorgelegt. Der Änderungsentwurf für das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) sieht die Möglichkeit vor, dass die in einer Partnerschaftsgesellschaft organisierten Rechtsanwälte bei fehlerhafter Berufsausübung künftig nicht mehr mit ihrem persönlichen Vermögen haften müssen, sondern die Haftung auf das Partnerschaftsvermögen begrenzt ist. Voraussetzung dafür ist allerdings das Vorliegen einer gesetzlichen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro. Mit dem Entwurf reagierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf die Flucht in die LLP : Zahlreiche deutsche Wirtschaftskanzleien hatten in den vergangenen Jahren die Rechtsform der englischen Limited Liability Partnership gewählt, um dem Risiko der persönlichen Haftung aus dem Weg zu gehen. Zwar besteht die Möglichkeit, durch Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, Aktiengesellschaft) die Haftung zu begrenzen, allerdings ist dies mit anderen Nachteilen, wie etwa der Belastung der Gewerbebesteuer, verbunden. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) begrüßten den Gesetzesentwurf. Die Berufsverbände waren schon seit Jahren für eine entsprechende Änderung des Gesetzes eingetreten, um dem Trend zur englischen LLP in Deutschland entgegenzuwirken. Tim Proll-Gerwe Nomos Karriere im Recht

6 Richtungsweisend. Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiter und Praktikanten (m/w) Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main Wer zu den Besten gehört, stellt mit Recht höchste Ansprüche an seinen Arbeitgeber: herausfordernde Beratungsarbeit, eine erstklassige Reputation und internationale Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Möglichkeit, uns und den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht kennen zu lernen: als Referendar in unserem Colleagues of Tomorrow -Programm, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Praktikant in unserem sechswöchigen praxis.programm. Die Finanz- und Kapitalmärkte stellen spannende und herausfordernde Aufgaben an uns Anwälte. Unsere Teams beraten national und international agierende Banken, Investoren und Unternehmen bei komplexen Transaktionen und Fragestellungen. Wir suchen Persönlichkeiten, die zu uns passen. Linklaters LLP Recruitment linklaters-career.de

7 Investigativer Journalismus Eine Herauforderung für den Presseanwalt Das deutsche Presserecht Aktuelles Thema Folgende fiktive Situation: Ein bekannter Chefarzt eines Krankenhauses erhält Hinweise von einer Ärztin, die von einem Journalisten angesprochen worden ist. Ihm lägen Informationen vor, dass in dem Krankenhaus zu Forschungszwecken Medikamente an Patienten ausprobiert würden. Ihn interessiere auch, ob es in der betreffenden Abteilung eine erhöhte Sterberate von Patienten gebe. Außerdem interessiere ihn, welche wissenschaftlichen Forschungsprojekte die dort tätigen Ärzte derzeit betreuten. Aufgrund dieser Informationen meldet sich der Chefarzt in Begleitung des Justitiars mit der Bitte, sofort präventive rechtliche Schritte gegen die Redaktion und den Journalisten wegen dessen unverschämten Befragungen einzuleiten. Präventiver Rechtsschutz Der Presseanwalt muss den Mandanten in solchen Fällen zunächst frustrieren. Die Grundrechte in der Presse- und Rundfunkfreiheit beinhalten als ganz wesentlichen Bestandteil die Recherchefreiheit. Es kann Journalisten nicht untersagt werden, über einen Sachverhalt zu recherchieren. Allein die Recherche begründet keine sog. Begehungsgefahr, aufgrund derer der Verlag oder der Sender in Anspruch genommen werden könnten. Präventiver Rechtsschutz ist nur dann möglich, wenn der konkrete Inhalt einer drohenden Veröffentlichung glaubhaft gemacht werden kann, etwa durch eine Internetankündigung oder durch TV-Vorankündigung in Form von Trailern. Deshalb Vorbereitung des unverzüglichen Gegenschlags In unserem Fall lag eine presserechtliche Luxussituation vor: Das Thema der Recherche und der drohenden Berichterstattung war frühzeitig bekannt. Dies ermöglichte es, den Sachverhalt vorbereitend zu klären. Nachforschungen ergaben, dass ein frustrierter Assistenzarzt, der aufgrund seiner unzureichenden Leistungen keine Karrierechancen und die Klinik verlassen hatte, gegenüber Kollegen die Vermutung äußerte, dass in der betreffenden Abteilung unzulässige Patientenversuche durchgeführt würden. Der Sachverhalt wurde überprüft. Es stellte sich heraus, dass keine Studien mit einem Medikament, sondern nur Aufzeichnungen über den Wirkungserfolg durchgeführt wurden. Derartige klinikinterne Kontrollen, die zu wissenschaftlichen Zwecken dienten, wären nur dann zu beanstanden, wenn das eingesetzte Medikament nicht indiziert gewesen wäre. Dies war aufgrund der eingesehenen Patientendokumentationen nachweislich nicht der Fall. Das Krankenhaus wurde gebeten, die entsprechenden Patientendokumente und Behandlungsunterlagen zusammenzustellen. Weiterhin wurden Zeitzeugen und das behandelnde Klinikpersonal gebeten, ihre Kenntnisse von den Abläufen in einer schriftlichen Erklärung darzustellen. Aus diesen schriftlichen Erklärungen wurden eidesstattliche Versicherungen erarbeitet. Zugleich wurde überprüft, ob Todesfälle von Patienten, die mit dem in Frage kommenden Medikament behandelt wurden, auf den Einsatz des Medikaments zurückzuführen waren. Hierzu wurde eine sachverständige Aussage eines ärztlichen Gutachters veranlasst. Die Konfrontation und die Veröffentlichung Circa zwei Wochen nach diesen stillen Vorbereitungen ging an einem Donnerstag mit Fristsetzung von einem Tag ein Fragenkatalog der Redaktion ein. Die Fragen waren allgemein gehalten: Werden in der betreffenden Abteilung des Krankenhauses Medikamentenversuche ohne Einwilligung der Patienten durchgeführt? Gab es nach dem Einsatz eines bestimmten Medikaments eine erhöhte Sterberate? Gab der Chefarzt die Anweisung, die Patienten dokumente bei Einsatz des betreffenden Medikaments unter Verschluss zu halten? In einer solchen Situation greift das presserechtliche Instrumentarium der Verdachtsberichterstattung. Die Medien sind verpflichtet, im Falle belastbarer Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten den Betroffenen vor der Berichterstattung detailliert mit den Vorwürfen zu konfrontieren und seine Stellungnahme in die Berichterstattung aufzunehmen. Darüber hinaus sind die Medien verpflichtet, über die Vorwürfe offen und nicht vorverurteilend zu berichten, so dass der Leser bzw. Zuschauer stets davon ausgehen muss, dass die Vorwürfe noch nicht erwiesen seien. An den betreffenden Vorwürfen muss überdies ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehen, was in der Regel der Fall ist. Der oberflächliche Fragenkatalog des Journalisten wurde mit presserechtlicher Unterstützung beantwortet. Es wurde detailliert darauf hingewiesen, dass keine Studie, sondern lediglich begleitende Dokumentationen stattgefunden haben. Das Medikament sei nur in medizinisch indizierten Fällen eingesetzt worden. Gernot Lehr Gernot Lehr ist ein bundesweit tätiger Anwalt für Presse- und Medienrecht. Als Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs vertritt er mit seinem Team insbesondere Einzelpersonen und Unternehmen in äußerungsrechtlichen Belangen ebenso wie Rundfunkanstalten im öffentlichen und privaten Medien- und Verfassungsrecht. Zu den aktuellen Verfahren zählen u.a. die Vertretung des ZDF im Normenkontrollverfahren über den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht und die Vertretung der ARD im Verfahren zur Zulässigkeit der Tagesschau-App sowie die Vertretung von Unternehmen und von mehreren Spitzenpolitikern in Auseinandersetzungen mit Verlagen. Referendariat bei Redeker: Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Herrn Bartholomäus Aengenvoort Mozartstraße Bonn T ufer@redeker.de Nomos Karriere im Recht

8 Aktuelles Thema Das deutsche Presserecht Am darauffolgenden Montag erschien die Berichterstattung. Kernaussage war, dass möglicherweise unerlaubte Patientenversuche zu einer Erhöhung der Sterberate in der betreffenden Abteilung des Krankenhauses geführt haben. Der Chefarzt wurde als ehrgeiziger und skrupelloser Wissenschaftler beschrieben, der seine Abteilung angehalten habe, durch Veröffentlichungen das wissenschaftliche Ansehen des Klinikums zu erhöhen. Dienstagvormittag positiv entschieden. Danach waren der Verlag und der Autor verpflichtet, die betreffenden Behauptungen zu unterlassen. Nutzen des Unterlassungsverfahrens Oft wird die Frage gestellt, welchen Nutzen eine solche Unterlassungsverfügung noch habe, da mit der Veröffentlichung der Schaden bereits eingetreten sei. Ein schnell erreichtes gerichtliches Verbot hat mehrere wichtige Effekte: Die Berichterstattung muss unverzüglich aus dem Internet genommen werden. Andere Medien sind gewarnt, die Berichterstattung zu übernehmen. Selbst wenn andere Medien auf das Thema einsteigen, werden sie weitaus vorsichtiger und zurückhaltender berichten. Das Krankenhaus hat die Möglichkeit, in Form einer Pressemitteilung öffentlich zu erklären, dass bereits ein gerichtliches Verbot wegen der Berichterstattung vorliegt. Weitere presserechtliche Instrumente Der presserechtliche Aufschlag Aufgrund der umfassenden presserechtlichen Vorbereitung war es möglich, die Berichterstattung unmittelbar nach Bekanntwerden zu analysieren. Dabei wurde klar, dass in Form einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden. Die Behauptung, dass Patientenversuche ohne deren Einwilligung durchgeführt worden seien, war auch als Verdachtsäußerung unzulässig, weil die differenzierte Stellungnahme des Krankenhauses nicht veröffentlicht wurde. Die Redaktion beschränkte sich auf die Wiedergabe der Aussage, dass das Krankenhaus die Vorwürfe bestreite. Außerdem wurde dem Leser durch die Beschreibung des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Chefarztes vermittelt, dass an den Vorwürfen doch etwas dran sein müsse. Die im Raume stehende Behauptung, dass unzulässige Patientenversuche durchgeführt worden seien, konnte durch Vorlage der Dokumentationen, der eidesstattlichen Versicherungen und des eingeholten Gutachtens eines sachverständigen Arztes aus einer anderen Klinik widerlegt werden. Am Erscheinungstag ging bei dem Verlagsjustitiar und dem Redakteur eine Abmahnung ein, binnen fünf Stunden eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu übersenden. Nachdem diese Frist abgelaufen war, wurde bei einem in presserechtlichen Angelegenheiten besonders erfahrenen Landgericht ein dringlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Über diesen Antrag wurde am darauffolgenden Neben dem wichtigsten Instrument, der Durchsetzung des Unterlassungsanspruches zunächst im einstweiligen Verfügungsverfahren und später im Hauptsacheverfahren gibt es das Gegendarstellungsverfahren. Die Durchsetzung einer Gegendarstellung ist an hohe formale Voraussetzungen geknüpft. Die Gegendarstellung kann insbesondere als wichtiges Verhandlungsmittel für die Durchsetzung einer redaktionellen Richtigstellung genutzt werden. Die Gegendarstellung als solche hat keine Warnfunktion gegenüber anderen Medien, weil bekannt ist, dass im Gegendarstellungsverfahren nicht die Richtigkeit der angegriffenen Berichterstattung überprüft wird. Darüber hinaus kommen als weitere Folgeansprüche Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche in Betracht. Diese Ansprüche können jedoch nur im Hauptsacheverfahren durchgesetzt werden. Effektivität des presserechtlichen Rechtsschutzes? Die Effektivität des presserechtlichen Rechtsschutzes wird oft unterschätzt. Die Rechtsprechung hat hier wirksame Instrumentarien geschaffen. Dies wurde verstärkt durch die Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der bei mehrdeutigen Äußerungen im Rahmen des präventiven Unterlassungsverfahrens die für den Betroffenen ungünstige Deutungsvariante für die rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt werden muss. Auch zweideutige Berichterstattungen, die den Betroffenen in ein falsches Bild rücken, sind angreifbar. Gerade Fragen der Verdachtsberichterstattung erfordern es, frühzeitig den presserechtlichen Rat einzuholen, um richtig zu reagieren. Insbesondere müssen die Fragen der Redaktion und die Antworten stets schriftlich dokumentiert werden. Der Schutz der Betroffenen vor einer vorverurteilenden Berichterstattung ist eine spannende Aufgabe des Presseanwalts. 6 Nomos Karriere im Recht

9 Mit rund 65 Berufsträgern und insgesamt 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen wir zu den 50 größten Kanzleien in Deutschland. Wir sind fokussiert auf 5 strategische Schwerpunkte des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts: Unternehmen und Finanzen Personal und Sozialwesen Geistiges Eigentum und Medien Bau und Immobilien Verwaltung und Wirtschaft Zur Verstärkung in den diesen Bereichen unserer Kanzlei suchen wir junge und engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit überdurchschnittlichen Examina sowie vorzugsweise Promotion. Viele unserer jetzigen Kollegen haben wir schon im Referendariat bei CBH kennengelernt. Wir freuen uns daher ebenso auf Ihre Bewerbung als Referendarin und Referendar in einer Ausbildungsstation bei CBH. Ihre aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an: RA Dr. Ingo Jung, i.jung@cbh.de Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Büro Köln I Bismarckstraße I D Köln Telefon I Telefax I koeln@cbh.de NOMOSGESETZE Sodan Öffentliches, privates und europäisches wirtschaftsrecht Textsammlung 13. Auflage nomos Neuauflage 2012 Öffentliches, Privates und Europäisches Wirtschaftsrecht Textsammlung Herausgegeben von PräsVerfGH a.d. Prof. Dr. Helge Sodan 13. Auflage 2012, S., brosch., 24,, ISBN Die universale Textsammlung enthält auch in der 13. Auflage alle wesentlichen materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften aus dem Öffentlichen, Privaten und Europäischen Wirtschaftsrecht auf neuestem Stand. Nomos 13. Auflage Textsammlung Weitere Informationen: Nomos Wirtschaftsrecht Öffentliches, Privates und Europäisches Sodan NOMOSGESETZE

10 Aktuelle Rechtsentwicklung Die Entwicklung des Kapital anlagerechts der Wertpapiere und Derivate im Jahr 2011 Die Entwicklung des Kapitalanlagerechts der Wertpapiere und Derivate im Jahr 2011 Andreas W. Tilp Geschäftsführer der Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Jahrgang 1963, Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, 1994 Zulassung zum Rechtsanwalt. Im gleichen Jahr Gründung der eigenen Kanzlei, 2004 Gründung der Tilp PLLC in New York. Herr Tilp ist u.a. Mitglied des Arbeitskreises Anlegerschutz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV, zudem gehört er zur Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas W. Tilp ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) und zeichnet für zahlreiche Publikationen in den einschlägigen Fachzeitschriften verantwortlich. Referendariat bei Tilp Rechtsanwälte: Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Herrn Andreas W. Tilp Einhornstraße Kirchentellinsfurt T Beim Kapitalanlagerecht wie beim gesamten Bankund Kapitalmarktrecht handelt es sich typischer weise um case law. Das Jahr 2011 hat dies mit einer bemerkenswerten Häufung an BGH-Entscheidungen einmal mehr unter Beweis gestellt. Zwangsläufig fragmentarisch werden nachfolgend einige der BGH-Highlights angeleuchtet. Die Gründe für diese Häufung liegen vor allem in einer deutlichen Zunahme von Klagen seit dem Schlüsseljahr Anlegerfreundliche Tendenzen in der Rechtsprechung, insbesondere durch die Ausweitung der Kickback-Rechtsprechung des BGH durch dessen Kickback II-Urteil vom (XI ZR 56/06), sowie in der Gesetzgebung, hier vor allem durch die diversen Reformen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) seit November 2007, gepaart mit dem Beginn der Finanzmarktkrise und der von der Anwaltschaft entdeckten Attraktivität des hier besprochenen Rechtsgebiets führten zu einer kontinuierlichen Klagewelle. Dabei wird das weitere Potenzial an Anlegerschäden täglich genährt durch die Kreativität der Emittenten und Produktdesigner, die den Markt ständig mit immer neuen Finanzinnovationen überschwemmen. Beratungs- und Aufklärungspflichten im Fokus des BGH Ein Großteil der Entscheidungen befasste sich mit Beratungs- und Aufklärungspflichten. Zwischen beiden ist begrifflich streng zu trennen. Die höhere Pflichtendichte weisen Beratungspflichten auf. Diese setzen einen regelmäßig konkludent geschlossenen Beratungsvertrag voraus, der jedenfalls dann vorliegt, wenn dem Anleger das Produkt vom Berater empfohlen wurde. Quasi als Generalschlüssel für Anlegerklagen hat sich dabei die mit Kickback II begonnene Ausweitung der Rechtsprechung erwiesen. Verschweigt der Berater seinen Kunden Zuwendungen, insbesondere Provisionen, die er von dritter Seite hinter dem Rücken des Anlegers erhält (Drei-Personen-Verhältnis), begründet dies aufgrund der verschwiegenen Interessens kollision schadensersatzrechtlich einen Rückabwicklungsanspruch. Nach Auffassung des 3. Zivilsenats des BGH (zuletzt Urt. v , III ZR 84/10) gilt diese Rechtsprechung jedoch nicht für sog. freie Berater, also solche, welche nicht bankmäßig gebunden sind. Bei solchen müsse der Anleger davon ausgehen, dass der Berater von der Vertriebsseite eine Provision erhalte. Diese Auffassung wird vom 11. Zivilsenat des BGH, welcher für das Bankrecht zuständig ist, toleriert. Dieser hat durch mehrere Entscheidungen seine zu Recht harte Rechtsprechung gegen die Banken wegen verschwiegener Zuwendungen bekräftigt (zuletzt Beschl. v , XI ZR 191/10). Angesichts der jahrzehntelangen Rechtspraxis der Banken, den Kunden gegenüber nicht nur unehrlich sondern auch untreu zu sein, ist eher noch mit einer Zunahme der Kickback-Klagen zu rechnen, auch weil seit November 2007 durch 31d WpHG ein generelles Verbot der Annahme wie auch der Gewährung von Zuwendungen besteht. Am erweiterte der BGH durch sein Swap- Urteil (XI ZR 33/10) seine Interessenkollisions- Rechtsprechung. Hier ging es um ein hoch komplex strukturiertes Finanzprodukt in Form eines speziellen Swaps, welcher von der Deutschen Bank kreiert und ihrem Kunden im Rahmen eines Beratungsvertrags verkauft wurde. Anders als in den Kickback-Fällen ging es also um ein Zwei-Personen-Verhältnis. Der BGH entschied, dass die Bank mit Abschluss des Beratungsvertrags die Pflicht übernehme, eine allein am Kundeninteresse ausgerichtete Empfehlung abzugeben. Verkaufe sie dem Kunden ein Produkt, dessen Risikostruktur sie bewusst zu dessen Lasten gestaltet habe, hafte sie schadensersatzrechtlich auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts. Mit diesem Urteil hat erstmals die verfassungsrechtliche Figur des strukturellen Ungleichgewichts höchstrichterlich das Kapitalanlagerecht erreicht. Damit wurde den Anlegern ein zweiter Generalschlüssel zur Bewältigung ihrer Schäden an die Hand gegeben in all den Fällen, in denen strukturell ungleichgewichtete, da intransparente und unfaire Produkte empfohlen wurden. Nur scheinbar aus dem Rahmen fallen die beiden Lehman-Urteile des BGH vom (XI ZR 178/10 sowie XI ZR 182/10). Hier hatte die Hamburger Sparkasse ihren Kunden im Rahmen eines Beratungsvertrags im Wege des Eigengeschäfts ein von Lehman Brothers emittiertes Indexzertifikat verkauft. Da deshalb rechtlich ein Zwei-Personen-Verhältnis bestand, war keine Provision ausgewiesen, die Bank verdiente vielmehr an einer eingepreisten Gewinnspanne. Hierüber, so der BGH, müsse sie nicht aufklären. Da diese Fälle vor Neufassung des WpHG (November 2007) ergingen, somit Altfälle darstellen, und hinzu kommt, dass die klagenden Anleger in den dortigen Fällen keinen weiteren Produktfehler in Form ungleichgewichteter Elemente aufzeigen konnten, sind die Urteile als singulär zu bewerten. Den von 8 Nomos Karriere im Recht

11 Die Entwicklung des Kapital anlagerechts der Wertpapiere und Derivate im Jahr 2011 Aktuelle Rechtsentwicklung der Bankbranche gezogenen Strich unter die Zertifikate-Fälle jedenfalls rechtfertigen sie nicht. Grundsatzentscheidungen zur Haftung wegen verletzter Publizitätspflichten Mit Urteil vom (III ZR 103/10) beschäftigte sich der BGH mit der Verantwortlichkeit des früheren Bundesverteidigungsministers Prof. Rupert Scholz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn. Weit über diesen Einzelfall hinaus entfaltet das Urteil Sprengkraft für das gesamte Recht der Prospekthaftung. Denn der BGH stellt fest, dass auch ein Schriftstück, welches körperlich von dem ausdrücklich als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk getrennt ist, jedoch zusammen mit diesem vertrieben wird, bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil eines Anlageprospekts im Rechtssinn sein kann. Mit seinem IKB-Urteil vom (XI ZR 51/10) entschied der BGH erstmals zu elementaren Rechtsfragen des neuen Haftungsrechts für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen ( 37b, c WpHG). Der mit vorzitierten Normen erstmals spezialgesetzlich verortete Kursdifferenzschaden könne wahlweise zu sonstigem Schadensersatz verlangt werden. Für einen solchen Anspruch sei ein haftungsbegründender Kausalitätsnachweis nicht erforderlich, so der BGH. Der Anleger müsse lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass wäre die Ad-hoc-Mitteilung rechtzeitig erfolgt der Aktienkurs zum Zeitpunkt seines Kaufs niedriger gewesen wäre. Ebenfalls am hat der BGH über die Rechtsbeschwerde gegen einen Musterentscheid im Rahmen eines Verfahrens nach KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) abschließend entschieden (II ZB 6/09). Und zwar in einem Prospekthaftungsfall zum LBB-Fonds 13. Damit wurde erstmals seit Inkrafttreten des KapMuG im November 2005 ein solches Verfahren vor dem BGH beendet. Weitere Trends aus Gesetzgebung und Praxis Seit Ausbruch der Kapitalmarktkrise klagen auch zunehmend institutionelle Investoren vor deutschen Gerichten. Zukünftig ist eine deutliche Zunahme ihres Engagements zu erwarten, da der US Supreme Court am ( Morrison ) entschieden hat, dass Schadensersatzklagen in den USA, die auf Wertpapierkäufen außerhalb der USA basieren, zukünftig einen schweren Stand haben. Davon sind insbesondere institutionelle Häuser betroffen, die daher zunehmend vor europäischen Gerichten, und damit auch in Deutschland, aktiv werden (müssen). Auch der Gesetzgeber hat die Rechte von Anlegern gestärkt Am ist in großen Teilen das Anlegerschutzund Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) in Kraft getreten (BGBl I 2011, 538). Dieses brachte u. a. die Verpflichtung der Wertpapierdienstleister mit sich, ihren Kunden im Rahmen der Anlageberatung sog. Produktinformationsblätter zur Verfügung zu stellen. Am ist das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verkündet worden (BGBl I 2011, 2481). Mit diesem wurde u. a. das Gesetz über Vermögensan lagen (VermAnlG) geschaffen, welches nunmehr auch die bisher so genannten Graumarktprodukte einer spezialgesetzlichen Regulierung unterwirft steht die Reform des KapMuG an. Am wurde der Regierungsentwurf für das Gesetz zur Reform des KapMuG beschlossen. Insbesondere soll sein Anwendungsbereich ausgedehnt werden auf die bisher nicht erfasste Beratungs- und Vermittlerhaftung. Als weiterer Trend ist schließlich die zunehmende Aktivität ausländischer Prozessfinanzierungsgesellschaften in Deutschland zu nennen (sog. litigation funding). Ausblick Angesichts der aufgezeigten Stärkung von Anlegerrechten findet im Kapitalanlagerecht eine Veränderung in Permanenz statt. Rechtspraktiker, insbesondere Anwälte unabhängig davon, auf welcher Seite sie vertreten werden daher im Bank- und Kapitalmarktrecht weiterhin ein spannendes und lohnendes Rechtsgebiet finden, wenn sie ebenso kreativ vorgehen wie die Designer von Anlageprodukten wenn Sie das Handwerk des Falldesign verstehen: Fälle nicht nur finden, sondern aktiv kreieren. Nomos Karriere im Recht

12 Die klügsten Köpfe gibt s bei uns. Über 400 juristische Promovenden veröffentlichen jährlich ihre Dissertation bei Nomos alle mit der Note summa cum laude oder magna cum laude. Und erhalten als Dankeschön unsere Produkte Kanzleien in Deutschland, Karriere im Recht und Stud.Jur kostenlos zugesandt. Mit Ihrer Anzeige erreichen Sie also, was Sie suchen: Die Besten! Nähere Informationen sowie Preisauskünfte erhalten Sie bei unserem Marketing-Partner sales friendly (Telefon: 0228 / nomos@sales-friendly.de). ) im Recht Kanzleien in Deutschland

13 Ich bin sehr fremdbestimmt. Ich bin sehr fremdbestimmt. Interview Das Karriere im Recht-Interview mit Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank. Im Gespräch mit KiR-Redakteur Tim Proll-Gerwe äußert sich die Juristin mit dem Wunsch, nicht auf geldpolitische Themen einzugehen zu Tabubrüchen, zu Nachhaltigkeit im Geschäftsleben und sie erläutert unseren Lesern, warum sie fremdbestimmt ist. Frau Lautenschläger, Sie amtieren nun seit Juni 2011 als Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank und in dieser Funktion als oberste Bankenaufseherin der Republik. Wie fällt Ihr Fazit aus? Mein Resümee fällt wegen der unterschiedlichen Aufgabenbereiche sehr positiv aus. Zu meinen Aufgaben gehört zum einen die Bankenaufsicht, hier habe ich durch meine Tätigkeit beim Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen und der BaFin 17 Jahre Berufserfahrung. Die Themen und viele Mitarbeiter sind mir vertraut. Zum anderen obliegt mir nun die Verantwortung für die Revision, die die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge innerhalb der Deutschen Bundesbank überwacht. Dieser Bereich ist hochinteressant, weil ich so einen detaillierten Einblick in die systemimmanenten Prozesse der Bank bekomme. Und schließlich begleite ich Bundesbankpräsident Jens Weidmann zu den alle zwei Wochen stattfindenden Sitzungen des EZB-Rats. Damit habe ich nicht nur Einblick in die Tätigkeit der EZB, sondern kann nun aus nächster Nähe die Auswirkungen der Geldpolitik auf die Banken beobachten. Alles in allem empfinde ich meine neue Aufgabe daher als große Bereicherung, und sie bereitet mir sehr viel Freude. Ähnlich wie die Gerichte ist die Bundesbank in ihrer Tätigkeit absolut unabhängig. Der Unterschied zu den Richtern besteht jedoch darin, dass Sie deutlich mehr unter Beobachtung der Öffentlichkeit stehen und Ihr Handeln politisch sehr sensibel ist. Inwiefern setzt Sie das in Ihrem Alltag unter Druck? Unter Druck setzt mich das nicht. Sicherlich werden unsere Entscheidungen immer auch von der Politik beobachtet, aber das ist auch in anderen Bereichen der Fall. Seit 1995 beschäftige ich mich mit Banken. Im Laufe meiner Tätigkeit habe ich dabei in wachsendem Maße Positionen ausgeübt, bei denen die Auswirkungen meines Handelns nicht mehr nur eine Bank, sondern zunehmend auch das gesamte Bankensystem betroffen haben. Insofern raubt mir politisches Interesse an meinem Tun nicht den Schlaf. Dennoch habe ich natürlich Respekt vor der Aufgabe und überlege genau, welche Folgen das eigene Wirken gesellschaftspolitisch, wirtschaftlich und rechtlich sowie auch auf die eigene Organisation hat. Wie sieht denn ein klassischer Arbeitstag von Ihnen aus? Ich bin in der Regel sehr viel unterwegs, aber wenn ich den Tag hier in Frankfurt in der Zentrale verbringe, komme ich meist gegen 8.00 Uhr ins Büro. Wenn ich Glück habe, bleibt mir eine halbe Stunde Zeit, um meine s zu sichten. Meist erwartet mich bereits Besuch, wenn ich im Büro eintreffe. Da ich über tagesaktuelle Dinge informiert sein muss, arbeite ich zudem oft früh den Pressespiegel durch und verschaffe mir einen Überblick über die wichtigsten Nachrichten. Ich telefoniere sehr viel und habe oft eine Besprechung nach der anderen. Die Bearbeitung meiner Post schaffe ich meistens erst spätabends, und mit den Terminen des Folgetags beschäftige ich mich ebenfalls meist abends zu Hause. Letztendlich geht mit meiner Position einher, dass ich sehr fremdbestimmt bin. Je mehr Verantwortung man besitzt, je mehr Mitarbeiter man hat und auch je mehr man nach außen tätig ist, desto fremdbestimmter ist man. In der Tat ist es ja in nahezu jedem Beruf so, dass man mit zunehmender Verantwortung und zunehmender Arbeit nicht mehr agiert, sondern nur noch reagiert. In Ihrer Position vertrauen die Menschen aber darauf, dass Sie agieren, dass Sie gestalten. Die Gesellschaft erwartet, dass Sie bei aller Fremdbestimmtheit noch die Zeit finden, konstruktive und sorgfältig durchdachte Vorschläge zu machen. Wie schaffen sie diesen Spagat? Die Zeit zum konstruktiven Nachdenken finde ich am Abend zu Hause und am Wochenende. Und im Auto, wenn ich zum nächsten Termin gefahren werde. Die Lösung liegt darin, effizient zu arbeiten. Das habe ich in meinen vielen Berufsjahren in Führungsfunktionen gelernt. Nehmen Sie die Themen des beruflichen Alltags mit nach Hause, ist Geldpolitik bei Ihnen ein Thema am Mittagstisch? Nein. Sicherlich spreche ich manchmal mit meinem Mann und meiner Tochter darüber, welche Haltung die Bundesbank zu bestimmten Dingen einnimmt. Aber ich erzähle selbstverständlich keine Einzelheiten aus der Bankenaufsicht oder von einzelnen Gesprächen. Mit meiner Tochter, die gerade die 13. Klasse absolviert, diskutiere ich manchmal über die Staatsschuldenkrise das ist dann für uns beide sehr fruchtbar. BBK_René Zimmer Sabine Lautenschläger Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank. Geboren am 3. Juni 1964 in Stuttgart, verheiratet mit Thomas Peiter (ihr vollständiger Name lautet Sabine Lautenschläger- Peiter, in der Öffentlichkeit verzichtet sie jedoch auf Nennung des Gesamtnamens), eine Tochter bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn, 1994 Zweites Juristisches Staatsexamen. Von 1995 bis 1998 arbeitete Frau Lautenschläger für das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, von 1999 bis 2002 leitete sie die dortige Stabsstelle Presseund Öffentlichkeitsarbeit bis 2005 leitete sie selbige Stabsstelle bei der BaFin, von 2005 bis 2008 dann die Abteilung Aufsicht über Großbanken und ausgewählte Kreditbanken. Von 2008 bis 2011 war sie Mitglied des Direktoriums der BaFin, ehe sie am 1. Juni 2011 zur Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank ernannt wurde. Dort ist Frau Lautenschläger für die Bereiche Banken und Finanzaufsicht, Revision zuständig sowie Begleitperson des Präsidenten im EZB-Rat. Nomos Karriere im Recht

14 Interview Ich bin sehr fremdbestimmt. Nun sind Sie ja studierte Juristin. Inwiefern kommt Ihnen bei Ihrer Tätigkeit das juristische Geschick zugute? Oder anders gefragt: Hätten Sie nicht besser Volkswirtschaftslehre studiert? Nein, bei der Hälfte der Themen, die ich behandle, muss man sich fragen, ob ein Verstoß gegen Normen vorliegt, welche Ermächtigungsgrundlage passen könnte und welche Pflichten und Rechte ein Beteiligter hat. Ich hätte vor Beginn meiner jetzigen Tätigkeit nicht erwartet, dass bei den Diskussionen im EZB-Rat so oft auch juristisches Denken weiterhelfen kann. Wenn wir beispielsweise über das Verbot der monetären Staatsfinanzierung sprechen, dann sprechen wir über ein Gesetz. Und da bin ich als Juristin gut aufgestellt, weil mir die Auslegung nach Sinn und Zweck einer Vorschrift oder das Neuigkeiten vorgestellt und mit Bewertungen und Hintergrundinformationen versehen. Auch die Revisoren arbeiten mit einem gut strukturierten System, so dass auf einen Blick der Sachverhalt, die einschlägigen Vorschriften und eine Bewertung erkennbar sind. Sind Sie der Meinung, dass Wirtschaftswissenschaften einen Teil der juristischen Ausbildung ausmachen sollten, um bei den heute vorherrschenden wirtschafts- und finanzlastigen Zeiten überhaupt noch bestehen zu können? Referendariat bei der Deutschen Bundesbank: Annika Bär bundesbank.de Erfordernis einer teleologischen Reduktion nahe liegt. Natürlich hatte ich erwartet und das hat sich auch realisiert, dass ich meine volkswirtschaftlichen Kenntnisse erweitern muss. Aber ich bin ein neugieriger Mensch, der sich Neues schnell aneignet. Zum Fragen fehlt Ihnen bei komplizierten Finanzfragen aber sicherlich auch die Zeit. Wie schaffen Sie es dennoch, immer auf dem aktuellsten Stand zu sein? Mit was für einem Team arbeiten Sie zusammen? Um Fragen zu stellen, nehme ich mir immer die Zeit. Mich unterstützen etliche Zentralbereiche in der Bundesbank. Ich werde täglich immer wieder über aktuelle Veränderungen informiert. Ich muss sagen, dass unser Haus gut aufgestellt und organisiert ist. Es werden auf wenigen Seiten die relevanten Nein, das denke ich nicht. Ich würde zwar nie von mir weisen, dass das sinnvoll ist, aber verpflichtend muss es meiner Meinung nach nicht sein. Es gibt ja auch beispielsweise Juristen, die nur Strafrecht machen wollen, da ist das sicherlich nicht notwendig. Aber ich bin auch der Ansicht, dass heutzutage jeder Hochschulabgänger imstande sein sollte, wirtschaftliche Hintergründe durchblicken zu können. Das kommt leider schon in der Schule zu kurz. Haben Sie während Ihres Studiums bereits einen Schwerpunkt auf finanzrelevante Themen gelegt? Ich hatte einen Schwerpunkt auf dem Gesellschaftsrecht, und ich habe einen Steuerrechtslehrgang absolviert ein hartes Geschäft! Stünde ich heute vor der Wahl, würde ich Jura und Volkswirtschaft gleichzeitig studieren. Warum haben Sie sich denn letztendlich für Jura entschieden? Als ich angefangen habe, hatte ich noch gar keine Vorstellungen, was ich einmal machen möchte. Ich 12 Nomos Karriere im Recht

15 Ich bin sehr fremdbestimmt. Interview habe mich letztendlich für Jura entschieden, weil ich das Gefühl hatte, damit am breitesten aufgestellt zu sein. Man kann mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften später in sehr viele Bereiche gehen, das ist ein Riesenvorteil. Der Beruf der Richterin oder Anwältin kam für Sie nicht in Frage? Nein, ich habe bereits während des Referendariats gemerkt, dass mir der Richterjob zu einsam ist. Ich arbeite gern im Team. Strafrecht hat mir auch nie wirklich zugesagt. Ich habe bald bemerkt, dass mich wirtschaftliche Zusammenhänge interessieren. Banken aufsichtsrecht fand ich interessant, weil ein Jurist hier gestaltend tätig werden kann. Nun sind Sie eine von drei Juristen im Vorstand der Deutschen Bundesbank. Wissen Sie, wie viele Juristen Ihr Haus insgesamt beschäftigt? Bei der Bundesbank sind es rund 100, in der Rechtsabteilung sind es ca. 40. Wir sind also gut vertreten. (lacht) Worin besteht das Aufgabengebiet eines Mitarbeiters der Rechtsabteilung? Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Zentralbereich Recht der Deutschen Bundesbank ist sowohl im Hinblick auf die zu beherrschenden Rechtsgebiete als auch bezüglich der sich stellenden Aufgaben vielfältig. Präsident und Vorstand werden in allen rechtlichen Fragen beraten, ebenso die Fachabteilungen aus dem Haus. Schwerpunkte sind hierbei zum einen institutionelle Fragen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB, Anm. d. Red.) sowie Fragen des Währungs- und Notenbankrechts, zum anderen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Instrumentarium des ESZB beziehungsweise mit geldpolitischen Geschäften. Zudem spielen auch Steuer- und Verwaltungsrecht eine Rolle. Und nicht zu vergessen mein Bereich, das Bankenaufsichtsrecht mit der Zentralvorschrift Gesetz über das Kreditwesen (KWG, Anm. d. Red.). In diesem Bereich wird stark an der Entwicklung europäischen Rechts mitgearbeitet, hier arbeiten die Bundesbankjuristen also auch rechtsgestaltend. Besteht auch die Möglichkeit, das juristische Referendariat in Ihrem Haus abzuleisten? Ja, dabei müssen Bewerber in Absprache mit ihrem zuständigen Justizprüfungsamt das Prüfungsrecht ist Landesrecht klären, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der konkret beabsichtigten Station vorliegen. Dies ist nach unseren Erfahrungen in allen Bundesländern bei einer Ausbildung im Zentralbereich Recht der Deutschen Bundesbank in der Wahlstation der Fall. Ihren Berufsstart hatten Sie damals beim Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen. Nach dem Rücktritt des ehemaligen Bundesbankpräsidenten Axel Weber gab es Spekulationen, er könne Josef Ackermann als Deutsche Bank-Vorsitzender nachfolgen das ist nicht der Fall, stattdessen wird er Präsident der UBS. Wäre es für Sie eine Option, in die freie Wirtschaft vornehmlich in den Bankensektor zu wechseln? Ihr Wissen ist schließlich enorm. Jetzt bin ich noch nicht einmal ein volles Jahr hier, mein Fokus ist daher wirklich auf die nächsten sieben einhalb Jahre gerichtet. Was dann passiert, weiß ich noch nicht. Weber wurde bis zu seinem Rücktritt als neuer EZB-Präsident gehandelt, geworden ist es nun der Italiener Mario Draghi. Italien wie auch der Rest Europas ist aufgrund der Haltung der Kanzlerin zur Finanzkrise derzeit nicht besonders gut auf Deutschland zu sprechen. Leidet das Ansehen der Deutschen Bundesbank aufgrund der politischen Marschrichtung der Kanzlerin? Beeinträchtigt Sie das in Ihrer täglichen Arbeit? Ich glaube nicht, dass Deutschland gegen den Rest Europas steht. Es gibt viele unterschiedliche Interessen in Europa, die sich aus der jeweiligen wirtschaftlichen Lage und auch aus der jeweiligen Tradition der einzelnen Länder ergeben. Die EZB ist in puncto Unabhängigkeit und Verbot der monetären Staatsfinanzierung sehr stark an das damalige Regelwerk der Bundesbank angelehnt. Hierzulande wird die Preisstabilität sehr hoch geschätzt. In anderen Ländern ist die Sorge vor Inflation weniger ausgeprägt. Man muss es schaffen, gemeinsame Vorstellungen zu entwickeln und möglichst viele Parteien mitzunehmen. Dieser Prozess geht nicht von heute auf morgen. Deshalb interpretiere ich in die aktuellen Prozesse keine Konfrontation hinein, sondern unterschiedliche Kulturen. Diese zusammenzuführen, ist eine extrem schwierige Aufgabe. Fallen Kompromisse schwer, wenn die EZB traditionelle Bundesbank-Prinzipien wie das Verbot monetärer Staatsfinanzierung über Bord wirft und plötzlich Staatsanleihen kauft? Sie müssen unterscheiden: Die monetäre Staatsfinanzierung ist für die EZB verboten, aber es ist nicht verboten, am Sekundärmarkt Staatsanleihen zu kaufen! Es stellt sich nur die Frage, wie viele Anleihen man kaufen darf, mit welchem Grund und in welcher Art und Weise. Es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass die EZB keine Staatsanleihen kaufen darf. Ich lese das häufig in der Tagespresse, dabei merke ich, dass die Redakteure meist keine Juristen sind. Ein Blick in das Gesetz erleichtert insofern oft die Rechtsfindung. Gut, nun ist es natürlich Interpretationssache, ob man den Ankauf italienischer und portugiesischer Anleihen als versteckte Staatsfinanzierung oder als normalen Kauf von Staatsanleihen betrachtet. Nomos Karriere im Recht

16 Interview Ich bin sehr fremdbestimmt. Aber Sie erwähnen einen interessanten Punkt: Sie selbst waren jahrelang auch Pressesprecherin des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen, später bei der BaFin. Haben Sie das Gefühl, die tägliche Berichterstattung trägt ihren Teil dazu bei, dass viele Dinge missverstanden werden? Die Berichterstattung ist tatsächlich zum Teil ungenau. Ich bleibe dennoch bei meiner Ausgangsfrage: Die wirtschaftlichen Bedingungen sind gerade schwierig und die EZB macht heute Dinge, die für die Deutsche Bundesbank früher ein Tabu gewesen wären. Fallen Kompromisse da schwer? Es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Da hört die Kompromissfähigkeit dann auf. Die Banken, deren Beaufsichtigung Ihnen obliegt, sehen das zum Teil anders. Die wollen vor allem schnelle Rendite. Rendite wollen vor allem die Investoren, und da scheinen angelsächsische Vorstellungen auch in Deutschland eingekehrt zu sein. Ich frage mich oft, ob Kontinentaleuropa die Grundlagen dafür aufweist, mit dem angelsächsischem Modell des kurzfristigen Gewinnmaximierens, der Bilanzierung und Transparenz zugunsten des Investors und dem offenen Arbeitsmarkt erfolgreich sein zu können. Unser Arbeitsrecht gewährt dem deutschen Arbeitgeber, auch dem Bankvorstand, beispielsweise nicht dieselben Freiheiten beziehungsweise Flexibilität wie einem US-amerikanischen Arbeitgeber. Unsere Gesellschaft legt großen Wert auf Stabilität im Arbeitsverhältnis, auf soziale Sicherheit und sozialen Frieden. Ich halte das für den für uns richtigen Weg, denn mit einer stabilen Gesellschaft, in dem alle Gesellschaftsgruppen Vorteile für sich erkennen können, sind wir bisher gut gefahren. Das klingt alles sehr nachvollziehbar und auch vernünftig. Aber wie reagieren die Ackermanns, wenn Sie die treffen? Heißt es dann: Da kommt schon wieder die Lautenschläger mit ihrer nachhaltigen Politik, die uns die Quote versaut? Nein, überhaupt nicht. Ich glaube, dass viele Menschen auch in Vorstandsetagen deutscher Kreditinstitute verstanden haben, dass ein kurzfristiges Gewinnstreben zum Schluss nichts bringt, sondern dass man nachhaltig ausgerichtet sein muss. Und wenn Sie sich die Geschäftsstrategien der deutschen Banken ansehen, dann sind die in der Regel langfristig ausgerichtet. Auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist auch die Haltung der Bundesbank zur Veräußerung der Goldreserven. In Ihren Tresoren schlummern zig Tonnen an Goldreserven. Ganz ehrlich: Gehen Sie manchmal in den Keller und erfreuen sich an dem Anblick? (Lacht) Nein, ich war noch nie dort unten. Noch nie? Nein, warum sollte ich? Ich habe Wichtigeres zu tun, als in Tresorräumen spazieren zu gehen. Frau Lautenschläger, ich danke Ihnen für das Gespräch. Wissenschaftlich publizieren Wir unterstützen Sie von Anfang an bei der Veröffentlichung Ihrer wissenschaftlichen Arbeiten. Bestellen Sie jetzt kostenlos unsere Info-Broschüre Wissenschaftlich publizieren. Ihre Ansprechpartnerin im Verlag: Dr. Philipp Küsgens Telefon / Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Nomos 14 Nomos Karriere im Recht

17 Wehrtechnik: Vielseitige Talente mit Technik-Verständnis gefragt Aktuelle Rechtsentwicklung Wehrtechnik: Vielseitige Talente mit Technik-Verständnis gefragt 3. Juli 2009: Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Juni 2009 die Vorlage des Bundesministeriums der Verteidigung zur Beschaffung von 405 Serienfahrzeugen des neuen Schützenpanzers PUMA genehmigt hatte, wird an diesem Tag der Vertrag unterzeichnet. Das Auftragsvolumen liegt bei 3,1 Milliarden Euro. Auftragnehmer ist die PSM GmbH, an der zu gleichen Teilen Rheinmetall Landsysteme GmbH und Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG beteiligt sind. Der Schützenpanzer PUMA ist das größte genehmigte Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr in Er wird das Standardgerät der Panzergrenadiere der Bundeswehr sein und den Schützenpanzer Marder ersetzen. Dieses Projekt ist beispielhaft für spannende und herausfordernde Mandate, die Rechtsanwälte im Bereich Luft- und Raumfahrt & Wehrtechnik, neudeutsch Aerospace & Defence, bearbeiten können. Anwälte von Oppenhoff & Partner hatten Krauss- Maffei Wegmann in enger Zusammenarbeit mit deren Rechtsabteilung bei diesem Projekt schon seit 2002 beraten; zunächst im Rahmen der Herstellung der Projektgesellschaft PSM und seither in allen weiteren wesentlichen Phasen, einschließlich des Serienvertrages PUMA. Die Kanzlei berät zahlreiche Mandanten aus den Bereichen Wehrtechnik und Luft- und Raumfahrt, z.b. in der Lieferkette für das Airbus Flugzeug A380 oder bei Europäischen Satellitenprojekten wie Galileo. Industriespezifische Beratungsbereiche Was genau aber ist die Aufgabe der Anwälte bei der Arbeit für Unternehmen der Wehrtechnik-Branche? Zunächst sind die Mandanten Gesellschaften wie Unternehmen anderer Branchen auch, die Beratung im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht oder Steuerrecht benötigen, oft abhängig von der Rechtsform. Aber bereits bei diesen Beratungsfeldern gibt es Besonderheiten, wie z.b. im Bereich des Arbeitsrechts die Problematik, dass bei Dienstreisen häufig exportkontrollrechtlich sensitive Daten über die Grenze gehen. Die Anwälte der Praxisgruppe Aerospace & Defence bei Oppenhoff & Partner sind auch für Anfragen allgemeiner Art Anlaufstelle für die Mandanten und schalten bei Bedarf Kollegen aus anderen Praxisgruppen ein. Aufgrund der vertieften Branchenkenntnisse können in Teamarbeit mit z.b. Arbeits- oder Steuerrechtlern praxistaugliche Lösungen erarbeitet werden. Wie andere Hersteller von hochtechnologischen Industrieprodukten haben die Unternehmen der Luftfahrt- und Wehrtechnikbranche insbesondere zahlreiche komplexe Verträge mit Zulieferern für jedes Projekt, die entworfen und verhandelt werden müssen. Bei der Vertragsgestaltung sind jedoch zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Endkunden sind ausschließlich Regierungen. Daher müssen z.b. die Verträge mit den öffentlich-rechtlichen Kunden neu verhandelt werden, wenn z.b. wegen politischer Entscheidungen Aufträge reduziert werden. Diese Änderungen müssen dann in der gesamten Zulieferkette umgesetzt werden. EU-Defence Package hat Rechtsrahmen neu definiert Weil der Forschungs- und Entwicklungsaufwand aufgrund der anspruchsvollen Produkte enorm ist, schließen sich häufig mehrere Unternehmen zusammen, um gemeinsam Produkte zu entwickeln und anschließend herzustellen. Die entsprechenden Joint Venture-Verträge müssen unter anderem sicherstellen, dass das Know-how des Mandanten geschützt ist, auch bei Beendigung der Zusammenarbeit, dass die Arbeitsanteile bei der Produktion wirtschaftlich gerecht verteilt werden, dass eine angemessene Kontrolle über das Joint Venture besteht oder dass der Partner das Joint Venture nicht durch konkurrierende Vorhaben beschädigt. Da der Markt nicht so groß und die Zahl der Wettbewerber überschaubar ist, spielen zudem Kartell- und Vergaberecht eine wesentliche Rolle. Das sog. Defence Package der EU hat jüngst die kartell- und vergaberechtlichen Anforderungen im Bereich der Wehrtechnik neu definiert. Aus den Besonderheiten der Wehrtechnikbranche erwachsen darüber hinaus aber weitere Spezialgebiete, die abgedeckt werden müssen. Die End-Kunden von Wehrtechnik-Unternehmen sind naturgemäß Staaten, die für ihre Armeen Ausrüstung beschaffen, wie im Eingangsbeispiel die Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland ist für Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung kurz BWB bzw. für IT das IT-Amt der Bundeswehr zuständig, das Aufträge zur Lieferung, zunehmend auch zur Wartung und zum Betrieb von wehrtechnischem Gerät ausschreibt (Art. 87a und 87b GG). Die Ausschreibung richtet sich nach den Vorschriften des Vergaberechts und die Preise nach dem öffentlichen Preisrecht. Aber genauso wichtig wie die rechtlichen Michael Abels Michael Abels ist Partner der Sozietät Oppenhoff & Partner. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Vor seiner Anwaltstätigkeit diente er lange Zeit als Reserveoffizier (Oberstleutnant d. Res.). Marc Hilber Marc Hilber ist Partner der Sozietät Oppenhoff & Partner. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Angers, University of Illinois (LL.M.) und Köln (Dr. jur.). Beide Autoren beraten, zum Teil seit vielen Jahren, zahlreiche Mandanten aus der Wehrtechnikindustrie. Sie waren in viele weitere nationale und multinationale Projekte involviert: Galileo, A380, Tornado, Eurofighter, Dolphin U-Boote oder Kampfpanzer Leopard 2. Nomos Karriere im Recht

18 Aktuelle Rechtsentwicklung Wehrtechnik: Vielseitige Talente mit Technik-Verständnis gefragt Referendariat bei Oppenhoff & Partner Günter Seulen Konrad-Adenauer-Ufer Köln Telefon: 0221/ oppenhoff.eu Aspekte sind Beziehungen zu den handelnden Personen im BWB, dem Verteidigungsministerium und dem Bundestag sowie die Kenntnis der Gepflogenheiten. Nur so können strategische Entscheidungen in Ausschreibungen richtig getroffen und Verhandlungen erfolgreich geführt werden. Internationale Beratungsarbeit Die deutsche Wehrtechnik-Industrie liefert einen großen Teil ihrer Produkte ins Ausland, zum Beispiel nach Griechenland, nach Südafrika oder in die Türkei. Projekte im Bereich der Luft- und Raumfahrt sind ebenso in der Regel international und finden unter Beteiligung zahlreicher kooperierender Unternehmen aus der EU statt. Für den Anwalt bedeutet dies die intensive Zusammenarbeit mit Anwälten aus den involvierten Jurisdiktionen. Er reist viel und sollte in der englischen Sprache verhandlungssicher sein. Da Rüstungsgüter und auch Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt der Exportkontrolle unterliegen, ist Expertise in diesem Rechtsbereich sehr wichtig. Eine Besonderheit bei internationalen Aufträgen ist das sog. Offset: Kauft ein Staat für einen größeren Betrag bei einem Unternehmen aus einem anderen Land ein, so verlangt es in der Regel eine Kompensation (Offsetverpflichtung) vom Lieferanten. Die Forderung auf Kompensation bei größeren Beschaffungsvorhaben ist in den meisten Staaten (außer Deutschland) üblich; meist ist es ein Instrument, um Know-How oder Wertschöpfung für das eigene Land zu erhalten. Dazu wird vereinbart, dass Unternehmen im Käuferland als Zulieferer (Juste Retour oder direktes Offset) beteiligt werden, oder dass die Industrie des Käuferlandes ihrerseits Aufträge vom Lieferanten erhält. Zivilrecht ist gute Basis Der juristische Arbeitsschwerpunkt des in der Wehrtechnik-Branche tätigen Anwalts ist die Vertragsgestaltung und damit vor allem das allgemeine und besondere Schuldrecht. Das AGB-Recht spielt aufgrund der zahlreichen Vertragsmuster des BWB eine besondere Rolle, ebenso wie z.b. das Preisklauselgesetz wegen der langen Laufzeiten und dem Erfordernis der Preisanpassung. Die erwähnten anderen Rechtsgebiete muss er natürlich nicht wie ein Spezialist beherrschen. Aber er muss ein Gespür dafür entwickeln, zu welchem Zeitpunkt er welche Spezialisten intensiver mit spezifischen Fragen betrauen muss. Eine gute Basis ist ein profundes zivilrechtliches Wissen, einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragsgestaltung und -verhandlung ist das tägliche Brot; an diese Aufgaben werden junge Anwälte sorgfältig herangeführt. Anwälte, die für Unternehmen der Wehrtechnik tätig sind, müssen keine militärischen Vorkenntnisse haben oder gar Reservisten sein. Erforderlich sind aber ein unbefangener Umgang mit den Themen und ein Interesse an High-Tech-Produkten und -Projekten. Mandanten schätzen es, wenn sie ihren Anwälten nicht (wieder und wieder) erklären müssen, welche Technik Gegenstand der zu erstellenden Verträge ist. Wer langfristig erfolgreich sein will, sollte sich zudem mit Usancen und Personen in den entsprechenden Behörden und Gremien in Bonn und Berlin vertraut machen. Das steht für den Berufseinsteiger natürlich anfangs nicht im Mittelpunkt; er wird im Laufe seiner Ausbildung Schritt für Schritt herangeführt. In der Regel haben Beschaffungsverträge Volumina im dreistelligen Millionen- oder gar im Milliardenbereich. Sie stehen zudem häufig im Fokus der Medien. Anwälte müssen im Übrigen aber auch in anderen Industrien dafür sensibel sein, den daraus resultierenden Druck mittragen und mildern helfen sowie ihre Beratung und ihren Service danach ausrichten. Das ist Anreiz und Herausforderung zugleich für alle, die in dieser spannenden Industrie als Anwalt arbeiten wollen. 16 Nomos Karriere im Recht

19 Die Königsdisziplin Handels- und Gesellschaftsrecht Praxishandbuch Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger, RAuN Prof. Dr. Lutz Aderhold, RAuN Prof. Dr. Karlheinz Lenkaitis und RA Prof. Dr. Gerhard Speckmann, FAGewRS 2. Auflage 2011, S., geb., 128,, ISBN Umfassende Kenntnisse in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen gehören seit jeher zu den Kernkompetenzen anwaltlicher Beratung. Die Neuauflage des Handbuchs berücksichtigt alle Gesetzesänderungen durch MoMiG, Neuregelungen des Handelsregisterrechts, Unternehmenssteuerreform sowie Rom I und II-Verordnungen. Ergänzt wurden weitere Kapitel zu Kartellrecht und Kapitalmarktrecht. In der Neuauflage bieten die Autoren eine noch größere Fülle an konkreten Mustern und Formulierungsvorschlägen und beantworten Fragen zum taktisch richtigen Vorgehen. Weitere Informationen: Nomos

20 Aktuelles Thema Business to be developed der Jurist als Marketingexperte in Großkanzleien Business to be developed der Jurist als Marketingexperte in Großkanzleien Frank W. Jacob Als Leiter Business Development und Marketing ist Herr Jacob (Jahrgang 1969) seit 2010 für die Geschäftsentwicklung der internationalen Anwaltssozietät Salans in Deutschland zuständig. Der Volljurist studierte bis 1998 Rechtswissenschaften in Hamburg und absolvierte sein Referendariat im Saarland. Schon während dieser Zeit arbeitete er in verschiedenen Strategie-, PR- und Marketing-Abteilungen der Deutschen Lufthansa AG in Frankfurt, Brüssel und Hamburg. Ab 2000 baute er drei Jahre lang das Business Development für die New Yorker Kanzlei White & Case mit ihren fünf Büros in Deutschland auf, danach führte er die Marke Latham & Watkins auf dem deutschen Rechtmarkt ein. Von 2006 an verantwortete er das europaweite Business Development der weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Hat es denn bei Ihnen mit den Examina nicht so geklappt wie gewünscht?. So oder so ähnlich konnte man im Job-Interview vor zwölf Jahren etwas mitleidig angegangen werden wenn man sich als Jurist als Business Development- oder Marketing-Experte bei einer internationalen Großkanzleien beworben und man es bis ins persönliche Gespräch mit einem der Seniorpartner geschafft hatte. Die Überraschung war immer umso größer, wenn der Gesprächspartner dann mit Blick auf den Lebenslauf feststellen musste, dass nicht nur beide juristischen Examen mit Prädikat bestanden waren, sondern der Bewerber auch mit Stipendien und einschlägigen Auslandsaufenthalten glänzen konnte. Es hätte also auch einem Einstieg als Associate nichts im Wege gestanden. Dass man bewusst und aus voller Überzeugung einen anderen Karriereweg gehen wollte, konnte im konservativen Kanzleienumfeld zur Jahrtausendwende kaum ein Verantwortlicher wirklich verstehen. Keine Großkanzlei arbeitet mehr ohne Marketingexperten Das hat sich in der vergangenen Dekade grundlegend geändert. Die internationalen Großkanzleien haben sich zu hochprofitablen Dienstleistungsunternehmen entwickelt, die mit hunderten hochbezahlten Rechtsanwälten ihre teure Beratungsleistung an die Mandanten in aller Welt bringen. Die Konkurrenz zwischen den Kanzleien ist aber groß, der Kostendruck der Wirtschaftsunternehmen bei der Mandatserteilung ist nicht erst seit der Finanzkrise erheblich gestiegen. Ohne eine nachhaltige Markenbildung, ohne eine sinnvolle Marketingstrategie, ja ohne einen strategischen Geschäftsentwicklungsplan könnte es heute keine Law Firm mehr schaffen, sich gegen Mitbewerber im heiß umkämpften Markt für juristische Beratungsleistungen durchzusetzen und damit für eine gleichmäßige Auslastung ihrer hochspezialisierten Anwälte zu sorgen. Wer sich für einen Job im Kanzleimarketing interessiert, muss natürlich nicht zwingend Jurist sein es hilft aber durchaus. Zum einen hat man durch die eigene juristische Ausbildung ein Verständnis für die Beratungsinhalte der Branche entwickelt, zum anderen sollte man nicht unterschätzen, wie wichtig für das kanzleiinterne Standing der gemeinsame Ausbildungshintergrund mit den Rechtsanwälten der eigenen Law Firm ist. Ein Jurastudium oder Referendariat allein reicht aber heute längst nicht mehr aus, um an einen der begehrten und in der Regel gut bezahlten Marketing-Jobs der Kanzleien zu kommen. Die Möglichkeiten der von den Arbeitgebern gern gesehenen Zusatzqualifikationen sind weit gesteckt: Marketing- Abschlüsse oder Seminare und Workshops an der Uni, studienbegleitende Praktika in Marketing-Abteilungen der Kanzleien oder auch erste Berufserfahrungen im Marketingbereich bei namhaften Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland (hier bieten sich z.b. auch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an, die allein durch ihre Größe und Beratungsvielfalt viele interessante Chancen im Marketing bieten). Wichtig ist zu zeigen, dass man nicht nur ein cleverer Jurist ist, sondern eben auch die Werkzeuge kennt und anwenden kann, die juristischen Beratungsleistungen zu verkaufen. Und das setzt heute ein umfangreicheres Know-how voraus, als viele denken, denn auch Law Firms bedienen sich mittlerweile der gesamten Bandbreite von strategischen Vermarktungstools, die das moderne Wirtschaftsleben kennt. Die verschiedenen Aspekte des Kanzleimarketings Grundsätzlich muss man sich deshalb beim Berufseinstieg entscheiden, in welche Richtung man seine juristische Marketingkarriere entwickeln möchte. Mittlerweile gibt es hier mehrere spezialisierte Bereiche, die durchaus eigenständige Karrierepfade ausgebildet haben. Der PR-Experte kümmert sich um die Pressekontakte der Kanzlei, d.h. er verfasst alle wichtigen Pressemitteilungen zu großen Mandatsgewinnen oder Personalveränderungen und versucht, diese sowohl an die allgemeine Wirtschaftspresse als auch an Branchendienste und Fachorgane zu verkaufen. Wer Spaß an Kommunikation hat und journalistische Fähigkeiten in sich weiß, der hat hier ein spannendes Betätigungsfeld zu entdecken. Wer sich allerdings zum investigativen Journalismus hingezogen fühlt, ist hier fehl am Platz. Aufgrund der berufsrechtlich vorgeschriebenen wie auch durch die laufende Mandatsarbeit bedingten Diskretion in der Branche bedarf es immer wieder großen Fingerspitzengefühls, die interessierte Wirtschaftsöffentlichkeit zwar mit spannenden juristischen Inhalten zu versorgen, ohne aber vertrauliche Informationen preiszugeben, wobei gerade bei großen Deals mit vielen Beteiligten auch stets der Zeitpunkt der Veröffentlichung klug und umsichtig und in Absprache mit den Parteien gewählt werden muss. Mittlerweile gibt es außerdem viele juristische Branchendienste im In- und Ausland, zu denen ein ständiger Informationsfluss über die Arbeit der Kanzlei vom PR-Verantwortlichen gemanagt werden muss. 18 Nomos Karriere im Recht

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden.

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. ME Finanz-Coaching Matthias Eilers Peter-Strasser-Weg 37 12101 Berlin Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. http://www.matthiaseilers.de/ Vorwort: In diesem PDF-Report erfährst

Mehr

Grenzen zulässiger Rechtsberatung. Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015

Grenzen zulässiger Rechtsberatung. Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Aktuelle Rechtsprechung BGH, Urteil vom 05.10.2006 I ZR 7/04 Rechtsberatung im

Mehr

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn Rede im Deutschen Bundestag Gehalten am zu TOP 17 Mindestlohn Parlamentsbüro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227-74891 Fax 030 227-76891 E-Mail kai.whittaker@bundestag.de Wahlkreisbüro:

Mehr

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung Vertrauen in Banken Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Telefax: Seite 0 +49 (0)40

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Online bewerben - so funktioniert's

Online bewerben - so funktioniert's Online bewerben - so funktioniert's Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Für die Online-Bewerbung sollten Sie sich ca. 10-15 Minuten Zeit nehmen. Zusätzlich zu den Angaben im Online-Bewerbungsbogen

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?... Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Tipps für die Anlageberatung

Tipps für die Anlageberatung fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit

Mehr

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei einer um am sind noch wie einem über einen so zum war haben nur oder

Mehr

Schüler und Lehrer. Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila

Schüler und Lehrer. Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila Schüler und Lehrer Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila Dieses E-Book wurde erstellt für Tamara Azizova (tamara.azizova@googlemail.com) am 25.06.2014 um 11:19 Uhr, IP: 178.15.97.2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Freshfields College. Freshfields College Unser Ausbildungsprogramm für Referendare

Freshfields College. Freshfields College Unser Ausbildungsprogramm für Referendare Freshfields College Unser Ausbildungsprogramm für Referendare Als Referendar bei Freshfields, ganz gleich ob in der Anwalts- oder Wahlstation, finden Sie am besten heraus, wie sich der Arbeitsalltag in

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Fragebogen zur Ersteinschätzung möglicher Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung

Fragebogen zur Ersteinschätzung möglicher Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung Fragebogen zur Ersteinschätzung möglicher Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung Sehr geehrte Mandantin/sehr geehrter Mandant, der vorliegende Fragebogen soll uns bei der Beurteilung helfen,

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten

Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Tipp 1 Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Spaß zu haben ist nicht dumm oder frivol, sondern gibt wichtige Hinweise, die Sie zu Ihren Begabungen führen. Stellen Sie fest,

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach November 2010 Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung Die Ärzte in Deutschland sind außerordentlich besorgt, dass es in Zukunft verstärkt

Mehr

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Presseinformation 23.12.2015

Presseinformation 23.12.2015 Presseinformation 23.12.2015 Daniel Giersch vs. Vanity Fair: Unwahre Tatsachenbehauptungen untersagt Landgericht Hamburg verbietet Berichterstattung der Vanity Fair Das Landgericht Hamburg, Deutschland,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln 3 magische Fragen - mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln Dipl.-Psych. Linda Schroeter Manchmal ist es wirklich zum Verzweifeln! Der Mensch, mit dem wir viel zu Regeln,

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht? Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

Vermögen sichern - Finanzierung optimieren

Vermögen sichern - Finanzierung optimieren I. Vermögen sichern - Finanzierung optimieren Persönlicher und beruflicher Hintergrund: geboren 1951 Bauernsohn landwirtschaftliche Lehre Landwirtschaftsschule ab 1974 Umschulung zum Bankkaufmann ab 1982

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

r? akle m n ilie ob Imm

r? akle m n ilie ob Imm das kann man doch alleine erledigen dann schau ich doch einfach in die Zeitung oder ins Internet, gebe eine Anzeige auf, und dann läuft das doch. Mit viel Glück finde ich einen Käufer, Verkäufer, einen

Mehr

Studienzulassungsverfahren Psychologie im Wintersemester 2013/2014

Studienzulassungsverfahren Psychologie im Wintersemester 2013/2014 - 1 - Studienzulassungsverfahren Psychologie im Wintersemester 2013/2014 Wir dürfen uns für Ihr Interesse an der Durchführung von Studienzulassungsverfahren im Studiengang Psychologie / Bachelor - bedanken.

Mehr

Individuelle Gesundheitsleistungen. IGeL wissen sollten

Individuelle Gesundheitsleistungen. IGeL wissen sollten Individuelle Gesundheitsleistungen was Sie über IGeL wissen sollten 1 Liebe Patientin, lieber Patient, vielleicht sind Ihnen in einer Arztpraxis schon einmal Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Arzthaftung

BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Arzthaftung BOGDANOW & KOLLEGEN Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl Fragebogen Arzthaftung Bitte zurück senden an: Bogdanow & Kollegen Hansastraße 9 20149 Hamburg Gerne auch per Telefax oder Email: Telefon

Mehr

04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de

04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de FINANZKRISE DAS RECHT DES ARBEITSNEHMERS IN DER FINANZKRISE FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Was denken Sie: Welche Fragen dürfen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch stellen? Welche Fragen dürfen sie nicht stellen? Kreuzen Sie an. Diese Fragen

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent!

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent! Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand Klar, verständlich, kompetent! Unsere Kanzlei zählt zu den ältesten Neuwieds. Die Gründung erfolgte bereits in den 1940er Jahren.

Mehr

Flexibilität und Erreichbarkeit

Flexibilität und Erreichbarkeit Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Arbeitswelten der Zukunft Flexibles Arbeiten

Arbeitswelten der Zukunft Flexibles Arbeiten Arbeitswelten der Zukunft Flexibles Arbeiten Mag. Barbara Kellner, MIM Workshop der Forschung Austria Alpbach, 26. August 2015 Wie Unternehmen häufig mit neuen Arbeitsrealitäten umgehen Wir wollen in Besprechungen

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Die Bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk Es gilt das gesprochene Wort Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Telefon: 089/5597-3111

Mehr

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank Seite 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, stabiles Geld und ein stabiles Finanzsystem sind wichtig für uns alle. Geldwertstabilität ist das Fundament

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65

Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65 Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65 Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65 interna Ihr persönlicher Experte interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

im Beruf Gespräche führen: Über seinen beruflichen Werdegang sprechen

im Beruf Gespräche führen: Über seinen beruflichen Werdegang sprechen 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner und ergänzen Sie die Wörter. Wie heißt das Lösungswort? a Ein anderes Wort für Foto ist. b Wenn man eine Arbeit finden will, muss man sich. c Ich bin

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

DR. JUR. KLAUS-R. WAGNER Lessingstraße 10

DR. JUR. KLAUS-R. WAGNER Lessingstraße 10 DR. JUR. KLAUS-R. WAGNER Lessingstraße 10 Rechtsanwalt u. Notar Fachanwalt für Steuerrecht 65189 Wiesbaden Telefon (06 11) 3 92 04/5 Telefax (06 11) 30 72 51 Handy (01 71) 3 55 66 44 http://www.raun-wagner.de

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg

Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg Die Axel Springer Akademie hat einen Gewinner für seine Nachwuchsförderung Scoop gekürt. Dennis Buchmann, Absolvent der Deutschen Journalistenschule, hat mit der

Mehr

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Wir arbeiten in Strukturen von gestern mit Methoden von heute an Problemen von morgen, vorwiegend mit Menschen, die die Strukturen

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr