für die Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.v.
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- Holger Schmitt
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2 Schulordnung für die Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.v. 1. Aufgabe Aufgabe der Musikschule KMS e.v. ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium. 2. Aufbau 2.1 Die Ausbildung an der Musikschule KMS e.v. geschieht in folgenden Stufen: Ø Elementare Musikerziehung in Grund- und Vorklassen der Grundstufe (Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung) Ø Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht in der Unterstufe Ø Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht in der Mittelstufe Ø Einzelunterricht in der Oberstufe 2.2 Neben der Ausbildung in der Unter-, Mittel- und Oberstufe werden Kurse und Arbeitsgemeinschaften in Ensemble- und Ergänzungsfächern eingerichtet. 2.3 Die Unterrichtsziele für die einzelnen Stufen sind in den Lehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) festgelegt. Sonderregelungen unter Berücksichtigung neuer pädagogischer Erkenntnisse und Forschungsergebnisse behält sich die Musikschule KMS e.v. vor. 3. Teilnehmende 3.1 Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule KMS e.v. ist in den Vorklassen bereits ab dem Alter von 3 Monaten möglich. Der Instrumentalunterricht kann, bei entsprechender Eignung, bereits ab dem 4. Lebensjahr begonnen werden. 3.2 Die Musikschule steht auch Erwachsenen für Instrumental- und Ergänzungsfachunterricht offen. 4. Schuljahr 4.1 Das Schuljahr der Musikschule KMS e.v. beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauf folgenden Jahres. 4.2 Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung der Musikschule KMS e.v.
3 5. Aufnahme 5.1 Anmeldungen bedürfen der Schriftform, sind an die Hauptgeschäftsstelle zu richten und sind zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich (1. Mai, 1.November jeden Jahres). Bei minderjährigen Schüler*innen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sie werden erst durch die Bestätigung der Musikschule KMS e.v. rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. 5.2 Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind auch während des laufenden Schuljahres zulässig (1. September, 1. Februar jeden Jahres). Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahresbeginns ist jedoch nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule KMS e.v. gegeben sind. 5.3 Abmeldungen sind nur zum 30. April und 31. Oktober möglich. Im Musikgarten auch zum Quartalsende. Sie müssen der Hauptgeschäftsstelle der Musikschule KMS e.v. spätestens 6 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. In begründeten Einzelfällen kann die Leitung der Musikschule Ausnahmen zulassen. 6. Unterrichtserteilung 6.1 Zur Vermeidung weiter und gefährlicher Wege zum Unterricht sind die Unterrichtsstätten über das Gebiet der Trägergemeinden verteilt. 6.2 Nach Möglichkeit werden die Wünsche um Unterricht in einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt; jedoch kann ein Anspruch darauf nicht erhoben werden. 6.3 Die Unterrichtsstunde dauert 25 oder 45 Minuten, die Doppelstunde in der Musikalischen Früherziehung 60 Minuten (bei mind. 9 Teilnehmenden / bei 6 8 Teilnehmenden 45 Minuten), in der Musikalischen Grundausbildung 50 Minuten und im Musikgarten 45 Minuten. 6.4 Die Schüler*innen sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts, der Ergänzungsveranstaltungen sowie der dazugehörigen Proben verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. Über diesen entscheidet die Leitung der Musikschule KMS e.v. 6.5 Bei Ausfall von Unterricht, den der/die Schüler*in nicht zu vertreten hat (z.b. Krankheit) von mehr als einem Monat (zusammenhängend), werden die Unterrichtsentgelte ab der dritten ausgefallenen Unterrichtsstunde zurückerstattet. 6.6 Für den Fall der Erkrankung einer Lehrkraft wird sich die Musikschule KMS e.v. um eine Vertretung bemühen oder versuchen den Unterricht nachzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Unterrichtsentgelte anteilig (¼ des Monatsbeitrages) ab der dritten ausgefallenen Stunde pro Schulhalbjahr (1. November bis 30. April, 1. Mai bis 31. Oktober) am Ende des Halbjahres zurückerstattet. 6.7 Bei durch höhere Gewalt verursachtem Unterrichtsausfall oder bei sonstigen Gründen, welche die Musikschule KMS e.v. nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Gutschrift der Unterrichtsentgelte.
4 6.8 Öffentliches Auftreten der Schüler*innen und Meldungen zu Wettbewerben sowie Prüfungen in den von der Musikschule KMS e.v. erteilten Fächern bedürfen der Genehmigung der Lehrkraft bzw. der Schulleitung. 7. Leistungen 7.1 Alle Schüler*innen der Musikschule KMS e.v. müssen die Anforderungen der Lehrkräfte erfüllen. 7.2 Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht. Über Sonderregelungen entscheidet die Leitung der Musikschule KMS e.v. 7.3 Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge von mangelnder Begabung, mangelndem Fleiß oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann die/der Schüler*in durch die Leitung der Musikschule KMS e.v. von der Teilnahme am Unterricht und den Ergänzungsfächern ausgeschlossen werden. 8. Instrumente 8.1 Grundsätzlich muss die/der Schüler*in bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Im Rahmen der Bestände der Musikschule KMS e.v. können Instrumente gegen ein Leihentgelt ausgeliehen werden. 8.2 Die Leihzeit beträgt in der Regel 6 Monate und kann nur auf begründeten Antrag verlängert werden. 8.3 Instrumente und Zubehör sind auf Kosten der Entleiher bzw. der gesetzlichen Vertreter*in instand zu halten. Über Einzelheiten der Pflege hat sich die/der Schüler*in bei der Lehrkraft zu unterrichten. Mit Reparaturen dürfen nur von der Musikschule KMS e.v. benannte Firmen beauftragt werden. 8.4 Für Verlust und Beschädigung haben die Entleiher bzw. die gesetzlichen Vertreter in vollem Umfang einzustehen. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. 8.5 Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 9. Ergänzungsfächer 9.1 Die Musikschule KMS e.v. ist bemüht für ihre Instrumentalschüler*innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ergänzungsfächer einzurichten (Ensembles, Musiktheorie,...). 9.2 Die Einteilung zum Ergänzungsfach nimmt unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes und Interesse der Schüler*in die Hauptfachlehrkraft vor. 9.3 Sind Schüler*innen zu Ergänzungsfächern eingeteilt, ist dies ein verbindlicher Bestandteil des Unterrichts und es besteht Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme.
5 10. Probezeit 10.1 Während der Musikgarten-, Früherziehungs- und Grundkurse gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als kostenpflichtige Probezeit. Die Kursleitung stellt nach Rücksprache mit den gesetzlichen Vertretern fest, wenn nicht genügend Interesse oder Begabung für die Teilnahme an einem solchen Kurs vorhanden ist und meldet eine eventuelle Beendigung des Unterrichts der Schulleitung der Musikschule KMS e.v Im Instrumentalunterricht wird auf eine Probezeit verzichtet. 11. Gesundheitsbestimmungen Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schüler*innen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden. 12. Aufsicht Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. 13. Haftung Eine Haftung der Musikschule KMS e.v. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule KMS e.v. eintreten, besteht nur im Rahmen der beim zuständigen Gemeindeversicherungsverband abgeschlossenen Unfallversicherung für Musikschüler*innen. 14. Unterrichtsentgelte Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Schulordnung. 15. Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt ab 1. August 1991 auf Beschluss des Vorstandes vom 3. Juni 1991 in Kraft; die geänderte Fassung am 1. Mai 2018 Jochen Lorenz Leiter der Musikschule KMS e.v.
6 Ferienordnung 2019 Die Ferienordnung der Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.v. regelt die unterrichtsfreien Tage unabhängig von der Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen in den Trägergemeinden. Somit sind regional unterschiedlich gestaltete schulfreie Tage, wie bewegliche Ferientage und Brückentage nicht mehr generell auch unterrichtsfreie Tage der Musikschule. Diese Ferienordnung wird jährlich durch die Musikschulleitung neu festgelegt. Für das Jahr 2019 gilt folgende Ferienregelung: Ferien und Feiertage 2019 Weihnachtsferien 18/ Winterferien Rosenmontag Karfreitag Osterferien Maifeiertag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag: Fronleichnam: Sommerferien: Herbstferien: (Tag der deutschen Einheit: ) Allerheiligen: Weihnachtsferien 18/19: Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag. Jochen Lorenz Leiter der Musikschule KMS e.v.
7 Musik gehört zum Leben oder auch: Die Erkenntnis Musik macht Menschen Ø Schon Sokrates wusste, wie nach ihm viele andere Philosophen, dass Rhythmus und Harmonie am tiefsten in das Innere der Seele dringen und ihr Anmut und Anstand verleihen. Ø Jeder, der selbst aktiv Musik macht, verspürt eine Bereicherung seiner Erlebnis- und Ausdruckswelt, insbesondere beim gemeinsamen Musizieren. Eine neue Welt tut sich auf. Ø Aktuelle wissenschaftliche Studien beweisen: Musizieren hat einen positiven Einfluss auf die allgemeine Intelligenzentwicklung und das soziale Verhalten und schult wichtige Schlüsselkompetenzen. Die Überzeugung Ø Musik ist ein Lebensmittel und gehört zur Daseinsvorsorge. Ø Musik ist eine Humanressource, eine Kraftquelle für jeden Menschen. Ø Musik ist Sinn ohne Worte ein ganz eigenes Kommunikationsmittel. Ø Musik ist als Kulturgut ein Wert an sich, der aktive Aneignung fordert. Die Provokation Ø Natürlich wird man auch ohne Musik zum Menschen. Aber: Denken Sie sich doch einmal die Musik aus Ihrem Leben weg... Ø Natürlich haben auch böse Menschen Lieder. Aber: Sie sind auch an der Art zu erkennen, wie sie diese singen... Ø Natürlich ist Musik auch ein Konsumartikel. Aber: Wir sollten froh sein, dass wir sie heute überall kaufen können... Die Musikschulen im VdM Ø sind Teil der kulturellen Grundversorgung, Ø bringen Menschen hautnah zur Musik, Ø machen ein individuell zugeschnittenes Bildungsangebot, Ø geben durch ihre Pädagogik einen persönlichkeitsbildenden Mehrwert, Ø sind ein Aktivposten Ihrer Kommunen, erfüllen damit einen öffentlichen Bildungsauftrag.
8 Auskunft und Anmeldung in der Hauptgeschäftsstelle der Musikschule KMS e.v. Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.v. Neue Straße 13 Gesellschaftshaus Kirn Telefon: Telefax: Internet: Öffnungszeiten: In der Regel: Montag Freitag Montag Mittwoch Uhr Uhr Oder nach telefonischer Absprache. Sprechzeiten der Musikschulleitung: Nach Vereinbarung unter Während den Ferien findet keine Sprechstunde statt.
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