Die Neue klassische Gitarrenschule. Gebühren. Allgemeines. Preis. Zusatzkosten:
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- Willi Lars Braun
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1 Die Neue klassische Gitarrenschule Gebühren Allgemeines Die monatlichen Gebühren erschließen sich, bezogen auf die Menge der jahresdurchschnittlichen Unterrichtsstunden. Eine Abrechnung pro Stunde ist demnach teurer. Der Unterricht findet 1 Mal die Woche nach vereinbarten Zeiten entweder bei Euch zu Hause oder bei mir im Studio statt. Schulferien sind unterrichtsfrei. Der Vertrag gilt 1 Jahr und es wird monatlich im Voraus bezahlt. Die genaue Gebührenregelung ist in der Schulordnung festgelegt. Preise: Einzelunterricht Gruppenunterricht pro Person (max. 3) zu Hause* im Studio zu Hause* im Studio Probestunde 30,00 20,00 kostenlos bei Vertragsabschluss 60 Min ohne Vertrag 40,00 30,00 20,00 15,00 monatl. ein Mal die Woche à 45 Min 70,00 60,00 35,00 30,00 monatl. ein Mal die Woche à 60 Min 85,00 75,00 40,00 35,00 3-Monate Schnupperkurs 300,00 200,00 150,00 100,00 * inklusive Fahrtkosten 45 Min gilt für Schüler bis ca. 12 Jahre 60 Min: regulärer Unterricht für Jugendliche und Erwachsene Zusatzkosten: Art der Gebühr Preis 1 Satz Saiten 12,00 Instrument leihen pro Monat 10,00 Kopiergebühren pro Monat 5,00 Aufnahmen pro Stunde 15,00 Saiten wechseln (für nicht Schüler) mit Saiten 25,00
2 Die Neue klassische Gitarrenschule Vertrag zum privaten Musikunterricht Anmeldung Name, Vorname des Schülers/der Schülerin: Anschrift des Schülers/der Schülerin: Kontakt (Telefon, ): Unterschrift des Schülers: Modalitäten Unterrichtsdauer: im Studio/zu Hause/in der Schule: Leihgebühren: Gemeinschaftsunterricht: Die Neue klassische Gitarrenschule Herrnhuterstr / die-neue-klassische-gitarrenschule@gmx.de Bankverbindung: Institut: DKB BLZ: Konto Nr.: IBAN: DE Rene Heine Theodor-Neubauer-Str / Steuer-Nr.: 232 / 229 / 05699
3 Unterrichtsbeginn gewünschter Termin: Entgelte Die Entgelte ergeben sich aus der Gebührentabelle der Neuen klassischen Gitarrenschule und den in den Modalitäten vereinbarten Zusätzen. Es handelt sich hierbei um Entgelte des Musikunterrichts. Diese sind bis spätestens Ende eines jeden Monats zu entrichten. Erfolgt dies nicht entstehen zusätzliche Mahnkosten laut BGB bzw. Schulordnung. Endpreis pro Monat: Vertragserklärung Hiermit erkenne ich die Schulordnung und die Gebührenordnung der Neuen klassischen Gitarrenschule an. Unterschrift des Schülers/der Schülerin bzw. des Erziehungsberechtigten Ort, Datum Kündigungsfrist innerhalb 30 Tage nach Vertragsabschluss, danach zum Ende eines Vertragsjahres. Die Neue klassische Gitarrenschule Herrnhuterstr / die-neue-klassische-gitarrenschule@gmx.de Bankverbindung: Institut: DKB BLZ: Konto Nr.: IBAN: DE Rene Heine Theodor-Neubauer-Str / Steuer-Nr.: 232 / 229 / 05699
4 Schulordnung Die Neue klassische Gitarrenschule Anschrift Studio der Musikschule R. Heine Herrnhuterstr. 5 Tel.: 0341/ Gitarrenlehrer Rene Heine Theodor-Neubauer-Str / Allgemeine Bestimmungen zum privaten Musikunterricht 1. Allgemeines 1.1. Die Musikschule Die Neue klassische Gitarrenschule ist eine private Einrichtung. Sie führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum singen und musizieren und leistet damit einen Beitrag zur sozialen Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung. 2. Aufgabe 2.1. Die Aufgabe der Musikschule Die Neue klassische Gitarrenschule besteht darin, die musikalischen Elementarerziehung zu fördern, Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren heranzubilden und Begabungen frühzeitig zu erkennen. Besonders begabte Schüler können auf ein Studium musikbezogener Berufe vorbereitet werden Ziel der musikpädagogischen Arbeit ist es, neben der rein instrumentalen, gesanglichen Ausbildung, ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken. 3. Aufbau 3.1. Die musikalische Ausbildung an der Musikschule erfolgt in folgenden Stufen: Grundstufe: Unterstufe: Mittelstufe: elementare Musikerziehung instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht instrumentaler und vokaler Einzelunterricht, ggf. mit erweitertem Stundenangebot für besonders begabte Schüler Oberstufe: instrumentaler und vokaler Einzelunterricht mit erweitertem Stundenangebot für studienvorbereitende Schüler 3.2. Neben der Ausbildung in der Grund, Mittel- und Oberstufe werden Kurse und Ergänzungsfächer für das Gemeinschaftsmusizieren angeboten. 4. Schuljahr 4.1. Das Schuljahr beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. mit der Inanspruchnahme des ersten Unterrichtes und beläuft sich auf 12 Monate.
5 4.2. Die Ferien und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Freistaates Sachsen gilt auch für die Musikschule Die Neue klassische Gitarrenschule 5. Ferien 5.1. Die Ferien sind prinzipiell unterrichtsfrei Nach Vereinbarung kann gegen gesonderte Gebühren, die der Gebührenregelung der Neuen klassischen Gitarrenschule zu entnehmen sind, Unterricht stattfinden Für besondere Angebote (Intensiv und Schnupperkurse) können die Ferienregelungen außer Kraft treten. 6. Aufnahme und Abmeldung 6.1. An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzl. Vertreters erforderlich An- und Abmeldungen werden erst durch die Bestätigung durch die Musikschule rechtswirksam Zur Feststellung der Niveaustufe des Schülers kann es zu einer Aufnahmeprüfung durch eine Fachkraft kommen. Mit der Feststellung erkennt der Schüler seine Niveaustufe an Mit der Anmeldung erkennt der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Schulordnung, den Unterrichtsvertrag, sowie die monatlich zu zahlenden Unterrichtsgebühren an Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres möglich In besonders begründeten Fällen (Wegzug, lange Krankheit usw.) kann eine schriftliche Abmeldung auch zu einem anderen Termin erfolgen. Vorübergehende Lustlosigkeit ist kein Grund zum Abbruch des Unterrichts. 7. Probezeit 7.1. In der Probezeit von einem Monat ist eine Aufhebung des Unterrichtsverhältnisses möglich, wenn eine Fortsetzung des Unterrichts für nicht sinnvoll gehalten wird. Entscheidungsabhängig ist dies von der Lehrkraft. 8. Unterricht 8.1. Die Zuweisung der Schüler an die Lehrer erfolgt durch die Schulleitung. Nebenabreden über die Lehrer sind ungültig Der Instrumentalunterricht kann grundsätzlich nur von der angemeldeten Person in Anspruch genommen werden. Die Unterrichtsvereinbarungen sind nicht übertragbar Zu Beginn des Schuljahres wird die Unterrichtszeit für den Schüler bekannt gegeben. Diese festgelegte Unterrichtszeit kann durch die Lehrkraft sporadisch oder dauerhaft geändert werden Der Unterricht kann je nach vertraglich festgelegter Art in der Musikschule, bei dem Schüler zu Hause oder in öffentlichen Leipziger Schulen stattfinden. Die Unterrichtsstunde dauert 45, 60 oder 120 Minuten Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den Veranstaltungen der Musikschule verpflichtet. Sollte ein Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert sein, hat er diesen Umstand der zuständigen Musiklehrkraft rechtzeitig mitzuteilen. Regelmäßiges häusliches Üben wird vom Schüler erwartet und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen Die für den Unterricht erforderlichen Materialien sind zu pflegen und eigenverantwortlich mitzubringen
6 8.8. Während des Unterrichts wird die Haftung der Lehrkraft auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt Öffentliches Auftreten als Schüler der Musikschule und Meldungen zu Wettbewerben sowie Prüfungen in den von der Musikschule erteilten Fächern bedürfen der Genehmigung des Schulleiters. 9. Leistungen 9.1. Zum Schluss eines jeden Schuljahres bzw. beim Ausscheiden wird jedem Schüler der Unter-, Mittel- und Oberstufe auf Wunsch die Teilnahme und sein derzeitiger Ausbildungsstand schriftlich bestätigt. Schüler der Grundstufe erhalten die Bestätigung zum Kursende Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der zur nächsthöheren Stufe entspricht. Ein überspringen von Stufen ist nicht möglich Sind im Unterricht Fortschritte infolge ungenügenden Fleißes, mangelnder Begabung oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Schulleiter das Unterrichtsverhältnis in einer vierwöchigen Frist aufheben. 10. Lehrmittel Für die Beschaffung und Pflege von Lehrmitteln (Instrumente, Noten usw.) in der Musikschule hat der Schüler Sorge zu tragen Im Rahmen der vorhandenen Bestände der Musikschule können Instrumente entsprechend der geltenden Gebührensatzung zur Nutzung überlassen werden. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 1 Jahr. Während dieser Zeit haftet der Nutzer für das Instrument und dessen Zustand In schulischen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Leipzig werden Instrumente, Fußbank und Notenständer durch die Musikschule gestellt Beim häuslichen Unterricht stellt der Schüler die Unterrichtsmaterialien, außer das Instrument der Lehrkraft sowie die Lehrbücher. 11. Online-Unterrichtsmaterialien Die durch die Musikschule auf der Seite bereitgestellten Unterrichtsmaterialien stehen nur zu Anschauungszwecken zur Verfügung. Bei den Noten, interpretierten Titeln und Buchauszügen handelt es sich, um die Speicherung der Originale im Falle des Verlustes. diese sind Eigentum der Neuen klassischen Gitarrenschule. Eine Vervielfältigung oder gar Verbreitung sind weder privat noch gewerblich erlaubt. Alle Onlinematerialien stehen nur Schülern der neuen klassischen Gitarrenschule zur Verfügung. Um diese einsehen zu können, bedarf es einem Benutzernamen und Passwort. Diese Zugangsdaten sind geheim und dürfen nur von der angemeldeten Person benutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. 12. Unterrichtsversäumnis und Unterrichtsausfall Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er weder Anspruch auf Nachholen der Stunden noch auf Gebührenrückzahlung Bei Krankheit länger als 4 Wochen können die Unterrichtsgebühren auf Antrag für den 2. Monat erstattet bzw. verrechnet werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt In besonderen Fällen kann auf Antrag eine Beurlaubung des Schülers für max. 3 Monate erfolgen. Dem Antrag sind schriftliche Begründungen beizufügen. Für die Beurlaubung wird
7 eine Mindestgebühr von 20% der anteiligen Unterrichtsgebühr erhoben. Längere Beurlaubung erfordert eine Ab- und Anmeldung Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Musikschule die Neue klassische Gitarrenschule zu vertreten hat, werden die ausgefallenen Stunden nach Möglichkeit nachgeholt. In begründeten Fällen (wegen Krankheit der Lehrkraft oder schulischen Gründen) können bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Schuljahr ausfallen. Ab der vierten Ausfallstunde besteht Anspruch auf anteilige Gebührenrückerstattung. Dies muss schriftlich beantragt werden. 13. Aufsicht Die Lehrkräfte der Neuen klassischen Gitarrenschule verpflichten sich ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Eine Aufsichtspflicht besteht jedoch nur während des Unterrichtes und bei Veranstaltungen der Musikschule. Bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichtes, bedarf es für Minderjährige einer schriftlichen Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme. 14. Gebühren Für den Besuch der Musikschule sind Gebühren zu entrichten. Diese ergeben sich aus der Gebührenregelung der Neuen klassischen Gitarrenschule und sind verbindlich in einem Unterrichtsvertrag festgelegt. 15. Vertragsabschluss Verträge können nur mit Vollendung des 18. Lebensjahres unterzeichnet werden. Bei Minderjährigkeit ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich Alle Einzelheiten bzw. Modalitäten sind vor Vertragsabschluss schriftlich festzuhalten. Eine Veränderung ist erst am Jahresende möglich Der Lernende bzw. dessen elterlicher Vertreter erkennt mit der Unterzeichnung des Vertrages sowohl die Schulordnung der Neuen klassischen Gitarrenschule, als auch die Gebührenregelung an Ein Vertragsabschluss ist nur aus freier, selbstbestimmter Entscheidung beider Parteien möglich. Ein elterlicher Zwang z.b. wird durch die Neue klassische Gitarrenschule weder toleriert noch unterstützt. 16. Vertragsfrist Der Vertrag ist auf ein Schuljahr befristet. Ein Recht auf Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses besteht nicht Der Vertrag kann bis 4 Wochen nach Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Entgelte für den in dieser Zeit in Anspruch genommene Unterricht sind anteilsmäßig zu entrichten. 17. Gebührenregelung Die Unterrichtsgebühren sind monatlich zu entrichten. Ein Unterrichtsjahr enthält 12 Monatsraten, welche jeweils am 1., jedoch spätestens zum 5. eines Monats fällig sind. Die Höhe der Gebühren ist der Vertragsvorderseite zu entnehmen. Zusatzkosten sind zu erfragen. Die Zahlung erfolgt monatlich durch Überweisungs- oder Lastschriftauftrag Bei einer vorzeitigen Abmeldung eines Schülers sind die Unterrichtsgebühren bis zum Ende des laufenden Unterrichtsjahres zu entrichten Bei Unterricht ohne Vertrag gelten erhöhte Gebühren, die den Leistungen zu entnehmen sind.
8 18. Gesundheitsbestimmungen Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden. 19. Haftung Eine Haftung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden während des Unterrichts und bei Teilnahme an Veranstaltungen irgendwelcher Art besteht für die Musikschule nicht. Da es sich um außerschulische Betätigungen an einer Ergänzungsschule handelt, unterliegt der Schulbesuch nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schule schließt Haftung aus, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vorliegt. Es wird den Schülern bzw. gesetzlichen Vertretern daher der Abschluss einer entsprechenden Versicherung (z.b. Instrumentenversicherung) empfohlen. 20. Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt am in Kraft und gilt bis zur Veränderung durch die Schulleitung auf weiteres.
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