Wie man ein Gebäude in Bärenstein loswird

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wie man ein Gebäude in Bärenstein loswird"

Transkript

1 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 24 Erscheinungstag: 13. November 2014 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße 14, Bärenstein Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Bernd Schlegel Auflage: 1600 Exemplare Verteiler: kostenlos in alle Haushalte der Gemeinde Erscheinungszeitraum: monatlich Internet: Telefon: Fax: Bekanntmachung der Gemeinde Bärenstein zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Nachtragshaushaltsplanes mit Nachtragssatzung für das Jahr 2014 entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung Der Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2014 mit Nachtragssatzung liegt in der Gemeindeverwaltung Bärenstein, Zimmer 11, in der Zeit vom 14. November 2014 bis 25. November 2014 während der Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Bärenstein, 13. November 2014 Bernd Schlegel Bürgermeister Beschlüsse des Gemeinderates Bärenstein Sitzung am 14. Oktober 2014 Beschluss-Nr. 21/14: Der Gemeinderat Bärenstein fasst in seiner öffentlichen Sitzung am folgenden Beschluss: Die Sachzuwendung (Lehrbücher für die Grundschule Bärenstein) der Postagentur-Lotto-Schreibwaren Monika Zahm, Oberwiesenthaler Str. 3, Bärenstein, in Höhe von 197,20 EUR wird angenommen. Der Tag der Zuwendung war der Beschluss-Nr. 22/14: Im Rahmen des Projektes Gemeinsame Mitte Bärenstein- Vejprty beschließt der Gemeinderat Bärenstein, nach erfolgter Schlussvermessung, folgende Flurstücksbereinigung: Amtlicher Teil Tauschvertrag Veräußerer: Tauschvertrag Veräußerer: Herr Steffen Held Niederschlag 26, Bärenstein überträgt an die Erwerber: Gemeinde Bärenstein Tauschobjekt: Flurstück 85/4 88/5 Gemarkung: Bärenstein Größe: 8,0 qm 12,0 qm Nutzungsart: Straßenfläche Straßenfläche (3,00 /qm lt. Bodenrichtwert) wohingegen die Veräußerer: Gemeinde Bärenstein Tauschobjekt: Flurstück 483/4 Gemarkung: Bärenstein Größe: 20 qm Nutzungsart: Gartenland (4,00 /qm lt. Bodenrichtwert) an Herrn Steffen Held mit Wertausgleich tauschweise überträgt. Alle mit dem Tauschvertrag entstehenden Kosten tragen Veräußerer und Erwerber je zur Hälfte. Beschluss-Nr. 23/14: Im Rahmen des Projektes Gemeinsame Mitte Bärenstein- Vejprty beschließt der Gemeinderat Bärenstein, nach erfolgter Schlussvermessung, folgende Flurstücksbereinigung: Eigentümergemeinschaft Uferstraße 2a/2b Bärenstein überträgt an die Erwerber: Gemeinde Bärenstein Tauschobjekt: Flurstück 91/7 91/8 Gemarkung: Bärenstein Größe: 11,0 qm 26,0 qm Nutzungsart: GfÖ (9,00 /qm lt. Bodenrichtwert) wohingegen die Veräußerer: Gemeinde Bärenstein Tauschobjekt: die Flurstücke 89/2 91/10 92/10 Gemarkung: Bärenstein Größe: 94,0 qm 1,0 qm 2,0 qm Nutzungsart: GFW (21,00 /qm lt. Bodenrichtwert) an die Eigentümergemeinschaft Uferstraße 2a/b mit Wertausgleich tauschweise überträgt. Alle mit dem Tauschvertrag

2 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 2 - entstehenden Kosten tragen Veräußerer und Erwerber je zur Hälfte. Edda und Friedrich Gründer, Müllerstraße 2, Maisach, Beschluss-Nr. 24/14: Im Rahmen des Projektes Gemeinsame Mitte Bärenstein- Vejprty beschließt der Gemeinderat Bärenstein, nach erfolgter Schlussvermessung, folgende Flurstücksbereinigung: Kaufvertrag Veräußerer: Gemeinde Bärenstein Erwerber: Eheleute Jens und Heike Lützendorf Annaberger Straße Kurort Oberwiesenthal Verkaufsobjekt: Flurstück 87/2 425/28 und 425/29 Gemarkung: Bärenstein Größe: 26 qm 0,3 qm 5,0 qm Nutzungsart: GFW Verkaufspreis 21,00 / qm (lt. Bodenrichtwert) Alle mit dem Verkauf entstehenden Kosten trägt der Erwerber. Beschluss-Nr. 25/14: Der Gemeinderat Bärenstein beschließt in öffentlicher Sitzung den Verkauf des unbebauten Grundstücks Flurstück: 51/9 Gemarkung: Bärenstein Größe: 707 qm an Herrn Florian Rothe Grenzstraße 39b Schkeuditz zum Preis von 21,00 / qm (entspricht Bodenrichtwert) Alle mit dem Verkauf entstehenden Kosten trägt der Erwerber. Bei Abschluss des Kaufvertrages ist der Vertreter der Gemeinde ermächtigt, an den Käufer eine Finanzierungsvollmacht zu erteilen, die diesem erlauben, Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und seines Bauvorhabens zu bestellen und im Grundbuch eintragen zu lassen. Auf die entsprechenden kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflichten wird verwiesen. Beschluss-Nr. 26/14: Der Gemeinderat Bärenstein beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Bärenstein mit Stand September Beschluss-Nr. 27/14: Der Gemeinderat Bärenstein beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am , die Vergabe: Kauf eines Gerätewagens-Logistik 2 (GW-L2) für die Freiwillige Feuerwehr Bärenstein an die Firma: Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30, Ulm, zum Bruttoangebotspreis von: ,00 EUR. Der Gemeinderat erteilt damit gem. 18 Abs. 1 VOL/A Abschnitt 1 den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot. Sitzung am 04. November 2014 Beschluss-Nr. 28/14: Der Gemeinderat Bärenstein beschließt in öffentlicher Sitzung den Verkauf des unbebauten Grundstücks Flurstück: 5 4 / 1 1, Gemarkung: Bärenstein, Größe: 851 qm, an die Eheleute 734 qm zum Preis von 21,00 / qm (überbaubare Grundstücksfläche) 117 qm zum Preis von 4,00 / qm (Grünland bzw. Garten) (lt. vorliegender Bodenrichtwerte) Alle mit dem Verkauf entstehenden Kosten trägt der Erwerber. Bei Abschluss des Kaufvertrages ist der Vertreter der Gemeinde ermächtigt, an den Käufer eine Finanzierungsvollmacht zu erteilen, die diesem erlauben, Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und seines Bauvorhabens zu bestellen und im Grundbuch eintragen zu lassen. Auf die entsprechenden kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflichten wird verwiesen. Bernd Schlegel Bürgermeister Das Ordnungsamt informiert zum Thema Winterdienst In den kommenden Wintermonaten sind alle Grundstückseigentümer bezüglich der Sicherheit der angrenzenden Gehwege ganz besonders in die Pflicht genommen. Die Reinigung von Laub und das Räumen bzw. Streuen der Gehwege haben oberste Priorität. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen der öffentlichen Straßen sowie zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, Beschluss-Nr. 27/99, vom Übertragung der Reinigungs-, Räum und Streupflicht Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Bärenstein nach Maßgabe dieser Satzung Straßen und Gehwege zu reinigen, Gehwege von Schnee zu beräumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. 2 Verpflichtete (1) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr Zugang haben. Besitzer sind insbesondere Mieter und Pächter sowie diejenigen, die die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke ganz oder teilweise ausüben. Als Straßenanlieger gelten ferner auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, nicht genutzte unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und der Straße nicht mehr als 10 m beträgt.

3 (2) Sind mehrere Straßenanlieger nach dieser Satzung gemeinsam verpflichtet, so besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung, Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. (3) Bei einseitig verlaufenden Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Silvio Wagner Ordnungsamt Bärenstein Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 3 - Veranstaltungsmeldungen für 2015 sowie Einträge der Vereine und Gewerbetreibenden unter Alle Vereine, Institutionen und Gewerbetreibende werden gebeten, die Gemeindeverwaltung Bärenstein bis zum 28. November 2014 über ihre geplanten Veranstaltungen für das kommende Jahr (amtsblatt@baerenstein-erzgebirge.de) zu informieren. Öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde zu Gruppenauskünften vor Wahlen - Widerspruchsrecht Am 07. Juni 2015 und evtl. am 28. Juni 2015 findet die Landratswahl im Erzgebirgskreis statt. Der Veranstaltungskalender soll - wie auch in den vergangenen Jahren - auf den Internetseiten der Gemeinde Bärenstein, in den regionalen Zeitungen und in einer der nächsten Ausgaben des Informations- und Nachrichtenblattes veröffentlicht werden. Gleichzeitig haben alle Vereine, Gewerbetreibenden und Firmen die Möglichkeit, erweiterte Vereinsinformationen (Mitgliederzahl, Ziele und Aufgaben u.s.w.) bzw. Angaben zu ihrem Gewerbebetrieb für die Vervollständigung unseres Internetauftrittes abzugeben. Gemäß 33 Abs. 1 des Sächsischen Meldegesetzes (SächsMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die in 32 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen. Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürger teilnehmen können, darf die Meldebehörde die in 32 Abs. 1 bezeichneten Daten sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden. Dies gilt nicht, soweit der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, für ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von 20 Abs. I gemeldet ist, eine Auskunftssperre besteht oder der Betroffene der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten widerspricht. Dieser Eintrag erfolgt für alle kostenlos und soll lediglich aktuell gehalten werden. Interessenten erhalten entsprechende Vordrucke auf Wunsch zugeschickt. Jens Schmiedel Redaktion Allgemeines Bärensteiner Wohnungs- Verwaltungs-Gesellschaft mbh Oberwiesenthaler Straße Bärenstein Telefon: oder 8202 Internet: Mietwohnungen in Bärenstein: Ä 1-Raum-Wohnung, 1. Obergeschoss, ca. 35 m² Ä 2-Raum-Wohnung, Erdgeschoss, ca. 54 m² (mit Balkon) Gemäß 33 Abs. 4 kann jeder Betroffene der Auskunftserteilung durch die Meldebehörde widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache an den Sprechtagen bei der Meldebehörde eingelegt werden. Jens Schmiedel Meldebehörde Bärenstein Ä 2-Raum-Wohnung, Erdgeschoss, ca. 58 m² Ä 3-Raum-Wohnung, 1. Obergeschoss, ca. 75 m² Gewerberaum in Bärenstein: Ä Erdgeschoss, in zentraler Lage, Größe: ca. 43 m² Herbert Richter Geschäftsführer

4 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 4 - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Annaberg/Mittleres Erzgebirge e.v. Stellenangebot Stellenbeschreibung Für unseren Schulhort mit 66 Plätzen in der Gemeinde Bärenstein/Erzgeb. suchen wir ab eine/n Leiter/in. Die Einrichtung ist in die Grundschule integriert. Der Hort arbeitet auf der Grundlage des sächsischen Bildungsplanes in offener Gruppenarbeit. Durch Ihre Persönlichkeit, Ihre bisherige Berufserfahrung, Ihr Engagement und Ihre Kreativität schaffen Sie ein positives und herzliches Arbeitsklima, in dem sich Kinder und Mitarbeiter gleichermaßen wohlfühlen. Sie identifizieren sich mit der Philosophie der Arbeiterwohlfahrt. Mit der Geschäftsführung arbeiten Sie eng zusammen. Umsetzung des Hort-Konzepts auf der Grundlage des sächsischen Bildungsplanes, fachliche und organisatorische Leitung des Hortes, enge Kooperation mit dem Träger und den Einrichtungen des Trägers, Personalführung und Personalentwicklung, Umsetzung der Qualitätsstandards und deren Evaluierung, Budgetverantwortung Stellenanforderung Staatliche Anerkennung als Erzieher/in mit Zusatzqualifikation als Leiter/in einer KITA im Freistaat Sachsen oder Sozialpädagoge/in, Diplom-Pädagoge/in und leitungsrelevante Qualifizierung schaft der Oberbürgermeisterin der Stadt Annaberg-Buchholz. In unserer Trägerschaft befinden sich mehrere Kindertageseinrichtungen und Schulhorte. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens an: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Annaberg/Mittleres Erzgebirge e.v. Geschäftsführung Große Sommerleite Annaberg-Buchholz Seniorenklub der AWO Bärenstein Mitglied im Verein LÄNDLICHE ERWACHSENEN- BILDUNG IM FREISTAAT SACHSEN e.v Uhr im Café Neubert Die Johanniter berichten Uhr im Sächsischen Haus Mit dem LKW durch ganz Europa Wir fahren nach Satzung Montag zu den Hutzenbossen. Preis: 15,00 Jeden Donnerstag: Sportnachmittag in der Kegelbahn Jeden 2. Donnerstag: Fahrt ins Thermalbad Wiesenbad Anmeldung unter Telefon: 1357 (Taxi-Stephan) Durch Ihre mehrjährige Leitungstätigkeit mit entsprechender Personalverantwortung, bringen Sie viele Ideen und Anregungen in die erfolgreiche Arbeit mit Kindern/ Schülern ein. Außerdem verfügen Sie über eine hohe Motivation, analytische und konzeptionelle Denk- und Arbeitsweise, Kommunikationsstärke, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen. Gute PC-Kenntnisse, Belastbarkeit und die Bereitschaft, sich weiterzubilden, runden Ihr Profil ab. Beschreibung Arbeitgeber Familie ist die kleinste Form gesellschaftlichen Zusammenlebens der Generationen und Geschlechter. Sie ist die wichtigste Sozialisationsinstanz für die aufwachsende Generation und hat daher bei der Arbeiterwohlfahrt einen besonderen Stellenwert. Die Arbeiterwohlfahrt ist Träger von über 200 Kindertageseinrichtungen in Sachsen. Kinderkrippen, Kindergärten und Horte der AWO tragen dazu bei, jedem Kind die gleichen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen. Sie fördern die Entwicklung des Kindes zur eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Annaberg/Mittleres Erzgebirge e.v. wurde 1991 gegründet. In Zusammenarbeit mit dem DGB wurde das Lokale Bündnis für Familie Annaberg initiiert, die Gründung erfolgte 2005 unter der Schirmherr- Der Vorstand Drachenfest des Erzgebirgszweigvereines Bärenstein e.v. Am 04. Oktober fand auf dem Wanderparkplatz am Bärenstein unser alljährliches Drachenfest statt. Bei recht kühlem Herbstwetter ließen die Kinder, unterstützt von ihren Eltern, ihre Drachen aufsteigen, dafür sorgte auch ein recht frischer Wind. Wiederum konnten die Kinder unter Anleitung von H. J. Öhlke selbst Drachen bauen und bemalen. Im Anschluss wurden die schönsten flugfähigen Drachen ermittelt und mit Preisen belohnt. Trotzdem ging kein Kind leer aus und jedes erhielt ein kleines Präsent. Wie in jedem Jahr, so war auch diesmal wieder bestens für Essen und Trinken gesorgt. Zum Gelingen dieses gut besuchten Drachenfestes möchten wir uns herzlich bei allen, die uns in vielfältigster Weise unterstützt haben, bedanken: SK Spezialtaschen Rüdiger Kampf; Eisen- und Haushaltwaren Jan Köhler; Kleine Kramkiste Babett Mann; PST Baustoffhandel Heinz Träger; Bestell-Shop Kerstin Kautzschmann; Sonnen-Apotheke

5 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 5 - Bärenstein; Lebensmittelmarkt Wolfgang Weyh; Fa. André Schmiedel; Skiverein Kristiania 1913; OBI Baumarkt Annaberg; Hfrd. Dieter Genz; Fam. Flohrer für das Freimachen der Weidefläche; Gerd und Heiko Felber für Technik und musikalische Unterhaltung; Andreas Schmiedel für die Bereitstellung von Strom; Hans-Joachim Öhlke für Arbeiten am Basteltisch mit den Kindern; der Gemeindeverwaltung und den Mitarbeitern des Bauhofes sowie bei allen Vereinsmitgliedern, die durch ihre Mitarbeit aktiv das Drachenfest gestaltet haben. Der Vorstand EZV Bärenstein e.v. Der Skiverein Kristiania 1913 Bärenstein e.v. lädt ein Einwintern Alle Vereinsmitglieder und Freunde des Skisports laden wir herzlich zum diesjährigen Einwintern am Samstag, 22. November 2014, ab Uhr, in die Skihütte ein. Ab Uhr führen wir unsere jährliche Mitgliederinformation durch. Der Vorstand Gartenverein Bergland Bärenstein 1929 e.v. Danksagung Das Jubiläum der 85-jährigen Bestehens unseres Gartenvereines Bergland Bärenstein 1929 e.v. konnten wir in schöner gemütlicher Runde verleben. Wir möchten uns deshalb ganz herzlich bei den ortsansässigen Vereinen für überbrachte Grüße und Glückwünsche bedanken - besonders für den Vugelbeerbaam vom Erzgebirgszweigverein Bärenstein! Ein besonderer Dank gilt unserem Bürgermeister Bernd Schlegel für die Glückwünsche und die Geldzuwendung für unseren Verein! Für die sehr gute Bewirtung danken wir dem Team der Gaststätte Linde! Die musikalische Umrahmung unserer Feier gestaltete Hans- Jürgen Öhlke - auch dafür ein herzliches Dankeschön! Information des ESV für die Kühberger Einwohner Viele Einwohner unseres kleinen Ortes freuen sich schon auf den Jahresrückblick, der alljährlich vom Sportverein ESV veranstaltet wird. Er findet am Samstag, dem 24. Januar 2015 in der Turnhalle Kühberg statt. Details erfolgen erst in der Januarausgabe des Informations- und Nachrichtenblattes. Ihr könnt diesen Abend unterstützen, wenn ihr mir noch zeigenswerte Bilder des laufenden Jahres bis zum 30. Dezember 2014 zukommen lasst. Telefon: W.Blaczik@online.de Werner Blaczik Vorsitzender des ESV Verein zur Entwicklung der Region Annaberger Land e.v. Der Verein zur Entwicklung der Region Annaberger Land e.v. erarbeitet gegenwärtig zusammen mit einem renommierten Planungsbüro eine sogenannte Leader-Entwicklungsstrategie (LES) für die Region Annaberger Land, wobei Leader als Bezeichnung für ein EU-weites Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum steht. Das Konzept soll zum Jahresende 2014 fertiggestellt sein. Darin ist alles das aufgeführt, was eigens dafür installierte Arbeitsgruppen aus lokalen Akteuren zur Entwicklung der Region zur Umsetzung für besonders wichtig erachten. Die Tabelle hat noch keine Endfassung, d.h. es sind durchaus noch Änderungen und Zusätze zu erwarten. Außerdem ist noch eine Förderrichtlinie zu erarbeiten, die bestimmte Details regelt. Gegen Mitte des kommenden Jahres können dann voraussichtlich offiziell die ersten Förderanträge gestellt werden. Bis dahin können sich aber Interessierte bereits jetzt schon zu bestimmten Fragen an die Mitarbeiter des Vereines Annaberger Land in Arnsfeld wenden. Verbindliche Zusagen können da zwar noch nicht erwartet werden, aber man kann sich zumindest die Vorgehensweise erläutern lassen. Verein zur Entwicklung der Region Annaberger Land e.v. Hauptstraße Mildenau OT Arnsfeld Tel.: Fax: Ablesen der Zählerstände Der Vorstand bittet alle Mitglieder bis spätestens 30. November 2014 die Zählerstände für Wasser und Strom an Herrn Stefan Baumann (Tel ) zu melden. Bitte dafür nicht die Briefkästen der Gartenanlage nutzen! Der Vorstand

6 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 6 - Kirchliche Nachrichten Evangelisch-Lutherische Erlösergemeinde Mamas und Minis Die Mamas und Kleinen von 0 bis 3 Jahren treffen sich das nächste Mal am Freitag, 14. November 2014, um Uhr im Gemeindehaus. Gemeinsamer Gottesdienst zum Buß- und Bettag der Gemeinden Bärenstein und Wiesa in der Gemeinde Wiesa, Talstraße 37, Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa. sonntags: Uhr Termine unter Vorbehalt. Bitte die Aushänge am Kirchenraum beachten. Die Gottesdienste sind öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns Gottesdienst zu erleben. Andreas Kreher Gemeindevorsteher Buß- und Bettag Bald wieder geht ein Kirchenjahr zu Ende. Wir nehmen uns Zeit zum Nachdenken. Am Buß- und Bettag wollen wir uns nicht nur an unsere Erfolge erinnern, sondern auch um Vergebung unserer Schuld und unseres Versagens bitten. Wir laden herzlich ein zum Ökumenischen Gottesdienst am Mittwoch, dem 19. November 2014, Uhr, in der St. Bonifatiuskirche mit anschließender Begegnung. Amtseinführung des neuen Kirchenvorstandes Nachdem die Gemeinde am 14. September den neuen Kirchenvorstand gewählt hat und am 13. Oktober 2014 die neuen gewählten Mitglieder noch Herrn Wilfried Illing und Herrn Silvio Wagner berufen haben, folgt am 1. Advent die feierliche Amtseinführung im Rahmen des Sakramentsgottesdienstes Uhr. Seien Sie bitte nicht nur bei der Amtseinführung dabei, sondern begleiten Sie die Arbeit unseres Kirchenvorstandes darüber hinaus durch Ihr treues Gebet und Ihre tatkräftige Mithilfe. Mitglieder des Kirchenvorstandes sind: Pfarrer Kenny Mehnert, Brigitte Klarfeld, Isabelle Ohly, Carola Rebentisch, Jens Handrick, Rüdiger Kampf, Wilfried Illing, Hans-Jürgen Pabsdorf, Silvio Wagner Adventsbasteln im Kirchgemeindehaus Am Freitag, dem 28. November, laden wir ab Uhr Jung und Alt zum Bastelabend ins Gemeindehaus ein. Herzliche Einladung! Adventsblasen Auch in diesem Jahr findet an den Adventssonntagen, jeweils Uhr, wieder das traditionelle Adventsblasen statt. 1. Advent: Ev. Kirche 2. Advent: Kath. Kirche 3. Advent: Thomasmarkt 4. Advent: Niederschlag Der Kirchenvorstand Ratgeber Recht - Mietrecht: Mietrecht: Falsche Wohnungsgröße Ist die Wohnung mehr als 10% kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter einen Teil der Miete auch für die Vergangenheit zurückfordern, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Mieter von der Flächendifferenz erfährt. Wie das Landgericht München I mit Urteil vom (Az. 31 S 6768/13) entschieden hat, erlangt der Mieter diese Kenntnis nicht schon aufgrund bloßen Ansehens der Kantenlängen bzw. Raumhöhen bei Nutzung der Wohnung, wenn sich ihm der Flächenmangel nicht aufdrängt. Ebenso wenig wie allgemeine Erkundigungs- Untersuchungs- oder Nachforschungspflichten des Mieters bei Vertragsschluss oder Annahme der Mietsache im Zusammenhang mit möglicherweise vorhandenen Mängeln bestehen, besteht auch im laufenden Mietverhältnis keine Obliegenheit des Mieters, die Mieträume ohne konkreten Anlass auszumessen, um die Richtigkeit der Wohnflächenangabe im Mietvertrag zu überprüfen. Folglich musste der Vermieter für über 4 Jahre Mietdauer fast ,00 an Miete zurückzahlen. Es kann sich daher lohnen, die Größe Ihrer Wohnung nachzumessen. Sollte die tatsächliche Wohnungsgröße jedoch erheblich kleiner sein, sollten die sich daraus ergebenden Ansprüche umgehend und kompetent durch eine Anwaltskanzlei geltend gemacht werden. Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei bei Fragen der Wohnungsgröße, wie auch sonst im Mietrecht beratend und vertretend zur Seite. Norman Münzner Rechtsanwalt Neuapostolische Kirche Gottesdienste: Mittwoch, , Uhr: kein Gottesdienst in Bärenstein

7 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 7-20 Jahre Jugendfeuerwehr Bärenstein Dieses Jubiläum war der Anlass für einen 4-tägigen Ausflug unserer Jugendfeuerwehr in den Herbstferien zu unserer Partnerfeuerwehr Planegg. Dank der Unterstützung der Erzgebirgssparkasse und der Stadtwerke Annaberg- Buchholz, die uns je einen Kleinbus zur Verfügung stellten, starteten am 23. Oktober 2014 die 12 Kameraden der Jugendfeuerwehr Bärenstein mit ihren 4 Betreuern in Richtung Planegg/Martinsried. Dort angekommen wurden wir wie immer herzlich und mit offenen Armen von der Planegger Feuerwehr empfangen. Im Vorfeld wurde von den beiden Jugendwarten aus Planegg und Bärenstein ein umfangreiches Ausflugsprogramm erarbeitet. Am Freitag, 24. Oktober 2014, besuchten wir das größte europäische BMW- Werk in Dingolfing und dessen Werksfeuerwehr, den Flughafen München und schauten vom Olympiaturm aus ca. 190 Metern Höhe auf die bayerische Landeshauptstadt hinunter. Am Samstag, 25. Oktober 2014, stand ein Besuch in der Bavaria Filmstadt in München-Grünwald auf dem Programmplan - vier erlebnisreiche Stunden im Bullyversum, 4D-Kino und bei den Machern von Kino- und Fernsehfilmen. Manch einer hat dort schon mal sein Talent für diese Branche ausgetestet. Danach ging es zur Theresienwiese, wo noch die Reste des letzten Oktoberfestes standen und zu einem kleinen Einkaufsbummel ins Olympia- EKZ. Am Abend hatten die Kameraden einen gemeinsamen Grillabend mit der JF- Planegg organsiert. Die kurze anfängliche Reserviertheit auf beiden Seiten verflog sehr schnell und es wurde eine lustige Runde bei der - wenn man mal vom Dialekt absieht - keine Differenzen erkennbar waren. In Punkto Technikbegeisterung, Einsatz für die Feuerwehr aber auch Hunaketheit sind sich beide Jugendfeuerwehren sehr ähnlich. Genau das war auch das Ziel der Aktion: Die seit über 20 Jahren andauernde Partnerschaft zu pflegen, zu hegen und zu festigen. Am Sonntag, 26. Oktober 2014, konnten die Jungs noch einmal mit der 30 Meter langen Drehleiter über Planegg schweben bevor wir die Heimreise antreten mussten. Herzlicher Dank an unsere Sponsoren die Erzgebirgssparkasse und die Stadtwerke Annaberg-Buchholz und die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Planegg insbesondere an Markus Hugo, Reiner Scharf und Bernd Budau. In eigener Sache: Wussten Sie eigentlich, wie viele ehrenamtliche Stunden Jugendarbeit von den Kameraden der FF- Bärenstein geleistet werden? Im Jahr 2014 waren es bisher etwa 1300 Stunden zusätzlich zum eigentlichen Feuerwehrdienst. Bei einem Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde wären das 11050,- EUR.

8 Jahresrückblick 2014 des Teams Löschangriff der Feuerwehr Bärenstein Hinter dem Team Löschangriff der Feuerwehr Bärenstein liegt das erfolgreichste Jahr seit dem Bestehen Es begann am 11. Mai beim traditionellen Löschangriff in Scharfenstein, bei dem wir bisher noch nie einen Pokal holen konnten, was sich aber in diesem Jahr ändern sollte. Mit einer Zeit von 33,00 Sekunden sicherten wir uns endlich einen Podestplatz. Weiter ging es am 31. Mai bei unseren Freunden in Großolbersdorf zum 2. Erzgebirgspokal. Dabei verteidigten wir mit einer Zeit von 28,35 Sekunden den 3. Platz vom Vorjahr und nahmen den 2. Pokal des Jahres mit nach Hause. Als 3. Wettkampf stand für uns am 6. Juli der Striegistalpokal in Bräunsdorf bei Freiberg an. An diesem Wettkampf nahmen wir zum ersten Mal teil und erkämpften uns auf Anhieb den 2. Platz von 29 Mannschaften in einer Zeit von 29,09 Sekunden. Nach diesem großen Erfolg ging es hochmotiviert am 19. Juli zur diesjährigen Kreismeisterschaft des Erzgebirgskreises nach Satzung. Schon von Beginn an stand fest: Der starke Wind wird es uns und den anderen Teams nicht einfach machen. Aber wir konnten mit einer Zeit von 31,91 Sekunden den größten Erfolg des Jahres feiern. Wir wurden Kreismeister und haben damit den Wanderpokal des Kreisfeuerwehrverbandes mit nach Hause nehmen können. Als Abschluß der Wettkampfsaison stand für uns noch der Wettkampf am 3. Oktober in Grüna an, bei dem mit einer Feuerlöschpumpe nach TGL-Norm gestartet wird. Und auch hier riss unsere Pokalserie nicht ab; in einer Zeit von 41,35 Sekunden sicherten wir uns wiederum einen Pokal. Somit stehen drei dritte Plätze, ein zweiter Platz und natürlich der Titel Kreismeister in diesem Jahr zu Buche. Für unsere Mannschaft ist dies der Lohn für hartes Training und Teamgeist. Abschließend möchten wir uns bei der Gemeinde Bärenstein und der Firma Elektrotechnik Olaf Hille für die Unterstützung in diesem Jahr bedanken. Auf ein genauso erfolgreiches Jahr Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 8 -

9 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 9 - Pavillon Gemeinsame Mitte Bärenstein-Vejprty Foto-Ausstellung im November: Das alte Weipert Eintritt frei in Zusammenarbeit mit dem Geschichtsverein Weipert Ab Ende November bis Lichtmess: Weihnachtsausstellung Helmut Windrich und Thomas Zinke Böhmisch-Sächsische Weihnachtskrippen und Pyramiden Eröffnung am 29. November 2014, Uhr Eintritt frei Liebe Kinder, wir laden Euch ein zum 2. Weihnachtsbasteln am Sonntag, 07. Dezember 2014, von Uhr bis Uhr Preis: 1,00 Euro pro gebasteltem Stück Wir basteln Schneekugeln, Schatztruhen, Teelicht-Gläser, Salzteig und kleine Vogelhäuschen. Bitte meldet Euch vorher bei uns an, damit wir besser planen können. Telefon: (täglich 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

10 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 10 - Geburtstagsjubilare im Dezember 2014 Wir gratulieren herzlich... Herrn Helfried Blechschmidt am zum 77. Geburtstag Herrn Erhart Kaufmann am zum 78. Geburtstag Frau Waltraud Oettel am zum 76. Geburtstag Frau Käte Kunze am zum 88. Geburtstag Herrn Lothar Rothe am zum 80. Geburtstag Frau Anneliese Lehnert am zum 75. Geburtstag Frau Gertrud Nestler am zum 98. Geburtstag Herrn Karl-Georg Schütt am zum 76. Geburtstag Herrn Walter Beck am zum 78. Geburtstag Herrn Heinz Knipp am zum 82. Geburtstag Frau Hilde Leonhardt am zum 89. Geburtstag Frau Herta Schreyer am zum 79. Geburtstag Frau Karin Schönfelder am zum 76. Geburtstag Frau Marlise Rothe am zum 76. Geburtstag Frau Käthe Engert am zum 78. Geburtstag Herrn Karl Glaser am zum 79. Geburtstag Herrn Karlheinz Möckel am zum 75. Geburtstag Herrn Manfred Schmiedel am zum 81. Geburtstag Frau Renate Hofmann am zum 80. Geburtstag Frau Dora Mareck am zum 89. Geburtstag Herrn Kurt Hornig am zum 76. Geburtstag Frau Ingrid Klauß am zum 77. Geburtstag Frau Margarete Krauße am zum 86. Geburtstag Herrn Heinz-Jürgen Guddat am zum 76. Geburtstag Frau Dora Friedmann am zum 95. Geburtstag Herrn Reinhold Hahn am zum 82. Geburtstag Frau Hannelore Kürschner am zum 79. Geburtstag Herrn Heinz Richter am zum 77. Geburtstag Frau Ursula Flohrer am zum 88. Geburtstag Herrn Lothar Enderlein am zum 79. Geburtstag Frau Brigitte Tippmer am zum 75. Geburtstag Herrn Lothar Müller am zum 77. Geburtstag Frau Thilde Mornhinweg am zum 77. Geburtstag Herrn Helmut Helmert am zum 78. Geburtstag Wir gratulieren herzlich zum neuen Erdenbürger: Familie Alexander & Marylin Kunz zur Geburt ihres Sohnes Fabian

11 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 11 - Bereitschaftsdienste Vertragsärzte der Krankenkassen Bitte rufen Sie im Bedarfsfall die Rettungsleitstelle Annaberg an. Telefon: Zahnärztlicher Notdienst Zeitraum Bereitschaftsarzt Telefon , 08:00-11:00 Uhr Dr. Achim Awißus & Dr. Bettina Awißus, Annaberg-Buchholz 03733/ , 10:00-11:00 Uhr Dr. Achim Awißus & Dr. Bettina Awißus, Annaberg-Buchholz 03733/ , 10:00-11:00 Uhr Dr.med.dent. Heide Naupert & Dr.med.dent. Andreas Naupert, Gelenau / , 08:00-11:00 Uhr Dr.med.dent. Heide Naupert & Dr.med.dent. Andreas Naupert, Gelenau / , 10:00-11:00 Uhr Dr.med.dent. Heide Naupert & Dr.med.dent. Andreas Naupert, Gelenau / , 08:00-11:00 Uhr Dipl.-Stom. Christine Lorenz, Scheibenberg / , 10:00-11:00 Uhr Dipl.-Stom. Christine Lorenz, Scheibenberg / , 08:00-11:00 Uhr Dr. med. Volker Scheithauer, Ehrenfriedersdorf / , 10:00-11:00 Uhr Dr. med. Volker Scheithauer, Ehrenfriedersdorf /3063 Quelle: Notfalldienst auf Apotheken Zeitraum Durchgehend dienstbereit Telefon (08.00 Uhr bis Uhr am nächsten Tag) Adler-Apotheke Buchholz Siebenhäuser-Apotheke Annaberg Löwen-Apotheke Annaberg Adam-Ries-Apotheke Annaberg Quelle: Bereitschaftsdienste auf TierärztE Zeitraum Bereitschaftsarzt Telefon Herr TA Stanley Geisler, Annaberg-Buchholz Kleintierpraxis Tel Herr TA Lindner/Thum OT Herold Kleintierpraxis / Landwirtschaftliche Nutztiere Tel oder Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz, Gelenau Kleintierpraxis / Pferde / Landw. Nutztiere (nur bedingt) Tel oder Herr TA Alexander Armbrecht, Schlettau Landw. Nutztiere Tel Herr TA Stanley Geisler, Annaberg-Buchholz Kleintierpraxis Tel Herr TA Lindner/Thum OT Herold Kleintierpraxis / Landwirtschaftliche Nutztiere Tel oder Frau DVM Gabriele Schnelle, Dörfel Kleintierpraxis Tel oder Herr TA Denny Beck, Gelenau Kleintierpraxis/Landw. Nutztiere Tel Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz, Gelenau Kleintierpraxis / Pferde / Landw. Nutztiere (nur bedingt) Tel oder Herr TA Alexander Armbrecht, Schlettau Landw. Nutztiere Tel Der tierärztliche Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18:00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 06:00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18:00 Uhr und endet Montag 06:00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen. Quelle: Tierärztlicher Bereitschaftsdienst auf Kleinanzeigen Sonnige, ruhige Wohnung (ca. 55 m²) in Bärenstein, Feldstr. 8, zu vermieten: WZ, SZ, Wohnküche, Balkon, Bad m. Wanne, Nebengelass, PKW-Stellpl. bei Bedarf. Nichtraucher bevorzugt. Kaltmiete: 230,- ; Bernd Kretzschmann - Telefon: Einliegerwohnung in Bärenstein, zentrale, aber sehr ruhige Lage: Modernisierter Altbau, ca. 40 qm (58 qm), Wohn-/Esszimmer mit möbl. Küchenzeile + 1 (2) Zimmer, Dusche/WC, ab sofort zu vermieten. 80,- + NK. Telefon:

12 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 12 - Samstag, 29. November 2014 Pyramidenanschieben auf dem Sächsischen Platz Beginn: Uhr Den musikalischen Rahmen bilden der Posaunenchor der Evangelischen Erlöserkirche und Kinder unserer Grundschule. Die Gemeinde Bärenstein und die Familie Knappe laden im Anschluss alle Kinder und ihre Eltern in den großen Saal des "Hauses der Begegnung" ein zur Kinderweihnachtsfeier Gemeinsam mit den Zauberern Ulans erleben die Kinder Abenteuer beim Weihnachtsmann. Die Gemeinde Bärenstein und der Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt laden herzlich ein zur Seniorenweihnachtsfeier 05. Dezember 2014 "Haus der Begegnung" Beginn: Uhr Kartenverkauf ab sofort im Seniorenklub und im Kinderhort.

13 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 13 - Anlässlich meines 85. Geburtstages möchte ich mich für die lieben Glückwünsche, Blumen und Geschenke bei meiner Familie, allen Verwandten und Bekannten recht herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön auch an Herrn Bürgermeister Bernd Schlegel sowie die Gemeindeverwaltung. Marga Prager Bärenstein, Oktober 2014 Lichtlohmd des Erzgebirgszweigvereines Bärenstein e.v. Samstag, 06. Dezember 2014, im Fichtenhäusel am Pöhlagrund Beginn: Uhr Die unterhaltsame Umrahmung des Abends gestalten dr Bargmaa un de Wiesentholer Maad. Redaktionsschluss für die Weihnachtsausgabe ist der 28. November voraussichtliches Erscheinungsdatum: 08. Dezember 2014 Bitte sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz für Ihre Weihnachts- und Neujahrsgrüße an Kunden und Geschäftspartner. Telefon: Fax: amtsblatt@baerenstein-erzgebirge.de Die aktuelle Preisliste finden Sie auf in der Kategorie Amtsblatt. Ortsschau Rassekaninchen 06. und 07. Dezember 2014 Bärenstein, Turnhalle Kühberg Alle Mitglieder des Erzgebirgszweigvereines und ihre Partner sind herzlich zu diesem Abend, der uns auf die Weihnachtszeit einstimmen soll, eingeladen.... und vergaßt net, Euer Mannlzeich' mietzebringe un off'n Tisch ze stelln. Der Vorstand des EZV Bärenstein e.v. Öffnungszeiten: xxxxxxxxxxxxxxxxxx Samstag Uhr Uhr Sonntag Uhr Uhr Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Ausrichter: Rassekaninchenzüchterverein S596 Bärenstein e.v.

14 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 14 - Anlässlich meines 80. Geburtstages möchte ich mich für die zahlreichen Glückwünsche, Geschenke, Blumen und Kartengrüße bei meinen Kindern, Verwandten, Freunden und Nachbarn ganz herzlich bedanken. Danke auch an: - unseren Bürgermeister Bernd Schlegel - den Kameraden der FFW sowie der Alters- und Ehrenabteilung Bärenstein - meine ehemaligen Arbeitskollegen - der Familie Weyh von Frisch und Freundlich - sowie der Pension Lis l für die gute Bewirtung. Wolfgang Hofer Bärenstein im Oktober 2014 Unser U Service t is Ihr Vor te il Bau- und Dienstleistungsfirma Jens Mareck empfiehlt sich mit folgenden Leistungen: * Maurer- u. Putzarbeiten * Fliesenverlegung * Pflaster- u. Wegebau * Natursteinarbeiten * Baggerarbeiten * Vollwärmeschutz * Zaunbau * Garten- und Hausmeisterservice * Winterdienst * Kleintransporte Tel./Fax (037347) Funk: * Talstraße Bärenstein bauunddl-jensmareck@t-online.de Konditorei & Café Neubert Wir wünschen unserer werten Kundschaft eine besinnliche Adventszeit und bieten Ihnen in bewährt guter Qualität eine große Auswahl an Stollen und Weihnachtsgebäck. Auf Wunsch versenden wir auch für Sie. Inh. Thomas Neubert Telefon: WOLLEN SIE IHR HAUS VERKAUFEN? Wohnungsmarkt Erzgebirge Deckert Immobilien Suchen für vorgemerkte Kunden, dringend Ein- oder Mehrfamilienhäuser, ländliche Anwesen, in Bärenstein, Königswalde oder Umgebung. Seriöse Abwicklung wird zugesichert. Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei! Kontakt: , oder Ihr Bestattungsdienst UWE SCHUSTER Für Sie ständig erreichbar: Tel.: Bärenstein: Frau Christine Mann Bahnhofstraße 16 Tel.: ANTEA Bestattungshaus in Annaberg-Buchholz Informieren Sie sich jetzt unter Bestattungshaus in Bärenstein Annaberger Straße 4, Bärenstein Telefon: (037347) Telefax: (037347) Bestattungshaus in Annaberg-Buchholz Gabelsbergerstraße 4, Annaberg-Buchholz Telefon: (03733) Telefax: (03733) Bestattungshaus in Oberwiesenthal Zechenstraße 17, Kurort Oberwiesenthal Telefon: (037348) Telefax: (037348) Wir sind zertifiziert und Mitglied der Landesinnung der Bestatter Sachsen. An den Kosten einer Bestattung haben viele Menschen schwer zu tragen. Doch einen persönlichen Abschied gibt es für jeden Geldbeutel. Chemnitz GmbH Ein offenes Ohr - eine helfende Hand - ein Zeichen des Vertrauens.

15 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 15 - Programm zum Auftakt 60. Bärensteiner Karneval im Haus der Begegnung Samstag, 15. November 2014 Einlass: ab Uhr Uhr Großer Programmabend des BKK unter dem Motto: anschl. Tanz mit DJ TATCH ME und DISCO OF THE UNIVERSE Kartenvorverkauf im Reisecenter Bärenstein (( ) oder in der Musikbar Melodie in Annaberg-Buchholz (direkt am Markt). Weitere Informationen auf oder

16 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt - Ausgabe 10/ Seite 16 - wiss.-pädagogisches Konzept individuell und sachkundig, mit Lernstandsanalyse und Förderplan Testsieger im Kundenservice und TÜV-geprüft Hochwertig sanierte 2 ZKB-Wohnung, 2 Abstellräume, ca. 57,8 m², (separate Gas-Etagenheizung) zu vermieten. Die Wohnung in der Wohnanlage Alte Sportplatzstraße Bärenstein liegt inmitten einem sehr schönen Wohnumfeld. Telefonische Absprachen unter od

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659.

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659. AZ: 659.041 GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung Az. 659.041/7069-Be Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Satzung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflichtsatzung - vom 18. September 2001 I n h a l t

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Dezember 1989 (Mitteilungen der Stadt Kenzingen Nr. 51-52/89 vom 21.

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - S t r e u p f l i c h t s a t z u n g - Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum

Mehr

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 21.11.1989 in der Fassung

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht 1 A 6/6 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der öffentlichen Wege (Räum- und Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Unterrichtung über die Möglichkeiten des Eintrags von Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Erläuterungen zu den einzelnen Übermittlungssperren Widerspruch gegen

Mehr

Informations- und Nachrichtenblatt

Informations- und Nachrichtenblatt Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 25 Erscheinungstag: 19. Januar 2015 Nummer 1 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung )

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Auf Grund 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989.

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Dezember 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24 vom 29. November 1989 Seite 1 SATZUNG zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1.2 1 - Ortsrechtsammlung - 1.2 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 06.09.1989 in Kraft seit 01.01.1990 1.2 2 Satzung über die

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Fassung vom 29.10.2001 Satzung

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 28. November 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Stadt Bad Saulgau S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) (Neufassung unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom 18.12.1989) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 6/6

Mehr

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Gemeinde Wimsheim Enzkreis Gemeinde Wimsheim Enzkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht Satzung) vom 05.12.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht zur Leitfassung 1 Übertragung der Reinigungs,- Räum- und Streupflicht 2 Verpflichtete 3 Gegenstand der Reinigungs,- Räum- Streupflicht 4 Umfang

Mehr

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1 Gemeinde Obersulm S T R E U P F L I C H T S A T Z U N G Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege In der Fassung vom 13.11.2001 In Kraft getreten

Mehr

der Stadt Schwerte 06/06 Amtsblatt Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

der Stadt Schwerte 06/06 Amtsblatt Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 06/06 Amtsblatt der Stadt Schwerte 08.07.06 Inhalt Seite 45 46 47 48 49 Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Wechsel eines Ratsmitgliedes Bekanntmachung gem. 35

Mehr

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht GEME I NDE LAUCHR I NGEN LANDKREIS WALDSHUT SATZUNG DER GEMEINDE LAUCHRINGEN ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßEN- ANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) Aufgrund

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, und Oberschmiedeberg Amtsblatt vom 11. Januar 2017 Bekanntgabe von Beschlüssen Beschlüsse der 31. Sitzung des Stadtrates

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Amtsblatt vom 04. August 2017 Bekanntmachung Bekanntmachung der Stadt Jöhstadt über

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Dezember 1989 In der Fassung vom

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINI- GEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) vom 20.11.2007 Aufgrund von

Mehr

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 06. März 2007. Aufgrund

Mehr

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 04. November 1987, geändert am 27.02.1991 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis

Mehr

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Eingangsstempel Familienname: Vorname(n): Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Übermittlungssperren (Nr. der Sperren siehe Erläuterungen) 1. 2. 3. 4. 5.

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41

Mehr

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 3. Dezember 2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Bärensteiner. Jahrgang 24 Erscheinungstag: 13. Oktober 2014 Nummer 9

Bärensteiner. Jahrgang 24 Erscheinungstag: 13. Oktober 2014 Nummer 9 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 24 Erscheinungstag: 13. Oktober 2014 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

17. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis

17. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 17. Jahrgang Nr. 2 18.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite Bekanntmachung der Stadt Erkrath über die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zu den

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Bärensteiner. Jahrgang 25 Erscheinungstag: 11. Februar 2015 Nummer 2

Bärensteiner. Jahrgang 25 Erscheinungstag: 11. Februar 2015 Nummer 2 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 25 Erscheinungstag: 11. Februar 2015 Nummer 2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 18.07.2013 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) i. d. F.

Mehr

Bärensteiner. Internet: Telefon: Fax:

Bärensteiner. Internet:    Telefon: Fax: Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 27 Erscheinungstag: 12. Juni 2017 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Streupflichtsatzung Aufgrund von Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Paragraf 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Amtsblatt der Stadt Dorsten Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung

Mehr

Bärensteiner. Internet: Telefon: Fax:

Bärensteiner. Internet:     Telefon: Fax: Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 28 Erscheinungstag: 07. Mai 2018 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 04. Dezember 2013 Nr. 55 / S. 1 Inhaltsübersicht: 144/2013 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über den Hinweis

Mehr

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs.2 des Straßengesetzes

Mehr

Bärensteiner. Jahrgang 25 Erscheinungstag: 07. Dezember 2015 Nummer 11

Bärensteiner. Jahrgang 25 Erscheinungstag: 07. Dezember 2015 Nummer 11 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 25 Erscheinungstag: 07. Dezember 2015 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

S a t z u n g. 1 Übertragung der Pflege, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S a t z u n g. 1 Übertragung der Pflege, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeberäumen und Streuen der Gehwege und zur Pflege von Grünflächen und Parkbuchten (Straßenanliegersatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen 3.6 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988 In Kraft seit: 01.11.1988 AZ:

Mehr

EINLADUNG. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3

EINLADUNG. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3 Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 44. Jahrgang Nummer 10 28.08.2018 INHALTSVERZEICHNIS 55/2018 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Delbrück über die Aufhebung der Zweckbestimmung einer Wegefläche

Mehr

Räum- und Streupflicht

Räum- und Streupflicht Räum- und Streupflicht Wenn Sie in einem unserer Baugenossenschafts-Objekte wohnen, in denen kein Hausmeisterservice/Winterdienst die Räum- und Streupflicht übernimmt, so ist es die Pflicht eines jeden

Mehr

Gemeindezeitung. Wohnen in Göming. Einladung zum Informationsabend Infos über Betreubares Wohnen, Miet und Eigentumswohnungen in Göming

Gemeindezeitung. Wohnen in Göming. Einladung zum Informationsabend Infos über Betreubares Wohnen, Miet und Eigentumswohnungen in Göming Zugestellt durch Post.at Gemeindezeitung Extrablatt Amtliche Mitteilung der Gemeinde Göming 8. Juli 2008 Aus dem Inhalt Bürgermeisterbrief Seite 2 Informationen zum Wohnbauprojkt Seite 3 Kleine Leute ganz

Mehr

PREIS REDUZIERT Mehrfamilienhaus - teilsaniert mit Gewerbeeinheit

PREIS REDUZIERT Mehrfamilienhaus - teilsaniert mit Gewerbeeinheit 1 von 9 15.03.2018, 11:51 PREIS REDUZIERT Mehrfamilienhaus - teilsaniert mit Gewerbeeinheit Preis: 70.000 VB Ort: Oberwiesenthaler Str. 12, 09471 Sachsen - Bärenstein Erstellungsdatum: 29.08.2017 Rufnummer

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 10. Jahrgang 04.10.2018 Nr. 24 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte der Datenübermittlung 2. Bebauungsplan Nr. 11 Gewerbegebiet Fürstenberger

Mehr

EINLADUNG. 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3

EINLADUNG. 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3 Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur ein EINLADUNG 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18.

Mehr

Lutherstadt Eisleben 4. bis 6. November 2016

Lutherstadt Eisleben 4. bis 6. November 2016 Luthertreffen in der Lutherstadt Eisleben Lutherstadt Eisleben 4. bis 6. November 2016 PROGRAMM Freitag 4. November 2016 Teilnahme 14:00 bis 18:00 Uhr Anreise/Anmeldung für alle Teilnehmer Rathaus, Lutherstadt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Straßenanliegersatzung

Straßenanliegersatzung Änderungsregister Straßenanliegersatzung vom 27. Oktober 1999 (Amtsblatt Jg. 9 Nr. 30 vom 12.11.1999) Änderung Paragraph Art der Datum Veröffentlichung Änderung im Amtsblatt der Stadt Bautzen 4 Abs. 5

Mehr

Bärensteiner. Jahrgang 27 Erscheinungstag: 16. Januar 2017 Nummer 1

Bärensteiner. Jahrgang 27 Erscheinungstag: 16. Januar 2017 Nummer 1 er Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Jahrgang 27 Erscheinungstag: 16. Januar 2017 Nummer 1 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Oberwiesenthaler Straße 14, 09471 Verantwortlich für

Mehr

Bärensteiner. Internet: Telefon: Fax:

Bärensteiner. Internet:    Telefon: Fax: Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 24 Erscheinungstag: 14. Juli 2014 (Ausgabe Juli/August) Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf

Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf 11. Jahrgang Rangsdorf, 31.05.2013 Nr. 11 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 21.03.2013 2 2. Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 18.04.2013

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 11/2018

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 11/2018 Amtsblatt Gemeinde Senden, 11/2018 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 11.10.2018 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung - Fachbereich I - Postfach

Mehr

der Gemeinde Neukirchen

der Gemeinde Neukirchen AMTSBLATT mit Ortsteil Adorf Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.02. Internet: www.neukirchen-erzgebirge.de Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.02. 03/ Jahrgang 18 07. März Amtlicher

Mehr

TC Rot-Weiß Boppard e.v.

TC Rot-Weiß Boppard e.v. TC Rot-Weiß Boppard e.v. Liebe Vereinsmitglieder, nachfolgend unser aktueller Rundbrief mit aktuellen Informationen rund um den TC Rot-Weiß. Meisterehrung in Ochtendung Am 24.11.2011 fand die diesjährige

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der 31. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 03.08.2005 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister der, Bürgerzentrum und Rathaus,

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 05 Amtsblatt vom 03. Mai 2018 Bekanntmachung Bekanntmachungssatzung

Mehr

Bärenstein. Jahrgang 26 Erscheinungstag: 08. Februar 2016 Nummer 2

Bärenstein. Jahrgang 26 Erscheinungstag: 08. Februar 2016 Nummer 2 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 26 Erscheinungstag: 08. Februar 2016 Nummer 2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Achtung: Das Dienstags- und Donnerstagsschiessen wird ab sofort nicht mehr im Terminkalender angezeigt.

Achtung: Das Dienstags- und Donnerstagsschiessen wird ab sofort nicht mehr im Terminkalender angezeigt. Achtung: Das Dienstags- und Donnerstagsschiessen wird ab sofort nicht mehr im Terminkalender angezeigt. Redaktion: Druck/Fotos: Herbert Hau, Andreas Jaroniak Andreas Jaroniak, Stefan Hau Verteiler: Helmut

Mehr

Dr. Ehmann Kinderhaus feiert 40jähriges Jubiläum

Dr. Ehmann Kinderhaus feiert 40jähriges Jubiläum Pressemitteilung Dr. Ehmann Kinderhaus feiert 40jähriges Jubiläum 1972 gegründet von Frau Dr. Ilse Maria Ehmann in Siegburg 50 Kinder, 100 Mitarbeiter, 3 Standorte: Das Dr. Ehmann Kinderhaus wird 40 Wo

Mehr

Hinweispflichten auf dem Meldeschein 1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Hinweispflichten auf dem Meldeschein 1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Hinweispflichten auf dem Meldeschein 1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Es erfolgt ein Hinweis gemäß 36 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 46. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 04. Februar 2015 Nummer 02 Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung Bonner Straße,

Mehr

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom S A T Z U N G über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom 15.11.2007 Auf Grund von 51 und 52 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21.01.1993

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Amtsblatt vom 08. Januar 2018 Bekanntmachung Realsteuern Hebesatzsatzung der Stadt

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2017 Beginn: 18.30 Uhr Ende: 23.30 Uhr Für diese Niederschrift enthalten die Seiten 1 bis 4 Verhandlungsniederschriften

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Gemeinde 79211 Denzlingen Landkreis Emmendingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des

Mehr

Bärensteiner. Jahrgang 25 Erscheinungstag: 09. November 2015 Nummer 10

Bärensteiner. Jahrgang 25 Erscheinungstag: 09. November 2015 Nummer 10 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 25 Erscheinungstag: 09. November 2015 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

30-jähriges Jubiläum der Städtepartnerschaft zwischen Gréoux-les-Bains, Esparron de Verdon & Bad Krozingen gefeiert

30-jähriges Jubiläum der Städtepartnerschaft zwischen Gréoux-les-Bains, Esparron de Verdon & Bad Krozingen gefeiert PRESSEMITTEILUNG 30-jähriges Jubiläum der Städtepartnerschaft zwischen Gréoux-les-Bains, Esparron de Verdon & Bad 165 Personen nahmen an der Besuchsfahrt nach Gréoux-les-Bains teil Bad Krozingen, 30. Juni

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2004/2009 am 9. Juli 2004 in der Kulturfabrik Linden um 20.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender:

Mehr

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hartmannsdorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 20 Jahrgang 54 Erscheinungstag 25.10.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 61 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 16. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 02.11.2016

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 9/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Nr. 9/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 9/2012 03.08.2012 18. Jahrgang INHALT Seite 36/2012 Bebauungsplan Nr. 286.3 "In der Feldmark" im Stadtteil Rietberg 65 hier: - Aufstellungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 19. Jahrgang Ausgabetag: 15.03.2017 Nr. 06 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am Donnerstag, den 23.03.2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Beschlüsse der 3. Sitzung des Gemeinderates am

Beschlüsse der 3. Sitzung des Gemeinderates am Beschlüsse der 3. Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2015 Beschlussnummer: 03/14-2015 Der Gemeinderat beschließt folgende Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungs- und Finanzausschuss zu

Mehr

Bärensteiner. Jahrgang 27 Erscheinungstag: 06. Februar 2017 Nummer 2

Bärensteiner. Jahrgang 27 Erscheinungstag: 06. Februar 2017 Nummer 2 Bärensteiner Informations- und Nachrichtenblatt Amtsblatt der Gemeinde Bärenstein Jahrgang 27 Erscheinungstag: 06. Februar 2017 Nummer 2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Bärenstein, Oberwiesenthaler Straße

Mehr

Regens Wagner Offene Hilfen Landkreis Bayreuth

Regens Wagner Offene Hilfen Landkreis Bayreuth Regens Wagner Offene Hilfen Landkreis Bayreuth Freizeitprogramm April bis Juni 2016 Wichtig Sollten Sie kurzfristig an einem Angebot nicht teilnehmen können, obwohl Sie angemeldet waren, müssen Sie bitte

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 06. Juli 2017, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Oberschöna. Ausgabe 47/2017 Woche vom bis

Oberschöna. Ausgabe 47/2017 Woche vom bis Oberschöna Ausgabe 47/2017 Woche vom 20.11.2017 bis 26.11.2017 TERMINE FÜR RESTABFALL-ENTSORGUNG OBERSCHÖNA, WEGEFARTH u. BHF. FRANKENSTEIN 16. November 2017 30. November 2017 KLEINSCHIRMA 17. November

Mehr

2. Jahrgang Mücheln, den Nummer 12

2. Jahrgang Mücheln, den Nummer 12 AMTSBLATT der Stadt Mücheln (Geiseltal) 2. Jahrgang Mücheln, den 11.03.2011 Nummer 12 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat Mücheln - der 35. Sitzung des Hauptausschusses am 05.05.2010. 1 - der 36.

Mehr

Für Ihr Wohl setzen wir uns ein. Veranstaltungskalender 2017

Für Ihr Wohl setzen wir uns ein. Veranstaltungskalender 2017 Für Ihr Wohl setzen wir uns ein Veranstaltungskalender 2017 Tanztee Begegnungszentrum Zur Spitze Krimi- Dinner Café An der Riesenburg Wir laden Sie recht herzlich zum Tanztee ein. Schwingen Sie das Tanzbein

Mehr

Kontaktdaten: Tel.: 09181/ (EG) Tel: 09181/ (3. OG)

Kontaktdaten: Tel.: 09181/ (EG) Tel: 09181/ (3. OG) Kontaktdaten: Kinderkrippe Badstraße 88 92318 Neumarkt Tel.: 09181/473-3000 (EG) Tel: 09181/473-3002 (1. OG) Tel: 09181/473-3003 (3. OG) Kindergarten Maria-Ferdinanda-Str.1 92318 Neumarkt Tel.: 09181/464444

Mehr