EINLADUNG. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
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- Emma Bieber
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1 Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3 Tagesordnung, öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit 3. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung 4. Protokollbestätigung der 40. Sitzung des Stadtrates vom Bürgerfragestunde 6. Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 Vorstellung Entwicklungsstrategie und Maßnahmenkonzeption 7. Beschluss zur Übertragung von Haushaltsmitteln aus Vorjahren nach 2018 (Vorlage-Nr.: VWA-226/2018) 8. Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 1) (Vorlage-Nr.: VWA-227/2018) 9. Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 2) (Vorlage-Nr.: VWA-228/2018) 10. Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 4) (Vorlage-Nr.: VWA-230/2018) 11. Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 5) (Vorlage-Nr.: VWA-231/2018) 12. Beschluss zur Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Eigentums (Vorlage-Nr.: VWA-232/2018) 13. Informationen 13.1 Informationen zum Hochwasserschutz 13.2 Informationen des Ortschaftsrates Falkenau 13.3 Allgemeine Informationen 14. Anfragen der Stadträte Mit freundlichen Grüßen Flöha, 17. Januar 2018
2 Finanzverwaltung Verwaltungsausschuss VWA-226/ Beschluss zur Übertragung von Haushaltsmitteln aus Vorjahren nach 2018 Der Stadtrat von Flöha beschließt gemäß 21 KomHVO-Doppik die Übertragung von Haushaltsmitteln aus Vorjahren nach 2018 Im Ergebnishaushalt: Ordentliche Aufwendungen ,00 EUR Im Finanzhaushalt: Auszahlungen ,00 EUR Der Finanzmittelbedarf beläuft sich damit auf insgesamt ,00 EUR. Die kontengenaue Aufstellung ist als Anlage beigefügt Ja Nein Enthaltung Lt.
3 Ergebnishaushalt: Produkt / Sachkonto Bezeichnung Betrag / (030/2015) Instandhaltung Zäune städt. Liegenschaften 9.000, / Sachverständigenkosten Rathaus 9.000, / (004/2013) Instandhaltung Feuerwache Flöha 5.000, / Mieten Katschutzlager , / Wartung Katschutzausrüstung 5.000, / Aus- und Fortbildung Wahlen (Schöffenwahl) 800, / (008/2017) Instandhaltung Hort Grundschule 1.700, / Unterhaltung Gebäude Kita Baumwollzwerge , / Leasing Traktor Falkenau 3.000, ,00 Finanzhaushalt Produkt / Maßnahme Bezeichnung Betrag / 015/2013 Grundstücksankäufe allgemeines Grundvermögen , / 016/2013 Grundstücksankäufe Verkehrsflächenbereinigung , / 012/2012 Erwerb PC-Technik und Software Rathaus 6.000, / 008/2016 Förderschulzentrum Sanierung IV. BA , / 003/2017 Förderschulzentrum Außenanlagen , ,00
4 Finanzverwaltung/SG Liegenschaften Verwaltungsausschuss VWA-227/ Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 1) Familie möchte die Parzelle Nr. 1 zum Bau eines Einfamilienhauses erwerben. Das Kaufpreisangebot lautet EUR. Dieser Preis entspricht dem Mindestgebot / liegt über dem Mindestgebot (44,00 EUR/m² Mindestgebot). Das Grundstück ist unvermessen und unerschlossen. Die Übernahme der anteiligen Vermessungskosten wird Bestandteil des Kaufvertrages. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S.626), gültig ab , beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 60/5, Gemarkung Plaue, Parzelle Nr.1 mit einer vorläufigen Fläche von ca m² an die Familie zu einem Kaufpreis von EUR/m². Damit beträgt der Gesamtkaufpreis EUR. Anfallende Kosten (Notar, Grundbucheintragung, Erschließung, Vermessung usw.) tragen die Käufer. Die Stadt Flöha trägt die Kosten der Lastenfreistellung. An der Bestellung von Grundschulden wirkt die Stadt Flöha nicht mit. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Beschlusses beauftragt Ja Nein Enthaltung Lt. +
5 Finanzverwaltung/SG Liegenschaften Verwaltungsausschuss VWA-228/ Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 2) Familie möchte die Parzelle Nr. 2 zum Bau eines Einfamilienhauses erwerben. Das Kaufpreisangebot lautet EUR. Dieser Preis entspricht dem Mindestgebot / liegt über dem Mindestgebot (44,00 EUR/m² Mindestgebot). Das Grundstück ist unvermessen und unerschlossen. Die Übernahme der anteiligen Vermessungskosten wird Bestandteil des Kaufvertrages. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S.626), gültig ab , beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 60/5, Gemarkung Plaue, Parzelle Nr.2 mit einer vorläufigen Fläche von ca. 900 m² an die Familie zu einem Kaufpreis von EUR/m². Damit beträgt der Gesamtkaufpreis EUR. Anfallende Kosten (Notar, Grundbucheintragung, Erschließung, Vermessung usw.) tragen die Käufer. Die Stadt Flöha trägt die Kosten der Lastenfreistellung. An der Bestellung von Grundschulden wirkt die Stadt Flöha nicht mit. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Beschlusses beauftragt Ja Nein Enthaltung Lt. +
6 Finanzverwaltung/SG Liegenschaften Verwaltungsausschuss VWA-230/ Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 4) Familie möchte die Parzelle Nr. 4 zum Bau eines Einfamilienhauses erwerben. Das Kaufpreisangebot lautet EUR. Dieser Preis entspricht dem Mindestgebot / liegt über dem Mindestgebot (44,00 EUR/m² Mindestgebot). Das Grundstück ist unvermessen und unerschlossen. Die Übernahme der anteiligen Vermessungskosten wird Bestandteil des Kaufvertrages. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S.626), gültig ab , beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 60/5, Gemarkung Plaue, Parzelle Nr.4 mit einer vorläufigen Fläche von ca. 900 m² an die Familie zu einem Kaufpreis von EUR/m². Damit beträgt der Gesamtkaufpreis EUR. Anfallende Kosten (Notar, Grundbucheintragung, Erschließung, Vermessung usw.) tragen die Käufer. Die Stadt Flöha trägt die Kosten der Lastenfreistellung. An der Bestellung von Grundschulden wirkt die Stadt Flöha nicht mit. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Beschlusses beauftragt Ja Nein Enthaltung Lt. +
7 Finanzverwaltung/SG Liegenschaften Verwaltungsausschuss VWA-231/ Beschluss zum Grundstücksverkauf im Bebauungsplangebiet Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr Flöha (Parzelle 5) Familie möchte die Parzelle Nr. 5 zum Bau eines Einfamilienhauses erwerben. Das Kaufpreisangebot lautet EUR. Dieser Preis entspricht dem Mindestgebot / liegt über dem Mindestgebot (44,00 EUR/m² Mindestgebot). Das Grundstück ist unvermessen und unerschlossen. Die Übernahme der anteiligen Vermessungskosten wird Bestandteil des Kaufvertrages. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S.626), gültig ab , beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 60/5, Gemarkung Plaue, Parzelle Nr.5 mit einer vorläufigen Fläche von ca m² an die Familie zu einem Kaufpreis von EUR/m². Damit beträgt der Gesamtkaufpreis EUR. Anfallende Kosten (Notar, Grundbucheintragung, Erschließung, Vermessung usw.) tragen die Käufer. Die Stadt Flöha trägt die Kosten der Lastenfreistellung. An der Bestellung von Grundschulden wirkt die Stadt Flöha nicht mit. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Beschlusses beauftragt Ja Nein Enthaltung Lt. +
8 Hauptamt Verwaltungsausschuss VWA-232/ Beschluss zur Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Eigentums Der Stadtrat der Stadt Flöha beschließt die sich in der Anlage befindende Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Eigentums der Stadt Flöha. Anlage: Entgeltordnung Ja Nein Enthaltung Lt.
EINLADUNG. 37. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 26. Oktober 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 37. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem
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