Nr. 9 Neu-Ulm, den 01. März Jahrgang Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 24

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1 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 9 Neu-Ulm, den 01. März Jahrgang 2019 Inhalt Seite Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 24 Tierseuchenrecht; Änderung der Hinweise zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu-Ulm (Anlage 3 zum Kreisamtsblatt Nr. 4 vom ) zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit 24 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Immissionsschutzbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung 24 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung 25 Übung der Bundeswehr 25 Stellenausschreibung 25 Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Rothtal (Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen. 23

2 Amtsblatt Nr. 9/2019 Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses Am Dienstag, 12. März 2019, 09:00 Uhr, findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, Neu-Ulm eine Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses statt. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses vom Fernwärme Weißenhorn GmbH: Sachstandsbericht durch die Geschäftsführung 3. Virtuelles Kommunalwerk: Weiteres Vorgehen 4. Bericht zur Lage beim Abfallwirtschaftsbetrieb 5. Verpackungsgesetz; Aktuelle Auswirkungen 6. Müllheizkraftwerk Weißenhorn; Emissionsmessungen Freigemessene Abfälle Aktueller Sachstand 8. Änderung der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm 9. Informationen und Anfragen Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az LABl NU S. 24/2019 Tierseuchenrecht; Änderung der Hinweise zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu-Ulm (Anlage 3 zum Kreisamtsblatt Nr. 4 vom ) zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit Anlage 1 Die o.g. Allgemeinverfügung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 1 bei. Az :07-10/2019 LABl NU S. 24/2019 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Immissionsschutzbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung Anlage 2 Das Landratsamt Neu-Ulm untere Immissionsschutzbehörde hat mit dem, diesem Amtsblatt als Anlage 2 beigefügten Bescheid vom , Az /2-G7.BV1, der Firma Milchwerke Schwaben eg, Reuttier Straße 142, Neu-Ulm, die Nachtrags-Baugenehmigung zur Änderung der Gebäudehöhe sowie Einbau eines Sprinklerbeckens im Untergeschoss beim Neubau eines Packmaterial-, Zutaten- und Pulverlagers auf dem Grundstück Flur-Nr der Gemarkung Neu-Ulm erteilt. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstr. 8, Neu-Ulm, Zimmer 223, bei Frau Mifka, während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt. Az /2-G7. BV1 LABl NU S. 24/

3 Amtsblatt Nr. 9/2019 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung Anlage 3 Das Landratsamt Neu-Ulm untere Bauaufsichtsbehörde hat mit dem, diesem Amtsblatt als Anlage 3 beigefügten Bescheid vom , Az , Herrn Christian Hörmann, Niederhauser Straße 2, Weißenhorn, einen Bauvorbescheid zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2274/4 der Gemarkung Weißenhorn erteilt. Die Akten des Vorbescheidsverfahrens können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, Neu-Ulm, Zimmer 229, bei Frau Meßner, während der Dienststunden eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung des Bauvorbescheides als bewirkt. Az LABl NU S. 25/2019 Die Bundeswehr hat für die Zeit vom Übung der Bundeswehr (Anmarsch ca Uhr) (Abmarsch ca Uhr) eine Truppenübung (Gesamtstärke 75 Soldaten und 15 Radfahrzeuge bis 7 t.) mit Außenlandungen im Raum Burgrieden Dietenheim Ummendorf Erlenmoos Berkheim Heimertingen Tannweiler Haidgau Bad Wurzach angesagt. Radfahrzeuge und Luftfahrzeuge können zum Einsatz kommen. Betroffen sind insbesondere die Städte Weißenhorn und Illertissen und die Gemeinde Unterroth. Die Übungen finden auch nachts statt. Wir bitten die Bevölkerung, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahr, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgeht, weisen wir besonders hin. Über die Schadensabwicklung bei evtl. auftretenden Manöverschäden erteilen die Gemeinden und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, in Nürnberg nähere Auskünfte. Az LABl NU S. 25/2019 Stellenausschreibung Der Landkreis Neu-Ulm sucht im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Interkommunale/n Informationssicherheitsbeauftragte/n (m/w/d) Anlage 4 Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 4 bei. Az. 12 LABl NU S. 25/2019 gez. Thorsten Freudenberger, Landrat 25

4 Amtsblatt Nr. 9/2019 BEKANNTMACHUNGEN ANDERER BEHÖRDEN UND DIENSTSTELLEN! Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen, Pfaffenhofen a.d. Roth Kirchplatz 6 Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Rothtal (Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2019 Anlage 5 Die o.g. Haushaltssatzung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 5 bei. 26

5 Änderung der Hinweise zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu- Ulm (Anlage 3 zum Kreisamtsblatt Nr. 4 vom ) zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Länder haben im Einvernehmen mit dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in einer Telefonkonferenz am die Verbringungsregelungen aktualisiert. Die Hinweise zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neu-Ulm vom werden daher wie folgt geändert: 2. Im festgelegten Sperrgebiet gilt Folgendes: 2.1 Wer im Sperrgebiet empfängliche Tiere hält, hat dies und den Standort der Tiere unverzüglich nach Bekanntgabe der Festsetzung nach 5 Abs. 4 der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2.2 Ein Verbringen der Tiere, deren Sperma, Eizellen, und Embryonen ist nur unter Einhaltung der Bedingungen der Art. 7 bzw. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 zulässig. Zu deren Umsetzung werden folgende Hinweise gegeben: Verbringen empfänglicher Tiere innerhalb des Sperrgebiets: Zur Beantragung der Zulassung hat der Tierhalter der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Tierhaltererklärung innerhalb Sperrgebiet zu übersenden (per Telefax, oder postalisch). Soweit geplante Verbringungen innerhalb des Sperrgebietes mittels vollständig ausgefüllter und unterschriebener Tierhaltererklärung mindestens ein Arbeitstag vor dem geplanten Transport beim Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm schriftlich oder digital beantragt werden, gelten sie als genehmigt Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Sperrgebiet: Beim Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete innerhalb Deutschlands sind die Voraussetzungen des Art. 8 der VO (EG) Nr. 1266/2007 einzuhalten. Bezüglich der einzuhaltenden Tiergesundheitsgarantien gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) dieser Verordnung wurden i. V. m. einer Telefonkonferenz am mit dem FLI folgende Optionen auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt: Option zu verbringende Tiere Verbringung möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1 Geimpfte Tiere ab einem Alter von drei Monaten 2 Kälber bis zum Alter von drei Monaten von geimpften Kühen mit Biestmilchverabreichung - Bei Rindern: Grundimmunisierung nach Angaben des Impfstoffherstellers gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank und - Wiederholungsimpfungen gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank wurden jeweils innerhalb von einem Jahr durchgeführt* und - Einhaltung von mind. 60 Tage Wartezeit nach Abschluss der Grundimmunisierung vor dem Verbringen - Bei Schafen/Ziegen: Grundimmunisierung nach Angaben des Impfstoffherstellers gegen BTV-8 und Bestätigung der Impfung durch Tierhaltererklärung Schafe/Ziegen - Grundimmunisierung der Mutterkuh nach Angaben des Impfstoffherstellers gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank, wobei diese vier Wochen vor dem Abkalben abgeschlossen sein muss und - Wiederholungsimpfungen gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank wurden jeweils innerhalb von einem Jahr durchgeführt* und - Das Kalb muss innerhalb der ersten Lebensstunden Kolostralmilch der Mutter erhalten und

6 - 2 - Option zu verbringende Tiere Verbringung möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 3 Zucht- / Nutzrinder ohne gültigen Impfschutz (Diese Regelung gilt vorläufig nur bis zum ) 4 Schlachttiere ohne gültigen Impfschutz - Bestätigung dieser Voraussetzungen durch den Tierhalter durch Tierhaltererklärung Kälber - negative Untersuchung auf BTV-8 mittels PCR (aus EDTA-Blut) innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen; Eintragung des negativen Untersuchungsergebnisses in HIT-Datenbank durch das Untersuchungsamt und - Behandlung mit Repellent vom Zeitpunkt der Untersuchung bis zum Verbringen nach Herstellerangaben und - handschriftliche Bestätigung des Tierhalters auf dem Untersuchungsantrag für PCR-Untersuchung, dass die Repellentbehandlung durchgeführt wird - Tiere werden ausschließlich zum Schlachten verbracht - Bestätigung des Freiseins von Anzeichen der Blauzungenkrankheit durch den Tierhalter mittels Tierhaltererklärung Schlachttiere, die dem amtlichen Tierarzt am Schlachthof zu übergeben ist *eine verzögerte Nachimpfung (z. B. durch Nicht-Verfügbarkeit des Impfstoffes) wird bis zu einem Zeitraum von maximal drei Monaten Verzögerung als Auffrischung toleriert Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch 1 innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg. Neu-Ulm, den Landratsamt gez. Theresa Hopfensitz, Regierungsrätin Az.: :07-10/ Die Erhebung einer Klage per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( [Sofern kein Fall des 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

7 NU Landratsamt Neu-Ulm Landratsamt Neu-Ulm Kantstraße Neu-Ulm Mit Postzustellungsurkunde Milchwerke Schwaben eg Reuttier Straße Neu-Ulm Immissionsschutz und Abfallrecht Bearbeiter/in: Tanja Mifka Zimmer: 223 Telefon: 0731/ Telefax: 0731 / tanja.mifka@ira. neu-ulm.de Unser Zeichen: /2-G7. BV 1 Datum Baurecht; Errichtung eines Packmaterial-, Zutaten- und Pulverlagers Nachtragsplanung: Änderung der Gebäudehöhe, Einbau eines Sprinklerbeckens im Untergeschoss Bauherr: Milchwerke Schwaben eg, Reuttier Str. 142, Neu-Ulm Bauort: Grundstück Flur-Nr der Gemarkung Neu-Ulm BV-Nr. beim Landratsamt Neu-Ulm: Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Neu-Ulm erlässt folgenden Bescheid: 1. Die Änderung des Bauvorhabens gemäß der Nachtragsplanung wird unter den nachstehenden Auflagen genehmigt: 1.1. Die Baumaßnahme ist gemäß der Nachtragsplanung auszuführen. (...) 2. Hinweise 3. Kostenentscheidung Öffnungszeiten: Mo - Mi und Fr Uhr und Do Uhr und nach Vereinbarung Internet: Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen IBAN: DE SWIFT-BIC: BYLADEM1 NUL

8 2 4. Gründe 5. Glossar 6. Rechtsbehelfsbelehrunq Gegen diesen Bescheid kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch' innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg. ~ Die Erhebung einer Klage per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Mit freundlichen Grüßen Dieling Oberreg~~rungsrat

9 ~,~ ~~~~~$:~~.~~'?~i I~IU Landratsamt Neu-Ulm Landratsamt Neu-Ulm Kantstraße Neu-Ulm Postzustellungsurkunde Herrn Christian Hörmann Niederhauser Str Weißenhorn Rechtliche Bauordnung Bearbeiter/in: Frau Meßner Zimmer: 229 Telefon: 0731 / Telefax: 0731 / stefanie.messner@ira.neu-ulm.de Unser Zeichen: Datum Bauvorhaben: Bauort: Bauvoranfrage zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Grundstück FI.Nr. 2274/4 der Gemarkung Weißenhorn Zum Antrag vom , eingegangen beim Landratsamt Neu-Ulm am Zu entscheidende Frage: Zulässigkeit einer Befreiung (Baugrenze) Das Landratsamt Neu-Ulm erlässt folgenden Bauvorbescheid: 1. Das o.g. Bauvorhaben ist nach Maßgabe der vorgelegten Unterlagen unter nachstehenden Auflagen und Bedingungen zulässig: (...) 2. Befreiunq (...) 3. Hinweise Öffnungszeiten: Mo - Mi und Fr Uhr und Do Uhr und nach Vereinbarung Internet: Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen IBAN: DE SWIFT-BIC: BYLADEM1NUL

10 2 Gründe Rechtsbehelfsbelehrun Gegen diesen Bescheid kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch' innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg. ~ Die Erhebung einer Klage per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

11 Der Landkreis Neu-Ulm ist ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum mit hohem Freizeitwert. Als Bildungsregion bietet er die besten Zukunftsperspektiven. Das Landratsamt Neu-Ulm, ein modernes Dienstleistungsunternehmen, präsentiert sich als bürgernahe und kundenorientierte Behörde. Der Landkreis Neu-Ulm sucht im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Interkommunale/n Informationssicherheitsbeauftragte/n (m/w/d) Ihr Aufgabenfeld umfasst die Belange der Informationssicherheit von 13 Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm und des Zweckverbandes gemeindliche Datenverarbeitung. Sie unterstützen die jeweilige Verwaltung bei deren Aufgaben im Hinblick auf die Informationssicherheit. Grundlage für die Umsetzung der Informationssicherheit ist die Arbeitshilfe für Informationssicherheit der Innovationsstiftung Bayerische Kommune. Dies beinhaltet: Abstimmung der Informationssicherheitsziele mit den Zielen der jeweiligen Verwaltungen Erstellung der Leitlinien zur Informationssicherheit und deren Abstimmung mit der jeweiligen Leitungsebene Unterstützung der Verwaltungen bei Fragen der Umsetzung der abgestimmte Leitlinien Verantwortung und Dokumentation des Aufbaus, Betriebs und der Weiterentwicklung der Informationssicherheitsorganisation innerhalb der jeweiligen Verwaltungen Berichte an die Leitungsebenen über den jeweiligen aktuellen Stand der Informationssicherheit in den jeweiligen Verwaltungen sowie Berichte über relevante Vorkommnisse, welche die Informationssicherheit betreffen Initiierung und Kontrolle der Umsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen Durchführung zielgruppenorientierter Schulungsmaßnahmen zum Thema Informationssicherheit Unterstützung der jeweiligen Verwaltungen bei der Einbindung aller Mitarbeiter der Organisationen in den Informationssicherheitsprozess und in die Notfallvorsorge Leitung der Analyse und Nachbearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten auf dem Gebiet der (Informations-)Sicherheit (z.b. mit den Datenschutzbeauftragten) Ihr Profil: Ausbildung oder Studium im Bereich der Verwaltungsinformatik oder vergleichbarer Abschluss wäre von Vorteil einschlägige Berufserfahrung, bevorzugt im Bereich der öffentlichen Verwaltung IT-Kenntnisse, Erfahrungen im Projektmanagement und Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft und Verwaltung souveränes Auftreten, selbständige Arbeitsweise, Eigenverantwortlichkeit, Kontaktfreudigkeit und ein hohes Maß an Kommunikationsvermögen Führerschein der Klasse B und die grundsätzliche Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKWs Wir bieten: eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabenstellung eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), derzeit mit Entwicklungsmöglichkeit bis EG 11 Fortbildungsmöglichkeiten eine fl exible Arbeitszeit mit großzügigen Gleitzeitregelungen und vieles mehr, was zur Zufriedenheit unserer Mitarbeiter/innen beiträgt Homeoffi ce ist grundsätzlich möglich Die Stelle ist vorläufi g auf 2 Jahre befristet. Ihre Bewerbung können Sie bis spätestens über unser Online-Bewerberportal unter einreichen. Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Graf wenden (Tel. 0731/ ). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen zum Landkreis Neu-Ulm fi nden Sie unter

12 Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Rothtal" (Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2019 Auf Grund der 10 und 21 der Verbandssatzung sowie der Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf festgesetzt. 4 a. Betriebskostenumlage Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. b. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

13 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Pfaffenhofen, den Abwasserzweckverband "Mittleres Rothtal" gez. Josef Walz Zweckverbandsvorsitzender Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom , AZ; /P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 keine nach Art. 40 KommZG i.v. mit Art. 67 Abs. 4 oder Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.roth, Kirchplatz 6, Pfaffenhofen a.d Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.

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