AMTSBLATT des Landkreises Landshut
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1 AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 8 Donnerstag, 9. März 2017 Seite: 58 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Sitzung des Kreisausschusses am Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement am Bekanntmachung und vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets des Lerner Bachs im Landkreis Landshut gemäß 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG Bekanntmachung und vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets des Osterbachs im Landkreis Landshut gemäß 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG Neubau eines Kinderhorts durch Gemeinde Wörth a. d. Isar, Am Kellerberg 2a, Wörth a.d. Isar, auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/29 der Gemarkung Wörth a. d. Isar. Bauort: Kirchanger 5b Errichtung einer Kleinsporthalle durch Gemeinde Wörth a. d. Isar, Am Kellerberg 2a, Wörth a.d. Isar, auf dem Grundstück Fl.Nrn. 43/29 und 43/30 der Gemarkung Wörth a. d. Isar. Bauort: Kirchanger 5b Herausgabe, Druck und Vertrieb: Landratsamt Landshut Veldener Str Landshut Tel. 0871/408-0 Fax 0871/ Internet: amtsblatt@landkreis-landshut.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Donnerstag. Laufender Bezug des Amtsblattes direkt durch den Landkreis Landshut. Bezugspreis: Jährlich 78,00, Einzelexemplar 2,00
2 Seite 59 1 Kreishaushalt 2016; Jahresrechnung BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG Am Montag, , um 14:00 Uhr findet im Landratsamt Landshut, kleiner Sitzungssaal eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt. 2 Richtlinien des Landkreises Landshut zur Kulturförderung 3 Anpassung der Benutzungsgebühren für die Turnhallen des Landkreises Landshut 4 Supervision für ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer (Nr. 1 vom ) BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG Am Donnerstag, , um 14:00 Uhr findet im Landratsamt Landshut, kleiner Sitzungssaal eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement mit folgender Tagesordnung statt. 1 Kofinanzierung LEADER-Projekt Interpretation Framework 2 Kofinanzierung LEADER-Projekt Potentialanalyse Direktvermarktung 3 Kofinanzierung Leaderprojekt Volksmusiknotenbuch 4 Unterstützung MINT-Garagen Landkreis Landshut 5 Mitgliedschaft im Verein LINK e.v. (Nr. 1 vom ) Bekanntmachung und vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets des Lerner Bachs im Landkreis Landshut gemäß 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHGin Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- Vom Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ 100 ). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100-jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten oder sogar überschritten werden. Für den Lerner Bach im Landkreis Landshut auf den Gebieten der Gemeinden Altfraunhofen, Baierbach, Neufraunhofen und des Markts Velden/Vils wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Lageplänen dargestellt. Der ermittelte Bereich beginnt auf dem Gebiet der Gemeinde Altfrauenhofen und endet an der Mündung in den Großen Vilsflutkanal bei Obervilslern, Markt Velden/Vils. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustandes und nicht um eine veränderbare Planung handelt.
3 Seite 60 Die überschwemmten Flächen sind im Übersichtslageplan im Maßstab 1 : flächig blau dargestellt. Dieser und detaillierte Lagepläne im Maßstab 1 : können im Landrats-amt Landshut und im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden eingesehen werden. Das Landratsamt Landshut ist verpflichtet, das vom Wasserwirtschaftsamt ermittelte Überschwemmungsgebiet bekanntzumachen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die gesetzliche Fiktion der vorläufigen Sicherung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete. Die vorläufige Sicherung sichert den Ist-Zustand für den Zeitraum bis weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung und deren räumlichen Umfang eines förmlichen Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung getroffen werden. Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Weitere Informationen: Außerdem werden alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse /index.htm im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten. Landratsamt Landshut, Hoffmann (Nr vom ) Bekanntmachung und vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets des Osterbachs im Landkreis Landshut gemäß 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHGin Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- Vom Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ 100 ). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100-jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten oder sogar überschritten werden. Für den Osterbach im Landkreis Landshut auf dem Gebiet der Gemeinde Bruckberg wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Lageplänen dargestellt. Der ermittelte Bereich beginnt nördlich von Widdersdorf und endet über die Landkreis-/Stadtgrenze hinaus in der Münchnerau, Stadt Landshut. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustands und nicht um eine veränderbare Planung handelt. Die überschwemmten Flächen sind im Übersichtslageplan im Maßstab 1 : flächig blau dargestellt. Dieser und detaillierte Lagepläne im Maßstab 1 : können im Landrats-amt Landshut und im Rathaus der Gemeinde Bruckberg eingesehen werden. Das Landratsamt Landshut ist verpflichtet, das vom Wasserwirtschaftsamt ermittelte Überschwemmungsgebiet bekanntzumachen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die gesetzliche Fiktion der vorläufigen Sicherung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete.
4 Seite 61 Die vorläufige Sicherung sichert den Ist-Zustand für den Zeitraum bis weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung und deren räumlichen Umfang eines förmlichen Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung getroffen werden. Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Weitere Informationen: Außerdem werden alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse /index.htm im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten. Landratsamt Landshut, Hoffmann (Nr vom ) Neubau eines Kinderhorts durch Gemeinde Wörth a. d. Isar, Am Kellerberg 2a, Wörth a.d. Isar, auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/29 der Gemarkung Wörth a. d. Isar. Bauort: Kirchanger 5b Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Bayer. Bauordnung Am 08.März erteilte das Landratsamt Landshut der Gemeinde Wörth a. d. Isar, Am Kellerberg 2a, Wörth a.d. Isar, die baurechtliche Genehmigung für den Neubau eines Kinderhorts auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/29 der Gemarkung Wörth a. d. Isar.
5 Seite 62 Im vorliegenden Fall sind mehr als 20 Grundstücksnachbarn beteiligt. Gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 2 Bayer. Bauordnung (BayBO) wird daher die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag dieser Bekanntmachung bewirkt. Die Genehmigung mit den damit verbundenen Auflagen liegt beim Bauamt des Landkreises Landshut innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 12:00 Uhr sowie Montagnachmittag von 13:30-15:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:30 17:00 Uhr) Im Landratsamt Landshut, Zimmer-Nr. 345, zur Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen vorab einen Termin zu vereinbaren (0871/ ). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg Postfachanschrift: Postfach , Regensburg Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Anfechtungsklagen von Dritten gegen diesen Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung ( 212 a BauGB). Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg kann ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts/Abgrabungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Landratsamt Landshut Reiter (Nr. 41S BAUG vom ) Errichtung einer Kleinsporthalle durch Gemeinde Wörth a. d. Isar, Am Kellerberg 2a, Wörth a.d. Isar, auf dem Grundstück Fl.Nrn. 43/29 und 43/30der Gemarkung Wörth a. d. Isar. Bauort: Kirchanger 5b Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Bayer. Bauordnung Am 08.März erteilte das Landratsamt Landshut der Gemeinde Wörth a. d. Isar, Am Kellerberg 2a, Wörth a.d. Isar, die baurechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Kleinsporthalle auf dem Grundstück Fl.Nrn. 43/29 und 43/30 der Gemarkung Wörth a. d. Isar.
6 Seite 63 Im vorliegenden Fall sind mehr als 20 Grundstücksnachbarn beteiligt. Gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 2 Bayer. Bauordnung (BayBO) wird daher die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag dieser Bekanntmachung bewirkt. Die Genehmigung mit den damit verbundenen Auflagen liegt beim Bauamt des Landkreises Landshut innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 12:00 Uhr sowie Montagnachmittag von 13:30-15:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:30 17:00 Uhr) Im Landratsamt Landshut, Zimmer-Nr. 345, zur Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen vorab einen Termin zu vereinbaren (0871/ ). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg Postfachanschrift: Postfach , Regensburg Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Anfechtungsklagen von Dritten gegen diesen Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung ( 212 a BauGB). Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg kann ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts/Abgrabungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (
7 Seite 64 Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Landratsamt Landshut Reiter (Nr. 41S BAUG vom ) Landshut, den Landratsamt Dreier Landrat
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