Baugewerbe & BUAK-Verwaltung mit BMD 5.5
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- Leon Hofer
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1 BMD Systemhaus GmbH Sierninger Straße 190 A Steyr Tel. +43 (0) Fax +43 (0) seminare@bmd.at AKADEMIE Ihr persönliches Seminarskriptum Baugewerbe & BUAK-Verwaltung mit BMD 5.5 Mit Ausbildungen in unserer BMD Akademie vom Know-hower zum Do-hower! BMD Systemhaus GmbH, Steyr Wissen verbreiten, Nutzen stiften! Copying ist right für firmeninterne Aus- und Weiterbildung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter AGB bzw. AGB Seminare auf unserer Homepage
2 BAUGEWERBE & BUAK-VERWALTUNG MIT BMD 5.5 INHALT 1. ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN ZUR BUAK VORARBEITEN IN BMD LV040K Kollektivvertragsstamm LV040 Firmenstammverwaltung LV038 Personalstamm LV019 Lohnartenstamm URLAUBSERFASSUNG Zuschlagsverrechnungsdaten erfassen Nachträgliche Änderungen in den Zuschlagsverrechnungsdaten Monatliche Meldung DAS URLAUBSENTGELT ABRECHNEN Variante 1: BUAK überweist an Dienstgeber über Treuhandkonto Variante 2: BUAK überweist direkt an Dienstnehmer DIREKTVERRECHNUNG Urlaubserfassung und Übermittlung an BUAK BUAK Brutto Netto Berechnung Abrechnung Bruttoerfassung Auswertungen LISTEN UND AUSWERTUNGEN LV147 Eintritts-/Arbeitermeldeliste LV147Z Zuschlagsverrechnungsliste LV147U Urlaubs-Einreichliste LV147S Datendrehscheibe BUAK Bestandskennzeichen Einreichung um Urlaubsentgelt melden und Monatliche Meldung Austritte melden BUAK Rückmeldung importieren Parametersteuerung SCHLECHTWETTERVERWALTUNG Allgemeines LV148 Erfassung Schlechtwetter Anlage von Baustellen Erfassung Schlechtwetter LV149 Schlechtwetterantrag/Dateierstellung ARBEITSZEITMODELLE IM BAUGEWERBE BMD Systemhaus GmbH 3/48
3 INHALTSVERZEICHNIS 1 SONDERERSTATTUNGEN ( 9 KV) KOLLEKTIVVERTRAGSTEXT ERLÄUTERUNGEN ZUM THEMA DIENSTREISE IST EINE PAUSCHALABGELTUNG VON REISEKOSTEN ZULÄSSIG? DAS TAGESGELD ( 9/I) Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Taggeld Mindestarbeitszeit zur Fixierung des Anspruchs Aufnahme von örtlichen Daten in den Arbeitsvertrag Tagesgeldhöhe Arbeitsstunden Tagesgeldhöhe große Entfernungen ABGABENRECHTLICHE BEURTEILUNG DER TAGESGELDER Tagesgelder an Arbeitstagen im Inland Tagesgelder an Nichtleistungstagen (Wochenenden) im Inland NÄCHTIGUNGSGELDER ( 9/II) Arbeitsrechtliche Beurteilung Abgabenrechtliche Beurteilung REISEAUFWANDSVERGÜTUNG ( 9/III) Überblick Fahrtkosten im Rahmen der Reiseaufwandsentschädigung Arbeitsrechtliche Aspekte Abgabenrechtliche Aspekte Reisestunden Arbeitsrechtliche Aspekte Abgabenrechtliche Beurteilung Reisekostenersätze für Familienheimfahrten Arbeitsrechtliche Aspekte Abgabenrechtliche Aspekte DIE FAHRTKOSTENVERGÜTUNG ( 9 /IV) Arbeitsrechtliche Aspekte Wann gebührt die Fahrtkostenvergütung? Wie hoch ist die Fahrtkostenvergütung? Gebührt die Fahrtkostenvergütung parallel zum Tagesgeld? Gebührt die Fahrtkostenvergütung, wenn der/die Arbeitnehmer/in vom/von der Arbeitgeber/in transportiert wird? Welche Fahrtkostenvergütung gebührt dem/der Arbeitnehmer/in, wenn er/sie ein eigenes Kraftfahrzeug benützt? Gebührt eine Fahrtkostenvergütung auch dann, wenn die Arbeit wegen schlechten Wetters ausfällt? Unterliegt die Fahrtkostenvergütung den Regelungen bezüglich Entgeltsfortzahlungspflicht im Krankheitsfalle etc? Wird die Fahrtkostenvergütung in die Weihnachtsgeldberechnung miteinbezogen? Sonderbestimmung für Wien Abgabenrechtliche Aspekte Beitragsrechtliche Beurteilung Steuerrechtliche Beurteilung LEHRLINGE UND AUSBILDUNG IM LEHRBAUHOF DIE LENKZEITENVERGÜTUNG =============================================== 4
4 1.2.9 DER LOHNDUMPING-ASPEKT ERSCHWERNISZULAGEN KOLLEKTIVVERTRAGSTEXT ERLÄUTERUNGEN ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE Verbot der Abgeltung durch Überzahlungen Berechnungsgrundlage der SEG-Zulagen Fortzahlungspflicht oder nicht? Einbeziehung in die Grundlage für den Überstundenzuschlag? Kollisionsbestimmung bei Zusammentreffen mehrerer Zulagen Zulagen schon in Lohntafel integriert? DER LOHNDUMPING-ASPEKT ABGABENRECHTLICHE ASPEKTE Sozialversicherung Lohnsteuer ENTGELTSFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT BZW. ARBEITSUNFALL KOLLEKTIVVERTRAGSTEXT ERLÄUTERUNGEN ENTGELTFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT Gesetzliche Bestimmungen (EFZG) Anspruchsdauer Krankenstand geht über das Arbeitsjahr (Kalenderjahr) Umstellung auf das Kalenderjahr Anrechnung von Vordienstzeiten Lohnausfallsprinzip Kürzung von Sonderzahlungen Feiertag kollidiert mit Krankenstand Zuschläge an die BUAK auch für entgeltsverkürzte oder entgeltsfreie Zeiten Kollektivvertragliche Bestimmungen ( 7 KV) Wartezeit Meldung der Dienstverhinderung Nachweis der Dienstverhinderung Arbeitgeberkündigung während des Krankenstandes Höhe des kollektivvertraglichen Entgeltsanspruches Anspruchskonkurrenz Urlaubsentgelt - Krankenentgelt gem. KV Vorgangsweise bei der Krankenstandsverwaltung gemäß KV und EFZG (Krankenstandskonto) ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ARBEITSUNFALL Gesetzliche Bestimmungen Meldepflichten bei Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten KOLLEKTIVVERTRAGLICHE REGELUNGEN DER LOHNDUMPING-ASPEKT ABGABENRECHTLICHE BEURTEILUNG WEIHNACHTSREMUNERATION =============================================== 5
5 4.1 KOLLEKTIVVERTRAGSTEXT ZUR WR ERLÄUTERUNGEN MUSS EINE ANWARTSCHAFTSZEIT ERFÜLLT WERDEN? BIS WANN IST DAS WEIHNACHTSGELD FÄLLIG? AUSMAß DES WEIHNACHTSGELDES ERMITTLUNG DER WEIHNACHTSREMUNERATION ANTEILIGER ANSPRUCH AUF WEIHNACHTSREMUNERATION Wann besteht Anspruch? Besonderheiten bei Arbeitnehmertod Rückverrechnung der WR DER LOHNDUMPING-ASPEKT BAUARBEITER-URLAUBS- UND ABFERTIGUNGSGESETZ ALLGEMEINES URLAUBSREGELUNGEN GELTUNGSBEREICH Persönliche Geltung Welche Arbeitnehmer unterliegen nicht dem BUAG? WER UNTERLIEGT DEM BUAG? RÄUMLICHE GELTUNG In welchen Betrieben muss man beschäftigt sein, um unter den Geltungsbereich des BUAG überhaupt fallen zu können? ( 2 BUAG) Welche Sonderbestimmungen gelten für Mischbetriebe? Rechtsprechung zur BUAG-Zugehörigkeit BESTIMMUNGEN ÜBER DEN URLAUB Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen normalem Urlaubsrecht und BUAG- Urlaubsrecht Entstehen eines BUAG-Urlaubsanspruchs Anwartschaftszeiten für BUAG-Urlaub Grundsätze des Urlaubsverbrauches Urlaubskonsum Einvernehmlichkeitsprinzip und Ausnahmen Verfall von Urlaubsansprüchen Urlaubsaufzeichnungen Erkrankung während des Urlaubes Urlaubsentgelt Wann muss das Urlaubsentgelt samt Urlaubszuschuss arbeitgeberseitig bereitgestellt werden? Wie können sich Arbeitgeber/innen über den Urlaubsanspruch von BUAG- Arbeitnehmer/innen informieren? Wo muss das Urlaubsentgelt angefordert werden? Wie kann man das Urlaubsentgelt zumindest überschlagsmäßig berechnen? Was hat der bzw. die Arbeitgeber/in zu tun, wenn es doch nicht zum gemeldeten Urlaubskonsum durch den bzw. die Arbeitnehmer/in kommt? Überweist die BUAK das Urlaubsentgelt (laufendes Entgelt und Urlaubszuschuss) auf das normale Geschäftskonto? Kann Urlaub in Geld abgelöst werden? Urlaubsersatzleistung Urlaubsabfindung PFÄNDUNGSBESTIMMUNGEN =============================================== 6
6 5.2.6 MELDEPFLICHTEN UND ZUSCHLAGSENTRICHTUNG Betriebsstammblatt Eintrittsmeldung Arbeitermeldelisten Teilzeitbeschäftigte Austritte Zuschlagsverrechnungslisten und Arbeitnehmerinformationslisten Wie werden die Zuschläge für den Urlaubsbereich ermittelt? Wann verjähren die Zuschlagsforderungen der BUAK? LOHNVERRECHNUNGSTECHNISCHE HINWEISE ZUR ABRECHNUNG DES BUAG- URLAUBSENTGELTS DIE BUAK-DIREKTABRECHNUNG ZUSCHLAGSDIREKTZAHLUNG DURCH BESCHÄFTIGERBETRIEBE Zusatzurlaub bei Schichtarbeit VERSTÄNDIGUNGSPFLICHT DER BUAG-ARBEITNEHMER/INNEN DURCH DIE BUAK IM FALLE AUFGEDECKTEN LOHNDUMPINGS BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ABFERTIGUNG ALT ALLGEMEINES GRUNDVORAUSSETZUNG Wie erreicht man die Mindestdienstzeit? WANN GEBÜHRT EINE BUAG-ABFERTIGUNG NACH ALTEM RECHT? HÖHE DER ABFERTIGUNG DIE LEBENSABFERTIGUNG ZUSCHLAGSENTRICHTUNG SONDERBESTIMMUNGEN DIE WINTERFEIERTAGSREGELUNG ABFERTIGUNG NEU IM BUAG-BEREICH GESETZESTEXT ANWENDUNG DER NEUEN REGELUNGEN BETRIEBLICHE VORSORGEKASSE ZWANGSBEITRITT ANSPRUCH AUF ABFERTIGUNG NEU ABFERTIGUNGSZUSCHLÄGE ROLLE DER GEBIETSKRANKENKASSE ÜBERBRÜCKUNGSGELD UND -ABGELTUNG ALLGEMEINES VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ANSPRUCH AUF ÜBERBRÜCKUNGSGELD ANSPRUCH BESTEHT NUR EINMAL HÖHE, DAUER UND AUSZAHLUNG DES ÜBERBRÜCKUNGSGELDES ÜBERBRÜCKUNGSGELD IVM TEILZEITBESCHÄFTIGUNG (RESTLICHES) ÜBERBRÜCKUNGSGELD IM TODESFALLE ÜBERBRÜCKUNGSGELD UND ABGABENRECHT ÜBERBRÜCKUNGSGELD UND ABFERTIGUNG ALT BZW. NEU RUHENSREGELUNGEN BEIM ÜBERBRÜCKUNGSGELD MISSBRAUCHSVORKEHRUNGEN BEIM ÜBERBRÜCKUNGSGELD ANTRAG AUF GEWÄHRUNG DES ÜBERBRÜCKUNGSGELDES VERSTÄNDIGUNG ARBEITGEBER/IN DURCH BUAK ÜBER DIE ZUERKENNUNG GILT ALS ARBEITNEHMERKÜNDIGUNG ÜBERBRÜCKUNGSABGELTUNG FÜR ARBEITNEHMER/INNEN UND ARBEITGEBER/INNEN ANTRAG AUF GEWÄHRUNG DER ÜBERBRÜCKUNGSABGELTUNG ZUERKENNUNG VON ÜBERBRÜCKUNGSGELD DIENSTVERHÄLTNIS WIRD FORTGESETZT ZUSCHLAGSFINANZIERUNG =============================================== 7
7 5.7 EINBEZIEHUNG INS SYSTEM DER URLAUBS- UND ABFERTIGUNGSKASSE BEI NICHTEINHALTUNG DER MELDEPFLICHT ALLGEMEINES VERFAHREN AB DREI MELDEPFLICHTVERLETZTER ZUSCHLAGSZEITRÄUME SCHRIFTLICHE VERSTÄNDIGUNG DES ARBEITGEBERS BZW. DER ARBEITGEBERIN DURCH DIE BUAK ÜBER DIE EINBEZIEHUNG EINBEZIEHUNGSINFORMATION ZEITPUNKT, ZU DEM DIE EINBEZIEHUNGSINFORMATION DEM BZW. DER ARBEITGEBER/IN ZUGESTELLT WIRD ERFASSUNGSZEITPUNKT ZEITPUNKTE, AB WELCHEN DIE (RÜCKWIRKENDE) EINBEZIEHUNG ERFOLGT RÜCKWIRKENDE EINBEZIEHUNG IN DEN SACHBEREICH URLAUB, ANRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN SCHON ERBRACHTER ARBEITGEBERLEISTUNGEN UND INFORMATION DURCH BUAG AN BETROFFENE ARBEITNEHMER/INNEN RÜCKWIRKENDE EINBEZIEHUNG IN DEN SACHBEREICH DER BETRIEBLICHEN VORSORGE UND ANRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN SCHON ERBRACHTER ARBEITGEBERLEISTUNGEN RÜCKWIRKENDE EINBEZIEHUNG IN DEN SACHBEREICH DER ABFERTIGUNG ALT RÜCKWIRKENDE EINBEZIEHUNG IN DEN SACHBEREICH DER WINTERFEIERTAGSREGELUNG RÜCKWIRKENDE EINBEZIEHUNG IN DEN SACHBEREICH DES ÜBERBRÜCKUNGSGELDES LOHNDUMPING-INFORMATIONEN ÜBER DIE BAUSTELLENDATENBANK DIE SCHLECHTWETTERREGELUNG ALLGEMEINES GELTUNGSBEREICH WELCHE ARBEITNEHMER/INNEN DER OBEN AUFGEZÄHLTEN BETRIEBE FALLEN NICHT UNTER DIESE REGELUNG? BEGRIFF DES SCHLECHTWETTERS ALLGEMEINES HITZETAGE ALS MÖGLICHE SCHLECHTWETTERTAGE DIE SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG ALLGEMEINES WANN (ZEITLICH) BESTEHT ANSPRUCH AUF SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG? RECHTE UND PFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS BEI SCHLECHTWETTER VERHÄLTNIS ZU ANSPRÜCHEN AUS KOLLEKTIVVERTRÄGEN KOLLISION SCHLECHTWETTER MIT FEIERTAG HÖHE DER SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG AUSWEISPFLICHT IN DEN LOHNUNTERLAGEN SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG IST ENTGELT AUSKUNFTSPFLICHTEN RÜCKERSTATTUNG SCHLECHTWETTERSTUNDEN IM AUSLAND ABGABENRECHTLICHE ASPEKTE SOZIALVERSICHERUNG Arbeiter/innen Gewerbliche Lehrlinge LOHNSTEUER UND LOHNNEBENKOSTEN ARBEITSZEIT IM BAUGEWERBE =============================================== 8
8 7.1 KOLLEKTIVVERTRAGLICHE NORMALARBEITSZEIT ( 2 KV) WIE HOCH IST DIE KOLLEKTIVVERTRAGLICHE WÖCHENTLICHE NORMALARBEITSZEIT? FLEXIBLE ARBEITSZEIT Modell: 2 A BauKVArb: 40-Stunden-Woche mit Zeitausgleich Modell: 2 B BauKVArb: Kurze/Lange Woche (herkömmliches Modell) Modell: 2 C und D BauKVArb: Kurze/Lange Woche oder LANGE/LANGE/KURZE WOCHE (Ansparmodell) Modell: 2 E BauKVArb: Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen ALLGEMEINE HINWEISE ABRECHNUNGSZEITRAUM BETRIEBSSTÄTTE FÜR KOMMUNALSTEUERZWECKE PROBEMONAT IM BAUGEWERBE ÜBERSTUNDEN BEI BAUARBEITER/INNEN SONDERBERECHNUNGSART DES ZUSCHLAGS HÖHE DER ZUSCHLÄGE PFLEGEFREISTELLUNG BEI BAUARBEITER/INNEN BAUHANDWERKERSCHULE VERFALLSREGELUNG NACH DEM KV BAU STOFF PRÜFUNG PV-AKADEMIE 2016/2017 BAU-BUAG STICHWORTVERZEICHNIS =============================================== 9
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