Inhaltsverzeichnis. Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe"

Transkript

1 Vorwort zur 2. Auflage... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 7 Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen Gesetzesabkürzungen Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe 1. Geltungsbereich I. Gesetzliche Grundlagen II. Räumlicher Geltungsbereich A. Entsendung von Österreich ins Ausland B. Entsendung vom Ausland nach Österreich III. Persönlicher Geltungsbereich A. Arbeitnehmer Selbständige B. Vertragsabschluss C. Angestellte D. Vertragsangestellte E. Lehrlinge F. Praktikanten und Volontäre IV. Fachlicher Geltungsbereich V. Kollision von Kollektivverträgen Arbeitszeit I. Bestimmungen für alle Arbeitszeitmodelle A. Gesetzliche Rechtsquellen B. Arbeitszeit C. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten D. Pausen und Ruhezeiten E. Höchstarbeitszeit F. Ausnahmen von den gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen G. Lage der Arbeitszeit H. Gleitende Arbeitszeit I. Schlechtwetter J. Aufzeichnungspflicht

2 II. Arbeitszeitmodelle (flexible Arbeitszeit) A. Grundmodell B. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit C. Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen D. Kurze/lange Woche und lange/lange/kurze Woche E. Keine Viertagewoche III. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen A. Wächter und Portiere B. Küchen- und Lagerpersonal C. Fahrer D. Lehrlinge und Minderjährige IV. Schicht und Dekade V. Kollektivvertragliche Feiertage A. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Aufbau des Zeitguthabens III. Abbau des Zeitguthabens IV. Schichtarbeit B. Zulassung der Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Grundmodell kurze/lange Woche III. Verbindung mit anderen Modellen C. Zulassung der Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche oder lange/lange/kurze Woche I. Voraussetzungen für die Anwendung der Modelle II. Grundmodell kurze/lange Woche A. Einarbeitung B. Konsum III. Grundmodell lange/lange/kurze Woche IV. Verbindung mit anderen Modellen D. Arbeitsrechtliche Absicherung der langen/langen/kurzen Woche oder kurzen/langen Woche E. Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Aufbau des Zeitguthabens III. Abbau des Zeitguthabens

3 3. Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit I. Überstunde und Mehrstunde A. Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden B. Teilzeit C. Anordnung von Überstunden D. Entlohnung von Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden II. Sonntagsarbeit III. Feiertagsarbeit IV. Nachtarbeit V. Schichtarbeit Zuschläge für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit I. Arbeitsrechtliche Regelung A. Überstunden B. Mehrstunden C. Sonntagsarbeit D. Feiertagsarbeit E. Nachtarbeit F. Schichtarbeit II. Abgabenrechtliche Regelung A. Lohnsteuer B. Sozialversicherung Arbeitslöhne I. Bestimmungen zum Entgeltanspruch A. Gesetzliche Regelung des Lohnanspruchs B. Fälligkeit und Verjährung II. Kollektivvertraglicher Mindestlohn III. Istlohn IV. Akkord V. Pauschalvereinbarungen VI. Zuschlag nach dem BUAG für Teilzeitbeschäftigte Erschwerniszulagen I. Begriff II. Arbeitsrechtliche Behandlung A. Bestimmungen für alle Zulagen B. Einzelne Zulagen

4 III. Abgabenrechtliche Behandlung A. Lohnsteuer B. Sozialversicherung C. Sonstige abgabenrechtliche Bestimmungen Entgelt bei Arbeitsverhinderung I. Krankheit A. Gesetzliche Regelung B. Kollektivvertragliche Regelung C. Zuschuss zur Entgeltfortzahlung D. Zuschlagspflicht nach dem BUAG II. Arbeitsunfall A. Gesetzliche Regelung B. Kollektivvertragliche Regelung C. Haftungsprivileg III. Ambulatorische Behandlung und Gesundenuntersuchung IV. Sonstige Dienstverhinderungsgründe A. Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe B. Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe V. Pflegefreistellung Lohnberechnung und Lohnzahlung I. Lohn II. Entgeltpflichtige Zeit III. Fälligkeit und Lohnzahlung Dienstreisevergütungen I. Abgabenrechtliche Grundlagen A. Gesetzliche Regelung der Diäten im EStG B. Gesetzliche Regelung der Nächtigungen im EStG C. Gesetzliche Regelung der Fahrtkostenersätze im EStG D. Gesetzliche Regelung der Tages- und Nächtigungsgelder im ASVG E. Gesetzliche Regelung der Fahrtkostenersätze im ASVG F. Weitere abgabenrechtliche Bestimmungen II. Taggeld A. Grundanspruch B. Höhe des Taggeldanspruchs C. Abgabenrechtliche Behandlung

5 D. Keine Wertsicherung III. Übernachtungsgeld A. Kollektivvertragliche Regelung B. Abgabenrechtliche Behandlung IV. Reiseaufwandsvergütung A. Reisekosten B. Reisestunden C. Familienheimfahrt V. Fahrtkostenvergütung A. Regelung außerhalb Wiens B. Regelung für Wien C. Abgabenrechtliche Behandlung VI. Heimfahrt VII. Auslandsdienstreisen VIII. Wegegeld (Übergangsbestimmung) IX. Pauschalierung X. Pfändbarkeit Lehrlinge I. Rechtsnatur des Lehrvertrags II. Abschluss und Auflösung des Lehrvertrags III. Inhalt des Lehrverhältnisses A. Entgelt B. Arbeitstätigkeit C. Berufsschule und Lehrbauhof D. Entgeltfortzahlung E. Qualitätsprämie IV. Integrative Berufsausbildung V. Das Arbeitsverhältnis nach der Beendigung des Lehrverhältnisses Verschiedenes I. Bauarbeiterschutzverordnung II. Mitnahme von Baustoffen und von Abfällen III. Rechte der Gewerkschaft IV. Betriebsversammlung V. Weiterbildung für Berufskraftfahrer

6 12. Weihnachtsgeld I. Allgemeines II. Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis III. Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses A. Anspruch des Dienstnehmers selbst B. Anspruch bei Tod des Dienstnehmers Abfertigung A. Berechnungsgrundlage für anteiliges Weihnachtsgeld Abfertigung BUAG Verjährungsbestimmungen I. Reklamation II. Gesetzliche Bestimmungen zur Verjährung III. Verfall von Ansprüchen bei aufrechtem Dienstvertrag IV. Verfall von Ansprüchen aus einem beendeten Dienstverhältnis Lösung des Arbeitsverhältnisses I. Arbeitsrechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses A. Beendigung des Probedienstverhältnisses B. Kündigung C. Austritt und Entlassung D. Einvernehmliche Auflösung E. Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen der Auflösung F. Fehlerhafte Auflösung G. Auflösung eines Lehrvertrags H. Tod II. Arbeitsmarktpolitische Regelungen Arbeitsgemeinschaften I. Rechtsnatur der Arbeitsgemeinschaft II. Arbeitnehmer Schlussbestimmungen I. Zur historischen Entwicklung II. Laufzeit des Kollektivvertrags III. Günstigere Bestimmungen

7 Anhang Vertragsmuster Zusatzkollektivverträge Schulungsunterlage Auszug aus der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß 19c BAG Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie 1. Vertragschließende Geltungsbereich I. Gesetzliche Grundlagen II. Räumlicher Geltungsbereich III. Persönlicher Geltungsbereich A. Arbeitnehmer Begriff und Abgrenzungsfragen B. Leitende Angestellte C. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder D. Direktoren und Prokuristen IV. Fachlicher Geltungsbereich V. Zeitlicher Geltungsbereich VI. Kollision von Kollektivverträgen Geltungsdauer I. Laufzeit des Kollektivvertrags II. Kündigung von Angestellten Anstellung I. Schriftlicher Dienstvertrag II. Dienstzettel bei Vertragsabschluss A. Gesetzliche Bestimmungen zum Dienstzettel B. Ergänzende kollektivvertragliche Bestimmungen III. Dienstzettel für Auslandsdienstreisen Einstellungsbeschränkung I. Einstellungsgebote II. Lehrlinge III. Arbeitsgemeinschaften

8 6. Arbeitszeit I. Bestimmungen für alle Arbeitszeitmodelle A. Gesetzliche Rechtsquellen B. Arbeitszeit C. Pausen und Ruhezeiten D. Höchstarbeitszeit E. Ausnahmen von den gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen F. Lage der Arbeitszeit G. Gleitende Arbeitszeit H. Schlechtwetter I. Aufzeichnungspflicht II. Arbeitszeitmodelle (flexible Arbeitszeit) A. Grundmodell B. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit C. Kurze/lange Woche D. Viertagewoche III. Sonderbestimmungen für Lehrlinge und Minderjährige IV. Schicht a. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Aufbau des Zeitguthabens III. Abbau des Zeitguthabens IV. Schichtarbeit b. Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Kurze/lange Woche c. Dekadenarbeit I. Gesetzliche Grundlage II. Kollektivvertragliche Regelung Aufzahlungen für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit I. Überstunde und Mehrstunde A. Mehr- und Überstunden B. Teilzeit C. Anordnung von Überstunden

9 D. Entlohnung von Mehr- und Überstunden E. Geltendmachung II. Sonntagsarbeit III. Feiertagsarbeit IV. Nachtarbeit V. Schichtarbeit VI. Abgabenrechtliche Behandlung Beschäftigungsgruppeneinteilung I. Systematischer Aufbau der Bestimmungen zur Entlohnung A. Gesetzliche Bestimmungen B. Kollektivvertragliche Bestimmungen II. Einordnung in eine Beschäftigungsgruppe A. Beschäftigungsgruppen B. Allgemeine Voraussetzungen für die Eingruppierung C. Berufsbezeichnungen D. Mischverwendung Begriffsbestimmungen I. Systematische Stellung des II. Vordienstzeiten III. Einzelfälle A. Gehilfen (A2) Fachkräfte (A3) B. Fakturanten (A2) Sekretärinnen (A3) C. Bautechniker (A3) Bauleiter (A4) D. Meister und Poliere IV. Verfallsbestimmung Nichteinstufung als Bauleiter Gehaltstafel I. Beschäftigungsgruppen II. Gruppenalter Vordienstzeiten A. Zeiten beim aktuellen Arbeitgeber B. Vordienstzeiten III. Mindestgrundgehaltstafel Höhe der Entlohnung I. Berechnung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts A. Gruppenzugehörigkeit und Gruppenalter B. Erhöhung des Gehaltes beim KV-Abschluss

10 C. Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe D. Zeitvorrückung in derselben Beschäftigungsgruppe ( Biennalsprung ) II. Gehalt bei Ein- oder Austritt während des Monats Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss (13. und 14. Gehalt) I. Allgemeines II. Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis A. Bemessungsgrundlage B. Fälligkeit C. Höhe D. Anrechnung überkollektivvertraglicher Leistungen III. Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfertigung im Todesfall I. Gesetzliche Regelung A. Arbeitsrechtliche Regelung B. Unterhaltsrechtliche Fragen C. Erbrechtliche Fragen II. Kollektivvertragliche Regelung III. Abgabenrechtliche Behandlung a. Abfertigung bei Vollendung des 65. Lebensjahre bei Männern und des 60. Lebensjahres bei Frauen I. Anwendungsbereich II. Kollektivvertragliche Regelung b. Rücktrittsmöglichkeit bei Übertritt in MVK Arbeit unter besonderen Erschwernissen I. Erschwernisse A. Arbeitsrechtlich B. Abgabenrechtlich II. Bildschirmarbeit Pauschalentgelt I. Bestimmungen für alle Pauschalen II. Überstundenpauschale III. Abgabenrechtliche Bestimmungen

11 16. Bauzulage I. Allgemeines zu den Sondererstattungen II. Bauzulage arbeitsrechtlich III. Bauzulage abgabenrechtlich Trennungsgeld I. Arbeitsrechtlicher Anspruch A. Grundanspruch B. Höhe II. Abgabenrechtliche Behandlung A. Lohnsteuer B. Sozialversicherung und andere Abgaben Unterkunft I. Arbeitsrechtlicher Anspruch II. Abgabenrechtliche Behandlung Heimfahrten I. Gemeinsame Bestimmungen für Fahrtkosten und Reisetage II. Fahrtkosten A. Arbeitsrechtlich B. Abgabenrechtliche Behandlung III. Reisetage Fahrtauslagen für die tägliche Fahrt zum und vom Arbeitsplatz I. Arbeitsrechtlich A. Grundanspruch B. Höhe II. Abgabenrechtliche Behandlung III. Zulässigkeit von Versetzungen Wegegeld I. Arbeitsrechtlicher Anspruch II. Abgabenrechtliche Behandlung Reisekostenentschädigung I. Dienstreisebegriff II. Fahrtkosten A. Arbeitsrechtlicher Anspruch

12 B. Abgabenrechtliche Behandlung III. Sonstige Aufwendungen IV. Reisetaggeld A. Arbeitsrechtlicher Anspruch B. Abgabenrechtliche Behandlung V. Übernachtungsgeld A. Arbeitsrechtlicher Anspruch B. Abgabenrechtliche Behandlung VI. Dienstreisestunden A. Arbeitsrechtlicher Anspruch B. Abgabenrechtliche Behandlung a. Entsendung zu Auslandsdienstreisen I. Dienstzettel II. Anwendung des Kollektivvertrags im Ausland Arbeitsverhinderung I. Krankheit II. Sonstige Dienstverhinderungsgründe a. Kündigung wegen lang dauernder Krankheit Urlaub Anrechnung von Vordienstzeiten Zusatzurlaub I. Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungszeiten II. Zusatzurlaub a. Anrechnung des Karenzurlaubes ( 15 Mutterschutzgesetz) I. Gesetzliche Regelung II. Kollektivvertragliche Regelung b. Karenz und Kinderbetreuungsgeld I. Gesetzliche Regelung II. Kollektivvertragliche Regelung c. Qualitätsprämie für Lehrlinge Diensterfindungen Sonstige Bestimmungen I. In-Kraft-Tretens-Bestimmungen II. Abweichende Regelungen in anderen Rechtsquellen

13 A. Gesetzesänderung ohne Anpassung einer Bestimmung im KV B. Günstigkeitsprinzip Schlichtung von Streitigkeiten Aufhebung geltender Vorschriften Anhang Vertragsmuster Zusatzkollektivvertrag Beschäftigungsgruppeneinteilung KV-Stundenlöhne Stichwortverzeichnis

Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe

Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe Kurzkommentar von Christoph Wiesinger 2008 Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe Wiesinger schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Wiesinger, Kollektivverträge der Bauwirtschaft 5

Inhaltsverzeichnis. Wiesinger, Kollektivverträge der Bauwirtschaft 5 Vorwort... V Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen... XXIII Gesetzesabkürzungen... XXV Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe Vor 1... 3 1 Geltungsbereich... 3 I. Gesetzliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen Abkürzungen

Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen Abkürzungen Geleitwort... 5 Vorwort... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen... 15 Abkürzungen... 17 I. Kollektivvertragspartner... 19 II. Geltungsbereich... 20 1.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe

Inhaltsverzeichnis. Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe Vorwort 5 Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen 21 Gesetzesabkürzungen 23 Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe 1. Geltungsbereich 27 I. Gesetzliche Grundlagen 27 II.

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Grafeneder, Personalverrechnung im Baugewerbe 4

Inhaltsverzeichnis VII. Grafeneder, Personalverrechnung im Baugewerbe 4 Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Zum Gebrauch dieses Buches... XIX 1. Einführung in die Personalverrechnung... 1 1.1. Aufgaben der Personalverrechnung... 1 1.1.1. Innerbetriebliche Abrechnung...

Mehr

Personalverrechnung: eine Einführung. Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele. Stand 1.1. 2010. von. Wilfried Ortner Hannelore Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung. Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele. Stand 1.1. 2010. von. Wilfried Ortner Hannelore Ortner A Personalverrechnung: eine Einführung Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele Stand 1.1. 2010 von Wilfried Ortner Hannelore Ortner Ende Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Arbeits- und Sozialrecht in Mittel- und Osteuropa

Arbeits- und Sozialrecht in Mittel- und Osteuropa Arbeits- und Sozialrecht in Mittel- und Osteuropa begründet von Dr. Bernhard Hainz und Dr. Andreas Tinhofer, IX. M. 2. Auflage herausgegeben von Dr. Bernhard Hainz Rechtsanwalt, Wien Wien 2010 Manzsche

Mehr

zum Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe In der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013

zum Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe In der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013 Beilage zum Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe In der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013 KV Bodenleger Mai 2013 Seite 1 Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen

Mehr

Dienstreisen Bauangestellte

Dienstreisen Bauangestellte Dienstreisen Bauangestellte KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie gilt ab 1.11.2011 Die bis 31.10.2011 geltende Rechtslage Anspruch auf Sondererstattungen bei Dienstreisen, ua - Bauzulage - Trennungsgeld

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der sonstigen Selbständigen sowie der Land- und Forstwirte...

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %. KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Die Autoren...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Die Autoren... Vorwort zur 4. Auflage.................................................. Vorwort zur 1. Auflage.................................................. Abkürzungsverzeichnis..................................................

Mehr

Muster-Dienstvertrag für Angestellte in Reisebüros (gebührenfrei)

Muster-Dienstvertrag für Angestellte in Reisebüros (gebührenfrei) Feber 2003 Muster-Dienstvertrag für Angestellte in Reisebüros (gebührenfrei) Hinweis: Nach 2 AVRAG ist dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis VIII

Inhaltsverzeichnis VIII Inhaltsverzeichnis Einleitung...1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Allgemeiner Teil...7 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften...9 1 Geltungsbereich...9 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit...

Mehr

zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2014

zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2014 Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2014 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits

Mehr

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012 Dok.-Nr.: 5234148 Bundesministerium der Finanzen Pressemitteilung vom 14.02.2012 Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2012 geltenden

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 13.12.2002

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 13.12.2002 ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 13.12.2002 abgeschlossen am 13.12.2002 zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten der Wirtschaftskammer

Mehr

2412 Akademie Arbeitsrecht

2412 Akademie Arbeitsrecht Warum Sie die Akademie Arbeitsrecht besuchen sollen: Das Arbeitsrecht ist durch Gesetze und Rechtsprechung in vielen Bereichen einem ständigen Wandel unterworfen und zählt zu den komplexesten Rechtsbereichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Bestellung des Managers

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Bestellung des Managers Vorwort zur 2. Auflage... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 17 I. Bestellung des Managers... 23 A. GmbH-Geschäftsführer... 23 1. Allgemeines... 23 2. Bestellung...

Mehr

zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013

zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013 Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits

Mehr

MUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp

MUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp MUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp Gesetzeslage: 30.06.2009 Folgende Zusatzinfos werden in Papierform zur Verfügung gestellt: - Beitragsgruppenbestimmung für den Regelfall - Beitragstabelle

Mehr

Arbeitsrecht in Korea

Arbeitsrecht in Korea Arbeitsrecht in Korea Herausgegeben von der Deutsch-Koreanischen Industrie- und Handelskammer Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Haftungsausschluss 5 15 2. Aktualisierung 15 3. Benutzungshinweise 15 I. Individualarbeitsrecht

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Vedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht

Vedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Vedat Laciner Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Eine rechtsvergleichende Darstellung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Lohnsteuer. von Christiane Dürr. 1. Auflage. HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2

Lohnsteuer. von Christiane Dürr. 1. Auflage. HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2 Lohnsteuer von Christiane Dürr 1. Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11

1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11 Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11 1.1 Arbeitnehmer und Arbeitgeber 12 1.1.1 Wer ist Arbeitnehmer? 12 1.1.2 Wer ist Arbeitgeber? 12 1.2 Gesetzliche Grundlagen 13 1.3 Vertragliche Grundlagen

Mehr

ZIMMERMEISTERGEWERBE

ZIMMERMEISTERGEWERBE Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2015 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits

Mehr

Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer

Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 11. Januar 1984 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 359a des Obligationenrechts 1), verordnet:

Mehr

Or.iur. Mehmet Köksal - Av. Nurseli Tarcan DAS NEUE TÜRKISCHE ARBEITSRECHT

Or.iur. Mehmet Köksal - Av. Nurseli Tarcan DAS NEUE TÜRKISCHE ARBEITSRECHT Or.iur. Mehmet Köksal - Av. Nurseli Tarcan DAS NEUE TÜRKISCHE ARBEITSRECHT DANKSAGUNG 1 VORWORT 2 ABTEILUNG 1: AUSWERTUNG DES ARBEITS- GESETZENTWURFES 7 I. ALLGEMEINES 7 II. VERTRAGSARTEN 13 A. Allgemeines

Mehr

ERGEBNISSE DER SWÖ LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2014 UND 2015

ERGEBNISSE DER SWÖ LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2014 UND 2015 ERGEBNISSE DER SWÖ LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2014 UND 2015 GELTUNGSBEGINN: 1. FEBRUAR 2014 Lohn- und Gehaltserhöhungen Erhöhung der KV-Löhne/Gehälter: Die Grundtabelle des Kollektivvertrages wird

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für die. Arbeiter in den Betrieben der Nö. Winzergenossenschaften sowie der Winzerhausvertriebsgesellschaft

KOLLEKTIVVERTRAG. für die. Arbeiter in den Betrieben der Nö. Winzergenossenschaften sowie der Winzerhausvertriebsgesellschaft KOLLEKTIVVERTRAG für die Arbeiter in den Betrieben der Nö. Winzergenossenschaften sowie der Winzerhausvertriebsgesellschaft 2014 ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT PROGE 1020 Wien, JohannBöhmPlatz

Mehr

Kollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich

Kollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich Kollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich gültig ab 1. Juni 2004 Gewerkschaft Druck Journalismus Papier KV Fotografen NÖ 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Geltungsbereich 1 II. Geltungsbeginn

Mehr

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015 - 1 - Lohnsteuer 2014/2015 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2013 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei

Mehr

3.2.2.4 Betriebsindividuelle Lösungen 53 3.2.3 Ausschluss der Erstattung von Übernachtungskosten 54 3.3 Fahrtkosten 54 3.3.1 Einzelfragen zu den

3.2.2.4 Betriebsindividuelle Lösungen 53 3.2.3 Ausschluss der Erstattung von Übernachtungskosten 54 3.3 Fahrtkosten 54 3.3.1 Einzelfragen zu den Auswärtstätigkeit 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 1 2 Die neue Auswärtstätigkeit 2 2.1 Die neue Bestimmung der regelmäßige Arbeitsstätte 2 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte beim Arbeitgeber

Mehr

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten

Mehr

Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission

Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission Praktikanten ARK 3.5.3 Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten Vom 9. März 1992 (ABl. 1992 S. A 105) Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte

Mehr

Die wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice

Die wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice Arbeitsund Ruhezeit Die wichtigsten Regelungen AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Die Arbeitszeiten spielen neben der Bezahlung eine Hauptrolle, wenn es um die Zufriedenheit am Arbeitsplatz

Mehr

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage:

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage: Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes Aktualisierungsbeilage: Änderung der Anlage 30 zu den AVR durch die Tarifrunde für

Mehr

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage 6. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage Allgemeines zum Kollektivvertrag: Unter Kollektivverträgen im Sinne des 2 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) versteht man Vereinbarungen, die zwischen

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn und Gehaltsabrechnung 11 Wichtige Unterlagen für die Lohn und Gehaltsabrechnung 35

Inhaltsverzeichnis Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn und Gehaltsabrechnung 11 Wichtige Unterlagen für die Lohn und Gehaltsabrechnung 35 1 Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung 11 1.1 Zusammenstellen der Unterlagen für die Lohnabrechnung 12 1.2 Überblick der Bestandteile einer Lohnabrechnung 14 1.3 Meldepflichten

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

Inhaltsübersicht. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)... 13. Allgemeiner Teil...313. B. Besonderer Teil... 67

Inhaltsübersicht. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)... 13. Allgemeiner Teil...313. B. Besonderer Teil... 67 5 Inhaltsübersicht Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)... 13 A. Allgemeiner Teil... 13 B. Besonderer Teil... 67 Verwaltung (BT-V)... 67 Krankenhäuser (BT-K)...104 Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Mehr

... Revision, 09.11.2006

... Revision, 09.11.2006 Abkürzungsverzeichnis... Revision Literaturverzeichnis... XIII XVII 1. Gegenstand, Strukturen und Stellung des Arbeitsrechts... 1 I. Gegenstand und praktische Bedeutung des Arbeitsrechts... 1 II. Strukturen,

Mehr

Vorwort. Rudolf Grafenender

Vorwort. Rudolf Grafenender 5 Vorwort Seit 1986 bin ich im Bereich Personalverrechnung in einem der größten privaten Bauunternehmen Österreichs tätig. Als jahrelanger Teilnehmer von Ortner Seminaren ergab es sich, dass mir Herr Wilfried

Mehr

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie vom 21.10.2005 1. Geltungsbereich Die folgenden Regelungen gelten persönlich für alle im AKK im ärztlichen

Mehr

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung Teil 3: Abgabenrecht 3.. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3... Sparten der Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die. Krankenversicherung, 2. Unfallversicherung,

Mehr

Die Pauschalierung. Lohnkirchensteuer

Die Pauschalierung. Lohnkirchensteuer Die Pauschalierung der Lohnund Lohnkirchensteuer von Dr. Klaus J. Wagner junstiscne GesamtbibliothöR der Technischen Hochschui Oarmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kreuzer 11. November 2015 Allgemeines Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2015 in Höhe von 8,50 brutto Praktikanten grds.

Mehr

Öffentliches Arbeitsrecht

Öffentliches Arbeitsrecht 3 Bereiche des Arbeitsrechts Öffentliches Arbeitsrecht Staat ==> Schutz und Kontrolle Kollektives Arbeitsrecht Gewerkschaften Arbeitgeber/-verband Individualarbeitsrecht Rechtsquellen im Arbeitsrecht Gesetze:

Mehr

Was man vom Arbeitsrecht wissen sollte

Was man vom Arbeitsrecht wissen sollte Was man vom Arbeitsrecht wissen sollte von Dr. jur. Leo Pünnel, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln i. R. 15., überarbeitete Auflage Luchterhand Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 15. Auflage Seite 5

Mehr

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort....................................................... Literaturverzeichnis............................................. Abkürzungsverzeichnis.......................................... V XIII XV

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 A. Einleitung 19 I. Reformbestrebungen 19 II. Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt 23 B. Verfassungsmäßigkeit des 1a KSchG 27 C. Voraussetzungen des Anspruchs

Mehr

Arbeitsvertrag bei Auslandsentsendung

Arbeitsvertrag bei Auslandsentsendung Beck`sche Musterverträge 16 Arbeitsvertrag bei Auslandsentsendung von Thomas Gnann, Alfred Gerauer 2. Auflage Arbeitsvertrag bei Auslandsentsendung Gnann / Gerauer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn

Mehr

Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen. vom 25.

Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen. vom 25. Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen vom 25. März 2011 Zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband

Mehr

Vorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21. I. EinfÅhrung 1 25. a) Grundsåtzliches 42 33

Vorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21. I. EinfÅhrung 1 25. a) Grundsåtzliches 42 33 Inhalt V E R Z E I C H N I S INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Literatur 19 AbkÅrzungsverzeichnis 21 A. REISEKOSTEN BEI DER EINKOMMEN- UND LOHNSTEUER I. EinfÅhrung 1 25 1. Grundsåtzliches 1 25 2. Zusammenhang

Mehr

ÄNDERUNG 7 - SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT, RUHEZEITEN

ÄNDERUNG 7 - SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT, RUHEZEITEN SEILBAHNEN / BEILAGE / LOHN/GEHALT BEIBLATT ZUM KOLLEKTIVVERTRAG 1.5.2008 für die BEDIENSTETEN DER ÖSTERREICHISCHEN SEILBAHNEN Geltungsbeginn 1. August 2009 Quelle: hinterlegte Fassung beim BMASK. abgeschlossen

Mehr

uro-lohn Beschreibung Weihnachtsgeld 2015

uro-lohn Beschreibung Weihnachtsgeld 2015 uro-lohn Beschreibung Weihnachtsgeld 2015 Weihnachtsgeldberechnung uro-lohn Seite: 2/8 ABRECHNUNG WEIHNACHTSGELD 2015 Anbei möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur Eingabe vom Weihnachtsgeld im uro- Lohn

Mehr

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 treten zahlreiche, politisch bis zuletzt umstrittene Regelungen in Kraft, die wie immer

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten

Mehr

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG Das Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 Ursula Gonglach Regierung von Schwaben Gewerbeaufsichtsamt Zweck des Arbeitszeitgesetzes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung Verbesserte

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Befristete Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge Beck`sche Musterverträge 39 Befristete Arbeitsverträge von Dr. Wolf Hunold 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage Befristete Arbeitsverträge Hunold schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Vorwort zur 17. Auflage... 11. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13

Vorwort zur 17. Auflage... 11. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13 Vorwort zur 17. Auflage... 11 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 15 2.1 Die Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte... 15 2.2 Der Begriff der

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1.

LOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. Januar 2014 - Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land-

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG. Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen

ENTGELTTARIFVERTRAG. Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen ENTGELTTARIFVERTRAG Zwischen dem und der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

I. Abkürzungsverzeichnis... 8. II. Vorwort... 9. III. Gesetzliche Grundlagen... 10. IV. Dienstwagengestellung... 14

I. Abkürzungsverzeichnis... 8. II. Vorwort... 9. III. Gesetzliche Grundlagen... 10. IV. Dienstwagengestellung... 14 I. Abkürzungsverzeichnis... 8 II. Vorwort... 9 III. Gesetzliche Grundlagen... 10 1. 8 EStG - Auszug... 10 2. 6 EStG - Auszug... 11 3. 4 Abs. 5 EStG - Auszug... 12 4. 40 EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer

Mehr

ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten

ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten Änderungen im Arbeitsrecht ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Servicezentrum Arbeits- und Sozialrecht Wirtschaftskammer Kärnten Neuerungen ab 1. 1. 2008 Arbeitszeitpaket Neu flexiblere Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Synoptische Darstellung

Synoptische Darstellung Synoptische Darstellung Bisheriges Recht Personalreglement vom. Januar 000 Neues Recht Personalreglement Änderung vom I. Die Personalreglement vom. Januar 000 wird wie folgt geändert: Einführung einer

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

ARBEITSRECHT. Basiswissen Judikatur Formulierungshilfen. Friedrich SCHRENK. 9/2015 BAND 1 Nr.: 124

ARBEITSRECHT. Basiswissen Judikatur Formulierungshilfen. Friedrich SCHRENK. 9/2015 BAND 1 Nr.: 124 ARBEITSRECHT Basiswissen Judikatur Formulierungshilfen Friedrich SCHRENK 9/2015 BAND 1 Nr.: 124 Stand: September 2015 1. Grundbegriffe... 4 1.1. Grundprinzipien der österr. Verfassung... 4 1.2. Bundesgesetze...

Mehr

VERGÜTUNGSTARIFVERTRAG

VERGÜTUNGSTARIFVERTRAG Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen Auf der Horst 29, 48147 Münster und dem Verband medizinischer Fachberufe

Mehr

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder GEMEINDE BOTTMINGEN Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 4 5 6 7 8 9 0 Seite Geltungsbereich... Arbeitszeitmodell,

Mehr

Vollzeitarbeitsvertrag

Vollzeitarbeitsvertrag Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und

Mehr

Mindestlohn was geht uns das an?

Mindestlohn was geht uns das an? Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS

Mehr

Anderungstarifvertrag Nr. 4

Anderungstarifvertrag Nr. 4 .. Anderungstarifvertrag Nr. 4 vom 10. Februar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Baden-Württemberg (TV AWO BW) vom 18. Dezember 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Druckerei C. H. Beck ... Schoof, Rechtsprechung zum Arbeitsrecht von A Z. Revision

Inhaltsverzeichnis. Druckerei C. H. Beck ... Schoof, Rechtsprechung zum Arbeitsrecht von A Z. Revision Revision, 02062010 Druckerei C H Beck Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 7 Revision Die mit (CD-ROM) versehenen Stichworte sind auf die beiliegende CD-ROM ausgelagert! Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Tarifvertrag. (TV Lohn/West) vom 5. Juni 2014. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag. (TV Lohn/West) vom 5. Juni 2014. 1 Geltungsbereich Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) vom 5. Juni

Mehr

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt

Mehr

TVöD ITV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Ernst Burger [Hrsg.] Hand kom mentar. 2. Auflage

TVöD ITV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Ernst Burger [Hrsg.] Hand kom mentar. 2. Auflage N Ernst Burger [Hrsg.] TVöD ITV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Hand kom mentar 2. Auflage Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München I Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt

Mehr

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.

Mehr

Allgemeine Vergütungsordnung

Allgemeine Vergütungsordnung 4.0 Allgemeine Vergütungsordnung Anlage 1 a Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen 1. Für Angestellte, deren Tätigkeit außerhalb der Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 1 und 1 a bis 1 e des Allgemeinen

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

ARBEITSRECHT. Was sind aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen? Einstellung von Mitarbeitern. Der Abschluss von Arbeitsverträgen

ARBEITSRECHT. Was sind aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen? Einstellung von Mitarbeitern. Der Abschluss von Arbeitsverträgen ARBEITSRECHT Was sind aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen? Bestimmte wichtige Vorschriften des Arbeitsrechtes müssen an einer für die Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle im Betrieb ausgehängt

Mehr

Verbot der Fahrerentlohnung nach Umsatzbeteiligung Hamburger Einzelfall oder zukünftige Realität?

Verbot der Fahrerentlohnung nach Umsatzbeteiligung Hamburger Einzelfall oder zukünftige Realität? Verbot der Fahrerentlohnung nach Umsatzbeteiligung Hamburger Einzelfall oder zukünftige Realität? Rechtsanwalt Benjamin Sokolovic Irisweg 67, 30916 Isernhagen Tel: 0511-9626211 - Sokolovic@gvn.de Übersicht

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen

für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen ARBEITSRECHT GRUNDLAGEN für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen Michael Schäfer beratung@michael-schaefer.net

Mehr