Inhaltsverzeichnis. Wiesinger, Kollektivverträge der Bauwirtschaft 5
|
|
- Rolf Vogt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorwort... V Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen... XXIII Gesetzesabkürzungen... XXV Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe Vor Geltungsbereich... 3 I. Gesetzliche Grundlagen... 4 II. Räumlicher Geltungsbereich... 5 A. Entsendung von Österreich ins Ausland... 5 B. Entsendung vom Ausland nach Österreich... 6 III. Persönlicher Geltungsbereich... 7 A. Arbeitnehmer Selbständige... 7 B. Vertragsabschluss... 7 C. Angestellte... 8 D. Vertragsangestellte... 9 E. Lehrlinge F. Praktikanten und Volontäre IV. Fachlicher Geltungsbereich A. Bauindustrie/Baugewerbe B. Arbeitskräfteüberlassung V. Kollision von Kollektivverträgen Arbeitszeit I. Arbeitszeitrecht A. Rechtsquellen II. Arbeitszeit A. Arbeitszeitbegriffe B. Abgrenzung Arbeitszeit Nichtarbeitszeit C. Pausen III. Grenzen der Arbeitszeit A. Höchstarbeitszeit B. Pausen und Ruhezeiten IX
2 C. Ausnahmen von den gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen D. Lage der Arbeitszeit E. Gleitende Arbeitszeit F. Aufzeichnungspflicht IV. Arbeitszeitmodelle (flexible Arbeitszeit) A. Grundmodell B. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit C. Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen D. Kurze/lange Woche und lange/lange/kurze Woche E. Keine Viertagewoche F. Teilzeit V. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen A. Wächter und Portiere B. Küchen- und Lagerpersonal C. Fahrer D. Arbeitstrupps zur Gebrechensbehebung E. Lehrlinge und Minderjährige VI. Schicht und Dekade VII. Kollektivvertragliche Feiertage VIII. Arbeitsverhältnisse, die dem KollV Bauindustrie/Baugewerbe nicht direkt unterliegen A. Entsendung nach Österreich B. Überlassung von Arbeitskräften A Andere Verteilung der Normalarbeitszeit I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Aufbau des Zeitguthabens A. Bestimmungen für alle Arbeitnehmer B. Minderjährige Arbeitnehmer III. Abbau des Zeitguthabens IV. Zeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses V. Schichtarbeit B Zulassung der Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Grundmodell kurze/lange Woche III. Verbindung mit anderen Modellen C Zulassung der Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche oder lange/lange/kurze Woche I. Voraussetzungen für die Anwendung der Modelle II. Grundmodell kurze/lange Woche A. Einarbeitung B. Konsum X
3 III. Grundmodell lange/lange/kurze Woche IV. Verbindung mit anderen Modellen D Arbeitsrechtliche Absicherung der langen/langen/kurzen Woche oder kurzen/langen Woche E Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Aufbau des Zeitguthabens III. Abbau des Zeitguthabens IV. Minderjährige Arbeitnehmer Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit I. Überstunde und Mehrstunde A. Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden B. Teilzeit C. Anordnung von Überstunden D. Entlohnung von Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden II. Sonntagsarbeit III. Feiertagsarbeit IV. Nachtarbeit V. Schichtarbeit Zuschläge für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nachtund Schichtarbeit I. Arbeitsrechtliche Regelung A. Überstunden B. Mehrstunden C. Sonntagsarbeit D. Feiertagsarbeit E. Nachtarbeit F. Schichtarbeit II. Lohn- und Sozialdumping III. Abgabenrechtliche Regelung A. Lohnsteuer B. Sozialversicherung IV. Schlechtwetter V. Arbeitskräfteüberlassung VI. Entsendung nach Österreich Arbeitslöhne I. Bestimmungen zum Entgeltanspruch A. Gesetzliche Regelung des Lohnanspruchs B. Fälligkeit und Verjährung XI
4 II. Kollektivvertraglicher Mindestlohn A. Allgemeines B. Wechsel der Lohngruppe C. Einzelne Lohngruppen III. Istlohn IV. Akkord V. Pauschalvereinbarungen VI. Entsendung nach Österreich Erschwerniszulagen I. Begriff II. Arbeitsrechtliche Behandlung A. Bestimmungen für alle Zulagen B. Einzelne Zulagen III. Abgabenrechtliche Behandlung A. Lohnsteuer B. Sozialversicherung C. Sonstige abgabenrechtliche Bestimmungen IV. Schlechtwetterentschädigung V. Lohn- und Sozialdumping VI. Entsendungen Entgelt bei Arbeitsverhinderung I. Krankheit A. Gesetzliche Regelung B. Kollektivvertragliche Regelung C. Zuschuss zur Entgeltfortzahlung D. SV-Beiträge, Zuschläge nach dem BUAG II. Arbeitsunfall A. Gesetzliche Regelung B. Kollektivvertragliche Regelung C. Haftungsprivileg III. Ambulatorische Behandlung und Gesundenuntersuchung IV. Sonstige Dienstverhinderungsgründe A. Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe B. Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe V. Pflegefreistellung Lohnberechnung und Lohnzahlung I. Lohn II. Entgeltpflichtige Zeit III. Fälligkeit und Lohnzahlung XII
5 9 Dienstreisevergütungen I. Abgabenrechtliche Grundlagen A. Gesetzliche Regelung der Diäten im EStG B. Gesetzliche Regelung der Nächtigungen im EStG C. Gesetzliche Regelung der Fahrtkostenersätze im EStG D. Gesetzliche Regelung der Tages- und Nächtigungsgelder im ASVG E. Gesetzliche Regelung der Fahrtkostenersätze im ASVG F. Weitere abgabenrechtliche Bestimmungen II. Taggeld A. Grundanspruch B. Höhe des Taggeldanspruchs C. Abgabenrechtliche Behandlung D. Keine Wertsicherung III. Übernachtungsgeld A. Kollektivvertragliche Regelung B. Abgabenrechtliche Behandlung IV. Reiseaufwandsvergütung A. Reisekosten B. Reisestunden C. Familienheimfahrt V. Fahrtkostenvergütung A. Regelung außerhalb Wiens B. Regelung für Wien C. Abgabenrechtliche Behandlung VI. Heimfahrt VII. Auslandsdienstreisen VIII. Wegegeld (Übergangsbestimmung) IX. Pauschalierung X. Pfändbarkeit XI. Entsendungen Lehrlinge I. Rechtsnatur des Lehrvertrags II. Abschluss und Auflösung des Lehrvertrags III. Inhalt des Lehrverhältnisses A. Entgelt B. Arbeitstätigkeit C. Berufsschule und Lehrbauhof D. Entgeltfortzahlung E. Qualitätsprämie XIII
6 IV. Berufsausbildung gem 8b BAG V. Das Arbeitsverhältnis nach der Beendigung des Lehrverhältnisses Verschiedenes I. Bauarbeiterschutzverordnung II. Mitnahme von Baustoffen und von Abfällen III. Rechte der Gewerkschaft IV. Betriebsversammlung V. Werkzeug VI. Rundung VII. Weiterbildung für Berufskraftfahrer VIII. Karenzzeiten A. Gesetzliche Regelung B. Kollektivvertragliche Regelung Weihnachtsgeld I. Allgemeines II. Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis III. Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses A. Anspruch des Dienstnehmers selbst B. Anspruch bei Tod des Dienstnehmers IV. Lohnsteuerrechtliche Behandlung V. Entsendung nach Österreich Abfertigung A Berechnungsgrundlage für anteiliges Weihnachtsgeld Abfertigung BUAG Verjährungsbestimmungen I. Reklamation II. Gesetzliche Bestimmungen zur Verjährung III. Verfall von Ansprüchen bei aufrechtem Dienstvertrag IV. Verfall von Ansprüchen aus einem beendeten Dienstverhältnis V. Verfallshemmung Lösung des Arbeitsverhältnisses I. Arbeitsrechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses A. Beendigung des Probedienstverhältnisses B. Kündigung C. Austritt und Entlassung D. Einvernehmliche Auflösung E. Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen der Auflösung F. Fehlerhafte Auflösung XIV
7 G. Auflösung eines Lehrvertrags H. Tod II. Arbeitsmarktpolitische Regelungen Arbeitsgemeinschaften I. Rechtsnatur der Arbeitsgemeinschaft II. Arbeitnehmer Schlussbestimmungen I. Zur historischen Entwicklung II. Laufzeit des Kollektivvertrags III. Günstigere Bestimmungen Anhang 1. Zusatz-Kollektivverträge Zusatz-Kollektivvertrag vom 31. August 1970 in der Fassung vom 21. März 2017 zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe in seiner geltenden Fassung Kollektivvertrag über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern Zusatz-Kollektivvertrag vom 1. April 1971 in der Fassung vom 20. April 2004 zur Regelung der Arbeitsbedingungen auf den Tauernautobahnbaustellen (Bundesstraße A 10 im Verzeichnis 1 zu BGBl. Nr. 286/1971) Zusatz-Kollektivvertrag vom 25. März 1974 in der Fassung vom 20. April 2004 zur Regelung der Arbeitsbedingungen auf der Pyhrn-Autobahn Zusatz-Kollektivvertrag vom 1. April 1974 in der Fassung vom 20. April 2004 zur Regelung der Arbeitsbedingungen auf der Arlberg-Schnellstraße in der Teilstrecke von St. Anton am Arlberg bis Langen am Arlberg (Arlberg-Schnellstraße, Tunnelstrecke) sowie Flirsch Ost bis St. Anton am Arlberg und Dalaas West und auf der Teilstrecke von Langen bis Danöfen Zusatz-Kollektivvertrag zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe in seiner geltenden Fassung Kollektivvertrag vom 17. Dezember 1964 in der Fassung vom 1. Mai Zusatzkollektivvertrag über die Regelung der wöchentlichen Ruhezeit zur Einführung der Dekade im Sinne des 5 Abs 5 Arbeitsruhegesetz Vertragsmuster Musterarbeitsvertrag Musterdienstzettel Mustervereinbarung für echte Praktikanten XV
8 3. Schulungsunterlage Auszug aus der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß 19c BAG Beschäftigungsgruppeneinteilung KollV-Stundenlöhne seit Dienstreisevergütungen seit Lenkstundenvergütung Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie Vor Vertragschließende Geltungsbereich I. Gesetzliche Grundlagen II. Räumlicher Geltungsbereich III. Persönlicher Geltungsbereich A. Arbeitnehmer Begriff und Abgrenzungsfragen B. Leitende Angestellte C. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder D. Direktoren und Prokuristen IV. Fachlicher Geltungsbereich V. Zeitlicher Geltungsbereich VI. Kollision von Kollektivverträgen Geltungsdauer I. Laufzeit des Kollektivvertrags II. Kündigung von Angestellten Anstellung I. Schriftlicher Arbeitsvertrag II. Dienstzettel bei Vertragsabschluss A. Gesetzliche Bestimmungen zum Dienstzettel B. Ergänzende kollektivvertragliche Bestimmungen Einstellungsbeschränkung I. Einstellungsgebote II. Lehrlinge III. Arbeitsgemeinschaften Arbeitszeit I. Bestimmungen für alle Arbeitszeitmodelle A. Gesetzliche Rechtsquellen B. Arbeitszeit XVI
9 C. Pausen und Ruhezeiten D. Höchstarbeitszeit E. Ausnahmen von den gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen F. Lage der Arbeitszeit G. Gleitende Arbeitszeit H. Schlechtwetter I. Aufzeichnungspflicht J. Teilzeit II. Arbeitszeitmodelle (flexible Arbeitszeit) A. Grundmodell B. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit C. Kurze/lange Woche D. Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen E. Viertagewoche III. Sonderbestimmungen für Lehrlinge und Minderjährige IV. Schicht a Andere Verteilung der Normalarbeitszeit I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Aufbau des Zeitguthabens III. Abbau des Zeitguthabens IV. Schichtarbeit b Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells II. Kurze/lange Woche c Dekadenarbeit I. Gesetzliche Grundlage II. Kollektivvertragliche Regelung Aufzahlungen für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit I. Überstunde und Mehrstunde A. Mehr- und Überstunden B. Teilzeit C. Anordnung von Überstunden D. Entlohnung von Mehr- und Überstunden E. Geltendmachung II. Sonntagsarbeit III. Feiertagsarbeit IV. Nachtarbeit V. Schichtarbeit VI. Lohn- und Sozialdumping VII. Abgabenrechtliche Behandlung XVII
10 8 Beschäftigungsgruppeneinteilung I. Systematischer Aufbau der Bestimmungen zur Entlohnung A. Gesetzliche Bestimmungen B. Kollektivvertragliche Bestimmungen II. Einordnung in eine Beschäftigungsgruppe A. Beschäftigungsgruppen B. Allgemeine Voraussetzungen für die Eingruppierung C. Berufsbezeichnungen D. Mischverwendung Gruppe A1: Hilfskräfte I. Systematische Stellung des II. Vordienstzeiten III. Einzelfälle A. Gehilfen (A2) Fachkräfte (A3) B. Fakturanten (A2) Sekretärinnen (A3) C. Bautechniker (A3) Bauleiter (A4) D. Bauleiter (A4 A5) E. Meister und Poliere IV. Verfallsbestimmung Nichteinstufung als Bauleiter Gehaltstafel I. Beschäftigungsgruppen II. Gruppenalter Vordienstzeiten A. Zeiten beim aktuellen Arbeitgeber B. Vordienstzeiten III. Mindestgrundgehaltstafel Höhe der Entlohnung I. Kollektivvertragliches Mindestgehalt und Ist-Gehalt A. Gruppenzugehörigkeit und Gruppenalter B. Ist-Gehalt II. Verpflichtende Erhöhungen des Gehalts im aufrechten Arbeitsverhältnis A. Überblick über die Erhöhungstatbestände B. Erhöhung des Gehaltes beim KollV-Abschluss C. Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe D. Zeitvorrückung in derselben Beschäftigungsgruppe ( Biennalsprung ) E. Bedeutung der Bestimmungen für Lohn- und Sozialdumping III. Gehalt bei Ein- oder Austritt während des Monats XVIII
11 12 Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss (13. und 14. Gehalt) I. Allgemeines II. Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis A. Bemessungsgrundlage B. Fälligkeit C. Höhe D. Anrechnung überkollektivvertraglicher Leistungen III. Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfertigung im Todesfall I. Gesetzliche Regelung A. Arbeitsrechtliche Regelung B. Unterhaltsrechtliche Fragen C. Erbrechtliche Fragen II. Kollektivvertragliche Regelung III. Abgabenrechtliche Behandlung a Abfertigung bei Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und des 60. Lebensjahres bei Frauen b Rücktrittsmöglichkeit bei Übertritt in MVK c Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Z 7 lit. a EStG) I. Arbeitsrecht II. Abgabenrecht d Fälligkeit der Abfertigung nach den 23 und 23a AngG I. Gesetzliche Grundlagen II. Regelung im Kollektivvertrag Arbeit unter besonderen Erschwernissen I. Erschwernisse A. Arbeitsrechtlich B. Abgabenrechtlich II. Bildschirmarbeit Pauschalentgelt I. Bestimmungen für alle Pauschalen II. Überstundenpauschale III. Abgabenrechtliche Bestimmungen Begriffe I. Abgabenrechtliche Grundlagen II. Überblick über das Dienstreiserecht III. Dienstreisebegriff IV. Fälligkeit und Verfall XIX
12 17 Taggeld I. Abgabenrechtliche Grundlagen II. Dienstreisen auf Baustellen A. Arbeitsrechtlicher Anspruch B. Abgabenrechtliche Behandlung III. Sonstige Dienstreisen (nicht auf Baustellen) A. Arbeitsrechtlicher Anspruch B. Abgabenrechtliche Behandlung IV. Dienstreisen ins Ausland Nächtigung I. Arbeitsrechtlicher Anspruch II. Abgabenrechtliche Behandlung Heimfahrt I. Arbeitsrechtlicher Anspruch II. Abgabenrechtliche Beurteilung Fahrtauslagen und sonstige Kosten I. Fahrtkosten A. Sonstige Dienstreise B. Dienstreise auf eine Baustelle C. Abgabenrechtliche Behandlung II. Sonstige Kosten a Fahrtkostenvergütung für Poliere I. Arbeitsrecht II. Abgabenrecht Dienstreisestunden I. Arbeitsrechtlicher Anspruch II. Abgabenrechtliche Behandlung Dienstreisen und Entsendungen ins Ausland I. Dienstreisen ins Ausland A. Arbeitsrechtlicher Anspruch B. Abgabenrechtliche Behandlung II. Auslandsentsendung Arbeitsverhinderung I. Krankheit II. Sonstige Dienstverhinderungsgründe a Kündigung wegen lang dauernder Krankheit Urlaub Anrechnung von Vordienstzeiten Zusatzurlaub I. Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungszeiten II. Zusatzurlaub XX
13 24a Anrechnung von Karenzzeiten I. Gesetzliche Regelung II. Kollektivvertragliche Regelung A. Allgemeines B. Urlaub C. Gehalt b Karenz und Kinderbetreuungsgeld I. Gesetzliche Regelung II. Kollektivvertragliche Regelung c Qualitätsprämie für Lehrlinge d Anrechnung von Konzernvordienstzeiten I. Konzernverbund II. Regelung im Kollektivvertrag Diensterfindungen Sonstige Bestimmungen I. Inkrafttretensbestimmungen II. Abweichende Regelungen in anderen Rechtsquellen A. Gesetzesänderung ohne Anpassung einer Bestimmung im Kollektivvertrag B. Günstigkeitsprinzip Schlichtung von Streitigkeiten Aufhebung geltender Vorschriften Anhang 1. Kollektivvertrag über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern Vertragsmuster Musterarbeitsvertrag Musterdienstzettel Auszug aus dem Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) 3 Anspruch auf Mindestentgelt I. Bedeutung der Bestimmung II. Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe III. Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie XXI
14 29 Unterentlohnung I. Systematik der Strafbestimmung zur Unterentlohnung II. Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe III. Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie Stichwortverzeichnis XXII
Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen Abkürzungen
Geleitwort... 5 Vorwort... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungen der Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen... 15 Abkürzungen... 17 I. Kollektivvertragspartner... 19 II. Geltungsbereich... 20 1.
MehrInhaltsverzeichnis VII. Grafeneder, Personalverrechnung im Baugewerbe 4
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Zum Gebrauch dieses Buches... XIX 1. Einführung in die Personalverrechnung... 1 1.1. Aufgaben der Personalverrechnung... 1 1.1.1. Innerbetriebliche Abrechnung...
MehrArbeits- und Sozialrecht in Mittel- und Osteuropa
Arbeits- und Sozialrecht in Mittel- und Osteuropa begründet von Dr. Bernhard Hainz und Dr. Andreas Tinhofer, IX. M. 2. Auflage herausgegeben von Dr. Bernhard Hainz Rechtsanwalt, Wien Wien 2010 Manzsche
MehrKollektivvertragsabschluss Arbeiter 2013
Ergeht an alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Bau NÖ Landesinnung Bau Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Niederösterreich Postfach 206 Daniel Gran-Straße 48/2 I Postfach 206 I 3100 St.
MehrOr.iur. Mehmet Köksal - Av. Nurseli Tarcan DAS NEUE TÜRKISCHE ARBEITSRECHT
Or.iur. Mehmet Köksal - Av. Nurseli Tarcan DAS NEUE TÜRKISCHE ARBEITSRECHT DANKSAGUNG 1 VORWORT 2 ABTEILUNG 1: AUSWERTUNG DES ARBEITS- GESETZENTWURFES 7 I. ALLGEMEINES 7 II. VERTRAGSARTEN 13 A. Allgemeines
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Die Autoren...
Vorwort zur 4. Auflage.................................................. Vorwort zur 1. Auflage.................................................. Abkürzungsverzeichnis..................................................
Mehr10. Gleichbehandlung. 11. Lohn und Gehalt. 10.1. Gleichbehandlungsgrundsatz der Judikatur. 10.2. Gleichbehandlungsgesetz. 11.1.
10. Gleichbehandlung 10.1. Gleichbehandlungsgrundsatz der Judikatur 10. Gleichbehandlung Das Gleichbehandlungsrecht hat sich in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Gebieten im Arbeitsrecht am stärksten
MehrTabelle TVöD / VKA. Anlage A zu 15 TVöD - Tarifgebiet West - (gültig ab 1. Januar 2009)
Anlage 2 Tabelle TVöD / VKA Anlage A zu 15 TVöD (gültig ab 1. Januar 2009) Entgeltgruppe 15Ü 4.642,22 5.145,66 5.622,60 5.940,57 6.014,76 15 3.639,58 4.038,10 4.186,48 4.716,41 5.119,16 5.384,13 1) 14
Mehrzum Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe In der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013
Beilage zum Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe In der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013 KV Bodenleger Mai 2013 Seite 1 Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis...
VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der sonstigen Selbständigen sowie der Land- und Forstwirte...
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Bestellung des Managers
Vorwort zur 2. Auflage... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 17 I. Bestellung des Managers... 23 A. GmbH-Geschäftsführer... 23 1. Allgemeines... 23 2. Bestellung...
MehrPersonalverrechnung: eine Einführung. Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele. Stand 1.1. 2010. von. Wilfried Ortner Hannelore Ortner
A Personalverrechnung: eine Einführung Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele Stand 1.1. 2010 von Wilfried Ortner Hannelore Ortner Ende Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis
MehrZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 13.12.2002
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 13.12.2002 abgeschlossen am 13.12.2002 zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten der Wirtschaftskammer
MehrKollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser
Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser gültig ab 1.1.2005 Kollektivvertragspartner Geltungsbereich Geltungsbeginn und Geltungsdauer Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Betriebszugehörigkeit
MehrArchäologInnen als ArbeitnehmerInnen. Rechte und Pflichten nach dem österreichischen Arbeitsrecht. Susanne Olt 28.11.2014
ArchäologInnen als ArbeitnehmerInnen Rechte und Pflichten nach dem österreichischen Arbeitsrecht Susanne Olt 28.11.2014 Übersicht Der Arbeitsvertrag Arbeitszeit / Ruhezeiten Urlaub Dienstverhinderung Sonderregelungen
MehrMotivation im Betrieb
LUTZ VON ROSENSTIEL Motivation im Betrieb Mit Fallstudien aus der Praxis ROSENBERGER FACHVERLAG LEONBERG IX Vorbemerkung zur 11. Auflage Vorbemerkung zur 10. Auflage Empfehlungen für den Leser Zielsetzung
MehrKollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich
Kollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich gültig ab 1. Juni 2004 Gewerkschaft Druck Journalismus Papier KV Fotografen NÖ 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Geltungsbereich 1 II. Geltungsbeginn
Mehrzum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2014
Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2014 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits
MehrÄnderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003
Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen
Mehrzum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013
Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2013 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits
MehrZIMMERMEISTERGEWERBE
Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2015 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits
MehrARBEITSRECHT. Basiswissen Judikatur Formulierungshilfen. Friedrich SCHRENK. 9/2015 BAND 1 Nr.: 124
ARBEITSRECHT Basiswissen Judikatur Formulierungshilfen Friedrich SCHRENK 9/2015 BAND 1 Nr.: 124 Stand: September 2015 1. Grundbegriffe... 4 1.1. Grundprinzipien der österr. Verfassung... 4 1.2. Bundesgesetze...
MehrKollektivvertrag Arbeitskräfteüberlasser. Arbeitskräfteüberlassungs- Gesetz
Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlasser ab Seite 7 Arbeitskräfteüberlassungs- Gesetz ab Seite 51 STAND 1. JÄNNER 2014 Inhaltsverzeichnis Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung SACHREGISTER... 3 I.
Mehrab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.09 ab 1.4.07 ab 1.4.07 ab 1.4.09 ab 1.9.08
Tariflohn ab 1.4.10 Tariflohn ab 1.4.10 Gehaltssätze ab 1.4.10 Mindestlöhne ab 1.7.11 West ab 1.6.09 Ost ab 1.6.09 ab 1.6.09 ab 1.9.10 ab 1.4.09 ab 1.4.09 ab 1.4.09 ab 1.9.09 ab 1.9.08 ab 1.9.08 ab 1.9.08
MehrKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ANGESTELLTE UND LEHRLINGE IN HANDELSBETRIEBEN
KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ANGESTELLTE UND LEHRLINGE IN HANDELSBETRIEBEN abgeschlossen am 13. November 2013 zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und der
MehrZuschläge. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung HI662745 LI1100158
Zuschläge Dr. Constanze Oberkirch, Christoph Fleige, Rainer Hartmann TK Lexikon Steuern 12. Dezember 2014 Zuschläge HI662745 Zusammenfassung LI1100158 Begriff Mit einem Zuschlag zum Grundlohn will der
MehrArbeitsrecht für Vorgesetzte
Beck-Rechtsberater Arbeitsrecht für Vorgesetzte Rechte und Pflichten bei der Mitarbeiterführung Von Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Hromadka, Passau 2., aktualisierte Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag
MehrBundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009
Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009 Zu den wichtigsten Inhalten des Kollektivvertrages: 1. Geltungsbereich Räumlich: Fachlich: Persönlich: für das gesamte Bundesgebiet
MehrDIE SOZIALE SICHERHEIT DER TELEARBEITER
IRMGARD KÜFNER-SCHMITT DIE SOZIALE SICHERHEIT DER TELEARBEITER STELLUNG UND SCHUTZ DER TELEARBEITER IM ARBEITS- UND SOZIALRECHT VERLAG RENE F. WILFER Inhaltsverzeichnis V Abkürzungsverzeichnis XIX Literaturverzeichnis
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - (TVAöD - Pflege)
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - (TVAöD - Pflege) vom 13.September 2005 geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1. August 2006, geändert
MehrLohnsteuer. von Christiane Dürr. 1. Auflage. HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2
Lohnsteuer von Christiane Dürr 1. Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 069 2 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrSeite 1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 II II 1 Rechtsquellen, Betriebsverfassung und Mitbestimmungsinstrumente 1.1 Rechtsquellen des Arbeitsrechts 1.2 Stufenbau der Rechtsordnung 1.3 Betriebsverfassung 1.4 Belegschaft und Belegschaftsvertretung
MehrReise- und Bewirtungskosten 1996
Reise- und Bewirtungskosten 1996 Alle Neuregelungen des JStG 1996 und der Lohnsteuer-Richtlinien 1996 von Anna M. Broudre Dipl.-Finanzwirtin und Werner Sacher Dipl.-Finanzwirt Forkel-Verlag Heidelberg
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrVorwort. Rudolf Grafenender
5 Vorwort Seit 1986 bin ich im Bereich Personalverrechnung in einem der größten privaten Bauunternehmen Österreichs tätig. Als jahrelanger Teilnehmer von Ortner Seminaren ergab es sich, dass mir Herr Wilfried
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle
MehrKV-ARBEITER BAUINDUSTRIE/BAUGEWERBE 9 Dienstreisevergütungen
KV-ARBEITER BAUINDUSTRIE/BAUGEWERBE 9 Dienstreisevergütungen Erläuterungen und Beispiele unter Berücksichtigung der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (AÖFV.Nr. 255/2001) Stand 1. 5. 2005 Gesetzliche Grundlagen
MehrJänner. Kollektivvertrag. für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
Jänner 12 Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung KV Arbeitskräfteüberlasser STAND 1. JÄNNER 2012 Fachverband der gewerblichen Dienstleister Inhaltsverzeichnis SACHREGISTER... 3 I.
MehrÄNDERUNG 7 - SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEIT, RUHEZEITEN
SEILBAHNEN / BEILAGE / LOHN/GEHALT BEIBLATT ZUM KOLLEKTIVVERTRAG 1.5.2008 für die BEDIENSTETEN DER ÖSTERREICHISCHEN SEILBAHNEN Geltungsbeginn 1. August 2009 Quelle: hinterlegte Fassung beim BMASK. abgeschlossen
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Kapitel: Entwicklungen am Arbeitsmarkt... 1 A. Einleitung... 1 B. Gang der Untersuchung... 8 2. Kapitel: Die Ausgestaltung der Arbeitszeit... 11 A. Europäische
MehrMuster-Dienstvertrag für Angestellte in Reisebüros (gebührenfrei)
Feber 2003 Muster-Dienstvertrag für Angestellte in Reisebüros (gebührenfrei) Hinweis: Nach 2 AVRAG ist dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung
MehrWeitere Informationen unter www.otto-schmidt.de. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeines
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Inhaltsübersicht Vorwort.................................... V Inhaltsverzeichnis.............................. XVII Literaturverzeichnis.............................
MehrDienstreisen Bauangestellte
Dienstreisen Bauangestellte KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie gilt ab 1.11.2011 Die bis 31.10.2011 geltende Rechtslage Anspruch auf Sondererstattungen bei Dienstreisen, ua - Bauzulage - Trennungsgeld
Mehr8. BILDANHANG. Abb. 1: Giovanni Paciarelli, Plan des Fußbodens des Doms von Siena, 1884, Siena, Museo Dell Opera.
I 8. BILDANHANG Abb. 1: Giovanni Paciarelli, Plan des Fußbodens des Doms von Siena, 1884, Siena, Museo Dell Opera. Abb. 2: Abbildung des Hexagons unter der Kuppel mit Blick in den Altarraum (Isaakopfer
MehrARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein
ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XV
Eine große Veränderung des Fernabsatzrechts hat sich in dieser Neuauflage niedergeschlagen: Die Erweiterung des besonderen Schutzes der Verbraucher im Fernabsatz von Finanzdienstleistungen durch die Umsetzung
MehrCheckliste für Beschäftiger
[1] Checkliste für Beschäftiger Die folgenden Punkte sind Ihre Pflichten wenn Sie mit ausländischen Personaldienstleistern zusammenarbeiten. Bei nicht Einhaltung drohen hohe Verwaltungsstrafen und/oder
Mehr1. Kollektivverträge
1.1. Allgemeines 1. Kollektivverträge Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft abgeschlossen werden. Sozialpartner sind die gesetzlichen Interessenvertretungen
MehrINHALTSVERZEICHNIS SEITE Abschnitt 1 Kollektivvertragsparteien und Geltungsbereich... 1 Abschnitt 2 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses...
III IV V VI INHALTSVERZEICHNIS SEITE Abschnitt 1 Kollektivvertragsparteien und Geltungsbereich... 1 Kollektivvertragsparteien... 1 Räumlicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich... 1 Geltungsbeginn
MehrLeseprobe aus "All-In-Verträge Tipps für die Praxis" Mai 2013
Vorwort All-Inclusive-Vereinbarungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Arbeitgeber erhoffen sich durch derartige Vereinbarungen Vereinfachungen in der Abrechnung und eine entsprechende Kostensicherheit.
MehrARBEITSZEITGESETZ. Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG) ABSCHNITT 1
1 von 30 ARBEITSZEITGESETZ Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, in der Fassung BGBl. Nr. 238/1971 BGBl. Nr. 2/1975 BGBl. Nr. 354/1981 BGBl. Nr. 647/1987 BGBl. Nr. 473/1992 BGBl. Nr. 833/1992 BGBl. Nr.
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. für Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in Ordinationen (ausgenommen Zahnärzte)
KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in Ordinationen (ausgenommen Zahnärzte) abgeschlossen am 1. Dezember 2006 zwischen der Ärztekammer für Steiermark, Graz, Kaiserfeldgasse 29, und
MehrInhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Vertretung von Minderjährigen und erwachsenen geschäftsunfähigen Personen... 1 A. Schutz durch die Rechtsordnung... 1 II. Allgemeines zur Geschäftsunfähigkeit
MehrDie Pauschalierung. Lohnkirchensteuer
Die Pauschalierung der Lohnund Lohnkirchensteuer von Dr. Klaus J. Wagner junstiscne GesamtbibliothöR der Technischen Hochschui Oarmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrAbkÅrzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19
Inhaltsverzeichnis AbkÅrzungsverzeichnis................................ 15 Literaturverzeichnis................................... 19 I. Eingehen eines Arbeitsverhåltnisses A. Vertragsanbahnung... 21
MehrMUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp
MUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp Gesetzeslage: 30.06.2009 Folgende Zusatzinfos werden in Papierform zur Verfügung gestellt: - Beitragsgruppenbestimmung für den Regelfall - Beitragstabelle
Mehrbeck-shop.de Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort....................................................... Literaturverzeichnis............................................. Abkürzungsverzeichnis.......................................... V XIII XV
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %.
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien STAND 1. APRIL 2013
KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien STAND 1. APRIL 2013 Inhaltsverzeichnis Seite I. Geltungsbereich... 3 II. Gesetzliche Bestimmungen... 3 III. Arbeitszeit...
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen Jens-Peter Tzschoppe Steuerberater Reichartstraße 9 99094 Erfurt 1 Gliederung des Lohns Zuwendungen an
MehrArbeitsrecht Quo Vadis?
Herzlich willkommen in der Realität des Arbeitsrechtes und der Personalverrechnung Ulrike Hoffmann StB Unternehmensberaterin HR Arbeitsrecht Wo kommst du her? Entstehung von arbeitsrechtlichen Sondervorschriften
MehrDie Situation der Praktikanten und Praktikantinnen in Österreich aus arbeitsrechtlicher Sicht
Die Situation der Praktikanten und Praktikantinnen in Österreich aus arbeitsrechtlicher Sicht Ass-Prof. Dr. Elias Felten Universität Salzburg Elias.Felten@sbg.ac.at Phänomen Praktikum/Volontariat Erscheinungsformen:
Mehrfür Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen
ARBEITSRECHT GRUNDLAGEN für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen Michael Schäfer beratung@michael-schaefer.net
MehrKongress Pflege 2012
Kongress Pflege 2012 27./28. Januar 2012, Berlin Programmteil M Dienstpläne ökonomisch und mitarbeiterorientiert gestalten - Aus arbeitsrechtlicher Sicht - Ernst Burger Landesarbeitsgericht München I.
Mehr... Revision, 09.11.2006
Abkürzungsverzeichnis... Revision Literaturverzeichnis... XIII XVII 1. Gegenstand, Strukturen und Stellung des Arbeitsrechts... 1 I. Gegenstand und praktische Bedeutung des Arbeitsrechts... 1 II. Strukturen,
MehrArbeitszeiterfassung Pflicht oder Kür?
Arbeitszeiterfassung Pflicht oder Kür? Hans-Ulrich Stooss Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, eigene Praxis, 1983-2014 nebenamtlicher Vizepräsident/Richter am Arbeitsgericht des Kantons Luzern 2 1 Das rechtliche
MehrAllgemeine Informationen zum Unternehmen und Organisation
Allgemeine Informationen zum Unternehmen und Organisation I. Adresse Name, Firmierung Straße PLZ. Ort Land Fax Internet Hauptbranche II. Firmenprofil Angebotenes Portfolio Rechtsform Gründungsjahr Tochtergesellschaften
MehrZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein neues Gehaltsschema eingeführt wird
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Bearbeiterverzeichnis... Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... A. Bauverträge
Inhaltsverzeichnis Vorwort... Bearbeiterverzeichnis.............................................. Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V XVII XIX XXV A. Bauverträge A.1. VOB-Vertrag Einzelgewerkvergabe...
MehrWolfgang Hromadka. Arbeitsrecht. Handbuch für die betriebliche Praxis. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage TECHNISCHE HOCHSCHULE DARMSTADT
Wolfgang Hromadka Arbeitsrecht Handbuch für die betriebliche Praxis 2., überarbeitete und erweiterte Auflage TECHNISCHE HOCHSCHULE DARMSTADT Fochbereich 1 Gesomtbibliothek Betriebswirts c h a f t s I e
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro
MehrTeil 1 Eine Beschäftigung planen und vorbereiten I Personalplanung und Gewinnung
Inhaltsverzeichnis Vorwort Herausgeber und Autoren Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Einführung 1 Fünf Ewige Wahrheiten im Arbeitsrecht 2 Häufige Irrtümer bei der Mitarbeiterführung 3 Was ist eigentlich
Mehr2007 W. Kohlhammer, Stuttgart www.kohlhammer.de. Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum...
Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum... Seite XVII XXIII Rdnr. Kapitel 1: Das Arbeitsrecht und das Arbeitsverhältnis... 1 1 I. Arbeitsrecht... 1 12 1. Begriff/Entstehung/Aufgaben... 1 12 2. Einschränkung
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Dok.-Nr.: 5234148 Bundesministerium der Finanzen Pressemitteilung vom 14.02.2012 Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2012 geltenden
MehrDigital-Technik. Grundlagen und Anwendungen. Teil IV
Digital-Technik Grundlagen und Anwendungen Teil IV Übersicht 10-11 10 Zeitabhängige binäre Schaltungen 10.1 B i s t a b i l e Kippstufen (Flipflops) 10.2 Zeitablaufdiagramme 1 0. 3 M o n o s t a b i l
MehrMindestlohn -ein Thema für den steuerlichen Berater
Mindestlohn -ein Thema für den steuerlichen Berater Stand: Dezember 2014 Referent: Daniel Sturm MBA Rechtsanwalt, Dresden ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe
MehrGESCHICHTE DER ENGLISCHEN ERZIEHUNG
GESCHICHTE DER ENGLISCHEN ERZIEHUNG VERSUCH EINER ERSTEN KRITISCHEN GESAMTDARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG DER ENGLISCHEN ERZIEHUNG VON BRUNO DRESSLER 1 9 2 8 SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH KAPITEL V-VII
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
MehrDer neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015
Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens
MehrKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ANGESTELLTE UND LEHRLINGE IN HANDELSBETRIEBEN
KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ANGESTELLTE UND LEHRLINGE IN HANDELSBETRIEBEN abgeschlossen am 5. Dezember 2012 zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und der
MehrHandbuch des Personalrechts für den Baubetrieb
Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb (12. Auflage) ISBN 978-3-87199-166-0 ( 3-87199-166-X ) [ Seite 1 von 5 ] [ auf 88 % verkleinertes Seitenformat ] Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb
MehrArbeitsvertrag Angestellte zur Überlassung nach AÜG neu
Arbeitsvertrag Angestellte zur Überlassung nach AÜG neu Der österreichische Gesetzgeber hat eine umfassende Novellierung des AÜG vorgenommen. Diese Neuerungen und Anpassungen - die meisten Bestimmungen
MehrArten der Entgeltleistung
Personalverrechnung Lohn Gehalt Lehrlingsentschädigung Zulagen Zuschläge Sachbezüge Sonderzahlungen (sonstige Bezüge) Arten der Entgeltleistung Entgelt der Arbeiter Entgelt der Angestellten Entgelt der
MehrArbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtliche
Arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtliche Änderungen 1999 Umsetzung und Handhabung in der betrieblichen Praxis Dr. Bernd Schiefer Rechtsanwalt Dr. Michael Worzalla Rechtsanwalt Patricia Will Rechtsanwältin
MehrFachlexikon Personalverrechnung
Fachlexikon Personalverrechnung Von Abfertigung bis Zwölftelregelung von Wilfried Ortner, Hannelore Ortner 2010 Linde Verlag Wien 2010 Verlag C.H. eck im Internet: www.beck.de ISN 978 3 7073 1668 1 schnell
MehrTarifvertrag. (TV Lohn/West) vom 5. Juni 2014. 1 Geltungsbereich
Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) vom 5. Juni
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV
Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1
MehrTVöD Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht
2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. TVöD Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht Mit Schwerpunkt Überleitung
MehrFahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW
Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW Dieses Merkblatt behandelt nur die Fahrtkostenvergütungen für Dienstreisen mit dem eigenen PKW. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Tages-
MehrGleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung
Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at
MehrArbeitsrecht. Prof. Dr. iur. Axel Kokemoor. 10., völlig überarbeitete und verbesserte Auflage. Von Prof. Dr. iur.
Arbeitsrecht Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen (t) ehemals Fakultät Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden und Prof. Dr. iur. Axel Kokemoor Fakultät Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden 10.,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 25 Literaturverzeichnis... 29
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 25 Literaturverzeichnis... 29 Arbeitszeitgesetz (AZG)... 33 525 Abschnitt 1 1 Geltungsbereich... 33 50 1a Regelungen durch Betriebsvereinbarung... 50 66 Abschnitt
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 11. Dezember 2014 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 11. Dezember 2014 Teil II 344. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte
MehrInhaltsverzeichnis. Druckerei C. H. Beck ... Schoof, Rechtsprechung zum Arbeitsrecht von A Z. Revision
Revision, 02062010 Druckerei C H Beck Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 7 Revision Die mit (CD-ROM) versehenen Stichworte sind auf die beiliegende CD-ROM ausgelagert! Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrBerechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW
Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen
MehrArbeitsrecht in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50629 Arbeitsrecht in Frage und Antwort Bewerbung, Vertrag, Krankheit, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis von Dr. Dr. Nikolaus H. Notter, Dr. Walter
MehrGrundlöhne V Q A B C. 25,85 25,45 25,05 Samstags-Zuschlag 25,00%
Zuschläge, Zulagen im Allgemeinen Die Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit werden nicht kumuliert. Es wird jeweils der höhere Ansatz gewählt. Schichtarbeit-Voraussetzungen: Schichtarbeit
MehrStellungnahme V/2012 Ist-Lohnerhöhung KV Metallindustrie
06.04.2012 Stellungnahme V/2012 Ist-Lohnerhöhung KV Metallindustrie I. Ausgangslage Der Arbeiterkollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie (Stand 1. November 2011;
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk Vom 27. Februar 2008 Auf Grund des 1 Abs. 3a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26.
MehrHans Ueli Schürer, Arbeit und Recht VERLAG:SKV
Hans Ueli Schürer, Arbeit und Recht VERLAG:SKV 7 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 1.1 Gesetz 1.1.1 Obligationenrecht 1.1.2 Arbeitsgesetz 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG) 1.1.4 Urheberrechtsgesetz
Mehr