Arten der Entgeltleistung
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- Arwed Thomas
- vor 8 Jahren
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1 Personalverrechnung
2 Lohn Gehalt Lehrlingsentschädigung Zulagen Zuschläge Sachbezüge Sonderzahlungen (sonstige Bezüge) Arten der Entgeltleistung Entgelt der Arbeiter Entgelt der Angestellten Entgelt der Lehrlinge Weitere Entgeltbestandteile Bestandteile des Entgelts, die für Arbeiten unter besonders schweren Bedingungen bezahlt werden, zb SEG-Zulagen (Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen), Montagezulagen Entgeltbestandteile, die zusätzlich zum Grundlohn bezahlt werden, zb Überstundenzuschlag zum Überstundengrundlohn Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen, zb freie Verpflegung einmalige (EStG), aber regelmäßig wiederkehrende (ASVG) Bezüge, zb Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration
3 Schema der Lohn- und Gehaltsverrechnung Bruttogehalt (Angestellte) bzw. Bruttolohn (Arbeiter) Überstunden Zuschläge Zulagen Provisionen Bruttobezug gesetzliche Abzüge: Sozialversicherungsbeitrag Lohnsteuer freiwillige Abzüge: Gewerkschaftsbeitrag Betriebsratsumlage sonstige Abzüge: Akontozahlungen Lohn- und Gehaltsvorschüsse Pfändungen (Exekutionen) Auszahlungsbetrag (netto)
4 Sozialversicherungsbeitrag im engeren Sinn Krankenversicherung (KV) Unfallversicherung (UV) Pensionsversicherung (PV) Arbeitslosenversicherung (AV) Sozialversicherungsbeitrag im weiteren Sinn Arbeiterkammerumlage (KU) Wohnbauförderungsbeitrag (WF) Zuschlag nach dem Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz (IE) Nachtschwerarbeitsbeitrag (NB, nur für Arbeitnehmer, die Nachtschwerarbeit leisten) Schlechtwetterentschädigungsbeitrag (SW, nur bei Bau- und Baunebenbetrieben) Krankenscheingebühr ( 3,63 pro Krankenschein)
5 Vollversicherung Dienstnehmer, die in allen drei Versicherungen (KV, UV, PV) versichert sind. Teilversicherung Pflichtversicherung in einem oder zwei Versicherungszweigen nach dem ASVG Beschäftigte Dienstnehmer Lehrlinge Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene übliche praktische Tätigkeit ausüben Heimarbeiter Geringfügig Beschäftigte: höchstens 301,54 monatlich) unterliegen nur der Unfallversicherung. Bezieher einer Pensionsversicherung oder einer Arbeitslosenversicherung: Diese sind nur krankenversichert
6 Beginn und Ende der Pflichtversicherung Beginn: mit dem Tag des Beginnes der Beschäftigung Ende: mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ende des Entgeltanspruches (wenn Urlaub vorhanden) Beitragszeitraum Der Beitragszeitraum ist der Kalendermonat. Er wird einheitlich mit 30 Tagen angenommen. Beitragsgrundlage = Entgelt (zwei Dezimalstellen kaufmännisch runden) Sozialversicherungsbeitragsfrei sind zb: Aufwandsentschädigungen (wie zb Tagesgelder, Nächtigungsgelder, Ersatz von Hotelkosten etc.) Schmutzzulagen, wenn sie lohnsteuerfrei sind Abfertigungen Familienbeihilfe Jubiläumsgeschenke des Dienstgebers freiwillige soziale Zuwendungen des Dienstgebers (zb freie Mahlzeiten, Geburtenbeihilfen etc.)
7 Lohnsteuerbemessungsgrundlage Bruttobezug Sozialversicherungsbeitrag (inkl. KU und WF) lohnsteuerfreie Bezüge gemäß 68 EStG (zb steuerfreie Überstundenzuschläge) Freibetrag laut Bescheid Pendlerpauschale Gewerkschaftsbeitrag Bemessungsgrundlage Danach wird die Steuer aus der Tabelle abgelesen!
8 Abrechnung von Lehrlingsentschädigungen - Sozialversicherung: Diese hängt von der Dauer der Lehrzeit, vom Lehrjahr und davon ab, ob der Lehrling Anspruch auf Hilfsarbeiterlohn hat. - Lohnsteuer: Die Lehrlingsentschädigung ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, häufig jedoch so niedrig, dass sie die Besteuerungsgrenze nicht erreicht. Beispiel 1 Die TCOM GesmbH stellt einen Bürolehrling ein. Er/sie erhält eine Lehrlingsentschädigung in Höhe von 290,00 monatlich. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre. Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag? Lösung in 1. Lehrlingsentschädigung 290,00 2. Sozialversicherung: 290,00 x 29,73 10,25 % 3. Lohnsteuer: Bemessungsgrundlage: 290,00 SV 29,73 260,27 Tabelle! 0,00 4. Auszahlungsbetrag 260,27
9 Abrechnung von Überstunden Arbeitszeit Mehrarbeit Überstunden Überstundenpauschale - Normalarbeitszeit: 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche ( 3 AZG). - Ausnahmeregelungen: AZG und Kollektivverträge - Überstundenaufzeichnungen erforderlich - Arbeitszeit zwischen der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit und der Normalarbeitszeit des AZG - Abgeltung laut Kollektivvertrag - Zuschlag von 50 % ( 6 AZG) - höhere Zuschläge laut Kollektivvertrag möglich - Arbeitnehmer darf nicht schlechter gestellt werden, als bei normaler Überstundenentlohnung Keine Überstunden dürfen Jugendliche und Schwangere leisten.
10 Abrechnung der Überstunden 1. Sozialversicherung: Grundlöhne und Zuschläge beitragspflichtig 2. Lohnsteuer: Überstundengrundlohn lohnsteuerpflichtig Freibeträge für Zulagen und Zuschläge (lt. 68 EStG): 1. Freibetrag 2. Freibetrag monatlich 360,00 für alle SEG-Zulagen 100%igen Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeitszuschläge und -überstundenzuschläge ODER monatlich 540,00 wenn die Normalarbeitszeit auf Grund der Beschaffenheit der Arbeit (zb steuerfrei Bäcker) überwiegend zwischen 19 und 7 Uhr liegt zusätzlich sind die Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmass von höchstens 50 % des Grundlohns insgesamt höchstens 43,00 pro Monat
11 Arten von Aufwandsentschädigungen Fahrtkostenvergütungen zb Ersatz von Bahn-, Flug-, Taxikosten Reisevergütungen Tagesgelder Nächtigungsgelder Kilometergelder Betrieblich veranlasste Fahrten mit eigenem Pkw zb Entfernungszulagen Ersatz von Verpflegungsaufwendungen zb Ersatz von Hotelkosten (inkl. Frühstück)
12 Abrechnung von Aufwandsentschädigungen Tages- und Nächtigungsgelder sind bis zu bestimmten Grenzen sozialversicherungs- und steuerfrei ( 26 Z 4 EStG): Reisedauer ab 3 Stunden: pro angefangene Stunde 2,20 Nächtigung inklusive Frühstück: mit Beleg, bis zu dessen Höhe Nächtigungskosten ohne Beleg: bis 15,00 Fahrten für das Unternehmen mit dem eigenen Pkw: Kilometergeld 0,356 pro Kilometer Lohnsteuerpflichtig sind Fahrtkostenersätze, das sind Fahrtauslagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
13 Abrechnung von Sachbezügen Sachbezüge = Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen Beispiele: private Nutzung eines Dienstautos freie Wohnung und/oder Verpflegung (zb im Gastgewerbe) kostenlose Benützung von Betriebssportplätzen zinslose Darlehen Wert der Sachbezüge ist sowohl bei der Sozialversicherungs- als auch bei der Lohnsteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen!
14 Abrechnung von sonstigen Bezügen (Sonderzahlungen) Beispiele: Weihnachtsremuneration (der 13. Monatsbezug) Urlaubsbeihilfe (=Urlaubsgeld oder 14. Bezug) Bilanzgeld Gewinnanteil Sonderbestimmungen für die Abrechnung: Sozialversicherung SV-pflichtig Höchstbeitragsgrundlage: 6.540,00 jährlich Sozialversicherungsbeitrag Dienstnehmeranteil: bei Angestellten: 16,65 % bei Arbeitern: 17,2 % Lohnsteuer Freibetrag: 620,00 pro Jahr (steuerfrei) Ermäßigter Steuersatz von 6 % (bis zur Sechstelgrenze) Freigrenze: 1.680,00 pro Jahr (darunter keine Versteuerung!)
15 Errechnung und Abfuhr der Dienstgeberbeiträge und -abgaben Art des Beitrags Berechnung Abzuführen an Abzuführen am Sozialversicherungs- Dienstgeberanteil Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage der Wirtschaftskammern) Kommunalsteuer je nach Beitragsgruppe: zb: D1: 21,65 % A1: 22,1 % 4,5 % der monatlichen Bruttobezüge je nach Bundesland: W, NÖ, S, T: 0,52 % St, B: 0,51 % K: 0,47 % OÖ: 0,45 % V: 0,44 % 3 % der Bemessungsgrundlage Gebietskrankenkasse 15. des Folgemonats, gemeinsam mit dem einbehaltenen Dienstnehmeranteil Betriebsfinanzamt Betriebsfinanzamt Gemeinde bzw. Stadtkasse des Magistrats 15. des Folgemonats 15. des Folgemonats 15. des Folgemonats
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