Die wichtigsten Steuertipps für Studenten
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- Wolfgang Gerber
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1 Impressum & Mediadaten AGB/ANB Tarife Print/Online Fotocredits Anmelden oder Registrieren trend.at Branchen Steuern Die wichtigsten Steuertipps für Studenten veröffentlicht am von Anneliese Proissl / TPA NEWS TICKER 13:32 Premier versichert: China kann stabiles Wachstum gewährleisten 13:13 Schweizer Notenbank knöpft Banken 1,2 Mrd an Strafzinsen ab 13:01 "Pitching Days" bringen österreichische Start-ups nach New York Copyright 2013 Damir Cudic 12:58 Millionenpleite von Hoteleigentümerin im Burgenland 12:52 Sky Deutschland investiert bis zu 100 Millionen in eigene TV-Serien Viele Studenten haben neben dem Studium einen Nebenjob oder überlegen sich nebenbei zu arbeiten. Alle wichtigen Fakten und Steuer-Tipps für Studierende rund ums Studium und die Arbeit: Welche Zusatzverdienstgrenzen und Regeln gelten, um Beihilfen oder Stipendien für das Studieren nicht zu verlieren, wer Anspruch Seite 1 von 7
2 auf Urlaub hat, wie man als Student Arbeitslosengeld bekommen kann und welche Ausgaben die Eltern absetzen können. Nützliche Infos dazu von den TPA Horwath- Steuerexperten. Die gute Nachricht: Nicht alle Studenten, die über der Mindeststudiendauer liegen, müssen Studiengebühren zahlen. Studenten, die über der Mindeststudiendauer sind und arbeiten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen keine Studiengebühr zahlen Wer nämlich die Mindeststudiendauer und zwei weitere Toleranzsemester überschritten hat, wird die Studiengebühr (für Semesterbeginn 2014) erlassen, wenn der betreffende Student erwerbstätig war und das Jahreseinkommen 2013 mindestens 5.415,20 Euro betragen hat. Zum Nachweis der Einkünfte ist ein Einkommensteuerbescheid bzw. eine Arbeitnehmer-Veranlagung erforderlich. Für den Erlass der Studiengebühr bei Semesterbeginn 2015 beträgt die Grenze 5.534,34 Euro (Erwerbseinkommen 2014). Freie Dienstnehmer: Wann man die Lohnsteuer wieder zurückbekommt Wenn der Student als echter Dienstnehmer angestellt ist, muss das Unternehmen Ihre Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen -insbesondere dann, wenn das Bruttogehalt höher als Euro im Monat ist oder der Student nur tageweise beschäftigt wird. In diesen Fällen sollten Studenten versuchen, sich diese Lohnsteuer nach Jahresende vom Finanzamt zurückzuholen. Dazu muss man einen Antrag stellen, die sogenannte Arbeitnehmer- Veranlagung. Zur Gänze bekommt man die einbehaltene Lohnsteuer dann zurück, wenn das Jahreseinkommen (grob gesagt: Bruttogehalt Seite 2 von 7
3 minus Sozialversicherungsbeiträge) pro Kalenderjahr ca Euro nicht übersteigt. Wenn ein Student so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, wohl aber Sozialversicherungsbeiträge, zu zahlen hat, können er sich 10 % der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (max. 110 Euro) vom Finanzamt mittels einer Steuererklärung (Arbeitnehmer-Veranlagung) zurückholen. Wie Eltern die finanzielle Belastung durch das Studium beim Finanzamt geltend machen können Eltern können in ihrer Steuererklärung für studierende Kinder den Kinderfreibetrag geltend machen. Allerdings nur solange sie für das studierende Kind Familienbeihilfe beziehen. Die Aufwendungen für die Universitätsausbildung können auch nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn im Einzugsgebiet des Wohnortes der Eltern (Entfernung > 80 km) keine entsprechende universitäre Ausbildung möglich ist und das Kind auswärts studieren muss. Diese außergewöhnliche Belastung wird vom Staat durch einen Pauschalbetrag von 110 Euro pro Monat anerkannt und ist damit unabhängig vom tatsächlichen Mehraufwand. Die Familienbeihilfe ist nicht Voraussetzung für den Freibetrag. Geringfügige eigene Einkünfte des Kindes sind nicht schädlich, wenn die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe nicht überschritten wird. Freie Dienstnehmer können sich freiwillig kranken- und pensionsversichern Wenn ein Student während der Studienmonate ein geringfügiges echtes oder freies Dienstverhältnis (2014: Entgelt max. 395,31 Euro pro Monat) eingeht, ist eine freiwillige Versicherung bei der Gebietskrankenkasse möglich. Um 55,79 Euro monatlich besteht eine Seite 3 von 7
4 Versicherung im Bereich der Kranken- und Pensionsversicherung. Als freier Dienstnehmer bekommt man in diesem Fall ab dem vierten Krankenstandstag sogar ein Krankengeld in der Höhe von 4,73 Euro pro Tag. Studenten können sich auch krankenversichern, selbst wenn sie keinen Job haben. Der Beitrag für die Versicherung beträgt im Jahr 2014 monatlich 52,68 Euro. Dieser begünstigte Beitrag gilt jedoch nicht, wenn das Gesamtjahreseinkommen Euro überschreitet, so Wolfgang Höfle, Steuerberater, Partner und Lohnverrechnungsexperte bei TPA Horwath. Der Zuschuss vom Bund in Höhe von 50 Prozent des Versicherungsbeitrages wurde per Juli 2011 gestrichen. Wann Studenten Anspruch auf Urlaub haben Sind Studenten als echter Dienstnehmer angestellt, stehen ihnen meistens Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses auch eine anteilige Urlaubsabgeltung (Urlaubsersatzleistung) zu. Bei einem Werkvertrag haften Studenten für das Arbeitsergebnis bzw. den Erfolg. Bei haftungsträchtigen Projekten, sollte ein Dienstoder freien Dienstvertrag angestrebt werden, da der Student in diesem Fall grundsätzlich keine Haftung für den Erfolg übernimmt. Steuervorteile für Studierende Das Einkommensteuergesetz sieht zwar keine speziellen Freibeträge für Studierenden vor, aber es gibt Regelungen, von denen auch Studenten profitieren. 1. Wer nicht mehr als Euro Gewinn hat, zahlt keine Einkommensteuer Wenn Ihr Gewinn aus allen selbständigen Tätigkeiten (freie Dienstverträge, Werkverträge) zusammen pro Kalenderjahr nicht mehr als Seite 4 von 7
5 Euro beträgt, fällt keine Einkommensteuer an. Eine Einkommensteuererklärung ist nur dann nötig, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Bei der Gewinnermittlung können Sie entweder alle Ausgaben, die zur Einnahmenerzielung nötig waren oder das bis zu 12%ige Betriebsausgaben-Pauschale von den Einnahmen abziehen. Bei einem Einkommen von 2- bis zu Euro netto muss keine Umsatzsteuer verrechnet werden Als Selbständiger mit freiem Dienst- oder Werkvertrag sind Sie bei Umsätzen bis zu Euro netto pro Kalenderjahr nicht verpflichtet, zusätzlich zu Ihrem Honorar die meist 20%ige Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ( Kleinunternehmer-Regelung ). Sollte Ihr Auftraggeber jedoch die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, haben Sie die Möglichkeit durch eine Vorsteuer-Pauschale (1,8 % des Umsatzes) eine kleine Ersparnis herausholen allerdings nur, wenn Sie bereit sind, vier Mal jährlich ein Formular (Umsatzsteuer- Voranmeldung) auszufüllen. Wer Beihilfen nicht verlieren will, darf höchstens Euro verdienen Wichtig ist für Studenten, dass sie die Familienbeihilfe und allenfalls ein Stipendium nicht verlieren, wenn sie arbeiten gehen. Daher ist es wichtig, die Zuverdienstgrenze im Auge zu behalten. So dürfen Sie seit 2013 pro Kalenderjahr bis zu Euro (nach Abzug von Betriebsausgaben/Werbungskosten) dazu verdienen, ohne die staatlichen Unterstützungen zu verlieren. Wann Studenten ein Recht auf Arbeitslosengeld haben Um neben dem Studium einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen zu können, müssen Sie Seite 5 von 7
6 bei erstmaliger Inanspruchnahme nachweisen können, dass Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Eine geringfügige Beschäftigung zählt nicht, da in diesem Fall keine Arbeitslosenversicherung besteht. Weitere Voraussetzung: Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. Zeitlich verfügbar sind Sie dann, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis mit einer Normalarbeitszeit von 20 Wochenstunden eingehen können. Die Informationsbroschüre für Studenten von TPA Horwath zum Bestellen Die aktuelle Publikation: Steuertipps für Studierende 2016 Thema: Steuertipps IHRE MEINUNG ZUM THEMA Einen Kommentar schreiben Anmelden Anmelden mit facebook STEUERN STEUERN Seite 6 von 7
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