Pflege Wohnform, Finanzen und Recht

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1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Annette Jäger 18/2014 Pflege Wohnform, Finanzen und Recht Was passiert eigentlich, wenn man zum Pflegefall wird? Je früher man darüber nachdenkt, desto besser. Denn beschäftigt man sich mit dem Thema erst dann, wenn der Pflegebedarf bereits eingetreten ist, ist es oft zu spät, um alle Optionen zu nutzen. Oberste Priorität haben zwei Fragen: Wie und wo will man leben, wenn man Hilfe benötigt, und wie lässt sich das finanzieren? Lesen Sie auf den folgenden Seiten, welche Optionen es gibt. 1. Welche Betreuungsform ist die richtige? 1a. Pflegeheim ja oder nein? Ist ein Umzug in ein Pflegeheim nötig oder nicht? Diese Frage kann man im Vorfeld oft nicht eindeutig beantworten. Doch es gibt Hinweise, wann ein Heim die richtige Wahl ist: Man kann weder auf Angehörige noch Freunde zurückgreifen, die bei der Pflege unterstützen können. Man benötigt rund um die Uhr Betreuung und Hilfe. Man leidet unter einer fortschreitenden Demenzerkrankung. Die bisherige Wohnung lässt eine Pflege zuhause nicht zu, etwa weil sie Stufen hat, oder das Bad nicht geeignet ist und auch durch einen Umbau ist die Situation nicht zu verbessern. Der Lebenspartner lebt bereits im Heim. Es gibt auch gute Gründe, die für eine Versorgung zu Hause sprechen: Man ist nicht demenzkrank und benötigt vor allem körperliche Unterstützung. Jemand kümmert sich um Haushalt, Einkäufe und die Wäsche. Man kann noch gut längere Zeit alleine zuhause verbringen, vor allem nachts. Die Wohnung ist weitgehend barrierefrei. Es gibt Jemanden in der Nähe, der schnell zur Hilfe kommen kann. 1b. Alternativen zum Pflegeheim Selbst wenn man zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Heim die bessere Option ist, gibt es auch hier Alternativen zum klassischen Pflegeheim. Inzwischen gibt es kleinteilig organisierte, gemeinschaftliche Wohnangebote, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in familiärem Umfeld ermöglichen. Sie haben viele Namen: Hausgemeinschaften, Pflegewohngemeinschaften, ambulant betreute Wohngruppen, stationäre Wohngruppen eine einheitliche Bezeichnung für diese neuen Wohnformen gibt es nicht. Gerade bei Menschen mit Demenzerkrankungen sind solche Wohngruppen (WG) zu einem wichtigen Bestandteil der Versorgung geworden. Allerdings sind solche Wohngruppen unterschiedlich stark verbreitet. Berlin gilt als die WG-Hochburg mit den meisten Wohnangeboten für Demenz-Patienten. In Bayern dagegen sind sie noch nicht stark verbreitet. Die Struktur und Organisation jeder einzelnen Einrichtung kann trotz gleicher Bezeichnung stark voneinander abweichen. Zudem gibt es keine einheitlichen Qualitätsmerkmale und auch keine speziellen Beratungs- und Vermittlungsstellen, oder eine bundesweite vollständige Übersicht von existierenden Wohngruppen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der ambulant betreuten Wohnform und der stationären Hausgemeinschaft. Ambulant betreute Wohngruppen

2 Seite 2 Ambulant betreute Wohngruppen haben sich vor allem für Menschen mit Demenzerkrankungen durchgesetzt. Es gibt derzeit schätzungsweise solcher Einrichtungen in Deutschland. In der Regel verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume. Meist leben acht bis zwölf Pflegebedürftige in einer Gruppe zusammen. Einige Wohngruppen haben eine sogenannte Hausmutter als ständigen Ansprechpartner. In anderen gibt es einen Sozialarbeiter, der täglich vorbeikommt. Die Pflege wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Betreuungskräfte und Haushaltshilfen kommen in die Gemeinschaft und unterstützen die Bewohner. Diese wirken also, soweit sie dazu in der Lage sind, selbst bei der Haushaltsführung mit. Wie viel Hilfeleistung nötig ist, wann sie erbracht wird und von wem, bestimmen die Bewohner und ihre Angehörigen selbst. Stationäre Hausgemeinschaften In stationären Hausgemeinschaften leben zwischen sechs und zwölf pflegebedürftige Menschen in einer Gruppe innerhalb eines Heimes zusammen. Meist sind mehrere solcher Gruppen in einem Gebäudekomplex untergebracht. Die Gruppen sind jeweils autonom, jede kocht beispielsweise für sich selbst und bestimmt eigene Regeln des Alltagslebens. Betreut und gepflegt werden sie von Mitarbeitern des Trägers eines solchen modernen Heimes. Diese Wohnform soll im Rahmen einer stationären Betreuung ein möglichst normales privates Leben ermöglichen. Auflagen, für beispielsweise Brandschutzverordnungen oder Hygienevorschriften können gewisse Einschränkungen für die Bewohner mit sich bringen, wenn es beispielsweise um die Möblierung geht oder das gemeinsame Kochen. Oft werden aber Ausnahmeregelungen gewährt. Tipp: Eine Datenbank für die Suche nach Hausgemeinschaften finden Sie unter: 1c. Alternativen bei der Pflege zuhause Wer so lange wie möglich zuhause leben möchte, aber trotzdem umfangreiche Betreuung und Hilfe benötigt, kann auch über eine Haushaltsoder Pflegehilfe aus Osteuropa nachdenken. Seit 2011 ist es möglich, diese Hilfskräfte legal anzustellen. In der Regel kommt die Hilfskraft in der Wohnung des Pflegebedürftigen in einem eigenen Zimmer unter. Sie darf als Haushaltshilfe beschäftigt werden, und darf pflegerische Alltagshilfen leisten. Also alles, wofür man keine pflegerische Ausbildung benötigt. Andere Tätigkeiten muss ein ambulanter Pflegedienst durchführen. 2. Pflegequalität 2a. Pflegequalität im Heim erkennen Die Missstände in der Altenpflege, die in den letzten Jahren in den Medien debattiert wurden, haben Angst bereitet, in einem Heim zu landen, in dem man am Ende nicht gut versorgt wird. Woran erkennt man Pflegequalität? Das ist für den Laien gar nicht so einfach. Auf jeden Fall sollte man das Heim gründlich und ausgiebig besichtigen und zwar nicht nur den repräsentativen Eingangsbereich. Ein Rundgang durch die Stationen oder Wohnbereiche ist angesagt. Sinnvoll ist es, auch die Bewohner zu befragen oder den Heimbeirat, was ihnen an der Einrichtung besonders gefällt und was nicht. Einen guten Einblick erhält man durch die Gelegenheit des Probewohnens. Dies ist sogar durch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege für Leistungsbezieher der Pflegeversicherung finanziert. Qualitätsstandards wie die Pflegenoten oder der Pflege-TÜV bieten aber nur beschränkte Hilfe (beispielsweise 2b. Pflegequalität in der WG erkennen Am besten hält man sich einige Stunden in einer favorisierten Einrichtung auf oder greift sogar auf die Möglichkeit des Probewohnens zurück, um den Ablauf und die Beziehung der Bewohner untereinander zu beobachten. So kann man mit den anderen Patienten ins Gespräch kommen und etwas über die Gemeinschaft erfahren. Priorität sollte der Umgang der Betreuer mit den Patienten haben. Denn der persönliche Kontakt zwischen den Patienten und dem Pflegepersonal ist der wichtigste Qualitätsfaktor und auch, wie viel Zeit für den Patienten zur Verfügung steht. Wichtig ist auch der Träger, der hinter einer Einrichtung steht. Ist das ein gemeinnütziger Verein, eine private Organisation oder ein am-

3 Seite 3 bulanter Pflegedienst? Welches Anliegen hat der Träger? Dabei sollte man immer darauf achten, ob die Organisationsstruktur es den Patienten erlaubt, ein selbst bestimmtes Leben zu führen und damit eigene Entscheidungen zu treffen oder ob sie genauso nach Zeitplan versorgt werden wie in einem Pflegeheim. Wer hat die Entscheidungskompetenz? Das ist die entscheidende Frage! Ein Auge sollte man auch auf die vorgesehene Betreuungsleistung werfen: Wer und wie viele Personen kümmern sich um die Patienten? Wie häufig kommt ein ambulanter Pflegedienst? Ist nachts eine Betreuung vorgesehen oder möglich? Gibt es eine Freizeitgestaltung und/oder Beschäftigungstherapie? Wer kocht und was wird gekocht? Wer putzt und erledigt andere hauswirtschaftliche Dienste? 3. Verträge worauf gilt es zu achten? 3a. Heimvertrag Wer in ein Pflegeheim zieht, unterschreibt einen Heimvertrag und diesen sollte man in Ruhe und ganz genau lesen. Sind Formulierungen unverständlich oder werfen sie Fragen auf, sollte man diese offen klären. Durch das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind Verträge mit Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, bei denen Wohnen vertraglich an Pflegeleistungen gekoppelt ist, weitgehend geregelt. So sind Kündigungsfristen im WBVG geregelt, genauso wie die Erhöhung des Heimentgelts. Doch es gibt strittige Punkte, beispielsweise ob Heimbewohner extra zahlen müssen, wenn sie eigene Elektrogeräte im Zimmer nutzen wollen. Einige Heimbetreiber verlangen auch die Übernahme von Renovierungskosten, was nicht zulässig ist. Angehörige unterschreiben Verträge am besten nur dann, wenn sie als Bevollmächtigter oder gerichtlich bestellter Betreuer vertretungsberechtigt sind. Im schlimmsten Fall sind sie sonst selbst Vertragspartner und müssen auch die Kosten übernehmen. Tipp: Stationäre Hausgemeinschaften unterliegen ebenso dem Heimgesetz. Es gelten dieselben Regelungen. 3b. Verträge in Wohngruppen Ambulant betreute Wohngruppen fallen derzeit überwiegend nicht unter das Heimgesetz. Damit unterliegen sie auch keiner besonderen öffentlichen oder staatlichen Kontrolle. Das kann von Vorteil sein, da sie völlig individuell und den jeweiligen Ansprüchen nach gestaltet werden können. Andererseits gibt es damit auch keinerlei Qualitätskontrolle. Auch in einer WG sollte das Zusammenleben vertraglich geregelt sein. Wichtig sind unter anderem folgende Punkte: Können die Bewohner einen Dienstleister bei Bedarf kündigen und einen anderen Dienstleister (beispielsweise ambulanten Pflegedienst) beauftragen? Ist die Verwendung von Haushaltsgeldern eindeutig geregelt? Wie dürfen Mobiliar und Räumlichkeiten genutzt werden? Wer ist alles berechtigt, Wohnungsschlüssel zu besitzen? Sind alle Bewohner gleichberechtigte Mieter, oder gibt es einen Hauptmieter? Vermieter und Betreuungs- und Pflegedienstleister dürfen nicht ein und dieselbe Person oder Organisation sein! Ist die Aufschlüsselung der Kosten transparent? Welche Regelungen gelten, wenn ein Mitglied die WG verlässt und ein neues Mitglied nachzieht? Ist hier ein Mitspracherecht vorgesehen? Tipp: Weitere Anhaltspunkte gibt die Checkliste unter 4. Pflege finanzieren 4a. Was kostet die Pflege im Heim? Die Kosten eines Heimplatzes hängen von der Pflegestufe ab und vom Heim selbst. Es fallen Kosten an für Unterkunft und Verpflegung, für die pflegebedingten Aufwendungen und eine Investitionskostenpauschale. Das durchschnittliche Heimentgelt (pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Investi-

4 Seite 4 tionskosten) in vollstationären Pflegeeinrichtungen beträgt zwischen Euro (Pflegestufe I) und Euro (Pflegestufe III) im Monat oder sogar mehr, je nach Unterbringung im Einzeloder Doppelzimmer. Die Preise variieren je nach Einrichtung und Bundesland stark. Erhebliche Unterschiede gibt es bei den Investitionskosten: Sie können bei 400 Euro liegen, aber auch bei 800 Euro. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, die für die Pflege anfallen nur anteilig. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss man aus eigener Tasche begleichen. Übrigens: Für stationäre Hausgemeinschaften fallen vergleichbare Kosten wie für einen üblichen Pflegeheimaufenthalt an. 4b. Was kostet die Pflege zu Hause? Hier sieht die Rechnung anders aus, da bei der häuslichen Pflege Mietkosten und alle anderen laufenden Kosten erhalten bleiben, die Kosten für die häusliche Pflege aber noch hinzukommen. Allerdings fällt diese möglicherweise geringer aus, wenn Angehörige unentgeltlich bei der Pflege helfen. Ambulante Pflegedienste rechnen nicht pauschal nach Pflegestufe ab, sondern nach individuell erbrachter Leistung. Häusliche Pflege ist keineswegs immer günstiger als eine vollstationäre Pflege im Heim. Ambulante Pflege zuhause kostet im Durchschnitt im Monat je nach Pflegestufe zwischen 800 und Euro, große Schwankungen dieser Preisangaben sind möglich. 4c. Was kostet die Pflege in einer WG? Hier fallen Wohnkosten an, die sich an der ortsüblichen Miete orientieren sowie an der Größe der Wohnung und der Anzahl der Mitbewohner. Zusätzlich fallen Kosten für den Haushalt an und für die Betreuung. Leben in einer WG kostet unter dem Strich ähnlich viel wie die Unterbringung in einem Pflegeheim. 4d. Zuschüsse aus der Pflegekasse Wer ein Pflegefall ist, erhält Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse. Allerdings übernimmt die gesetzliche Versicherung nur rund 50 Prozent der anfallenden Kosten, die andere Hälfte muss man selbst aufbringen. Wer nicht in ein Heim geht, sondern in eine Wohngruppe oder ähnliches umzieht, kann das von der Pflegekasse vorgesehene Pflegegeld in Anspruch nehmen. Diese Summe erhält er monatlich ausbezahlt und kann sie frei verwenden. Oder aber er entscheidet sich für Pflegesachleistungen: diese Beträge kann er dafür verwenden, einen ambulanten Pflegedienst zu beschäftigen. Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Eine monatliche Auszahlung an den Pflegebedürftigen entfällt dann. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Man kann auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Für stationäre Hausgemeinschaften gewährt die Pflegekasse dieselben Zuschüsse wie für einen vollstationären Heimaufenthalt. Was die Pflegekasse pro Monat zahlt Pflegestufe Härtefall Sachleistungen bei ambulanter Pflege in Euro (225)* (665) (1.250) Stationäre Pflege in Euro Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige in Euro - (120) 235 (305) 440 (525) 700 (700) - * In Klammern: Leistung bei Demenzerkrankung Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand: April 2014 Zusätzlich können Sonderleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt werden. So werden für die häusliche Pflege Pflegehilfsmittel (z. B. ein Pflegebett) zur Verfügung gestellt. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für den Umbau in eine rollstuhlgerechte Wohnung von maximal Euro pro Maßnahme. Demenz: Menschen mit Demenzerkrankung können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und dafür einen Zuschuss von Euro bis maximal Euro im Jahr erhalten. Der Zuschuss ist nicht an eine Pflegestufe gebunden. Poolen von Leistungen: Mehrere Pflegebedürftige können gemeinsam einen ambulanten Pflegedienst beschäftigen. Das ist bei Wohngemeinschaften sinn-

5 Seite 5 voll, weil beispielsweise Fahrtkosten dann nur einmal berechnet werden. Zuschuss zu WGs: Der Zuschuss für den Umbau in eine barrierefreie und altengerechte, neugegründete Wohngemeinschaft beträgt bis zu Euro pro Bewohner, maximal Euro pro Wohngemeinschaft. Die Förderung gilt bis Außerdem können WG- Bewohner Euro im Jahr für die Verhinderung der üblichen Pflegeperson erhalten, und es stehen die Betreuungsleistungen für Demenz zu. Außerdem gibt es unter bestimmten Umständen einen Wohngruppenzuschlag von 200 Euro monatlich pro WG- Bewohner. Literaturtipp: Gut leben im Heim. Auswahl, Qualität, Einflussnahme. Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf, Private Vorsorge Da bei einem Heimaufenthalt Miete und andere Kosten des täglichen Lebensunterhaltes wegfallen, kann man seine volle Rente zur Begleichung der Heimkostenrechnung mit einbringen, ebenso alle anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Voraussetzung: Es gibt keinen Ehepartner mehr, der davon noch leben muss. Wer die Kosten für die Pflege nicht aus dem eigenen Vermögen begleichen möchte, kann privat vorsorgen. Der Versicherungsmarkt bietet hier vor allem Pflegetagegeldpolicen an, immer öfter auch Pflegerentenversicherungen. Allerdings sind auch mit solchen Policen nie alle Kosten gedeckt. Jedoch lässt sich die Finanzierungslücke größtenteils schließen. Solche Zusatzpolicen schließt man vorzugsweise im Alter zwischen 40 und 50 Jahren ab. Ist man älter, werden die Beiträge deutlich teurer. Policen, die auch in den niedrigeren Pflegestufen I und II leisten, ist der Vorzug zu geben. Denn dieser Pflegezustand kommt weit häufiger und über einen längeren Zeitraum vor, als Pflegestufe III. Die Police sollte auch bei Demenz leisten. Dies leisten nur neuere Tarife. Tipp: Berechnet man die individuelle Versorgungslücke, sollte man bedenken, dass Rentenansprüche auch im Krankheitsfall bestehen bleiben. Vielleicht genügt es, nur eine geringe monatliche Summe über eine Police abzusichern. Übrigens: Verfügt man nicht über genug eigenes Vermögen, um die Pflegekosten zu begleichen, werden die Angehörigen zur Kasse gebeten. Es gelten aber großzügige Freibeträge. Können auch die Angehörigen die Kosten finanziell nicht stemmen, kommt das Sozialamt dafür auf. 5a. Pflegetagegeldpolicen Bei diesen Policen wird im Pflegefall ein fester Tagessatz gezahlt, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Der Tagessatz variiert je nach Pflegestufe. Das komplette Tagegeld gibt es meist erst ab Pflegestufe III. Die Leistung bei Demenz ist in der Regel ein fester Monatsbetrag, der je nach Anbieter zwischen 100 und über Euro pro Monat schwankt. Die Beiträge für Pflegetagegeldpolicen können im Laufe der Jahre deutlich steigen das sollte man mit einkalkulieren! Darauf sollte man außerdem achten: Leistung bei ambulanter und stationärer Pflege, Leistung auch bei Pflege durch Laien, kurze Wartezeiten nach Vertragsabschluss bis zum vollen Leistungsumfang, Beitragsfreiheit mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit, Dynamik der Leistung im Schadensfall zum Inflationsausgleich, lebenslanger Versicherungsschutz, Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherers.

6 Seite 6 Pflegetagegeldversicherungen, die bei Demenz leisten (Auswahl) Modellfall: Versicherungsnehmer 50 Jahre, Pflegetagegeld 50 Euro in Pflegestufe III, auch Leistungen in Pflegestufen I und II. Versicherungsbeginn: Anbieter Tarif Beitrag pro Monat in Euro Demenz-Leistung pro Monat in Euro (max. versicherbar)* Hallesche 50 Prozent OLGAflex.AR 36, (1.350) 50 Prozent OLGAflex.Ri Münchner Verein 430/10, 423/40 36, (1.200) Ergo KombiMed Pflegetagegeld 45, (270) KPET Signal Kranken/ Deutscher Ring PflegeTOP 52, (10 Prozent des versicherten Tagessatz) Axa Flex 1, Flex 2, Flex 3 53, (450) Allianz PflegetagegeldBest 57, (1.350) (PZTB02) Süddeutsche PS0A, PS0S, PS1A, PS1S, 58, (500) PS2A, PS2S, PS3A, PS3S R+V Pflege premium (PKU) 60, (1.260) Nürnberger PTF1, 2, 3 65, (480) Gothaer MediP 66, (1.500) Anmerkung: Die Tarife variieren in den Bedingungen und Umfang der Leistung (u.a. in Pflegestufen I+II und in der Leistungshöhe bei ambulanter und stationärer Pflege). Preise sind deshalb nicht 1:1 zu vergleichen. * Der genannte Beitrag pro Monat bezieht sich auf die Angaben vor der Klammer. Quelle: biallo.de, Daten wurden von den Anbietern zur Verfügung gestellt, Stand April b. Pflegerentenpolicen Bei Pflegerentenpolicen erhält man im Pflegefall eine Rente ausbezahlt. Über das Geld kann der Versicherungsnehmer frei verfügen, die Art der Pflege ob ambulant oder stationär ist unerheblich. Meist leisten nur die besseren Tarifklassen auch in Pflegestufe I und bei Demenz. Die Höhe der Leistung bei Demenz entspricht in der Regel der vereinbarten Leistung bei Pflegestufe II. Manche Versicherer bieten auch eine Absicherung gegen einen Einmalbetrag an: Man zahlt einmalig eine hohe Summe ein und erhält dann eine monatliche Pflegerente (Anbieter sind z.b. Allianz, Nürnberger). Rentenpolicen haben den Vorteil, dass die Beiträge über die gesamte Laufzeit stabil bleiben. Zudem kann der Kunde von einer Überschussbeteiligung profitieren, die er zusätzlich zur garantierten Rente ausbezahlt bekommt. Allerdings ist deren Höhe bei Vertragsabschuss nicht garantiert und bleibt rein spekulativ. Kündigt der Kunde vorzeitig oder verstirbt er vor Ende der Laufzeit, ist meist ein Rückkaufswert vorgesehen oder eine Beitragsrückerstattung. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass die ausgezahlten Summen bei weitem nicht den eingezahlten Beiträgen entsprechen werden. Man kann so allenfalls einen Teil des eingezahlten Geldes wieder zurückerhalten. Tabelle: Beispiele für Beiträge einer Pflegerentenversicherung (Auswahl) Versicherungsnehmer, 50 Jahre, garantierte Rente Euro im Monat in Pflegestufe III sowie Leistungen in Stufe I und II. Alle Beiträge ohne Todesfallleistung. Alle Policen leisten auch bei Demenz. Anbieter Tarif* Leistungen in Pflegestufen I / II** in Prozent (von Euro in Stufe III) Beitrag im Monat in Euro Ideal PflegeRente Exklusiv 25/50 64,70 Zurich PflegeRente Exklusiv 25/50 64,70 Nürnberger NP /50 70,54*** WWK PflegeRente Flexi 25/50 75,02 Volkswohl SPV Exklusiv 25/50 82,47 Bund Signal Iduna PflegeExklusiv 30/70 92,11 *Anmerkung: Die Bedingungen und Leistungen der einzelnen Tarifen variieren, v.a. Beitragszahlungsdauer oder ob Sofortleistung im Pflegefall gewährt wird u. ä. **Leistung in Stufe II entspricht der Leistung bei Demenz.

7 Seite 7 ***Bei Wartezeit von 12 Monaten nach Vertragsabschluss. Ohne Wartezeit 84,09 Euro. Quelle: biallo.de, Daten wurden von den Anbietern zur Verfügung gestellt, April 2014.

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