LIBERALISIERUNG DES MESSWESENS?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LIBERALISIERUNG DES MESSWESENS?"

Transkript

1 LIBERALISIERUNG DES MESSWESENS? Zunehmender Handlungsbedarf für Netzbetreiber Markus Flatt Dr. oec. HSG, Partner, Aarau, Lukas Lang Lic. oec. HSG, Leitender Berater, Aarau, 27. Oktober 2017 Lead Bis anhin messen ausschliesslich die Verteilnetzbetreiber (VNB) den Stromverbrauch bzw. die Netzeinspeisung ihrer Endkunden sowie der Produzenten. Das Messwesen wurde als Monopolaufgabe wahrgenommen und die Kosten mehrheitlich integriert als Teil der Netznutzung verrechnet. Gemäss dem neuen Bundesgerichtsurteil vom 14. Juli 2017 gilt das Messwesen nach geltendem Recht jedoch nicht als Teil des Monopols. Vielmehr kann sich gemäss Bundesgericht der im konkreten Fall klagende Produzent bei der Wahl des Messdienstleisters auf die Wirtschaftsfreiheit berufen und seinen Messdienstleister frei wählen. Dieses Urteil bestärkt die bereits bestehenden Liberalisierungsentwicklungen im Messwesen im Rahmen des Eigenverbrauchs und kann, je nach Auslegung, als relevanter Liberalisierungsschritt interpretiert werden. National- und Ständerat diskutieren aktuell, inwiefern diesem Urteil die Rechtsgrundlage entzogen oder aber der Markt für die Messdienstleistungen teilweise liberalisiert werden soll. Unabhängig von den Ergebnissen der Urteilsauslegung und der politischen Diskussion sollten sich die VNB mit ihrer künftigen Rolle im Bereich des Messwesens aktiv auseinandersetzen. 1 EINLEITUNG Die Erhebung und der Umgang mit Messdaten stellen zentrale Aspekte des heutigen und des zukünftigen Strommarktes dar. Die durch die Messung gewonnenen Energie- und Leistungsdaten bilden die Grundlage für zahlreiche Prozesse im teilliberalisierten Strommarkt. Mit der Digitalisierung, dem Einsatz von Smart Metern und der Dezentralisierung der Stromproduktion steigen die technischen Möglichkeiten rasch und die Anforderungen an die Datenerhebung, -übermittlung, -sicherung, -verarbeitung und -bereitstellung an alle Marktakteure werden deutlich erhöht. Entsprechend ist das vorliegende Thema für sämtliche Akteure von hoher Relevanz und mögliche Anpassungen der Rahmenbedingungen Gegenstand von intensiven Diskussionen.

2 Abbildung 1 - Technische und kaufmännische Geschäftsprozesse im Messwesen (auf Basis Metering Code Schweiz (2016) Anhang 1) Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 14. Juli wurde die Frage der Liberalisierung des Messwesens entgegen der Erwartung vieler neu lanciert. Mit einem weiteren Piloturteil zur Stromversorgungsgesetzgebung hat das Bundesgericht klargestellt, dass das Messwesen nicht Teil des Netzbetriebs und damit nicht Teil des Monopols sei. Das Bundesgericht gab dem Kläger, einem grösseren PV-Anlagenbetreiber, Recht und bestätigte mit Verweis auf die verfassungsrechtliche Wirtschaftsfreiheit seine freie Wahl eines Messdienstleisters. Abhängig von der weiteren Auslegung dieses Urteils bzw. seiner Wirkung auf andere Fälle wurde damit der Markt für Messdienstleistungen nach geltendem Recht zumindest teilweise geöffnet (zum Urteil im Detail siehe Kapitel 3 nachstehend). Unabhängig von diesem neuen Urteil hat das Messwesen aufgrund der Teilliberalisierung des Strommarktes sowie der Zunahme der dezentralen Produktion von erneuerbaren Energien deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit der ab 1. Januar 2018 neu geltenden Eigenverbrauchsregelung gemäss Art. 18 Abs. 1 des neuen Energiegesetzes (neng), wonach Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) als ein Endverbraucher gelten und damit die Messung innerhalb der EVG selber organisieren können, wird ein weiterer Liberalisierungsschritt im Bereich des Messwesens Realität. 2 So treten bereits seit einigen Jahren neue Mitbewerber im Markt auf, welche sich innerhalb der traditionellen Wertschöpfungskette der Verteilnetzbetreiber (VNB) auf den Bereich des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters spezialisieren. Auch positionieren sich grössere VNB als Anbieter für Messdienstleistungen und versuchen damit, ihren Marktanteil im Kontext der notwendigen Skaleneffekte zu vergrössern. 2 BISHERIGE PRAXIS DER ELCOM Auch die Regulierungsbehörde ElCom hat das Thema Messwesen seit mehreren Jahren auf ihrer Agenda. Erstmals hat das Fachsekretariat der ElCom seine Positionen zum Thema Messwesen bzw. 1 Vgl. BGE_2c_ Vgl. (2017), Auswirkungen der neuen Eigenverbrauchsregelung. Erhältlich unter Seite 2 / 9

3 Messkosten am 12. Mai 2011 in Form einer Mitteilung festgehalten. 3 Dabei wurde insbesondere auf die Kostentragung der Zusatzkosten für die Lastgangmessung bei Endverbrauchern, die von ihrem Anspruch auf Netzzugang Gebrauch machen, im Sinne von Art. 8 Abs. 5 Stromversorgungsverordnung (StromVV) hingewiesen und eine Mehrfachverrechnung gleicher Kosten ausgeschlossen. Als nicht auffällige Kosten der Messstelle wurden die berühmten CHF 600 pro Messstelle und Jahr genannt, ohne dabei die konkrete Art der Messung und die Herleitung darzulegen. Weiter wurde mehr Transparenz bei der Abrechnung durch getrennten Ausweis der Messtarife gewünscht, obwohl hierzu eine verpflichtende Rechtsgrundlage im geltenden Recht fehlt. Letztlich wurde mit Verweis auf Art. 8 Abs. 2 StromVV darauf hingewiesen, dass es zur Erbringung von Messdienstleistungen durch Dritte der Zustimmung des VNB bedürfe, diese jedoch nur verweigert werden könne, wenn dadurch der sichere Netzbetrieb gefährdet sei. Diese damalige Position der ElCom wurde von Branchenvertretern als rechtlich unzulässige Teilmarktliberalisierung kritisiert. Demgegenüber hat die ElCom im Rahmen des letztlich mittels dem nachstehend diskutierten Bundesgerichtsentscheid vom 14. Juli 2017 entschiedenen Verfahrens am 15. Oktober als erste Instanz verfügt, dass der Netzbetreiber ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zum Wechsel von Messdienstleistern verweigern darf. 5 Somit hat die ElCom aufgrund der in diesem Verfahren vorgenommenen Auslegung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Art. 8 Abs. 2 StromVV vollständig korrigiert. Unabhängig von dieser Anpassung der Rechtsauffassung zum Thema des Wechsels des Messdienstleisters, führte die ElCom ihre Erhebungen zu den aus ihrer Sicht zulässigen Messkosten weiter. In einem Bericht führte die ElCom die Herleitung der von ihr als zulässig erachteten Kosten einer Lastgangmessung gemäss Art. 8 Abs. 5 StromVV von CHF 600 pro Jahr detailliert aus. 6 Dabei wurden die Kosten der Messstelle sowie die Kosten der Messdienstleistung (im engeren Sinne) voneinander getrennt und anhand von Listen- und Richtpreisen erhoben. Zentrales Element der Argumentationslinie der ElCom waren die Skaleneffekte in Form von sinkenden Messkosten pro Zähler und Jahr bei steigender Anzahl an Messpunkten. Auf dieser Basis beurteilte das Fachsekretariat der ElCom die Effizienz- bzw. Kostenobergrenze im Bereich Messwesen bzw. bei einzelnen Teilprozessen (Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Datenübertragung). Eine effektive Durchsetzung dieser Obergrenze von Messkosten fand jedoch bisher nicht statt. Dies ist insbesondere damit begründet, dass das Messwesen bei den VNB im Sinne des StromVG bisher als Teil des Netzbetriebs geführt und keine vollständige buchhalterische Trennung notwendig ist. Zwar besteht mit Art. 7 Abs. 3 lit. f StromVV die Vorgabe, die Kosten für das Mess- und Informationswesen in der Kostenrechnung separat ausweisen zu können. Jedoch sind diese Kosten, nicht zuletzt im Kontext der Wesentlichkeit aus Sicht des jeweiligen VNB, vielfach nicht derart differenziert, dass eine vollständige Vor- und Nachkalkulation der einzelnen Prozessschritte im Bereich Messwesen und damit entsprechender Messprodukte / -tarife möglich wäre. Die aus dem Jahr 2014 stammende Branchenempfehlung Messkosten (MK-CH) an welcher die Autoren selber mitgearbeitet haben wurde innerhalb der Branche daher bisher nur sehr spärlich bzw. zurückhaltend umgesetzt. Eine auf Effizienzkriterien basierte Detailregulierung des Messwesens ist damit von der ElCom weder ohne hohen Regulierungsaufwand noch im Rahmen der geltenden Gesetzgebung umsetzbar. 3 Vgl. Fachsekretariat ElCom (2011) Messkosten und Zugriff auf Messdaten. Mitteilung vom 12. Mai Erhältlich unter 4 ElCom (2015) Verfügung (aufgehoben). Erhältlich unter 5 ElCom (2015) Verfügung (aufgehoben), Ziff Fachsekretariat ElCom (2015) Kosten einer Lastgangmessung gemäss Artikel 8 Absatz 5 StromVV. Seite 3 / 9

4 Im Sommer 2017 hat das Fachsekretariat der ElCom nun eine Vollerhebung der detaillierten Messkosten bei allen Schweizer VNB durchgeführt. Dabei dürfte die Aussagekraft der Erhebung aufgrund der bestehenden Datenqualität, der unterschiedlichen Strukturen des Messwesens bei den jeweiligen VNB sowie aufgrund der angelaufenen Smart Meter-Einführungen sehr eingeschränkt sein. Bisher hat sich die ElCom weder zu Ergebnissen noch zur Verwendung dieser Daten geäussert. 3 MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN DES BUNDESGERICHTSURTEILS Aufgrund der revidierten Meinung der ElCom und dem analogen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 8. November 2016 erwarten wohl nur wenige ein derart klares, anderslautendes Bundesgerichtsurteil zur Frage des Wechsels des Messdienstleisters. Entsprechend klar ist auch, dass die Meinungen über die Wirkungen des Bundesgerichtsurteils vom 14. Juli nun auseinandergehen. Der Branchenverband VSE kritisiert das Urteil, plädiert für eine enge Auslegung auf grosse Produzenten und warnt vor möglichen negativen Kostenfolgen. 8 Demgegenüber beurteilen die betroffenen Messdienstleister das Urteil als Teilmarktöffnung, welche für alle Stromproduzenten und für freie Strommarktkunden gilt. 9 Denkbar ist, dass auch andere Endverbraucher sich auf dieses Urteil beziehen und ihrerseits Anspruch auf die Wahl des Messdienstleisters stellen werden. Klar ist, dass das Urteil nur im konkreten Fall eine direkte Wirkung hat und sich andere VNB bzw. Messkunden nur indirekt auf die Argumentation des Bundesgerichts beziehen können. Das Bundesgericht argumentierte in seinen Erwägungen jedoch sehr grundsätzlich mit der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit. Dabei präzisierte das Bundesgericht, dass nicht eine gesetzliche Grundlage für die Liberalisierung des Messwesens zu bestehen hat, sondern im Gegenteil im Falle eines Monopols eine gesetzliche Grundlage für eine Einschränkung dieser Freiheit vorhanden sein müsse. 10 Das ist gemäss Bundesgericht im geltenden StromVG nicht der Fall, da das Messwesen nicht zum Netzbetrieb und damit nicht zum rechtlichen Monopol gehört. Dabei präzisiert das Bundesgericht mit Verweis auf die Vorinstanz, dass hier nur die Verrechnungsmessung gemeint sei. Demgegenüber gehört die betriebliche Messung des VNB zum Netzbetrieb, da diese der Sicherstellung des reibungslosen Netzbetriebs dient. Demgegenüber betrifft die Verrechnungsmessung die Messeinrichtungen bei den Kunden bzw. Erzeugern. 11 Auch hält das Bundesgericht fest, dass die VNB zwar verantwortlich für das Messwesen seien, diese Verantwortlichkeit alleine jedoch kein Monopol an den entsprechenden Tätigkeiten begründe. 12 Genau hier sieht die Branche die Problematik einer Liberalisierung im Messwesen, in dem bei gleichbleibender gesetzlicher Verantwortung die Zuständigkeit auf neue Messdienstleister ausgeweitet wird. Weiter und hier bezieht sich das Bundesgericht ausschliesslich auf die Produzenten wird 7 Vgl. BGE_2c_ VSE (2017) Messwesen: Ein Trugschluss droht. Erhältlich unter 9 Vgl. Gehrig, Valentin (2017) Liberalisierung des Strom-Messwesens wie weiter? Erhältlich unter swissmetering.ch 10 Vgl. BGE_2c_ , Ziff Vgl. BGE_2c_ , Ziff Vgl. BGE_2c_ , Ziff Seite 4 / 9

5 klargestellt, dass weder StromVG noch EnG noch EnV eine Grundlage für eine einseitige Auferlegung von Messdienstleistungskosten durch den Netzbetreiber an den Produzenten enthalten. 13 Zumindest der Produzent kann damit den Messdienstleister sofern damit der sichere Netzbetrieb nicht gefährdet werde unter geltendem Recht frei wählen. Anfang November 2017 werden die Beschwerdeführer des durchlaufenen Gerichtsverfahrens zusammen mit der ElCom die Umsetzung des Bundesgerichtsurteils diskutieren. 14 Falls im konkreten Fall der von den Beschwerdeführern vorgesehene Messdienstleister die notwendigen Voraussetzungen erfüllt bzw. die Beauftragung eines Dritten den sicheren Betrieb des Netzes nicht gefährdet, wird die ElCom die Beschwerdegegnerin anzuweisen haben, dem Beschwerdeführer die Zustimmung zum Wechsel des Messdienstleisters zu erteilen. 4 STAND DER POLITISCHEN DISKUSSIONEN Die politische Reaktion auf das brisante Bundesgerichtsurteil liess nicht lange auf sich warten. Die zuständige Kommission des Ständerats sowie der Ständerat im Plenum haben bei der Beratung der Teilrevision des StromVG im Rahmen der Strategie Stromnetze im Herbst 2017 bereits eine Gesetzesanpassung vorgeschlagen, welche den Monopol-Zustand im Messwesen sicherstellen soll. 15 Demgegenüber hat der Nationalrat den Antrag Nantermod gutgeheissen, welche die Liberalisierung des Messwesens gesetzlich verankern will. 16 Im Rahmen der nun notwendigen Differenzbereinigung zwischen Stände- und Nationalrat waren verschiedene Votanten der Meinung, dass die Regulierungen im Bereich Messwesen weder vom Ständerat noch vom Nationalrat übers Knie gebrochen werden sollten. Die zuständige Kommission erwartet, dass beide Regulierungsansätze sorgfältig und auch mit entsprechenden Vernehmlassungsprozessen geprüft werden und bei der anstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes im Detail beraten werden können. 17 Im Rahmen der nun notwendigen Einigungskonferenz beider Räte in der kommenden Wintersession ist das Ergebnis daher offen. Gut möglich, dass der Status quo (ohne Gesetzesanpassung in Bezug auf das Messwesen) bestehen bleibt und somit das neue Bundesgerichtsurteil zumindest für Produzenten, evtl. auch für freie Endkunden, bereits Anwendung findet. Bei der Revision des StromVG beabsichtigt das Bundesamt für Energie (BFE), die Teilmarktöffnung des Messwesens (Messstellenbetrieb und Messdienstleistung) für freie Endkunden (> 100 MWh/a) und für grössere Produzenten (>30 kva) gesetzlich zu verankern. 18 Dabei soll der Bundesrat die 13 Vgl. BGE_2c_ , Ziff Gehrig, Valentin (2017) Liberalisierung des Strom-Messwesens wie weiter? Erhältlich unter swissmetering.ch. 15 Der Ständerat schlägt eine Anpassung der Begriffsdefinition Elektrizitätsnetz in Art. 4 Abs. 1 lit. a StromVG durch Inkludierung des Messwesens vor. Erhältlich unter 16 Neuer Art. 17a Abs. 4 StromVG mit folgenden Wortlaut: Der Verkauf, die Platzierung und die Installation der Mess- und Steuersysteme sind nicht den Netzbetreibern vorbehalten. Erhältlich unter 17 Votum NR Nussbaumer vom 25. September 2017 im Rahmen der Herbstsession. Erhältlich unter 18 Elsenbast, W. (2017) Revision StromVG: Überblick zum Stand der Diskussion & Auswirkungen. Bundesamt für Energie. Präsentation anlässlich des Regulierungsseminars der Swisspower vom 26. September Seite 5 / 9

6 Grenzen absenken oder ganz aufheben können. Gleichzeitig sollen die Messkosten nicht mehr Teil der Netzkosten sein und den Endkunden, sofern die Messdienstleistung durch den VNB erbracht wird, getrennt verrechnet werden müssen. Die Messkosten bzw. -tarife sollen in der Sunshine-Regulierung integriert und Preisobergrenzen festgelegt werden können. Die Vernehmlassung der Revision StromVG wird 2018 erfolgen. 5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR VNB Auch ohne abschliessende Rechtssicherheit bezüglich des aktuellen Umfangs und der künftigen Entwicklung der Liberalisierung des Messwesens darf angenommen werden, dass der Druck auf erhöhte Transparenz, insbesondere bezüglich der Messkosten, zunehmen wird. Parallel dazu werden Themen um die Rollen und Verantwortlichkeiten, Datenhoheit und -schutz sowie bezüglich der Angemessenheit und der Tragung der (infolge Smart Metering zumindest vorerst steigenden) Messkosten spätestens im Rahmen der Revision des StromVG vertieft diskutiert. Trotz der aktuellen Ungewissheit können die VNB schon heute Vorkehrungen treffen, um auf weitere politische oder regulatorische Änderungen vorbereitet zu sein und zeitnah reagieren zu können. Empfehlenswert ist die Überprüfung der technischen und kaufmännischen Geschäftsprozesse des Messwesens bzw. der einzelnen Teilprozesse nach folgendem Vorgehensmodell: Abbildung 2: Vorgehensmodell zur Überprüfung der Geschäftsprozesse im Messwesen 1) Ist-Analyse durchführen In einem ersten Schritt werden die technischen und kaufmännischen Geschäftsprozesse des Messwesens einer Ist-Analyse unterzogen. Ziel dieses Arbeitsschrittes ist einerseits die Erlangung von Kostentransparenz bzw. Kostenwahrheit pro Messpunkt / Messstelle, aufgeschlüsselt über die einzelnen Prozessschritte des Messwesens. Insbesondere müssen dabei auch die bereits geplanten oder noch offenen Aspekte des notwendigen Smart-Meter-Rollouts berücksichtigt werden. Andererseits werden die einzelnen Aktivitäten und Abläufe auch auf Effizienz und Effektivität überprüft. Als Endergebnis können Optimierungspotentiale und / oder Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen der einzelnen Prozessschritte identifiziert werden (= Handlungsfelder). 2) Entscheidungsgrundlage vorbereiten In einem nächsten Schritt werden Kriterien definiert, um die Erkenntnisse aus der Analysephase pro Handlungsfeld zu bewerten und Optionen sowie Empfehlungen zu erarbeiten. Die folgende Seite 6 / 9

7 Tabelle zeigt beispielhafte quantitative und qualitative Kriterien, welche zur Bewertung der einzelnen Aktivitäten angewandt werden können: Seite 7 / 9

8 Kategorie Kriterium Zu beantwortende Kernfragen Regulierung Opportunität Finanzen Umsetzung Make or Buy (Out- / Insourcing) Nach erfolgter Durchführung der Bewertung sind für jedes der identifizierten Handlungsfelder grundsätzlich folgende Optionen denkbar, welche in einer Entscheidungsgrundlage aufbereitet werden: a) Beibehaltung Status Quo; b) Interne Optimierung; c) Einzelne Aktivitäten / Prozessschritte des Messwesens auch an Dritte anbieten; d) Make-or-Buy Entscheid einzelner Prozessschritte (oder des Messwesens insgesamt). 3) Entscheid treffen Regulatorische Bedingungen Chancen und Risiken Kosten und Nutzen Implementierungsaufwand Strategische Bedeutung Kernkompetenz Verfügbarkeit Barrieren Kooperationen Abbildung 3 Mögliche Bewertungskriterien Basierend auf der Entscheidungsgrundlage lässt sich pro Handlungsfeld eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen und die anstehenden Arbeiten zur erfolgreichen Umsetzung in Projekt-Pakete bündeln. Die Umsetzung wird mittels Programm- / Projektauftrag gestartet. 4) Projekt durchführen Die Programm- / Projektplanung wird im Detail ausgearbeitet, die Projekt-Ressourcen sichergestellt und eine Governance-Struktur aufgesetzt. Fortschritte werden mittels regelmässiger Status-Updates durch die Programm- / Projektleitung rapportiert. 5) Controlling etablieren Wie wird die Entwicklung der regulatorischen Bedingungen kurz-, mittel- und langfristig eingeschätzt? Welche Chancen und Risiken lassen sich identifizieren? Mit welchen Mitteln lassen sich die Risiken mindern? Wie hoch ist das heutige oder zu erwartende Kosten- und Nutzenverhältnis der Aktivität? Wie hoch wird der Implementierungsaufwand eingeschätzt? Sind die finanziellen, personellen und IT-bezogenen Ressourcen verfügbar? Inwieweit ist die Aktivität für das Unternehmen von strategischer Bedeutung? Welche Wertschöpfungstiefe soll im Bereich des Messwesens erreicht werden? Ist die Aktivität bereits heute eine Kernkompetenz des Unternehmens oder soll diese dazu entwickelt werden? Ist die Aktivität in der gewünschten Qualität am Markt / über Dritte verfügbar? Existieren Eintritts- oder Auslagerungs-Barrieren, welche eine erfolgreiche Umsetzung erschweren? Sind Kooperationen denkbar welche einzelne Aktivitäten, einzelne Prozessschritte, den ganzen Bereich des Messwesens oder Teile der Infrastruktur oder der Software betreffen? Wie lassen sich die Schnittstellen organisatorisch führen? Nach Projektende stellt das kontinuierliche Controlling sicher, dass die Projektergebnisse auch tatsächlich erbracht bzw. eingehalten werden. Seite 8 / 9

9 6 AUSBLICK Bemühungen um eine weitere Liberalisierung des Messwesens werden in den kommenden Jahren weiterhin zur Diskussion stehen. Der Druck auf die VNB wird so oder so zunehmen sei es im Fall einer Regulierung durch die ElCom oder im Fall einer (Teil-)Liberalisierung durch entsprechende Mitbewerber. Auch wenn aktuell noch keine Abschätzung vorgenommen werden kann, ob und wann eine weitgehende (Teil-) Liberalisierung des Messwesens tatsächlich Realität wird, ist es empfehlenswert, schon heute die technischen und kaufmännischen Geschäftsprozesse im Messwesen einer Überprüfung zu unterziehen. Dies nicht zuletzt aufgrund der neuen Anforderungen des neng in Bezug auf Eigenverbrauchsgemeinschaften sowie im Kontext von wesentlichen Investitions- und Organisationsentscheidungen im Kontext der verpflichtenden Smart-Meter-Rollouts. Eine Strategie, die steigenden Messkosten einfach überwälzen zu wollen, erscheint vor diesem Hintergrund für die betroffenen VNB als zunehmend riskant. ********** Seite 9 / 9

Herausforderungen und Chancen aus regulatorischer Sicht. Energieapéro Graubünden 16. Mai 2018 Renato Tami

Herausforderungen und Chancen aus regulatorischer Sicht. Energieapéro Graubünden 16. Mai 2018 Renato Tami Herausforderungen und Chancen aus regulatorischer Sicht 1 Agenda 1. Versorgungssicherheit und netztechnische Folgen der ES 2050 2. Eigenverbrauch und Messkosten 3. Wer bezahlt das Netz? 4. Chancen und

Mehr

Kommunale EVU vor der Phase 2 der Strommarktliberalisierung

Kommunale EVU vor der Phase 2 der Strommarktliberalisierung Kommunale EVU vor der Phase 2 der Strommarktliberalisierung Dr. Roger W. Sonderegger VTE GV, 26. Mai 2011 VTE, 26.05.11, Seite 1 Inhalte der Präsentation 1. Einführung und Herausforderungen 2. Ergebnisse

Mehr

Strommarktregulierung wohin geht die Reise? Dr. Kathrin Föhse Youtility Partner Life News, PostFinance Arena, Bern, 9. Juni 2016

Strommarktregulierung wohin geht die Reise? Dr. Kathrin Föhse Youtility Partner Life News, PostFinance Arena, Bern, 9. Juni 2016 Strommarktregulierung wohin geht die Reise? Dr. Kathrin Föhse Youtility Partner Life News, PostFinance Arena, Bern, 9. Juni 2016 INHALTSVERZEICHNIS I. Die Strommarktordung ein kurzer Rückblick II. III.

Mehr

Eigenverbrauch: Gesetzliche Grundlagen und Vollzugshilfe des BFE

Eigenverbrauch: Gesetzliche Grundlagen und Vollzugshilfe des BFE Eigenverbrauch: Gesetzliche Grundlagen und Vollzugshilfe des BFE 18. November 2014 : Swissolar PV Update Inhalt Sinn und Zweck der Eigenverbrauchsregelung Relevante Vorgaben auf Gesetzes- und Verordnungsstufe

Mehr

Rechtliche Aspekte des Eigenverbrauchs

Rechtliche Aspekte des Eigenverbrauchs Rechtliche Aspekte des Eigenverbrauchs 18. November 2014 Swissolar Tagung zum Eigenverbrauch Dr. Stefan Rechsteiner, Rechtsanwalt, Partner, VISCHER AG Übersicht Wann liegt Eigenverbrauch vor? Selber verbrauchen

Mehr

Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt

Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt 03. Juni 2014 Zürich Dr. Stefan Rechsteiner, Rechtsanwalt, VISCHER AG Überblick Stromnetz gestern, heute und morgen Bisherige

Mehr

Energiespeicher verbleibender Regulierungs-bedarf

Energiespeicher verbleibender Regulierungs-bedarf Energiespeicher verbleibender Regulierungs-bedarf Folien zum Referat von Dr. Brigitta Kratz, LL.M., Rechtsanwältin Dozentin Universität St. Gallen HSG gehalten am 25. Januar 2018 anlässlich der Energieforschungsgespräche

Mehr

Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis

Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis Zürich, 12. Dezember 2016 Dr. Franz J. Kessler Überblick I. Bestehende Rahmenbedingungen III. Heutige Praxis III. Ausblick: Art. 17-18

Mehr

Eigenverbrauchsregelung

Eigenverbrauchsregelung Eigenverbrauchsregelung Umsetzung bei CKW NKN, CKW Eigenverbrauch Was ist im Kontext darunter zu verstehen? Netz Netzanschlusspunkt Energielieferant Seite 2 Eigenverbrauchsregelung Rahmenbedingungen und

Mehr

Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 und 3 bis EnV)

Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 und 3 bis EnV) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien April 2014 Erläuternder Bericht Revision der

Mehr

Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV, SR

Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV, SR Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien Juli 2018 Erläuternder Bericht zur Teilrevision

Mehr

Photovoltaik aus Sicht der Elektrizitätswerke

Photovoltaik aus Sicht der Elektrizitätswerke Photovoltaik aus Sicht der Elektrizitätswerke Versorgungsauftrag der CH-Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) Anschlussregelung und technische Belange Anforderungen der EW s (Verteilnetzbetreiber VNB)

Mehr

SWISSOLAR PV Update. Eigenverbrauch aus der Sicht der Solarbranche 18. November Adrian Kottmann. BE Netz AG Luzern Ebikon Zürich

SWISSOLAR PV Update. Eigenverbrauch aus der Sicht der Solarbranche 18. November Adrian Kottmann. BE Netz AG Luzern Ebikon Zürich Eigenverbrauch aus der Sicht der Solarbranche 18. November 2014 Adrian Kottmann Inhalt I. Warum Eigenverbrauch? Tatsachen II. Eigenverbrauchsoptimierung EFH III. Vollzugshilfe BFE Handbuch VSE IV. Wie

Mehr

REVISION STROMVG HERAUSFORDERUNGEN FÜR VNB

REVISION STROMVG HERAUSFORDERUNGEN FÜR VNB Béatrice Devènes REVISION STROMVG HERAUSFORDERUNGEN FÜR VNB DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 ENERGIEPOLITIK SCHWEIZ ÜBERBLICK ENERGIESTRATEGIE 2050 ERSTE PHASE ZWEITE PHASE Aktionsplan

Mehr

Metering Code Schweiz, Anhang 1. Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz

Metering Code Schweiz, Anhang 1. Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz Metering Code Schweiz, Anhang 1 Vergabe von Messdienstleistungen nach MC-CH und SDAT-CH: Grundlagen und Empfehlungen zur Erbringung von Dienstleistungen im Mess- und

Mehr

Smart Meter Rollout ab 2017? Umsetzung gesetzlicher Vorgaben bei den SWM

Smart Meter Rollout ab 2017? Umsetzung gesetzlicher Vorgaben bei den SWM Smart Meter Rollout ab 2017? Umsetzung gesetzlicher Vorgaben bei den SWM Fachforum im Bauzentrum München Andreas Graf 03.02.2016 Öffentlich SWM intern Inhaltsübersicht 1. SWM Positionierung/Lobbying 2.

Mehr

Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008

Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 Die 10 wichtigsten Punkte Medienkonferenz vom 17. März 2008 Renato Tami, Leiter Sektion Recht und Rohrleitungen, Bundesamt für Energie Agenda 1. Grundversorgung

Mehr

Messstellenbetriebsgesetz

Messstellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz Zusammenfassung Auf einen Blick: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Was? Unterstützung der Digitalisierung der Energiewende durch den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen

Mehr

Fokus Verteilnetze. Michael Frank, Direktor VSE Stefan Witschi, Leiter Verteilnetz Management BKW Energie AG VSE Info Lunch, 3.

Fokus Verteilnetze. Michael Frank, Direktor VSE Stefan Witschi, Leiter Verteilnetz Management BKW Energie AG VSE Info Lunch, 3. Fokus Verteilnetze Michael Frank, Direktor VSE Stefan Witschi, Leiter Verteilnetz Management BKW Energie AG VSE Info Lunch, 3. Juni 2015 Das Schweizer Stromnetz teilt sich in 7 Netzebenen auf, wobei das

Mehr

Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion

Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion Prof. Dr. Simone Walther Assistenzprofessorin für Energierecht Center for Energy Innovation, Governance and Investment (EGI-HSG) Olten, 2. Juni 2015

Mehr

NEUES ENERGIEGESETZ VERORDNUNGSÄNDERUNGEN

NEUES ENERGIEGESETZ VERORDNUNGSÄNDERUNGEN Béatrice Devènes NEUES ENERGIEGESETZ VERORDNUNGSÄNDERUNGEN PV-UPDATE SEKTION ERNEUERBARE ENERGIEN WIELAND HINTZ 6.12.2017 START VERNEHMLASSUNG TROTZ REFERENDUMSABSTIMMUNG Gesetzespaket 30.9.2016: Annahme

Mehr

Messkosten. Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz

Messkosten. Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz Messkosten Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV MK CH 3. September 2014 Hintere Bahnhofstrasse

Mehr

Hinter den Kulissen des Energiemarktes

Hinter den Kulissen des Energiemarktes Hinter den Kulissen des Energiemarktes Referat von Dr. iur. Kathrin Föhse 1 Zur Person Ausbildung: Dr. iur., Rechtsanwältin (Uni Bern) Anwaltspatent 2007 Promotion zur Dr. iur. 2014 (Stromversorgungsrecht)

Mehr

Béatrice Devènes NEUES ENERGIEGESETZ RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK

Béatrice Devènes NEUES ENERGIEGESETZ RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK Béatrice Devènes NEUES ENERGIEGESETZ RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK ENERGIE APÉRO LUZERN SEKTION ERNEUERBARE ENERGIEN WIELAND HINTZ 07.05.2018 WELCHE VERORDNUNGEN WURDEN REVIDIERT? Gesetzesrevisionen

Mehr

KURZGUTACHTEN. Aachen Dr. Wolfgang Zander Dr. Andreas Nolde Ulrich Rosen

KURZGUTACHTEN. Aachen Dr. Wolfgang Zander Dr. Andreas Nolde Ulrich Rosen KURZGUTACHTEN Auswirkungen des geplanten Messstellenbetriebsgesetzes auf das Datenmanagement für betriebliche Anwendungen und Abrechnungszwecke des Verteilnetzbetreibers Aachen 11.04.2016 Dr. Wolfgang

Mehr

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung

Mehr

Lagebeurteilung der ElCom. Lagebeurteilung der ElCom Lausanne 17. November 2017 Laurianne Altwegg

Lagebeurteilung der ElCom. Lagebeurteilung der ElCom Lausanne 17. November 2017 Laurianne Altwegg Lagebeurteilung der ElCom Laurianne Altwegg 1 Agenda Fokus der ElCom im Rahmen der ES2050 Versorgungssicherheit Messwesen Wechselrate 2 Themen Energiestrategie Fokus ElCom Preis und Markt Infrastruktur

Mehr

2. Stufe Marktöffnung, Planung und Umsetzung Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie

2. Stufe Marktöffnung, Planung und Umsetzung Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie 2. Stufe Marktöffnung, Planung und Umsetzung Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie Agenda Aktueller Stand Übersicht Neuregelung Was ändert sich? Erfahrungen und Entwicklungen Stromabkommen

Mehr

Haupttitel Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Stromversorgung

Haupttitel Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Stromversorgung Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Commission fédérale de l électricité ElCom Commissione federale dell energia elettrica ElCom Federal Electricity Commission ElCom Haupttitel Rollen und Verantwortlichkeiten

Mehr

Perspektiven von Smart Energy in zukünftigen Energiewelten. Michael Paulus, Leiter Technik und Berufsbildung Asut Member Apéro, 8.

Perspektiven von Smart Energy in zukünftigen Energiewelten. Michael Paulus, Leiter Technik und Berufsbildung Asut Member Apéro, 8. Perspektiven von Smart Energy in zukünftigen Energiewelten Michael Paulus, Leiter Technik und Berufsbildung, 8. September 2016 Smart Energy Das intelligente Netz der Zukunft Heute? Smart Energy? 2 Agenda

Mehr

ÜBERBLICK REVISION STROMVG & PERSPEKTIVEN DIGITALISIERUNG

ÜBERBLICK REVISION STROMVG & PERSPEKTIVEN DIGITALISIERUNG ÜBERBLICK REVISION STROMVG & PERSPEKTIVEN DIGITALISIERUNG REVISION STROMVG & PERSPEKTIVEN DIGITALISIERUNG SWISSMIG FACHTAGUNG MATTHIAS GALUS 26. OKTOBER 2018 INHALTE 1. Zielsetzung 2. Marktregulierung

Mehr

Anwendungszeiten. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Winter Sommer

Anwendungszeiten. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Winter Sommer blatt für Kunden 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den Allgemeinen Bedingungen

Mehr

Aktueller Stand der Überlegungen zur Regelung von Arealnetzen im Rahmen der Revision StromVG Dr. Florian Kämpfer

Aktueller Stand der Überlegungen zur Regelung von Arealnetzen im Rahmen der Revision StromVG Dr. Florian Kämpfer Aktueller Stand der Überlegungen zur Regelung von Arealnetzen im Rahmen der Revision StromVG 29.6.2015 Dr. Florian Kämpfer Ausgangslage und Rahmen Folgende Grundsätze sollen in der Diskussion von Definition

Mehr

shutterstock DIGITALISIERUNG & ENERGIE PERSPEKTIVEN SCHWEIZ

shutterstock DIGITALISIERUNG & ENERGIE PERSPEKTIVEN SCHWEIZ shutterstock 197778194 DIGITALISIERUNG & ENERGIE PERSPEKTIVEN SCHWEIZ SAEE JAHRESTAGUNG MATTHIAS GALUS NOVEMBER 2017 DIGITALISIERUNG WELTWEITE PERSPEKTIVEN Quelle: McKinsey 2015. Unlocking the Potential

Mehr

Eigenverbrauchsgemeinschaften Leitfaden

Eigenverbrauchsgemeinschaften Leitfaden Elektrizitätsversorgung Altendorf AG Etzelstrasse 7 8852 Altendorf Tel 055 451 01 60 Fax 055 451 01 61 eva@evaltendorf.ch www.evaltendorf.ch Eigenverbrauchsgemeinschaften Leitfaden Juli 2018 Leitfaden

Mehr

Datenerfassung für Eigenversorger- Gesellschaften und zur Nebenkostenabrechnung

Datenerfassung für Eigenversorger- Gesellschaften und zur Nebenkostenabrechnung Datenerfassung für Eigenversorger- Gesellschaften und zur Nebenkostenabrechnung www.lkw.li gültig ab: 27.08.2016 1 / 5 1. Einleitung Das vorliegende Dokument beschreibt die Datenerfassung, welche von den

Mehr

Mitgliedergespräche. Schönbühl 18. Januar Spiez 24. Januar 2018

Mitgliedergespräche. Schönbühl 18. Januar Spiez 24. Januar 2018 Mitgliedergespräche Schönbühl 18. Januar 2018 Spiez 24. Januar 2018 20180118-MitgliedergespraechPraesentation-v1.pptx / v1 15. Januar 2018 / CB Verband Vision Strategie Organisation Finanzierung Armin

Mehr

Positionierung kommunaler EVU im liberalisierten Markt: Bedeutung der letzten Meile

Positionierung kommunaler EVU im liberalisierten Markt: Bedeutung der letzten Meile Institut für Systemisches Management und Public Governance Positionierung kommunaler EVU im liberalisierten Markt: Bedeutung der letzten Meile Dr. Roger W. Sonderegger Euroforum / Regulierungskongress

Mehr

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Commission fédérale de l électricité ElCom

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Commission fédérale de l électricité ElCom Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Commission fédérale de l électricité ElCom Commissione federale dell energia elettrica ElCom Federal Electricity Commission ElCom Haupttitel Aktuelle regulatorische

Mehr

Pilotprojekt «Smart Metering»

Pilotprojekt «Smart Metering» Pilotprojekt «Smart Metering» ElCom-Forum 2013 Dr. Felix Graf, Leiter Energie und Mitglied der Geschäftsleitung CKW Pilotprojekt Smart Metering bei CKW Ziel: Prüfen von Hypothesen zur Smart-Meter Strategie

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz

Mehr

Rechtliche Neuerungen Sicht Wissenschaft

Rechtliche Neuerungen Sicht Wissenschaft Energiestrategie 2050 Rechtliche Neuerungen Sicht Wissenschaft Prof. Dr. iur. Kathrin Föhse, IFF-HSG Stromtagung 08. Dezember 2017 Zürich 2 Überblick I. Was ist aus rechtwissenschaftlicher Sicht interessant

Mehr

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Anschlussbedingungen. gemäss Art. 7 und Art. 28a des Energiegesetzes

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Anschlussbedingungen. gemäss Art. 7 und Art. 28a des Energiegesetzes Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien September 2016 Vollzugshilfe für die Umsetzung

Mehr

Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch

Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch BERN, 5. JUNI 2018 Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENSCH LUSS ZUM EIGENVERBRAUC H BKW 05.06.2018 2 Begrüssung / Einführung Eigenverbrauch gestern und heute

Mehr

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den

Mehr

N E W S L E T T E R. f ü r N e t z b e t r e i b e r N r

N E W S L E T T E R. f ü r N e t z b e t r e i b e r N r N E W S L E T T E R f ü r N e t z b e t r e i b e r N r. 0 2-2017 S t r a t e g i e S t r o m n e t z e, N e t z f l e x i b i l i t ä t, E n e r g i e s t r a t e g i e 2 0 5 0, S m a r t M e t e r i

Mehr

Informationsveranstaltung für Netzbetreiber Fachsekretariat

Informationsveranstaltung für Netzbetreiber Fachsekretariat Informationsveranstaltung für Netzbetreiber 2018 Fachsekretariat 1 Programm 08.30 Uhr Begrüssungskaffee 09.00 Uhr Begrüssung und Einführung 09.05 Uhr Energiestrategie, Strategie Stromnetze und wie geht

Mehr

Haupttitel. Die Wettbewerbsphilosophie des neuen Stromversorgungsgesetzes. 19. März 2010, Carlo Schmid Sutter, Präsident ElCom

Haupttitel. Die Wettbewerbsphilosophie des neuen Stromversorgungsgesetzes. 19. März 2010, Carlo Schmid Sutter, Präsident ElCom Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Commission fédérale de l électricité ElCom Commissione federale dell energia elettrica ElCom Federal Electricity Commission ElCom Haupttitel Die Wettbewerbsphilosophie

Mehr

Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils vom 20. Juli 2016 betreffend Zuordnung der Energiekosten an die Grundversorgung

Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils vom 20. Juli 2016 betreffend Zuordnung der Energiekosten an die Grundversorgung Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils vom 20. Juli 2016 betreffend Zuordnung der Energiekosten an die Grundversorgung ElCom Informationsveranstaltungen für Netzbetreiber 2015 Image : Honoré Daumier http://images.zeno.org/kunstwerke/i/big/331d024a.jpg

Mehr

Das Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz Das Messstellenbetriebsgesetz Die Regensburg Netz GmbH beantwortet Ihre häufigsten Fragen MsbG Inhalt 1. Allgemein 1.1. Welche Ziele werden mit dem Einbau von intelligenten Zählern verfolgt?...3 1.2. Was

Mehr

ERSTES MASSNAHMENPAKET ZUR ENERGIESTRATEGIE 2050 VERORDNUNGSÄNDERUNGEN

ERSTES MASSNAHMENPAKET ZUR ENERGIESTRATEGIE 2050 VERORDNUNGSÄNDERUNGEN ERSTES MASSNAHMENPAKET ZUR ENERGIESTRATEGIE 2050 VERORDNUNGSÄNDERUNGEN BUNDESAMT FÜR ENERGIE ABTEILUNG ENERGIEEFFIZIENZ UND ERNEUERBARE ENERGIEN 09.11.2017 START VERNEHMLASSUNG TROTZ REFERENDUMSABSTIMMUNG

Mehr

Messstellenbetrieb / Smart Metering gem. Messstellenbetriebsgesetz

Messstellenbetrieb / Smart Metering gem. Messstellenbetriebsgesetz Gersemann & Kollegen Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Rechtsanwälte Dieter Gersemann Gregor Czernek LL.M. Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Tel.: 0761 / 7 03 18-0 Fax: 0761 / 7 03 18-19 freiburg@gersemann.de

Mehr

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M./ BDEW 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Technische Aspekte im EEG: Messung & Technik www.bdew.de Eigenversorgung und EEG-Umlagepflicht

Mehr

Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion von Solarstrom

Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion von Solarstrom Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion von Solarstrom Prof. Dr. Simone Walther, Assistenzprofessorin für Energierecht Bern, 22. Februar 2016 Agenda 1. Gegenwärtige Netzkostenanlastung 2. Entwicklung

Mehr

Rundflug über die Energiestrategie: was ist neu und was nicht?

Rundflug über die Energiestrategie: was ist neu und was nicht? Rundflug über die Energiestrategie: was ist neu und was nicht? Tagung Rechtsfragen der Energiewirtschaft 23. November 2017, Universität Luzern Prof. Dr. Kathrin Föhse 2 Überblick I. Energiepolitischer

Mehr

Netzinvestitionen und Regulierung

Netzinvestitionen und Regulierung Netzinvestitionen und Regulierung Wie können Investitionen im regulierten Bereich finanziert werden? 6. Werkleiterforum des DSV Freitag, 28. Oktober 2011, Olten Dr. Markus Flatt EVU Partners AG 0 Die Regulierung

Mehr

Fragen & Antworten Öffentlichkeit / Medien

Fragen & Antworten Öffentlichkeit / Medien Fragen & Antworten Öffentlichkeit / Medien Was bedeutet Strommarktliberalisierung? Der Kunde kann seinen Stromlieferanten frei wählen unabhängig von seinem Standort. Zudem wird der Netzbetrieb von Stromproduktion

Mehr

FLEXIBILITÄT PERSPEKTIVEN ZW NETZ UND MARKT

FLEXIBILITÄT PERSPEKTIVEN ZW NETZ UND MARKT Béatrice Devènes FLEXIBILITÄT PERSPEKTIVEN ZW NETZ UND MARKT FACHTAGUNG FLEXIBILITÄT HOCHSCHULE LUZERN MATTHIAS GALUS 10.5.2017 ÜBERSICHT Motivation: Treiber für Flexibilität Hintergrund Smart Grids und

Mehr

Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und deren Umsetzung in der Praxis

Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und deren Umsetzung in der Praxis Energiestrategie 2050: Die wichtigsten Neuerungen und deren Umsetzung in der Praxis VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung, 28. Februar 2018, St. Gallen Niklaus Mäder, Senior Experte

Mehr

Übersicht. Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit (Stromnetz) und die Strommarktöffnung Schweiz. 1. Ausgangslage. 2.

Übersicht. Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit (Stromnetz) und die Strommarktöffnung Schweiz. 1. Ausgangslage. 2. Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit (Stromnetz) und die Strommarktöffnung Schweiz 1. Werkleiterforum des DSV 05. Juni 2007 Dr. Rainer Bacher, Leiter Netze Bundesamt für Energie Dr. 003789111

Mehr

Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft

Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft Öffentlich-rechtliche vs. zivilrechtliche Verträge in der Stromwirtschaft Phyllis Scholl, Bär & Karrer AG VSE Juristentag Bern, 23. November 2016 Einstieg (1/2) Urteil des Bundesgerichts vom 17. April

Mehr

Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Energieverordnung (EnV, SR )

Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Energieverordnung (EnV, SR ) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien Juli 2018 Erläuternder Bericht zur Teilrevision

Mehr

Messstellenbetriebsgesetz Was kommt auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu?

Messstellenbetriebsgesetz Was kommt auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu? Messstellenbetriebsgesetz Was kommt auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu? Intelligente Energie in der Landwirtschaft Brakel, 11.11.2016 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Gesetz zur Digitalisierung

Mehr

Top-Themen der Energiepolitik. Schwerpunkte, Positionen und Aktivitäten Stand 7. Dezember 2017

Top-Themen der Energiepolitik. Schwerpunkte, Positionen und Aktivitäten Stand 7. Dezember 2017 der Energiepolitik Schwerpunkte, Positionen und Aktivitäten Stand 7. Dezember 2017 TOP-THEMEN DES VSE Zahlreiche Themen auf dem politischen Radar des VSE Energie-Union EU Wirtschaftsentwicklung Grosshandelspreise

Mehr

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch. Tarife. Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember Anhang V

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch. Tarife. Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember Anhang V Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Tarife Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Anhang V 1 Anhang V: Tarife Inhaltsverzeichnis 1. TARIFE FÜR ENERGIE- UND NETZNUTZUNG... 3 1.1 Haushaltskunden... 3

Mehr

VOLLE GESTEHUNGSKOSTEN IN DIE GRUNDVERSORGUNG

VOLLE GESTEHUNGSKOSTEN IN DIE GRUNDVERSORGUNG VOLLE GESTEHUNGSKOSTEN IN DIE GRUNDVERSORGUNG Die Regulierung der Grundversorgung geht weiter weiter weg vom Markt? Markus Flatt Dr. oec. HSG, Partner, Aarau, markus.flatt@evupartners.ch 10. September

Mehr

Messkosten in der Schweiz

Messkosten in der Schweiz Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Fachsekretariat Messkosten in der Schweiz Bericht zur Auswertung der Messkostenerhebung 2017 Referenz/Aktenzeichen: 212-00284 212 \ COO.2207.105.2.384463 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Kosten einer Lastgangmessung gemäss Artikel 8 Absatz 5 StromVV

Kosten einer Lastgangmessung gemäss Artikel 8 Absatz 5 StromVV Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Fachsekretariat Kosten einer Lastgangmessung gemäss Artikel 8 Absatz 5 StromVV Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Inhalt der Zusammenstellung... 2 2 Gesetzliche

Mehr

Weisung 1/2013 der PostCom

Weisung 1/2013 der PostCom Eidgenössische Postkommission PostCom Weisung 1/2013 der PostCom zuhanden der Schweizerischen Post betreffend den Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots im Einzelfall 15. März 2013 1.

Mehr

Chancen und Herausforderungen für EVUs durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Chancen und Herausforderungen für EVUs durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende 1 Chancen und Herausforderungen für EVUs durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende 2 Agenda I. Gesetzlicher Hintergrund II. III. Chancen und Herausforderungen als Netzbetreiber Chancen und

Mehr

NEUES ENERGIEGESETZ EIGENVERBRAUCH

NEUES ENERGIEGESETZ EIGENVERBRAUCH Béatrice Devènes NEUES ENERGIEGESETZ EIGENVERBRAUCH ENERGIEFORUM VS 2018 SEKTION ERNEUERBARE ENERGIEN WIELAND HINTZ 12.06.2018 WAS IST EIGENVERBRAUCH? ENERGIEFORUM VS 2018 SEKTION ERNEUERBARE ENERGIEN

Mehr

Weisung 2/2009 der ElCom Netzverstärkungen

Weisung 2/2009 der ElCom Netzverstärkungen Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Weisung 2/2009 der ElCom Netzverstärkungen 26. März 2009 1. Ausgangslage Gemäss Artikel 5 Absatz 2 Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) müssen Netzbetreiber

Mehr

Hightech Zentrum Aargau: Energiezukunft zwischen Mythos und Realität. Chancen und Risiken der Energiezukunft aus Aargauer Sicht

Hightech Zentrum Aargau: Energiezukunft zwischen Mythos und Realität. Chancen und Risiken der Energiezukunft aus Aargauer Sicht DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Hightech Zentrum Aargau: Energiezukunft zwischen Mythos und Realität Chancen und Risiken der Energiezukunft aus Aargauer Sicht 8. November 2018 Regierungsrat Stephan

Mehr

Swissgrid AG, Werkstrasse 12, 5080 Laufenburg (Verfahrensbeteiligte)

Swissgrid AG, Werkstrasse 12, 5080 Laufenburg (Verfahrensbeteiligte) Referenz/Aktenzeichen: 221-00160 Bern, 14.06.2016 V E R F Ü G U N G der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom Zusammensetzung: Carlo Schmid-Sutter (Präsident), Brigitta Kratz (Vizepräsidentin),

Mehr

Eigenverbrauchsregelung (EVR) mit Photovoltaik-Anlagen (PVA)

Eigenverbrauchsregelung (EVR) mit Photovoltaik-Anlagen (PVA) Eigenverbrauchsregelung (EVR) mit Photovoltaik-Anlagen (PVA) Werkbetriebe Frauenfeld Version 18.12.2018 Inhalt: 1. Eigenverbrauchsregelung in der Niederspannung für mehrere Verbrauchstätten... 3 2. Messung

Mehr

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Inhalt und Bedeutung des Arealnetzentscheides des Bundesgerichts

Mehr

Fragebogen. zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach DIN SPEC

Fragebogen. zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach DIN SPEC zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach 4 Umfeld der Organisation 1 Haben Sie die Interessierten Parteien (oder Kunden) bestimmt, die Bedeutung für Ihr

Mehr

AKTUELLES AUS DEM BFE AUS DEM BLICKWINKEL DER VERSORGUNGSSICHERHEIT

AKTUELLES AUS DEM BFE AUS DEM BLICKWINKEL DER VERSORGUNGSSICHERHEIT Béatrice Devènes AKTUELLES AUS DEM BFE AUS DEM BLICKWINKEL DER VERSORGUNGSSICHERHEIT ELCOM FORUM BENOÎT REVAZ DIREKTOR BUNDESAMT FÜR ENERGIE BFE 18. NOVEMBER 2016 ENERGIEVERSORGUNG RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Mehr

Eigenverbrauchsgemeinschaften Chancen und Stolpersteine. Peter Graf St.Gallen, 2. Mai 2018

Eigenverbrauchsgemeinschaften Chancen und Stolpersteine. Peter Graf St.Gallen, 2. Mai 2018 sgemeinschaften Chancen und Stolpersteine Peter Graf St.Gallen, 2. Mai 2018 Ziel / Politische Vorgaben Gemeindeordnung: Die Stadt fördert die Energieeffizienz und die Versorgung mit erneuerbaren Energien.

Mehr

«KEV 2.0 wie weiter?»

«KEV 2.0 wie weiter?» «KEV 2.0 wie weiter?» Die «Kostendeckenden Einspeisevergütung» als Teil der Energiestrategie 2050: Aktueller Stand und mittelfristige Weiterentwicklung Dr. René Burkhard Leiter Erneuerbare Energien & Herkunftsnachweise

Mehr

Béatrice Devènes ENERGIEGESETZ ÜBERSICHT DER NEUEN REGELUNGEN

Béatrice Devènes ENERGIEGESETZ ÜBERSICHT DER NEUEN REGELUNGEN Béatrice Devènes ENERGIEGESETZ ÜBERSICHT DER NEUEN REGELUNGEN ENERGIE APÉRO GR SEKTION ERNEUERBARE ENERGIEN WIELAND HINTZ 16.05.2018 WELCHE VERORDNUNGEN WURDEN REVIDIERT? Gesetzesrevisionen des Parlaments

Mehr

Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung

Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung Datum 24. März 2014 Version 1.0 Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung 1. Was ist die Eigenverbrauchsregelung? 2 2. Was bedeutet die Eigenverbrauchsregelung für die Vergütung bzw. den Verkauf

Mehr

Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich?

Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich? Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich? Dr.-Ing. Stefan Küppers, Vorsitzender des Vorstands Forum Netztechnik Netzbetrieb im VDE (FNN) Energiepolitisches Frühstück

Mehr

Power to Gas: Netznutzungspflichtig oder nicht? Olivier Stössel, Senior Fachspezialist Netzwirtschaft Expertengespräche Power-to-Gas

Power to Gas: Netznutzungspflichtig oder nicht? Olivier Stössel, Senior Fachspezialist Netzwirtschaft Expertengespräche Power-to-Gas Power to Gas: Netznutzungspflichtig oder nicht? Olivier Stössel, Senior Fachspezialist Netzwirtschaft Expertengespräche Power-to-Gas Agenda Der VSE Die Bestandteile vom Strompreis Grundlagen der Netznutzung

Mehr

(alt: ): Tarifprüfung der Jahre / Abschlussschreiben Netzkosten

(alt: ): Tarifprüfung der Jahre / Abschlussschreiben Netzkosten Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Präsident CH-3003 Bern, ElCom Einschreiben Referenz/Aktenzeichen: 211-00033 (alt: 957-11-128) Unser Zeichen: koj/spa Bern, 15. September 2017 211-00033 (alt:

Mehr

Vorstellung der VDE/ETG-Analyse Smart Energy 2020

Vorstellung der VDE/ETG-Analyse Smart Energy 2020 Vorstellung der VDE/ETG-Analyse Smart Energy 2020 Bundespressekonferenz, Berlin 18.03.2010 Dr. Uwe Braun, GE Energy Germany GmbH Andreas Bolder, RheinEnergie AG 10.04.2011 / 1 VDE/ETG-Analyse Smart Energy

Mehr

Perspektiven für dezentrale Batteriespeicher in den Energiewelten

Perspektiven für dezentrale Batteriespeicher in den Energiewelten Perspektiven für dezentrale Batteriespeicher in den Energiewelten Michael Frank, Direktor 18. Oktober 2016, «Energiespeichersysteme Dezentrale Batteriespeicherlösungen» Es gibt zahlreiche energiepolitischen

Mehr

Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) Werkleiterforum vom Vertragsstrukturen im geöffneten Strommarkt

Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) Werkleiterforum vom Vertragsstrukturen im geöffneten Strommarkt Advokatur Notariat Wirtschaft Public Affairs Hansueli Bircher lic.iur. / LL.M. Jurastrasse 4 5001 Aarau Tel +41(0)62 824 23 23 Fax +41(0)62 824 23 22 Mobile +41(0)79 313 13 11 hbircher@transleg.ch www.transleg.ch

Mehr

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A ET NS 40A DT. Netto exkl. MwSt.

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A ET NS 40A DT. Netto exkl. MwSt. blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den

Mehr

Der Strommarkt in Deutschland Überblick & Akteure des Strommarktes

Der Strommarkt in Deutschland Überblick & Akteure des Strommarktes Der Strommarkt in Deutschland Überblick & Akteure des Strommarktes Der deutsche Strommarkt ist seit Jahren in Bewegung. Vor allem mit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 und der Energiewende entwickeln

Mehr

Strompreise der Politischen Gemeinde. vom 1. Januar 2018

Strompreise der Politischen Gemeinde. vom 1. Januar 2018 2018 Strompreise der Politischen Gemeinde vom 1. Januar 2018 B HG Horgen Erneuerbar+ Haushalt-/Gewerbepreis Die Energieabgabe nach Strompreis HG Horgen Erneuerbar+ bedingt einen Anschluss mit Bezügersicherung

Mehr

Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz. Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 2. Annullierung und Prozessabbruch

Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz. Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 2. Annullierung und Prozessabbruch Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 2 Annullierung und Prozessabbruch SDAT CH A2, Ausgabe Juli 2010 Impressum und Kontakt Herausgeber

Mehr

Einspeisung von Strom aus Produktionsanlagen und Eigenverbrauch Version 1.0 ( )

Einspeisung von Strom aus Produktionsanlagen und Eigenverbrauch Version 1.0 ( ) Einspeisung von Strom aus Produktionsanlagen und Eigenverbrauch Version 1.0 (15.08.2016) Grundsatz Vergütung Vergütung für Einspeisung von Strom ins Verteilnetz der InfraWerkeMünsingen (IWM) Die Produzenten

Mehr

Anschluss von Kunden-Energieerzeugungsanlagen. Preisblatt 2019

Anschluss von Kunden-Energieerzeugungsanlagen. Preisblatt 2019 Anschluss von Kunden-Energieerzeugungsanlagen Preisblatt 2019 Gültig von 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Voraussetzung ist ein gültiger Anschlussvertrag mit der Flims Trin Energie AG (FTE) und ein

Mehr

Strategie Stromnetze: Inhalte, Stand und nächste Schritte

Strategie Stromnetze: Inhalte, Stand und nächste Schritte Strategie Stromnetze: Inhalte, Stand und nächste Schritte Martin Michel, Fachspezialist Netze, Bundesamt für Energie Beirat Energienetze, Sitzung in Bern vom 18. Juni 2014 Was bringt die Vorlage? Hauptnutzen

Mehr

Intelligente Messsysteme Ihre Fragen, unsere Antworten

Intelligente Messsysteme Ihre Fragen, unsere Antworten Intelligente Messsysteme Ihre Fragen, unsere Antworten 1. Welche Ziele werden mit dem Einbau intelligenter Messsysteme/Smart Meter verfolgt? Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, dessen wichtigster

Mehr

Anhang I. Analyse von parlamentarischen Vorstössen in den eidgenössischen Räten 2014

Anhang I. Analyse von parlamentarischen Vorstössen in den eidgenössischen Räten 2014 Anhang I Analyse von parlamentarischen Vorstössen in den eidgenössischen Räten 2014 Föderalismusmonitoring 2014 Parlamentarische Vorstösse in den eidgenössischen Räten 2014 Die in den eidgenössischen Räten

Mehr

STROMMARKTDESIGN NACH 2020 AKTUELLE ÜBERLEGUNGEN DES BFE STROMMARKTDESIGN NACH 2020 ZHAW FLORIAN KÄMPFER BFE 15.

STROMMARKTDESIGN NACH 2020 AKTUELLE ÜBERLEGUNGEN DES BFE STROMMARKTDESIGN NACH 2020 ZHAW FLORIAN KÄMPFER BFE 15. STROMMARKTDESIGN NACH 2020 AKTUELLE ÜBERLEGUNGEN DES BFE STROMMARKTDESIGN NACH 2020 STROMMARKTTREFFEN @ ZHAW FLORIAN KÄMPFER BFE 15. JUNI 2018 INHALTE 1. Zielsetzung 2. Erfolgte Analysen 3. Massnahmen

Mehr

Umfrage wettbewerblicher Messstellenbetrieb Update 09/17

Umfrage wettbewerblicher Messstellenbetrieb Update 09/17 Umfrage wettbewerblicher Messstellenbetrieb Update 09/17 Ausgangslage Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und die Suche nach neuen Geschäftsfeldern treffen im Thema wmsb aufeinander. Erzeuger

Mehr