Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens
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- Peter Günther
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1 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) Eine Übersicht zum Verlauf des Verfahrens, zu verbindlich einzusetzenden diagnostischen Instrumenten und zu erforderlichen Formularen
2 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Impressum 2. überarbeitete Auflage, Juli 2013 Redaktionsschluss: Herausgegeben vom: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Referat 32 Heinrich-Mann-Alle 107, Potsdam Telefon: 0331/ Internet: Foto Deckblatt: Tatjana Rempe Seite 2
3 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Inhalt 1 Die Aufgaben der Diagnostik-Teams Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Die Struktur der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte / der sonderpädagogischen Förderbedarfe Die Struktur des Feststellungsverfahrens für die Förderschwerpunkte LES Die Verfahrensschritte Die Antragstellung Die Dokumentation der vorschulischen Einrichtung / der Schule Die Beauftragung durch das staatliche Schulamt Der Kontakt zu den Eltern Die Grundfeststellung - Stufe I Die förderdiagnostische Lernbeobachtung - Stufe II Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Lernen Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen 13 4 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Sprache Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Anlagen Seite 3
4 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 1 Die Aufgaben der Diagnostik-Teams Mit der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens liegt ein standardisiertes Arbeitsmaterial für die sonderpädagogische Diagnostik im Land Brandenburg vor. Es werden darin Indikatoren, Verfahrensabläufe, diagnostische Instrumente und Formulare benannt, die im Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfe verbindlich einzusetzen sind. Damit gelten im Land Brandenburg einheitliche Kriterien, die die Durchführung fachlich qualifizierter und regional vergleichbarer Verfahren sichern. Die Handreichungen stellen die Grundlage der Arbeit der Diagnostik-Teams dar. Die Diagnostik-Teams werden durch das staatliche Schulamt mit der Durchführung der Feststellungsverfahren gemäß den Regelungen der Sonderpädagogik-Verordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften beauftragt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit innerhalb der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle führen sie alle Erstverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch. Sie erarbeiten nach den in den Handreichungen festgelegten standardisierten Verfahrensschritten eine sonderpädagogische Stellungnahme, in der sie die Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik verständlich und objektiv zusammenfassen. Durch die Zusammenarbeit mit den Eltern, der vorschulischen Einrichtung, der Schule und ggf. anderer Institutionen erhalten sie ein umfassendes Bild vom Kind und können somit eine aussagekräftige Stellungnahme als Entscheidungsgrundlage für das staatliche Schulamt erarbeiten. Da die Erkenntnisse aus dem Verfahren mitentscheidend für die weitere Entwicklung des Kindes sind, sollten die Ergebnisse diagnostischer Prozesse im kollegialen Austausch der Diagnostik-Teams besprochen und ausgewertet werden. Zu den Aufgaben der Diagnostik-Teams gehören: - die Sichtung der aktuellen Datenlage - die Kontaktierung der Eltern, die Durchführung des Elterngesprächs mit der Schullaufbahnberatung - die Kooperation mit der Schule - das Erfassen des derzeitigen Lern- und Entwicklungsstandes durch die gezielte Beobachtung des Kindes in seiner Lerngruppe - die Auswahl, Durchführung und Auswertung standardisierter Testverfahren, Fragebögen bzw. förderschwerpunktspezifischer Dokumentationsbögen - die Zusammenfassung aller Ergebnisse in einer sonderpädagogischen Stellungnahme - der Austausch innerhalb des Diagnostik-Teams - die Leitung des Förderausschusses - das Erstellen der Bildungsempfehlung mit Aussagen und Empfehlungen zum Lernort, zur Jahrgangsstufe, zum anzuwendenden Rahmenlehrplan, zum Förderumfang, zu den Förderinhalten und soweit erforderlich zum Nachteilsausgleich - die Vorbereitung der Bescheidserstellung und Weiterleitung aller Unterlagen an das zuständige staatliche Schulamt. Seite 4
5 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 2 Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 2.1 Die Struktur der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte/ der sonderpädagogischen Förderbedarfe Im Rahmen der Einführung von Handreichungen für die zentrale und standardisierte sonderpädagogische Diagnostik ist dem Begriff des Förderschwerpunktes zukünftig wieder stärker Bedeutung zu verleihen. Es ist der Blick dafür zu schärfen, welcher sonderpädagogische Förderbedarf hinsichtlich der Schullaufbahn durch seine Bildungs- und Abschlussrelevanz von entscheidender Bedeutung ist und somit den Förderschwerpunkt darstellt. Das gilt im Besonderen für die Abgrenzung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Grundsätzlich ist im Ergebnis des Feststellungsverfahrens ein Förderschwerpunkt zu benennen und im Bescheid zu dokumentieren. Die nachfolgende Übersicht stellt die Strukturierung und Stellung der einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfe dar. Es werden die Rahmenlehrplanentscheidungen aufgeführt, die in Verbindung mit einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfen möglich sind. Weisen im Einzelfall Schülerinnen und Schüler komplexe Förderbedarfe auf, so bietet die sonderpädagogische Stellungnahme die Möglichkeit, den über den Förderschwerpunkt hinausgehenden Unterstützungsbedarf zu beschreiben. Das kann im Einzelfall erforderlich sein, um auf weitere Unterstützungsleistungen ggf. auch anderer Leistungsträger hinzuweisen. sonderpädagogische Förderschwerpunkte gem. KMK-Empfehlung von 1994 und 30 Abs. 4 Bbg SchulG Lernen Sprache 1 emotionale und soziale Entwicklung 2 Rahmenlehrplan Lernen Grundschule, Sek I / II Grundschule, Sek I / II sonderpädagogische mögliche Kombinationen von Rahmenlehrplan Förderschwerpunkte gem. KMK-Empfehlung und gem. 30 Abs. 4 Bbg SchulG Förderschwerpunkten körperlich und motorische körperliche und motorische Entwicklung Grundschule, Sek I / II Entwicklung 3 4 körperliche und motorische Entwicklung Lernen und Lernen Sehen 4 Sehen Grundschule, Sek I / II Sehen und Lernen Lernen Hören 4 Hören Grundschule, Sek I / II Hören und Lernen Lernen geistige Entwicklung 4 geistige Entwicklung geistige Entwicklung 1 Wird gleichzeitig der Förderschwerpunkt Lernen festgestellt, so ordnen sich die Förderbedarfe Sprache und emotionale und soziale Entwicklung dem Förderschwerpunkt Lernen unter. Der über den Förderschwerpunkt hinausgehende Unterstützungsbedarf ist in der sonderpädagogischen Stellungnahme auszuweisen. 2 Wird gleichzeitig der Förderschwerpunkt Lernen festgestellt, so ordnen sich die Förderbedarfe Sprache und emotionale und soziale Entwicklung dem Förderschwerpunkt Lernen unter. Der über den Förderschwerpunkt hinausgehende Unterstützungsbedarf ist in der sonderpädagogischen Stellungnahme auszuweisen. 3 Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderschwerpunkt in der Ausprägung eines erhöhten Förderbedarfs auftreten. 4 Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderschwerpunkt in der Ausprägung einer schweren Mehrfachbehinderung bzw. einer der schweren Mehrfachbehinderung gleichgestellten Ausprägung bestehen. Seite 5
6 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg sonstige mögliche Kombinationen mit Rahmenlehrplan sonderpädagogische Förderbedarfe Förderschwerpunkten autistisches Verhalten autistisches Verhalten Grundschule, Sek I / II autistisches Verhalten und Lernen Lernen autistisches Verhalten und geistige geistige Entwicklung Entwicklung Taubblind 4 Sehen und Hören Grundschule, Sek I / II Sehen und Hören und Lernen Lernen Sehen und Hören und geistige Entwicklung geistige Entwicklung 4 Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderschwerpunkt in der Ausprägung einer schweren Mehrfachbehinderung bzw. einer der schweren Mehrfachbehinderung gleichgestellten Ausprägung bestehen. Seite 6
7 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 2.2 Die Struktur des Feststellungsverfahrens für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache Antragstellung Eltern 5 Schülerin bzw. Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres Schulleiterin bzw. Schulleiter Beauftragung durch das staatliche Schulamt Nach Prüfung des Antrages beauftragt das staatliche Schulamt die zuständige Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle / das Diagnostik-Team mit der Durchführung des Verfahrens. 6 Elternberatung und Kind-Umfeld-Diagnostik Das Diagnostik-Team bzw. die beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkraft führt auf der Grundlage des in der Handreichung beschriebenen diagnostischen Verfahrens die Elternberatung und die Diagnostik des derzeitigen Lern- und Entwicklungsstandes des Kindes durch. Sonderpädagogische Stellungnahme 7 Das Diagnostik-Team bzw. die beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkraft fasst die in der Kind- Umfeld-Diagnostik gewonnenen Ergebnisse unter Einbeziehung vorliegender Berichte und ggf. fachärztlicher Diagnosen in einer sonderpädagogischen Stellungnahme zusammen. Förderausschusssitzung Grundfeststellung - Stufe I vermuteter sonderpädagogischer Förderbedarf Einleitung der förderdiagnostischen Lernbeobachtung (FdL) - Stufe II (in der Regel) Abschluss auf Antrag der Eltern in der Grundfeststellung - Stufe I (im begründeten Einzelfall) kein sonderpädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogische Stellungnahme 8 Förderausschusssitzung Stufe II (nach Abschluss der förderdiagnostischen Lernbeobachtung) Entscheidung des staatlichen Schulamtes Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses entscheidet das staatliche Schulamt über den Lernort, die Jahrgangsstufe, den anzuwendenden Rahmenlehrplan, den Förderumfang, die Förderinhalte und soweit erforderlich den Nachteilsausgleich. Es ergeht ein Bescheid. 5 Die Bezeichnung Eltern steht für die Sorgeberechtigten. 6 Zur sonderpädagogischen Diagnostik und Anfertigung sonderpädagogischer Stellungnahmen kann die sonderpädagogische Förder-und Beratungsstelle sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte im Auftrag des staatlichen Schulamtes einbeziehen. 7 Endet das Feststellungsverfahren mit der Grundfeststellung, wird die sonderpädagogische Stellungnahme nach Abschluss der Kind-Umfeld-Diagnostik erstellt. 8 Die sonderpädagogische Stellungnahme bezieht die Ergebnisse der förderdiagnostischen Lernbeobachtung mit ein. Seite 7
8 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 2.3 Die Verfahrensschritte Die Antragstellung Der Antrag auf die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von den Eltern, der Schülerin bzw. des Schülers nach Vollendung des 14. Lebensjahres, der Schulleiterin bzw. des Schulleiters der allgemeinen Schule oder der Förderschule gestellt werden. Dafür ist das Formular Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Anlage 2) zu verwenden. Bei einer Antragstellung durch die Schule wird mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung durch die Eltern gleichzeitig der Antrag zur Kenntnis genommen. Die Informationspflicht über den Antrag gemäß 3 Absatz 1 Satz 3 Sonderpädagogik-Verordnung ist damit erfüllt. Werden fachärztliche Diagnosen in der Handreichung als ein wichtiger Bestandteil der Antragstellung benannt, sind diese mit dem Antrag einzureichen Die Dokumentation der vorschulischen Einrichtung / der Schule Der Einschätzung durch die Lehrkräfte der Schule bzw. der Erzieher der vorschulischen Einrichtung kommt im Feststellungsverfahren eine besondere Bedeutung zu. Sie haben von Anfang an den besten Blick auf das Kind, können es fördern und fordern und die Entwicklungsschritte des Kindes dokumentieren. Innerhalb der Schule ist die Zusammenarbeit mit der sonderpädagogischen Lehrkraft hierfür unerlässlich. In kollegialer Teamarbeit soll noch vor der Überprüfung durch das Diagnostik- Team die Dokumentation mit differenzierten Informationen zum Entwicklungsstand des Kindes, zur Lernausgangslage, zu Fördermaßnahmen und den durchgeführten Elterngesprächen erstellt werden. Diese Unterlagen müssen vollständig vorliegen. Haben beispielsweise in der Schule bisher keine Fördermaßnahmen stattgefunden oder sind durchgeführte Elterngespräche nicht dokumentiert, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Anträge ohne die Dokumentation der Schule, die von den Eltern direkt an das staatliche Schulamt gesendet werden, sind jedoch grundsätzlich anzunehmen. Die Schule wird dann durch das staatliche Schulamt aufgefordert, fehlende Unterlagen zeitnah nachzureichen. Erst bei Vollständigkeit der Unterlagen wird die Akte an das Diagnostik-Team weitergeleitet. Die Eltern werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert. Bei der Weiterleitung der Unterlagen an das staatliche Schulamt wird die Datenlage durch die Schule/ die vorschulische Einrichtung dokumentiert (Anlage 1). Die Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren (Anlage 3) Dieses Formular dokumentiert den bisherigen Verlauf des Schulbesuches und gibt Auskunft über die Fehltage des Kindes und den Kontakt zu den Eltern. Der Bericht über den aktuellen Lern- und Leistungsstand (Anlage 4) Dafür steht den Lehrkräften der Schule bzw. den Erziehern der vorschulischen Einrichtung ein Zusatzbogen (Anlage 4a) mit Erläuterungen zur Verfügung. Der Zusatzbogen soll darin unterstützen, umfassende und differenzierte Aussagen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes zu geben. Es sind die letzten beiden Zeugnisse mit einzureichen. Der Bericht der Schule bei einer erneuten Antragstellung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung bzw. Sprache (Anlage 4b) Wird ein erneutes Verfahren in diesen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten eingeleitet, ist zum Bericht über den aktuellen Lern- und Leistungsstand auch das Formular Bericht der Schule bei erneuter Antragstellung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung bzw. Sprache einzureichen. Seite 8
9 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Der Bericht der Schule bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache (Anlage 4c) Wird ein Feststellungsverfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache beantragt, ist durch die vorschulische Einrichtung bzw. die Schule das Formular Berichtsbogen der Schule bei vermutetem Förderbedarf im Bereich Sprache auszufüllen. Der Bericht über die durchgeführten Fördermaßnahmen (Anlage 5) In diesem Formular dokumentiert die vorschulische Einrichtung bzw. die Schule die bisher durchgeführten Fördermaßnahmen nach Inhalt und Umfang, Zeitraum und Ergebnis. Förderpläne, individuelle Lern- und Entwicklungspläne bzw. Ergebnisse aus ILeA sind beizufügen. Durchgeführte Förder-und Unterstützungsmaßnahmen der Schule im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (Anlage 5a) Wird ein Feststellungverfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beantragt, so erfolgt auf diesem Formular eine Rückmeldung zu bereits durchgeführten konkreten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen. Die Rückmeldung zu den einzelnen Maßnahmen ist mit Erläuterungen bzw. Ergänzungen zu versehen. Der Bericht über bereits geführte Elterngespräche (Anlage 6) Dieser Bericht dokumentiert die durchgeführten Gespräche mit den Eltern nach Zeitpunkt und Inhalt. Das Formular ist von der Erzieherin / dem Erzieher der vorschulischen Einrichtung bzw. der Klassenlehrkraft auszufüllen Die Beauftragung durch das staatliche Schulamt Die mit der Koordinierung beauftragte Lehrkraft der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle prüft die im staatlichen Schulamt eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit. Dazu wird das Formular Datenlage der Akte zum Feststellungsverfahren (Anlage 1) als erstes Blatt der Akte geführt. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, beauftragt das staatliche Schulamt die zuständige Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle/das Diagnostik-Team mit der Durchführung des Verfahrens. 9 Die Beauftragung erfolgt auf dem Formular Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Anlage 2). Nach der Beauftragung wird die Akte an das Diagnostik-Team bzw. die beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte weitergeleitet Der Kontakt zu den Eltern Die Einladung zum Elterngespräch (Anlage 7) Nach dem Erhalt der vollständigen Unterlagen ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme zu den Eltern wichtig. Für die Einladung der Eltern steht das Formular Einladung zum Elterngespräch im Rahmen des Feststellungsverfahrens (Anlage 7) zur Verfügung. Der Elternfragebogen für das Erstgespräch Es wurde ein Fragebogen entwickelt, der die Vorgeschichte des Kindes aus Elternsicht erfasst. Zusammen mit dem Einladungsformular wird der Fragebogen an die Eltern versandt. Mit diesem Vorgehen haben die Eltern ausreichend Zeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten und die ggf. notwendigen Unterlagen einzuholen. 9 Zur sonderpädagogischen Diagnostik und Anfertigung sonderpädagogischer Stellungnahmen kann die sonderpädagogische Förder-und Beratungsstelle sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte im Auftrag des staatlichen Schulamtes einbeziehen. Seite 9
10 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Der Fragebogen dient als Leitfaden für das erste Gespräch. Auf Wunsch der Eltern kann er auch gemeinsam im Gespräch ausgefüllt werden. Das Elterngespräch (Anlage 9) Das erste Gespräch mit den Eltern dient dazu, die vorliegenden Informationen zu erweitern und zu differenzieren. Im Rahmen der Schullaufbahnberatung erhalten die Eltern die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zur schulischen Entwicklung ihres Kindes zu äußern. Sie werden umfassend über die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts informiert. Es sollte vor allem auf die Entwicklungschancen des Kindes im gemeinsamen Unterricht hingewiesen werden. Die Eltern erhalten in diesem Gespräch einen Überblick über die Verfahrensschritte im Feststellungsverfahren. Das Elterngespräch ist zu protokollieren. Dafür steht das Formular Protokoll zur Elternberatung (Anlage 9) zur Verfügung Die Grundfeststellung Stufe I In der Grundfeststellung wird gemäß den Vorgaben der Sonderpädagogik-Verordnung geprüft, ob bei dem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf zu vermuten ist. Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung sowie des sonderpädagogischen Förderbedarfs im autistischen Verhalten soll in der Regel in der Stufe I abschließend erfolgen. In den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache erfolgt die abschließende Feststellung in der Regel in der Stufe II d.h. nach der förderdiagnostischen Lernbeobachtung. Auf Antrag der Eltern kann im begründeten Einzelfall das Feststellungverfahren in der Stufe I abgeschlossen werden, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf eindeutig bestimmt werden kann. Kind - Umfeld - Diagnostik Dazu zählt die Sichtung aller eingereichten Unterlagen, z.b. der vorliegenden Entwicklungsberichte, der Gesprächsprotokolle und ggf. der fachärztlichen Diagnosen. Es erfolgt die Beobachtung des Kindes in seiner Lerngruppen. Hier kommen die in der Handreichung des jeweiligen Förderschwerpunktes bzw. des sonderpädagogischen Förderbedarfs verbindlich einzusetzenden diagnostischen Instrumente zum Einsatz (standardisierte Testverfahren, Fragebögen). Sonderpädagogische Stellungnahme (bei Abschluss des Feststellungsverfahrens in der Grundfeststellung Stufe I) Die in der Kind-Umfeld-Diagnostik gewonnenen Ergebnisse werden unter Einbeziehung der vorliegenden Berichte und ggf. fachärztlicher Diagnosen in einer sonderpädagogischen Stellungnahme zusammengefasst. (Anlage 16). Die Formulierungen in der sonderpädagogischen Stellungnahme sollen stets objektiv, nachvollziehbar, verständlich und wertungsfrei sein. Förderausschuss Grundfeststellung Stufe I Die Förderausschusssitzung findet unter der Leitung des Diagnostik-Teams oder einer weiteren beauftragten sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkraft der sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle statt. Der/die Förderausschussvorsitzende verschickt rechtzeitig die Einladung an die Mitglieder des Förderausschusses (Anlage 12). 10 Die Sitzung des Förderausschusses wird protokolliert (Anlage 13). 10 vergl. 4 Sonderpädagogik-Verordnung Seite 10
11 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Auf der Grundlage der sonderpädagogischen Stellungnahme kann der Förderausschuss zu folgenden Ergebnissen kommen: 1. Es wird in Auswertung der Ergebnisse der Kind-Umfeld-Diagnostik sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet. Die Stufe II des Feststellungsverfahrens wird eingeleitet. Das Kind erhält im Rahmen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung (FdL) Förderung an der bisherigen Grundschule. Der Förderausschuss trifft Festlegungen zum Zeitraum und zu den Maßnahmen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung (Anlage 14). 2. Es wird sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Der Förderausschuss erarbeitet eine Bildungsempfehlung (Anlage 17). Sie enthält Aussagen über den Lernort, die Jahrgangsstufe, den anzuwendenden Rahmenlehrplan, den Förderumfang, die Förderinhalte und soweit erforderlich den Nachteilsausgleich. Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung trifft das staatliche Schulamt die Entscheidung. Es ergeht ein Bescheid. 3. Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf. Auch hier erstellt das staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung einen Bescheid (Anlage 20) Die förderdiagnostische Lernbeobachtung (FdL) - Stufe II Die Grundschule erstellt für das Kind im Rahmen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung einen individuellen Förderplan (Anlage 15). In ihm sind konkrete Förderziele und Maßnahmen zum Erreichen des Zieles verankert. Die Ergebnisse der Umsetzung sind von der Grundschule regelmäßig zu dokumentieren. Der Zeitraum zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Stufe II soll 12 Monate nicht überschreiten und soll in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres abgeschlossen sein. Sonderpädagogische Stellungnahme Die in der förderdiagnostischen Lernbeobachtung gewonnenen Ergebnisse werden unter Einbeziehung der Ergebnisse der Kind-Umfeld-Diagnostik, der vorliegenden Berichte und ggf. fachärztlicher Diagnosen in einer sonderpädagogischen Stellungnahme objektiv, nachvollziehbar, verständlich und wertungsfrei zusammengefasst (Anlage 16). abschließende Förderausschusssitzung Stufe II Nach Beendigung der förderdiagnostischen Lernbeobachtung tritt der Förderausschuss ein zweites Mal zusammen. Es erfolgt erneut eine rechtzeitige Einladung der Mitglieder (Anlage 12). Die Sitzung wird protokolliert (Anlage 13). Auf der Grundlage der sonderpädagogischen Stellungnahme kann der Förderausschuss zu folgenden Ergebnissen kommen: 1. Es wird sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Der Förderausschuss erarbeitet eine Bildungsempfehlung (Anlage 17). Sie enthält Aussagen über den Lernort, die Jahrgangsstufe, den anzuwendenden Rahmenlehrplan, den Förderumfang, die Förderinhalte und soweit erforderlich den Nachteilsausgleich. Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung trifft das staatliche Schulamt die Entscheidung. Es ergeht ein Bescheid (Anlage 20). 2. Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf. Auch hier erstellt das staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung einen Bescheid (Anlage 20). Entscheidung des staatlichen Schulamtes Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung trifft das staatliche Schulamt die Entscheidung. Es ergeht ein Bescheid. Zum Erstellen des Bescheids wird die vollständige Akte an das zuständige staatliche Schulamt weitergeleitet. Seite 11
12 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 3 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Lernen 3.1 Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen In der Fachliteratur wird vom Vorliegen des Förderschwerpunktes Lernen gesprochen, wenn ein Kind langandauernde und erhebliche Schwierigkeiten hat, sich schulisches Wissen anzueignen. Die Leistungen der betreffenden Kinder liegen oft in allen Kernfächern, vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch, deutlich unterhalb des Durchschnitts. Oft stehen Schwächen in der Merkfähigkeit oder der Konzentration im Vordergrund. Vielfach fällt es den betroffenen Kindern auch schwer, Gesetzmäßigkeiten zu erkennen und auf ähnliche Aufgabenstellungen zu übertragen. Manche Kinder im Förderschwerpunkt Lernen weisen zugleich deutliche Rückstände in der Sprachentwicklung oder der motorischen Entwicklung auf. Oft sind Kinder auch unter Anleitung nicht in der Lage, sich sinnvolle Lernstrategien anzueignen. Bei manchen Kindern kann bereits ein unzureichendes Lernangebot zu Lernproblemen führen, die fälschlicherweise dem Förderschwerpunkt Lernen zugeordnet werden. Es ist deshalb bei der Unterrichtsbeobachtung auf das Lernverhalten des Kindes zu achten und seine Stellung im Klassenverband zu erkennen. Indikatoren für den Förderschwerpunkt Lernen Das Kind ist in seiner Lernentwicklung in mehreren Schulfächern 2-3 Jahre im Rückstand und die Intelligenz des Kindes ist unterdurchschnittlich und liegt 1, Standardabweichungen unter dem Mittelwert bzw. im IQ-Bereich von Darüber hinaus ist bei vielen Kindern ein deutlicher sprachlicher Rückstand zu beobachten. Viele Kinder zeigen massive soziale Probleme in der Klasse (Ängste, Aggressionen, soziale Isolation). Die schulische Entwicklung ist von Sitzenbleiben, Zurückstellungen, erfolglosen Förderbemühungen etc. gekennzeichnet. Oft zeigen sich auch Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung und / oder Motorik. In sehr wenigen Fällen wird ein Feststellungverfahren bereits vor Schuleintritt veranlasst. Neben der Stellungnahme der Kita über den Entwicklungsverlauf des Kindes und bereits durchgeführten Fördermaßnahmen gelten die Ergebnisse aus den standardisierten Testverfahren für das Vorschulalter. Auch hier gilt der oben genannte Richtwert zur unterdurchschnittlichen Intelligenz. Wird sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen vermutet, ist in der aufnehmenden Grundschule mit Beginn des ersten Schuljahres die förderdiagnostische Lernbeobachtung (FdL) einzuleiten. 11 Kretschmann, R.: Diagnostik bei Lernbehinderungen (2006) 12 Petermann / Macha: Psychologische Tests für Kinderärzte (2005 Seite 12
13 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 3.2 Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Zur Diagnostik im Rahmen einer förderdiagnostisch orientierten Begutachtung ist neben der Erhebung der Kenntnisse in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen (siehe ILeA) ein ausführlicher Intelligenztest zum Fähigkeitsprofil des Kindes unerlässlich. Damit wird eine Abgrenzung zu den Teilleistungsstörungen der besonderen Schwierigkeit im Lesen und Schreiben bzw. im Rechnen sichergestellt. Prinzipiell sollte ein zweites Verfahren der Intelligenzuntersuchung Anwendung finden, wenn sich aus den Ergebnissen im ersten Verfahren Hinweise auf den Förderschwerpunkt Lernen ergeben. Weiterhin können Tests zur Erfassung einzelner Intelligenzdimensionen im Hinblick der zu messenden Fähigkeit ebenfalls eine bedeutungsvolle Aussagekraft haben. In tabellarischer Form sind nachfolgend die zu verwendenden Testverfahren nach Altersgruppen gestaffelt aufgeführt. Für Kinder mit Sprachproblemen sollte zusätzlich ein sprachfreier Test oder Testauszug verwendet werden. Altersgruppe I (vor Schuleintritt) WPPSI-III Wechsler Vorschul- und Schuleingangs-Intelligenztest (3;0 bis 7;2 Jahre) CFT 1-R 13 Grundintelligenztest Skala 1- Revision (5;3 bis 9;11 Jahre bzw. 6;6 bis 11;11 Jahre) Altersgruppe II (Grundschule) WISC-IV Wechsler-Intelligenztest für Kinder IV (6;0 bis 16;11 Jahre) CFT 20-R mit WS/ZF-R Grundintelligenztest Skala 2- Revision-(CFT 20-R) mit Wortschatztest und Zahlenfolgetest Revision (WS/ZF-R) (8;5 bis 19 Jahre, Teil 1) Altersgruppe III (Sekundarstufe) WISC-IV Wechsler-Intelligenztest für Kinder IV (6;0 bis 16;11 Jahre) CFT 20-R mit WS/ZF-R Grundintelligenztest Skala 2- Revision-(CFT 20-R) mit Wortschatztest und Zahlenfolgetest Revision (WS/ZF-R) (8;5 bis 19 Jahre, Teil 1) Während der Testdurchführung ist darauf zu achten, dass der zeitliche Rahmen dem Konzentrationsvermögen des Kindes entspricht. Wenn notwendig, ist ein weiterer Termin für die Testdurchführung zu vereinbaren. Beobachtungen während der Testsituation sollten auf dem entsprechenden Auswertungsbogen vermerkt werden. Die Testergebnisse und eine kurze Interpretation sind in das Formular Sonderpädagogische Stellungnahme (Anlage 16) aufzunehmen. Sowohl bei der Auswahl der Verfahren als auch in der Phase der Interpretation und Entscheidungsfindung kann der zuständige Schulpsychologe hinzugezogen werden. 13 In einer Übergangsphase kann der CFT 1 ebenfalls verwendet werden. Seite 13
14 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 4 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 4.1 Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Die Empfehlung der KMK zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vom definiert die Kinder und Jugendlichen mit diesem Förderschwerpunkt als beeinträchtigt in der emotional-sozialen Entwicklung, im Erleben und in der Selbststeuerung. Außerdem sind sie in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule auch mithilfe anderer Dienste nicht hinreichend gefördert werden können. 14 Die KMK weist in ihrer Empfehlung ebenso darauf hin, dass es sich hierbei nicht nur um Kinder und Jugendliche handelt, die gegen Regeln und Normen der Klasse oder der Schule verstoßen. Ebenso solche, die sich ängstlich zurückziehen, sich abkapseln, in Passivität verharren, gehemmt sind und sich wenig zutrauen, sollten Beachtung finden. Dies herauszufinden, ist in einem Klassenverband oft schwierig, da diese Kinder meist nicht auffallen und fast nie Hilfe oder Unterstützung einfordern. Betrachtet man die Bedingungsfaktoren, so sind diese nicht auf unveränderliche Eigenschaften der Persönlichkeit zurückzuführen, sondern als Folge einer inneren Erlebens- und Erfahrungswelt anzusehen, die sich in Interaktionsprozessen im persönlichen, familiären, schulischen und gesellschaftlichen Umfeld herausbildet. 15 Grundsätzlich ist zwischen sonderpädagogischem Förderbedarf (siehe oben) und temporärem Förderbedarf infolge entwicklungs- 16 und situationsbedingter 17 Auffälligkeiten zu unterscheiden. Bei letzterem sollte mit Maßnahmen der allgemeinen Schule und außerschulischen Hilfen entgegengewirkt werden, um eine langandauernde, verfestigte und übergreifende Störung zu vermeiden. Kinder mit einer ärztlich diagnostizierten ADS/ADHS haben nicht grundsätzlich sonderpädagogischen Förderbedarf. Indikatoren für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Aus den Dokumentationen der Schule und ggf. anderer Institutionen, einschließlich des Jugendamtes, und den Befragungen durch das Diagnostik-Team muss hervorgehen, dass die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes über einen längeren Zeitraum und in mehreren (mindestens 2) Lebensbereichen, davon einer die Schule betreffend, auftreten. Außerdem muss zu erkennen sein, dass das Kind unter Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden kann bzw. konnte. 14 KMK-Empfehlung KMK-Empfehlung hier: z.b. Übergänge Kita-Grundschule; Grundschule-Sek I; Pubertät 17 hier: psychische Belastungssituationen in der Familie; Überforderungen im schulischen Bereich Seite 14
15 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 4.2 Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Eine wichtige Grundlage der Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist die Dokumentation der bisher besuchten Schule, in der neben der differenzierten Darstellung des Lern- und Entwicklungsstandes des Kindes auch über bisher durchgeführte Fördermaßnahmen (Anlagen 5, 5a), über die Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogischen Förder-und Beratungsstelle und außerschulischen Unterstützungssystemen (Jugendhilfe, Kinder und jugendpsychiatrischer Dienst etc.) berichtet wird. Es muss daraus hervorgehen, dass die der Schule zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind Dann erfolgt durch das Diagnostik-Team: - die Sichtung aller vorliegenden Akten - die Befragung der Eltern und Lehrkräfte auf der Grundlage standardisierter Fragebögen - die Lern- und Verhaltensbeobachtung in verschiedenen Situationen (Unterricht, Pausen, Spielphasen, Zusammentreffen mit den Eltern) - ein Intelligenztest, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Lern- und/oder Verhaltensauffälligkeit auf den Faktor Intelligenz zurückzuführen ist verbindlich einzusetzende Befragungs- und Testverfahren: Altersgruppe I (vor Schuleintritt) Altersgruppe II (Grundschule) Altersgruppe III (Sekundarstufe I) CBCL/ 4-18 Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 18 Jahre) CBCL/ 4-18 Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 18 Jahre) CBCL/ 4-18 Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4-18 Jahre) zur allgemeinen Informationsgewinnung ohne normierte Auswertung: C-TRF Fragebogen für Erzieherinnen von Vorschulkindern (1;6 5;11 Jahre) TRF Lehrerfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (6 18 Jahre) TRF Lehrerfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (6 18 Jahre) Testverfahren zur Intelligenzmessung WPPSI-III oder CFT 1-R 18 WISC-IV oder CTF 20-R mit WS/ZF-R WISC-IV oder CTF 20-R mit WS/ZF-R Wird nach Ablauf der Befristung von 2 Jahren 19 ein erneuter Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gestellt, ist durch die Schule in einem zusätzlichen Dokumentationsbogen (Anlage 4b) konkret darzustellen, mit welchen Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen die Förderempfehlungen des vorigen Feststellungsverfahrens umgesetzt wurden, welche weiteren Dienste hinzugezogen wurden, wie die emotionale und soziale Entwicklung in dieser Zeit verlaufen ist, welche Förderziele die Schule perspektivisch verwirklichen möchte und welche Maßnahmen dazu geplant sind. 18 In einer Übergangsphase kann der CFT 1 ebenfalls verwendet werden. 19 vergl. 6 Sonderpädagogik-Verordnung Seite 15
16 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 5 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Sprache 5.1 Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Sonderpädagogischer Förderbedarf im sprachlichen Handeln zeigt sich u.a. durch Beeinträchtigungen in der Sprachentwicklung, bei sinnhaftem Sprachgebrauch oder der Sprechtätigkeit (phonologische Störungen). Bei Sprachentwicklungsverzögerungen unterscheidet man zwischen expressiver und rezeptiver Störung. Bei expressiver Störung liegt...die gesprochene Sprache des Kindes in ihrem Niveau deutlich unter dem Intelligenzniveau des Kindes. Das Sprachverständnis ist jedoch altersgemäß. Für die rezeptive Störung gilt, dass das Sprachverständnis des Kindes unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegt. Phonologische Störungen sind durch Fehler in der Lautbildung gekennzeichnet, die unter Berücksichtigung des Entwicklungsalters außerhalb des Normbereichs liegen. 20 Indikatoren für den Förderschwerpunkt Sprache Der Gebrauch der Sprache ist nachhaltig gestört und mit erheblich subjektivem Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden. Durch schulbegleitende oder zeitlich begrenzte Maßnahmen konnte die Störung nicht behoben werden (siehe Anlage 4c hier müssen Aspekte aus allen Teilbereichen genannt worden sein) und die Werte des Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren (SET 5-10) zeigen im Testprofil ein eindeutiges Ergebnis. 20 vergl. ICD-10 F 80 Seite 16
17 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 5.2 Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Für die Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind seitens der Schule neben dem allgemeinen Leistungs- und Entwicklungsstand folgende Informationen wichtig und bereits vor Antragstellung zu dokumentieren bzw. vom Diagnostik-Team im Elterngespräch zu klären: - Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln: Spracherwerb, Sprachgebrauch, Sprechtätigkeit, Folgen für die Kommunikation, - Verlauf der bisherigen Entwicklung und Aneignung von Sprache, - Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse der bisherigen Förderung, - individuelle Lebensumstände, soziale Einbindung, - Ergebnisse einer HNO-ärztlichen Untersuchung (im Bedarfsfall Pädiatrie, Phoniatrie, Kiefernorthopädie etc., - Ergebnisse der logopädischen Behandlung, - ggf. psychologische Untersuchungsergebnisse bei Anzeichen von Mutismus. Um die sprachliche Handlungsfähigkeit eines Kindes zu erkennen und zu diagnostizieren, wird nach 4 Sprachgestaltungsebenen unterschieden: phonetisch phonologische Ebene semantisch lexikalische Ebene morphologisch syntaktische Ebene pragmatisch kommunikative Ebene Artikulation, Stimme, Atmung, Sprachlaute Begriffsbildung, Wortschatz, Wortbedeutung Wortbildung, Satzbildung kommunikativer Sprachgebrauch Der Test zur Sprachstandserhebung SET (5-10) ist ein Verfahren, der in diesen Ebenen eine umfassende Diagnose bietet. Wird außerdem eine Beeinträchtigung der Intelligenz vermutet, ist zusätzlich der der sprachfreie CFT 1-R bzw. CFT 20-R durchzuführen. Altersgruppe I (vor Schuleintritt) SET Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren Altersgruppe II (Grundschule) SET Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren Testverfahren zur Intelligenzmessung CFT 1-R 21 CFT 20-R mit WS/ZF Wird nach Ablauf der Befristung von 2 Jahren 22 ein erneuter Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache gestellt, ist durch die Schule in einem zusätzlichen Dokumentationsbogen (Anlage 4b) konkret darzustellen, mit welchen Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen die Förderempfehlungen des vorigen Feststellungsverfahrens umgesetzt wurden, welche weiteren Dienste hinzugezogen wurden, wie die sprachliche Entwicklung in dieser Zeit verlaufen ist, welche Förderziele die Schule perspektivisch verwirklichen möchte und welche Maßnahmen dazu geplant sind. 21 In einer Übergangsphase kann der CFT 1 ebenfalls verwendet werden. 22 vergl. 6 Sonderpädagogik-Verordnung Seite 17
18 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 6 Anlagen Seite 18
19 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Übersicht über die Formulare der Handreichung zu den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale Entwicklung und Sprache (LES) Anlage Formular Förderschwerpunkt auszufüllen von L E S Antrag -steller Eltern Schule DT 1 FA V 2 1 Datenlage der Akte X X X X 2 Antrag X X X X 3 Schülerdaten zum Feststellungsverfahren X 4 Bericht über den aktuellen Lern- u. Entw.stand X X X X 4a Hinweise zu Anlage 4 4b Bericht der Schule bei erneuter Antragstellung X X X X 4c Berichtsbogen der Schule bei Fö.schwp. Sprache X X 5 Bericht überdurchgeführte Fördermaßnahmen X X X X 5a Durchgeführte Fördermaßnahmen em-soz X X 6 Bericht über durchgeführte Elterngespräche X X X X 7 Einladung zum Elterngespräch X X X X 8 Elternfragebogen X X X X 9 Protokoll zur Elternberatung X X X X 10 Einwilligung Schweigepflichtentbindung X X X X 12 Einladung Förderausschusssitzung X X X x 13 Protokoll Förderausschusssitzung X X X x 14 Festlegungen FdL X X X x 15 Individueller Förderplan X X X X 16 Sonderpädagogische Stellungnahme X X X X 17 Bildungsempfehlung X X X x 19 Nachteilsausgleich X X x 20 Entscheidung zum sonderpädag. Förderbedarf X X X x 1 Diagnostik-Team 2 Vorsitzender/-e des Förderausschusses
20 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 1 Datenlage der Akte zum Feststellungsverfahren Antragsteller Sorgeberechtigte/-er Schule Schüler/-in nach Vollendung des 14.Lebensjahres Angaben zur Schülerin / zum Schüler Nachname Vorname Geburtsdatum Geschlecht w m Name und Anschrift der bisher besuchten Schule / vorschulischen Einrichtung Telefon mit Vorwahl Jahrgangsstufe Schulbesuchsjahr Ansprechpartner in der bisher besuchten Schule / vorschulischen Einrichtung Anlage erstellt am: erstellt von: Antragstellung Schülerdaten zum Feststellungsverfahren Fachärztliche Diagnosen (in der Regel nicht älter als 6 Monate) Bericht der Schule über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand Bericht der Schule bei Wiederholungsverfahren em.-soz., Sprache Berichtsbogen der Schule bei vermutetem Förderbedarf Sprache Bericht der Schule über bisher durchgeführte Fördermaßnahmen Bericht der Schule über Unterstützungsangebote im Bereich em.-soz. Zeugnis Schuljahr Zeugnis Schuljahr Bericht der Schule über bisher durchgeführte Elterngespräche Elternfragebogen für das Erstgespräch Protokoll der Elternberatung Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung Dokumentationsbogen des Diagnostikers Unterlagen Testverfahren 1 Unterlagen Testverfahren 2 Protokoll Förderausschusssitzung Grundfeststellung Festlegungen zur Förderdiagnostischen Lernbeobachtung Individueller Förderplan Sonderpädagogische Stellungnahme Protokoll Förderausschusssitzung nach Abschluss FDL Bildungsempfehlung Empfehlungen zu Unterstützungsmaßnahmen Festlegungen zum Nachteilsausgleich Entscheidungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf Der Akte liegen weitere Unterlagen bei: erstellt am: erstellt von: Vom staatlichen Schulamt bei Bedarf auszufüllen: Für die Bearbeitung des Antrages ist es erforderlich, dass die Unterlagen vollständig vorliegen. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen nach: Termin: Datum Unterschrift koordinierende Lehrkraft SpFB
21 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 2 Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes Antragsteller Sorgeberechtigte/-er Schulleiter/-in Schüler/-in (nach Vollendung des 14.Lebensjahres) Angaben zur Schülerin / zum Schüler Nachname Vorname Geburtsdatum Geschlecht w m Name und Anschrift der bisher besuchten Schule / vorschulischen Einrichtung Telefon mit Vorwahl Jahrgangsstufe Schulbesuchsjahr Angaben der Sorgeberechtigten Stellung des Kindes zum Antragsteller Nachname Vorname Sorgeberechtigte/-r Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort Ortsteil Telefon mit Vorwahl Hinweis auf zeitliche Erreichbarkeit Nachname Vorname Sorgeberechtigte/-r Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort Ortsteil Telefon mit Vorwahl / Hinweis auf zeitliche Erreichbarkeit vermuteter sonderpädagogischer Förderschwerpunkt / Förderbedarf Lernen emotionale und soziale Entwicklung Sprache körperliche und motorische Entwicklung wiederholte Antragstellung wiederholte Antragstellung Sehen Hören geistige Entwicklung autistisches Verhalten Begründung des Antrages Begründung (Anlagen beifügen)
22 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 2 beigefügte Anlagen fachärztliche Diagnosen (erforderlich bei vermutetem Förderbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung, Sehen, Hören, im autistischen Verhalten ; in der Regel nicht älter als 6 Monate) Berichte Einverständniserklärung 3 Es wird das Einverständnis erteilt, dass die für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlichen Daten erhoben, verarbeitet und wenn erforderlich, an die am Feststellungverfahren beteiligten Stellen weitergeleitet werden. Ort und Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/-er Ort und Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/- er Ort und Datum Unterschrift Schüler/- in nach Vollendung des 14.Lebensjahres Ort und Datum Unterschrift Antragsteller wird vom Staatlichen Schulamt ausgefüllt Beauftragung der Durchführung des Feststellungsverfahrens mit der Durchführung beauftragte Lehrkraft des Diagnostik-Teams / der SpFB SpFB mit der Anfertigung der sonderpädagogischen Stellungnahme beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkraft Schule Datum der Beauftragung Unterschrift Schulaufsicht 3 Bei einer Antragstellung durch die Schule wird mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung gleichzeitig der Antrag zur Kenntnis genommen. Die Informationspflicht über den Antrag gemäß 3 Absatz 1 Satz 3 Sonderpädagogik-Verordnung ist damit erfüllt.
23 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 3 Angaben zur Schülerin / zum Schüler Schülerdaten zum Feststellungsverfahren Nachname Vorname Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort Ortsteil Name und Anschrift der bisher besuchten Schule Telefon mit Vorwahl Vorschulische Förderung Einrichtung Telefon mit Vorwahl / Ansprechpartner ja nein Zurückstellung ja nein Bisheriger Verlauf des Schulbesuches lfd. Schulbesuchsjahr Schuljahr Name der Schule Klasse Name des Klassenleiters Schulbesuch Anzahl der Fehltage im laufenden Schuljahr: Tage, davon unentschuldigt: Tage Häufige Entschuldigungsgründe: Kontakt der Erziehungsberechtigten zur Schule: regelmäßig gelegentlich nie
24 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 4 Bericht über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand In der Anlage 4a finden Sie Hinweise die Sie darin unterstützen, umfassende und differenzierte Aussagen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes zu geben. Ihr Bericht ist ein wichtiger Bestandteil des Feststellungverfahrens. Name Vorname Geburtsdatum Name der bisher besuchten Schule / der vorschulischen Einrichtung Klassenstufe Bereich Beschreibung Allgemeines zur Situation des Kindes / Lernbedingungen Sozialverhalten/ emotionales Verhalten Lern- und Arbeitsverhalten Sprache und Kommunikation
25 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 4 Wahrnehmung Grob- und Feinmotorik Aussagen zu Lernbereichen Aussagen zu Interessen und Stärken weitere Ergänzungen Bitte die letzten beiden Zeugnisse beifügen. Datum Unterschrift der Klassenlehrkraft / der Erzieherin / des Erziehers
26 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 4a Hinweise zum Bericht über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand (zu Anlage 4) Die Hinweise sollen Sie darin unterstützen, umfassende und differenzierte Aussagen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes zu geben. Ihr Bericht ist ein wichtiger Bestandteil des Feststellungverfahrens. Bereich Allgemeines zur Situation des Kindes / Lernbedingungen Sozialverhalten / emotionales Verhalten Beschreibung Angaben zum Schulalltag des Kindes, regelmäßiger Schulbesuch, körperliche und seelische Verfassung, Verfügbarkeit von Lern- und Arbeitsmaterialien, Ordnungsbewusstsein, Hausaufgabenerfüllung, häusliches Umfeld (Fürsorge, Geschwister, Stellung innerhalb der Familie), Freizeitaktivitäten, Unterstützungssysteme (Jugendamt, Therapien, Nachhilfe) etc. emotionale Stabilität, Kontakte innerhalb des Klassenverbandes, Stellung innerhalb der Klasse, außerschulische Kontakte, Kontaktverhalten (S-S, S-L), Konfliktverhalten, Frustrationstoleranz, Selbstbild, Selbstvertrauen, Eigeninitiative, Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung, Strategien zum Kompensieren der Beeinträchtigung, Kooperationsfähigkeit, Kritikfähigkeit etc. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Gehen Sie auf folgende Fragen genauer ein: Wie sieht das auffällige Verhalten aus? Was sind Ihre Beobachtungen? Wann und unter welchen Bedingungen tritt das auffallende Verhalten auf? Wann gelingt es dem Kind sich schon angemessener zu verhalten? Haben Sie eine derzeitige Erklärung zum Verhalten des Kindes? Erstantrag Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung : Wird Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung vermutet, füllen Sie bitte zusätzlich auch Anlage 5a aus. Wiederholungsantrag Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Wird vermutet, dass der Förderbedarf weiterhin besteht, füllen Sie bitte auch Anlage 4b aus. Lern- und Arbeitsverhalten Kognition (Aufgabenverständnis, Transferleistungen, Problemlösekompetenz), Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer/Konzentration/Aufmerksamkeit, Arbeitsweise (Sorgfalt, Arbeitstempo, Mitarbeit, Selbstständigkeit), Bewältigung der Rahmenlehrplananforderungen etc. Sprache und Kommunikation aktiver/passiver Wortschatz, Artikulation, Grammatik, Sprechablauf und Stimme, Redefreude, Sprachverständnis, Verhalten in Gesprächssituationen etc. Wahrnehmung Grob- und Feinmotorik Aussagen zu Lernbereichen Aussagen zu Interessen und Stärken Förderschwerpunkt Sprache : Erstantrag Förderschwerpunkt Sprache Wird Förderbedarf im Bereich der Sprache vermutet, füllen Sie bitte zusätzlich auch Anlage 4c aus. Wiederholungsantrag Förderschwerpunkt Sprache Wird vermutet, dass der Förderbedarf weiterhin besteht, füllen Sie bitte zusätzlich auch Anlage 4b und 4c aus. auditive Wahrnehmung, körperbezogene basale Fähigkeiten, Auge-Hand-Koordination, visuelle Wahrnehmung, taktil-kinästhetische Wahrnehmung etc. Koordination der Bewegungsabläufe, Geschicklichkeit, Lateralität, Reaktionsfähigkeit, Schreibhaltung, körperliche Belastbarkeit Lesen Lesefertigkeit, sinnentsprechendes Lesen, Sinnentnahme aus Texten, Lesefreude Schreiben Schreibfertigkeit, Schriftbild, Schreibumfang, Schreibtempo, Schreibfreude Rechnen/logisches Denken Mengen-/Zahlenverständnis, räumliches Vorstellungsvermögen, Fähigkeit zum abstrakten Denken, Beherrschen der Rechenoperationen, Nutzung von Hilfen, Umgang mit Sachaufgaben Umweltwissen, musikalische/kreative/sportliche Begabungen, handwerkliches Geschick etc.
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