Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens"

Transkript

1 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) Eine Übersicht zum Verlauf des Verfahrens, zu verbindlich einzusetzenden diagnostischen Instrumenten und zu erforderlichen Formularen

2 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Impressum 2. überarbeitete Auflage, Juli 2013 Redaktionsschluss: Herausgegeben vom: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Referat 32 Heinrich-Mann-Alle 107, Potsdam Telefon: 0331/ Internet: Foto Deckblatt: Tatjana Rempe Seite 2

3 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Inhalt 1 Die Aufgaben der Diagnostik-Teams Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Die Struktur der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte / der sonderpädagogischen Förderbedarfe Die Struktur des Feststellungsverfahrens für die Förderschwerpunkte LES Die Verfahrensschritte Die Antragstellung Die Dokumentation der vorschulischen Einrichtung / der Schule Die Beauftragung durch das staatliche Schulamt Der Kontakt zu den Eltern Die Grundfeststellung - Stufe I Die förderdiagnostische Lernbeobachtung - Stufe II Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Lernen Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen 13 4 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Sprache Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Anlagen Seite 3

4 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 1 Die Aufgaben der Diagnostik-Teams Mit der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens liegt ein standardisiertes Arbeitsmaterial für die sonderpädagogische Diagnostik im Land Brandenburg vor. Es werden darin Indikatoren, Verfahrensabläufe, diagnostische Instrumente und Formulare benannt, die im Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfe verbindlich einzusetzen sind. Damit gelten im Land Brandenburg einheitliche Kriterien, die die Durchführung fachlich qualifizierter und regional vergleichbarer Verfahren sichern. Die Handreichungen stellen die Grundlage der Arbeit der Diagnostik-Teams dar. Die Diagnostik-Teams werden durch das staatliche Schulamt mit der Durchführung der Feststellungsverfahren gemäß den Regelungen der Sonderpädagogik-Verordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften beauftragt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit innerhalb der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle führen sie alle Erstverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch. Sie erarbeiten nach den in den Handreichungen festgelegten standardisierten Verfahrensschritten eine sonderpädagogische Stellungnahme, in der sie die Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik verständlich und objektiv zusammenfassen. Durch die Zusammenarbeit mit den Eltern, der vorschulischen Einrichtung, der Schule und ggf. anderer Institutionen erhalten sie ein umfassendes Bild vom Kind und können somit eine aussagekräftige Stellungnahme als Entscheidungsgrundlage für das staatliche Schulamt erarbeiten. Da die Erkenntnisse aus dem Verfahren mitentscheidend für die weitere Entwicklung des Kindes sind, sollten die Ergebnisse diagnostischer Prozesse im kollegialen Austausch der Diagnostik-Teams besprochen und ausgewertet werden. Zu den Aufgaben der Diagnostik-Teams gehören: - die Sichtung der aktuellen Datenlage - die Kontaktierung der Eltern, die Durchführung des Elterngesprächs mit der Schullaufbahnberatung - die Kooperation mit der Schule - das Erfassen des derzeitigen Lern- und Entwicklungsstandes durch die gezielte Beobachtung des Kindes in seiner Lerngruppe - die Auswahl, Durchführung und Auswertung standardisierter Testverfahren, Fragebögen bzw. förderschwerpunktspezifischer Dokumentationsbögen - die Zusammenfassung aller Ergebnisse in einer sonderpädagogischen Stellungnahme - der Austausch innerhalb des Diagnostik-Teams - die Leitung des Förderausschusses - das Erstellen der Bildungsempfehlung mit Aussagen und Empfehlungen zum Lernort, zur Jahrgangsstufe, zum anzuwendenden Rahmenlehrplan, zum Förderumfang, zu den Förderinhalten und soweit erforderlich zum Nachteilsausgleich - die Vorbereitung der Bescheidserstellung und Weiterleitung aller Unterlagen an das zuständige staatliche Schulamt. Seite 4

5 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 2 Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 2.1 Die Struktur der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte/ der sonderpädagogischen Förderbedarfe Im Rahmen der Einführung von Handreichungen für die zentrale und standardisierte sonderpädagogische Diagnostik ist dem Begriff des Förderschwerpunktes zukünftig wieder stärker Bedeutung zu verleihen. Es ist der Blick dafür zu schärfen, welcher sonderpädagogische Förderbedarf hinsichtlich der Schullaufbahn durch seine Bildungs- und Abschlussrelevanz von entscheidender Bedeutung ist und somit den Förderschwerpunkt darstellt. Das gilt im Besonderen für die Abgrenzung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Grundsätzlich ist im Ergebnis des Feststellungsverfahrens ein Förderschwerpunkt zu benennen und im Bescheid zu dokumentieren. Die nachfolgende Übersicht stellt die Strukturierung und Stellung der einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfe dar. Es werden die Rahmenlehrplanentscheidungen aufgeführt, die in Verbindung mit einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten bzw. sonderpädagogischen Förderbedarfen möglich sind. Weisen im Einzelfall Schülerinnen und Schüler komplexe Förderbedarfe auf, so bietet die sonderpädagogische Stellungnahme die Möglichkeit, den über den Förderschwerpunkt hinausgehenden Unterstützungsbedarf zu beschreiben. Das kann im Einzelfall erforderlich sein, um auf weitere Unterstützungsleistungen ggf. auch anderer Leistungsträger hinzuweisen. sonderpädagogische Förderschwerpunkte gem. KMK-Empfehlung von 1994 und 30 Abs. 4 Bbg SchulG Lernen Sprache 1 emotionale und soziale Entwicklung 2 Rahmenlehrplan Lernen Grundschule, Sek I / II Grundschule, Sek I / II sonderpädagogische mögliche Kombinationen von Rahmenlehrplan Förderschwerpunkte gem. KMK-Empfehlung und gem. 30 Abs. 4 Bbg SchulG Förderschwerpunkten körperlich und motorische körperliche und motorische Entwicklung Grundschule, Sek I / II Entwicklung 3 4 körperliche und motorische Entwicklung Lernen und Lernen Sehen 4 Sehen Grundschule, Sek I / II Sehen und Lernen Lernen Hören 4 Hören Grundschule, Sek I / II Hören und Lernen Lernen geistige Entwicklung 4 geistige Entwicklung geistige Entwicklung 1 Wird gleichzeitig der Förderschwerpunkt Lernen festgestellt, so ordnen sich die Förderbedarfe Sprache und emotionale und soziale Entwicklung dem Förderschwerpunkt Lernen unter. Der über den Förderschwerpunkt hinausgehende Unterstützungsbedarf ist in der sonderpädagogischen Stellungnahme auszuweisen. 2 Wird gleichzeitig der Förderschwerpunkt Lernen festgestellt, so ordnen sich die Förderbedarfe Sprache und emotionale und soziale Entwicklung dem Förderschwerpunkt Lernen unter. Der über den Förderschwerpunkt hinausgehende Unterstützungsbedarf ist in der sonderpädagogischen Stellungnahme auszuweisen. 3 Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderschwerpunkt in der Ausprägung eines erhöhten Förderbedarfs auftreten. 4 Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderschwerpunkt in der Ausprägung einer schweren Mehrfachbehinderung bzw. einer der schweren Mehrfachbehinderung gleichgestellten Ausprägung bestehen. Seite 5

6 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg sonstige mögliche Kombinationen mit Rahmenlehrplan sonderpädagogische Förderbedarfe Förderschwerpunkten autistisches Verhalten autistisches Verhalten Grundschule, Sek I / II autistisches Verhalten und Lernen Lernen autistisches Verhalten und geistige geistige Entwicklung Entwicklung Taubblind 4 Sehen und Hören Grundschule, Sek I / II Sehen und Hören und Lernen Lernen Sehen und Hören und geistige Entwicklung geistige Entwicklung 4 Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderschwerpunkt in der Ausprägung einer schweren Mehrfachbehinderung bzw. einer der schweren Mehrfachbehinderung gleichgestellten Ausprägung bestehen. Seite 6

7 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 2.2 Die Struktur des Feststellungsverfahrens für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache Antragstellung Eltern 5 Schülerin bzw. Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres Schulleiterin bzw. Schulleiter Beauftragung durch das staatliche Schulamt Nach Prüfung des Antrages beauftragt das staatliche Schulamt die zuständige Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle / das Diagnostik-Team mit der Durchführung des Verfahrens. 6 Elternberatung und Kind-Umfeld-Diagnostik Das Diagnostik-Team bzw. die beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkraft führt auf der Grundlage des in der Handreichung beschriebenen diagnostischen Verfahrens die Elternberatung und die Diagnostik des derzeitigen Lern- und Entwicklungsstandes des Kindes durch. Sonderpädagogische Stellungnahme 7 Das Diagnostik-Team bzw. die beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkraft fasst die in der Kind- Umfeld-Diagnostik gewonnenen Ergebnisse unter Einbeziehung vorliegender Berichte und ggf. fachärztlicher Diagnosen in einer sonderpädagogischen Stellungnahme zusammen. Förderausschusssitzung Grundfeststellung - Stufe I vermuteter sonderpädagogischer Förderbedarf Einleitung der förderdiagnostischen Lernbeobachtung (FdL) - Stufe II (in der Regel) Abschluss auf Antrag der Eltern in der Grundfeststellung - Stufe I (im begründeten Einzelfall) kein sonderpädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogische Stellungnahme 8 Förderausschusssitzung Stufe II (nach Abschluss der förderdiagnostischen Lernbeobachtung) Entscheidung des staatlichen Schulamtes Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses entscheidet das staatliche Schulamt über den Lernort, die Jahrgangsstufe, den anzuwendenden Rahmenlehrplan, den Förderumfang, die Förderinhalte und soweit erforderlich den Nachteilsausgleich. Es ergeht ein Bescheid. 5 Die Bezeichnung Eltern steht für die Sorgeberechtigten. 6 Zur sonderpädagogischen Diagnostik und Anfertigung sonderpädagogischer Stellungnahmen kann die sonderpädagogische Förder-und Beratungsstelle sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte im Auftrag des staatlichen Schulamtes einbeziehen. 7 Endet das Feststellungsverfahren mit der Grundfeststellung, wird die sonderpädagogische Stellungnahme nach Abschluss der Kind-Umfeld-Diagnostik erstellt. 8 Die sonderpädagogische Stellungnahme bezieht die Ergebnisse der förderdiagnostischen Lernbeobachtung mit ein. Seite 7

8 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 2.3 Die Verfahrensschritte Die Antragstellung Der Antrag auf die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von den Eltern, der Schülerin bzw. des Schülers nach Vollendung des 14. Lebensjahres, der Schulleiterin bzw. des Schulleiters der allgemeinen Schule oder der Förderschule gestellt werden. Dafür ist das Formular Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Anlage 2) zu verwenden. Bei einer Antragstellung durch die Schule wird mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung durch die Eltern gleichzeitig der Antrag zur Kenntnis genommen. Die Informationspflicht über den Antrag gemäß 3 Absatz 1 Satz 3 Sonderpädagogik-Verordnung ist damit erfüllt. Werden fachärztliche Diagnosen in der Handreichung als ein wichtiger Bestandteil der Antragstellung benannt, sind diese mit dem Antrag einzureichen Die Dokumentation der vorschulischen Einrichtung / der Schule Der Einschätzung durch die Lehrkräfte der Schule bzw. der Erzieher der vorschulischen Einrichtung kommt im Feststellungsverfahren eine besondere Bedeutung zu. Sie haben von Anfang an den besten Blick auf das Kind, können es fördern und fordern und die Entwicklungsschritte des Kindes dokumentieren. Innerhalb der Schule ist die Zusammenarbeit mit der sonderpädagogischen Lehrkraft hierfür unerlässlich. In kollegialer Teamarbeit soll noch vor der Überprüfung durch das Diagnostik- Team die Dokumentation mit differenzierten Informationen zum Entwicklungsstand des Kindes, zur Lernausgangslage, zu Fördermaßnahmen und den durchgeführten Elterngesprächen erstellt werden. Diese Unterlagen müssen vollständig vorliegen. Haben beispielsweise in der Schule bisher keine Fördermaßnahmen stattgefunden oder sind durchgeführte Elterngespräche nicht dokumentiert, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Anträge ohne die Dokumentation der Schule, die von den Eltern direkt an das staatliche Schulamt gesendet werden, sind jedoch grundsätzlich anzunehmen. Die Schule wird dann durch das staatliche Schulamt aufgefordert, fehlende Unterlagen zeitnah nachzureichen. Erst bei Vollständigkeit der Unterlagen wird die Akte an das Diagnostik-Team weitergeleitet. Die Eltern werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert. Bei der Weiterleitung der Unterlagen an das staatliche Schulamt wird die Datenlage durch die Schule/ die vorschulische Einrichtung dokumentiert (Anlage 1). Die Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren (Anlage 3) Dieses Formular dokumentiert den bisherigen Verlauf des Schulbesuches und gibt Auskunft über die Fehltage des Kindes und den Kontakt zu den Eltern. Der Bericht über den aktuellen Lern- und Leistungsstand (Anlage 4) Dafür steht den Lehrkräften der Schule bzw. den Erziehern der vorschulischen Einrichtung ein Zusatzbogen (Anlage 4a) mit Erläuterungen zur Verfügung. Der Zusatzbogen soll darin unterstützen, umfassende und differenzierte Aussagen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes zu geben. Es sind die letzten beiden Zeugnisse mit einzureichen. Der Bericht der Schule bei einer erneuten Antragstellung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung bzw. Sprache (Anlage 4b) Wird ein erneutes Verfahren in diesen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten eingeleitet, ist zum Bericht über den aktuellen Lern- und Leistungsstand auch das Formular Bericht der Schule bei erneuter Antragstellung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung bzw. Sprache einzureichen. Seite 8

9 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Der Bericht der Schule bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache (Anlage 4c) Wird ein Feststellungsverfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache beantragt, ist durch die vorschulische Einrichtung bzw. die Schule das Formular Berichtsbogen der Schule bei vermutetem Förderbedarf im Bereich Sprache auszufüllen. Der Bericht über die durchgeführten Fördermaßnahmen (Anlage 5) In diesem Formular dokumentiert die vorschulische Einrichtung bzw. die Schule die bisher durchgeführten Fördermaßnahmen nach Inhalt und Umfang, Zeitraum und Ergebnis. Förderpläne, individuelle Lern- und Entwicklungspläne bzw. Ergebnisse aus ILeA sind beizufügen. Durchgeführte Förder-und Unterstützungsmaßnahmen der Schule im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (Anlage 5a) Wird ein Feststellungverfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beantragt, so erfolgt auf diesem Formular eine Rückmeldung zu bereits durchgeführten konkreten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen. Die Rückmeldung zu den einzelnen Maßnahmen ist mit Erläuterungen bzw. Ergänzungen zu versehen. Der Bericht über bereits geführte Elterngespräche (Anlage 6) Dieser Bericht dokumentiert die durchgeführten Gespräche mit den Eltern nach Zeitpunkt und Inhalt. Das Formular ist von der Erzieherin / dem Erzieher der vorschulischen Einrichtung bzw. der Klassenlehrkraft auszufüllen Die Beauftragung durch das staatliche Schulamt Die mit der Koordinierung beauftragte Lehrkraft der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle prüft die im staatlichen Schulamt eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit. Dazu wird das Formular Datenlage der Akte zum Feststellungsverfahren (Anlage 1) als erstes Blatt der Akte geführt. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, beauftragt das staatliche Schulamt die zuständige Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle/das Diagnostik-Team mit der Durchführung des Verfahrens. 9 Die Beauftragung erfolgt auf dem Formular Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Anlage 2). Nach der Beauftragung wird die Akte an das Diagnostik-Team bzw. die beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte weitergeleitet Der Kontakt zu den Eltern Die Einladung zum Elterngespräch (Anlage 7) Nach dem Erhalt der vollständigen Unterlagen ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme zu den Eltern wichtig. Für die Einladung der Eltern steht das Formular Einladung zum Elterngespräch im Rahmen des Feststellungsverfahrens (Anlage 7) zur Verfügung. Der Elternfragebogen für das Erstgespräch Es wurde ein Fragebogen entwickelt, der die Vorgeschichte des Kindes aus Elternsicht erfasst. Zusammen mit dem Einladungsformular wird der Fragebogen an die Eltern versandt. Mit diesem Vorgehen haben die Eltern ausreichend Zeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten und die ggf. notwendigen Unterlagen einzuholen. 9 Zur sonderpädagogischen Diagnostik und Anfertigung sonderpädagogischer Stellungnahmen kann die sonderpädagogische Förder-und Beratungsstelle sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte im Auftrag des staatlichen Schulamtes einbeziehen. Seite 9

10 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Der Fragebogen dient als Leitfaden für das erste Gespräch. Auf Wunsch der Eltern kann er auch gemeinsam im Gespräch ausgefüllt werden. Das Elterngespräch (Anlage 9) Das erste Gespräch mit den Eltern dient dazu, die vorliegenden Informationen zu erweitern und zu differenzieren. Im Rahmen der Schullaufbahnberatung erhalten die Eltern die Gelegenheit, ihre Vorstellungen zur schulischen Entwicklung ihres Kindes zu äußern. Sie werden umfassend über die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts informiert. Es sollte vor allem auf die Entwicklungschancen des Kindes im gemeinsamen Unterricht hingewiesen werden. Die Eltern erhalten in diesem Gespräch einen Überblick über die Verfahrensschritte im Feststellungsverfahren. Das Elterngespräch ist zu protokollieren. Dafür steht das Formular Protokoll zur Elternberatung (Anlage 9) zur Verfügung Die Grundfeststellung Stufe I In der Grundfeststellung wird gemäß den Vorgaben der Sonderpädagogik-Verordnung geprüft, ob bei dem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf zu vermuten ist. Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung sowie des sonderpädagogischen Förderbedarfs im autistischen Verhalten soll in der Regel in der Stufe I abschließend erfolgen. In den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache erfolgt die abschließende Feststellung in der Regel in der Stufe II d.h. nach der förderdiagnostischen Lernbeobachtung. Auf Antrag der Eltern kann im begründeten Einzelfall das Feststellungverfahren in der Stufe I abgeschlossen werden, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf eindeutig bestimmt werden kann. Kind - Umfeld - Diagnostik Dazu zählt die Sichtung aller eingereichten Unterlagen, z.b. der vorliegenden Entwicklungsberichte, der Gesprächsprotokolle und ggf. der fachärztlichen Diagnosen. Es erfolgt die Beobachtung des Kindes in seiner Lerngruppen. Hier kommen die in der Handreichung des jeweiligen Förderschwerpunktes bzw. des sonderpädagogischen Förderbedarfs verbindlich einzusetzenden diagnostischen Instrumente zum Einsatz (standardisierte Testverfahren, Fragebögen). Sonderpädagogische Stellungnahme (bei Abschluss des Feststellungsverfahrens in der Grundfeststellung Stufe I) Die in der Kind-Umfeld-Diagnostik gewonnenen Ergebnisse werden unter Einbeziehung der vorliegenden Berichte und ggf. fachärztlicher Diagnosen in einer sonderpädagogischen Stellungnahme zusammengefasst. (Anlage 16). Die Formulierungen in der sonderpädagogischen Stellungnahme sollen stets objektiv, nachvollziehbar, verständlich und wertungsfrei sein. Förderausschuss Grundfeststellung Stufe I Die Förderausschusssitzung findet unter der Leitung des Diagnostik-Teams oder einer weiteren beauftragten sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkraft der sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle statt. Der/die Förderausschussvorsitzende verschickt rechtzeitig die Einladung an die Mitglieder des Förderausschusses (Anlage 12). 10 Die Sitzung des Förderausschusses wird protokolliert (Anlage 13). 10 vergl. 4 Sonderpädagogik-Verordnung Seite 10

11 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg Auf der Grundlage der sonderpädagogischen Stellungnahme kann der Förderausschuss zu folgenden Ergebnissen kommen: 1. Es wird in Auswertung der Ergebnisse der Kind-Umfeld-Diagnostik sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet. Die Stufe II des Feststellungsverfahrens wird eingeleitet. Das Kind erhält im Rahmen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung (FdL) Förderung an der bisherigen Grundschule. Der Förderausschuss trifft Festlegungen zum Zeitraum und zu den Maßnahmen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung (Anlage 14). 2. Es wird sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Der Förderausschuss erarbeitet eine Bildungsempfehlung (Anlage 17). Sie enthält Aussagen über den Lernort, die Jahrgangsstufe, den anzuwendenden Rahmenlehrplan, den Förderumfang, die Förderinhalte und soweit erforderlich den Nachteilsausgleich. Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung trifft das staatliche Schulamt die Entscheidung. Es ergeht ein Bescheid. 3. Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf. Auch hier erstellt das staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung einen Bescheid (Anlage 20) Die förderdiagnostische Lernbeobachtung (FdL) - Stufe II Die Grundschule erstellt für das Kind im Rahmen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung einen individuellen Förderplan (Anlage 15). In ihm sind konkrete Förderziele und Maßnahmen zum Erreichen des Zieles verankert. Die Ergebnisse der Umsetzung sind von der Grundschule regelmäßig zu dokumentieren. Der Zeitraum zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Stufe II soll 12 Monate nicht überschreiten und soll in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres abgeschlossen sein. Sonderpädagogische Stellungnahme Die in der förderdiagnostischen Lernbeobachtung gewonnenen Ergebnisse werden unter Einbeziehung der Ergebnisse der Kind-Umfeld-Diagnostik, der vorliegenden Berichte und ggf. fachärztlicher Diagnosen in einer sonderpädagogischen Stellungnahme objektiv, nachvollziehbar, verständlich und wertungsfrei zusammengefasst (Anlage 16). abschließende Förderausschusssitzung Stufe II Nach Beendigung der förderdiagnostischen Lernbeobachtung tritt der Förderausschuss ein zweites Mal zusammen. Es erfolgt erneut eine rechtzeitige Einladung der Mitglieder (Anlage 12). Die Sitzung wird protokolliert (Anlage 13). Auf der Grundlage der sonderpädagogischen Stellungnahme kann der Förderausschuss zu folgenden Ergebnissen kommen: 1. Es wird sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Der Förderausschuss erarbeitet eine Bildungsempfehlung (Anlage 17). Sie enthält Aussagen über den Lernort, die Jahrgangsstufe, den anzuwendenden Rahmenlehrplan, den Förderumfang, die Förderinhalte und soweit erforderlich den Nachteilsausgleich. Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung trifft das staatliche Schulamt die Entscheidung. Es ergeht ein Bescheid (Anlage 20). 2. Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf. Auch hier erstellt das staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung einen Bescheid (Anlage 20). Entscheidung des staatlichen Schulamtes Auf der Grundlage der Bildungsempfehlung trifft das staatliche Schulamt die Entscheidung. Es ergeht ein Bescheid. Zum Erstellen des Bescheids wird die vollständige Akte an das zuständige staatliche Schulamt weitergeleitet. Seite 11

12 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 3 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Lernen 3.1 Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen In der Fachliteratur wird vom Vorliegen des Förderschwerpunktes Lernen gesprochen, wenn ein Kind langandauernde und erhebliche Schwierigkeiten hat, sich schulisches Wissen anzueignen. Die Leistungen der betreffenden Kinder liegen oft in allen Kernfächern, vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch, deutlich unterhalb des Durchschnitts. Oft stehen Schwächen in der Merkfähigkeit oder der Konzentration im Vordergrund. Vielfach fällt es den betroffenen Kindern auch schwer, Gesetzmäßigkeiten zu erkennen und auf ähnliche Aufgabenstellungen zu übertragen. Manche Kinder im Förderschwerpunkt Lernen weisen zugleich deutliche Rückstände in der Sprachentwicklung oder der motorischen Entwicklung auf. Oft sind Kinder auch unter Anleitung nicht in der Lage, sich sinnvolle Lernstrategien anzueignen. Bei manchen Kindern kann bereits ein unzureichendes Lernangebot zu Lernproblemen führen, die fälschlicherweise dem Förderschwerpunkt Lernen zugeordnet werden. Es ist deshalb bei der Unterrichtsbeobachtung auf das Lernverhalten des Kindes zu achten und seine Stellung im Klassenverband zu erkennen. Indikatoren für den Förderschwerpunkt Lernen Das Kind ist in seiner Lernentwicklung in mehreren Schulfächern 2-3 Jahre im Rückstand und die Intelligenz des Kindes ist unterdurchschnittlich und liegt 1, Standardabweichungen unter dem Mittelwert bzw. im IQ-Bereich von Darüber hinaus ist bei vielen Kindern ein deutlicher sprachlicher Rückstand zu beobachten. Viele Kinder zeigen massive soziale Probleme in der Klasse (Ängste, Aggressionen, soziale Isolation). Die schulische Entwicklung ist von Sitzenbleiben, Zurückstellungen, erfolglosen Förderbemühungen etc. gekennzeichnet. Oft zeigen sich auch Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung und / oder Motorik. In sehr wenigen Fällen wird ein Feststellungverfahren bereits vor Schuleintritt veranlasst. Neben der Stellungnahme der Kita über den Entwicklungsverlauf des Kindes und bereits durchgeführten Fördermaßnahmen gelten die Ergebnisse aus den standardisierten Testverfahren für das Vorschulalter. Auch hier gilt der oben genannte Richtwert zur unterdurchschnittlichen Intelligenz. Wird sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen vermutet, ist in der aufnehmenden Grundschule mit Beginn des ersten Schuljahres die förderdiagnostische Lernbeobachtung (FdL) einzuleiten. 11 Kretschmann, R.: Diagnostik bei Lernbehinderungen (2006) 12 Petermann / Macha: Psychologische Tests für Kinderärzte (2005 Seite 12

13 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 3.2 Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Zur Diagnostik im Rahmen einer förderdiagnostisch orientierten Begutachtung ist neben der Erhebung der Kenntnisse in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und Rechnen (siehe ILeA) ein ausführlicher Intelligenztest zum Fähigkeitsprofil des Kindes unerlässlich. Damit wird eine Abgrenzung zu den Teilleistungsstörungen der besonderen Schwierigkeit im Lesen und Schreiben bzw. im Rechnen sichergestellt. Prinzipiell sollte ein zweites Verfahren der Intelligenzuntersuchung Anwendung finden, wenn sich aus den Ergebnissen im ersten Verfahren Hinweise auf den Förderschwerpunkt Lernen ergeben. Weiterhin können Tests zur Erfassung einzelner Intelligenzdimensionen im Hinblick der zu messenden Fähigkeit ebenfalls eine bedeutungsvolle Aussagekraft haben. In tabellarischer Form sind nachfolgend die zu verwendenden Testverfahren nach Altersgruppen gestaffelt aufgeführt. Für Kinder mit Sprachproblemen sollte zusätzlich ein sprachfreier Test oder Testauszug verwendet werden. Altersgruppe I (vor Schuleintritt) WPPSI-III Wechsler Vorschul- und Schuleingangs-Intelligenztest (3;0 bis 7;2 Jahre) CFT 1-R 13 Grundintelligenztest Skala 1- Revision (5;3 bis 9;11 Jahre bzw. 6;6 bis 11;11 Jahre) Altersgruppe II (Grundschule) WISC-IV Wechsler-Intelligenztest für Kinder IV (6;0 bis 16;11 Jahre) CFT 20-R mit WS/ZF-R Grundintelligenztest Skala 2- Revision-(CFT 20-R) mit Wortschatztest und Zahlenfolgetest Revision (WS/ZF-R) (8;5 bis 19 Jahre, Teil 1) Altersgruppe III (Sekundarstufe) WISC-IV Wechsler-Intelligenztest für Kinder IV (6;0 bis 16;11 Jahre) CFT 20-R mit WS/ZF-R Grundintelligenztest Skala 2- Revision-(CFT 20-R) mit Wortschatztest und Zahlenfolgetest Revision (WS/ZF-R) (8;5 bis 19 Jahre, Teil 1) Während der Testdurchführung ist darauf zu achten, dass der zeitliche Rahmen dem Konzentrationsvermögen des Kindes entspricht. Wenn notwendig, ist ein weiterer Termin für die Testdurchführung zu vereinbaren. Beobachtungen während der Testsituation sollten auf dem entsprechenden Auswertungsbogen vermerkt werden. Die Testergebnisse und eine kurze Interpretation sind in das Formular Sonderpädagogische Stellungnahme (Anlage 16) aufzunehmen. Sowohl bei der Auswahl der Verfahren als auch in der Phase der Interpretation und Entscheidungsfindung kann der zuständige Schulpsychologe hinzugezogen werden. 13 In einer Übergangsphase kann der CFT 1 ebenfalls verwendet werden. Seite 13

14 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 4 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 4.1 Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Die Empfehlung der KMK zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vom definiert die Kinder und Jugendlichen mit diesem Förderschwerpunkt als beeinträchtigt in der emotional-sozialen Entwicklung, im Erleben und in der Selbststeuerung. Außerdem sind sie in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule auch mithilfe anderer Dienste nicht hinreichend gefördert werden können. 14 Die KMK weist in ihrer Empfehlung ebenso darauf hin, dass es sich hierbei nicht nur um Kinder und Jugendliche handelt, die gegen Regeln und Normen der Klasse oder der Schule verstoßen. Ebenso solche, die sich ängstlich zurückziehen, sich abkapseln, in Passivität verharren, gehemmt sind und sich wenig zutrauen, sollten Beachtung finden. Dies herauszufinden, ist in einem Klassenverband oft schwierig, da diese Kinder meist nicht auffallen und fast nie Hilfe oder Unterstützung einfordern. Betrachtet man die Bedingungsfaktoren, so sind diese nicht auf unveränderliche Eigenschaften der Persönlichkeit zurückzuführen, sondern als Folge einer inneren Erlebens- und Erfahrungswelt anzusehen, die sich in Interaktionsprozessen im persönlichen, familiären, schulischen und gesellschaftlichen Umfeld herausbildet. 15 Grundsätzlich ist zwischen sonderpädagogischem Förderbedarf (siehe oben) und temporärem Förderbedarf infolge entwicklungs- 16 und situationsbedingter 17 Auffälligkeiten zu unterscheiden. Bei letzterem sollte mit Maßnahmen der allgemeinen Schule und außerschulischen Hilfen entgegengewirkt werden, um eine langandauernde, verfestigte und übergreifende Störung zu vermeiden. Kinder mit einer ärztlich diagnostizierten ADS/ADHS haben nicht grundsätzlich sonderpädagogischen Förderbedarf. Indikatoren für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Aus den Dokumentationen der Schule und ggf. anderer Institutionen, einschließlich des Jugendamtes, und den Befragungen durch das Diagnostik-Team muss hervorgehen, dass die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes über einen längeren Zeitraum und in mehreren (mindestens 2) Lebensbereichen, davon einer die Schule betreffend, auftreten. Außerdem muss zu erkennen sein, dass das Kind unter Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden kann bzw. konnte. 14 KMK-Empfehlung KMK-Empfehlung hier: z.b. Übergänge Kita-Grundschule; Grundschule-Sek I; Pubertät 17 hier: psychische Belastungssituationen in der Familie; Überforderungen im schulischen Bereich Seite 14

15 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 4.2 Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Eine wichtige Grundlage der Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist die Dokumentation der bisher besuchten Schule, in der neben der differenzierten Darstellung des Lern- und Entwicklungsstandes des Kindes auch über bisher durchgeführte Fördermaßnahmen (Anlagen 5, 5a), über die Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogischen Förder-und Beratungsstelle und außerschulischen Unterstützungssystemen (Jugendhilfe, Kinder und jugendpsychiatrischer Dienst etc.) berichtet wird. Es muss daraus hervorgehen, dass die der Schule zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind Dann erfolgt durch das Diagnostik-Team: - die Sichtung aller vorliegenden Akten - die Befragung der Eltern und Lehrkräfte auf der Grundlage standardisierter Fragebögen - die Lern- und Verhaltensbeobachtung in verschiedenen Situationen (Unterricht, Pausen, Spielphasen, Zusammentreffen mit den Eltern) - ein Intelligenztest, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Lern- und/oder Verhaltensauffälligkeit auf den Faktor Intelligenz zurückzuführen ist verbindlich einzusetzende Befragungs- und Testverfahren: Altersgruppe I (vor Schuleintritt) Altersgruppe II (Grundschule) Altersgruppe III (Sekundarstufe I) CBCL/ 4-18 Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 18 Jahre) CBCL/ 4-18 Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 18 Jahre) CBCL/ 4-18 Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4-18 Jahre) zur allgemeinen Informationsgewinnung ohne normierte Auswertung: C-TRF Fragebogen für Erzieherinnen von Vorschulkindern (1;6 5;11 Jahre) TRF Lehrerfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (6 18 Jahre) TRF Lehrerfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (6 18 Jahre) Testverfahren zur Intelligenzmessung WPPSI-III oder CFT 1-R 18 WISC-IV oder CTF 20-R mit WS/ZF-R WISC-IV oder CTF 20-R mit WS/ZF-R Wird nach Ablauf der Befristung von 2 Jahren 19 ein erneuter Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gestellt, ist durch die Schule in einem zusätzlichen Dokumentationsbogen (Anlage 4b) konkret darzustellen, mit welchen Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen die Förderempfehlungen des vorigen Feststellungsverfahrens umgesetzt wurden, welche weiteren Dienste hinzugezogen wurden, wie die emotionale und soziale Entwicklung in dieser Zeit verlaufen ist, welche Förderziele die Schule perspektivisch verwirklichen möchte und welche Maßnahmen dazu geplant sind. 18 In einer Übergangsphase kann der CFT 1 ebenfalls verwendet werden. 19 vergl. 6 Sonderpädagogik-Verordnung Seite 15

16 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 5 Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Sprache 5.1 Indikatoren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Sonderpädagogischer Förderbedarf im sprachlichen Handeln zeigt sich u.a. durch Beeinträchtigungen in der Sprachentwicklung, bei sinnhaftem Sprachgebrauch oder der Sprechtätigkeit (phonologische Störungen). Bei Sprachentwicklungsverzögerungen unterscheidet man zwischen expressiver und rezeptiver Störung. Bei expressiver Störung liegt...die gesprochene Sprache des Kindes in ihrem Niveau deutlich unter dem Intelligenzniveau des Kindes. Das Sprachverständnis ist jedoch altersgemäß. Für die rezeptive Störung gilt, dass das Sprachverständnis des Kindes unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegt. Phonologische Störungen sind durch Fehler in der Lautbildung gekennzeichnet, die unter Berücksichtigung des Entwicklungsalters außerhalb des Normbereichs liegen. 20 Indikatoren für den Förderschwerpunkt Sprache Der Gebrauch der Sprache ist nachhaltig gestört und mit erheblich subjektivem Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden. Durch schulbegleitende oder zeitlich begrenzte Maßnahmen konnte die Störung nicht behoben werden (siehe Anlage 4c hier müssen Aspekte aus allen Teilbereichen genannt worden sein) und die Werte des Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren (SET 5-10) zeigen im Testprofil ein eindeutiges Ergebnis. 20 vergl. ICD-10 F 80 Seite 16

17 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 5.2 Das diagnostische Verfahren im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache Für die Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind seitens der Schule neben dem allgemeinen Leistungs- und Entwicklungsstand folgende Informationen wichtig und bereits vor Antragstellung zu dokumentieren bzw. vom Diagnostik-Team im Elterngespräch zu klären: - Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln: Spracherwerb, Sprachgebrauch, Sprechtätigkeit, Folgen für die Kommunikation, - Verlauf der bisherigen Entwicklung und Aneignung von Sprache, - Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse der bisherigen Förderung, - individuelle Lebensumstände, soziale Einbindung, - Ergebnisse einer HNO-ärztlichen Untersuchung (im Bedarfsfall Pädiatrie, Phoniatrie, Kiefernorthopädie etc., - Ergebnisse der logopädischen Behandlung, - ggf. psychologische Untersuchungsergebnisse bei Anzeichen von Mutismus. Um die sprachliche Handlungsfähigkeit eines Kindes zu erkennen und zu diagnostizieren, wird nach 4 Sprachgestaltungsebenen unterschieden: phonetisch phonologische Ebene semantisch lexikalische Ebene morphologisch syntaktische Ebene pragmatisch kommunikative Ebene Artikulation, Stimme, Atmung, Sprachlaute Begriffsbildung, Wortschatz, Wortbedeutung Wortbildung, Satzbildung kommunikativer Sprachgebrauch Der Test zur Sprachstandserhebung SET (5-10) ist ein Verfahren, der in diesen Ebenen eine umfassende Diagnose bietet. Wird außerdem eine Beeinträchtigung der Intelligenz vermutet, ist zusätzlich der der sprachfreie CFT 1-R bzw. CFT 20-R durchzuführen. Altersgruppe I (vor Schuleintritt) SET Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren Altersgruppe II (Grundschule) SET Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren Testverfahren zur Intelligenzmessung CFT 1-R 21 CFT 20-R mit WS/ZF Wird nach Ablauf der Befristung von 2 Jahren 22 ein erneuter Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache gestellt, ist durch die Schule in einem zusätzlichen Dokumentationsbogen (Anlage 4b) konkret darzustellen, mit welchen Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen die Förderempfehlungen des vorigen Feststellungsverfahrens umgesetzt wurden, welche weiteren Dienste hinzugezogen wurden, wie die sprachliche Entwicklung in dieser Zeit verlaufen ist, welche Förderziele die Schule perspektivisch verwirklichen möchte und welche Maßnahmen dazu geplant sind. 21 In einer Übergangsphase kann der CFT 1 ebenfalls verwendet werden. 22 vergl. 6 Sonderpädagogik-Verordnung Seite 17

18 Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens im Land Brandenburg 6 Anlagen Seite 18

19 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Übersicht über die Formulare der Handreichung zu den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale Entwicklung und Sprache (LES) Anlage Formular Förderschwerpunkt auszufüllen von L E S Antrag -steller Eltern Schule DT 1 FA V 2 1 Datenlage der Akte X X X X 2 Antrag X X X X 3 Schülerdaten zum Feststellungsverfahren X 4 Bericht über den aktuellen Lern- u. Entw.stand X X X X 4a Hinweise zu Anlage 4 4b Bericht der Schule bei erneuter Antragstellung X X X X 4c Berichtsbogen der Schule bei Fö.schwp. Sprache X X 5 Bericht überdurchgeführte Fördermaßnahmen X X X X 5a Durchgeführte Fördermaßnahmen em-soz X X 6 Bericht über durchgeführte Elterngespräche X X X X 7 Einladung zum Elterngespräch X X X X 8 Elternfragebogen X X X X 9 Protokoll zur Elternberatung X X X X 10 Einwilligung Schweigepflichtentbindung X X X X 12 Einladung Förderausschusssitzung X X X x 13 Protokoll Förderausschusssitzung X X X x 14 Festlegungen FdL X X X x 15 Individueller Förderplan X X X X 16 Sonderpädagogische Stellungnahme X X X X 17 Bildungsempfehlung X X X x 19 Nachteilsausgleich X X x 20 Entscheidung zum sonderpädag. Förderbedarf X X X x 1 Diagnostik-Team 2 Vorsitzender/-e des Förderausschusses

20 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 1 Datenlage der Akte zum Feststellungsverfahren Antragsteller Sorgeberechtigte/-er Schule Schüler/-in nach Vollendung des 14.Lebensjahres Angaben zur Schülerin / zum Schüler Nachname Vorname Geburtsdatum Geschlecht w m Name und Anschrift der bisher besuchten Schule / vorschulischen Einrichtung Telefon mit Vorwahl Jahrgangsstufe Schulbesuchsjahr Ansprechpartner in der bisher besuchten Schule / vorschulischen Einrichtung Anlage erstellt am: erstellt von: Antragstellung Schülerdaten zum Feststellungsverfahren Fachärztliche Diagnosen (in der Regel nicht älter als 6 Monate) Bericht der Schule über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand Bericht der Schule bei Wiederholungsverfahren em.-soz., Sprache Berichtsbogen der Schule bei vermutetem Förderbedarf Sprache Bericht der Schule über bisher durchgeführte Fördermaßnahmen Bericht der Schule über Unterstützungsangebote im Bereich em.-soz. Zeugnis Schuljahr Zeugnis Schuljahr Bericht der Schule über bisher durchgeführte Elterngespräche Elternfragebogen für das Erstgespräch Protokoll der Elternberatung Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung Dokumentationsbogen des Diagnostikers Unterlagen Testverfahren 1 Unterlagen Testverfahren 2 Protokoll Förderausschusssitzung Grundfeststellung Festlegungen zur Förderdiagnostischen Lernbeobachtung Individueller Förderplan Sonderpädagogische Stellungnahme Protokoll Förderausschusssitzung nach Abschluss FDL Bildungsempfehlung Empfehlungen zu Unterstützungsmaßnahmen Festlegungen zum Nachteilsausgleich Entscheidungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf Der Akte liegen weitere Unterlagen bei: erstellt am: erstellt von: Vom staatlichen Schulamt bei Bedarf auszufüllen: Für die Bearbeitung des Antrages ist es erforderlich, dass die Unterlagen vollständig vorliegen. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen nach: Termin: Datum Unterschrift koordinierende Lehrkraft SpFB

21 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 2 Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes Antragsteller Sorgeberechtigte/-er Schulleiter/-in Schüler/-in (nach Vollendung des 14.Lebensjahres) Angaben zur Schülerin / zum Schüler Nachname Vorname Geburtsdatum Geschlecht w m Name und Anschrift der bisher besuchten Schule / vorschulischen Einrichtung Telefon mit Vorwahl Jahrgangsstufe Schulbesuchsjahr Angaben der Sorgeberechtigten Stellung des Kindes zum Antragsteller Nachname Vorname Sorgeberechtigte/-r Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort Ortsteil Telefon mit Vorwahl Hinweis auf zeitliche Erreichbarkeit Nachname Vorname Sorgeberechtigte/-r Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort Ortsteil Telefon mit Vorwahl / Hinweis auf zeitliche Erreichbarkeit vermuteter sonderpädagogischer Förderschwerpunkt / Förderbedarf Lernen emotionale und soziale Entwicklung Sprache körperliche und motorische Entwicklung wiederholte Antragstellung wiederholte Antragstellung Sehen Hören geistige Entwicklung autistisches Verhalten Begründung des Antrages Begründung (Anlagen beifügen)

22 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 2 beigefügte Anlagen fachärztliche Diagnosen (erforderlich bei vermutetem Förderbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung, Sehen, Hören, im autistischen Verhalten ; in der Regel nicht älter als 6 Monate) Berichte Einverständniserklärung 3 Es wird das Einverständnis erteilt, dass die für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlichen Daten erhoben, verarbeitet und wenn erforderlich, an die am Feststellungverfahren beteiligten Stellen weitergeleitet werden. Ort und Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/-er Ort und Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/- er Ort und Datum Unterschrift Schüler/- in nach Vollendung des 14.Lebensjahres Ort und Datum Unterschrift Antragsteller wird vom Staatlichen Schulamt ausgefüllt Beauftragung der Durchführung des Feststellungsverfahrens mit der Durchführung beauftragte Lehrkraft des Diagnostik-Teams / der SpFB SpFB mit der Anfertigung der sonderpädagogischen Stellungnahme beauftragte sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkraft Schule Datum der Beauftragung Unterschrift Schulaufsicht 3 Bei einer Antragstellung durch die Schule wird mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung gleichzeitig der Antrag zur Kenntnis genommen. Die Informationspflicht über den Antrag gemäß 3 Absatz 1 Satz 3 Sonderpädagogik-Verordnung ist damit erfüllt.

23 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 3 Angaben zur Schülerin / zum Schüler Schülerdaten zum Feststellungsverfahren Nachname Vorname Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort Ortsteil Name und Anschrift der bisher besuchten Schule Telefon mit Vorwahl Vorschulische Förderung Einrichtung Telefon mit Vorwahl / Ansprechpartner ja nein Zurückstellung ja nein Bisheriger Verlauf des Schulbesuches lfd. Schulbesuchsjahr Schuljahr Name der Schule Klasse Name des Klassenleiters Schulbesuch Anzahl der Fehltage im laufenden Schuljahr: Tage, davon unentschuldigt: Tage Häufige Entschuldigungsgründe: Kontakt der Erziehungsberechtigten zur Schule: regelmäßig gelegentlich nie

24 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 4 Bericht über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand In der Anlage 4a finden Sie Hinweise die Sie darin unterstützen, umfassende und differenzierte Aussagen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes zu geben. Ihr Bericht ist ein wichtiger Bestandteil des Feststellungverfahrens. Name Vorname Geburtsdatum Name der bisher besuchten Schule / der vorschulischen Einrichtung Klassenstufe Bereich Beschreibung Allgemeines zur Situation des Kindes / Lernbedingungen Sozialverhalten/ emotionales Verhalten Lern- und Arbeitsverhalten Sprache und Kommunikation

25 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 4 Wahrnehmung Grob- und Feinmotorik Aussagen zu Lernbereichen Aussagen zu Interessen und Stärken weitere Ergänzungen Bitte die letzten beiden Zeugnisse beifügen. Datum Unterschrift der Klassenlehrkraft / der Erzieherin / des Erziehers

26 Sonderpädagogische Diagnostik Land Brandenburg Anlage 4a Hinweise zum Bericht über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand (zu Anlage 4) Die Hinweise sollen Sie darin unterstützen, umfassende und differenzierte Aussagen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes zu geben. Ihr Bericht ist ein wichtiger Bestandteil des Feststellungverfahrens. Bereich Allgemeines zur Situation des Kindes / Lernbedingungen Sozialverhalten / emotionales Verhalten Beschreibung Angaben zum Schulalltag des Kindes, regelmäßiger Schulbesuch, körperliche und seelische Verfassung, Verfügbarkeit von Lern- und Arbeitsmaterialien, Ordnungsbewusstsein, Hausaufgabenerfüllung, häusliches Umfeld (Fürsorge, Geschwister, Stellung innerhalb der Familie), Freizeitaktivitäten, Unterstützungssysteme (Jugendamt, Therapien, Nachhilfe) etc. emotionale Stabilität, Kontakte innerhalb des Klassenverbandes, Stellung innerhalb der Klasse, außerschulische Kontakte, Kontaktverhalten (S-S, S-L), Konfliktverhalten, Frustrationstoleranz, Selbstbild, Selbstvertrauen, Eigeninitiative, Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung, Strategien zum Kompensieren der Beeinträchtigung, Kooperationsfähigkeit, Kritikfähigkeit etc. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Gehen Sie auf folgende Fragen genauer ein: Wie sieht das auffällige Verhalten aus? Was sind Ihre Beobachtungen? Wann und unter welchen Bedingungen tritt das auffallende Verhalten auf? Wann gelingt es dem Kind sich schon angemessener zu verhalten? Haben Sie eine derzeitige Erklärung zum Verhalten des Kindes? Erstantrag Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung : Wird Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung vermutet, füllen Sie bitte zusätzlich auch Anlage 5a aus. Wiederholungsantrag Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Wird vermutet, dass der Förderbedarf weiterhin besteht, füllen Sie bitte auch Anlage 4b aus. Lern- und Arbeitsverhalten Kognition (Aufgabenverständnis, Transferleistungen, Problemlösekompetenz), Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer/Konzentration/Aufmerksamkeit, Arbeitsweise (Sorgfalt, Arbeitstempo, Mitarbeit, Selbstständigkeit), Bewältigung der Rahmenlehrplananforderungen etc. Sprache und Kommunikation aktiver/passiver Wortschatz, Artikulation, Grammatik, Sprechablauf und Stimme, Redefreude, Sprachverständnis, Verhalten in Gesprächssituationen etc. Wahrnehmung Grob- und Feinmotorik Aussagen zu Lernbereichen Aussagen zu Interessen und Stärken Förderschwerpunkt Sprache : Erstantrag Förderschwerpunkt Sprache Wird Förderbedarf im Bereich der Sprache vermutet, füllen Sie bitte zusätzlich auch Anlage 4c aus. Wiederholungsantrag Förderschwerpunkt Sprache Wird vermutet, dass der Förderbedarf weiterhin besteht, füllen Sie bitte zusätzlich auch Anlage 4b und 4c aus. auditive Wahrnehmung, körperbezogene basale Fähigkeiten, Auge-Hand-Koordination, visuelle Wahrnehmung, taktil-kinästhetische Wahrnehmung etc. Koordination der Bewegungsabläufe, Geschicklichkeit, Lateralität, Reaktionsfähigkeit, Schreibhaltung, körperliche Belastbarkeit Lesen Lesefertigkeit, sinnentsprechendes Lesen, Sinnentnahme aus Texten, Lesefreude Schreiben Schreibfertigkeit, Schriftbild, Schreibumfang, Schreibtempo, Schreibfreude Rechnen/logisches Denken Mengen-/Zahlenverständnis, räumliches Vorstellungsvermögen, Fähigkeit zum abstrakten Denken, Beherrschen der Rechenoperationen, Nutzung von Hilfen, Umgang mit Sachaufgaben Umweltwissen, musikalische/kreative/sportliche Begabungen, handwerkliches Geschick etc.

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Kinder, bei denen eine besondere Förderung bzw. Unterstützung in der Grundschule notwendig oder eventuell notwendig sein wird

Kinder, bei denen eine besondere Förderung bzw. Unterstützung in der Grundschule notwendig oder eventuell notwendig sein wird Konzept zu der Gestaltung des Übergangs von dem Kindergarten in die August-Gräser-Schule (AGS) unter Einbezug der diagnostischen Möglichkeiten- ein kindgerechter Übergang Wie in der Präambel unseres Förderkonzeptes

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14

IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14 Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar Berichtsheft Name:. Schuljahr:.. Inhaltsverzeichnis 1. Thema der Arbeit (Präzisierung) 2. Allgemeine Hinweise 2.1. Ziel 2.2. Zeitlicher Ablauf

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung [Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind?

Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind? Wie finde ich die richtige Schule für mein Kind? In Hamburg werden autistische Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen unterrichtet und für diese Kinder und Jugendlichen können ganz unterschiedliche

Mehr

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen auf der Grundlage des Anforderungs- und Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz älterer

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder - 33 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 4 Orientierungshilfen Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder In Baden-Württemberg besteht ein umfassendes

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015)

Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015) Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I am Gymnasium Harsewinkel ( Stand : Februar 2015) 1. Ermittlung der Gesamtnote zum Halbjahr und zum Jahresende Die Sonstigen Leistungen

Mehr

Fragebogen zur Erfassung der qualitativen Umsetzung des Unterrichtsprogramms Lions - Quest Erwachsen werden (LQ/Ew) (im Schuljahr 2008/09)

Fragebogen zur Erfassung der qualitativen Umsetzung des Unterrichtsprogramms Lions - Quest Erwachsen werden (LQ/Ew) (im Schuljahr 2008/09) zur Erfassung der qualitativen Umsetzung des Unterrichtsprogramms Lions - Quest Erwachsen werden (LQ/Ew) (im ) Folgender hat das Ziel, die Implementierung des Programms LQ/Ew an Ihrer Schule zu erfassen.

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

FG Förderschulen. Die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen. Was ist das?

FG Förderschulen. Die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen. Was ist das? FG Förderschulen Die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen (DFK) Ursprünge Was ist das? Die Ursprünge der Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen gehen auf einen Modellversuch zur Eingliederung

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5)

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5) Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme meine(r/s)/unsere(r/s) Tochter/Sohnes männlich weiblich Name, Vorname des Schülers

Mehr

Leistungsstipendium. Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen

Leistungsstipendium. Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen Leistungsstipendium Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen Die Stiftung Landheim Schondorf am Ammersee vergibt Leistungsstipendien an Schüler* aufgrund ihrer herausragenden schulischen bzw. außerschulischen

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule

Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule Schulleitungskonferenzen des MBWJK im Schuljahr 2009/10 Folie 1 Die Schulstrukturreform in der Sekundarstufe I - neue Chancen für die Gestaltung der Übergänge Folie 2 Der von der Grundschule in die weiterführende

Mehr

Bewerbungs- und Anmeldeformular Schüleraustausch MSG Rappoltsweiler/Ribeauvillé FÜR DAS JAHR 20 Name: F1 F2 Klasse: Französischlehrer:

Bewerbungs- und Anmeldeformular Schüleraustausch MSG Rappoltsweiler/Ribeauvillé FÜR DAS JAHR 20 Name: F1 F2 Klasse: Französischlehrer: Bewerbungs- und Anmeldeformular Schüleraustausch MSG Rappoltsweiler/Ribeauvillé FÜR DAS JAHR 20 Name: F1 F2 Klasse: Französischlehrer: Hier bitte nach Möglichkeit Pass- oder öhnliches Foto festtackern!

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Abschlußbericht der Fachkonferenzen Deutsch / Englisch/Mathematik mit der Auswertung der Erfahrungen der Lernstandserhebung 2008.

Abschlußbericht der Fachkonferenzen Deutsch / Englisch/Mathematik mit der Auswertung der Erfahrungen der Lernstandserhebung 2008. Abschlußbericht der Fachkonferenzen Deutsch / Englisch/Mathematik mit der Auswertung der Erfahrungen der Lernstandserhebung 2008. Zusammen gefasst von D.Baer (Mittelstufenkoordinator) Einhard Gymnasium

Mehr

Informationsveranstaltung für Eltern. lese-rechtschreibschwacher Kinder

Informationsveranstaltung für Eltern. lese-rechtschreibschwacher Kinder Informationsveranstaltung für Eltern lese-rechtschreibschwacher Kinder Professionelle Hilfe bei Entwicklungs- und Lernstörungen (LRS/Legasthenie) und zum Aufbau von Schriftsprachkompetenz seit 1985 Viele

Mehr

Der Übertritt ans Gymnasium

Der Übertritt ans Gymnasium Der Übertritt ans Gymnasium I. Grundsätzliches zur Aufnahme Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums setzt grundsätzlich voraus, dass eine Schülerin / ein Schüler - für den Bildungsweg des

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Illustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS

Illustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS Computer, Laptop, Handy - Was machen wir damit? Jahrgangsstufen 1/2 Stand: 13.12.2015 Fach Zeitrahmen Benötigtes Material Heimat- und Sachunterricht 5 Unterrichtseinheiten Liste mit verschiedenen Medien

Mehr

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler Leitfaden Berufswahlorientierung für die Sek. I Jahrgangsstufe: Themengebiet: Modul 12: Fach: 7 - Elternarbeit Wie werden die Eltern einbezogen? Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Mehr

Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage

Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage 1. Grundsatz a. Der Elternbeirat und der Förderverein des Gymnasiums Wendelstein unterstützen

Mehr

Gelstertalschule Hundelshausen

Gelstertalschule Hundelshausen Gelstertalschule Hundelshausen im sozialen Miteinander und individuell: Wir nehmen jeden Menschen in seiner Gesamtpersönlichkeit an und stärken die Kinder auf ihrem individuellen Weg des Lernens und Arbeitens

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen Qualitätsbereich Mahlzeiten und Essen 1. Voraussetzungen in unserer Einrichtung Räumliche Bedingungen / Innenbereich Für die Kinder stehen in jeder Gruppe und in der Küche der Körpergröße entsprechende

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin

Mehr

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert

Mehr

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen?

Was bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen? Was bedeutet LRS Schüler/innen haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben lernen. Der Schulerfolg kann durch diese Schwierigkeiten gefährdet sein. Durch entsprechende Förderung sollen diese Schwierigkeiten

Mehr

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Der Schüler¹ besucht eine Grundschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium in der Region Bonn.

Der Schüler¹ besucht eine Grundschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium in der Region Bonn. Mitmachen bereichert! Stiftung Die Lianne Franzky Stiftung vergibt in Kooperation mit dem Hoch-Begabten-Zentrum (HBZ) Rheinland in Brühl Jahresstipendien an hochbegabte Schülerinnen und Schüler. Die Stiftung

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

LRS - Intensivkurs. Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1

LRS - Intensivkurs. Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1 LRS - Intensivkurs Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen? LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1 aus der Schulpsychologischen Beratungsstelle hohe Zahl von Anmeldungen mit LRS

Mehr

Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes

Mehr

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine

Mehr

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten. im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen festgestellt 134 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2014 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung

Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Posteingang/Eingangsvermerk: Straße, Hausnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009 Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,

Mehr

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...

Mehr

Fortbildungsangebote für Lehrer und Lehrerinnen

Fortbildungsangebote für Lehrer und Lehrerinnen Thema Besonders geeignet für Schwerpunkte Inklusion von Schülern mit gravierenden Problemen beim Erlernen der Mathematik Schulen/ Fachschaften, die sich in Sinne der Inklusion stärker den Schülern mit

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft

Seite Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft Seite Landeshauptstadt 1 München Referat für Arbeit und Wirtschaft I. Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft Herzog-Wilhelm-Str. 15, 80331 München Frau Stadträtin Dagmar Henn Rathaus

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Elternfragebogen Mediation

Elternfragebogen Mediation Elternfragebogen Mediation Wenn Sie an einer Mediation interessiert sind oder Sie mehr über die Möglichkeiten der Mediation erfahren möchten, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen. Dazu wäre es

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

II. Zum Jugendbegleiter-Programm II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.

Mehr

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Dieser Leitfaden von Wellenbrecher führt Sie Schritt für Schritt zum Kostenerstattungsantrag. Um sicher zu stellen,

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Az: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines

Az: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines Az: 34/5004-17 Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016 1. Allgemeines Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis dienen dazu, eine

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels

Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe

Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Liebe Eltern, seit vielen Jahren wird im Kreis Olpe Unterricht in der Herkunftssprache angeboten und doch ist er nicht überall bekannt. Wir möchten Sie mit

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

Kontaktdaten (Pflichtangaben!) g n u b i e r esch b t k e j o Pr Kontaktdaten (Pflichtangaben!) Name Kindergarten/Schule: Kategorie bitte ankreuzen: Kindergarten 1. 4. Klasse 5. 10. Klasse Sek.-I+II-übergreifend Kreativpreis Die (kreativen)

Mehr

Realschule plus und Fachoberschule Dahn

Realschule plus und Fachoberschule Dahn Realschule plus und Fachoberschule Dahn - Schloßstraße 19 66994 Dahn Telefon 06391/914-100 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) oder Dyskalkulie (Dys) Die Förderung

Mehr