Dresden, im August 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen

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1 Dresden, im August 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt Das Schreiben finden Sie auch im Internet: - Rundschreiben 1. Versand der Versicherungsnachweise für das Jahr Informationen zur Riester-Förderung in der Pflichtversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, Rundschreiben 5 / 2008 wie bereits in den vergangenen Jahren, möchten wir den bevorstehenden Versand der Versicherungsnachweise ankündigen. Vor diesem Hintergrund enthält das Rundschreiben aktuelle, mit diesem Thema im Zusammenhang stehende Informationen: Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg zentrale@kv-sachsen.de Telefon: 0351/ BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: 0351/ Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße ZVK des KVS

2 Seite 2 1. Versand der Versicherungsnachweise für das Jahr 2007 Der Versicherungsnachweis für das Jahr 2007 wird unseren Versicherten Anfang September dieses Jahres zu Ihrer Entlastung direkt an die Privatadresse zugesandt. Rundschreiben 5 / 2008 Der Versicherungsnachweis enthält neben dem Stand des letzten Versicherungsnachweises alle vom Arbeitgeber bis zum 09. April 2008 gemeldeten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für das Jahr 2007 sowie die vom Versicherten bzw. Arbeitgeber im Rahmen der Freiwilligen Versicherung geleisteten Beiträge. Korrekturmeldungen für Vorjahre wurden ebenfalls berücksichtigt. Des Weiteren werden die insgesamt erworbenen Versorgungspunkte sowie die Höhe der zu erwartenden Betriebsrente wegen Alters, sowohl für die Pflichtversicherung als auch für die Freiwillige Versicherung zum Stand 31. Dezember 2007 ausgewiesen. Zulagen, die im laufenden Jahr für Vorjahre gutgeschrieben werden, sind in der nächsten Mitteilung über den Stand des Versorgungskontos enthalten. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschäftigten laut 21 Abs. 2 des Altersvorsorgetarifvertrags-Kommunal (ATV-K) innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Versicherungsnachweises gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich beanstanden können, dass die zu entrichtenden Umlagen bzw. Beiträge sowie die zu meldenden Entgelte nicht oder nicht vollständig an die ZVK abgeführt oder gemeldet wurden. // Um Ihnen die Bearbeitung eventueller Beanstandungen zu erleichtern, haben wir diesem Rundschreiben ein Muster des Versicherungsnachweises sowohl für die Pflichtversicherung als auch für die Freiwillige Versicherung beigefügt. Für Versicherte, die am 31. Dezember 2007 keine Freiwillige Versicherung mit Riester-Förderung bei unserer Kasse hatten, sind dem Versicherungsnachweis für das Jahr / 2007 zusätzlich Informationen zur Riester-Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Pflichtversicherung beigefügt. ZVK des KVS

3 Seite 3 Diese Informationen greifen die wichtigsten Fragen zu den Ende April/Anfang Mai 2008 versandten Zulagepaketen zur Beantragung der Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen/Kinderzulagen) für die förderfähigen Beiträge in der Pflichtversicherung auf. Wir wollen damit unseren Versicherten die Schritte zur staatlichen Förderung nochmals auf einfache Art und Weise verständlich machen. 2. Informationen zur Riester-Förderung in der Pflichtversicherung Hinweisen möchten wir darauf, dass bei allen Arbeitnehmern, welche förderfähige Beiträge (Beiträge mit Steuermerkmal 03) leisten bzw. geleistet haben, im Regelfall bereits allein aus der Pflichtversicherung ein Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug besteht. In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass die staatliche Förderung vornehmlich durch die Zulagengewährung erfolgt. Das heißt, im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geht die Finanzverwaltung in jedem Falle von einer Beantragung der Zulagen aus. Wer demnach ohne gleichzeitige Beantragung von Zulagen nur den Sonderausgabenabzug geltend macht, verzichtet auf einen Teil der staatlichen Förderung. In den meisten Fällen wird die Arbeitnehmerbeteiligung aufgrund der individuellen Verhältnisse jedoch nicht ausreichen, um die volle staatliche Zulagenförderung zu erhalten. Es bietet sich daher an, den jährlichen Eigenbeitrag mit zusätzlichen Zahlungen in eine Freiwillige Versicherung soweit aufzustocken, dass schließlich doch die volle Zulage gewährt werden kann. Rundschreiben 5 / 2008 Zu Ihrer Information und Unterstützung bei der Information der Arbeitnehmer halten wir für Sie ein Merkblatt mit den häufigsten Fragen (FAQ) zur Riester-Förderung bereit, welches Sie im Internet unter Bereich ZVK, Rubrik Downloads, Hinweise/Merkblätter abrufen oder direkt bei uns abfordern können. ZVK des KVS

4 Seite 4 Rundschreiben 5 / 2008 Sollten Ihrerseits oder von Seiten der Arbeitnehmer darüber hinaus Fragen bestehen, werden wir Ihnen diese gern an unseren Servicetelefonen beantworten. Damit niemand wertvolle staatliche Förderung verschenkt, ist es notwendig, dass auch Sie Ihre Beschäftigten weiterhin offensiv auf die Riester-Förderung für die Arbeitnehmerbeteiligung hinweisen. Bei der Information Ihrer Mitarbeiter unterstützen wir Sie gern! Wir stehen beispielsweise für Informationsveranstaltungen und Beratungstage direkt bei Ihnen vor Ort zur Verfügung. Bei Interesse an entsprechenden Veranstal- / tungen bitten wir das beigefügte Formular ausgefüllt an uns zurückzusenden. Wir werden uns dann unverzüglich zur Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Krieger Direktor Anlagen Anlage 1 - Muster des Versicherungsnachweises Pflichtversicherung Anlage 2 - Muster des Versicherungsnachweises Freiwillige Versicherung Anlage 3 - Beileger zum Versicherungsnachweis Anlage 4 - Formular zur Terminvereinbarung ZVK des KVS

5 ZVK, Postfach , Dresden <Versicherungsnummer Mitglieds-/Verrechnungsnummer> Frau Margarete Mustermann Musterstr Musterhausen Dresden, 29. August 2008 Telefon: Telefax: Aktenzeichen: (Bitte bei Antwort angeben) Ihr Aktenzeichen: (Servicetelefon) zvk@kv-sachsen.de Mitgl.-Nr. Vers.Nr. Ihr Versorgungskonto Pflichtversicherung Sehr geehrte Frau Mustermann, mit diesem Nachweis informieren wir Sie über den Stand Ihres Versorgungskontos Pflichtversicherung. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre Altersvorsorge besser planen. 1. Ihre Betriebsrente wegen Alters aus der Pflichtversicherung beträgt zum monatlich (brutto) 118,84 * 2. Hochgerechnet auf Ihre abschlagsfreie Regelaltersgrenze ( ) ergibt sich eine künftige Betriebsrente wegen Alters von monatlich (brutto) xxx,xx * Bitte beachten Sie: Die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt in der Zusatzversorgung sinngemäß. Die Hochrechnung bezieht sich auf Ihre individuelle abschlagsfreie Regelaltersgrenze. Beginnt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung früher, führt dies zu einer verminderten Rentenhöhe. Die Berechnung basiert auf Ihrem Vorjahresentgelt, den derzeit geltenden Satzungsbestimmungen und unterstellt eine durchgehende Pflichtversicherung mit gleich bleibendem Entgelt. Sie dient daher lediglich als Anhaltspunkt für eine mögliche künftige Entwicklung Ihrer Betriebsrente wegen Alters. Falls sich Ihr Entgelt verringert bzw. Sie nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten, vermindert sich die Leistung entsprechend. Falls bei Ihnen eine Zulagenberechtigung vorliegt, ist die Hochrechnung ohne die Einbeziehung zukünftiger Zulagen erfolgt. Die Hochrechnung ersetzt nicht die verbindliche Rentenberechnung zum tatsächlichen Rentenbeginn. Prognosen für künftige Jahre können aus ihr nicht abgeleitet werden. Die ausgewiesene Rente ist wegen des zu erwartenden Anstiegs der Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Geldentwertung (Inflation) in ihrer Kaufkraft nicht mit einem heutigen Einkommen vergleichbar. Haben Sie zusätzlichen Absicherungsbedarf, so nutzen Sie doch einfach die Möglichkeiten der Freiwilligen Versicherung bei der ZVK. *Bei Inanspruchnahme vor der maßgebenden gesetzlichen Regelaltersgrenze vermindert sich die Rente grundsätzlich pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts um 0,3 % und zwar für die gesamte Rentenlaufzeit. Die Vertrauensschutzregelungen der gesetzlichen Rentenversicherung gelten in der Regel entsprechend. Diese Mitteilung steht unter dem Vorbehalt eventueller Änderungsmeldungen Ihres Arbeitgebers oder - im Überleitungsfall - anderer Zusatzversorgungseinrichtungen. Dieses Versorgungskonto berücksichtigt die Meldungen Ihres Arbeitgebers für das Jahr 2007 und ggf. Meldungen zum Versorgungskonto Stand Bitte überprüfen Sie diese Angaben. Sie können innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang dieses Schreibens schriftlich Ihrem Arbeitgeber gegenüber beanstanden, dass dieser die Entgelte nicht oder nicht vollständig an uns gemeldet hat. Nach Ablauf der Ausschlussfrist können keine Ansprüche auf Korrektur der Versorgungspunkte und der daraus resultierenden Rentenanwartschaften mehr geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicetelefon. Mit freundlichen Grüßen Ihre Zusatzversorgungskasse - bitte wenden Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg zentrale@kv-sachsen.de Telefon: 0351/ BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: 0351/ Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

6 - 2 - Ihr Versorgungskonto Pflichtversicherung Versicherungs-Nr.: Name: Mustermann, Margarete Geburtsdatum: Formel zur Berechnung der Versorgungspunkte: Zeitraum 1) Versicherungsmonate Meldung Arbeitgeber Entgelt : x x Altersfaktor Sonderfaktor = Versorgungspunkte bis Stand Versorgungskonto (alt)--- = 25,00 Änderungen / Berichtigungen für Zeiten bis Abgang: Entgelt ,80 : x 1,6 = -7,53 Zugang: Entgelt ,40 : x 1,6 = +3,76 bis Stand Versorgungskonto (neu) = 21,23 Versorgungspunkte für Entgelt ,00 : x 1,6 = 2, Entgelt 2.000,00 : x 1,6 = 0,27 15 Überleitung 6,00 3) bis Stand Versorgungskonto aus Entgelten zum = 29,50 Versorgungspunkte aus Zulagen Formel zur Berechnung der Versorgungspunkte für Zulagen: Jahr Art Zulage : Regelbeitrag x Altersfaktor x Faktor nach 34a der Satzung = Versorgungspunkte Riester-Förderung 2007 Zulage für Vorjahre 84,00 : 480 x 1,6 x 0,75 = 0,21 Versorgungskonto Pflichtversicherung zum ,71 Dies ergibt eine monatliche Betriebsrente (Versorgungspunkte x 4 Messbetrag) in Höhe von 118,84 2) 1) Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich die Beschäftigungszeiten aufgeführt sind, für die Sie Versorgungspunkte und/oder Versicherungsmonate in der Pflichtversicherung erworben haben. In ggf. nicht dargestellten Zeiträumen waren Sie entweder nicht (versicherungspflichtig) beschäftigt oder Ihr Arbeitgeber hat uns eine Fehlzeit (z.b. wegen Krankheit, Mutterschutz, Beurlaubung) gemeldet. 2) Die dargestellte Betriebsrente berücksichtigt weder gesetzliche Abzüge noch Ruhens- oder Kürzungsvorschriften (z.b. Steuer, Versorgungsausgleich, Einkommensanrechnung, Kranken-, Pflegeversicherung). 3) Voraussetzung für die Gewährung einer Betriebsrente ist in der Regel neben Eintritt des Versicherungsfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindestversicherungszeit von 60 belegten Versicherungsmonaten../.

7 4) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit ruht und kein laufendes Entgelt bezogen wird, erhalten Sie für jedes Kind, für das Anspruch auf Elternzeit besteht (maximal 36 Kalendermonate), Versorgungspunkte auf der Grundlage eines (fiktiven) monatlichen Entgelts von ) Bei einer vor dem 1. Januar 2003 vereinbarten Altersteilzeit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes werden die Versorgungspunkte mit dem Sonderfaktor 1,8 vervielfacht. Hinweis für Versicherte, die eine Überleitung von bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen zurückgelegten Versicherungszeiten beantragt haben: Der Überleitungsverkehr zwischen den Zusatzversorgungskassen wurde aufgenommen. In diesem Versorgungskonto sind Zeiten und Anwartschaften aus Überleitungen berücksichtigt, die im bescheinigten Jahr durchgeführt wurden. Später durchgeführte Überleitungen sind aus bilanztechnischen Gründen erst in der nächsten Mitteilung über den Stand Ihres Versorgungskontos enthalten. Hierdurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Wir weisen darauf hin, dass ein Anspruch auf Betriebsrente grundlegend an den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden ist. Für Nichtsozialversicherte (z.b. Ärzte, Architekten) gelten besondere Anspruchsvoraussetzungen. Zulagen, die im laufenden Jahr für Vorjahre gutgeschrieben werden, sind in der nächsten Mitteilung über den Stand des Versorgungskontos enthalten.

8 ZVK, Postfach , Dresden <Versicherungsnummer Mitglieds-/Verrechnungsnummer> Frau Margarete Mustermann Musterstr Musterhausen Dresden, 29. August 2008 Telefon: Telefax: Aktenzeichen: (Bitte bei Antwort angeben) Ihr Aktenzeichen: (Servicetelefon) zvk@kv-sachsen.de Mitgl.-Nr. Vers.Nr. Ihr Versorgungskonto Freiwillige Versicherung Sehr geehrte Frau Mustermann, im Rentenfall erhalten Sie zusätzlich eine Leistung aus der Freiwilligen Versicherung der ZVK. Mit diesem Nachweis informieren wir Sie über den Stand Ihres Versorgungskontos Freiwillige Versicherung. Ihre Betriebsrente wegen Alters aus der Freiwilligen Versicherung beträgt zum monatlich (brutto) 149,96 * Dieser Betrag wird sich bei Fortführung der Freiwilligen Versicherung bis zum Eintritt des Rentenfalls kontinuierlich erhöhen. * Bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr vermindert sich die Rente grundsätzlich pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts um 0,3 %, höchstens jedoch um 10,8 % und zwar für die gesamte Rentenlaufzeit. Die Vertrauensschutzregelungen der gesetzlichen Rentenversicherung gelten in der Regel entsprechend. Die dargestellte Leistung bezieht sich auf die Altersrente. Wir weisen darauf hin, dass die Rentenhöhe im Falle der Erwerbsminderung abweichen kann, wenn dieses Risiko seit Vertragsbeginn nicht ununterbrochen abgesichert war. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird die Hälfte der maßgebenden Rente gezahlt. Bei Eintritt des Rentenfalls werden Betriebsrenten aus der Freiwilligen Versicherung ohne Erfüllung einer Mindestversicherungszeit gewährt. Soweit Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Freiwilligen Versicherung überwiesen hat steht dieser Nachweis unter entsprechendem Änderungsvorbehalt können Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang dieses Schreibens schriftlich Ihrem Arbeitgeber gegenüber beanstanden, dass dieser die Beiträge nicht oder nicht vollständig an uns abgeführt hat. Sofern Sie Beiträge selbst überwiesen haben, können Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang dieses Schreibens schriftlich der ZVK gegenüber beanstanden, dass diese Beiträge nicht oder nicht vollständig in Ihrem Versorgungskonto enthalten sind. Nach Ablauf der Ausschlussfrist können keine Ansprüche auf Korrektur der Versorgungspunkte und der daraus resultierenden Rentenanwartschaften mehr geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicetelefon. Mit freundlichen Grüßen Ihre Zusatzversorgungskasse - bitte wenden Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg zentrale@kv-sachsen.de Telefon: 0351/ BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: 0351/ Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

9 - 2 - Ihr Versorgungskonto Freiwillige Versicherung Versicherungs-Nr.: Name: Margarete Mustermann Geburtsdatum: Formel zur Berechnung der Versorgungspunkte: Jahr Art Beitrag : Regelbeitrag x Altersfaktor x Erhöhungsfaktor 1) = Versorgungspunkte Stand Versorgungskonto zum ,82 Versorgungspunkte für Zeiten bis : Riester-Förderung Versicherte Risiken: Altersversorgung + Erwerbsminderung 2007 Beitrag 40,00 : 480 x 1,6 x 1,05 = 0,14 Versicherte Risiken: Altersversorgung + Erwerbsminderung + Hinterbliebenenversorgung 2007 Beitrag 120,00 : 480 x 1,6 = 0, Beitrag 120,00 : 480 x 1,6 = 0, Übertragener Barwert 1.033,92 = 5, Zulage aus Vorjahr 3) 84,00 : 480 x 1,6 = 0,28 Entgeltumwandlung Versicherte Risiken: Altersversorgung + Erwerbsminderung 2007 Beitrag 2.000,00 : 480 x 1,6 x 1,05 = 7,00 Versicherte Risiken: Altersversorgung + Erwerbsminderung + Hinterbliebenenversorgung 2007 Beitrag 100,00 : 480 x 1,6 = 0, Beitrag 100,00 : 480 x 1,6 = 0,33 Höherversicherung Arbeitgeber Versicherte Risiken: Altersversorgung + Hinterbliebenenversorgung 2007 Beitrag 300,00 : 480 x 1,6 x 1,20 = 1, Beitrag 300,00 : 480 x 1,6 x 1,20 = 1,20 Ausbuchung Erwerbsminderungsrente 2007 Erwerbsminderungsrente = -3,61 Stand Versorgungskonto zum ,49 Daraus ergibt sich eine monatliche Betriebsrente (Versorgungspunkte x 4 Messbetrag) von 149,96 2),4) 75 v.h. des vorgenannten Rentenbetrages werden in jedem Falle garantiert. 112,47 2),4) Eine Kürzung um bis zu 25 v.h. ist nur dann zulässig, wenn wegen ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse ein Fehlbetrag entstanden ist, der durch Rücklagen bzw. Rückstellungen nicht mehr ausgeglichen werden kann. Die Kürzung wird vom Verwaltungsausschuss beschlossen. 1) Die Freiwillige Versicherung umfasst neben der Altersversorgung auch Leistungen im Falle der Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung. Haben Sie auf die Mitversicherung der Erwerbsminderung und/oder der Hinterbliebenenversorgung verzichtet, erhalten Sie Zuschläge (Erhöhungsfaktor) auf Ihre Versorgungspunkte. 2) Die dargestellte Betriebsrente berücksichtigt weder gesetzliche Abzüge noch Ruhens- oder Kürzungsvorschriften (z.b. Steuer, Versorgungsausgleich, Kranken-, Pflegeversicherung). 3) Die Position Zulage aus Vorjahr kann zusammengefasst die Zulagen für mehrere Jahre enthalten. Die detaillierte Aufgliederung der Zulagen-Zahlungen können Sie Ihrer Bescheinigung nach 92 EStG entnehmen../.

10 4) Sie beziehen bereits eine Rente von der ZVK. Diese erhöht sich bei ununterbrochenem Rentenbezug bei Eintritt der Altersrente um die in diesem Schreiben ausgewiesene Leistung (ggf. unter Berücksichtigung von Abschlägen). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Anspruch auf Betriebsrente grundsätzlich vom Bezug der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung abhängt. Vergewissern Sie sich daher bitte beim Rentenversicherungsträger, ob und ab wann ein vorzeitiger Bezug der Altersrente möglich ist. Beiträge, die im laufenden Jahr gezahlt wurden und Zulagen, die im laufenden Jahr für Vorjahre gutgeschrieben werden, sind in der nächsten Mitteilung über den Stand Ihres Versorgungskontos enthalten. Bitte denken Sie daran, Ihren Beitrag regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neuen Fördergrenzen oder einer geänderten Lebens- oder Einkommenssituation anzupassen, wenn Sie die optimale Förderung erhalten möchten. Wir unterstützen Sie gerne dabei: Rufen Sie uns an!

11 Die Riester-Förderung nutzen ohne Abschluss eines Versicherungsvertrages! Ende April/Anfang Mai dieses Jahres haben Sie von unserem Druckdienstleister der Deutschen Post AG Unterlagen erhalten. Mit diesen Unterlagen können Sie die Riester-Förderung für Ihre Arbeitnehmerbeteiligung beantragen. Arbeitnehmerbeteiligung und Riester ein Beispiel: Eine Beschäftigte mit einem kindergeldberechtigten Kind bezieht ein Entgelt von pro Jahr. Ihr Arbeitgeber überweist Beiträge und Umlagen zur Finanzierung ihrer Betriebsrente an die ZVK. Der Anteil der Arbeitnehmerin an diesen Beiträgen (Arbeitnehmerbeteiligung) beläuft sich auf 500 (2 % von ). Voraussetzung, um staatliche Zulage in voller Höhe zu erhalten: 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts des Vorjahres werden, abzüglich der Zulage(n), geleistet (= Mindesteigenbeitrag ) Wie sieht das praktisch aus? 4 % von = abzüglich Grundzulage 154 1x Kinderzulage 185 ergibt Mindesteigenbeitrag 661 Die Versicherte hat also durch die Arbeitnehmerbeteiligung in Höhe von 500 bereits einen Großteil des Mindesteigenbeitrags von 661 geleistet. Daher stehen ihr in der Pflichtversicherung anteilige Zulagen von rund 256 (volle Zulage = 339 ) zu. Damit wird ihre Betriebsrente ohne weiteren finanziellen Aufwand gesteigert! Wie Sie die Zulage(n) beantragen können, zeigen wir Ihnen hier: Die Riester-Förderung in zwei Schritten erledigt: Diese Unterlagen haben Sie erhalten: 1) Antrag auf Altersvorsorgezulage inkl. des Ergänzungsbogens zur Kinderzulage 2) Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) 3) Bescheinigung nach 92 EStG (für Sie zum Abheften) Schritt 1: Antrag auf Altersvorsorgezulage ausfüllen und absenden Die Zulagenförderung beantragen Sie mit dem Antrag auf Altersvorsorgezulage. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an die Zulagenverwaltung, Postfach , Stuttgart. Sie haben zwei Jahre Zeit, die Zulagen zu beantragen. Für das Jahr 2007 müssen die Zulagen also bis spätestens 31. Dezember 2009 beantragt werden. ZVK des KVS

12 Tipp: Diesen Arbeitsschritt können Sie sich künftig sparen mit Ihrer Unterschrift unter dem Zulagenantrag erteilen Sie uns eine Dauervollmacht. Wir beantragen dann Jahr für Jahr die Zulagen für Sie. Wenn Sie jedoch keine Dauervollmacht wünschen, müssten sie dies in Block H des Antrages auf Altersvorsorgezulage entsprechend ankreuzen. Gerade bei einer Altersteilzeitbeschäftigung empfehlen wir, keine Dauervollmacht zu erteilen denn ein Dauerzulageantrag während der Altersteilzeit kann dazu führen, dass zur Berechnung der Zulage von einem höheren beitragspflichtigen Entgelt ausgegangen wird und die Zulagen dem betreffenden Vertrag somit ggf. nur anteilig gutgeschrieben werden. Schritt 2: Sonderausgabenabzug geltend machen Im Rahmen des 10a Abs. 1 EStG können die Beiträge zzgl. der Zulage steuerlich als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, wenn der steuerliche Vorteil größer als die staatlichen Zulage ist. Die Differenz wird mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben. Der Sonderausgabenabzug wird mit der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach 10a EStG) zur Einkommensteuererklärung beantragt. Dazu reichen Sie die Bescheinigung nach 10a Abs. 5 EStG zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein. Kann ich noch mehr staatliche Förderung erhalten? Reicht die Arbeitnehmerbeteiligung nicht aus, um die volle Zulage zu erhalten, können Sie weitere Beiträge (Aufstockung) im Rahmen der Freiwilligen Versicherung einzahlen. Wenn Sie sich für eine Freiwillige Versicherung mit der ZVK entscheiden, sichern Sie sich nicht nur die volle staatliche Förderung (100%-ige Zulagen und ggf. Steuerermäßigung). Sie sorgen außerdem für eine weitere Erhöhung Ihrer Betriebsrente! Beispiel: Der Versicherten aus dem umseitig dargestellten Berechnungsbeispiel stehen anteilige Zulagen von rund 256 zu. Um für das betreffende Jahr die volle Zulagenförderung zu erlangen, zahlt sie den Differenzbetrag zwischen Mindesteigenbeitrag (661 ) und Arbeitnehmerbeteiligung (500 ) also in dem betreffenden Jahr in eine Freiwillige Versicherung ein. Für diese zusätzliche Altersvorsorge von 161 erhält die Versicherte weitere 83 Zulage vom Staat. Fazit: Wer keine Förderung verschenken will, sollte über eine ergänzende Freiwillige Versicherung nachdenken! Wir beraten Sie gern! Für Ihre telefonischen Rückfragen stehen wir Ihnen unter 0351 / zur Verfügung. Sie möchten wissen, wie sich die Riester-Förderung ganz speziell auf Ihre persönliche Betriebsrente auswirkt? Dann können Sie telefonisch eine Modellberechnung bei uns anfordern. Oder Sie nutzen das Formblatt Gutschein zur Erstellung einer persönlichen, kostenlosen Modellberechnung zur Freiwilligen Versicherung auf unserer Homepage unter Bereich Downloads, Rubrik Vordrucke. Gern sind wir bereit, Sie bei Ihrem Arbeitgeber vor Ort zu informieren und zu beraten. Wenn Sie dies wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Personalabteilung in Verbindung. Wir kommen dann ins Haus!

13 Absender: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Postfach Dresden per Fax: per Informationsveranstaltungen zur Riester-Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung Ja, wir haben Interesse, unsere Mitarbeiter über die Riester-Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Pflichtversicherung zu informieren. Wir bitten daher um Durchführung einer kostenlosen Informationsveranstaltung/eines kostenlosen Beratungstags in unserem Hause oder in von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Informationsveranstaltung Bei der Informationsveranstaltung wird zunächst im Rahmen eines kurzen Vortrags (ca. 45 Minuten) ein Überblick über die Thematik gegeben, um dann konkrete Fragen zu beantworten. Während der Informationsveranstaltung besteht jedoch keine Möglichkeit, Fragen zum individuellen Versicherungsverhältnis zu beantworten. Wunschtermin:... bevorzugter Wochentag:... bevorzugte Uhrzeit:... Falls dieser Termin nicht möglich ist: Beratungstag Im Rahmen des Beratungstags können Versicherte einen Termin vereinbaren, um konkrete Fragen zum individuellen Versicherungsverhältnis zu klären. Wunschtermin:... bevorzugter Wochentag:... Falls dieser Termin nicht möglich ist: Zur terminlichen Abstimmung steht bitte unbedingt angeben Frau/ Herr... unter der Rufnummer:... als Ansprechpartner/in zur Verfügung.... Unterschrift

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