1. Versand der Antragsunterlagen zur Riester-Förderung für das Jahr 2009

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1 ZVK des KVS An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Versand der Antragsunterlagen zur Riester-Förderung für das Jahr Neuregelung beim Sonderausgabenabzug für Beiträge ab Seminare für Personalsachbearbeiter zur Zusatzversorgung 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, Dresden, im März 2010 Das Schreiben finden Sie auch im Internet: Rundschreiben mit unserem Rundschreiben erhalten Sie aktuelle Informationen zu den vorgenannten Themen. R U N D S C H R E I B E N 2 / Versand der Antragsunterlagen zur Riester-Förderung für das Jahr 2009 Versicherte, die individuell versteuerte Beiträge im Rahmen der Arbeitnehmerbeteiligung zur Pflichtversicherung oder auch zu einer Freiwilligen Versicherung geleistet haben, erhalten von uns regelmäßig alle notwendigen Unterlagen, mit denen sie Altersvorsorgezulagen beantragen und den Sonderausgabenabzug nach 10a EStG im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Auch in diesem Jahr werden wir Ihren Beschäftigten zunächst die Bescheinigung nach 10a EStG zur Vorlage beim Finanzamt für den Sonderausgabenabzug übersenden. Der Versand erfolgt direkt durch die ZVK und ist für Anfang April 2010 vorgesehen. Danach erhalten Ihre Beschäftigten die Anbieterbescheinigung nach 92 EStG als Nachweis über die im Vorjahr gewährten Zulagen und den Stand der Förderung insgesamt. Soweit uns noch keine Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg zentrale@kv-sachsen.de Telefon: BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

2 ZVK des KVS R U N D S C H R E I B E N 2 / Dauervollmacht zur automatischen Zulagebeantragung vorliegt, übersenden wir in diesem Zusammenhang auch den Antrag auf Altersvorsorgezulage Der Versand erfolgt ab Mitte Mai 2010 über unseren Dienstleister die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service in Stuttgart. Der Schutz der Versichertendaten ist dabei gewahrt. Eine individuelle Ausstellung der Unterlagen bzw. eine frühere Versendung ist aufgrund der derzeit bestehenden Meldefristen in der betrieblichen Altersversorgung leider nicht möglich. Bitte informieren Sie Ihre Beschäftigten über die vorgesehenen Versandtermine. Wer die staatlichen Fördermöglichkeiten optimal nutzen will, sollte die Zulagen beantragen und den Sonderausgabenabzug beim Finanzamt geltend machen. Beim Ausfüllen des Antrags auf Altersvorsorgezulage 2009 unterstützt Sie künftig unsere Ausfüllhilfe diese finden Sie im Internet unter Ihre Fragen zur Riester-Förderung beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gern unter Neuregelung beim Sonderausgabenabzug für Beiträge ab 2010 Die Bescheinigung nach 10a EStG werden wir in diesem Jahr ein letztes Mal in Papierform versenden dies hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 so festgelegt: Sie wird künftig erstmals für das Beitragsjahr 2010 durch einen maschinellen Datensatz ersetzt, den wir direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übersenden. Zur Geltendmachung des Sonderausgabenabzugs im Jahr 2011 ist in der Steuererklärung für das Jahr 2010 somit nur noch die Anlage Vorsorgeaufwand (bisher AV) beim Finanzamt einzureichen, das Hinzufügen der Bescheinigung nach 10a EStG entfällt. Voraussetzung für die Datenübermittlung an die ZfA ist allerdings, dass der Versicherte schriftlich einwilligt und alle für die Datenübermittlung erforderlichen zusätzlichen Angaben des Versicherten vorliegen (z. B. Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsort, Staatsangehörigkeit). Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn eine Bevollmächtigung nach 89 Abs. 1a EStG (Dauervollmacht zur Zulagenbeantragung) vorliegt. Bei Verträgen ohne Dauervollmacht kann die Einwilligung bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr separat erteilt werden. Die Einwilligung gilt für folgende Beitragsjahre bis auf Widerruf. Wird die Dauervollmacht widerrufen, gilt auch die Einwilligung nicht mehr als erteilt, wenn sie nicht gesondert erklärt wurde. Seite 2

3 ZVK des KVS Ohne die Einwilligungserklärung können wir künftig keine Daten an die Finanzverwaltung übermitteln und die Finanzämter erkennen in der Folge den Sonderausgabenabzug nicht an. Wir werden daher im Laufe dieses Jahres unsere Versicherten im Rahmen des Versands der Zulagenpakete im Mai sowie des Versands der Versicherungsnachweise im dritten Quartal umfassend auf die rechtlichen Änderungen hinweisen und die entsprechenden Daten erheben. Bereits Anfang dieses Jahres haben wir die Anträge zur Freiwilligen Versicherung entsprechend angepasst. Diese stehen im Internet unter zur Verfügung. Die Anmeldebestätigungen zur Pflichtversicherung wurden ebenfalls überarbeitet. Zukünftig erhalten Beschäftigte, die grundsätzlich einen Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung haben, ein Beiblatt mit Hinweisen zur Riester-Förderung und ein Rückmeldeformular. Ein Muster der Anmeldebestätigung für Arbeitnehmer ist diesem Rundschreiben als Anlage 1 beigefügt. Ein separates Formular zur Erteilung einer Einwilligungserklärung nach 10a EStG für die Pflichtversicherung und die Freiwillige Versicherung steht ebenfalls im Internet unter bereit. Nur bei einer rechtzeitigen Erteilung der Einwilligungserklärung können Ihre Beschäftigten die staatliche Förderung optimal nutzen. Daher bitten wir Sie, Ihre Beschäftigten zeitnah über die Neuregelungen zu informieren. R U N D S C H R E I B E N 2 / Seminare für Personalsachbearbeiter zur Zusatzversorgung 2010 Im letzten Jahr haben wir unseren Service für Sie verbessert mit ganztägigen Seminaren zum Zusatzversorgungsrecht. Die Nachfrage war überwältigend und hat gezeigt, dass wir mit diesem Angebot Ihren Wünschen entgegenkommen. Die insgesamt 6 Veranstaltungen mit ca. 200 Seminar-Teilnehmern waren insoweit nur der Einstieg in eine Veranstaltungsserie, die von nun an fester und wiederkehrender Bestandteil unseres Serviceangebots sein wird! Wir möchten daher auch in diesem Jahr den Kontakt intensivieren, mit Ihnen ins Gespräch kommen und die Qualität unserer Zusammenarbeit nachhaltig verbessern. Seite 3

4 ZVK des KVS R U N D S C H R E I B E N 2 / Unser Seminarkonzept hat sich bewährt. Die durchweg positiven Rückmeldungen des letzten Jahres bestätigen das. Wir werden also vormittags wieder Grundlagenwissen vermitteln bzw. auffrischen. Darauf aufbauend soll nachmittags neben dem Thema Riesterförderung der Arbeitnehmerbeteiligung als weiterer Themenschwerpunkt das immer komplexer werdende Meldewesen erläutert werden. Die Veranstaltungen werden jeweils um 9:00 Uhr beginnen und voraussichtlich gegen 16:00 Uhr enden. Die Seminare finden im Sitzungssaal des Verbandsgebäudes des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Marschnerstraße Dresden statt. Es sind zunächst vier Veranstaltungen an folgenden Terminen geplant: Montag, Mittwoch, Montag, Mittwoch, Wir weisen darauf hin, dass Anmeldungen, die bei den letztjährigen Seminaren nicht zum Zuge gekommen sind, bevorzugt berücksichtigt werden. Bei entsprechendem Bedarf sind Zusatztermine im III. Quartal dieses Jahres vorgesehen. Die Seminare sind für die Mitarbeiter unserer Mitglieder selbstverständlich kostenlos. Die Anmeldungen zu den Seminaren können Sie mit dem beigefügten Anmeldeformular (Anlage 2) bis 26. März 2010 vornehmen. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie per . Wir bitten Sie daher, Ihre -Adresse anzugeben. Für Fragen zu diesem Rundschreiben stehen wir Ihnen an unserer Servicehotline gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Krieger Direktor Anlagen Anlage 1 Muster Anmeldebestätigung in der Pflichtversicherung Anlage 2 Anmeldeformular zur Personalsachbearbeiterschulung Seite 4

5 Anlage 1 Aktenzeichen Bitte stets angeben Empfängeranschrift Auskunft erteilt: Servicetelefon Telefon: Telefax: zvk@kv-sachsen.de Dresden, Datum Anmeldebestätigung Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr, wir bestätigen die Anmeldung zur Pflichtversicherung mit Wirkung vom Versicherungsbeginn Das Versicherungsverhältnis führen wir unter der Versicherungsnummer: Versicherungsnummer Die Mitgliedsnummer Ihres Arbeitgebers lautet: Mitgliedsnummer Falls Sie bereits bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes versichert waren, bitten wir Sie - sofern noch nicht geschehen -, einen Antrag auf Überleitung bzw. gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten bei uns zu stellen. Den dazu notwendigen Vordruck erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Zusatzversorgung auf der Rückseite sowie die beigefügten wichtigen Informationen zur Riester-Förderung in der Pflichtversicherung. Zur Nutzung der staatlichen Fördermöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung benötigen wir Ihre individuelle Steuer Identifikationsnummer (Steuer-ID) sowie die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzverwaltung. Senden Sie dazu bitte die ausgefüllte und unterzeichnete Einwilligungserklärung an die ZVK Sachsen zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihre Zusatzversorgungskasse Anlage(n) Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg zentrale@kv-sachsen.de Telefon: BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

6 Hinweise zur Zusatzversorgung Ihr Arbeitgeber hat Sie bei uns zur Pflichtversicherung angemeldet. Für das Pflichtversicherungsverhältnis gelten die jeweiligen Vorschriften der ZVK-Satzung. Die Satzung ist im Internet unter (Bereich ZVK) abrufbar oder kann bei Ihrem Arbeitgeber eingesehen werden. Pflichtversicherung Der Versicherungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Beschäftigten eines Arbeitgebers, der bei uns die Mitgliedschaft erworben hat, sofern diese das 17. Lebensjahr vollendet haben und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an bis zum Ablauf des Monats, in dem das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vollendet wird, eine Mindestversicherungszeit von 60 Monaten zurücklegen können (Wartezeit, s. Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente). Beitragsfreie Pflichtversicherung/Überleitung Endet Ihr Arbeitsverhältnis, ohne dass ein Rentenfall eintritt, so bleiben die zurückgelegten Versicherungszeiten erhalten (beitragsfreie Pflichtversicherung). Bei Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung lebt Ihr Versicherungsverhältnis auf. Dabei werden die bisher zurückgelegten Versicherungszeiten in vollem Umfang angerechnet. Ist der neue Arbeitgeber Mitglied bzw. Beteiligter einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen bzw. kirchlichen Dienstes, werden die bereits erworbenen Rentenanwartschaften auf Ihren Antrag hin an diese Kasse übergeleitet bzw. die zurückgelegten Versicherungszeiten durch die Kassen gegenseitig auf die Wartezeit angerechnet. Ihnen entstehen dadurch grundsätzlich keine Versorgungsnachteile. Der Antrag auf Überleitung bzw. gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten ist bei der zuletzt zuständigen Kasse zu stellen. Leistungen aus der Pflichtversicherung (Betriebsrente) Durch die ZVK wird eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung gewährt. Die Höhe Ihrer Betriebsrente richtet sich nach der Anzahl der Versorgungspunkte, die Sie in Abhängigkeit von Ihrem Alter und Ihrem Verdienst bis zum Eintritt des Rentenfalls auf Ihrem persönlichen Versorgungskonto gutgeschrieben bekommen. Dabei ist ein Versorgungspunkt = 4 monatliche Rente wert. Einen Nachweis über die Anzahl der bereits erworbenen Versorgungspunkte und die aktuelle Anwartschaft auf Betriebsrente wegen Alters erhalten Sie jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres. Für die von Ihnen tarif- bzw. arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitnehmerbeteiligung können Sie ohne zusätzliche Kosten die staatliche Riester-Förderung durch Zulagen nutzen. Durch die Zulagen erwerben Sie weitere Versorgungspunkte und erhöhen somit kostenlos Ihre spätere Betriebsrente. Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente Für den Bezug einer Betriebsrente müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss eine Altersrente als Vollrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen werden. Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gelten Sonderregelungen. Im Todesfall kann insbesondere bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente für Witwen/Witwer sowie Waisen beansprucht werden. Bei Eintritt des Rentenfalls muss grundsätzlich die Wartezeit erfüllt sein. Dabei müssen für mindestens 60 Monate Aufwendungen auf der Grundlage des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die ZVK entrichtet worden sein. Für Rentenanwartschaften aus der Arbeitnehmerbeteiligung am Zusatzbeitrag sowie aus staatlichen Zulagen besteht bei Bezug einer Altersrente stets ein Anspruch auf (Teil-)Rente. Leistungen werden nur auf schriftlichen Antrag gezahlt und für längstens zwei Jahre rückwirkend ab Antragseingang nachgezahlt. Die Vordrucke zur Beantragung der Betriebsrente sind direkt bei uns sowie Ihrem Arbeitgeber erhältlich oder können im Internet unter (Bereich ZVK) abgerufen werden. Freiwillige Versicherung Neben der Pflichtversicherung bietet die ZVK ergänzend die Freiwillige Versicherung an. Damit können Sie Ihre Betriebsrente individuell erhöhen und die staatlichen Fördermöglichkeiten für die Altersvorsorge voll ausnutzen. Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose unverbindliche Modellberechnung zur Freiwilligen Versicherung und übersenden Ihnen weiteres Informationsmaterial. Rufen Sie uns einfach an: Service-Telefon Hinweis zum Datenschutz Die für den Vollzug der ZVK-Satzung erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Einhaltung dieser Regelungen wird vom Landesbeauftragten für den Datenschutz kontrolliert.

7 Hinweise zur Riester-Förderung in der Pflichtversicherung Für die von Ihnen tarif- bzw. arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitnehmerbeteiligung zur Pflichtversicherung können Sie ohne zusätzliche Kosten die staatliche Riester-Förderung durch Zulagen sowie einen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung nutzen. Durch die Zulagen erwerben Sie weitere Versorgungspunkte und erhöhen somit kostenlos Ihre spätere Betriebsrente. Die Förderung erhalten Sie, wenn Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (sog. persönliche Voraussetzungen). Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht liegt vor, wenn im Inland der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. Zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehören insbesondere folgende Personen: Beschäftigte in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis geringfügig beschäftigte Personen, die den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den vollen Beitragssatz aufstocken Die persönlichen Voraussetzungen müssen nur während eines Teils des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegen haben. Nicht zum begünstigten Personenkreis gehören insbesondere folgende Personen: Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung), die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung geringfügig Beschäftigte, die den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufgestockt haben Die Förderung durch Zulagen besteht aus einer Grundzulage sowie Kinderzulagen für jedes Kind, für welches im Kalenderjahr Kindergeld an Sie gezahlt wurde. Für Versicherte, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, wird einmalig eine zusätzliche Zulage von 200 gezahlt (sog. Berufseinsteigerbonus). Die Zulage muss jährlich beantragt werden. Die notwendigen Antragsunterlagen senden wir Ihnen automatisch jeweils im Folgejahr zu. Grundzulage 154 Kinderzulage (bis 2007 geboren) 185 Kinderzulage (ab 2008 geboren) 300 Berufseinsteigerbonus (einmalig) 200 Das Finanzamt berücksichtigt darüber hinaus die förderfähige Arbeitnehmerbeteiligung im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs nach 10a EStG bei der Einkommensteuererklärung bis zu einer Maximalhöhe von Damit wird der Teil des Einkommens, der für eine geförderte zusätzliche Altersvorsorge aufgewendet wird, steuerfrei gestellt. Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn die daraus resultierende Steuerersparnis höher ist als der vorrangige Zulageanspruch ("Günstigerprüfung"). Sie erhalten dann vom Finanzamt die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerersparnis gutgeschrieben. Für die Nutzung des Sonderausgabenabzugs muss beim Finanzamt die Anlage Vorsorgeaufwand eingereicht werden. Weiterhin benötigen wir hierfür die umseitige Einwilligungserklärung unterschrieben zurück. Haben Sie weitergehende Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an: Service-Telefon

8 Einwilligungserklärung zur Riester-Förderung in der Pflichtversicherung (Datenübermittlung an die Finanzverwaltung nach 10a EStG) persönliche Daten: Name: Geburtsdatum: ZVK-Versicherungsnummer: Name des Versicherten Geburtsdatum des Versicherten Versicherungsnummer Ergänzende Daten zur Nutzung der staatlichen Förderung in der betrieblichen Altersversorgung: steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID): Geburtsort: Staatsangehörigkeit: (sofern nicht deutsch) Mit der Angabe der ergänzenden Daten willige ich ein, dass die ZVK Sachsen als Anbieter der betrieblichen Altersversorgung zur Nutzung der staatlichen Förderung (Zulagen, Sonderausgabenabzug nach 10a EStG) die im jeweiligen Beitragsjahr zu berücksichtigenden förderfähigen Beiträge unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer an die Finanzverwaltung übermittelt. Ich bestätige, dass ich die von der ZVK überlassenen Unterlagen insbesondere die Anmeldebestätigung zur Pflichtversicherung sowie die Hinweise zur Riester-Förderung in der Pflichtversicherung aufmerksam durchgelesen habe. Die Einwilligung gilt auch für folgende Beitragsjahre und kann jederzeit schriftlich gegenüber der ZVK widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Einwilligung spätestens zwei Kalenderjahre nach Ablauf des Beitragsjahres bei der ZVK vorliegen muss. Wir bitten daher um rechtzeitige Rücksendung. Ort, Datum Unterschrift Zurück an: Zusatzversorgungskasse Sachsen oder per Telefax: Postfach Dresden Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg Telefon: BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

9 Absender: (Mitglieds-Nr.) Anlage 2 per Fax: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Postfach per zvk@kv-sachsen.de Anmeldung zum Seminar für Personalsachbearbeiter Hiermit möchten wir zum Seminar für Personalsachbearbeiter am: Montag, Mittwoch, Montag, Mittwoch, folgende Mitarbeiter unseres Hauses anmelden: Teilnehmer -Adressen... Unterschrift Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Baden-Württemberg zentrale@kv-sachsen.de Telefon: BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

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