ZERTIFIZIERUNGSPROGRAMM FACHTRAINERIN
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- Eugen Fried
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1 Parkstraße 11 / 8700 Leoben Tel: +43 (0) Web: office@systemcert.at ZERTIFIZIERUNG BERUFLICHER KOMPETENZ ZERTIFIZIERUNGSPROGRAMM FACHTRAINERIN REV. 06 / STAND: AUGUST 2010 Anmerkung zum Dokument: Wenn im Text weibliche Schreibweisen verwendet werden, so ist bei Entsprechung auch die männliche Form inkludiert. Dieses Dokument wurde entsprechend den Vorgaben zur Lenkung von Dokumenten erstellt, geprüft und freigegeben.
2 Zertifizierungsprogramm 1. Bedarfsnachweis Zertifizierungsprogramme für Personen sollten nur aufgrund von spezifischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.b. Schutz der Öffentlichkeit) oder aufgrund eines nachgewiesenen Bedarfs/Wunsches des Marktes (im Besonderen Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Verbesserung des Berufes) eingerichtet werden. Der Schulung von Personal kommt große Bedeutung zu, da die Anforderungen durch technologische und organisatorische Weiterentwicklungen ständig steigen. Lebenslanges Lernen wird von der Vision zum konkreten Alltag. Dies drückt sich bereits jetzt durch die Zunahme von Bildungsmaßnahmen aus. Der Bedarf an qualifizierten Schulungsleiterinnen und Trainerinnen der Erwachsenenbildung steigt. Es wird daher die Ausbildungsmaßnahme zur sowie die Bestrebungen, diese Weiterbildung zu standardisieren und die Absolventinnen zu zertifizieren, von den interessierten Kreisen unterstützt. Konkret wird der Bedarf nachgewiesen von: Berufsförderungsinstituten, Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer. 2. Konsultierung der interessierten Kreise Die Zertifizierungsstelle oder die Organisation, die das Zertifizierungsprogramm vorschlägt, sollte die interessierten Kreise in Bezug auf die folgenden Punkte konsultieren: a) eine Beschreibung des spezifischen Bereichs, für den die Personen zertifiziert werden sollen b) eine Beschreibung der Qualifikations-/Kompetenzanforderungen, Bewertungsanforderungen und Verfahren, einschließlich derer für die Überwachung und Rezertifizierung c) der Grad der Unterstützung für das Programm durch die interessierten Kreise und die Nachweise der Akzeptanz des Inhaltes des Programms d) welche Organisation/Stelle oder Person für die Entwicklung des vorgeschlagenen Programms verantwortlich sein soll Einsatzbereiche der Kompetenz Die Konzeption des vorliegenden Zertifizierungsprogramms erfolgte in Absprache mit Vertreterinnen der interessierten Bereiche. Der Einsatzbereich der findet sich in allen Dienstleistungen, in denen Fachwissen an Personen oder Personengruppen weitergegeben wird. Beispiele dafür können sein: Institutionen der Erwachsenenbildung, Universitäten und Fachhochschulen, firmeninterne Aus- und Weiterbildungsakademien, Unternehmen mit dem speziellen Bedarf an Verkaufsschulungen Zertifizierungsprogramm Das Zertifizierungsprogramm berücksichtigt die Anforderungen an den Beruf Trainerin Erwachsenenbildung. Diese sind der Berufsdatenbank des Arbeitsmarktservice ( entnommen und das Zertifizierungsprogramm ist darauf abgestimmt. Seite 2 von 10 Stand 08/2010 \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx SystemCERT
3 Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsges.m.b.H Unterstützung durch interessierte Kreise Das Zertifizierungsprogramm wird von den im Abschnitt 1 angeführten Organisationen unterstützt. Personen daraus sind teilweise auch im Programmausschuss vertreten Verantwortung Die Hauptverantwortung über die Entwicklung des Zertifizierungsprogramms liegt bei Mag. a Katharina Pointner (bfi Salzburg), die gleichzeitig die Funktion der Leitung des Programmausschusses übernimmt. 3. Zertifizierungsprogramm Eine Arbeits-/Praxis-Analyse sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden (mindestens alle 5 Jahre), um das Nachfolgende zu erstellen oder zu bestätigen: a) eine Beschreibung der Zielgruppe und eine Aussage bezüglich des Zwecks oder der geplanten Auswirkung der Zertifizierung b) eine Liste von wichtigen und kritischen Aufgaben, die von Fachleuten in dem Berufsfeld ausgeübt werden c) eine Liste der Zertifizierungsanforderungen, einschließlich des unterliegenden Grundprinzips, und die Auswertungsmechanismen, die für jede Anforderung ausgewählt worden sind d) eine Spezifikation zum Aufbau der Prüfung(en), einschließlich einer formellen mündlichen oder schriftlichen Inhaltsbeschreibung, Fragentypen, kognitive Ebenen der Fragen, Anzahl der Fragen für jedes Gebiet, Prüfungszeit, Methode zur Etablierung der Akzeptanz der Bewertung und die Methoden der Bewertung, sofern eine Prüfung einen Teil des Bewertungsprozesses bildet e) Meinungen darüber, wie das vorgeschlagene Programm Markttransparenz schaffen kann 3.1. Zielgruppe / Zweck Die Zielgruppe umfasst Personen, die für die Schulung von Erwachsenen durch Vermittlung von Fachwissen aus dem Fachgebiet der in Form von Präsenzunterricht eingesetzt werden. Fachwissen ist Wissen über Sachverhalte. Die unterscheidet sich dabei von der Verhaltenstrainerin / Persönlichkeitstrainerin. Die Zielgruppe dieses Zertifizierungsprogramms umfasst konkret: Trainerinnen, Referentinnen, Vortragende der beruflichen Bildung mit abgeschlossener Berufsausbildung Personen, die Produktschulungen für Kunden durchführen und Personen, die interne Schulungen für Mitarbeiterinnen durchführen. Der Zweck liegt in der: Schaffung einer Zertifizierungsmöglichkeit für die Zielgruppe, Erhöhung der Qualifikation der Zielgruppe, Verbesserung der Transparenz für Auftraggeber, Festlegen eines objektiven Einstufungskriteriums, Verankerung in der betrieblichen Personalentwicklung, Stand 08/2010 Seite 3 von 10 SystemCERT \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx
4 Zertifizierungsprogramm transparenten und unkomplizierten Zuordnung und Anrechnung der Kompetenz in einem EQF und NQF sowie durch ECTS und ECVET Punkten Bestandteile des Programms Aus Sicht der Praxis und des Berufsbildes sollten die ausgebildeten nen in der Lage sein, die folgenden Punkte zu beherrschen: Aufbereitung von Fachwissen für Unterricht und Präsentationen, Planung einer Schulungsmaßnahme, Durchführung einer Schulungsmaßnahme oder Präsentation, Verständliche Vermittlung des Fachwissens an eine Lerngruppe, Reflexionsfähigkeit. Die nachfolgenden Tätigkeiten sind dabei als wichtige und kritische Aufgaben zu nennen: 3.3. Anforderungen und Grundprinzip (Ausbildungsinhalte) Die Ausbildung lehnt sich an das Berufsbild der Trainerin Erwachsenenbildung an. Folgende Inhalte kommen dabei zum Vortrag bzw. zur Prüfung: Prägnante Aufbereitung und Vermittlung von Inhalten Ziele: Fachwissen prägnant und zielgruppengerecht aufbereiten können; Unterrichtssequenzen zur Fachwissensvermittlung mit hohem Lerneffekt planen und gestalten können. Inhalte: Grundlagen der Kommunikation, Wahrnehmung und Lerntheorie; der soziokulturelle Hintergrund des Lernens; Lernen in unterschiedlichen Lebensaltern; geschlechtsspezifische Gemeinsamkeiten und Unterschiede beim Lernen; Auftragsanalyse; Ermittlung von Zielgruppenerwartungen und der Ausgangssituation; Erarbeitung von Lernzielen; Aufbereitung von inhaltlichen Sequenzen; Erreichung hoher Verständlichkeit für die Teilnehmerinnen; Sicherung des Lerntransfers; Umsetzung in die eigene Unterrichtspraxis. Kurs- und Seminargestaltung Ziele: Wirkungsvoll Kurse und Seminare vorbereiten und durchführen können; Visualisierungen optimal einsetzen können; verbessertes eigenes Unterrichtsverhalten; mit Störungen umgehen können. Inhalte: Von der Wissensvermittlerin zur Lernhelferin; Planung und Gestaltung von Kursen und Seminaren; Erreichung hoher Lerneffizienz; Gestaltung der Anfangs- und Schlusssituationen; Einsatz von Methoden; Umgang mit Leistungstiefs; Steuerung von Gruppenprozessen, Sicherung des Lerntransfers; Umgang mit Störungen. Persönliche Stärken und Methodenvielfalt Ziele: Komplexe Gruppenprozess steuern können; besser kommunizieren können; sich selber besser managen können; Bewusstsein über die eigenen Unterrichtsspezifika, Stärken, Potentiale und Lernfelder besitzen; mehr Methoden anwenden können. Inhalte: Konzepte für die Weiterentwicklung der Unterrichtsperformance; Fremd- und Selbstbild über Trainerinnen; mein unverwechselbares USP (Stärken, Lernfelder, Potentiale, Spezifika); Gruppensteuerung, wenn es aus dem Ruder läuft; meistern schwieriger Unterrichtssituationen; gezielte Nutzung der Stärken von Männern und Frauen; Gesprächs- und Fragetechniken; Steigerung der Performance und Erweiterung des Methodenrepertoires; Selbstmotivation; Selbststeuerung. Seite 4 von 10 Stand 08/2010 \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx SystemCERT
5 Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsges.m.b.H. Präsentationstraining und Medieneinsatz Ziele: Präsentationen, als Methode zur Wissensvermittlung, richtig vorbereiten und durchführen können; Medien für den Unterricht gezielt auswählen und richtig einsetzen können. Inhalte: Vorbereitung einer Präsentation, Zielformulierung, Zielgruppenorientierung, Auswahl von Inhalten, Aufbau einer Präsentation, Medienwahl und Visualisierungen, Videotraining. Spezialisierung Je nach Schwerpunktsetzung im Lehrgang bzw. je nach Zusammensetzung der Kandidatinnen können verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden. Z.B.: Erstellung von Leistungskontrollen (Prüfen und Prüfungsvorbereitung), Methodische Specials, zielgruppenspezifische Specials, fachdidaktische Specials. Virtuelles Klassenzimmer, e-learning etc. a) Das Verhältnis zwischen virtuellem und realem Klassenzimmer muss mindestens 50:50 sein, was in Anlehnung an die im Zertifizierungsprogramm definierte Ausbildungsdauer einen Mindestumfang von 40 Stunden im realen Klassenzimmer erfordert. b) Sämtliche Inhalte der Ausbildung in den Themenbereichen Kommunikation, Sozialkompetenz, Selbstreflexion und Gruppendynamik sind zwingend im erforderlichen Stundenausmaß im realen Klassenzimmer durchzuführen, eine Unterstützung durch virtuelle Methoden ist möglich. c) Die Prüfungsteile Präsentation der Praxisarbeit, Unterrichtssequenz und Fachgespräch müssen im realen Klassenzimmer stattfinden, eine zusätzliche virtuelle Prüfung ist möglich wobei letztere für die Ausstellung des Zertifikats in keinster Weise relevant ist. Die gesamte Ausbildung muss mindestens 80 Unterrichtseinheiten umfassen Evaluierung und Abwicklung der Prüfung Voraussetzungen für die Prüfung Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beinhaltet drei Punkte, die nachfolgend näher beschrieben werden: Ausbildung und berufliche Praxis Absolvierung eines Lehrganges für nen oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung Erstellung einer Praxisarbeit a) Ausbildung und berufliche Praxis Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen oder eine einer Lehrabschlussprüfung gleichwertige Berufserfahrung im Umfang von 4 Jahren UND Berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens 2 Jahren. b) Anwesenheitspflicht im Lehrgang Der Präsenzunterricht umfasst ein Ausmaß von mind. 80 Unterrichtseinheiten (1 UE entspricht 45 Minuten). Davon müssen mind. 75% der Zeit anwesend absolviert werden. Der Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung kann nur im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung durch eine zugelassene Prüferin einer Ausbildungsstelle erfolgen. Für die außerordentliche Zulassung ist ein Vorbereitungsgespräch zwischen der Kandidatin und der Prüferin zwingend durchzuführen. Die schlussendliche Zulassung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle. Die Anrechnung kann erfolgen über: Stand 08/2010 Seite 5 von 10 SystemCERT \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx
6 Zertifizierungsprogramm Gleichwertig anrechenbare Ausbildung (mit Bestätigung) die Ausbildung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen ODER Nachweis einer Berufserfahrung als Trainerin von mind. 5 Jahren. Eine Bestätigung des Arbeit- oder Auftraggebers ist erforderlich. Als Richtwerte zur a.o. Zulassung von Prüfungskandidatinnen (5 Jahre als Trainerin) wird ein jährliches Ausmaß von mind. 96 UE oder 12 Trainingstage festgelegt. Insbesondere bei hauptberuflichen TrainerInnen kann die Dauer der Berufserfahrung auf maximal 2 Jahre reduziert werden, sofern ein Nachweis über mind. 480 erbrachte Unterrichtseinheiten vorgelegt werden kann. c) Erstellung einer Praxisarbeit Inhalt der Praxisarbeit ist die Erstellung eines Kurskonzeptes (Ausbildung länger als ein Tag) und die Detailplanung einer Unterrichtssequenz mit Theoriebezug (siehe Abschnitt 3.3). Der Umfang dieser Praxisarbeit hat mind. 7 Seiten zu betragen (keine Foliengestaltung) Prüfung Die Prüfung als Basis zur Zertifizierung beinhaltet drei Punkte, welche alle positiv absolviert werden müssen und die nachfolgend näher beschrieben werden: Präsentation der Praxisarbeit, Verständnisfragen, Schriftliche Prüfung (Multiple Choice Test). Die geplanten Prüfungstermine (inkl. Vorschlag der Prüferinnen) sind von der Ausbildungsstelle mind. 4 Wochen vor Prüfung an die Zertifizierungsstelle zu übersenden. Die Zertifizierungsstelle entscheidet im Anschluss, ob eine vor Ort Begutachtung durchgeführt wird. Bei bekannten/gemeldeten Schwierigkeiten (z.b. in der Ausbildungsstelle oder mit Prüferinnen) ist eine vor Ort Begutachtung zwingend. a) Präsentation der Praxisarbeit Sowohl das Kurskonzept als auch die Simulation einer geplanten Unterrichtssequenz (live- Sequenz) muss vor der Prüferin präsentiert werden (Dauer ca. 20 Minuten). Die Praxisarbeit muss von der Prüferin positiv beurteilt werden. b) Fachgespräch zur Praxisarbeit und zur live-sequenz (mündliche Prüfung) Nach der Präsentation werden Verständnisfragen zum präsentierten Konzept und zur Simulation (Stimmigkeit, Vernetzung des Wissens, Anwendbarkeit, Rollenverständnis) in Anlehnung an die Lehrinhalte gestellt. c) Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus mind. 20 Fragen zu allen Themengebieten der Ausbildung in Form eines Multiple Choice Tests. Diese Fragen sind angemessener Zeit zu beantworten. Davon sind mind. 60% positiv zu beantworten. Die Gestaltung des Multiple Choice Tests kann methodisch von der Prüferin selbständig vorgenommen werden. d) Zertifikatsausstellung Für die Zertifikatsausstellung ist ein Nachweis über durchgeführte Schulungen zu erbringen. Dies hat durch eine Bestätigung eines Arbeit- oder Auftraggebers, dass mind. 8 Schulungstage (mind. 64 Unterrichtseinheiten) als Haupt- oder Co-Trainerin geschult/präsentiert wurde, zu erfolgen. Seite 6 von 10 Stand 08/2010 \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx SystemCERT
7 Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsges.m.b.H. Kann die erforderliche Trainingspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden, wird ein Zertifikat Anwärterin ausgestellt Überwachung / Rezertifizierung Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung im Trainingsbereich von zumindest einem Tag und die berufliche Praxis als in einem Ausmaß von 15 Schulungstagen (zu jeweils 8 Unterrichtseinheiten) nachgewiesen werden. Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test) Qualifikation der Referentinnen und Prüferinnen Eine von SystemCERT anerkannte Referentin oder Prüferin für die Ausbildung von nen muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Referentin eine abgeschlossene Berufsausbildung und mind. 5 Jahre Berufspraxis mind. 100 UE Trainerinnenweiterbildung mind. 3 Jahre Trainingserfahrung (bzw. 100 UE trainiert haben) Prüferin eine abgeschlossene Berufsausbildung und mind. 5 Jahre Berufspraxis Lehramt-Studium ODER Pädagogik-Studium Schwerpunkt Erwachsenenbildung ODER Pädagogische Hochschule ODER Trainerinnenausbildung (Lehrgang mit Prüfung und Zertifikat) mind. 300 UE Trainingserfahrung in den letzten 5 Jahren Um einen Mindeststandard bei der Prüfung beizubehalten werden nur Prüferinnen zugelassen, die in einem Naheverhältnis zu einer anerkannten Ausbildungsstelle für Trainerinnenlehrgänge stehen. Die Prüferinnen müssen von der Zertifizierungsstelle nach Vorlage der entsprechenden Nachweise schriftlich beauftragt werden Kommunikation Meinung zur Markttransparenz Die Kommunikation des Zertifizierungsprogramms zu Personen der interessierten Kreise (Auszubildende, Organisationen) erfolgt über die Homepage der Zertifizierungsstelle und des Anbieters der Ausbildung, über Kursprogramme und Werbefolder. Die Akzeptanz des Programms kann über Anfragen festgestellt werden und wird in den regelmäßigen Programmausschusssitzungen besprochen. 4. Mechanismen zur Zertifizierung (Vertraulichkeit) Alle Mechanismen sollten von Personen erstellt werden, die mit der Zertifizierung als solches und dem relevanten Arbeitsbereich absolut vertraut sind und die Erfahrung und Fertigkeiten in der Erstellung solcher Mechanismen haben. Die Abwicklung der Zertifizierung (Evaluierung, Zertifizierung) wird von der Zertifizierungsstelle SystemCERT behandelt und überwacht. Die Sicherstellung der geregelten Abläufe erfolgt durch ein entsprechendes QM-System bei SystemCERT sowie durch die regelmäßige Akkreditierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Stand 08/2010 Seite 7 von 10 SystemCERT \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx
8 Zertifizierungsprogramm Zur Sicherstellung für den geregelten Ablauf und die Nachvollziehbarkeit sind für alle oben angeführten Tätigkeiten (Ausbildung, Trainerinnen- und Prüferinnenzulassung, Prüfungskommission, Teilnehmerinnendaten, u.a.m.) Nachweise zu führen. Die Zertifizierungsstelle wird stichprobenartig den Ablauf der Evaluierung (Prüfung) durch ein spezielles Audit überprüfen. 5. Allgemeine Gültigkeit (Übereinstimmung) Alle Prüfungen sollten mit der Prüfungsspezifikation übereinstimmen, eine gleiche Anwendung sicherstellen und unbefangen sein. Die Übereinstimmung der Prüfung mit den Spezifikationen des Programms erfolgt durch standardisierte, akkreditierte Vorgehensweisen der Zertifizierungsstelle SystemCERT. Unterstützt wir diese auch durch das Curriculum (Lehrplan) dieses Programmausschusses welches in Anlehnung an das Berufsbild der Trainerin Erwachsenenbildung des Arbeitsmarktservice entwickelt wurde. 6. Rotation/Revision (Objektivität) Die Zertifizierungsstelle sollte die Lenkung für die Rotation oder Revision der Prüfungen definieren, um die Objektivität und Vertraulichkeit sicherzustellen. Die Objektivität wird durch die Abläufe der akkreditierten Zertifizierungsstelle SystemCERT sichergestellt. Der Programmausschuss hält zusätzlich regelmäßig (jedoch mindestens 1xjährlich) eine Sitzung ab, in der auch die Revision des Zertifizierungsprogramms und der Prüfungsmodalitäten besprochen und überarbeitet werden. Seite 8 von 10 Stand 08/2010 \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx SystemCERT
9 Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsges.m.b.H. 7. Musterzertifikat / Fachtrainer Titel Vorname Nachname geboren am (Geburtsdatum) hat am (Datum) die Prüfung /Fachtrainer am (Institution) entsprechend dem Zertifizierungsprogramm von SystemCERT erfolgreich abgelegt und somit die Voraussetzung für den Einsatz als /Fachtrainer nachgewiesen. 8. Der Programmausschuss Dem/r Zertifikatsinhaber/in wird durch diesen Kompetenznachweis bescheinigt, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen - Prägnante Aufbereitung und Vermittlung von Inhalten - Kurs- und Seminarplanung - Kurs- und Seminargestaltung - Persönliche Stärken und Methodenvielfalt - Präsentationstraining und Medieneinsatz angeeignet zu haben. Die Anwendung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten wurden im Rahmen der Praxisarbeit und im Verlauf der Prüfung dargelegt wodurch die Kompetenz nachgewiesen wurde. Das angewendete Zertifizierungsverfahren entspricht sämtlichen internationalen Richtlinien der ISO Die Mitglieder des Programmausschusses bestätigen mit ihrer Unterschrift die Gültigkeit des vorliegenden Zertifizierungsprogramms. Leoben, am 25. Mai 2010 Mag. a Katharina Pointner (Vorsitzende, bfi Salzburg) Mag. Horst Kremsmair (stellvertretender Vorsitzender, bfi Salzburg) Mag. a Astrid Wurzer (bfi Kärnten) Dipl.-Ing. in Margot Obtresal (selbständige Trainerin und Beraterin) Margarete Stadler (bfi Oberösterreich) Martin Wenzel (Bildungsagentur Tyrol) Horst Geyer (BBRZ Linz) DI Franz Gruber (Zertifizierungsstelle SystemCERT) Ines Schmid (bfi Oberösterreich) Stand 08/2010 Seite 9 von 10 SystemCERT \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx
10 Zertifizierungsprogramm 9. Dokumente 9.1. Fachtrainer 01 FT Prüfakt Rev02.doc 02 FT Antrag Rev03.doc 02 FT Gleichwertigkeit Rev00.doc 03 FT RechtePflichten Rev00.doc 04 FT NachweisePrüfzul Rev02.doc 05 FT Beurteilung Rev02.doc 06 FT Checkliste RefPruef Rev02.doc 07 FT Zertifikat Rev07.docx 07 FT Zertifikat_Anwärter Rev04.doc 07 FT Zertifikat_Verl Rev07.doc Muster Zertifikat Fachtrainer.jpg 04 PRÜFUNG_FT.doc Werbeschrift Fachtrainer.pdf 9.2. Specialist Trainer 07 FT Zertifikat Rev04.docx 07 FT Zertifikat_Anwärter Rev01.docx en_ftantragrev01.doc en_ftausbildung und PraxisRev03.doc en_ftbeurteilungrev02.doc en_ftchecklisterefpruefrev03.docx en_ftgleichwertigkeitrev00-eng.doc en-geschäftsbedingungenpersonalzertifizierungrev.01.doc xprüfung_ft_englisch.doc Seite 10 von 10 Stand 08/2010 \\Cert-srv\daten\00 QM - System\01 Interne Dokumente\06 Zertifizierungsprogramme\A 04 FachtrainerIn\00 Zertifizierungsprogramm FachtrainerIn Rev.08.docx SystemCERT
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