Aktive Bürgerbeteiligung. Alle DSL-Anbieter profitieren vom Ausbau. Nr. 10/

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1 Nr. 10/ Aktive Bürgerbeteiligung Einmal jährlich im November finden unsere Bürgerversammlungen statt. Die Themen des vergangenen Jahres werden angesprochen und es wird ein Ausblick auf zukünftiges gewagt. Hier können Sie sich aktiv beteiligen und Ihre Meinung in die Diskussion einbringen. Bürgerbeteiligung findet aber auch immer mehr über die neuen Medien statt. Per , Gästebuch, via Facebook oder anderen Communites werden Fragen gestellt, die gerne beantwortet werden. Natürlich ist das auch auf herkömmlichem Wege möglich. In dieser Ausgabe des Amtsblattes ist wieder ein Formular für Ihre Anmerkungen und Anregungen enthalten. Bitte nutzen diese Möglichkeiten, die Vertreter der Gemeinde sind für wichtige Hinweise und evtl. neue Argumente dankbar. Alle DSL-Anbieter profitieren vom Ausbau Inhaltsübersicht: Seite Terminkalender 2 Amtlicher Teil 3 Nichtamtlicher Teil 9 Gottesdienstordnung 27 Service und Aktuelles im Internet: Aktuell und schnell können Sie über das Internet den aktuellen Stand gemeindlicher Projekte abrufen ( Online-Formulare und Vordrucke erhalten Sie über die Homepage der VG-Marktheidenfeld ( Klicken Sie einfach mal rein Sprechstunden im Rathaus: Hafenlohr: Montag: Dienstag: Mittwoch: Uhr Uhr Uhr Bürgermeistersprechstunden: Montag: Mittwoch: Uhr Uhr Weitere Bürgermeister-Sprechstunden in Windheim und Hafenlohr sind nach telefonischer Absprache jederzeit möglich. Alle Glasfaserkabel sind gelegt, in den Kästen wird kräfig verklemmt, technisch sollte unser DSL in wenigen Tagen funktionieren. Die neuen Leitungen müssen von der Telekom noch umprogrammiert werden, sobald alles läuft wird die Telekom per Presse informieren, natürlich informieren wir Sie auch über unsere Gemeindehompage. Eine wichtige Info steht jedoch fest: Alle Anbieter profitieren vom Ausbau, die höheren Bandbreiten können Sie dann bei Ihrem Provider buchen. Impressum / Herausgeber: Gemeinde Hafenlohr im Selbstverlag Hauptstr. 29, Hafenlohr. Tel / 3977, Fax: / , info@hafenlohr.de. Seite 1

2 T E R M I N K A L E N D E R Ab sofort Bekanntmachung von Termin u. Tagesordnung öffentlicher Gemeinderatssitzungen Formulare und Vordrucke der VG abrufbar über die Homepage der Gemeinde Hafenlohr unter Sammelstelle f. Tintenstrahlpatronen u. Tonerkartuschen bei Franz Riedmann, Marienbrunner Straße 13, Hafenlohr Liederabend Gesangverein Hafenlohr Seniorennachmittag Haus- u. Straßensammlung Kriegsgräberfürsorge VdK-Haussammlung Jagdgenossenschaftsversammlung Halloween-Party der Jugendfeuerwehr in Windheim Abgabeschluss für Veröffentlichungen im nächsten Amts- u. Mitteilungsblatt Auslösung des Probealarms Bauamtsprechtag Martinszug in Windheim Volkstrauertag Fälligkeit Grund- u. Gewerbesteuern Wasser- u. Kanalgebühren Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern bis Theateraufführungen im Anker Bürgerversammlung in Hafenlohr Bürgerversammlung in Windheim CSU - Sektprobe Anmeldung zur staatl. Fischerprüfung

3 AMTLICHER TEIL Öffentliche Gemeinderatssitzung Ort, Zeit und Tagesordnung öffentlicher Gemeinderatssitzungen werden durch Aushang an den gemeindlichen Bekanntmachungstafeln in Hafenlohr, Rathaus Windheim, Dorfstraße veröffentlicht. Aus dem Gemeinderat Übungsleiterzuschüsse 2010 Die Gemeinde unterstützt auch in diesem Jahr die Vereinsarbeit in unserer Gemeinde. Anhand der Übungsleiterstunden ergeben sich für den VfB Hafenlor und den Tennisclub folgende Zuschüsse für das Jahr 2010: TC Hafenlohr e. V. 91,88 VfB Hafenlohr e. V. 956,57. Vom Landkreis erhalten die genannten Vereine nochmals die gleichen Beträge als Zuschuss ausbezahlt. Auftragsvergabe Rathaustreppe Der Lack an der Innentreppe des Rathauses ist ziemlich abgenutzt. Der örtliche Schreiner könnte die Arbeiten ausführen, allerdings nicht mehr in diesem Jahr und nicht gleich Anfang Da der kommende Winter den Zustand der Treppe nicht verbessern wird, ist es sinnvoll, die notwendigen Arbeiten baldmöglichst durchzuführen. Die Firma Bippus, Neustadt/Main erhält den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten an der Innentreppe im Rathaus lt. dem Angebot vom zum Preis von 1.757,69. Fortschreibung des Regionalplanes der Region Würzburg Kapitel BX Energieversorgung Über die Fortschreibung des Regionalplanes wurde im Gemeinderat diskutiert. Die Gemeinde Hafenlohr stimmt der Fortschreibung des Regionalplans der Region Würzburg Kapitel B X Energieversorgung (ohne Abschnitt 3 Windenergieanlagen, nunmehr Abschnitt 5.1) außer dem Änderungspunkt 5.2 der Anlage zu 1 der X-ten Verordnung zur Änderung des Regionalplans zu. Bezüglich des Änderungspunktes sollte es der Gemeinde überlassen bleiben, wie und wo sie zur Erzeugung von erneubaren Energien beiträgt. Dem Änderungspunkt kann nicht zugestimmt werden. Von einer Zersiedelung kann nicht gesprochen werden, da Anlagen zur Sonnenenergienutzung nur zu einem bestimmten Zweck und Zeitraum errichtet werden. Die Ansiedelung von Personen ist ausgeschlossen. Außerdem führt jede Ausweisung von Flächen für derartige Anlagen zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, egal an welchem Standort. Eine räumliche Verbindung zu anderen Infrastruktureinrichtungen bzw. dem Ortsbereich wird abgelehnt. Zum Einen würde dies die Gemeinde in Ihrer Entwicklung beeinträchtigen, zum Anderen befinden sich in den Randbereichen der geschlossenen Ortslage meistens Wohngebiete, was zu einer Beeinträchtigung dieser führen würde. Auf jeden Fall sollten als Standort Flächen mit Vorbelastungen (z.b. in der Nähe von privilegierten Anlagen im Sinnes des 35 BauGB u.ä.) möglich sein. Beitritt in die Holzenergie Genossenschaft Main- Spessart In der GR-Sitzung vom hat Herr Huckle vom Amt für Landwirtschaft und Forsten die Angelegenheit nochmals ausführlich erläutert. Mit einer einmaligen Einlage von 1.400,00 Euro tritt die Gemeinde Hafenlohr der Genossenschaft nun bei. Falls sich kein Nutzen aus der Mitgliedschaft ergibt, hat die Gemeinde die Möglichkeit die zu kündigen, die Einlagesumme würden dann wieder zurück an die Gemeinde fließen. Schulverbundes Marktheidenfeld-Bischbrunn Über die Bildung eines Schulverbundes wurde bereits in einer Sitzung im Sommer diskutiert und beraten. Nach mehreren Sitzungen des Hauptschulverbandes und einer Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes und der Regierung von Unterfranken, mussten sämtliche Beschlüsse der beteiligten Gemeinden und der Stadt Marktheidenfeld neu formuliert werden. Der neue Beschluss der Gemeinde Hafenlohr lautet: Die Gemeinde Hafenlohr stimmt dem Schulverbund Bischbrunn- Marktheidenfeld zu. Altes Fahr fertiggestellt Der Parkplatz am Alten Fahr ist inzwischen wieder öffentlich nutzbar, es sind neun Parkplätze in einer Breite von drei Metern entstanden. Beim Grundstückankauf in den neunziger Jahren wurde vertraglich mit dem damaligen Eigentümer geregelt, dass zwei Parkplätze als Privatparkplatz ausgewiesen werden müssen (dies wird im unteren Bereich geschehen). Als Abgrenzung der Parkplätze zur Hauptstraße werden noch zwei Blumenkübel aufgestellt. Nach Abschluss der Baumaßnahme belaufen sich die Kosten auf ca ,00. Besprechungsraum Es wurden 4 Stühle (Freischwinger, schwarz) zum Preis von insgesamt 867,08 brutto gekauft. Es soll noch ein Tisch dazu kommen. Stühle und Tisch sind als Einrichtung für einen kleinen Besprechungsraum im Rathaus gedacht. Fensteraustausch Nachdem im vorigen Jahr im Arzthaus und dieses Jahr im Hertleinshaus die nicht mehr zeitgemäßen Fenster gegen neue ersetzt wurden, werden nach und nach weitere gemeindliche Gebäude auf diese Schwachstelle überprüft. Kommendes Jahr sollen sechs alte Fenster im Rathaus erneuert werden, hier werden Angebote eingeholt. In den Folgejahren wären die Fenster es Schulhauses sanierungsbedürftig.

4 Volkstrauertag Der Volkstrauertag am 14. November 2010 wird auch heuer wieder sowohl in Hafenlohr als auch in Windheim nach dem Sonntagsgottesdienst, Hafenlohr: Uhr Windheim: Uhr mit Gedenkfeiern an den Ehrenmalen begangen. Die Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu diesen Gedenkfeiern herzlich eingeladen; insbesondere bitte ich die Ortsvereine mit ihren Fahnenabordnungen teilzunehmen. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2009 In der Gemeinderatssitzung vom wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 vorgetragen. Vom Gemeinderat wurden keine Einwendungen gegen den Prüfbericht erhoben; die Jahresrechnung 2009 wurde ohne Gegenstimmen festgestellt und gleichzeitig Entlastung erteilt. Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung 1. Erweiterung Sandäcker-Ober dem Auweg-Scheidweinberg Dem Amts- und Mitteilungsblatt ist als Anlage eine Bekanntmachung des Vermessungsamtes Lohr vom beigefügt. Um Kenntnisnahme wird gebeten. Planfeststellungsverfahren Verlegung St 2315 Dem Amts- u. Mitteilungsblatt ist eine Bekanntmachung zur Kenntnisnahme beigefügt. Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Mischwasser in den Main und die Hafenlohr sowie Ableiten von Grundwasser durch die Gemeinde Hafenlohr Bekanntmachung Die Gemeinde Hafenlohr beantragt die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken RÜ 1, RÜ 2, RÜB 1, RÜB 2, SK 3 und RÜB 4 in die Hafenlohr und den Main sowie des Hangdruck- und Drainagewassers aus dem Bereich der ehemaligen Brauerei Schwind (heute Biergasse) in den Main. Die im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind gem. 18 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.v.m. Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in einem besonderen Termin zu erörtern. Dieser Termin findet statt am Dienstag, , Uhr Im Besprechungszimmer des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt, Marktplatz 8. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin nicht öffentlich ist (Art. 73 Abs. 6 i.v.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG). Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden (Art. 67 Abs. 1 S. 3 BayVwVfG). Hafenlohr, GEMEINDE HAFENLOHR Thorsten Schwab 1. Bürgermeister Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Mischwasser in die Hafenlohr durch die Gemeinde Hafenlohr im Ortsteil Windheim Bekanntmachung Die Gemeinde Hafenlohr beantragt die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk RÜB 1.01 in die Hafenlohr. Die im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind gem. 18 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.v.m. Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in einem besonderen Termin zu erörtern. Dieser findet statt am Dienstag, , Uhr im Besprechungszimmer des Landratsamtes Main- Spessart in Karlstadt, Marktplatz 8. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin nicht öffentlich ist (Art. 73 Abs. 6 i.v.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG). Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden (Art. 67 Abs. 1 S. 3 BayVwVfG). Hafenlohr, GEMEINDE HAFENLOHR Thorsten Schwab 1. Bürgermeister Probealarm Der nächste Probealarm der Sirenen wird am Samstag, von der Leitstelle der BF Würzburg ausgelöst.

5 Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung am 05. März 2011 Bewerber können sich zur staatlichen Fischerprüfung 2011 ab sofort bis anmelden. Für die Anmeldung gibt es folgende Möglichkeiten: online über das Internet unter oder über den bei der Verwaltungsgemeinschaft aufliegenden Anmeldevordruck. Wer die Fischerprüfung ablegen möchte, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht. Anmeldungen für den Vorbereitungslehrgang nimmt der Fischereiverband Unterfranken in Würzburg entgegen. Nähere Informationen über die Vorbereitungslehrgänge und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Erdgeschoss links, Zimmer 2 oder direkt beim Fischereiverband Unterfranken, Spitalgasse 5, Würzburg, Tel.: 0931/414455, Internet: Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern Der nächste Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern findet am Donnerstag, den von Uhr und von Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Marktheidenfeld (1. Stock, Anbau, Zimmer Nr. 6) statt. Eine telefonische Voranmeldung zu dieser Beratung ist in jedem Fall erforderlich unter Ruf-Nr / Sollen Auskünfte für einen Dritten eingeholt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei diesen Sprechtagen können auch Versicherungsverläufe bzw. Rentenauskünfte aus Konten der Deutschen Rentenversicherung des Bundes erteilt werden. Bauamtsprechtag Der nächste Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Main-Spessart findet am Donnerstag, von Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstraße 21, statt. Aus dem Fundamt Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuern Es wird hiermit darauf hingewiesen, daß die Grund- und Gewerbesteuern zum 15. November fällig sind. Fälligkeit der Wasser- und Kanalgebühren Ebenfalls am 15. November ist der nächste Abschlag für die o.g. Verbrauchsgebühren fällig. Sofern der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld zu den vorgenannten Steuern u. Gebühren ein Abbuchungsauftrag vorliegt, werden die fälligen Beträge zum Termin vom angegebenen Konto abgebucht. Barzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf ein Konto der Gemeinde Hafenlohr einzuzahlen. Konten der Gemeinde Hafenlohr: Spk. Mainfranken:Kto BLZ Raiffeisenbank MSP: Kto BLZ Gartenwasseruhren ausbauen Alle betroffenen Bürger werden gebeten, die Wasseruhren in den Gartengebieten umgehend auszubauen. Die Wasserleitung wird demnächst abgestellt. Termine der Bürgerversammlungen Hafenlohr: Dienstag, , Gasthaus Schneider Windheim: Donnerstag, , Gasthaus Zum Hirschen Beginn ist jeweils um Uhr. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Nächstes Amts- und Mitteilungsblatt Das nächste Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hafenlohr erscheint voraussichtlich in der 45. Kalenderwoche Gewünschte Veröffentlichungen sind bis spätestens bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Zimmer 11, Frau Pfaff, Amtsblatt@hafenlohr.de abzugeben. GEMEINDE HAFENLOHR S c h w a b 1. Bürgermeister Gefunden wurde: 1 Fahrradschlüssel Die Fundsache kann während der üblichen Amtsstunden abgeholt werden.

6 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gem. Art. 36 ff. des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) für die Änderung der Planfeststellung Verlegung der St 2315 westlich Marktheidenfeld mit Anschluss an den Knotenpunkt B 8/ St 2315 (Beschluss der Regierung von Unterfranken vom ): - Verlängerung der Einfädelungsstreifens im Bereich des Talaufstieges der St 2315 (Anschlussbereich St 2315 / MSP 45) - Änderungen im Netz der öffentlichen Feld- und Waldwege im Gemeindegebiet Hafenlohr - Neubau eines Stützpunkts für die Straßenmeisterei Lohr; Anhörungsverfahren Planfeststellung beantragt durch das Staatliche Bauamt Würzburg Für das o.a. Bauvorhaben ist bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Hafenlohr beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) liegt zur Einsicht aus bei Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft, Zimmer Nr. Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Marktheidenfeld, Zimmer 9 in der Zeit (von - bis) vom während der Dienststunden (von - bis) Montag bis Freitag Uhr und zusätzl. Donnerstag Uhr 1. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis spätestens zum kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegen den Plan Einwendungen erheben. Die Einwendungen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft, Zimmer Nr. Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Marktheidenfeld, Zimmer 9 oder bei der Anhörungsbehörde Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Würzburg, zu erheben. Einwendungen, die elektronisch übermittelt werden ( ), sind unzulässig. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

7 - 2 - Bei Einwendungen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. 2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist, also mit Ablauf des sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). 3. Die Regierung von Unterfranken erörtert die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben - bei gleichförmigen Einwendungen im Sinne von Nr. 1 Satz 5 dieser Bekanntmachung deren Vertreter oder Bevollmächtigte - werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 5. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen der Regierung von Unterfranken durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Regierung von Unterfranken zu geben ist. 6. Durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, durch Äußerungen oder Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen können nicht erstattet werden. 7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 8. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 9. Vom Beginn der Auslegung des Plans an treten die Anbaubeschränkungen nach Art. 23 f. BayStrWG und die Veränderungssperre nach Art. 27b BayStrWG in Kraft. Hafenlohr, Thorsten Schwab 1. Bürgermeister

8 Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung 1. Erweiterung Sandäcker-Ober dem Auweg-Scheidweinberg Gemarkung Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr Bekanntmachung des Vermessungsamts Lohr a.main vom 13. Oktober 2010 Gemäß 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Vermessungsamt Lohr a.main, Erthalstr. 1, Lohr a.main, bekannt, dass der Beschluss zur vereinfachten Umlegung 1. Erweiterung Sandäcker-Ober dem Auweg-Scheidweinberg am unanfechtbar geworden ist. 11. Oktober 2010 Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein. Die im Beschluss über die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Hafenlohr ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln. Das Vermessungsamt Lohr a.main wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungsamt Lohr a.main, Erthalstr. 1, Lohr a.main schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Vermessungsamt Lohr a.main, Erthalstr. 1, Lohr a.main schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Würzburg, Kammer für Baulandsachen, Ottostr. 5, Würzburg. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Albin Diener Techn. Amtmann

9 NICHTAMTLICHER TEIL FAMILIENNACHRICHTEN Notrufnummer Seit ein paar Monaten, nach einer längeren Phase des Umbaus und der Erprobung, arbeitet die Integrierte Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr in Würzburg. Am Samstag, den 2. Oktober nahm der Staatssekretär des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Herr Gerhard Eck, die Leitstelle nun offiziell in Betrieb. Damit ist die Alarmierung und Einsatzführung der sog. Nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) in unserer Region in einer Hand. Der Bürger hat im Notfall nur einen Ansprechpartner, und dieser ist über die kostenlose und vorwahlfreie Notrufnummer 112 zu erreichen. Die bisher für den Rettungsdienst verwendete Nummer kann weiterhin für den Krankentransport gewählt werden, allerdings vorwahlfrei nur aus dem Festnetz. Caritassprechstunden in Marktheidenfeld für November und Dezember 2010 bei der Sozialstation St. Elisabeth, Montfort-Str. 5 VERSCHIEDENES Die Jugendarbeit- des Landkreises Main-Spessart bietet während der Weihnachtsferien 2010/11 für Kinder und Jugendliche im Alter von 8-17 Jahren eine Winterfreizeit an. Termine: für 15-17jährige Jugendliche für 8-14jährige Kinder Die Pension Tannenhof in St. Johann garantiert beste Unterkunft und Verpflegung. Im Teilnehmerpreis sind folgende Leistungen enthalten: Bustransferfahrt, Vollpension (warmes Essen im Skigebiet), Skipass, Ski- oder Snowboardkurs, sowie beste Betreuung (unsere BetreuerInnen sind langjährige Ski- und Snowboardfahrer). Neben Ski- und Snowboarden sind an den Abenden Geselligkeit und Kennenlernen in der Gruppe angesagt. Für einen tollen Winterspass unter Gleichaltrigen garantiert unser erfahrenes Betreuerteam. Das Skigebiet liegt an der Alpensüdseite, mitten im Urlaubsparadies Ahrntal. Mit modernsten Aufstiegsanlagen überwinden Sie in Windeseile alle Höhen und genießen das traumhaft schöne Panorama auf über 80 Dreitausendern. Seit Dezember 2006 ist die neue 8er Kabinenbahn K2 in Betrieb. Die Kabinenbahn bringt Sie auf 2510 m Höhe. Damit ist auch die Schneesicherheit gewährleistet. Die Pisten sind bestens präpariert und enthalten alle Schwierigkeitsgrade. Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Main-Spessart, -kommunale Jugendarbeit-, Ringstraße 24, Karlstadt, Tel.: 09353/ irma.kuebert@lramsp.de, Internet: Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst: Montag, Montag, von Uhr Terminvereinbarung: Tel / Beratung durch Frau Smutny vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart, Lohr Sucht- und Drogenberatung: wöchentlich dienstags Terminvereinbarung: 09352/ Psychosoziale Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr. Beratung durch Herrn Stein Ehrenamtliche Seniorenberatung Terminvereinbarung für Hausbesuche bitte unter der u. a. Telefonnummer. Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Caritasverbandes für den Landkreis Main-Spessart und des Kath. Senioren-Forums Lohr, Telefon: 09352/ Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2010 für unsere Kriegsgräber vom bis Der Landesverband Bayern des VOLKSBUNDES DEUTSCHER KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE e.v. führt vom 22. Oktober bis zum 05. November seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch. Die Spenden unterstützen die Instandhaltung und den Bau der 827 deutschen Soldatenfriedhöfe mit 2,3 Millionen Toten in aller Welt. Für seine weltweite Friedensarbeit benötigt der Volksbund dringend Geld. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Wir danken Ihnen dafür auch im Namen der Angehörigen der Kriegstoten. In Hafenlohr und Windheim wird die Sammlung von Mitgliedern der Soldaten- und Bürgerkameradschaft durchgeführt.

10 Julius-Echter-Seniorenstift Hafenlohr Stellenausschreibung Für den winterlichen Räum- und Streudienst suchen wir eine/n rüstige/n Rentner/in im Rahmen einer 400,-- Tätigkeit (geringfügige Beschäftigung). Die Tätigkeit umfasst die Räumung bzw. Streuung der Gehwege morgens und abends im Eingangsbereich. Interessierte melden sich bitte bei der Heimleitung unter Tel / M. Pfeiffer Heimleitung Geführtes Kinderreiten In der Kleinen Au (hinter den Schrebergärten) Samstags, Uhr, gegen Futterspende (2 Euro für große Runde) Auskunft bei Sonja Schumacher, Tel oder 01577/ VEREINE Der nächste Seniorennachmittag findet am Mittwoch, den 20. Oktober 2010 um Uhr im Sportheim statt. Herr Hock von der Kriminalpolizei Würzburg berät zum Thema Sicher zu Hause und sicher unterwegs! Alle Seniorinnen und Senioren aus Hafenlohr und Windheim sowie alle Interessierte sind recht herzlich eingeladen. Die Soldaten- und Bürgerkameradschaft e.v. informiert: Totenehrung am Volkstrauertag Zur Totenehrung am Volkstrauertag, Sonntag, dem , treffen sich die Kameraden zum gemeinsamen Kirchgang um 8.15 Uhr am Rathaus.

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15 Jagdgenossenschaft Hafenlohr, Hafenlohr Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, um Uhr in Hafenlohr im Gasthaus Schneider Die Versammlung ist nichtöffentlich Teilnahmeberechtigt sind Inhaber bejagbarer Flächen im Bereich der Jagdgenossenschaft Hafenlohr oder deren Vertreter, die sich mit einer Vollmacht ausweisen müssen. Tagesordnungspunkte: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Kassiers 3. Entlastung durch Kassenprüfer 4. Wahlen der Vorstandschaft 5. Verwendung der Jagdpacht 6. Verschiedenes Franz-Josef Mehling Jagdvorsteher Praxis Dr. Josef Pullmann, Hauptstraße 10, Hafenlohr Wir machen Urlaub! Liebe Patienten, In der Zeit vom bis bleibt unsere Praxis geschlossen. Vertretungen in dieser Zeit übernehmen die Praxen: Dres. Albert/Zieher, Kreuzbergstr. 5, Marktheidenfeld, Tel: Dr. Väth, Luitpoldstr. 35A, Marktheidenfeld, Tel: Dr. Haas, Seewiese 9, Esselbach, Tel: Am Montag, den finden keine Blutentnahmen statt, bitte haben Sie dafür Verständnis.

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18 PRESSEINFORMATION Nr. 76/ Oktober 2010 Vorstellungsgespräch leicht gemacht Tipps für Jugendliche Wie können sich Jugendliche auf das Vorstellungsgespräch in einem Ausbildungsbetrieb vorbereiten? Worauf sollen sie achten? Berufsberaterin Jennifer Dreier gibt am Donnerstag, 4.November 2010, Tipps, wie Jugendliche vorplanen können. Sie informiert über das richtige Verhalten im Gespräch und über die korrekte Kleidung. Der Gesprächsablauf wird gezeigt und kann trainiert werden. Die Veranstaltung findet um Uhr im Berufsinformationszentrum, Schießhausstraße 9, statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte vorher unter der Telefonnummer 0931/ oder anmelden. Nr. 75/ Oktober 2010 Bewerbungstraining für Abiturienten Die Agentur für Arbeit Würzburg lädt interessierte Abiturienten zu einem Bewerbungstraining ein. Die Berufsberaterin Silke Spanfelner und der Hochschulberater Anton Barthel bieten Informationen und praktische Übungen rund um Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch und Assessment-Center an. Im Mittelpunkt stehen Bewerbungen für Ausbildungsstellen oder ein Duales Studium. Die Teilnehmer können praxisnah ihre eigene Bewerbungsstrategie erarbeiten und erfolgversprechende Bewerbungsunterlagen erstellen. Vorstellungsgespräche werden trainiert. Das Seminar findet am Donnerstag, 4.November 2010, von Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte vorher unter der Telefonnummer 0931/ anmelden. Agentur für Arbeit Würzburg, Pressestelle Schießhausstraße 9, Würzburg Telefon: Telefax:

19 PRESSEINFORMATION Nr. 77/ Oktober 2010 Fit für Einstellungstests bei Firmen Eine Zusage für einen Ausbildungsplatz setzt oftmals einen erfolgreich absolvierten Auswahltest voraus. Jugendliche können sich am Donnerstag, 11.November 2010, auf diese nicht alltägliche Situation vorbereiten. Berufsberater Manfred Dünkel zeigt Beispiele und Übungsaufgaben zum Auswahlverfahren. Die Testsituation wird live erlebt und hilft den Jugendlichen, sich darauf einzustellen und damit umzugehen. Die Veranstaltung findet im Berufsinformationszentrum, Schießhausstraße 9, statt. Sie beginnt um Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte vorher unter der Telefonnummer 0931/ oder anmelden. Nr. 78/ Oktober 2010 Werbung in eigener Sache Seminar für Jugendliche zur Schriftlichen Bewerbung Eine aussagekräftige und ansprechende Bewerbung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Ausbildungsplatzsuche. Dem Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und den letzten Zeugnissen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Was ist dabei zu beachten? Die Berufsberatung informiert in einem Seminar Jugendliche über Form und Ausstattung der schriftlichen Bewerbung. Wertvolle Tipps für die persönliche Bewerbungsmappe werden gegeben. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 18.November 2010, um Uhr im Berufsinformationszentrum, Schießhausstraße 9, statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte vorher unter der Telefonnummer 0931/ oder anmelden. Agentur für Arbeit Würzburg, Pressestelle Schießhausstraße 9, Würzburg Telefon: Telefax:

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23 EsgibtOrte,dahaben Gesellen wie dieser nichtszusuchen... Telefon 0172/ Wir sorgen dafür! Schädlingsbekämpfung/-prophylaxe Food Safety Hygiene- und Risikomanagement Vogelabwehr Desinfektionen Kanalbeköderungen Produktverkäufe Schädlingsbekämpfung innerhalb 24 Stunden nach Ihrem Anruf! Zertifiziert nach ISO 9001:2000 Qualitätsmanagement Anticimex Hofmann Region Mainfranken Weinbergstrasse Hafenlohr Phone: 09391/ Fax: 09391/ Mobil: 0172/

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Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr. Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

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