ALFRED STÖFFLER GMBH PAPIER-SERVICE. Ihr Großhandelspartner rund ums Papier. Lieferprogramm rund ums Papier:

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1 ALFRED STÖFFLER GMBH Ihr Großhandelspartner rund ums Papier Lieferprogramm rund ums Papier: (2011) Schnittmusterpapiere Schablonenkartons g/m Schablonenkartons g/m Schablonenkartons Bogenware Zeichenpapiere mit und ohne Rasterdruck Hochtransparente Zeichenpapiere Heißsiegelpapiere Stoffzwischenlegepapier Stoffunterlegepapier Seidenpapiere Bogenware Naßfestes Schablonenmaterial Schablonenfolie Schablofix Ink-Jet Plotterpapier (unbeschichtet) Rollenware.... Ink-Jet Plotterpapier (unbeschichtet) Bogenware.... Ink-Jet Plotterpapier (beschichtet) Rollenware Kopierpapiere was wir noch können Für Artikel rund ums Papier, die in unserer Preisliste nicht aufgeführt sind - auch Sonderausführungen - erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot

2 Preisliste S c h n i t t m u s t e r p a p i e r e - durch ihr geringes Flächengewicht ( g/m 2 ) optimal für die Erstellung von Erstschnitten geeignet aspapier - Nr Schnittmusterpapier, 50 g/m 2, weiß, leicht transparent, einseitigglatt Minirolle 50 91,4 70 Lfm 2 16,00 pro Rolle Kleinrolle ca. 30 kg (ca. 600 Lfm) 2 2,75 pro kg aspapier - Nr Schnittmusterpapier, 80 g/m 2, weiß, holzfrei-matt, wenig transparent Kleinrolle ca. 13,5 kg (ca. 185 Lfm) 2 2,80 pro kg aspapier - Nr. 201 Schnittmusterpapier, 90 g/m 2, hellbraun, einseitigglatt Midirolle ca. 50 kg (ca. 370 Lfm) 2 2,50 pro kg aspapier - Nr Schnittmusterpapier, 110 g/m 2, weiß, holzfrei-matt Kleinrolle ca. 10,5 kg (ca. 104 Lfm) 2 2,85 pro kg aspapier - Nr Schnittmusterpapier, 120 g/m 2, weiß-braun, Kraftduplex, weiße außen Midirolle ca. 50 kg (ca. 333 Lfm) 2 3,05 pro kg aspapier - Nr. 203 Schnittmusterpapier, 120 g/m 2, hellbraun, natron, einseitigglatt-cordgestreift Midirolle ca. 50 kg (ca. 277 Lfm) 2 2,55 pro kg aspapier - Nr Schnittmusterpapier, 150 g/m 2, weiß-braun, Kraftduplex, weiße außen Kleinrolle ca. 28 kg (ca. 124 Lfm) 2 3,30 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 222 Lfm) 2 3,05 pro kg

3 Preisliste S c h a b l o n e n k a r t o n s - hohe Stabilität ( g/m 2 ) optimal für die Erstellung von Schablonen geeignet askarton - Nr Schablonenkarton, 150 g/m 2, creme, holzfreie Feinpapierqualität, sehr homogene Oberfläche Microrolle 50 91,4 ca. 30 Laufmeter 2 22,00 pro Rolle Kleinrolle ca. 25 kg (ca. 160 Lfm) 2 3,65 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 330 Lfm) 2 3,40 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 180 g/m 2, weiß-braun, Kraftduplex, weiße außen Kleinrolle ca. 20 kg (ca. 74 Lfm) 2 3,30 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 277 Lfm) 2 3,05 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 185 Lfm) 2 3,05 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 173 Lfm) 2 3,05 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 154 Lfm) 2 3,05 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 240 g/m 2, hellbraun, Spezialkraft, hohe Kantenstabilität Kleinrolle ca. 35 kg (ca. 162 Lfm) 2 3,70 pro kg Midirolle ca. 60 kg (ca. 250 Lfm) 2 3,40 pro kg Maxirolle ca. 100 kg (ca. 333 Lfm) 2 3,25 pro kg Maxirolle ca. 100 kg (ca. 277 Lfm) 2 3,25 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 250 g/m 2, weiß-braun, Kraftduplex, weiße außen Midirolle ca. 50 kg (ca. 200 Lfm) 2 3,05 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 133 Lfm) 2 3,05 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 250 g/m 2, birkengrün, holzfreie Feinpapierqualität, sehr homogene Oberfläche Maxirolle ca. 100 kg (ca. 400 Lfm) 2 3,50 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 250 g/m 2, azurblau, holzfreie Feinpapierqualität, sehr homogene Oberfläche Maxirolle ca. 100 kg (ca. 400 Lfm) 2 3,50 pro kg

4 Preisliste S c h a b l o n e n k a r t o n s - hohe Stabilität ( g/m 2 ) hervorragend zur mehrmaligen Verwendung von Schablonen geeignet askarton - Nr Schablonenkarton, 250 g/m 2, weiß, satiniert, 100 % Recycling Midirolle ca. 30 kg (ca. 120 Lfm) 2 3,20 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 250 g/m 2, beige, satiniert, 100 % Recycling Midirolle ca. 50 kg (ca. 200 Lfm) 2 3,00 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 133 Lfm) 2 3,00 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 275 g/m 2, hellbraun, Spezialkraft, hohe Kantenstabilität Midirolle ca. 60 kg (ca. 145 Lfm) 2 3,40 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, g/m 2, beige, satiniert, 100 % Recycling Midirolle ca. 50 kg (ca.142 Lfm) 2 3,00 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 95 Lfm) 2 3,00 pro kg Maxirolle ca. 100 kg (ca. 285 Lfm) 2 2,75 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, 540 g/m 2, beige, satiniert, 100 % Recycling Midirolle ca. 50 kg (ca. 90Lfm) 2 3,15 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 61Lfm) 2 3,15 pro kg

5 Preisliste S c h a b l o n e n k a r t o n s B o g e n w a r e - bestens geeignet für stabile Schablonen mit hoher Planlage askarton - Nr F Schablonenkarton, weiss, holzfreie Feinpapierqualität, sehr homogene Oberfläche 250 ca. 0,3 mm 70 x Bögen 2 52,50 pro Pack askarton - Nr. 2096F Schablonenkarton, hellbraun, natronkraft, ungeglättet 275 ca. 0,3 mm 100 x Bögen 2 39,00 pro Pack askarton - Nr F Schablonenkarton, grün, satiniert, 100 % Recycling 350 ca. 0, x Bögen 2 54,00 pro Pack askarton - Nr Schablonenkarton, Graupappe 600 1,0 75 x kg (ca. 50 Bögen) 2 1,65 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, Graupappe 900 1,5 75 x kg (ca. 30 Bögen) 2 1,65 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, Graupappe ,0 75 x kg (ca. 25 Bögen) 2 1,65 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, Graupappe ,5 75 x kg (ca. 20 Bögen) 2 1,65 pro kg askarton - Nr Schablonenkarton, Graupappe ,0 75 x kg (ca. 15 Bögen) 2 1,65 pro kg Alle auf dieser aufgeführten Artikel können gegen Aufpreis auch in kleinere Bogengrößen geschnitten werden

6 Preisliste Z e i c h e n p a p i e r e - Papiere mit leichter Transparenz - für Zeichnungen und Pausen geeignet aspapier - Nr Zeichenpapier mit blauen Markierungen, 50 g/m 2, weiß, Buchstaben-/Zahlendruck, Raster 2,5 cm Kleinrolle ca. 16 kg (ca. 300 Lfm) 2 4,30 pro kg Kleinrolle ca. 29 kg (ca. 300 Lfm) 2 4,30 pro kg Kleinrolle ca. 31 kg (ca. 300 Lfm) 2 4,30 pro kg aspapier - Nr Zeichenpapier, 50 g/m 2, weiss, leicht transparent, geeignet für Großplotter Kleinrolle ca. 31 kg (ca. 300 Lfm) 2 2,35 pro kg bei Abnahme 10 Rollen: 2 2,05 pro kg - H o c h t r a n s p a r e n t e Z e i c h e n p a p i e r e - Papiere mit hoher Transparenz - optimal für Zeichnungen und Pausen geeignet aspapier - Nr Skizzierpapier, 40 g/m 2 Minirolle k. A Lfm 2 10,50 pro Rolle aspapier - Nr Hochtransparentes Zeichenpapier, 90 g/m 2, auf Rolle Minirolle Lfm 2 37,80 pro Rolle Minirolle 50 91,4 50 Lfm 2 54,50 pro Rolle aspapier - Nr F Hochtransparentes Zeichenpapier, 90 g/m 2, im Format Ausführung Bogengröße Menge pro Pack Bogen DIN A4 500 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 84,00 Bogen DIN A3 500 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 168,00 Bogen DIN A2 250 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 336,00 Bogen DIN A1 125 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 672,00 Bogen DIN A0 100 Blatt Preis per tausend Blatt: ,00 Hochtransparente Zeichenpapiere mit anderen Flächengewichten auf Anfrage

7 Preisliste H e i ß s i e g e l p a p i e r e - mit Heißsiegelschicht - auf den Stoff aufbügelbar aspapier - Nr Heißsiegelpapier mit blauen Markierungen, 60 g/m 2, weiß, Buchstaben-/Zahlendruck, Raster 2,5 cm Kleinrolle ca. 19 kg (ca. 300 Lfm) 2 4,70 pro kg Kleinrolle ca. 31 kg (ca. 300 Lfm) 2 4,70 pro kg Kleinrolle ca. 31 kg (ca. 300 Lfm) 2 4,70 pro kg bei Abnahme 3 Rollen: 2 4,30 pro kg aspapier - Nr K Heißsiegelpapier ohne Markierungen, 60 g/m 2, weiß, für Ink-Jet-Plotter Minirolle ca. 50 Lfm 2 26,50 pro Rolle aspapier - Nr Heißsiegelpapier ohne Markierungen, 60 g/m 2, weiß Kleinrolle ca. 19 kg (ca. 300 Lfm) 2 3,85 pro kg Kleinrolle ca. 30 kg (ca. 300 Lfm) 2 3,85 pro kg Kleinrolle ca. 31 kg (ca. 300 Lfm) 2 3,85 pro kg Kleinrolle ca. 31 kg (ca. 270 Lfm) 2 3,85 pro kg bei Abnahme 3 Rollen: 2 3,50 pro kg - S t o f f z w i s c h e n l e g e p a p i e r - hemmt das Verschieben mehrerer Stoffbahnen übereinander aspapier - Nr Stoffzwischenlegepapier, 25 g/m 2, naturweiß, Recycling Midirolle ca. 50 kg (ca Lfm) 2 1,80 pro kg - S t o f f u n t e r l e g e p a p i e r - aspapier - Nr Stoffunterlegepapier, 50 g/m 2, naturweiß, Recycling Midirolle ca. 50 kg (ca. 666 Lfm) 2 1,80 pro kg Midirolle ca. 50 kg (ca. 625 Lfm) 2 1,80 pro kg

8 Preisliste S e i d e n p a p i e r e B o g e n w a r e - aspapier - Nr. 1502F Packseidenpapier - Bogenware, 25 g/m 2, naturweiß Ausführung Bogengröße (cm) Bogen pro kg Menge pro Pack Preis Bogen 50 x 75 ca. 100 ca. 25 kg 2 1,60 pro kg Bogen 75 x 100 ca. 50 ca. 25 kg 2 1,60 pro kg aspapier - Nr. 1502SF Zellstoffseidenpapier - Bogenware, 25 g/m 2, hochweiß Ausführung Bogengröße (cm) Bogen pro kg Menge pro Pack Preis Bogen 50 x 75 ca. 100 ca. 25 kg 2 2,95 pro kg - N a ß f e s t e s S c h a b l o n e n m a t e r i a l - aspapier - Nr Plotterpapier, g/m 2, hohe Feuchtigkeitsresistenz und Reißfestigkeit Ausführung Hülse (mm) Rollenbreite (cm) Menge pro Rolle Preis bei Preis bei Abnahme bis 18 Rollen Abnahme ab 18 Rollen Ink-Jet-Rolle ca. 40 Lfm 2 19,85 pro Rolle 2 15,95 pro Rolle Großrolle ca. 120 Lfm 2 26,25 pro Rolle 2 21,40 pro Rolle - Bei naßfesten Plotterpapieren müssen je nach Produktion Schwankungen in Farbe und Flächengewicht in Kauf genommen werden. - - S c h a b l o n e n f o l i e S c h a b l o f i x - sehr widerstandsfähig - unempfindlich gegen Nässe - geeignet auch für Schneidplotter schablofix - Nr Schablonenfolie, 270 g/m 2, farblos, transparent, eine matt / eine glatt Rollenbreite (cm) Rollenlänge Dicke (mm) Menge pro Rolle Preis 60 ca. 180 Lfm 0,2 ca. 30 kg 2 5,80 pro kg 90 ca. 120 Lfm 0,2 ca. 30 kg 2 5,80 pro kg 125 ca. 90 Lfm 0,2 ca. 30 kg 2 5,80 pro kg - Bei unseren Folien ist kein dauerhafter Tintenauftrag mit Ink-Jet-Druckern möglich - mit Folienstift sehr gut beschreibbar -

9 Preisliste Ink-Jet Plotterpapier (unbeschichtet) Bogenwareaspapier - Nr B Plotterpapier, 50 g/m 2, weiß, sehr dünn, leicht transparent, geeignet für einfachen Liniendruck Hülse Rollenbreite Menge Preis bei Preis bei Preis bei Ausführung VE (mm) (cm) pro Rolle Abnahme 1 Rolle Abnahme ab 6 Rollen Abnahme ab 18 Rollen Minirolle 50 91,4 ca. 70 Lfm 1 Rolle 2 16,00 pro Rolle 2 14,00 pro Rolle 2 12,50 pro Rolle aspapier - Nr B Plotterpapier, 80 g/m 2, weiß, geeignet für Liniendruck und einfache Flächen in Schwarz und Farbe Ausführung Hülse Rollenbreite Menge Preis bei Preis bei Preis bei VE (mm) (cm) pro Rolle Abnahme 1 Rolle Abnahme ab 6 Rollen Abnahme ab 18 Rollen Minirolle ca. 50 Lfm 6 Rollen 2 8,00 pro Rolle 2 7,60 pro Rolle 2 6,80 pro Rolle Minirolle 50 91,4 ca. 50 Lfm 6 Rollen 2 10,40 pro Rolle 2 9,90 pro Rolle 2 8,90 pro Rolle Minirolle 50 91,4 ca. 100 Lfm 3 Rollen 2 19,55 pro Rolle 2 18,60 pro Rolle 2 16,75 pro Rolle aspapier - Nr B Plotterpapier, 90 g/m 2, weiß, geeignet für Liniendruck und einfache Flächen in Schwarz und Farbe Ausführung Hülse Rollenbreite Menge Preis bei Preis bei Preis bei VE (mm) (cm) pro Rolle Abnahme 1 Rolle Abnahme ab 6 Rollen Abnahme ab 18 Rollen Minirolle ca. 46 Lfm 6 Rollen 2 9,40 pro Rolle 2 8,95 pro Rolle 2 8,10 pro Rolle Minirolle 50 91,4 ca. 46 Lfm 6 Rollen 2 12,30 pro Rolle 2 11,65 pro Rolle 2 10,70 pro Rolle Minirolle 50 91,4 ca. 100 Lfm 3 Rollen 2 23,10 pro Rolle 2 22,00 pro Rolle 2 19,80 pro Rolle -Ink-Jet Plotterpapier (unbeschichtet) Rollenwareaspapier - Nr F Plotterpapier, 90 g/m 2, weiß, geeignet für Liniendruck und einfache Flächen in Schwarz und Farbe Ausführung Bogengröße Menge pro Pack Bogen 43 x 61 cm 500 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 35,85 Bogen 44 x 63 cm 500 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 38,05 Bogen 46 x 66 cm 500 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 41,85 Bogen 61 x 68 cm 500 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 71,55 Bogen 63 x 88 cm 500 Blatt Preis per tausend Blatt: 2 76,05 - Alle Formate können gegen Aufpreis auch auf kleinere Unterformate geschnitten werden -

10 Preisliste Ink-Jet Plotterpapier (beschichtet) Rollenwareaspapier - Nr B Plotterpapier, 90 g/m 2, weiß, pigmentiert, matt, hohe Farbbrillanz, gute Kontraste, kurze Trocknungszeiten Hülse Rollenbreite Menge Preis bei Preis bei Preis bei Ausführung VE (mm) (cm) pro Rolle Abnahme 1 Rolle Abnahme ab 6 Rollen Abnahme ab 18 Rollen Minirolle 50 91,4 ca. 46 Lfm 6 Rollen 2 21,90 pro Rolle 2 20,85 pro Rolle 2 18,75 pro Rolle aspapier - Nr B Plotterpapier, 90 g/m 2, weiß, matt gestrichen, hochauflösend (1440 dpi), schnelltrocknend, für Posterdruck Ausführung Hülse Rollenbreite Menge Preis bei Preis bei Preis bei VE (mm) (cm) pro Rolle Abnahme 1 Rolle Abnahme ab 6 Rollen Abnahme ab 18 Rollen Minirolle ca. 46 Lfm 6 Rollen 2 17,65 pro Rolle 2 16,80 pro Rolle 2 15,15 pro Rolle Minirolle 50 91,4 ca. 46 Lfm 6 Rollen 2 25,05 pro Rolle 2 23,80 pro Rolle 2 21,45 pro Rolle Minirolle 50 91,4 ca. 100 Lfm 3 Rollen 2 50,95 pro Rolle 2 48,50 pro Rolle 2 43,65 pro Rolle aspapier - Nr B Plotterpapier, 120 g/m 2, weiß, matt gestrichen, hochauflösend (1440 dpi), schnelltrocknend, für Posterdruck Ausführung Hülse Rollenbreite Menge Preis bei Preis bei Preis bei VE (mm) (cm) pro Rolle Abnahme 1 Rolle Abnahme ab 6 Rollen Abnahme ab 18 Rollen Minirolle 50 91,4 ca. 30 Lfm 1 Rolle 2 28,60 pro Rolle 2 27,25 pro Rolle 2 24,45 pro Rolle Minirolle ,7 ca. 30 Lfm 1 Rolle 2 42,50 pro Rolle 2 40,45 pro Rolle 2 36,35 pro Rolle Minirolle ,4 ca. 30 Lfm 1 Rolle 2 48,15 pro Rolle 2 45,80 pro Rolle 2 41,25 pro Rolle aspapier - Nr B Plotterpapier, 140 g/m 2, weiß, hochglänzend ("Glossy"), für photorealistische Ausdrucke in Auflösung 1440 dpi Hülse Rollenbreite Menge Ausführung VE Preis pro Rolle (mm) (cm) pro Rolle Minirolle 50 91,4 ca. 30 Lfm 1 Rolle 2 82,00

11 Preisliste K o p i e r p a p i e r e - Art-Nr. B1004 Kopierpapier-Universalqualität, weiß, DIN A4 Preis bei Abnahme unter Preis bei Abnahme ab Preis bei Abnahme ab Flächengewicht (g/m 2 ) Menge pro Karton Blatt Blatt Blatt Blatt 2 6,00 per Blatt 2 5,85 per Blatt 2 5,65 per Blatt Art-Nr. B1001D Kopierpapier-Markenqualität, weiß, DIN A4 Preis bei Abnahme unter Preis bei Abnahme ab Preis bei Abnahme ab Flächengewicht (g/m 2 ) Menge pro Karton Blatt Blatt Blatt Blatt 2 7,25 per Blatt 2 7,10 per Blatt 2 6,90 per Blatt - Preise für Kopierpapier unterliegen starken Schwankungen - bitte jeweils Tagespreise anfragen - - w a s w i r n o c h k ö n n e n - Farbiges Kopierpapier in verschiedenen Flächengewichten und DIN Formaten - auf Anfrage - Briefumschläge in verschiedenen Ausführungen - auch bedruckt - auf Anfrage - Verpackungspapiere / -kartons - Sondergrößen schon bei geringen Stückzahlen möglich - auf Anfrage - Schneidständer in verschiedenen Ausführungen (Bild siehe Deckblatt) - auf Anfrage -

12 Moderner Maschinenpark - wir machen für sie auch Lohnausrüstung / Lohnverpackung - nutzen Sie unseren modernen Maschinenpark! Umrollen von 30 cm bis zu 200 cm Rollenbreite von 50-Meter-Miniröllchen bis zu Maxirollen á ca. 100 kg Schneiden Fast alle Bogengrößen machbar auf Wunsch auch gleich verpackt in verkaufsfördernder Feinschrumpffolie Stanzen flexibel einsetzbare Schwenkarmstanze moderner Stanzautomat wir decken eine breite Palette von Außenkonturstanzungen verschiedener Größen ab Verpacken Schrumpffolienverpackung in fast allen Größen auf Wunsch etikettiert mit EAN-Code und Ihrer kompletten Artikelbezeichnung wir verpacken mit bis zu 1500 Takten pro Stunde Fragen Sie an, wir erstellen Ihnen gerne ein attraktives Angebot.

13 Auftraggeber (evtl. Firmenstempel) Tel:... Fax:... Bestell-Faxnummer: +49-(0) Wir bedanken uns für Ihr Angebot, bitte liefern Sie uns zu Ihren Bedingungen: Menge Art-Nr. Artikelbezeichnung Preis Bitte erstellen Sie uns ein Angebot für folgenden Bedarf:... Ort, Datum... Name... Unterschrift... Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Lieferbedingungen Deutschland: bis Warenwert EUR 95,00 = Kleinmengenpauschale EUR 9,50 - ab EUR 95,00 = frei Haus Lieferbedingungen Österreich/Frankreich: bis Warenwert EUR 500,00 = Kleinmengenpauschale EUR 25,00 - ab EUR 500,00 = frei Haus Lieferbedingungen BeNeLux/Schweiz: bis Warenwert EUR 500,00 = Kleinmengenpauschale EUR 35,00 - ab EUR 500,00 = frei Haus Zahlung: 14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto. Es gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Alfred Stöffler GmbH

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen 1.1 In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Alfred Stöffler GmbH, Im Derrück 10, Neuburg am Rhein, mit Verwender" bezeichnet. Der Vertragspartner des Verwenders ist der Kunde", das abzuschließende Vertragsverhältnis der Vertrag". 1.2 Gegenstand der vertraglichen Pflichten des Verwenders, auch sofern dieser auf die Veräußerung und Lieferung von Gegenständen gerichtet ist, ist die Leistung". 2 Geltung der Bedingungen 2.1 Die Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verwender und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Anlagen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 3 Bestellungen und Auftragsannahme 3.1 Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich. Der Verwender ist zum Weiterverkauf der Leistung an einen Dritten zwischen Angebot und Annahme berechtigt. Bestellungen des Kunden sind für den Verwender nur bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch den Verwender bestätigt wurden oder der Verwender die Leistung erbracht hat. Eine bestätigte Bestellung kann durch den Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung und unter Berücksichtigung der vom Verwender eventuell auferlegten Bedingungen geändert werden. Das gilt entsprechend für die Modifikation dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.2 Die Leistung muss nur die Beschaffenheit haben, die im Vertrag schriftlich genannt ist. Durch diese Beschaffenheitsmerkmale ist die Leistung abschließend beschrieben. Der Verwender ist berechtigt, die Beschaffenheit einseitig zu ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt oder eine technische Verbesserung darstellt und die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Verwender übernimmt keine Haftung dafür, dass die erbrachte Leistung bzw. gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehene Verwendung geeignet ist. 3.3 Stellt der Verwender dem Kunden vor oder nach Abschluss des Vertrages ein Muster oder eine Probe zur Verfügung, dann müssen diese nicht die Beschaffenheit wie im Vertrag haben. Satz 1 gilt entsprechend für Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Daten, die der Verwender dem Kunden vor oder nach Abschluss des Vertrages zur Verfügung stellt. 3.4 Der Verwender behält sich an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Proben, Abbildungen oder sonstigen Unterlagen ( Unterlagen"), die er dem Kunden zur Verfügung stellt, sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verwenders ist der Kunde weder berechtigt, die Unterlagen selbst, noch deren Inhalt, Dritten zugänglich zu machen. Auf Verlangen des Verwenders ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen unverzüglich und vollständig an den Verwender herauszugeben, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn eine Auftragserteilung durch den Kunden endgültig unterbleibt. 4 Preise 4.1 Die Preise des Verwenders sind Nettopreise. Frachtkosten, Entsorgungskosten, Umsatzsteuer und sonstige mit der Durchführung des Vertrags verbundene Kosten ( Zusatzkosten") sind nicht einbezogen. Sofern der Verwender Zusatzkosten getragen hat, kann er von dem Kunden Erstattung verlangen. Bei Aufträgen bzw. Bestellungen im Nettowarenwert von weniger als? 75,00 (innerhalb Deutschlands) bzw. weniger als? 500,00 (außerhalb Deutschlands) hat der Kunde eine Kleinmengenpauschale zu entrichten. 4.2 Der Preis ist der vom Verwender genannte Preis, oder, wo dies nicht im einzelnen geschehen ist, der in den aktuellen Preislisten des Verwenders aufgestellte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Verwender ist berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Leistung, den vereinbarten Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle des Verwenders stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten notwendig ist. 5 Leistung/Leistungsverzögerung 5.1 Leistungstermine oder -fristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Verbindlich ist eine Leistungszeit lediglich dann, wenn der Verwender ausdrücklich und schriftlich erklärt, für eine Überschreitung des vereinbarten Termins/Frist haften zu wollen. 5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verwender die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verwenders oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verwender auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verwender, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei Leistungsverzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig vom Kunden dem Verwender vor Leistungserbringung zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen, die aus Sicht des Verwenders zur Leistungserbringung notwendig sind. 5.3 Wenn die Leistungsverzögerung länger als zwei (2) Monate andauert, sind beide Vertragsparteien nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, soweit es sich nicht um Sonderanfertigungen handelt. 5.4 Versendet der Verwender auf Verlangen des Kunden die Ware, gehen die Gefahren des Transports, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt, zu Lasten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des Untergangs vom Tage der Versandbereitstellung an auf den Kunden über. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, geht die Gefahr des Untergangs in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Verwender die Übergabe anbietet. 6 Eigentumsvorbehalt 6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verwender aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verwender die in den folgenden Absätzen aufgeführten Sicherheiten gewährt. 6.2 Der Verwender bleibt Eigentümer von gelieferter Ware. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verwender als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verwenders durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verwender übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum des Verwenders unentgeltlich. Ware, an der dem Verwender Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware" bezeichnet. 6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er gegenüber dem Verwender nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verwender ab. Der Verwender ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verwender abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Nach entsprechender Aufforderung durch den Verwender wird der Kunde die Abtretung offen legen und jenem die erforderliche Auskünfte und Informationen geben. 6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verwenders hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 6.5 Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines vom Verwender ausgestellten und vom Kunden akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Erfüllung gemäß Satz 1, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und der Verwender somit aus der Wechselhaftung befreit ist. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) bleibt daher bis zur Einlösung des Wechsels zugunsten des Verwenders bestehen. 7 Zahlungsbedingungen 7.1 Der Kunde hat Leistungen des Verwenders nach deren Ausführung innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Wenn und soweit keine Forderungen des Verwenders gegenüber dem Kunden aus vorangegangenen Leistungen offen sind, gewährt der Verwender dem Kunden bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum 2% Skonto vom jeweiligen Netto-Warenwert. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Verwenders an. Rechnungsbeträge unter? 50,00 sind sofort rein netto und ohne Abzug zahlbar. Im Falle von Erstlieferungen und Lieferungen ins Ausland behält sich der Verwender vor, die Bestellung nur per Nachnahme oder gegen Vorkasse auszuführen. 7.2 Die Zahlung hat durch Überweisung an den Verwender zu erfolgen. Der Verwender ist nicht verpflichtet, eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren; in jedem Fall erfolgt die Hingabe eines Schecks oder Wechsels lediglich erfüllungshalber. Die Hingabe führt nicht zu einer Stundung der Forderung. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgen Zahlungen des Kunden mit Zahlungsmitteln, die sich der Kunde durch Diskontierung eines Akzeptantenwechsels beschafft hat, so erlischt der Zahlungsanspruch erst mit Einlösung des Wechsels durch den Kunden. 7.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der in Abs. 7.1 bestimmten Frist nach ( Zahlungsverspätung"), kann der Verwender Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, den die Bundesbank im Bundesanzeiger zuletzt bekannt gegeben hat, ab Fristablauf verlangen. 7.4 Kommt der Kunde mit irgendeiner Zahlungspflicht in Verzug oder treten Umstände ein, durch die die Vermögenslage des Kunden verschlechtert bzw. dessen Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wird, werden damit zugleich alle sonstigen Forderungen des Verwenders gegenüber dem Kunden fällig. Der Verwender ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kunden, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung bzw. bis zur Änderung der Umstände nach Satz 1 zurückzubehalten. 7.5 Soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, kann der Kunde gegenüber Forderungen des Verwenders nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts, einschl. der Rechte aus 369 HGB. 8 Sachmängelhaftung und Abnahme 8.1 Die Sachmängelhaftung für Leistungen des Verwenders richtet sich, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unmittelbar nach Übergabe zu untersuchen. Die bei der Untersuchung der Leistung nach Übergabe erkennbaren Mängel hat der Kunde dem Verwender unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils unter beschreibender Bezeichnung des Mangels und dem Zeitpunkt der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nach, gilt die Leistung als vom Kunden genehmigt. 8.3 Der Kunde kann zunächst nur Nacherfüllung gegenüber dem Verwender verlangen. Der Verwender kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vornehmen. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen. 8.4 Soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen sind Sachmängelansprüche durch den Verwender insbesondere in den folgenden Fällen ausgeschlossen: a) Der Kunde hat von einem Dritten Änderungen an der Leistung vornehmen lassen oder er hat die Leistung verarbeitet; b) Der Kunde missachtet bestimmte mit der Leistung verbundene Gebrauchsvorschriften des Verwenders oder er benutzt verwenderfremdes Zubehör- oder Ersatzteile im Zusammenhang mit Leistungen des Verwenders; c) Der Kunde setzt die Leistung nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung bzw. für die gewöhnliche Verwendung ein, montiert diese nicht einwandfrei oder behandelt/nutzt die Leistung nicht ordnungsgemäß, insbesondere bei falscher Behandlung der Leistung bzw. Ware des Verwenders; d) Bei Schäden die durch Sonneneinwirkung, Feuchtigkeit und andere Einflüsse entstehen. 9 Schadenshöhe 9.1 Unabhängig vom Rechtsgrund, haftet der Verwender für Schäden, die auf einen Mangel an der Leistung selbst oder auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, nur im Umfang des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens und nur in den nachfolgenden Grenzen: a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, eines Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verwenders unbegrenzt; b) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sonstiger Ver tragspflichten durch den Verwender, seines gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt auf den Rechnungs wert der Leistung. 9.2 Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet der Verwender nur, wenn diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. Der Verwender ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (z.b. Streik, höhere Gewalt). 9.3 Für vom Verwender versicherte Risiken ist die Haftung des Verwenders je Schadensfall auf die Haftungssumme der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. 9.4 Darüber hinaus ist eine Haftung des Verwenders, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Der Verwender haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden. 9.5 Die Haftungsbegrenzung nach Abs. 9.1 bis Abs. 9.4 gilt nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. 10Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel 10.1Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Kandel. 10.2Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Verwender gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 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