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1 Anmeldung zum Besuch (zutreffendes bitte ankreuzen) Peter-Josef-Briefs-Schule, Schule für Köperbehinderte: für Körperbehinderte (Förderschule) des Internates der Schule für Köperbehinderte der Dauerwohngruppe der Schule für Körperbehinderte Edith-Stein-Schule, Berufliche Schulen für Körperbehinderte: des beruflichen lebenspraktischen Vorbereitungsjahres des kaufmännischen Berufsvorbereitungsjahres 1-jährig 2-jährig der kaufmännischen Berufsfachschule Wirtschaft 2-jährig 3-jährig der Berufsfachschule Sozialpflege/Sozialpädagogik der einjährigen Berufsfachschule Höhere Handelsschule der Fachoberschule Typ A der Fachoberschule Typ B Angaben zur Person: Name: Geb.-Datum: Straße / Wohnort: Kreis: Telefon: / Fax: des Internates der Beruflichen Schulen für Körperbehinderte Staatsangehörigkeit (ggf. Aufenthaltsstatus): Vorname: Geburtsort: Mobil: 2. Staatsangehörigkeit: Jahr des Zuzugs: Konfession: Teilnahme am Religionsunterricht: katholisch ; evangelisch ; Ethik Erziehungsberechtigte / gesetzlicher Betreuer / Vormund: 1. Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Tel. dienstl. Mobil: Beruf: 2. Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Mobil: Tel. dienstl. Beruf: Ansprechpartner im Notfall: Telefon: 1 Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

2 Anmeldebogen Antoniushaus Hochheim Seite 2 von 8 Krankenkasse (mit Anschrift): Versichertennummer: Ein Schwerbehindertenausweis(bitte Kopie beifügen) ist vorhanden mit Beiblatt GdB: Merkzeichen: Kostenträger (und Aktenzeichen, falls bekannt): ein Antrag auf Kostenübernahme ist bereits gestellt Schulbesuch / Ausbildung / bisherige Förderung (z.b. Kindergarten): (bitte entsprechende Zeugnisse / Berichte (z.b. Kindergarten oder bisherige Internate) beifügen) Bisher wurden folgende Schulen/Einrichtungen besucht: Name der Einrichtung / (mit Adresse) von bis Abschluss 1. Kindergarten: 2. Förderschule: 3. Regelschule: 3. Sonst. Einrichtungen: (bitte entsprechende Zeugnisse / Berichte beifügen) Es besteht bereits Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagentur: Arbeitsagentur und Ansprechpartner: Folgende Maßnahmen der Arbeitsagentur wurden bereits durchgeführt: ärztliche Untersuchung psychologische Untersuchung 2 Arbeitserprobung/Berufsfindung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

3 Anmeldebogen Antoniushaus Hochheim Seite 3 von 8 Medizinische Daten 1. Behinderung: 2. ansteckende und chronische Erkrankungen: 3. Allergien: 4. Nahrungsmittelunverträglichkeiten: (bitte entsprechende Berichte und Impfbescheinigungen beifügen) Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme: normale Kost, geschnittene Kost; pürierte Kost; Sondenernährung (eine ärztliche Anweisung liegt vor ja, nein) Die Einnahme der Nahrung erfolgt: selbständig mit Unterstützung vollständige Übernahme Inkontinenz: eine Inkontinenz besteht Harn / Stuhl eine Inkontinenz besteht nicht eine Katheterversorgung besteht Mobilität: Rollstuhlfahrer, wenn ja: Elektrorollstuhl ; Aktivrollstuhl Fixierung im Rollstuhl ist erforderlich ja, nein Läufer, wenn ja: ohne Gehhilfen ; mit Gehhilfen Nur für Anmeldung in Edith-Stein-Schule, Berufliche Schulen für Körperbehinderte: Ein Fahrdienst wird zum Schulbesuch benötigt Der Schulweg kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden 3 Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

4 Anmeldebogen Antoniushaus Hochheim Seite 4 von 8 Folgende Medikamente (auch Notfall- und Anfallsmedikamente) werden dauernd eingenommen: Dauermedikamente / Medikamente, die im Schulalltag eingenommen werden: Notfallmedikament: Einnahme der Medikamente: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Eine ärztliche Verordnung für jedes Medikament liegt vor: ja, nein Welche Notfälle können auftreten und welche Maßnahmen sind zu ergreifen? (Bestehen behinderungsbedingte lebensbedrohliche Risiken bspw. bei Herz- Kreislauferkrankungen, bei Nahrungsaufnahme, bei Anfällen etc.) Hausarzt / behandelnde Ärzte (mit Anschrift und Telefon): Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

5 Anmeldebogen Antoniushaus Hochheim Seite 5 von 8 Therapeutische Förderung: (bitte entsprechende Berichte beifügen) Bisherige Therapie von bis Frühförderung: Physiotherapie: Ergotherapie: Logopädie: Andere Therapien: Folgende Hilfsmittel sind vorhanden (auch schulische Hilfsmittel): (z.b. Brille, Hörgeräte, Rollstuhl, Rollator, Stehständer, Lifter, Toilettenstuhl, Computer, Kommunikationsgeräte) Hilfsmittel seit wann? zuständige Firma Spezielle pflegerische Erfordernisse: Hilfe wird benötigt bei Hilfe beim An- und Ausziehen Toilette Essen und Trinken 5 Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

6 Anmeldebogen Antoniushaus Hochheim Seite 6 von 8 Wie gut ist die räumliche Orientierung ausgeprägt? In gewohnter Umgebung: gute, schlechte, keine In fremder Umgebung: gute, schlechte, keine Bemerkungen: Bei Aufnahme werden die Daten, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, elektronisch erfasst. Wir wurden darüber informiert, dass die erhobenen Daten innerhalb des Hauses weitergegeben werden und stimmen dem zu. Ort, Datum Unterschrift (ggf. gesetzlicher Vertreter) Sollte eine Internatsbeschulung gewünscht sein, füllen Sie bitte die nachfolgenden Seiten aus. 6 Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

7 Anmeldebogen Antoniushaus Hochheim Seite 7 von 8 Ergänzungsbogen zur Internatsbeschulung Name: Vorname: Welche Hilfen sind im pflegerischen Bereich erforderlich? An-/Ausziehen: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Essen/Trinken: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Duschen/Baden: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Toilettengänge: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Sind invasive pflegerische Hilfen notwendig? ja nein Wenn ja, welche? Katheterisieren Ausräumen Injektionen Sondenpflege sonstige (bitte Aufführen): Welche Hilfen sind im lebenspraktischen Bereich erforderlich? Zubereitung von Mahlzeiten: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Wäschepflege: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Einkäufe durchführen: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Arztbesuche organisieren und durchführen: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Umgang mit Geld/eigenes Konto führen: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme Schriftwechsel/Ausfüllen von Formularen: selbständig, Anleitung, Beaufsichtigung, vollständige Übernahme 7 Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

8 Anmeldebogen Antoniushaus Hochheim Seite 8 von 8 Von den Erziehungsberechtigten wird das selbständige Verlassen der Einrichtung gestattet: ja, nein Können öffentliche Verkehrsmittel selbständig benutzt werden? ja, nein Welche Fähigkeiten sollen im Internat besonders gefördert werden? Lebenspraktischer Bereich (z.b. Haushalt, Ordnung, Körperpflege): Sozialer Bereich (z.b. Kontakt/Beziehung/Freundschaft aufbauen): Freizeitbereich (z.b. Hobbys entwickeln, Zeiteinteilung): _ Schulischer Bereich (z.b. Hausaufgabenhilfe): Sonstiges: Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Unterschrift Bewohner/in 8 Ersteller: Metzger Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 1032FO Anmeldung Version: 7

9 Edith-Stein-Schule Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Schulordnung Herzlich willkommen an unserer Schule! An der ESS im Antoniushaus Hochheim lernen und arbeiten ca. 150 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 50 Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, BfDund FSJ-ler. Hinzu kommt das Personal für Verwaltung und Reinigung. Eine gute, erfolgversprechende Zusammenarbeit einer solch großen Zahl von Menschen in einem großen Gebäudekomplex ist nur möglich, wenn jede/r auf die/den anderen Rücksicht nimmt. Die Schulordnung soll ein geordnetes und friedliches Zusammenleben und eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller ermöglichen. Dafür tragen alle Verantwortung, die am Schulleben teilnehmen. Verantwortlich ist jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, also auch DU! Um ein möglichst reibungsloses Zusammenarbeiten im Schulalltag zu ermöglichen, bitten wir um Rücksichtnahme und das Einhalten vereinbarter Verhaltensregeln. Damit sich alle Menschen in unserer Schule wohl fühlen, müssen sich alle für diese Ordnung einsetzen und so verhalten, dass niemand unnötig gestört oder belästigt, niemand gefährdet wird und keine Schäden verursacht werden. Jede Form von Gewalt, sowohl körperliche als auch verbale, verstößt gegen die Regeln des Zusammenlebens. Alle die an der Schule arbeiten, betrachten es daher als ihre selbstverständliche Pflicht, Konflikte als Ursache von Gewalt zu vermeiden und für entstehende Konflikte gemeinsam friedliche, gewaltfreie Lösungen zu suchen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist integraler Bestandteil unserer Schule. Der Geist und die Vorgaben der Konvention werden uneingeschränkt umgesetzt! Alle müssen zur Sauberkeit und Hygiene beitragen, damit wir uns in der Schule wohlfühlen können. 9 Diese Schule ist unsere Schule! Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F\QM\QMH\50-59\5001QMH Schulordnung Edith-Stein-Schule Version: 8 1/7

10 Edith-Stein-Schule Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 1. Pausen Pausen dienen der Erholung. Aus diesem Grunde sollten die Pausen in frischer Luft auf dem Schulgelände verbracht werden. Ein Aufenthalt im Gebäude und in den Klassen kann in Abhängigkeit von der körperlichen Beeinträchtigungen der SchülerInnen und der jeweiligen Wetterlage zugestanden werden. Die Aufsicht in den Klassenräumen übernehmen die SchülerInnen in Eigenverantwortung im Rahmen der gültigen Erlasslage (Aufsichtserlass). Es muss jeweils ein Mitglied der Klasse von der Lehrkraft benannt werden, das die Aufsicht in der Klasse übernimmt, ansonsten sind die Räume abzuschließen. Ausnahme: Der Aufenthalt in den Fluren während des Unterrichts ist so zu gestalten, dass der laufende Unterricht nicht gestört wird. Während der Pausen stehen Kolleginnen und Kollegen im Haus und auf dem Außengelände als Ansprechpartner zur Verfügung (Pausenaufsicht). 2. Aufsicht Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb tragen Schulleitung, das gesamte Schulkollegium, Mitarbeiter des TD und sonstige mit der Verantwortung beauftragte Personen. Sie vertreten das Hausrecht. Ihren Anordnungen ist daher Folge zu leisten. SchülerInnen der Schulformen à BlVJ à BVJ à der Unterstufe der Berufsfachschule sowie à der Mittelstufe der Berufsfachschule dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen. SchülerInnen à der Oberstufe der Berufsfachschule sowie à der Fachoberschule dürfen das Schulgelände in den Pausen verlassen. Verlassen SchülerInnen das Schulgelände, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der SchülerInnen tragen in den genanten Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Das Gleiche gilt, wenn SchülerInnen das Schulgelände eigenmächtig verlassen. Im Übrigen gilt die Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler des Landes Hesse Die an der Schule erlassgemäß verabredete Aufsichtsregelung ist verbindlich 10 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F\QM\QMH\50-59\5001QMH Schulordnung Edith-Stein-Schule Version: 8 2/7

11 Edith-Stein-Schule Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und wird von allen beauftragten Kollegiumsmitgliedern gewissenhaft wahrgenommen. Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler besondere Vorkommnisse den Aufsichten zu melden. 3. Verhalten im Schulbereich Schuleinrichtungen, Möbel und Geräte müssen sorgfältig behandelt werden, denn wir möchten sie lange nutzen. Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass Sie weder ihre Mitmenschen gefährden noch Sachbeschädigungen verursachen. Unterrichtsräume Jeder ist verpflichtet, auf Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit an seinem Arbeitsplatz und im Klassenraum zu achten. Die Unterrichtsräume sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Mängel und Schäden sind im Sekretariat oder den Klassenleitungen zu melden. Auf die Entsorgung des Abfalls in die vorgesehenen Behälter wird besonders hingewiesen. Sporthalle, Bewegungsbad und Fachräume (PC-Räume, naturwissenschaftlicher Raum usw.) Wegen der besonderen Bedingungen in den Fachräumen dürfen diese nur betreten und benutzt werden, wenn die Aufsicht durch die Lehrkräfte gegeben ist. Die für diese Räume geltenden Benutzungsordnungen sind unbedingt zu beachten. Bitte pflegen Sie einen sorgfältigen Umgang mit allen Geräten und Einrichtungen. Liegen mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen vor, sind die Kosten für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung vom Verursacher bzw. der Verursacherin zu begleichen. Als Beschädigung gilt auch das Hinterlassen vom Müll und das Beschmieren und Beschriften jeglicher Einrichtungen der Schule. Toiletten Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sollen nach Nutzung so verlassen werden, wie man sie vorzufinden wünscht. Die Toiletten werden in den Pausen regelmäßig von den Aufsichtführenden kontrolliert. 11 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F\QM\QMH\50-59\5001QMH Schulordnung Edith-Stein-Schule Version: 8 3/7

12 Edith-Stein-Schule Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Elektronische Geräte Handys und andere Geräte der Unterhaltungselektronik (MP3 und CD-Player u. dergleichen) dürfen während der Unterrichtszeiten nicht genutzt werden. Sollte dies doch geschehen, werden die Geräte bis zum Ende des Unterrichts eingezogen. Geräte, die andere gefährden können, z. B. Laser-Pointer dürfen nicht in die Schule gebracht werden. Getränke Getränke dürfen nur in fest verschließbaren, möglichst bruchsicheren Behältern in den Klassenraum mitgenommen werden. In den Fachräumen an den PC- Arbeitsplätzen sind Getränke grundsätzlich verboten. Essen während des Unterrichts ist nur mit med. Indikation oder mit Genehmigung der Lehrkräfte erlaubt. Abfälle Jegliche Abfälle gehören in die dafür aufgestellten Behälter. Schülerinnen und Schüler, die Abfälle achtlos wegwerfen, werden zur Säuberung der von ihnen verschmutzten Bereiche herangezogen. Rauchen Bis 15:30 gilt auf dem Gelände der ESS ein generelles Rauchverbot. Das Gelände der ESS ist der Bereich zwischen dem ESS-Altbau und dem Verwaltungsgebäude, zwischen dem ESS-Altbau und der Cafeteria und zwischen dem ESS- Altbau und dem Parkgelände. Weiterhin besteht Rauchverbot im Bereich des ESS-Neubau zur Cafeteria und zum Parkgelände hin. Eine Raucherecke ist im Park unter den offenen Pavillons eingerichtet. Wir bitten dringend, die Raucherecke sauber zu halten! Alkohol, Drogen, Waffen und verbotene Gegenstände Das Mitbringen, der Verkauf und der Konsum von alkoholischen Getränken, Drogen und sonstigen Suchtmitteln sowie der Besitz und das Führen von Waffen und verbotenen Gegenständen werden von der Schule ausdrücklich auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlungen (z. B. Drogen, Waffen usw.) werden sofort die zuständigen Stellen der Polizei eingeschaltet. Eine Beschulungsaussetzung oder ein Schulverweis erfolgt basierend auf den gültigen Rechtsgrundlagen und im Einvernehmen mit dem Staatl. Schulamt Groß- Gerau/Main-Taunus-Kreis. 12 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F\QM\QMH\50-59\5001QMH Schulordnung Edith-Stein-Schule Version: 8 4/7

13 Edith-Stein-Schule Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Alarm Gefahrensituationen werden durch ein Alarmzeichen angekündigt. Hierauf ist das Schulgebäude unverzüglich auf den gekennzeichneten Fluchtwegen gemäß des Alarmplans zu verlassen. (Im Laufe des Schuljahres erfolgen zwei Alarmübungen.) Gehen Sie bitte zügig zum Sammelplatz Ihrer Klasse. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen unbedingt freigehalten werden. Schülervertretung (SV) Die SV wirkt mit bei Angelegenheiten, die die Interessen der Schülerinnen und Schüler berühren. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der SV! Die gewählten Vertrauenslehrer weisen in der 1. Sitzung der Schülervertretung im Schuljahr auf Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der SchülerInnen der Edith-Stein-Schule hin (Ansprechpartner, Reihenfolge der Ansprechpartner, relevante QM-Dokumente 5001QMH Schulordnung ESS sowie 0603FO Ihre Meinung ist uns wichtig ). Die SchülerInnen werden darüber hinaus über die Möglichkeit informiert, den Ombudsmann/ die Ombudsfrau der JG-Gruppe in Köln zu kontaktieren. Sekretariat Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler in der Regel von 8:00 bis 15:45 Uhr geöffnet. Über das Sekretariat (Tel.: , oder erreichen Sie die Schulleitung. Im Sekretariat erfolgen alle An-, Ab- und Ummeldungen. Hier sind auch Unfälle anzuzeigen. Weiterhin werden im Sekretariat Schulbescheinigungen und Schülerausweise ausgestellt. 4. Schulversäumnisse Um einen guten Unterricht zu gewährleisten, ist es wichtig, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen. Zum pünktlichen Unterrichtsbeginn finden sich alle rechtzeitig in den Klassenräumen ein. Ist eine Schülerin oder ein Schüler verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist dies umgehend telefonisch bis 8:00 Uhr und schriftlich anzuzeigen. Ab dem 4. Fehltag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Schule behält sich vor, z. B. bei häufigem ein- oder zweitägigen Fehlen oder Fehlens bei angekündigten 13 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F\QM\QMH\50-59\5001QMH Schulordnung Edith-Stein-Schule Version: 8 5/7

14 Edith-Stein-Schule Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Leistungsnachweisen ebenfalls die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen. Beurlaubung vom Unterricht oder Befreiung von angeordneten Schulveranstaltungen kann nur in außergewöhnlichen Fällen erfolgen und nur dann, wenn mindestens eine Woche vorher ein Antrag eingereicht wird. stundenweise à Antrag an die Fachlehrkräfte ein Tag à Antrag an die Klassenleitung mehrere Tage oder ein Tag unmittelbar vor oder nach Ferien à Antrag an die Schulleitung Nicht entschuldigte oder nicht ausreichend glaubhaft begründete Versäumnisse werden als unentschuldigte Fehltage behandelt und im Zeugnis entsprechend ausgewiesen. Unterrichtsversäumnisse, die durch mehrmaliges Zuspätkommen entstehen, müssen nachgeholt werden. Falls ein Lehrer oder eine Lehrerin einer Klasse nicht pünktlich zum Unterricht erscheint, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler bitte ruhig, damit andere Klassen nicht gestört werden. Spätestens 10 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn informiert der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin das Schulsekretariat. 5. Fundsachen, Wertgegenstände, Bekanntmachungen, Unfallversicherung Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Das Aushängen von Plakaten oder sonstigen Veröffentlichungen Dritter und das Verteilen von Schriften Dritter auf dem Schulgelände muss von der Schulleitung genehmigt und abgezeichnet werden. Die schulrechtlichen Vorschriften (Lehrpläne, Schulordnung, Amtsblatt etc.) können bei der Schulleitung eingesehen werden. Für den Verlust von Geld, Wertgegenständen und Garderobe übernimmt die Schule keine Haftung. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Schulweg und auf dem Schulgelände. Hochheim, den 2. Oktober 2014 gez. Matthias Stumpf (Schulleiter) 14 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F\QM\QMH\50-59\5001QMH Schulordnung Edith-Stein-Schule Version: 8 6/7

15 Edith-Stein-Schule Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Kenntnisnahme der Schulordnung (Diese Seite bitte unterschrieben mit den Anmeldeunterlagen einreichen) Name ( in Drucksbuchstaben): Die Schulordnung haben wir gelesen und zur Kenntnis genommen. Uns ist bewusst, dass bei Verstoß dieser Schulordnung der/die Schüler/in von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen wird. Ort, Datum Unterschrift Eltern/Erziehungsberechtigte Unterschrift Schüler/in 15 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F\QM\QMH\50-59\5001QMH Schulordnung Edith-Stein-Schule Version: 8 7/7

16 0105MB Seite 1 von 1 Merkblatt zum Datenschutz für Schüler und Bewohner des Antoniushauses Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Schüler, sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte gesetzl. Betreuer, wir danken für das Vertrauen, welches Sie uns entgegenbringen. Wir möchten aufzeigen, dass wir mit den Informationen, die wir über Sie erhalten, vertrauensvoll umgehen. Grundsätzlich verpflichten sich alle Mitarbeiter mit ihrem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit. Wir erheben nur die Daten, die wir für unsere direkte Arbeit bspw. Beschulung, Betreuung, Versorgung, Therapie benötigen sowie Daten, die von unseren Kostenträgern oder anderen Stellen benötigt werden. Dienstzimmer und Aktenschränke sind deshalb in Abwesenheit verschlossen, Dokumente liegen nicht offen herum, PCs sind mit Bildschirmschonern und Passwort fremden Personen nicht zugänglich. Informationen müssen zwischen allen an der Betreuung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fließen, um eine gute Betreuung zu sichern. Deshalb stehen beispielsweise Informationen aus dem Internat auch der Schule zur Verfügung und umgekehrt. Dies muss aber immer in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Betreuungsleistung stehen. Ein achtsamer Umgang mit dem Wissen um Ihre Person ist Gegenstand in vielen Besprechungen, um Ihre Interessen zu wahren. Wir geben deshalb auch telefonisch keine Auskünfte an Fremde über Ihre Person und achten bei Gesprächen die sich um Ihre Betreuung handeln, dass keine unbeteiligten Personen mithören können. Wir gehen vertrauensvoll mit den Informationen zu Ihrer Person um und hoffen damit einen umfangreichen Schutz Ihrer Privatsphäre zu sichern. In alle zum Datenschutz mitgeltenden Dokumenten können Sie Einsicht nehmen. Sollten Ihnen Mängel auffallen oder möchten Sie uns zu Verbesserungen anregen, so nutzen Sie unsere Formulare zu Verbesserungsvorschlägen und Beschwerden und erkundigen Sie sich im jeweiligen Bereich nach der für den Datenschutz verantwortlichen Person. Mit freundlichen Grüßen Gez. Geschäftsführer Für Fragen stehen zur Verfügung: Datenschutzbeauftragter für alle JG-Einrichtungen: Datenschutzkoordinator für das Antoniushaus: Datenschutzbeauftragte für die Schulen: Herr Marcel Stephan in Köln Herr Jürgen Köhler Herr Wolfgang Eckes (ESS) Herr Georg Pohlmann (PJBS) 16 Ersteller: Köhler Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ MB \ \ 0105MB Merkblatt zum Datenschutz für Schüler und Bewohner des AH Version: 1

17 0112FO Seite 1 von 1 Einwilligungserklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten Der Unterzeichner gibt sein Einverständnis, dass im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben oder zur Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen, personenbezogene Daten von erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Dabei können Mitarbeiter der Antoniushaus ggmbh auch EDV-gestützte Programme benutzen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. Das Dokument 0105MB Merkblatt zum Datenschutz für Schüler und Bewohner des Antoniushauses habe ich zur Information erhalten. Datum, Unterschrift 17 Ersteller: Köhler Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ FO \ \ 0112FO Einwilligungserklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten Version: 1

18 1036FO Seite 1 von 1 Einwilligungserklärung zur Anfertigung, Verwendung, Veröffentlichung & Weitergabe von Bildnissen Name: Vorname: JG-Einrichtung: Antoniushaus Hochheim räumt hiermit der Josefs-Gesellschaft sowie ihren Beteiligungsgesellschaften das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Lichtbilder oder Filmaufnahmen mit seiner/ihrer Darstellung anzufertigen und zu verwenden. Die Josefs-Gesellschaft wird diese Bilder nur für seriöse Zwecke im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. für ihren Internet-Auftritt/Social Media einsetzen. Dies schließt auch die kontrollierte Weitergabe der Lichtbilder und Filmaufnahmen an Dritte (zum Beispiel an die Presse zur Berichterstattung) und die Nutzung durch diese ein, etwa durch Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentliche Wiedergabe. Darüber hinaus ist der Urheber der Bilder bis auf Widerruf dazu berechtigt, diese zu Werbezwecken auf seiner eigenen Homepage zu publizieren. Diese Einwilligung umfasst auch eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung oder Montagen, sofern diese nicht entstellend ist. Ich erhebe diesbezüglich keine finanziellen Ansprüche. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift: Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder Gesetzliche Vertreter 18 Ersteller: JG Freigabedatum: Freigegeben: Mayer F \ QM \ FO \ \ 1036FO Einwilligungserklärung zu Bildnissen Version: 4

19 Elterninformation Medizinischtherapeutische Behandlung in der Schule (HAGE) Sehr geehrte Eltern, das Kultusministerium übernimmt im Rahmen der therapeutischen Behandlung Ihres Kindes in den Schulen der Antoniushaus ggmbh anteilig Kosten für interdisziplinäre Leistungen in der Zusammenarbeit zwischen Therapeutinnen und Therapeuten, Lehrkräften und Ihnen als Eltern. Um diese Kosten mit dem Kultusministerium abrechnen zu können, müssen wir Kopien der Verordnungen an die Verrechnungsstelle (HAGE) einreichen. Dieses dürfen wir nur mit Ihrem Einverständnis. Wir bitten Sie, uns die folgende Einverständniserklärung unterschrieben zur Verfügung zu stellen. Im Voraus bedanken wir uns und verbleiben mit freundlichen Grüßen Schulleitung ".. Medizinisch-therapeutische Behandlung in der Schule der Schülerin / des Schülers:. Einverständniserklärung der Eltern/eines/r Sorgeberechtigten Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass die jeweils behandelnde Therapeutin / der jeweils behandelnde Therapeut eine Kopie der ärztlichen Verordnung mit den Daten meines Kindes an die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung e.v. (HAGE), Marburg weiter geben darf. Dies dient ausschließlich dazu, eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen. Die Kopie der ärztlichen Verordnung wird danach sofort vernichtet. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ort, Datum Unterschrift 19 Ersteller: König Freigabedatum: Freigegeben: Metzger F\QM\FO\10 19 \1101FO Elterninfo Medizinisch-therapeutische Behandlung in der Schule (HAGE) Version: 3

20 2530FO Seite 1 von 2 Anmeldung und Information zur medizinischen und therapeutischen Versorgung im Antoniushaus Im Medizinischen Dienst der Antoniushaus ggmbh finden montags regelmäßig Sprechstunden unseres orthopädischen Konsilarius statt: Prof. Dr. med. J. Fischer Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin Chirotherapie, Sportmedizin, Kinderorthopädie, spez. Schmerztherapie, spez. orthopädische Chirurgie In den Praxen für Ergo- und Physiotherapie der Antoniushaus ggmbh besteht die Möglichkeit der therapeutischen Versorgung; die logopädische Behandlung wird über eine externe Praxis in den Räumen des Antoniushauses angeboten. Im Rahmen von Hilfsmittelversorgungen arbeiten der medizinische Dienst und die Therapieabteilung eng mit verschiedenen Sanitätshäusern zusammen, die regelmäßig ins Haus kommen. Sie haben die Möglichkeit sich für diese Dienstleistungen zu entscheiden. Die Betreuung durch Herrn Prof. Dr. Fischer ermöglicht eine optimale orthopädische und therapeutische Versorgung vor Ort, ergänzend zu ihrer bestehenden hausärztlichen bzw. orthopädischen Versorgung. Bei entsprechender Indikation ist die Verordnung von Hilfsmitteln (z.b. Orthesen, Rollstuhl etc.) und Heilmitteln (Ergotherapie/Physiotherapie) durch Prof. Dr. Fischer möglich. Sofern sie Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung wünschen, wenden sie sich bitte an die Therapeuten oder die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes. Nach einer bestimmten Menge von Heilmittelverordnungen (Ergotherapie/Physiotherapie) werden im medizinischen Dienst Therapiekontrollen durchgeführt, (so dass eventuelle Veränderungen oder notwendige Verbesserungen der Behandlung sofort eingeleitet werden können). Die Termine zu den Therapiekontrollen sind unbedingt einzuhalten da sonst keine weiteren Rezepte ausgestellt werden können. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen bitten wir Sie zu jedem Quartalsbeginn (01.01., , und ) die Versichertenkarte oder eine Überweisung für die Fachrichtung Orthopädie im Medizinischen Dienst einzureichen. Bei Patienten über 18 Jahren kann eine Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Befreiungsausweiß muss umgehend dem Medizinischen Dienst vorgelegt werden. Erst nach Vorliegen der Versichertenkarte/Überweisung kann eine medizinische Betreuung und/oder eine Rezeptausstellung für Heil-/Hilfsmittel erfolgen. Ergo- und Physiotherapie können bei fehlendem Rezept oder fehlender Versichertenkarte/Überweisung nur für eine Übergangszeit von maximal einer Woche weitergeführt werden. Nach dieser Übergangszeit müssen dann neue Termine für die Behandlungen gemacht werden, eine Wartezeit ist dann nicht auszuschließen. Nachfolgende Seite bitte beachten!!! 20 Ersteller: König Freigabedatum: Freigegeben: Metzger F \ QM \ FO \ \ 2530 FO Anmeldung und Information zur medizinischen und therapeutischen V. Metzger Version: 5 Antoniushaus Versorgung ggmbh Burgeffstraße Hochheim Tel.: Fax: info@antoniushaus-hochheim.de

21 2530FO Seite 2 von 2 Anmeldung und Information zur medizinischen und therapeutischen Versorgung im Antoniushaus Bitte unbedingt ausfüllen!! Name, Vorname (Bewohner/ in, Schüler/ in): Geburtsdatum: Ich wünsche die orthopädische Versorgung durch Herrn Prof. Dr. Fischer in der Antoniushaus ggmbh: JA NEIN Falls ich regelmäßige Verordnungen durch Herrn Dr. Fischer benötige, sorge ich für das rechtzeitige Vorliegen der Versichertenkarte/ Überweisung. Mir ist bekannt, dass nach einer bestimmten Menge an Verordnungen eine Therapiekontrolle im Medizinischen Dienst des Antoniushauses durchgeführt werden muss. Ich wünsche therapeutische Versorgung in der Antoniushaus ggmbh: Ergotherapie JA NEIN Physiotherapie JA NEIN Logopädie JA NEIN Für Rückfragen: Medizinischer Dienst: Fachliche Leitung Ergotherapie: Fachliche Leitung Physiotherapie : Ort, Datum Unterschrift (Leistungsnehmer/ in, Erziehungsberechtigte/r gesetzlicher Betreuer/in) 21 Ersteller: König Freigabedatum: Freigegeben: Metzger F \ QM \ FO \ \ 2530 FO Anmeldung und Information zur medizinischen und therapeutischen V. Metzger Version: 5 Antoniushaus Versorgung ggmbh Burgeffstraße Hochheim Tel.: Fax: info@antoniushaus-hochheim.de

22 4045FO Seite 1 von 1 Überprüfung medizinischer Hilfsmittel Abfrage zu aktiven Medizinprodukten für Ihre Tochter/ Ihren Sohn Sehr geehrte/r, Ihre Tochter/Ihr Sohn benötigt im Schulalltag folgendes Medizinprodukt:. Aufgrund sicherheitstechnischer gesetzlicher Vorgaben muss dieses Gerät regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfung liegt in Ihrer Verantwortung. Wir als betreuende Schule machen Sie darauf aufmerksam, dass diese Prüfung regelmäßig erfolgen muss. Wir bitten Sie mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass diese Prüfung termingerecht erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Schulleitung Bestätigung der Eltern Hiermit bestätigen wir, dass die erforderliche Prüfung für das Gerät zur Benutzung unserer Tochter/unseres Sohnes im Schulalltag ordnungsgemäß erfolgt ist. Datum: Unterschrift: 22 Ersteller: Stephan Freigabedatum: Freigegeben: Bjaelkerup F \ QM \ FO \ \4045FO Überprüfung medizinische Hilfsmittel Version: 1

23 5043FO Seite 1 von 1 Information Sportunterricht ESS I n f o r m a t i o n für Eltern und Schüler/innen Schulleiter Herr Matthias Stumpf Tel.: Sportnote (Schwimmunterricht) Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler/innen : bitte nehmen Sie folgende Regelung für den Sportunterricht zur Kenntnis: Der Sportunterricht an der Edith-Stein-Schule wird an 3 Sportstätten durchgeführt: der Sporthalle im Antoniushaus in einem öffentlichen Hallenbad im Bewegungsbad des Antoniushauses. Zu jedem Halbjahreswechsel werden die Klassen neu eingeteilt. Hierbei gilt die Regelung, dass jeder Schüler und jede Schülerin möglichst ein Halbjahr in der Sporthalle und ein Halbjahr im öffentlichen Hallenbad den Sportunterricht besucht. Behinderungsbedingt kann auch das Bewegungsbad besucht werden oder aber eine Sportstätte ausschließlich besucht werden. Diese behinderungsbedingten Gründe müssen mit einen ärztl. Attest belegt werden. Für die Teilnahme am Sportunterricht gilt: Schüler, die fehlen, müssen sich schriftlich bei der jeweiligen Sportlehrkraft entschuldigen. Schüler, die 3mal wegen Krankheit ununterbrochen fehlen, müssen diese Krankheit mit einem ärztlichen Attest belegen. Schüler, die mehr als 50% unentschuldigt dem Sportunterricht ferngeblieben sind, erhalten die Note U n g e n ü g e n d im Fach Sport und können somit nicht versetzt werden. Wir bitten um Kenntnisnahme. Unterschrift : Erziehungsberechtigter Unterschrift : Schüler/in 23 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Stumpf F \ QM \ FO \ \ 5043FO Information Sportunterricht ESS Version: 1

24 5045FO Seite 1 von 1 Schweigepflichtentbindung gegenüber den Mitarbeitern der Antoniushaus ggmbh Entbindung von der Schweigepflicht Schüler-/Bewohnername: Gesetzl. Vertreter: Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Ärztin des Medizinischen Dienstes und die Mitarbeiter der Antoniushaus ggmbh Kontakt zu behandelnden Ärzten, Institutionen und Kliniken aufnehmen dürfen und Auskunft über den o.g. Schüler/ die Schülerin erlangen können. Die zugrunde liegenden Regelungen des Sozialgesetzbuches, insbesondere die Mitwirkungspflicht der Antragsteller gemäß SBG I und in der Folge SGB XII werden hierdurch berücksichtigt. Alle Mitarbeiter der Antoniushaus ggmbh sind verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Hochheim, den Unterschrift des Schülers/Bewohners (bzw. gesetzlicher Vertreter) 24 Ersteller: Geißler Freigabedatum: Freigegeben: Schmahl F \ QM \ QMH \ \ 5045FO Schweigepflichtentbindung gegenüber Mitarbeiter Antoniushaus ggmbh Version: 1

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