Karnevalsgesellschaft

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1 Karnevalsgesellschaft De Japstöck e.v. Kückhoven gegründet 1949 Mitglied im Bund Deutscher Karneval Infobroschüre für die Tanzgarden

2 Inhalt Infos zu unserer Gesellschaft, Infos & Verbände 3 Allgemeine Infos zum Gardetanz 4 Allgemeine Infos zum Schautanz, Hinweis zur Uniform / Trainingsbekleidung: 5 Infos zu den einzelnen Tanzgarden 6-7 Die Kosten: 8-9 Training, Trainingszeit Unterschied Turniere / Auftritte: 12 Zum Thema Haare flechten : 15 Anlage 1: Kosten" 16 Anlage 2 : Zusätzliche Infos Eigenanteil Uniform 17 Anlage 3 : Einverständniserklärung 18 Bewertungsrichtlinien Gardetanz I - IV Bewertungsrichtlinien Schautanz V Auszug aus der Tanzturnierordnung Aufnahmeantrag 31 Herausgeber: Karnevalsgesellschaft De Japstöck Kückhoven 1948 e.v. Inhalt & Redaktion: Anke Winkels ankewinkels@kuekage.de Alle Inhalte soweit Sie nicht öffentlichen Publikationen entnommen sind, unterliegen dem Urheberschutz und dürfen ohne Genehmigung des Verfassers nicht weiterverwendet werden. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 2 1. Auflage vom April 2009

3 Hallo liebe Tänzerinnen, Hallo liebe Eltern! Wir heißen Euch in den Tanzgarden der KüKaGe recht herzlich willkommen! Sicher wird einiges neu für Euch sein und Ihr habt viele Fragen. Um einer Zettelflut zu entgehen haben wir uns entschlossen diese Infobroschüre zu erstellen, die ganz viele Informationen, Ratschläge und Tipps enthält. Natürlich könnt Ihr uns aber jederzeit ansprechen, wenn Ihr noch Fragen, Anregungen, Probleme oder sonst was habt! Infos zu unserer Gesellschaft: Name: Karnevalsgesellschaft De Japstöck e.v. Kückhoven Gegründet 1949 Mitglied im Bund Deutscher Karneval Anschrift: In Kückhoven Erkelenz Bankverbindung: Volksbank Erkelenz Hückelhoven Konto-Nr , BLZ Internet: Mail: Gruß: Vereinsfarben: JAP MÖTT rot weiß Auf unserer Internetseite könnt Ihr noch mehr Wissenswertes rund um die KüKaGe und den Karneval in Kückhoven erfahren. Weitere Infos & Verbände : Homepage der Tanzgarde 1: Homepage des Männerballetts: Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise: Bund deutscher Karneval (BDK) Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 3 1. Auflage vom April 2009

4 Allgemeine Infos zum Gardetanz: Das Thema Tanzgarde und Tanzmariechen findet in den meisten Karnevalsvereinen großen Anklang und so bildeten sich in nahezu jedem Verein Tanzgruppen, -paare und auch Solistinnen. Im Gardesport wird, abgesehen von den Altersgruppen, in Gardetanz, Tanzmariechen, Tanzpaar und Schautanz unterschieden. Während man sich im Marschtanz von der Uniform und dem Tanzstil her an die Tradition hält, wird im Schautanz moderner gearbeitet. Im Schautanz sollte eine Geschichte erzählt werden, die tänzerisch dargestellt wird. Die Musikauswahl ist frei, sollte aber selbstverständlich schon mit dem Thema zu tun haben. Mancher wird sich vielleicht wundern, was denn da so sportlich ist, schließlich kann es ja nicht so schwer sein, da ein bisschen die Beine zu schwingen. Vorschlag: hüpft mal drei Minuten lang auf der Stelle, schwingt etwas das Bein, macht nebenher Bewegungen mit den Armen (Körperspannung bitte!!!) und lächelt noch ausgiebig dabei. Na, anstrengend? Kein Wunder, denn bei einem dreiminütigen Gardetanz hat man denselben Kalorienverbrauch, wie bei einem 5000-Meter-Lauf Damit wäre das sportliche Element ja irgendwie nachgewiesen, oder? Kein Wunder also, dass der Gardesport bzw. der Verband unter dem Deutschen Tanzsportverband und somit auch unter dem Deutschen Sportbund agiert und koordiniert. Je nach Leistungsansprüchen trainieren Jugend und Junioren normalerweise 1-2x die Woche und in der heißen Phase auch 3x, die Aktivengarde 2-3x und öfter. Wie in jeder anderen Sportart auch, gibt es Gruppen / Vereine, die sich untereinander messen möchten. Meisterschaften werden allerdings nicht in einer Liga ausgetragen, sondern auf Turnieren. Zuerst finden Qualifikationsturniere statt, dann geht es los mit den einzelnen Regionalmeisterschaften (z.b. Westfalen-Meisterschaft, Bayerische Meisterschaften etc.). Mit einer entsprechenden Platzierung geht es dann weiter zu den Süd- bzw. Norddeutschen Meisterschaften, über die man sich zu einer Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften qualifizieren kann. Meisterschaften (Turniere) gibt es in den folgenden Altersklassen und Disziplinen: Jugend (Kinder bis einschließlich 10 Jahre): Tanzpaar; Tanzgarden; Tanzmariechen; Schautanz Junioren (Jugendliche von 11 bis 14 Jahre): Tanzpaar; Tanzgarden; Tanzmariechen; Schautanz Aktive (ab 15 Jahren): Tanzpaar; Tanzgarden; Tanzmariechen; Schautanz; Gemischte Garde Zum Abschluss noch eine kleine Anmerkung: von einigen Menschen (vor allem Ärzten) wird immer wieder von diesem Sport abgeraten. Entgegen der landläufigen Meinung ist das Verletzungsrisiko, aber auch nicht höher, als bei anderen Sportarten. Wichtig ist auch hier das richtige Aufwärmen. Was die Schädigung von Gelenken und Bändern betrifft, ist es so, dass dieser Sport ebenso schlecht für die Gelenke ist, wie Turnen oder andere Hallensportarten. Eigentlich ist jeder Leistungssport für Rücken und Gelenke schlecht. In sofern steht der Gardesport anderen Sportarten in nichts nach, steht aber auch nicht vorne an. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 4 1. Auflage vom April 2009

5 Allgemeine Infos zum Schautanz: Bei allen drei Garden steht der Gardetanz an erster Stelle, Schautanz dient lediglich der Abwechslung und ist als Ausgleich zum harten Gardetraining zu sehen. Trotzdem möchten wir das Training hierfür nicht nur just for fun abhalten, sondern mit dem Schautanz auch an Turnieren teilnehmen. Es kann sein, dass ein Eigenanteil von den TänzerInnen für die entstehenden Kosten der Schautanzkostüme gezahlt werden muss. Dies wird aber rechtzeitig bekanntgegeben. Wir versuchen aber die Kosten komplett aus der Gardekasse zu zahlen, bzw. die Kosten so gering wie möglich zu halten. Beim Austritt aus der Garde bleibt das Schautanzkostüm Eigentum der jeweiligen Garde. Bei den Tanzgarden 2 und 3 ist es nicht möglich nur Schau zu tanzen. Das Gardetraining muss mitgemacht werden. Hinweis zur Uniform / Trainingsbekleidung: Die Uniformen sind Eigentum der Gesellschaft. Sie werden bei Bedarf ausgegeben, heißt: jede / jeder Tänzer / Tänzerin hat eine Uniform. Notfalls wird unter den einzelnen Garden ausgeliehen. Die Uniformen bestehen aus Body, Rock, Weste, Petticoat, Perücke, Hut und Hosenträger. Sie werden zentral gelagert und bei Bedarf an die jeweiligen Tänzer und Tänzerinnen verteilt. Auch die Reinigung erfolgt zentral - für alle Uniformen gemeinsam - um ein einheitliches Farbbild zu behalten. Der Hut wird sorgfältig über Kopf aufgehängt. Aus gegebenem Anlass ist bitte darauf zu achten, dass immer Mottenpapier mit in der Hutschachtel ist. Bei der Jugendgarde (TG3) werden das Gardeshirt und der Trainingsanzug kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei der Juniorengarde (TG2) wird der Trainingsanzug kostenlos zur Verfügung gestellt, dass rote KüKaGe-Shirt kann (hier besteht keine Verpflichtung!) selber gekauft werden. Bei der Tanzgarde 1 kann das rote KüKaGe-Shirt selber gekauft werden. Jogginganzug, Weste, etc. werden nicht zur Verfügung gestellt, die Sachen können gekauft werden, es besteht aber keine Verpflichtung. >> Die KüKaGe-Shirts kann man über die Firma COPY-Garden, Aachener Str. 38 in Erkelenz beziehen. Dort liegen auch die benötigten Druckvorlagen vor. Ein Shirt kostet zwischen 15,00 und 20,00 Euro. Wir bitten darum, mit den Sachen pfleglichst umzugehen. Fahrlässig verursachte Schäden sind von Euch zu tragen. Die komplette Uniform, der Hut, das Gardeshirt (TG3) und der Trainingsanzug (TG2+3) sind Eigentum der Garden und sind beim Austritt wieder zurückzugeben. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 5 1. Auflage vom April 2009

6 Infos zu den einzelnen Tanzgarden: Wir haben derzeit 4 Garden bei der KüKaGe: Zuerst kommen die Minis / Bambinis (TG4) im Alter bis zu 6 Jahren. Die Jugendgarde(TG3), haben Kinder im Alter von 6-10 Jahren. Von Jahren tanzt man bei den Junioren (TG2). Ab 15 Jahren gilt man als Senior und tanzt in der Aktivengarde (TG1) (Die Jungs vom Männerballett lassen wir mal außen vor.) Das ist keine von uns willkürlich festgelegte Altersgrenze, sondern - wie Ihr oben bereits lesen konntet - eine offizielle Richtlinie (BDK Bund Deutscher Karneval), wenn man an Tanzturnieren und Meisterschaften teilnehmen möchte. Stichtag ist der 1.1 des Jahres. TG1, 2 und 3 trainiert grundsätzlich das ganze Jahr durch. Auch in den Ferien. Nach der Deutschen Meisterschaft, die meist im März stattfindet, werden die neuen Tänzer/innen aktiv ins Training eingebunden und sie können dann richtig in die Garden reinschnuppern. Die Neuen können 3-4x mittrainieren und müssen sich dann bis Ende April / Mitte Mai entscheiden ob sie in der jeweiligen Garde bleiben möchten. Hiernach müssen die Neuzugänge auch bei der KüKaGe angemeldet werden (Unfall-/ Versicherungsschutz). Ein Mitgliedsantrag befindet sich im Anhang. Der ausgefüllte Antrag ist bei den jeweiligen Trainerinnen abzugeben. Wir brauchen dann noch ein aktuelles Passfoto (Größe ca. 3,5 x 4,5 cm) des/der Tänzers/in, da ein Tanzausweis beantragt werden muss. Wie läuft das in den Tanzgarden sonst noch ab? Zum Training, zu den Kosten, zum Kostüm und zu den Auftritten befindet sich weiter unten jede Menge Information. Hier möchten wir noch erwähnen, dass jede/r Tänzer/in die aktuellen Tanzmusik zur Verfügung gestellt bekommt. So fällt daheim das Training leichter. Voraussetzung ist, dass die Musik nicht weiter gegeben wird! Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 6 1. Auflage vom April 2009

7 Des Weiteren wird eine Adressliste verteilt, um etwaige aktuelle Informationen und Terminänderungen schnellstmöglich weitergeben zu können. Telefonkette : Bei der Telefonkette rufen wir immer den ersten und den letzten an, d.h. die Kette läuft von oben und von unten. nachrichten: Das Zeitalter der modernen Computertechnik macht auch in unserem Verein nicht halt und mittlerweile werden fast alle Infos per Mail verschickt. Darum unsere Bitte Eure adresse mit anzugeben! Unterstützung: Zur Unterstützung bei Turnieren, Auftritten, Ausflügen, etc benötigen wir immer ca. 2-3 Betreuerinnen. Ihre Aufgabe ist es beim Anziehen, schminken, Haare machen, etc zu helfen. Bei Turnieren und auch Auftritten können Eltern leider nicht mit in die Umkleide. Wir nehmen auch an Qualifikationsturnieren teil, damit die Tänzer/innen nicht das ganze Jahr umsonst üben. Leider werden die hierdurch entstehenden Kosten, sprich Eintrittskosten, nicht übernommen. Der Eintritt bei Turnieren beläuft sich zwischen 5 15 EUR. Sitzungen sind meist kostenlos. Hinzu kommen die Kosten für Essen / Trinken (wenn man selber nichts mitnimmt) und der Zeitaufwand. Aufsichtspflicht: Entschuldigungen von Training bitte grundsätzlich zeitig per Tel oder SMS an die jeweiligen Trainerinnen. Im Anhang findet Ihr auch eine Einverständniserklärung. Hintergrund ist, dass wir die Kinder bis zu 16 Jahren aus Gründen der Aussichtspflicht eigentlich nicht alleine nach Hause schicken dürfen, uns aber mit dieser Einverständniserklärung rechtlich absichern, wenn die Eltern dem zustimmen. Bitte dieses Formular zusammen mit der endgültigen Anmeldung bis Ende Mai unterschrieben bei den jeweiligen Trainerinnen abgeben. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 7 1. Auflage vom April 2009

8 Die Kosten: Beitrag KüKaGe: derzeit 6,00 EUR jährlich (wird vom Konto abgebucht) Eigenanteil Uniform: Beim Eintritt in Tanzgarde 1, 2 und 3 ist für die Gardeuniformen ein Nutzungsentgelt in Höhe von 80,- EUR zu leisten. Wahlweise kann dieser Betrag zur Hälfte (also 40,-- EUR) bei Veranstaltungen der KüKaGe abgearbeitet werden. (Details siehe Anlage 2). Die Bareinzahlung sollte bis zum des Jahres bei den Trainerinnen der jeweiligen Garde erfolgt sein. Beitrag Gardekassen: Tanzgarde 3: 3,00 Euro monatlich (halbjährl. gesammelt = jeweils18,00 EUR) Tanzgarde 2: 5,00 Euro monatlich Tanzgarde 1: 10,00 Euro monatlich Aus den Gardekassen wird folgendes bezahlt: Tanzausweise, Startgelder, Kauf der Tanzmusik, Musikzusammenschnitte, Schautanzkostüme (anteilig), Schminke, Flickutensilien für die Uniformen, Reinigungskosten, anfallende Kleinigkeiten Tanzstiefel: neu ca. 45,-- EUR, gebraucht schon ab 20,-- EUR zu bekommen >>> Alle Garden tanzen auf Turnieren in einem einheitliches Modell. Bitte nicht selber irgendeinen Stiefel besorgen!!! Strumpfhosen: 10,00 15,00 EUR/Stück, meist reichen 1-2 Strumpfhosen pro Session Wir machen bei den Stiefeln und Strumpfhosen immer eine Sammelbestellung, da wir uns auf eine Sorte festgelegt haben und es außerdem Mengenrabatt gibt. Wenn Ihr Euch die Stiefel, bzw. Strumpfhosen selber besorgen möchtet, nennen wir Euch gerne den Hersteller und die Bezeichnung. Evtl. anteilige Kosten für Schautanzkostüme Kleinkram ca. 50,00 Euro: lange Haarklammern, Stoppersocken, Trainingshose, Schuhcreme, Haarspray, Sprühstärke, Abschminktücher, Mottenpapier, usw.. Bei der Tanzgarde 1 wurde aus der Erfahrung heraus ein sogenannter Strafenkatalog erstellt, der zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Broschüre ruhte, allerdings jederzeit wieder aktiviert werden kann. Bußgeldpunkte sind z.b. Pünktlichkeit, Handyhandhabung, ungeputzte Stiefel, usw. Die Strafen sind moderat und gehen in die Gardekasse zugunsten der Allgemeinheit. Der Katalog wird auf dem Infoabend der TG1 vorgestellt. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 8 1. Auflage vom April 2009

9 Reisekosten: zu den Trainingseinheiten der Tanzgarde 1 in Erkelenz und zu den Auftritten, die ohne die KüKaGe stattfinden, fahren wir mit privaten Pkws; hier wird immer kurzfristig abgesprochen wer mit wem gemeinsam fährt, nicht-autofahrende Tänzerinnen werden von den anderen mitgenommen. In Ausnahmefällen müssen ggf. auch mal die Eltern fahren. zu den Auftritten mit der KüKaGe stellt diese meist einen Bus zur Verfügung mit dem die Tänzerinnen kostenfrei mitfahren können. Infos hierzu kommen aber zeitnah. zu Turnieren fahren wir in der Regel mit unseren privaten Pkws. Zu weiter entfernten Turnieren fahren wir evtl. mit dem Bus, Kosten hierbei ca ,00 Euro / Sitzplatz Bei der TG1 gibt es feste Fahrgemeinschaften, die am Anfang jeder Session festgelegt werden und sowohl aus Autofahrern- als auch aus Nicht-Autofahrern bestehen. Die Fahrer wechseln sich untereinander ab. Das Spritgeld wird zwischen allen Mitfahrern aufgeteilt. (ca. 45,00 ) Bei der TG2 und 3 werden spontane Fahrgemeinschaften durch die Eltern gebildet. Spritgeldbeteiligung hier nach eigenem Ermessen. Sollten wir das Halbfinale der Deutschen Meisterschaft und sogar das Finale erreichen, kommen je nach Austragungsort der Meisterschaften, noch Bus und Hotelkosten hinzu. Wir sind bestrebt die Kosten für alle so gering wie möglich zu halten. Einen Großteil der Ausgaben für die TänzerInnen wird von der KüKaGe bezuschusst. Im Anhang (Anlage 1 & 2) sind die Vorlagen für die Kenntnisschreiben zum Thema Kosten. Bitte ausgefüllte & unterschriebene Ausfertigungen / Kopien dieser Schreiben zeitnah wieder bei den Trainerinnen abgeben. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: 9 1. Auflage vom April 2009

10 Training: Wir sind kein Karnevalsverein, der nur zur närrischen Zeit das Bein schwingt - um entsprechende Leistung erbringen zu können ist eine regelmäßige Teilnahme am Training und auch Training zu hause nötig und wichtig. Vor allem die nötige Dehnbarkeit bekommt man nicht von 1x Training in der Woche. Außerdem opfern gerade die Trainerinnen einen großen Teil ihrer Freizeit dafür. Die würden vielleicht auch lieber zuhause bleiben oder sonst was unternehmen. Darum unsere Bitte an die Tänzer/Innen: Kommt regelmäßig zum Training, auch in den Schulferien, auch an schönen, warmen Tagen und übt auch zuhause!!! Die ersten Turniere finden schon Ende September / Anfang Oktober statt. Außerdem wäre es besonders bei der TG3 schön, wenn Kindergeburtstage nicht unbedingt an einem Trainingstag gefeiert würden. Trainingszeiten: Tanzgarde 3: Tanzgarde 2: Tanzgarde 1: Tanzgarde 4: Freitags Uhr, MZH Kückhoven Samstags bzw Uhr, MZH Kückh. Donnerstags Uhr, MZH Kückhoven Samstags bzw Uhr, MZH Kückh. Mittwochs 20:00-21:30 h i.d. Karl-Fischer Sporthalle, Erkelenz Freitags von 17:30 19:30 Uhr, MZH Kückhoven Samstags bzw Uhr, MZH Kückh Freitags von Uhr, MZH Kückhoven Die genauen Trainingstermine werden Euch in gesonderten s / Schreiben mitgeteilt. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

11 Einige Infos zum Training selber: Bitte achtet auf Folgendes: Haare zusammenbinden, Pony falls nötig feststecken... Das Handy bleibt während des Trainings ausgeschaltet Keine weite, flatternde Kleidung, Hosen mit langem Bein anziehen... (oder mindest. ¾ lang) Keine einfachen Socken zum tanzen anziehen! Besser sind Tanzstiefel! Sie geben den Fußgelenken den nötigen Halt. Meistens hat jemand gebrauchte Stiefel günstig abzugeben! Bitte nachfragen! Es können auch die guten Tanzstiefel mit Stoppersocken drüber angezogen werden. >> Die Stoppersocken verhindern Beschädigungen am Schuh Bei Fuß- bzw. Gelenksproblemen kann auch im normalen Turnschuh trainiert werden. Keinen Schmuck anziehen, vor allem keine hängenden Ohrringe!!! Verletzungsgefahr! Außerdem werden die Sachen häufig vergessen und es ist ärgerlich, wenn etwas kaputt geht. Ausreichende Menge Getränke mitgeben, besonders im Sommer ist das sehr wichtig! Schweres Essen vor dem Training vermeiden Wir führen ab dem ersten Training eine Anwesenheitsliste! Häufiges Fehlen führt evtl. dazu, dass man nicht auf den Turnieren / Auftritten tanzt! Fehlende Tänzerinnen sind rechtzeitig telefonisch bei den Trainerinnen abzumelden! Wir haben eine Aufsichtspflicht und müssten bei jedem fehlenden Kind zuhause nachfragen, ob es richtig ist, das es nicht zum Training kommt! Interessierte Eltern können sich das Training gerne mal anschauen. Dauernde Anwesenheit ist aufgrund des entstehenden Störfaktors aber nicht erwünscht. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

12 Wir unterscheiden zwei Auftrittsformen: Turniere und Sitzungen / Auftritte Turniere: Generell sind wir zwar ein Karnevalsverein, man darf aber auch nicht vergessen, dass die Leistung, die die Tänzerinnen hier bringen schon hart am Leistungssport grenzt. Wie oben schon erwähnt, nehmen wir auch an Tanzturnieren im BDK teil, damit sich die Kids nicht nur just for fun quälen. Beim Gardetanz starten leider nur die guten Tänzerinnen, die den Tanz fehlerfrei beherrschen. Beim Schautanz sollten eigentlich alle Tänzerinnen mittanzen. Wir sagen aber zeitig Bescheid, welche TänzerInnen mit aufs Turnier fahren. Sitzungen, Auftritte: Hier kommt endlich der Karnevalsverein zum Vorschein! Generell tanzen alle TänzerInnen unserer Garden auf Sitzungen und sonstigen Auftritten, es sei denn, sie beherrschen den Tanz absolut nicht und / oder sind bei den beiden letzten Trainingseinheiten vor dem jeweiligen Auftritt aus nichtigen Gründen nicht anwesend gewesen. Auch hier gilt: Fehlende Tänzerinnen sind rechtzeitig telefonisch bei den Trainerinnen abzumelden! Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Wenn die Tänze fertig sind, tanzen wir für ein kleines Entgelt zugunsten der Gardekassen auch auf Familienfeiern und sonstigen Veranstaltungen. Einfach zeitig anfragen. Es wäre schön, wenn auch die Kinder/Jugendlichen, die nicht auf den Turnieren tanzen, im Gardeshirt als Fanclub mitfahren würden... Dann könnten sie schon mal einen Eindruck bekommen und wären beim ersten eigenen Turnier nicht zu ängstlich, nervös,.. Eltern sind bei solchen Fahrten immer willkommen!!! Sie dürfen zwar nicht mit in die Umkleide, aber als Fanclub oder Seelentröster sind sie unersetzbar. ABER: Direkte Kritik nach dem Tanz egal ob positiv oder negativ ist den Trainerinnen vorbehalten! Ein Tanzturnier kann nicht mit einem Karnevalsauftritt verglichen werden, es gibt Richtlinien und Regeln wie bei anderen Sportarten. Im Anhang haben wir mal die Richtlinien beigefügt, damit Ihr Euch ein Bild davon machen könnt, welche Ansprüche gestellt werden. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

13 Checkliste: Auf keinen Fall vergessen: Hut, Perücke, Strumpfhose, Stiefel und Socken für über die Stiefel Einfach Unterwäsche, Gardeshirt und Jogginganzug an und los geht es. Die Uniformen werden vor Ort verteilt und angezogen. Die Haare bitte schon zuhause zu 2 enganliegenden Bauernzöpfen flechten. Wir gucken vor Ort aber auch noch danach. Bitte mindestens 4 Haargummis und genug (lange!!!) Haarnadeln mitbringen. Auch um die Perücke und den Hut feststecken zu können... (Eine Flechtanleitung findet Ihr im Anhang.) Bei TG1 und 2 einen hellen String anziehen. Bei der Tanzgarde 3 eine hoch geschnittene weiße oder helle Unterhose ohne Muster. Die Beine nicht zu tief geschnitten, da sie unter dem Body nicht zu sehen sein sollte Auch hier wäre ein Stringtanga besser, dass liegt aber im Ermessen der Eltern! Bitte nicht schminken! Das machen wir mit den Betreuern vor Ort. Nagellack schon zuhause entfernen! Ohrringe (auch Stecker) bitte zuhause lassen. Auch keine Armbänder und Ketten! Es besteht Verletzungsgefahr, auch für die Mittänzerinnen. Die Stiefel werden zuhause (!!) geputzt, Schnürsenkel gewaschen!!! Kleine Fehler kann man mit einem Magic-Schmutzradierer und dem günstigen Schuhdeckweiß von Deichmann (2,50 Euro) prima retouchieren Bringt Euch etwas zu essen und trinken mit, nicht überall sind die Preise human! Pünktlich am Treffpunkt erscheinen Zu den Auftritten, Sitzungen: Unterwäsche, Strumpfhose und (wenn es nicht regnet!) Tanzstiefel schon zuhause anziehen, dann einen Jogginganzug drüber, Stoppersocken über die Stiefel und los geht es. Die Uniformen, Perücken und Hüte werden gemeinsam vor Ort nach dem Schminken angezogen. Die Haare schon zuhause zu eng anliegende Zöpfe flechten, lose Haare mit Haarspray fixiert. Sollten die Tänzerinnen ohne Perücke tanzen, sagen wir rechtzeitig Bescheid. Ansonsten gelten auch hier wie auf Turnieren die gleichen Bestimmungen für Unterwäsche, Schminke, Nagellack, Schmuck, Stiefel, Getränke und Pünktlichkeit!!! Zum Thema Alkoholgenuss: Wir praktizieren Jugendschutz, heißt: für die TänzerInnen unter 16 Jahren gilt ein Alkoholverbot solange sie unter der Aufsicht der Trainerinnen stehen! Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

14 Alle Auftrittstermine mit der KüKaGe sowie alle relevanten Turniertermine werden so früh wie möglich bekannt gegeben. Eigene Auftrittstermine (unabhängig von der KüKaGe) werden mit der Gruppe vorab besprochen und dann fest zu- oder abgesagt. Sonstiges: Dienste während der jecken Tage Jedes Mitglied der KüKaGe über 16 Jahre hat die Aufgabe bei Veranstaltungen Dienste (Putzen, Spülen, Getränke auffüllen) für den Verein zu tätigen. Dies ist eine Verpflichtung, die den Verein unterstützen soll und muss von jedem Mitglied ausgeführt werden. Die Tanzgarde 1 hat auch Dienste zu absolvieren. Die Anzahl der Dienste werden jährlich bekannt gegeben und in Absprache mit der Gruppe aufgeteilt. Wer seinen Dienst nicht antreten kann muss für Ersatz sorgen. Es ist nicht möglich sich freizukaufen! Die KüKaGe besteht auf Mitarbeit / Mithilfe der Aktiven. Rückfragen hierzu beantwortet der Vorstand. Checkliste : Mitgliedsantrag KüKaGe? Verbindliche Anmeldung bis Ende April / Mitte Mai? Passbild abgegeben? Einverständniserklärung? CD da? Telefonliste? Nutzungsentgeld Uniformen? Kenntnisnahme der Kosten abgegeben? Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

15 Zum Thema Haare flechten : Oft wird daran regelrecht verzweifelt! Wir haben mal im Internet gestöbert und folgende Pflechtanleitung gefunden: Der normale Zopf von oben nach unten wird wie folgt geflochten: Schritt 1: Kämmen Sie das Haar von der Mitte bis hin zu den Spitzen um möglich Knoten im Haar zu lösen. Wenn es sich ohne Schwierigkeiten durchkämmen lässt, kämmen Sie es nach hinten, weg vom Gesicht. Teilen Sie das Haar, indem Sie den obersten Haarschopf (beginnend an der Stirn bis zum Hinterkopf) in Form eines Dreiecks herauslösen. Dies wird der Ausgangspunkt Ihres Zopfes sein. Schritt 2: Teilen Sie nun die dreieckige Haarpartie in drei Haarstränge. Halten Sie diese in einer Hand, jeweils getrennt durch die Finger der haltenden Hand. Beginnen Sie mit dem Flechten, indem sie den rechten Strang quer über den mittleren legen und dann beide vorsichtig in die andere Hand nehmen. Nehmen Sie nun den linken Strang und legen Sie diesen über Kreuz mit dem neuen Mittelstrang. Wechseln Sie dann wieder zurück zur Ausgangshand. Schritt 3: Fahren Sie mit dem Flechten fort, indem sie eine feine Haarsträhne von der rechten Seite des Kopfes nehmen und diese dem rechten Haarstrang hinzufügen. Legen Sie diesen dann über Kreuz mit dem Mittelstrang und wechseln Sie wieder zur anderen Hand. Nehmen Sie nun eine Strähne von der linken Seite des Kopfes, nehmen Sie diese in den linken Strang hinein und legen Sie ihn quer über den Hauptstrang. Halten Sie diesen nun wieder mit der Ausgangshand. Schritt 4: Wiederholen Sie Schritt Drei bis Sie sich am oberen Teil des Nackens angekommen sind. Durch die jeweilige Spannung mit der Sie das Haar halten, können Sie den Zopf je nach Belieben eher streng oder lose gestalten. Schritt 5: Sobald Sie im Nacken angekommen sind können Sie den Zopf so gestalten wie Sie es möchten. Sie können das Haar entweder bereits im Nacken mit einem Gummiband zusammenbinden und das restliche Haar als losen Schwanz tragen, oder aber Sie fahren mit dem Flechten der Stränge (rechts-über-mittel und links-übermittel) bis zu den Enden fort. Am besten mal in einer stillen Minute und einem nicht meckerndem Kind zuhause üben. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

16 Anlage 1: Kosten bei den Tanzgarden 1, 2 und 3 Beitrag KüKaGe: derzeit 6,00 EUR jährlich (wird vom Konto abgebucht) Eigenanteil Uniform: Beim Eintritt in Tanzgarden 1, 2 und 3 ist ein Nutzungentgelt für die Gardeuniformen an die KüKaGe in Höhe von 80,-- EUR zu leisten. Wahlweise kann dieser Betrag zur Hälfte (also 40,-- EUR) bei vereinseigenen Veranstaltungen abgearbeitet werden. Die Bareinzahlung in Höhe von 80,-, bzw. 40,- EUR sollte bis zum des Jahres bei den Trainerinnen der jeweiligen Garde erfolgen. Beitrag Gardekassen: Tanzgarde 3: Tanzgarde 2: Tanzgarde 1: Sonstiges: 3,00 Euro monatlich 5,00 Euro monatlich 10,00 Euro monatlich Tanzstiefel: neu ca. 45,-- Euro, gebraucht schon ab 20,-- EUR Strumpfhose 10,00 15,00 Euro/Stück Evtl. Kostenanteil zum Schautanzkostüm Diverser Kleinkram (siehe Infobroschüre) Reisekosten werden nicht erstattet. Es können Kosten für Sprit / Busfahrt, Eintritt und Verpflegung anfallen Beim Ausscheiden aus einer der Tanzgarden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beträge, das evtl. anteilig bezahlte Schautanzkostüm bleibt Gardeneigentum. Die Einmalzahlung für die Uniform gewährleistet kein Kostüm daheim im Schrank. Die Uniformen werden bei Bedarf ausgegeben, heißt: jede/jeder aktive Tänzer/Tänzerin hat eine Uniform. Notfalls wird unter den einzelnen Garden ausgeliehen. Ansonsten werden die Uniformen zentral gelagert und bei Bedarf an die jeweiligen Tänzerinnen verteilt. Ich /Wir haben die uns entstehenden Kosten sowie die möglichen Ansprüche zur Kenntnis genommen und sind damit einverstanden. Name / Anschrift:.. Datum: Unterschrift Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

17 Anlage 2 : Zusätzliche Information zum Eigenanteil Uniform Beim Eintritt in Tanzgarde 1, 2 und 3 ist ein Nutzungsentgelt für die Gardeuniformen an die KüKaGe in Höhe von 80,-- EUR zu leisten. (Dieser Beitrag fällt nicht an, wenn der/die Tänzer/Tänzerin in die nächsthöhere Garde wechselt) Wahlweise kann dieser Betrag zur Hälfte (also 40,-- EUR) bei vereinseigenen Veranstaltungen abgearbeitet werden. Die Bareinzahlung in Höhe von 80,-, bzw. 40,- EUR sollte bis zum des Jahres bei den Trainerinnen der jeweiligen Garde erfolgen. Arbeitsdienste fallen für folgende Veranstaltungen an, die Daten werden später bekannt gegeben. vor, während und nach der 1. Sitzung vor, während und nach der 2. Sitzung morgens & abends zur Disco morgens & nachmittags am Tulpensonntag morgens & abends am Rosenmontag Ich / Wir würden voraussichtlich auf den oben markierten Veranstaltung(en) einen Dienst übernehmen und zahlen den Eigenanteil in Höhe von 40,--. bis spätestens zum des Jahres bei den Trainerinnen der jeweiligen Garde. Wir übernehmen keinen Dienst und zahlen den gesamten Eigenanteil in Höhe von 80,--. bis spätestens zum des Jahres bei den Trainerinnen der jeweiligen Garde. Name: Telefon... Unser Sohn/Tochter tanzt in: TG 1 TG 2 TG 3 Datum: Unterschrift Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

18 Anlage 3 : Einverständniserklärung (auszufüllen für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren) Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Tochter/ mein Sohn* nach dem Tanztraining der Garde 3 / Garde 2 / Garde 1 * alleine nach Hause gehen darf und von mir nicht abgeholt werden muss. (*nicht zutreffendes bitte streichen Name des Kindes:... Sonderregelung Sommer- /Winterzeit? Vor & Zuname, Adresse:... Datum: Unterschrift Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

19 Bewertungsrichtlinien Gardetanz I - IV 1. Aufmarsch (5 Punkte) Kurzer Weg zur Grundstellung ohne Unterbrechungen und "Ausflüge". Zu bewerten sind insbesondere: natürliche Körper-, Kopf-, Arm- und Handhaltung Gleichschritt im Takt der Musik; es ist egal, ob auf dem rechten oder linken Fuß marschiert wird Bei Garden auch: planvolle Aufstellung der Gruppe (Größeneinteilung) Abstände zwischen den Aktiven Wendepunkte (gleicher Punkt, gleicher Fuß, gleicher Abstand, gleicher Rhythmus, gleiche Bewegung) Ein Aufmarsch ohne Wendepunkte ist erlaubt. 2. Grundstellung (5 Punkte) Absoluter Stillstand. Es dürfen keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Bei Paaren und Mariechen ist die Grundstellung Pose. Sitzen, Liegen, Knien, etc. ist erlaubt (auch mit dem Rücken zum Publikum). Der Tanz muss übergangslos begonnen werden können. 3. Uniform (10 Punkte) Die Uniform muss Garde ausdrücken, landestypische Eigenart ist zulässig. Uniformen müssen nicht teuer und mit Steinen oder Pailletten überladen sein. Zur Uniform gehören auch das einheitliche Schminken (natürlich, altergerecht, nicht maskenhaft) sowie das Schuhwerk. Zu bewerten sind insbesondere: Sauberkeit einheitliches, korrektes, der Figur angepasstes Tragen Lösen oder Verlieren von Uniformteilen führt zu Punktabzug Kopfbedeckungen müssen stilgerecht getragen werden einheitliche, angeglichene Frisur (Perücken sind keine Pflicht) gleiche Farbstellung für alle Uniformen einer Garde (geringe farbliche Abweichungen durch Nachkauf werden toleriert) Dienstgradabzeichen sind zulässig Unterkleidung muss an Figur und Uniform angepasst sein Persönliche Geschmacksrichtungen in Bezug auf Farbe, Schnitt, Ausstattung, usw. dürfen nicht in die Bewertung der Uniform einfließen. 4. Ausstrahlung (10 Punkte) Die Freude am Tanzen muss erkennbar sein. Gelöster, fröhlicher und natürlicher Gesichtausdruck. Einstudierter, maskenhafter Gesichtausdruck und übertriebene Mimik (besonders bei Mariechen) werden negativ bewertet. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

20 5. Schrittvielfalt (10 Punkte) Es sollen möglichst viele verschiedene Schritte gezeigt werden. Dazu gehören: Marschieren Kreuz-Schritte Schiebe- und Polkaschritte Ferse-Spitze-Schritte Winkelschritte Beinschwünge Drehungen Pirouetten Der Tanz soll möglichst viele Schrittvariationen und -kombinationen enthalten. Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen. Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl. 6. Schwierigkeitsgrad (10 Punkte) Es sollen möglichst viele verschiedene Schwierigkeiten gezeigt werden, die beidseitig ausgeführt werden sollen. Dazu gehören insbesondere: Bei Garden: Spagat, auch eingesprungen Beinführung, innen und außen gefasst, aufgenommen und gefangen, gehockt, in der Bewegung Sprünge jeder Art Rad; Radwende Russenkreisel Krakowiak Bei Mariechen und Paaren gehören darüber hinaus auch akrobatische Elemente, bei Paaren und Gemischten Garden auch vertanzte Hebungen zu den Schwierigkeiten. Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen. Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl. Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen im Kriterium 'Exaktheit und Ausführung' zu Punktabzug. 7. Darstellung der Disziplin (15 Punkte) Wurden die Forderungen des Begriffs karnevalistischer Gardetanz - die Verbindung von tänzerischer Eleganz, sportlichen Elementen und erkennbarer Freude am Tanz sowie der jeweiligen Disziplin erfüllt? Unter anderem gehört hierzu: Bei Paaren und Mariechen: ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzbewegungen und Schwierigkeiten Bei Paaren und Gemischten Garden: ein gleichberechtigtes, harmonisches miteinander Tanzen Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

21 Bei Garden: ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzen und Marschieren die Erkennbarkeit des Gruppencharakters Aufeinander folgende Schwierigkeiten, bzw. Schwierigkeiten und Schrittkombinationen müssen fließend ineinander übergehen und vertanzt sein. Keine abgegrenzten Turneinlagen mit Anlauf oder separater Grundstellung davor. 8. Exaktheit und Ausführung (15 Punkte) Zu bewerten sind insbesondere: korrekte Ausführung aller Schritte und Schwierigkeiten beidseitig gute Ausführung Ausführung im Takt der Musik dynamisches und spritziges Vertanzen gute Körperhaltung Synchronität aller Bein-, Arm-, Kopf- und Körperbewegungen optimale Ausnutzung der Tanzfläche klare Präsentation aller choreographischen Bilder saubere Ausführung der Formationswechsel Bei Garden ist darauf zu achten, ob alle Aktiven, auch die in den hinteren Reihen, die Schritte und Schwierigkeiten einheitlich und richtig ausführen. Gruppenmäßige Abwechselung ist zulässig. Bei Gemischten Garden müssen Hebungen gleichmäßig und von allen männlichen Aktiven ausgeführt werden. Unterschiedliche Hebungen in einem "Bild" sind erlaubt. Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen hier zu Punktabzug. 9. Choreographie - Musik (5 Punkte) Die gewählte Musik muss zum Charakter der Disziplin (Mariechen, Tanzpaar, Garde) passen. Dies ist auch bei marschierfähiger Musik nicht immer gegeben und dann mit Punktabzug zu belegen. Sie muss vertanzbar und in der Geschwindigkeit dem Leistungsvermögen der Aktiven angepasst sein. Sind mehrere Musikteile zusammen geschnitten, müssen sie artverwandt sein und miteinander harmonieren. Die Schnitte müssen korrekt durchgeführt sein, der Takt darf nicht unterbrochen werden. - Tanz (15 Punkte) Zu bewerten sind generell insbesondere: Aufbau des Tanzes kreative Ideenvielfalt Raumaufteilung tänzerische Umsetzung von musikalischen Höhepunkten, Musikpassagen und - intervallen Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

22 bei Garden auch: planvolles Formieren der Gruppe, Größeneinteilung sinnvolle und unauffällig durchgeführte Positionswechsel effektvolle und ideenreiche Formationen Formationswechsel der Musik entsprechend Aktionen von Einzelpersonen werden nicht bewertet Bei Mariechen und Paaren ist eine Ouvertüre bis zu 30 Sekunden Länge möglich. Dauert sie länger, weist der Obmann die Jury an, von ihrer ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Bei Garden ist eine Ouvertüre nicht erlaubt. Bewertungsrichtlinien Schautanz V 1. Thematik (10 Punkte) Die Thematik muss verständlich dargestellt und während des ganzen Tanzes durchgängig erkennbar sein. Sie sollte im Jugend- und Juniorenbereich altersgerecht sein. Innovation muss honoriert werden; neue Thematiken müssen höher bewertet werden als bereits behandelte, bekannte. 2. Originalität (5 Punkte) Wird die gleiche Thematik mehrere Jahre mit einem vergleichbaren Tanz gezeigt, führt dies zu einer niedrigeren Wertung, da Originalität nicht mehr gegeben ist. 3. Kreativität (15 Punkte) Zu bewerten sind vor allem: eigene Ideenvielfalt Überraschungseffekte Phantasie Witz Humor Dramatik Begeisterungswirkung Körpersprache 4. Kostüm (15 Punkte) Das Kostüm muss durchgehend zur Thematik passen und die einzelnen Personen des Tanzes unterstreichen. Es sollte körpergerecht und der Altersstufe entsprechend gestaltet sein. Das Kostüm darf nicht gegen Anstand und gute Sitten verstoßen. Zum Kostüm gehört auch das angemessene (passende, gute und altersgerechte) Schminken oder eine wirkungsvolle Maske. Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen, aber nicht aufgenommen und angezogen werden. Bei Verstößen gegen diese Regel weist der Obmann die Juroren an, von ihrer ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Davon nicht betroffen sind Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten. Deren Einsatz muss vertanzt sein und darf den Ablauf des Tanzes nicht stören. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

23 5. Schritt- und Bewegungsvielfalt (15 Punkte) Es sollten möglichst viele verschiedene Schritte und Bewegungen im Tanz gezeigt werden. Anspruchsvolle Schautanzschrittkombinationen, koordinative Fähigkeiten, Drehungen und Sprünge führen zu einer höheren Bewertung. Sie müssen ebenso zur Thematik und der Musik des Tanzes passen wie "gestellte Bilder". Die Schwierigkeit verschiedener Stilarten muss beachtet werden. Elemente des Gardetanzes dürfen nur dann in den Tanz einfließen, wenn sie von der Thematik verlangt werden. 6. Ausführung (20 Punkte) Zu bewerten sind insbesondere: Gleichmäßigkeit / Synchronität exakte Ausführung von Schritten und Bewegungen gute Darstellung von Parodien und Persiflagen deutliche und saubere Ausführung choreographischer Bilder alle Schritte, Sprünge und Bewegungen müssen im Takt der Musik erfolgen Mimik und Körpersprache müssen der Thematik angemessen sein Die Techniken der unterschiedlichen Stilrichtungen müssen sauber vertanzt werden. Alle Aktiven müssen nach Beginn des Tanzes sichtbar in Bewegung bleiben. Requisiten müssen sinnvoll in den Tanz einbezogen sein. 7. Musik (5 Punkte) Die Musik muss zur Thematik des Tanzes passen. Die einzelnen Musikteile müssen zu den jeweiligen Passagen und Handlungen des Tanzes passen und sie unterstreichen oder verdeutlichen. Schnitte müssen korrekt durchgeführt sein. 8. Choreographie (15 Punkte) Zu bewerten sind insbesondere: Gesamtaufbau des Tanzes nahtlose Übergänge der Schrittfolgen und Bewegungsabläufe kreative Nutzung der Bühnenfläche / Raumaufteilung ideenreiche und effektvolle Formationen sinnvolle und attraktive Formationswechsel Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven Wurde der Musikcharakter erkannt und richtig verarbeitet? Eine Kostümveränderung muss sinnvoll in den Tanz eingeplant sein und darf die Harmonie des Tanzes nicht stören. Wenn die Thematik es erfordert, sind Solorollen erlaubt. Solisten müssen aber ein homogener Bestandteil der Gruppe bleiben; die Gruppe darf nicht nur Staffage sein. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

24 Tanzturnierordnung - TTO -- Bewertungskriterien Gardetanz und Schautanz 1. Organisation und Zulassung 1.01 Die innerhalb des BDK von Regionalverbänden und Vereinen durchgeführten Tanzturniere können als Qualifikationsturniere für die alljährlich stattfindenden BDK- Halbfinalturniere durchgeführt werden. Die Genehmigung zur Durchführung solcher Qualifikationsturniere des BDK erfolgt ausschließlich durch das geschäftsführende Präsidium des BDK nach Anhörung des Tanzturnier-Ausschusses. Die Ausrichter aller BDK-Tanzturniere (mit oder ohne Qualifikationsmöglichkeit) verpflichten sich, die Tanzturnier-Ordnung und die Weisungen des BDK zur Ausrichtung anzuerkennen und umzusetzen Als Qualifikationsturniere werden zugelassen: a) verbandsoffene Turniere - Das sind Turniere, die durch BDK-Vereine oder - Verbände veranstaltet werden und zu denen Teilnehmer aus allen BDK-Vereinen zugelassen sind. b) verbandsinterne Turniere - Das sind Turniere, die von einem Regionalverband im BDK als Veranstalter durchgeführt werden und zu denen nur Teilnehmer aus den Vereinen dieses Regionalverbandes zugelassen sind Anträge auf Durchführung von Qualifikationsturnieren sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres an den BDK zu richten, der dann spätestens bei der nächsten Sitzung des TTA über die Vergabe im übernächsten Jahr entscheidet Vor der Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung eines Qualifikationsturniers hat das geschäftsführende Präsidium nach Anhörung des Tanzturnier-Ausschusses die Zahl der Qualifikationsturniere festzulegen, die im Bereich des BDK durchgeführt werden können Die Qualifikationsturniere gelten nur für den Bereich des BDK. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die dem BDK angeschlossenen deutschen Vereine. Ausländische Vereine können als Gäste teilnehmen, jedoch ohne Anspruch auf Qualifikation für die BDK-Halbfinalturniere Die Anmeldung zu einem Qualifikationsturnier muss unter Angabe der BDK- Mitgliedsnummer durch den Vereinsvorsitzenden erfolgen. Alle Vereine verpflichten sich mit der Anmeldung, für sich und alle Teilnehmer aus ihrem Verein die Turnier- Ordnung und die Ausschreibung anzuerkennen Die Festsetzung des Startgeldes erfolgt alljährlich durch den BDK-Tanzturnier- Ausschuss Aktive und Vereine, die an Tanzturnieren von Organisationen teilnehmen, die zum BDK im Wettbewerb stehen, schließen sich von der Teilnahme an BDK- Qualifikationsturnieren wie auch vom BDK-Endturnier selbst aus. Vorher erzielte Titel der BDK-Qualifikationsturniere bzw. des BDK-Endturniers werden aberkannt und der Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

25 Verein für alle weiteren Qualifikationsturniere und das BDK-Endturnier der betreffenden Session gesperrt Der BDK tritt für die Bekämpfung des Dopings ein sowie für Maßnahmen, die den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel unterbinden. Das Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) in der jeweils letztgültigen Fassung ist Bestandteil dieser Tanzturnier-Ordnung. 2. Durchführungsbestimmungen 2.01 Alle Turniere sind nach Maßgabe der gültigen BDK-Tanzturnier-Ordnung durchzuführen Die Turnierteilnehmer müssen Amateure sein und im Jahr des Endturniers das entsprechende Lebensjahr vollenden. Für die Teilnahmeberechtigung ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Alle Teilnehmer können nur für einen Verein starten. Ein Vereinswechsel kann nur in der Zeit vom Tage nach dem BDK-Endturnier bis 30. Juni eines jeden Jahres erfolgen. Jeder Verein stimmt mit der Anmeldung zu einem Turnier der Veröffentlichung seiner Darbietung durch den BDK in den Medien zu. Der Verein ist verpflichtet, jeden angemeldeten Aktiven auf diese Bestimmung hinzuweisen und haftet dem BDK gegenüber dafür, dass keiner dieser Regelung widersprochen hat Alle aktiven Tänzerinnen und Tänzer dürfen nur mit gültigem Tanzturnierausweis an BDK-Turnieren teilnehmen. Vereinswechsel müssen in den Tanzturnierausweisen vom BDK eingetragen werden. Jegliche Eintragungen und Änderungen dürfen nur vom BDK vorgenommen werden. Aktive dürfen in jeder Disziplin nur einmal starten. Anträge für Tanzturnierausweise und Änderungen sind mindestens 4 Wochen vor Turnierbesuch bei der Passstelle einzureichen. Die Anschrift ist dem Turnier- Terminplan in der Deutschen Fastnacht zu entnehmen. Erforderlich ist: Ein Antrag in alphabetischer Reihenfolge mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Straße, Wohnort mit Postleitzahl und das Geburtsdatum. Lichtbild, auf der Rückseite mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum. Die BDK-Mitgliedsnummer und der Name des Landesverbandes. Absender. Bei Bezahlung von bis zu 5 Ausweisen sollten Postwertzeichen, sonst Verrechnungsschecks, beigelegt werden. Bei Überweisung der Gebühr auf das BDK- Konto beginnt die Bearbeitungszeit mit dem Zahlungseingang. Die Gebühren für jeden Vorgang werden im Internet und der Deutschen Fastnacht veröffentlicht. Anträge müssen grundsätzlich auf Vereinsbogen mit Stempel und Unterschrift gestellt werden. Dabei sind Schreibmaschine oder große Druckbuchstaben zu verwenden. Fehler der Passstelle werden innerhalb 14 Tagen gebührenfrei behoben. Wird eine spätere Änderung des Geburtsjahres beantragt, wird der Ausweis-Inhaber automatisch 1 Jahr gesperrt. Da die Ausweise Eigentum des BDK sind, müssen sie nach Ausscheiden der Aktiven an den BDK zurückgehen. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

26 2.04 Wenn die beiden Partner eines Tanzpaares verschiedenen Altersgruppen angehören, dürfen sie nur dann gemeinsam tanzen (in der höheren Altersgruppe), wenn der Altersunterschied der Partner nicht mehr als 36 Monate beträgt Die Jury besteht aus dem Jury-Obmann und 9 Juroren, wovon 7 Juroren in der Regel immer werten. Die Gesamtjury wird vom BDK-Tanzturnierausschuss berufen Die Bewertung durch die Jury erfolgt nach Punkten. Die ermittelte Gesamtpunktzahl auf dem Wertungsbogen ist das Endergebnis der einzelnen Juroren. Bei der Addition der Endergebnisse aller Juroren werden die höchste und niedrigste Wertung gestrichen. Die verbleibenden 5 Wertungen ergeben die Endpunktzahl. Bei Punktgleichheit wird die Gesamtpunktzahl aller 7 Juroren ermittelt; sollte sich trotzdem noch Punktgleichheit ergeben, wird ein Stechen um den 1. Platz bzw. für die Qualifikation durchgeführt. Bei diesem Stechen wertet der Jury-Obmann zusätzlich mit. Es erfolgt hier eine totale Wertung ohne Streichung. Sollte danach immer noch Punktgleichheit bestehen, sind beide Sieger bzw. qualifiziert Die Juroren haben nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Das Tragen von Uniformen, Clubjacken, Mützen usw. ist der Jury nicht gestattet. Dunkler Anzug oder Smoking bei den Herren, festliche Kleidung bei den Damen ist Vorschrift. Außer den Juroren und dem Jury-Obmann darf sich niemand am Tisch der Jury aufhalten. Der Ausrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesamtjury bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von niemandem behindert oder belästigt wird. Eine Umbesetzung der Jury während des Turniers darf nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Jury- Obmann erfolgen. Jury-Mitglieder müssen dem Jury-Obmann vor Turnierbeginn mitteilen, in welcher Disziplin ihr Verein oder Familienangehörige auftreten. In dieser Disziplin dürfen diese Jury-Mitglieder nicht mitwerten Die Wertung eines Turniertanzes erfolgt offen nach Maßgabe der unter Ziffer 5 dieser Turnierordnung aufgeführten Bestimmungen. Die Wertung der Jury-Mitglieder ist endgültig. Lediglich Additionsfehler auf dem Bewertungsbogen berechtigen zur Änderung der Wertung. Alle Auftritte "außer Konkurrenz" und abgebrochene Tänze werden nicht bewertet. Tatsachenentscheidungen des Jury-Obmannes sind endgültig. Proteste wegen Verstoßes gegen die TTO sind beim Jury-Obmann nach Beendigung der jeweiligen Disziplin in schriftlicher Form abzugeben. Bei erwiesenem Verstoß gegen die TTO erfolgt Disqualifikation Den Ausrichtern von Tanzturnieren wird empfohlen, Kassetten, CDs oder vereinseigene Tonbandgeräte von auftretenden Vereinen zuzulassen Den Veranstaltern von BDK-Turnieren wird empfohlen, ein Rauchverbot während der Veranstaltung auszusprechen Stellproben auf der Bühne sind an den Turniertagen grundsätzlich nicht zugelassen. Tanzende dürfen während des Auftretens nicht von Mitwirkenden oder Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

27 Außenstehenden durch Pfeif- oder sonstige Signale dirigiert werden. Kommandos dürfen auch während des Aufmarsches nicht gegeben werden. Ein Haltekommando ist erlaubt Die Reihenfolge des Auftritts in den einzelnen Disziplinen wird durch öffentliche Auslosung unter notarieller Aufsicht oder durch eine neutrale Person des öffentlichen Lebens ermittelt und ist für den Teilnehmer verbindlich. Zeitpunkt und Ort der Auslosung (mit genauer Adresse) sind in der Ausschreibung anzugeben. Die Disziplinen werden in folgender Reihenfolge durchgeführt: Männliche oder gemischte Garden, Tanzpaare, weibliche Garden, Tanzmariechen und Schautanz (bei Jugend und Junioren: Tanzpaare, Tanzgarden, Tanzmariechen und Schautanz). Ausnahmen kann nur der Jury-Obmann zulassen Dem Ausrichter eines Qualifikationsturniers obliegt: a) dem Qualifizierten in der jeweiligen Disziplin die Qualifikationsurkunde zur Teilnahme am BDK-Halbfinalturnier auszuhändigen. (Unterschrift der Qualifikationsurkunde durch den Juryobmann.) Eine Qualifikation kann nur erfolgen, wenn pro Disziplin 3 qualifizierfähige Auftritte durchgeführt wurden. Über Ausnahmen bei der Altersklasse Jugend entscheidet der BDK-Tanzturnier-Ausschuss vor Beginn der Session. b) dem Ausrichter des BDK-Halbfinalturniers und dem Geschäftsführer des BDK- Tanzturnier-Ausschusses umgehend die genaue postalische Anschrift der teilnahmeberechtigten Vereine mitzuteilen (Telefonnummer für evtl. eilige Rückfragen). Die Qualifikationsurkunden der Tanzmariechen und Tanzpaare sind personengebunden Bei jedem BDK-Turnier muss ein Turnierarzt während der Auftritte im Saal anwesend sein. Der Arzt ist berechtigt, für das betreffende Turnier ein Startverbot zu erteilen, wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Er hat darüber unverzüglich den Obmann zu verständigen Filmaufnahmen und Videoaufzeichnungen sind bei allen BDK-Turnieren grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Archivaufnahmen, die der BDK beim Endturnier selbst vornimmt. Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor dem Tisch der Juroren und auf der Bühne Alle aktiven Teilnehmer und die Tanzmeisterin (Tanzmeister) eines Vereins haben bei BDK-Turnieren freien Eintritt. Das gilt auch für die Mitglieder des geschäftsführenden BDK-Präsidiums und des BDK-Tanzturnier-Ausschusses. BDK-Jury-Mitglieder mit besonderem Ausweis haben bei allen Qualifikationsturnieren des BDK freien Eintritt Die Siegerehrung findet nach Maßgabe des Ausrichters mit der Übergabe der Preise statt. Jede teilnehmende Gruppe bzw. jeder Einzelstarter erhält, ohne Rücksicht auf die Plazierung, eine Erinnerungsurkunde (Mindestgröße DIN A4). Jeder aktive Teilnehmer erhält eine Urkunde (Minderestgröße DIN A5). Die 3 Erstplatzierten jeder Disziplin erhalten vom Ausrichter eine Urkunde und einen Pokal (keinen Wanderpokal). Für Tanzpaare müssen bei allen Turnieren je 2 Urkunden und je 2 Pokale überreicht werden. Infobroschüre für Tanzgarden Seite: Auflage vom April 2009

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