LÄNDERINFORMATIONSBLATT MONTENEGRO

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1 LÄNDERINFORMATIONSBLATT MONTENEGRO (Oktober 2014) Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. 1

2 Inhaltsverzeichnis I. BENÖTIGTE DOKUMENTE FÜR DIE RÜCKKEHR Geburtsurkunde Bescheinigung der Staatsbürgerschaft Personalausweis Reisepass Arbeitsbuch Gesundheitszertifikat... 5 II. TRANSPORTWESEN Öffentlicher Transport Führerschein Adressen... 7 III. TELEKOMMUNIKATION Festnetz- und Mobilfunkanbieter Medien... 8 IV. RENTE Altersrente Behindertenrente Familienrente V. MEDIZINISCHE VERSORGUNG Primäre Gesundheitsversorgung Ärztliche Pflichten Regelmäßige Kontrollen Der gewählte Arzt Facharztüberweisungen Häusliche Pflege Notfälle Gesundheitsversorgung von Studenten Private Gesundheitseinrichtungen Verschreibungen Personen mit geistigen Erkrankungen VI. SOZIALE SICHERUNG Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen VII. ARBEITSMARKT Situation am Arbeitsmarkt VIII. REINTEGRATION UND WIEDERAUFBAU IX. GEFÄHRDETE PERSONENGRUPPEN X. INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND NGO S

3 I. BENÖTIGTE DOKUMENTE FÜR DIE RÜCKKEHR 1. Geburtsurkunde Für den Erhalt der meisten Dokumente ist es notwendig, zunächst eine Geburtsurkunde vorweisen zu können, die vom Ministerium für Inneres (MoI) ausgestellt wird. Das Prozedere ähnelt dem Vorgehen bei einer Beantragung von Auszügen aus den Registern für Eheschließungen und Todesfälle. In der Regel wird die Urkunde noch am Tag der Antragstellung ausgestellt. 2. Bescheinigung der Staatsbürgerschaft Eine Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft wird u.a. benötigt, um weitere Dokumente zu beantragen (z.b. einen Personalausweis oder einen Pass). Der Antrag für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung muss beim Ministerium für Inneres und öffentliche Verwaltung gestellt werden, wobei die Bescheinigung in der Regel noch am Tag der Antragstellung ausgestellt wird. Sollte der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt nicht im Register der Staatsbürger Montenegros registriert sein, sind zudem folgende Dokumente vorzulegen: Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate) Bescheinigung darüber, dass die Person nicht im Register des Geburtsortes, des Geburtsortes des Vaters oder des Wohnortes registriert ist Staatsbürgerschaftsbescheinigung der Eltern Personalausweis oder beglaubigte Kopie (falls nicht vorhanden: Meldebescheinigung des Wohnortes) Beleg über die Zahlung der Stempelgebühr Die Geburtsurkunde und die Staatsbürgerschaftsbescheinigung können über das Portal des Innenministeriums elektronisch beantragt werden. Das Portal ist erreichbar über und enthält auf der linken Seite Hinweise und Instruktionen. 3. Personalausweis Der Personalausweis ist ein Dokument zur Belegung der Identität. Mit elterlichem Einverständnis kann ein Personalausweis ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Vom 18. Lebensjahr an, ist der Besitz eines Personalausweises verpflichtend. Um einen Personalausweis zu erhalten, sind folgende Dokumente zum örtlichen Büro des Ministerium für Inneres und öffentliche Verwaltung mitzubringen: Geburtsurkunde Montenegrinische Staatsbürgerschaftsbescheinigung Meldebescheinigung des Wohnortes Personalausweis eines Elternteils (falls der Ausweis erstmalig ausgestellt wird) Beleg über die Zahlung der Antragsgebühren (5,00 EUR) Passbilder werden im jeweiligen Büro des Ministerium für Inneres angefertigt Bei Erhalt des Personalausweises ist die Person verpflichtet, den Fingerabdruck des rechten Zeigefingers abzugeben. Der Ausweis wird für den Zeitraum von 10 Jahren ausgestellt, bei Minderjährigen für den Zeitraum von 6 Jahren, und bei Menschen über 65 für den Zeitraum von 40 Jahren; danach ist ein neuer Ausweis zu beantragen. Sollten sich in der Zwischenzeit beim Nachnamen Änderungen ergeben, ist ebenfalls ein neuer Ausweis zu beantragen. Der 3

4 Verlust des Ausweises ist innerhalb von 15 Tagen beim örtlichen Büro des Innenministeriums zu melden und ein neuer Personalausweis muss beantragt werden. Ein neuer Ausweis wird ausgestellt, sobald der alte für ungültig erklärt worden ist. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden benötigt: Antragsformular für Personalausweise Erklärung über den Verlust des Ausweises Zahlung einer Gebühr (3,00 EUR) für die Ungültigkeitserklärung im Offiziellen Amtsblatt Der Ausweis wird in der Regel etwa 7 Tage nach Eingang des Antragsformulars ausgestellt. Die Geburtsurkunde ist im städtischen Rathaus erhältlich und neben den eigenen persönlichen Daten sollten Vor- und Zuname des Vaters und der Mutter, sowie deren Geburtsdaten bekannt sein. Das entsprechende Dokument wird am Tage der Antragsübermittlung ausgestellt. 4. Reisepass Ein Passdokument wird bei Auslandsreisen als Nachweis über die jeweilige Nationalität und Identität benötigt. Nach Erreichen der Volljährigkeit kann ein Antrag zur Ausstellung eines Passes erfolgen. In der Regel wird ein Pass etwa 15 Tage nach der Übermittlung eines entsprechenden Antrags ausgestellt. Der Antrag wird an die örtliche Behörde des Innenministerium übermittelt; befindet sich der Antragsteller im Ausland, kann der Antrag gegebenenfalls im Konsulat des jeweiligen Landes eingereicht werden. Der Pass ist 10 Jahre lang gültig. Zur Ausstellung eines Passes werden neben dem Antragsformular (erhältlich in Buchläden), folgende Dokumente benötigt: Personalausweis bei Minderjährigen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsbescheinigung und Einverständniserklärung beider Elternteile Beleg über die Zahlung der Antragsgebühr (ca. 15,00 EUR) Beleg über die Zahlung der Stempelgebühr (ca. 25,00 EUR) Passbilder werden im städtischen Amt angefertigt Der neue Pass is individuell, Eltern können die Namen ihrer Kinder nicht eintragen lassen. Für montenegrinische Staatsbürger im Kindesalter bis zu 4 Jahren muss unter Vorlage einer Zustimmung des anderen Elternteils oder gesetzlichen Betreuers ein entsprechender Antrag von einem Elternteil gestellt werden; der Pass hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Der Pass wird in montenegrinischer Sprache ausgestellt, in lateinischer Schrift bzw. in Englisch und Französisch auf Anfrage. Die Unterschrift kann in kyrillischen Buchstaben erfolgen. Verlust oder Diebstahl des Passes sind umgehend zu melden bei der Official Gazzette of Montenegro ; es fallen in diesem Zusammenhang Verwaltungsgebühren in Höhe von 5 EUR an. Bei Verlust des Passes während eines Auslandsaufenthaltes, kontaktieren Sie bitte die Konsularabteilung der Botschaft, um entsprechende Reisedokumente zu bekommen. Für die Ausstellung von Reisedokumenten wird benötigt: 4

5 Staatsbürgerschaftsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) Dokument mit Lichtbild (Personalausweis, Führerschein) Polizeiprotokoll über den Verlust des Passes Aufenthaltserlaubnis des Landes in dem die Person sich befindet drei Fotos (3,5 x 4,5cm) zwei Antragsformulare für die Ausstellung von Reisedokumenten 5. Arbeitsbuch Das Arbeitsbuch wird vom städtischen Sekretariat für Soziale Wohlfahrt ausgestellt. Bei der Antragstellung werden folgende Dokumente benötigt: zwei leserlich ausgefüllte Antragsformulare (erhältlich im Buchladen) Abschlusszeugnisse Für verheiratete Frauen: Auszug aus dem Heiratsregister Das Sekretariat hat das Recht, innerhalb von 3 bis 30 Tagen über die Ausstellung des Arbeitsbuches zu entscheiden. 6. Gesundheitszertifikat Das Gesundheitszertifikat dient als Nachweis über eine Krankenversicherung und kann von jedem beantragt werden, der nachweislich über den Republic Health Service versichert ist. Das Zertifikat wird von den städtischen Behörden des Republic Health Care Service mit einem Vermerk versehen. Ist kein Stempel vorhanden, sind im Falle eines Arztbesuches 2,50 EUR zu entrichten. Wichtige Telefonnummern Ministerium für Inneres Bul. Svetog Petra Cetinjskog 6, Podgorica Tel.: , , Republic Health Care Service Hauptstelle: Vaka Đurovića bb, Podgorica Tel.: / II. TRANSPORTWESEN 1. Öffentlicher Transport Das öffentliche Transportwesen in Montenegro setzt sich aus den Komponenten Straßenverkehr (Buslinien, Taxen, private Pkw-Beförderung, Mietwagen), Schienen-, Flugund Schiffsverkehr zusammen. Buslinien verkehren sowohl innerstädtisch, als auch in den Vororten und zwischen den Städten. Für die regelmäßige innerstädtische Beförderung sowie die Anbindung an die Vororte können bei den Verkehrsgesellschaften Monats- ooer Saisontickets erworben werden. Die Kosten für ein Einweg-Ticket im Innenstadtbereich liegen zwischen 0,40 und 1,00 EUR. 5

6 Zugtickets sind an allen Bahnhöfen erhältlich in Reisebüros, sowie während der Fahrt beim Schaffner. Es besteht zudem die Möglichkeit, Zugtickets per , SMS und telefonisch zu reservieren. Reservierungsanfragen per sind zu richten an: bzw. per SMS an: 068/ bzw. per Telefon an Für den örtlichen Personenverkehr bietet die Bahn in Montenegro verschiedene Reisevergünstigungen an, wie z.b.: 60% Ermäßigung für Studierende bis 27 Jahre, die Inhaber einer Montenegro Student Card sind 50% Ermäßigung für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren 30% Ermäßigung für Personen bis 26 Jahre, Ruheständler, Journalisten und Personen über 60 Jahre unter Vorlage der K-5 Ermäßigungskarte kostenlose Beförderung für Personen über 75 Jahre unter Vorlage der K-5 Ermäßigungskarte, ausgestellt von der Railway Transport of Montenegro Alle interessierten Passagiere können eine Monatskarte zu günstigeren Preisen und Ermäßigungen von bis zu 75% erwerben. Für eine Gruppe von mindestens 6 Fahrgästen gibt es einen Rabatt von 30% Der Preis für ein Jahresabonnement, was unbegrenzte Fahrten auf jeder Strecke im Bereich des montenegrinischen Schienennetzes ermöglicht, beträgt 300 EUR. Im März 2014 hat der montenegrinische Schienenverkehrsanbieter die CAFFE SPECIAL Tickets eingeführt für Züge zwischen Bar-Podgorica-Bijelo und Polje- Podgorica-Bar. Weitere Informationen unter: Flugtickets können in den Büros der jeweiligen Fluggesellschaften, in Reisebüros oder im Internet erworben werden. Tickets sind je nach Preislage erhältlich für die Economy oder Business Class. Studierende unter 26 Jahren können im Rahmen des EURO26 vergünstigte Tickets kaufen. Im Allgemeinen sollten Flugreisende bei Inlandsflügen 60 Minuten vor Abflug am Flughafen sein, um ihr Ticket zu bestätigen; bei internationalen Flügen sollten entsprechend etwa 90 Minuten eingeplant werden. Das erlaubte Gewicht des Reisegepäcks ist je nach Fluggesellschaft unterschiedlich, liegt im Durchschnitt jedoch bei 20kg bzw. 1 Gepäckstück. Das Handgepäck unterliegt einer Größen- und Gewichtsbeschränkung und darf keinerlei Waffen, scharfe Objekte jeglicher Art, Deodorants oder Glasflaschen enthalten. Weitere Informationen unter: 2. Führerschein Einen Führerschein können Personen im Alter bis zu 40 Jahren absolvieren. Personen, die älter als 40 sind, erhalten einen Führerschein mit nur 10 Jahren Gültigkeitsdauer; Personen, die älter als 70 Jahre sind, mit 2 Jahren Gültigkeitsdauer. Für die Ausstellung eines Führerscheins müssen vorgelegt werden: Antragsformular Nachweis über die bestandene Fahrprüfung Medizinische Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate) Beleg über die Entrichtung der Gebühren Personalausweis 6

7 Personen, die älter als 24 Jahre sind und über mindestens 5 Jahre Fahrpraxis verfügen, können in einer Mietwagenagentur ein Fahrzeug mieten. Der dabei unterzeichnete Vertrag regelt die beiderseitigen Verpflichtungen und der darin vereinbarte Betrag wird im Voraus entrichtet (in einigen Fällen wird auch die Hinterlegung eines persönlichen Dokuments verlangt). Das Fahrzeug wird in der Regel für mindestens 24 Stunden gemietet und ist in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Außerhalb der Landesgrenzen darf das Fahrzeug nur mit Einverständnis der Mietwagenagentur gefahren werden. Eine Erlaubnis, das Fahrzeug anderer Personen zu fahren, kann bei Gericht eingeholt werden. Für einen entsprechenden Antrag sind eine Vollmacht des Fahrzeughalters, der eigene Führerschein und der Personalausweis mitzubringen. Der Fahrzeughalter muss die gleichen Dokumente sowie die Fahrzeugpapiere bereithalten. Die Autorisierung erfolgt in dreifacher Ausführung. Ist geplant, mit dem Auto des Fahrzeughalters ins Ausland zu reisen, stellt die Automobile Association of Montenegro eine entsprechende Erlaubnis aus. 3. Adressen FLUGHÄFEN Podgorica: Tivat: HÄFEN Bar Kotor BAHNHÖFE Podgorica Nikšić Bar Kolašin Mojkovac Bijelo Polje BUSBAHNHÖFE Podgorica Bar Berane Bijelo Polje Budva Herceg Novi Kolašin Kotor Nikšić Petrovac Plav Pljevlja

8 Rožaje Tivat Ulcinj Žabljak Auto Moto Savez Crne Gore Tel.: / III. TELEKOMMUNIKATION 1. Festnetz- und Mobilfunkanbieter Die T-com bietet Festnetzanschlüsse in Montenegro an, auf die jede Wohn- und Geschäftseinheit einen Anspruch hat. Die Landesvorwahl für Montenegro ist Auf dem Mobilfunkmarkt gibt es drei verschiedene Anbieter: TELENOR (069), T-MOBILE (067) und M:TEL (068). Karten für Mobiltelefone gibt es als PREPAID - und POSTPAID - Variante. PrepaidN-ummern sind unter Angabe der persönlichen Daten bei allen Filialen der o.g. Telefongesellschaften erhältlich, sowie in Geschäften und Kiosken. Für Prepaid- Nummern können in den genannten Filialen und Geschäften Aufladungen in der gewünschten Höhe vorgenommen werden. Die Postpaid-Variante ist für Personen, die unter Vorlage ihres Personalausweises einen Mobilfunkvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr abschließen. Die entsprechenden Mobilfunkrechnungen werden monatlich an die Wohnadresse übermittelt. In beiden Fällen zahlen die Kunden eine monatliche Gebühr für die Mobilnummer in Höhe von 1 EUR. Kontakt: Telenor 1188 T-mobil und T-com 1500 M-tel Medien Es gibt in Montenegro Printmedien (Vijesti, Pobjeda, Dan, Dnevne novine etc.), Radio und Fernsehen. Die Kosten für Vijesti, Dan und Pobjeda liegen bei 0,50 EUR und die Dnevne novine ist kostenlos erhältlich. RT Crne Gore ist der staatliche Fernsehsender (erster Kanal, zweiter Kanal und Satellitenprogramme). Darüber hinaus gibt es einige Privatsender (TV Pink, TV Atlas, TV IN, TV Viesti, TV Prva etc.). Der staatliche Rundfunksender heißt Radio Crne Gore, neben dem es noch eine Vielzahl von privaten Radiostationen gibt. Darüber hinaus gibt es Medien, die ihre Diensteleistungen über das Internet anbieten. IV. RENTE Das Recht auf eine Renten- und Behindertenversicherung kann im Rahmen des Pension and Disability Funds (Fond PIO) geltend gemacht werden. Diese Organisation ist autorisiert, alle im Zusammenhang mit einer Renten- und Behindertenversicherung stehenden Angelegenheiten zu klären. Die Zuständigkeit Innerhalb des Fond PIO richtet sich nach dem Ort, an dem der Versicherungsnehmer zuletzt versichert war. 8

9 Fälle, die internationale Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherung betreffen, regelt die Abteilung für Internationale Versicherungsangelegenheiten. Bei Vereinbarungen zur Sozialen Sicherung mit Bosnien und Herzegovina können auch die Behörden am Wohnort behilflich sein. Zuständig wäre die Behörde des Ortes, an dem der Versicherungsnehmer zuletzt in Montenegro versichert war. Rechte im Bezug auf Renten- und Behindertenversicherung beinhalten: Das Recht auf Ruhestand Das Recht auf Entschädigung für Körperverletzungen Das Recht auf Erstattung von Beerdigungskosten Mögliche Rentenformen sind: Altersrente Behindertenrente Familienrente 1. Altersrente Dienstjahre, Versicherungsjahre und besondere Dienstjahre Um ein Anrecht auf eine Altersrente zu erwerben, müssen auf Seiten des Versicherungsnehmers bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: Lebensalter Dienstjahre, Versicherungszeitraum Mit dem Begriff besondere Dienstjahre sind Zeiträume gemeint, in denen kein Versicherungsverhältnis bestand, z.b. während des Krieges, während des Militärdienstes, in Gefangenschaft oder während einer Rekonvaleszenz nach Verletzungen/Erkrankungen, die in diesem Zusammenhang aufgetreten sind. Diese Zeiträume stellen Versicherungsjahre nach den alten Regelungen dar. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente Der Versicherte hat einen Anspruch auf Ruhestandsrente, wenn: die Person das 67. Lebensjahr erreicht und mindestens 15 Jahre Dienstjahren (bei Versicherten, deren Versicherungsjahre mit steigender Dauer berechnet werden, haben ein entsprechend erniedrigtes Alterslimit) die Person 40 Versicherungsjahre erreicht die Person 30 Dienstjahre erreicht, von denen nicht weniger als 20 Jahre eine Beschäftigung an einem Arbeitsplatz beinhalten, wobei die Minen mehrfach kalkuliert werden Eine Frührente kann im Alter von 62 Jahren und bei mindestens 15 geleisteten Dienstjahren gewährt werden. Erhalt einer Rente in der Übergangsphase In der Übergangsphase ( für Männer sowie für Frauen) werden günstigere Konditonen für Versicherte. Siehe nachfolgende Tabelle: 9

10 Laufende Jahre Altersvoraussetzungen für den Bezug einer Rente Männer Frauen Benötigte Dienstjahre für den Bezug einer Rente Jahre 60 Jahre 15 Dienstjahre Jahre und 2 Monate 60 Jahre und 3 Monate 15 Dienstjahre Bei Frauen verlängert sich die Berufserfahrung um jeweils ein halbes Jahr pro Geburt eines Kindes. Ermittlung von Rentenansprüchen Das Verfahren zur Ermittlung von Rentenansprüchen beginnt mit einer entsprechenden Antragstellung des Versicherten. Der Antrag kann bereits vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses gestellt werden, wenn diese Beendigung bereits sicher belegt werden kann. Der Antrag wird an das örtliche Büro des Rentenfonds gerichtet, in der Gemeinde, in der der die Person zuletzt versichert war. Notwendige persönliche Dokumente Zusammen mit dem Antrag auf Ermittlung der Rentenansprüche müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: Arbeitsbuch (abgeschlossen) Geburtsurkunde 2. Behindertenrente Behinderung völliger oder teilweiser Verlust der Arbeitsfähigkeit Eine Behinderung im Sinne der Bestimmungen der Renten- und Behindertenversicherung liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund seines veränderten Gesundheitszustands arbeitsunfähig ist, und keine Heilung durch ärztliche Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen zu erwarten ist. Eine Behinderung liegt außerdem vor, wenn der Versicherte aufgrund seines veränderten Gesundheitszustandes 75% seiner Arbeitsfähigkeit verloren hat, und keine Zustandsveränderung durch Rehabilitationsmaßnahmen und Therapie zu erwarten ist. Die Gründe für eine Behinderung können sein: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Unfälle oder Erkrankungen außerhalb der Arbeit. Der Fonds legt fest, welche Untersuchungen für die Leistungsempfänger vorgeschrieben werden, spätestens 3 Jahre nach Feststellung der Behinderung. Rente bei völliger oder teilweiser Behinderung Bei Erfüllung weiterer rechtlicher Voraussetzungen, hat der Versicherte einen Anspruch auf eine vollständige Behindertenrente, der seine Arbeitsfähigkeit zu 100% verloren hat. Der Versicherte, der 75% seiner Arbeitsfähigkeit verloren hat, hat bei Erfüllung weiterer rechtlicher Voraussetzungen, einen Anspruch auf eine Behindertenrente in Höhe von 75%. 10

11 Voraussetzungen für einen gesicherten Anspruch auf Behindertenrente: a) wenn die Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. Der Hauptgrund für den Anspruch auf eine Behindertenrente ist das eigentliche Bestehen der Behinderung. Ist die Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, hat der Versicherte einen gesicherten Anspruch auf eine entsprechende Rente, unabhängig von den bisherigen Dienstjahren und dem erreichten Lebensalter. b) wenn die Behinderung auf einen Unfall außerhalb des Arbeitsplatzes oder auf eine Erkrankung zurückzuführen ist. Ist die Behinderung auf einen Unfall außerhalb des Arbeitsplatzes oder eine Erkrankung zurückzuführen, dann hat der Versicherte einen Anspruch auf den Bezug einer Behindertenrente, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Verlust der Arbeitsfähigkeit ist eingetreten bevor das Lebensalter erreicht wurde, dass zum Bezug einer Ruhestandsrente berechtigt Die Anzahl der Dienstjahre beträgt mindestens ein Drittel des Arbeitsalters c) wenn die Behinderung auf einen Unfall außerhalb des Arbeitsplatzes oder auf eine Erkrankung zurückzuführen ist und die Person jünger als 30 Jahre ist. Für Versicherte, die jünger als 30 Jahre sind und deren Behinderung durch einen Unfall oder eine Erkrankung außerhalb der Arbeit verursacht wurde, gelten weitere Bestimmungen: Die Behinderung trat vor dem Erreichen des 20. Lebensjahres ein, unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre Ist die Behinderung zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr eingetreten und der Versicherte hat mind. 1 Jahr über eine Rentenversicherung verfügt (die Anzahl der Dienstjahre beträgt mind. ein Drittel des Arbeitsalters) Notwendige persönliche Dokumente Mit dem Antrag auf eine Behindertenrente werden folgende Dokumente übermittelt: Ärztliche Bescheinigungen: Vorschlag für die allgemeinärztliche Expertise (Formblatt 1) Facharztbericht, Entlassungsbescheinigungen, Nachweis über med. Behandlungen/Medikamente Bestätigung des Arbeitsplatzes, Beschreibung der Arbeit (Formblatt 1a) Geburtsurkunde Kopie des Arbeitsbuchs, Bestätigung der Behinderung im Original des Arbeitsbuchs Bericht über den Hergang des Arbeitsunfalls (wenn der Versicherte bei der Arbeit verunglückt ist) 3. Familienrente 11

12 Familienmitglieder, die - die Erfüllung weiterer rechtlicher Vorschriften vorausgesetzt - das Anrecht auf den Bezug einer Familienrente erwerben können: Ehepartner Kinder (in der Ehe geborene Kinder, außerhalb der Ehe geborene Kinder, adoptierte Kinder oder Stiefkinder, die der Versicherte unterstützt) Der geschiedene Ehepartner kann das Recht auf eine Familienrente erwerben, wenn ihm nach rechtskräftigem Urteil das Recht auf Unterhalt zugesprochen wird. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem verstorbenen Versicherten (allgemeine Voraussetzungen) und, Voraussetzungen auf Seiten der Familienmitglieder des verstorbenen Versicherten, (besondere Voraussetzungen) Allgemeine Voraussetzungen: Ein Anrecht auf Familienrente haben Familienmitglieder des Verstorbenen: Wenn dieser mind. 5 Jahre versichert war oder mind. 10 Jahre Dienstjahre gearbeitet hat oder die Voraussetzungen für eine Ruhestands- oder Behindertenrente erfüllt hat Wenn dieser eine Ruhestands- oder Behindertenrente bezogen hat Ist der Tod des Versicherten auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, erwirbt dessen Familie den Anspruch of eine Familienrente, ungeachtet der bisherigen Dienstjahre des Verstorbenen. Besondere Voraussetzungen Eine verwitwete Frau erwirbt den Anspruch auf eine Familienrente, wenn: sie bis zum Tod des Ehegatten das 50. Lebensjahr erreicht hat sie bis zum Tod des Ehegatten oder innerhalb eines Jahres nach dem Tod arbeitsunfähig wurde nach dem Tod des Ehegatten ein oder mehrere Kinder zurückbleiben, die einen Anspruch auf die Familienrente des Ehepartners hätten, wenn die Witwe die Fürsorgepflicht für diese Kinder hat. Eine Witwe, die bei der Inanspruchnahme dieser Rechte vollständig arbeitsunfähig wird, erwirbt den Rentenanspruch während der Arbeitsunfähigkeit. Der Rentenanspruch ist dauerhaft, wenn die verwitwete Frau beide oben genannten Bedingungen erfüllt und außerdem das 50. Lebensjahr erreicht hat. Ein Anrecht auf eine Familienrente hat weiterhin eine Witwe, die schwanger ist sowie eine Witwe, deren Kind nach dem Tod des Versicherten geboren wird und dessen Vater der Verstorbene ist. Wird das Kind tot geboren oder stirbt es bevor es ein halbes Jahr alt ist, erstreckt sich der Rentenanspruch der verwitweten Frau auf den Zeitraum von 6 Monaten nach der Entbindung. Das Kind hat einen Familienrentenanspruch: 12

13 bis zum Alter von 19 Jahren bei Erreichen des 19. Lebensjahres: sofern eine Schule besucht wird bis zum Abschluss, aber spätestens bis zum Erreichen des 24. Lebensjahres; bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres bei einer Universitätslaufbahn solange das Kind nicht in der Lage ist, selbständig zu leben und zu arbeiten nachdem das Alter für einen Familienrentenanspruch überschritten wurde und vor dem Tod des Versicherten, wenn dieser auf dem Sterbebett begleitet wurde Ein behindertes Kind hat einen Anspruch auf eine Familienrente, in Übereinstimmung mit den Regularien der Klassifikation entwicklungsgestörter Kinder. Ein Kind dessen Schullaufbahn krankheitsbedingt beendet wird behält den Anspruch auf Familienrente auch während der Krankheitsdauer, bis zum Erreichen des Alters, das zum Bezug einer Rente während der Ausbildungsphase berechtigt. Diese Phase kann um die Dauer der Krankheit verlängert werden. Wird die Schullaufbahn durch die Ableistung des Militärdienstes unterbrochen, erhält das Kind einen Anspruch auf eine Militärrente, dieser Anspruch endet jedoch mit dem Erreichen der oben genannten Altersgrenzen. Berechnung der Familienrente Im Todesfall des Versicherten haben Familienmitglieder einen Rentenanspruch in folgender Höhe: für ein Familienmitglied: 70% für zwei Familienmitglieder: 80% für drei Familienmitglieder: 90% für vier oder mehr Familienmitglieder: 100% Liegt der Rentenanspruch beim Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten eines verstorbenen Versicherungsehmers, so ist die Familienrente im Betrag eines Familienmitgliedes enthalten und soll zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Die Altersrente des verstorbenen Versicherungsnehmers für 20 Dienstjahre soll als Untergrenze für die Bestimmung der Familienrente herangezogen werden. Neben der Familienrente für ein Elternteil, gibt es für Kinder ohne beide Elternteile einen Rentenanspruch im Hinblick auf den zweiten Elternteil: für ein Kind: 20% für zwei Kinder: 40% für drei Kinder: 60% für vier oder mehr Kinder: 100% der Ruhestands- oder Behindertenrente des zweiten Elterteils Der Rentenanspruch, der Kindern für beide Elternteile gewährt wird, wird als eine Rente gezahlt und darf den im Falle von 40 Dienstjahren gewährten Höchstbetrag, nicht übersteigen. 13

14 Prozedur zum Erhalt der Rente Das Verfahren zum Erwerb eines Familienrentenanspruchs wird von einem Familienmitglied des verstorbenen Versicherten beantragt und ist an die zuständige Stelle des letzten Versicherungsortes zu richten. Notwendige persönliche Dokumente Zusammen mit dem Antrag auf Familienrente sollten folgende Dokumente übermittelt werden: Sterbeurkunde Bericht über den Arbeitsunfall, wenn der Tod infolge der während der Arbeit zugezogenen Verletzung eingetreten ist Arbeitsbuch Geburtsurkunden von allen Familienmitgliedern, für die ein Antrag auf Familienrente eingereicht wird Heiratsurkunde des Ehepartners, der das Anrecht auf eine Familienrente erwirbt Schulzeugnisse der Kinder, die älter als 19 Jahre sind und die aufgrund ihrer laufenden Ausbildung rentenberechtigt wären Ärztliche Atteste für alle Familienmitglieder, die aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Rentenanspruch erwerben können Bescheinigung darüber, dass Familienmitglieder, die einen Anspruch auf Familienrente erwerben, nicht arbeiten, nicht selbständig tätig sind und keine andere Form der Rente beziehen Körperliche Behinderung Eine körperliche Behinderung liegt im Falle des Verlusts, der ernsthaften Verletzung oder signifikanten Behinderung eines bestimmten Organs oder Körperteils vor, wenn dies zu Schwierigkeiten bei alltäglichen Tätigkeiten mit sich bringt und eine größere Anstrengung bei Aktivitäten des normalen Lebens bedeutet. Voraussetzungen Ein Versicherter erhält finanzielle Unterstützung wegen einer körperlichen Behinderung von mind. 50%, die infolge einer Arbeitsverletzung oder Berufskrankheit eingetreten ist. Eine Auflistung von Körperbehinderungen und den dazugehörigen Prozentwerten ist in der Offiziellen Gazette der Republik Montenegro (Nr. 45/04 und nr. 50/04)) als Regelwerk zur Bestimmung von körperlichen Behinderungen festgeschrieben. Berechnung der Unterstützung für körperlich Behinderte Zur Bestimmung des Beihilfebetrages werden Körperbehinderungen nach ihren Merkmalen in sechs Gruppen unterteilt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich dabei u.a. nach dem Grad der Behinderung und dem entsprechenden Prozentwert. Bestimmung der Höhe der Behindertenrente: Behinderung Stufe Geldleistung in Prozent des Grundbetrages 100% 1 40% 90% 2 36% 14

15 80% 3 32% 70% 4 28% 60% 5 24% 50% 6 20% Rechtliche Schritte für den Bezug einer Behindertenrente Das Prozedere zum Erhalt einer Behindertenrente ist an die Leistungsberechtigung geknüpft, die sich widerum an der obligatorischen, mit dem Rentenantrag einzureichenden medizinischen Dokumentation orientiert. Der Antrag auf eine Körperbehindertenrente wird auf der Basis der verpflichtenden ärztlichen Dokumentation individuell geprüft und sollte an die örtliche Stelle des Pensionsfonds in dem Ort gerichtet werden, an dem der Antragsteller zuletzt versichert war. Notwendige persönliche Dokumente Neben dem Antrag auf Körperbehindertenrente sollten die folgenden Dokumente vorliegen: Medizinische Dokumentation (vgl. Behindertenrente) Bestätigung der Arbeitsposition, Berufsbeschreibung (Formblatt 1a) Bericht über die während der Arbeit eingetretene Verletzung (wenn die körperliche Behinderung infolge einer Arbeitsverletzung eingetreten ist) Kopie des Arbeitsbuchs Anrecht auf Erstattung von Beerdigungskosten: Im Todesfall des Rentenberechtigten, ist die für die Beerdigung zahlende Person berechtigt, eine Erstattung der Beerdigungskosten zu beantragen. Diese Kompensationszahlung kann den dreifachen Betrag einer durchschnittlichen Rente in der Republik Montenegro betragen. Der Antrag auf Erstattung von Beerdigungskosten sollte nicht später als 60 Tage nach dem Tod des Versicherten gestellt werden und ist bei der zuständigen örtlichen Stelle oder bei der Zentralen Servicestelle des Pensionsfonds einzureichen. Neben dem Erstattungsantrag sollten die folgenden Dokumente übermittelt werden: Geburtsurkunde Rentenscheck oder Bescheinigung der Bank mit Identifikationsnummer (wenn der Verstorbene die Rente von der Bank erhalten hat) Rechnung über die Beerdigungskosten (ausgestellt vom Bestattungsinstitut) Weitere Informationen unter: KONTAKTE: Zentrale Servicestelle des Pensionsfonds Bulevar Ivana Crnojevića No.64, Podgorica 15

16 Fax: 020/ Tel: 020/ /800 Abteilung für ausländische Versicherungen: 020/ , -883, -872 Abteilung für juristische Angelegenheiten: 020/ , -884 Regionalstandorte und Zweigstellen: Zweigstelle Regionalstandort Adresse Tel Bar Bar and Ulcinj Bulevar revolucije b.b Bar Tel: Berane Berane, Rožaje, 29. novembra 1 Plav, Andrijevica Berane Tel: Bijelo Polje Bijelo Polje, Trg Golootočkih žrtava Tel: Mojkovac Bijelo Polje Kotor Kotor, Tivat i Budva Gurdić b.b Kotor Tel: Nikšić Nikšić, Šavnik, Alekse Backovića 115 Plužine Nikšić Tel: Pljevlja Podgorica Herceg Novi Cetinje Büros: Pljevlja, Žabljak Podgorica, Kolašin i Danilovgrad Herceg Novi Cetinje Andrijevica, Branka Deletića bb, tel.051/ Rožaje, 30. septembra bb tel.051/ Plav, Maršala Tita bb, tel.051/ Narodne revolucije b.b Pljevlja Trg Nikole Kovačevića Podgorica Partizanski put Herceg Novi Bajova Cetinje Tel: Tel: Tel: Tel: Behindertenkommission (1. Instanz): Trg Božane Vučinić bb Podgorica 020/ Sprachautomaten: Rentner 020/ Versicherte 020/ Ministerium für Arbeit und Soziales: Rimski trg bb Podgorica 020/

17 Verwaltungsabteilung (2. Instanz): Bulevar Ivana Crnojevića Podgorica 020/ Vereinsregister Rentner von Montenegro Trg Božane Vučinić bb Podgorica 020/ V. MEDIZINISCHE VERSORGUNG Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Bürger die Pflicht hat, Gesundheitsvorsorge in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Anweisungen des kompetenten Personals auf dem Gesundheitssektor zur medizinischen Behandlung, in Anspruch zu nehmen. Anders ausgedrückt, das Verhältnis zum Personal im Gesundheitssektor soll auf Respekt, Toleranz und Vertrauen gegründet sein. Religion, Kultur und moralische Wertvorstellungen sind zu berücksichtigen. Kinder unter 18 Jahren, Schüler von weiterführenden Schulen, Studenten unter 26 Jahren, schwangere Frauen, Personen, die älter als 65 Jahre sind, offiziell arbeitslos Gemeldete, behinderte Menschen und Personen, die mindestens 10mal freiwillig Blut gespendet haben, sind berechtigt, die primäre Gesundheitsvorsorge kostenlos in Anspruch zu nehmen. 1. Primäre Gesundheitsversorgung Die primäre Gesundheitsversorgung umfasst die Versorgung von Müttern und ihren Kindern, Krebsvorsorge- und Kontrolluntersuchungen, Zahnkrankheiten, geistige Gesundheitsvorsorge, Impfungen gegen ansteckende Krankheiten, Behandlung und Rehabilitation zu Hause, Vorsorge und Behandlung der gängigsten Krankheiten bzw. Verletzungen, sowie Notfallhilfe. Darüber hinaus erstreckt sich die primäre Gesundheitsversorgung auch auf Laboruntersuchungen, Ultraschall- und Röntgenkontrollen, Physiotherapie, fachärztliche Behandlung bei Lungenkrankheiten, sowie in bestimmten Fällen die Behandlung durch Radiologen, Psychiater, Psychologen, Pädagogen und Kinderärzte. 2. Ärztliche Pflichten Jede im Gesundheitssektor angestellte Person ist gesetzlich verpflichtet, immer und überall erste Hilfe zu leisten, auch im Falle eines Streiks oder anderer außergewöhnlicher Umstände. Kann in einer medizinischen Einrichtung die nötige medizinische Behandlung nicht durchgeführt werden, ist das Personal verpflichtet, den Patienten entsprechend zu informieren und an eine andere geeignete Einrichtung weiter zu verweisen. Zu den ärztlichen Pflichten zählt es, die Patienten über ihren Gesundheitszustand zu informieren und diese Informationen außer im Gespräch mit anderen Medizinern - vertraulich zu behandeln. Ist es nach Meinung des Arztes für den Patienten von Nachteil, dass er die Schweigepflicht wahrt, kann er im Ausnahmefall Familienangehörige entsprechend informieren. Hat ein Patient keinen Zugang zur medizinischen Versorgung oder ist er mit der Behandlung unzufrieden, kann innerhalb von fünf Tagen eine Beschwerde in schriftlicher oder mündlicher Form an die Leitung der Einrichtung oder im weiteren Verlauf an die Inspektionsbehörde gerichtet werden. 3. Regelmäßige Kontrollen Bis zur zweiten Klasse der weiterführenden Schule sind die Schüler verpflichtet, sich einer jährlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, die der Überprüfung der körperlichen Entwicklung, der Ernährungssituation und des allgemeinen Gesundheitszustands dient. Die Untersuchungen werden in der Regel von den Schulen organisiert und finden in den 17

18 örtlichen Gesundheitszentren statt. Jeder Schüler besitzt einen Gesundheitsbericht, der im Falle eines Schulwechsels oder nach Beendigung der Schullaufbahn dem künftig zuständigen Gesundheitszentrum übermittelt werden muss. Werden bei einer Kontrolluntersuchung gesundheitliche Abweichungen oder Störungen festgestellt, werden die Routineuntersuchungen gegebenenfalls auch zwischen der zweiten und vierten Klasse der weiterführenden Schule durchgeführt. Im Alter von 16 Jahren übernehmen die Schüler die Verantwortung für ihre Gesundheit und eine Konsultation der Eltern von Seiten der Ärzte, um Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen, ist nicht mehr vorgesehen. Sollte der Patient nicht in der Lage sein, die medizinischen Ratschläge nachzuvollziehen, kann von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden. 4. Der gewählte Arzt Jeder Versicherte hat einen sogenannten gewählten Arzt. Ziel dieser Initiative ist es, dem Arzt eine Übersicht über den Gesundheitszustand zu verschaffen, z.b. Krankschreibungen etc., um den Patienten in der bestmöglichen Weise behandeln zu können. Nach Wahl des zuständigen Arztes, wird eine für ein Jahr gültige Vereinbarung unterzeichnet. Entsprechende Arztlisten hängen an allen Registrierungsstellen aus. Aus der Liste kann frei gewählt werden, unabhängig von der Lage des zugehörigen Gesundheitszentrums (Primary Health Care Center). Allgemeinmediziner sind gewählte Ärzte für Erwachsene, Kinderärzte für Kinder und Zahnärzte für Personen über 65 Jahre. Männer haben 1 Krankenakte, Frauen habe 2: eine für die primäre Gesundheitsversorgung und 1 für die gynäkologische Betreuung. Termine werden in der Regel selbständig vereinbart und wahrgenommen; ist der Patient zu einem Arztbesuch nicht in der Lage, kommt der Arzt zum Patienten nach hause. Der gewählte Arzt kann den Patienten gegebenenfalls zur Weiterbehandlung oder zur Absicherung der Diagnose etc. an einen Facharzt überweisen. Nur der gewählte Arzt kann die notwendige Behandlung verschreiben; werden Medikamente von einem anderen Arzt verschrieben oder Überweisungen von einem anderen als dem gewählten Arzt ausgestellt, dann trägt der Patient die jeweiligen Kosten selbst. Weitere Informationen unter: 5. Facharztüberweisungen Der gewählte Arzt kann die Weiterüberweisung an einen Spezialisten erst nach einer gründlichen Untersuchung ausstellen, wenn die zusätzliche Expertenmeinung zur Diagnoseabsicherung notwendig ist. Die Kosten der fachärztlichen Untersuchung werden nur dann übernommen, wenn die Überweisung von einem zertifizierten Arzt angeordnet worden ist. Um einen Untersuchungstermin bei einem Spezialisten zu vereinbaren, muss eine gültige Gesundheitskarte und eine offizielle Anweisung vom behandelnden Arzt vorgelegt werden. Nach der fachärztlichen Untersuchung ist ein erneuter Besuch beim behandelnden Arzt vorgesehen, um die künftige Behandlung mit Hilfe der neuen Untersuchungsergebnisse anzupassen. Der Facharzt ist verpflichtet, auch ohne eine Anweisung des behandelnden Arztes, in Notfällen medizinische Hilfe zu leisten. Zahnarztbehandlung Kinder und Schüler bis zum Alter von 18 Jahren haben einen Anspruch auf bestimmte kostenlose zahnärztliche Eingriffe; Personen, die älter als 65 Jahre sind haben einen Anspruch auf kostenlose Zahn- und Prothesenbehandlung. Voraussetzung hierfür ist die entsprechende Registrierung bei einem Zahnarzt. 18

19 Der Zahnarzt wird von den Versicherten ausgewählt, die berechtigt sind, kostenfreie Zahnfürsorge zu erhalten. Versicherte können ihren Zahnarzt in den Regionalzweigen des Gesundheitsfonds in jeder Stadt wählen, oder eine zahnmedizinische Klinik, wo der Versicherte einen Zahnarzt wählen kann, der einen Vertrag mit dem Gesundheitsfonds hat. Zusätzlich zu Menschen unter 18, schwangeren Frauen und Menschen über 65 steht Zahnvorsorge auch folgenden Personengruppen zur Verfügung: Kinder, Schüler und Studenten unter 26, Epilepsiekranke, MS-Patienten und Patienten mit den Krankheiten Muskeldystrophie, Zerebralparese, Querschnittslähmung, Tetraplegie, psychischen Erkrankungen und Menschen mit Behinderungen, die den speziellen Kriterien entsprechen sowie blinde und taubstumme Menschen. Alle anderen Personen zwischen 18 und 65 haben neben den üblichen Vorsorgeuntersuchungen einen Anspruch auf zahnärztliche Behandlung im Notfall sowie die Behandlung akuter Infektionen und Mund- und Kieferverletzungen. Medizinische Eingriffe Operationen und andere medizinische Eingriffe können nur mit Einverständnis der erkrankten bzw. verletzten Person durchgeführt werden. Ist eine minderjährige Person betroffen, erteilen die Eltern die entsprechende Einverständniserklärung. Bei über 14- Jährigen wird außerdem die Meinung des Patienten berücksichtigt. Ist das Leben eines Patienten in ernsthafter Gefahr und kann der Patient deshalb keine Entscheidung über einen möglichen Eingriff treffen, entscheidet stattdessen das Ärzteteam. Besteht ein Patient trotz ärztlicher Warnungen auf dem Abbruch der Behandlung während eines Krankenhausaufenthalts, ist eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben. 6. Häusliche Pflege Die Gesundheitsversorgung beinhaltet einen Anspruch auf ärztliche Besuche und Behandlung durch einen vom gewählten Arzt instruierten Dienstleister. Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung oder wegen einer bestehenden Immobilität keine öffentliches Gesundheitszentrum aufsuchen können, haben ein Anrecht auf einen solchen medizinischen Service. Im Vorfeld der medizinischen Besuche verschreibt der gewählte Arzt eine Behandlung entsprechend der zuvor gestellten Diagnose. In der Regel trägt das zuständige öffentliche Gesundheitszentrum die Behandlungs- und Servicekosten. 7. Notfälle Der Notdienst leistet in einem Unfall verletzten Personen oder Patienten die dringend auf ärztliche Behandlung angewiesen sind, Erste Hilfe. In der Notaufnahme des Klinikzentrums von Montenegro wird schnelle und effiziente medizinische Hilfe geleistet. Nach einer entsprechenden Notfallbehandlung werden die Patienten zur Weiterbehandlung auf die im Einzelfall zuständige Abteilung der Klinik verlegt. 8. Gesundheitsversorgung von Studenten Reguläre Studierende der Universität von Montenegro können in der studentischen Poliklinik kostenlos behandelt werden. Zur Verfügung stehen zahnärztliche Behandlungen, Sportverletzungen, Physiotherapie, Injektionen sowie psychiatrische und gynäkologische Untersuchungen. Das Zentrum der studentischen Poliklinik ist außerdem zuständig für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungn für Wohnheime und Universitätsbewerbungen. 19

20 9. Private Gesundheitseinrichtungen Das Personal der Gesundheitseinrichtungen kann nach dem Bestehen einer Lizenzprüfung und beim Vorliegen der entsprechenden Ausbildung auch in privaten medizinischen Einrichtungen arbeiten. Untersuchungen in einer solchen privaten Institution werden gemäß einer Preisliste berechnet. Die Lizenz zur Errichtung einer privaten medizinischen Einrichtung stellt die Ärztekammer aus. Probleme im Zusammenhang mit privaten Behandlungszentren können bei der Gesundheitsinspektion oder dem Eigentümer vorgebracht werden. 10. Verschreibungen Im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf verschriebene Medikamente. Medikamente sind erhältlich, wenn sie vom gewählten Arzt verschrieben wurden und wenn das Medikament auf der positiven Arzneimittelliste steht, die vom Krankenversicherungsfond Montenegros bereitgestellt wird. Mit einem entsprechenden Rezept kann das Medikament in einer staatlich geführten Apotheke abgeholt werden; für einige Präparate ist dabei eine geringe Beteiligungsgebühr zu entrichten. Aufgrund der möglichen Gefahr für Leib und Leben ist es grundsätzlich nicht empfehlenswert, Medikamente ohne eine ärztliche Verschreibung zu erwerben. Der Versicherte hat Anspruch auf medizinische Produkte und Materialien, die für die Diagnose und häusliche Behandlung durch den gewählten Arzt, sowie in anderen Fällen der primären Gesundheitsversorgung benötigt werden. Medikamente, die ausschließlich unter medizinischer Anleitung gegeben werden können, werden nur von geschultem medizinischem Personal verabreicht (z.b. Arzneimittel in Ampullen, Infusionslösungen, Impfstoffe, künstliche Nahrung etc.). Sedativa werden ausschließlich gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung herausgegeben; Apotheken sind nicht befugt, diese Medikamente frei zu verkaufen. Bei Unzufriedenheit und Problemen mit dem Service staatlich geführter Apotheken kann gegebenenfalls die Apothekerinstitution von Montenegro konsultiert werden. 11. Personen mit geistigen Erkrankungen Personen mit geistigen Erkrankungen sind geistig behinderte Menschen bzw. Personen, die von psychoaktiven Substanzen (Drogen, Alkohol etc.) abhängig sind. Diese Personen sowie alle anderen Bürger, haben ein Recht auf Zugang zu grundlegenden Medikamenten und Gesundheitsversorgung. Personen mit einer geistigen Erkrankung haben zudem ein Recht auf Schutz vor Ausbeutung, Mißbrauch und Mißhandlung sowie einen Anspruch auf menschliche Behandlung, die Wahrung ihrer persönlichen Würde, Persönlichkeit und Privatsphäre. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist erforderlich, wenn die verantwortliche Person und der Psychiater nach eingehender Untersuchung entscheiden, dass eine angemessene Behandlung nur in einer psychiatrischen Einrichtung möglich ist. KONTAKTE: Polizei 122 Feuernotruf

21 Erste Hilfe 124 Gesundheitszentrum Gesundheitsministerium Rimski Trg, PC Vektra, Podgorica Gesundheitsfonds von Montenegro Centrala fonda Ul. Vaka Đurovića b.b. Podgorica ; Pharmazeutische Institution von Montenegro 020/ Montenegrinisches Institut für Gesundheit Džona Džeksona bb Podgorica, Crna Gora HIV-Tests und Tests für andere sexuell übertragbare Krankheiten Krankenhauszentrum of Montenegro Džona Džeksona bb, Podgorica, CRNA GORA Centrala: Notaufnahme Podgorica Bratstva i jedinstva 15, Podgorica 020/ , 020/ , 020/ kontakt@zhmp.org Patronage Service , , Call centar Kinderkrankenhaus Ljubljanska Str bb, Podgorica 020/ Poliklinik für Geistige Gesundheit Zdravstveni objekat Blok V, Trg Nikole Kovačevića br 6, zaseban ulaz Call centar: 19816, , Programme für Drogenabhängige und Ausgabe steriler Nadeln Fachkliniken: Fachklinik Brezovik 040/ brezovik@t-com.me 21

22 Fachklinik Kotor (Dobrora) Adresa: Dobrota bb, Kotor Tel. centr / 921 Fax: / 923 E mail: spbdobrota@t-com.me Fachklinik Risan CENTRALA: , sbrisan@t-com.me Mediteranski centar "Dr Simo Milošević" Institut für Psychologie und Rehabilitation Igalo, Sava Ilića 5, Tel.: (0) Zentrum für künstliche Befruchtung Klinik LIFE Crnogorskih serdara Str 17, Podgorica 020/ ; inf.life@t.com.me Ars Medica Gavra Vukotića Str bb 020/ ; ; Studentenklinik Svetozara Markovića Str 37, Podgorica 020/ Allgemeinkrankenhaus Bar Naselje Stari Bar (Stari Bar settlement) bb 030/ Allgemeinkrankenhaus Berane Svetog Save 33 Telefon: 051/ , Allgemeinkrankenhaus Kotor Jadranska magistrala bb, Kotor Telefon: 032/ Allgemeinkrankenhaus Pljevlja Lovćenskog bataljona bb, Pljevlja Telefon: VI. SOZIALE SICHERUNG 1. Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen Das Zentrum für Sozialarbeit ist zuständig für soziale Wohlfahrt, familiäre und rechtliche Belange. 22

23 Grundlegende finanzielle Unterstützung im sozialen Schutz beinhaltet: 1) Finanzielle Sicherheit 2) Gebühr für behinderte Menschen 3) Gebühr für Pflege und Unterstützung 4) Gesundheitsschutz 5) Beerdigungskosten 6) Einmalige finanzielle Unterstützung Grundlegende finanzielle Unterstützung im Kinderschutz beinhaltet: 1) Gebühr für Neugeborene 2) Gebühr für Kinder 3) Lebensmittelausgaben in Kindergärten 4) Hilfe in der Ausbildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Ausbildungsbedürfnissen 5) Erstattung von Einkommen im Mutterschutz und Elternzeit 6) Gebühr für die Geburt 7) Erstattung von Einkommen bei Teilzeitarbeit Unterstützungen im sozialen und Kinderschutz beinhalten: 1) Auswertung und Planung 2) Unterstützung zum Leben in der Gemeinschaft 3) Beratungstherapeutische und sozialerzieherische Leistungen 4) Unterbringung 5) Notfallinterventionen 6) Andere Leistungen Soziale und Kinderunterstützung haben das Ziel, die Lebensqualität zu verbessern und sollen unabhängige und produktive Leben für Einzelpersonen und Familien ermöglichen. Um die Ziele zu erreichen, erhalten die folgenden Personen einen besonderen Schutz: 1) Kinder - ohne Eltern - mit Eltern, die sich nicht um das Kind kümmern können - mit Behinderungen - die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind - die Drogen, Alkohol oder Betäubungsmittel konsumieren - die Opfer von Gewalt, Vernachlässigung, häuslicher Gewalt oder Ausnutzung geworden sind oder davon bedroht sind - Opfer von Menschenhandel - mit Eltern, die sich nicht über ihr Sorgerecht einigen konnten - die außerhalb der Wohnung ohne Aufsicht der Eltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern aufgefunden werden - schwangere Mädchen ohne familiäre Unterstützung und angemessene Lebensbedingungen - alleinerziehende Eltern ohne familiäre Unterstützung und angemessene Lebensbedingungen - die aus besonderen Umständen oder sozialen Risiken heraus besonderen sozialen Schutz benötigen 2) Erwachsene oder Senioren: - Behinderte - die Drogen, Alkohol oder Betäubungsmittel konsumieren - die Opfer von Gewalt, Vernachlässigung, häuslicher Gewalt oder Ausnutzung geworden sind oder davon bedroht sind - Opfer von Menschenhandel - Obdachlose 23

24 - schwangere Frauen ohne familiäre Unterstützung und angemessene Lebensbedingungen - alleinerziehende Eltern ohne familiäre Unterstützung und angemessene Lebensbedingungen - die aus besonderen Umständen oder sozialen Risiken heraus besonderen sozialen Schutz benötigen Das Zentrum für Sozialarbeit unterstützt Kinder ohne elterliche Fürsorge, mißbrauchte und vernachlässigte Kinder, Kinder mit Verhaltensstörungen, behinderte Menschen sowie arbeitsunfähige Personen und mittellose Rentner. Die Grundvoraussetzung zum Erhalt von Unterstützung ist der Besitz eines gültigen Ausweises, der in Montenegro ausgestellt worden ist. Darüber hinaus muss die Person offiziell beim Arbeitsamt registriert sein, darf über keinerlei Einkommen bzw. über ein Einkommen unter dem staatlichen Durchschnitt verfügen sowie kein Grundstück in Montenegro besitzen. Notwendige Dokumente für eine Familienbeihilfe: Antragsformular Ausweis Geburtsurkunde (von allen Familienmitgliedern, mit PIN Nummer, Heiratsurkunde, Todesbescheinigung) Arbeitsbuch (zur Durchsicht) Angabe über Familienmitglieder Angabe der arbeitsfähigen und arbeitslosen Familienmitglieder, die auf der Liste des Arbeitsamtes geführt werden; Bestätigung der Ausbildung der Kinder, die älter als 15 Jahre sind bzw. deren Bescheinigung vom Arbeitsamt Auflistung von Immobilien/Grundstücken in Besitz der volljährigen Familienmitglieder sowie der Eltern des Antragstellers Steuerbescheinigungn der volljährigen Familienmitglieder und der Eltern des Antragstellers Notwendige Dokumente für eine Kinderbeihilfe: Nachweis über den Familienbeihilfe-Bezug des Kindes Geburtsurkunde Ausweiskopien beider Elternteile Antragsformular bei Kindern mit speziellen Bedürfnissen: Bescheinigung der für die Kategorisierung zuständigen Mitarbeiter Um eine finanzielle Beihilfe oder Unterstützung für häusliche Pflege zu erhalten, müssen Personen, die über 65 Jahre alt sind, eine Bescheinigung vorlegen, die besagt, dass sie nicht bei ihren Kindern leben oder eine Wohnung bzw. Immobilie besitzen. KONTAKTE: Zentrum für Sozialarbeit Ul. IV proleterske 18, Podgorica Tel: / ; 067 / jucsr@t-com.me 24

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