Wir fur Sie fur Nordhorn

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1 .... Wir fur Sie fur Nordhorn Satzungs- und Vereinsbroschüre VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v.

2 Die Struktur des VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. Übersicht der Struktur Mitgliederversammlung Die Struktur des Vereins VVV ist stark an die Bedürfnisse des Stadt- und Citymarketings angepasst. Die einzelnen Interessengruppen des Vereins werden durch Beiräte vertreten, um ihren speziellen Bedürfnissen entgegen zu kommen. Folgende Beiräte bestehen aktuell im VVV: Beirat Innenstadt Hier werden alle City-Kaufleute, Immobilienbesitzer etc. aus dem Bereich der Innenstadt zusammengeführt. Beirat Wirtschaft, Handwerk, Handel Hier sind alle Firmen und Banken, der Einzelhandel in den Stadtteilen und das Handwerk vertreten. Beirat Tourismus und Gastronomie Hier finden sich alle Hotels, Gastronomiebetriebe, Ferienwohnungen, Freizeiteinrichtungen etc. wieder. Beirat Sport, Soziales und Kultur Dieser Beirat vereint die Privatmitglieder, die Vereine, Kirchen, Kulturstätten etc.. Die Zahl der Beiräte ist prinzipiell offen, das heißt dass sich die Zahl auch vergrößern kann, wenn dem VVV weitere Aufgabenbereiche zugeteilt werden sollten. Die Mitgliederzahl in den Beiräten ist grundsätzlich unbeschränkt, so dass alle interessierten Mitglieder hier die Vertretung ihrer Interessen wahrnehmen können. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im VVV. Jeder Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt eine/n Sprecher/in, die/der nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung einen Sitz im Vorstand wahrnimmt, um dort die Interessen des Beirates zu vertreten. Um der besonderen Gewichtung der Innenstadt als Hauptaktionsfläche des Stadtmarketings mit der größten Mitgliederdichte Rechnung zu tragen, ist die/der Sprecher/in des Beirates Innenstadt gleichzeitig Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Im Beirat werden alle die jeweilige Interessengruppe betreffenden Themen besprochen und gegebenenfalls durch Abstimmung deren Ergebnisse in den Vorstand getragen. Im Beirat Innenstadt werden z. B. alle innenstadtrelevanten Themen wie Ablauf der Stadtfeste, verkaufsoffene Sonntage, Öffnungszeiten zu Stadtfesten, Weihnachtstaler-Aktion etc. diskutiert. Jedem Beirat wird ein/e Mitarbeiter/in des VVV zugeordnet, die/der sich um die administrativen Angelegenheiten kümmert und Ansprechpartner/in für die jeweiligen Mitglieder ist. Beirat Innenstadt City-Kaufleute Immobilieneigentümer sonstige Mitglieder aus der Innenstadt Beirat Tourismus und Gastronomie Hotels Gastronomiebetriebe Ferienwohnungen Freizeiteinrichtungen etc. Vorstand geschäftsführender vorstand Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender Schatzmeister Bürgermeister der Stadt Nordhorn Sprecher Beirat Innenstadt Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn 3 Mitglieder des Stadtrates jeweils der Sprecher der 3 (ggf. mehr) weiteren Beiräte Bei Bedarf erweiterbar um weitere Beiräte (dann auch Erweiterung des Vorstandes.) Beirat Wirtschaft, Handwerk, Handel alle Unternehmen inkl. Banken Einzelhandel in den Stadtteilen (IGs und Einzelmitglieder) Handwerk etc. Beirat Sport, Soziales und Kultur Sportvereine Vereine Kirchen Kulturstätten Privatmitglieder 4 Satzungs- und Vereinsbroschüre Satzungs- und Vereinsbroschüre 5

3 Satzung des VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. Firnhaberstraße Nordhorn Telefon: Fax: Internet: Der Verein nimmt in einem ganzheitlich orientierten Stadtmarketing die Förderung Nordhorns als interessanten Wirtschaftsstandort für Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe zum Wohle aller Bürger wahr. Gleichzeitig unterstützt er die Vereine und Verbände bei ihren dem Image Nordhorns dienenden Aktivitäten. Er berücksichtigt auch die sozialen Komponenten wie Wohnund Ausbildungsqualität, Kultur, Sport und Freizeitangebot. Stadt- und Citymarketing ist eine Methode, mit deren Hilfe die Entscheider im politisch-administrativ-wirtschaftlichen System Stadt in einem institutionalisierten, integrativen Verfahren zu kooperativem Handeln veranlasst werden sollen. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen VVV Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. ; er hat seinen Sitz in Nordhorn. Die Abkürzung VVV steht für Verkehrs- und Veranstaltungsverein. 2 Aufgaben des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Gesamtstandortes Nordhorn mit Hilfe aller Marketinginstrumente. 2. Das Stadt- und Citymarketing ist ein langfristig, strategisch ausgerichtetes Handlungskonzept. Es sollen vorhandene Potentiale und neue Ideen für die Stadtentwicklung besser genutzt werden. 3. Der Verein übernimmt die Aufgaben einer städtischen Tourist-Information. 4. Gegenstand des Vereins ist Beratung und zentrales Marketing für Handel, Hotellerie und Gastronomie. 5. Der Verein ist Schnittstelle im regionalen und überregionalen Marketing und fördert die Zusammen arbeit u. a. zum Grafschaft Bentheim Tourismus e.v.. Der Ver ein stellt sich die Aufgabe, die Beteiligung der Gewerbetreibenden und Bürger in Nordhorn für seine Ziele zu wecken und nutzbar zu machen. Der Verein bemüht sich durch Information und Kommunikation die Beziehungen seiner Mitglieder untereinander zu vertiefen. 6. Der Verein berät und unterstützt oder nimmt Stellung zu Aktivitäten anderer, die die Interessen des Vereins berühren. 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts werden, welche die Aufgabe des Vereins zu unterstützen bereit sind. Eine wichtige Aufgabe des Vereins ist es auch, alle am wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt beteiligten Persönlichkeiten und Institutionen als Mitglieder zu gewinnen. Mitglieder des Vereins sind a) ordentliche Mitglieder b) fördernde Mitglieder c) Ehrenmitglieder 2. Die ordentliche und fördernde Mitgliedschaft muss schriftlich erklärt werden. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Sie wird erworben durch Eintragung in das Mitgliederverzeichnis, dass von der Geschäftsstelle geführt wird. 3. Personen, welche die Zwecke des Vereins im besonderen Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 4. Die Zugehörigkeit zum Verein erlischt a) durch den Austritt, der schriftlich zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten zu erklären ist b) durch Tod c) durch den Ausschluss gemäß 4 der Satzung d) bei Vereinen, Körperschaften und Firmen durch Auflösung. 2. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand durch schriftlichen Bescheid. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von zwei Wochen schriftliche Beschwerde eingelegt werden, die zu begründen und bei dem Vorstand einzureichen ist. Über die Beschwerde entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung des Vorstandes ist dem ausgeschlossenen Mitglied schriftlich bekannt zu geben. Ausscheidende Mitglieder können Ansprüche wegen gezahlter Beiträge und geleisteter Sacheinlagen, soweit sie nicht darlehensweise bzw. leihweise erfolgt sind, gegen den Verein nicht geltend machen. 5 Mitgliedsbeitrag Die Höhe des Beitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der Beitrag ist jährlich im ersten Kalendervierteljahr des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder sind von der Zahlung des Beitrages freigestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 6 Organe Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand 7. Der Verein trägt zur Imagepflege und Attraktivität der Stadt Nordhorn u. a. durch repräsentative Veranstaltungen bei. 8. Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Sofern sich Überschüsse ergeben, werden sie ebenso wie der Zuschuss der Stadt Nordhorn zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben verwendet. 9. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 4 Ausschluss 1. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn a) ein Verhalten festgestellt und nachgewiesen werden kann, wodurch das Ansehen des Vereins geschädigt oder dem Zwecke des Vereins zuwidergehandelt wird, b) das Mitglied mit mindestens einem Jahresbeitrag in Rückstand ist und trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung den Rückstand nicht bezahlt hat. 6 Satzungs- und Vereinsbroschüre Satzungs- und Vereinsbroschüre 7

4 Satzung 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9 Beiräte 11 Auflösung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich, und zwar möglichst in den ersten 6 Monaten des Jahres statt. Weitere Mitgliederversammlungen sollen nach Bedarf einberufen werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Vereins vom Vorstand einberufen werden. Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung in den Grafschafter Nachrichten zu erfolgen. In den Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung leitet der Vorsitzende oder sein Vertreter. Anträge von Mitgliedern müssen mindestens eine Woche vorher dem Vorstand schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über 1) den Jahresbericht 2) den Rechnungsbericht des Schatzmeisters 3) die Feststellung und Genehmigung des Finanzplanes 4) die Entlastung des Vorstandes 5) die Neuwahl des Vorstandes 6) die Wahl von zwei Kassenprüfern für ein Jahr 7) vorliegende Anträge Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird, bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind niederzuschreiben, vom Vorstand zu genehmigen und von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Mitglied zu unterzeichnen. Die Protokolle werden an die Mitglieder per versandt und zusätzlich in der nächsten Mitgliederversammlung zwecks Genehmigung ausgelegt und verlesen. Auf die Verlesung kann verzichtet werden, wenn die Mehr heit dies in der jeweiligen Mitgliederversammlung beschließt. In diesem Fall hat das Protokoll der vorjährigen Mitgliederversammlung an sichtbarer Stelle zwecks Einsicht durch die Mitglieder während der gesamten Mitgliederversammlung auszuliegen. 1. Der Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden b) dem Stellvertreter des Vorsitzenden c) dem Schatzmeister d) dem Bürgermeister der Stadt Nordhorn e) dem Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn f) jeweils einem Vertreter der Beiräte g) drei Mitgliedern des Rates der Stadt Nordhorn als Beisitzer 2. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister sowie die Vertreter der Beiräte werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Bürgermeister sowie der Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn sind Mitglieder des Vorstandes qua Amtes. Der Rat der Stadt Nordhorn schlägt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung drei Vertreter vor, die durch die Mitgliederversammlung als Gruppe in einem Wahlgang zu Beisitzern gewählt werden. 3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. in seiner Abwesenheit die seines Stellvertreters. 4. Alle Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll niederzulegen, dass von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer oder bei dessen Verhinderung von einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. 5. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister, der Bürgermeister der Stadt Nordhorn sowie der Vertreter des Beirates Innenstadt bilden den Geschäftsführenden Vorstand. 6. Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der Vorsitzende gemeinsam mit dem Stellvertreter oder dem Schatzmeister. Im Verein bilden die einzelnen Interessengruppen des Stadtmarketings folgende Beiräte: Beirat Innenstadt Beirat Wirtschaft, Handwerk, Handel Beirat Tourismus und Gastronomie Beirat Sport, Soziales und Kultur Die Mitgliederversammlung kann weitere Beiräte oder auch Veränderungen innerhalb der bestehenden Beiräte beschließen. In den jeweiligen Beiräten vereinigen sich die Mitglieder, die dort die Vertretung ihrer Interessen im Verein gesichert wissen wollen. Die Mitgliederzahl der Beiräte ist unbeschränkt. Stimmberechtigt sind nur Vereinsmitglieder. Jeder Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt eine/n Sprecher/in, die/der den Beirat im Vorstand vertritt. Die administrativen Aufgaben für die Beiräte übernimmt ein/e Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle des Vereins. Diese/r ist zugleich Ansprechpartner für die Beiratsmitglieder. 10 Geschäftsführer Die laufenden Geschäfte des Vereins werden von einem hauptamtlichen Geschäftsführer oder seinem Vertreter geführt. Die Einstellung erfolgt durch den Vorstand. Der Geschäftsführer ist an die Weisungen des Vorstandes gebunden. Wenn ein hauptamtlicher Geschäftsführer nicht eingestellt ist, führt der geschäftsführende Vorstand die laufenden Gespräche, es sei denn, ein Stellvertreter wäre vorhanden und würde vom Vorstand mit der Führung der laufenden Geschäfte beauftragt. 1. Der Verein kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 2. Der Beschluss ist wirksam, wenn von den stimmberechtigten Mitgliedern mindestens zwei Drittel anwesend sind und von diesen mindestens zwei Drittel der Auflösung zustimmen. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens. 12 Veröffentlichung Die Veröffentlichungen des Vereins erfolgen durch Bekanntgabe in den Grafschafter Nachrichten. Nordhorn, Satzungs- und Vereinsbroschüre Satzungs- und Vereinsbroschüre 9

5 Stadt- und Citymarketing Im Bereich Stadt- und Citymarketing beschäftigt sich der VVV mit allen Aktivitäten rund um Marketing und Werbung. Dazu gehört die touristische Werbung, die Veranstaltungswerbung, Imagewerbung und vieles mehr rund um die Wasserstadt Nordhorn. Insgesamt gibt der VVV rund 60 Drucksachen pro Jahr heraus. Außerdem werden hier die Premium- und Plusmitgliedschaften koordiniert und betreut. Im Bereich Marketing sind natürlich auch die sogenannten Neuen Medien vertreten, wie z. B. die Betreuung der Website und sozialer Netzwerke. Was.. wir alles fur unsere Wasserstadt Nordhorn machen. Highlights VVV-Infoblatt Der VVV bringt 3 bis 4 Mal pro Jahr das VVV-Infoblatt heraus. Hierbei handelt es sich um einen vierseitigen Prospekt, der über die Aktivitäten des VVV und insgesamt über Veranstaltungen und Aktionen in Nordhorn informiert. Neue Weihnachtsbeleuchtung in der City VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. STADTMARKETING TOURISMUS/FREIZEIT Der VVV stellt sich vor Kartenvorverkauf Angebote in den Ferien EDITORIAL Heiko Brüning Geschäftsführer VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. Liebe Leserinnen und Leser, Endlich ist der Sommer da und mit olympischem Sportsgeist nach dem Motto Dabei sein ist alles! gehen wir die zweite Jahreshälfte an. Seien Sie doch auch dabei, wenn im Sommer die Freizeiteinrichtungen rufen: Tierpark, Freibad, Bootfahren oder wenn s mal regnet die Museen und Ausstellungen laden zum Besuch ein. Nach den Sommerferien geht s dann wieder los mit Veranstaltungen für Jedermann: Nach dem Interna tio - nalen Strassenkulturfest kommt der Nordhorner Stadtlauf, wiederum eine Woche später am 15. September prä sentiert die Kreishanderwerkerschaft zusammen mit dem VVV den Tag des Handwerks und Ende des Monats steht dann Nordhorns größtes Stadtfest, der Nordhorner Oktober an. Apropos Jedermann: Nicht verpassen sollten Sie das gleichnamige Schauspiel, das die Theaterwerkstatt in Rah men ihres Jubiläumsprogramms an ungewöhnlicher Spielstätte aufführt, nämlich vor dem Nordhorner Rathaus. Horst Gross und sein En semble krönen damit 20 Jahre Theaterarbeit in der Theaterwerkstatt. Zum Schluss noch etwas persönliches: Ab dieser Ausgabe stellen wir Ihnen jeweils eine(n) VVV-Mitarbeiter/ in vor, damit Sie etwas mehr Einblick bekommen, was der VVV eigentlich genau macht. Wir freuen uns mit unserer Marketing-Mitarbeiterin Marion Matthäus über die Geburt Ihre Tochter Greta und wünschen der Familie alles Gute. Also: Genießen Sie den Sommer! Herzlichst, Ihr Heiko Brüning VERANSTALTUNGEN Intern. Strassenkulturfest Nordhorner Oktober VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. STADTMARKETING TOURISMUS/FREIZEIT Verkaufsoffener Sonntag Radsaison/Radpauschale Bootssaison EDITORIAL Heiko Brüning Geschäftsführer VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. Liebe Leserinnen und Leser, schon gehört? Seit Anfang März sind der VVV und die IG City zu einem Verein, dem VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v., verschmolzen. Wir versprechen uns dadurch mehr Schlagkraft und Attraktivitätssteigerung im gesamten Stadt marketing, besonders aber in der Innenstadt und freuen uns, dass auch Politik und Verwaltung die neue Struktur mittragen. Möchten Sie das neue Stadtmarketing auch mitgestalten, dann werden Sie doch Mitglied im VVV. Kribbelt es bei Ihnen auch schon? Der Frühling hält Einzug und man möchte gern wieder nach draußen. Sei es, dass der Garten wartet oder dass man wieder Lust darauf hat, eines der Nordhorner Stadtfeste zu besuchen: der Bookholter Fietsen frühling und der Holschenmarkt warten im April auf Sie. Im Mai geht s weiter mit der Maikirmes und dem verkaufsoffenen Sonntag am 20. Mai. Und im Juni gibt s Oldtimer in der Hagenstraße/ Alte Synagogenstraße, das Fest der Kanäle dieses Jahr auch mit Programm am Vechtesee und schließlich das Frühlingsfest auf der Blanke. Wer s lieber ruhiger möchte, für den stehen die Nordhorner Freizeit- und Kultureinrichtungen of fen: Mal wieder im Tierpark bummeln gehen, eine Rundfahrt mit den Vechtebooten oder ein Tret boot mieten; vielleicht mal ins Schifffahrtmuseum oder in die Modeausstellung im Nino- Hochbau, Nordhorn hat viel zu bieten. Also: langweilig wird s in Nordhorn bestimmt nicht! Herzlichst, Ihr Heiko Brüning VERANSTALTUNGEN Holschenmarkt Fest der Kanäle Im Jahr 2012 hat die Nordhorner Innenstadt eine komplett neue und mo derne Weihnachts beleuchtung bekommen. Dadurch ist der Weihnachtsmarkt atmosphärisch ein be son deres Highlight, Touristen und Bürger können das Bummeln in der Nordhorner City vor Weihnachten noch mehr genießen. Der VVV konnte nur mit Hilfe der gesamten Kaufmannschaft dieses riesige Projekt bewältigen. Wir freuen uns, dass dies so erfolgreich war. Wir werden uns auch in den künftigen Jahren um die Weihnachtsbeleuchtung kümmern. 10 Satzungs- und Vereinsbroschüre Satzungs- und Vereinsbroschüre 11

6 Tourismus Veranstaltungen Die Touristinformation des VVV ist Anlaufstelle für viele Angebote. Zum einem gibt es hier natürlich die klassischen Informationen für Bürger oder Touristen von Flyern über Sehenswürdigkeiten bis hin zu Gastgeberverzeichnissen für die Übernachtung in Nordhorn. Zum anderen kann man hier auch eine Infostelle des ADAC finden. Bürger sind hier auf jeden Fall richtig, wenn Sie Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen in Nordhorn und Umgebung, sowie Musicaltickets in ganz Deutschland buchen möchten. Pauschalen für Urlauber, Buchungen von Stadtführungen, Verleih von Fahrrädern oder die Vermittlung von Ballonfahrten oder Rundflügen bei den Mitarbeitern in der Touristinformation bleiben bestimmt keine Wünsche offen. Der VVV ist seit vielen Jahren für die intern als Klassiker bezeichneten Stadtfeste wie Holschenmarkt, Nordhorner Oktober und Weihnachtsmarkt zuständig und sorgt für die Planung, Durchführung und Organisation. Auch der Hochzeits- und Familienwald wird von uns organisiert Hinzu kommen Feste, die sich in den letzten Jahren ent - wickelt haben, wie die Vechtewette, der Vechtespaß oder das Fest der Kanäle. Darüber hinaus arbeitet der VVV eng mit einigen Partnern wie der IG Blanke zusammen und unterstützt diese bei deren eigenen Veranstaltungen. Als Dienstleister führt der VVV unter anderem für die Stadt Nordhorn Veranstaltungen durch. Nordhorn Gutschein Immer eine gute Geschenkidee Highlights Shopping-Veranstaltung Feuer, Wasser, Licht Mit dem Nordhorn Gutschein steht Ihnen die ganze Einkaufs- und Restaurantvielfalt der Stadt Nordhorn offen. Ob shoppen, schlemmen oder verwöhnen lassen der Nordhorn Gutschein ist die ideale Geschenkidee zu jedem Anlass! Der Gutschein kann bei der Grafschafter Volksbank in der Filiale An der Torbrücke und beim VVV erworben werden. Mittlerweile kann man den Gutschein in über 90 Geschäften und Gastronomien in Nordhorn einlösen! Einkaufen bei Fackeln und Kerzenschein? Das ist möglich beim Shopping-Abend Feuer, Wasser, Licht in Nordhorn. Am längsten Samstag des Jahres haben die Geschäfte in der Innenstadt bis Uhr geöffnet und bieten ihren Kunden zusätzlich Aktionen und kleine Aufmerksamkeiten an. Die Straßen sind durch Fackeln, Feuer und Laternen in romantisches Licht gehüllt. Feuershows und die spektakuläre Wasser-Licht-Show Flames of Water sorgen für die richtige Atmosphäre und viel Unterhaltung. Highlight ERWACHSENE 4,00 Kleine Rundfahrt ca. 30 Minuten KINDER Piratenfahrt (2 x ca. 30 Minuten) ERWACHSENE Tierparkfahrt Hin- und Rückfahrt mit Tierparkbesuch (2 x ca. 30 Minuten) Bootsfahrten mit den Vechtebooten vvv-nordhorn.de vvv-nordhorn.de vvv-nordhorn.de Jedes Jahr eröffnet der VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. um Ostern seine Bootssaison mit den beliebten Fahrgastschiffen Vechtesonne und Vechtestromer. Bis Oktober werden täglich öffentliche Rundfahrten angeboten. Doch der VVV hat außer den normalen Rundfahrten eine große Vielfalt an besonderen Angeboten. Wie wäre es z. B. mit einer Tierparkfahrt oder einer Kaffeefahrt? Besondere Highlights sind die Punschfahrten vor Weihnachten oder die neuen Männertouren und Frauentouren, bei denen man an Bord entweder mit Sekt und Süßem oder mit Bier und Buletten versorgt wird. 12 Satzungs- und Vereinsbroschüre Satzungs- und Vereinsbroschüre 13

7 Mitgliedsbeiträge des VVV Nordhorn City-Mitgliedschaft Grundbeitrag 180,00 zzgl. 25,00 je Vollzeitmitarbeiter, max. 375,00 Gesamt max. 555,00 Innenstadtgeschäfte (1a-Lage) 120,00 Geschäfte (Nebenstraßen und Ortsteile) 60,00 Handel, Handwerk, Gastronomie, Gewerbe, Freizeitinstitutionen Größere Handels- und Gewerbebetriebe 120,00 Banken und Sparkassen 240,00 Shopping-Center 480,00 Beitrittserklärung VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. Hiermit erkläre/n ich/wir den Beitritt zum VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. und die Zahlung eines Jahresbeitrages wie unten angegeben. Institution Name Vorname Vereine 60,00 Privatpersonen 12,00 Straße Nr. Ferienzimmervermieter 60,00 PLZ Ort Hotels bis 20 Betten 120,00 Grundpreis Hotels über 20 Betten 120,00 zzgl. je angefangene 10 Betten 10,00 Höchstbetrag Hotels 480,00 Plus-Mitgliedschaft* ab 500,00 Premium-Mitgliedschaft* ab 2.500,00 * Plus- und Premiummitgliedschaft Neben der Basis- oder Citymitgliedschaft im VVV Nordhorn besteht die Möglichkeit einer Plus- bzw. Premium-Mitgliedschaft. Im Rahmen dieser Mitgliedschaften stehen viele Werbemöglichkeiten zur Verfügung. Diese werden individuell auf die Wünsche des jeweiligen Mitglieds abgestimmt. Hierzu beraten wir Sie jederzeit gerne. Engagement Unternehmen, die ihr Engagement für das Nordhorner Stadtmarketing deutlicher zeigen möchten, können jederzeit einen höheren freiwilligen Beitrag leisten. Der Beitritt erfolgt als Adresse* *bitte unbedingt angeben, da die Kommunikation primär über laufen wird. Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag beim VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. in Höhe von jährlich. Der Beitrag ist bis auf Widerruf von nachstehendem Konto einzuziehen. Konto BLZ Ort, Name des Kreditinstitutes Kontoinhaber Datum Unterschrift 14 Satzungs- und Vereinsbroschüre Satzungs- und Vereinsbroschüre 15

8 VVV-Stadt- und Citymarketing Nordhorn e.v. Firnhaberstraße Nordhorn Telefon ( )

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