ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HANSEATIC BROKERHOUSE FINANCIAL SERVICES GMBH

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HANSEATIC BROKERHOUSE FINANCIAL SERVICES GMBH 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Ausführung von Wertpapierdienstleistungen, Wertpapier-/ Termingeschäften und sonstigen Geschäften in Finanzinstrumenten gelten für deren Durchführung über ein vom Auftraggeber bei der Varengold Bank AG (nachfolgend "Varengold") eröffnetes Handelskonto/ Depot. 2. Geschäftstätigkeit 2.1 Die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH (nachfolgend "HBFS") stellt als Anlage- und Abschlussvermittler den Kontakt zwischen interessierten Anlegern und dem kontoführenden Institut her und vermittelt auf der Grundlage einzelner vom Kunden zu erteilender Aufträge Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten an die Varengold (Anlagevermittlung gemäß 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG). Die HBFS ist nicht Vertreter der Varengold. Bei der Vermittlung übernimmt HBFS gegenüber dem Kunden keinerlei Beratungsleistungen und keine allgemeine Vermögensverwaltung der Vermögenswerte des Kunden (execution-only). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jegliche Beratung. Die Haftung von HBFS aus unterlassener Beratung oder Aufklärung ist ausdrücklich ausgeschlossen. 2.2 Sofern HBFS Kunden Informationsmaterial zu einzelnen Finanzinstrumenten auf elektronischem oder schriftlichem Wege zur Verfügung stellt oder übermittelt, stellt dies keine Anlageberatung dar, sondern dient lediglich dazu, die selbstständige Anlageentscheidung des Kunden zu erleichtern. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Informationen übernimmt HBFS keinerlei Haftung. 2.3 Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch HBFS erfolgt in keinem Fall. 3. Gebühren 3.1 Für die Durchführung des Handels in Finanzinstrumenten werden vom kontoführenden Institut Kosten und Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zwischen dem Kunden und Varengold abgeschlossenen Vertrag und dem darin enthaltenen Preis-/ Leistungsverzeichnis. 3.2 Für die Tätigkeit der HBFS fallen keine Gebühren oder Kommissionen an. Die HBFS erhält im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit vom kontoführenden Institut eine Vergütung, welche bis zu 100% der dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte betragen kann. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf einen etwaigen Herausgabeanspruch. 3.3 Soweit der Kunde besondere Leistungen der HBFS in Anspruch nimmt, können weitere Kosten anfallen. Für die Nutzung dieser besonderen Leistungen ist der Abschluss eines weiteren Vertrages erforderlich. Vor Abschluss dieses Vertrages werden dem Kunden die Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt. In diesen Vertragsbedingungen ist die Höhe der Kosten und Gebühren für die Nutzung der jeweiligen Leistung dargestellt. 4. Erreichbarkeit, Datenübermittlung und Haftung 4.1 HBFS strebt hohe technologische Standards an. HBFS weist jedoch darauf hin, dass bei der genutzten Technologie (Hard- und Software) Fehler, die zu Schäden führen können, nicht auszuschließen sind. Insbesondere kann eine durchgehende Erreichbarkeit der Internetseite nicht gewährleistet werden. HBFS haftet nur für Schäden aufgrund fehlerhafter Hard- und Software, wenn deren Ursache bei der HBFS liegt und zusätzlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. HBFS haftet nicht für das Verschulden eines Dritten.

2 4.2 HBFS hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Vollständigkeit, Inhalt, Richtigkeit und Aktualität der Kursinformationen und übernimmt daher für diese keine Haftung. Der Handel des Kunden in Finanzinstrumenten wird über Dritte abgewickelt. Bei Störungen der Datenübermittlung, insbesondere in Form von unvollständiger, verzögerter, falscher oder sonst fehlerhafter Übertragung haftet HBFS nur, soweit die Ursache für diese fehlerhafte Übertragung bei der HBFS liegt und zugleich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. HBFS haftet nicht für das Verschulden eines Dritten. 5. Deutsches Recht/ Gerichtsstand Der mit der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH abgeschlossene Vermittlungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg. 6. Informationspflichten gegenüber dem Kunden HBFS eröffnet dem Kunden die Möglichkeit, in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten zu handeln. Die diesbezüglichen Informationen, insbesondere gemäß WpHG, werden dem Kunden mit dessen Zustimmung entsprechend den Vorgaben des WpHG auf elektronischem Weg und/ oder durch das kontoführende Institut zur Verfügung gestellt. 7. Datenschutz HBFS speichert die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Namen, Kontaktdaten und Bankverbindung, zu Zwecken der Vertragsdurchführung elektronisch. Diese Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zur Durchführung dieses Vertrages, insbesondere zur Zahlungsabwicklung, erforderlich ist. 8. Änderungen dieser AGB Änderungen dieser AGB werden dem Kunden per bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die HBFS absenden.

3 INFORMATION DER HANSEATIC BROKERHOUSE FINANCIAL SERVICES GMBH (NACHFOLGEND HBFS) ÜBER DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten, die sich im Rahmen der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ergeben können. Solche Interessenkonflikte können auftreten zwischen unserer Gesellschaft, anderen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich dabei insbesondere ergeben in der Vermittlung, der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der HBFS am Absatz von Finanzinstrumenten bei der Gewährung von Vergütungen im Rahmen des Absatzes von Finanzinstrumenten, an deren Absatz die HBFS oder Unternehmen unserer Gruppe über eine Vergütung für den Vertrieb etwa im Rahmen von Gebühren für Anlageberatung o. ä. partizipieren bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-/ Vertriebsfolgeprovisionen/ geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Kunden durch erfolgsbezogene Vergütung oder Gewähr von Zuwendungen an Mitarbeiter/ Vermittler aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses oder Unternehmen unserer Unternehmensgruppe, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen bzw. dem Interesse an Gewinnen aus Beteiligungsgeschäften bei der Erstellung von Finanzanalysen über Wertpapiere oder sonstigen Publikationen durch uns oder Unternehmen unserer Gruppe, die Kunden der Gesellschaft oder sonstigen Dritten angeboten werden durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind bei der Mitwirkung von Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe in Aufsichts- oder Beiräten oder sonstigen unternehmerischen Aktivitäten Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen, zum Beispiel Auftragsausführung, die Beratung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter und die Mitarbeiter der Unternehmen unserer Unternehmensgruppe auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegt. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: Schaffung organisatorischer Verfahren und Abläufe zur Wahrung des Kundeninteresses beim Online Brokerage und in der Anlageberatung Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren; Trennung von Verantwortlichkeiten Offenlegung von Wertpapiergeschäften von Mitarbeitern, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeiten Interessenkonflikte auftreten können gegenüber der Compliance-Stelle Schulungen unserer Mitarbeiter Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Beim Vertrieb von Wertpapieren erhalten wir in der Regel Zuwendungen von Kooperationspartnern. Die Vereinnahmung dieser Zahlungen und Zuwendungen bzw. sonstiger Anreize dient der Verbesserung der Qualität der den Kunden angebotenen Serviceleistungen. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen auf Nachfrage mitteilen.

4 INFORMATIONEN NACH 31 ABS. 3 WPHG ZUM ONLINE BROKERAGE DER HANSEATIC BROKERHOUSE FINANCIAL SERVICES GMBH 1. Allgemeine Informationen 1.1 Name und Anschrift der Gesellschaft Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH Burchardstr Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) info@hanseatic-brokerhouse.de Internet: Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg Registernummer: HRB Geschäftsführung Hendrik Theis, Pascal Warnecke 2. Hauptgeschäftstätigkeit Hauptgeschäftstätigkeit der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH ist die Anlagevermittlung, d.h. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Handelskonten bei der Varengold Bank zu eröffnen. 3.Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. 4. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management Lurgiallee Frankfurt Postfach Frankfurt Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) poststelle-ffm@bafin.de Internet: 5. Kommunikationsmittel Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt telefonisch, auf dem Postweg, per Fax oder auf elektronischem Weg. 6. Rechtsordnung Für sämtliche Vertragsbeziehungen der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH zu ihren Kunden gilt deutsches Recht. 7.Schutz der Kundengelder Die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH ist der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) angeschlossen. Die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH verwahrt weder Kundengelder noch Finanzinstrumente der Kunden. Konto- und depotführendes

5 Institut ist die Varengold Bank AG. Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Finanzinstrumente des Kunden. Es besteht eine gesetzliche Einlagensicherung. Die Varengold Bank AG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angeschlossen. 8. Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen Kunden wird durch die Varengold Bank AG ein webbasierter Zugang zu MyVarengold angeboten. In diesem Online-Archiv werden Konto- und Depotauszüge und wichtige Mitteilungen als PDF-Dateien zum Lesen, Download und Ausdruck bereitgestellt. 9. Kosten Für die Anlagevermittlungstätigkeit entstehen dem Kunden keine Kosten. Die Höhe der anfallenden Kosten für den Handel in Finanzinstrumenten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis-/ Leistungsverzeichnis des kontoführenden Instituts, welches bei der Kontoeröffnung ausgehändigt wird. Daneben können Kosten für besondere Serviceleistungen der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH anfallen. Für die Nutzung dieser besonderen Leistungen ist der Abschluss eines weiteren Vertrages erforderlich. Vor Abschluss dieses Vertrages werden dem Kunden die Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt. In diesen Vertragsbedingungen ist die Höhe der Kosten und Gebühren für die Nutzung der Leistung dargestellt. 10. Zuwendungen Die Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH erhält für die erbrachten Wertpapierdienstleistungen Zuwendungen von Dritten im Sinne des 31d WpHG. Diese Zuwendungen sind vor allem Rückvergütungen. Die Zuwendungshöhe ist abhängig vom Umfang des vom Kunden vorgenommenen Wertpapiergeschäftes und wird dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt. 11. Laufzeit/ Kündigungsfristen Eine Mindestlaufzeit des Vertragsverhältnisses ist nicht vorgesehen. Eine Kündigung kann jederzeit schriftlich (unterzeichnet per Post oder Fax) erfolgen. 12. Informationen zu Finanzinstrumenten Ausführliche Informationen zu den Finanzinstrumenten, auf die sich die Dienstleistungen der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH beziehen, entnehmen Sie bitte den Basisinformationen, die Ihnen bei Konto-/ Depoteröffnung zugesendet werden. 13. Risiken Umfassende Hinweise zu den Risiken aus Geschäften in Finanzinstrumenten entnehmen Sie bitte den Basisinformationen, die Ihnen bei Konto- und Depoteröffnung zugesendet werden. Unabhängig davon weisen wir Sie darauf hin, dass die Geschäfte in Finanzinstrumenten wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: Kursänderungsrisiko, d.h. das Risiko rückläufiger Wertentwicklung Bonitätsrisiko, d.h. Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko, des Emittenten Totalverlustrisiko Der Wert eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Die Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind deshalb unwiderruflich. Einige Finanzinstrumente sind mit einer Hebelwirkung ausgestaltet. Dadurch führen bereits geringe Kursbewegungen beim Basiswert, auf den sich diese Finanzinstrumente beziehen, zu starken Kursbewegungen bei dem Finanzinstrument. Damit stehen erhöhten Gewinnchancen deutlich gesteigerte Risiken gegenüber. Insbesondere in Verbindung mit einer verbreiteten Befristung der Rechte aus diesem Finanzinstrument steigt das Risiko eines Totalverlustes sehr stark an. Finanzinstrumente können je nach Ausgestaltung zu einer Nachschusspflicht führen, so dass bei einer für den Kunden nachteiligen Wertentwicklung nicht nur ein Verlust des eingesetzten Geldes droht, sondern darüber hinaus weitere Zahlungen erforderlich werden, die den ursprünglichen Einsatz um ein Vielfaches übersteigen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für künftige Erträge und Wertentwicklungen eines Finanzinstruments. Der Kunde sollte Geschäfte in Finanzinstrumenten nur dann

6 selbstständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Anlage in Finanzinstrumenten verfügt. 14. Ausführungsplätze Informationen zu den Ausführungsplätzen erhalten Sie im Zusammenhang mit den Angaben in der Vertragsdokumentation zur Kontoeröffnung. 15. Weitere Informationen Auf Wunsch stellen wir Ihnen weitere Einzelheiten zu den genannten Punkten zur Verfügung. Stand der Informationen: August 2013 Ich erkläre hiermit, folgende Informationen der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH erhalten, gelesen und verstanden zu haben: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH Informationen der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH über den Umgang mit Interessenkonflikten Informationen nach 31 Abs. 3 WpHG zum Online Brokerage der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH Name des Kunden Ort, Datum, Unterschrift des Kunden

7 HANDELSBEVOLLMÄCHTIGUNG FÜR DIE HANSEATIC BROKERHOUSE FINANCIAL SERVICES GMBH 1. Verwendung dieses Formulars Bitte füllen Sie dieses Formular aus und unterschreiben Sie es, wenn Sie die Varengold Bank AG (im Folgenden auch Bank genannt) anweisen möchten, Weisungen von der Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH, Hamburg, (nachfolgend auch als Handelsbevollmächtigter bezeichnet) entgegenzunehmen und zu akzeptieren. 2. Vollmachtserklärung Der unten genannte Handelsbevollmächtigte ist hiermit befugt, unbeschränkt alle Arten der in dem vom Kontoinhaber (auch Vollmachtgeber genannt) mit der Varengold Bank AG geschlossenen Vertragswerk genannten Geschäfte und Transaktionen (insbesondere in Futures, Optionen, Devisentermingeschäften, CFDs, Forex Geschäften, Devisenkassageschäfte) zu tätigen, im Handel auszuführen, ausführen zu lassen und abzuschließen und kann diesbezüglich über sämtliche Konten des Vollmachtgebers bei der Varengold Bank AG vollumfänglich verfügen. Die Bank kontrolliert oder überwacht nicht die vom Handelsbevollmächtigten getätigten Geschäfte und Transaktionen. Dies erfolgt alleine durch den Vollmachtgeber. Der Vollmachtgeber bestätigt, dass der Handelsbevollmächtigte hierzu über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen in den genannten Geschäften und Transaktionen verfügt. Der Handelsbevollmächtigte ist jedoch nicht berechtigt, über den Umfang dieser Vollmacht hinaus Auszahlungen von den Konten des Vollmachtgebers zu tätigen oder Konten zu verpfänden. Der Bevollmächtigte erhält vom Vollmachtgeber das Recht auf elektronischen Zugang zu den Konten des Vollmachtgebers und kann Transaktionen und Kontostände abrufen. Der Handelsbevollmächtigte soll hierzu sämtliche Zugangsdaten zu den Konten des Vollmachtgebers, inkl. Trading-Passwörter, direkt von der Bank erhalten Der Vollmachtgeber entbindet die Bank hiermit von jeglicher Haftung gegenüber seiner Person hinsichtlich etwaiger Schäden, Verluste, entgangener Gewinne, etc., die dem Vollmachtgeber im Rahmen der Beziehung zum Handelsbevollmächtigten entstehen und/oder die ihm durch den Handelsbevollmächtigten entstehen (z. B. durch die Befolgung von Anweisungen des Handelsbevollmächtigten durch die Bank oder durch die von dem Handelsbevollmächtigten getätigten Transaktionen und Geschäfte). Unter diese Haftungsfreistellung fallen ausdrücklich auch solche Schäden, die aufgrund der Verwendung externer oder eigener Softwareprogramme (z. B. Multi Account-Manager Software MAM oder Expert Advisors ) durch den Handelsbevollmächtigten im Rahmen seiner Vollmachtausübung entstehen. Gleiches gilt für Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen sowie sonstiger Dritte, die gegenüber der Bank, dem Vollmachtgeber oder über ihn gegenüber der Bank geltend gemacht werden. Der Vollmachtgeber willigt ein, die Bank hinsichtlich aller Kosten, Schäden oder Verbindlichkeiten schadlos zu halten und zu entschädigen (z.b. bei entstandenen Sollsalden), die aufgrund von Tätigkeiten des Handelsbevollmächtigten in Bezug auf die Konten des Vollmachtgebers bei der Bank entstehen. Diese Vollmacht für den Handelsbevollmächtigten gilt für sämtliche Konten des Vollmachtgebers bei der Bank. Alle im Rahmen dieser Vollmacht getätigten Rechtshandlungen, Geschäfte, Transaktionen und sonstige Maßnahmen binden den Vollmachtgeber und dessen Rechtsnachfolger. Diese Vollmacht gilt bis zu einem bei der Bank eingehenden schriftlichen Widerruf und erlischt nicht beim Verlust der Handlungs- oder Geschäftsfähigkeit oder beim Tod des Vollmachtgebers. Alle Rechtsbeziehungen des Vollmachtgebers und des Handelsbevollmächtigten mit der Bank unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Hamburg. Daten des Vollmachtgebers (Kontoinhaber) Vor- und Nachname Der Vollmachtgeber (Kontoinhaber) bevollmächtigt hiermit als Handelsbevollmächtigten: Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH Burchardstr Hamburg Deutschland Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers (Kontoinhabers) (mit Firmenstempel bei Unternehmen) 4.1

8 Es gilt ausschließlich dieses PREIS-/LEISTUNGSVERZEICHNIS FÜR ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNGEN der Varengold Bank AG: IV. Preis-/Leistungsverzeichnis für elektronische Dienstleistungen der Varengold Bank AG Dieses Preis-/Leistungsverzeichnis gilt ausschließlich für elektronisch, via Handelsplattform gehandelte Finanzinstrumente und (Termin-)Geschäfte und ist Bestandteil des Vertragswerks. I) WICHTIGE HINWEISE ZU DIESEM PREIS-/LEISTUNGSVERZEICHNIS a) Änderungen dieses Preis-/Leistungsverzeichnisses Etwaige Änderungen der hier aufgeführten Entgelte und Kosten sowie ihrer Berechnungsgrundlagen können Sie MyVarengold entnehmen. b) Umsatzsteuer Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, verstehen sich alle folgenden Kosten und Entgelte zuzüglich einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. c) Kosten und Entgelte für andere als die im Folgenden aufgeführten Dienstleistungen Sollten Sie als Kunde und Auftraggeber aufgrund gesonderter Vereinbarung weitere, über das elektronische Brokerage hinausgehende Varengold-Dienstleistungen (beispielsweise: reiner Handel via Telefon, Hedging-Services, Ordergabe via API-Anbindungen, Nutzung einer Vermögensverwaltung) in Anspruch nehmen wollen, so werden die hierfür anfallenden Kosten und Entgelte separat, bspw. in einem speziellen Preis-/Leistungsverzeichnis, vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für etwaige Abänderungen der in diesem Preis-/Leistungsverzeichnis vereinbarten Entgelte. Weiterhin gilt das Allgemeine Gebührenverzeichnis der Varengold. Das jeweils aktuell gültige Allgemeine Gebührenverzeichnis entnehmen Sie bitte MyVarengold. d) Anfallende Steuern im Rahmen des Handels von Finanzinstrumenten Dem Auftraggeber können für getätigte Geschäfte in den hier aufgeführten (Termin-)Geschäften und den seitens der Varengold für ihn erbrachten Finanzdienstleistungen weitere Kosten und Steuern entstehen, die nicht über die Varengold gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Einkünfte aus Geschäften in Finanzinstrumenten sind i. d. R. steuerpflichtig. Gleiches gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Finanzinstrumenten. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. e) Mindestkontogröße Die Mindestkontengröße beträgt EUR (oder entsprechender Gegenwert in anderen Währungen) Diesen Betrag muss der Kunde auf seinem Konto als Margin-Sicherheit unterhalten, damit er handeln kann. II) ENTGELTE UND KOSTEN DES HANDELS IN CONTRACTS FOR DIFFERENCE (CFDS) a) Zu zahlender Gegenwert für getätigte CFD-Transaktionen (Kauf bzw. Verkauf) Der Gegenwert für jeden Kauf- oder Verkaufsauftrag des Auftraggebers errechnet sich aus dem jeweils aktuellen Kaufoder Verkaufskurs des einzelnen CFDs, der [online auf der Handelsplattform] angezeigt wird, multipliziert mit der Anzahl der zu erwerbenden oder zu veräußernden CFDs. Es wird jeweils ein CFD-Kurs für Kaufaufträge ( Ask-Kurs ) und ein CFD-Kurs für Verkaufsaufträge ( Bid-Kurs ) zur Verfügung gestellt. Beispiel Auftrag: Kauf von CFDs Bid-Kurs des CFDs 20,20 EUR Ask-Kurs des CFDs 20,95 EUR Kaufpreis CFD-Kurs x Menge CFDs = Handelsvolumen 20,95 EUR x = EUR= Handelsvolumen Der Auftraggeber hat somit CFDs mit einem Gesamtwert von insgesamt EUR erworben. Preis-/Leistungsverzeichnis: Seite 1 von 4, September 2013 Version 4.1

9 b) CFD-Overnight Financing Amount Für jede CFD-Position, die vom Kunden über den Geschäftsschluss eines Handelstages hinaus gehalten wird, wird dem Kunden durch Anwendung der MyVarengold zu entnehmenden CFD-Overnight Rate auf den Kontraktwert ein positiver oder negativer Finanzierungsbetrag ("CFD-Overnight Financing Amount") berechnet. Beispiel: Übernachthalten einer Long-Position bei Single-Stock-CFD Der Kunde hat BASF-CFDs gekauft. Er hat somit eine Long-Position. Der aktuelle Marktpreis je BASF-CFD ist 42,00 EUR. Wert der Long-Position = Anzahl CFDs x Marktpreis, in diesem Falle also 1000 x 42,00 EUR = ,00 EUR. CFD-Overnight Financing Amount = [(Handelsvolumen des Wertes x Long Overnight Rate) / 100] / 360 = [(42.000,00 EUR x -3,35) / 100] / 360 = -3,91 EUR Dem Handelskonto werden im Falle des Übernachthaltens dieser Long-Position auf den nächsten Tag also 3,91 EUR belastet. Beispiel: Übernachthalten einer Short-Position bei Single-Stock-CFD Der Kunde hat BASF-CFDs verkauft. Er hat somit eine Short-Position. Der aktuelle Marktpreis je BASF-CFD ist 42,00 EUR. Wert der Short-Position = Anzahl CFDs x Marktpreis, in diesem Falle also 1000 x 42,00 EUR = ,00 EUR CFD-Overnight Financing Amount = [(Handelsvolumen des Wertes x Short Overnight Rate) / 100] / 360 = [(42.000,00 EUR x -1,25) / 100] / 360 = -1,46 EUR Dem Handelskonto werden im Falle des Übernachthaltens dieser Short-Position auf den nächsten Tag also 1,46 EUR belastet. c) Dividendenzahlungen Wenn eine Dividende auf den dem CFD zugrunde liegenden Basiswert (bspw. eine Aktie) ausgeschüttet wird, so erhält der Inhaber einer Kaufposition in CFDs (Long-Position) einen bestimmten Prozentsatz einer auf den jeweiligen Basiswert ausgeschütteten Dividende. Umgekehrt wird dem Inhaber einer Verkaufsposition in CFDs (Short-Position) ein bestimmter Prozentsatz der auf den jeweiligen Basiswert ausgeschütteten Dividende belastet. Die Prozentsätze sind abhängig vom Heimatland des dem CFD zugrunde liegenden Basisinstrumentes. Die jeweils aktuell gültigen Prozentsätze entnehmen Sie bitte MyVarengold. Beispiel: Long-Position Der Kunde hat BASF-CFDs gekauft. Er hat somit eine Long-Position. Während er die Long-Position hält, wird auf jede BASF-Aktie eine Dividende von 1,00 EUR ausgeschüttet. Er erhält davon einen Prozentsatz i.h.v. 85 %. Somit erhält er insgesamt x 1,00 EUR x 0,85 = 850,00 EUR. Beispiel: Short-Position Der Kunde hat BASF-CFDs verkauft. Er hat somit eine Short-Position. Während er die Short-Position hält, wird auf je BASF-Aktie eine Dividende von 1,00 EUR ausgeschüttet. Er muss davon einen Prozentsatz i.h.v. 100 % zahlen. Somit zahlt er insgesamt x 1,00 EUR x 1,00 = 1.000,00 EUR. Preis-/Leistungsverzeichnis: Seite 2 von 4, September 2013 Version 4.1

10 d) Weitere zu zahlende Entgelte Transaktionskosten CFDs auf Aktieneinzeltitel Die Bank stellt je für den Auftraggeber ausgeführter Transaktion eine Handelskommission i.h.v. 9,90 EUR bzw. 9,90 USD bei Positionseröffnung als Entgelt in Rechnung und belastet es seinem Handelskonto. Die Währung der Handelskommission hängt von der Währung ab, in der das Kundenkonto geführt wird. Beispiel Der Auftraggeber kauft 10 Aktien-CFDs und bezahlt für diesen Kauf eine Handelskommission i. H. v. 9,90 EUR bzw. 9,90 USD. CFDs auf Indizes und Rohstoffe Die Bank stellt je für den Auftraggeber ausgeführter Transaktion eine Handelskommission i.h.v. 0,00 EUR oder 0,00 USD bei Positionseröffnung als Entgelt in Rechnung und belastet es seinem Handelskonto. Die Währung hängt von der Währung ab, in der das Kundenkonto geführt wird. III) ENTGELTE UND KOSTEN DES FOREX (FX) - HANDELS Folgende Gebührenstruktur gilt für den FX-Handel über die elektronische Orderplattform der Varengold. Sämtliche im Folgenden aufgeführten und vom Kunden zu zahlende Entgelte erhält die Bank, sofern nichts anderes angegeben ist. a) Gegenwert für getätigte FX-Transaktionen (Kauf bzw. Verkauf): Der Gegenwert für jeden Kauf- oder Verkaufsauftrag des Kunden errechnet sich aus dem jeweils aktuellen Kauf- und Verkaufskurs des Währungspaares, der [online auf der Handelsplattform] angezeigt wird, multipliziert mit der Anzahl der zu erwerbenden oder zu veräußernden Währungseinheiten. Es wird jeweils ein Währungskurs für Kaufaufträge ( Ask-Kurs ) und ein Währungskurs für Verkaufsaufträge ( Bid-Kurs ) zur Verfügung gestellt. Gehandelt werden im Beispiel Einheiten (= 1 Lot) der entsprechenden Basiswährung. Die Basiswährung ist immer die Währung, die im jeweiligen Währungspaar zuerst genannt wird. Beispiel: EUR/USD Basiswährung EUR Einheiten Je EUR (1 Lot) EUR/USD Bid-Kurs 1,4417 EUR/USD Ask-Kurs 1,4420 Kauf von EUR und Verkauf des Gegenwertes in USD, basierend auf dem aktuellen Ask-Kurs: EUR entsprechen USD (Anzahl der Einheiten x Ask-Kurs). Verkauf von EUR und Kauf des Gegenwertes in USD, basierend auf dem aktuellen Bid-Kurs: EUR entsprechen USD (Anzahl der Einheiten x Bid-Kurs). Bei einem Kauf von 5 Lots EUR/USD bedeutet dies: EUR entsprechen USD (Anzahl der Einheiten x Ask-Kurs); 5 (Anzahl der Lots) x (Einheiten) x 1,4420 (Ask-Kurs) Preis-/Leistungsverzeichnis: Seite 3 von 4, September 2013 Version 4.1

11 b) FX-Swap Amount: Für jede Forex-Position, die vom Kunden über den Geschäftsschluss eines Handelstages hinaus gehalten wird, wird dem Kunden durch Anwendung der MyVarengold zu entnehmende Swap-Rate auf den Kontraktwert ein positiver oder negativer Finanzierungsbetrag ("FX-Swap Amount") berechnet. Beispiel 1 Der Kunde hat EUR gekauft und dafür USD verkauft. Er hat somit eine Long-Position im Währungspaar EUR/USD. Für das Währungspaar EUR/USD sind die Konditionen für den Long Swap: -0,71 Pips. Daraus ergibt sich: EUR x -0, = -7,10 USD. Dem Kundenkonto werden im Falle des Übernachthaltens dieser Long-Position auf den nächsten Tag also 7,10 USD belastet. Beispiel 2 Der Kunde hat EUR ver- und dafür USD gekauft. Er hat somit eine Short-Position im Währungspaar EUR/USD. Für das Währungspaar EUR/USD sind die Konditionen für den Short Swap: -1,34 Pips. Daraus ergibt sich: EUR x 0, = -13,40 USD. Dem Kundenkonto werden im Falle des Übernachthaltens dieser Short-Position auf den nächsten Tag also 13,40 USD belastet. IV) ZUWENDUNGEN AN DEN VERMITTLER Ein Vermittler, der einen Kunden an die Varengold Bank AG vermittelt hat, erhält von den gemäß Preis-/ Leistungsverzeichnis der Bank vom Kunden zu zahlenden Entgelten und den bei der Bank generierten Erträgen einen Anteil (Zuwendung). Diese Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen zu verbessern, bspw. Servicequalität, (Order-)Infrastruktur, Unterstützung des Kunden beim Kontoeröffnungsprozess, Unterstützung des Kunden bei der Kommunikation mit der Bank, Beantwortung von Kundenanfragen und Hilfe bei Problemen, Einweisung in Handelsplattformen, Einweisung in mögliche Zusatzprogramme, Kommunikationshilfe bei Sprachbarrieren. Diese Zuwendung erfolgt unabhängig von etwaigen von Ihnen erteilten Zahlstellenaufträgen. Der Vermittler: Name: Hanseatic Brokerhouse Financial Services GmbH (HBFS) Adresse: Burchardstr. 8, Hamburg erhält folgende Zuwendungen: Der Vermittler HBFS, der einen Kunden an die Varengold Bank AG vermittelt hat, erhält von den gemäß Preis- Leistungsverzeichnis der Bank vom Kunden zu zahlenden Entgelten einen Anteil (Zuwendung). Diese Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Der Vermittler HBFS, erhält von sämtlichen von dem Kunden an die Varengold Bank AG zu zahlenden Entgelten und den dort durch seine Geschäfte und Transaktionen generierten Erträgen einen Anteil von bis zu 100%. Die Höhe der Zuwendungen für ein konkretes Finanzinstrument werden wir Ihnen auf Nachfrage vor Abschluss eines Geschäftes gerne offen legen. Unterschrift des Kontoinhabers Ort und Datum Vor- und Nachname Unterschrift des Kontoinhabers (bei Unternehmen bitte mit Firmenstempel) Preis-/Leistungsverzeichnis: Seite 4 von 4, September 2013 Version 4.1

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