DES BAYERISCHEN HEBAMMEN LANDESVERBANDES E.V.

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1 E M P F E H LU N G Z U R F O R T - U N D W E I T E R B I L D U N G DES BAYERISCHEN HEBAMMEN LANDESVERBANDES E.V. Empfehlung des Bayerischen Hebammen Landesverbands erlassen am 01. Oktober 2008

2 Die Pflicht zur Fort- und Weiterbildung ist für Hebammen in verschiedenen Gesetzen und Verträgen niedergelegt. In der bayerischen Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) vom 1. Juni 1999 heißt es unter 6: (1) Hebammen und Entbindungspfleger haben sich beruflich fortzubilden. (2) Geeignete Mittel der Fortbildung sind insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Hebammenschulen und der Hebammenverbände sowie das Studium der Fachliteratur. Hebammen und Entbindungspfleger haben in dem Umfang von den Fortbildungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, wie dies zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse erforderlich ist. (3) Hebamme und Entbindungspfleger müssen eine den Absätzen 1 und 2 entsprechende Fortbildung gegenüber dem Gesundheitsamt in geeigneter Form nachweisen können (4) Hebammen, die außerklinische Geburten leiten, sind verpflichtet, sich an einer geeigneten Qualitätssicherungsmaßnahme zu beteiligen. In der EU-Richtlinie 2005/36/EG unter Artikel 22 Buchstabe b heißt es, dass die Ausbildung von Hebammen durch allgemeine und berufliche Weiterbildung im Einklang mit den spezifischen Verfahren der einzelnen Mitgliedsstaaten gewährleistet, dass Personen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, mit der beruflichen Entwicklung so weit Schritt halten, wie dies für eine sichere und effiziente berufliche Leistung erforderlich ist. Ferner ist im neuen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach 134a SGB V zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen der 7 von Bedeutung: 7 Maßnahmen zur Qualitätssicherung (1) Die Hebammen sind gemäß der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen verpflichtet an Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. (2) Die Landesverbände der Krankenkassen bzw. die Verbände der Ersatzkassen sind berechtigt im Rahmen der Qualitätssicherung die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten zu überprüfen. 2

3 DER BAYERISCHE HEBAMMEN LANDESVERBAND E.V. EMPFIEHLT SEINEN BERUFLICH AKTIVEN MITGLIEDERINNEN FOLGENDE QUALITÄTSSICHERNDE MASSNAHMEN: Ausgehend von der Primärversorgung durch die Hebammen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sollten in diesen Bereichen Fortbildungen in gleichem Maße erfolgen. Dabei sind berufsaufgabenbezogene Kompetenzen sowie Fach- und Methoden-Kompetenzen zu fördern. Innerhalb von drei Kalenderjahren sollen 40 Fortbildungsstunden (Schulstunden) absolviert werden. Davon empfehlen wir, je 10 Stunden in den drei Bereichen der berufsbezogenen Kompetenzen Schwangerschaft, Geburtshilfe und Wochenbett und die übrigen 10 Stunden im Fach- und Methoden-Kompetenzbereich abzuleisten. 3

4 FORTBILDUNGEN IN BERUFSAUFGABENBEZOGENEN KOMPETENZEN KÖNNEN BSPW. SEIN: Schwangerschaft Informationen zu Gestationsdiabetes und damit verbundene Ernährung Ernährungsberatung der Schwangeren Psychohygiene bei Risikoklientel (alte Erstgebärende, Teenagermütter etc.) Beratung und Hilfe hinsichtlich Rauchentwöhnung Beratung und Hilfe hinsichtlich anderer Drogen und Süchte Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik Geburtsvorbereitung Schwangerschaftsvorsorge Schwangerengymnastik Maßnahmen zur Verringerung von Ängsten Maßnahmen zur Prävention von Frühgeburten Neuerungen der Mutterschaftsrichtlinien frühe Elternbildung Geburtshilfe Einschätzung des Geburtsfortschritts und kindlichen Wohlbefindens (z.b. CTG) Bedeutung von Schmerz in der Geburtshilfe Risikomanagement und -einschätzung Qualitätssicherung in der Geburtshilfe Wassergeburt Versorgung eines Dammschnittes oder -risses Nicht-medikamentöse Schmerzbehandlung Integration von Vätern und anderen Familienangehörigen in die Geburtsarbeit Notfallmanagement (Blutungen, kindliche Reanimation, Frühgeburtlichkeit, Atemnotsyndrom, kindl. Fehlbildungen, Präeklampsie, Embolie, Infektion etc.) 4

5 Wochenbett Stillberatung, -förderung und -anleitung Stillen unter erschwerten Bedingungen (LKGS, Frühchen, Mehrlinge etc.) Wochenbettpflege und -physiologie Säuglingsernährung im ersten Lebensjahr Säuglingspflege Postpartale Depression Prävention von Rückbildungs- und Wundheilungsstörungen Förderung der Eltern-Kind-Beziehung (Bindungsforschung) Frühkindliche Entwicklung Interdisziplinäre Betreuung von sozial benachteiligten Familien Informationen zu aktuellen Impfempfehlungen für Säuglinge Informationen zu aktuellen Screeningverfahren Prophylaxe von postpartalen Infektionen Prävention des plötzlichen Kindstodes Neue Erkenntnisse der Verhütungsberatung und Sexualhygiene Rückbildungsgymnastik Beckenbodengymnastik Familienbildung 5

6 FORTBILDUNGEN IN BERUFSAUFGABENBEZOGENEN KOMPETENZEN KÖNNEN BSPW. SEIN: Leitung von Qualitätszirkel Berufs- und Verbandspolitik Teilnahme an Qualitätszirkel Alternative Behandlungsmethoden (z.b. Akupunktur, Homöopathie etc.) Anwendung von Computerprogrammen Fachsprachen (z.b. Fachenglisch) Einführung in wissenschaftliches Denken und Arbeiten Teamentwicklung Kommunikation Rechtliche Fragen der Hebammenarbeit Dokumentation Konfliktmanagement Beratungskompetenz Deeskalationstraining Betreuung während Sterben, Tod und Trauer Betreuung von Migrationsfamilien Ethnologische und kulturelle Aspekte von Schwangerschaft und Geburt Ethische Aspekte in der Geburtshilfe Prävention des Burnout-Syndroms Zeitmanagement Bei der Teilnahme an Landes- und Bezirkstagungen sowie an angebotenen Fortbildungen des Landesverbandes, werden die entsprechenden Stunden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen. Sollten bei Fortbildungen anderer Anbieter keine Stunden ausgewiesen sein, empfehlen wir, das Programm (einschl. Pausen etc.) zusammen mit der Teilnahmebestätigung abzuheften. Nachweishefte sollen zu den Fortbildungen mitgebracht werden, um dort abgestempelt zu werden. Natürlich können Sie auch besuchte Fortbildungen nachträglich im Heft selbst eintragen. Das Stundenniveau wurde an den Kernkompetenzen unseres Berufsbildes bemessen. Fortbildungen, die den Standards einer qualitätssichernden Maßnahme entsprechen, werden vom Verband in der Ausschreibung mit entsprechender Stundenzahl gekennzeichnet. Für die Ausbildung im Projekt MAJA (alle 4 Blöcke) sowie für die Familienhebammenausbildung können 10 Stunden Fach- und Methoden-Kompetenz, 10 Stunden Schwangerschaft und 10 Stunden Wochenbett angerechnet werden. Fortbildungen, die vor Erscheinen dieser Empfehlung absolviert wurden, werden nicht nachträglich von verbandlicher Seite in das Nachweisheft eingetragen. Fortbildungsangebote unseres Landesverbandes können dem halbjährlich erscheinenden Fortbildungskalender entnommen werden. Auf unserer Homepage finden Sie außerdem Seminare und Tagungen anderer Anbieter, sowie Kongresse angrenzender Berufsgruppen. 6

7 P E R S Ö N L I C H E N O T I Z E N 7

8 BAYERISCHER HEBAMMEN LANDESVERBAND E.V.

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