studien- und prüfungsordnung

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1 fhg zentrum für gesundheitsberufe tirol gmbh studien- und prüfungsordnung fh-bachelor-studiengänge fh-master-studiengänge lehrgänge zur weiterbildung

2 Inhaltsverzeichnis VORWORT FH GESUNDHEIT GESCHICHTE VISION UND LEITBILD ORGANIGRAMM DER FH GESUNDHEIT GREMIEN Generalversammlung Wissenschaftlicher Beirat Budgetausschuss Kollegium Studiengangsbeiräte SERVICE-STELLEN BIBLIOTHEK/LERNZENTRUM EDV INFORMATION INTERNATIONAL RELATIONS OFFICE LOGISTIK MEDIEN PRAKTIKUMSPLANUNG STUDIEN-SERVICE-CENTER KONTAKTDATEN UND BÜROÖFFNUNGSZEITEN VERHALTENS- UND ETHIKKODEX INTEGRITÄT VERHALTEN IM UNTERRICHT BEACHTUNG DER SEITENS DER FH GESUNDHEIT ERLASSENEN ORDNUNGEN KLEIDUNGSVORSCHRIFTEN UND ERSCHEINUNGSBILD IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG ANWESENHEIT IN LEHRVERANSTALTUNGEN ANWESENHEITSPFLICHT KRANKMELDUNG VERSICHERUNG DER STUDIERENDEN KRANKENVERSICHERUNG UNFALLVERSICHERUNG HAFTPFLICHTVERSICHERUNG SERVICE FÜR STUDIERENDE LAGEPLAN FH GESUNDHEIT LAGEPLAN TILAK GMBH AUSWEIS FÜR STUDIERENDE ONLINE-ZEITSCHRIFTEN Thieme Verlag Springer Verlag Schulz-Kirchner Verlag DRUCKEN UND KOPIEREN HEPATITIS-B-PROPHYLAXE FÜR STUDIERENDE VON FH-BACHELOR-STUDIENGÄNGEN SPINDSCHLÜSSEL FÜR STUDIERENDE VON FH-BACHELOR-STUDIENGÄNGEN POSTFÄCHER DER STUDIENGÄNGE BZW. LEHRGÄNGE Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 2/50

3 7.9. PARKEN AUTO PSYCHOLOGISCHE BERATUNG BEI STUDIENPROBLEMEN STUDIEREN IN DER FH GESUNDHEIT STUDIENGEBÜHREN BZW. LEHRGANGSGEBÜHREN SACHMITTELBEITRAG STUDIENBESTÄTIGUNG VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG FÜR STUDIERENDE DER FH-BACHELOR-STUDIENGÄNGE ANZEIGE DER BERUFSPRAKTIKA FÜR STUDIERENDE DER FH-BACHELOR-STUDIENGÄNGE ANRECHNUNG NACHGEWIESENER KENNTNISSE Leitfaden zur Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse AUSSCHLUSS AUS EINER LEHRVERANSTALTUNG AUSSCHLUSS AUS DEM STUDIUM AUTOMATISCHE EXMATRIKULATION STUDIENABBRUCH Auflösung des Ausbildungsvertrages Abbruch in Folge einer negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung UNTERBRECHUNG DES STUDIUMS STUDIENABSCHLUSS Sponsion und Sponsionsgebühren ARTEN VON LEHRVERANSTALTUNGEN Vorlesungen (V0) Integrierte Lehrveranstaltungen (ILV) Übungen (UE) Laborpraktika (LPR) Seminare (SE) Kolloquien (KO) Praktika (PR) Repetitorien (RP) TUTORIEN Tutorien an der fh gesundheit Aufgaben und Funktionen von TutorInnen Verantwortung von TutorInnen Procedere bei Tutorien in Verbindung mit Lehrveranstaltungen Durchführung bei Tutorien in Verbindung mit Lehrveranstaltungen Bestätigung über abgehaltene Tutorien WORKLOAD DER STUDIERENDEN SKRIPTEN PRÜFUNGSORDNUNG ALLGEMEINE PRÜFUNGSMODALITÄTEN Zeitliche Gestaltung von Prüfungen Abweichende Prüfungsmethode Prüfungstermine Unterbrechung des Studiums Plagiate Ungültigkeit einer Prüfungsleistung DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN Prüfungsmodalitäten Nicht-Antreten zu einem Prüfungstermin Öffentlichkeit mündlicher Prüfungen Prüfungsprotokoll Einsichtnahme in Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle Rechtsschutz bei Prüfungen BEURTEILUNG DER PRÜFUNGSLEISTUNGEN Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 3/50

4 Benotung von Leistungen für Lehrveranstaltungen und für Berufspraktika Bewertungsgrundlagen für Prüfungen Benotung für abschließende kommissionelle Prüfungen Bestätigung über den Studienerfolg WIEDERHOLEN VON PRÜFUNGEN BZW. WIEDERHOLUNG EINES STUDIENJAHRES Negative Beurteilung einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls Negative Beurteilung von Praktika oder Praktikumsteilen Nichterfüllung einer lehrveranstaltungsbezogenen Anwesenheitsvorgabe Negative Beurteilung einer studiengangs- bzw. lehrgangsabschließenden Prüfung Kommissionelle Wiederholungsprüfung Wiederholung eines Studienjahres/-semesters BACHELORARBEITEN, MASTERARBEITEN Richtlinien für das Verfassen von Bachelorarbeiten/Masterarbeiten Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende Beurteilung der Bachelorarbeiten/Masterarbeiten Ausschluss der Benützung der Bachelorarbeiten/Masterarbeiten Anerkennung der Bachelorarbeit STUDIENGANG BZW. LEHRGANG ABSCHLIEßENDE KOMMISSIONELLE PRÜFUNG Verständigung über Zulassung zur Abschlussprüfung Mitteilung von Beurteilungskriterien und Ergebnisse der Abschlussprüfung Prüfungskommission und Prüfungssenat Bachelorprüfung Masterprüfung MITBESTIMMUNG DER STUDIERENDEN MITGLIEDSCHAFT BEI DER ÖSTERREICHISCHEN HOCHSCHÜLERINNENSCHAFT STUDIERENDENBEITRAG (= ÖH-BEITRAG) VERTRETUNG DER STUDIERENDEN Jahrgangsvertretung Studiengangs- bzw. Lehrgangsvertretung Fachhochschul-Studienvertretung Bundesvertretung WAHL DER STUDIERENDENVERTRETUNG Wahl der Jahrgangsvertretung gemäß 50a HSWO Wahl der Studiengangs- bzw. Lehrgangsvertretung gemäß 50b HSWO Wahl der Fachhochschul-Studienvertretung gemäß 50c HSWO Einsprüche gegen Wahlen gemäß 59b HSWO GREMIEN DER STUDIERENDENVERTRETUNG AN DER FH GESUNDHEIT Studiengangskollegium Studierendenforum Fachhochschul-Studienvertretung Kurie der Studierenden im Kollegium EVALUATION VON LEHRVERANSTALTUNGEN STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE IN FH-STUDIENGÄNGEN STUDIENBEIHILFE FÜR STUDIERENDE IN FH-BACHELOR-STUDIENGÄNGEN SELBSTERHALTERSTIPENDIUM FÜR STUDIERENDE IN FH-BACHELOR-STUDIENGÄNGEN LANDESGEDÄCHTNISSTIFTUNG LEISTUNGSSTIPENDIUM WOHNEN IN INNSBRUCK STUDENTENHEIME WG-PORTALE Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 4/50

5 Vorwort Sehr geehrte Studierende, wir freuen uns, Sie an der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH (fh gesundheit) begrüßen zu dürfen. Relevante Informationen, welche Sie für das erfolgreiche Absolvieren Ihres Studienganges bzw. Lehrganges benötigen, finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung und im jeweiligen Studienplan. In der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung finden Sie allgemeine Informationen und Bestimmungen bezüglich der Organisation und des Studienablaufes an der fh gesundheit. Dieses Dokument gilt für alle Studierenden (FH-Bachelor-Studiengänge, FH-Master-Studiengänge, Lehrgänge zur Weiterbildung) gleichermaßen. Im Studienplan sind die speziellen Anforderungen und Regelungen Ihres Studienganges bzw. Lehrganges in Bezug auf das Studium und Berufspraktikum (FH-Bachelor-Studiengänge) festgelegt. Wir ersuchen Sie, beide Dokumente zu Beginn Ihres Studiums an der fh gesundheit gewissenhaft zu studieren, da die darin enthaltenen Regelungen für alle Studierenden bindend und auch Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind. Studien- und Prüfungsordnung sowie Studienplan werden laufend ergänzt. Die jeweils aktuellen Versionen werden den Studierenden über die Homepage unter zur Verfügung gestellt und gelten durch die Veröffentlichung auf unserer Homepage als den Studierenden zur Kenntnis gebracht. Die Geschäftsführung, die Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals sowie die MitarbeiterInnen der fh gesundheit wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude beim Studium! Mag. Walter Draxl, MSc Geschäftsführer fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 5/50

6 1. fh gesundheit 1.1. Geschichte Die fh gesundheit wurde mit der Zielsetzung gegründet, die ehemaligen Akademie-Ausbildungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) sowie der Hebammen in FH-Bachelor-Studiengänge überzuführen. Ziel der fh gesundheit ist es weiters, Wissen nach internationalen Standards zu vermitteln und den Gesundheitsmarkt mit hoch qualifizierten Personen zu versorgen. In den vergangenen Jahren wurde das Ausbildungsangebot speziell für die Angehörigen der Gesundheitsberufe um interessante Weiterbildungs- sowie Spezialisierungsmöglichkeiten auf Master-Niveau erweitert. Im Juni 2005 wurde mit der Änderung des MTD-Gesetzes sowie des Hebammengesetzes ein erster Grundstein in Richtung Akademisierung gelegt. Auf Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 12. September 2006 wurde im Dezember desselben Jahres die fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH/fh gesundheit als neuer Träger für Fachhochschul-Studiengänge gegründet. Eigentümer sind mit 74% die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (TILAK GmbH) und mit 26% die Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik GmbH (UMIT). Unmittelbar nach Gründung der fh gesundheit wurden die Akkreditierungsanträge für die sieben FH- Bachelor-Studiengänge durch hochkarätig besetzte Entwicklungsteams ausgearbeitet. Die dabei involvierten GesundheitsexpertInnen haben neben den gesetzlichen Anforderungen, dem aktuellen Wissens- und Forschungsstand der jeweiligen Fachdisziplinen, auch die konkreten Anforderungen seitens der Praxis berücksichtigt. Die Einreichung der Anträge an den österreichischen Fachhochschulrat 1 erfolgte zu Beginn des Jahres 2007, eine Genehmigung dieser im August Im Oktober 2007 wurde an der fh gesundheit der Studienbetrieb offiziell eröffnet und rund 160 Studierende in den FH-Bachelor-Studiengängen Biomedizinische Analytik, Diaetologie, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie haben erstmals ihre akademische Ausbildung an der fh gesundheit begonnen. In den darauffolgenden Jahren setzte die fh gesundheit wichtige Maßnahmen und Akzente, um die Akademisierung der Gesundheitsberufe in Österreich und den deutschsprachigen EU-Ländern voranzutreiben. Speziell für die Angehörigen der medizinisch-technischen Dienste bzw. die Hebammen wurden weiterführende Lehrgänge mit Master-Abschluss etabliert. Diese ermöglichen neue Tätigkeitsfelder bzw. Tätigkeitsfelder, die in der Grundausbildung nur gestreift werden, intensiver zu bearbeiten. Eine verbesserte PatientInnenversorgung steht dabei immer im Vordergrund. Bereits im Jahr 2009 starteten der FH-Master-Studiengang Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen und der Lehrgang Pädagogik in Gesundheitsberufen. In Zusammenarbeit mit der International Academy of Osteopathy (IAO) wurde der Lehrgang Master of Science in Osteopathie entwickelt. Im Jahr 2010 wurde das Studienangebot erneut erweitert. Die Lehrgänge Master of Science in Advanced Practice Midwifery, Akademische/r AtempädagogIn und Akademische/r AugenoptikerIn entsprachen den Bedürfnisses und Erwartungen der Praxis und starteten erfolgreich im Oktober Der FHR ist eine Behörde, die für die externe Qualitätssicherung (Akkreditierung und Evaluierung) im österreichischen FH-Sektor zuständig ist. Diese Aufgaben wurden 2012 von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria übernommen. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 6/50

7 Ebenfalls im Oktober 2010 feierte die fh gesundheit die ersten 140 AbsolventInnen der FH-Bachelor- Studiengänge Biomedizinische Analytik, Diaetologie, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie. Rund Angehörige und Freunde begleiteten die jungen AkademikerInnen an diesem besonderen Tag im Congress in Innsbruck. Dass sich die fh gesundheit am richtigen Weg befindet, bestätigte auch die institutionelle Evaluierung, die im Jahr 2010 vom österreichischen Fachhochschulrat durchgeführt wurde. Das Verfahren, welches der hochschulinternen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dient, lieferte wertvolle Anregungen für die zukünftige Schwerpunktsetzung an der fh gesundheit. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Forschungsstrategie, die Etablierung von ausgewählten Forschungsfeldern und die gezielte Verlinkung dieser mit der Lehre in den Studiengängen. Ein weiterer Fokus für die kommenden Jahre liegt am Aufbau der Studienstandorte Berlin, Neuss, Gent und Wien für den Master-Lehrgang Osteopathie sowie den Lehrgang Akademische Atempädagogik. Mit den Master-Lehrgängen für Biomedizinische AnalytikerInnen, DiaetologInnen und ErgotherapeutInnen konnte die Angebotspalette abgerundet werden. Basierend auf neuen gesetzlichen Regelungen und einem positiv durchlaufenen Qualitätssicherungsverfahren wurden im Frühjahr 2012 alle FH-Bachelor-Studiengänge und der FH-Master- Studiengang Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen durch die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria mittels Bescheid unbefristet akkreditiert. Darüber hinaus wurde an der fh gesundheit ein Kollegium eingerichtet, welches neben den weiteren in 10 Abs 3 FHStG festgelegten Aufgaben auch den Studien- und Prüfungsbetrieb koordiniert. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 7/50

8 1.2. Vision und Leitbild Die fh gesundheit gestaltet den Gesundheitsmarkt des 21. Jahrhunderts mit. Studierende und Gesundheitseinrichtungen finden bei uns Aus- und Fortbildungsangebote auf höchstem Niveau. Unsere Arbeit steigert die Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens. Damit verbessern wir die Lebensqualität der Bevölkerung. Die MitarbeiterInnen und PartnerInnen der fh gesundheit sind bereit, kontinuierlich zu lernen, um mit Kompetenz, Wertschätzung und Leidenschaft die beste Leistung zu erbringen. Leitbild Die fh gesundheit schafft und vermittelt Wissen nach internationalen Standards im Gesundheitsbereich. Unsere Verantwortung ist es, den Gesundheitsmarkt mit hoch qualifizierten Personen zu versorgen. Wir stellen Menschen in den Mittelpunkt Ein humanistisches Welt- und Menschenbild prägt unsere Unternehmenskultur. Wir handeln zukunftsorientiert, eigenverantwortlich und sozial kompetent. Wir lehren und leben Gesundheitsförderung und lebenslanges Lernen. Wir bilden Gesundheit Unsere Studierenden entwickeln im Rahmen einer praxisorientierten Hochschulbildung im Gesundheitswesen fachlich-methodische, wissenschaftliche, sozialkommunikative und Selbstkompetenzen. Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung sichert Aktualität, Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit unserer FH-Studiengänge sowie Weiterbildungslehrgänge. Unsere MitarbeiterInnen sind ausgewiesene ExpertInnen in ihrem Fachgebiet und vermitteln aktuelles Wissen nach neuesten didaktischen Erkenntnissen. Darüber hinaus verfügt die fh gesundheit über kompetente nebenberuflich Lehrende, die mit den besonderen Herausforderungen des Sozial- und Gesundheitswesens bestens vertraut sind. Wir entwickeln Wissen Als interdisziplinäre Einrichtung setzen wir hohe Maßstäbe in Lehre, Forschung und Beratung. Ein unternehmerischer Zugang sichert die Durchführung von Forschungsprojekten sowie die Entwicklung von neuen FH-Studiengängen und Weiterbildungslehrgängen. Wir sind anerkannter Partner für nationale und internationale Einrichtungen im Gesundheitswesen und stehen mit den langjährigen Partnerinstitutionen Medizinische Universität Innsbruck, Leopold -Franzens- Universität Innsbruck und Private Universität für Gesundheitswissenschaften, medizinische Informatik und Technik im wissenschaftlichen Austausch. Wir ermöglichen Denk- und Lernräume Unsere MitarbeiterInnen und Studierenden werden durch effiziente Strukturen und Abläufe in der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützt. Offene und systematisierte Kommunikation erleichtern den Austausch und die Entwicklung von neuem Wissen. Virtuelle und räumliche Gestaltung und Ausstattung unterstützen Studium, Lehre und Forschung an der fh gesundheit. Wir schaffen Netzwerke Studierende, AbsolventInnen, MitarbeiterInnen, nebenberuflich Lehrende, PraxisanleiterInnen und PartnerInnen sind BotschafterInnen unserer Prinzipien und Werthaltungen. Im Sinne eines lebenslangen Lernens bleiben wir mit den AbsolventInnen in Verbindung. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 8/50

9 1.3. Organigramm der fh gesundheit Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 9/50

10 1.4. Gremien Generalversammlung In der Generalversammlung werden jene Beschlüsse, die per Gesetz (GmbH-Gesetz, BGBl. 58/1906 i.d.g.f.) oder Gesellschaftsvertrag der fh gesundheit den Gesellschaftern vorbehalten sind, gefasst. Die Beschlussfassung erfolgt über Gegenstände wie Genehmigung des Geschäftsberichtes der Geschäftsführung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung oder die Beschlussfassung über sonstige in der Generalversammlung gestellte Anträge Wissenschaftlicher Beirat Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates beraten die Geschäftsführung im Hinblick auf die Qualitätssicherung des Studien- und Forschungsbetriebes, die Förderung des Fachhochschulwesens und Unterstützung im Speziellen bei der Entwicklung und Evaluierung von Studiengängen sowie beim Aufbau von Forschungsaktivitäten Budgetausschuss Die Mitglieder des Budgetausschusses beraten die fh gesundheit im Hinblick auf die Budgeterstellung sowie in finanziellen Fragestellungen Kollegium Das Kollegium der fh gesundheit hat sich im Juni 2012 konstituiert. Zu seinen Aufgaben gehören gemäß 10 FHStG unter anderem die inhaltliche Koordination und die Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes samt Prüfungsordnung und Studienplänen, die Verleihung der akademischen Grade sowie die Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung Studiengangsbeiräte Für die Weiterentwicklung der Studiengänge an der fh gesundheit werden interdisziplinäre Studiengangsbeiräte bestellt, die eine übergreifende und breite fachliche Kompetenz besitzen. Aufgabe der Studiengangsbeiräte ist es, die fachhochschulischen Ausbildungen durch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit VertreterInnen berufsspezifischer Disziplinen kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen des Berufsfeldes anzupassen und die Studiengangsleitungen bei der laufenden Verbesserung des Curriculums und des Studienbetriebes zu beraten. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 10/50

11 2. Service-Stellen Die MitarbeiterInnen der Verwaltung der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH stehen den Studierenden während der Büroöffnungszeiten in Bezug auf organisatorische und administrative Belange zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie bei den nachstehend angeführten Anliegen folgende Service-Stellen der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH Bibliothek/Lernzentrum - Entlehnung und Rückgabe von Büchern - Anfertigung von Kopien aus Büchern und/oder Zeitschriften (durch die/den Studierenden) - Anschauen von DVD/Video - Anschauen und Üben mit 3-D-Lernmitteln wie Knochen, etc. - Überspielen von Video oder DVD auf ein digitales Medium (unter Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften) 2.2. EDV Bei IT-Problemen wenden Sie sich bitte an die IT-Hotline, Tel. +43(0)512/ Information - Auskünfte über Lage der Unterrichtsräume, der Büroräume von fhg-mitarbeiterinnen - Auskünfte über Anwesenheit und Bürozeiten von fhg-mitarbeiterinnen - Meldung über Nichterscheinen eines Lehrenden - Meldung defekter Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper, elektrischer und sanitärer Installationen, Fenster, Heizungen, etc. - Meldung defekter Kaffee- und Getränkeautomaten - Parkkartenverkauf - Verleih von Geschirr für Unterrichtszwecke - Ausgabe von Reinigungsmaterial und Meldungen über Reinigungsbedarf - Ausgabe und Rückgabe von Schlüsseln für Spezialunterrichtsräume und Übungsräume - Abgabe und Aufbewahrung von Fundgegenständen - Telefonvermittlung bei Notfällen 2.4. International Relations Office - Informationen zum Erasmus-Programm, Durchführung von Informationsveranstaltungen - Betreuung von outgoing students im Rahmen von Erasmus - Betreuung von incoming students im Rahmen von Erasmus - Betreuung der Studierendenpraktika im Rahmen von Erasmus 2.5. Logistik - Ausgabe der Spindschlüssel (FH-Bachelor-Studiengänge, 1. Semester) - Rückgabe der Spindschlüssel (FH-Bachelor-Studiengänge, 6. Semester bzw. bei vorzeitigem Studiumsabbruch) - Meldung defekter Spinde - Nachfertigung von Spindschlüsseln bei Schlüsselverlust - Defekte Kopierer, Probleme beim Anfertigen von Kopien - Defekt des Ladegerätes für Bankomatkarten Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 11/50

12 2.6. Medien - Probleme beim Umgang mit Medien - Defekte Geräte in den Hörsälen und Seminarräumen - Einschulung der/des Medienverantwortlichen pro Klasse 2.7. Praktikumsplanung - Abgabe von Praktikumsbeurteilungen, Praktikumsberichten, Ausbildungsprotokollen 2.8. Studien-Service-Center - Änderungen in Bezug auf Adresse, Telefonnummer, private adresse, Familienstand, Anzeige einer Schwangerschaft, etc. - Abgabe von Krankmeldungen (siehe Punkt 5) - Verlust des Ausweises für Studierende Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 12/50

13 2.9. Kontaktdaten und Büroöffnungszeiten Name Büroöffnungszeiten Kontaktdaten EDV Telefon: Information Flöck Karin Bibliothek/Lernzentrum Vokoun Peter, Mag. Logistik Wett Stefan Medienverantwortlicher Harrich Barbara Studien-Service-Center Bachelor Schaffenrath-Mayrhofer Verena Studien-Service-Center Bachelor Tholema Beate Studien-Service-Center Bachelor Langert Claudia Praktikumsplanung Bachelor Abfalterer Birgit, Mag. International Relations Office Studien-Service-Center Master Csisinko Thomas Leitung Studienmanagement Mayr Marlene, BA Studien-Service-Center Master Zangerl Tanja, MMag. Studien-Service-Center Master Mo. bis Do. von 08:00 17:30 Uhr Fr. von 08:00 14:00 Uhr Mo. bis Fr. von 08:00 13:00 Uhr und 13:30 16:30 Uhr - - Mo., Di. und Do. von 09:00 11:30 Uhr Mo. bis Do. von 09:00 12:00 Uhr Mo., Di., Do. von 09:00 12:00 Uhr Mo. bis Fr. von 09:00 12:00 Uhr Telefon: Fax: info@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: karin.floeck@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: peter.vokoun@azw.ac.at Telefon: Fax: stefan.wett@azw.ac.at Telefon: Fax: barbara.harrich@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: verena.schaffenrathmayrhofer@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: beate.tholema@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: claudia.langert@fhg.tirol.ac.at Telefon: Fax: birgit.abfalterer@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: thomas.csisinko@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: marlene-luise.mayr@fhg-tirol.ac.at Telefon: Fax: tanja.zangerl@fhg-tirol.ac.at Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 13/50

14 3. Verhaltens- und Ethikkodex Neben der Vermittlung der berufsspezifischen Qualifikationen und Kernkompetenzen stellen die Förderung und Herausbildung der sozialkommunikativen und Selbstkompetenzen der Studierenden ein wichtiges Ziel der Ausbildung an der fh gesundheit dar. Die fh gesundheit hat die Verpflichtung übernommen, die Studierenden auf ihrem Weg zur Erlangung der akademischen Grade wertschätzend zu begleiten. Diese Verantwortung inkludiert neben der Herausbildung und Überprüfung der fachlich-methodischen Kompetenzen auch die Bewertung der akademischen und professionellen Kenntnisse und Fertigkeiten. Dementsprechend gelten die in diesem Dokument festgelegten Verhaltens- und Ethikregeln für alle Studierenden der fh gesundheit unabhängig von der jeweiligen Studienrichtung Integrität Als Studierende/r der fh gesundheit pflegen Sie mit allen Menschen, und insbesondere mit PatientInnen, KlientInnen, KollegInnen, Lehrenden, ÄrztInnen, Pflegepersonal, VertreterInnen der Trägergesellschaft der Studiengänge bzw. Lehrgänge, VertreterInnen anderer Institutionen und weiteren Mitgliedern des Gesundheitswesens einen wertschätzenden Umgang. Ehrlichkeit und Integrität in allen Aspekten der Interaktion bilden die Basis für fachliche und menschliche Kompetenz in der Umsetzung der Ihnen übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten. Studierende der fh gesundheit verhalten sich akademisch korrekt, führen niemanden in die Irre und ziehen keine persönlichen Vorteile auf Kosten anderer, das heißt - Prüfungen werden eigenständig und unter Nennung der verwendeten Hilfsmittel durchgeführt. Es werden ausschließlich genehmigte Arbeits- und/oder Testunterlagen verwendet. - Quellen und fremde Hilfsmittel, die beim Erstellen von Arbeiten, bei der Vorbereitung von Protokollen, beim Lösen von Problemen oder bei der Durchführung übertragener Aufgaben verwendet werden, sind zu zitieren. - Anwesenheitslisten und offizielle Dokumente werden wahrheitsgetreu ausgefüllt Verhalten im Unterricht Die Einhaltung allgemein gültiger Umgangsformen wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Das beinhaltet auch Pünktlichkeit, den freundlichen und wertschätzenden Umgang mit KollegInnen und Lehrenden, die schonende Behandlung von Einrichtung und Unterrichtsmaterialien sowie das ordentliche Verlassen des Arbeitsplatzes. Es sei extra darauf hingewiesen, dass Mobiltelefone, Mp3-Player, etc. während des Unterrichts auszuschalten sind. Bild- und Tonaufnahmen von Teilen des Unterrichts oder der gesamten Lehrveranstaltung sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Lehrveranstaltungsleitung erlaubt. Hinsichtlich des Verhaltens im Berufspraktikum gelten die Regelungen im Kapitel Berufspraktikum des Studienplans bzw. im Praktikumsleitfaden. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 14/50

15 3.3. Beachtung der seitens der fh gesundheit erlassenen Ordnungen - Die Studierenden verpflichten sich, die seitens der fh gesundheit herausgegebenen Ordnungen zu beachten Bibliotheksordnung Brandschutzordnung Hausordnung Hochwasserschutzordnung - Sämtliche Ordnungen stehen den Studierenden im Login-Bereich der Homepage unter in der jeweils gültigen Version zum Download zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung auf der Webseite gelten sie als den Studierenden zur Kenntnis gebracht. - Die Studierenden bestätigen mit der Kenntnisnahme des Studienhandbuches, die oben angeführten Ordnungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. 4. Kleidungsvorschriften und Erscheinungsbild in der praktischen Ausbildung Es ist auf funktionelle und auf (den Mitgliedern eines Gesundheitsberufes) angemessene Kleidung zu achten. Vor allem im Praktikum ist besonders darauf Rücksicht zu nehmen. Im Interesse der Gesundheit und der Sicherheit von PatientInnen und Studierenden gelten sowohl während praktischer Übungen als auch in den Berufspraktika insbesondere folgende Regelungen: Haare Kleidung Schuhe Studierendenausweis ab Schulterlänge gebunden Praktische Übungen: entsprechende (funktionelle) Bekleidung, gute Bewegungsfreiheit Praktikum: saubere (Dienst)Kleidung rutschsicher während des Berufspraktikums in der TILAK GmbH stets sichtbar tragen Darüber hinaus gelten gesonderte Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen der einzelnen Studienrichtungen und Praktikumsstellen. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 15/50

16 5. Anwesenheit in Lehrveranstaltungen 5.1. Anwesenheitspflicht Grundsätzlich besteht in allen Lehrveranstaltungen sowie im Berufspraktikum Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit je Lehrveranstaltung muss mindestens 80 % betragen, sofern die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung nicht im Einzelfall eine andere Bestimmung in Bezug auf die Anwesenheit erlässt. Die Anwesenheit wird mittels einer Anwesenheitsliste von den Lehrenden überprüft, die PraktikumsanleiterInnen führen genaue Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Studierenden Krankmeldung Das Fernbleiben vom Unterricht (aus Krankheit oder anderen berücksichtigungswürdigen Gründen) ist der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung unverzüglich per mitzuteilen. Ab einem Krankenstand von 2 Tagen ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich, die bei der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung spätestens 3 Tage nach Genesung abzugeben ist. Im Falle der Erkrankung an einem Prüfungstag muss eine ärztliche Krankmeldung (Fax oder Original) vor Prüfungsbeginn im Studien-Service-Center vorliegen, andernfalls wird die Prüfung mit nicht genügend beurteilt. Längere Krankenstände (Klinikaufenthalt, etc.) sind der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung zu melden. Regelungen bezüglich Anwesenheit und Krankmeldung zum Berufspraktikum sind im Kapitel Berufspraktikum des Studienplans bzw. im Praktikumsleitfaden geregelt. 6. Versicherung der Studierenden 6.1. Krankenversicherung Studierende der fh gesundheit haben sich während der gesamten Studienzeit entweder selbstständig oder über Angehörige (Eltern, Ehepartner) zu versichern. Die Studierenden verpflichten sich, Änderungen in Bezug auf die Versicherung (z.b. Änderung der Sozialversicherung, Änderung der Versicherungsart, etc.) unverzüglich im Studien-Service-Center zu melden Unfallversicherung Die fh gesundheit hat für alle Studierenden eine umfassende Unfallversicherung bei der Wiener Städtischen Versicherung abgeschlossen. Studierende der FH-Bachelor-Studiengänge sind wie alle Angehörigen eines medizinischen Berufes vor allem während des Berufspraktikums einem erhöhten Gefahrenrisiko ausgesetzt. Im Rahmen des Sachmittelbeitrages wird den Studierenden jährlich ein Teilbetrag der Unfallversicherung verrechnet, der seitens des Erhalters zwingend vorgeschrieben ist. Unfälle (Wegunfälle) vom Lehrveranstaltungsort auf dem Nachhauseweg bzw. Wegunfälle von zuhause zu einer Lehrveranstaltung im Studiengang bzw. Lehrgang sowie Unfälle während Theorie oder Berufspraktikum sind unverzüglich direkt der Versicherung (= Wiener Städtische Versicherung) zu melden. Das Formular für die Unfallmeldung steht im Studierenden-Login zum Download bereit. Die Polizzennummer (78-U ) ist einzutragen, das Formular vollständig auszufüllen und an die Wiener Städtische zu senden: Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 16/50

17 WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP Postfach Wien Eine Kopie der Unfallmeldung ist im Studien-Service-Center abzugeben. Die Studierenden sind darüber hinaus gesetzlich auch über die Österreichische Hochschülerinnen - und Hochschülerschaft unfallversichert. Informationen sind erhältlich unter Haftpflichtversicherung Die Studierenden der fh gesundheit sind während der gesamten Studienzeit über den Erhalter haftpflichtversichert. Diese Haftpflichtversicherung gilt in der theoretischen Ausbildung sowie während der Berufspraktika (im intra- und extramuralen Bereich). 7. Service für Studierende 7.1. Lageplan fh gesundheit Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 17/50

18 7.2. Lageplan TILAK GmbH Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 18/50

19 7.3. Ausweis für Studierende Die Studierenden der fh gesundheit erhalten zum Studienbeginn einen Ausweis für Studierende, der Sie offiziell als Studierende/r Ihres Studienganges bzw. Lehrganges der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH ausweist. Bei Verlust des Ausweises für Studierende wird der/dem Studierenden eine Gebühr in Höhe von 8,00 in Rechnung gestellt. Dabei gilt folgende Vorgehensweise: - Bezahlung der Gebühr (Barzahlung) bei der Logistik (Mag. Peter Vokoun, 5. Stock, Zi. 502) - Verlustmeldung und Abgabe des von der Logistik ausgestellten Einzahlungsbeleges im Studien- Service-Center - Ein neuer Ausweis für Studierende ist nach Bearbeitung durch das Studien-Service-Center im Fotoraum der TILAK GmbH (Anichstraße 35, 6020 Innsbruck, Verwaltungsgebäude, Eingang auf der Hinterseite) erhältlich. Bei Beendigung des Studiums (Studienabschluss, Studienabbruch) ist der Ausweis für Studierende im Studien-Service-Center abzugeben. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 19/50

20 7.4. Online-Zeitschriften Die Studierenden können von EDV-Arbeitsplätzen im Haus auf die Vollversionen von Online-Zeitschriften der Verlage Thieme und Springer zugreifen. Derzeitiges Angebot: Thieme Verlag Unter meine Online-Abos sind folgende fhg-spezifischen Abonnements zugänglich: - Aktuelle Ernährungsmedizin - B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport - ergopraxis - ergoscience - erscheint ab 2011 bei Schulz-Kirchner (bis dahin Zugriff auf online verfügbare Ausgaben ab Jahrgang 2000) - Ernährung & Medizin - Fortschritte der Neurologie Psychiatrie - Frauenheilkunde up2date - Geburtshilfe und Frauenheilkunde - Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement - Das Gesundheitswesen - Die Hebamme - intensiv - manuelletherapie - Neuroreha - Notfallmedizin up2date - physiopraxis - physioscience - Psych. Pflege Heute - Psychiatrie und Psychotherapie up2date (Zugriff auf Ausgaben bis 04/2012)PSYCH up2date (ab 05/2012, vormals Psychiatrie und Psychotherapie up2date) - Radiologie up2date - Radiopraxis - RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren - Sprache Stimme Gehör - Suchttherapie - Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie - Zeitschrift für Palliativmedizin Ohne Eingabe eines Passwortes kann auf zahlreiche allgemeine Zeitschriften zugegriffen werden Springer Verlag Folgende Online-Abos sind direkt an der fh gesundheit verfügbar: - Der Gynäkologe: - Der Nervenarzt: - Der Radiologe: - Der Schmerz: - Dysphagia: - Ethik in der Medizin: - HNO: - Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie: Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 20/50

21 Schulz-Kirchner Verlag Folgende Abonnements können abgerufen werden - Ergoscience - Dysphagieforum - Ergotherapie und Rehabilitation - Forum Logopädie 7.5. Drucken und Kopieren In der Bibliothek steht den Studierenden während der Bibliotheks-Öffnungszeiten ein Kopierer mit Druckfunktion zur Verfügung. Weiters steht den Studierenden in der Bibliothek sowie im fhg- Eingangsbereich (1. Stock) jeweils ein Kopierer zur Verfügung. Die Kopierer sind mit einer Bankomatkarte mit Quick-Chip-Funktion bedienbar. Die Karten können generell über jeden Bankomat aufgeladen werden, darüber hinaus steht im fhg-eingangsbereich eine Ladestation zur Verfügung. Die Kosten für eine Seite (gedruckt oder kopiert) betragen 0, Hepatitis-B-Prophylaxe für Studierende von FH-Bachelor-Studiengängen Medizinisches Personal gehört der Hochrisikogruppe an. Dies betrifft auch die Studierenden der FH- Bachelor-Studiengänge Biomedizinische Analytik, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie auf Grund des Kontaktes mit PatientInnen und KlientInnen im Berufspraktikum. Aus diesem Grund erhalten die Studierenden der genannten FH-Bachelor-Studiengänge kostenlos die Hepatitis-B-Prophylaxe. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 21/50

22 7.7. Spindschlüssel für Studierende von FH-Bachelor-Studiengängen Die Studierenden erhalten zum Studienbeginn einen absperrbaren Spind zugeteilt, die Ausgabe der Schlüssel erfolgt über die Logistik. Bei Verlust hat die/der Studierende die Kosten der Neuanschaffung zu tragen. Die Kosten sind bei der Logistik (Mag. Peter Vokoun, 5. Stock, Zi. 502) zu entrichten. Bei Beendigung oder Unterbrechung des Studiums ist der Spindschlüssel der Logistik auszuhändigen. Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabebestätigung im Studien-Service-Center vorzulegen ist, das entsprechende Formular ist im Studien-Service-Center erhältlich. Die fh gesundheit übernimmt keinerlei Haftung für im Spind deponierte Gegenstände Postfächer der Studiengänge bzw. Lehrgänge Für jeden Studiengang bzw. Lehrgang, die Praktikumsplanung und das jeweilige Studien-Service-Center gibt es eigene Postfächer. Diese befinden sich vor dem Studien-Service-Center im 3. Stock Parken Auto - Grundsätzlich ist um das Gebäude der fh gesundheit von Montag-Freitag zwischen 9.00 und Uhr Kurzparkzone mit max. 3 Stunden Parkdauer. - Parkplatz Haus am Hafen - WIFI-Parkplatz (ca. 500 m westlich von der fh gesundheit): - Tiefgarage am Beselepark Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 22/50

23 7.10. Psychologische Beratung bei Studienproblemen Für Studierende der fh gesundheit bietet die TILAK GmbH ein kostenloses Coaching und Beratung an. Coaching bietet eine individuelle Betreuung bei aktuellen Problemlagen, um sie in ihrer Weiterentwicklung und Zielerreichung lösungsorientiert zu unterstützen. Themen hierzu können sein: - Prüfungsangst - Prüfungssimulation/ Trainieren der Prüfungssituation - Lerncoaching - Umgang mit Konflikten, Schikane, Mobbing - Umgang mit Menschen mit Behinderung (KollegInnen) - Unterstützung bei Krisensituationen (z. B. bei häufigen Krankenständen) - Unterstützung/ Reflexion im Praktikum Beratung legt ihren Schwerpunkt auf die persönlich-familiäre Ebene der KlientInnen. Hier sollen gemeinsam mit den KlientInnen Lösungsansätze erarbeitet und gefunden werden. Themen hierzu können sein: - Persönliches-familiäres Umfeld - Beziehungsprobleme (Scheidung, Trennung etc.) - Schul-(Lern-) Probleme - Persönliche Katastrophen - Todesfall in der Familie Kontakt/ Anmeldung: Gerne können Sie mit uns per mcb@tilak.at oder telefonisch unter +43 (0) einen persönlichen Termin vereinbaren. Falls Sie außerhalb der Bürozeiten anrufen, können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie umgehend zurück. mcb Coaching & Beratung Sekretariat: Frau Barbara Canori Stieglbräu-Gebäude, 5. Stock Wilhelm Greilstraße Innsbruck Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Telefon: +43 (0) Telefax: +43 (0) mcb@tilak.at Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 23/50

24 8. Studieren in der fh gesundheit 8.1. Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren Studierende der fh gesundheit haben die für den jeweiligen Studiengang bzw. Lehrgang festgesetzte Gebühr pro Semester zu entrichten. Für das erste Semester gelten für die Entrichtung der Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren die Regelungen gemäß Ausbildungsvertrag. Ab dem zweiten Semester werden die Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren von der fh gesundheit jeweils spätestens einen Monat vor Semesterbeginn vorgeschrieben und sind in der Folge von der/dem Studierenden spesenfrei für den Empfänger innerhalb von vierzehn Tagen auf das Konto der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH zu überweisen. Die Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren werden bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Studiengang bzw. Lehrgang für das laufende Semester nicht zurückerstattet. Bei Studienabbruch bzw. bei Unterbrechung des Studiums gelten die Regelungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung sowie die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Ausbildungsvertrages Sachmittelbeitrag Studierenden in einem FH-Bachelor-Studiengang und im FH-Master-Studiengang Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen wird jährlich ein Sachmittelbeitrag in Rechnung gestellt. Der Sachmittelbeitrag beträgt pro Studienjahr 134,00 und setzt sich aus tatsächlich anfallenden Kosten wie z.b. Berufsunfallversicherung inkl. Wegerisiko, Haftpflichtversicherung, Ausweis für Studierende, ev. Dienstkleidung, div. Material, zusammen. Für das erste Semester gelten für die Entrichtung des Sachmittelbeitrages die Regelungen gemäß Ausbildungsvertrag. Im 3. und 5. Semester wird der Sachmittelbeitrag gemeinsam mit der Studiengebühr jeweils spätestens einen Monat vor Semesterbeginn vorgeschrieben. Die Rechnung über den Sachmittelbeitrag ist von der/dem Studierenden spesenfrei für den Empfänger innerhalb von vierzehn Tagen auf das Konto der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH zu überweisen. Der Sachmittelbeitrag wird bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Studiengang für das laufende Studienjahr nicht zurückerstattet. Bei Studienabbruch bzw. bei Unterbrechung des Studiums gelten die Regelungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung sowie die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Ausbildungsvertrages. Studierenden der Lehrgänge zur Weiterbildung wird der Sachmittelbeitrag nicht gesondert in Rechnung gestellt, da dieser bereits in den Lehrgangsgebühren enthalten ist Studienbestätigung Die Studienbestätigung (Fortsetzungsbestätigung für das Folgesemester) ist ab Semesterbeginn im passwortgeschützten Login-Bereich der fhg-homepage erhältlich und kann durch die/den Studierende/n selbst abgerufen werden. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 24/50

25 8.4. Versicherungsbestätigung für Studierende der FH-Bachelor-Studiengänge Die Versicherungsbestätigung ist ab Semesterbeginn im passwortgeschützten Login-Bereich der fhg- Homepage erhältlich und kann durch die/den Studierende/n downgeloaded werden. Diese ist bei den Praktikumsstellen bei Antritt des Berufspraktikums abzugeben Anzeige der Berufspraktika für Studierende der FH-Bachelor-Studiengänge Die Berufspraktika werden den Studierenden im passwortgeschützten Bereich der fhg-homepage zur Kenntnis gebracht. Eine Information gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung als zugestellt und ist für die Studierenden verbindlich Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung so rechtzeitig gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist. Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise durch die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung Leitfaden zur Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse 1. Ein Antrag um Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse kann von Studierenden an der fh gesundheit gestellt werden 2. Das Antragsformular ist im Downloadbereich des Studierenden Login der Homepage unter herunter zu laden. 3. Dem Ansuchen sind Zeugnisse, Bestätigungen und Aufstellung der Inhalte nachgewiesener Kenntnisse in Kopie beizulegen. 4. Das ausgefüllte Antragsformular ist mit den entsprechenden Dokumenten bei der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung des jeweiligen Studienganges bzw. Lehrganges abzugeben. 5. Es werden nur vollständig ausgefüllte, mit den erforderlichen Dokumenten versehene und unterschriebene Ansuchen bearbeitet. 6. Über die Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse entscheidet die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung, gegebenenfalls nach Rücksprache mit der fachzuständigen Lehrperson. 7. Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist von zwei Wochen kann der Entscheid im Studien-Service- Center abgeholt werden 8. Die Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse wird erst durch Unterzeichnung der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung wirksam. Solange diese nicht vorliegt, besteht Anwesenheitspflicht. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 25/50

26 9. Die/der Studierende hat den Anerkennungsentscheid vor Beginn der Lehrveranstaltung bei der/dem jeweiligen Lehrenden vorzuweisen und sich für die Lehrveranstaltung abzumelden. 10. Die Anerkennung einer Prüfung gilt als Prüfungsantritt (Darstellung in der Bestätigung über den Studienerfolg mit angerechnet ). 11. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Lehrinhalte des Studiums inkl. etwaiger anerkannter Lehrveranstaltungen bei abschließenden Prüfungen und der Bachelor- bzw. Masterprüfung prüfungsrelevant sind. 12. Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse für Studierende, die ein Studiensemester/ -jahr wiederholen - Die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung entscheidet unter Bedachtnahme auf den Studienerfolg darüber, welche bereits positiv absolvierten Prüfungen und Lehrveranstaltungen des zu wiederholenden Studiensemesters/-jahres im Zuge der Wiederholung erneut zu absolvieren bzw. zu besuchen sind. - Bei Wiederaufnahme des Studiums erhält die/der Studierende zu Semesterbeginn ein Schreiben von der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung, welche Lehrveranstaltungen zu besuchen sind, eine Beantragung zur Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse mittels Antragsformular entfällt. - Nicht bestandene Prüfungen und die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind im Zuge der Wiederholung des Studienjahres jedenfalls zu wiederholen bzw. erneut zu besuchen Ausschluss aus einer Lehrveranstaltung Dem/der Studierenden kann von der Leitung der Lehrveranstaltung nach Rücksprache mit der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen verwehrt werden, wenn die/der Studierende die ordnungsgemäße Durchführung und/oder den Ablauf der Lehrveranstaltung durch ihr/sein Verhalten wesentlich beeinträchtigt Ausschluss aus dem Studium Die/der Studierende kann von der fh gesundheit vom gesamten Studiengang bzw. Lehrgang durch die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung nach Rücksprache mit der Geschäftsführung ausgeschlossen werden, sofern die/der Studierende Verhaltensweisen zeigt, die dem zum Studienerfolg notwendigen Erfordernis des engen Zusammenwirkens zwischen der fh gesundheit und der/dem Studierenden zuwiderlaufen. Studierende eines FH-Bachelor-Studienganges können auch ausgeschlossen werden, wenn diese Maßnahmen setzen, die zu einem Ausschluss von der Ausbildung nach dem MTD- Gesetz/Hebammen-Gesetz führen könnte bzw. auch den Verlust der Berufsberechtigung bedeuten würde. Derartige Gründe sind insbesondere: - mehrfach wiederholtes unentschuldigtes und / oder unbegründetes Fernbleiben - unzureichende (aktive) Teilnahme am Studienbetrieb - mehrfach wiederholtes oder verschuldetes Nichteinhalten von Prüfungs- bzw. Abgabeterminen - keine oder unzureichende Absolvierung der Berufspraktika - mangelnde Studienleistung - keine oder unzureichende Beachtung der im Ausbildungsvertrag, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fh gesundheit, in der Studien- und Prüfungsordnung, im Studienplan oder in der Hausordnung geregelten Bedingungen sowie Verstöße gegen deren Regelungen - Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstiges dem ordnungsgemäßen Ablauf des Studienbetriebs zuwiderlaufendes, den Betrieb störendes, beeinträchtigendes oder schädigendes Verhalten der/des Studierenden oder ihr/ihm zurechenbaren Personen - eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung der/des Studierenden, welche nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften auch den Verlust eines öffentlichen Amts zur Folge hätte Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 26/50

27 - mangelnde körperliche und geistige Eignung - mangelnde Vertrauenswürdigkeit - schwerwiegende Pflichtverletzungen im Rahmen der theoretischen und/oder praktischen Ausbildung 8.9. Automatische Exmatrikulation Studierende mit offenen Zahlungen für Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren, des Sachmittelbeitrages, des Studierendenbeitrages (ÖH-Beitrag), welche trotz zweimaliger Mahnung nicht bzw. nicht zur Gänze oder nicht termingerecht beglichen werden, sind automatisch von der weiteren Fortsetzung des Studiums ausgeschlossen, insofern die/der Studierende den Einzahlungsbeleg nicht binnen 2 Wochen ab dem Datum der 2. Mahnung nachweist Studienabbruch Auflösung des Ausbildungsvertrages Studierende, die das Studium vorzeitig ohne Abschluss beenden, haben den Antrag auf Auflösung des Ausbildungsvertrages (downloadbar im Studierenden-Login der fhg-homepage) vollständig ausgefüllt der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung unter Einhaltung der im Ausbildungsvertrag vorgegebenen Fristen vorzulegen: - Kündigung des Ausbildungsvertrages am Ende eines jeden Semesters: Für das Wintersemester gilt die Kündigungsfrist per und für das Sommersemester per des jeweiligen Jahres. Erfolgt die Kündigung des Ausbildungsvertrages nach Ablauf dieser Frist, sind die Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren (im WS inkl. Sachmittelbeitrag) für das Folgesemester fällig und zu entrichten. - Einvernehmliche Auflösung des Ausbildungsvertrages: Diese ist jederzeit möglich. Bereits entrichtete Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren werden nicht mehr retourniert, bereits vorgeschriebene Studiengebühren bzw. Lehrgangsgebühren (im WS inkl. Sachmittelbeitrag) sind fällig und durch die/den Studierenden zu entrichten. Der Laufzettel Studienabbruch_Laufzettel (downloadbar im Studierenden-Login der fhg- Homepage) ist vollständig ausgefüllt inkl. zu ergänzender Bestätigungen im Studien-Service-Center abzugeben. Bei nicht vollständiger Abgabe der Unterlagen werden der/dem Studierenden für die fh gesundheit entstehende Kosten (z.b. für Dienstkleidung) in Rechnung gestellt Abbruch in Folge einer negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung Studierende haben gemäß Prüfungsordnung (Punkt 9.4.6) die Möglichkeit, um Wiederholung eines Studienjahres bzw. Studiensemesters anzusuchen. Dabei sind durch die/den Studierenden folgende Schritte zu beachten (es ist kein Antrag auf Auflösung des Ausbildungsvertrages zu stellen): - Der Laufzettel Studienabbruch_Laufzettel (downloadbar im Studierenden-Login der fhg- Homepage) ist binnen einer Woche nach der negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung vollständig ausgefüllt inkl. zu ergänzender Bestätigungen im Studien-Service-Center abzugeben. Bei nicht vollständiger Abgabe der Unterlagen werden der/dem Studierenden die für die fh gesundheit entstehenden Kosten (z.b. für Dienstkleidung) in Rechnung gestellt. - Schriftliches Ansuchen (per Post bzw. per ) auf Wiederholung eines Studienjahres/ - semesters bei der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung auf Initiative der/des Studierenden binnen eines Monats nach der negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung - Die/der Studierende erhält von der Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung einen schriftlichen Entscheid (für Wiederholung im Wintersemester bis 10.08, für Wiederholung im Sommersemester bis ), bei Stattgabe des Antrages inkl. Ausbildungsvertrag. - Der unterfertigte Ausbildungsvertrag ist für das Wintersemester bis und für das Sommersemester bis (Poststempel) an das Studien-Service-Center zu retournieren. Studien-und-Prüfungsordnung_ Seite 27/50

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