fhg zentrum für gesundheitsberufe tirol gmbh studienhandbuch 1 fh-bachelor-studiengänge (allgemeiner teil)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "fhg zentrum für gesundheitsberufe tirol gmbh studienhandbuch 1 fh-bachelor-studiengänge (allgemeiner teil)"

Transkript

1 fhg zentrum für gesundheitsberufe tirol gmbh studienhandbuch 1 fh-bachelor-studiengänge (allgemeiner teil)

2 Inhaltsverzeichnis VORWORT FHG ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSBERUFE TIROL GMBH GESCHICHTE VISION UND LEITBILD ORGANIGRAMM DER FHG ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSBERUFE TIROL GMBH GREMIEN Generalversammlung Wissenschaftlicher Beirat Budgetausschuss SERVICE-STELLEN BIBLIOTHEK/LERNZENTRUM EDV INFORMATION INTERNATIONAL RELATIONS OFFICE LOGISTIK MEDIEN PRAKTIKUMSPLANUNG STUDIEN-SERVICE-CENTER KONTAKTDATEN UND BÜROÖFFNUNGSZEITEN VERHALTENS- UND ETHIKKODEX INTEGRITÄT VERHALTEN IM UNTERRICHT BEACHTUNG DER SEITENS DER FHG ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSBERUFE TIROL GMBH ERLASSENEN ORDNUNGEN KLEIDUNGSVORSCHRIFTEN UND ERSCHEINUNGSBILD ANWESENHEIT IN LEHRVERANSTALTUNGEN ANWESENHEITSPFLICHT KRANKMELDUNG VERSICHERUNG DER STUDIERENDEN KRANKENVERSICHERUNG UNFALLVERSICHERUNG HAFTPFLICHTVERSICHERUNG SERVICE FÜR STUDIERENDE LAGEPLAN FHG ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSBERUFE TIROL GMBH LAGEPLAN TILAK GMBH AUSWEIS FÜR STUDIERENDE BENÜTZUNG DES LERNZENTRUMS (2. STOCK) Thieme Verlag Springer Verlag DRUCKEN UND KOPIEREN HEPATITIS-B-PROPHYLAXE SPINDSCHLÜSSEL POSTFÄCHER DER STUDIENGÄNGE POSTFÄCHER FÜR STUDIERENDE PARKEN AUTO/FAHRRAD Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 2/50

3 7.11. PSYCHOLOGISCHE BERATUNG BEI STUDIENPROBLEMEN STUDIEREN IN DER FHG ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSBERUFE TIROL GMBH STUDIENGEBÜHREN SACHMITTELBEITRAG STUDIENBESTÄTIGUNG VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG ANZEIGE DER BERUFSPRAKTIKA ANRECHNUNG NACHGEWIESENER KENNTNISSE Leitfaden zur Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse AUSSCHLUSS AUS EINER LEHRVERANSTALTUNG AUSSCHLUSS AUS DEM STUDIUM AUTOMATISCHE EXMATRIKULATION STUDIENABBRUCH Auflösung des Ausbildungsvertrages Abbruch in Folge einer negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung UNTERBRECHUNG DES STUDIUMS STUDIENABSCHLUSS Sponsion und Sponsionsgebühren ARTEN VON LEHRVERANSTALTUNGEN Vorlesungen (V0) Integrierte Lehrveranstaltungen (ILV) Übungen (UE) Laborpraktika (LPR) Seminare (SE) Kolloquien (KO) Praktika (PR) Repetitorien (RP) TUTORIEN Tutorien an der fhg GmbH Aufgaben und Funktionen von TutorInnen Verantwortung von TutorInnen Procedere bei Tutorien in Verbindung mit Lehrveranstaltungen Durchführung bei Tutorien in Verbindung mit Lehrveranstaltungen Bestätigung über abgehaltene Tutorien WORKLOAD DER STUDIERENDEN SKRIPTEN PRÜFUNGSORDNUNG ALLGEMEINE REGELUNGEN Prüfungen sind zeitnah zu den Lehrveranstaltungen organisiert Prüfungstermine Unterbrechung des Studiums Plagiate Entscheidung LeiterIn des Lehr- und Forschungspersonals DURCHFÜHRUNG UND ORGANISATION VON PRÜFUNGEN Prüfungsmodalitäten und Wiederholungsmöglichkeiten Nicht-Antreten zu einem Prüfungstermin Ungültigkeit einer Prüfungsleistung Öffentlichkeit mündlicher Prüfungen Prüfungsprotokoll Einsichtnahme in das Prüfungsprotokoll Berufung gegen die Beurteilung einer Prüfung BEURTEILUNG DER PRÜFUNGSLEISTUNGEN Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 3/50

4 Benotung von Leistungen für Lehrveranstaltungen und für Berufspraktika Bewertungsgrundlagen für Prüfungen Benotung der das Bachelorstudium abschließenden kommissionellen Prüfung Die Kalküle Mit gutem Erfolg bestanden und Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden Nachweis des Studienerfolges Bestätigung über den Studienerfolg WIEDERHOLEN VON PRÜFUNGEN BZW. WIEDERHOLUNG EINES STUDIENJAHRES Wiederholen einer nicht bestandenen Prüfung Mündlich kommissionelle Wiederholungsprüfung Negative Beurteilung einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter Nichterfüllung einer lehrveranstaltungsbezogenen Anwesenheitsvorgabe Negative Beurteilung von Praktika oder Praktikumsteile Wiederholung eines Studienjahres/-semesters BACHELORARBEITEN Anzahl der Bachelorarbeiten Beurteilung der Bachelorarbeiten Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende Richtlinien für das Verfassen einer Bachelorarbeit Ausschluss der Benützung der Bachelorarbeit Anerkennung der Bachelorarbeit BACHELOR-PRÜFUNG Studiengang abschließende kommissionelle Prüfung Verständigung über Zulassung zur Studiengang abschließenden kommissionellen Prüfung Mitteilung von Beurteilungskriterien und Ergebnisse der Bachelorprüfung Prüfungskommission und Prüfungssenat Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorprüfung MITBESTIMMUNG DER STUDIERENDEN MITGLIEDSCHAFT BEI DER ÖSTERREICHISCHEN HOCHSCHÜLERSCHAFT STUDIERENDENBEITRAG (= ÖH-BEITRAG) VERTRETUNG DER STUDIERENDEN Jahrgangsvertretung Studiengangsvertretung Fachhochschul-Studienvertretung Bundesvertretung WAHL DER STUDIERENDENVERTRETUNG Wahl der Jahrgangsvertretung gemäß 50a HSWO Wahl der Studiengangsvertretung gemäß 50b HSWO Wahl der Fachhochschul-Studienvertretung gemäß 50c HSWO Einsprüche gegen Wahlen gemäß 59b HSWO GREMIEN DER STUDIERENDENVERTRETUNG AN DER FHG GMBH Studiengangskollegium Studierendenforum Fachhochschul-Studienvertretung EVALUATION VON LEHRVERANSTALTUNGEN STIPENDIEN STUDIENBEIHILFE SELBSTERHALTERSTIPENDIUM LANDESGEDÄCHTNISSTIFTUNG LEISTUNGSSTIPENDIUM Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 4/50

5 12. WOHNEN IN INNSBRUCK STUDENTENHEIME WG-PORTALE Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 5/50

6 Vorwort Sehr geehrte Studierende, wir freuen uns, Sie an der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH (fhg GmbH) begrüßen zu dürfen. In diesem Studienhandbuch finden Sie alle relevanten Informationen, welche Sie für das erfolgreiche Absolvieren Ihres FH-Bachelor-Studienganges benötigen. Das Studienhandbuch ist in zwei Abschnitte gegliedert. Im ersten Teil des Studienhandbuches (Studienhandbuch 1) finden Sie allgemeine Informationen und Bestimmungen bezüglich der Organisation und des Studienablaufes an der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH. Im zweiten Teil (Studienhandbuch 2) sind die speziellen Anforderungen und Regelungen Ihres FH-Bachelor-Studienganges in Bezug auf das Studium und das Berufspraktikum festgelegt. Wir ersuchen Sie, das Studienhandbuch zu Beginn Ihres Studiums an der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH gewissenhaft zu studieren, da die darin enthaltenen Regelungen für alle Studierenden bindend und auch Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind. Das Studienhandbuch wird laufend ergänzt. Die jeweils aktuelle Version der Studienhandbücher wird den Studierenden über das Login der Homepage unter zur Verfügung gestellt, und gilt durch dessen Veröffentlichung auf unserer Homepage als den Studierenden zur Kenntnis gebracht. Die Geschäftsführung, die Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals sowie die MitarbeiterInnen der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude beim Studium! Mag. Walter Draxl, MSc Geschäftsführer fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 6/50

7 1. fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH 1.1. Geschichte Die fh gesundheit wurde mit der Zielsetzung gegründet, die ehemaligen Akademie-Ausbildungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) sowie der Hebammen in FH-Bachelor- Studiengänge überzuführen. Ziel der fh gesundheit ist es weiters, Wissen nach internationalen Standards zu vermitteln und den Gesundheitsmarkt mit hoch qualifizierten Personen zu versorgen. In den vergangenen Jahren wurde das Ausbildungsangebot speziell für die Angehörigen der Gesundheitsberufe um interessante Weiterbildungs- sowie Spezialisierungsmöglichkeiten auf Master-Niveau erweitert. Im Juni 2005 wurde mit der Änderung des MTD-Gesetzes sowie des Hebammengesetzes ein erster Grundstein in Richtung Akademisierung gelegt. Auf Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 12. September 2006 wurde im Dezember desselben Jahres die fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH/fh gesundheit als neuer Träger für Fachhochschul-Studiengänge gegründet. Eigentümer sind mit 74% die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (TILAK GmbH) und mit 26% die Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik GmbH (UMIT). Unmittelbar nach Gründung der fh gesundheit wurden die Akkreditierungsanträge für die sieben FH-Bachelor-Studiengänge durch hochkarätig besetzte Entwicklungsteams ausgearbeitet. Die dabei involvierten GesundheitsexpertInnen haben neben den gesetzlichen Anforderungen, dem aktuellen Wissens- und Forschungsstand der jeweiligen Fachdisziplinen, auch die konkreten Anforderungen seitens der Praxis berücksichtigt. Die Einreichung der Anträge an den österreichischen Fachhochschulrat 1 erfolgte zu Beginn des Jahres 2007, eine Genehmigung dieser im August Im Oktober 2007 wurde an der fh gesundheit der Studienbetrieb offiziell eröffnet und rund 160 Studierende in den FH-Bachelor-Studiengängen Biomedizinische Analytik, Diaetologie, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie haben erstmals ihre akademische Ausbildung an der fh gesundheit begonnen. In den darauffolgenden Jahren setzte die fh gesundheit wichtige Maßnahmen und Akzente, um die Akademisierung der Gesundheitsberufe in Österreich und den deutschsprachigen EU-Ländern voranzutreiben. Speziell für die Angehörigen der medizinisch-technischen Dienste bzw. die Hebammen wurden weiterführende Lehrgänge mit Master-Abschluss etabliert. Diese ermöglichen neue Tätigkeitsfelder bzw. Tätigkeitsfelder, die in der Grundausbildung nur gestreift werden, intensiver zu bearbeiten. Eine verbesserte PatientInnenversorgung steht dabei immer im Vordergrund. Bereits im Jahr 2009 starteten die Master-Studiengänge Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen und Pädagogik in Gesundheitsberufen. In Zusammenarbeit mit der International Academy of Osteopathy (IAO) wurde der Lehrgang Master of Science in Osteopathie entwickelt. Im Jahr 2010 wurde das Studienangebot erneut erweitert. Die Lehrgänge Master of Science in Advanced Practice Midwifery, Akademische/r AtempädagogIn und Akademische/r AugenoptikerIn entsprachen den Bedürfnisses und Erwartungen der Praxis und starteten erfolgreich im Oktober Der FHR ist eine Behörde, die für die externe Qualitätssicherung (Akkreditierung und Evaluierung) im österreichischen FH-Sektor zuständig ist. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 7/50

8 Ebenfalls im Oktober 2010 feierte die fh gesundheit die ersten 140 AbsolventInnen der FH- Bachelor-Studiengänge Biomedizinische Analytik, Diaetologie, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie. Rund Angehörige und Freunde begleiteten die jungen AkademikerInnen an diesem besonderen Tag im Congress in Innsbruck. Dass sich die fh gesundheit am richtigen Weg befindet, bestätigte auch die institutionelle Evaluierung, die im Jahr 2010 vom österreichischen Fachhochschulrat durchgeführt wurde. Das Verfahren, welches der hochschulinternen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dient, lieferte wertvolle Anregungen für die zukünftige Schwerpunktsetzung an der fh gesundheit. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Forschungsstrategie, die Etablierung von ausgewählten Forschungsfeldern und die gezielte Verlinkung dieser mit der Lehre in den Studiengängen. Ein weiterer Fokus für die kommenden Jahre liegt am Aufbau von den Studienstandorten Berlin, Gent und Wien für den Master-Lehrgang Osteopathie sowie den Lehrgang Akademische Atempädagogik. Weitere Lehrgänge für Biomedizinische AnalytikerInnen, DiaetologInnen und ErgotherapeutInnen sind in Ausarbeitung und sollen im Studienjahr 2011/12 die Angebotspalette erweitern. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 8/50

9 1.2. Vision und Leitbild Die fh gesundheit gestaltet den Gesundheitsmarkt des 21. Jahrhunderts mit. Studierende und Gesundheitseinrichtungen finden bei uns Aus- und Fortbildungsangebote auf höchstem Niveau. Unsere Arbeit steigert die Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens. Damit verbessern wir die Lebensqualität der Bevölkerung. Die MitarbeiterInnen und PartnerInnen der fh gesundheit sind bereit, kontinuierlich zu lernen, um mit Kompetenz, Wertschätzung und Leidenschaft die beste Leistung zu erbringen. Leitbild Die fh gesundheit schafft und vermittelt Wissen nach internationalen Standards im Gesundheitsbereich. Unsere Verantwortung ist es, den Gesundheitsmarkt mit hoch qualifizierten Personen zu versorgen. Wir stellen Menschen in den Mittelpunkt Ein humanistisches Welt- und Menschenbild prägt unsere Unternehmenskultur. Wir handeln zukunftsorientiert, eigenverantwortlich und sozial kompetent. Wir lehren und leben Gesundheitsförderung und lebenslanges Lernen. Wir bilden Gesundheit Unsere Studierenden entwickeln im Rahmen einer praxisorientierten Hochschulbildung im Gesundheitswesen fachlich-methodische, wissenschaftliche, sozialkommunikative und Selbstkompetenzen. Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung sichert Aktualität, Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit unserer FH-Studiengänge sowie Weiterbildungslehrgänge. Unsere MitarbeiterInnen sind ausgewiesene ExpertInnen in ihrem Fachgebiet und vermitteln aktuelles Wissen nach neuesten didaktischen Erkenntnissen. Darüber hinaus verfügt die fh gesundheit über kompetente nebenberuflich Lehrende, die mit den besonderen Herausforderungen des Sozial- und Gesundheitswesens bestens vertraut sind. Wir entwickeln Wissen Als interdisziplinäre Einrichtung setzen wir hohe Maßstäbe in Lehre, Forschung und Beratung. Ein unternehmerischer Zugang sichert die Durchführung von Forschungsprojekten sowie die Entwicklung von neuen FH-Studiengängen und Weiterbildungslehrgängen. Wir sind anerkannter Partner für nationale und internationale Einrichtungen im Gesundheitswesen und stehen mit den langjährigen Partnerinstitutionen Medizinische Universität Innsbruck, Leopold- Franzens-Universität Innsbruck und Private Universität für Gesundheitswissenschaften, medizinische Informatik und Technik im wissenschaftlichen Austausch. Wir ermöglichen Denk- und Lernräume Unsere MitarbeiterInnen und Studierenden werden durch effiziente Strukturen und Abläufe in der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützt. Offene und systematisierte Kommunikation erleichtern den Austausch und die Entwicklung von neuem Wissen. Virtuelle und räumliche Gestaltung und Ausstattung unterstützen Studium, Lehre und Forschung an der fh gesundheit. Wir schaffen Netzwerke Studierende, AbsolventInnen, MitarbeiterInnen, nebenberuflich Lehrende, PraxisanleiterInnen und PartnerInnen sind BotschafterInnen unserer Prinzipien und Werthaltungen. Im Sinne eines lebenslangen Lernens bleiben wir mit den AbsolventInnen in Verbindung. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 9/50

10 1.3. Organigramm der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 10/50

11 1.4. Gremien Generalversammlung In der Generalversammlung werden jene Beschlüsse, die per Gesetz (GmbH-Gesetz, BGBl. 58/1906 i.d.g.f.) oder Gesellschaftsvertrag fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH den Gesellschaftern vorbehalten sind, gefasst. Die Beschlussfassung erfolgt über Gegenstände wie Genehmigung des Geschäftsberichtes der Geschäftsführung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung oder die Beschlussfassung über sonstige in der Generalversammlung gestellte Anträge Wissenschaftlicher Beirat Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates beraten die Geschäftsführung im Hinblick auf die Qualitätssicherung des Studien- und Forschungsbetriebes, die Förderung des Fachhochschulwesens und Unterstützung im Speziellen bei der Entwicklung und Evaluierung von Studiengängen sowie beim Aufbau von Forschungsaktivitäten und der Optimierung des Curriculums Budgetausschuss Die Mitglieder des Budgetausschusses beraten die fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH im Hinblick auf die Budgeterstellung sowie in finanziellen Fragestellungen. 2. Service-Stellen Die MitarbeiterInnen der Verwaltung der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH stehen den Studierenden während der Büroöffnungszeiten in Bezug auf organisatorische und administrative Belange zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie bei den nachstehend angeführten Anliegen folgende Service-Stellen der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH 2.1. Bibliothek/Lernzentrum - Entlehnung und Rückgabe von Büchern - Anfertigung von Kopien aus Büchern und/oder Zeitschriften (durch die/den Studierenden) - Anschauen von DVD/Video - Anschauen und Üben mit 3-D-Lernmitteln wie Knochen, etc. - Überspielen von Video oder DVD auf Video 2.2. EDV Bei IT-Problemen wenden Sie sich bitte an die IT-Hotline, Tel. +43(0)512/ Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 11/50

12 2.3. Information - Auskünfte über Lage der Unterrichtsräume, der Büroräume von fhg-mitarbeiterinnen - Auskünfte über Anwesenheit und Bürozeiten von fhg-mitarbeiterinnen - Meldung über Nichterscheinen eines Lehrenden - Meldung defekter Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper, elektrischer und sanitärer Installationen, Fenster, Heizungen, etc. - Meldung defekter Kaffee- und Getränkeautomaten - Parkkartenverkauf - Verleih von Geschirr für Unterrichtszwecke - Ausgabe von Reinigungsmaterial und Meldungen über Reinigungsbedarf - Ausgabe und Rückgabe von Schlüsseln für Spezialunterrichtsräume und Übungsräume - Abgabe und Aufbewahrung von Fundgegenständen - Telefonvermittlung bei Notfällen 2.4. International Relations Office - Informationen zum Erasmus-Programm, Durchführung von Informationsveranstaltungen - Betreuung von outgoing students im Rahmen von Erasmus - Betreuung von incoming students im Rahmen von Erasmus - Betreuung der Studierendenpraktika im Rahmen von Erasmus 2.5. Logistik - Ausgabe der Spindschlüssel (1. Semester) - Rückgabe der Spindschlüssel (6. Semester bzw. bei vorzeitigem Studiumsabbruch) - Meldung defekter Spinde - Nachfertigung von Spindschlüsseln bei Schlüsselverlust - Defekte Kopierer, Probleme beim Anfertigen von Kopien - Defekt des Ladegerätes für Bankomatkarten 2.6. Medien - Probleme beim Umgang mit Medien - Defekte Geräte in den Hörsälen und Seminarräumen - Einschulung der/des Medienverantwortlichen pro Klasse 2.7. Praktikumsplanung - Abgabe von Praktikumsbeurteilungen, Praktikumsberichten, Ausbildungsprotokollen 2.8. Studien-Service-Center - Änderungen in Bezug auf Adresse, Telefonnummer, private adresse, Familienstand, Anzeige einer Schwangerschaft, etc. - Abgabe von Krankmeldungen (siehe Punkt 5) - Verlust des Ausweises für Studierende Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 12/50

13 2.9. Kontaktdaten und Büroöffnungszeiten Name Büroöffnungszeiten Kontaktdaten EDV - Telefon: +43 (0) 512/ Information Abfalterer Birgit, Mag. International Relations Office Csisinko Thomas Leitung Studienmanagement Flöck Karin Bibliothek/Lernzentrum Harrich Barbara Studien-Service-Center Bachelor Langert Claudia Praktikumsplanung Schaffenrath-Mayrhofer Verena Studien-Service-Center Bachelor Tholema Beate Studien-Service-Center Bachelor Vokoun Peter, Mag. Logistik Wett Stefan Medien-Verantwortlicher Mo. bis Do. von 08:00 17:30 Uhr Fr. von 08:00 14:00 Uhr - Mo. bis Do. von 09:00 13:00 Uhr + Di. von 14:00 17:00 Uhr Fr. von 09:00 12:00 Uhr Mo. und Do. von 09:00 11:30 Uhr Mo. bis Fr. von 09:00 12:00 Uhr Mo. bis Fr. von 09:00 12:00 Uhr Mo., Di., Do., Fr. von 09:00 12:00 Uhr - - Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ info@fhg-tirol.ac.at Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ thomas.csisinko@fhg-tirol.ac.at Telefon: +43 (0) 50/8648-D4702 Fax: +43 (0) 50/ karin.floeck@fhg-tirol.ac.at Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ barbara.harrich@fhg-tirol.ac.at Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ claudia.langert@fhg.tirol.ac.at Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ verena.schaffenrathmayrhofer@fhg-tirol.ac.at Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ beate.tholema@fhg-tirol.ac.at Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ peter.vokoun.azw.ac.at Telefon: +43 (0) 50/ Fax: +43 (0) 50/ stefan.wett@azw.ac.at Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 13/50

14 3. Verhaltens- und Ethikkodex Neben der Vermittlung der berufsspezifischen Qualifikationen und Kernkompetenzen stellen die Förderung und Herausbildung der sozialkommunikativen und Selbstkompetenzen der Studierenden ein wichtiges Ziel der Ausbildung an der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH dar. Die fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH hat die Verpflichtung übernommen, die Studierenden auf ihrem Weg zur Erlangung der akademischen Grade wertschätzend zu begleiten. Diese Verantwortung inkludiert neben der Herausbildung und Überprüfung der fachlichmethodischen Kompetenzen, auch die Bewertung der akademischen und professionellen Kenntnisse und Fertigkeiten. Dementsprechend gelten die in diesem Dokument festgelegten Verhaltens- und Ethikregeln für alle Studierenden der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH unabhängig von der jeweiligen Studienrichtung Integrität Als Studierende/r der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH pflegen Sie mit allen Menschen, und insbesondere mit PatientInnen, KlientInnen, KollegInnen, Lehrenden, ÄrztInnen, Pflegepersonal, VertreterInnen der Trägergesellschaft der FH-Studiengänge/Lehrgänge zur Weiterbildung, VertreterInnen anderer Institutionen und weiteren Mitgliedern des Gesundheitswesens einen wertschätzenden Umgang. Ehrlichkeit und Integrität in allen Aspekten der Interaktion bilden die Basis für fachliche und menschliche Kompetenz in der Umsetzung der Ihnen übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten. Studierende der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH verhalten sich akademisch korrekt, führen niemanden in die Irre und ziehen keine persönlichen Vorteile auf Kosten anderer, das heißt - Prüfungen werden eigenständig und unter Nennung der verwendeten Hilfsmittel durchgeführt. Es werden ausschließlich genehmigte Arbeits- und/oder Testunterlagen verwendet. - Quellen und fremde Hilfsmittel, die beim Erstellen von Arbeiten, bei der Vorbereitung von Protokollen, beim Lösen von Problemen oder bei der Durchführung übertragener Aufgaben verwendet werden, sind zu zitieren. - Anwesenheitslisten und offizielle Dokumente werden wahrheitsgetreu ausgefüllt Verhalten im Unterricht - pünktliches Erscheinen in den Lehrveranstaltungen, - Mobilfunkgeräte, Mp3-Player, etc. sind während des Unterrichts auszuschalten, - Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien werden schonend und ordnungsgemäß behandelt, - Essen und Trinken in den Unterrichtsräumen ist grundsätzlich nicht gestattet (Ausnahme: Das Trinken von Wasser aus wiederverschließbaren Flaschen) - Es wird darum gebeten, den Arbeitsplatz ordentlich zu hinterlassen. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 14/50

15 3.3. Beachtung der seitens der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH erlassenen Ordnungen - Die Studierenden verpflichten sich, die seitens der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH herausgegebenen Ordnungen zu beachten Bibliotheksordnung Brandschutzordnung Hausordnung Hochwasserschutzordnung - Sämtliche Ordnungen stehen den Studierenden im Login der Homepage unter in der jeweils gültigen Version zum Download zur Verfügung und gelten mit der Veröffentlichung auf der Webseite als den Studierenden zur Kenntnis gebracht. - Die Studierenden bestätigen mit der Kenntnisnahme des Studienhandbuches, die oben angeführten Ordnungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. 4. Kleidungsvorschriften und Erscheinungsbild An der Farbe der Kleidung ist die Sinnesweise, an ihrem Schnitt aber die Lebensweise eines Menschen erkennbar. (Goethe) Ohne Zweifel ist Kleidung Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Da Sie in nicht allzu ferner Zukunft Mitglied eines Gesundheitsberufes sein werden, ersuchen wir Sie, in den Lehrveranstaltungen auf eine angemessene und funktionelle Bekleidung zu achten. Vor allem im Praktikum bitten wir Sie, besonders darauf Rücksicht zu nehmen. Im Interesse der Gesundheit und der Sicherheit der PatientInnen und der Studierenden gelten sowohl während praktischer Übungen als auch in den Berufspraktika insbesondere folgende Regelungen: Haare ab Schulterlänge gebunden Kleidung Theoretischer Unterricht: saubere, gepflegte Erscheinung Praktische Übungen: entsprechende (funktionelle) Bekleidung, gute Bewegungsfreiheit Praktikum: saubere (Dienst)Kleidung Schuhe rutschsicher Studierendenausweis während des Berufspraktikums in der TILAK GmbH stets sichtbar tragen Bitte beachten Sie die gesonderten Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen der einzelnen Studienrichtungen und Praktikumsstellen. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 15/50

16 5. Anwesenheit in Lehrveranstaltungen 5.1. Anwesenheitspflicht Grundsätzlich besteht in allen Lehrveranstaltungen sowie im Berufspraktikum Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit je Lehrveranstaltung muss mindestens 80 % betragen, sofern von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals nicht im Einzelfall eine andere Bestimmung in Bezug auf die Anwesenheit erlassen wurde. Die Anwesenheit wird mittels einer Anwesenheitsliste von den Lehrenden überprüft, die PraktikumsanleiterInnen führen genaue Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Studierenden Krankmeldung Das Fernbleiben vom Unterricht (aus Krankheit oder anderen berücksichtigungswürdigen Gründen) ist der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals unverzüglich per mitzuteilen. Ab einem Krankenstand von 2 Tagen ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich, die bei der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals spätestens 3 Tage nach Genesung abzugeben ist. Im Falle der Erkrankung an einem Prüfungstag muss eine ärztliche Krankmeldung (Fax oder Original) vor Prüfungsbeginn im Studien-Service-Center vorliegen, andernfalls wird die Prüfung mit nicht genügend beurteilt. Längere Krankenstände (Klinikaufenthalt, etc.) sind der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals zu melden. Regelungen bezüglich Anwesenheit und Krankmeldung zum Berufspraktikum sind im Kapitel Berufspraktikum des Studienhandbuches 2 bzw. im Praktikumsleitfaden geregelt. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 16/50

17 6. Versicherung der Studierenden 6.1. Krankenversicherung Studierende der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH haben sich während der gesamten Studienzeit entweder selbstständig oder über Angehörige (Eltern, Ehepartner) zu versichern. Die Studierenden verpflichten sich, Änderungen in Bezug auf die Versicherung (z.b. Änderung der Sozialversicherung, Änderung der Versicherungsart, etc.) unverzüglich im Studien-Service-Center zu melden Unfallversicherung Die fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH hat für alle Studierenden eine umfassende Unfallversicherung bei der Wiener Städtischen Versicherung abgeschlossen. Studierende der FH- Bachelor-Studiengänge sind wie alle Angehörigen eines medizinischen Berufes vor allem während des Berufspraktikums einem erhöhten Gefahrenrisiko ausgesetzt. Im Rahmen des Sachmittelbeitrages wird den Studierenden jährlich ein Teilbetrag der Unfallversicherung verrechnet, der seitens des Erhalters zwingend vorgeschrieben ist. Unfälle (Wegunfälle) vom Lehrveranstaltungsort auf dem Nachhauseweg bzw. Wegunfälle von zuhause zu einer Lehrveranstaltung im FH-Studiengang sowie Unfälle während Theorie oder Berufspraktikum sind unverzüglich direkt der Versicherung (= Wiener Städtische Versicherung) zu melden. Das Formular für die Unfallmeldung steht im Studierenden-Login zum Download bereit. Die Polizzennummer (78-U ) ist einzutragen, das Formular vollständig auszufüllen und an die Wiener Städtische zu senden: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP Postfach Wien Eine Kopie der Unfallmeldung ist im Studien-Service-Center abzugeben. Die Studierenden sind darüber hinaus gesetzlich auch über die Österreichische Hochschülerinnenund Hochschülerschaft unfallversichert. Informationen sind erhältlich unter Haftpflichtversicherung Die Studierenden der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH sind während der gesamten Studienzeit über den Erhalter haftpflichtversichert. Diese Haftpflichtversicherung gilt in der theoretischen Ausbildung sowie während Berufspraktika (im intra- und extramuralen Bereich). Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 17/50

18 7. Service für Studierende 7.1. Lageplan fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 18/50

19 7.2. Lageplan TILAK GmbH Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 19/50

20 7.3. Ausweis für Studierende Die Studierenden der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH erhalten zum Studienbeginn einen Ausweis für Studierende, der Sie offiziell als Studierende/r Ihres FH- Bachelor-Studienganges der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH ausweist. Bei Verlust des Ausweises für Studierende wird der/dem Studierenden eine Gebühr in Höhe von 8,00 in Rechnung gestellt. Dabei gilt folgende Vorgehensweise: - Bezahlung der Gebühr (Barzahlung) bei der Logistik (Mag. Peter Vokoun, 5. Stock, Zi. 525) - Verlustmeldung und Abgabe des von der Logistik ausgestellten Einzahlungsbeleges im Studien-Service-Center - Ein neuer Ausweise für Studierende ist nach Bearbeitung durch das Studien-Service-Center im Fotoraum der TILAK GmbH (Anichstraße 35, 6020 Innsbruck, Verwaltungsgebäude, Eingang auf der Hinterseite) erhältlich. Bei Beendigung des Studiums (Studienabschluss, Studienabbruch) ist der Ausweis für Studierende im Studien-Service-Center abzugeben Benützung des Lernzentrums (2. Stock) Die Studierenden können im Lernzentrum folgende Ausstattung benützen - 3 EDV-Arbeitsplätze in der Bibliothek inkl. Drucker - 5 EDV-Arbeitsplätze vor der Bibliothek - 5 EDV-Arbeitsplätze im SR 220 (2. Stock) - 1 Übungsraum Physiotherapie/Ergotherapie (Zi. 208) An diesen Arbeitsplätzen haben die Studierenden einen Zugang zu den Vollversionen von Online- Zeitschriften der Verlage Thieme und Springer. Derzeitiges Angebot: Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 20/50

21 Thieme Verlag - Aktuelle Ernährungsmedizin - B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport - Das Gesundheitswesen, Sozialmedizin, Gesundheits-Systemforschung, Public Health, öffentlicher Gesundheitsdienst, Medizinischer Dienst - Die Hebamme - Ergopraxis - Ergoscience bis einschließl. Jahrgang Ernährung & Medizin - Fortschritte der Neurologie Psychiatrie - Frauenheilkunde up2date - Geburtshilfe und Frauenheilkunde - Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement - intensiv - Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie - Manuelle Therapie - Notfallmedizin up2date - Physioscience - Psych. Pflege Heute - Fachzeitschrift für die psychiatrische Pflege - Psychiatrie und Psychotherapie up2date - Radiologie up2date - Radiopraxis - RÖFO - Sprache Stimme Gehör - Suchttherapie - Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie - Zeitschrift für Palliativmedizin Springer Verlag - Der Gynäkologe - Der Nervenarzt - Der Radiologe - Der Schmerz - Dysphagia - Ethik in der Medizin - HNO - Prävention und Gesundheitsförderung - Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie 7.5. Drucken und Kopieren In der Bibliothek steht den Studierenden während der Bibliotheks-Öffnungszeiten ein Kopierer mit Druckfunktion zur Verfügung. Weiters steht den Studierenden in der Bibliothek sowie im fhg- Eingangsbereich (1. Stock) jeweils ein Kopierer zur Verfügung. Die Kopierer sind mit einer Bankomatkarte mit Quick-Chip-Funktion bedienbar. Die Karten können generell über jeden Bankomat aufgeladen werden, darüber hinaus steht im fhg-eingangsbereich eine Ladestation zur Verfügung. Die Kosten für eine Seite (gedruckt oder kopiert) betragen 0,04. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 21/50

22 7.6. Hepatitis-B-Prophylaxe Medizinisches Personal, darunter auch die Studierenden eines gehobenen medizinischtechnischen Dienstes und der Hebammen gehören, auf Grund des Kontaktes mit PatientInnen und KlientInnen im Berufspraktikum der Hochrisikogruppe an. Die Studierenden der FH-Bachelor-Studiengänge Biomedizinische Analytik, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie und Radiologietechnologie erhalten kostenlos die Hepatitis- B-Prophylaxe Spindschlüssel Die Studierenden erhalten zum Studienbeginn einen absperrbaren Spind zugeteilt, die Ausgabe der Schlüssel erfolgt über die Logistik. Bei Verlust hat die/der Studierende die Kosten der Neuanschaffung zu tragen. Die Kosten sind bei der Logistik (Mag. Peter Vokoun, 5. Stock, Zi. 525) zu entrichten. Bei Beendigung oder Unterbrechung des Studiums ist der Spindschlüssel der Logistik auszuhändigen. Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabebestätigung im Studien-Service-Center vorzulegen ist, das entsprechende Formular ist im Studien-Service-Center erhältlich. Die fhg Zentrum für Gesundheitsberufe übernimmt keinerlei Haftung für im Spind deponierte Gegenstände Postfächer der Studiengänge Jeder FH-Studiengang, die Praktikumsplanung und das Studien-Service-Center besitzen ein eigenes Postfach. Sämtliche Postfächer befinden sich vor dem Studien-Service-Center im 3. Stock Postfächer für Studierende Jeder Studienjahrgang erhält im fhg-eingangsbereich (Ebene 1) ein eigenes (nicht versperrbares) Postfach. Dieses Postfach dient dazu, Informationen, welche die gesamte Klasse betreffen, an die Studierenden weiterzuleiten. In diesem Fach finden Sie beispielsweise Impfvorladungen oder fallweise Kopiervorlagen für Lehrveranstaltungen. Wir weisen die Studierenden darauf hin, dass die fhg Zentrum für Gesundheitsberufe keinerlei Haftung für die Postfächer und deren Inhalte übernimmt. Die Studierenden sind eigenverantwortlich für die Postfächer und deren Entleerung zuständig. In den Postfächern können keine Dokumente oder Zeugnisse hinterlegt werden. Diese sind persönlich an der zuständigen Stelle abzuholen Parken Auto/Fahrrad Fahrräder können in den Fahrradständern unter der Eingangstreppe abgestellt werden, wobei die Feuerwehrzufahrt unbedingt frei zu halten ist. Die fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH übernimmt keinerlei Haftung für abgestellte Fahrräder. Parkmöglichkeiten: - Grundsätzlich ist um das Gebäude der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH von Montag-Freitag zwischen 9.00 und Uhr Kurzparkzone mit max. 3 Stunden Parkdauer. - Parkplatz Haus am Hafen Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 22/50

23 - WIFI-Parkplatz (ca. 500 m westlich von der fhg GmbH): Am Informationsschalter der fhg GmbH im 1.Obergeschoß sind Tagesparkkarten um 3,50 erhältlich. - Tiefgarage am Beselepark Psychologische Beratung bei Studienproblemen Als Träger von FH-Studiengängen möchte Ihnen die fhg GmbH jede mögliche Unterstützungen geben, die Sie während Ihres Studiums benötigen. Daher steht Ihnen eine Psychologin, Frau Mag. Christine Rungg, zur Beratung zur Verfügung (Hilfestellung bei Problemen, die im Zusammenhang mit der Studiensituation stehen - wie beispielsweise Lernschwierigkeiten, Prüfungssorgen und - ängste, Schwierigkeiten im Klassenverband oder Schwierigkeiten mit Lehrenden). Auch wenn es im Rahmen des Berufspraktikums zu Problemen kommt, kann Beratung helfen. Ziel der psychologischen Beratung ist es, das jeweilige Problem zu erkennen, es zu formulieren und gemeinsam nach möglichen Lösungswegen zu suchen. Da es sich hierbei ausschließlich um Beratung handelt und nicht um Therapie, können aber nur erste Schritte getan werden. Bedarf es weiter gehender Unterstützung durch beispielsweise PsychotherapeutInnen, so kann Ihnen auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz geholfen werden. Die Beratung erfolgt vertraulich, der Inhalt des Gesprächs unterliegt der Schweigepflicht. Auf Wunsch kann die Beratung auch anonym erfolgen. Die psychologische Beratung wird jeweils am Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr im 7. Stock, Zimmer 727 angeboten. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung gebeten: telefonisch unter der Tel. +43 (0)50/ oder per an christine.rungg@azw.ac.at. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 23/50

24 8. Studieren in der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH 8.1. Studiengebühren Studierende eines FH-Bachelor-Studienganges der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH haben Studiengebühren in Höhe von derzeit 363,36 pro Semester zu entrichten. Es gelten die gesetzlichen Studiengebühren. Für das erste Semester gelten für die Entrichtung der Studiengebühren die Regelungen gemäß Aufnahmeordnung. Ab dem zweiten Semester werden die Studiengebühren von der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH jeweils spätestens ein Monat vor Semesterbeginn vorgeschrieben und sind in der Folge von der/dem Studierenden spesenfrei für den Empfänger innerhalb von vierzehn Tagen auf das Konto der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH zu überweisen. Die Studiengebühren werden bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem FH-Bachelor-Studiengang für das laufende Semester nicht zurückerstattet. Bei Studienabbruch bzw. bei Unterbrechung des Studiums gelten die Regelungen gemäß Studienhandbuch 1 sowie die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Ausbildungsvertrages Sachmittelbeitrag Studierenden in einem FH-Bachelor-Studiengang der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH wird jährlich ein Sachmittelbeitrag in Rechnung gestellt. Der Sachmittelbeitrag beträgt pro Studienjahr 134,00 und setzt sich aus tatsächlich anfallenden Kosten wie z.b. Berufsunfallversicherung inkl. Wegerisiko, Haftpflichtversicherung, Ausweis für Studierende, ev. Dienstkleidung, div. Material, zusammen. Für das erste Semester gelten für die Entrichtung des Sachmittelbeitrages die Regelungen gemäß Aufnahmeordnung. Im 3. und 5. Semester wird der Sachmittelbeitrag gemeinsam mit der Studiengebühr jeweils spätestens ein Monat vor Semesterbeginn vorgeschrieben. Die Rechnung über den Sachmittelbeitrag ist von der/dem Studierenden spesenfrei für den Empfänger innerhalb von vierzehn Tagen auf das Konto der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH zu überweisen. Der Sachmittelbeitrag wird bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem FH-Bachelor-Studiengang für das laufende Studienjahr nicht zurückerstattet. Bei Studienabbruch bzw. bei Unterbrechung des Studiums gelten die Regelungen gemäß Studienhandbuch 1 sowie die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Ausbildungsvertrages Studienbestätigung Die Studienbestätigung (Fortsetzungsbestätigung für das Folgesemester) ist ab Semesterbeginn im passwortgeschützten Login-Bereich der fhg-homepage erhältlich und kann durch die/den Studierende/n selbst abgerufen werden. Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 24/50

25 8.4. Versicherungsbestätigung Die Versicherungsbestätigung ist ab Semesterbeginn im passwortgeschützten Login-Bereich der fhg-homepage erhältlich und kann durch die/den Studierende/n downgeloaded werden. Diese ist bei den Praktikumsstellen bei Antritt des Berufspraktikums abzugeben Anzeige der Berufspraktika Die Berufspraktika werden den Studierenden im passwortgeschützten Bereich der fhg-homepage zur Kenntnis gebracht. Eine Information gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung als zugestellt und ist für die Studierenden verbindlich Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse Die Einreichung und Anerkennung von Vorkenntnissen ist prinzipiell möglich, wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können im Einzelfall auf Antrag der/des Studierenden von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals berücksichtigt und auf Lehrveranstaltungen bzw. auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Anträge müssen schriftlich mittels Formular an die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals so gestellt werden, dass der/dem Studierenden die Entscheidung noch vor Beginn des Semesters mitgeteilt werden kann, in dem die betreffende Lehrveranstaltung angesetzt ist. Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (vgl ) durch die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals in Absprache mit der Leitung der Lehrveranstaltung Leitfaden zur Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse 1. Ein Antrag um Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse kann von ordentlichen Studierenden an der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH gestellt werden (siehe Richtlinien des Fachhochschulrates für die Akkreditierung von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen i.d.g.f.). 2. Das Antragsformular ist im Downloadbereich des Studierenden Login der Homepage unter herunter zu laden. 3. Dem Ansuchen sind Zeugnisse, Bestätigungen und Aufstellung der Inhalte nachgewiesener Kenntnisse in Kopie beizulegen. 4. Das ausgefüllte Antragsformular ist in zweifacher Ausfertigung mit den entsprechenden Dokumenten bei der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals des jeweiligen Studienganges vor Beginn des jeweiligen Semesters abzugeben. 5. Es werden nur vollständig ausgefüllte, mit den erforderlichen Dokumenten versehene und unterschriebene Ansuchen bearbeitet. 6. Über die Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse entscheidet die Leitung des Lehrund Forschungspersonals, gegebenenfalls nach Rücksprache mit der fachzuständigen Lehrperson. 7. Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist von zwei Wochen, kann der Entscheid im Studien- Service-Center abgeholt werden Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 25/50

26 8. Die Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse wird erst durch Unterzeichnung der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals wirksam. Solange diese nicht vorliegt, besteht Anwesenheitspflicht. 9. Die/der Studierende hat den Anerkennungsentscheid vor Beginn der Lehrveranstaltung bei der/dem jeweiligen Lehrenden vorzuweisen und sich für die Lehrveranstaltung abzumelden. 10. Die Anerkennung einer Prüfung gilt als Prüfungsantritt (Darstellung im Modulzeugnis mit angerechnet ). 11. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Lehrinhalte des Studiums inkl. etwaiger anerkannter Lehrveranstaltungen bei abschließenden Prüfungen und der Bachelorbzw. Masterprüfung prüfungsrelevant sind. 12. Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse für Studierende, die ein Studiensemester/ -jahr wiederholen - Die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals entscheidet unter Bedachtnahme auf den Studienerfolg darüber, welche bereits positiv absolvierten Prüfungen und Lehrveranstaltungen des zu wiederholenden Studiensemesters/-jahres im Zuge der Wiederholung erneut zu absolvieren bzw. zu besuchen sind. - Bei Wiederaufnahme des Studiums erhält die/der Studierende zu Semesterbeginn ein Schreiben von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals, welche Lehrveranstaltungen zu besuchen sind, eine Beantragung zur Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse mittels Antragsformular entfällt. - Nicht bestandene Prüfungen und die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind im Zuge der Wiederholung des Studienjahres jedenfalls zu wiederholen bzw. erneut zu besuchen Ausschluss aus einer Lehrveranstaltung Dem/der Studierenden kann von der Leitung der Lehrveranstaltung nach Rücksprache mit der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen verwehrt werden, wenn die/der Studierende die ordnungsgemäße Durchführung und/oder den Ablauf der Lehrveranstaltung durch ihr/sein Verhalten wesentlich beeinträchtigt Ausschluss aus dem Studium Die/der Studierende kann von der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH vom gesamten FH-Bachelor-Studiengang durch die Leitung des Lehr- und Forschungspersonals nach Rücksprache mit der Geschäftsführung ausgeschlossen werden, sofern die/der Studierende Verhaltensweisen zeigt, die dem zum Studienerfolg notwendigen Erfordernis des engen Zusammenwirkens zwischen der fhg GmbH und der/dem Studierenden zuwiderlaufen oder Maßnahmen setzt, die zu einem Ausschluss von der Ausbildung nach dem MTD- Gesetz/Hebammen-Gesetz führen könnte. Derartige Gründe sind insbesondere: - mehrfach wiederholtes unentschuldigtes und / oder unbegründetes Fernbleiben - unzureichende (aktive) Teilnahme am Studienbetrieb - mehrfach wiederholtes oder verschuldetes Nichteinhalten von Prüfungs- bzw. Abgabeterminen - keine oder unzureichende Absolvierung der Berufspraktika - mangelnde Studienleistung Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 26/50

27 - keine oder unzureichende Beachtung der im Ausbildungsvertrag, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fhg GmbH, im Studienhandbuch, der Prüfungsordnung oder in der Hausordnung geregelten Bedingungen sowie Verstöße gegen deren Regelungen - Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstiges dem ordnungsgemäßen Ablauf des Studienbetriebs zuwiderlaufendes, den Betrieb störendes, beeinträchtigendes oder schädigendes Verhalten der/des Studierenden oder ihr/ihm zurechenbaren Personen - eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung der/des Studierenden, welche nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften auch den Verlust eines öffentlichen Amts zur Folge hätte - mangelnde körperliche und geistige Eignung - mangelnde Vertrauenswürdigkeit - schwerwiegende Pflichtverletzungen im Rahmen der theoretischen und/oder praktischen Ausbildung 8.9. Automatische Exmatrikulation Studierende mit offenen Zahlungen für Studiengebühren, des Sachmittelbeitrages, des Studierendenbeitrages (ÖH-Beitrag), welche trotz dreimaliger Mahnung nicht bzw. nicht zur Gänze oder nicht termingerecht beglichen werden, sind automatisch von der weiteren Fortsetzung des Studiums ausgeschlossen, insofern die/der Studierende den Einzahlungsbeleg nicht binnen 2 Wochen ab dem Datum der 3. Mahnung nachweist Studienabbruch Auflösung des Ausbildungsvertrages Studierende, die das Studium vorzeitig ohne Abschluss beenden, haben den Antrag auf Auflösung des Ausbildungsvertrages (downloadbar im Studierenden-Login der fhg- Homepage) vollständig ausgefüllt der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals unter Einhaltung der im Ausbildungsvertrag vorgegebenen Fristen vorzulegen: - Kündigung des Ausbildungsvertrages am Ende eines jeden Semesters: Für das Wintersemester gilt die Kündigungsfrist per und für das Sommersemester per des jeweiligen Jahres. Erfolgt die Kündigung des Ausbildungsvertrages nach Ablauf dieser Frist, sind die Studiengebühren (im WS inkl. Sachmittelbeitrag) für das Folgesemester fällig und zu entrichten. - Einvernehmliche Auflösung des Ausbildungsvertrages: Diese ist jederzeit möglich. Bereits entrichtete Studiengebühren werden nicht mehr retourniert, bereits vorgeschriebene Studiengebühren (im WS inkl. Sachmittelbeitrag) sind fällig und durch die/den Studierenden zu entrichten. Der Laufzettel Studienabbruch_Laufzettel (downloadbar im Studierenden-Login der fhg- Homepage) ist vollständig ausgefüllt inkl. zu ergänzender Bestätigungen im Studien- Service-Center abzugeben. Bei nicht vollständiger Abgabe der Unterlagen werden der/dem Studierenden für die fhg GmbH entstehende Kosten (z.b. für Dienstkleidung) in Rechnung gestellt Abbruch in Folge einer negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung Studierende haben gemäß Prüfungsordnung (Punkt 9.4.6) die Möglichkeit, um Wiederholung eines Studienjahres bzw. Studiensemesters anzusuchen. Dabei sind durch die/den Studierenden folgende Schritte zu beachten (es ist kein Antrag auf Auflösung des Ausbildungsvertrages zu stellen): Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 27/50

28 - Der Laufzettel Studienabbruch_Laufzettel (downloadbar im Studierenden-Login der fhg-homepage) ist binnen einer Woche nach der negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung vollständig ausgefüllt inkl. zu ergänzender Bestätigungen im Studien-Service-Center abzugeben. Bei nicht vollständiger Abgabe der Unterlagen werden der/dem Studierenden für die fhg GmbH entstehende Kosten (z.b. für Dienstkleidung) in Rechnung gestellt. - Schriftliches Ansuchen (per Post bzw. per ) auf Wiederholung eines Studienjahres/-semesters bei der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals auf Initiative der/des Studierenden binnen eines Monats nach der negativen kommissionellen Wiederholungsprüfung - Die/der Studierende erhält von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals einen schriftlichen Entscheid (für Wiederholung im Wintersemester bis 10.08, für Wiederholung im Sommersemester bis ), bei Stattgabe des Antrages inkl. Ausbildungsvertrag. - Der unterfertigte Ausbildungsvertrag ist für das Wintersemester bis und für das Sommersemester bis (Poststempel) an das Studien-Service-Center zu retournieren. Damit gilt die Wiederholung des Studienjahres/-semesters durch die/den Studierenden als bestätigt. - Der Wiedereintritt erfolgt im folgenden Studienjahr, in welchem das zu wiederholende Studienjahr/-semester vorgesehen ist. - Verzichtet die/der Studierende auf den bereits gestellten Antrag auf Wiederholung eines Studienjahres/-semesters hat dieser schriftlich (per Post bzw. per ) bis spätestens für das Wintersemester bzw für das Sommersemester bei der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals einzulangen. - Liegt kein Verzicht auf Wiederholung des Studienjahres/-semesters vor, erhält die/der Studierende automatisch Anfang September für das Wintersemester bzw. Anfang Februar (für das Sommersemester) die Vorschreibung für die Studiengebühren (im WS inkl. Sachmittelbeitrag). - Bei nicht fristgerechtem Verzicht auf Wiederholung des Studienjahres/-semesters sind die Studiengebühren (im WS inkl. Sachmittelbeitrag) für das folgende Semester fällig und durch die/den Studierenden zu entrichten Unterbrechung des Studiums Studierende haben gemäß Prüfungsordnung (Punkt 9.1.3) die Möglichkeit, um Unterbrechung des Studiums anzusuchen. Dabei sind durch die/den Studierenden folgende Schritte zu beachten (es ist kein Antrag auf Auflösung des Ausbildungsvertrages zu stellen): - Schriftliches Ansuchen (per Post bzw. per ) auf Unterbrechung des Studiums bei der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals auf Initiative der/des Studierenden. - Der Laufzettel Studienabbruch_Laufzettel (downloadbar im Studierenden-Login der fhg-homepage) ist binnen einer Woche nach Antragstellung vollständig ausgefüllt inkl. zu ergänzender Bestätigungen im Studien-Service-Center abzugeben. Bei nicht vollständiger Abgabe der Unterlagen werden der/dem Studierenden für die fhg GmbH entstehende Kosten (z.b. für Dienstkleidung) in Rechnung gestellt. - Die/der Studierende erhält von der Leitung des Lehr- und Forschungspersonals einen schriftlichen Entscheid für den Wiedereinstieg mit Bekanntgabe eines möglichen Semesters bei Stattgabe des Antrages inkl. Ausbildungsvertrag (im Wintersemester bis 10.08, im Sommersemester bis ). - Der unterfertigte Ausbildungsvertrag ist für das Wintersemester bis und für das Sommersemester bis (Poststempel) an das Studien-Service-Center zu retournieren. Damit gilt der Wiedereinstieg in das Studium durch die/den Studierenden als bestätigt. - Verzichtet die/der Studierende auf den bereits gestellten Antrag auf Wiedereinstieg hat dieser schriftlich (per Post bzw. per ) bis spätestens für einen Studienhandbuch 1 BSc_ doc Seite 28/50

studien- und prüfungsordnung

studien- und prüfungsordnung fhg zentrum für gesundheitsberufe tirol gmbh studien- und prüfungsordnung fh-bachelor-studiengänge fh-master-studiengänge lehrgänge zur weiterbildung Inhaltsverzeichnis VORWORT... 5 1. FH GESUNDHEIT...

Mehr

wir bilden die zukunft seit 2007

wir bilden die zukunft seit 2007 fh gesundheit wir bilden die zukunft wir bilden die zukunft seit 7 Vorwort der Geschäftsleitung Rückblick 7-2011 Entwicklung der Studiengänge und Lehrgänge Entwicklung der MitarbeiterInnen BewerberInnen

Mehr

Die FH-Bachelor-Studiengänge werden in der Organisationsform Vollzeit angeboten.

Die FH-Bachelor-Studiengänge werden in der Organisationsform Vollzeit angeboten. Aufnahmeordnung FH-Bachelor-Studiengänge 1. Allgemeine Bestimmungen Falls die Anzahl der BewerberInnen höher ist als die Zahl der verfügbaren Studienplätze, wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, das

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben Regelungen - Auslandspraktikum Ab WS 2010/2011 treten an der Fakultät AW/Soziale Arbeit nachfolgende Regelungen im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum in Kraft. Zuständigkeit Frau Sabrina Zimmer Diplom-Sozialpädagogin

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums

Mehr

Vorgehensweise bei einer

Vorgehensweise bei einer Vorgehensweise bei einer Masterarbeit (MA) Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise bei einer wissenschaftlichen MA 4. Vorgehensweise bei einer praxisbezogenen MA im Unternehmen 5.

Mehr

Hinweise für das Studium für Studierende des 5. Fachsemesters. Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende.

Hinweise für das Studium für Studierende des 5. Fachsemesters. Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende. Wie diese Folien zu lesen sind! Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende. Alles, was Grüne geschrieben ist, gilt insbesondere für Studierende Diplom EIT Alles, was Rot geschrieben

Mehr

Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik

Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik Version 1.10.2011 Slawistik 7 Lehrveranstaltungsarten BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 20. Stück, Nr. 137.1-2013/2014, 18.06.2014 (1) Vorlesungen

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ

Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ Fragen Allgemeine Fragen: 1. Warum erhalte ich keine Antwort auf meine E-Mail? 2. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Studierende

Mehr

Universitätslehrgang / Post-Graduate-Studium MSc Engineering Management

Universitätslehrgang / Post-Graduate-Studium MSc Engineering Management Universitätslehrgang / Post-Graduate-Studium MSc Engineering Management Präambel Die TU Wien ist bemüht, ihren technisch - naturwissenschaftlich ausgebildeten Absolventen und Absolventinnen, eine Weiterbildung

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Finanzgruppe Hochschule

Finanzgruppe Hochschule Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Anleitung zur Vorerfassung von Fächern des 5. Jahres im Rahmen des Free Mover Programmes in MedCampus

Anleitung zur Vorerfassung von Fächern des 5. Jahres im Rahmen des Free Mover Programmes in MedCampus Anleitung zur Vorerfassung von Fächern des 5. Jahres im Rahmen des Free Mover Programmes in MedCampus Das Anmeldeprocedere für Free Mover Studienaufenthalte in den Tertialen des 5. Jahres sieht die folgenden

Mehr

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences 11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende Praktikum außerhalb Europas Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen?

Mehr

Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH. Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode

Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH. Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode 1. Mitglieder des Fachhochschulkollegiums sind gem. 10 (2) FHStG

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD.

Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD. Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD. 1. Inhalt 1. Präambel... 3 2. Allgemeine Informationen... 3 3. Formatvorgaben...

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Stand 10/2014 Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK

Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Stand : Dezember 2015 Lehrgang PH SRK Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 3 2. Grundlagen... 3 3. Ziel des Lehrgangs...

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten

Mehr

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung

Mehr

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Informationen zum Praktikum

Informationen zum Praktikum Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe

Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe Informationsveranstaltung OEP Prof. Dr. Silke Traub Ansprechpartner: Prof. Dr. Silke Traub

Mehr

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 55 Essen, den 23.09.2009 Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 Gemäß 26 Abs. 4 und 54 Abs. 4 Kunsthochschulgesetz

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie (Stand: 21.1.2011) Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich

Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14

Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14 Fachgebiet PHYSIK Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14 0. Einleitung Die hier genannten Regeln dienen einem geordneten und

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden. Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen...

Inhaltsverzeichnis. Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen... Inhaltsverzeichnis Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen...6 Pflege der Visitenkarte der Organisationseinheit...8 Bearbeiten

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT FLORENZ FAKULTÄT... UND

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT FLORENZ FAKULTÄT... UND VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT FLORENZ FAKULTÄT.... UND (Name des Unternehmens oder der Institution).. Die Universität Florenz piazza San Marco, 4 - Florenz, Italien, in der Person des Rektors Prof.

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie

FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Studiengang Versicherung

Studiengang Versicherung Studiengang Versicherung Prozessbeschreibung zur Anmeldung sowie Erstellung und Abgabe von Projektarbeiten des zweiten Praxismoduls (PAII) Prof. Dr. Klaus-Jürgen Jeske Stand: 12.10.2014 (v0.1) www.dhbw-mannheim.de

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Informationsveranstaltung FeP-Gruppen Wirtschaft

Informationsveranstaltung FeP-Gruppen Wirtschaft Informationsveranstaltung FeP-Gruppen Wirtschaft Sara Khaffaf-Roenspieß FH AACHEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES W-Kurs externe Feststellungsprüfung Wann sind die Prüfungen? Praktika? Was passiert nach

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

So gelingt Ihre Online-Bewerbung!

So gelingt Ihre Online-Bewerbung! So gelingt Ihre Online-Bewerbung! Erstmalige Bewerbung: Wenn Sie sich zum ersten Mal dazu entschieden haben, sich auf ein Stellenangebot des waff-personalfinder zu bewerben, wird im Zuge Ihrer Bewerbung

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 21/2015

Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 21/2015 2 Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 21/2015 INHALT: Organisation und Verfassung der Hochschule Seite Richtlinie zur Verwendung der Studienqualitätsmittel an der Universität Vechta 3

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

MASTERSTUDIUM HUMANMEDIZIN VOLLZEITSTUDIUM

MASTERSTUDIUM HUMANMEDIZIN VOLLZEITSTUDIUM MASTERSTUDIUM HUMANMEDIZIN VOLLZEITSTUDIUM MASTERSTUDIUM HUMANMEDIZIN START: HERBST 2016 KURZ UND BÜNDIG Studienart: Vollzeitstudium Dauer: 6 Semester ECTS: 180 Kosten: 7.000,- pro Semester Unterrichtssprache:

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester

Mehr

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im 2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität

Mehr