AGB für die ICT Datenbank

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1 AGB für die ICT Datenbank Allgemeine Bestimmungen 1. Verbindlichkeit dieser AGB Für abgegebene Offerten sowie sämtliche uns erteilten Bestellungen, welche die ICT Datenbank betreffen, gelten ausschliesslich nachstehende «Allgemeine Geschäftsbedingungen». Der Besteller verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 2. Zustandekommen des Vertrages Angebote der MarketingPoint AG gelten als Aufforderung zur Offertenstellung und sind freibleibend. MarketingPoint AG behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder vom Besteller vorerst nähere Angaben zu verlangen. Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn die MarketingPoint AG die Bestellung schriftlich bestätigt hat. 3. Preise 3.1 Die Preise für die Adressüberlassungen und weiteren Dienstleistungen ergeben sich ausschliesslich aus der schriftlichen Bestätigung von MarketingPoint AG. MarketingPoint AG berechnet die Preise aufgrund ihrer jeweils gültigen Preislisten und Ansätze. 3.4 Material- und Nebenkosten, wie Papier, Datenträger, Transportkosten, Porti, Reisespesen und Telefonkosten und dgl. sind in den Verarbeitungskosten nicht inbegriffen und werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt. 4. Zahlungskonditionen Die Preise verstehen sich rein netto exkl. MwSt. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bestellungen aus dem Ausland sowie Bestellungen von Kunden, mit denen MarketingPoint AG bisher noch nicht in geschäftlichem Kontakt steht, werden nur gegen Vorausrechnung ausgeführt. Dabei wird mit der Arbeit erst nach Eingang der Zahlung begonnen. Mit der Erteilung einer Bestellung verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte. Insbesondere ist er nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten. 3.2 Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die Fakturierung zu den allgemein gültigen Ansätzen. 3.3 Organisations- und Programmänderungswünsche von Datenbanken und damit verbundene Änderungen der Verarbeitungsleistung werden zu den allgemein gültigen Ansätzen berechnet.

2 5. Rücktrittsrecht von MarketingPoint AG MarketingPoint ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Besteller mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, falls MarketingPoint AG zur Kenntnis gelangt, dass a) die Adressen dem Versand einer widerrechtlichen oder unsittlichen Sendung dienen; oder b) der Besteller anderweitig gegen ethische Grundsätze verstossen hat; oder c) der Besteller nach Vertragsschluss zahlungsunfähig war. Der Besteller ist zum Ersatz von MarketingPoint AG allfällig entstandenem Schaden verpflichtet. Adressverwendung 6. Verwendung der Adressen Die Adressen werden für den einmaligen Selbstgebrauch des Bestellers übergeben. Sie sind ausschliesslich zur Adressierung einer einzelnen Werbesendung, Anfrage, Offertenstellung etc. oder zu einer einzigen telefonischen Kontaktnahme bestimmt, soweit nicht eine Mehrfachverwendung oder ein Abo ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Eine andere, bzw. weitere Nutzung der Adressen, wie Veräusserung, Vermietung oder andere Überlassung an Dritte, Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren sowie Übernahme auf Datenträger ist in jedem Fall, also auch bei Mehrfachverwendung und Abo, unzulässig. Sodann ist es dem Besteller untersagt, eigenes, bereits vorhandenes Adressmaterial mit den von MarketingPoint AG gelieferten Adressen zu vergleichen, um dadurch bisher nicht bekannt gewesene, respektive informationserweiternde Merkmale zu übernehmen, zu speichern oder zu verwenden, soweit MarketingPoint AG hierzu nicht ausdrücklich und schriftlich die Einwilligung gibt. Bei Verstoss gegen diese Bestimmungen ist der Besteller zur Zahlung des 10-fachen Fakturabetrages, mindestens aber CHF sowie zum Ersatz weiteren Schadens von MarketingPoint AG verpflichtet. Alle weiteren Schritte wegen vertragswidriger Verwendung des vermittelten Adressmaterials bleiben ausdrücklich vorbehalten. Als Schutz gegen und Kontrolle über vertragswidrige Verwendung können alle Adressgruppen Kontrolladressen enthalten. Im Besonderen weisen wir auf die neuen gesetzlichen Regelungen für den versand per 1. April 2007 hin, nach welchen vor einem versand die ausdrückliche Genehmigung des Adressaten vorliegen muss. Eine Abmeldemöglichkeit (Opt- Out) und eine Identifikation des Absenders hat Bestandteil jedes s zu sein. 7. Datenträger Wird dem Besteller die Adresskollektion nicht in ausgedruckter Form, sondern auf Datenträgern übergeben, ist er verpflichtet, innert drei Wochen den Ausdruck vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind die Datenträger umgehend und in unveränderter Form an MarketingPoint AG zu retournieren. Ist eine Mehrfachverwendung vereinbart, wird die Verwendungsfrist gesondert vereinbart. Im Übrigen gilt bezüglich der Verwendung auch bei Datenträgerübergabe Ziff. 6. Nimmt der Besteller die Verarbeitung nicht selbst vor, hat er seinem Beauftragten eine der Ziff. 6 dieser AGB entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen und haftet ebenfalls MarketingPoint AG gegenüber für vertragsgemässe Verwendung durch den Beauftragten. Soweit bezüglich der Datenträger ein Mietverhältnis vorliegt, werden das Rücktrittsund das Preisreduktionsrecht im Sinne von OR Art. 254 Abs. 2 wegbedungen. Es gelangt auch auf solche Fälle ausschliesslich Ziff. 14 dieser AGB zur Anwendung. Im Übrigen gelangen die vorliegenden AGB zur Anwendung.

3 8. Übergabe von Adressmaterial an Listbroker und Vermittler Ist der Besteller ein Listbroker oder Vermittler, werden ihm die Adressen für die einmalige Belieferung eines Endabnehmers übergeben. Der Listbroker oder Vermittler hat seinem Endabnehmer eine Ziff. 6 bzw. 7 dieser AGB entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen. Er ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser Bestimmung durch den Endabnehmer besorgt zu sein. Der Listbroker oder Vermittler haftet MarketingPoint AG für allen Schaden, den dieser aus der vertragswidrigen Verwendung der Adressen durch den Endabnehmer entstehen. Insbesondere ist er zur Bezahlung der Konventionalstrafe gemäss Ziff. 6 dieser AGB auch dann verpflichtet, wenn sein Endabnehmer die Adressen vertragswidrig verwendet. Im Übrigen sind Ziff. 6 und 7 dieser AGB auf die Übergabe von Adressmaterial an Listbroker oder Vermittler entsprechend anwendbar und es gelten die anderen Bestimmungen der vorliegenden AGB unverändert. Datenbanken, Adresspflege, Adressverarbeitung 9. Unterlagen und Daten Alle für die Organisation und Programmierung erforderlichen Informationen sind durch den Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erstellt das Probespiel (Musterdaten zum Testen der Programme) und übernimmt die Verantwortung für dessen Vollständigkeit. Alle zur Verarbeitung angelieferten Daten und Datenträger sind der MarketingPoint AG rechtzeitig gemäss Terminplan in einem die einwandfreie Verarbeitung ohne weiteres ermöglichenden Zustand zu übergeben. Weisen die für eine Arbeit erforderlichen Eingabedaten oder andere vom Kunden gelieferte Unterlagen Fehler auf, so kann die MarketingPoint AG die zusätzlichen Kosten für die Richtigstellung zu den jeweils allgemein gültigen Ansätzen in Rechnung stellen. Falls der Kunde die für die Inbetriebnahme der Datenbank notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten, Prüfungsergebnisse, Zugriffe auf notwendige Umsysteme u.ä. trotz Mahnung nicht liefert respektive gewährleistet, kann die MarketingPoint AG vom Vertrag zurücktreten. 10. Geheimhaltung 10.1 Sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des Kunden, die nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind, werden vertraulich behandelt. Die MarketingPoint AG ist berechtigt, das bei der Abwicklung eines Auftrages erworbene Know How auf dem Gebiet der Datenverarbeitung zu verwenden Die Mitarbeiter der MarketingPoint AG haben sich schriftlich verpflichtet, über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden Kundendaten auch nach allfälliger Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der MarketingPoint AG Stillschweigen zu bewahren. 11. Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte Der Kunde hat den Anspruch auf Aushändigung der Arbeitsdaten (Stammdaten, Bewegungsdaten), wenn er seinen Kostenanteil für Organisation und Programmierung bezahlt hat, die Aufwendungen für die laufende Verarbeitung beglichen worden sind und der Vertrag nach ordentlicher Kündigung aufgelöst worden ist. Im übrigen verbleiben Eigentums-, Urheber-, und Verwendungsrechte an allen durch die MarketingPoint AG erstellten Organisations- und Programmunterlagen bei der MarketingPoint AG.

4 12. Abwerbungsverbot Keiner der Vertragspartner wird ohne ausdrückliches Einverständnis des anderen mit dessen Angestellten, die für den anderen Vertragspartner Arbeit leisten, bis 6 Monaten nach Ablauf des Vertrages ein Arbeitsleistungsverhältnis begründen. Ausführung der Bestellung 13. Adressangebot Beschaffung, Nachführung und Auswahl der angebotenen Adressen erfolgen mit der wirtschaftlich zumutbaren Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Eine Gewährleistung und/oder Haftung bezüglich postalischer Richtigkeit und korrekter Zielgruppenzugehörigkeit der Adressen sowie Vollständigkeit der Dateien ist ausgeschlossen. Die in den Offerten, Katalogen und Bestätigungen von MarketingPoint AG aufgeführten Stückzahlen sind unverbindlich. Massgebend ist allein die Anzahl der zum Zeitpunkt der Bestellung bei MarketingPoint AG verfügbaren Adressen. Für Mehroder Minderlieferungen gegenüber den in Offerten, Katalogen oder Bestätigungen genannten Stückzahlen kann daher keine Haftung übernommen werden. 14. Ausführung Die Bestellungen werden gemäss den erteilten Weisungen ausgeführt. Fehlen diese ganz oder teilweise, erfolgt die Ausführung in der branchenüblichen Form. Insbesondere werden die Adressen nicht automatisch nach Branchen respektive nach Gruppen unterteilt. 15. Gesetzliche und postalische Bestimmungen Der Besteller trägt allein die Verantwortung dafür, dass das Werbematerial gegen keinerlei gesetzliche und postalische Bestimmung verstösst. Eine Verpflichtung zur Prüfung des Inhalts bzw. Umfangs (Stückzahlen) des vom Besteller oder auf Weisung des Bestellers von Dritten an MarketingPoint AG gelieferten Materials besteht für MarketingPoint AG nicht, auch wenn MarketingPoint AG die Verpackung und/oder den Versand des Werbematerials übernimmt. 16. Erfüllungsort Die Bestellung gilt mit der Ablieferung an den Besteller oder den von ihm bezeichneten Empfänger als ausgeführt. MarketingPoint AG ist berechtigt, die Ablieferung durch die Post oder einen anderen Frachtführer vornehmen zu lassen. Diesfalls gilt der Ort der Übergabe an die Post oder den Frachtführer als Erfüllungsort und die Adresskollektionen reisen auf Gefahr des Bestellers. 17. Termine Termine sind nur verbindlich wenn sie von MarketingPoint AG schriftlich bestätigt werden. Soweit MarketingPoint AG neben der Adressüberlassung auch die Ausführung weiterer Arbeiten wie Verpackung und/oder Versand übernimmt, können schriftlich vereinbarte Termine nur eingehalten werden, wenn das zu verarbeitende Werbematerial rechtzeitig vom Besteller oder seinen Zulieferanten angeliefert wird. Wenn bei der Verarbeitung des angelieferten Werbematerials unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, ist ein neuer Termin zu vereinbaren. Gerät MarketingPoint AG mit der Ausführung der Bestellung und/oder weiterer Arbeiten in Verzug, so hat der Besteller eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Eine Haftung von MarketingPoint AG für Verspätungsschaden besteht nicht. Für Verzögerungen der Zustellung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen kann MarketingPoint AG nicht haftbar gemacht werden.

5 18. Reklamationen / Haftung Der Besteller ist verpflichtet, die ihm überlassenen Adressen sofort bei Erhalt zu prüfen. Die Überprüfung der Adressen obliegt dem Besteller auch dann, wenn deren Verarbeitung nicht bei ihm, sondern bei einem Dritten oder bei MarketingPoint AG selbst erfolgt. Allfällige Beanstandungen sind sofort, spätestens aber 8 Tage nach Erhalt der Adressen, und unter Vorlage entsprechender Unterlagen schriftlich bei MarketingPoint AG anzubringen. Der Besteller hat kein Wandlungs- oder Minderungsrecht. In Fällen gravierender Mängel führt MarketingPoint AG eine Ersatzlieferung aus, sofern es sich nicht um Ziff. 9 oder Ziff. 10 dieser AGB geregelte Fälle handelt. Der Anspruch auf Schadenersatz wird im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen (OR Art. 100 und 101) wegbedungen. Soweit er besteht, ist er auf den Fakturawert der Lieferungen und allfällige weitere Dienstleistungen von MarketingPoint AG beschränkt. Für Folgeschäden irgendwelcher Art kann MarketingPoint AG keine Haftung übernehmen. Die MarketingPoint AG verpflichtet sich, fehlerhafte Arbeiten bei den Datenbanken neu durchzuführen, wenn Mängel nachweisbar auf Hardoder Softwarefehlern, Bedingungsfehlern oder auf festgestellten Programmfehlern beruhen. Bei fehlerhafter Dateneingabe oder Fehlmanipulation des Kunden hat die MarketingPoint AG jedoch das Recht, eine Richtigstellung erst anlässlich der nächsten Verarbeitung vorzunehmen, wenn eine Neudurchführung der Arbeit mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre und sich eine Richtigstellung bei der nächsten Verarbeitung ohne weiteres durchführen lässt. 19. Retouren Jeder Originalbeleg von postalischen unzustellbaren Sendungen (Retouren) kaufen wir zu folgenden Bedingungen zurück: Belege mit den Vermerken: «Geschäftsaufgabe / ungültige Tel Nr.» zum Preis von CHF 0.30 pro Adresse. Originalbelege von postalisch unzustellbaren Sendungen (Retouren) über einer Retourenquote von 4 % kaufen wir zu folgenden Bedingungen zurück: Belege mit den Vermerken: «Geschäftsaufgabe/ungültige Tel Nr.» zum bezahlten Adresspreis. Vom Rückkauf generell ausgeschlossen sind Retouren mit dem Vermerk: «Annahmeverweigert» und «Nicht abgeholt». Grundsätzliche Vorraussetzung ist, dass der MarketingPoint AG die Originalbelege spätestens innerhalb 12 Wochen nach Ablieferung der Adressen an den Besteller bzw. nach Postaufgabe durch MarketingPoint AG zugestellt werden. Sollte es zur Ermittlung der jeweiligen Herkunft/ Rückkaufadresse der Retouren notwendig sein, dass sie aussortiert werden, so muss der Besteller dazu jeweils einen Auftrag an MarketingPoint AG erteilen. 20. Rücknahme Bereits ausgelieferte Adresskollektionen können nicht zurückgenommen werden, da in der Erstellung der Kollektion und in deren Ablieferung an den Besteller bereits die vertragliche Leistung liegt. Von dieser Bestimmung unberührt bleibt die Rückgabeverpflichtung bei Übergabe von Datenträgern (Ziff. 7 dieser AGB). Eine weitergehende Verpflichtung oder Haftung wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die entstehen, wenn infolge Beschädigung oder Vernichtung der Maschinen oder Unterlagen in den Räumen der MarketingPoint AG oder auf dem Transport die Datenträger nicht mehr rekonstruiert oder die Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden können.

6 21. Porto Erfolgt der Versand eines Mailings durch MarketingPoint AG, wird das Porto direkt dem Postcheckkonto des Bestellers belastet oder durch die Post direkt in Rechnung gestellt. Der Besteller ist verantwortlich für die genügende Deckung auf seinem Postcheckkonto. Sollte die direkte Belastung nicht möglich sein, ist MarketingPoint AG der benötigte Betrag rechtzeitig vor dem Versandtermin zu überweisen. Für Versandverzögerung infolge verspäteten Portoeingangs kann MarketingPoint AG in keiner Weise haftbar gemacht werden. Abschliessende Bestimmungen 22. Teilnichtigkeit Nichtigkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. 23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf diesen Vertrag gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich zuständig die Gerichte am Sitz von MarketingPoint AG. MarketingPoint AG behält sich vor, gegen den Besteller an dessen ordentlichem Gerichtsstand vorzugehen. Frauenfeld, im April 2010

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