Informationsblatt. Wozjewjenske Ωopjeno gmejny Njeswac idωo

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1 Informationsblatt Partnergemeinde Lauda-Königshofen Weinstadt im Lieblichen Taubertal Wozjewjenske Ωopjeno gmejny Njeswac idωo der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen für Neschwitz Caßlau, Doberschütz, Holscha, Holschdubrau, Kleinholscha, Krinitz, Lissahora, Loga, Lomske, Luga, Neudorf, Pannewitz, Saritsch, Übigau, Weidlitz und Zescha. Jahrgang 22 Nummer 8 Freitag, den 28. September 2012 DRK-Kinderhaus Max und Moritz Außenstelle Hort Rückblick auf unsere Sommerferien vom 23. Juli bis 31. August 2012 In den 6 (viel zu schnell vergangen) Ferienwochen konnten wir wieder viel erleben. Die Ferien begannen für uns mit Honig schleudern und dem Beobachten des Bienenvolkes im Fischereihof Kleinholscha. Die Kinder und Erzieher danken dem Team von der Naturschutzstation Neschwitz für den schönen Tag. Am Dienstag fuhren wir nach Bautzen ins Kino und schauten uns den Film Der gestiefelte Kater an. Am Mittwoch ging es dann auf Erkundungstour in unseren Park, wir teilten uns in Gruppen ein und lösten ein kniffliges Quiz, welches unsere Erzieher vorbereitet hatten. Das war gar nicht so einfach und zum Schluss bauten wir viele kleine Stockbuden. Am Donnerstag fuhren wir dann mit dem Bus in den Totholzpark nach Caminau. Wir hatten Glück, dass wir eine Führung bekamen. So wanderten wir bis auf die kleine Burg hoch und dort wären wir am liebsten noch länger geblieben. Theresa zeichnete mit Stiften den Kater für uns zur Erinnerung. (Weiter geht es auf Seite 8) Veranstaltungsübersicht September - Oktober 2012 Tag der offenen Tür - Freiwillige Feuerwehr Neschwitz Fischerfest in Puschwitz 12. und Lausitzer Wies`n in Luga Herbstfest auf dem Fischereihof Kleinholscha

2 Neschwitz Nr. 8/2012 Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Anwesend: 12 Gemeinderäte und Bürgermeister Der Gemeinderat hat zu folgendem Bauantrag beraten: Ausbau Dachgeschoss Wohnhaus in Neudorf Antragsteller: Margarete Lehmann, Neschwitz Der Gemeinderat wird informiert: Errichtung eines Fahrradschuppens in Holschdubrau Anzeigender: Susan Busche, Zescha Errichtung einer Garage Anzeigender: Karl Richter, Zescha Errichtung eines Carport Antragsteller: Burkhardt Klesse, Saritsch Beschluss-Nr. 37/IX/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bischofswerda und der Gemeinde Neschwitz zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung wird ab 2011 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf privatrechtlicher Basis fortgeführt. einstimmig Beschluss-Nr. 38/IX/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LiSka Treuhand GmbH, Schlesischer Platz 2 in Dresden mit der Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Neschwitz gemäß 103 ff SächsGemO zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag mit Verlängerungsoption abzuschließen. eine Gegenstimme Beschluss-Nr. 39/IX/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Neschwitz auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung 2011 wie folgt: Krippe 9 h 138,33 EUR / Monat / Kind Kindergarten 9 h 83,28 EUR / Monat / Kind Hort 5 h 40,59 EUR / Monat / Kind Hort 6 h 48,72 EUR / Monat / Kind Eine Staffelung der Elternbeiträge erfolgt nach Betreuungszeit und Anzahl der Kinder in einer Familie bzw. bei Alleinerziehenden, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen. Diese Elternbeiträge sind ab Oktober 2012 gültig. einstimmig Beschluss-Nr. 40/IX/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Nachkalkulation der Gebühren 2008 bis 2012 und die Kalkulation der Abwassergebühren für den neuen Betrachtungszeitraum 2013 bis 2017 durch die KOGIS Beratungs- GmbH, Wilthener Straße 32 in Bautzen in Höhe von 1.899,24 EUR. einstimmig Beschluss-Nr. 41/IX/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz billigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss der 1. Nachtragsvereinbarung für die Baumaßnahme Beseitigung Hochwasserschäden Reparatur Parkmauer mit der Firma Sorabia Bau GmbH, Am Marienbrunnen 1 in Rosenthal in Höhe von 5.295,52 EUR. einstimmig Beschluss-Nr. 42/IX/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz beschließt: 1. Die Lieferung von 26 Elektroeinsätzen für 1 x 34 Watt LED für jeweils 13 Leuchten aus dem 1. und 2. BA durch Leipziger Leuchten, Heitererblickstraße 37 in Leipzig in Höhe von 9.436,70 EUR. 2. Die Umrüstung von 26 Leuchten mit gelieferten Elektroeinsätzen auf 1 x 34 Watt und Montage an der Dorfstraße in Luga im Bereich des 1. und 2. BA durch die Firma Frank Heidan, Elektromeister, OT Luga - Dorfstraße 28 in Neschwitz in Höhe von 2.059,90 EUR. eine Stimme befangen Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz- Puschwitz vom Beschluss-Nr. II/IX/2012 Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz-Puschwitz beschließt die Archivsatzung für die Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz-Puschwitz. Archivsatzung der Gemeinde Neschwitz, zugleich als erfüllende Gemeinde der mit der Gemeinde Puschwitz bestehenden Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz - Puschwitz Aufgrund des 13 Abs. 3 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsArchG), des 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) und des 4 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz in seiner Sitzung am und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Neschwitz und der Gemeinde Puschwitz am folgende Archivsatzung erlassen: Abschnitt I - Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Durch diese Satzung werden die Archivierung von Unterlagen im Gemeindearchiv sowie die Benutzung der Bestände des Archivs geregelt. 2 Begriffsbestimmungen (1) Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen mit den zu ihrer Nutzung notwendigen Hilfsmitteln. Zum Archivgut zählt auch Dokumentationsmaterial, das vom Gemeindearchiv ergänzend gesammelt wird. (2) Unterlagen sind insbesondere Urkunden, Amtsbücher, Akten, Einzelschriftstücke, Karten, Risse, Pläne, Bilder, Filme, Tonbänder, maschinell lesbare Datenträger einschließlich der für die Auswertung der gespeicherten Daten erforderlichen Programme sowie andere Träger von Informationen. (3) Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Rechtsprechung, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung und

3 Nr. 8/ Neschwitz für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen und Institutionen oder Dritter zukommt. (4) Das Archivieren beinhaltet Erfassen, Übernehmen, Bewerten, Ordnen, Verwahren, Erhalten, Erschließen sowie Nutzbarmachen und Auswerten von Archivgut. 3 Aufgaben und Stellung des Archivs (1) Die Gemeindeverwaltung unterhält ein Gemeindearchiv. Das Gemeindearchiv verwaltet und unterhält Sammlungen. Es fördert die Erforschung der Gemeindegeschichte. (2) Das Gemeindearchiv ist der Fachbereich für sämtliche Fragen des gemeindlichen Archivwesens und damit zusammenhängende Fragen der Gemeindegeschichte. (3) Das Gemeindearchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller gemeindlichen Organe, Ämter, Einrichtungen und der gemeindlichen Eigenbetriebe zu archivieren. (4) Diese Stellen haben Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ständig benötigen, dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Unabhängig davon sind alle Unterlagen jedoch spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung dem Archiv anzubieten, sofern nicht Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften der obersten Landesbehörden längere Aufbewahrungsfristen bestimmen. Dem Beauftragten des Archivs ist auf Verlangen zur Feststellung der Archivwürdigkeit Einsicht in die Unterlagen und die dazugehörigen Findhilfsmittel zu gewähren. Die Anbietungspflicht erstreckt sich auch auf Unterlagen, die dem Datenschutz und dem Geheimschutz unterliegen, soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Archivgut der Rechtsvorgänge der Gemeinde sowie auf Archivgut nach 3 Abs. 2 SächsArchG, soweit keine anderen gesetzlichen Regelungen bestehen. (5) Das Gemeindearchiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher Stellen archivieren. Es gilt diese Archivordnung, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen oder Rechtsvorschriften dem entgegenstehen. (6) Das Gemeindearchiv kann auf Grund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut archivieren. Für dieses Archivgut gilt die Archivordnung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit den Eigentümern oder besondere Festlegungen in letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. Soweit den Betroffenen Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr gegen das Gemeindearchiv. (7) Das Gemeindearchiv trifft die Entscheidung über die Archivwürdigkeit von Unterlagen und entscheidet damit über dessen dauernde Aufbewahrung oder dessen Kassation nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen. Die Vorschriften des 5 Abs. 4-8 SächsArchG sind entsprechend anzuwenden. (8) Für die Behandlung von Rechtsansprüchen Betroffener ist 6 SächsArchG entsprechend anzuwenden. (9) Das Gemeindearchiv hat das Verfügungsrecht über sämtliches dort verwahrtes Archivgut und ist für dessen Archivierung nach archivwissenschaftlichen Grundsätzen verantwortlich. Das Verfügungsrecht hinsichtlich des von anderen Rechtsträgern und Stellen übernommenen Archivgutes richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Das Archiv ist befugt, mit Zustimmung des Bürgermeisters Unterlagen, deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, zu vernichten. Über die Vernichtung ist ein Nachweis zu fertigen und dauernd aufzubewahren. Das Archivgut ist nachhaltig vor Schäden, Verlust, Vernichtung und unbefugter Nutzung zu schützen. Archivgut ist Bestandteil des Landeskulturgutes; seine Veräußerung ist verboten. 4 Auftragsarchivierung (1) Das Gemeindearchiv kann Unterlagen übernehmen, deren Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten bleibt (Auftragsarchivierung). Für diese Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften fort. Abschnitt II - Benutzung des Archivgutes 5 Grundsätze (1) Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe dieser Satzung das Archivgut des Gemeindearchivs benutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivgutes oder sonstigen Berechtigten nichts anderes ergibt. Zur Benutzung des Archivgutes ist eine Benutzungserlaubnis erforderlich, die vom Bürgermeister der zu erfüllenden Gemeinde des kommunalen Archivträgers auf Antrag erteilt wird. (2) Als Benutzung des Archivgutes gelten: a) Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal b) Einsichtnahme in die Findbücher und sonstige Findhilfsmittel, c) Einsichtnahme in das Archivgut (3) Die Benutzung ist einzuschränken oder zu versagen, wenn a) Grund zur Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland, eines ihrer Länder oder der Gemeinde gefährdet würde, b) Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen, c) Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung verletzt würden, d) der Erhaltungszustand des Archivgutes entgegensteht, e) ein nicht vertretbaren Arbeitsaufwand entstehen würde oder f) Vereinbarungen mit gegenwärtigen und früheren Eigentümern entgegenstehen. (4) Die Benutzungsgenehmigung für das Archiv kann mit Nebenbestimmungen (z.b. Auflagen, Befristungen) versehen, eingeschränkt, versagt oder widerrufen werden, insbesondere wenn a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, b) der Antragsteller wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die Archivordnung verstößt oder den Weisungen des Archivpersonales nicht Folge leistet, c) der Benutzter Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet, oder d) der Benutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. 6 Benutzungsantrag (1) Der Benutzungsantrag ist schriftlich beim Archiv einzureichen und muss folgende Angaben enthalten: a) Name und Vorname des Benutzers, b) Anschrift, c) Thematik und Zweck der Archivbenutzung, d) Auftraggeber. (2) Weiterhin muss im Antrag mitgeteilt werden, ob der Antragsteller noch minderjährig ist. (3) Minderjährige bedürfen zur Stellung des Benutzungsantrages der schriftlichen Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters. (4) Die Benutzungserlaubnis ist an andere Personen nicht übertragbar und gilt nur für das angegebene Arbeitsthema sowie für das laufende Kalenderjahr. (5) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen. 7 Direktbenutzung im Archiv (1) Das Archivgut kann während der festgesetzten Öffnungszeiten im Benutzerraum unter Aufsicht des Archivpersonals eingesehen werden. Das Betreten des Magazins durch Benutzer ist untersagt. (2) Sämtliches für die Benutzung vorgelegtes Archivgut ist vom Benutzer sorgfältig zu behandeln. Veränderungen der inneren Ordnung, Radieren, Schneiden, Durchpausen, Kopieren, Fotografieren oder andere zustandsbeeinflussende Tätigkeiten sind untersagt. Nach Beendigung der Benutzung ist das Archivgut in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. (3) Werden durch den Benutzer Schäden am Archivgut festgestellt, sind diese unverzüglich anzuzeigen.

4 Neschwitz Nr. 8/2012 (4) Die Nutzung privater Computertechnik ist nur im Benutzerraum gestattet. 8 Versendung von Archivgut (1) Auf die Versendung von Archivgut besteht kein Anspruch. Sie kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird. Die Verwendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden. (2) Archivgut kann zu nichtamtlichen Zwecken nur an hauptamtlich verwaltete Archive versandt werden, sofern sich diese verpflichten, das Archivgut in den Benutzungsräumen unter Aufsicht dem Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei zu verwahren, keine Reproduktionen anzufertigen und das Archivgut nach Ablauf der Ausleihfrist zurückzusenden. (3) Eine Versendung von Archivgut für Ausstellungen ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das Archivgut wirksam vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und der Ausstellungszweck nicht durch Reproduktion oder Nachbildungen erreicht werden kann. (4) Die Kosten für die Verpackung und den Versand von Archivalien sowie deren angemessene Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung werden vom Antragsteller nach den tatsächlichen Aufwendungen getragen und erstattet. 9 Haftung (1) Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Verluste oder Beschädigungen des überlassenen Archivgutes sowie für die sonst bei der Benutzung des Archivs verursachten Schäden. Dies gilt nicht, wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. (2) Der Archivträger haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter beruhen. Die Haftung des Archivträgers nach dem Staatshaftungsgesetz bleibt unberührt. 10 Auskunftserteilung (1) Verbindliche Auskünfte werden im Regelfall nur schriftlich auf schriftliche Anfrage erteilt. -Anfragen werden nur bei Angabe der vollständigen Postanschrift beantwortet. Die Beantwortung dieser Anfragen ist entsprechend der Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Benutzungsgebühren gebührenpflichtig. (2) Schriftliche Auskünfte erstrecken sich auf Hinweise zur Art, Umfang und Zustand der benötigten Archivalien. Ein Anspruch auf die Bearbeitung von darüber hinausgehenden Anfragen besteht nicht, soweit nicht Rechte Betroffener im Sinne von 3 Abs. 7 dieser Satzung in Verbindung mit 6 SächsArchG berührt sind. 11 Schutzfristen für Archivgut (1) Das Archivgut wird im Regelfall dreißig (30) Jahre nach Entstehung der Unterlagen für die Benutzung freigegeben. (2) Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, dürfen erst sechzig (60) Jahre nach ihrer Entstehung benutzt werden. (3) Unbeschadet der allgemeinen Schutzfristen darf personenbezogenes Archivgut erst zehn (10) Jahre nach dem Tod der betroffenen Person durch Dritte benutzt werden. Ist der Todestag nicht feststellbar, endet die Schutzfrist hundert (100) Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. (4) Die Schutzfristen nach den Absätzen 1, 2 und 3 gelten nicht für Archivgut, das bereits bei seiner Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt war. (5) Die Schutzfristen gemäß Absatz 1 und 2 gelten nicht für Archivgut der Rechtsvorgänger des Freistaates Sachsen und der Funktionsvorgänger der Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen sowie aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2.Oktober 1990 für das Archivgut der ehemaligen staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen. Dies gilt nicht für Archivgut der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und juristischen Personen. (6) Amtsträger in Ausübung ihrer Ämter sind keine betroffenen Personen im Sinne des Absatzes 3. Mitarbeiter der in Absatz 5 genannten Stellen sind keine betroffenen Personen im Sinne des Absatzes 3. (7) Die festgelegten Schutzfristen können im Einzelfall verkürzt werden, wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn es im öffentlichen Interesse liegt und die Benutzung für ein bestimmtes Forschungsvorhaben erfolgt und schutzwürdige Belange der betroffenen Person oder Dritter nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt; soweit der Forschungszweck dies zulässt, sind die Forschungsergebnisse ohne personenbezogene Angaben aus dem Archivgut zu veröffentlichen. (8) Eine Benutzung personenbezogenen Archivgutes ist unabhängig von den in Absatz 3 genannten Schutzfristen auch zulässig, wenn die Person, auf welche sich das Archivgut bezieht, oder im Falle ihres Todes ihre Angehörigen eingewilligt haben. Die Einwilligung ist vom überlebenden Ehegatten, nach dessen Tod von seinen geschäftsfähigen Kindern und wenn weder Ehegatte oder Kinder vorhanden sind, von den Eltern der betroffenen Person einzuholen. Der Nachweis der erforderlichen Einwilligung erfolgt durch Vorlage einer schriftlichen Einwilligungserklärung beim Archiv. (9) 10 SächsArchG ist für die einzuhaltenden Schutzfristen entsprechend anzuwenden. 12 Benutzung von Archivgut kraft Übernahmevereinbarung (1) Für die Benutzung von Archivgut, welches auf der Grundlage von Vereinbarungen übernommen wurde, gelten die 5-11, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. 13 Auswertung und Veröffentlichung (1) Der Benutzer hat bei der Auswertung des Archivgutes die Rechte und schutzwürdigen Belange der VG Neschwitz - Puschwitz, die Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sowie deren schutzwürdige Interessen zu wahren. Belegstellen sind anzugeben. Der Benutzer hat die VG Neschwitz - Puschwitz von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. (2) Werden Arbeiten unter wesentlicher Verwendung von Archivgut des Gemeindearchivs verfasst, ist der Benutzer zur Abgabe eines Belegexemplars verpflichtet. Ist dem Benutzer die unentgeltliche Ablieferung eines Belegexemplars - insbesondere wegen der niedrigen Auflage oder der hohen Kosten des Druckwerkes - nicht zumutbar, kann er dem Gemeindearchiv ein Exemplar des Druckwerkes zur Herstellung einer Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen. Dies gilt auch für Manuskripte. (3) Beruht die Arbeit nur teilweise auf Archivgut des Gemeindearchivs, so hat der Benutzer dem Archiv die Drucklegung mit den genauen bibliographischen Angaben anzuzeigen und ihm kostenlos Kopien der entsprechenden Seiten zur Verfügung zu stellen. 14 Reproduktion und Editionen (1) Die Fertigung von Reproduktionen sowie deren Publikation und die Edition von Archivgut bedarf der Zustimmung des kommunalen Archivträgers. Die Reproduktionen dürfen nur für den freigegebenen Zweck verwendet und unter Angabe der Herkunft und der Belegstellen veröffentlicht werden. (2) Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem Gemeindearchiv ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen. (3) Die Herstellung von Reproduktionen fremder Archivalien, die sich im Besitz des Gemeindearchivs befinden, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers. (4) Die Verwendung von Archivgut für Reproduktionen und Editionen ist gebührenpflichtig.

5 Nr. 8/ Neschwitz 15 Gebührenpflicht (1) Die Benutzung des Gemeindearchivs ist gebührenpflichtig. Für die Inanspruchnahme des Archivs werden Gebühren und Auslagen nach dieser Satzung und dem ihr als Anhang beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist. 16 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühren und Auslagen ist der Benutzer des Archivs sowie derjenige, der für die Gebühren- und Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 17 Gebührenbefreiung, Gebührenermäßigung (1) Gebühren nach Ziffer I. des Gebührenverzeichnisses werden nicht erhoben für Archivnutzungen, die a) Angelegenheiten der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge oder der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimkehrergesetzes und des Bundesausbildungsfördergesetzes sowie das Ausweiswesen für Schwerbehinderte betreffen; b) sich aus dem Dienstverhältnis der Beamten, Angestellten, Arbeiter und Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes ergeben; c) überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden; d) wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Forschungen dienen, sofern keine gewerbsmäßigen Zwecke verfolgt werden; e) einfacher Natur sind und lediglich einen geringfügigen Aufwand erfordern; f) nach anderen gesetzlichen Vorschriften gebühren- und kostenfrei sind. (2) Von der Entrichtung der Gebühren nach den Ziffern I., II. und III. des Gebührenverzeichnisses sind befreit: a) die Bundesrepublik Deutschland, b) der Freistaat Sachsen c) die Städte, Gemeinde, Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen, (3) Die Befreiung nach Abs. 2 tritt nicht ein, soweit die dort Genannten berechtigt sind, die anfallenden Gebühren Dritten aufzuerlegen. (4) Nicht befreit sind ferner: a) die Sondervermögen, die Bundesbetriebe und die kaufmännisch eingerichteten Staatsbetriebe der Bundesrepublik und ihrer Länder, b) sonstige wirtschaftliche Unternehmen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und c) die aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen sowie die Deutsche Bahn AG. (5) Die Gebührenbefreiung entbindet, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht von der Zahlung der Auslagen im Sinne von 18. (6) Eine Ermäßigung der Gebühren um 50 % wird Arbeitslosen, ALG-II-Empfängern, Schülern sowie Studenten gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises gewährt. (7) Die Gebühren nach Ziffer IV. des Gebührenverzeichnisses für Reproduktionen können bei wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Themen und Publikationen bis zu 50 % ermäßigt werden, sofern damit nicht überwiegend gewerbliche Zwecke verfolgt werden. 18 Auslagen (1) Neben den im Gebührenverzeichnis festgesetzten Gebühren werden als Auslagen gesondert erhoben: a) die Postgebühren, die sonstigen Kosten einer Versendung (z.b. für Verpackung und Versicherung sowie die Fernsprechgebühren im Fernverkehr, b) die anderen Behörden und Stellen für ihre Tätigkeit zustehenden Beträge, insbesondere im Rahmen der Fernleihe. 19 Gebührenfestsetzung (1) Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und den durch die Benutzung durchschnittlich verursachten kosten. 20 Entstehung, Fälligkeit, Zahlung der Gebühr (1) Die Gebühren entstehend mit Inanspruchnahme des Archivs. (2) Gebühren - Auslagenbeträge bis 50,00 EUR - werden nach Abschluss der Inanspruchnahme des Archivs mit der Bekanntgabe der Festsetzung, höhere Beträge binnen eines Monats nach der Bekanntgabe der Festsetzung fällig. Sie sind an die Gemeindekasse zu bezahlen. 21 Inkrafttreten Diese Archivsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Neschwitz, den Gerd Schuster Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz-Puschwitz Gebührenverzeichnis Als Anhang zur Archivsatzung der VG Neschwitz/Puschwitz vom I. Grundgebühren 1. Grundgebühr für Benutzungen lt. Archivsatzung 7,50 EUR 2. jeder folgende Benutzungstag 4,00 EUR 3. Benutzung für Nachforschung zu Eigentumsfragen und Rechten, sonstigen Vermögenswerten und in Erbschaftsangelegenheiten 3.1 Grundgebühr 15,00 EUR 3.2 jeder weitere Benutzungstag 7,50 EUR 4. Benutzung der Personenstandsbücher (z.b. für Ahnenforschung) 4.1 Grundgebühr 25,00 EUR 4.2 jeder weitere Benutzungstag 12,50 EUR 5. Zusatz für besondere Archivgutträger (z.b. Filme, Tonkassetten, sonstige Bild- und Tonträger) 1,50 EUR 6. Für die Beantwortung schriftlicher Anfragen werden je halbe Arbeitsstunde 12,00 EUR II. Anfertigung von Abschriften Auszüge, Abschriften und Übertragungsarbeiten aus schwer lesbarem Archivgut je halbe Arbeitsstunden (z.b. Personenstandsbücher mit deutscher Schrift) 12,00 EUR Hinweis auf Fristen zum Geltendmachen von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften: Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

6 Neschwitz Nr. 8/2012 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Einladung/prěprosěnje Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, hiermit sind Sie recht herzlich zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Neschwitz eingeladen - Gemeinderat Dienstag, , 19:00 Uhr, Sitzungssaal Rathaus - Technischer Ausschuss Dienstag, , 19:00 Uhr, Sitzungssaal Rathaus Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushangkasten am Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln in den Ortsteilen. Mit freundlichen Grüßen Tourenplan KW bis Ortslage Übigau KW bis Ortslage Krinitz Ortslage Saritsch KW bis Ortslage Loga Ortslage Pannewitz Ortslage Weidlitz Kerstin Butz Bau- und Bürgeramt Grüngutsammelplatz, Alte Caßlauer Straße Annahmezeiten 2012 April bis September 2012 Freitag Uhr Sonnabend Uhr und Uhr Oktober bis November 2012 Freitag Uhr Sonnabend Uhr und Uhr Gerd Schuster Bürgermeister Bau- und Bürgeramt Erster Schritt zu sanierten Springbrunnen im Schlosspark Neschwitz Eingegangene Spenden am ,00 EUR am ,40 EUR Aktueller Kontostand vom ,96 EUR Spendenkonto Gemeinde Neschwitz Kontonummer BLZ Kreissparkasse Bautzen Verwendungszweck: Schlossbrunnensanierung Fäkalien-Tourenplan 2012 für die Kleinkläranlagen der Gemeinde Neschwitz Sehr geehrte Grundstückseigentümer, wir veröffentlichen den Tourenplan für die Entsorgung der Kleinkläranlagen. Wir möchten Sie bitten, mit der Entsorgungsfirma telefonisch einen konkreten Abfuhrtermin zu vereinbaren. Bei Abfuhr der Fäkalien sollte ein Ansprechpartner vor Ort anwesend sein, der für die Richtigkeit den Lieferschein unterzeichnet. Die Firma Oberlausitzer Entsorgungsgesellschaft mbh ist in der Zeit von bis Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: / / (Fax / ). Die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt in unserem Gemeindegebiet in der Regel immer mittwochs. Für Rückfragen stehen Ihnen in der Gemeindeverwaltung Frau Kerstin Butz ( / ) und Frau Katrin Ullrich ( / ) zur Verfügung. Kurz informiert! Wie schon kund getan, plant die Landestalsperren-Verwaltung in Umsetzung des von der Landesdirektion Dresden genehmigten Hochwasserschutzkonzeptes den Umbau der Wehranlage des Schwarzwassers in Neudorf sowie die Errichtung eines neuen Schutzdeiches. Zur Vereinfachung der Planungen wurden die Deicherrichtung und der Wehrumbau als Projekt getrennt. Momentan werden die Ausführungsvarianten diskutiert. Sobald über die Art und Weise dieser Hochwasserschutzmaßnahmen Klarheit besteht, werden Gemeinde und Landestalsperren-Verwaltung über die Baumaßnahmen und deren Auswirkungen informieren. Dazu werden wir rechtzeitig einladen. Gerd Schuster Bürgermeister Der Bürgermeister und die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie der Bauhof sind wie folgt erreichbar Tel.: Tel.: / Tel.: Tel.: / Tel.: Tel.: Fax: Tel.: Tel.: Tel.: / Fax: Homepage Bürgermeister Sekretariat Mail: Sekretariat@neschwitz.de Finanz- und Hauptamt Mail: Hauptamt@neschwitz.de Soziales Bau- und Bürgeramt Mail: Bauamt@neschwitz.de Standesamt Mail: Standesamt@neschwitz.de Pass- und Einwohnermeldeamt Mail: Meldeamt@neschwitz.de Schulsekretariat Bauhof Touristinformation Mail: Tourismus@neschwitz.de

7 Nr. 8/ Neschwitz Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Sprechzeit des Bürgermeisters Donnerstag Uhr Die nächste Ausgabe erscheint Freitag, Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, Gerd Schuster Bürgermeister Ende der öffentlichen Bekanntmachungen Der Tag des offenen Denkmals - auch im Barockschloss und Park Neschwitz etwas Besonderes Zum Tag des offenen Denkmals am 09. September hatten Barockschloss und Park Neschwitz die Besucher auf eine interessante Erkundungstour zu dem diesjährigen Thema Holz eingeladen. Das Kreisforstamt informierte zum Thema Waldschutz und Schädlinge und hat Waldpädagogik für Kinder erlebbar gemacht. Zu den Höhepunkten des Programms zählten die Führungen auf den sonst unzugänglichen Dachstuhl des Schlosses, eine Sonderausstellung zum Mythos Baum des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, die 3. Kleine Galerie des Kultur- und Heimatfreunde Neschwitz e. V. mit Bildern von Bettina Frenzel/Wien sowie die Ausstellung Lebenswege - Zeitenwenden - Die Familie Vietinghoff-Riesch auf Schloss Neschwitz. Aber nicht nur im Schloss war für die Besucher einiges geboten, sondern auch das Parkgelände lud zum Verweilen ein. So schnitzte der Kettensägenkünstler Markus Baumgart eine Nachbildung einer unserer barocken Sandsteinvasen. Diese Holzskulptur ist von nun an auch im Schloss zu besichtigen. Außerdem gab es für unsere kleinen Gäste eine Hüpfburg von der FFW Neschwitz, eine Malstrecke, das Kinderschminken mit Yvonne Marko aus Luga, eine Tombola, das Papierschöpfen mit der Naturschutzstation Neschwitz und die Kids konnten den Unterschied zwischen Weich- und Hartholz, mit Holzstämmen aus dem Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, herausfinden. Natürlich war auch bestens für das leibliche Wohl gesorgt. Dafür danken wir dem Sportfreunde Neudorf e. V. und dem Eiscafé Am Schloss. Insgesamt ein wunderbarer Tag! Es soll auch erwähnt werden, dass der Tombolaerlös über die Touristinformation im Bade- und Küchenpavillon Neschwitz gespendet wird. Die Einnahmen in Höhe von 300 Euro kommen der Erneuerung des Spielplatzes Neudorf zu Gute. Es wurde eine historische Holzwasserleitung aus dem Parkgelände und Werkzeuge zur Herstellung von Holzpumpen durch Familie Reinhild und Arthur Becker aus Neschwitz ausgestellt. Mario Keitel, Naturschutzstation Neschwitz e. V., führte die Besucher zum Thema Insektenwelt im Park - Todholzbewohner und Grünlandfauna durch das Parkgelände. Im Herrenpavillon, in dem die Sächsische Vogelschutzwarte ansässig ist, ist die Dauerausstellung Neschwitzer Vogelschutzpavillon zu begutachten. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren für die attraktiven Sachpreise: Klixer Recycling & Service GmbH, Citroen Autohaus Hultsch, Malermeister Lothar Buder in Luga, Club Wittinghof e. V. Luga, Eiscafé Am Schloß Neschwitz, Tupperware vertreten durch Gabriele Schaeffer aus Königswartha, Post Modern Bautzen, Getränke Mayer in Doberschau, Deutsche Telekom Dresden, Schlösserland Sachsen in Dresden, LRA Bautzen - Kreisforstamt, Kreissparkasse Bautzen, IKK Classic Bischofswerda, Enso Dresden. Da noch jede Menge Preise vorhanden sind, laden wir Sie herzlich in unsere Touristinformation im Bade- und Küchenpavillon

8 Neschwitz Nr. 8/2012 Neschwitz ein, Lose zu kaufen und z. B. als Hauptpreis einen Gutschein für die ganze Familie im Saurierpark Kleinwelka oder Eintrittskarten für die staatlichen Kunstsammlungen Dresden, einen Geschenkgutschein des Eiscafés Am Schloß, Bücher der Gemäldegalerie Dresden und viele weitere Sachpreise, abzustauben. Diese Einnahmen werden dann zur Sanierung der Springbrunnen im Schlosspark Neschwitz genutzt. Ein herzliches Dankeschön auch an alle fleißigen Helfer/innen. Ihre Gemeindeverwaltung Termine Die Freiwillige Feuerwehr informiert Ortsfeuerwehr Neschwitz, Ausbildung der Einsatzkräfte Uhr, verantwortlich Kam. Karl-Heinz Aurich Arbeitsgemeinschaft Brandschutz (kleine Gruppe) Uhr, verantwortlich Kam. Stefan Träger, Roland Gäbler Uhr, verantwortlich Kam. Stefan Träger, Roland Gäbler Die Gruppennachmittage finden im Feuerwehrgerätehaus statt. Jugendfeuerwehr AK Uhr, verantwortlich Kam. Stefan Träger, Michael Helling Ortsfeuerwehr Luga, Ausbildung der Einsatzkräfte Uhr, verantwortlich Kam. Th. Wolmann, T. Kretschmar Ortsfeuerwehr Saritsch, Ausbildung der Einsatzkräfte Uhr, verantwortlich Kam. Michael Helling Uhr, verantwortlich Kam. Lutz Meißner Weitere Informationen sind auf der Internetseite zu finden. (Doch schon: nein erst in neun Wochen!) 22. Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz Sonnabend, 1. Dezember 2012 Für ein reges Markttreiben können sich auch in diesem Jahr Schausteller, Handwerker und Gewerbetreibende anmelden. Unsere örtlichen Vereine sind ebenfalls mit aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Die Anmeldung erfolgt im Rathaus, Tel / oder per Standesamt@neschwitz.de Am Donnerstag machten wir ein Picknick im Schulgarten an unserem schönen Teich. Alle Kinder brachten etwas mit, ein Dankeschön geht an unsere Eltern für die vielen gesunden Leckereien. So vergingen die ersten 2 Ferienwochen wie im Flug. In der 3. Ferienwoche fuhren wir nach Großsärchen, wo alle Ferienkinder beim Minigolf, Kegeln, Schachspielen oder Trampolinhüpfen viel Spaß hatten. Weiter geht es mit dem Rückblick auf die Sommerferien vom 23. Juli bis 31. August 2012 aus dem DRK Kinderhaus Max und Moritz - Außenstelle Hort In der 2. Ferienwoche war es dann so weit. Wir fuhren zu einem Badetag in das Spreebad Bautzen. Nach der Wanderung vom Bus bis zum Bad konnten wir uns endlich erfrischen und die Rutschen wurden von uns als erstes erobert. Am Mittwoch fuhren wir wieder mit dem Bus nach Bautzen und diesmal ging es ins Museum zur Museumsralley. Nach der Ralley konnten wir uns sogar einen Lederbeutel selber nähen. Da war viel Geschick gefragt, aber am Ende hatte jeder ein Andenken, welches er mit nach Hause nehmen konnte. Am Mittwoch war dann Waffel- und Obsttag im Hort. Es fanden sich viele fleißige Helfer beim Zubereiten der Waffeln und dem Obstsalat, es schmeckte allen vorzüglich. In den restlichen drei Ferienwochen fuhren wir einmal ins Lausitzbad Hoyerswerda und hatten einen schönen Tag mit Frau Gruhle vom Deutschen Roten Kreuz zum Erste-Hilfe-Kurs im Hort.

9 Nr. 8/ Neschwitz ABC-Grundschule Anmeldung der Schulanfänger für 2013! Liebe Eltern, am Dienstag, dem 9. Oktober 2012, erfolgt von 15:00-17:00 Uhr Herr Wetzko von der FFW Neschwitz vermittelte uns viel Wissenswertes zur Brandschutzerziehung und wir konnten mit der Handspritze Feuer löschen. in der ABC-Grundschule Neschwitz, Kastanienallee 9, die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2013/2014 unter Vorlage der Geburtsurkunde. Anmeldepflicht an der ABC-Grundschule Neschwitz besteht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2012 das 6. Lebensjahr vollenden und die im Einzugsbereich Neschwitz und Puschwitz wohnen. Die Anwesenheit Ihres Kindes an diesem Tag ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen M. Janze Schulleiterin Vorinformation Liebes Vorschulkind, zum 1. Vorschulsportnachmittag am Montag, dem 15. Oktober 2012, von 16:00 bis 17:00 Uhr laden wir dich und deine Eltern recht herzlich in die Sporthalle der ABC-Grundschule Neschwitz ein. Lustige Bewegungsspiele zur Kräftigung unseres Körpers führten wir mit einem Mitarbeiter der Physiotherapie Melcher aus Königswartha durch. Sammeln von Altpapier Für Hofpausenspiele, vor allen Dingen Softbälle, sammeln die Mädchen und Jungen nach wie vor Altpapier. Auch wenn neue Container dafür am alten Stellplatz stehen, können diese weiterhin nur mit PAPIER, Zeitschriften, Katalogen, von Jedermann mitgefüllt werden. Ein herzliches Dankeschön im Voraus von den ABC-Grundschul-Kindern AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Bei allen, die sich Zeit für uns genommen haben und uns in den Sommerferien unterstützten ein großes Dankeschön und wir wünschen uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen die Ferienkinder und Erzieher vom DRK Hort Neschwitz Ihr Anzeigenfachberater Falko Drechsel berät Sie gern. Tel.:/Fax: / Funk: 01 70/ falko.drechsel@wittich-herzberg.de

10 Neschwitz Nr. 8/2012 Busausfahrt Die Kultur- und Heimatfreunde Neschwitz e. V. laden alle Interessenten herzlich zu einer Busausfahrt am Sonntag, den , ein. Wir besuchen die Glas- und Porzellanmalerin Frau Pattoka in ihrer Schrotholzscheune in Bergen. Anschließend fahren wir nach Hoyerswerda. In der Altstadt ist eine Führung im Schloss eingetaktet. Danach ist sicherlich noch Zeit, um im Tierpark zu schlendern. Den Abschluss des Tages erleben wir in der Stadtbrauerei Wittichenau. Der Chef persönlich führt uns durch die Brauerei. Dort findet gerade an diesem Sonntag das bekannte Brauereifest statt. Karten sind im Schreibeck Neschwitz erhältlich. Genauere Informationen dazu im Schreibeck. Vereinseinsatz im Herbst Am Samstag, dem 27. Oktober 2012, findet unser alljährlicher Vereinseinsatz im Herbst statt. Treffpunkt ist um 8.00 Uhr am Pavillon. Geplant sind wieder notwendige Arbeiten vor dem bevorstehenden Winter. Der Vorstand bittet um rege Beteiligung. Fahrradtour in den goldenen Herbst Das Team der Kultur- und Heimatfreunde lädt alle Radfahrer zur letzten Tour dieses Jahres ein. Sie findet am Sonntag, dem 21. Oktober, statt. Geplant ist der Ausflug zum Schwedenstein. Wir treffen uns um 8.30 Uhr an der alten Post. Dazu sind wieder alle Freunde des Radfahrens herzlich eingeladen. Jeder sollte wieder für ein verkehrssicheres Fahrrad sorgen. Lausitzer Wies n in Luga am 12./ Luga ohne Sommerfest, das ist wie Weihnachten ohne Geschenke und Gänsebraten. Ist doch klar, dass da etwas anderes dahinter steckt. Es lag am Straßenbau in Luga, denn durch den Ausbau der Gemeindestraßen konnten wir aus logistischen Gründen das Sommerfest nicht umsetzen. Aber wir Wittinghofer brauchten natürlich eine neue Herausforderung und auch finanziell eine Lösung den Verein aufrecht zu erhalten. So wurde die Idee eines zünftigen Oktoberfestes geboren. Mit der Lausitzer Wies n wollen wir den grauen und tristen Herbst ein wenig aufpeppen. So heißt es nun für alle am 12. und 13. Oktober auf nach Luga, wo am Freitag die DJs Diego Diaz, Elex und Romano die Wies n rocken werden. Am Samstag geht es dann etwas lustiger mit Heiko Harig weiter und die Partyband Till Dawn wird für gute Stimmung bei jung und alt sorgen. Bei einer frischen Brezel und nem Maßkrug können die strammen Wadel n kräftig wackeln. Der Einlass beginnt am Freitag ab 20:00 Uhr und am Samstag bereits ab 18:00 Uhr. Wir hoffen sehr bei allen treuen Sommerfestbesuchern und weiteren neuen Gästen die Neugier geweckt zu haben. Alle Vereinsmitglieder und freiwillige Helfer werden wieder alles daran setzen Euch und Ihnen ein richtig fetziges Wochenende zu bieten. So eine Party hat es hier noch nie gegeben und deshalb solltet Ihr einfach dabei sein. Es lädt herzlich ein der Club Wittinghof e. V. Luga Ein Dankeschön vom Trainingslager Ein großes Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer. Besonderer Dank an die Organisatoren Mario Scholze, Torsten Heitz und Kai Scholze sowie an unseren Präsidenten Frank Fliegner. Herzlichen Dank auch an die vielen Sponsoren die wieder einmal die Kinder und Jugendlichen des SV Blau Weiß Neschwitz unterstützten ohne lange zu fragen. Im Namen der B-Jugend des SV B/W Neschwitz bedanken wir uns ganz herzlich bei Jan Geppart und Corinna Müller vom Tomogara Kamenz, danke an das Waikikki Königswartha und Solar Direkt - Lars Gottschling, danke sagen wir der Familie Fallant aus Neschwitz. Danke noch einmal an Inge, Paul, Marcel und die Ungenannten. Den Männermannschaften des SV Blau-Weiß Neschwitz ein Dank für die Unterstützung und den neuen Trikots. Eure Trainer M. Haferburg und H. Boguth. Der Sommer verzaubert die Welt mit warmen Farben und süßen Früchten. Bewahre seinen Zauber in deinem Herzen. Herzliche Einladung zum Traditionellen Herbstfest am 14. Oktober 2012 auf dem Fischereihof Kleinholscha Mitten in der bunten Jahreszeit, immer mit der Sehnsucht nach noch ein paar sonnigen Herbsttagen wird unser Tisch wieder mit Köstlichkeiten aus der Natur gedeckt sein und wir möchten Freunde, Bekannte und Gäste herzlich einladen, um mit uns Erntedank zu feiern. Mit dem Anliegen, ländliche Produkte anzubieten und regionales Handwerk vorzustellen, wird unser bunt geschmückter Hof zum Markt mit vielen herbstlichen Angeboten: Fisch - frisch geschlachtet, frisch geräuchert und als Suppe Herbstmarkt mit Köstlichkeiten aus der Natur, regionalen Spezialitäten und ländlichen Produkten Kreatives, Basteln, Oberlausitzer Büchertisch Apfelsortenschau und Kürbiswettbewerb Lagerfeuer, Grillwürste und Knüppelkuchen frisch Gebackenes aus dem Frau Holle Backofen Kaffee, frischer Kuchen und leckere Waffeln

11 Nr. 8/ Neschwitz 11:00 Uhr & Einfach weggeworfen 13:00 Uhr Die abenteuerliche Reise einer Kasperpuppe Puppenspiel mit Volkmar Funke aus Coswig 13:00 Uhr Exkursion auf dem Unkenpfad Litzenteich 14:30 Uhr BUCKIJIT aus Dresden IRISH, SKANDINAVIAN AND BALKAN FOLK 15:30 Uhr Der schwerste und schönste Kürbis wird prämiert Tipp! Ganztägig Apfelsortenschau mit dem Sortenkenner Herrn Grapow aus Chemnitz Ich würde mich sehr freuen, Sie, Ihre Familie, Freunde oder Bekannte oder Mitarbeiter zum Herbstfest begrüßen zu können. Angelika Schröter, Geschäftsführerin und die Mitarbeiter der Naturschutzstation und des Fischereihofes Aus Gründen der Sicherheit wird am Tag des Herbstfestes auf dem Fischereihof Kleinholscha am 14. Oktober die Ortslage Kleinholscha für den öffentlichen Fahrverkehr gesperrt sein. Aufgrund zu weniger Parkmöglichkeiten in Kleinholscha bitten wir die Besucher um Anreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, wie Fahrrad bzw. die Nutzung öffentlicher Parkplätze. Wir bitten um Beachtung der Hinweise! Vortrag am Montag, dem 29. Oktober 2012: Ausgewählte Naturfavoriten des Jahres Aktuelles und Interessantes - mit verschiedenen Referenten Beginn: Preis: 19:00 Uhr - Vortragsraum der Naturschutzstation 2,50 EUR/Person Auch wir als Neschwitzer sind deshalb in der Pflicht, alles zu tun um das Kleinod Ostsachsens (siehe Parkführer der Oberlausitz Seite 100) vor Oben genanntem zu schützen und die Gemeinde finanziell zu unterstützen, die nötige Sanierung der drei Schlossbrunnen in die Wege zu leiten. Die Wiedererrichtung der Kirchturmhaube ist doch ein Beispiel, dass es möglich ist, auch Größeres zu schaffen, wenn alle an einem Strang ziehen. Leider konnte solch eine Initiative bei der dringenden Sanierung der Brunnen nicht fortgesetzt werden. Wenigsten wurde ein Konto dafür mit dem Erlös des Benefizkonzertes der Soester Blaskapelle eingerichtet werden, Beträge gingen auch ein von Heimatfreund Wolfgang Milhahn durch seine Lichtbildvorträge, ein Klassentreffen von Frau Waltraut Fleckl und auch ich überwies bis Dezember ,- EUR von meinen Spendenerlösen bei Vorträgen von Videofilmen und bei verschiedenen Ortsgruppen des Unabhängigen Seniorenverbands. In diesem Jahr waren es wieder 172,- EUR (Seniorenortsgruppen: Puschwitz, Lömischau, Halbendorf; Kulturverein Hochkirch, Gemeinde Königswartha, Klassentreffen Jahrgang 38), aber da seit November 2011 keine Spende mehr auf dem Konto erschien, entschloss ich mich, die Hälfte einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Da wir Neschwitzer alle auch Nutzer des Schlossparks und seiner Einrichtung sind, ist es unsere Pflicht, hier mit allen Mitteln die Gemeindeverwaltung zu unterstützen. Es genügte also ein kleiner Hinweis an die Sportfreunde der SG Blau-Weiß Neschwitz und sie waren sofort bereit, bei der Schlagernacht einen Sammlung durchzuführen. Zur Überraschung kamen beim Konzert der Amigos am Sonntag, dem 4. August ca. 1000,- EUR zusammen und die Sparkasse wollte auch noch einen daraufsetzen (Betrag noch nicht verrechnet, d. Red.). Nun werde ich also den gesamten Betrag auf das Spendenkonto überweisen und mein Filmbericht von einer Rundreise durch RAJASTAN - dem Land der Könige in Nordostindien am Freitag, dem 9. November 2012 im Saal der Gaststätte Neschwitzer Hof sollte im Sinne einer Benefizveranstaltung diesem Zweck dienen. Günther Kneschke Unser Park soll schöner werden! Dass die Neschwitzer Bürger etwas auf die Beine stellen können, haben schon die Mitglieder des Kulturbundes vor der Wende z. B. mit Teich- und Kanalsanierung, der Beseitigung der Unwetterschäden an der Schlossterrasse Anfang der 80er-Jahre, der Sanierung der Außenhaut des Schlosses und nach der Wende mit der ersten Kellersanierung bewiesen. Gegen Naturkatastrophen ist man oft machtlos, aber Schäden durch Vandalismus und fehlendes Sachverständnis bei der Denkmalpflege, sowie Verstöße gegen Gesetze des Denkmalschutzes, wie Nichteinhaltung der Genehmigungspflicht bei Beschilderung und Erklärung von Objekten und Reklame dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung des Gesamtcharakters der Anlagen führen. Ein großes Lob gilt an dieser Stelle auch unserer Gemeindeverwaltung, die als Eigentümer viele Vorhaben, wie z. B. die Restaurierung der drei Pavillons, des Schlosskellers und unzählige Pflegemaßnahmen durchgeführt haben. Besonders die Unwetterschäden nach der Jahrhundertflut 2002, dem Minitaifun 2010 und das diesjährige Hochwasser am Puschwitzer Wasser haben manches geplante Vorhaben verhindert. IMPRESSUM Informationsblatt der Gemeinde Neschwitz mit amtlichen Mitteilungen für Neschwitz und die Ortsteile Caßlau, Doberschütz, Holscha, Holschdubrau, Kleinholscha, Krinitz, Lissahora, Loga, Lomske, Luga, Neudorf, Pannewitz, Saritsch, Übigau, Weidlitz und Zescha. - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Neschwitz, Herr Gerd Schuster, Telefon: ( ) Redaktion: Sekretariat Frau Christine Hojbjan - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Falko Drechsel Tel./Fax: / , Funktelefon: 01 70/ Namentlich gezeichnete Beiträge außerhalb des Amtlichen Teiles geben die Meinung des Verfassers wieder, die sich nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers decken muss. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, Zeichnungen und sonstige Druckvorlagen übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Für die Richtigkeit der abgedruckten Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weiter gehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

12 Neschwitz Nr. 8/2012 Gottesdienste Kirchgemeinde Neschwitz: Oktober 2012 Monatsspruch Oktober: Der HERR ist freundlich dem, der auf ihn harrt, und dem Menschen, der nach ihm fragt. Klagelieder 3,25 Sonntag, 7. Oktober - Posaunengottesdienst Uhr Neschwitz Sonntag, 14. Oktober - Predigtgottesdienst Uhr Neschwitz mit Kindergottesdienst Sonntag, 21. Oktober - Abendmahlsgottesdienst Uhr Saritsch Uhr Neschwitz Kirchweihsonntag mit Pfr. Blumenstein Sonntag, 28. Oktober - Predigtgottesdienst Uhr Neschwitz Mittwoch, 31. Oktober - Predigtgottesdienst Uhr Neschwitz Reformationstag Frau Johanna Zschornack am zum 75. Geburtstag in Zescha Herrn Helmut Wetzko am zum 87. Geburtstag Herrn Günther Kneschke am zum 73. Geburtstag Frau Erna Löschau am zum 81. Geburtstag Frau Anna Günther am zum 78. Geburtstag Frau Ottilia Wowtscherk am zum 76. Geburtstag in Caßlau Herrn Emil Müller am zum 78. Geburtstag Frau Susanne Rachel am zum 86. Geburtstag in Pannewitz Frau Gerda Rentsch am zum 70. Geburtstag in Doberschütz Frau Rosemarie Schneider am zum 73. Geburtstag in Luga Auch allen anderen großen und kleinen Geburtstagskindern des Monates Oktober gratulieren wir recht herzlich! Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung herzlichst Ihr Bürgermeister Gerd Schuster Anzeigen Viele Glück- und Segenswünsche übermitteln wir zum Ehrentag Wšitko dobre k narodninam, strowotu a bože žohnowanje Frau Christa König am zum 70. Geburtstag Frau Edeltraut Kieschnick am zum 87. Geburtstag in Luga Frau Margot Hentschel am zum 76. Geburtstag in Weidlitz Frau Margit Pötschke am zum 71. Geburtstag Frau Brunhilde Pannach am zum 78. Geburtstag in Lomske Frau Magdalena Hausch am zum 80. Geburtstag in Kleinholscha Herrn Herbert Mazalla am zum 84. Geburtstag in Luga Frau Irmgard Strehle am zum 81. Geburtstag Frau Margot Kretschmer am zum 74. Geburtstag Herrn Heinz Greulich am zum 76. Geburtstag in Lomske Frau Martha Pohlan am zum 85. Geburtstag in Übigau Frau Martha Schiewart am zum 93. Geburtstag in Zescha Frau Gerda Kretschmar am zum 82. Geburtstag in Luga

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