Es gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
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- Sara Huber
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1 Es gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare Allgemeine Geschäftsbedingungen Interim Management 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt), gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Train, Consult & Interim Management GmbH, Reinfeld, (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags 2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 2.2 Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. 2.3 Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
2 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen auch auf anderen Fachgebieten umfassend informieren. 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden. 4. Treuepflicht 4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Auftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. 4.2 Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. 4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers diesem unverzüglich mitzuteilen. 5. Berichterstattung / Berichtspflicht 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten. 5.2 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft durch einen schriftlichen Bericht abzulegen, 5.3 Den Schlussbericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis des Auftrags wiedergibt, erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis drei Wochen, je nach Art und Umfang des Auftrages, nach Abschluss des Auftrages. 6. Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne,
3 Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. 6.2 Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten. 6.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 7. Gewährleistung 7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. 7.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 7.3 Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.b. Textdokumente, Berechnungen, Geschäftspläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren. 7.4 Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. 8. Haftung / Schadenersatz 8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden ausgenommen für Personenschäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
4 8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 9. Geheimhaltung / Datenschutz 9.1 Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. 9.2 Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, erfolgen. 9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hier für sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 10. Honorar/ Honorarhöhe 10.1 Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündliche Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, bei der Zahlung des Honorarbetrages einen Hinweis zu geben, an welche soziale Organisation und/oder Einrichtung der Betrag in Höhe von 3,5% des netto Rechnungswertes vom Auftragnehmer gezahlt werden soll. Beim Fehlen des Hinweises durch den Auftraggeber entscheidet der Auftragnehmer über den Verwendungszweck Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.b. wegen Kündigung), so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für den gesamten vereinbarten Vertrag zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
5 10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlussrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 11. Dauer des Vertrages 11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten AGB oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame und unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. zurück 13. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare Allgemeines Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge für Seminare durch die Firma Train, Consult & Interim Management GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt Der Inhalt dieser Bedingungen wird durch die Auftragserteilung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
6 Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen haben keine Gültigkeit Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform Anmeldung / Fristen / Bestätigung Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Durchführung von Seminaren an Der Auftraggeber kann sich schriftlich oder per anmelden Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Schulungsteilnehmer auf max. 10 Personen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, schriftlich bestätigt und gelten erst durch die schriftliche Bestätigung als verbindlich Anmeldungen mit unvollständigen Angaben können nicht bearbeitet Sollte kein Schulungsplatz mehr frei sein, muss eine neue Anmeldung erfolgen. Diese Anmeldung wird dann bevorzugt behandelt Die mit Ihrer Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch verarbeitet, gespeichert und gelöscht Art und Umfang der Dienstleistung Art und Umfang der Seminare werden in den Informationen zu den einzelnen Seminaren beschrieben. Die Preise schließen die folgenden Leistungen ein: Bereitstellung der erforderlichen Räume für die Dauer der Seminare. Vermittlung der Inhalte gemäß der Information zum Seminar. Schulungsunterlagen Pausengetränke sowie bei ganztägigen Veranstaltungen die Mittagsverpflegung properson und Tag. Auf den Seminarteilnehmer ausgestelltes Teilnehmerzertifikat Im Übrigen sind alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung, wie beispielsweise Fahrt-, weitere Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden selbst zu tragen Zertifikat Die Firma Train, Consult & Interim Management GmbH bestätigt die Teilnahme an dem Einkäufer/in Seminar durch ein auf den Namen des Teilnehmers ausgestelltes Zertifikat, aus dem die Schulungsinhalte hervorgehen Urheberrechte
7 Alle Rechte des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden Es ist nicht erlaubt, ohne die schriftliche Genehmigung der Firma Train, Consult & Interim Management GmbH Seminarunterlagen für Zwecke von eigenen Seminar Veranstaltungen oder Schulungen zu verwenden, zu reproduzieren, unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu vervielfältigen oder zur öffentlichen Wiedergabe zu nutzen Preise und Zahlungsbedingungen Die Schulungsgebühren sind Festpreise und verstehen sich pro Teilnehmer. Es gelten die Preise des aktuellen Seminarprogramms zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Rechnungen sind nach Erhalt umgehend und ohne Abzug zahlbar Die jeweiligen Gebühren für die Seminare sind rechtzeitig 14 Tage vor Beginn der gebuchten Seminare zu bezahlen. Es gilt der Zahlungseingang beim Auftragnehmer Eine Teilnahme am Seminar ohne bestätigten Zahlungseingang durch den Auftragnehmer kann nicht erfolgen Bei der Zahlung der Seminar Rechnung kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilen, an welche soziale Einrichtung der Auftragnehmer den Betrag in Höhe von 3,5 % des netto Rechnungsbetrages bezahlen soll. Wird kein Hinweis erteilt, entscheidet der Auftragnehmer über den Verwendungszweck Terminänderungen / Umbuchung / Storno / Rücktritt vom Vertrag / Terminänderungen sowie die Absage eines Seminars behält sich der Auftragnehmer bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn vor. Weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer haften für eine Verschiebung eines Seminars soweit der Grund ganz oder zum Teil aus Ereignissen aus höherer Gewalt beruht Umbuchungen auf andere Schulungstermine durch den Auftraggeber sind kostenfrei Stornierungen von Seite des Kunden müssen bis spätestens zehn Tage vor Seminarbeginn schriftlich bei uns eingegangen sein. Sollte dieser Zeitpunkt überschritten werden, wird der volle Teilnehmerbetrag berechnet bzw. nicht erstattet Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei gemeldet werden Stornierungen durch den Auftragnehmer, infolge Ausfall des/der Dozenten, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt oder die Schulungsräume in Folge höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor. In diesem Fall erhält der Teilnehmer schnellstmöglich eine schriftliche Benachrichtigung. Der Auftragnehmer bietet dann einen entsprechenden Ersatztermin an Sollte ein Ersatztermin nicht möglich sein, erstatten wir die Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitere
8 Ansprüche an den Auftragnehmer wie zum Beispiel Ersatz von Reise- und Hotelkosten, können nicht geltend gemacht werden Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten AGB oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame und unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht zurück 14. AGB Interim Management Allgemeine Begriffsbestimmungen Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Einsatz von Interim-Managern/in zwischen der Firma Train, Consult & Interim Management, nachfolgend Auftragnehmer genannt und dem Auftraggeber für ein Interim Management, nachfolgend Auftraggeber genannt Dienstvertrag, Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Maßgabe des mit dem Auftraggeber abzuschließenden projektbezogenen Dienstleistungsvertrages durch Stellung eines Interim Manager/in Durch eine entsprechende Bezugnahme werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrierter Bestandteil dieses Dienstleistungsvertrages Der Interim Manager/in steht zum Auftraggeber nicht im Arbeitsverhältnis, der Interim/in ist vom Auftraggeber nicht weisungsabhängig, unter Berücksichtigung der Belange des Auftraggebers in der Gestaltung seiner Arbeitszeit frei und befugt, sich vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers auch mit eigenem Personal zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten zu bedienen Der Auftraggeber wird den Interim Manager/in nach besten Kräften unterstützen, um eine erfolgreiche Ausführung des Vertrages zu ermöglichen, und er wird aus eigener Initiative alle zur Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen Der Auftraggeber wird dem Interim Manager/in insbesondere alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Bestimmungen (z.b. Projektdaten usw.) zur Verfügung stellen. Für Fehler, die auf das Fehlen derartiger wichtiger Informationen und Unterlagen zurückzuführen sind, haften weder
9 der Auftragnehmer noch der Interim Manager/in Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen und geeigneten Räume Vertraulichkeiten Der Auftragnehmer und der Interim Manager/in werden alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers, die ihnen durch die Zusammenarbeit bekannt werden, während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages und auch nach dessen Beendigung streng vertraulich behandeln und Dritten nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers zugänglich machen, soweit es nicht zur Erfüllung der vertraglich übernommenen Dienstleistungspflichten erforderlich ist Zur Regelung der Geheimhaltungsverpflichtung des Interim Manager/in wird der Auftragnehmer mit diesem eine unmittelbare vertragliche Vereinbarung abschließen Die kommerziellen Bedingungen eines Projekts dürfen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgetauscht, verhandelt und vereinbart werden Kündigung Der Auftraggeber kann fristlos kündigen, wenn dem Interim Manager/in gravierende Fehlleistungen nachgewiesen werden Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, falls von ihm aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und ihm bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, eine weitere Erbringung der Leistungen bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht erwartet werden kann Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer über das Vorliegen entsprechender Umstände unverzüglich schriftlich informiert Vom Auftraggeber bereits erbrachte Gegenleistungen, die eine Überzahlung darstellen, werden von dem Auftragnehmer unverzüglich zurückerstattet. Kündigungen muss schriftlich erfolgen Rechnungsstellung und Zahlung Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber die Leistungen monatlich ab. Abrechnungsgrundlage ist der jeweilige Monatsbericht des Interim Manager/in. Eine Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer im Wege der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes den Interim Manager/in ohne Vorankündigung zurückrufen, ohne damit den Vertrag zu kündigen.
10 Bei der Zahlung der Rechnung kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilen, an welche soziale Einrichtung der Auftragnehmer den Betrag in Höhe von 3,5 % des netto Rechnungsbetrages bezahlen soll. Wird kein Hinweis erteilt, entscheidet der Auftragnehmer über den Verwendungszweck Spesen Sofern nicht anders vereinbart, sind die Reisekosten und die Kosten für Übernachtungen im vereinbarten Tagessatz für den Interim-Manager/in enthalten Haftung Der Auftragnehmer und der Interim-Manager/in haftet nur für Schäden, die von dem Auftragnehmer und/oder Interim-Manager/in oder Mitarbeitern von dem Auftragnehmer oder Interim- Manager/in oder beauftragten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden Für mit einfacher Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer und/oder Interim-Manager/in nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für das Eintreten eines bestimmten Erfolges, insbesondere das Erreichen bestimmter Gewinnziele und Ertragsziele ist der Auftragnehmer und/oder der Interim-Manager/in nicht verantwortlich Eine Haftung von dem Auftragnehmer und/oder Interim-Manager/in (aus welchem Rechtsgrund auch immer) ist bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit auf maximal 4 Tagessätze des beauftragten Interim-Manager/in Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitlich unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Zeit des Wiederanlaufs hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind Die Parteien teilen sich gegenseitig den Eintritt solcher Umstände mit Aufrechnung Eine Aufrechnung kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erfolgen Geltendes Recht, Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers Schlussbestimmungen
11 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten AGB oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame und unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Stand: September2014 zurück
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