Ihr Karriere-Plus: Diplomlehrgänge mit Bildungsforum Qualitätssiegel

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1 Ihr Karriere-Plus: Diplomlehrgänge mit Qualitätssiegel Unser Auftrag ist Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung Persönliche Beratung und Betreuung: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Bildungsanliegen Sie sind bei uns in guten Händen: Hoch qualifizierte, erfahrene Fachleute als LehrgangsleiterInnen und TrainerInnen Ihr Vorteil am Arbeitsmarkt: Wir beschäftigen uns mit den Berufsbildern von morgen Unterstützung bei der Finanzierung: Kostenvoranschläge für Förderstellen, Möglichkeit der Ratenzahlung Professionelle Rahmenbedingungen: Modern ausgestattete Seminarräume Preistransparenz: Einschreibgebühr und Seminarunterlagen im Preis inkludiert Beruf und Weiterbildung in Einklang: Unsere Lehrgänge sind praxisorientiert und berufsbegleitend Ihre Meinung zählt: Laufende Evaluation der KundInnenzufriedenheit und Seminarqualität Ihr Kompetenznachweis: Diplom einer international tätigen Institutsgruppe Seite 1 von 16

2 Leitbild Die Zukunft kann kommen! Als Kompetenz-Zentrum für lebensbegleitendes Lernen helfen wir Menschen, die Chancen jedes Lebensabschnitts zu nützen. Wir fördern den Lernerfolg und die persönliche und berufliche Weiterentwicklung unserer KundInnen. Wir führen Menschen durch Bildung zum Erfolg. Unsere KundInnen investieren in ihre Aus- und Weiterbildung viel Zeit und Geld. Wir gehen sorgsam mit dieser Investition um und bieten ihnen fundierte Bildungsprogramme von hoher Qualität. Wir sehen jeden Menschen und jedes Bildungsanliegen als einzigartig an genauso einzigartig ist unsere Kundenbetreuung. Gute, wertschätzende und ehrliche Beratung ist die Grundlage für den Erfolg. Wir leben Wertschätzung, Respekt und Verlässlichkeit. Davon ist unser Miteinander im Team getragen. Unsere gemeinsamen Ziele erreichen wir auf der Basis von Vielfalt und Zusammenhalt. Wir gehen heute an, was den Erfolg von morgen sichert. Mit Offenheit, Kreativität und Innovationsgeist machen wir unsere KundInnen und unser Institut fit für die Zukunft. Seite 2 von 16

3 Inhaltsverzeichnis Lehrgang zum Coach Einleitung... 4! Berufsbild... 4! Teilnahmevoraussetzungen... 5! Lehrgangsumfang... 5! Abschluss... 8! Lehrgangsleitung und TrainerInnen... 9! Förderungsmöglichkeiten... 12! Steuer-Tipps... 14! Allgemeine Geschäftsbedingungen... 15! Seite 3 von 16

4 LEHRGANG ZUM COACH Einleitung Der Lehrgang zum Coach bietet Ihnen eine praxisorientierte Ausbildung auf höchstem Niveau. Sie erlernen und üben Fertigkeiten aus den verschiedenen Bereichen des Coachings, wie dem systemischen und NLP Coaching, und haben die Möglichkeit, Ihr Wissen im Rahmen der umfassenden Ausbildung praktisch umzusetzen und zu perfektionieren. Coaching ist ein lösungsorientierter, personenorientierter Beratungsprozess im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt definiert ist. Die individuelle Beratung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams richtet sich nach den in der Arbeitswelt gestellten, fachlich-sachlichen und/oder psychologisch-soziodynamischen Fragen oder Problemstellungen. Hervorragende Coaches verfügen unter anderem über fachliche, analytische sowie Entwicklungs- und Vernetzungskompetenz, um ihre KundInnen qualitativ hochwertig und effizient zu beraten. Aktuelle Studien zur Entwicklung bestätigen, dass die Bedeutung von Coaching in der Zukunft weiter zunehmen wird und somit die Berufsaussichten als Coach dementsprechend gut sind. Berufsbild Das Berufsbild "Coaching" ist derzeit im gesamten deutschsprachigen Raum nicht an formale Qualifikationen gebunden. Daher kann sich jede Person als "Coach" bezeichnen, ohne gegen rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Im Rahmen der Gewerbeordnung gibt es in Österreich die explizite Zuordnung von Coaching zum Gewerbe der Unternehmensberatung und zum Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung. Seite 4 von 16

5 Derzeit orientiert sich der Berufskodex für das Berufsbild "Coach" an Richtlinien, wie sie für die Psychotherapie bzw. psychologische Beratung bestehen. Die bestehenden Berufsverbände sehen es als vordringlichstes Anliegen, einen solchen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen. In Anlehnung an die Qualitätsdebatte in der Psychotherapie gelten auch für das Coaching im Wesentlichen 3 Qualitätsdimensionen: Was bietet der Lehrgang? Durch den Lehrgang zum Coach mit Diplomabschluss erwerben Sie das Wissen und die Fertigkeiten, um alle drei Qualitätsdimensionen (siehe dazu mehr auf der nächsten Seite) zum Vorteil Ihrer zukünftigen KundInnen zu erfüllen. An wen richtet sich dieser Lehrgang? Unser Coaching Lehrgang richtet sich an alle Personen, die mit Menschen arbeiten und/oder sich persönlich und fachlich weiterentwickeln möchten. Ob Sie TrainerIn, Führungskraft oder aktive/r Berater/in sind, dieser Lehrgang bietet Ihnen das Wissen und die Erfahrung, um Ihren Horizont zu erweitern und diese zum eigenen Nutzen sowie dem Ihrer KundInnen einzusetzen. Teilnahmevoraussetzungen Mindestvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, Matura oder ein Studium und mind. 1 Jahr allgemeine Berufserfahrung. Sie sollten auf jeden Fall überdurchschnittliches Interesse für das Thema, Engagement, soziale Kompetenz und Bereitschaft zur intensiven Selbstreflexion mitbringen. Mindestalter 21 Jahre. Lehrgangsumfang Als TeilnehmerIn erhalten Sie in 136 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Min. zuzüglich 14UE protokollierte Peergroups das theoretische und praktische Rüstzeug erfolgreicher Coaches und die Möglichkeit der Persönlichkeitsentwicklung für Ihre weitere Karriere. Praxisorientierte Workshops sichern dabei Ihren persönlichen Ausbildungs-erfolg. Um effizientes Lernen in kleinen Gruppen sicherzustellen, werden pro Lehrgang maximal 20 TeilnehmerInnen zugelassen. Seite 5 von 16

6 Die Kursgebühr kann auf Wunsch in zwei Raten bezahlt werden (siehe dazu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anhang). Lehrgangsinhalte BLOCK I: Coaching Skills In diesen zwei Seminaren erwerben Sie Basis-Fertigkeiten für Ihre Zukunft als Coach. 1. Coaching Basics Definition des Begriffes Coaching und Abgrenzung zu anderen Beratungs-Modellen, Aufbau von Coachingprozess und Coachingsitzungen, Aufgaben von Coaches in den einzelnen Phasen der Beratung, Rolle des Coaches und Coachees im Beratungsprozess, Umgang mit unterschiedlichen Kundentypen. Erste Interventionsmethoden und aktive Arbeit an wohlgeformten Prozess- und Sitzungszielen. 2. Körpersprache & Kommunikation im Coaching Zusammenhang von Körpersprache und Kommunikation, Schärfen der Wahr-nehmung, Erkennen verbaler und nonverbaler Signale und adäquate (Re)Aktion, Einbeziehung der Körpersprache um besser auf Coachees eingehen zu können, Einsatz körpersprachlicher Signale zum Aufbau von Kontakt und Vertrauen, Analyse von Körpersprache durch Videotraining. BLOCK II: Coaching Tools Dieser Block befasst sich mit Coaching- und Interventionsmethoden aus den verschiedensten Coaching Bereichen / Ansätzen. Ob systemische Intervention, NLP Coaching oder provokative Ansätze, im Modul Coaching Tools erlernen und üben Sie ein breites Spektrum an Interventionstechniken. 1. Systemisches Coaching Systemischer Coaching Ansatz, systemische Beratungs-Settings, lösungsorientierte Frageund Interventionstechniken, Einbeziehung der individuellen Bezugssysteme der Coachees in Ihren Beratungsansatz, Live-Coaching mit Supervision; Übungen in Kleingruppen, Feedback und Reflexion. Seite 6 von 16

7 2. NLP Coaching Herkunft und Geschichte des NLP, Grundannahmen und Grundhaltung, Interventionsrahmen im NLP, weitere Schärfung Ihrer Wahrnehmung, individuell an Coachees angepasste Kommunikation, NLP Fragetechnik, erste NLP Interventionen, Übungen in Kleingruppen und Live Coaching mit Supervision, Feedback und Reflexion. 3. Konflikt Coaching Einblick in die Welt der Business-Mediation, Eskalationsdynamik von Konflikten, respektvoller Umgang mit emotionalen Zuständen, Deeskalation, persönliche Abgrenzung als professionelle(r) BeraterIn, fördern und erzielen von Win-Win Lösungen, Methoden und Interventionstechniken zur Konfliktdeeskalation und -lösung, Live Coachings, Übungen in Kleingruppen, Feedback und Reflexion. BLOCK III: Coaching Excellence Als angehende Coaches haben Sie im Rahmen der Ausbildung immer wieder die Möglichkeit, Ihr Wissen in die Praxis umzusetzen, die Inhalte und deren Umsetzung zu reflektieren und weitere Entwicklungspotenziale zu finden. Die drei Seminare des Moduls Coaching Excellence bilden den Feinschliff Ihrer Ausbildung zum Coach. Praxisorientierung durch Anwendung des Gelernten und Coaching externer Kunden stehen im Mittelpunkt des 3. Moduls. 1. Workshop: Systemische Intervention Aktionsorientierter Themen-Workshop, Live Coachings und Absicherung durch Supervision, erste Praxisschritte, Arbeiten mit weiterführenden systemischen Methoden, wie zum Beispiel dem Systembrett; Anwendung, Feedback und Reflexion in Kleingruppen. 2. Workshop: NLP Intervention Live Coachings, Übungen zur Steigerung der Präzision in der Arbeit, Anwendung von NLP Fragetechnik, Tranceinduktion und Übungen, Veränderungen in Trance, Technik des Ankerns mit Übungen, weitere Interventionstechniken, sammeln von Praxiserfahrung durch viele Übungen mit Unterstützung, Feedback und Reflexion. 3. Teamcoaching & -moderation Erfolgreiche Teams und deren Zusammensetzung, Phasen der Teamentwicklung, Ihre Aufgaben als Coaches in der Veränderungsarbeit mit Gruppen und Teams, Seite 7 von 16

8 Veränderungsprozesse in Gruppen fördern und führen, Moderationsmethoden für Teams und Gruppen; Interventionsmethoden, um mit Teams Blockaden und Phasen geringerer Arbeitsfähigkeit zu meistern; Aktive Anwendung von Teamcoaching- und Moderationstechniken in Gruppenarbeiten mit Feedback und Reflexion Anwesenheitspflicht In den Diplom-Lehrgängen des s besteht grundsätzlich durchgehend Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Wenn Sie die Anwesenheitspflicht nicht erfüllen, bekommen Sie selbstverständlich eine Teilnahmebestätigung für die absolvierten Module, aber kein Lehrgangsdiplom. Wenn Sie mit Diplom abschließen möchten, sind Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht nur in begründeten Fällen bis max. 20% des gesamten Lehrgangsumfangs möglich. Abschluss Diplomzertifizierung zum Coach Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Abgabe von zehn Prüfungsprotokollen über den Verlauf von zehn KundInnencoachings und einer Abschlussarbeit. Die Abschlussprüfung selbst umfasst die positive Beurteilung der Abschlussarbeit, Fachgespräche sowie einen praktischen Teil das sogenannte Live-Coaching. Nach positiver Absolvierung aller Elemente der Abschlussprüfung erfolgt die Diplomierung zum Coach. Der Diplomlehrgang zum Coach ist bei der Weiterbildungsakademie (wba) für die Anrechnung akkreditiert. siehe Seite 8 von 16

9 Lehrgangsleitung und TrainerInnen Inhaltliche Lehrgangsleitung Mag. (FH) Helmuth Fink, MBA Mag. (FH) Helmuth Fink, MBA ist Gründer und Geschäftsführer der Consulting- und Trainingsgruppe Fink + Friends in Linz und Wien. Er agiert seit mehr als 20 Jahren erfolgreich als selbstständiger Unternehmer. Seit 2001 ist er auch als Trainer, Organisationsberater und Coach am Markt tätig. Die Highlights seiner Bildungsbiografie - Global Executive MBA- Studium in Europa, USA und China; Universitätslehrgang zum Akademischen Generalmanager; Diplomstudium Unternehmensführung & E-Business-Management mit Auszeichnung; mehrere langjährige Ausbildungen zum systemischen Organisationsberater und Coach unter anderem bei Prof. Fritz B. Simon in Berlin/Heidelberg; Ausbildung zum systemischen Lebens- und Sozialberater; Ausbildung zum NLP-Practitioner; Ausbildung an der WKO zum Turnaround-Experten sowie Universitätslehrgang für Training und Bildungsmanagement - verkörpern die Idee des lebenslangen Lernens exzellent. Aktuell liegen seine Arbeitsschwerpunkte im Bereich Strategie- und Changeberatung, im Coaching und Training von Führungskräften sowie in der Aus- und Weiterbildung von TrainerInnen und Coaches. Darüber hinaus hat er ein Buch zum Thema Positionierung einer Person als Marke publiziert. Administrative Lehrgangsleitung Patricia Placho Patricia Placho ist ihr Ansprechpartner in allen administrativen und organisatorischen Belangen des Lehrganges. Tel.: 01 / DW 53 patricia.placho@bildungsforum.at Wien Institut Dr. Rampitsch Schottenfeldgasse Wien Seite 9 von 16

10 TrainerInnen DI. Stefan Faatz DI Stefan Faatz ist Bauingenieur, Lehrbeauftragter an der TU- Wien, Mediator und Trainer. Er hat weitere Ausbildungen u.a. in systemischer Unternehmensentwicklung (Neuwaldegger Beratungsgruppe), der Arbeit mit unbewussten Bedürfnissen (Zürcher Ressourcen Modell, Dr. Maja Storch), mediative Kompetenz in Führung und Beratung, sowie Gruppendynamik absolviert. Er arbeitet als Wirtschaftsmediator und Trainer für Führungskräfte im Bereich des Konflikt-managements und der Gestaltung gelingender Kommunikationsprozesse und ist als Forscher an der TU-Wien mit den sozialen Faktoren und dem Komplexitätsmanagement von integralen Planungsprozessen beschäftigt. Mag. a Kremena Irinkova Kremena Irinkova ist staatlich zertifizierte Wirtschaftstrainerin nach ISO17024 und ausgebildeter Systemischer Coach. In diesen Ausbildungen eignete sie sich umfassendes Wissen im Fachgebiet Körpersprache an, das sie mit aktuellen Erkenntnissen aus den Verhaltenswissenschaften und Sozialpsychologie stets ergänzt. Ferner ist sie BWL-Absolventin der Wirtschaftsuniversität Wien mit Schwerpunkt Personalmanagement, insbesondere in Bezug auf Leistungsmessung von wissenschaftlichem Personal. Neben zahlreichen weiteren Qualifikationen ist Frau Irinkova Absolventin des Studiums Internationales Business Management an der Freien Universität Varna. Erfahrung in der Wirtschaft sammelte sie als Projektassistentin, Beraterin in der Werbebranche und in der Unternehmensberatung. Mag. a Christine Priesner Mag.a Christine Priesner, MBA ist Psychologin mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie und einem postgradualem General Management Executive MBA. Sie hat Ausbildungen, u.a. in systematischer Unternehmensentwicklung (Beratergruppe Neuwaldegg), Training, Projekt-Coaching und systemisch-lösungsfokusiertem Coaching (bei Gunther Schmidt, Peter Szabo), Gruppendynamik (ÖGGO), systemische Strukturaufstellungen (bei Matthias Varga von Kibéd) absolviert. Sie arbeitet in freier Praxis als systemische Organisationsberaterin, Coach, Trainerin für Führungskräfte, und ist eingetragene Mediatorin beim Bundesministerium für Justiz. Seite 10 von 16

11 NOTIZEN: INFORMATION und ANMELDUNG Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung im Wiener Stammhaus: - Institut Dr. Rampitsch Schottenfeldgasse 59, 1070 Wien Tel.: 01 / Fax: 01/ wien@bildungsforum.at Beratungszeiten: Mo Do: und Fr: und Seite 11 von 16

12 Förderungsmöglichkeiten Für Aus- und Weiterbildungen bieten unterschiedliche Institutionen Förderungen an. Wir haben Ihnen folgenden Überblick zusammengestellt. Bitte nehmen Sie mit der jeweiligen Institution Kontakt auf, um abzuklären, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt. Gerne stellen wir Ihnen vor Ausbildungsbeginn einen Kostenvoranschlag für das AMS oder den WAFF zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Kundenberatung des s: 01/ und AMS Bitte kontaktieren Sie Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS, um Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Weitere Informationen finden Sie unter WAFF-Förderungen Der WAFF bietet verschiedene Förderungsprogramme und -modelle an: Karenz und Wiedereinstieg: Dieses Programm fördert Menschen, die während und nach der Karenz, ihren Ausstieg und raschen Wiedereinstieg sorgfältig planen möchten.. Nähere Infos finden Sie unter und unter der Nummer 01/ FRECH-Frauen ergreifen Chancen: Dieses Förderungsprogramm richtet sich an beschäftigte Mädchen und Frauen, die beruflich vorankommen möchten. Mit individueller Beratung zu allen Fragen rund um Beruf und Weiterbildung und der Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für geplante Weiterbildungen zu erhalten, sollen Frauen im Berufsleben gezielt gefördert werden. Nähere Infos erhalten Sie unter der Nummer 01/ Bildungskonto: Für alle Wiener ArbeitnehmerInnen steht das WAFF Bildungskonto zur Verfügung. Gefördert werden 50% der Kurskosten, bis zu 200,- (bei Arbeitssuchenden und Personen in Karenz bis zu 300,-). Weiterbildungs-Tausender: Hier können Wiener ArbeitnehmerInnen von unterschiedlichen Fördermodellen profitieren: Beschäftigte WienerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss werden mit 90 % der Kurs- und Prüfungskosten bis zu 1.000,- gefördert. Ein anderes Fördermodell richtet sich an alle Wiener ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen Seite 12 von 16

13 (maximal netto pro Monat). Gefördert werden 50% der Kurskosten, bis zu (Ausnahme: Neue Selbständige und Personen in Bildungskarenz). Für die Inanspruchnahme dieses Fördermodells ist es wichtig, VOR Kursantritt persönlich beim WAFF einen Antrag zu stellen. Nähere Infos zu allen Fördermodellen erhalten Sie unter der Nummer 01/ oder online auf NÖ Bildungsförderung Das Land Niederösterreich gewährt ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in NÖ eine Bildungsförderung in der Höhe von derzeit (Stand 2011) 50 % bzw. 80 % der Kurskosten (bis zu maximal 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient. Das wurde von der Donau-Uni Krems zertifiziert und scheint auf der Liste der anerkannten Bildungsträger des Landes Niederösterreich unter "MERA Bildungsholding GmbH": Donau-Uni CERT. Weitere Informationen und das Antragsformular für die NÖ Bildunsförderung finden Sie unter: Bildungssparen Ein Bauspardarlehen kann nicht nur für Wohnraumbeschaffung, sondern auch für Pflege und Bildung verwendet werden. Dafür sind Darlehen bis ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank. Seite 13 von 16

14 Steuer-Tipps Unselbstständig Erwerbstätige: Sie können Ihre Ausgaben für Aus- oder Weiterbildungen (Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen. UnternehmerInnen: Betriebsausgabe: Sie können Ihre Aus- und Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. (Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag: Wenn Sie in die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen investieren, können Sie bei Ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20% der angefallenen Kosten geltend machen. Bildungsprämie: Sie können für die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie unter Seite 14 von 16

15 - Institut Dr. Rampitsch Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur leichteren Lesbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde auf gendergerechte Formulierungen (z.b. der/die KursteilnehmerIn) verzichtet, gemeint sind aber jeweils in gleicher Weise Frauen und Männer. 1. GÜLTIGKEIT Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle vom " - Institut Dr. Rampitsch" (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter "MERA Bildungsholding GmbH" zu FN i, im folgenden kurz genannt), abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer durch Anmeldung zu einem Kurs (bzw. Seminar, Lehrgang) anerkannt. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. ANMELDUNG Die Kursanmeldung erfolgt entweder über unsere Homepage, postalisch mittels Anmeldeformular oder persönlich in unserem Institut und ist in jedem Fall verbindlich. Bei Anmeldung über die Homepage besteht eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gemäß Fernabsatz-Gesetz. Dies gilt nicht für Kurse, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Das behält sich das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Anmeldung gilt ab Zusendung oder Überreichung der Anmeldebestätigung als angenommen. 3. BEZAHLUNG Nach der Anmeldung wird dem Kursteilnehmer per Post Rechnung und Erlagschein zugesendet. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin auf das am Erlagschein genannte Konto des s oder bar im Sekretariat einzuzahlen. Ab einer Kursgebühr von EUR 1.000,- besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Macht der Kursteilnehmer davon Gebrauch, gilt Folgendes: Bei ein- bis zweisemestrigen Lehrgängen mit Start im Wintersemester ist die Hälfte des Kursbeitrags vor Lehrgangsbeginn und die zweite Hälfte des Kursbeitrags bis 5. Dezember zu bezahlen. Bei ein- bis zweisemestrigen Lehrgängen mit Start im Sommersemester ist die Hälfte des Kursbeitrags vor Lehrgangsbeginn und die zweite Hälfte des Kursbeitrags bis 5. Juni zu bezahlen. Wenn der Lehrgang bereits vor den genannten Teilzahlungsterminen endet, ist der Kursbeitrag spätestens am Tag vor dem Lehrgangsende zu entrichten. Bei drei- und mehrsemestrigen Lehrgängen ist die Lehrgangsgebühr semesterweise jeweils vor dem ersten Seminartag des Lehrgangs im jeweiligen Semester zu bezahlen. Wird auf der Homepage des s für einen bestimmten Kurs eine monatliche Zahlung angeboten und macht der Kursteilnehmer davon Gebrauch, gilt Folgendes: Für eine monatliche Zahlung ist die Erteilung eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall verpflichtet sich der Kursteilnehmer, für die erforderliche Deckung seines Kontos zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird nach der zweiten erfolglosen Einziehung der gesamte noch aushaftende Kursbeitrag fällig gestellt und ist mittels Überweisung oder bar im Sekretariat ohne weiteren Verzug einzuzahlen. Etwaige Bankspesen, die aus der erfolglosen Einziehung entstanden sind, werden dem Kursteilnehmer weiterverrechnet. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 7% in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer pro Mahnung, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung notwendig ist, Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,- zu übernehmen. 4. KOSTENÜBERNAHME DURCH FÖRDERSTELLEN Verfügt der Kursteilnehmer über eine Förderzusage von AMS, waff oder anderen Förderstellen, entsteht daraus kein Vertragsverhältnis zwischen der Förderstelle und dem. Die Verpflichtung des Kursteilnehmers, die Kursgebühr zu begleichen, bleibt aufrecht, bis die Förderstelle ggf. die ausständige Kursgebühr bezahlt hat. Kommt die Förderung nicht zur Auszahlung (z.b. wegen Nichtteilnahme am Kurs, aus welchem Grund auch immer), bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kursteilnehmers aufrecht. 5. KURSTEILNAHME Ausschließlich eine dem Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend erfolgte Anmeldung und Anmeldebestätigung berechtigt den Kursteilnehmer zur Kursteilnahme. Wenn der Kursteilnehmer zu Kursbeginn die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, dem Kurs unentschuldigt fern bleibt und für das auch am nächstfolgenden Werktag nicht erreichbar ist, hat das das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 6. MINDESTTEILNEHMERZAHL Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens des s festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Die Mindestteilnehmerzahl ist sieben Personen, sofern in der Kursbeschreibung auf der Homepage des s nicht anders genannt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich das das Recht vor, den Kurs abzusagen. Es gilt dann sinngemäß Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 7. RÜCKERSTATTUNG Wird der Kurs seitens des s abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Die Gutschrift wird nach Wahl des Kursteilnehmers entweder auf die nächste Kursbuchung angerechnet oder auf schriftlichen Antrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich Seite 15 von 16

16 oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die das einzustehen hat. Personenschäden sind jeweils davon ausgenommen. 8. STORNIERUNG Die Stornierung, Umbuchung oder Verschiebung einer gebuchten Aus- und/oder Weiterbildungsveranstaltung seitens des Anmelders ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Verrechnung einer Stornogebühr möglich. Bei Stornierung bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50 % als Stornogebühr verrechnet. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, ist der volle Kursbeitrag fällig. Der Anmelder hat das Recht, einen neuen Kunden als Ersatzteilnehmer zu finden und damit die Stornogebühr abzuwenden. Der Anmelder bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich entweder per Post, per Telefax oder per erfolgen. 9. MEHRSEMESTRIGE LEHRGÄNGE Die Anmeldung gilt immer für den gesamten Kurs, auch bei mehrsemestrigen Lehrgängen. Semesterweise Anmeldung oder Stornierung ist nicht möglich. Dies inkludiert auch allfällige Kosten eines Aufnahmeverfahrens bzw. eines Motivationsgesprächs (Lebens- und SozialberaterIn, MediatorIn). Im Kolleg für Sozialpädagogik ist eine Kündigung erstmals nach 18 Monaten möglich. Bei früherer Kündigung ist die gesamte Ausbildungsgebühr für 18 Monate fällig. Jedenfalls muss die Kündigung schriftlich mittels Brief, Telefax oder erfolgen. In der Folge kann dann jeweils zum Semesterende gekündigt werden. Die schriftliche Abmeldung/Kündigung muss bis spätestens für das folgende Sommersemester bzw. bis für das folgende Wintersemester bei uns einlangen. 10. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS Durch die Anmeldung erkennt der Kursteilnehmer folgendes an: Die Teilnahme an sämtlichen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Sie ist kein Ersatz für medizinische Behandlung oder Psychotherapie. Kursteilnehmer haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden selbst. Das behält sich das Recht vor, einzelne Kursteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die Sicherheit oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Kurs auf Wunsch des Kursteilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder sonstiger Kosten. 11. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE Für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen übernimmt das keine Beaufsichtigung und somit auch keine Haftung. 12. KURSUNTERLAGEN Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum der Trainer des jeweiligen Kurses, Seminars oder Lehrgangs-Moduls. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Das bzw. die Lehrgangs-Trainer behalten sich alle diesbezüglichen Rechte vor. 13. BESTÄTIGUNGEN Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem die Kursgebühr bezahlt worden und der Kurs beendet ist, wobei nur jene Unterrichtseinheiten bestätigt werden, zu denen der Kursteilnehmer auch tatsächlich anwesend war. Teilnahmebestätigungen für Kurse zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden. Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses oder Diploms, wenn der Kursteilnehmer mindestens 80% Anwesenheit, eine erfolgreich abgelegte Prüfung und die Erfüllung der sonstigen zu Beginn des Kurses festgelegten Abschlusskriterien (zb Abschlussarbeit, Präsentation) vorweisen kann. 14. ÄNDERUNGEN Das behält sich das Recht vor, Änderungen an den Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Kursgebühr, des Kursortes und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben, oder wenn die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, wie etwa durch den Ausfall eines Trainers oder der Notwendigkeit den Kursort zu wechseln, erforderlich sind. 15. DATENVERARBEITUNG Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie vom automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Kontaktdaten des Kursteilnehmers werden an die Trainer des Kurses zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Kursveranstaltung weitergegeben sowie vom für Informationszwecke (z.b. Zusendung des Kursprogramms) genutzt. Dies schließt auch die Zusendung eines -Newsletters ein, von dem sich der Anmelder aber jederzeit abmelden kann. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. 16. GEGENFORDERUNGEN Gegen den Anspruch des s auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen, es sei denn sie stehen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme und wurden gerichtlich festgestellt bzw. seitens des s anerkannt. 17. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, dann wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart. Seite 16 von 16

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