Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service MERKBLATT

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1 Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service MERKBLATT Verfahren und Richtlinien für die Förderung von Praxispartnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen in Deutschland und in Entwicklungsländern* Finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Antragsschluss: Förderzeitraum: * Als Entwicklungsländer, die für dieses Programm in Frage kommen, gelten die Länder der DAC-Liste der OECD (Anlage 4)

2 MERKBLATT Hintergrund des Programms Welche Ziele hat das Programm? Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Im Mittelpunkt des Programms steht die Verbesserung der Hochschulbildung in Entwicklungsländern, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes besser gerecht wird, zur Wirtschaftsentwicklung beiträgt und dem brain drain entgegen wirkt. Mit dem Programm, das sich an alle Fachbereiche richtet, soll das praxisnahe Studium sowie ein wirtschaftsorientiertes Profil der Hochschulen in Entwicklungsländern unterstützt werden. Der Praxisbezug soll durch Hochschulkooperationsprojekte unter Beteiligung der deutschen und lokalen Wirtschaft (Unternehmen, Kammern oder Verbände) im Entwicklungsland erreicht werden. Tragfähige Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sind das wesentliche Ziel der Praxispartnerschaften. Das langfristige Ziel des Programms Praxispartnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen in Deutschland und in Entwicklungsländern (im Folgenden: Praxispartnerschaften) ist es, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen in Deutschland und den Partnerländern beizutragen. Zudem soll das Programm zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Partnerländern beitragen. Um dies zu erreichen, sollen die Lehre und die Arbeitsmarktorientierung an den Partnerhochschulen strukturell gestärkt sowie bereits bestehende Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Hochschulen verstetigt werden. Gleichzeitig will das Programm einen Beitrag dazu leisten, dass sich die deutschen Hochschulen als Partner in die Entwicklungszusammenarbeit einbringen können und die Hochschulen in ihren Internationalisierungsstrategien unterstützt werden. Abgeleitet aus diesen langfristigen Zielen, definieren sich die folgenden Programmziele (Outcomes 1 ) für die Praxispartnerschaften. Diese Programmziele wurden im Rahmen des Wirkungsgefüges des Programms definiert (siehe Anlage 2). Programmziel 1: Partnerhochschulen bieten arbeitsmarktrelevante Studiengänge an, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen Programmziel 2: Hochschulen schaffen arbeitsmarktrelevante studienbegleitende Angebote Programmziel 3: Deutsche Hochschulen haben Expertise in der Entwicklungszusammenarbeit erworben Programmziel 4: Entwicklungsrelevante fachliche Netzwerke zwischen beteiligten Institutionen und Wirtschaftspartnern sind etabliert Auf Grundlage der formulierten Programmziele sollten die folgenden Outputs 2 im Rahmen eines maximal vierjährigen Projekts zwischen Hochschulen in Deutschland und Entwicklungsländern in Ko- 1 Die Outcome-Ebene beschreibt direkte (kurz- und mittelfristige) positive und negative, beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen, die aus der Nutzung der Outputs für die Zielgruppe resultieren. 2 Die Output-Ebene beschreibt Leistungen: geschaffene technische Kapazitäten, persönliche Kompetenzen oder vermitteltes Wissen, die aus dem Einsatz von Ressourcen und der Durchführung von Aktivitäten resultieren. 1

3 MERKBLATT Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service operation mit Wirtschaftspartnern angestrebt werden: Praxisrelevante Curricula / Lehrmodule, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, sind entwickelt Lehrpersonal an den Partnerhochschulen ist fachlich und didaktisch qualifiziert Strukturelle Voraussetzungen für Studiengänge und studienbegleitende Angebote sind geschaffen Die bestehenden individuellen Kontakte zwischen den beteiligten Hochschulen und insbesondere zu Wirtschaftspartnern sind erweitert und konsolidiert. Zur Realisierung der Outputs können im Programm Praxispartnerschaften auf der Input- und Aktivitäten-Ebene personelle Unterstützung zur Durchführung der Partnerschaften in Form von anteilig finanzierten Stellen bereitgestellt, Veranstaltungen (z. B. Fortbildungen oder Workshops) oder projektbezogene Aufenthalte durchgeführt sowie Lehr-/Lernmaterialien, Verbrauchsmaterialen und Gegenstände finanziert werden (zu den Förderleistungen vgl. Anlage 1). Besonders förderungswürdig sind Partnerschaften, die eine längerfristig angelegte institutionelle Bindung anstreben und die Verstetigung von Süd-Süd-Kontakten, Dialog und Verständigung ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung weiterer Förderinstrumente für die Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungsländern (z.b. Alumni- und Sachmittelprogramm) sinnvoll und wünschenswert, um Synergien zu schaffen. Innerhalb des Zielsystems des Programms können die einzelnen Partnerschaften unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Nicht jede Partnerschaft muss zu allen Programmzielen beitragen, solange ein Beitrag zur Arbeitsmarktorientierung der Studiengänge an den Partnerhochschulen und zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sichergestellt ist. Die Partnerschaften verfügen über Gestaltungsspielraum in der Formulierung ihrer Ziele und in den Wegen der Zielerreichung; die Projektziele sollten jedoch mit den Programmzielen konsistent sein. Entsprechend sind die Hochschulen aufgefordert, auf Grundlage des Wirkungsgefüges und der vom DAAD bereitgestellten Indikatoren (siehe Anlage 2) sowie der hier angegebenen Programmziele eigene messbare Ziele und Indikatoren zu formulieren. Diese sind im Antrag darzustellen. Eine Handreichung zur Formulierung projektspezifischer Indikatoren findet sich in Anlage 2. Das Programm Praxispartnerschaften wird in Abstimmung mit dem Geldgeber durch ein auf Indikatoren gestütztes und auf Wirkungen ausgerichtetes Monitoring begleitet. Es wird erwartet, dass sich die teilnehmenden Hochschulen an zukünftigen Monitoringaktivitäten beteiligen. Die in Anlage 2 aufgeführten Indikatoren werden Gegenstand der jährlichen Berichterstattung sein, um dem DAAD ein Monitoring des Gesamtprogramms zu ermöglichen. Da die Programm- 2

4 MERKBLATT Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service ziele zum Teil erst nach einigen Jahren erreicht werden können, sind für das Monitoring des Programms sowohl Indikatoren auf Aktivitäten, Output- und Outcome-Ebene relevant. Darüber hinaus soll in den jährlichen Sachberichten dargestellt werden, wie die geförderten Partnerschaften zu den Programmzielen sowie zum Wirkungsgefüge des Programms beitragen. Einen kommentierten Leitfaden sowie ggf. weitere Dokumente hierfür werden die bewilligten Projekte mit Abschluss des Zuwendungsvertrags erhalten. Das Programm wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Bitte entnehmen Sie daher der DAC-Liste in Anlage 4, welche Länder förderfähig sind. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsteller sind deutsche Hochschulen. Sie können Förderanträge für Kooperationen auf Instituts- oder Fachbereichsebene stellen. Bedingung ist die Vorlage einer schriftlichen projektbezogenen Partnerschaftsvereinbarung mit der Partnerhochschule sowie ein Bestätigungsschreiben zwischen Hochschule und Wirtschaftspartner. Eine weitere Voraussetzung ist das Einbringen einer finanziellen Eigenbeteiligung seitens des Wirtschaftspartners, die im Antrag detailliert darzustellen ist. Mindestens einer der Wirtschaftsakteure sollte aus Deutschland kommen. Neben bilateralen Partnerschaften ist auch die Förderung von Vorhaben mit mehreren Partnern/Ländern möglich, wenn die Zielsetzung des Vorhabens den Programmkriterien entspricht und der entwicklungspolitische Nutzen klar ersichtlich ist. Unter der Federführung einer deutschen Hochschule können auch Konsortialanträge gestellt werden. Antragsteller und Kooperationspartner sollten aktive Hochschullehrer sein. Was wird gefördert? Die Förderung zielt in erster Linie auf den partnerschaftsbezogenen Austausch von deutschen und ausländischen Hochschullehrern, Wissenschaftlern, Studierenden, Alumni sowie die Durchführung und den Besuch von Veranstaltungen, Konferenzen, Messen u.ä.. Die Förderung umfasst Zuschüsse zu den Mobilitätsausgaben (Beförderungs- und Aufenthaltsausgaben), sowie zu Sach- und Personalausgaben der Hochschulen. Ausgaben der Wirtschaftspartner (Beförderungs- und Aufenthaltsausgaben, Sach- und Personalausgaben) werden nicht übernommen. Die Förderdauer einer Partnerschaft soll 4 Jahre betragen (Förderbeginn: ab Januar 2016). Detaillierte Angaben zu den Ausgaben, die vom DAAD übernommen werden können, entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Programms nicht gefördert werden können: Anträge, die ausschließlich auf Forschungsförderung abzielen; Vorhaben, die bereits von anderen Einrichtungen (z. B. DFG, BMZ, GIZ) gefördert werden; Repräsentationsreisen und Exkursionen ohne fachlichen Bezug sowie Reisen zur Vertragsanbahnung. Für die Anbahnung von Kooperationen wird auf das Programm Fact Finding Missions mit eige- 3

5 MERKBLATT Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service ner Ausschreibung verwiesen. Anträge mit einem Fördervolumen unter Euro oder über Euro pro Jahr. Antragsstellung Es ist ein vollständiger Antrag über das DAAD-Portal ( einzureichen. Die Anträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Von der antragstellenden Hochschule ist eine verantwortliche Person (z.b. Hochschullehrer) als Ansprechpartner zu benennen. Der/Die Verantwortliche an der deutschen Hochschule ist für den DAAD die Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht. Er/sie ist gegenüber dem DAAD für das Vorhaben verantwortlich. Anträge für ein Kooperationsvorhaben müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: der Antrag soll eine von der beteiligten deutschen und ausländischen Hochschule und dem Wirtschaftspartner gemeinsam erarbeitete Projektbeschreibung für den vorgesehenen Zeitraum der Partnerschaft beinhalten; die Festlegung qualitativer und quantitativer Indikatoren für die Erreichung der durch das Vorhaben gesetzten Ziele (eine Handreichung zur Erarbeitung von Indikatoren findet sich in Anlage 2); eine projektbezogene Kooperationsvereinbarung zwischen der deutschen Hochschule und der im Entwicklungsland muss abgeschlossen worden sein (unterschrieben von beiden Hochschulleitungen); ein Bestätigungsschreiben der Wirtschaftspartner, welches Form/ Inhalt und finanziellen Umfang (belegbare sowie nicht-belegbare Mittel) der Beteiligung festlegt, muss ebenfalls vorgelegt werden; eine gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategie der Partner für die Zeit nach Auslaufen der Förderung. Bitte beachten Sie bei der Gestaltung der Anträge unbedingt die Anlage 6 Hinweise zur Antragstellung. Die Förderung des Vorhabens kann ab Januar 2016 beginnen, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Was wird gefördert Die Förderleistung des DAAD besteht in einer Fehlbedarfsfinanzierung aller projektspezifischen, zuwendungsfähigen Ausgaben, die zur Durchführung des Projektes notwendig sind. Zuwendungsfähig sind innerhalb des Bewilligungszeitraums Leistungen bis zur Höhe der Sätze des DAAD, wie sie in der Anlage 1 aufgeführt sind. Es gilt zu beachten: Die Höchstsumme der Förderung für eine Praxispartnerschaft beträgt Euro pro Jahr. Der finanzielle Eigenbeitrag der beteiligten Hochschulen und der 4

6 MERKBLATT Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Wirtschaftspartner soll gemeinsam mindestens 1/4 des Gesamtbudgets (des Vorhabens über die gesamte Förderlaufzeit) betragen. Die Mittelbewilligung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts des Bundes durch Zuwendungsverträge zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule. Welche Auswahlkriterien gibt es? Über die Förderung der eingereichten Anträge entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission, der Fachwissenschaftler mit besonderen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und in der Kooperation mit Wirtschaftspartnern angehören, unter Berücksichtigung der unten genannten Kriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Erfahrungsgemäß muss bei der großen Anzahl von Anträgen mit Kürzungen gegenüber der Antragssumme gerechnet werden. Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, wobei der entwicklungspolitischen Relevanz und der Wirkungsorientierung besondere Bedeutung zukommt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der im Wirkungsgefüge beschriebenen Zielsetzung des Programms und den Indikatoren ab. Im Einzelnen werden folgende Kriterien bei der Beurteilung beachtet: die akademische Qualität der im Antrag genannten Projekte und Maßnahmen, wobei die Qualität und Relevanz des zu entwickelnden Studienangebotes für die Arbeitswelt im Entwicklungsland im Vordergrund stehen; die entwicklungspolitische Relevanz. Entwicklungspolitisch relevant sind insbesondere Praxispartnerschaften o die einen klaren Bezug zu den im Wirkungsgefüge dargestellten Programmzielen sowie den Indikatoren herstellen; o die darlegen können, wie durch die Einbeziehung der Wirtschaftspartner einen Beitrag zur Arbeitsmarktorientierung der Hochschulen geleistet wird, o die plausibel begründen können. wie das Projekt durch seine fachliche und regionale Ausrichtung zur Entwicklung des Hochschulsektors und/oder des Partnerlandes im Allgemeinen beiträgt; o deren Planung, Konzeption, Durchführung und Evaluierung gemeinsam mit den ausländischen Partnern erfolgen und sich an deren Bedarfen orientieren; o bei denen Wissens-, Technologie- und Innovationstransfer zur Stärkung institutioneller Strukturen beim ausländischen o Partner im Vordergrundstehen; im Laufe derer nachhaltige Kooperationsstrukturen entstehen, die über die Förderung hinaus Bestand haben. die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erzielende innovative Wirkung und nachhaltige strukturelle Verbesserung der Lehrbedingungen an der ausländischen Partnerhochschule in Hinblick auf stärkere Praxisorientierung des Studiums; Qualität und Relevanz des Beitrags des/der Wirtschaftspartner; 5

7 MERKBLATT Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service die Ausgewogenheit der Kooperationsmaßnahmen die Höhe des Eigenbeitrags der Hochschulen und Wirtschaftspartner; die Erfahrung der Antragsteller und Projektpartner in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern sowie in der Kooperation mit Hochschulen in Entwicklungsländern; die Integration und der Austausch von Studierenden und des akademischen Nachwuchses beider Seiten in das Vorhaben. Antragsschluss Antragsschluss ist der 30. Juni Ansprechpartner Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat Partnerschaftsprogramme und Hochschulmanagement in der Entwicklungszusammenarbeit/ P 32 Kennedyallee Bonn Joana Gerken, 0228/ , gerken(at)daad.de Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1: Fördersätze Anlage 2: Handreichung zum Wirkungsorientierten Monitoring Anlage 3: Projektplanungsübersicht Anlage 4: DAC-Liste der OECD Anlage 5: Antragsbefürwortung deutsche Hochschulleitung Anlage 6: Hinweise zur Antragstellung Anlage 7: Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans DAAD Ref. P 32 / März

8 ANLAGE 1 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Fördersätze I. Ausgaben, die vom DAAD übernommen werden können 1. Personalmittel für Projektdurchführung und -betreuung Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausgaben i.d.r. nicht mehr als 25% der pro Jahr beim DAAD beantragten Zuwendung betragen sollten (vgl. dazu Anlage 7). Honorare für externe Dienstleister oder Referenten etc. werden nicht zu den Personalausgaben gerechnet. 1. Personalmittel für Projektdurchführung und betreuung 1.1. Wiss. Personal/ Mitarbeiter und nicht wiss. Personal Ausgaben für den befristeten projektbezogenen Einsatz von Projekt- Koordinatoren an der beteiligten Hochschule (in Deutschland) Studentische/ wissenschaftliche Hilfskräfte An der deutschen Partnerhochschule können befristete studentische Hilfskräfte für den projektbezogenen Einsatz finanziert werden. Die Beschäftigung von befristeten Hilfskräften kann auch per Honorar- bzw. Werkvertrag erfolgen Personal im Ausland Ausgaben für den befristeten projektbezogenen Einsatz von Projekt- Koordinatoren an der beteiligten Hochschule (im Ausland). An der ausländischen Partnerhochschule können ebenfalls befristete studentische Hilfskräfte für den projektbezogenen Einsatz finanziert werden. Der ausländische Partner ist über diese Möglichkeit, für die Mitarbeit am Partnerschaftsvorhaben Personalausgaben einsetzen zu können, zu informieren. Die Höhe dieser Ausgaben sollte sich an der durchschnittlichen Vergütung entsprechender Kräfte an der Partnerhochschule orientieren. Ausgaben für Übersetzung von Unterrichts- bzw. projektbezogenen Materialien können hier auch geltend gemacht werden. 2. Sachmittel 2.1. Sachmittel Honorare Honorare für externe Experten und Dienstleister, bis zu 250,- Euro/Tag. (Damit sind weder Vertreter des Wirtschaftspartners noch der beteiligten Hochschulen gemeint, sondern nur externe Experten. Honorare können beispielsweise gezahlt werden für Vorträge oder Workshops, die nicht von den Projektpartnern abgedeckt werden können. Curricula-Entwicklung u.ä. im Rahmen des Projektes ist Aufgabe der Projektpartner und kann nicht als Honorar abgerechnet werden.) 2.2. Mobilität Projektpersonal Hierunter fallen die Beförderungsausgaben für Beschäftigte der antragstellenden Institution sowie der ausländischen (ggf. auch inländischen) Partnerinstitution/en. Es sind prinzipiell nur die Beförderungsausgaben von Hochschulort bzw. Standort der in die DAAD-Förderung eingebundenen Partnerhochschulen und Wirtschaftspartner gemeint. 1

9 ANLAGE 1 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Regelungen zu den Beförderungsausgaben (Fahrt- und Flugkosten) siehe unter Punkt Aufenthalt Projektpersonal Hierunter fallen die Aufenthaltsausgaben für Beschäftigte der antragstellenden Institution sowie der ausländischen (ggf. auch inländischen) Partnerinstitution/en. Aufenthaltsausgaben für Projektpersonal der deutschen Hochschule in Anlehnung an das BRKG (s. Tabelle unter 3.2.b), max. für einen Monat. Aufenthaltsausgaben für Projektpersonal der ausländischen Partnerhochschule (s. Tabelle unter 3.2.a), max. für einen Monat Sachmittel Inland/ Ausland Ausgaben für erforderliche Impfungen, die durch den Auslandsaufenthalt bedingt sind, sowie für Malaria-Prophylaxe Gebühren für den Geldtransfer ins Ausland Für Unterrichtsmaterial, Lehr- und Lernmaterialien (Lehr- und Fachbücher u. medien; Druck- und Vervielfältigung etc.), sowie Verbrauchsmaterialien (Mappen, Papier, Kopien, Toner, Tinten, CDs u.ä.), welches an den ausländischen Partnerhochschulen zum Einsatz kommt, können pauschal Euro pro Förderungsjahr beantragt werden. Zur besseren Ausstattung der ausländischen Partner können für Kleingeräte einmalig gegen Beleg bis zu Euro für den gesamten Förderungszeitraum des Partnerschaftsvorhabens beantragt werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Folgekosten solcher Anschaffungen vom Partner getragen werden können. Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Broschüren, Plakate etc.) Visa-Gebühren, i.d.r. keine Reisekosten für Antragstellung, Abholung etc. Für die Durchführung von Veranstaltungen, wie Workshops, Konferenzen, sowie für Fachexkursionen oder Reisen zu Veranstaltungen (Konferenzen, Messen, Unternehmertage u. ä.) im Rahmen des Projektes, kann eine Pauschale von Euro pro Förderungsjahr beantragt werden. Hieraus sind auch Ausgaben für Stand-, Raummieten und Gebühren zu tragen. Für besonders aufwändige, größere Veranstaltungen kann in begründeten Ausnahmefällen gegen Nachweis der Veranstaltungskosten auch eine höhere Summe beantragt werden. Maßnahmen im Online-Bereich (z.b. Entwicklung, Einrichtung und Pflege von Kommunikations- und Lernplattformen, Internetpräsenzen, e-journals, online- Bibliotheken, inkl. notwendiger Lizenzen). 3. Geförderte Personen Grundsätzlich trägt die entsendende Seite die Mobilitätsausgaben (Fahrt- und Flugkosten) bis zur Gasthochschule, die empfangende Seite die Aufenthaltsausgaben und die evtl. im Rahmen der Kooperation erforderlichen Mobilitätsausgaben im Gastland. Da die Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung erfolgt, wird vorausgesetzt, dass aus DAAD- Mitteln nur Mobilitäts- und Aufenthaltsausgaben beantragt werden, für die keine anderen Mittel verfügbar sind Mobilität geförderte Personen (Fahrt- und Flugkosten): 2

10 ANLAGE 1 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Hier sind grundsätzlich nur die Mobilitätsausgaben von Hochschulort bzw. Standort der in die DAAD-Förderung eingebundenen Partnerhochschulen und Wirtschaftspartner gemeint. Mobilitätsausgaben von Wirtschaftspartnern sind generell nicht erstattungsfähig. Für internationale Reisen gilt, dass die beantragten Reiseausgaben nach Beleg erstattungsfähig sind. Dabei ist die wirtschaftlichste Verbindung zu wählen (i.d.r. Economy Class, bzw. Bahnfahrten 2. Klasse, Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Flughafen im Inland). Ebenfalls können die Mobilitätsausgaben vor Ort (z.b. Fahrt von Hochschule zum Standort des Wirtschaftspartners) auf Antrag übernommen werden. 3.2 Aufenthalt geförderte Personen: Grundsätzlich sind Eigenleistungen der Hochschulpartner anzustreben. Es ist möglich und erwünscht, die DAAD-Sätze zu unterschreiten, um die Mobilität möglichst vieler Teilnehmer zu ermöglichen. Aufenthaltsausgaben von Wirtschaftspartnern sind generell nicht erstattungsfähig. Tage- und Übernachtungsgelder können als Förderrate beantragt werden, siehe unten. Für besondere Veranstaltungen wie Workshops o.ä. ist die Einladung externer Experten möglich, hier kann auf Antrag ein Zuschuss zu den Beförderungs- und den Aufenthaltskosten erfolgen. 3.2.a: Förderraten für ausländische Teilnehmer/innen (in ) Personengruppe Max. monatliche Förderrate Tagessätze bei Kurzaufenthalten bis einschl. 22 Tagen Nach Deutschland 1.400,- 96,- Maximale Aufenthaltsdauer: 5 Monate In die Entwicklungsländer (Süd-Süd-Austausch) Maximale Aufenthaltsdauer: 5 Monate 550,- gemäß Aufenthalts- und Übernachtungsgelder lt. BRKG, nur die Spalten ATG, mindestens 24 Std und AÜG sind relevant, An- und Abreisetag gelten als halber Tag Aus diesen Förderraten ist auch der Beitrag zur Krankenversicherung zu begleichen: Die ausländischen Gäste sollten dringend auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes hingewiesen werden. Kann eine Auslandskrankenversicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden, sollte dafür Sorge getragen werden, dass sich die ausländischen Teilnehmer unmittelbar bei ihrem Eintreffen in Deutschland versichern. 3

11 ANLAGE 1 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften 3.2.b: Förderraten für deutsche Teilnehmer/innen (in ) Max. monatliche Personengruppe Förderrate In die Entwicklungsländer Maximale Aufenthaltsdauer: 5 Monat Tagessätze bei Kurzaufenthalten bis einschl. 22 Tagen 1.000,- gemäß Tabelle Aufenthalts- und Übernachtungsgelder lt. BRKG, nur die Spalten ATG, mindestens 24 Std und AÜG sind relevant, An- und Abreisetag gelten als halber Tag Beachten Sie in bei Abrechnung gemäß BRKG zum AÜG: Die Übernachtungskosten müssen nach Beleg abgerechnet werden, ansonsten können nur 50% des angegebenen Pauschbetrages abgerechnet werden. II. Ausgaben, die nicht vom DAAD übernommen werden können: Ausgaben für Stammpersonal, Infrastruktur, Bewirtungen, Dekorationen, Mobiliar, Gastgeschenke, Krankenversicherung für deutsche Teilnehmende, Porto und Telefon, Begleitpersonen, Haltung von Fahrzeugen. Bonn, März 2015 Bitte beachten Sie für jede beantragte Ausgabeposition die Anlage 7 Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans, sowie die Ausfüllhilfen im Formular. 4

12 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Handreichung zum Wirkungsorientierten Monitoring [Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus Das Programm Praxispartnerschaften dem Dokument, zwischen oder Hochschulen verwenden und Sie diesen Unternehmen Platz, um in eine Deutschland Kernaussage und in Entwicklungsländern (im zu Folgenden: betonen. Um Praxispartnerschaften) das Textfeld an einer beliebigen wird in Abstimmung Stelle auf der mit Seite dem zu Geldgeber durch ein wirkungsorientiertes platzieren, ziehen Monitoring Sie es einfach.] begleitet. Dieses stützt sich auf das Wirkungsgefüge des Programms sowie auf Indikatoren, die die einzelnen Elemente des Wirkungsgefüges einer systematischen Beobachtung zugänglich machen. Das Wirkungsgefüge und die Indikatoren sowie die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die projektnehmenden Hochschulen werden in der vorliegenden Handreichung dargestellt und erläutert. 1. Wirkungsgefüge 1.1. Funktion und Genese des Wirkungsgefüges Ein Wirkungsgefüge stellt ein zentrales Bezugsdokument für die wirkungsorientierte Planung von Projekten und Programmen in der Entwicklungszusammenarbeit dar und bildet die Grundlage für das Monitoring und die Evaluation dieser Programme, im vorliegenden Fall des Praxispartnerschaften-Programms. Es erfüllt unterschiedliche Funktionen: Das Wirkungsgefüge beschreibt, welche direkten und indirekten Wirkungen das Programm entfalten soll. Es dient somit der Veranschaulichung der Förderlogik des Programms und macht die Zusammenhänge zwischen den Beiträgen der verschiedenen Projektbeteiligten (Stakeholder), den Projektaktivitäten und kurzfristigen Ergebnissen sowie den angestrebten mittel- und langfristigen Wirkungen des Programms deutlich. Durch Indikatoren können Veränderungen in den angenommenen Wirkungen sichtbar gemacht werden. Das Wirkungsgefüge erlaubt es, den Beitrag der geförderten Projekte zu diesen beobachteten Veränderungen plausibel und einer Untersuchung zugänglich zu machen. Weiterhin können auf Basis des Wirkungsgefüges konkrete Ziele also angestrebte Wirkungen für jede einzelne Partnerschaft formuliert werden. Somit bildet das Wirkungsgefüge die Basis für die Hochschulen und den DAAD, gemeinsam den jeweiligen Stand des Projektfortschritts und die Zielerreichung zu beurteilen und im Sinne einer wirkungsorientierten Steuerung das Projekt im Dialog weiterzuentwickeln. Gleichzeitig dient es der Rechenschaftslegung gegenüber dem BMZ. Die zwischen dem BMZ und dem DAAD vereinbarten Programmziele sind im Wirkungsgefüge festgelegt. An Hand der Programmindikatoren kann der Grad der Zielerreichung beobachtet und überprüft werden. Weiterhin soll auf Basis des Wirkungsgefüges institutionelles Lernen sowohl im DAAD als auch in den am Projekt beteiligten Hochschulen ermöglicht werden. Da die Hochschulen zu ihren Projekten entlang des Wirkungsgefüges berichten, können good practices und lessons learned leichter identifiziert und als Anregung weitergegeben werden. 1

13 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Um diese Funktionen erfüllen zu können, müssen die Ziele eines Programms klar definiert sein. Diese Ziele werden in einem Wirkungsgefüge [Wecken Sie das auf Interesse der Outcome-Ebene Ihrer Leser mit einem dargestellt. passenden Zudem Zitat muss aus festgelegt werden, wie die Ziele dem erreicht Dokument, werden oder sollen. verwenden Dies geschieht Sie diesen Platz, durch um die eine im Wirkungsgefüge dargestellten Kausalbeziehungen. zu betonen. Das Um das Development Textfeld an einer Assistance beliebigen Committee Stelle auf der Seite OECD zu Kernaussage (OECD-DAC) definiert ein Wirkungsgefüge platzieren, ziehen als Sie es einfach.] Reihe aufeinander aufbauender Kausalbeziehungen innerhalb einer Entwicklungsmaßnahme, die zur Erreichung der gewünschten Ziele führen und von den Inputs über die Aktivitäten und Outputs bis hin zu den direkten sowie längerfristigen Entwicklungswirkungen und zum Feedback reicht. (OECD-DAC, Glossar entwicklungspolitischer Schlüsselbegriffe aus den Bereichen Evaluierung und wirkungsorientiertes Management, 2009) Ein Wirkungsgefüge bildet somit die Hypothesen und Veränderungsmöglichkeiten ab, die der Förderlogik eines Programms zugrunde liegen. Die verschiedenen Ebenen des Wirkungsgefüges stellen den Ausgangspunkt für die Entwicklung von Indikatoren dar, mit denen überprüft wird, ob die durch das Programm intendierten Veränderungen erreicht werden. Das auf Seite 5 dargestellte Wirkungsgefüge des Praxispartnerschaften-Programms wurde vom DAAD gemeinsam mit Vertretern von Hochschulen, die Förderprojekte im Programm durchführen, entwickelt und mit dem BMZ abgestimmt Zentrale Begriffe und Definitionen Dem Praxispartnerschaften-Wirkungsgefüge liegen die Definitionen des BMZ für Inputs/Aktivitäten, Outputs, Outcomes und Impacts zugrunde 1. Diese lauten: Inputs/Aktivitäten: Finanzielle, personelle und materielle Ressourcen, die für eine Entwicklungsmaßnahme eingesetzt werden bzw. erforderliche Aktionen oder Tätigkeiten, um spezifische Outputs zu erzielen. Im Praxispartnerschaften-Wirkungsgefüge werden Inputs sowohl vom DAAD, als auch von den Hochschulen und weiteren Partnern zur Verfügung gestellt. Aktivitäten sind Handlungen der für das Projekt verantwortlichen Hochschulen und ihrer Partner, die zur Erreichung der Outputs nötig sind (z.b. die Durchführung von Veranstaltungen). Output: Geschaffene technische Kapazitäten, persönliche Kompetenz oder vermitteltes Wissen, die aus dem Einsatz von Ressourcen und der Durchführung von Aktivitäten resultieren. Outputs sind z.b. gemeinschaftlich entwickelte Curricula oder Lehrmodule, die innerhalb von Projekten erarbeitet wurden. 1 BMZ Referat 212, Anlage zu Handreichung und kommentierte Gliederung für Programmvorschläge (PV) und Berichterstattung für gemeinsame EZ Programme (PV), Standards für Ziele, Indikatoren, Wirkungslogik und Wirkungsmatrix,

14 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Outcome: Direkte (kurz- und mittelfristige) positive und negative, beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen, die aus der Nutzung der [Wecken Outputs Sie für das die Interesse Zielgruppe Ihrer bzw. Leser für mit öffentliche einem passenden Güter resultieren. Zitat aus Die Outcome-Ebene bildet somit die dem zentralen Dokument, unmittelbar oder verwenden dem Programm Sie diesen bzw. Platz, Projekt um zuordenbare eine Kernaussage Wirkungen ab. Da Ziele als angestrebte zu betonen. Wirkungen Um das zu Textfeld verstehen an sind, einer werden beliebigen auf dieser Stelle auf Ebene der die Seite zu wesentlichen Programmziele formuliert. platzieren, ziehen Sie es einfach.] Outcomes sind z.b. geschaffene Studiengänge an den Partnerhochschulen, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und aufgrund der gemeinschaftlich entwickelten Curricula oder Lehrmodule entstanden sind. Impact: (Längerfristige) Entwicklungswirkungen, einschließlich positiver und negativer, primärer und sekundärer Langzeiteffekte, die direkt oder indirekt, beabsichtigt oder unbeabsichtigt durch eine Entwicklungsmaßnahme verursacht werden. Ein Impact ist z.b. der Beitrag zur strukturellen Stärkung der Lehre an den Partnerhochschulen Wirkungsgefüge des Praxispartnerschaften-Programms Im Folgenden wird auf die einzelnen Ebenen des auf Seite 5 grafisch dargestellten Wirkungsgefüges des Praxispartnerschaften-Programms eingegangen. Hierbei werden vollständigkeitshalber alle Ebenen berücksichtigt. Für das Monitoring des Praxispartnerschaften-Programms sind jedoch nur die Aktivitäten-, Output und Outcome-Ebene relevant, da längerfristige Wirkungen außerhalb des direkten Einflussbereichs des Programms und seiner Förderprojekte liegen. Die Beiträge auf dieser Ebene treten i.d.r. erst zeitlich verzögert (unter Umständen erst nach Programmende) auf und sind für die unmittelbare Programmsteuerung wenig relevant. Sie werden daher nicht im Rahmen des Monitoring sondern durch Evaluationen überprüft. Auf der Impact-Ebene soll das Praxispartnerschaften-Programm zur nachhaltigen Entwicklung und zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen in Deutschland und den Partnerländern beitragen. Zudem soll das Programm die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Partnerländern befördern. Um dies zu erreichen, sollen die Lehre und die Arbeitsmarktorientierung an den Partnerhochschulen strukturell gestärkt sowie bereits bestehende Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Hochschulen verstetigt werden. Gleichzeitig will das Programm einen Beitrag dazu leisten, dass sich die deutschen Hochschulen als Partner in die Entwicklungszusammenarbeit einbringen können und die Hochschulen in ihren Internationalisierungsstrategien unterstützt werden. Um zu diesen langfristigen Wirkungen beizutragen, verfolgt das Praxispartnerschaften- Programm auf der Outcome-Ebene vier gleichrangige Programmziele: 3

15 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften An den Partnerhochschulen sollen arbeitsmarktrelevante Studiengänge angeboten werden, die dem lokalen Kontext [Wecken und Sie dem das Interesse Stand der Ihrer Wissenschaft Leser mit einem entsprechen. passenden Diese Zitat aus sollen eine möglichst breite dem Nachfrage Dokument, an den oder Partnerhochschulen verwenden Sie diesen erfahren, Platz, um eine die sich Kernaussage in der Anzahl von Bewerbern, Studierenden zu betonen. Um und das Lehrenden Textfeld an im einer Studiengang beliebigen Stelle niederschlägt. auf Seite zu platzieren, ziehen Sie es einfach.] Mit dem Ziel, die Lehre und Arbeitsmarktorientierung an den Partnerhochschulen strukturell zu stärken, sollen arbeitsmarktrelevante studienbegleitende Angeboten geschaffen werden. Dazu gehören bspw. Inkubatoren, Transferstellen oder Career-Center. Zwischen den beteiligten Institutionen und Wirtschaftspartnern sollen entwicklungsrelevante fachliche Netzwerke etabliert werden. Durch ihre Beteiligung am Programm sollen die deutschen Hochschulen Expertise in der Entwicklungszusammenarbeit erwerben, damit sie sich langfristig als Partner in die Entwicklungszusammenarbeit einbringen können. So sollen Hochschulen vermehrt entwicklungsrelevante und arbeitsmarktrelevante Fragestellungen bspw. in Lehrveranstaltungen, Publikationen oder Seminararbeiten behandeln. Um dies zu erreichen, sollen auf Output-Ebene in den einzelnen Projekten der Praxispartnerschaften praxisrelevante Curricula und/oder Lehrmodule gemeinschaftlich entwickelt, entworfen, erprobt und zertifiziert sowie die Voraussetzungen für studienbegleitende Angebote zur Arbeitsmarktorientierung geschaffen werden. Darüber hinaus sollen sowohl Hochschullehrer/Innen als auch Doktorand/Innen zu überfachlichen und fachlichen Themen, Methoden oder Didaktik qualifiziert werden. Zur Etablierung von entwicklungsrelevanten Netzwerken sollen die Praxispartnerschaften neue Personen an ihrer Hochschule gewinnen, die Projektaktivitäten konzipieren, leiten und/oder durchführen. Gleichzeitig sollen bereits bestehende Kontakte zwischen den beteiligten Hochschulen und insbesondere zu Wirtschaftspartnern erweitert und konsolidiert werden, indem ein aktiver Austausch über diese Netzwerke befördert wird. Zur Realisierung der Outputs können auf der Input- und Aktivitäten-Ebene innerhalb der Projekte der Praxispartnerschaften personelle Unterstützung zur Durchführung der Projekte in Form von anteilig finanzierten Stellen bereitgestellt, Veranstaltungen (z. B. Fortbildungen oder Workshops) oder projektbezogene Aufenthalte durchgeführt sowie Lehr-/Lernmaterialien, Verbrauchsmaterialen und Kleingeräte finanziert werden (zu den Förderleistungen vgl. Merkblatt Anlage 1). Neben den Inputs des DAAD und der Hochschulen sind Beiträge der Wirtschaftspartner zentraler Bestandteil der Partnerschaften. Sie sind daher auch bei der Formulierung projektspezifischer Indikatoren abzubilden (Vgl. Abschnitt 2.4). Zusätzlich soll in der Projektbeschreibung dargestellt werden, welcher Input (monetär / nicht monetär / inhaltlich) von den Hochschulen und Wirtschaftspartnern kommt. 4

16 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Praxispartnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen [Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus in Deutschland und Entwicklungsländern dem Dokument, oder verwenden Sie diesen Platz, um eine Kernaussage zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen Stelle auf der Seite zu Praxisrelevante Curricula/ platzieren, ziehen Sie es einfach.] Lehr-/Lernmaterialien, Verbrauchsmaterialien, Kleingeräte, usw. werden bereitgestellt Lehrmodule, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, sind entwickelt Lehrpersonal an den Partnerhochschulen ist fachlich und didaktisch qualifiziert Partner-Hochschulen bieten arbeitsmarktrelevante Studiengänge an, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen Hochschulen schaffen arbeitsmarktrelevante studienbegleitende Angebote Das Programm trägt zur strukturellen Stärkung der Lehre und der Arbeitsmarktorientierung an den Partnerhochschulen bei Inputs des DAAD (Programmmittel, Verwaltungskosten, Expertise und Beratung) Personelle Unterstützung für die Durchführung der Projekte wird bereitgestellt Strukturelle Voraussetzungen für Studiengänge und studienbegleitenden Angebote sind geschaffen Das Programm trägt zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Partnerländern bei Inputs der Hochschulen Inputs weiterer Partner Veranstaltungen werden durchgeführt Deutsche Hochschulen haben Expertise in der Entwicklungszusammenarbeit erworben Das Programm trägt dazu bei, dass sich deutsche Hochschulen aktiv als Partner in die Entwicklungszusammenarbeit einbringen Das Programm trägt zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen bei Legende Input/ Aktivitäten Output (Geschaffene technische Kapazitäten, persönliche Kompetenz oder vermitteltes Wissen) Outcome (Direkte kurz- & mittelfristige Wirkungen) Projektbezogene Aufenthalte werden durchgeführt Die bestehenden individuellen Kontakte zwischen den beteiligten Hochschulen und insbesondere zu Wirtschaftspartnern sind erweitert und konsolidiert Entwicklungsrelevante fachliche Netzwerke zwischen beteiligten Institutionen und Wirtschaftspartnern sind etabliert Das Programm trägt zur Internationalisierung der beteiligten Hochschulen bei Das Programm trägt zur Verstetigung der Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Hochschulen und Institutionen bei Das Programm trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei Stand Impact (Längerfristige Entwicklungswirkungen) 5

17 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften 2. Indikatoren Im Rahmen ihres Antrags sind die Antragsteller [Wecken Sie das angehalten, Interesse Ihrer die im Leser Wirkungsgefüge mit einem passenden abgebildeten Aktivitäten, Outputs und Outcomes dem Dokument, sowie die oder zugeordneten verwenden Sie Programmindikatoren diesen Platz, um eine Kernaussage für Zitat aus ihr spezifisches Projekt anzupassen zu und betonen. messbar Um zu das machen. Textfeld an einer beliebigen Stelle auf der Seite zu platzieren, ziehen Sie es einfach.] Die vorliegende Handreichung führt eine Definition und Qualitätskriterien für Indikatoren auf und veranschaulicht anhand von Beispielen das Vorgehen zur Anpassung der Programmindikatoren für das jeweilige Projekt. 2.1 Definition eines Indikators: Für diesen Antrag wird ein Indikator nach OECD/DAC definiert: Variable oder Faktor (quantitativer oder qualitativer Natur) in Form eines einfachen und verlässlichen Instruments, mit dem Fortschritte gemessen, durch eine Entwicklungsmaßnahme bedingte Veränderungen wiedergegeben oder auch Leistungen eines Entwicklungsakteurs beurteilt werden können. Quelle: OECD / DAC, (2009), Glossar entwicklungspolitischer Schlüsselbegriffe aus den Bereichen Evaluierung und ergebnisorientiertes Management 2.3 Qualitätskriterien für Indikatoren: Für diesen Antrag formulierte Indikatoren sollen den SMART-Kriterien entsprechen: Specific Measurable präzise und eindeutig hinsichtlich der Qualität / Quantität (wer? was? wie?) mit angemessenem Aufwand und zu angemessenen Kosten messbar Attainable realistisch zu erreichen Relevant Time-Bound aussagekräftig hinsichtlich der intendierten Veränderungen (zeigt der Indikator tatsächlich Veränderungen auf Output, Outcome bzw. Impact-Ebene an?) der zeitliche Rahmen ist festgelegt 6

18 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften 2.4 Vorgehen zur Anpassung der Programmindikatoren auf ein spezifisches Projekt Die folgenden Beispiele veranschaulichen [Wecken das Sie Vorgehen das Interesse zur Ihrer Anpassung Leser mit einem der Programmindikatoren auf ein spezifisches Projekt. dem Grundlage Dokument, hierfür oder verwenden sind nicht Sie diesen nur die Platz, hier um beispiel- eine Kernaussage passenden Zitat aus haft aufgeführten Programmindikatoren, zu betonen. sondern Um das Textfeld die vollständige an einer beliebigen Liste der Stelle für auf das der Seite zu Programm entwickelten Indikatoren platzieren, (siehe ziehen Abschnitt Sie es 2.5). einfach.] Diese Liste bildet auch den Referenzrahmen für die jährliche Berichterstattung der Hochschulen an den DAAD (Sachbericht). Nicht jede Partnerschaft muss zu allen Programmzielen beitragen, solange ein Beitrag zur strukturellen Stärkung der Lehre an den Partnerhochschulen sichergestellt ist. Die Antragsteller sollen daher aus der vollständigen Liste der Programmindikatoren für ihre Partnerschaft relevante Indikatoren auswählen und diese mit projektspezifischen Zielwerten belegen (Wertbestückung). Damit werden die Programmindikatoren so vervollständigt, dass der Grad der Zielerreichung auf Ebene der einzelnen Projekte nachvollziehbar wird. Die Orientierung an den vorgegebenen Programmindikatoren schließt nicht aus, dass zur Abbildung eines spezifischen Projektablaufs auch zusätzliche Indikatoren definiert werden können, um weitergehende Aussagen über den Projektfortschritt und den Grad der Zielerreichung zu ermöglichen. Beispiel für die Formulierung eines Projektindikators auf Outcome-Ebene: Outcome: Entwicklungsrelevante fachliche Netzwerke zwischen den beteiligten Hochschulen und Wirtschaftspartnern sind etabliert. Programmindikator: Anzahl der Netzwerke in der Praxispartnerschaft seit Projektbeginn, differenziert nach Status (bestehend oder neu entstanden) Partnerstruktur (Nord-Süd, Süd-Süd, Nord-Süd-Süd) Netzwerken mit externen Akteuren; davon Anzahl mit Wirtschaftspartnern fachlichem Schwerpunkt regionalem Schwerpunkt Bei der Anpassung des Programmindikators auf das Einzelprojekt soll durch die Antragsteller näher definiert werden, welche Art und Anzahl von Netzwerken durch ihre Partnerschaft etabliert werden soll. Diese Formulierung soll die im Programmindikator genannten Merkmale aufgreifen, wo diese für das Projektziel relevant sind, z. B.: Etablierung eines Netzwerks zum Thema Ökotrophologie in Lateinamerika mit Saatgutherstellungsunternehmen Dabei stützt sich die Berichterstattung nie auf rein quantitative Indikatoren, sondern erlaubt immer auch die qualitative Beschreibung des Projektfortschritts. Entsprechend wird im Sachbericht eine Beschreibung zum Fortgang der Etablierung, zur Entwicklungsrelevanz und zu den Aktivitäten des Netzwerks abgefragt werden. Beispiel für die Formulierung eines Projektindikators auf Output-Ebene: Output: Lehrpersonal an den Partnerhochschulen ist fachlich und didaktisch qualifiziert. 7

19 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften Programmindikator: Anzahl der Hochschullehrer [Wecken und Doktoranden, Sie das Interesse die im Ihrer Berichtsjahr Leser mit einem durch passenden die Praxispartnerschaft qualifiziert wurden, dem Dokument, differenziert oder nach verwenden Sie diesen Platz, um eine Kernaussage Zitat aus Status (Doktoranden oder Hochschullehrer) zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen Stelle auf der Seite zu Geschlecht platzieren, ziehen Sie es einfach.] Art der Qualifizierung (fachliche Themen/ Methoden, überfachliche Themen/ Methoden, Didaktik) Bei der Anpassung des Programmindikators auf das Einzelprojekt soll durch die Antragsteller definiert werden wie viele Hochschullehrer und Doktoranden in welchem Zeitraum im Rahmen der Partnerschaft qualifiziert werden sollen. Diese Formulierung soll die im Programmindikator genannten Merkmale aufgreifen, wo diese für das Projektziel relevant sind, z. B.: Qualifizierung von mindestens 17 Hochschullehrern im Bereich Didaktik bis 2017, darunter mindestens 7 Frauen Qualifizierung von mindestens 13 Doktoranden zum Thema Hermeneutik bis 2017, darunter mindestens 6 Frauen Beispiel für die Formulierung eines Projektindikators auf Aktivitäten-Ebene: Aktivität: Veranstaltungen werden durchgeführt. Programmindikator: Anzahl der im Berichtsjahr durch die Praxispartnerschaft durchgeführten Veranstaltungen, differenziert nach Art (Workshops zum Projektmanagement wie Kick-off Treffen oder Steuerungstreffen oder fachliche Workshops) Thema Ort (Land) davon mit Einbeziehung der Wirtschaft und deren Teilnehmer (Anzahl) nach: Status Bei der Anpassung des Programmindikators auf das Einzelprojekt soll durch die Antragsteller näher definiert werden, welche Zahl und Art von Veranstaltungen sie zu welchem Thema, in welchem Land und für welche Zielgruppe in welchem Zeitraum planen. Die Formulierung soll die im Programmindikator genannten Merkmale aufgreifen, wo diese für das Projektziel relevant sind, z. B.: Durchführung eines jährlichen Steuerungstreffens mit beteiligten Hochschullehrern in Ghana 2017 Durchführung eines fachlichen Workshops mit Doktoranden und Vertretern der Pharmaindustrie in Kolumbien in

20 ANLAGE 2 zum Merkblatt im Programm Praxispartnerschaften 2.5 Liste der Indikatoren für das Programm Praxispartnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen in Deutschland und in Entwicklungsländern - Aktivitäten [Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus dem Dokument, oder verwenden Sie diesen Platz, Erhebungs- um eine Kernaussage Aktivität Indikator zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen instrument Stelle auf der Seite zu Lehr-/ Lernmaterialien, Volumen der vergebenen Verbrauchsmaterialien, platzieren, ziehen Sachmittel Sie es für einfach.] Lehr- Zahlenmäßiger /Lernmaterialien, Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte in der Praxispartnerschaft im Berichtsjahr Kleingeräte, usw. werden Nachweis bereitgestellt Personelle Unterstützung für die Durchführung der Projekte wird bereitgestellt Veranstaltungen werden durchgeführt Anzahl der finanzierten Stellenanteile (VZÄ), die je beteiligter HS innerhalb der Praxispartnerschaft im Berichtsjahr zur Verfügung stehen, differenziert nach Ursprung der Finanzierung (DAAD- Praxispartnerschaften-Programm, Hochschulen) Bereich (Wissenschaftlich/ Verwaltung) studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte und Projekt-Koordinatoren Anzahl der im Berichtsjahr durch die Praxispartnerschaft durchgeführten Veranstaltungen, differenziert nach Art (Workshops zum Projektmanagement wie Kick-off Treffen oder Steuerungstreffen oder fachliche Workshops) Thema Ort (Land) davon mit Einbeziehung der Wirtschaft und deren Teilnehmer (Anzahl) nach: Zahlenmäßiger Nachweis Sachbericht Projektbezogene Aufenthalte werden durchgeführt Status Anzahl der im Berichtsjahr durch die Praxispartnerschaft geförderten Aufenthalte, differenziert nach Art (Aufenthalt zum Projektmanagement, fachliche Aufenthalte oder praxisbezogene Aufenthalte (Praktika, Betriebsbesuche, etc.)) Dauer in Wochen/ Monate/ Tage und deren Teilnehmer (Anzahl), differenziert nach: Geschlecht Herkunftsland Zielland Status Zahlenmäßiger Nachweis 9

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